Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 14.09.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.09.2017)
Protokoll (erschienen am 16.12.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 07.12.2017

PROTOKOLL

9. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 14. September 2017,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.38 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bunduls (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die Linke)
(Bezirksratsfrau Miskovic) (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rühmeier (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Schröder (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP)
(Bezirksratsherr Sommerkamp) (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
Bezirksratsherr Weinmann (Die Partei)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Alter
(Ratsherr Bindert)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian)
(Ratsfrau Ranke-Heck)

Verwaltung:
Frau Bode Fachbereich Gebäudemanagement
Frau Butt (Top 3.6.) Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Groenigk Stadtbezirksmanagerin
Herr Gronemann (Top 3.3.) Fachbereich Gebäudemanagement
Frau Hesse (Top 3.6.) Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Herr Konerding (Top 3.5.) Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Müller Bezirksratsbetreuung
Frau Dr. Schelle-Wolff (Top 3.1.1.) Fachbereich Kultur

Gäste:
Herr Jeschina (Top 5.) Niederlassungsleiter der Wohnkompanie Nord und
Eigentümer des Niederländischen Pavillons

Presse:
Herr Lippelt Maschseebote
Herr Schmücking-Goldmann Hann. Wochenblatt
Herr Zgoll Stadtanzeiger-Süd

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. aus der letzten Sitzung

3.1.1. Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

3.1.1.1. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1767/2017
-Öffnungszeiten Stadtbibliothek Döhren-
(Drucks. Nr. 15-2051/2017)

3.1.1.2. Änderungsantrag zur Drucksache 1767/2017
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek
(Drucks. Nr. 15-2363/2017)

3.2. Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 0844/2017 N1)

3.3. Grundschule Suthwiesenstraße, Sanierung des Dachs der Sporthalle
(Drucks. Nr. 2067/2017 mit 3 Anlagen)

3.3.1. Zusatzantrag zur Drucksache 2067/2017 - GS Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-2362/2017)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Das stinkt zum Himmel:
Sanitäranlagen an der Suthwiesenschule rasch sanieren
(Drucks. Nr. 15-2169/2017)

7.3.1.1. Das stinkt zum Himmel:
Sanitäranlagen an der Suthwiesenschule rasch sanieren
(Drucks. Nr. 15-2169/2017 N1)

3.4. Förderung der Kindertagesstätte Kreuz & Quer nach Änderung des Trägervereins
(Drucks. Nr. 2142/2017)

3.5. Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
Vorhaben: Neubau einer Wasserkraftanlage in Hannover-Döhren / Leine II. Ordnung
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) an die Planfeststellungsbehörde bei der Region Hannover
(Drucks. Nr. 2172/2017 mit 2 Anlagen)

3.5.1. Bürgerdialog zum geplanten Wasserkraftwerk
(Drucks. Nr. 15-1862/2017)

3.6. Bericht über das Projekt "Städte wagen Wildnis"

4. E N T S C H E I D U N G E N

5. Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Freie Wohnungen im Nachbarschaftstreff / Begegnungsstätte Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2149/2017)

6.1.2. Entsendung von LehrerInnen anderer Schulen an Grundschulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2151/2017)

6.1.3. Sichere Überquerung der Straße "Am Schafbrinke / Ecke Eupener Straße"
(Drucks. Nr. 15-2154/2017)

6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Fußgänger und Radfahrer hoffen: Sanierung der Nebenanlagen der Schützenallee
(Drucks. Nr. 15-2155/2017)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Bürgeramt mit Wartemarken
(Drucks. Nr. 15-2189/2017)

6.3.2. Grünfläche an der Straße "Vor der Seelhorst"
(Drucks. Nr. 15-2191/2017)

6.3.3. Pflasterung Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-2192/2017)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Schaltung Fußgängerampel Schützenallee (Höhe Gänseanger)
(Drucks. Nr. 15-1708/2017)

7.1.2. Sanierung Sankt-Eugenius-Weg
(Drucks. Nr. 15-1812/2017)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Beschädigter Maschendrahtzaun am Seelhorster Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2156/2017)

7.2.2. Kontrollen am Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-2157/2017)

7.2.3. Runder Tisch Einzelhandel
(Drucks. Nr. 15-2158/2017)

7.2.4. Parkplätze unter der Südschnellwegbrücke
(Drucks. Nr. 15-2159/2017)

7.2.5. Geschwindigkeitsüberprüfung in der Anliegerstraße "Am Landwehrgraben"
(Drucks. Nr. 15-2166/2017)

7.2.6. Langer Weg für kurze Beine - Querung der Fiedelerstraße
(Drucks. Nr. 15-2168/2017)

7.4. der CDU-Fraktion

7.4.1. Fußweg Karlsruher Straße
(Drucks. Nr. 15-2193/2017)

7.4.2. Beibehaltung von Notrufsäulen und der bestehenden Videoüberwachung auf den hannoverschen S-Bahnhöfen
(Drucks. Nr. 15-2194/2017)

8. Bericht aus dem Integrationsbeirat

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 9. Juni 2017
(öffentlicher Teil)

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17. August 2017 (öffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.

Es wurde darüber diskutiert, ob der Antrag 7.4.2. behandelt werden soll, da es im Stadtbezirk Döhren-Wülfel (bisher) keinen S-Bahnhof gebe.

Herr Schade stellt einen Antrag auf Nichtbefassung, dieser erreicht nicht die erforderliche 2/Mehrheit gem. §10 Abs. 7 der Geschäftsordnung.

Herr Milkereit beantragte den Schluss der Debatte, diesem wurde mit 8:4 bei einer Enthaltung zugestimmt und somit wird der Antrag behandelt.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Es lag ein Änderungsantrag zu TOP 3.1.1. vor, der unter TOP 3.1.1.2. auf die Tagesordnung genommen wurde.
Der Zusatzantrag zu TOP 3.3. wurde unter TOP 3.3.1. auf die Tagesordnung genommen.
TOP 7.3.1 wurde vorgezogen (nach TOP 3.3.)
TOP 4 und 9 wurden abgesetzt,
TOP 7.2.1. wurde zurückgezogen.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Herr Zgoll bedauerte, dass im Stadt- Anzeiger im Zusammenhang mit den Wertstoffsäcken berichtet wurde, dass Edeka in der Borgentrickstraße schließe, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits feststand, dass der Mietvertrag drei Jahre verlängert wurde.

Eine Dame im Rollstuhl beklagte den unhaltbaren Zustand in der Landwehrstraße, dass auf der Höhe des Penny-Marktes und der neuen Poststelle ein Fußgängerüberweg fehle. Die Einkaufsmöglichkeit und die Post müssten auch für Behindere und Ältere gefahrlos zu erreichen sein.

Herr Schade und Herr Rinker bestätigten die Situation und sicherten zu, dass dieses Thema erneut aufgegriffen werde und hierzu ein interfraktioneller Antrag gestellt werde.

durchgeführt von 18.15 Uhr bis 18.23 Uhr


TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 3.1.1.
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

Frau Dr. Matz erkundigte sich nach dem Hintergrund des Konzeptes, der Festlegung der Öffnungszeiten insbesondere für Döhren-Wülfel und fragte, ob es gesonderte Zeiten für Kitas und Schulklassen und andere Gruppen gebe.

Frau Dr. Schelle-Wolff erläuterte das Konzept mit dem Ziel der besseren Erreichbarkeit. Es war ein langer Prozess mit Befragungen für die Gesamtstadt mit 18 Einrichtungen und der Fahrbibliothek. Die Öffnungszeiten waren bisher ungleichmäßig (20-35 Stunden) und es gab unterschiedliche Anfangs- und Schlusszeiten.
Die neuen vereinheitlichten Zeiten seien einprägsamer für diejenigen, die die Bibliothek nutzen, aber auch für das Personal, das sich in verschiedenen Zweigstellen vertrete. Zum anderen sei die Öffnungszeit am Samstag einheitlich auf die Zeit von 10.00-14.00 Uhr festgelegt worden. Sie bejahte die Frage nach individuellen Zeiten für Kitas und Schulen ab 8.00 Uhr.

Herr Schade bedauerte, dass Döhren-Wülfel am schlechtesten abschneide und bat, die Öffnungszeiten beizubehalten. Er fragte, ob mit dem neuen Konzept Personalabbau verbunden sei.

Frau Dr. Schelle-Wolff versicherte, dass kein Personalabbau geplant sei, gleiche Öffnungszeiten seien besser merkbar. Bei Personalknappheit durch Urlaube oder andere Engpässe sei die Vertretungssituation mit der neuen Regelung leichter. Dies betreffe auch den einheitlich freien Mittwoch für Dienstbesprechungen, Fortbildungen oder als Zeitausgleich für den Samstagsdienst. Die Verschlechterung für Döhren-Wülfel sei der gesamtstädtischen Vereinheitlichung geschuldet.

Frau Meier äußerte ihr Verständnis für das Konzept der Verwaltung und die NutzerInnen werden sich die neuen Zeiten merken können.

Herr Milkereit kritisierte, dass bei einer Schließung am Mittwoch künftig nicht mehr täglich die Zeitung in der Bibliothek gelesen werden könne. Er fragte, ob die Bedürfnisse der NutzerInnen abgefragt wurden.

Frau Dr. Matz dankte für die Erläuterungen zu diesem überlegten Konzept und verwies auf die Zentralbibliothek, die täglich geöffnet sei. Man müsse die zusätzlichen Zeiten für Kitas und Schulen berücksichtigen.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung (18.43-18.46 Uhr) fragte Herr Milkereit nach der Befragung der NutzerInnen.

Frau Dr. Schelle-Wolff verwies auf eine Befragung vor fünf Jahren. Es ging um die Zufriedenheit, den Wunsch nach längeren Öffnungszeiten und insbesondere eine längere Öffnung am Samstag.
Es folgte ein langer und intensiver Diskussionsprozess, ebenso gab es Überlegungen, die Öffnungszeiten mit dem Bürgeramt abzustimmen. Da Ausweise nur in Bürgerämtern ausgegeben werden dürfen und Bibliotheken die Bücher und andere Medien auch am Automaten zurücknehmen, war eine angedachte Koppelung nicht mehr erforderlich.
Sie habe Verständnis für den Wunsch der täglichen Zeitung, die aktuellen Ressourcen erfordern jedoch eine vernünftige Öffnungszeit. Bei wechselnden Schließtagen wären z.B. keine zeitgleichen Fortbildungen möglich.

Frau Kellner ließ über die Änderungsanträge und die Drucksache abstimmen. Sie dankte Frau Schelle-Wolff für die zusätzlichen Informationen.

Antrag,
die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab 1.1.2018 zu beschließen

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.1.1.1.
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1767/2017
-Öffnungszeiten Stadtbibliothek Döhren-

(Drucks. Nr. 15-2051/2017)

Frau Bunduls brachte den Antrag ein, zur Diskussion vgl. TOP 3.1.1.

Änderungsantrag als Tischvorlage in der Sitzung am 17. August 2017
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat stimmt der Drucksache Nr. 1767/2017 nur mit der Maßgabe zu, dass die Stundenzahl der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Döhren nicht verringert wird.

8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 3.1.1.2.
Änderungsantrag zur Drucksache 1767/2017
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek

(Drucks. Nr. 15-2363/2017)

Herr Milkereit brachte den Antrag ein, zur Diskussion vgl. TOP 3.1.1.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die DS 1767/2017-N1 in der vorliegenden Form wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird aufgefordert eine neue Konzeption zu erarbeiten.
Die neue Konzeption beinhaltet eine werktägliche Öffnung (Mo-Sa) (Tageszeitungen erscheinen werktäglich!).
Eine Anpassung an veränderte Arbeitszeiten/Lebensweisen der Menschen sollen Berücksichtigung finden.
Die Bevölkerung in den Stadtbezirken (hier Döhren-Wülfel) ist einzubeziehen und über ihre Wünsche zu den Öffnungszeiten zu befragen.
Bis zur Umsetzung eines neu erarbeiteten Konzepts bleiben die alten Öffnungszeiten bestehen.

1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.2.
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 0844/2017 N1)

Herr Milkereit und Frau Bunduls fragten, weshalb jetzt die nachträgliche Ausweitung der Betreuungszeiten zum 1.8. beschlossen werde.

Frau Müller wies darauf hin, dass jetzt eine Neufassung der Drucksache vorliege.

Frau Jakob verwies auf den Doppelhaushalt und vermutete, dass diese Version dem Wunsch der Kitas entspreche. Sie bat, die Drucksache zu beschließen, da sie inhaltlich unterstützt werde und die Verwaltung solle informieren, woran es lag, dass der Beschluss erst jetzt erfolge.

[Anmerkung zum Protokoll: Die Drucksache wurde bereits am 11.5.2017 vom Bezirksrat beschlossen, die Neufassung war wegen eines Schreibfehlers erforderlich.]

Antrag,
zu beschließen,

in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2017 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Familienzentrum Gnadenkirche zum heiligen Kreuz, Gleiwitzer Str. 25, in Trägerschaft des ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppe (20 Plätze) von Halbtags -ohne Essen- auf eine Ganztagsbetreuung,

2. Kindertagesstätte der Timotheus Kirchengemeinde, Borriesstr. 24, in Trägerschaft des ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

3. Kindergarten Waldheim, Am Schafbrinke 76, in Trägerschaft des 'Kindergarten Waldheim e.V'., eine integrative Kindergartengruppe (18 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

4. Die kleinen Gallier, Peiner Str. 30, in Trägerschaft des 'Die kleinen Gallier e.V'., eine Krippengruppe (15 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

5. Kindertagesstätte der Matthäi Kirchengemeinde, Wiehbergstr. 41, in Trägerschaft des ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppe (23 Plätze) von Halbtags- ohne Essen- auf eine 3/4-Betreuung

und

ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis des Finanzierungsvertrages mit dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren (Ziffer 1. und 2.),

ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren (Ziffer 3. und 4.) sowie

ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren (Ziffer 5.).

Einstimmig

TOP 3.3.
Grundschule Suthwiesenstraße, Sanierung des Dachs der Sporthalle
(Drucks. Nr. 2067/2017 mit 3 Anlagen)

Es wurde von Frau Dr. Matz, Herrn Schade und Herrn Milkereit kritisch hinterfragt, warum hier eine Reparatur mit Kosten in Höhe von 500.000 ,- € vorgenommen werden soll, obwohl nur eine Nutzungsdauer von ca. fünf Jahren erreicht werden kann. Gleichzeitig wurde nach Einschränkungen für den Schul- und Vereinsbetrieb gefragt und welche Ausweichmöglichkeiten bestehen.

Herr Gronemann erläuterte, dass für eine Übergangszeit investiert werden müsse, da es einen Vorlauf von ca. 4 Jahren gebe und bei einem Neubau eine sofortige Sperrung der Schule erforderlich werde. Mit der geplanten Dachsanierung könne der Betrieb auch die nächsten Winter aufrechterhalten werden. Für die Baumaßnahme sei eine EU-weite Ausschreibung erforderlich, somit sei die Aufrüstung der Halle ein guter Kompromiss. Die Halle sei jetzt nur für den Sommer hergerichtet worden als Sofortmaßnahme nach dem Gutachten. Es sei erforderlich, die Halle jetzt wintertauglich zu machen, falls im Winter größere Schneemengen auf dem Dach lasten.

Frau Dr. Matz fragte erneut, was nach den fünf Jahren geplant sei und ob die neue Schule 2022 fertiggestellt sei.

Herr Gronemann bezog sich auf die Prognose des Gutachters. Die Konstruktion werde überwacht, die Grobplanung des Neubaus sei in der Folgedrucksache 500+ enthalten und sichere die Nutzbarkeit. Es gebe eine neue Priorisierung bis 2023, er könne keine abschließende Zusage geben, aber die Schule habe eine hohe Priorität und der Baubeginn werde dann erfolgt sein.

Herr Alter sagte, dass die SPD-Fraktion nicht nachvollziehen könne, dass einerseits eine hohe Priorität bestehe, andererseits von den 10 Mio € im Investitionsmemorandum [Anmerkung: Anlage 2 zur Drucksache 1085/2016] lediglich 865.000,- € bereitgestellt werden sollen. Ziel sei, mit der Planungs- und Bauphase zu beginnen, er bedauerte, dass die Priorität nicht in die Liste aufgenommen wurde.

Herr Gronemann sagte, dass die 500+-Liste mit allen Fachverwaltungen erstellt wurde. Die Priorität für die GS Suthwiesenstraße sei hoch, andere aber noch höher. Ein Neubau habe einen mehrjährigen Vorlauf, 2021 wäre jetzt schon knapp. Zum anderen gebe es begrenzte personelle Kapazitäten.

Frau Bunduls fragte, welche Mittel bereits zur Wiederherstellung des Sommerbetriebs aufgewendet wurden.

Herrn Gronemann war die Summe nicht bekannt. Als Sofortmaßnahme wurde der Kies entfernt und das Dach abgedichtet. Die bisherigen Kosten waren eher gering.

Herr Schade erinnerte an die Frage nach der Ausweichmöglichkeit für die Vereine und Schulkinder bei einer Hallensperrung.

Herr Gronemann sagte, dass die Baumaßnahmen Ende Oktober begonnen werden sollten, wenn die Drucksache beschlossen ist. Es sei mindestens mit einer Teilsperrung der Halle oder auch komplett für vier Wochen zu rechnen. Andersfalls drohe eine Sperrung für den Winter. Ausweichmöglichkeiten seien zwischen der Fachverwaltung (Sporthallen- vermietung) und der Schule abzustimmen.

Frau Kellner fragte nach, ob mit einer Sperrung bis zu vier Wochen zu rechnen sei.

Herr Gronemann sagte, dass mindestens Teilsperrungen erforderlich werden.

Frau Jakob wies auf den Sanierungsstau bei der Landeshauptstadt Hannover hin. Es gebe nur diese eine Möglichkeit, jetzt zu investieren. Fakt sei, dass die Verwaltung die hohe Priorität erkannt habe. Die Sporthalle soll genutzt werden und die vier Wochen könnten überbrückt werden. Sie sei zufrieden, dass jetzt saniert werden soll.

Frau Dr. Schröder fragte, ob die vier Wochen realistisch seien. Es müsse verhindert werden, dass die Kinder durch die ganze Stadt fahren müssen wie bei der Kestnerschule.

Frau Dr. Matz sprach sich für die dringende Sanierung von Schultoiletten aus.

Herr Seela betonte die Wichtigkeit der Drucksache und regte gleichzeitig einen Änderungsvorschlag zu dem Zusatzantrag an.

Herr Rinker ergänzte, dass sich alle hervorragend ausgestattete Schulen für die Kinder wünschen. Eine Schließzeit von 4 Wochen sei nicht optimal, aber die Alternative wäre ein Schließung der Halle.

Herr Alter bezog sich auf die Maßnahmenliste im Investitionsmemorandum und regte eine Einordnung in Haushaltskorridore und eine Fertigstellung pro Kalenderjahr an.

Herr Schade sagte, dass der Antrag geändert werde mit Fertigstellung 2022.

Frau Kellner dankte Herrn Gronemann.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung des Dachs der Sporthalle der Grundschule Suthwiesenstrasse durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)

sowie

2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 510.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)

zuzustimmen.
Einstimmig


TOP 3.3.1.
Zusatzantrag zur Drucksache 2067/2017 - GS Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-2362/2017)
Frau Dr. Schröder brachte den Zusatzantrag ein, zur weiteren Diskussion vgl. Top 3.3.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drs. 2067/2017 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass möglicherweise notwendige Sperrungen der Turnhalle nur in rechtzeitig vorher erfolgter Absprache mit der Schule und betroffenen Vereinen und Verbänden erfolgen und möglichst in die Ferienzeiten zu legen sind.
Gleichzeitig sollte dem Ersatzbau der GS Suthwiesenstraße eine hohe Priorität eingeräumt und die Maßnahme in das Investitionsmemorandum 500 plus schon im ersten Maßnahmekatalog (bis 2021)mit Fertigstellung 2022 aufgenommen werden.

Einstimmig


TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Das stinkt zum Himmel:
Sanitäranlagen an der Suthwiesenschule rasch sanieren

(Drucks. Nr. 15-2169/2017)
Herr Rinker brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, unabhängig von den Planungen für einen Neubau einen Zeitplan für die möglichst rasche Sanierung der Sanitäranlagen an der Grundschule Suthwiesenstraße in Döhren vorzulegen.
wurde durch Neufassung ersetzt
Frau Dr. Matz bat Herrn Gronemann zur Liste des Fachbereichs Gebäudemanagement zur Sanierung der Toiletten Stellung zu nehmen.

Herr Gronemann berichtete, dass es eine Arbeitsgruppe der Fachbereiche Schule und Gebäudemanagement geben, die alle Toilettenanlagen angesehen hätten und ein Konzept mit einer Rangfolge und Maßnahmenpaket noch in diesem Jahr vorlegen soll.
Eine Grundsanierung bei geplantem Abriss sei kritisch, gegen die Gerüche könne man durch entsprechende Lüftung gute Erfolge erreichen und dies sei eine Alternative zur Grundsanierung als Zwischenlösung bis zum Neubau.

Frau Jakob regte eine Änderung des Textes an.

Frau Meier sprach sich für eine Zwischenlösung aus, da die Kinder bereits Unterschriften sammeln, weil die Situation unerträglich sei.

Herr Alter sagte, dass das Anliegen richtig sei, aber nur eine geringe Chance auf eine Umsetzung bestehe. Dies habe auch wirtschaftliche Gründe.

Herr Schade begrüßte eine Übergangslösung.

Die Sitzung wurde kurz unterbrochen (19.51-19.54 Uhr) und der Antrag anschließend durch eine Neufassung ersetzt.

TOP 7.3.1.1.
Das stinkt zum Himmel:
Sanitäranlagen an der Suthwiesenschule rasch sanieren

(Drucks. Nr. 15-2169/2017 N1)
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, unabhängig von den Planungen für einen Neubau, einen Zeitplan für die möglichst rasche kurzfristig zu realisierende Sanierung der Sanitäranlagen an der Grundschule Suthwiesenstraße in Döhren vorzulegen wie beispielsweise geruchsfressende Farbe und neue Lüftungsanlage.
Einstimmig


TOP 3.4.
Förderung der Kindertagesstätte Kreuz & Quer nach Änderung des Trägervereins
(Drucks. Nr. 2142/2017)
Antrag,
zu beschließen,
die Einrichtung Kita Kreuz & Quer, Am Landwehrgraben 25, 30519 Hannover in bisheriger Trägerschaft des Vereins " Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus Hannover-Döhren e.V.", Querstrasse 22 in 30519 Hannover nach Übergang der Trägerschaft auf den neu gegründeten Verein " Kreuz & Quer e.V." (gemeinnützig), Landwehrgraben 25 in 30519 Hannover zum 01.10.2017 weiterhin zu fördern.

Einstimmig


TOP 3.5.
Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
Vorhaben: Neubau einer Wasserkraftanlage in Hannover-Döhren / Leine II. Ordnung
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 73 Abs. 2 des Verwaltungs­verfahrensgesetzes (VwVfG) an die Planfeststellungsbehörde bei der Region Hannover

(Drucks. Nr. 2172/2017 mit 2 Anlagen)

Herr Konerding bedauerte die Absage des Investors und der Region Hannover. Er erläuterte die Änderung in den Planunterlagen seit dem Nachbarschaftsdialog.
Nach einem Termin im Januar erfolgte die Ausarbeitung der Planunterlagen durch den Vorhabenträger Eberlein. Hierzu liegt die Stellungnahme, der Landeshauptstadt Hannover als beteiligte Behörde vor. Die LHH sei die Inhaberin des Staurechts.
Der Übersichtsplan zeigte die Lage mit neuer Wegeführung und einem neu erstellten Gebäude zur Steuerung der Wehrklappen.
Er zeigte dazu eine Präsentation, die den Planungsunterlagen beigefügt war mit Krafthaus und Horizontalrechen und Fischaufstiegsanlage.

Frau Jakob fragte nach der Fläche, die vorher Spielplatz bzw. Grünfläche war.

Herr Konerding bestätigte, dass die Fläche erhalten bleibe und ging auf die Flächen für das Gebäude und die Terrasse mit Aussichtsplattform ein.

Frau Maschke-Scheffler fragte ebenfalls wegen des Spielplatzes nach.

Herr Konerding sagte, dass die verbleibende Fläche ausreichend sei.

Frau Maschke-Scheffler erkundigte sich nach der Bedienung der Räumerbrücke.

Herr Konerding bestätigte ,dass die Brücke automatisch funktioniere ohne Personal. Im Notfall werde dort jemand eingreifen. Der Investor biete dazu Gespräche in einer folgenden Sitzung an.

Frau Maschke-Scheffler fragte nach der Absicherung der Brücke und ob dort Schilder angebracht werden, z.B. "Betreten verboten"?

Herr Rinker dankte für die Ausführungen und fragte nach der Stellungnahme. Im letzten Absatz stehe, dass die LHH die Ausweitung des Staurecht beantragt habe. Er fragte, was dies bedeute und was passiere, wenn dieser Antrag abgelehnt werde.

Herr Konerding antwortete, dass die Brücke abgesperrt und gesichert werde.
Er bezog sich auf den Nachbarschaftsdialog 2014, wo dieses Thema besprochen wurde.
Die LHH wollte die Sanierung des Wehrs selbst übernehmen. Das Staurecht sei neu definiert und modifiziert worden und auf das notwendige beschränkt. Die Wasserkraft werde derzeit nicht genutzt. Jetzt sei der Bau des Wasserkraftwerks beabsichtigt und habe wasserrechtliche Auswirkungen. Dies sei nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens.

Frau Jakob bezog sich auf den Antrag des Investors. Es gebe eine Änderung der Pläne, die im Rat beschlossen wurden. Das Gebäude im Naherholungsgebiet sei sehr massiv. Das Haus sei dicht an den Einfamilienhäusern. Ein Teil des Kinderspielplatzes werde umgenutzt, um Wege zu errichten. Der B-Plan werde verändert. Dazu sei grundsätzlich ein Bauantrag erforderlich. Damals wurde das Wasserkraftwerk abgelehnt. Die Pläne sehen jetzt ganz anders aus und es sei keine Beteiligung der Anlieger erfolgt. Dies seien gravierende Änderungen im reinen Wohngebiet. Die Leine laufe durch das Wohngebiet. Vom Nachbarschaftsdialog vor zwei Jahren gebe es kein Protokoll. Sie fragte, warum nicht informiert wurde und stattdessen jetzt in der Sommerpause die Planung still und heimlich mit großen Veränderungen erfolge. Die Natur werde dadurch verschandelt. Man hätte bereits Ende letzten Jahres informieren können.

Herr Konerding sagte, dass mit dem Planfeststellungsverfahren ein Bauantrag einhergehe.
Die Frage sei, ob eine Befreiung vom B-Plan erfolge. Der Bauantrag werde bearbeitet.
Beschlossen sei der Vorvertrag von 2012. Die Änderungen seien im Nachbarschaftsdialog dargestellt worden. Anstelle des Vertikalrechens sei ein Horizontalrechen geplant.
Hierfür sei das Technikgebäude zu erstellen. Es sei kein Vorhaben der LHH.

Frau Jakob fragte, was passiere, wenn der Rat es jetzt ablehne. Die Bürger würden jetzt mehr belastet als in der Planung.

Herr Konerding verwies auf die Stellungnahme der LHH und die Entscheidung der Region Hannover. Es sei kein Ratsbeschluss der LHH erforderlich. Die Baugenehmigung sei Bestandteil einer gesonderten behördlichen Stellungnahme. Der Rat hätte über einen dauerhaften Nutzungsvertrag zu beschließen, was im Vorvertrag geregelt sei.

Frau Waase hatte zwei Fragen zum Riesenbauwerk und warum dies in dem Wohn- und Naherholungsgebiet entstehe sowie zur Fischtreppe.

Herr Konerding betonte, dass das Bauwerk nicht im Wohngebiet stehe. Es sei baurechtlich möglich. Das Bauwerk habe seine Notwendigkeit zur technischen Sicherstellung des Horizontalrechens. Das Wehr sei da und werde nicht für die Stromherstellung genutzt.
Die Staustufe werde nutzbar gemacht. Zur Fischaufstiegsanlage gebe es Erfahrungen mit einer Lockströmung, wo die Fische einsteigen sollen.

Frau Waase fragte nach Lärmemissionen des Kraftwerks für die dort lebenden Menschen.

Herr Konerding bestätigte, dass es lt. Gutachten lautlos sei. Ein Großteil des Wassers laufe über den Rechen und die Turbinen befänden sich im Krafthaus unter der Sohle des Flusses.

Herr Alter dankte für die Kurzpräsentation und Stellungnahme der LHH insbesondere bezüglich Wegebereich, Naturschutz, Betretungsrecht und Hochwasserschutz. Es sei ein laufendes Verfahren und die Vorgehensweise der LHH sei sehr umsichtig und es sei eine attraktive Aufwertung des Bereiches, ähnlich wie am Hohen Ufer. Es sprach sich dafür aus, das Ende des Planfeststellungsverfahrens abzuwarten und die Drucksache zu beschließen.

Frau Jakob wünschte die Anwesenheit der Fachverwaltung. Es gehe nicht nur um die Drucksache, sondern um die Vorstellung der Planung. Das Ufer werde verschandelt und versiegelt. Das geplante Gebäude und die Arbeit an den Uferrändern zerstöre ein Naherholungsgebiet.

Herr Milkereit bezog sich auf die Stellungnahme, dass nach dem Vorvertrag die Rechte für 30 Jahre durch einen Gestattungsvertrag abgelöst werden und ob es dazu eine Drucksache gebe.

Herr Konerding sagte, dass der Gestattungsvertrag das festhalte, was bereits zwischen dem Investor und der LHH im Vorvertrag vorverabredet wurde.

Herr Schade bezog sich auf die Drucksache und die Stellungnahme. Die Forderungen zur Turbinenanlage stünden hier nicht zur Abstimmung.

Frau Maschke-Scheffler fragte nach, wer die "Untere Fischereibehörde" sei.

Herr Konerding führte aus, dass diese dem Fachbereich Öffentliche Ordnung zugeordnet sei und für Fischereirecht zuständig sei.
Für die Stellungnahme der LHH seien diverse Einzelstellungnahmen gebündelt worden..

Frau Dr. Matz bezog sich auf die Stellungnahme der LHH. Sie frage sich, ob diese Drucksache tragbar und belastbar sei. Bei einer Zustimmung habe man auch die Verantwortung und sie persönlich habe diese Kenntnis nicht und könne kein Votum abgeben. Deshalb werde die Drucksache abgelehnt.

Herr Seela nahm eine vermittelnde Position ein. Er sei gegen das Kraftwerk, aber Pragmatiker und sprach sich für einen vernünftigen Ablauf aus. Dies sei keine Abstimmung über das Kraftwerk und die Stellungnahme sei ausgewogen und angemessen.
Die Politiker seien keine Fachleute. Er werde der Drucksache zustimmen für ein geordnetes Verfahren.

Frau Kellner fragte Herrn Konerding, ob der Investor und die Fachleute der Region in die nächste Sitzung kommen, um den Bezirksrat zu informieren.

Ein Anlieger beschwerte sich, dass falsche Antworten auf Fragen gegeben wurden und dass der Zusatzantrag nicht erwähnt wurde. Er fragte, warum es kein Protokoll vom letzten Nachbarschaftsdialog gebe und rügte, dass der Vorvertrag rechtswidrig sei. Dem Investor sei Rechtsicherheit zugesichert worden.

Herr Konerding begründete das fehlende Protokoll mit Personalknappheit.
Es wurde ein Ablaufplan (stand 2014) erstellt, der im Netz stehe. Dort sei der Zusatzantrag genannt. Dazu gab es keine Nachfragen /Zweifel.

Frau Kellner verwies auf die kommende Sitzung, wo ggfs. weitere Fragen an den Investor oder die Region Hannover gestellt werden können. Sie dankte Herrn Konerding.

Antrag,
der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen.

11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 3.5.1.
Bürgerdialog zum geplanten Wasserkraftwerk
(Drucks. Nr. 15-1862/2017)
Frau Dr. Matz brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bürgerdialog zum geplanten Wasserkraftwerk schnellstmöglich wiederaufzunehmen.

4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Schade verwies auf die kommende Sitzung, in der auch die Region Hannover teilnehmen werde.

Es gab eine kurze Diskussion, ob dieser TOP erneut in die Fraktion gezogen werden kann.
Frau Müller verlas §13 Abs. 3 der Geschäftsordnung, wonach hierfür besondere Gründe vorliegen müssen.

Frau Dr. Matz betonte, dass es dann um eine Information des Bezirksrats gehe. Der Nachbarschaftsdialog sei etwas anderes und dieser soll wieder aufgenommen werden. Der Nachbarschaftsdialog sei nicht schlecht und es gebe ein Votum, dass die Kommunikation wieder aufgenommen wird.

Frau Kellner fragte Herrn Konerding, ob der Nachbarschaftsdialog während des Planfeststellungsverfahrens bereits abgelehnt wurde.

Herr Konerding sagte, das die Stadt als beteiligte Behörde keine neuen Dinge einbringen kann, somit mache es zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Sinn. Nach dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens werde dieser wieder aufgenommen.

Frau Jakob verwies auf den Ratsbeschluss. Der rat habe beschlossen, den Bürgerdialog auch während des Planfeststellungsverfahrens durchzuführen. Seit zwei Jahren habe nichts stattgefunden und es gebe kein Protokoll. Der Ratsbeschluss müsse umgesetzt werden.

Frau Dr. Matz wies darauf hin, dass sich die Pläne geändert hätten. Es fehle die nötige Transparenz, deshalb werde der Antrag aufrechterhalten.

Herr Schade entgegnete, dass der Antrag abgelehnt werde, der Bürgerdialog sei ausgesetzt.

Herr Rinker sagte, dass besondere Gründe zum Vertagen vorliegen. Er wünschte sich umfassende Informationen und in der Sitzung sei nur Herr Konerding hier. Deshalb sei es sinnvoll und logisch, den Antrag im November zu behandeln.

Herr Milkereit stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung und beantragte die Absetzung von der Tagesordnung.

Frau Jakob sagte, dass Anträge nur einmal in die Fraktion gezogen werden dürfen.

Herr Milkereit nannte den besonderen Grund, dass es im November weitere Informationen der Region Hannover gebe.

Der Antrag wurde nicht absetzt.

TOP 3.6.
Bericht über das Projekt "Städte wagen Wildnis"
Frau Hesse und Frau Butt stellten das Projekt vor und verwiesen auf die dazugehörige Drucksache 1299/2017. In dem Projekt, das 2011 begann, gehe es um Natur in der Stadt mit verschiedenen Bausteinen an elf Projektflächen. Es soll Wildwuchs in der Stadt gefördert und Artenvielfalt erhalten werden. Beispielsweise sollen einzelne Grünflächen nur noch am Rand gemäht werden. Es gebe verschiedene Kooperationspartner, z. B. die VHS.

Frau Maschke-Scheffler fragte, wie die Haltestelle am Seelhorster Friedhof an der Garkenburgstraße heiße. Haltestelle "Am Mittelfelde".

Frau Hesse sagte, dass das Projekt auch für Messegäste interessant sei, die von der Stadtbahn die Fläche betrachten können.

Frau Dr. Matz ging auf die Bekämpfung der Neophyten ein, eine Überlagerung von Pflanzen.

Frau Butt berichtete, dass es am Lindener Berg quecksilbertolerante Arten gebe. Es sei ein Experiment, was passiere wo es jetzt Brachflächen gebe.
Es gebe Kooperationen mit dem Ruhrgebiet und Frankreich zur Verdrängung von Pflanzen. Man habe die bedrohten Arten im Auge und es gebe eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der Universität Hannover zur Artenzusammensetzung. Dazu gebe es eine quartalsweise Kartierung.

Eine Bürgerin regte die Zusammenarbeit mit lokalen Imkern an, z.B. auf der Freifläche am TÜV.

Frau Butt erläuterte, dass es in diesem Projekt um Wildtiere und Wildpflanzen gehe. Dazu gehöre die Kartierung von Vögeln. Imkerbienen seien anders als Wildbienen.

Frau Kellner dankte für die Vorstellung des Projektes.

Das Projekt wurde vorgestellt


TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N
Abgesetzt


TOP 5.
Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

Herr Jeschina bedankte sich für die Einladung und wies auf eine Informationsveranstaltung am 18.9. hin. Er ging auf die Stärkung des Hochschulstandortes Hannover ein. Bei dem neuen Projekt "Expo-Campus" seien Wohnen und Bildung miteinander verknüpft. Das Gesamtkonzept wurde über sieben Monate entwickelt. Es gehe um Neubau und Nachnutzung des Pavillons und eine Verbindungsbrücke. Der Pavillon werde Universitätsgebäude und die Modellansicht zeigte, dass 386 kleinere Wohnungen mit 23-35 m2 entstehen, davon seien ca. 80 % für die Studierenden vorgesehen. Das Planverfahren starte jetzt. Bis 2020/2021 soll das Gebäude stehen. Anschließend gab es Gelegenheit für Nachfragen.

Frau Kellner dankte Herrn Jeschina.

Herr Rinker bedankte sich ebenfalls und fragte, wie die Planung von den Studierenden angenommen werde.

Herr Jeschina sagte, dass bezahlbarer Wohnraum erforderlich sei. Beim Wohnen gebe es Ansprüche, wie z.B. einen Balkon und eine eigene Küche. Es gebe keine Garantie, aber das Projekt stärke den Kronsberg.

Frau Dr. Matz unterstrich, dass der Bedarf vorhanden sei und fragte nach dem Preis der Wohnungen.

Herr Jeschina sagte, dass dies verfrüht sei, man plane bei heutigem Stand mit einer Warmmiete von ca. 350 € für die kleinen 23 m2 Wohnungen und für die größeren (für Professoren) entsprechend mehr.

Frau Kellner dankte für die Informationen.


Frau Groenigk kündigte die folgenden Veranstaltungen im Stadtbezirk an:
-Bericht zum Fußgängercheck in Döhren vom 16.5.2017 vom VCD in Kooperation mit der Alter(n)sgerechten Quartiersentwicklung ist nun fertiggestellt, sie werde ihn versenden.
-Hinweis auf die Broschüre „Handlungsmöglichkeiten und –Grenzen bei Verwahrlosung im häuslichen Umfeld, die auf der Seite des Stadtbezirksportals veröffentlicht ist.
-„Werbung“ für zwei Veranstaltungen des Seniorenbeirates (Frauengesprächskreis am 2. Montag im Monat 16.00-18.00 Uhr) und (Mittwochsgespräch zu aktuellen Fragen am 2. Mittwoch von 10.00-12.00 Uhr),
-„Werbung“ für das Kulturlustwandeln am 16. und 17.9.2017,
-Vorstellung des Plakates „Auf gute Nachbarschaft“,
-Kürbisfest am 23.9.2017,
-Ausstellung zum Vitalquartier vom 18.9.-6.10. im FZH Döhren

Es wurde zum Niederländischen Pavillon berichtet sowie zu diversen Veranstaltungen


TOP 6.
A N F R A G E N
Herr Schade stellte den Antrag, die Antworten schriftlich zu geben.

Die Antworten wurden nicht verlesen, sondern werden schriftlich beantwortet.


TOP 6.1.
der SPD-Fraktion
TOP 6.1.1.
Freie Wohnungen im Nachbarschaftstreff / Begegnungsstätte Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2149/2017)
Bereits mehrfach ist aus der Bevölkerung darauf hingewiesen worden, dass sich über der Begegnungsstätte Mittelfeld zwei Wohnungen der Stadt befinden, die aber schon seit Jahren leer stehen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Seit wann genau stehen die Wohnungen leer?
2) Aus welchem Grund werden die Wohnungen nicht vermietet?
3) Wann ist geplant, die Wohnungen wieder zu vermieten bzw. einer Nutzung zuzuführen?
Beantwortet
Zu 1)
Die Wohnungen sind seit dem 01.09.2015 und 01.07.2016 abgemietet.

Zu 2)
In der Vergangenheit gab es bei den Vermietungen Am Mittelfelde 104 regelmäßig Schwierigkeiten. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzung der Liegenschaft (Jugendzentrum, Nachbarschaftstreff, Seniorenbegegnung), die unter anderem auch für Feierlichkeiten und Disko-Veranstaltungen des Jugendzentrums zur Verfügung steht, kam es während der Wohnungsvermietung regelmäßig zu Konflikten mit den Wohnungsmietern (wiederholte Polizeieinsätze wegen Lärmbelästigung, Pöbeleien gegenüber den Mietern). Die Mietverhältnisse wurden daraufhin von den Mietern gekündigt.
Die genannten Wohnungen haben zudem einen nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Für eine Vermietung wären nicht unerhebliche Investitionen erforderlich, um die Wohnungen einem marktüblichen Standard zuzuführen.

Zu 3)
Die Wohnungen werden derzeit als Ersatzwohnungen aufgrund bestehender Verpflichtungen für Notfälle vorgehalten.
Grundsätzlich ist eine Wohnraumnutzung aus Sicht der Verwaltung wegen des gegebenen Konfliktpotentials nicht sinnvoll und nicht zu befürworten.

TOP 6.1.2.
Entsendung von LehrerInnen anderer Schulen an Grundschulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2151/2017)
Der Zeitung war kürzlich zu entnehmen dass in Hannover wegen des bestehenden Mangels an Grundschullehrern und –lehrerinnen verstärkt Lehrkräfte anderer Schulformen zum Unterricht in den Grundschulen abgeordnet wurden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wurden Lehrer anderer Schulformen an Grundschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel abgeordnet?
2. Wenn ja, wie viele und an welche Schulen ? Bitte Einzelaufstellung.
3. Falls es eine Entsendung gegeben hat – auf welche Dauer ist diese angelegt?
Beantwortet

Die Landeshauptstadt Hannover ist als Schulträger unter anderem für die Bereitstellung ausreichender Schulplätze im Stadtgebiet zuständig. Für die Lehrerversorgung und Verteilung von Personal ist das Land Niedersachsen zuständig. Die ausreichende Unterrichtsversorgung fällt in diesen Bereich und ist nicht von der LHH zu beurteilen.

Die Anfrage der SPD-Bezirksratsfraktion wurde daher zuständigkeitshalber an die Nds. Landesschulbehörde mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

Die Landesschulbehörde teilte uns daraufhin folgende Abordnungen an Grundschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel mit:
- an die GS Kardinal-Bertram-Schule :
4 Stunden vom GY Tellkampfschule bis zum 31.07.2018 und
4 Stunden von der IGS Südstadt bis zum 31.07.2018
- an die GS Loccumer Straße:
6 Stunden von der IGS Südstadt im Rahmen der „Ergänzungsqualifizierung Grundschule“
Diese Abordnung hat nichts mit dem Ausgleich der Unterrichtsversorgung zu tun und wäre unabhängig davon veranlasst worden.


TOP 6.1.3.
Sichere Überquerung der Straße "Am Schafbrinke / Ecke Eupener Straße"
(Drucks. Nr. 15-2154/2017)
An der Ecke Am Schafbrinke/ Eupener Straße wird zur Zeit ein Supermarkt gebaut, der Ende 2017 eröffnen wird. Die Überquerung der Straße ist an dieser Stelle besonders für Kinder und gehbehinderte Menschen sehr gefährlich. Zudem befinden sich dort die Bushaltestellen „Eupener Straße“ und „Zeißstraße“, in deren Nähe eine sichere Überquerungsmöglichkeit ebenfalls geboten sein sollte.

Wir fragen daher die Verwaltung:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, hier eine sichere Querung zu gewährleisten?

Beantwortet

Aktuell können keine Möglichkeiten für eine sichere Querung der Straße aufgezeigt werden. Es ist zunächst abzuwarten, wie sich die verkehrlichen und örtlichen Gegebenheiten nach Fertigstellung des Lebensmittelnahversorgers und nach dessen Betriebsaufnahme einstellen.


TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Fußgänger und Radfahrer hoffen: Sanierung der Nebenanlagen der Schützenallee
(Drucks. Nr. 15-2155/2017)
Im Zuge der Entscheidung, das Fahrradwegenetz in Hannover zu verbessern, wurde schon 2015 die Sanierung des Radwegs in der Schützenallee (stadteinwärts von der Brückstraße bis zur Riepestraße) aufgenommen. Eine Sanierung der Nebenanlagen an gleicher Stelle der Schützenallee fand zudem Aufnahme in das Straßensanierungsprogramm der Stadt Hannover. Bislang ist die Maßnahme nicht umgesetzt, obwohl der Radweg in einem erbarmungswürdigen Zustand ist und es zwischen Suthwiesenstraße und Küsterstraße nicht einmal einen befestigten Gehweg gibt. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Welche Faktoren sind für eine vorrangige Priorisierung der Maßnahmen innerhalb der o.g. Programme ausschlaggebend?

2) Wann ist der Beginn der Umsetzung der Sanierung der Nebenanlagen an der Schützenallee geplant? Wie lange werden die Bauarbeiten dauern?

Beantwortet

Zu 1.) Die Erneuerung der Nebenanlage Schützenallee ist mit DS 15-0891/2015 grundsätzlich beschlossen. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist im Fachbereich Tiefbau fest eingeplant. Die Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich aus Koordinierungsabfragen bei Versorgungsunternehmen und anhand verfügbarer Kapazitäten.

Zu 2.) Die Baugrunduntersuchung und Vermessung ist bereits erfolgt. Zurzeit wird die Planung erstellt, eine Umsetzung ist für 2018 eingeplant. Die Straßenkontrolle des Fachbereichs Tiefbau begeht den betreffenden Abschnitt in regelmäßigen Abständen und achtet auf einen verkehrssicheren Zustand.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Bürgeramt mit Wartemarken
(Drucks. Nr. 15-2189/2017)
Die Verwaltung hat seit Januar 2017 die Vergabe von Wartemarken in den Bürgerämtern eingestellt. Stattdessen werden Termine per Internet oder Telefon vergeben. Zum Teil kommt es hierbei jedoch zu sehr langen Wartezeiten, sodass Bürger beispielsweise nahezu vier Wochen auf einen Termin für die Neuausstellung des Personalausweises warten müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wird Bürgern in dringenden Fällen auch vor Ort und ohne Termin geholfen?

2. Wie gut ist das Bürgeramt telefonisch zu erreichen, da nicht alle Bürger über einen Internetzugang verfügen?

3. Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit für einen Termin per Telefon oder Internet?
Beantwortet

zu 1.)
Ja, darüber wurde der Bezirksrat bereits in der Antwort auf den Beschluss zur Drucksache 15-0262 / 2017 informiert.

zu 2. )
In der o.g. Antwort auf den Beschluss zur Drucksache 15-0262 / 2017 wurde festgestellt, dass Termine telefonisch, über Internet oder direkt in einem Bürgeramt vergeben werden. Wenn –häufig aus Gründen der Personalknappheit in einem Bürgeramt - der Telefondienst nicht unmittelbar wahrgenommen werden kann wird teilweise eine Phonemail geschaltet und der Bürger/die Bürgerin zurückgerufen. Priorität hat allerdings die Abwicklung des Termingeschäfts.

zu 3. )
Die Stadt Hannover hat 8 Bürgerämter. Wartezeiten dort sollen durch die Terminvergabe weitestgehend ausgeschlossen werden. Es gibt zurzeit wegen knapper personeller Ressourcen und Baumaßnahmen längere Vorlaufzeiten auf freie Termine. In Notfällen wird -siehe die Antwort zu Frage 1- sofort geholfen. Eine durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin kann allerdings nicht benannt werden. Termine werden vom Bürger/der Bürgerin auch je nach individuellem Interesse nachgefragt, besonders beliebt sind die langen Nachmittage und Termine am Samstag vormittag. Nach der Antragstellung im Bürgeramt entsteht eine weitere Wartezeit, da die Fertigung des Dokuments (Reisepass und Personalausweis) bei der Bundesdruckerei in der Regel ca. 4 Wochen dauert. Die Verwaltung rät daher, sich rechtzeitig vor einer Reise oder vor dem Ablauf des Dokuments um die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises zu kümmern.

TOP 6.3.2.
Grünfläche an der Straße "Vor der Seelhorst"
(Drucks. Nr. 15-2191/2017)
An der Straße „Vor der Seelhorst“ an den Kleingärten des Kleingartenvereins Mittelfeld e.V. gibt es eine große Wiese, die in der Vergangenheit als Pferdewiese genutzt wurde. Seit längerer Zeit befindet sich die Wiese in einem ungepflegten Zustand. Da in Hannover ein großer Bedarf an Einfamilienhäusern besteht, bietet sich auch diese Grünfläche für Wohnbebauung an.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Befindet sich die Wiese in städtischem oder privatem Besitz?

2. Welche weitere Nutzung ist für die Wiese geplant?

3. Gibt es Überlegungen der Stadt, die Grünfläche für Wohnbebauung auszuweisen, beispielsweise für Einfamilienhäuser?

Beantwortet
Zu 1: Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz.
Zu 2: Der seit 27.07.1993 rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt für das Grundstück „Dauerkleingärten“ fest.
Zu 3: Weder nach dem Wohnkonzept 2025 noch nach dem Kleingartenkonzept ist eine Umnutzung zum Wohnen vorgesehen. Entsprechende Planungen kommen daher nicht in Betracht.

TOP 6.3.3.
Pflasterung Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-2192/2017)
Im Jahr 2016 sind in der Güntherstraße Leitungsarbeiten durchgeführt worden. Das Kopfsteinpflaster wurde dort anschließend provisorisch mit Asphalt aufgefüllt. Die alten Steine sind bisher nicht wieder eingesetzt worden. Nach einem Jahr dürfte jedoch der Wiederherstellung des attraktiven Zustands der Straße nichts mehr im Wege stehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wurde das alte Kopfsteinpflaster bisher nicht wieder eingesetzt?

2. Wie sehen die langfristigen Pläne für die Gestaltung der Güntherstraße aus?
Beantwortet
zu 1.
Im Bereich Güntherstraße 1 bis 23 handelt es sich um die provisorische Herstellung nach Tiefbauarbeiten der Stadtentwässerung. Die endgültige Wiederherstellung der Flächen erfolgt durch die Rahmenvertragsfirma des zuständigen Straßenerhaltungsbezirks. Die Verwaltung ist bemüht, die Arbeiten nach Meldungseingang durch das Gewerk zeitnah zu beauftragen und die anstehenden Bauarbeiten in Natursteinpflaster auszuführen.

zu 2.
Gemäß aktuellen Bauarbeiten in der Güntherstraße ist zunächst die Grunderneuerung von Güntherstraße 43 bis Vierthaler Weg vorgesehen.


TOP 7.
A N T R Ä G E
Herr Schade beantragte, die Anträge zu vertagen.

Frau Kellner bat, zur nächsten Sitzung zu berücksichtigen, dass es bereits eine umfangreiche Tagesordnung gebe.

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit wurden alle folgenden Tagesordnungspunkte vertagt

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung
TOP 7.1.1.
Schaltung Fußgängerampel Schützenallee (Höhe Gänseanger)
(Drucks. Nr. 15-1708/2017)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Schaltung der Fußgängerdruckknopf-Ampel in der Schützenallee (Höhe Gänseanger) zu prüfen und die Grünphase für Fußgänger zu verlängern.

Vertagt


TOP 7.1.2.
Sanierung Sankt-Eugenius-Weg
(Drucks. Nr. 15-1812/2017)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Sankt-Eugenius-Weg in Mittelfeld wird für das Jahr 2018 in die Liste der zu sanierenden Wege aufgenommen.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, zu prüfen, ob die von den Mittelfelder Bürgern gewünschte und sehr sinnvolle Beleuchtung im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen kostengünstig gleich mit installiert werden kann und zwar möglichst umweltfreundlich mit Solarleuchten.

Vertagt


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Beschädigter Maschendrahtzaun am Seelhorster Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2156/2017)
Zurückgezogen

TOP 7.2.2.
Kontrollen am Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-2157/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, rund um den Fiedelerplatz und in den angrenzenden Straßen verstärkt Kontrollen durch Mitarbeiter des ruhenden Verkehrs durchführen zu lassen und auch die Polizei um entsprechende Kontrollen bitten.

Vertagt

TOP 7.2.3.
Runder Tisch Einzelhandel
(Drucks. Nr. 15-2158/2017)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Im Stadtbezirk Döhren – Wülfel wird unter Federführung der Wirtschaftsförderung der Stadt Hannover ein „Runder Tisch stationärer Einzelhandel“ eingerichtet. Dazu sollen
Einladungen an alle im Bezirksrat vertreten Parteien, Vertreter der Einzelhandelsgruppierungen im Stadtbezirk, Nachbarschaftskreise und das Quartiersmanagement sowie den Seniorenbeirat und den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadt Hannover und möglichst auch an die Eigentümer leerstehender Geschäftsimmobilien erfolgen.

Der Runde Tisch soll
-vorhandene und neue Ansätze sammeln, sowie gegebenenfalls bekanntmachen und bestärken,
-die Kooperation und deren Ausbau zwischen den für die Umsetzung notwendigen Akteuren initiieren bzw. unterstützend begleiten
-Handlungsoptionen und Initiativen für den Stadtbezirk entwickeln
Der Runde Tisch wird von der Verwaltung fachlich begleitet und unterstützt.

Vertagt


TOP 7.2.4.
Parkplätze unter der Südschnellwegbrücke
(Drucks. Nr. 15-2159/2017)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Bezirksrat zeitnah den Termin für die Wiederfreigabe der seit Monaten gesperrten Parkplätze unter der Südschnellwegbrücke mitzuteilen.

Vertagt


TOP 7.2.5.
Geschwindigkeitsüberprüfung in der Anliegerstraße "Am Landwehrgraben"
(Drucks. Nr. 15-2166/2017)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in der Anliegerstraße „Am Landwehrgraben“ zu veranlassen, sowie Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Geschwindigkeitsübertretungen führen, zu prüfen. Der Bezirksrat ist über die Ergebnisse zu informieren. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, regelmäßige Überprüfungen auf eine Nutzung „nur durch Anlieger“ durchzuführen.

Vertagt


TOP 7.2.6.
Langer Weg für kurze Beine - Querung der Fiedelerstraße
(Drucks. Nr. 15-2168/2017)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, auf der Fiedelerstraße in Höhe des alten Friedhofes bzw. der Helenenstraße eine Verkehrszählung durchzuführen.
Neben der zahlenmäßigen Verkehrsbelastung der Straße sollen u.a. auch die Durchschnittsgeschwindigkeit sowie die prozentuale Abweichung von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermittelt werden.
Wir bitten um umgehende Veranlassung dieser Zählung.
Vertagt


TOP 7.4.
der CDU-Fraktion

TOP 7.4.1.
Fußweg Karlsruher Straße
(Drucks. Nr. 15-2193/2017)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Fußweg an der Westseite der Karlsruher Straße zwischen der Straße „Am Mittelfeld“ und der „Eichelkampstraße“ neu anzulegen bzw. auszubauen.
Vertagt

TOP 7.4.2.
Beibehaltung von Notrufsäulen und der bestehenden Videoüberwachung auf den hannoverschen S-Bahnhöfen
(Drucks. Nr. 15-2194/2017)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich bei der Deutschen Bahn, bzw. bei der DB Regio Nord, dafür einzusetzen, dass die rot-blauen Notrufsäulen und die bestehenden Videokameras auf den hannoverschen S-Bahnhöfen nicht abgebaut und auch wieder in einen funktionstüchtigen Zustand gebracht werden.
Vertagt


TOP 8.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Vertagt

TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Abgesetzt

TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 9. Juni 2017
(öffentlicher Teil)
Vertagt

TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17. August 2017 (öffentlicher Teil)
Vertagt

Frau Kellner schloss den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 22.30 Uhr.




Antje Kellner Gundula Müller
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin