Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 14.09.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.09.2017)
Protokoll (erschienen am 14.11.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 02.11.2017

PROTOKOLL

9. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 14. September 2017,
Heinrich - Ernst - Stötzner - Schule (Mehrzweckraum),
Neue - Land - Straße 27, 30655 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.48 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Hofmann) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
(Bezirksratsherr Busse) (Parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (Die Piraten)
(Bezirksratsfrau Hagen) (Die Linke)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
Bezirksratsherr Johnson 18.30 - 21.19 Uhr (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
Bezirksratsfrau Öztürk (SPD)
Bezirksratsherr Oppelt 19.38 - 21.48 Uhr (CDU)
Bezirksrafsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (Die Linke)
Bezirksratsherr Schädel 18.30 - 21.20 Uhr (Parteilos)
Bezirksratsfrau Starke 18.30 - 20.00 Uhr (SPD)
Bezirksratsfrau Temiz (SPD)
Bezirksratsfrau Tonke (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (Die Hannoveraner)
(Ratsherr Braune) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Rzyski (Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin)
Frau Baron (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)




Gäste:
Frau Wallrath-Peters (Superintendentin des Ev.- Luth. Stadtkirchenverbandes Hannover)
Herr Pappert (Stadtjugendpastor)
Frau Gäbler (Repräsentantin des Präventionsrates Buchholz-Kleefeld)



Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 9. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.08.2017
- Öffentlicher Teil -

4. Information der Verwaltung zum Thema "Ev. Jugendzentrum in Kleefeld"

5. ANHÖRUNG gemäß § 31 Absatz 4 und § 35 der Geschäftsordnung des Rates der LHH zum Thema „Fortbestand Jugendzentrum Kleefeld“
(Drucks. Nr. 15-2046/2017)

6. Tätigkeitsbericht des Präventionsrates Buchholz-Kleefeld

7. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

8. Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

8.1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Verein "Wir sind Kleefeld e. V." 14/2017
(Drucks. Nr. 15-2358/2017)

10. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E

10.1. A N H Ö R U N G

10.1.1. Gymnasium Schillerschule, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 2198/2017 mit 3 Anlagen)





11. A N T R Ä G E

11.1. aus der letzten Sitzung

11.1.1. Bürgeramt für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld einrichten
(Drucks. Nr. 15-1849/2017)

11.2. der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

11.2.1. Geschwindigkeitsmessungen Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-2174/2017)

11.2.2. Geschwindigkeitsmessung in der Schierholzstraße
(Drucks. Nr. 15-2175/2017)

11.2.3. Schulbus für den Schwimmunterricht der IGS Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-2176/2017)

11.2.4. Smartbench am Kantplatz
(Drucks. Nr. 15-2177/2017)

11.2.5. Verkehrsschild Milanstraße/Girlitzpark
(Drucks. Nr. 15-2179/2017)

11.2.6. Nachbesserung Winkelriede/Roderbruchmarkt
(Drucks. Nr. 15-2180/2017)

11.3. interfraktionell

11.3.1. Dringlichkeitsantrag - Erhaltung historisches Gebäude Pinkenburg, Pinkenburger Straße 9 in Groß-Buchholz
(Drucks. Nr. 15-2359/2017)

11.3.2. Dringlichkeitsantrag - Überquerungshilfe Osterfelddamm/Neue-Land-Straße
(Drucks. Nr. 15-2360/2017)

12. A N F R A G E N

12.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

12.1.1. Bänke mit und ohne Mülleimer
(Drucks. Nr. 15-2173/2017)

12.2. von der CDU

12.2.1. Einkaufszentrum Heidering
(Drucks. Nr. 15-2184/2017)





12.3. von Bezirksratsherrn Dr. Chris Carlson (PIRATEN)


12.3.1. Feinstaubbelastung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2113/2017)

13. M I T T E I L U N G E N

13.1. des Bezirksbürgermeisters

13.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements




















I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 9. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider eröffnete die 9. Sitzung, nachdem er auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit hingewiesen hatte und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. TOP 2 und TOP 13 werden abgesetzt.
Bezirksratsfrau Wyborny begründete die Dringlichkeit des Antrages zur Erhaltung des historischen Gebäudes Pinkenburg in Groß-Buchholz. Die Dringlichkeit des Antrages wurde einstimmig mit 17 - Ja-Stimmen bestätigt. Der Antrag wird unter TOP 11.3.1. behandelt.
Bezirksratsherr Behrendt begründete die Dringlichkeit des Antrages zur Überquerungshilfe Osterfelddamm/Neue-Land-Straße. Die Dringlichkeit des Antrages wurde einstimmig mit 17 - Ja-Stimmen bestätigt. Der Antrag wird unter TOP 11.3.2. behandelt.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.




TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes
Abgesetzt


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.08.2017 - Öffentlicher Teil -
Der öffentliche Teil des Protokolls wurde einstimmig genehmigt.


TOP 4.
Information der Verwaltung zum Thema "Ev. Jugendzentrum in Kleefeld"
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider begrüßte die Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin, Frau Rzyski.
Frau Rzyski informierte darüber, dass sie sich bereits im Vorfeld mit Frau Wallrath-Peters zu dem Thema ausgetauscht habe und sie vereinbart hätten, über den Gesprächsinhalt in der Bezirksratssitzung zu berichten. Der Stadtkirchenverband habe den Grundsatzbeschluss gefasst, das Gebäude in der Hölderlinstraße zum 31.12.2017 aufzugeben. Die angegebenen Gründe seien zum einen, dass die Träger der Jugendarbeit von der Kommune nicht auskömmlich gefördert werden. Vor Jahren sei vom Rat der Beschluss gefasst worden, die Träger der Jugendarbeit über die Gewährung eines Festkostenzuschusses zu fördern. Dieser berücksichtige jedoch keine Tarifsteigerungen. Die Finanzierungslücke habe im Laufe der Zeit dazu geführt, dass den Jugendhilfeträgern Mittel fehlen. Durch Reduzierung der Öffnungszeiten, Veränderungen der Angebote oder andere Schwerpunktesetzungen konnte dies bisher kompensiert worden. Frau Rzyski wies darauf hin, dass der Fördergrundsatz „Gewährung eines Festkostenzuschusses“ seit ca. 20 Jahren bestehe und dieser von Seiten der Jugendverwaltung als dringend überprüfungswürdig gehalten werde, da er auf Dauer nicht funktioniere. Soweit Kinder- und Jugendarbeit von der Kommune gefördert werde, sollte die Förderung auskömmlich sein. In diesem Zusammenhang sollte auch über die Kriterien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit nachgedacht werden, da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt seien. Hierzu sei zunächst eine verwaltungsinterne Abstimmung notwendig und die Aufnahme von Gesprächen mit dem Stadtjugendring und den Trägern der Jugendhilfe, um ggfs. eine Änderung des Fördergrundsatzes auf den Weg zu bringen.
Die Landeshauptstadt Hannover habe Ende letzten Jahres die Mitteilung erhalten, dass sich der Stadtkirchenverband von dem Gebäude u. a. aufgrund des sehr hohen Sanierungsbedarfes trennen müsse und sich als Träger aus dem Angebot zurückziehe. Die Frage der Übernahme des Gebäudes durch die Kommune habe sich aufgrund des Sanierungsbedarfes und der barrierefreien Herrichtung des Gebäudes nicht gestellt, auch im Hinblick auf die Finanzierung der anstehenden Sanierungen/Erweiterungen von Kindertagesstätten und Schulen. Frau Rzyski berichtete, dass die Förderung zurzeit Mietkostenzuschüsse in Höhe von 3,50 € beinhalte. Auch dieser Zuschuss hätte jedoch die notwendigen Investitionen nicht gedeckt, um die Immobilien zu halten. Der Standort stehe damit nicht mehr zur Verfügung. Die verwaltungsinterne Suche der Stadt nach alternativen Räumlichkeiten für den Ev. Stadtkirchenverband, die in einer räumlich akzeptablen Entfernung liegen, war erfolglos. Die Fördermittel in Höhe von ca. 94.000,00 €, die derzeit dem Ev. Jugendzentrum Kleefeld zur Verfügung stehen, sollen nicht eingespart werden. Die Stadt schlage vor, im gemeinsamen Gespräch mit der AWO zu klären, inwieweit diese im Kinder- und Jugendtreff Camelot ihr Angebot, z. B. durch Aufstockung der Stundenangebote ausweiten könne/wolle und es eine Möglichkeit gebe, dort für Jugendliche



aus dem Jugendzentrum Kleefeld ein Angebot zu machen. Mit solch einer Lösung könne die Maßnahme der Schließung des Jugendzentrums abgefedert werden.
Bezirksratsherr Plotzki bedankte sich für die Ausführungen. Er verwies auf die Schaffung des sozio-kulturellen Zentrums in direkter Nachbarschaft des Jugendtreffs und fragte, ob dies nicht eine Möglichkeit wäre, mit dem bisherigen Träger die Arbeit dort weiter zu führen. Im Camelot sei die AWO der Träger. Er fragte, ob die Jugendarbeit auf die AWO übertragen werden solle oder ob es sich um ein neues Kooperationsprojekt handele.
Frau Rzyski wies darauf hin, dass die Stadt in der Hölderlinstraße nur Mieter sei. Die Möglichkeit sei geprüft worden. Es wurde jedoch davon Abstand genommen, ein sozio-kulturelles Zentrum und einen offenen Jugendtreff in einem Gebäude zu betreiben. Eine Kooperation halte sie für unwahrscheinlich, da es schwierig sei, wenn zwei Träger in einem Gebäude unterschiedliche Angebote vorhalten. Sie erläuterte die haushaltsrechtliche Situation und die weiteren Schritte im Hinblick auf die bereitgestellten Fördermittel für das Ev. Jugendzentrum Kleefeld.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Plotzki, warum bei der Refinanzierung der Jugendzentren nicht die Tariferhöhungen wie bei den Kitas Berücksichtigung finde, antwortete Frau Rzyski, dass den Trägern der Kitas durch die Kommunen eine Pflichtaufgabe übertragen werde und sich daher die Situation etwas anders darstelle. Die Arbeit der Kinder- und Jugendarbeit sei zwar im Gesetz festgeschrieben, aber nicht als Pflichtaufgabe - wie die Bereitstellung von Kita-Plätzen -. Auch die Standards seien nicht weiter definiert. Die Anregung hinsichtlich der Ausschreibung der Jugendarbeit nehme sie mit. Frau Rzyski hob nochmals hervor, dass die Fördermittel des Jugendzentrums nicht in die Haushaltskonsolidierung einfließen sollen. Es soll geschaut werden, wie vernünftig vor Ort ein Jugendhilfeangebot für die Zielgruppe geschaffen werden kann.
Bezirksratsherr Jäger interessierte sich dafür, seit wann die Stadtverwaltung in den Vorgang eingebunden sei, da der Bezirksrat erst vor der Sommerpause davon aus der Presse erfahren habe.
Frau Rzyski berichtete, dass erste informelle Gespräche im Dezember 2016 stattgefunden hätten. Es seien dann die geschilderten Möglichkeiten geprüft worden – auch im Hinblick auf den Erhalt des Gebäudes. Die offizielle Mitteilung zur Schließung des Jugendzentrums sei Richtung Sommer erfolgt. Sie wies darauf hin, dass bei der Beteiligung von anderen Trägern die Kommunikationswege einzuhalten seien. Dies bedeute, dass zunächst intern nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werde, bevor dann die Entscheidung extern bekannt gegeben werde.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Tonke, ob ein frühzeitigeres Bekanntwerden der Schließungsabsichten, zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, entgegnete Frau Rzyski, dass sie die Chancen, dass der Rat dem Kauf der Immobilie zugestimmt hätte, als sehr gering einstufe. Die Stadt habe festgestellt, dass diese Immobilie und damit der Standort nicht erhalten werden könne.
Dem GO-Antrag von Bezirksratsherrn Plotzki die Einrichtungsleitung vom Camelot, als Sachverständige anzuhören, wurde einstimmig entsprochen.
Die Einrichtungsleitung berichtete, dass das Camelot ein außerschulisches Betreuungsprojekt des Kreisjugendwerkes der AWO sei. Hauptsächlich werde die Zielgruppe der 8 bis 14 Jährigen bedient. Darüber hinaus seien sie an Projekten beteiligt und versuchen durch Förderung von Ehrenamtlichkeit die Jugendlichen weiter an die Einrichtung zu binden. Für eine Öffnungszeit an 3 Tagen in der Woche liege eine Refinanzierung vor. Durch eine finanzielle Aufstockung könnten weitere Tage bedient werden. Bei einer Erweiterung der Zielgruppe der Jugendlichen nach oben, gebe es evt. die Möglichkeit für diese Gruppe Angebote von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Da sie von dieser Idee gerade vor der





Sitzung gehört habe, könne sie keine weiteren Aussagen tätigen. Die Einrichtungsleitung wies darauf hin, dass sie bereits in der Vergangenheit für eine Erweiterung ihres Angebotes offen waren und nannte Möglichkeiten.


TOP 5.
ANHÖRUNG gemäß § 31 Absatz 4 und § 35 der Geschäftsordnung des Rates der LHH zum Thema „Fortbestand Jugendzentrum Kleefeld“ (Drucks. Nr. 15-2046/2017)

Frau Schulz verlas die Stellungnahme von Frau Lucht, Pastorin der Petri- und Nikodemus-Kirchengemeinde zum Thema „Fortbestand Jugendzentrum in Kleefeld“:
„Bereits 1975 wurde das ehemalige Pfarrhaus Hölderlinstr. 3 umgewandelt in ein 'Zentrum für offene Jugendarbeit', seinerzeit gefördert und unterstützt vom Kirchenvorstand und der Gemeinde. Ca. 10 Jahre später hat der Kirchenvorstand die Trägerschaft an den Stadtkirchenverband übertragen. Die Unterstützung der Gemeinde bestand weiterhin darin, dass sie auf Mieteinnahmen für dieses Haus verzichtete. Das ist auch gegenwärtig noch der Fall. Neben dem Konzept der 'offenen Jugendarbeit' fand im ehemaligen Gemeindehaus Hölderlinstr. 1, im Anbau der Petrikirche und im Kirchenzentrum Nikodemus immer Kinder- und Jugendarbeit statt, die sich an andere Alters- und Zielgruppen richtete. Auch das ist gegenwärtig der Fall. Gelegentlich gab und gibt es Begegnungen und die Mitwirkung bei
Gemeindefesten, aber bewusst keine enge Zusammenarbeit, weil die Arbeitsschwerpunkte so unterschiedlich sind. Die bevorstehende Schließung hat etliche Reaktionen hervorgerufen. Beeindruckend war kürzlich die Äußerung einer Nachbarin des Jugendzentrums, die sich zum Wohl der Jugendlichen unbedingt für den Erhalt ausgesprochen hat, obwohl sie in früheren Jahren durchaus mit Lärmbelästigungen zu tun hatte. Jemand anders bot sogar finanzielle Unterstützung an und fragte nach den Strukturen zwischen Kirche und Stadt. Wenn eine Lösung zum Erhalt des Jugendzentrums gefunden werden könnte, wäre das sicher gut. Als Eigentümer des Hauses könnten wir prüfen, ob wir weiterhin auf Mieteinnahmen verzichten können und würden so unsere mögliche Unterstützung signalisieren. 'Was passiert mit dem Haus, wenn das Jugendzentrum geschlossen wird?' - diese Frage aus dem Bezirksrat wurde an uns weitergeleitet. Darauf können wir nur antworten: Wir wissen es noch nicht und nehmen gern Anregungen und Ideen entgegen.“
Frau Wallrath-Peters, Superintendentin des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, berichtete, über die vielfältige Arbeit der Gemeinden und Einrichtungen des Stadtkirchenverbandes mit Kindern und Jugendlichen und deren Förderung anhand von Beispielen. Darüber hinaus gebe es im Bereich des Stadtkirchenverbandes Hannover acht offene Einrichtungen sog. Jugendzentren. Davon seien fünf in der Trägerschaft des Stadtkirchenverbandes. Die fünf offenen Jugendeinrichtungen werden mit Hilfe von finanziellen Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe durch die Landeshauptstadt Hannover betrieben und auch der Stadtkirchenverband habe in der Vergangenheit die offenen Jugendeinrichtungen mit einem hohen Eigenanteil in unterschiedlicher Höhe gefördert. Sie informierte darüber, dass das Jugendzentrum Linden, eine Einrichtung für behinderte Jugendliche, seit 40 Jahre ohne jegliche öffentliche Förderung unterhalten geworden sei. Den tariflichen Steigerungen der Personalkosten, teilweise hohe Miet- und Bewirtschaftungskosten und die für Gewährleistung der Aufgabenerfüllung nicht kürzbaren Betreuungs- und Geschäftskosten stehen Zuwendungen der Landeshauptstadt Hannover gegenüber. Die Zuwendungen seien seit Jahren - trotz Beantragung von Erhöhungen- in unveränderter Höhe bewilligt worden. Um die Finanzierungslücke zu schließen, habe der





Stadtkirchenverband eigene Mittel aufgebracht bzw. Personalstunden im Hinblick auf die Tariftreue gekürzt. Die Landeshauptstadt Hannover fördere das Jugendzentrum in Kleefeld mit 93.784,00 € und der Stadtkirchenverband mit 42.873,00 €. Die Immobilie des Jugendzentrums in Kleefeld sei eine große Herausforderung. Es sei mit der Petrigemeinde vereinbart, dass der Stadtkirchenverband keine Miete für das Gebäude zahle. Dafür habe sich der Stadtkirchenverband verpflichtet, das Gebäude zu erhalten. Darüber hinaus solle nach dem Gesamtkonzept des Stadtkirchenverbandes für seine offenen Einrichtungen die inklusive Herrichtung der Gebäude vorangebracht werden. Die steigenden Unterhaltungskosten und die Kosten für die inklusive Herrichtung des Gebäudes können vom Stadtkirchenverband finanziell nicht geleistet werden. Am 19.11.2016 habe daher der Stadtkirchenvorstand beschlossen, diese Einrichtung aufzugeben. Es wurden viele Gespräche geführt und nach alternativen Lösungen gesucht - erfolglos.
Bezirksratsherr Borstelmann bedankte sich für die Ausführungen. Er fragte, ob es nicht die Möglichkeit gegeben habe, die Mittel anders zu verteilen; insbesondere wenn die Einrichtung in Linden sehr lange ohne städtische Zuschüsse vom Stadtkirchenverband betrieben worden sei. Bei ihm sei der Eindruck entstanden, dass der Stadtkirchenverband die Einrichtung in Kleefeld nicht mehr betreiben wolle.
Bezirksratsherr Plotzki hob nochmals die Tariftreue des Stadtkirchenverbandes hervor und bemängelte, dass die Kinder- und Jugendarbeit nicht auskömmlich refinanziert werde. Er hätte sich gewünscht, dass alle Träger gemeinsam verhandelt hätten. Er hoffe, dass für die Kolleginnen, die sich jahrelang im Jugendzentrum engagiert hätten, eine gute Lösung gefunden werde.
Bezirksratsherr Jäger bemerkte, dass das Gebäude mietfrei genutzt werden konnte. Er fragte nach, ob die „gesparten“ Mietzahlungen in das Objekt investiert worden seien oder ob geplant gewesen sei, das Objekt auslaufen zu lassen. Ihn interessiere, ob sich der Stadtkirchenverband vorstellen könne, den Jugendtreff über den 31.12.2017 hinaus zu betreiben bis eine Lösung gefunden sei.
Bezirksratsfrau Tonke erinnerte nochmals daran, dass Frau Rzyski bereits mitgeteilt hatte, dass der Standort nicht erhalten werden könne und die Stadt keine weiteren Mittel zur Verfügung stellen könne.
Herr Pappert berichtete, dass die Evangelische Jugend bereits seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Stadtjugendrings sei. Der Stadtjugendring habe regelmäßig einen Antrag auf Erhöhung der Förderung im Jugendhilfeausschuss gestellt, um die Änderungen durch die Tarifabschlüsse und die Teuerungsrate auffangen zu können. In den letzten 15 Jahren hätte es eine Erhöhung um 3 % gegeben. Manche Träger würden das Problem lösen, indem sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jedes Jahr einen neuen Arbeitsvertrag mit weniger Stunden und dem gleichen Einkommen abschließen oder außertariflich zahlen würden. Da der Stadtkirchenverband zur Tariftreue stehe, habe er die Stellen mehrfach einschränken müssen und liege beim Refinanzierungsanteil momentan bei 70 %. Wie viel Mittel für die einzelnen Projekte der Jugendhilfe zur Verfügung stehen, entscheide der Verband der Gemeinschaft der 61 Kirchengemeinden. Diese würden das Geld zur Verfügung stellen. In der Vergangenheit sei der Anteil an Mitteln, die aufgebracht werden mussten, immer weiter gestiegen bei gleichzeitiger Abschmelzung aller anderen Mittel. Bei den letzten Haushaltsplanberatungen sei daher dem Antrag nicht mehr entsprochen worden. Die Personalkosten für das Ev. Jugendzentrum Kleefeld liegen bei ca. 115.000,00 € bis 120.000,00 €. Davon werden 93.000,00 € gefördert. Bereits hier bestehe eine Deckungslücke. Es seien daher nur die notwendigsten Sanierungen am Gebäude möglich gewesen. Über die Mitarbeit im Stadtjugendring konnte erreicht werden, dass der Mietkostenzuschuss in Höhe von 3,50 €/qm eingeführt worden sei. Nach den Statuten





könnten Nebenkosten darüber nicht abgerechnet werden, sodass für das Ev. Jugendzentrum Kleefeld kein Zuschuss gewährt werden könne. Vor zwei Jahren sei im Stadtteilkonzept genau die Problemstellung für das Haus beschrieben worden. Die dort formulierten Lösungen seien nicht weiter verfolgt worden. Die Phase der Zwischenlösung haben sie daher bereits hinter sich. Die Entscheidung liege beim Verband.
Bezirksratsherr Plotzki warb für die Umsetzung des Stadtteilkonzeptes.
Frau Wallrath-Peters wies darauf hin, dass die Arbeitsverträge der MitarbeiterInnen mit dem Stadtkirchenverband geschlossen seien und die MitarbeiterInnen andere Arbeitsplätze angeboten bekommen. In das Gebäude sei in den vergangenen Jahren regelmäßig investiert worden. Das Haus sei aus dem späten 19. Jahrhundert und bei solchen Häusern müsse alle 25 Jahre grundsaniert werden, um diese zu erhalten. Im Hinblick auf eine Verlängerung hätten sie schon viel versucht und wären bei tragfähigen Vorschlägen/Ideen für Gespräche bereit.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Tonke, ob die Jugendlichen an andere Einrichtungen weitergeleitet werden, antwortete Herr Pappert, dass in der Vergangenheit bereits mit dem Camelot zusammen gearbeitet worden sei.


TOP 6.
Tätigkeitsbericht des Präventionsrates Buchholz-Kleefeld
Frau Gäbler, Repräsentantin des Präventionsrates Buchholz-Kleefeld, stellte anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation (Anlage 1) den Präventionsbeirat und seine Tätigkeiten im letzten Jahr vor.
Auf die Frage von Bezirksratsfrau Kleinert-Pott, wie der Erfolg der Arbeit eingeschätzt werde, antwortete Frau Gäbler, dass sie viele gesetzte Ziele erreicht und positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung im Hinblick auf die Veranstaltungen bekommen haben. Der Präventionsrat sei jedoch auch auf Anregungen aus der Bevölkerung und aus dem Bezirksrat angewiesen. Sie erinnerte an Anträge aus dem Präventionsrat, die bisher noch nicht vom Bezirksrat aufgegriffen worden seien.
Bezirksratsfrau Öztürk fragte nach, warum der Schwerpunkt auf das Thema „Neosalafizmus – den radikalen Islam“ in der AG Demokratie gelegt worden sei.
Frau Gäbler antwortete, dass dieses Thema dem Präventionsrat durch den Landespräventionsrat näher gebracht worden sei.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Öztürk, ob eine Bedrohung innerhalb des Stadtbezirkes im Hinblick auf dieses Thema bestehen würde und ob der durchgeführte Fachtag ausreichend wäre, entgegnete Frau Rembecki, dass sich der Präventionsrat zusammen mit dem Landespräventionsbeirat und dem Integrationsbeirat diesem Thema gewidmet habe, um eine Fortbildung für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kitas, Jugendeinrichtungen und Schulen anzubieten. Der Bedarf habe sich aus Gesprächen heraus ergeben. Sie berichtete über den Fachtag und wies auf eine dem Tätigkeitsbericht beigefügte Pressemeldung hin. Frau Rembecki fragte nach, in welche Richtung nach Ansicht des Bezirksrates vertieft werden solle. Sie erinnerte daran, dass der Präventionsrat vom Bezirksrat gegründet worden sei und warb um eine Teilnahme und Mitarbeit im Präventionsrat bzw. bat um Anregungen allgemeiner Art.
Bezirksratsherr Plotzki erinnerte an das Ereignis, welches zur Gründung des Präventionsrates geführt habe und führte dies näher aus.
Bezirksratsfrau Öztürk appellierte dafür, regelmäßig Fortbildungen durchzuführen zum Thema „antidemokratische" Bewegungen wie z. B. "Neosalafismus“. Dieses Angebot sollte sich u.a. an Lehrerinnen und Lehrer wenden, um frühzeitig Anzeichen für Gefährdung und





Radikalisierung bei den Kindern und Jugendlichen zu erkennen. Darüber hinaus sollte eine fachliche Begleitung auf der „operativen Ebene“ angeboten werden.
Bezirksratsherr Oppelt schloss sich den Ausführungen von Bezirksratsfrau Öztürk an und bat darum, dass sich der Präventionsrat dieses Themas annehmen möge.


TOP 7.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 20.16 Uhr bis 20.46 Uhr durchgeführt.
Der Vorsitzende der Unternehmerverbände im Nordosten von Hannover, fragte an, ob der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld sich vorstellen könne, eine Kooperation der Lister Kaufleute mit der Käthe-Kollwitz-Schule im Hinblick auf Ausbildungsplätze und berufliche Perspektiven finanziell zu unterstützen. Vom Verein Geschäftiges Groß-Buchholz kam die Frage, warum an der Umsteigestation Noltemeyerbrücke stadtauswärts neben den Bussen auch die Taxen die Rotschaltung auslösen können. Für die Kleefelder Unternehmer bat er um Unterstützung durch den Bezirksrat dahingehend, dass leerstehende Geschäfte kreativ/künstlerisch genutzt werden können. Darüber hinaus würden sich die Kleefelder Unternehmer eine vorweihnachtliche Beleuchtung wünschen und fragen nach einer finanziellen Unterstützung.
Bezirksratsherr Oppelt bat darum zu klären, ob die Taxen tatsächlich die Vorrangschaltung auslösen können und dies zu Protokoll zu beantworten.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau:
Der Taxenstand am Geha-Platz nutzt eine gemeinsame Fahrbahn mit den Bussen. Fahren die Busse aus diesem Bereich aus, ist es notwendig, den stadtauswärtigen Verkehr auf der Podbielskistraße zu sperren da ansonsten nicht der Linksabbiegefahrstreifen erreicht werden kann. Die Busse melden sich in der Regel über Funk an der Lichtsignalanlage an. Als Rückfallebene - falls dies mal nicht funktioniert, gibt es eine Induktionsschleife an der Ausfahrt aus diesem Bereich. Diese Induktionsschleife kann nicht zwischen Bussen und Taxen unterscheiden, so dass sie auch durch die Taxen aktiviert wird. Dies ist bisher nach einer Belegungszeit von ca. 10 Sekunden erfolgt. Nach Rücksprache mit der Üstra funktioniert die Anmeldung der Busse über Funk so gut, dass die Rückfallebene eigentlich nicht mehr notwendig ist. Aus diesem Grund wurde jetzt die notwendige Belegungszeit auf 60 Sekunden gesetzt. Für den Fall, dass es tatsächlich mal ernsthafte Probleme mit der Ausfahrt aus diesem Bereich gibt, wird die Podbielskistraße jetzt nach einer Wartezeit von 1 Minute gesperrt. Dies passiert jedoch sehr selten, so dass die Beeinträchtigungen der übrigen Verkehrsteilnehmer damit minimiert sind.
Bezirksratsherr Oppelt verwies auf den in der letzten Sitzung des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld beschlossenen Antrag „Bauarbeiten in der Kleefelder Scheidestraße beschleunigen/Mehr Parkraum für Kunden am Kantplatz schaffen“. Hinsichtlich der leeren Geschäfte bat er um Vorlage eines Konzeptes für die künstlerische Nutzung. Eine Weihnachtsbeleuchtung befürworte er und forderte den Vorsitzenden auf, zur nächsten Sitzung einen Antrag auf eine Zuwendung zu stellen.
Bezirksratsherr Schädel wies darauf hin, dass die Schließung von einigen Geschäften nicht mit den Straßenbaumaßnahmen zusammenhängen würde, sondern andere Gründe habe, wie z. B. mangelnde Barrierefreiheit.
Bezirksratsherr Plotzki gab dem Vorsitzenden den Hinweis auf die Agentur für Zwischenraumnutzung hinsichtlich der Geschäftsleerstände und auf den Bürgerverein Kleefeld hinsichtlich möglicher Kooperationen z. B. in Bezug auf Musikgruppen.




Ein Einwohner trug erneut sein Anliegen hinsichtlich der Fußgängerampel auf dem Osterfelddamm/Höhe Neue Landstraße vor und warb für Unterstützung.
Bezirksratsherr Borstelmann erklärte, dass der Bezirksrat den Antrag für eine Bedarfsampel unterstütze und eine erneute Ablehnung ggfs. Anlass für eine rechtliche Überprüfung der Kompetenzen der Bezirksräte sei.
Der Einwohner erinnerte daran, dass bei der letzten Ablehnung die Verwaltung von 700 Fahrzeugen die Stunde ausgegangen sei. Die Polizei habe aber 1.600 Fahrzeuge gezählt.
Bezirksratsherr Oppelt erklärte, dass rechtlich gesehen der Bezirksrat keine bindenden Beschlüsse in diesem Bereich fassen könne. Der Bezirksrat werde versuchen, hier eine positive Lösung herbei zu führen. Falls notwendig, werde man auf Ratsebene tätig werden, um einen bindenden Beschluss herbei zu führen.


TOP 8.
Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Frau Rembecki berichtete, dass zum Stand 07.09.2017 in den Unterkünften im Stadtbezirk Am Annateich und in der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße 147 Personen untergebracht seien.
Am Annateich leben 27 Personen, davon 2 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 10 Personen weiblich, 17 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 12 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Kosovo, Somalia und Syrien. Aufgrund des Wasserschadens seien weiterhin nicht alle Plätze belegbar. Mit dem Betreiber erfolge die Klärung der komplexen Schadenslage. Von der Klärung der Schadensursache sei abhängig, wer den Schaden zu beheben bzw. die Kosten hierfür zu tragen habe.
In der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße 3A – D leben 120 Personen, davon 46 Kinder im Alter von 0-17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 48 Personen weiblich, 72 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 20 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Irak und Syrien.
Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld seien darüber hinaus 36 Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht. In der Stadt Hannover seien zum Stand 06.09.2017 insgesamt 3.630 Personen untergebracht.

Weitere Standorte in Planung:
Die Modulanlage in Holzrahmenbauweise Osterfelddamm/Ecke Baumschulenallee sei für die Unterbringung von ca. 170 Personen vorgesehen. Die Fertigstellung der Modulanlage erfolge fristgerecht. Die hochbauliche Abnahme sei erfolgt. Die Fertigstellung der Außenanlagen sei in ca. 4 bis 6 Wochen avisiert. Einen Tag der offenen Tür werde es geben. Der Termin könne erst später festgelegt werden.
Der Baubeginn und die Fertigstellung des Wohnungsneubauvorhabens für Flüchtlingsunterbringung im Nikolaas-Tinbergen-Weg seien erfolgt. Als nächstes erfolge die Möblierung der Unterkunft. Eine Unterbringung von ca. 80 Personen sei geplant. Es werde einen Tag der offenen Tür geben. Der Termin stehe noch nicht fest.
Der Baubeginn des Wohnungsneubauvorhabens für Flüchtlingsunterbringung in der Nußriede 4c/4d sei erfolgt. Termin für die geplante Fertigstellung sei der August 2017.
Die Übergabe des Gebäudes an die Landeshauptstadt Hannover sei für den 19.09.2017 geplant. Es sollen dort ca. 80 Personen untergebracht werden. Auch hier werde es einen Tag der offenen Tür geben. Der Termin stehe noch nicht fest.
Für das Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung Dorfmarkhof sei der Bau





von Gartenhofhäusern geplant. Der Baubeginn und die Unterbringung seien offen.
Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung in der Lathusenstraße: Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) beabsichtige die südliche Teilfläche der ehemaligen Kleingartenkolonie „Niedersachsen“ (Bebauungsplan Nr. 1788) zum Neubau von Wohnungen zu erwerben. Derzeit würden die Verhandlungen mit dem Fachbereich Wirtschaft laufen. Es seien rund 50 Wohnungen bis voraussichtlich 2020 geplant.
Einige der Wohnungen werden vorübergehend als Wohnraum für Flüchtlinge bereitgestellt, andere werden direkt vermietet. Die grobe Zeitplanung sehe für das Jahr 2017 Bodensanierungsarbeiten, die Legung und den Anschluss eines Entwässerungskanals, den Grunderwerb, die Planung und Vorbereitung nötiger Ausschreibungen und Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung vor. Baubeginn solle in 2018 sein.
Die Modulanlage Podbielskistraße/Corinthstraße sei für die Unterbringung von ca. 70 Personen vorgesehen. Die Planung und Realisierung der Flüchtlingsunterkünfte zur Corinthstraße seien bis auf weiteres zurückgestellt.
An dem Standort für die Leichtbauhallen in der Milanstraße werde festgehalten. Eine Beschaffung und Aufstellung werde erst vorgenommen, wenn dies zur Schaffung erforderlicher Unterbringungskapazitäten notwendig sei. Die Einsaat für die Blumenwiese sei erfolgt. Es wurde nochmals nachgesät, da die erste Saat nicht überall aufgegangen sei. Die Grünfläche könne dann im Anschluss auch wieder genutzt werden.

Bezirksratsherr Plotzki zeigte sich verärgert darüber, dass die Kleingärten der Gartenanlage Niedersachsen bereits abgeräumt seien, obwohl ein Baubeginn erst im Jahr 2020 geplant sei. Das Votum des Bezirksrates sah anders aus. Darüber hinaus bemängelte er, dass mit der Rodung des Waldes auf dem Grundstück am Dorfmarkhof ebenfalls Fakten geschaffen worden seien.


TOP 8.1.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde
Kein Beitrag


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Verein "Wir sind Kleefeld e. V." 14/2017
(Drucks. Nr. 15-2358/2017)

Bezirksratsherr Dr. Carlson bemerkte, dass es sich seines Erachtens um eine Werbeveranstaltung handele. Den Verdruss der Geschäftsleute könne er verstehen. Werbekosten seien jedoch von denjenigen zu tragen, die ein privatwirtschaftliches Interesse haben. Aus den genannten Gründen werde er dem Antrag nicht zustimmen.
Bezirksratsherr Oppelt erinnerte an das Zustandekommen dieses Antrages und warb für diesen, um die Kaufleute in der Umbauzeit zu unterstützen und eine Wohnortnahe Versorgung der Kleefelder sicher zu stellen.
Frau Rembecki ergänzte, dass die Wirtschaftsförderung bei dem Treffen der Kleefelder Kaufleute anwesend war und den Flanierabend auch unterstütze.






Bezirksratsfrau Kleinert-Pott sagte, dass der Bezirksrat in der Pflicht sei, die Kleefelder Kaufleute zu unterstützen, da die Idee des Flanierabends gemeinsam mit diesen entwickelt worden seien. Die „Gemeinnützigkeit“ wäre durch den Erhalt der Nahversorgung für die Kleefelder Bevölkerung abgedeckt.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Verein "Wir sind Kleefeld e. V."
Betrag : bis zu 1.284,00 €
Verwendungszweck : Projekt "Kleefelder Flanierabend 2017", Marching Band Streetlife
(Zuwendung 14/2017)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 15.08.2017 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E

TOP 10.1.
A N H Ö R U N G

TOP 10.1.1.
Gymnasium Schillerschule, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 2198/2017 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Kreiner fragte nach, wie der Satz in Anlage 1 bei den technischen Maßnahmen und Gebäudeausrüstungen vollendet werde.
Antwort zu Protokoll: Der komplette Satz lautet:Die Sanitäranlagen der Umkleide (Dusche und Waschtisch) werden somit im OG zurückgebaut und im EG neu eingebaut.“

Der Bezirksrat empfahl,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Verbesserung der Flucht- und Rettungswege im Gymnasium Schillerschule in Höhe von insgesamt 650.000 €
und
2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig







TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 11.1.1.
Bürgeramt für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld einrichten
(Drucks. Nr. 15-1849/2017)

Bezirksratsherr Plotzki erläuterte ausführlich anhand von Beispielen die Wichtigkeit des Antrages.

Der Stadtbezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im wachsenden Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld ein Bürgeramt einzurichten.
Als möglicher Standort soll zunächst geprüft werden, ob die Stadtbibliothek in der IGS Roderbruch mit der zusätzlichen Funktion eines Bürgeramtes versehen werden kann.

12 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.2.
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 11.2.1.
Geschwindigkeitsmessungen Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-2174/2017)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover und die Polizeidirektion Hannover werden aufgefordert, in der Milanstraße im Stadtteil Groß-Buchholz unregelmäßige Verkehrskontrollen zur Geschwindigkeitsüberschreitung „Blitzen“ durchzuführen. Dies ist in unregelmäßigen aber deutlich merkbaren Kontrollen für die Verkehrsteilnehmer und Anwohner durchzuführen. Ebenso sollten die Überprüfungen an unterschiedlichen Standorten durchgeführt werden.

Einstimmig


TOP 11.2.2.
Geschwindigkeitsmessung in der Schierholzstraße
(Drucks. Nr. 15-2175/2017)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover und die Polizeidirektion Hannover werden beauftragt Geschwindigkeitsmessungen in der Schierholzstraße zwischen Osterfelddamm und Pinkenburger Straße durchzuführen.

Einstimmig


TOP 11.2.3.
Schulbus für den Schwimmunterricht der IGS Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-2176/2017)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, bei der Region Hannover darauf hinzuwirken, dass ein Schulbus für die Kinder der IGS Roderbruch zum Schwimmunterricht an jedem Montag des ersten Schulhalbjahres eingerichtet wird.

Einstimmig


TOP 11.2.4.
Smartbench am Kantplatz
(Drucks. Nr. 15-2177/2017)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert einen Smartbenchbereich (W-Lan Hotspot, Handyauflademöglichkeit und Solarbetrieben) am Kantplatz (ehemalige Bushaltestelle Stadtauswärts) einzurichten.
Das Modell der Smartbench soll dabei in Kooperation mit der Klimaschutzagentur Hannover ausgewählt werden. Die Mittel hierfür sollen ggf. aus den Bezirksratsmitteln bereitgestellt werden.
Außerdem sollen weitere Standortmöglichkeiten aufgezeigt werden.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.2.5.
Verkehrsschild Milanstraße/Girlitzpark
(Drucks. Nr. 15-2179/2017)

Auf den Hinweis von Bezirksratsherrn Hunze, dass das Verkehrsschild zwischenzeitlich abgebaut worden sei, zog Bezirksratsherr Behrendt den Antrag zurück.


TOP 11.2.6.
Nachbesserung Winkelriede/Roderbruchmarkt
(Drucks. Nr. 15-2180/2017)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, das Endstück der Winkelriede übergehend auf den Roderbruchmarkt am Ende der Straßenasphaltierung mit Bordstein am Übergang zu den roten Steinen mit den Verkehrszeichen 242.1 „Beginn einer Fußgängerzone“ zu versehen. Direkt am Übergang befindet sich ein Mast der dafür geeignet ist.
Zudem ist im vorherigen Teil der Winkelriede und dessen Zufahrten das Verkehrsschild Nr. 357 „Sackgasse“ durch Verkehrsschilder der Nr. 357-50 „Für Radfahrer und Fußgänger durchlässige Sackgasse“ zu ersetzen.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 11.3.
interfraktionell

TOP 11.3.1.
Dringlichkeitsantrag - Erhaltung historisches Gebäude Pinkenburg, Pinkenburger Straße 9 in Groß-Buchholz
(Drucks. Nr. 15-2359/2017)

Bezirksratsfrau Wyborny stellte den Dringlichkeitsantrag vor.
Bezirksratsherr Oppelt erinnerte an ähnliche gemeinsame Anträge des Bezirksrates, die dem Schutz des historischen Ortskerns Groß-Buchholz dienten und warb um Zustimmung.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den Erhalt des Gebäudes Pinkenburger Straße 9 zu sichern und Maßnahmen zu ergreifen, die den Abriss des Gebäudes ausschließen. Über die Erhaltungsatzung soll der Bestand des Gebäudes gesichert werden. Außerdem soll über den Bebauungsplan eine unpassende Bebauung im Bereich des Groß Buchholzer Dorfplatzes ausgeschlossen sowie eine Veränderungssperre für das betreffende Gebäude erlassen werden. Es sollen alle anderen rechtlichen Mittel, die das angestrebte Ziel erreichen können, ausgeschöpft werden.

Einstimmig


TOP 11.3.2.
Dringlichkeitsantrag - Überquerungshilfe Osterfelddamm/Neue-Land-Straße
(Drucks. Nr. 15-2360/2017)

Bezirksratsherr Behrendt trug den Dringlichkeitsantrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert die Mittelinsel Osterfelddamm / Neue-Land-Str. mit der Überquerungshilfe Fußgänger-Lichtsignalanlage zu sichern. Sollte dies verneint werden, sollte mindestens ein Zebrastreifen errichtet und zusätzlich das Verkehrszeichen 133 (Achtung Fußgänger) aufgestellt werden.

Einstimmig


TOP 12.
A N F R A G E N

TOP 12.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 12.1.1.
Bänke mit und ohne Mülleimer
(Drucks. Nr. 15-2173/2017)

Bezirksratsherr Behrendt stellte die Anfrage vor.


In unserem Stadtbezirk gibt es Bänke die in einem Umkreis von 5 Metern keine Mülleimer oder nur einen Mülleimer ohne Deckel haben. An diesen Bänken wird häufig Müll liegen gelassen oder aber von Vögeln aus den Mülleimern herausgeholt. Die Bänke laden daher nicht mehr zum Verweilen oder Pause machen ein. Die Bänke sollen aber genau dies tun und somit einen Beitrag zur Naherholung leisten.

Wir fragen die Verwaltung:

1.) An welchen Orten im Stadtbezirk stehen Bänke ohne einen Mülleimer in einer Entfernung von maximal 5 Metern?
2.) An welchen Orten im Stadtbezirk stehen Bänke mit Mülleimern ohne „Deckel“ in einer Entfernung von maximal 5 Metern?
3.) An welchen Orten im Stadtbezirk stehen Bänke mit Mülleimern mit „Deckel“ in einer Entfernung von maximal 5 Metern?

Wir bitten aufgrund der zu erwartenden umfangreichen Antwort um eine schriftliche Antwort die wenn möglich auch eine schematische Darstellung auf Grundlage des Stadtbezirkes enthält. Wegen des Umfangs der Anfrage verzichten wir auf die 10 -Tagefrist zur Beantwortung.

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:
Der Bereich Öffentliche Grünflächen hat in einer Datenbank auf Excel-Basis, geordnet nach Pflegebezirken, für den zuständigen Pflegebezirk ca. 4.400 Bänke und 2.100 Abfallbehälter gelistet. Die Daten werden regelmäßig bei Veränderungen aktualisiert. Eine Anbindung der Datenbank an ein geographisches Auskunftssystem auf Kartenbasis besteht derzeit nicht.
Der Stadtbezirk 4 Buchholz-Kleefeld findet sich im Bereich eines Pflegebezirkes wieder, der die Stadtbezirke 4 und 5 (Buchholz-Kleefeld/Misburg-Anderten) unterhält. In diesem Pflegebezirk befinden sich 499 Bänke mit 188 Abfallbehältern, bei einem Flächenverhältnis von ca. 50 %. Dies bedeutet, dass sich geschätzt ca. 250 Bänke mit ca. 95 Abfallbehältern im Stadtbezirk 4 befinden. Dies entspricht rechnerisch einem Anteil von 1 Abfallbehälter auf 2,6 Bänke.
Die Abfallkörbe stehen in der Regel direkt im Bereich der Bänke, also im Umfeld von ca. 5,0 m Entfernung.
Eine Differenzierung von Abfallbehältern mit/ohne Deckel ist nicht erfasst. Seit ca. 15 Jahren wird grundsätzlich der Abfallkorb mit verengter Öffnung aufgestellt, um den Krähen die Entnahme des Abfalls erheblich zu erschweren. Abfallkörbe mit Deckel werden in der Regel nicht aufgestellt, da die Befüllung beide Hände erfordert und dadurch sehr unkomfortabel ist.
Weitere Bankstandorte in den Bereichen Friedhöfe und Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz sind in der Liste nicht enthalten.
Eine vollständige Erfassung und Analyse der Bankstandorte unter den genannten Auswertungskriterien und deren geographische Darstellung ist technisch und personell derzeit nicht möglich. Die Verwaltung der Stadt Hannover erhofft sich durch die Umstellung der Datenbearbeitung innerhalb eines Grünflächenmanagementsystems (die Projektphase und spätere Einführung ist für ca. 2018/2019 geplant) eine wesentlich genauere und effizientere Datenauswertung und –darstellung.

Die Frage von Bezirksratsherrn Jäger, ob es eine Quote für Mülleimer an Bänken gebe, verneinte Frau Schulz.




TOP 12.2.
von der CDU

TOP 12.2.1.
Einkaufszentrum Heidering
(Drucks. Nr. 15-2184/2017)

Bezirksratsherr Oppelt trug die Anfrage vor.

Im Heidering besteht unter Geschäftsleuten und Bewohnern Unruhe bezüglich der Leerstände und Geschäftsschließungen im Einkaufszentrum Heidering. Seit der Schließung der Volksbank und der Apotheke im Einkaufszentrum Heidering sowie den angekündigten Einschränkungen bei den Öffnungszeiten der benachbarten Sparkasse ist die Nahversorgung im Heideviertel unzureichend.
Darüber hinaus ist es offenbar zu Kündigungen von Geschäften im Einkaufszentrum durch die Eigentümerin gekommen, wobei die Entscheidungen in der Sache sowie die Kommunikation der Kündigungen von den Betroffenen als mangelhaft wahrgenommen werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Was tut die Stadtverwaltung, um die Nahversorgung für die Bewohner im Heideviertel wieder zu verbessern?
2. Welche Pläne verfolgt die Wohnungsgenossenschaft Buchholz-Kleefeld als Eigentümerin des Einkaufszentrums bezüglich einer Belebung bzw. Sanierung der Anlage? Ist eine Vorstellung der Pläne im Bezirksrat möglich?

Frau Baron antwortete für die Verwaltung wie folgt:
zu 1.:
Die Läden am Heidering werden im Einzelhandelskonzept der LHH als zentraler Versorgungsbereich mit stadtteilbezogener Bedeutung bewertet. Zwischen den beiden nächstgrößeren Zentren in Kleefeld und am Roderbruchmarkt bietet es den Menschen im Heideviertel die Möglichkeit, sich wohnortnah mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs zu versorgen. Die Stadtverwaltung unterstützt deshalb die Bemühungen des Eigentümers, der Wohnungsgenossenschaft Buchholz-Kleefeld, den Standort zu stabilisieren und durch bauliche Maßnahmen den aktuellen Anforderungen der Einkaufenden einerseits und des Einzelhandels andererseits anzupassen.
zu 2.:
Zentrales Anliegen der Eigentümerin ist es, den Ankermieter REWE am Standort zu halten, indem sie ihm modernisierte und zeitgemäß dimensionierte Räume zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ist die Ansiedlung einer Apotheke in den Räumen der ehemaligen Volksbank und der Gaststätte geplant. Eine Fassadensanierung, die Erneuerung der Fensterflächen und der Pergola sollen zu einem ansprechenden und einheitlichen Erscheinungsbild beitragen. Die Wohnungsgenossenschaft prüft derzeit, ob ihre Planung mit dem geltenden Baurecht vereinbar ist, und wäre nach positivem Ergebnis bereit, die Planung vorzustellen.

Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Oppelt, ob nach dem Umbau die Räumlichkeiten der Kneipe und der Volksbank von einer Apotheke genutzt werden, bejahte Frau Baron und führte dies näher aus. Sie wies darauf hin, dass dies die Planungen der Wohnungsgenossenschaft wären.




Bezirksratsherr Oppelt sah die Planungen und die Schließung u. a. der Kneipe kritisch, da diese ein Treffpunkt im Stadtteil sei. Er fragte nach, ob bekannt sei, welchen Zeithorizont sich die Wohnungsgenossenschaft gesetzt habe.
Frau Baron erläuterte die Überlegungen der Wohnungsgenossenschaft im Hinblick auf den Bestand, die Sanierungen, die Mietzahlungen und welche Läden erhalten/gebraucht werden. Die Stadtverwaltung habe lediglich die Information, dass es sich um eine größere Sanierung handele. Es solle alles heller, größer und attraktiver werden. Dies sei im laufenden Bestand nicht möglich. Ein Bauantrag liege noch nicht vor. Die Wohnungsgenossenschaft prüfe momentan mit ihrem Architekten, ob die Planungen mit dem geltenden Baurecht vereinbar seien.
Bezirksratsherr Oppelt bat die Verwaltung die Verwunderung der CDU-Fraktion weiterzugeben, dass vor Genehmigung eines Bauantrages bereits Kündigungen ausgesprochen werden und frage, ob allen Geschäften gekündigt werde, da eine Sanierung im Bestand nicht möglich sei.
Frau Baron erklärte, dass die Genossenschaft größere Sanierungen durchführen wolle und dies im Bestand schwierig wäre. Geplant seien neue Fassaden, die Erneuerung der Fenster und der Pergola. Hinsichtlich evt. Kündigungen wies sie auf Privatrecht hin.
Bezirksratsfrau Wyborny interessierte sich dafür, wie der REWE-Markt modernisiert werden solle und was mit den Räumlichkeiten der alten Apotheke geschehe und ob das gesamte Geschäftszentrum vorübergehend geschlossen werde. Bestimmte Räumlichkeiten stünden bereits seit 1 bzw. 5 Jahren leer. Sie bat um Vorstellung der Pläne durch die Genossenschaft – auch im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen.
Frau Baron erinnerte, dass die Genossenschaft momentan selbst prüfe und nach einem positiven Ergebnis bereit wäre, die Planung vorzustellen.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, welchen Einfluss die Stadt auf die Planungen nehmen könne, damit das Einkaufszentrum und z. B. die Wegeverbindung für den Stadtteil erhalten bleiben.
Frau Baron antwortete, dass die Genossenschaft das Gespräch mit der Stadt gesucht habe und die Stadt habe diese beraten. Der geltende Bebauungsplan gebe den Rahmen vor und soweit dieser eingehalten werde, gebe es ein Baurecht. Sie wies darauf hin, dass es sich um eine private Immobilie handele und die Vermietung damit ins Privatrecht falle. Sie erinnerte an das vom Rat verabschiedete Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Hannover. Dieses sei die interne Handlungsgrundlage. Danach sei das Einkaufszentrum Heidering ein abgegrenzter Versorgungsbereich, der zu schützen und zu stärken sei.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Oppelt, wann die Verwaltung die Pläne der Genossenschaft abschließend beurteile, entgegnete Frau Baron, dass diese noch nicht vorliegen.


TOP 12.3.
von Bezirksratsherrn Dr. Chris Carlson (PIRATEN)

TOP 12.3.1.
Feinstaubbelastung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2113/2017)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfrage vor.

Am 02.03.2017 schrieb die HAZ: "Die Luft in Hannover ist schmutzig - zumindest in diesem
einen Punkt herrscht Einigkeit unter Politikern, Gesundheitsexperten und



Verwaltungsvertretern. Aber welche Verunreinigungen nun wirklich gesundheitsschädlich sind, schon darüber gehen die Meinungen auseinander. Stadtverwaltung und Ratspolitik halten sich strikt an die gesetzlichen Bestimmungen, und die sagen: Feinstaub ist in Hannover kein Problem mehr, denn der von der EU vorgegebene Grenzwert wird seit Jahren eingehalten. Anders dagegen beim Stickstoffdioxid. Hannovers Messstellen zeigen seit Jahren konstant zu hohe Werte bei dem schädlichen Gas. Für Mediziner liegt in der Feinstaubkonzentration aber das wahre Gesundheitsproblem und weniger beim Stickstoffdioxid.“
Der jährliche Grenzwert für PM10 (Mit PM 10 werden Partikel bezeichnet, die einen max. Durchmesser von 10 µm haben.) lt. EU-Richtlinie beträgt 40 µg/m³ im Tagesdurchschnitt und einen Tagesmittelwert von 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
Hannover hat zwei Messstationen - beide in Linden. Die lufthygienischen Werte von Linden
dürften somit gut erhoben sein.

Daher meine Frage an die Verwaltung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung über die Feinstaubbelastung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld vor?
2. Wie werden diese Erkenntnisse gewonnen?
3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die zulässigen Feinstaubgrenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) deutlich niedriger (Jahresmittel PM 10 = 20 µ/m³; Tagesmittel = 50 µg/m³ ohne zulässige Tage, an denen eine Überschreitung möglich ist) sind als die entsprechenden EU-Werte?
Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.) Innerhalb des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld gibt es keine Messstelle des Luft­hygienischen Überwachungssystems des Landes Niedersachsen. Da aus Kostengründen nicht in jedem Stadtbezirk Hannovers eine Messstation errichtet werden kann, entspricht es der gängigen Praxis, Modellrechnungen zur Ausbreitung von Luftschadstoffen durchzuführen. Dieses erfolgte im Rahmen der Luftreinhalteplanung auch für Hannover. Sowohl die Modellrechnungen des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim, das auch für die Luftgütemessungen in Niedersachsen zuständig ist, als auch die Berechnungen privater Dienstleister zeigen für die Stadt Hannover und insbesondere die Hauptverkehrsstraßen keine Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes für Feinstaub (40 µg/m³ PM10) an. Die Berechnungen decken sich mit den Messwerten in der Göttinger Straße. Hier liegen die gemessenen Jahresmittelwerte seit 2007 deutlich unterhalb 30 µg/m³. Der Jahresmittelwert für 2016 beträgt 22 µg/m³ PM10. Daher geht die Stadtverwaltung davon aus, dass der Grenzwert für Feinstaub auch in den Straßen des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld unterschritten wird.
Zu 2) Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Zu 3) Die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist die Grundlage für die Luftreinhalteplanung in Hannover. Die Richtlinie gibt sowohl Grenzwerte und Alarmschwellen als auch die Probenahmestellen (Messstandorte) und Messtechnik (Referenzmethoden) vor. Die Grenzwerte sind mit der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung in deutsches Recht überführt worden. Somit ist der Feinstaubgrenzwert von 40 µg/m³ für die Stadt verbindlich.
Die Luftgüteleitlinien der WHO von 2005 sollen weltweit als Richtschnur für die Reduzierung der gesundheitlichen Folgen von Luftbelastungen dienen. Der in dieser Leitlinie genannte
Jahresmittelwert von 20 µg/m³ PM10 hat somit nur einen empfehlenden Charakter für die politischen Entscheidungsträger.



Die Landeshauptstadt Hannover konzentriert sich bei den Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung auf die Reduzierung der NO2-Belastung in den Hauptverkehrsstraßen, da hier der von der EU vorgegebene Grenzwert überschritten wird. Die Maßnahmen, die vorwiegend auf den Hauptverursacher, den Straßenverkehr zielen, werden aber auch zu einer weiteren Minderung der Feinstaubbelastung beitragen. Im Übrigen verweisen wir nochmals auf den Jahresmittelwert 2016 für PM10 an der Verkehrsstation Göttinger Straße, der mit 22 µg/m³ dem von der WHO empfohlenen Jahresmittelwert schon sehr nahe kommt.

Bezirksratsfrau Tonke ging darauf ein, dass aus Kostengründen nicht in jedem Stadtteil ein Gerät aufgestellt werden könne, welches den Feinstaub messe. Nach ihren Informationen gebe es die entsprechenden Geräte bereits ab 250,00 €.
Frau Schulz antwortete sinngemäß, dass neben den Anschaffungskosten auch die Folgekosten zu berücksichtigen seien wie z. B. die Kosten für das Aufstellen der Geräte, für die Wartung und für die Auswertung der Daten. Frau Schulz wies darauf hin, dass unterschiedliche Geräte genutzt werden. Bei dem Gerät auf dem Lindener Berg handele es sich um eine Hintergrundmessstation des Lufthygienischen Überwachungsdienstes und das Gerät auf der Göttinger Chaussee messe die Immissionen durch den Verkehr.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider bat Bezirksratsherrn Dr. Carlson seine gestellte Frage schriftlich zu formulieren, damit diese mit dem Protokoll beantwortet werden könne.
„Der Konfidenzkoeffizient (zuweilen auch Konfidenzniveau oder Konfidenzintervall genannt) bezeichnet die Verlässlichkeit einer statistischen Aussage bzw. der Ergebnisse eines Rechenmodells. Wahrscheinlich liegt dieser Koeffizient der Stadt schon vor. Wenn das verwendete Rechenmodell woanders entwickelt wurde, dann hat wahrscheinlich der Entwickler ihn schon genannt, und man muss ihn nur den Unterlagen entnehmen. Eventuell hat man stattdessen aber die sog. Standardabweichung (manchmal auch Varianzintervall genannt) ermittelt, die das Gegenteil des Konfidenzkoeffizienten ist - und somit genauso gut. (z.B. eine Standardabweichung von 3% würde im Umkehrschluss einen Konfidenzkoeffizienten von 97% bedeuten.)“
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün antwortet wie folgt:
Die Modellierung zur Abschätzung der Feinstaubbelastung wurde nicht von der Landeshauptstadt Hannover, sondern der dafür zuständigen Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim durchgeführt. Die ZUS LLG gibt zu den Standardabweichungen der für die Berechnungen benutzten Modelle folgende Informationen:
Die Aussagen zu Standardabweichungen zu den im Modell verwendeten statistischen Ableitungen finden sich im Handbuch IMMISem/luft/lärm (Version 6) vom November 2016.
Die für die ZUS LLG maßgeblichen Anforderungen zur Unsicherheit von Modellrechnungen sind durch die 39. BImSchV vorgegeben. Dabei ist zu beachten, dass Modellrechnungen allein aufgrund unsicherer Eingangsdaten mit einer Unsicherheit behaftet sind, die nur schwer quantifizierbar ist. In der 39. BImSchV werden maximale Abweichungen von berechneten und gemessenen Konzentrationen im Jahresmittel im Bezug zum Grenzwert für NO2 von 30 % und für PM10 von 50 % gefordert. Diese maximale Abweichung soll an 90 % der geeigneten Vergleichsstandorte eingehalten werden. Die im Bericht für Hannover (2011) ausgewiesenen Abweichungen betragen für den Vergleichsstandort Göttinger Straße für NO2 7,5 % und für PM10 10 %. Das Datenqualitätsziel der 39. BImSchV wird von der ZUS LLG fortlaufend für durchgeführte Modellrechnungen geprüft und bewegt sich weitestgehend im geforderten Rahmen.






TOP 13.
M I T T E I L U N G E N

TOP 13.1.
des Bezirksbürgermeisters
Abgesetzt

TOP 13.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt



Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider schloss die Sitzung um 21.48 Uhr.







Dierk Schneider Susanne Schulz
(stellvertretender Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)