Sitzung Stadtbezirksrat Vahrenwald-List am 21.08.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 11.08.2017)
Protokoll (erschienen am 19.09.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.02 - Datum 29.08.2017

PROTOKOLL

07. Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
am Montag, 21. August 2017,
Freizeitheim Lister Turm - Großer Saal - Walderseestraße 100, 30177 Hannover

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.00 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Plate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Bechinie (SPD)
Bezirksratsherr Budnick (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Erlewein (CDU)
Bezirksratsherr Geschwinder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Gill (SPD)
(Bezirksratsherr Heckmann) (CDU)
Bezirksratsherr Joos (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr König (AfD) - bis 19.20 Uhr
Bezirksratsfrau Krause (CDU)
Bezirksratsfrau Kurz (FDP)
(Bezirksratsherr Lopau) (AfD)
Bezirksratsherr Meißner (SPD)
Bezirksratsfrau Meister (SPD)
Bezirksratsfrau Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Pohl (CDU)
Bezirksratsherr Schlagowski (SPD)
(Bezirksratsherr Siemens) (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Stucke (SPD)
Bezirksratsfrau Witte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Finck) (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Yildirim) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Herr Meyer (Bereich Ratsangelegenheiten und Stadtbezirke)
Frau Patté (Bereich Ratsangelegenheiten und Stadtbezirke)
Herr Schuchert (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Gäste:
Herr Battmer (Kontaktbeamter)
Herr Wunnenberg (Seniorenbeirat)

Presse:
Herr Oberdorfer (Hannoversches Wochenblatt)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.06.2017

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße
(Drucks. Nr. 1505/2017 mit 1 Anlage)

4.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zur Drucksache 1505/2017 Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße
(Drucks. Nr. 15-1869/2017)

4.2. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zur Drucksache 1505/2017 Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße - Umgestaltung Wedekindplatz
(Drucks. Nr. 15-1870/2017)

5. Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin

6. M I T T E I L U N G E N

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1.1. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Schülerhort Comeniusschule
(Drucks. Nr. 15-2057/2017)

7.1.2. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
(Drucks. Nr. 15-2058/2017)

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Einrichtung weiterer Parkplätze am De-Haën-Platz durch Aufgabe einer Straßenquerung
(Drucks. Nr. 15-1453/2017)

8.2. der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Einrichtung einer AnwohnerInnenparkzone
(Drucks. Nr. 15-1876/2017)

8.2.2. Änderung der vorhandenen Radfahrerregelung in der Jakobistraße
(Drucks. Nr. 15-1877/2017)

8.2.2.1. Änderung der vorhandenen Radfahrerregelung in der Jakobistraße
(Drucks. Nr. 15-1877/2017 N1)

8.2.3. Kontaktstelle „Inklusion im Sport“
(Drucks. Nr. 15-1871/2017)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Werbung des Unternehmens Ströer auf der Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-1873/2017)

8.4. der SPD-Fraktion

8.4.1. Durchsetzung der Verkehrsberuhigung in der Walter-Flex-Straße
(Drucks. Nr. 15-1878/2017)

8.4.1.1. Durchsetzung der Verkehrsberuhigung in der Walter-Flex-Straße
(Drucks. Nr. 15-1878/2017 N1)

8.5. der CDU-Fraktion

8.5.1. Aufstellung von Mooswänden an der Vahrenwalder Straße
(Drucks. Nr. 15-1896/2017)

8.5.1.1. Aufstellung von Mooswänden an der Vahrenwalder Straße
(Drucks. Nr. 15-1896/2017 N1)

8.6. von Bezirksratsherrn Budnick

8.6.1. Einrichtung eines Boule- oder Pétanquefeldes auf dem nördlichen Teil des De-Haën-Platzes
(Drucks. Nr. 15-1900/2017)

8.6.2. Rückerstattung von Verwarnungsgeldern, die im Zusammenhang mit dem Parken auf der Sperrfläche am De-Haën-Platz / Hammersteinstraße verhängt wurden
(Drucks. Nr. 15-1901/2017)

8.7. Sicherung des neuen Übergangs Ferdinand-Wallberecht-Straße/Edenstraße
(Drucks. Nr. 15-2059/2017)

9. A N H Ö R U N G E N

9.1. Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

9.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1711 – Philipsbornstraße/Vahrenwalder Straße
(Drucks. Nr. 1867/2017 mit 1 Anlage)


9.3. Erweiterung der dreigruppigen Kindertagesstätte Johannes-Lau-Hof
(Drucks. Nr. 1905/2017)

10. A N F R A G E N

10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

10.1.1. Querungsverbesserungen an Fußgängerschutzanlagen (sogenannte „Bettelampeln“)
(Drucks. Nr. 15-1875/2017)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Platznot an Gymnasien im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1897/2017)

10.2.2. Versetzung von Gymnasiallehrern an Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-1898/2017)

10.3. von Bezirksratsherrn Budnick

10.3.1. Umsetzung der Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Einrichtung einer Haltestelle ‚Welfenplatz‘ gemäß Nahverkehrsplan 2015
(Drucks. Nr. 15-1899/2017)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Informationen über Bauvorhaben

6. M I T T E I L U N G E N


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Weiterhin begrüßte sie die Vertreter der Presse, der Polizei, des Seniorenbeirates sowie Anwohnerinnen und Anwohner.

Zur Tagesordnung gab es keine Anmerkungen.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann verwies auf einen Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sicherung des neuen Überganges im Bereich Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Edenstraße und bat um Begründung der Dringlichkeit.

Bezirksratsherr Geschwinder begründete die Dringlichkeit.

Die anwesenden Mitglieder des Bezirksrates Vahrenwald-List stimmten der Dringlichkeit einstimmig zu.

Der Dringlichkeitsantrag wurde als Tagesordnungspunkt 7.6. auf die Tagesordnung genommen.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann erklärte, dass zu den Tagesordnungspunkten 8.2.2 und 8.4.1. jeweils Neufassungen der Anträge vorliegen würden.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.06.2017

Dem Protokoll der Sitzung vom 12.06.2017 wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Es wurden folgende Themen angesprochen:

- Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße

Ein Vertreter der Interessengemeinschaft Wedekindplatz betrachtete den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Wedekindplatz als grundsätzlich positiv. Dieser sollte jedoch nicht zusammen mit dem Ausbau der Wedekindstraße, sondern in einer eigenen Drucksache behandelt werden. Es bestehe kein Zeitdruck und der notwendige Ausbau der Wedekindstraße würde nicht verzögert. Die Interessengemeinschaft Wedekindplatz erarbeite derzeit selber einen Plan zur Sanierung des Platzes. Ein hoher Anteil der Verkehrsunfälle, sei auf das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer selbst zurückzuführen. Die Vorschläge, den Fußgängerüberweg am Wedekindplatz auf 15 Meter zu verbreitern und eine Schlafampel zu errichten, sind aus Sicherheitsgründen abzulehnen. Das hohe Verkehrsaufkommen erfordere eine enge Bündelung der Fußgänger- und Radverkehrsströme und eine Zentrierung auf die Platzmitte. Eine aktive Verkehrsampel erhöhe die Verkehrssicherheit dieser Personen, insbesondere von Kindern und älteren Menschen. Eine Schlafampel erhöhe die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs. Die dunkle Ampel verleite den Kraftfahrer zur Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht. Dieser achte nur bedingt auf den querenden Verkehr. Insgesamt würden drei Seitenstraßen im Bereich des Wedekindplatzes auf die Wedekindstraße führen. Durch die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge, komme es zu konfliktreichen Situationen mit dem Rad- und Fußgängerverkehr.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann machte deutlich, dass es dem Bezirksrat in der heutigen Sitzung darum gehe, die Drucksache Nr. 1505/2017 zu verabschieden. Die vorgelegten Änderungsanträge würden aufgrund der Ausführungen sicherlich kaum noch verändert werden.

Der Vertreter der Interessengemeinschaft Wedekindplatz verwies noch einmal auf seine Forderung nach einer Entkoppelung der beiden Vorhaben.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann stellte fest, dass dieses eine Entscheidung sei, welche heute Abend die Politik treffen müsse. In der Einwohnerfragestunde der letzten Bezirksratssitzung, sei über eine Stunde zu Thema „Ausbau der Wedekindstraße“ diskutiert worden. Auch auf Grundlage dieser Diskussion seien die Änderungsanträge entstanden.

Der Vertreter der Interessengemeinschaft Wedekindplatz erklärte, dass im Rahmen dieser Diskussion nicht über die Verbreiterung des Überweges und die Schlafampel gesprochen wurde. Eine Alibifunktion von 30 km/h müsse einiges nach sich ziehen. So sollten 85% der Verkehrsteilnehmer dieses Gebot beachten. Könne man dieses von vorn herein ausschließen, sollte auf der Wedekindstraße auch keine Tempo 30-Zone eingerichtet werden. Richte man eine Tempo 30-Zone ein, benötige man auch keine Lichtsignalanlage mehr.

Ein Vertreter des ADFC wies noch einmal darauf hin, dass die vorgesehenen Radfahrstreifen von Autofahrern überfahren werden dürften und Radfahrer somit an den Rand gedrängt würden. Diesen Vorschlag der Verwaltung, sollte die Politik zurückweisen. Dem Sicherheitsaspekt für Radfahrer, werde an dieser Stelle in keiner Weise nachgekommen.


TOP 4.
Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße
(Drucks. Nr. 1505/2017 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat empfahl,

1. dem Umbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.550.000 € sowie dem Baubeginn und der Mittelfreigabe zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKom VG
2. die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Kenntnis zu nehmen.

13 Stimmen dafür und 5 Stimmen dagegen - beschlossen mit den Änderungen aus Drucks. Nr. 15-1869/2017 und Drucks. Nr. 15-1870/2017


TOP 4.1.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zur Drucksache 1505/2017 Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße
(Drucks. Nr. 15-1869/2017)

Bezirksratsherr Geschwinder brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn. Seine Fraktion habe sich mit der Verwaltungsvorlage extrem schwergetan. Es handle sich bei der Wedekindstraße um eine Hautverkehrsstraße, bei welcher die Radfahrer keine eigene Infrastruktur hätten. Viele Bürgerinnen und Bürger würden sich auf Wegen, welche von LKWs und Bussen überfahren werden dürften, nicht sicher fühlen. Der vorliegende Verwaltungsentwurf bringe daher keine Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr mit sich. Der Änderungsantrag stelle einen Kompromiss dar.

Bezirksratsherr Pohl machte deutlich, dass die Drucksache Nr. 1505/2017 für seine Fraktion ebenfalls nur einen Kompromiss darstellt. Die gemeinsame Nutzung von Straßenraum und Radverkehrsstreifen könne Schwierigkeiten verursachen. Die Wedekindstraße bedürfe aufgrund ihres Zustandes, jedoch dringend einer Sanierung. Die Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN könne man so nicht mitmachen. Die derzeitige Rechtslage lasse Tempo 30 auf der Wedekindstraße nicht zu.

Rätselhaft bleibe zudem die geforderte Breite des Übergangs von 15 Metern. Der Trend hinsichtlich des Carsharings gehe eher zu einem flexiblen Model ohne feste Parkplätze. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei es falsch, die beiden Projekte Wedekindstraße und Wedekindplatz miteinander zu koppeln. Die Wedekindstraße müsse umgehend saniert werden. Die Verwaltung habe bereits viel Geld für die Planungen in Zusammenhang mit dem Wedekindplatz ausgegeben, welche in der Bevölkerung jedoch keine Mehrheit gefunden hätten. Daher werde man den Änderungsanträgen nicht zustimmen können.

Bezirksratsherr Gill bemerkte, dass es sich um zwei Änderungsanträge handle. Der eine beziehe sich auf den Straßenumbau und der andere auf die Umgestaltung des Wedekindplatzes. Beide würden getrennt voneinander abgestimmt.

Bezirksratsherr Budnick machte deutlich, dem Änderungsantrag ebenfalls nur bedingt zustimmen zu können. Daher beantrage er eine gesonderte Abstimmung der jeweiligen Antragspunkte.

Bezirksratsherr König erklärte, dem Änderungsantrag ebenfalls nicht zustimmen zu können. In der Begründung gebe es zudem einen kleinen Fehler. Dort werde von vielen RadfahrerInnen gesprochen, welche im Begegnungsfall überfahren würden und sich danach unsicher fühlten.

Bezirksratsfrau Witte berichtete, heute wieder selber zwei kritische Situationen als Radfahrerin erlebt zu haben. Für sie gehe es um Sicherheit für Radfahrer im Straßenverkehr. Anstelle der vier kleinen Bäume und acht oder neun Parkplätze, hätte man eine sichere breite Spur, welche nicht von vorn herein von Lastwagen und Bussen überfahren werden müsse.

Der Bezirksrat beschloss,
Der Verwaltungsvorschlag wird wie folgt erweitert bzw. modifiziert:
1. Die Verwaltung nutzt alle Möglichkeiten, um die zulässige Geschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt zwischen Lister Meile und Bödekerstraße auf 30 km/h zu beschränken. Dazu stellt sie einen Antrag auf Aufnahme des Streckenabschnitts in das Modellprojekt Tempo 30 des Landes Niedersachsen. Sollten dem Antrag nicht gefolgt werden, werden an der Wedekindstraße Lärm- und Emissionsmessungen durchgeführt, um im Rahmen des Luftreinhalteplans oder des Lärmaktionsplans eine Handhabe zur Einsetzung von Tempo 30 km/h zu erhalten.
2. Die Verwaltung ermittelt eine für die zukünftige Bedeutung des Radverkehrs gemäße Anzahl von Fahrradbügeln, mindestens aber 12 Bügel mit 24 Abstellplätzen, und integriert diese in den öffentlichen Straßenraum.
3. Der Überweg auf Höhe des Wedekindplatzes wird gegenüber dem vorgelegten Verwaltungsentwurf wie folgt modifiziert:
a. Die Breite des Überwegs wird auf ca. 15 m erhöht.
b. Als weiteres Pilotprojekt wird an dieser Stelle eine sogenannte Schlafampel installiert, die von Zufußgehenden und Radfahrenden bei Bedarf eingeschaltet werden kann.
4. Die Ausbaustrecke wird um den Abschnitt Bödekerstraße – Hohenzollernstraße bei gleicher Gestaltung ergänzt.
5. Der gesamte Abschnitt wird zukunftsorientiert so vorbereitet, dass bei einer Zunahme der Elektromobilität zeitnah Ladeinfrastruktur ergänzt werden kann.
6. Im Straßenverlauf wird ein Platz für CarSharing vorgesehen.
7. Die Verschwenkung des Radweges an der Bödekerstraße am Abzweig Wedekindstraße erhöht die Gefahr, dass Radfahrende vom abbiegenden Straßenverkehr nicht gesehen werden. Der Radweg wird stattdessen gradlinig nahe an der Fahrbahn geführt. Die geradeausführenden und abbiegenden Radverkehrsspuren werden rot eingefärbt.

Punkt 1 - 12 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung
Punkt 2 - 13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung
Punkt 3 - 13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen
Punkt 4 - 13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung
Punkt 5 - 13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung
Punkt 6 - 15 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen
Punkt 7 - 13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen

TOP 4.2.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zur Drucksache 1505/2017 Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße - Umgestaltung Wedekindplatz
(Drucks. Nr. 15-1870/2017)

Bezirksratsherr Geschwinder brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss,

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die begonnene Planung für eine Umgestaltung des Wedekindplatzes auf Basis der Ergebnisse der BürgerInnenbeteiligung vom 07.02.2017 in der Ricarda-Huch-Schule fortzusetzen und einen modifizierten Entwurf in zwei Alternativen vorzulegen. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, welche gestalterischen Möglichkeiten bei einem Erhalt der Bäume gegeben sind.

2. Im Rahmen eines weiteren Öffentlichkeitstermins bzw. weiterer Termine werden die modifizierten Pläne erneut vorgestellt und diskutiert. Im Ergebnis wird eine Beschlussfassung angestrebt. Dabei werden die Pläne den Bezirksräten, den bisher beteiligten AnwohnerInnen sowie der Öffentlichkeit rechtzeitig vor den Terminen zugänglich gemacht.

15 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen


TOP 5.
Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann berichtete, gemeinsam mit der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Plate, dass Willkommensnetzwerk für die Unterkünfte in der Büttnerstraße und der Hebbelstraße vorbereitet und daran teilgenommen zu haben. Gefeiert wurde zehn Jahr Fairkauf. Die Eröffnung der Jugend- und Stadtbibliothek im Podbi-Park habe stattgefunden. Ebenfalls mit der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Plate habe sie eine Veranstaltung der Neuen Presse auf dem Machseefest besucht. Eröffnet wurde auch das Kaufhaus „Austausch“. In der letzten Woche habe das Sommerfest in der Unterkunft Büttnerstraße und am Samstag das Stadtteilfest in der Liliencronstraße stattgefunden. Am gestrigen Sonntag habe sie an der Einführung der neuen Pastorin der Lister Johannes- und Matthäus-Kirchengemeinde teilgenommen.


TOP 6.
M I T T E I L U N G E N

Es erfolgten keine Mitteilungen.


TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.1.1.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Schülerhort Comeniusschule
(Drucks. Nr. 15-2057/2017)

Der Bezirksrat beschloss,

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Schülerhort Comeniusschule

Betrag: 1.000,- €

Verwendungszweck: Möbel und Fußbodenbelag
(Beihilfe Nr. 16/2017)

Einstimmig


TOP 7.1.2.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
(Drucks. Nr. 15-2058/2017)

Der Bezirksrat beschloss,

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

Betrag: 300,- €

Verwendungszweck: Kinderbetreuung sowie Flyer - Projekt „Flatmating“
(Beihilfe Nr. 18/2017)

Einstimmig


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.1.
Einrichtung weiterer Parkplätze am De-Haën-Platz durch Aufgabe einer Straßenquerung
(Drucks. Nr. 15-1453/2017)

Bezirksratsherr Budnick brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Bechinie bemerkte, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen werde, da man eine Zunahme des Verkehrs im Bereich des Kinderhauses befürchte.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate erklärte, dass sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor Ort noch einmal angesehen habe. Man halte die Querungshilfe an dieser Stelle für sinnvoll. Die Kinder gelangten hier vom Kinderhaus aus, auf den Spielplatz. Die Kinder könnten bis zum Fahrbahnrand vortreten und sehr gut nach rechts und links schauen.

Bezirksratsherr Budnick führte aus, dass die Straßenquerung ausdrücklich barrierefrei angelegt worden sei. Vom Kinderhaus aus gelange man problemlos zum Spielplatz. Hierbei gehe es höchstens um eine Fahrzeuglänge. Vielleicht sei es möglich, den Eingang zum Spielplatz auf den Eckbereich zu verlegen. Wegen zehn Metern entfielen vier Parkplätze. Dieses sei für ihn völlig unverständlich.

Bezirksratsfrau Witte machte deutlich, dass die Kinder nicht aus der Kneipe kämen. Die Kinder würden aus dem Kinderhaus kommen. Daher sei sie gegen eine Verlegung. Jeder gehe den kürzesten Weg. Daher sei ein direkter Zugang zum De-Haen-Platz sehr sinnvoll.

Bezirksratsherr Gill erklärte, dass die Kinder an dieser Stelle nur in zwei und nicht in alle vier Richtungen schauen müssten.

Bezirksratsherr Budnick stellte fest, dass er nie gesagt habe, die Kinder würden aus der Kneipe kommen. Dieses sei eine Unterstellung. Ihm sei es nur um die Orientierung gegangen und zu klären, um welchen Kinderhort es gehe. Vom Kinderhort aus gebe es keinen direkten Zugang auf den südlichen Teil des De-Haen-Platzes. Man müsse entweder nach rechts oder links gehen, um eine der Querungen zu nutzen.

5 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen - abgelehnt


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Einrichtung einer AnwohnerInnenparkzone
(Drucks. Nr. 15-1876/2017)

Bezirksratsherr Gill brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Pohl fragte, ob es rechtlich überhaupt möglich sei, eine so kleine Anwohnerparkzone einzurichten. Weiterhin stelle sich für ihn die Frage, warum dieser Straßenblock der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90 wichtiger sei, als die umliegenden Straßen. Der Markuskirche, welche nicht nur eigene, sondern auch kulturelle Veranstaltungen anbiete, jede Möglichkeit genommen, auswertige Besucher anzuziehen. Die Veranstaltungen würden häufig am Wochenende stattfinden. An diesen Tagen gebe es in dem Viertel aber kaum Parkdruck.

Bezirksratsherr Joos machte deutlich, dass der Platz um die Markuskirche sehr schön gestaltet werde. Mit dem Antrag wolle man einen dauerhaften Parksuchverkehr verhindern. Am Lister Platz fahre alle drei Minuten eine U-Bahn. Die Besucher könnten darauf zurückgreifen.

Der Bezirksrat beschloss,

1. Im Bereich der Oskar-Winter-Straße und An der Markuskirche wird eine AnwohnerInnen-parkzone eingerichtet.

2. In diesem Bereich wird mindestens ein Car-Sharing Platz eingerichtet.

12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen


TOP 8.2.2.
Änderung der vorhandenen Radfahrerregelung in der Jakobistraße
(Drucks. Nr. 15-1877/2017)

siehe Neufassung

TOP 8.2.2.1.
Änderung der vorhandenen Radfahrerregelung in der Jakobistraße
(Drucks. Nr. 15-1877/2017 N1)

Bezirksratsherr Bechinie brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Pohl bemerkte, dass der Bezirksrat mit großer Mehrheit die Erweiterung der Fußgängerzone an dieser Stelle beschlossen habe. Diese sei als solche, jetzt auch gut zu erkennen. Die CDU-Fraktion sehe keinen Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Radfahrer, welche zudem nur Verwirrung stiften würde. Auf diesem kurzen Wege würden sicherlich nicht großartig Knöllchen an Radfahrer verteilt. Im Verlauf der Lister Meile gebe es weitere Fahrradbügel. Fraglich sei, wie man den Leuten erklären wolle, warum die einen angefahren werden dürften und die anderen nicht. Es sei durchaus zumutbar, sein Fahrrad zehn Meter zu schieben.

Bezirksratsherr Bechinie verwies noch einmal auf die Situation vor Ort. Es sei lebensfremd zu denken, die Radfahrer würden ihr Rad dort schieben. Er erlebe dieses ständig anders.

Bezirksratsfrau Michaelsen führte aus, dass es in dem Bereich sehr viele Fahrradbügel gebe, welche angefahren würden. Dieses rechtfertige jedoch nicht, ein Radfahren auf der gesamten Lister Meile. Viele Fahrzeuge erhielten Ausnahmegenehmigungen um Geschäfte auf der Lister Meile anzufahren. Dieses stelle eine weit größere Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs dar.

Der Bezirksrat beschloss,

Das Radfahrverbot im Bereich der Fußgängerzone in der Jakobistraße zwischen Edenstraße und der Lieferzufahrt des EDEKA-Marktes wird ganztägig aufgehoben. Das Ende des für Radfahrende erlaubten Bereiches soll durch entsprechende Markierungen gekennzeichnet werden.

13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen


TOP 8.2.3.
Kontaktstelle „Inklusion im Sport“
(Drucks. Nr. 15-1871/2017)

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss,
Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen über die Entwicklung der Aktivitäten der Kontaktstelle „Inklusion im Sport“ in unserem Stadtbezirk zu berichten.

Einstimmig

TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.3.1.
Werbung des Unternehmens Ströer auf der Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-1873/2017)

Bezirksratsfrau Witte brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Gill erklärte, dass die Firma Ströer mit Hilfe der Werbung auch die öffentlichen Toiletten unterhalte. Diesbezüglich gebe es einen Vertrag mit der Stadt Hannover, welchem der Rat zugestimmt habe. Die Firma Ströer dürfe sich danach, gemeinsam mit der Verwaltung, Standorte für die Werbetafeln aussuchen.

Bezirksratsherr Pohl führte aus, dass die Firma Ströer aufgrund gestiegener Kosten berechtigt sei, im Benehmen mit der Verwaltung, zusätzliche Werbetafeln aufzustellen. Warum dieses an den jetzt ausgewählten Standorten erfolgt und der Bezirksrat nicht vorab informiert worden sei, könne er nicht nachvollziehen. Der vorgelegte Antrag sei nicht konträr zu dem Vertrag. Die Verwaltung habe ihr Ermessen hier vielleicht nicht gut genug ausgeübt. Vor einigen Jahren mussten sehr viele Werbetafeln auf der Lister Meile entfernt werden. Dieses hätte zur Verbesserung der Situation beigetragen. Es gehe in dem Antrag zudem nur um eine Versetzung der Werbetafeln und nicht um eine Untersagung.

Bezirksratsherr Geschwinder machte deutlich, dass seine Fraktion nicht gegen die Errichtung von Werbetafeln sei. Die jetzt gewählten Standorte seien jedoch ungeeignet. Anhand der nördlichen Werbetafel sehe man eine gute Lösung für eine integrierte Aufstellung.

Bezirksratsherr Gill fragte, ob die Standorte mit der Aktion Lister Meile e.V. abgestimmt worden seien.

Herr Schuchert stellte fest, hierüber keine Kenntnis zu haben.

Bezirksratsherr Gill zog den Antrag in die SPD-Fraktion und bat um Klärung seiner Frage.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 8.4.
der SPD-Fraktion

TOP 8.4.1.
Durchsetzung der Verkehrsberuhigung in der Walter-Flex-Straße
(Drucks. Nr. 15-1878/2017)

siehe Neufassung

TOP 8.4.1.1.
Durchsetzung der Verkehrsberuhigung in der Walter-Flex-Straße
(Drucks. Nr. 15-1878/2017 N1)

Bezirksratsfrau Stucke brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Pohl fragte, warum die Antragsteller nur die Walter-Flex-Straße und nicht die Parallelstraßen ausgewählt hätten. Es handle sich bei der Walter-Flex-Straße um eine reine Anliegerstraße. Paketdienste und ähnliche Lieferanten würden dort zwar auch durchfahren. Diese würde man aber auch durch bauliche Maßnahmen nicht weiter maßregeln können. Die Anlieger würden jedoch blockiert werden. Eine bauliche Veränderung sei sicherlich nur durch den Wegfall von Parkplätzen umsetzbar. Bei eine solch schmalen Straße müsse auch weiterhin die Feuerwehrzufahrt gesichert sein.

Bezirksratsherr Geschwinder sprach sich für eine Abstimmung des Entwurfes mit der Feuerwehr aus. Die Erfahrungen der Umgestaltung sollte man auswerten, um diese ggf. auf die Nachbarstraßen anzuwenden.

Bezirksratsherr Budnick verwies auf die Antragsbegründung. Er störe sich an der Formulierung "berichten uns Anlieger. Ihm fehle hierbei jedes Mengengerüst. Er würde sich zunächst eine Kontrolle vor Ort wünschen.

Bezirksratsherr Bechinie bemerkte, dass die Anlieger die Situation vor Ort täglich erleben würden. In dieser Straße wohnten allein 25 Kinder.

Der Bezirksrat beschloss,

Die Walter-Flex-Straße wird durch geeignete bauliche Maßnahmen so verändert, dass eine Verkehrsberuhigung im Sinne des Richtzeichens Nr.325.1 durchgesetzt wird.

12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 8.5.
der CDU-Fraktion

TOP 8.5.1.
Aufstellung von Mooswänden an der Vahrenwalder Straße
(Drucks. Nr. 15-1896/2017)

siehe Neufassung


TOP 8.5.1.1.
Aufstellung von Mooswänden an der Vahrenwalder Straße
(Drucks. Nr. 15-1896/2017 N1)

Bezirksratsherr Pohl brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Gill bemerkte, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Am Vahrenwalder Platz gebe es jedoch schon ein NOx-Messstation. Daher könnte dieser Punkt aus dem Antrag gestrichen werden. Er frage sich jedoch, welche Kosten durch die Maßnahme entstünden und inwieweit es dafür eine Kostenstelle gebe.


Bezirksratsherr Geschwinder verwies auf das Angebot von enercity, im Stadtbezirk einen City-Tree aufzustellen. Der Bezirksrat habe hierzu eine positive Entscheidung getroffen und für einen Standort auf der Vahrenwalder Straße ausgesprochen. Vielleicht könne die Verwaltung diesbezüglich bei enercity noch einmal nachfragen. Allein durch Mooswände werde man die Luftreinhaltung nicht erreichen können. Dieses müsse allen klar sein.

Bezirksratsherr Pohl erklärte, dass man den City-Tree von enercity auf jeden Fall noch haben wolle. Er sei erstaunt über die Abwicklungsprobleme mit enercity an dieser Stelle. Für den City-Tree sei eine Platzierung auf der Mittelinsel aufgrund seiner Sitzgelegenheit nicht geeignet. Damit kein Sichtschutz oder ähnliches entstehe, sollen einzelne Elemente errichtet werden. Seine Fraktion gehe von Kosten zwischen 5.000 € bis 10.000 € pro Element aus. Hinzu kämen noch die Unterhaltungskosten.

Der Bezirksrat beschloss,
Auf der Mittelinsel der Vahrenwalder Straße im Abschnitt zwischen Hamburger Allee und Werderstraße werden Mooselemente mit einer maximalen Abmessung von jeweils 3 Metern Länge und 2,50 Metern Höhe aufgestellt.
Gleichzeitig wird in diesem Bereich die Schadstoffbelastung insbesondere auf Feinstaub und NOx fortlaufend gemessen.
Die Finanzierung soll bevorzugt durch angekündigte Bundesfördermittel erfolgen.

Einstimmig


TOP 8.6.
von Bezirksratsherrn Budnick

TOP 8.6.1.
Einrichtung eines Boule- oder Pétanquefeldes auf dem nördlichen Teil des De-Haën-Platzes
(Drucks. Nr. 15-1900/2017)

Bezirksratsherr Budnick brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Geschwinder bemerkte, dass seine Fraktion den Vorschlag sehr gut finde und man sich ein entsprechendes Spielfeld auf dem Platz sehr gut vorstellen könne.

Der Bezirksrat beschloss,
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem nördlichen Teil des De-Haën-Platzes ein Spielfeld einzurichten, auf dem Boule oder Pétanque gespielt werden kann.

Einstimmig


TOP 8.6.2.
Rückerstattung von Verwarnungsgeldern, die im Zusammenhang mit dem Parken auf der Sperrfläche am De-Haën-Platz / Hammersteinstraße verhängt wurden
(Drucks. Nr. 15-1901/2017)

Bezirksratsherr Budnick brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Joos erklärte, dass der Parkdruck in diesem Bereich sicherlich hoch sei. Hier seien jedoch Regeln nicht beachtet worden. Die Anwohner seien sicherlich in der Lage, die Änderung von Verkehrsschildern- bzw. regeln zu erkennen.

Bezirksratsherr Budnick machte deutlich, dass nach Aussage der Verwaltung, Verwarngelder nicht sofort verhängt würden, wenn sich die Parkordnung ändere. Hier sei dieses jedoch geschehen. Regeln müssten sicherlich eingehalten werden. Hier verberge sich dahinter jedoch ein Irrtum der Verwaltung. Dieses könne nicht zu Lasten der Bürger gehen.

Bezirksratsherr Gill verwies auf den Antrag. Darin werde vom Jahr 2015 gesprochen. Eine Gewöhnungsphase von zwei Jahren sei doch sehr umfangreich.

Bezirksratsfrau Michaelsen bemerkte, dass man beispielsweise beim Fahren ohne Fahrschein mit der Bahn, auch beim ersten Mal schon ein Verwarngeld zahlen müsse. Dieses sei viel teurer, als die Verwarnung für falsches Parken.

Bezirksratsherr Budnick stellte fest, dass die Sperrfläche irrtümlich eingerichtet worden sei. Dieses dürfe nicht zur Last der Bürgerinnen und Bürger gehen.

2 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen - abgelehnt


TOP 8.7.
Sicherung des neuen Übergangs Ferdinand-Wallberecht-Straße/Edenstraße
(Drucks. Nr. 15-2059/2017)

Bezirksratsherr Joos brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Pohl erklärte, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen könne. Zunächst sollte die Baumaßnahme abgeschlossen und eine gewisse Übergangszeit abgewartet werden. Auf dem Überweg stünden derzeit noch zwei Barken. Eine Abpollerung sei zudem nicht ganz so einfach. Der 121 Bus habe jetzt schon Schwierigkeiten an der Insel vorbeizukommen.

Bezirksratsfrau Stucke machte deutlich, dass die Fuhrt insbesondere auf der einen Straßenseite nur schwer erkennbar sei. Daher müsse etwas passieren. Ansonsten werde die Fuhrt weiterhin zugeparkt.

Bezirksratsherr Gill berichtete, sich vor der heutigen Sitzung, die Situation vor Ort angesehen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt parkten Autos, auf der Aufstellfläche für die Fußgänger.
Bezirksratsherr Budnick bemerkte, sich die Situation vor Ort noch nicht angesehen zu haben, da es sich um einen Dringlichkeitsantrag handle. Daher werde er sich enthalten.

Bezirksratsherr Joos stellte fest, dass in den letzten Tagen dort sogar zwei Autos parallel geparkt hätten. Daher müsse dringend etwas passieren.

Der Bezirksrat beschloss,
Die Verwaltung sichert unverzüglich den neuen Übergang an der Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Edenstraße vor falsch parkenden Personen/Fahrzeugen.

12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen






TOP 9.
A N H Ö R U N G E N

TOP 9.1.

Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover

(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat empfahl,

die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab 1.1.2018 zu beschließen

Einstimmig


TOP 9.2.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1711 – Philipsbornstraße/Vahrenwalder Straße
(Drucks. Nr. 1867/2017 mit 1 Anlage)


Bezirksratsherr Joos bedankte sich bei der Verwaltung dafür, dass zahlreiche Anregungen aus der Diskussion zu diesem Bebauungsplanverfahren, in die Drucksache Nr. 1867/2017 eingeflossen seien. So gebe es Fahrradbügel in der Tiefgarage, die Carsharingplätze blieben erhalten, das Dach erhalte eine Begrünung, welche den Verlust der Bäume etwas kompensiere. Das Gebäude werde den Bereich aufwerten.

Bezirksratsherr Budnick bemerkte, dass er das Vorhaben weiterhin ablehne. Die Randbebauung befinde sich einfach zu eng an der Vahrenwalder Straße. Ihm fehle hier einfach die Begrünung. Zudem werde der freie Rechtsabbieger verkürzt. Der Rechtsabbieger werde jedoch zukünftig mehr Verkehr bewältigen müssen, da die Zufahrt zur Parkgarage über die Philipsbornstraße erfolge.

Bezirksratsherr Geschwinder stellte fest, das freie Rechtsabbiegespuren eine der größten Unfallquellen im Verkehrsgeschehen seien. Daher würden diese nach und nach zurückgebaut.

Der Bezirksrat empfahl,

dem Abschluss eines Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsbornstraße/Vahrenwalder Straße - mit der LRD Hannover GmbH & Co. KG, Kleine Kirchenstraße 9 in 26122 Oldenburg (nachfolgend "LRD" genannt), zu den in der nachfolgenden Begründung genannten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen


TOP 9.3.
Erweiterung der dreigruppigen Kindertagesstätte Johannes-Lau-Hof
(Drucks. Nr. 1905/2017)

Bezirksratsherr Gill begrüßte, dass die Kinder endlich aus dem Keller geholten würden.


Der Bezirksrat empfahl,

zu beschließen,
  • der Erweiterung der dreigruppigen Kindertagesstätte „Johannes-Lau-Hof“, Johannes-Lau-Hof 8 in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. um eine Kindergartengruppe (20 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung) in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und

  • ab dem 01.08.2017, bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

TOP 10.1.1.
Querungsverbesserungen an Fußgängerschutzanlagen (sogenannte „Bettelampeln“)
(Drucks. Nr. 15-1875/2017)

Bezirksratsherr Joos trug die Anfrage vor.

Mit Datum 26.04.2017 haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD Im Bezirksrat Vahrenwald-List folgenden Antrag gestellt:

1. Alle Fußgängerschutzanlagen im Stadtbezirk Vahrenwald-List sind so zu schalten, dass das Grünsignal auf Anforderung mit einer maximalen Verzögerung von 5 Sekunden erfolgt. Ausnahmen darf es nur für die Vorrangschaltung des öffentlichen Nahverkehrs geben.
2. Alle Fußgängerschutzanlagen im Stadtbezirk Vahrenwald-List sind so einzustellen, dass alle Fahrbahnen auch von langsameren Fußgänger/innen in einer Grünphase überquert werden können, so dass bei normalem Querungsverhalten keine Person auf dem Fahrbahnteiler warten muss.

Mit Antwort 15-1085/2017 S1 hat die Verwaltung den Antrag abgelehnt.
Begründet wird dieses im Wesentlichen mit dem hohen Verkehrsaufkommen auf den Straßen. Einem gleichlautenden Antrag im Stadtbezirk Linden-Limmer im Jahr wurde hingegen weitgehend gefolgt (Drucksache Nr. 15-1031/2016 S1).

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1 und 2) Bei der Beurteilung der Schaltung der Fußgängerschutzanlagen in unterschiedlichen Stadtteilen werden grundsätzlich die gleichen Maßstäbe angewendet.
Die in der Beantwortung der Drucksache 15-1031/2016 thematisierte Vereinheitlichung der Zeitlücken für die Bemessung des Kraftfahrzeugverkehrs an den Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Linden-Limmer auf 3 s ist im Stadtbezirk Vahrenwald-List nicht notwendig,
da bereits alle Lichtsignalanlage mit dem Regelwert von 3 s versorgt sind.

Weitere Maßnahmen an Fußgängerschutzanlagen im Stadtbezirk Linden-Limmer beziehen sich im Wesentlichen auf Lichtsignalanlagen an der Wunstorfer Straße, dem Köthnerholzweg und dem Allerweg. Diese Straßen haben eine maximale tägliche Belastung im Kraftfahrzeugverkehr von 12.000 Kfz/24 h. Fußgängerschutzanlagen im Stadtbezirk Vahrenwald-List, die nicht zu Stadtbahnhaltestellen hinführen, sind im Wesentlichen an höher belasteten Straßen zu finden oder verfügen über nur wenig Optimierungspotenzial.

- Entlang des Niedersachsenrings, der Melanchthonstraße und der Wedekindstraße beträgt die tägliche Belastung im Kraftfahrzeugverkehr ca. 15.000 Kfz/24 h. Es liegen sehr viele Fußgängeranmeldungen vor. Die durchschnittlichen Wartezeiten außerhalb der Hauptverkehrszeiten in der Regel nur 5 s bis 15 s. Im Falle konkurrierender Kraftfahrzeug- oder ÖV-Anmeldungen kann es in Einzelfällen zu längeren Wartezeiten kommen.
- Entlang der Hohenzollern- und Walderseestraße beträgt die Kfz-Verkehrsstärke ca. 20.000 bis 22.000 Kfz/24 h. Es liegen in den Hauptverkehrszeiten mehr als eine Fußgängeranforderung je Minute vor. Die resultierenden durchschnittlichen Wartezeiten von tagsüber ca. 30 s sind eine Folge der vielen Anforderungen aller Verkehrsteilnehmergruppen, die an den entsprechenden Fußgängerschutzanlagen berücksichtigt werden müssen. Während der Nebenverkehrszeiten werden auch an diesen Anlagen Wartezeiten von 5 bis 7 s erreicht.
- Bei den Anlagen entlang des Pastor-Jäckel-Weges erfolgt die Anforderung bereits in der Annäherung auf die Lichtsignalanlage. Es wird in vielen Fällen die technisch mindestens notwendige Wartezeit nicht überschritten.
- An der Fußgängerschutzanlage über die Spannhagenstraße, die über eine sehr geringe Verkehrsbelastung von ca. 7.000 Kfz/24 h verfügt, wird in ca. 75 % der Fälle die minimale Wartezeit von 5 s realisiert. Bei einer Verlängerung der Wartezeit ist in vielen Fällen die Busbevorrechtigung ursächlich.

Bezirksratsherr Joos verwies auf die erste Seite der Antwort, wonach es einen Regelwert von drei Sekunden gebe. Er kenne diverse Ampeln im Stadtbezirk an denen man 30 bis 40 Sekunden als Fußgänger warte, obwohl kein Fahrzeug komme. Im weiteren Verlauf der Antwort werde dann auch von anderen Zeit, beispielsweise von 30 Sekunden in der Rush Hour gesprochen. Insgesamt sei das Ganze nicht nachvollziehbar und seine Fraktion bliebe an dem Thema dran.

Beantwortet

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Platznot an Gymnasien im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1897/2017)

Bezirksratsherr Pohl trug die Anfrage vor.

Auch zu Beginn dieses Schuljahres beschweren sich viele Eltern, dass sie für Ihre Kinder keinen Schulplatz an einem Gymnasium im Stadtbezirk bekommen haben. (s. a. HAZ vom 29.07.2017). Gerade für Fünftklässler ist es eigentlich unzumutbar, quer durch das Stadtgebiet fahren zu müssen um einen freien Schulplatz zu bekommen. Das reine Losverfahren bei der Platzvergabe erscheint den derzeitigen Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden. Als besonders ärgerlich empfinden es Eltern, wenn dann auch noch Schüler aus dem ehemaligen Landkreis einige der begehrten Plätze belegen.


Wir fragen hierzu die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um zukünftig überlange Schulwege insbesondere für Fünftklässler zu vermeiden?
2. Wieviele Schüler, die Ihren Wohnsitz nicht in der Landeshauptstadt Hannover haben, sind derzeit an den Gymnasien im Stadtbezirk (bitte getrennt nach Schulen angeben) angemeldet?
3. Wie und mit welchen Beträgen tragen die Heimatkommunen dieser Schüler zu Bau-, Unterhaltungs- und Ausstattungskosten der städtischen Gymnasien bei?

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1) Grundsätzlich haben die weiterführenden Schulen im Gegensatz zu den Grundschulen ein stadtweites Einzugsgebiet. Die LHH als Schulträger hat dafür Sorge zu tragen, dass insgesamt ausreichend Schulplätze in den Regelschulen zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht nicht. Die Schulplatzvergabe erfolgt vollständig in der Verantwortung der Schulleitungen. Die LHH bietet mit der Verteilerkonferenz lediglich einen Rahmen, um an der Erstschule abgelehnten Familien Wege zu ersparen, indem diese Kinder andere Schulplätze erhalten. Hierbei bemühen sich die Schulleitungen um eine sinnvolle Verteilung der Schülerinnen und Schüler. Einflussmöglichkeiten der LHH auf die Schulplatzvergabe bestehen hier nicht.

Zu Frage 2) Laut der Amtlichen Schülerstatistik des Schuljahres 2016/17 haben am Gymnasium Leibnizschule insgesamt 11 SchülerInnen und am Gymnasium Ricarda-Huch-Schule insgesamt 10 SchülerInnen, die ihren Wohnsitz nicht in Hannover haben, die Schule besucht. Die Daten für 2017 werden erst erhoben. Im Rahmen der Verteilerkonferenz gaben beide Schulen an, keine auswärtigen SchülerInnen aufzunehmen.

Zu Frage 3) Die LHH erhält nach dem Gesetz über die Region Hannover sowie aufgrund der Satzung über die Festlegung von Pro-Kopf-Beiträgen als Grundlage für die Berechnung von Schulbeiträgen für den Besuch von allgemein bildenden Schulen und von Förderschulen in der Region Hannover (Schulbeitragssatzung) von den Heimatkommunen der auswärtigen Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen ein Gastschulgeld. Im Haushaltsjahr 2017 sind für Gymnasien Schulbeiträge in Höhe von insgesamt 977.670 Euro in Rechnung gestellt worden.

Bezirksratsfrau Witte bat die Ratsmitglieder im Bezirksrat sich dafür einzusetzen, dass die Wohnortnähe zur Schule, als Kriterium bei der Verteilerkonferenz berücksichtigt werde. Die Kinder bräuchten dann nicht quer durch die Stadt zu fahren.

Bezirksratsherr Pohl bemerkte, sich von der Antwort der Verwaltung, entsprechende Möglichkeiten erhofft zu haben. Bisher sei immer davon gesprochen worden, dass solche Kriterien nicht zulässig seien und das einzig sichere Verfahren, das Losverfahren sei. In den Verteilerkonferenzen würden derzeit nur Restplätze vergeben. Seine Fraktion halte es für Kinder in dem Alter nicht für zumutbar, von der List jeden Tag nach Misburg zu fahren. Er wird die Anregung an seine Ratsfraktion herantragen. Er hätte sich von der Verwaltung hier jedoch das Aufzeigen von mehr Lösungsmöglichkeiten gewünscht.

Bezirksratsherr Schlagowski regte an, dass die Verwaltung mit den Schulen dahingehend spreche, ob diese in ihren Strukturen nicht in der Lage dazu seien, eine gerechte Verteilung vorzunehmen, oder es nicht doch, über die Verteilerkonferenzen hinaus, eine städtische Clearingstelle geben sollte.

Beantwortet

TOP 10.2.2.
Versetzung von Gymnasiallehrern an Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-1898/2017)

Bezirksratsherr Pohl trug die Anfrage vor.

Nach den Sommerferien wurden zahlreiche Gymnasiallehrer auch in unserem Stadtbezirk an Grundschulen versetzt. Dies führt dazu, dass die Stundenpläne, die vor den Sommerferien ausgearbeitet wurden, nun hinfällig sind und komplett überarbeitet werden müssen. Darüber hinaus ist die Unterrichtsversorgung an den Gymnasien gefährdet.

Wir fragen hierzu die Verwaltung:

1. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung durch diese undurchdachte Maßnahme der Landesschulbehörde auf die Unterrichtsversorgung an den Gymnasien im Stadtbezirk?
2. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung bei sinkender Unterrichtsversorgung auf die nachschulische Betreuung der Kinder an den Gymnasien?
3. Welche Unterstützung kann die Verwaltung Eltern mit Betreuungsproblemen in diesem Bereich anbieten?

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1 bis 3) Die Landeshauptstadt Hannover ist als Schulträger unter anderem für die Bereitstellung ausreichender Schulplätze im Stadtgebiet zuständig. Hierzu gehört ebenfalls die Vorhaltung ausreichender und angemessener Räumlichkeiten.
Für die Lehrerversorgung und Verteilung von Personal ist das Land Niedersachsen zuständig. Die ausreichende Unterrichtsversorgung fällt in diesen Bereich und ist nicht von der LHH zu beurteilen. Die Anfrage der CDU-Bezirksratsfraktion wurde daher zuständigkeitshalber an die Nds. Landesschulbehörde mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Sobald die Verwaltung hierzu eine Antwort erhalten hat, wird sie den Bezirksrat entsprechend informieren.
Im weiterführenden Bereich wird überwiegend ein offenes Ganztagsbetreuungsangebot vorgehalten. Auswirkungen auf die nachschulische Betreuung der Kinder sind von den Schulen im Rahmen des Ganztagsbetriebes zu kompensieren, auch hier ist die Stadt Hannover nicht verantwortlich. Sollte es in Einzelfällen zu Problemen kommen, kann seitens der Stadtverwaltung bei der Suche nach individuellen Einzelfalllösungen Unterstützung angeboten werden.

Antwort der Landeschulbehörde:
In der Landesschulbehörde wurden gezielt Personalentscheidungen getroffen, um eine Unterrichtsversorgung von 100% an Grundschulen sicherzustellen.
Dabei wurden auch Lehrkräfte von Gymnasien der LHH einbezogen.
Diese wurden nicht an Grundschulen versetzt, sondern befristet abgeordnet, in der Regel mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung.
Eine nachschulische Betreuung von Schülern des Gymnasiums ist nicht Angelegenheit der Schule.
Einschränkungen in den Ganztagsangeboten der von Abordnungen betroffenen Gymnasien in der LHH sind der Nds. Landesschulbehörde nicht bekannt.

Bezirksratsherr Gill bemerkte, dass die CDU-Fraktion die Anfrage in allen 13 Stadtbezirksräten stelle. Fraglich sei, ob überall die gleiche Antwort gegeben werde.


Beantwortet

TOP 10.3.
von Bezirksratsherrn Budnick

TOP 10.3.1.
Umsetzung der Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Einrichtung einer Haltestelle ‚Welfenplatz‘ gemäß Nahverkehrsplan 2015
(Drucks. Nr. 15-1899/2017)

Bezirksratsherr Budnick trug die Anfrage vor.

Im Nahverkehrsplan (NVP) 2015 wurde auf Streckenabschnitte der Stadtbahn hingewiesen, bei denen es besonders große Haltestellenabstände gibt. Es wird zu einigen dieser Streckenabschnitte eine Prüfung empfohlen, ob die nachträgliche Einrichtung von zusätzlichen Haltestellen bzw. Stationen sinnvoll ist. Darunter fällt auch der Streckenabschnitt zwischen dem Hauptbahnhof und der Station Werderstraße mit einer Länge von 1600 Metern. Weiter heißt es dazu in dem NVP 2015: Die Station „Welfenplatz“ würde den hoch verdichteten, innenstadtnahen Bereich Celler Straße/Hamburger Allee/Am Welfenplatz an die Stadtbahn anbinden. Weil die Stadtbahn hier im Tunnel geführt wird, ist eine Stationsnachrüstung besonders kostenintensiv. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist deshalb notwendig und sollte in der Laufzeit dieses NVP durchgeführt werden.
Unter anderem durch die zunehmende bauliche Verdichtung im Innenstadtbereich, die sich verschärfende Verkehrsproblematik (insbesondere im Zusammenhang mit der Luftbelastung), den Auswirkungen des Klimawandels (Extremwetterlagen) und steigenden Fahrgastzahlen im ÖPNV, gibt es eine besondere Dringlichkeit für eine Prüfung und ggfs. bauliche Umsetzung zu diesem Projekt.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1) Hat es bereits eine Prüfung/Wirtschaftlichkeitsprüfung über den Bau einer Station ‚Welfenplatz‘ gegeben?
2) Wenn ‚ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? Wenn ‚nein‘, wann soll eine Prüfung vorgenommen werden?

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1 und 2) Der Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Region Hannover weitergeleitet. Die Region Hannover teilt mit, dass eine abschließende Prüfung noch nicht vorliegt, aber noch voraussichtlich im Rahmen der Erstellung des nächsten Nahverkehrsplans, durchgeführt wird. Über das Ergebnis wird die Region die Stadt informieren, sodass die Stadt sich im Beteiligungsverfahren zum nächsten Nahverkehrsplan positionieren kann.

Bezirksratsherr Budnick bemerkte, dass die Antwort der Region Hannover bedauerlich sei. In der NVP 2015 seien die Gründe einer Dringlichkeit eigentlich schon benannt. Die Verdichtung der Innenstadt nehme weiter zu. Er finde daher eine Verschiebung auf den nächsten NVP sehr schade.

Beantwortet


Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann schloss die Sitzung um 20.00 Uhr.

Für die Niederschrift


Walkling-Stehmann Meyer
Bezirksbürgermeisterin Sachbearbeiter