Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 17.08.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 08.08.2017)
Protokoll (erschienen am 22.09.2017)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 14.09.2017

Protokoll

zur 7. Sitzung des Stadtbezirksrates
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 17. August 2017,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem,
Wunstorfer Landstraße 59, 30453 Hannover

Beginn: 18:35 Uhr
Ende: 20:25 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert)
Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Alfermann (SPD)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
(Bezirksratsherr Breitkreuz) (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsfrau Eggers (SPD)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek (SPD)
(Bezirksratsherr Hirche) (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
Bezirksratsherr Lukanowski (AfD) (ab 18:40 Uhr)
Bezirksratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Falke) (DIE LINKE.)
Ratsherr Seidel (CDU) (bis 19:10 Uhr)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)

Verwaltung:
Herr Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Klinschpahn-Beil (Fachbereich Jugend- und Familie)
Frau Müller (Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün)
Herr Öktem (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)

Presse:
Frau Haak (Wochenblätter)
(Frau Steiner) (Stadtanzeiger)

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Vertreter*innen der Verwaltung sowie die übrigen Anwesenden. Frau Müller aus dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün steht für Nachfragen unter Tagesordnungspunkt 5.1.1. - Neuabgrenzungsvorschlag FFH-Gebiet 342/Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover - zur Verfügung.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Bezirksbürgermeister Göbel weist darauf hin, dass der Bericht „Informationen zur Versorgung des Stadtbezirks mit Kita-Plätzen“ kurzfristig angekündigt wurde. Für den Bericht und die damit verbundenen Nachfragen steht Frau Klinschpahn-Beil, Bereichsleiterin im Fachbereich Jugend und Familie, zur Verfügung.

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt Frau Klinschpahn-Beil und erläutert, dass zur Erweiterung der Tagesordnung über die Dringlichkeit abgestimmt werden muss.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über die Dringlichkeit des Berichts.

Der Dringlichkeit wird einstimmig zugestimmt.

Der Bericht wird als Tagesordnungspunkt 11. aufgenommen. Bezirksbürgermeister Göbel schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt direkt vor der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde zu behandeln. Er bittet um Abstimmung über die geänderte Tagesordnung.

Die so geänderte Tagesordnung wird ohne Aussprache einstimmig genehmigt.

TOP 2.
P R O T O K O L L E

TOP 2.1.
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 4. Sitzung am 23.03.2017

Bezirksbürgermeister Göbel erkundigt sich über Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche. Bezirksratsfrau Dudda bittet zu ergänzen, dass unter TOP 9.2.3.1. der Grund der Sitzungsunterbrechung aufgenommen werden soll.

Herr Öktem erläutert, dass der Vorschlag zur näheren Ausführung zum Grund der Sitzungsunterbrechung von ihm in der Sitzung am 08.06.2017 unterbreitet wurde. Er sichert zu, die Ergänzungen entsprechend aufzunehmen.

Bezirksratsherr Höhne bittet um einen geeigneten Formulierungsvorschlag für die Ergänzung. Herr Öktem verweist darauf, dass gewünschte Ergänzungen und/oder Änderungen zum Protokoll gewöhnlich die Person näher zu definieren hat, die mit der vorliegenden Fassung des Protokolls nicht einverstanden ist.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung von 18:40 Uhr bis 18:42 Uhr schlägt Bezirksratsherr Höhne vor, den im Protokoll vom 23.03.2017 befindlichen Satz „Bezirksbürgermeister Göbel unterbricht die Sitzung aufgrund einer Beobachtung der SPD-Fraktion um 21:10 Uhr“ um den Satz „ ,weil behauptet wurde, von einem Besucher würden Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden“ zu ergänzen. Herr Öktem teilt mit, die gewünschten Ergänzungen wie formuliert aufzunehmen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über das so geänderte Protokoll.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Bezirksbürgermeister Göbel bietet an, über den nichtöffentlichen Teil des Protokolls an dieser Stelle abstimmen zu lassen, sofern es keine Anmerkungen gibt. Es gibt keine Anmerkungen.

Dem nichtöffentlichen Teil des Protokolls wird einstimmig zugestimmt.

TOP 2.2.
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 4. Sitzung am 04.05.2017

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeister Göbel bietet an, über den nichtöffentlichen Teil des Protokolls an dieser Stelle abstimmen zu lassen, sofern es keine Anmerkungen gibt. Es gibt keine Anmerkungen.

Dem nichtöffentlichen Teil des Protokolls wird einstimmig zugestimmt.

TOP 2.3.
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 4. Sitzung am 08.06.2017

Bezirksbürgermeister Göbel erkundigt sich über Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche. Bezirksratsfrau Nolte-Vogt merkt an, dass auf Seite neun in der zweiten Zeile die Wortgruppe „jeder Straße“ im Kontext keinen Sinn ergeben würde und schlägt vor, die Wortgruppe zum Beispiel in „jener Straße“ abzuändern. Herr Öktem teilt mit, dem Änderungswunsch nachzukommen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Bezirksbürgermeister Göbel bietet an, über den nichtöffentlichen Teil des Protokolls an dieser Stelle abstimmen zu lassen, sofern es keine Anmerkungen gibt. Es gibt keine Anmerkungen

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 3.
Informationen der Verwaltung zur Flüchtlingssituation im Stadtbezirk

Frau Sufin trägt sinngemäß vor:

Die Stadt Hannover hat im Moment in städtischen Unterkünften 3.647 geflüchtete Menschen untergebracht (Stand: August 2017).

Im Einzelnen stellt sich die Situation im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt wie folgt dar:

Notunterkunft im ehemaligen Schulzentrum Ahlem:
Das ehemalige Schulgebäude des Schulzentrums ist nicht mehr in Benutzung, steht aber aufgrund eines politischen Beschlusses bis Ende 2017 zur Verfügung. In der benachbarten Modulanlage auf dem ehemaligen Parkplatz sind 27 Personen untergebracht. Das DRK betreut die Flüchtlinge an dem Standort. Die Modulanlage wird nach heutigem Stand noch eine Weile zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stehen.

In dem Wohnheim Am Bahndamm leben 48 Personen. Betreiber ist die Johanniter-Unfallhilfe e.V.

Das Wohnheim Am Nordhang wird vom DRK betreut und derzeit sind an dem Standort 105 Personen untergebracht.

Dann kommen wir zum Stadtteil Badenstedt:

In dem Wohnheim an der Woermannstraße leben derzeit 118 Personen. Betrieben wird die Unterkunft vom DRK.

Das Wohnprojekt an der Hermann-Ehlers-Allee steht bis auf weiteres 90 Personen zur Verfügung. Betreiber ist Fair Facility Management GmbH.

Das geplante Wohnprojekt im Albrecht-Schaeffer-Weg wird nach derzeitigem Baufortschritt in diesem Jahr fertiggestellt.

Im Hinblick auf die durch die Verwaltung angemieteten Räumlichkeiten in der Christ-König-Kirchengemeinde/Am Soltekampe finden derzeit kleinere Umbau- bzw. Renovierungsarbeiten in einem der Gebäude statt. Dort soll kurzfristig eine Wohnung für eine Flüchtlingsfamilie zur Belegung zur Verfügung gestellt werden. Für die übrigen Räumlichkeiten arbeitet die Verwaltung an einem Nutzungskonzept.

TOP 11.
Informationen der Verwaltung zur Versorgung des Stadtbezirkes mit Kita-Plätzen

Frau Klinschpahn-Beil führt aus, dass aufgrund von steigenden Kinderzahlen - auch in diesem Stadtbezirk - festgestellt wurde, dass ein Fehlbedarf an Kindertagesstättenplätzen gegeben ist. Aufgrund dessen hat sich die Verwaltung einige Grundstücke im Stadtbezirk angeguckt, zu denen sie gern den derzeitigen Sachstand berichten möchte.

1. Neubaugebiet Schulzentrum Ahlem

Frau Klinschpahn-Beil erläutert, dass zurzeit die perspektivische Vermarktung des Grundstücks geprüft wird. Man möchte mit dem Investor gern darüber verhandeln, dass auf dem Grundstück eine Kindertagesstätte miterrichtet werden soll. Sie gibt gleichzeitig an, dass es verwaltungsseitige Bedenken gibt, da das Grundstück früher zum Asphaltabbau diente und hier vermutlich Bergbauschäden zu erwarten sind. Zudem muss zunächst der Teilabriss des Schulzentrums abgewartet werden. Folglich steht die Fläche für eine kurzfristige Bebauung einer Kindertagesstätte nicht zur Verfügung. Eine Bebauung an dieser Stelle ist aber längerfristig sehr gut vorstellbar.

2. Bolz- und Festplatz am Bahndamm

Frau Klinschpahn-Beil sagt, dass zu diesem Grundstück ein Pachtverhältnis existiert. Zudem wird die Fläche für Veranstaltungen des Stadtbezirks genutzt. Weiterhin ist der Standort für Eltern und Kinder nicht gut erreichbar, weil dieses ganz an der Grenze des Stadtbezirks verortet ist.

3. Erweiterung der Kindertagesstätte Ahlemer Holz

Frau Klinschpahn-Beil schildert, dass das Grundstück theoretisch geeignet ist, um eine temporäre Einrichtung zu schaffen. Mit Verweis auf den hohen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Ahlem hält sie fest, dass eine Kita-Gruppe nicht wirklich helfen würde und diese Möglichkeit perspektivisch verworfen wurde.

4. Fläche der Landwirtschaftskammer Niedersachsen an der Tegtmeyerallee

Frau Klinschpahn-Beil teilt mit, dass die Verwaltung Gespräche mit der Landwirtschaftskammer geführt hat, um eine Fläche an der Tegtmeyeralle anmieten zu können. Für einen befristeten Zeitraum zur Anmietung der Fläche wurde von der Landwirtschaftskammer Zustimmung signalisiert. Der Fachbereich Gebäudemanagement der Landeshauptstadt Hannover prüft derzeit, ob an dieser Stelle eine viergruppige Einrichtung in Modulbauten untergebracht werden kann. Folglich würden dadurch 100 Betreuungsplätze geschaffen, was den Bedarf im nächsten Jahr rein rechnerisch erfüllen würde.

Frau Klinschpahn-Beil führt aus, dass der Betrieb dieser Einrichtung von der Verwaltung zu vergeben ist. Zur Vergabe ist eine Ausschreibung notwendig. Zur Beteiligung des Stadtbezirksrates wird hierzu eine Drucksache gefertigt; aus dieser Verwaltungsvorlage wird hervorgehen, welcher Betreiber den Zuschlag erhalten soll.

5. Grundstück in der Steinbreite

Frau Klinschpahn-Beil erklärt, dass ein crica 2800 Quadratmeter großes Grundstück in der Steinbreite im Bebauungsplan bereits als Kindertagesstättengrundstück ausgewiesen ist. Hier sollen perspektivisch 30 Krippenplätze und 75 Kindergartenplätze geschaffen werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Einrichtung, welche im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens geschaffen werden soll, nicht vor 2021 realisiert werden kann.

Nachfragen aus dem Bezirksrat:

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Dudda zu kurzfristigeren Lösungen erklärt Frau Klinschpahn-Beil, dass die Inbetriebnahme der Modulbauten auf dem Grundstück der Landwirtschaftskammer zum 01.08.2018 angestrebt ist. Zudem erklärt sie, dass eine freihändige Vergabe nicht möglich ist. Die Notwendigkeit der Ausschreibung, eine Genehmigung des noch zu stellenden Bauantrages sowie der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Landwirtschaftskammer müssen hierbei berücksichtigt werden und benötigen seine Zeit.

Bezirksratsfrau Dudda entgegnet, dass ihr diese Regularien durchaus bewusst sind. Sie unterstreicht jedoch, dass dieses Problem nicht erst seit gestern bekannt ist und verweist auf den heute vorhandenen Fehlbedarf an Kindertagesstättenplätzen.

Frau Klinschpahn-Beil antwortet, dass die Verwaltung in den letzten Jahren 140 Krippenplätze und 133 Kindergartenplätze in diesem Stadtbezirk geschaffen hat. Zudem werden in diesem Jahr im Sickenberghof weitere 45 Krippen- sowie 50 Kindergartenplätze geschaffen. Im Übrigen verweist sie auf ihre Ausführungen zum Vorhaben auf dem Grundstück an der Tegtmeyerallee.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Rosenzweig erläutert Frau Klinschpahn-Beil, dass die Fläche der Landwirtschaftskammer ab dem 01.08.2018 für drei Jahre genutzt werden kann. Eine längerfristige Nutzung dieser Fläche mit Modulbauten steht aufgrund einer kompletten Überplanung in vier Jahren durch die Landwirtschaftskammer als Eigentümerin nicht zur Verfügung. Bis dahin muss die Verwaltung eine Alternative gefunden haben.

Bezirksratsherr Höhne möchte wissen, ob er es richtig verstanden hat, dass die temporäre, viergruppige Einrichtung in Modulbauten an der Kita Ahlemer Holz errichtet wird. Frau Klinschpahn-Beil verneint dies und erläutert, dass für jedes Kind laut Vorschriften des Gesetzgebers ein Außengelände von 12 Quadratmetern angeboten werden muss. Zudem müsste die gesamte Außenfläche der Kita Ahlemer Holz umgestaltet werden, was bei einem Gefälle von fast vier Höhenmetern sehr schwierig ist. Zudem ist eine gemeinsame Betreuung von Kleinkindern und Kindergartenkindern aus Sicherheitsgründen - insbesondere wegen unterschiedlicher Spielplatzgeräte mit unterschiedlichen Anforderungen - an Auflagen geknüpft. Eine Abnahme durch das Kultusministerium könnte ggf. nicht erreicht werden.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Höhne erläutert Herrn Graen, dass das Grundstück der Landwirtschaftskammer von der Adresse eher im Bereich der Wunstofer Landstraße angesiedelt ist. Es handelt sich hierbei um die Freifläche direkt neben dem Spielplatz.

Zum Grundstück im Bereich des Schulzentrums Ahlem führt Herrn Graen ergänzend aus, dass dieses irgendwann ausgeschrieben wird, zurzeit aber weiterhin im städtischen Eigentum ist.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt möchte wissen, ob es sich bei den geplanten 100 Betreuungsplätzen auf dem Grundstück der Landwirtschaftskammer um Kindergartenplätze handelt. Dies wird von Frau Klinschpahn-Beil bejaht.

Bezirksratsherr Rosenzweig sieht die Kindertagesstättenplanung aus ökonomischer Sicht sehr skeptisch. Er findet es problematisch, dass für temporäre Lösungen viel Geld ausgegeben wird, welches besser für langfristige Lösungen eingesetzt werden sollte. Frau Klinschpahn-Beil verweist auf den gesetzlichen Rechtsanspruch, den die Verwaltung in jedem Fall erfüllen möchte. Sie erklärt, dass ab der ersten Planung bis zur Eröffnung einer Einrichtung circa drei Jahre zu veranschlagen sind und für eine kurzfristige Lösung nur Modulbauten infrage kommen. Bezirksratsherr Rosenzweig moniert, dass ein Antrag zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Bereich In der Steinbreite bereits vor fünf Jahren gestellt wurde und dieses Problem prognostiziert wurde. Bezirksratsfrau Dudda unterstützt die Ausführungen von Bezirksratsherrn Rosenzweig und verweist auf die Umsetzung von Neubaugebieten im Stadtbezirk und dem damit verbundenen, erwartbaren Zuzug junger Familien.

Frau Klinschpahn-Beil wiederholt, dass seit 2012 insgesamt 140 Krippenplätze und 133 Kindergartenplätze geschaffen wurden. Sie macht darauf aufmerksam, dass mit einem so starken Geburtenanstieg wie es ihn letztmalig vor zwanzig Jahren gab, verwaltungsseitig nicht gerechnet wurde bzw. nicht vorhersehbar war.

Bezirksbürgermeister Göbel möchte wissen, ob es einen neuen Sachstand zur Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen im Bürgergemeinschaftshaus Ahlem gibt. Frau Klinschpahn-Beil antwortet, dass der Betrieb der vorhandenen Kindertagesstätte mit dem derzeit vorgesehenen Außengelände bereits heute nur wegen einer Ausnahmegenehmigung der Landesschulbehörde betrieben werden darf. Zur Höhe der Baukosten sowie einer Entscheidung des Fachbereichs Gebäudemanagement kann sie wegen fehlender Informationen keinen neuen Sachstand mitteilen. Die Entscheidung wird im Rahmen der einzuhaltenden Viermonatsfrist getroffen und dem Bezirksrat bekanntgegeben.

Bezirksratsfrau Dudda erwartet eine erhöhte Kooperationsbereitschaft des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün in Bezug auf die Freigabe von Flächen des Ahlemer Parks zur Realisierbarkeit der Erweiterung der Kindertagesstätte im Bürgergemeinschaftshaus Ahlem aufgrund der besonderen Situation. Bezirksbürgermeister Göbel hält fest, dass das Thema Kita-Plätze im Stadtbezirk den Bezirksrat noch eine Weile beschäftigen wird.

Bezirksratsherr Bretthauer fragt sich, ob der Fehlbedarf an Betreuungsplätzen im Neubaugebiet „Mäuseburg“ in zehn Jahren ebenfalls diskutiert werden muss. Bezirksbürgermeister Göbel unterstreicht in diesem Zusammenhang seine Erwartung, dass in diesem Neubaugebiet eine Kindertagesstätte von vornherein geplant und gebaut wird.

TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner*innenfragestunde um 19:15 Uhr.

Zu Beginn der Einwohner*innenfrage bittet Bezirksratsfrau Dudda darum, in künftigen Protokollen die Namen der Einwohner*innen entsprechend aufzunehmen. Herr Öktem wird dieses Anliegen prüfen.

Folgende Themen werden besprochen:
a.) Versorgung des Stadtbezirkes mit Betreuungsplätzen

Der 1. Sprecher findet es ziemlich dreist, dass die Verwaltung von der Situation überrascht worden ist da es um Kinder geht, die vier bis sechs Jahre alt sind und der Bedarf absehbar war. Zudem kritisiert er, dass bei dieser besonderen Situation ein normaler Planungsverlauf mit den üblichen Zeitintervallen als Lösung angeboten wird. Dieses Verhalten ist aus seiner Sicht nicht akzeptabel.

Frau Klinschpahn-Beil wiederholt unter Bezugnahme auf ihre bisherigen Ausführungen, dass die Verwaltung 140 Krippen- und 133 Kindergartenplätze geschaffen hat. Dem Vorwurf, dass die Verwaltung gar nichts gemacht hat, widerspricht sie. Sie macht darauf aufmerksam, dass seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze eine beachtliche Anzahl solcher Plätze im Stadtgebiet geschaffen wurden.

Der 1. Sprecher möchte konkret wissen, ab wann mit weiteren Betreuungsplätzen gerechnet werden kann und wie viele benötigt werden. Frau Klinschpahn-Beil antwortet, dass angestrebt wird, zum 01.08.2018 eine viergruppige Betreuungseinrichtung mit 100 Betreuungsplätzen im Bereich der Tegtmeyerallee zu schaffen. Für Ahlem werden derzeit 91 Betreuungsplätze benötigt.

Der 2. Sprecher macht auf die schwierige Situation der Eltern aufmerksam. Es sind Bewerbungen in allen Einrichtungen notwendig, um einen Platz zu erhalten. Er erkundigt sich, ab wann mit einer verbindlichen Terminierung der Inbetriebnahme der Modulanlagen in der Tegtmeyerallee gerechnet werden kann. Frau Klinschpahn-Beil macht auf das bereits beschrieben Verfahren aufmerksam und untermauert, dass die Verwaltung seit einer gewissen Zeit an diesem Vorhaben arbeitet. Sie geht davon aus, dass der Fachbereich Gebäudemanagement mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kurzfristig zum Vertragsabschluss kommt.

Bezirksbürgermeister Göbel schlägt vor, hierüber in der letzten Bezirksratssitzung im Dezember zu berichten. Frau Klinschpahn-Beil sichert zu, dass ein/e Vertreter/in des Fachbereichs Jugend und Familie an der Dezember-Sitzung teilnehmen und berichten wird.

Der 3. Sprecher fragt, ob im Bereich der Kindertagesstätte Ahlemer Holz die Aufstellung von einem Container oder von vier Containern geprüft wurde. Frau Klinschpahn-Beil wiederholt ihre Ausführungen und hält fest, dass der Anbau einer weiteren, sechsten Gruppe in der Kita Ahlemer Holz aufgrund der genannten Gründe wirtschaftlich nicht vertretbar ist, da lediglich 25 Betreuungsplätze geschaffen werden könnten und dies den Bedarf im Stadtteil Ahlem nicht decken würde.

Die 4. Sprecherin findet, dass Kinder nicht wirtschaftlich betrachtet bzw. als Rechenbeispiel herangezogen werden sollten. Sie bittet die Verwaltung darum nochmal wohlwollend zu prüfen, ob eine temporäre Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für die Kindertagesstätte Ahlemer Holz nicht doch möglich ist. [Beifall aus dem Publikum]

Der 2. Sprecher schließt sich den Ausführungen der 4. Sprecherin an und möchte wissen, wie man auf den Bedarf von 91 Betreuungsplätzen kommen würde. Er würde es zudem gut finden, wenn wenigstens eine Überbrückung von einem Jahr zustande kommen würde. Frau Klinschpahn-Beil verweist auf die erforderlichen Planungszeiten und teilt mit, dass eine Überbrückung für ein Jahr kurzfristig nicht möglich ist. Zudem hält sie fest, dass das Budget der Verwaltung gedeckelt ist, die Verwaltung zum wirtschaftlichen Handeln angehalten ist und der Haushalt durch das Innenministerium genehmigt werden muss. Frau Klinschpahn-Beil antwortet, dass der Fehlbedarf von 91 Plätzen aus der Betreuungsquote mit dem Kinderbestand zum 01.10.2016 abgeleitet wurde.

Der 5. Sprecher möchte wissen, ob für die geplante Kindertagesstätte In der Steinbreite der Bauantrag gemeinsam mit dem Bauantrag für die Modulbauten in der Tegtmeyerallee gestellt wird. Frau Klinschpahn-Beil sagt, dass mit weiteren ÖPP-Einrichtungen ein Paket geschnürt wird und zunächst das Vergabeverfahren eingeschaltet wird. Beide Maßnahmen werden hierbei getrennt voneinander behandelt.

Die 6. Sprecherin hat die Information, dass die Kindertagesstätte Sickenberghof im Januar/Februar 2018 eröffnet wird. Sie hat aus dem Diskussionsverlauf wahrgenommen, dass 50 Plätze für Ahlem vorgemerkt werden sollen. Frau Klinschpahn-Beil entgegnet, dass sie von einer Vormerkung nicht gesprochen hat. Sie hat lediglich gesagt, dass im Sickenberghof 45 Krippen- und 50 Kindergartenplätze geschaffen werden.

Auf Nachfrage der 6. Sprecherin erläutert Frau Klinschpahn-Beil, dass eine gestaffelte Eingewöhnung - ähnlich wie in der Kindertagesstätte am Waterlooplatz - erfolgen wird und sie eine Garantie für einen Platz am Sickenberghof oder an der Tegtmeyeralle nicht abgeben kann. Sie wiederholt die Bemühungen der Verwaltung und verweist darauf, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gegenüber dem Familienservicebüro der Landeshauptstadt Hannover anzuzeigen.

Die 7. Sprecherin sagt, sie wäre am Anfang beeindruckt gewesen, wie bürgernah und engagiert dieses Thema im Bezirksrat bearbeitet wurde. Sie und ihr Ehemann haben seitdem an diversen Bezirksratssitzungen teilgenommen - verbunden mit der Hoffnung, dass zum Thema Betreuungsplätze geeignete Lösungen entwickelt werden. Sie ist sehr enttäuscht, dass das Ziel nicht erreicht wurde. [Beifall aus dem Publikum]

Bezirksbürgermeister Göbel kann den Frust verstehen. Die Politiker haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die sie haben. Mit der derzeitigen Situation ist der Bezirksrat in gleicher Weise unzufrieden. Er möchte keine leeren Versprechen abgeben aber bietet weiterhin an, entsprechende Anliegen an ihn heranzutragen - er wird diese dann an die Verwaltung weiterleiten.
b.) Parkmöglichkeiten in der Ernst-Bähre-Straße, Projektvorstellung durch die KSG, Rewe-Markt in Ahlem

Der 8. Sprecher nimmt Bezug auf einen Beschluss des Stadtbezirksrates vom 04.05.2017 und möchte wissen, wann die Parkmöglichkeiten erweitert werden. Zudem möchte er wissen, wann mit der Projektvorstellung der KSG zu Neubauwohnungen in Ahlem gerechnet werden kann und warum die Fertigstellung des Rewe-Marktes in Ahlem von Herbst 2017 auf Herbst 2018 verschoben wurde.

Frau Sufin antwortet, dass das Anliegen zur Erweiterung von Parkmöglichkeiten in der Ernst-Bähre-Straße vom Fachbereich Tiefbau geprüft wurde dem Beschluss von Seiten der Verwaltung nicht gefolgt werden kann. Hierzu gibt es eine entsprechende Begründung, die Frau Sufin dem 8. Sprecher gern zukommen lassen wird.

Herr Graen teilt mit, dass die KSG in der September-Sitzung berichten wird. Zum Rewe-Markt hat er den Kenntnisstand, dass die Fertigstellung zu Frühjahr 2018 geplant ist. Er verweist darauf, dass nochmal Umplanungen eingetreten sind und sichert gleichzeitig zu, dem Hinweis nachzugehen.
c.) Wahlplakate

Der 5. Sprecher macht darauf aufmerksam, dass die Plakatierung im Stadtbezirk - aus seiner Sicht - nicht vereinbar ist mit der Straßenverkehrsordnung. Herr Öktem bietet an, das Anliegen zusammen mit den mitgebrachten Bildern per Mail zu übersenden. Er wird das Anliegen an die zuständige Fachverwaltung weiterleiten.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner*innenfragestunde um 19:50 Uhr.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Neuabgrenzungsvorschlag FFH-Gebiet 342 „Binnensalzstelle am Kaliwerk Ronnenberg“ /“Binnensalzstelle an der Fösse“ - Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens an das Verfahrensführende Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
(Drucks. Nr. 1769/2017 mit 2 Anlagen)

Antrag, der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:

Die Ausweisung von FFH-Gebieten betrifft unter Gender-Gesichtspunkten alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße.

Kostentabelle:

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Das Niedersächsische Landesministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz beabsichtigt, als für Ausweisung von FFH-Gebieten zuständige Behörde, die Fösse als FFH-Gebiet auszuweisen (Anlage 2).

Der Gebietsvorschlag mit der gut entwickelten Salzvegetation an der Fösse soll die nur etwa fünf Kilometer entfernte Binnensalzstelle an der Kalihalde Ronnenberg ersetzen, deren Meldung als FFH-Gebiet rückgängig gemacht werden soll. Hintergrund ist die schlechte Ausprägung der Salzvegetation des bisherigen Gebiets an einem Sekundärstandort (Kalihalde), die zudem aufgrund der vorgesehenen Abdeckung der Halde kaum langfristig zu erhalten ist.

Die Landeshauptstadt Hannover spricht sich, aus den in Anlage 1 dargestellten Gründen, gegen die Ausweisung der Fösse als FFH-Gebiet aus.

Die entsprechend abgefasste Stellungnahme ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt.



Frau Müller stellt sich kurz vor und teilt mit, dass sie für Nachfragen zur Verfügung steht.

Bezirksbürgermeister Göbel erkundigt sich über Nachfragen. Es gibt keine Nachfragen. Er bittet um Abstimmung.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
(ohne Bezirksratsfrau Klebe-Politze)

TOP 5.1.2.
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

Antrag, die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab 1.1.2018 zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:

Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek dienen allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen.

Kostentabelle:

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Die Stadtbibliothek Hannover ist eine öffentliche Einrichtung mit einem modernen Dienstleistungsangebot der Landeshauptstadt Hannover, die der Information, der Aus- und Weiterbildung sowie der Unterhaltung dient. Sie ist als kultureller Ort Partnerin der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Bildungseinrichtungen bei der Verwirklichung von Lese-, Informations- und Bildungsinteressen.

Mit Drucksache 2634/2016 hat die Stadtbibliothek Hannover ihre strategischen Ziele und die daraus resultierenden Handlungsfelder vorgelegt. Die Verbesserung der Zugänglichkeit der Bibliotheksangebote ist eines der Ziele, das auf die veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen reagiert und von Bibliotheksbenutzer/innen gewünscht wird. Neben dem Ausbau der digitalen Angebote sollen auch die Öffnungszeiten der Bibliothekseinrichtungen optimiert werden. Dazu gehört einerseits die Erweiterung der vom Fachpersonal betreuten Öffnungszeiten und andererseits ein Einstieg in zusätzliche, nicht personell betreute Öffnungszeiten, die technikunterstützt in Randzeiten angeboten werden sollen. Eine Gegenüberstellung der aktuellen und künftigen Öffnungszeiten findet sich in der Anlage.

1. Zentralbibliothek

Die Öffnungszeit der zentralen Stadtbibliothek wird am Samstag verlängert, so dass diese Einrichtung künftig durchgehend von Montag bis Samstag zwischen 11 und 19 Uhr öffnen wird.
2. Stadtteilbibliotheken

Die Öffnungszeiten in den Stadtteilbibliotheken werden weitgehend angeglichen, um eine bessere Merkbarkeit für die Bibliotheksbenutzer/innen zu erreichen sowie die verlässliche Abdeckung von Öffnungszeiten für die Kundinnen und Kunden durch einen effizienteren Personaleinsatz zu gewährleisten. Die Öffnungszeit am Samstag wird um eine Stunde erweitert.

Das neue Grundschema der Öffnungszeiten lautet:

Montag und Donnerstag: 11.00 – 19.00 Uhr
Dienstag und Freitag: 11.00 – 17.00 Uhr
Samstag: 10.00 – 14.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der vier kombinierten Stadt- und Schulbibliotheken werden darüber hinaus ergänzt durch zusätzliche schulinterne Öffnungszeiten am Vormittag.

Die Stadtteilbibliothek Kronsberg hat aufgrund ihrer besonderen organisatorischen Einbindung in das Stadtteilzentrum Krokus abweichende Öffnungszeiten, die zum Beginn des Jahres 2018 ebenfalls erweitert werden. Hier wird neu eine regelmäßige, wöchentliche Samstagsöffnung eingeführt.

Von momentan insgesamt 504 Öffnungsstunden pro Woche werden die personell betreuten Öffnungsstunden um 42 Stunden auf 546 Öffnungsstunden pro Woche erhöht. Somit verbessert sich die Zugänglichkeit zum umfangreichen Dienstleistungsangebot der Stadtbibliothek Hannover deutlich.

Die Stadtbibliothek Hannover erreicht die zeitliche Ausweitung ihrer Kontaktzeiten durch interne organisatorische Maßnahmen.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt antwortet Frau Sufin, dass die Neukonzeption weitestgehend der Vereinheitlichung der Öffnungszeiten der Bibliotheken dient. Insoweit würden die Öffnungszeiten der Stadt- und Schulbibliothek in Badenstedt mit dem angewandten Grundschema von Montag bis Freitag übereinstimmen.

Zusätzlich gibt es im Stadtbezirk Zeiten der Fahrbibliothek und schulinterne Öffnungszeiten der Stadt- und Schulbibliothek in Badenstedt. In Bezug auf Öffnungszeiten am Samstag trägt sie vor, dass diese abhängig sind von Bedarfen und Ressourcen. Mehrere Stadtteilbibliotheken würden auch zukünftig samstags nicht öffnen. Dazu gehört auch die Bibliothek im Stadtbezirk.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 6.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 6.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2029/2017)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt die Drucksache vor und begründet sie.

Antrag,
die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2017-01-IB11
Empfänger/in: Arbeits- und Sozialberatungs- Gesellschaft e.V.
Verwendungszweck: Computerführerschein für Geflüchtete, Asylsuchende, Menschen mit Migrationshintergrund
Zuwendungsbetrag: 1.800,00 €

2. Antrag Nr. 2017-02-IB11
Empfänger/in: Jugendzentrum Salem
Verwendungszweck: Rhythmusfieber und Taktgefühl in Ahlem – ein generationen- und kulturübergreifendes Stadtteilprojekt
Zuwendungsbetrag: 1.100,00 €

3. Antrag Nr. 2017-03-IB11
Empfänger/in: Förderverein der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Badenstedt e.V.
Verwendungszweck: Auftritt der "Zollhausboys"; kulturelle Veranstaltung mit Flüchtlingen im Kirchsaal der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde
Zuwendungsbetrag: 300,00 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:

Die Aktivitäten des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten; es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen richtet.

Begründung des Antrages:

Zu 1.:
Mit dem Projekt soll Geflüchteten, Asylsuchenden und Menschen mit Migrationshintergrund der Umgang mit Computern in mehreren Modulen beigebracht werden. Bei bestandener Prüfung erhalten die jungen Menschen ein international anerkanntes Zertifikat.

Zu 2.:
Durch dieses Projekt sollen Personen unterschiedlicher Alters- und Kulturgruppen zusammenfinden. Es sollen Begegnungen stattfinden, die im Alltag nicht stattfinden würden.

Zu 3.:
Das Projekt dient dazu, Kulturbotschaften in Sachen Integration zu den Themen "Flucht", "Heimat" und "Fremdheit" zu überbringen. Hierfür soll Musik, Theater und Kunst als Brücke zwischen Menschen unterschiedlicher Länder, Kulturen und Religionen dienen.

Zu 1. bis 3.:
Auf Grundlage des jeweiligen Zuwendungsantrages hat sich der Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 09.08.2017 mehrheitlich für die Vergabe der oben genannten Zuwendungen ausgesprochen.

Diese Projekte erfüllen die vergaberelevanten Kriterien nach Maßgabe der Informationsdrucksache 2545/2008. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Auf Grundlage des jeweiligen Zuwendungsantrages hat sich der Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 09.08.2017 mehrheitlich für die Vergabe der oben genannten Zuwendungen ausgesprochen.

Diese Projekte erfüllen die vergaberelevanten Kriterien nach Maßgabe der Informationsdrucksache 2545/2008. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.

TOP 7.
A N F R A G E

TOP 7.1.
von Bezirksratsfrau Grammel (Einzelvertreterin - DIE LINKE.)

TOP 7.1.1.
Fußballfeld des Jugendtreffs "El Dorado"
(Drucks. Nr. 15-1836/2017)

Bezirksratsfrau Grammel verliest die Anfrage.

Das Fußballfeld des Jugendtreffs „El Dorado“ an der Lenther Chaussee 10 ist aus bekannten Gründen gesperrt. Die Tore sind vergittert. Ebenso schränken Maulwurfshügel die Nutzung als Bolzplatz ein. Die Erdhügel können zu Verletzungen bei den Fußball spielenden Kindern und Jugendlichen führen. Die Spielfläche ist ein Anziehungspunkt des "El Dorado".

1. Wann wird die Verwaltung die Fußballtore wieder freigeben?
2. Wie oft werden die Maulwurfshügel abgetragen?

3. Ist eine unterirdische Maulwurfssperre, die vertikal um die Spielfläche verläuft, langfristig ökonomischer als eine konventionelle und regelmäßig notwendige Begradigung durch eine Schleppstange oder -netz?

Die Bolzplatz-Fläche auf dem Gelände des Jugendtreffs „El Dorado“ muss aufgrund der Beschaffenheit überarbeitet werden - unter anderem führt der aufgeworfene Erdaushub eines Maulwurfes dazu, dass die besagte Fläche nicht den notwendigen Gegebenheiten eines Bolzplatzes entspricht, vielmehr fortlaufend beschädigt ist.

Es ist geplant, eine Hybridrasenfläche (Vegetation auf einer „Matte“ aus einem Kunststoffmaterial auf dem der Kunstrasen und Naturrasen miteinander verwachsen. Dies bewirkt, dass der Wurzelbereich sich verfestigt und der Rasen eine glatte ebene Fläche bildet, die dementsprechend dann auch strapazierfähiger ist.) anzulegen.

Die Ergebnisse einer bereits erfolgten Ausschreibung für die Herstellung einer Hybridrasenfläche wird Ende September 2017 erwartet. Eine Beauftragung einer Firma mit der Durchführung der Arbeiten kann erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens erfolgen.

Herr Öktem erklärt, dass ihm bis heute leider keine endabgestimmte Antwort vorliegt. Die Antwort wird unter Beachtung der vorgegebenen Frist schriftlich nachgereicht.

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.: Eine Prüfung hat ergeben, dass eine vorläufige Freigabe der Tore ggfs. bei Durchführung von Arbeiten zur Verbesserung der Oberfläche möglich wäre. Die Verwaltung hat in der 34. Kalenderwoche begonnen, den Boden zu egalisieren (leichte Aufrüttelung und Bearbeitung des Bodens, im dem Ergebnis, dass sich die Erde in die vorhandenen Löcher setzt und diese verschließt). In der 35. Kalenderwoche ist geplant, den Boden weiterhin mit einer Schleppe glatt zu ziehen, so dass gegen Ende der 35. Kalenderwoche die Arbeiten abgeschlossen werden können. Aufgrund dessen, dass aller Voraussicht nach der Rasen neu gesät werden muss, wird die Freigabe des Bolzplatzes gegen Ende September 2017 erwartet.

Zu 2.: Nach Bedarf werden die Maulwurfhügel gewalzt. Der Maulwurf steht unter Artenschutz und darf bei einer Bekämpfungsaktion nicht getötet werden. Das bedeutet, dass man nur mit sanften Methoden (Mittels Geräuschen oder Gerüchen) versuchen kann, den Maulwurf zu vertreiben. Die letzte Bekämpfung erfolgte im zweiten Quartal 2017. Erfahrungsgemäß ist es jedoch sehr schwer, einen Maulwurf von einer von ihm bevorzugten Fläche dauerhaft zu vertreiben.

Zu 3.: Da sich der Maulwurf über- als auch unterirdisch fortbewegt, ist eine Aussperrung bzw. eine unterirdische Umzäunung nicht möglich.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Parkverbot für LKWs ab 7,5 t im Safariweg/ Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1838/2017)

Bezirksratsherr Sorge trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, im Safariweg/Badenstedt Parkverbot für LKW ab 7,5 Tonnen einzurichten.

Begründung:

Im Safariweg/Badenstedt werden regelmäßig LKW abgestellt. Dieses führt häufig zu erheblichen Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.2.
von Bezirksratsherrn Bretthauer (Einzelvertreter - FDP)

TOP 8.2.1.
Straßenausbaubeitrag außer Kraft setzen
(Drucks. Nr. 15-1438/2017)

Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext erneut.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hannover außer Kraft zu setzen und die durch das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (§ 6 NKAG) gegebene Möglichkeit zur Beitragserhebung nicht in Anspruch zu nehmen.

Die Freien Demokraten fordern zukünftig auf die Inanspruchnahme von Anliegerbeiträgen zu verzichten und die notwendige Finanzierung über anderweitige Steuern und Abgaben
wie zum Beispiel Grundsteuern und Erschließungskosten sicherzustellen.

Begründung:

1. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz gibt den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit, zur Abdeckung ihrer Investitionskosten Beiträge zu erheben, die ihnen durch die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen entstehen.

So können sie für ihre Straßen Straßenausbaubeiträge erheben. Von dieser Möglichkeit machen nach einer Umfrage des NDR jedoch nur 2/3 der niedersächsischen Gemeinden Gebrauch.

2. Die Höhe der Beiträge, die von den Grundstückseigentümern erhoben werden, kann für die Betroffenen, insbesondere sozial schwächere und ältere Menschen, existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

3. Anlieger von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen sind von solchen Beiträgen nicht
betroffen. Für hannoversche Bürger hängt es also davon ab, an welchen Straßen ihre Grundstücke liegen, ob sie zur Kasse gebeten werden oder nicht. Nach Meinung der FDP-Ratsfraktion ist eine derart eklatante Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer nicht akzeptabel.

4. Obwohl den betroffenen Grundstückseigentümern hohe Ausbaubeiträge aufgebürdet werden, erwerben diese dabei weder Eigentums- noch Mitwirkungsrechte an der Ausbaumaßnahme. Die betroffene Wegeinfrastruktur verbleibt komplett in kommunalen Besitz und kann als öffentliche Straße potentiell von Jedermann zu jeder Zeit genutzt werden. Eine Mitbestimmungsmöglichkeit, wer diese Infrastruktur wann und in welchem Umfang nutzen darf, haben die Anlieger nicht.

5. Anwohner können - abgesehen von einer Anhörungsmöglichkeit - nicht mitentscheiden, ob eine Ausbaumaßnahme überhaupt in Angriff genommen werden soll, sowie wann und auf welche Art und Weise dies geschieht. Darüber entscheidet ausschließlich der Stadtrat.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt wiederholt ihren Verweis auf einen Beschluss des Rates zum Haushalt auf Antrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Es soll im Rahmen einer Vollkostenerhebung analysiert werden, ob die Beibehaltung der Satzung gerechtfertigt ist. Sie signalisiert Ablehnung und macht abschließend darauf aufmerksam, dass der Beschluss des Rates zur Vollkostenerhebung unter maßgeblicher Mitwirkung der FDP-Ratsfraktion zustande gekommen ist. Sie findet den Antrag etwas unsinnig.

Bezirksratsherr Bretthauer entgegnet, dass mit Beschluss dieses Antrages die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung beschleunigt wird.

Bezirksratsherr Alfermann signalisiert Ablehnung der SPD-Fraktion.

Bezirksratsfrau Dudda unterstützt den Antrag und signalisiert Zustimmung der CDU-Fraktion.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.2.2.
Anbringung "Grüner Pfeil" an der Kreuzung Empelder Straße B65 unter der Brücke Richtung Empelde und Carlo-Schmid-Allee von Norden Rechtsabbieger in Heisterbergallee
(Drucks. Nr. 15-1835/2017)

Bezirksratsherr Bretthauer stellt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Kreuzung Empelder Straße B65 (unter der Brücke) einen „Grünen Pfeil“ anzubringen.

Begründung:

Wenn die Linksabbieger stadteinwärts Grün haben, ist es im Stadtgebiet üblich und auch logisch, dass der Rechtsabbieger in Gegenrichtung auch Grün hat. Nur bei dieser Ampel stehen die Autofahrer nutzlos rum und verpesten unnötigerweise die Luft. Auf diesen Umstand bin ich von vielen Bürgern aufmerksam gemacht worden. Wir sollten hier in diesem Sinne reagieren.

Nach einer eingehenden Diskussion über den Regelungsgehalt des „Grünen Pfeils“ und anschließender Erörterung über die damit verbundenen Vor- und Nachteile sowie Risiken bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.3.
von Bezirksratsfrau Grammel (Einzelvertreterin - DIE LINKE.)

TOP 8.3.1.
"City-Tree" im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt errichten
(Drucks. Nr. 15-1837/2017)

Bezirksratsfrau Grammel trägt den Antrags- und Begründungstext vor.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in Absprache mit enercity einen geeigneten Standort für einen sogenannten „City-Tree“ im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu finden und dort einen solchen errichten zu lassen.

Begründung:

Der von enercity geförderte „City-Tree“ hat die Aufgabe, nicht nur als Sitzgelegenheit zu dienen, sondern vorrangig für ‚gute Luft‘ im Stadtbezirk zu sorgen. Die Bankkonstruktion übernimmt durch die integrierte vertikale Bepflanzung die natürliche Funktion der Fotosynthese. Er absorbiert Kohlendioxid aus der Luft und gibt Sauerstoff wieder an sie ab. Der „City-Tree“ dient damit der Verbesserung der Luft- und Lebensqualität im Stadtbezirk.

Als vorrangig zu prüfenden Standort schlage ich den Bereich an der Kreuzung von Richard-Lattorf-Straße und Wunstorfer Landstraße (gegenüber dem Ahlemer Rathaus und der Grundschule) vor. Im Frühjahr 2017 wurden an der Grundschule erhöhte Schadstoffbelastungen, die über dem Grenzwert auch für Stickstoffdioxid lagen, gemessen (siehe HAZ/NP vom 27.4.2017).

Mein Vorschlag, an dieser Stelle einen „City-Tree“ in der Nähe der Schule aufzustellen, würde zu einer wesentlichen Verbesserung der Luftschadstoffbelastung in diesem Bereich führen. Auch die Feinstaubbelastung, die durch das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Wunstorfer Landstraße und Richard-Lattorf-Straße sicherlich erhöht anfällt, ließe sich mittels dieser Bankkonstruktion teilweise senken. Vor der Errichtung ist selbstverständlich die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der Verkehrssicherheit, zu prüfen und sicherzustellen.

Bezirksratsherr Alfermann signalisiert Zustimmung. Er bittet jedoch darum, den Bereich des Badenstedter Marktes in den Antragstext mit aufzunehmen. Bezirksratsfrau Dudda und Bezirksratsherr Bretthauer schließen sich dem Beitrag von Bezirksratsherrn Alfermann an. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung stimmt Bezirksratsfrau Grammel einer Neufassung zu.

TOP 8.3.1.1.
NEUFASSUNG:
"City-Tree" im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt errichten
(Drucks. Nr. 15-1837/2017 N1)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in Absprache mit enercity einen geeigneten Standort für einen sogenannten „City-Tree“ im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu finden und dort einen solchen errichten zu lassen.

Als vorrangig zu prüfenden Standort schlage ich den Bereich an der Kreuzung von Richard-Lattorf-Straße und Wunstorfer Landstraße (gegenüber dem Ahlemer Rathaus und der Grundschule) sowie den Bereich des Badenstedter Marktes vor. Im Frühjahr 2017 wurden an der Grundschule erhöhte Schadstoffbelastungen, die über dem Grenzwert auch für Stickstoffdioxid lagen, gemessen (siehe HAZ/NP vom 27.4.2017).

Begründung:

Der von enercity geförderte „City-Tree“ hat die Aufgabe, nicht nur als Sitzgelegenheit zu dienen, sondern vorrangig für ‚gute Luft‘ im Stadtbezirk zu sorgen. Die Bankkonstruktion übernimmt durch die integrierte vertikale Bepflanzung die natürliche Funktion der Fotosynthese. Er absorbiert Kohlendioxid aus der Luft und gibt Sauerstoff wieder an sie ab. Der „City-Tree“ dient damit der Verbesserung der Luft- und Lebensqualität im Stadtbezirk.

Als vorrangig zu prüfenden Standort schlage ich den Bereich an der Kreuzung von Richard-Lattorf-Straße und Wunstorfer Landstraße (gegenüber dem Ahlemer Rathaus und der Grundschule) vor. Im Frühjahr 2017 wurden an der Grundschule erhöhte Schadstoffbelastungen, die über dem Grenzwert auch für Stickstoffdioxid lagen, gemessen (siehe HAZ/NP vom 27.4.2017).

Mein Vorschlag, an dieser Stelle einen „City-Tree“ in der Nähe der Schule aufzustellen, würde zu einer wesentlichen Verbesserung der Luftschadstoffbelastung in diesem Bereich führen. Auch die Feinstaubbelastung, die durch das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Wunstorfer Landstraße und Richard-Lattorf-Straße sicherlich erhöht anfällt, ließe sich mittels dieser Bankkonstruktion teilweise senken. Vor der Errichtung ist selbstverständlich die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der Verkehrssicherheit, zu prüfen und sicherzustellen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

(„City-Tree“: Zu Aufbau und Funktionsweise von „City-Trees“ siehe beispielsweise die Anlage zu Drucksache Nr. 15-2319/2016, mit der enercity im Stadtbezirk Mitte eine Genehmigung zur Aufstellung eines „City-Trees“ beantragt hatte.)

TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Gemeinsamer Antrag –
Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1939/2017)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt den gemeinsamen Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung zu bewilligen:

Antrag Nr. 2017-32-STBR11
Empfänger/in: Diakonisches Werk Hannover
Verwendungszweck: Ausbildungsinformationsbörse 2018
Zuwendungsbetrag: 1.130,00 €

Begründung:

Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat im Haushalt 2017 bei Teilergebnishaushalt 18 bzw. Teilfinanzhaushalt 18 - Bezirk 11 - zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Bezirksbürgermeister Göbel macht auf zwei zeitnah stattfindende Veranstaltungen im Stadtbezirk aufmerksam. Er schließt die Sitzung um 20:25 Uhr und wünscht allen einen guten Heimweg.


Für das Protokoll:



Rainer Göbel Adem Öktem
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer