Gemeinsame Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Gleichstellungsausschuss, Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), Sozialausschuss am 16.08.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.08.2017)
Protokoll (erschienen am 07.12.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez.VI-DC - Datum 21.08.2017

PROTOKOLL

Sondersitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Gleichstellungsausschusses, des
Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), des Sozialausschusses am Mittwoch, 16. August 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.55 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)


Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Herrmann (AfD)
(Ratsherr Hirche) (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Pluskota (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
Herr Dipl.-Ing. Kleine
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
Herr Weh
(Herr Weske)
Herr Winter
(Herr Wippach)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)


Gleichstellungsausschuss

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Küßner (CDU)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kelich (SPD)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Frau Conrad
(Herr Moormann)
(Frau Nölting)
Frau Nolte-Vogt
(Frau Schröter)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)


Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)

Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Braune (AfD)
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsherr Finck) (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
(Beigeordnete Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Herr Faridi)
(Herr Ganijev)
Frau Guaqueta-Korzonnek
(Herr Hussein)
(Frau Kage)
(Frau Karaboya)
Herr Lam
(Frau Rajabi)
(Herr Raynesh)
(Frau Dr. Sekler)
(Frau Dr. Tekidou-Kühlke)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)


Sozialausschuss

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Nicholls) (SPD)
Ratsherr Alter (SPD)
(Ratsherr Döring) (FDP)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Herr Bothe)
(Herr Fahlbusch)
(Herr Kruse)
(Frau Lenssen)
Frau Merkel
(Herr Schultz)
(Frau Stadtmüller)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Stadträtin Beckedorf Dezernat III
Frau Sprenz PR
Frau Gruber Dezernat VI
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Kaubisch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Cramm Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Reimer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Pollmer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Lüdtke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Dix Büro Oberbürgermeister
Frau Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Frau Ruhrort Fachbereich Soziales
Herr Schneider Fachbereich Soziales
Frau Wille Fachbereich Soziales
Herr Erdmann Fachbereich Soziales
Herr Shekho Fachbereich Soziales
Frau Frese Fachbereich Soziales
Herr Hosain Fachbereich Soziales
Herr Feise Fachbereich Soziales
Frau Forova Fachbereich Soziales
Frau Nolte-Porteous Fachbereich Soziales
Frau Gallinat Fachbereich Soziales
Frau Stolzenberg Fachbereich Soziales
Herr Hatoom Fachbereich Soziales
Frau Hanebeck Fachbereich Soziales

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. ANHÖRUNG gemäß § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema "Sozialarbeiterische Standards in Flüchtlingsunterkünften"


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
ANHÖRUNG gemäß § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema "Sozialarbeiterische Standards in Flüchtlingsunterkünften"

Ratsherr Küßner begrüßte alle Anwesenden und rief die anzuhörenden Gäste namentlich gemäß der Tagesordnung auf.

Alle Redner waren anwesend.

Ratsherr Küßner informierte über ein zu Beginn der Sitzung verteiltes Schreiben von Frau Wegener vom Flüchtlingswohnheim I, Hildesheimer Straße, die nicht persönlich an der Anhörung teilnehmen konnte.


(Das Schreiben ist als PDF-Datei hinterlegt.)

Ratsherr Küßner bat die Vortragenden, die Redezeit auf maximal 10 Minuten zu begrenzen. Er schlug vor, erst alle Redner anzuhören und anschließend in eine Diskussion einzusteigen. Dem Verfahren wurde so zugestimmt.

Frau Prof. Dr. Prasad von der Alice-Salomon-Hochschule Berlin bedankte sich für die Einladung und stellte ihren Vortrag anhand einer Power-Point-Präsentation vor.
(Die Präsentation ist als PDF-Datei hinterlegt.)

Frau Schreiber vom Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hannover (AKS) bedankte sich für die Einladung. Ihr Beitrag beruhe auf Praktika in der Sozialen Arbeit in Gemeinschaftsunterkünften und Erfahrungen von geflüchteten Menschen. Der Arbeitskreis verstehe Soziale Arbeit als Profession, die sich an sozialer Gerechtigkeit und den Menschenrechten orientiere. Diesen Anspruch bei der Arbeit in Gemeinschaftsunterkünften umzusetzen, sei nur bedingt möglich. Daher müsse das Ziel Ihrer Meinung nach die dezentrale Unterbringung von geflüchteten Menschen sein. Letztendlich könne nur dann eine tatsächliche Teilhabe am Leben in der Stadtgesellschaft ermöglicht werden.
Soziale Arbeit bedeute auch in Gemeinschaftsunterkünften, die Bedürfnisse und Wünsche Einzelner anzuerkennen. Sie bilden die Grundlage einer vor allem an der Würde des Menschen orientierten Praxis. Allerdings sei dies unter den aktuellen Bedingungen Ihrer Ansicht nach kaum umsetzbar. Das dafür benötigte Personal sei in den Gemeinschaftsunterkünften nicht vorhanden, obwohl Hannover im Vergleich zu anderen Kommunen bereits besser aufgestellt sei. In Hannover gebe es jedoch viele unnötige personelle Wechsel in den Teams, sodass eine Beziehungsarbeit erschwert oder unmöglich gemacht werde.
Des Weiteren fasse Soziale Arbeit existierende Probleme der Einzelnen nicht nur als individuelle Problemlagen auf, sondern betrachte auch die strukturellen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Ein Beispiel sei die Diskriminierung von geflüchteten Menschen auf dem Wohnungsmarkt oder grundsätzlicher, die bewussten oder unbewussten rassistischen Denkargumentations- und Handlungsmuster, auch bei SozialarbeiterInnen und Sicherheitsdiensten. Menschenrechte würden nicht gewahrt, wenn willkürlich Zimmer kontrolliert oder BewohnerInnen bei einem vermeintlichen Verstoß gegen die Hausordnung für mehrere Stunden der Unterkunft verwiesen werden. Soziale Arbeit dürfe solch menschenunwürdiges Verhalten nicht unterstützen. Notwendig seien sozialarbeiterische Standards und Konzepte als verlässliche und fachliche Grundlage für die tägliche Arbeit in Gemeinschaftsunterkünften. Soziale Arbeit müsse deshalb von entsprechend ausgebildeten und entlohnten SozialarbeiterInnen geleistet werden. Weder Ehrenamtliche noch Professionsfremde, teilweise sogar mit Leitungsfunktion, können diese Aufgaben übernehmen. Soziale Arbeit wolle den sozialen Zusammenhalt und Wandel fördern und nutze hierfür verschiedene Methoden der Einzelfallberatung, der sozialen Gruppenarbeit sowie emanzipatorische Ansätze. In der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten bedeute dies, umfassende gesellschaftliche Teilhabe und Vernetzung zu ermöglichen. Zum Beispiel durch die Einrichtung von Interessenvertretungen in Unterkünften, den so genannten Geflüchtetenbeiräten. Außerdem sei es notwendig, angemessene und nachvollziehbare Zugänge zur Bildung und zum Arbeitsmarkt zu schaffen. Die individuellen Lebenserfahrungen und vorhandenen Kompetenzen seien anzuerkennen und zur Grundlage für Entscheidungen heranzuziehen. Der menschenrechtlich verankerte Zugang zu uneingeschränkter Gesundheitsversorgung müsse vor Ort sichergestellt und der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt gewährleistet sein. Dabei dürfe sich Soziale Arbeit nicht an der Unterscheidung von geflüchteten Menschen aufgrund ihres rechtlichen Status oder ihrer vermeintlichen Perspektiven beteiligen. Im Alltag übernehmen die SozialarbeiterInnen jedoch viele fachfremde und teilweise mandatswidrige Aufgaben, zum Beispiel Post zu verteilen oder den Brandschutz zu kontrollieren. Dann bliebe keine Zeit für sozialarbeiterische und beraterische Aufgaben, für die sie aber eingestellt und qualifiziert seien. Hierbei dürfe es nicht bei rein rhetorischen Beteuerungen bleiben, es brauche, aufbauend auf bestehenden Konzepten und dem Austausch mit bereits aktiven Arbeitsgruppen, eine klare Festsetzung und vertragliche Verankerung von sozialarbeiterischen Standards in Gemeinschaftsunterkünften, die an den Bedarfen der BewohnerInnen orientiert seien. Damit diese Standards unter den angespannten gesellschaftlichen, aber auch finanziellen Bedingungen umgesetzt werden, brauche es außerdem ein strukturiertes Vorgehen bei Überwachung und Umsetzung der Standards. Zusätzlich sei eine multiprofessionelle unabhängige Beschwerdestelle, unter Beteiligung von InteressenvertreterInnen, notwendig, die für Geflüchtete und SozialarbeiterInnen in Konfliktfällen ansprechbar sei. Sowohl die von Frau Prof. Dr. Prasad vorgetragenen und im Positionspapier zu Sozialer Arbeit mit Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften formulierten Anforderungen als auch die Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften, die das Bundesfamilienministerium und UNICEF gemeinsam mit zahlreichen Verbänden und ExpertInnen erarbeitet hat, können eine gute Orientierung für ein lokales Vorgehen bieten. Dabei werde der Arbeitskreis gerne mitwirken.

Herr Haj Abdou berichtete von seinen persönlichen Eindrücken, als er vor zwei Jahre in eine Asylunterkunft nach Hannover kam. Er frage sich, was das Ziel der Arbeit der SozialarbeiterInnen sei. Er habe als Geflüchteter mehr Hilfe erwartet, um sich in Deutschland zurechtzufinden und auch mehr Eigeninitiative von den SozialarbeiterInnen auf die Flüchtlinge zuzugehen und zu helfen. Er und auch viele andere haben die Erwartung, integriert zu werden sowie eine Wohnung und Arbeit zu haben. Das Leben in Gemeinschaftsunterkünften sei furchtbar, man komme nicht zur Ruhe, könne nicht schlafen und werde mit seinen Problemen alleine gelassen. Er vermisse Informationen und Flyer für Flüchtlinge. Seiner Meinung nach verrichten viele SozialarbeiterInnen Hausmeistertätigkeiten. Er habe viel Kontakt mit Freunden und Bekannten, die der gleichen Meinung seien und schlimme Situationen erlebt haben. Hinzu komme die unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen. Bei den Menschen aus dem Iran oder Afghanistan gehe man davon aus, dass diese Menschen kein Aufenthaltsrecht bekommen werden und behandele sie anders als z.B. Flüchtlinge aus Syrien. Er stellte auch klar, dass die Flüchtlinge arbeiten und nicht nur „rumsitzen“ wollen.

Herr Maiwald von der Gewerkschaft Gesundheits- und Soziale Berufe, Hannover (GGB) erläuterte, dass diese bei privaten, öffentlichen, kirchlichen und wohlfahrtsverbandlichen Trägern vertreten sei. Er berichtete, dass auch im sozialen Bereich Fachkräftemangel herrsche. Nicht nur bei den Betreibern, sondern auch bei der Stadt Hannover
. Seiner Einschätzung nach liege das zum Teil auch an den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen, insbesondere bei den Betreibern. Bei der Stadt Hannover gelte der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), bei den Betreibern liege das Niveau unter diesem Standard, der eigentlich vorgegeben sei. Das Ziel sei, mindestens gleiche Entlohnungsbedingungen herzustellen, um die Tätigkeiten in der Flüchtlingshilfe attraktiv für SozialarbeiterInnen zu machen. Ein weiteres Phänomen sei der Begriff Fachkräfte. Auch hier werde die Erfahrung gemacht, dass die Betreiber offenbar sehr große Spielräume haben und nicht immer qualifizierte SozialarbeiterInnen mit den entsprechenden anerkannten Abschlüssen eingestellt seien. Er sei der Meinung, es müsse für Stellenausschreibungen generell Vorgaben gemacht werden, die anschließend auch kontrolliert werden. Bedingungen seien anerkannte Abschlüsse, Deutschkenntnisse und das Beherrschen mindestens einer Fremdsprache. Die Fähigkeiten, die für diese Arbeit nötig seien, werden nur in den entsprechenden Studiengängen vermittelt. Hinzu kommen die Personalausstattung und das Ausfallmanagement. Es gebe eine hohe Fluktuation der MitarbeiterInnen, die zum Teil auf die dortigen Arbeitsbedingungen zurückgeführt werde. Mit anderen Bedingungen könne dem entgegengewirkt werden. Eine hohe Fluktuation wirke sich kontraproduktiv auf die inhaltliche Sozialarbeit aus. Hier habe man es zum Teil mit traumatisierten Personen zu tun. Soziale Arbeit setze Beziehungsaufbau und Beziehungsarbeit voraus, um eine Vertrauensbasis zu den Flüchtlingen zu schaffen. Diese gehe verloren, wenn es immer andere Bezugspersonen gebe. Bei den Betreiberfirmen setze sich der Trend fort, Springerteams zu nutzen. Feste Teams an den Standorten werden nicht verstärkt. Stattdessen werden SpringerInnen zusammengefasst und bei Bedarf auf die verschiedenen Einrichtungen verteilt. Das führe dazu, dass die Flüchtlinge immer wieder mit fremden, nicht eingearbeiteten, Personen befasst seien. Seiner Ansicht nach dürfen Springerteams lediglich im Rahmen eines Ausfallmanagements eingesetzt werden. Auch Stellenanteile müssen dann korrigiert werden. Momentan werden Springerteams als volle Kräfte eingesetzt, obwohl sie sich mit den Gegebenheiten vor Ort nicht so gut auskennen, nicht eingearbeitet seien und die Flüchtlinge und deren Problematik nicht kennen. Des Weiteren griff er die von seinen Vorrednern gemachten Ausführungen zum Thema Mandatswidrigkeiten auf. Seine Gewerkschaft lehne solche Aufgaben ab. Sozialarbeitende haben keine Zimmerkontrollen, Anwesenheitskontrollen oder Kontrollen zur Einhaltungen von Brandschutz durchzuführen. Zur Verbesserung der Qualitätssicherung können seiner Meinung nach Heimbeiräte durch Flüchtlinge selbst gewählt und eingerichtet werden. Weiteres Verbesserungspotential sehe er im Gesundheitsbereich. Im Bereich der Psychiatrie gebe es seit 1978 einige gute Beispiele, die auch für Flüchtlingsunterkünfte wünschenswert wären, wie zum Beispiel einen Psychiatrieausschuss und eine Besuchskommission. Diese seien mit verschiedenen Kontrollrechten und Auskunftspflichten der Betreiber, sowohl bei den Psychiatrischen Einrichtungen als auch beim sozialpsychiatrischen Dienst oder in Wohnheimen ausgestattet. Seiner Ansicht nach wäre das ein gutes Modell, das man übertragen könne. Dazu seien vorher Kriterien festzulegen, die kontrolliert werden sollen. Ihm sei bekannt, dass es einige Kommunen gebe, die etwas Ähnliches wie eine Besuchskommission eingerichtet haben. In der Stadt Köln wurde eine Ombudsstelle geschaffen, die ähnliche Aufgaben wahrnehme. Es gebe mit dem sogenannten Heim-TÜV eine weitere gute Vorlage aus Sachsen. Dieser umfasse 10 Punkte, die bei der Flüchtlingsunterbringung geprüft werden sollen. Dazu gehören die Unterbringung von Familien und Frauen, Sicherheit, soziale Betreuung, Frauen- und Familiengerechtigkeit, die Integration von Kindern, Bildungsangebote, Mitwirkungsmöglichkeiten, Lage und Infrastruktur, Zustand und Umfeld sowie die gesellschaftliche Einbindung. Dies sei ein guter Leitfaden, den man weiter entwickeln könne. Abschließend appellierte er an die Stadt Hannover, bereits bei Ausschreibung und Vergabe klarere und höhere Vorgaben bezüglich der sozialarbeiterischen Standards zu machen und die Betreiberfirmen dahingehend stärker zu kontrollieren.

Frau Schaadt und Frau Volkmann vom Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e.V. bedankten sich für die Einladung. Beide gehören dem Vorstand, des seit 4 Jahren bestehenden Vereines an, in dem jüngere und ältere Menschen ehrenamtlich zusammenarbeiten. Sie engagieren sich für einen erfolgreichen Start der Flüchtlinge in Hannover, unterstützen sie in ihrem Lebensalltag und fördern ihre Integration und Teilhabe mit praktischer Hilfe vor Ort. Ihrer Meinung nach gehe das nur in einer guten Zusammenarbeit mit Heimleitungen und SozialarbeiterInnen.

Frau Volkmann führte aus, dass die drei wichtigsten Punkte Ihrer Ansicht nach Transparenz, eine einheitliche Beratungskompetenz und Kooperationsbereitschaft seien. Sie fand es besonders positiv, dass Herr Haj Abdou heute eingeladen worden sei und wünsche sich, dass Geflüchtete bei jeder Veranstaltungen, wo es um sie gehe, gehört und beteiligt werden. Dies gelte auch bei der Erarbeitung neuer Kriterien für ein gutes Zusammenleben. Sie wünsche sich Transparenz der Aufgaben und Pflichten von Verantwortlichen der SozialarbeiterInnen. Die Ehrenamtlichen legen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Heimleitungen, sie können aber weder einschätzen noch wissen, worin genau die Aufgaben, Pflichten und Grenzen der Sozialarbeitenden bestehen. Sie frage sich, was eigentlich erwartet oder sogar eingefordert werden könne oder wo die Erwartungen zu hoch oder niedrig angesetzt seien. Es sei gut, wenn es bestimmte Regeln gebe, solange diese auch überprüft und kontrolliert werden. Sie wünsche sich eine hohe, einheitliche Beratungskompetenz bei allen Fragen der Flüchtlinge, wie beispielsweise bei Sozialleistungen oder der Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden. Dies gehöre ihrer Ansicht nach zum Standard. Alle Stellen müssen vernetzt sein, um Hilfe und Auskunft, auch bei juristischen Fragen, zu bekommen. Sie sei der Meinung, dass eine positive, zugewandte Haltung gegenüber Geflüchteten erwartet und eingefordert werden müsse. Dabei dürfe es keine Unterschiede geben, ob jemand aus Syrien oder dem Irak, Afghanistan oder Afrika komme. Die Qualität solle in allen Einrichtungen Standard und nicht abhängig von der Herkunft der Person sein.

Frau Schaadt äußerte, sie wünsche sich mehr Kooperationsbereitschaft der Hauptamtlichen. Die Ehrenamtlichen seien keine Konkurrenz, sondern arbeiten mit dem Ziel, sich gegenseitig zu unterstützen. Sie können vieles leisten, was die Hauptamtlichen nicht ermöglichen können, wie zum Beispiel Begleitung, Hilfestellung, Überwindung sprachlicher Barrieren und die Vermittlung der hiesigen Lebensweisen und Kultur. Dafür seien regelmäßige Gespräche und Austausch notwendig. Sie wünsche sich, dass dies verpflichtend sei. Sie freue sich über Kurse der Stadt Hannover über Interkulturelle Kompetenz für Geflüchtete, sei aber irritiert, dass der Unterstützerkreis nichts von solchen Kursen wissen dürfe. Ein solches Verhalten sei nicht zu verstehen, immerhin unterstütze man dieselbe Menschengruppe. Gleichzeitig seien die Ehrenamtlichen bereit, Probleme und Fragen mit den Hauptamtlichen zu besprechen. Abschließend machte sie darauf aufmerksam, dass die Integration von Menschen aus anderen Kulturen und einer völlig anderen Welt eine Mammutaufgabe sei, die noch viele Jahre in Anspruch nehmen werde. Wenn diese wirklich gelingen solle, müssen alle daran mitarbeiten, die Kräfte von Haupt- und Ehrenamtlichen zu bündeln. Dabei seien Standards und Regeln aus Ihrer Sicht hilfreich.
Herr Schnieders vom Niedersächsischen Städtetag bedankte sich für die Einladung. Er wies darauf hin, dass der Niedersächsische Städtetag seine Mitgliedskommunen gegenüber dem Land und dem Bund in rechtlichen Gesetzesfragen vertrete und dafür verantwortlich sei, dass zwischen den Kommunen ein reger Erfahrungsaustausch stattfinde. Die hieraus entstandenen Erfahrungen seien keine Mustervereinbarungen, Konzepte oder gesetzliche Grundlagen, sondern lediglich Empfehlungen von ihm oder anderen Kommunen. Grundsätzlich gebe es, wie in Hannover, schriftliche Konzepte oder Vereinbarungen mit den Betreibern. In vielen Kommunen sei es außerdem Praxis, dass in den Verträgen insbesondere Standards für die Räume, den Betreuungsschlüssel - die Empfehlung liege bei 1 zu 75 -, feste/r AnsprechpartnerIn für Be- und AnwohnerInnen sowie klare Aufgabendefinitionen enthalten seien. Zusätzlich halte der Städtetag eine Vernetzung mit Verbänden, Behörden und Sicherheitsbehörden sowie die Betreuung der Ehrenamtlichen für sehr wichtig. Er bestätigte, dass es ohne die Ehrenamtlichen nicht funktioniere. Wichtig sei seiner Ansicht nach außerdem die Qualifikation der Sozialarbeitenden einschließlich regelmäßiger Fortbildungen. Ein Schutzkonzept sei ebenfalls wünschenswert. Es gebe ein Konzept zum Kinderschutz und Gewaltschutz für Frauen in Aufnahmeeinrichtungen. Dieses Schutzkonzept werde gerade überarbeitet, um auf städtische Einrichtungen übertragbar zu sein. Eine regelmäßige Evaluation der Qualitätssicherung sei seiner Ansicht nach ebenfalls wichtig, um die Vereinbarungen zu überprüfen. Weiterhin gehöre eine gute Öffentlichkeitsarbeit dazu, um das Ganze auch transparent nach außen darzustellen.

Frau Müller vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. war der Ansicht, dass eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in vielerlei Hinsicht problematisch sei. Ihrer Meinung nach begünstige diese Gewalt, schränke die individuelle Lebensgestaltung ein, fördere Diskriminierung und erzeuge Isolierung und Stigmatisierung. Deshalb sei sie als Dauerunterbringung abzulehnen. Sie wisse allerdings, dass der Wohnungsmarkt in Hannover zum Teil keine andere Unterbringung zulasse. Daraus ergebe sich für die Stadt Hannover die Aufgabe, menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen zu schaffen. Dieser Auftrag sei auch damit verbunden, dass die Stadt Hannover dafür Sorge trage, dass es ein städtisches Qualitätsmanagement sowie Anpassungen an veränderte Bedingungen und Bedürfnisse gebe. Daraus ergebe sich die Herausforderung, die Standards zu etablieren, Gewaltschutz zu gewährleisten, Betreiber zu kontrollieren und dezentrales Wohnen grundsätzlich zu fördern. Um das zu schaffen, stünden mehrere Instrumente zur Verfügung. Grundsätzlich solle ihrer Meinung nach in Betreiberverträgen ein Selbstverständnis verankert und von allen Betreibern und SozialarbeiterInnen unterschrieben werden. Darin sollen unter anderem eine positive Grundhaltung, das Streben nach fortlaufender Verbesserung, die Weitergabe von Informationen und die Unterstützung des Empowerments der BewohnerInnen sowie ein grundsätzliches Bekenntnis gegen Gewalt enthalten sein. Damit verbunden sei immer, dass Gemeinschaftsunterkünfte und die Organisation als lernende Organisation begriffen werden, die sich immer weiter entwickele, in der aber auch eine Fehlertoleranz vorhanden sein müsse. Wichtig sei außerdem die Etablierung von Gewaltschutzkonzepten. Grundsätzlich habe sich gezeigt, dass formalisierte Handlungsleitfäden eine große Transparenz schaffen und für alle Beteiligten Handlungssicherheit und schnellere Abläufe gewährleisten. Darüber hinaus gebe es den bereits angesprochenen Heim-TÜV. Um einen Heim-TÜV zu etablieren, müssen Ihrer Ansicht nach die Kriterien in den Betreiberverträgen verankert und ein klares Verfahren zur Beseitigung festgestellter Mängel vorliegen. Weiter favorisiere sie ebenfalls die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle bzw. einer Ombudsstelle. In Köln gebe es eine solche Stelle, die beim Flüchtlingsrat angesiedelt und multiprofessionell besetzt sei. Allen BewohnerInnen von Gemeinschaftsunterkünften müsse in einem solchen Fall bekannt gemacht werden, dass es diese Ombudsstelle und Art des Beschwerdeverfahrens gebe. Gleichzeitig sei in den Betreiberverträgen eine Transparenz und Kooperationsbereitschaft sowie ein Zugang der Ombudsstellen-MitarbeiterInnen in die Gemeinschaftsunterkünfte zu verankern. Diese Instrumente seien dazu da, Missstände aufzudecken und Lösungen zu erarbeiten und aufzuzeigen. Dabei gelte es, strukturelle Risikofaktoren zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten zu finden. Eine Veränderung sei nur zu erreichen, wenn es einen ganz konkreten politischen Auftrag gebe.
Zusammenfassend ließe sich ihrer Ansicht nach festhalten, dass es für ein schutzgebendes Ankommen der geflüchteten Menschen in Hannover einer niedrigschwelligen Information bedürfe. Dazu gehören Auskünfte über Rechte, Beratungsmöglichkeiten, Hausordnungen, Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte auf verschiedenen Ebenen, Gewaltschutzkonzepte genauso wie eine Evaluation und damit eine Qualitätssicherung. Darüber hinaus sollen ein Auszugsmanagement und ein Ausbau des sozialen Wohnungsbaus im Fokus stehen, damit die Menschen aus den Unterkünften eine Perspektive bekommen.

Ratsherr Küßner bedankte sich bei den Vortragenden und eröffnete die Fragerunde.


Ratsfrau Klingenburg-Pülm dankte den Vortragenden für die Ausführungen. Ihrer Meinung nach wurden sowohl positive als auch negative Seiten der Arbeit mit geflüchteten Menschen in Hannover dargestellt und aufgezeigt, welche Grundsätze und Forderungen es geben könnte.
Sie fragte Frau Prof. Dr. Prasad, ob das Einrichten einer Ombudsstelle oder eines Heim-TÜV`s auch für Hannover anwendbar wäre.

Ratsherr Herrmann (AfD) sagte, dass er lediglich dem ersten Vortrag zugehört und so viel Falschbehauptungen und Propaganda sowie jedwedes Fehlen von Objektivität festgestellt habe, dass er sich den Rest erspart habe. Niemand habe Anspruch auf Asyl, der über einen Mitgliedstaat der europäischen Gemeinschaft einreise.

Es folgte eine Auseinandersetzung, die mit der Anhörung nichts zu tun hatte.

Ratsherr Küßner ermahnte die Beteiligten zur Mäßigung und verwies auf die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover.



Frau Prof. Dr. Prasad antwortete auf Ratsfrau Klingenburg-Pülms Frage, dass die Einrichtung einer Ombudsstelle ein neues und vielversprechendes Konzept sei. Diese Stelle werde von den Menschen angenommen, da sie außerhalb der Unterkunft sei. Der Heim-TÜV sei Ihrer Meinung nach ein vielversprechendes Konzept. In den ersten Konzepten war eine Befragung der BewohnerInnen nicht vorgesehen, das sei ein Problem. Die Grundidee sei sehr gut, aber es müssen verschiedene BewohnerInnen oder auch bestimmte Gruppen befragt werden, wenn es diese Erweiterung gebe. Am Ende wäre es eine kostengünstige Lösung für die Stadt.

Beigeordneter Machentanz war der Meinung, dass die Idee einer Beschwerdestelle und eines Heim-TÜVs weiterverfolgt werden solle. Er fragte, ob es unterschiedliche Erfahrungen mit privaten Betreibern von Flüchtlingswohnheimen und Nonprofit-Organisationen gebe.

Herr Maiwald antwortete, dass dies nicht pauschal beantwortet werden könne. Es gebe sicherlich Unterschiede, aber auch Probleme, die bei den unterschiedlichen Trägerformen immer wieder zu finden seien.

Frau Müller könne sich dem anschließen. Es sei vom Engagement der SozialarbeiterInnen abhängig und die Umsetzung der Konzepte sei immer Sache der SozialarbeiterInnen und nicht grundsätzlich auf den Betreiber zurückzuführen.

Frau Volkmann konnte nur bestätigen, dass die Umsetzung von den jeweiligen Heimleitungen abhänge. Ihre Beobachtung sei, dass die kirchlichen Einrichtungen wohl sehr gut und engagiert geführt werden, aber wohl zu teuer seien.

Ratsherr Yildirim fragte die Verwaltung, wer die Sozialarbeitenden hinsichtlich ihrer Kompetenz, Ihrer Ausbildung und ihrer Arbeit kontrolliere.

Ratsherr Küßner antwortete, dass die Verwaltung in einer Anhörung keine Auskunft gebe.

Ratsfrau Iri hieß Herrn Haj Abdou herzlich Willkommen und lobte seine guten Deutschkenntnisse. Sie könne verstehen, dass er als Geflüchteter das Empfinden habe, die Integration ginge einfach nicht so schnell. Die Integration in den Arbeitsmarkt und auch die soziale Integration brauche ein bisschen Zeit.

Ratsherr Kelich meinte, seiner Ansicht nach sei das Bild über die sozialarbeiterischen Standards in hannoverschen Flüchtlingsunterkünften von den Vortragenden etwas verzerrt worden. Bei den sozialarbeiterischen Standards werde auch darüber gesprochen, dass es sich in der Regel um Empfehlungen handele, beispielsweise einen Betreuungsschlüssel von 1 zu 75 zu haben. In Hannover habe die Politik sogar einen sozialarbeiterischen Standard von 1,5 zu 50 beschlossen. Man solle das große Ganze betrachten. Er bat daher die Anzuhörenden um Auskunft, wie Ihrer Meinung nach die sozialarbeiterischen Standards in Hannover im Vergleich mit anderen Kommunen beurteilt werden. In anderen Kommunen gab es einige Zwischenfälle in der Presse, die aus Hannover nicht bekannt seien. Er wisse, dass Einzelfälle meist schrecklich seien. Aber die Politik brauche „Anfasser“ um Rahmenbedingungen verändern zu können. Man könne sich immer über die Konzepte bei der Ausschreibung unterhalten oder andere Sachen noch mal aufgreifen. Aber einen Vergleich möchte er doch, um ein offenes Bild darzustellen.

Frau Prof. Dr. Prasad betonte, sie könne zu Hannover speziell nichts sagen. Die von ihr genannten Einzelfälle sollen zeigen, was möglich sei, wenn es strukturelle Schwächen gebe. Es gebe keine wissenschaftliche Untersuchung, die besage, dass es weit gefächert sei. Es gebe aber eine Untersuchung von der Charité Berlin, die in diesem Jahr 689 Frauen in der Bundesrepublik befragt habe, die ähnliche Sachen sagen. Es wäre verwunderlich, wenn es ausgerechnet in Hannover anders wäre. Es gehe nicht darum, zu sagen, was überall stattfinde, sondern was möglich sei, wenn es strukturelle Schwächen gebe.

Frau Schreiber erläuterte, dass ihr Beitrag sich ausschließlich auf Beispiele aus Hannover bezog. Ihr seien keine formulierten Standards für Gemeinschaftsunterkünfte bekannt. Sie wisse nur von Standards für Räumlichkeiten oder ähnliches. Was die Sozialarbeitenden vor Ort direkt durchführen sollen, wisse sie nicht.

Herr Haj Abdou wies darauf hin, sein Beitrag beziehe sich darauf, was er und andere Menschen, mit denen er gesprochen habe, erlebt haben.



Herr Maiwald betonte als sehr positiv, dass in Hannover niemand in Zelten oder Turnhallen untergebracht sei. Allerdings müssen die anderen Kommunen jetzt auch nachziehen. Sein Beitrag beziehe sich ebenfalls nur auf hannoversche Flüchtlinge. Zusammenfassend sei es in Hannover aber nicht besser oder schlechter als in anderen Orten. Probleme gebe es in jeder Kommune. Man solle versuchen, die Probleme vor Ort zu lösen und kein Ranking festzulegen, welche Stadt besser sei.

Frau Volkmann erläuterte, ihr seien die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der SozialarbeiterInnen nicht klar. Die Beratungskompetenz sei in den Heimen sehr unterschiedlich. Sie wünsche sich einen einheitlichen Standard und mehr Kooperationsbereitschaft mit den Ehrenamtlichen.

Herr Schnieders unterstrich nochmals die von ihm ausgesprochenen Empfehlungen. Hannover sei mit dem Leitbild, den Grundsätzen und dem hohen Betreuungsschlüssel sehr gut aufgestellt. Einen Vergleich aller Kommunen in Niedersachsen habe er nicht und könne das nicht weiter beurteilen.

Frau Müller betonte, sie kenne keine allgemeingültigen Standards für die Arbeit der SozialarbeiterInnen. Sie arbeite in einem Projekt, in denen verschiedene Aufnahme- und Integrationskonzepte der einzelnen Kommunen in Niedersachsen evaluiert werden. Es gebe ganz verschiedene Lösungswege, da auch die Gegebenheiten unterschiedlich seien. In Hannover gäbe es durch die Installation des Integrationsmanagements eine Vorbildfunktion als Ergänzung zur Beratung in den Gemeinschaftsunterkünften. Wichtig sei, dass von der Stadt strukturell vorgegeben werde, was genau ihre Aufgabe sei und eine Transparenz für die Geflüchteten bei konkretem Beratungsbedarf geschaffen werde.

Herr Lam wies darauf hin, dass Deutschland Zuwanderung brauche. Es gebe zwar schon viel Zuwanderung, aber Deutschland habe keine Einwanderungsgesellschaft. Soziale Arbeit hieße auch, Integrationsarbeit über die Partizipation und Teilhabe in der Wir-Gesellschaft zu leisten. Integration und interkulturelle Öffnung sei ein wechselseitiger Prozess zwischen den Einheimischen und den Einwanderern, bei dem die Migrantenorganisationen eine Rolle spielen. Über deren Mitwirkung sowie den Begriff Vielfalt, das Vielfalt-Denken, das Vielfalt-Leben und das Vielfalt-Stärken werde jedoch nicht geredet.

Frau Prof. Dr. Prasad antwortete, dass die Rolle der Migrantenselbstorganisation für die Inklusion von Geflüchteten unstrittig sei. Der Fokus liege in der Anhörung allerdings auf den sozialarbeiterischen Standards. Das eine schließe das andere jedoch nicht aus. Unter den Sozialarbeitenden seien selbst viele, die eine Flucht- und Migrationserfahrung haben, die Situation also theoretisch und praktisch kennen. Es gebe mehrere Generationen von Geflüchtetencommunities. Diese Menschen leben schon lange in Deutschland und man könne von ihnen lernen und erfahren, wie die Inklusion geschafft wurde.

Beigeordneter Hauptstein sprach Frau Müller zur Organisation des Flüchtlingsrates an. Auf deren Website stehe bei den Standards unter anderem: „Wir unterstützen Flüchtlinge, die sich gegen eine Abschiebung wehren. Wenn keine Rechtsmittel dagegen möglich oder aussichtsreich seien, zeigen wir Perspektiven auf und vermitteln Kontakte unabhängig vom rechtlichen Status.“ Er habe den Eindruck, dass die Organisation offensichtlich aktiv daran arbeite bzw. Beihilfe dazu leiste, den Rechtsstaat untergraben zu wollen. Hier werde über Menschenrechte gesprochen und auf der Website stehe, dass man sich freue, wenn Aktivisten Abschiebungen verhindern. Da könne man aus seiner Sicht Straftaten vermuten. Er möchte dazu gerne eine Stellungnahme hören und zudem wissen, wer die Arbeit des Flüchtlingsrates finanziere.


Frau Müller sagte, dass dort nicht mehr stehe als eine ergebnisoffene Beratung zu tätigen. Dieses gelte auch in Bezug auf Rückführungen bzw. Abschiebungen. Sie führte aus, dass das Ergebnis eines Asylantrages nicht immer nur die Asylberechtigung sei. Genauso gehören auch die Anerkennung als Flüchtling oder des subsidiären Schutzes sowie das Vorliegen von Abschiebehindernissen aus humanitären Gründen dazu. Es gäbe auch andere Schutzstatuten, die Menschen berechtigen, ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland dauerhaft zu gründen.

Ratsherr Engelke fragte Herrn Haj Abdou, ob er seine Aussage richtig verstanden habe, dass die SozialarbeiterInnen nur im Büro säßen. Dies würde den Eindruck erwecken, dass alle SozialarbeiterInnen, die hier viel Arbeit in den Flüchtlingsunterkünften leisten, so seien. Er fragte, ob es so gemeint war, dass es alle seien oder nur wenige. Er bat auch die anderen Vortragenden ihren Eindruck zu schildern.

Herr Haj Abdou antwortete, dass dies seine Erfahrung mit SozialarbeiterInnen in den Unterkünften seien. Dies betreffe nicht alle, aber auch nicht wenige. Die SozialarbeiterInnen verrichten andere Arbeiten und warten, bis sich ein Geflüchteter bei ihnen meldet. Hinzu komme, dass die SozialarbeiterInnen alle paar Monate wechseln und so kein Vertrauen entstehen könne.

Ratsherr Wolf hatte die Auffassung, dass das Problem der fehlenden Kommunikation über die SozialarbeiterInnen geschuldet sei und ganz viele Informationen fehlen. Er fragte Frau Müller, ob die Integrationslotsen mehr als Mittler zwischen der Verwaltung, dem Rat, den Sozialarbeitenden und den Geflüchteten fungieren können, damit die Aufgaben und Rechte für alle klar seien, und sie wissen, an welcher Stelle die SozialarbeiterInnen eingreifen, welche repräsentativen Aufgaben sie haben und wofür die Sozialarbeit in Deutschland stehe.

Frau Müller antwortete, dass eine Art der Evaluation der Sozialen Arbeit anhand des Heim-TÜVs oder einer Ombudsstelle aufgezeigt wurde. Sie sehe es als politische Aufgabe, die an offizieller Stelle stehe und finanziert werden müsse. Dies müsse als politischer Wille bei der Stadt Hannover verankert sein und für eine schützende, fördernde und menschenwürdige Unterbringung und Beratung gewährleistet sein. Sie sei nicht sicher, ob man Ehrenamtlichen diese Aufgabe zuteilen könne. Die Integrationslotsen haben eine wichtige Aufgabe und seien damit sehr ausgefüllt.

Ratsherr Wolf sei sicher, dass es Schulungen geben könne, die Integrationslotsen befähigen, klare Informationen und Aufgabenstellungen in der Muttersprache der geflüchteten Menschen weiter zu geben.

Ratsherr Kelich merkte an, dass die sozialarbeiterischen Standards in der Stadt Hannover kritisiert werden, ohne dass die Standards überhaupt bekannt seien. Er wolle daher empfehlen, die Drucksache 2088/2016 „Ankommen, Unterstützen, Miteinander leben“ zu lesen. Diese sei öffentlich einsehbar und wurde in der Öffentlichkeit auch viel diskutiert. Dort könne man nachschlagen, welche Standards aktuell seien, und dass z. B. ein höherer Betreuungsschlüssel, mehr Platz pro Person in den Flüchtlingsunterkünften und eine Höchstzahl festgelegt wurde. Das Konzept werde gegenüber der Wirtschaftlichkeit 2/3 zu 1/3 bewertet. Dies sei auch eine Sache, die nicht Standard sei. Viele Dinge, die hier geäußert wurden, betreffen das operative Geschäft des Betreibers oder der Verwaltung. Er regte an, sich bei einem konkreten Fall an die Verwaltung, Sachgebiet der Unterbringung, zu wenden. Er sei sicher, wenn man konkret helfen könne, werde es die Stadt Hannover auch tun.



Ratsherr Küßner dankte allen für die Wortbeiträge und Disziplin während der Sitzung und wünschte sich, dass alle gemeinsam die Flüchtlinge gut begleiten und sagte dafür herzlichen Dank.

Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 16:55 Uhr.

Zusatz:
Ratsherr Wolf bat bei der Genehmigung im Gleichstellungsausschuss um Korrektur seiner Äußerung auf Seite 12 des Protokolls. Seine Aussage sei gewesen, dass es Informationen über die Rolle der SozialarbeiterInnen geben sollte. Darüber hinaus fehle es in den Unterkünften der Flüchtlinge insgesamt an hinreichenden Informationen.



Bodemann Döring
Stadtbaurat Schriftführerin