Sitzung Ratsversammlung am 15.06.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 09.06.2017)
1. Nachtrag (erschienen am 14.06.2017)
Protokoll (erschienen am 06.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 30.11.2017

PROTOKOLL

10. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 15. Juni 2017,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 20.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 15.00 - 19.35 Uhr
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune (AfD) 15.00 - 20.20 Uhr
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP) 15.00 - 20.20 Uhr
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) 15.00 - 20.15 Uhr
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU) 15.00 - 19.00 Uhr
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) 15.00 - 20.00 Uhr
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 17.20 Uhr
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD) 16.00 - 20.30 Uhr
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadträtin Rzyski

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. A N F R A G E N

2.1. Anfrage der SPD-Fraktion zur Großtagespflege in Hannover
(Drucks. Nr. 1235/2017)

2.2. Anfrage der CDU-Fraktion zur Kampfmittelbeseitigung
(Drucks. Nr. 1258/2017)

2.3. Anfrage der AfD-Fraktion zu Asyl(missbrauchs)kosten
(Drucks. Nr. 1305/2017)

2.4. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Abfallverursacher To-Go-Becher
(Drucks. Nr. 1411/2017)

2.5. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Wettbewerb und Chanchengleichheit zwischen "freien" Spargel/Erdbeer- Verkäufern und den Standbetreibern der Wochenmärkte
(Drucks. Nr. 1412/2017)

3. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
(Drucks. Nr. 1583/2017)

3.2. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1584/2017)

3.3. Umbesetzung im Gleichstellungsausschuss
(Drucks. Nr. 1612/2017)

4. Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
(Drucks. Nr. 0503/2017 mit 1 Anlage)

33. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Durchführung einer aktuellen Stunde zum Thema "200 Jahre Fahrrad - Ausbau des Radverkehrs in Hannover"
(Drucks. Nr. 1643/2017)

34. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: „Die Zukunft der Betreuung von Grundschulkindern in Hannover – Ganztagsbetreuung für alle und Kindheit in den gleichen vier Wänden oder Vielfalt und Wahlfreiheit in verschiedenen Formen des Schul- und Betreuungsalltags?“
(Drucks. Nr. 1644/2017)

5. Kampfmittelbeseitigung - Gefahrenerforschung, Kampfmittelräumung und Kostenlastverteilung
(Drucks. Nr. 0452/2017)

5.1. dazu Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
(Drucks. Nr. 0802/2017)

5.2. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1215/2017)

5.3. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0452/2017: Kampfmittelbeseitigung - Gefahrenforschung, Kampfmittelräumung und Kostenlastenverteilung
(Drucks. Nr. 1668/2017)

6. Findungskommission zur Auswahl der beratenden Mitglieder im Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
(Drucks. Nr. 1040/2017)

7. Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 1220/2017)

7.1. Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 1220/2017 E1 mit 1 Anlage)

7.2. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und der FDP
(Drucks. Nr. 1646/2017)

7.3. und Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und der FDP
(Drucks. Nr. 1647/2017)

8. Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN der Landeshauptstadt Hannover für den Doppelhaushalt 2017/2018
(Drucks. Nr. 1229/2017 mit 1 Anlage)

8.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und der FDP
(Drucks. Nr. 1594/2017 N1)

9. Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst
(Drucks. Nr. 0085/2017 mit 3 Anlagen)

9.1. dazu Änderungsantrag des Schul- und Bildungsausschusses aus dem Änderungsantrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss
(Drucks. Nr. 0831/2017 mit 1 Anlage)

9.2. und Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses aus dem Änderungsantrag von Ratsherrn Bindert im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 1172/2017 mit 3 Anlagen)

10. Konzept für eine klimaneutrale Stadtverwaltung 2050
(Informationsdrucks. Nr. 0457/2017 mit 2 Anlagen)

11. Änderung der "Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover"
(Drucks. Nr. 0691/2017 mit 3 Anlagen)

11.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0978/2017)

11.2. und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0979/2017)

12. Kalkulation der Benutzungsgebühren 2017/18 für die städtischen Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover sowie Änderung der Gebührensatzung der städtischen Friedhöfe
(Drucks. Nr. 0693/2017 mit 4 Anlagen)

13. Grundschule Buchholz Kleefeld II, Neubau einer 3-zügigen Grundschule und einer Einfeld-Sporthalle
(Drucks. Nr. 0715/2017 mit 2 Anlagen)

13.1. dazu 1, Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0715/2017 E1 mit 1 Anlage)

13.2. und Änderungsantrag der Gruppe LINKE&PIRATEN
(Drucks. Nr. 1610/2017)

14. Neue Formen der Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken auf bzw. in städtischen Liegenschaften
(Drucks. Nr. 0890/2017)

15. Änderung der Sondernutzungssatzung
(Drucks. Nr. 1200/2017 mit 3 Anlagen)

15.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 1639/2017)

16. Preisanpassung für die Bahnlogistik der Städtischen Häfen Hannover
(Drucks. Nr. 1216/2017 mit 2 Anlagen)

17. Straßenumbenennung in den Stadtteilen Herrenhausen und Nordstadt
(Drucks. Nr. 0566/2017 N1 mit 3 Anlagen)

18. Straßenausbaubeitrag Hahnenseestraße von Langrederstraße bis Davenstedter Platz - Aufwandsspaltung
(Drucks. Nr. 0905/2017 mit 1 Anlage)

19. Bebauungsplan Nr. 1293, 3. Änderung - Andreas-Hermes-Platz
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1184/2017 mit 4 Anlagen)

20. Ausschreibung zur thermischen Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung
(Drucks. Nr. 1452/2017)

32. Ihme-Zentrum im Programm "Nationale Projekte des Städtebaus"
(Drucks. Nr. 1648/2017)

21. Antrag der CDU-Fraktion zu Ansprechpartnern für das Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
(Drucks. Nr. 0382/2017)

22. Antrag der AfD-Fraktion zur Schließung der Asylunterkunft auf dem Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 0580/2017 N1)

22.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 0655/2017)

23. Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zum Verbot aller gesundheitsgefährdenden Alltagsdrogen
(Drucks. Nr. 0656/2017 mit 1 Anlage)

24. Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis
(Drucks. Nr. 0663/2017)

24.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0814/2017)

25. Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung einer Informations- und Präventionsstelle zum Cannabiskonsum
(Drucks. Nr. 0664/2017)

26. A N T R A G

26.1. der Fraktion Die Hannoveraner zur Freihaltung des Waterlooplatzes von jeder Art dauerhafter Bebauung
(Drucks. Nr. 1588/2017)

27. Verlängerung der Anmietung Kita Davenstedter Markt 24
(Drucks. Nr. 0368/2017 mit 2 Anlagen)

28. Betreibervertrag für die Obdachlosenunterkunft Burgweg 13
(Drucks. Nr. 0882/2017 mit 1 Anlage)

29. Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 im Rahmen eines ÖPP-Projektes
(Drucks. Nr. 0952/2017 mit 3 Anlagen)

30. Anmietung von Büroflächen in der Joachimstraße 8, 30159 Hannover für den Fachbereich Jugend und Familie
(Drucks. Nr. 1063/2017)

31. Grundstücksangelegenheiten

31.1. Grundstückstausch in Hannover-Bemerode und Wettbergen
(Drucks. Nr. 1197/2017 mit 3 Anlagen)

31.2. Verkauf des Geländes Oststadtkrankenhaus
(Drucks. Nr. 1321/2017 mit 3 Anlagen)

31.3. Verkauf einer Teilfläche des Erbbaugrundstücks Theodor-Heuss-Straße 41
in Langenhagen
(Drucks. Nr. 1385/2017 mit 3 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) ) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe. Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass der Punkt 7. zum Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer mit der Drucks. Nr. 1220/2017 von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser auf Antrag der CDU in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 14. Juni 2017 zu weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen worden wäre. Ferner sei der Punkt 13. zur Grundschule Buchholz Kleefeld II - Neubau einer 3-zügigen Grundschule und einer Einfeld-Sporthalle mit der Drucks. Nr. 0715/2017 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser auf Antrag der Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 14. Juni 2017 zu weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen worden wäre. Zudem sei der Punkt 20. zur Ausschreibung zur thermischen Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung mit der Drucks. Nr. 1452/2017 ebenfalls von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser auf Antrag der SPD in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am 12. Juni 2017 zu weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen worden wäre.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass die Ratsversammlung für die Durchführung der beiden Aktuellen Stunden gegen 17:00 Uhr unterbrochen würde.
Der Rat beschloss, die Punkte 27 bis 31 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.

Anfrage der SPD-Fraktion zur Großtagespflege in Hannover
(Drucks. Nr. 1235/2017)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Finck (SPD) aus Drucks. Nr. 1235/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Großtagespflegestellen gibt es in Hannover und wie viele Betreuungsplätze bieten sie an?

Derzeit gibt es in Hannover 54 Großtagespflegestellen. Insgesamt nutzen aktuell (Stand 16.05.2017) 401 Kinder die Plätze in den Großtagespflegestellen.

Frage 2:
Worin besteht der Unterschied zu den sogenannten „Kleinen Kindertagesstätten“?

Der Begriff der „Kleinen Kindertagesstätte“ ist im § 1 Abs. 2 Ziffer 2 im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG) geregelt. Dort heißt es, eine Kleine Kindertagesstätte ist eine Kindertagesstätte, die Kinder nur in einer Kleingruppe betreut, die von einem gemeinnützigen Verein getragen wird. Auch Kleine Kindertagesstätten bedürfen der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII. Erlaubnisbehörde ist das Niedersächsische Kultusministerium. § 3 Abs. 2 der 1. Durchführungsverordnung zum KiTaG grenzt die Kinderzahl für Krippen- und Kindergartenkinder auf höchstens 10 Kinder, für Horte auf höchstens 12 Kinder ein.
In § 3 Abs. 1 Satz 1 ff. der 1. DVO-KiTaG regelt u. a. die Mindestgrundfläche pro Kind und die Anzahl der notwendigen Räume. Als Betreuungskraft muss nach dem KiTaG eine Fachkraft eingesetzt werden. Lt. KiTaG muss eine zweite Kraft nur in den überwiegenden Betreuungszeiten anwesend sein und kann auch durch Eltern ersetzt werden. Durch Beschluss des Verwaltungsausschusses wird in den hannoverschen Kleinen Kindertagesstätten, wenn dort Krippenkinder betreut werden, für die Zweitkraft eine Pauschale für eine Kraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden nach EG 6, Stufe 4 TVöD gewährt.
Die Großtagespflege unterscheidet sich von einer Kindertageseinrichtung bzw. einer Kleinen Kindertagesstätte dadurch, dass die Großtagespflegestelle keine gruppenpädagogische Einrichtung ist. Die Großtagespflegestelle ist familienähnlich organisiert und realisiert entsprechend den Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag durch eine feste Bezugsperson. Die feste Zuordnung des Kindes zu einer bestimmten Bezugsperson ermöglicht in Kooperation mit den Eltern ein individuelles Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot.
Sowohl im SGB VIII als auch im KiTAG gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Großtagespflege. Der Verwaltungsausschuss hat mit der DS 0761/2014 die Definition für hannoversche Großtagespflegestellen beschlossen. Die der DS beigefügten Verwaltungsvorschriften dienen der Rechtssicherheit. Voraussetzung ist u.a., dass eine Tagespflegeperson eine einschlägige zweijährige Berufserfahrung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege nachweist.
Die Kindertagespflege im Verbund ermöglicht die Nutzung durch bis zu acht gleichzeitig anwesende Kinder. Sofern eine zur Kindertagespflege persönlich geeignete Person eine Ausbildung zum/r Erzieher/in oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen kann, können bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreut werden. Hierbei ist jeweils zu beachten, dass jede zur Kindertagespflege persönlich geeignete Person bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreuen kann.
Die Großtagespflege erfolgt immer außerhalb des Privathaushalts in anderen geeigneten Räumen. Die Grundfläche pro Kind soll mindestens 3 m ² betragen. Es muss altersgerechtes Mobiliar und entsprechendes Spielzeug vorhanden sein. Ein Ruheraum mit einem altersgerechten Schlafplatz ist für jedes Krippenkind zur Verfügung zu stellen. Ein eigenes Außengelände muss nicht vorhanden sein., jedoch sollte eine nutzbare Grünfläche oder ein Spielplatz fußläufig erreichbar sein.
Genehmigungsbehörde für die Tagespflege und die Großtagespflege ist das FamilienServiceBüro im Fachbereich Jugend und Familie der LHH.


Frage 3:
Ist ein weiterer Ausbau von Großtagespflegestellen zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geplant?

Die Plätze in der Großtagespflege dienen auch zur Umsetzung auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 1 – 2 Jahren. Die Großtagespflege wird in Hannover von Eltern mit Kindern im Krippenalter angenommen und nachgefragt. Daher ist ein weiterer Ausbau der Großtagespflege vorgesehen. Voraussichtlich werden bis zum 01.08.2017 zwei weitere Großtagespflegestellen eröffnen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie die Stadt Hannover im Vergleich zu ähnlich großen Städten bei der Unterbringung von kleinen Kindern abschneiden würde.

Stadträtin Rzyski sagte, dass die Landeshauptstadt Hannover in Hinblick auf die Betreuung von kleinen Kindern gut aufgestellt sei.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung präzise Vergleichswerte benennen könnte.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Landeshauptstadt bei einer Abdeckung zwischen 55 und 58 % läge und dass die anderen großen Städte in Niedersachsen ungefähr die gleiche Quote erreichen würden. Die kleineren Kommunen hätten eine geringere Abdeckung. Deshalb würden Pendler aus der Region versuchen ihre Kinder in Hannover unterzubringen.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, inwieweit sich die Betreuungszeiten von Großtageseinrichtungen und Kleinen Kindertagesstätten unterscheiden würden.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass es dafür keine Vorgaben gäbe.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wie die Verwaltung von einer guten Abdeckung sprechen könne wenn bekannt sei, dass die Eltern in Hannover-Ahlem Schwierigkeiten hätten ihre Kinder überhaupt irgendwo unterzubringen.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die genannten Zahlen für die Landeshauptstadt insgesamt gelten würden und dass mit Blick auf die aktuellen Bevölkerungszahlen in den einzelnen Stadtteilen Unterschiede auftreten könnten. Zudem würde die Verwaltung weiter an einer Quote von 65 % bei der Betreuung der ein- bis dreijährigen Kinder arbeiten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, in welchen Stadtteilen die Betreuungsquote unter dem Durchschnitt liegen würde. Er fragte ferner, ob er der Antwort zur Frage des Ratsherrn Wolf richtig entnommen habe, dass die Betreuungszahlen im Vergleich zu anderen Großstädten durchschnittlich seien.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Verwaltung den einzelnen Stadtbezirken zugeordnete Betreuungszahlen zu Protokoll nachreichen müsste. Stadträtin Rzyski erläuterte, dass Hannover im Vergleich zu anderen westlichen Großstädten gut aufgestellt sei. Die Großstädte im Osten der Republik würden historisch bedingt ein wenig besser darstehen.

Antwort der Verwaltung:
Aus dem Kindertagesstättenbericht 2017
Kindergartenbetreuung Betreute Kindergartenkinder nach Stadtbezirken am 01.10.2016

Stadtbezirke
Bevölkerung
Kinder 3 – 5 Jahre
betreute Kinder
Quote
Mitte
691
721
719
104,3 %
Vahrenwald/List
1717
1728
1718
100,6 %
Bothfeld/Vahrenheide
1516
1455
1451
96,0 %
Buchholz/Kleefeld
1143
1357
1339
118,7 %
Misburg/Anderten
864
729
728
84,4 %
Kirchrode/Bemerode/Wülferode
1062
954
946
89,8 %
Südstadt/Bult
934
1092
1083
116,9 %
Döhren/Wülfel
856
1001
998
116,9 %
Ricklingen
1318
1096
1089
83,2 %
Linden/Limmer
1088
1223
1215
112,4 %
Ahlem/Badenstedt/Davenstedt
998
824
820
82,6 %
Herrenhausen/Stöcken
934
952
949
101,9 %
Nord
790
948
945
120,0 %

Der Kindertagesstättenbericht wurde an alle Ratsmitglieder versandt.


TOP 2.2.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Kampfmittelbeseitigung
(Drucks. Nr. 1258/2017)


Stadtrat Härke beantwortete die Fragen von Beigeordneten Seidel (CDU) aus Drucks. Nr. 1258/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Schritte hat die Landeshauptstadt Hannover bisher unternommen, um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, ggf. gemeinsam mit anderen Kommunen, auf eine Gesamtkostenübernahme durch das Land Niedersachsen hinzuwirken?

Einhergehend mit den Planungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport im Jahr 2011 für eine Organisationsänderung bei der Zentralen Polizeidirektion, die Änderungen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie dem Aufgabenumfang und den Kostenregelungen vorsah, hat sich die Landeshauptstadt Hannover für eine Beibehaltung des Standards gegenüber dem Innenministerium eingesetzt. Ebenso haben der Niedersächsische Landkreistag und der Niedersächsische Städtetag im gleichen Jahr Stellungnahmen zum sogenannten „Konzept Kampfmittelbeseitigung“ abgegeben.
In einem Antwortschreiben an die Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat der damalige Niedersächsische Minister für Inneres und Sport u.a. darauf hingewiesen, dass:

Zitat: „…Die Gemeinden können die nach § 7 Nds. SOG verantwortlichen Grundstückseigentümer als Zustandsstörer zu einer Kostentragung heranziehen. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Gemeinden sind deshalb abhängig von der Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber den Zustandsverantwortlichen.“. Zitat Ende.

Frage 2:
Bemüht sich die Landeshauptstadt Hannover um Gelder aus dem bis 2019 aufgelegten, 60 Mio. Euro Budget des Bundes? Wenn ja, in welcher Form, mit welchem Erfolg in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?

Der Bund unterstützt die Länder, die die nach geltender Staatspraxis für die Finanzierung der Beseitigung alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften zuständig sind. Hierzu wurde im Jahr 2016 im Bundeshaushalt ein Ausgabetitel mit der Zweckbestimmung „Erstattung an die Länder und sonstigen Stellen für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften“ eingerichtet. Das Gesamtbudget dieses Ausgabetitels beläuft sich für die Abrechnungsjahre 2015 bis einschließlich 2018 auf 60 Mio. Euro. Zu dessen Umsetzung erging vom Bundesministerium der Finanzen die „Richtlinie (Weltkriegsmunition) auf nicht bundeseigenen Liegenschaften“ vom 16. November 2016. Grundsätzlich sieht diese Richtlinie die Erstattung von Kosten für Gefahrenerforschungsmaßnahmen nicht vor.
Daher ergibt sich in Niedersachsen derzeit keine Möglichkeit für die Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel an die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden.

Beigeordneter Seidel (CDU) fragte, ob die Verwaltung seit dem Jahr 2011 keine weiteren Versuche unternommen habe mit der Niedersächsischen Landesregierung über das Thema Kampfmittelbeseitigung / Kostenerstattung zu sprechen. Beigeordneter Seidel fragte zudem, ob der Verwaltung bekannt sei, wie viele Kampfmittel sich in Hannover befinden könnten und mit wie vielen Bombenentschärfungen die Verwaltung in den nächsten Jahrzehnten rechnen würde. Beigeordneter Seidel fragte ferner, ob die Verwaltung die Einschätzung teilen würde, dass sich das Entschärfen der im Erdreich verborgenen Bomben, mit Fortschreiten der Zeit immer schwieriger gestalten könnte und ob im Kontext dazu die Gefahr immer größer würde, dass Bomben bei Bauarbeiten explodieren könnten.

Stadtrat Härke bejahte die erste Frage. Stadtrat Härke erklärte, dass die Verwaltung die Antwort zur Einschätzung der Menge an Kampfmitteln und den zu erwartenden Bombenentschärfungen zu Protokoll nachreichen müsste. Stadtrat Härke konstatierte, dass das Entschärfen von Bomben mit Fortschreiten der Zeit, aufgrund von Materialermüdung und Verrottungen, schwieriger werden könnte. Allerdings könne man ein konstruiertes Szenario, wonach in den kommenden Jahren, bei allen möglichen Baumaßnahmen Bomben explodieren würden, nicht als ernst gemeinte Frage betrachtet werden. Denn man habe erst am 7. Mai 2017 miterleben können, wie erfolgreich in Hannover Bomben von den Gefahrenabwehrbehörden entschärft würden.

Antwort der Verwaltung:
Der Verwaltung ist nicht bekannt, wie viele Kampfmittel sich im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover befinden könnten.
Im Zuge des Landesräumprogramms bis 2012 fand eine systematische Luftbildaufwertung durch den Kampmittelbeseitigungsdienst statt. Für diese wurde das Land Niedersachsen in Grundkarten mit einer jeweiligen Größe von 2 km x 2 km aufgeteilt. Das Stadtgebiet von Hannover umfasst insgesamt 77 dieser Grundkarten, wobei 46 ausschließlich auf dem Stadtgebiet und 31 auch auf dem Gebiet angrenzender Gemeinden liegen.
Hiervon sind 31 Grundkarten, welche sich vornehmlich auf im Gebiet der Stadtgrenze befinden, abgeschlossen und nach derzeitigem Wissenstand ohne Verdachtspunkte. Weitere 22 Grundkarten sind vollständig ausgewertet, bedürfen aber einer weitergehenden Betrachtung vor Ort. Die verbleibenden 24 Grundkarten wurden bisher noch nicht systematisch ausgewertet.
Derzeit erfolgt die Luftbildauswertung aus Kapazitätsgründen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst hauptsächlich im Rahmen von Bauanträgen. Hierdurch ergeben sich fast ausschließlich „rote Flächen“, welche darauf hindeuten, dass Bombardierungen, Kriegseinwirkungen oder Bodenverfärbungen in den Luftbildern zu erkennen sind. Von diesen werden jährlich mehr als 200 Flächen in Auftrag der Landeshauptstadt Hannover von entsprechenden Firmen kampfmitteltechnisch untersucht, bzw. das stattfindende Bauvorhaben sicherheitstechnisch begleitet.
Hieraus können sich aber auch Verdachtspunkte ergeben, die, zusammen mit den bekannten Punkten der systematischen Auswertung von vor 2012, genauer untersucht werden müssen. Nach einer positiven technischen Sondierung kann das Verdachtsmoment durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst individuell als so konkret bewertet werden, dass eine Öffnung notwendig ist, um einen Bombenblindgänger zu verifizieren. Erst die letztendliche Öffnung bringt Klarheit darüber, ob es sich um einen Blindgänger handelt, der entschärft oder gesprengt werden muss, oder nicht. Für diese Maßnahmen ist eine Anzahl von bis zu vier Terminen pro Jahr geplant, in denen möglichst ein räumlich zusammenhängendes Cluster überprüft werden soll.
Eine größere Anzahl von geplanten Terminen ist aufgrund der Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Helfern, des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, der Polizei und weiteren Kräften unwahrscheinlich. Zudem soll die Einschränkung der Lebensqualität durch die Evakuierungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt in einem vertretbaren Maß gehalten werden.
Aufgrund der unbekannten Anzahl von Verdachtspunkten im gesamten Stadtgebiet kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Jahre / Jahrzehnte die vollständige Beseitigung in Anspruch nehmen wird.
Hinzu kommen die Spontanfunde, die im Vorfeld durch kein Luftbild zu erkennen gewesen sind. Erfahrungsgemäß fallen hiervon zwei bis vier pro Jahr an.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung Kenntnis darüber habe, wie vergleichbare Städte, die Ziel der strategischen Bomberflotten der alliierten Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg gewesen seien und eine ähnliche Bombardierung erfahren hätten, die Kostenfrage der Kampfmittelbeseitigung handhaben würden.

Stadtrat Härke bot an die Frage im Organisations- und Personalausschuss bzw. im Finanzausschuss zu beantworten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob es richtig sei, dass ein Privatmann allein alle Kosten tragen müsste, wenn sich der Verdacht bestätigen würde, dass unter seinem Haus eine Bombe liege, dass Haus abgerissen und die Bombe entschärft sowie entfernt werden müsste.

Stadtrat Härke erläuterte, dass es zum einen die geordnete, strukturierte Suche nach Kampfmitteln anhand von Luftaufnahmen und zum zweiten den spontanen Fund einer Bombe gäbe. Deshalb könne es natürlich auch vorkommen, dass der berechtigte Verdacht entstünde, dass eine Bombe unter einem privaten Haus, einem öffentlichen Gebäude, auf einem Sportplatz oder unter einem Schwimmbad liegen würde. Dazu würde die Verwaltung in einer heute zu behandelnden Drucksache versuchen, die Antworten zur Kostenverteilung, vor dem Hintergrund von Fallgrenzen und Rechtsprechung, zu geben. Stadtrat Härke stellte fest, dass es nicht möglich sei eine pauschale Antwort geben zu können. Denn es gehe immer auch darum die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens oder einer Familie nicht durch einen Bombenfund zu gefährden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele Entschärfer in Hannover im Einsatz wären, aus welcher Behörde diese kommen würden und was für eine Ausbildung diese durchlaufen hätten. Ratsherr Wolf fragte ferner, ob Menschen infolge eines Bombenfundes oder dem Entschärfen desselben zu Schaden gekommen wären.

Stadtrat Härke antwortete, dass der Kampfmittelbeseitigungsdienst eine Dienststelle bzw. eine Einheit des Landes – der Polizei sei. Die Kampfmittelbeseitiger würden eine spezielle Ausbildung im Dienst der Polizei durchlaufen. Stadtrat Härke erklärte, dass die Anzahl der in Hannover tätigen „Entschärfer“ aus dem Kampfmittelbeseitigungsdienst zu Protokoll nachgereicht werden müsste. Stadtrat Härke erinnerte daran, dass im Jahr 2010 drei Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei einer Entschärfung in Göttingen zu Tode gekommen wären.

Antwort der Verwaltung:
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen, angegliedert beim LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen), verfügt über 7 Einsatzteams, die dezentral in Niedersachsen stationiert sind. Die Teams sind im Tagesdienst von 07:30 bis 16:30 Uhr und danach hat stets ein Team eine landesweite Rufbereitschaft von 16:30 bis 07:30 Uhr und am Wochenende rund um die Uhr! Die Rufbereitschaft umfasst eine Woche pro Team und erfolgt ganzjährig.

· 2 Einsatzteams in Hannover
· 3 Einsatzteams in Munster
· 2 Einsatzteams in Achterholt

Die Ausbildung der Sprengmeister baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem handwerklichen Betrieb und Vorkenntnissen aus der Bundeswehrzeit auf. Die Ausbildungsinhalte für die Beseitigung von Weltkriegsmunition erfolgt von hieraus in mehreren Stufen bei externen Fortbildungsträgern und wird vom Land bezahlt.
Darüber hinaus gibt es beim Landeskriminalamt 6 Entschärfer für unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen, also alles was „neuzeitlich“ ist und / oder von Straftätern / Terroristen verwendet wird.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob auch nach kleinkalibriger Munition gesucht würde.

Stadtrat Härke antwortete, dass nach kleinkalibriger Munition nicht gezielt gesucht würde. Die kleineren Fundstücke des Kampfmittelbeseitigungsdienstes seien eher aufgrund von Zufälligkeiten sichergestellt worden.


TOP 2.3.
Anfrage der AfD-Fraktion zu Asyl(missbrauchs)kosten
(Drucks. Nr. 1305/2017)


Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Karger (AfD) aus Drucks. Nr. 1305/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Die Verwaltung beantwortet die Ratsanfrage vor dem Hintergrund, dass die Aufwendungen, Erträge und Auszahlungen aufgeführt werden, welche aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich wurden, um Schutzsuchenden in der Landeshauptstadt Hannover eine menschenwürdige Unterkunft und ihre Versorgung zu ermöglichen sowie die Integration zu erleichtern.

Frage 1:
Wie hoch waren die Gesamtkosten, die im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2016 von der Landeshauptstadt Hannover für die Menschen angefallen sind, die von der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover als „Flüchtlinge“ bzw. „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ bezeichnet werden?

Im Ergebnishaushalt sind im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2016 folgende Aufwendungen entstanden:
Aufwendungen 2014: 22.472.191 €
Aufwendungen 2015: 68.654.225 €
Aufwendungen 2016: 119.194.326 €
Gesamt: 210.320.742 €

Im Finanzhaushalt, Teil Investitionstätigkeit wurden folgende Auszahlungen gebucht:


Auszahlungen 2014: 0,0 Mio. €
Auszahlungen 2015: 25,7 Mio. €
Auszahlungen 2016: 63,0 Mio. €
Gesamt: 88,7 Mio. €


Frage 2:
Aus welchen einzelnen Positionen setzen sich diese Gesamtkosten zusammen?

Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind vornehmlich für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge sowie für das erforderliche Personal in der Verwaltung und für die soziale Betreuung entstanden.
Die Auszahlungen im Finanzhaushalt wurden vornehmlich für den Bau, bzw. die Herrichtung der Flüchtlingsunterkünfte verausgabt.

Frage 3:
Wie hoch war der Gesamtbetrag, den die Landeshauptstadt Hannover für diese Kosten erstattet bekam?

An Erträgen wurden vereinnahmt:
Erträge 2014: 6.823.474 €
Erträge 2015: 27.463.299 €
Erträge 2016: 54.251.603 €
Gesamt: 88.538.376 €

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Verwaltung neben dem Brief an die niedersächsische Landesregierung weitere Maßnahmen plane, um Kosten erstattet zu bekommen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung die Erträge zu den benannten Jahren vorgelegt habe.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) entgegnete, dass er gefragt habe, was die Verwaltung unternehmen wolle, um die benannten Rückerstattungen erhöhen zu können.

Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass die Gespräche mit der Landesregierung zurzeit geführt würden.

Ratsherr Herrmann (AfD) fragte, ob die Verwaltung auf den Artikel 16a Abs. 2 Satz 1 remonstriert habe.

Stadtrat Bodemann erklärte, dass die Aufnahme von Asylsuchenden eine gesetzliche Verpflichtung sei und dass die Verwaltung deshalb überhaupt keine Veranlassung gesehen habe zu remonstrieren. Man habe eine Verpflichtung übernommen und diese gut bewältigt.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Stadtbaurat mit dem Grundgesetz vertraut sei und ob dieser die Bundesregierung bei ihrem verfassungswidrigen Handeln unterstützen würde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass er als deutscher Beamter mit dem Grundgesetz vertraut sein müsse. Allerdings bestünde die Möglichkeit, dass einige Anwesende zu einer anderen Auslegung kämen.


TOP 2.4.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Abfallverursacher To-Go-Becher
(Drucks. Nr. 1411/2017
)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1411/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Einweggetränkebecher werden jährlich in Hannover verbraucht, wie groß ist die dadurch entstehende Müllmenge und wie groß ist der Anteil der To-go-Verpackungen und der Einweggetränkebescher am Abfall in der Stadt?

Der Verbrauch von Einweggetränkebechern nimmt in Deutschland stetig zu. Die zunehmende Mobilität und die neuen Kommunikationsstrukturen verhelfen Coffee to-go zu einer Erfolgswelle. Vor allem die jüngere Generation ist für diesen neuen Lebensstil empfänglich. Besonders in Städten steigt der Verbrauch stark an, da das Angebot um ein vielfaches Größer ist als auf dem Land (Bäckereien, Tankstellen, Kioske, spezielle Kaffeebars, Fastfood-Ketten). Die Deutsche Umwelthilfe hat im Oktober 2015 in einem Hintergrundpapier Zahlen, Daten und Fakten zum Thema Coffee-to-go-Becher geliefert. Demnach werden stündlich 320.000 der Einwegbecher verbraucht, pro Jahr sind das fast 3 Milliarden Becher. Auf Basis der Zahlen ist davon auszugehen, dass in Hannover 20 Millionen Einwegbecher verbraucht werden (eine genaue Zahl ist nicht zu ermitteln).
Legt man die beliebteste Größe für Coffee to-go Bechern von 300ml zu Grunde, so fallen In
Hannover jährlich 6000 m³ Müll an. Das entspricht ca. 1% des Restmüllaufkommens in der Landeshauptstadt Hannover.

Frage 2:
Welche Auswirkungen für die Umwelt hat der Verbrauch von To-go-Getränkeverpackungen in Hannover (z.B. Ressourcen- und Energieverbrauch, CO2-Erzeugung, Vermüllung)?

Für die Herstellung von 20 Millionen Pappbechern werden 207 Tonnen Papier bzw. 460 Tonnen Holz benötigt. Die Herstellung der Becher erfordert Energie; allein für die 20 Mio. Becher in Hannover fallen 1,3 Millionen kWh pro Jahr an. Für die Herstellung der Becher und der Deckel entstehen CO2 Emissionen von rund 800 Tonnen jährlich. Leider ist auch in Hannover häufig zu beobachten, dass die Einwegbecher nicht fachgerecht entsorgt werden sondern Grünflächen, und Fußgängerzonen verschandeln (Littering). Die Einfüllöffnungen der öffentlichen Abfallbehälter (Hängebehälter) werden durch die Einwegbecher verstopft, so dass der Eindruck entsteht, der Abfallbehälter sei voll; dabei versperren nur 2 oder 3 To-Go Becher die Öffnung, der Abfallbehälter selbst ist leer. Littering und verstopfte Abfallbehälter erzeugen bei den Bürgern und Bürgerinnen einen negativen Eindruck zur Sauberkeit im Stadtgebiet und verschlechtern das Image der Stadt.

Frage 3:
Welche Kosten (z.B. für Müllentsorgung und Reinigung von Straßen, Plätzen und Grünflächen) entstehen durch Einweggetränkebecher in Hannover?

Wenn die 6000 m³ Müll über Container mit 1,1 Tonnen Fassungsvermögen entsorgt werden, so benötigt man 105 Container, um den Müll wöchentlich zu erfassen. Die Entsorgung dieser Container würde jährlich 273.000 Euro kosten. Die genauen Kosten für die Reinigung von Straßen, Plätzen und Grünflächen, die auf die Einwegbecher entfallen, lassen sich nicht ermitteln. Allerdings erhöht sich das Müllvolumen bei Großveranstaltungen auf denen Einwegbecher angeboten werden; dieses geht zu Lasten der Veranstalter.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass der Becher, den man den Ratsmitgliedern auf die Tische gestellt habe, aus Baumrindensaft hergestellt worden sei. Das sei der Mehrwegbecher, der in Hannover ab dem Monat August 2017 zum Einsatz kommen soll. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte weiter aus, dass man zurzeit versuche möglichst viele Händler zum Mitmachen anzuwerben, um den Verkauf von Einwegbechern stark einschränken zu können.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob der aktuelle Becher, im Vergleich zu seinem Vorgänger von vor zwei Jahren, biologisch abbaubar sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass der Hersteller dafür garantiere, dass der Becher biologisch abbaubar wäre. Zudem werde man die Abbaubarkeit unter Beteiligung der ortsansässigen Umweltverbände testen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Ansicht sei, dass das von der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN initiierte Mehrwegsystem auf Dauer den Zweck einer Müllvermeidung erfüllen könne oder ob man versuchen sollte weiterhin Plastikverpackungen oder Plastiktüten zu ersetzen. Ratsherr Wolf fragte, ob die Verwaltung bereits eine Liste derjenigen Unternehmen vorlegen könne, die bei dem Mehrwegsystem mitmachen wollten. Ratsherr Wolf fragte ferner, ob der Deckel des vorgestellten To-go-Bechers aus Plastik sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte aus, dass die Entwicklung zum Lola Laden – ein Geschäft in welchem man seine Verpackungen selbst mitbringt – einen großen Beitrag zur Müllvermeidung leisten könnten, da viele Produkte mehrfach in Pappe und Plastik verpackt würden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die Kampagne mit dem heutigen Tage beginnen würde und dass man aktuell mit der Bäckerinnung im guten Kontakt stünde, da die Bäckereien die meisten To-go-Becher mit Kaffee, aufgrund der frühen Öffnungszeiten, verkaufen würden. Ferner würde man zunächst einmal ein Pilotprojekt starten wollen, um das System in seiner Gesamtheit testen zu können. Zudem würden die Heißgetränke in der HDI-Arena zukünftig im Hannoccino-Becher ausgeschenkt werden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass man für den Deckel noch keine umweltfreundliche Lösung gefunden habe und dass dieser aus hygienischen Gründen ein Wegwerfprodukt sein müsste.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob man einschätzen könnte, wie viele Einwegbecher durch das Mehrwegsystem ersetzt werden könnten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass man das Ziel habe möglichst alle Einwegbecher ersetzen zu können.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob durch das Entsorgungsverhalten der Kaffeetrinker, wie z.B. achtloses Wegwerfen, verstopfen der Mülleimer, zusätzliche Reinigungskapazitäten benötigt würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass es schwierig sei dazu einen finanziellen Mehraufwand zu ermitteln, da die To-go-Becher im Rahmen der allgemeinen Müllentsorgung und der Straßenreinigung mit entsorgt würden.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, wer das System vorfinanzieren würde, wer die Verteilung der Becher übernehmen würde und in welcher Form Werbung für den Hannoccino gemacht würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette informierte darüber, dass die Vorfinanzierung und die Werbung von „aha“ übernommen würde, da „aha“ ein riesiges Interesse daran habe, dass sich der zusätzliche Aufwand der durch die Kaffee-To-go-Becher entstünde, erübrigen sollte. Denn die Finanzierung des Mehrwegsystems sei immer noch günstiger als das Entsorgen der Einwegbecher.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung mit den Fast Food Ketten und den Schulen Kontakt aufgenommen habe und ob bereits mit der Region Hannover Gespräche über eine Kooperation geführt worden seien.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass zunächst einmal ein Probelauf des Systems mit einigen wenigen Partnern zur Logistik bzw. der Verteilung der Becher, die ebenfalls von „aha“ übernommen würde, durchgeführt würde. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass diejenigen Geschäfte, die zum einen 2 € Pfand pro Becher annehmen und bei Rückgabe wieder auszahlen würden, mit einem Aufkleber an der Eingangstür präpariert würden. Der Probelauf solle zeigen, ob die Erwartungen von „aha“ erfüllt werden könnten, bevor man weitere Partner einbeziehe und Kooperationsgespräche mit der Region Hannover führen würde. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass die Fast Food Ketten in Hannover sicherlich auch kontaktiert würden. Allerdings hätten diese sehr strenge Vorgaben durch die Konzernspitzen zu erfüllen.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, inwieweit eine hygienisch vertretbare Reinigung der Mehrwegbecher gewährleistet würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass der Hannoccino spülmaschinengeeignet sei und somit genauso gereinigt werden könnte wie eine Porzellantasse.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) fragte, ob es Studien zur nachhaltigen Umweltfreundlichkeit in Bezug auf Herstellung, Vertrieb und Reinigung des Bechers gäbe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette entgegnete, dass die Umweltverträglichkeit einer Porzellantasse auch nicht dadurch gesteigert würde, dass diese nur nach jedem zweiten Gebrauch gespült würde. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass im Rahmen des Probelaufs eine wissenschaftliche Begleitung, auch in Hinblick auf die Umweltverträglich- keit, durchgeführt würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Bürgerinnen und Bürger in die Kampagne einbezogen würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass zum einen eine Internetseite geschaltet und dass zum zweiten Flyer erstellt würden, sodass auch die Bürgerinnen und Bürger in Eigeninitiative auf den Bäcker ihres Vertrauens zugehen könnten.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob diejenigen Unternehmen, die sich für das Mehrwegsystem entscheiden würden, die Becher erwerben müssten oder ob diese nur als Teil des Systems beteiligt würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Becher während des Probelaufs im Besitz von „aha“ verbleiben würden und dass „aha“ auch die Verteilung der Becher übernehmen würde. Allerdings müssten die Mehrwegbecher, genau wie die Pappbecher auch, nach dem Probelauf von den Unternehmen käuflich erworben werden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob der Hannoccino kohlensäureresistent sei und ob man den Becher auch mittels einer 800°C heißen Dampfdusche reinigen könnte.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die Verwaltung die Beantwortung der Fragen zu Protokoll nachreichen müsse.

Antwort der Verwaltung:
Der Hannoccino ist (im normalen Rahmen was z.B. Temperatur, Druck etc. betrifft) kohlensäureresistent.

Der Hannoccino basiert auf dem Treecup 300 der Firma NOWASTE. Dieser Becher ist seit längerer Zeit deutschlandweit in diversen Kantinen eingesetzt und wird in normalen Spülmaschinen aber auch in Hochdruck-Spülstraßen gereinigt. Diese Spülstraßen verwenden bis zu 84°C heißes Wasser, welches zur Reinigung des Geschirrs mit Hochdruck in den Maschinen verwendet wird. Diese Reinigung stellt für die Treecups und somit auch für den Hannoccino kein Problem dar.
Der Hannoccino ist bis ca. 110 Grad Celsius temperaturstabil. Das ist für alle gewöhnlichen Siebträgermaschinen mit entsprechenden Dampfdüsen ausreichend, die im Temperaturbereich bis zu ca. 100 Grad Celsius arbeiten.

Ergänzungen:
aha hat beim Institut für Biokunststoffe und Bioverbundwerkstoffe der Hochschule Hannover eine umfangreiche Untersuchung des Treecup 300/Hannoccino in Auftrag gegeben. Die Region Hannover befindet sich in einem stetigen Austausch zu diesem Thema mit dem Institutsleiter, Herrn Prof. Dr.-Ing. Endres. Über diesen Kontakt soll auch ein Informationsaustausch zum Pfandsystem insgesamt mit der Deutschen Umwelthilfe initiiert werden.
Zudem prüft aha in der eigenen Kompostieranlage auf der Zentraldeponie die Verrottungseigenschaften des Hannoccino in einem eigenen Testfeld.
Die aus den oben genannten Maßnahmen/Diskussionen resultierenden Erkenntnisse werden dementsprechend in die Praxis (zukünftige Anforderungen, Verbesserungen des Systems, neue Beschaffungsanforderungen etc.) umgesetzt.

Mit den Kooperationspartnern aha, Landeshauptstadt Hannover, Hannover 96/Hannover Congress Centrum und der Bäckerinnung Hannover wird zunächst das System mit dem 1.Heimspieltag von Hannover 96 Ende August 2017 starten. Darauf aufbauend sollen im weiteren Verlauf auch weitere Kooperationspartner eingebunden werden. Aufgrund der hohen logistischen und finanziellen Anforderungen soll das System nach erfolgreichem Start sukzessive ausgebaut werden um die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems nicht zu überfordern. Die sukzessive Erweiterung betrifft unter anderen Schulen, Universitäten und andere Firmen. Zudem startet auch die Region Hannover mit ihren Planungen zu einem entsprechenden System bzw. einer Systemerweiterung im Umland.


TOP 2.5.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Wettbewerb und Chancengleichheit zwischen "freien" Spargel/Erdbeer-Verkäufern und den Standbetreibern der Wochenmärkte
(Drucks. Nr. 1412/2017)


Wird schriftlich beantwortet!


TOP 3.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
(Drucks. Nr. 1583/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1583/2017.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
TOP 3.2. Neu-
und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1584/2017)


Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass er sich als Vorsitzender des Schul- und Bildungsausschusses über die Neubesetzung der Vertreter der Schülerinnen und Schüler außerordentlich freuen würde.
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1584/2017.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.
TOP 3.3.
Umbesetzung im Gleichstellungsausschuss
(Drucks. Nr. 1612/2017)

Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Gleichstellungsausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1612/2017.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 4.
Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
(Drucks. Nr. 0503/2017 mit 1 Anlage)


Ratsfrau Dr. Carl (SPD) erläuterte, dass mit dem Beschluss zur vorliegenden Drucksache vor Ort Europa mitgestaltet werden könnte. Die Gleichstellung sei ein sehr wichtiges Thema und es seien noch lange nicht alle Ziele in Hinblick auf Diskriminierungen, Benachteiligungen, geschlechterspezifischer Gewalt und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen erreicht. Es gelte auch weiterhin Geschlechterstereotype zu bekämpfen und für eine geschlechtergerechte Teilhabe zu sorgen. Ratsfrau Dr. Carl führte weiter aus, dass sich die Landeshauptstadt bereits seit 25 Jahren auf diesem Gebiet engagieren würde und dass der erste Aktionsplan, welcher 30 Maßnahmen, unterteilt in 9 Handlungsfelder beinhaltet habe, sehr erfolgreich gewesen sei. Ratsfrau Dr. Carl erörterte, dass der vorliegende Aktionsplan 27 Maßnahmen aus 6 Handlungsfeldern aufweise. In der vorliegenden Drucksache werde im Besonderen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, wie z.B. mit der Notfallbetreuung oder dem Ganztagskonzept, eingegangen. Darüber hinaus sollen auch weiterhin selbstständige Frauen und Existenzgründerinnen gefördert werden, damit auch in der Wirtschaft mehr Frauen vertreten sein könnten. Zudem wolle man weiterhin dafür sorgen, dass mehr Männer in sozialen Berufen vertreten wären. Ratsfrau Dr. Carl merkte zum Abschluss an, dass der Ergänzungsantrag der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD unter anderen darauf abzielen würde, dass der Maßnahmenkatalog um das Handlungsfeld Wohnen erweitert würde, um die geschlechterspezifischen Perspektiven in einer wachsenden Stadt bei allen Entscheidungsprozessen berücksichtigen zu können.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass das Erreichen von Geschlechtergerechtigkeit nach Ansicht der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ein gesellschaftlich fortwährender Prozess sei, der ein aktives Hinterfragen des eigenen Handelns und der eigenen Überzeugung erfordere. Man sei erfreut darüber, dass sich im Besonderen die Stadtverwaltung sowie weitere PartnerInnen immer wieder auf diesen Prozess einlassen würden und dem Rat einen zweiten, inspirierenden Aktionsplan und somit ein breites Portfolio von Aktivitäten und Vorhaben vorlegen würde. Es sei dabei eine wichtige Tradition, dass Verwaltung und Politik gemeinsam Handlungsfelder und Maßnahmen für die Umsetzung der EU-Charta für Gleichstellung von Frauen und Männern identifizieren würden. Ratsfrau Steinhoff wies darauf hin, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ein besonderes Augenmerk auf drei Handlungsfelder geworfen habe. Die Frage von ausreichend bezahlbarem Wohnraum für Frauen und im Besonderen für ältere Frauen, die nachweislich überproportional von Armut bedroht wären. Die in diesem Rahmen nachhaltige Entwicklung des Wohnungsmarktes und die besondere Berücksichtigung und Beachtung von geschlechtsspezifischer Gewalt in hannoverschen Flüchtlingsunterkünften. Ratsfrau Steinhoff erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und aktiv mitgestalten wolle und der vorliegenden Drucksache zustimmen werde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene darauf abziele, dass gleiche Chancen für Frauen und Männer, für eingewanderte Menschen, Menschen mit einem eher geringen Einkommen, in Bezug auf z.B. bezahlbaren Wohnraum, ermöglicht würden. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass man sich mit dem Aktionsplan auf dem richtigen Weg in die Zukunft befände und erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.

Ratsherr Hirche (AfD) bemerkte, dass ihm bislang keine Fälle von Gewalt in hannoverschen Flüchtlingswohnheimen bekannt geworden seien und fragte, ob die Verwaltung dazu eine Stellungnahme abgeben könne.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass ihm keine derartigen Fälle bekannt seien und kündigte an, dass er Recherchen zu dem Thema einleiten werde.

Ratsherr Hirche (AfD) kritisierte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen Behauptungen zu Fällen von Gewalt in hannoverschen Flüchtlingswohnheimen aufstellen würden, die nicht mit Zahlen zu belegen wären.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass auch er ein begeisterter Anhänger Europas sei. Allerdings sei er kein Anhänger der Europäischen Union, die ihren Mitgliedstaaten Überreglementierungen und zum Teil sinnfreie Regelungen in einer unglaublichen Vielzahl überstülpen wolle. Beigeordneter Hauptstein erläuterte, dass eine Gleichberechtigung zwingend notwendig sei. Denn ein jeder müsse die gleichen Chancen und Rechte haben. Beigeordneter Hauptstein stellte klar, dass eine Gleichstellung von Allem und jedem, eine 50:50 Quote von Männern und Frauen, wie dies von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen propagiert würde, von der Fraktion der AfD nicht mitgetragen würde und dass man den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass eine Bevorzugung vor dem Hintergrund einer ausgeglichenen Quote immer auch eine Benachteiligung beinhalten würde. Die Anzahl der weiblichen und männlichen Mitarbeiter eines Unternehmens habe nicht zwingend eine Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. Es sei jedoch darauf zu achten, dass immer der am besten geeignete Mann oder die am besten geeignete Frau, völlig unabhängig von Quoten, den Zuschlag für eine Anstellung erhalten würde.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) entgegnete, dass es sich bei dem Aktionsplan der Landeshauptstadt nicht um eine übergestülpte Verordnung von der Europäischen Union handeln würde, sondern dass man mit der Charta eine gemeinsame Zielsetzung verfolgen würde. Ferner würde weder im Aktionsplan, noch in der Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf ein Bestreben nach 50:50 Quoten eingegangen. Ratsfrau Dr. Carl betonte, dass alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht werden sollte.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte zum Thema Gewalt gegen Frauen in Flüchtlingswohnheimen, dass Gewalt in allen Gesellschaftsschichten vorkäme. Die besondere Situation der Flüchtlinge, wie z.B. durch die Unterbringung ohne Privatsphäre, würde noch durch ein Wissensdefizit in Bezug auf Ansprechpartner und Hilfestellungen, drastisch verschärft. Beigeordnete Dr. Markowis unterstrich, dass die Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen darauf abzielen würde, dass allen Menschen die gleichen Möglichkeiten und Chancen eingeräumt werden könnten.

Ratsherr Herrmann (AfD) erklärte, dass eine Diskriminierung von Frauen durch das deutsche Volk faktisch nicht mehr stattfände. Ratsherr Herrmann konstatierte, dass die Millionen Menschen, die von den Tätern in Berlin nach Deutschland gelockt würden und unter archaischen Wertesystemen zur Welt gekommen wären, derartige Bestrebungen höchstens belustigt zur Kenntnis nehmen würden. Denn in vielen Fluchtregionen würde die Frau in der Wertestellung hinter den Nutztieren rangieren. Ratsherr Herrmann machte deutlich, dass die Fraktion der AfD fordern würde, dass die Diskriminierung von politisch anders Denkenden in Deutschland unterbunden werden sollte.

Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass in Bezug auf eine Gleichstellung in den Flüchtlingswohnheimen Kurse zur Integration in den Arbeitsmarkt auch für Frauen angeboten werden sollten. Der kulturelle Unterschied der Hilfesuchenden sei kein Argument dafür, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen unter Flüchtlingen nicht thematisiert werden sollte. Ratsherr Jacobs machte deutlich, dass man in der Gleichstellung zum Glück schon sehr viel erreicht habe, dass Frauen und Männer das gleiche Ansehen und die gleichen Gehälter erhalten würden. Ferner würde es in Deutschland niemandem einfallen, einem Mädchen erzählen zu wollen, etwas nicht tun zu dürfen, nur weil es ein Mädchen sei. Ratsherr Jacobs erklärte, dass in diesem Zusammenhang mit zweierlei Maß gemessen würde und dass er die Drucksache deshalb ablehnen würde.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass es überhaupt nicht um die rechtliche Situation zur Gleichstellung von Männern und Frauen gehen würde. Fakt sei, dass jedes Jahr Erhebungen herausgegeben würden, wonach Frauen bei gleicher Ausbildung und Eignung für die gleiche Arbeit etwa 20 % weniger Gehalt bekämen als Männer.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) entgegnete, dass die vorgebrachte Zahl einem Durchschnittswert zu Grunde läge und dass diese den höher dotierten Positionen von Männern geschuldet sei. Ratsherr Wruck stellte klar, dass Frauen in Deutschland für die gleiche Arbeit das gleiche Gehalt beziehen würden wie Männer.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass sich der Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover mit den Vorschlägen und Vorgaben der Europäischen Charta zur Gleichstellung auf lokaler Ebene beschäftigen würde. Die Drucksache würde sich mit vielen verschiedenen Themen, wie z.B. der zivilgesellschaftlichen Verantwortung oder dem Engagement gegen vielfältige Diskriminierung, befassen. Nicht nur mit der Diskriminierung Mann gegen Frau, sondern ebenfalls Junge gegen Alte, Arme gegen Reiche oder Gebildete gegen Bildungsferne. Die Charta beschäftige sich ferner mit der Rolle als Arbeitgeber und den Pflichten gegenüber dem Personal. Ratsfrau Steinhoff erörterte, dass es in diesem Rahmen eine Reihe von Aussagen zum Bereich Bildung und Kinderbetreuung, Kultur und Freizeit sowie Planung und wirtschaftliche Entwicklung gemacht würden.

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) kritisierte die Aussagen der Fraktion der AfD zur gesellschaftlichen Stellung von weiblichen Flüchtlingen.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bot an der Fraktion DIE HANNOVERANER die entsprechenden Dokumente zur Lohnungerechtigkeit zukommen zu lassen. Ratsfrau Falke bat die Mitglieder der Fraktion der AfD darum, dass man mit der Gleichstellung bei sich selbst beginnen möge, da im Rat der Stadt nur Männer für die Fraktion der AfD vertreten wären.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) warf der Fraktion der AfD vor, dass sich diese in den Fachausschüssen mit ihren Wortbeiträgen zum Aktionsplan komplett zurückgehalten habe, um das Thema in der Ratsversammlung bewusst provokativ, in Hinblick auf die Flüchtlingspolitik behandeln zu können.

Ratsherr Hirche (AfD) sagte, dass er bei der Arbeiterwohlfahrt mit 60 Frauen zusammen gearbeitet habe und dass dort alle die gleiche Bezahlung erhalten hätten.

Ratsherr Herrmann (AfD) stellte fest, dass es natürlich immer Ausnahmen von der Regel geben würde. Allerdings würde die ganz überwiegende Mehrzahl der Zugewanderten, auch nach Jahrzehnte langen Verweilen in der Bundesrepublik, weiterhin nach ihren Traditionen, ihrem Koran und ihren Werten leben und handeln. Die ganz überwiegende Mehrzahl an Männern aus Afghanistan würden ihre Frauen auch weiterhin voll vermummt zum Einkaufen schicken und sich ganz sicher nicht mit der Gleichstellung befassen wollen. Ratsherr Herrmann machte deutlich, dass natürlich nicht alle Flüchtlinge aus einem archaischen Wertesystem kämen, da nicht alle Zuwanderer aus Afghanistan, dem Irak oder Syrien stammen würden. Ratsherr Herrmann stellte klar, dass die Dämonisierung von politisch anders Denkenden, durch die so genannten etablierten Parteien in Deutschland dafür sorgen würde, dass Frauen vermehrt vor einem Engagement in der Partei der AfD zurückschrecken würden.

Ratsherr Döring (FDP) führte aus, dass diejenigen, die dem vorliegenden Aktionsplan zustimmen würden, daran glaubten, dass unsere Werte, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Gleichstellung von Geschlechtern in allen Lebenslagen und in allen Berufen, durch das Leben, Argumentieren und Umsetzen, andere überzeugen könnten. Ratsherr Döring hob hervor, dass das der Perspektivunterschied zur Fraktion der AfD sei. Ratsherr Döring unterstrich, dass man der festen Überzeugung sei, dass man andere Kulturen, andere Teile der Welt mitnehmen könne, wenn man mit lokalen Aktionsplänen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, wie z.B. mit mehr männlichen Erziehern in Kindertagesstätten, befördern würde.

Ratsherr Braune (AfD) wies darauf hin, dass die Gleichberechtigung von Männern im öffentlichen Dienst nicht überall gegeben sei. Denn die Kandidatur eines männlichen Gleichstellungsbeauftragten sei nicht möglich.
Mit 56 Stimmen gegen 7 Stimmen beschloss der Rat den Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0503/2017 mit 1 Anlage.
A K T U E L L E S T U N D E


TOP 33.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Durchführung einer aktuellen Stunde zum Thema "200 Jahre Fahrrad - Ausbau des Radverkehrs in Hannover"
(Drucks. Nr. 1643/2017)


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass unter dem Tagesordnungspunkt 33 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Aktuelle Stunde zum Thema „200 Jahre Fahrrad - Ausbau des Radverkehrs in Hannover" mit der Drucks. Nr. 1643/2017 und unter dem Tagesordnungspunkt 34 auf Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN eine Aktuelle Stunde zum Thema „Die Zukunft der Betreuung von Grundschulkindern in Hannover – Ganztagsbetreuung für alle und Kindheit in den gleichen vier Wänden oder Vielfalt und Wahlfreiheit in verschiedenen Formen des Schul- und Betreuungsalltags?“ mit der Drucks. Nr. 1644/2017 durchgeführt werde.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass die Gesamtdauer bei mehreren Aktuellen Stunden gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 60 Minuten nicht überschreiten solle. Ratsvorsitzender Hermann schlug vor einer Empfehlung aus der Geschäftsordnung aus dem Jahr 2012 zu folgen, wonach jeder Fraktion und jeder Gruppe pro Aktueller Stunde eine Redezeit von maximal fünf Minuten zugestanden würde. Dabei würde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt werden. Die von den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung benötigte Redezeit bliebe unberücksichtigt.
Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuellen Stunden würden mit dem Wortbeitrag der Antrag stellenden Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen bzw. der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN beginnen. Danach folgten die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rouliere.
Oberbürgermeister Schostok habe den Fraktionen und der Gruppe mit Schreiben vom 13. Juni 2017 den Verfahrensablauf mitgeteilt.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass ein Vulkanausbruch, Missernten und ein daraus resultierender Futter- und Pferdemangel dafür verantwortlich sei, dass der badische Forstbeamte Karl Freiherr von Drais im Jahr 1817 das Laufrad (Draisine), den Vorläufer des Fahrrades, erfunden habe. Am 12. Juni 1817 sei dieser das erste Mal auf seiner Laufmaschine gefahren und dadurch zum Pionier der Fahrradentwicklung geworden sei. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian erörterte, dass das Fahrrad 200 Jahre später das weltweit am meisten genutzte Transportmittel sei. In Deutschland stünden 45,1 Mio. Personenkraftwagen geschätzten 81 Mio. Fahrrädern gegenüber. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian erläuterte, dass auch in Hannover das Rad ein zentraler Bestandteil der nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität sei. Aktuell würden etwa 20 % der HannoveranerInnen ihre täglichen Wege mit dem Rad erledigen. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian stellte fest, dass das Fahrrad heute wichtiger denn je sei. Denn in den Großstädten würde der Autoverkehr und der Platzbedarf für parkende Autos die Aufnahmefähigkeit der Straßen an seine Grenzen führen. Stau und Parkplatzmangel seien allgegenwärtig. Zudem seien durch den Autoverkehr erzeugte Belastungen, wie z.B. Luftverschmutzung und Lärm, ein Riesenproblem für die Gesundheit der Bevölkerung. Die Umweltverschmutzung sei die Nr. 1 unter den umweltbedingten Todesursachen in der Europäischen Union. Nach einer aktuellen Studie der Europäischen Umweltagentur würden rund eine halbe Million Menschen pro Jahr daran sterben. Die wirtschaftlichen Schäden würden sich pro Jahr auf 940 Mrd. Euro belaufen. Es würde mehr als 10.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr allein durch Stickoxide in Deutschland geben. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian wies darauf hin, dass bekannt sei, dass in Hannover die Grenzwerte der Europäischen Union, in Bezug auf Stickstoffdioxide, bislang nicht eingehalten werden konnten. Es sei ebenfalls bekannt, dass der neue E6-Diesel den vorgegebenen Emissionsgrenzwert nicht einhalte. Gleichzeitig habe die Zahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge Von 2008 bis 2016 in Hannover um 11 % weiter zugenommen. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian machte deutlich, dass das Fahrrad eine wenig Platz beanspruchende, abgasfreie und dabei kostengünstige Alternative. zum motorisierten Individualverkehr darstellen würde. Ferner sei es als Lastenrad, im Besonderen mit Elektroantrieb, eine Alternative zum motorisierten Kleintransportverkehr in der Stadt. Fahrräder wären praktisch, schnell und durch Elektromotoren noch bequemer und vielfältiger einsetzbar geworden. Fahrräder würden fit halten, die Umwelt schützen und die Gesundheit fördern. Dort wo mehr Fahrräder und weniger Autos rollen würden, steige die Lebensqualität und die Attraktivität einer gesamten Kommune. Die Landeshauptstadt Hannover habe als zertifiziert fahrradfreundliche Kommune in Niedersachsen bereits viel zur Förderung des Fahrradverkehrs unternommen. Im Jahr 2008 habe sich die Stadt mit dem Leitbild Radverkehr zum Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil am Verkehrsaufkommen bis 2025 auf 25 % zu steigern. Das Aktionsprogramm Lust auf Fahrrad, dass zahlreiche Maßnahmen zu den Verbesserungen der Radverkehrsinfrastruktur, Verkehrssicherheit sowie der Wahrnehmung und Akzeptanz des Radverkehrs in Hannover bündele, sei ein wichtiger und richtiger Weg. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian betonte, dass der Bau von Radschnellwegen und guten Velorouten vorangebracht werden müsste und an die Bedürfnisse von Pedelecs und Lastenrädern anzupassen sei, damit noch mehr Menschen das Rad im Alltag gern nutzen würden. Im ADFC Fahrrad Klimatest 2017 hätten im Besonderen die Ampelschaltungen für RadlerInnen, die Kontrollen von zugeparkten Radwegen und die Führung von Baustellen noch schlechte Noten erhalten. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian stellte klar, dass in diesen Bereichen noch nachzubessern wäre. Es sei zudem daran, dass man sich für das clevere, platzsparende, umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Fortbewegungsmittel stark zu machen,

Ratsherr Kelich (SPD) stellte fest, dass das Fahrrad aktuell weit mehr als ein Mittel zur Fortbewegung darstellen würde und für die Fraktion der SPD ein wichtiger Teil der Mobilität sei. Das Fahrrad reihe sich ein in die Palette zahlreicher Erfindungen, die die Mobilität und somit das Leben der Menschen erleichtert hätten. Dies bezüglich habe man in Hannover ein weiteres Jubiläum gefeiert. Denn im Jahr 1892 sei die Straßenbahn Hannover AG gegründet worden. Die Geburtsstunde der heutigen Üstra sei demnach vor 125 Jahren gewesen. Dass sei ein ebenso wichtiger Anlass zum Feiern, da der Öffentliche Personen Nahverkehr (ÖPNV) ein weiteres wichtiges Standbein der Mobilität in der Landeshauptstadt wäre. Ratsherr Kelich merkte an, dass viele Städte in der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts ihre Straßenbahnen abgeschafft und durch einen reinen Busverkehr ersetzt hätten. Im Gegenteil dazu wären die ehemaligen Ratsmitglieder in Hannover klüger gewesen und hätten auf den Schienenverkehr gesetzt. Das sei die richtige Entscheidung gewesen und würde die Fraktion der SPD, die in Hannover seit mehr als 70 Jahren mit verantwortlich sei, mit Stolz erfüllen. Ratsherr Kelich führte weiter aus, dass der motorisierte Individualverkehr ebenfalls Teil der Mobilität wäre und dass dessen Stellenwert proportional mit der Entfernung zu einer Metropole anwachsen würde. Zudem sei die motorisierte Individualität für einige HannoveranerInnen als Symbol ihrer Unabhängigkeit zu verstehen. Ratsherr Kelich wies darauf hin, dass diese Mobilitätsform, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, einer ständigen Weiterentwicklung bedürfe. In der Form wie der Straßenbahnverkehr von vor 125 Jahren nicht mehr derselbe sei, müsse sich auch der Individualverkehr verändern. Man benötige neue Verkehrskonzepte wie die Citylogistik, welche aus dem Stadtentwicklungskonzept „Mein Hannover 2030“ hervorgegangen sei. Ratsherr Kelich betonte, dass neue Technologien, wie z.B. die Elektro-Mobilität, benötigt würden. Zudem würde für die Mobilität grundsätzlich das Gleiche wie für viele andere Bereiche, nämlich eine gute Mischung, gelten. Denn Mobilität sei heute schon eine entscheidende Frage der Gerechtigkeit und würde es in den kommenden Jahren noch entscheidender werden. Ratsherr Kelich machte deutlich, dass dieses Kriterium den Fokus wieder auf den umweltfreundlichen und kostengünstigen Fahrradverkehr richten würde. Man würde den Ausbau der Infrastruktur, welcher vor allem ein schnelles Vorankommen und Sicherheit bieten solle, befördern müssen, um dieses kostengünstige Verkehrsmittel nutzen zu können. Ratsherr Kelich unterstrich, dass die Fraktion der SPD weiter auf diesem Wege voranschreiten werde, ohne die anderen Verkehrsteilnehmer aus dem Blick zu verlieren.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) brachte das Unverständnis und die Fassungslosigkeit der Fraktion der CDU darüber zum Ausdruck, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen eine Aktuelle Stunde zum 200. Geburtstag des Fahrrades angemeldet habe. Im Weiteren machte Ratsherr Blaschzyk deutlich, dass es zurzeit sicherlich dringlichere Themen, wie z.B. zur Einbringung des Luftreinhalteplans, der Digitalisierung der Verwaltung oder zur Entdeckung des Lithiums im Jahr 1817, geben würde. Ratsherr Blaschzyk wies darauf hin, dass Lithium ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung der Elektromobilität wäre. Ratsherr Blaschzyk erinnerte ferner daran, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen Anträge der Fraktion der CDU zur Steigerung der Attraktivität des Fahrradverkehrs in Hannover, wie z.B. die Installation von Fahrradampeln zum Hannover Standard zu machen, die Errichtung von separaten Fahrradwegen, die Etablierung eines Fahrradverleihsystems, die Schließung von Lücken im Fahrradnetz oder die Sanierung von Fahrradwegen, abgelehnt habe. Ratsherr Blaschzyk stellte fest, dass das Fahrrad in Hannover schon seit langer Zeit als Verkehrsmittel etabliert sei, dass vielmehr die Elektromobilität voran zu treiben wäre und dass grundsätzlich alle Verkehrsteilnehmer, AutofahrerInnen, RadfahrerInnen und FußgängerInnen die gleiche Berücksichtigung erfahren sollten.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) wies darauf hin, dass unter § 15 der Geschäftsordnung des Rates aufgeführt sei, dass in der Aktuellen Stunde Themen zu aktuellen, kommunalpolitischen Anlässen behandelt werden sollten. Beigeordneter Hauptstein bat darum, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Geburtstag der Solarzelle doch bitte an irgendeinem Stammtisch feiern solle und den Rat der Stadt mit derartigen Themen zukünftig verschonen möge.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass Fahrräder unter anderen umweltfreundlich, Kraft sparend, Ressourcen erhaltend, gesundheitsfördernd, Langeweile tötend und entstressend wären. Trotz alle dem habe sich die Gesellschaft dazu entschieden, als Grundlage ihrer Entwicklung ausgerechnet die Ressourcen zerstörende Technologie des Automobils voranzutreiben. Ratsfrau Falke konstatierte, dass die vorangegangenen Generationen die Vorteile des Fahrrads gegenüber dem Automobil scheinbar nicht erkannt und zu schätzen gewusst hätten. Generationen von Stadtplanern hätten so getan, als würde der arbeitende Mensch seine Betriebsstätte nur mit dem Auto erreichen wollen. Allerdings war der Mensch seinen Generationen voraus und habe vermehrt das Rad für den Weg zur Arbeit genommen. Im Weiteren beschrieb Ratsfrau Falke die in Teilen hindernisreiche Bewältigung von Radwegen in der Landeshauptstadt, die schon mal auf dem Fußweg, der Straße mündeten oder sich vorübergehend auch mal in eine abenteuerliche Buckelpiste verwandeln würden und stellte fest, dass man sich zudem am Ende eines langen Arbeitstages dann nicht einmal sicher sein könne, ob man auch auf zwei Rädern wieder nach Hause fahren könnte. Ratsfrau Falke regte an, dass man in Hannover dafür Sorge tragen sollte den Aufbau eines zusammenhängenden Radwegenetzes aus Radwegen und markierten Fahrstreifen auf den Straßen voranzutreiben. Es sollten diebstahlsichere Radabstellladen an allen S-Bahnhaltepunkten und Stadtbahnendhaltepunkten sowie wichtigen Umsteigepunkten von S-Bahn und Stadtbahn installiert werden. Man sollte ferner den Vorschlag der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen folgen und Radschnellwege bauen, die den Berufsverkehr zwischen Orten und Städten aufnehmen würden. Zudem sollte man dem nachhaltigen Verkehr den Vorrang geben, nicht nur separate Ampeln installieren, sondern grundsätzlich Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer verkürzen. Ratsfrau Falke rief dazu auf, dass man ein attraktives Fahrradverleihsystem aufbauen sollte, wie bereits von den Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen gefordert würde und das neben den üblichen Fahrradtypen auch Lastenräder und elektrische Lastenräder zum Transport von schweren und sperrigen Dingen anbiete. Ratsfrau Falke machte deutlich, dass man bei den Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit auch die Folgekosten des Autoverkehrs, wie die durch Tote und Verletzte, Lärmgeschädigte und Feinstaubbelastete und auch die Bewegungsphobiker als Anwärter auf Herzinfarkte und Fettleibigkeit, berücksichtigen sollte. Ratsfrau Falke resümierte, dass diese Vorhaben natürlich Geld kosten würden. Allerdings würde an anderen Stellen langfristig auch Kosten eingespart. Man sollte, wie es einer Landeshauptstadt gebühre, den betriebswirtschaftlichen Tunnelblick über den Tellerrand hinauslenken und das tun, was schon längst hätte getan werden müssen – das Fahrrad angemessen zu würdigen!

Ratsherr Engelke (FDP) führte aus, dass sich der Fraktion der FDP die Aktualität der Aktuellen Stunde nicht erschließen würde. Denn das Fahrrad habe bereits seinen 200. Geburtstag gefeiert und der Masterplan Mobilität sowie das Leitbild Radverkehr würden von Politik und Verwaltung umgesetzt. Ratsherr Engelke betonte, dass die Fraktion der FDP den Willen zur Stärkung des Radverkehrs in Hannover begrüße, denn Rad fahren sei eine gleichberechtigte Form der Mobilität zum Autoverkehr, zum öffentlichen Personennah- verkehr (ÖPNV) und zum Fußgängerverkehr. Ratsherr Engelke erörterte, dass die Akzeptanz für den Fahrradverkehr erhöht werden müsste. Der motorisierte Individualverkehr und der Fahrradverkehr hätten ein gegenseitiges Akzeptanzproblem, welches auf einem gegenseitigen Respektproblem beruhe. In beiden Lagern fehle teilweise der Respekt in Bezug auf die Rechte des jeweils anderen. Ein vernünftiges Miteinander setze voraus, dass sich diese Einstellungen ändern würden. Das Gefühl von Rivalität um Straßenraum und um Verkehrsrechte müsse auch in Hannover beendet werden. Das Gefühl der politischen Gängelung bzw. der Bevorzugung anderer, würde diese Rivalität noch weiter schüren. Dabei würde dieses Gefühl erfahrungsgemäß weniger durch das Teilen des Straßenraums, sondern vielmehr durch die Verhinderung eines Verkehrsflusses bei allen Verkehrsteilnehmern erzeugt. Dafür zu sorgen, dass das Gefühl einer gegenseitigen Behinderung verringert würde, sei Aufgabe der Kommunalpolitik im Rat der Stadt Hannover. Die Verkehrs- und Straßenraumplanung müsse den Mobilitätsbedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werden. Eine Ideologiefreie und damit sinnvoll und sachorientierte Verkehrspolitik sollte daher eine optimale Aufteilung des Straßenraums und eine Verstetigung des Verkehrs zum Ziel haben. Aufgabe der Verkehrspolitik sei es verschiedene Möglichkeiten der Mobilität vorzuhalten und zu optimieren, Ratsherr Engelke unterstrich, dass diese nicht die Erziehung der Verkehrsteilnehmer zum Ziel habe. Verkehrspolitik dürfe keine Klientelpolitik sein, da sonst der Sozialfrieden in Hannover in Gefahr wäre. Das Abstrafen von einem bestimmten Mobilitätsverhalten sei kein geeignetes Mittel verantwortungsvoller Verkehrspolitik. Die Erziehung der BürgerInnen sei nicht Aufgabe der Verkehrspolitik. Die Fraktion der FDP gehe davon aus, dass der mündige Bürger durchaus in der Lage sei seine eigenen Entscheidungen in Sachen Mobilität zu treffen. Aufgabe verantwortungsvoller Verkehrspolitik sei es lediglich Wahlmöglichkeiten zu bieten. Ratsherr Engelke hob hervor, dass sich die Fraktion der FDP auch in Zukunft für eine unideologische Herangehensweise an die Verkehrspolitik in Hannover stark machen werde.

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) beschrieb seinen morgendlichen Arbeitsweg mit dem Fahrrad, welcher ihn über Radwege mit riesigen Schlaglöchern, behindert durch orientierungslose Fußgänger an Kreuzungen, zum Absteigen zwingende Bahnquerungen, zum Anhalten nötigende Hundebesitzer, zum Slalomfahren einladende Poller und Verkehrsschilder und die Fahrradfahrt beendende Glassplitter führen würde. Zudem seien mehrfach Fahrradwege mit Einmündungen auf Straßen in den fließenden Autoverkehr zu bewältigen. Ratsherr Förste kritisierte, dass es in Hannover noch immer nicht gelungen sei ein Fahrradverleihsystem aufzubauen und dass man von einer gleichberechtigten Behandlung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer noch weit entfernt sei. Allein die finanziellen Aufwendungen für den Fahrradverkehr würden nur einen Bruchteil davon ausmachen, was für den motorisierten Individualverkehr aufgewandt würde. Ratsherr Förste stellte fest, dass Hannover ein lückenloses, gut ausgebautes Fahrradwegenetz, radiale Radschnellwege sowie eigene Anforderungsampeln für Radfahrer gut zu Gesicht stehen würden.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) richtete herzliche Glückwünsche zum 200. Geburtstag an das Fahrrad und an die Stadt Münster, die zum wiederholten Mal zur fahrradfreundlichsten Kommune in Deutschland gekürt worden sei. Ratsherr Böning erinnerte daran, dass man in Hannover das sehr ambitionierte Ziel verfolgen würde, den Anteil des Fahrradverkehrs bis zum Jahr 2025 auf 25 % zu erhöhen. Ratsherr Böning erörterte, dass ein Radwegenetz vor allem dann attraktiv sei, wenn man auf diesem mit dem Rad sicher und schnell, auf gutem Straßenbelag, problemlos von A nach B käme und sich zudem gut in diesem orientieren könne. Ratsherr Böning stellte fest, dass die Beschilderung im Straßennetz von Stadt und Region Hannover gut sei. Ratsherr Böning betonte, dass er persönlich die Radschnellwege für eine gute und interessante Möglichkeit zur Steigerung des Radverkehrs halten würde. Ratsherr Böning machte deutlich, dass vor dem Hintergrund der Sicherheit Beispielsweise an Straßen wie der Podbielskistraße, aus städtebaulichen Gründen, keine Verbreiterung der Radwege möglich sei. Allerdings sollte versucht werden, dass diejenigen Markierungen, die Radwege auf Straßen kennzeichneten, noch deutlicher rot hervorzugeben. Ferner könnte versucht werden, dass die Nebenstraßen derartig viel befahrener Hauptstraßen, als Shared Space Areas auszuzeichnen. Die Attraktivität des Radverkehrs könne dadurch gesteigert werden, indem man dafür sorgen würde, dass Fahrräder gut und sicher geparkt werden könnten. Dafür würden große, sichere Fahrradparkhäuser gebraucht. Darüber hinaus sollten mehr Fahrrad-Servicestationen eingerichtet werden. Ratsherr Böning wies darauf hin, dass ein defensiveres Verhalten aller Verkehrsteilnehmer, ein Schritt hin zu einer für Radfahrer noch attraktiveren Stadt wäre. Toleranz und Vielfalt sollte auch im Straßenverkehr nicht nur gefordert, sondern auch von allen Verkehrsteilnehmern aktiv gelebt werden.

Die Aktuelle Stunde wurde von 17:30 Uhr bis 18.05 Uhr durchgeführt.


TOP 34.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: „Die Zukunft der Betreuung von Grundschulkindern in Hannover – Ganztagsbetreuung für alle und Kindheit in den gleichen vier Wänden oder Vielfalt und Wahlfreiheit in verschiedenen Formen des Schul- und Betreuungsalltags?“
(Drucks. Nr. 1644/2017)


Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die Jugend- und Bildungsdezernentin vor kurzem eine Informationsdrucksache mit dem Titel Zwischenbericht zur Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung vorgelegt habe. Dabei würde es sich um die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes HSK IX+ und somit um Effekte in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro für den städtischen Haushalt handeln. Ratsherr Wolf konstatierte, dass die Formulierung „Qualitätsoffensive“ bereits seit 30 Jahren verwendet würde, um Einsparungen zu begründen. Ratsherr Wolf stellte fest, dass die Qualität der Betreuung und das Wohl der Kinder in diesem Zusammenhang nicht im Vordergrund stehen würden. Im Eigentlichen verfolge die Dezernentin das Ziel Ganztagsschulen zum Standardangebot für Grundschulkinder zu entwickeln. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass in Zuge dessen das Hortangebot wegfallen solle. Es solle auf Kosten der Kinder gespart werden. Besonders problematisch sei, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Entwicklung dieser Drucksache nicht beteiligt worden wären. Ratsherr Wolf berichtete, dass er am Vortag, unter Beteiligung von etwa 60 SchülerInnen, einen virtuellen Schulausschuss durchgeführt habe und dass in diesem Rahmen die Informationsdrucksache angesprochen worden sei. Ratsherr Wolf betonte, dass die Abschaffung der Horte auf eine fast einhellige Ablehnung durch die Kinder und Jugendlichen gestoßen sei. Ratsherr Wolf erläuterte, dass Horte einen niedrigschwelligen Zugang für verschiedene Altersgruppen bildeten und dass diese offen betrieben würden. Die Horte würden eine Trennung von Lernen und Freizeit gewähren. Die Horte würden eine gute soziale Durchmischung haben, da dort Kinder aus den unterschiedlichsten Schulformen zusammenkommen würden. Die Horte hätten mehr Schwerpunkte auf Kreativprogramme und würden zudem mehr Rückzugsflächen in Innen- und Außenbereichen vorhalten können. Die Horte könnten auch an Ferientagen öffnen, wogegen die Schulen an den Ferienkalender gebunden seien. Ratsherr Wolf unterstrich, dass das ein Problem für Eltern und im Besonderen für Alleinerziehende darstellen würde. In Horten würde das Kinder- und Jugendschutzgesetz gelten. Der Betreuungsschlüssel sei mit zwei ausgebildeten Erziehungskräften für bis zu 20 Kinder deutlich besser als in den Schulen. Ratsherr Wolf resümierte, dass die Horte seit vielen Jahren eine exzellente Arbeit für das Wohl der Kinder und Eltern leisten würden und dass diese dringend zu erhalten wären. Das Einsparprogramm dürfe in einem derart reichen Land wie Deutschland und einer vergleichsweise wohlhabenden Stadt wie Hannover nicht entscheidend dafür sein, welche pädagogischen Rahmenbedingungen die Grundschulkinder erhielten. Kinder wären die Zukunft und bräuchten optimale Bedingungen zur Entwicklung von Eigenständigkeit und Kreativität.

Ratsherr Finck (SPD) stellte klar, dass die Behauptung, dass der Begriff Qualitätsoffensive ein Synonym für Haushaltskonsolidierung sei und dass der Vorwurf, dass die Stadt auf Kosten der Kinder sparen wolle, nicht haltbar sei. Hannover habe schon lange vor dem Beschluss zur Haushaltkonsolidierung, als eine der ersten Großstädte in Deutschland die Weichen dafür gestellt, dass die Schulen nicht nur als Lern-, sondern in Zukunft auch als Lebenswelt der Kinder verstanden werden solle. Nicht ökonomische Interessen, sondern das Wohl und die Entwicklung der Kinder würde dabei den Maßstab setzen. Für die Fraktion der SPD hätten die Ganztagsschulen ein großes Potential. Neben kostenlosen Freizeit- angeboten für alle Kinder, aller sozialen Schichten, sollten die Schulen auch Räume zur Entspannung vorhalten und mithelfen die hohen schulischen Anforderungen mit den Freizeitbedürfnissen der Kinder in Einklang zu bringen. Ratsherr Finck machte deutlich, dass kluges Einsparen nicht einer Streichung gleichkäme. Es ginge primär um Synergieeffekte im investiven Bereich. In Räumen die zurzeit von Horten genutzt würden, könnten in Zukunft Kinder aus Kindertagesstätten und Krippen betreut werden. Allein dadurch könnte pro Gruppe 750.000 € an investiven Kosten gespart werden. Ratsherr Finck wies darauf hin, dass die vergangene Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufgezeigt habe, dass diese Rechnung Schritt für Schritt aufgehen würde. Man habe beispielsweise in Wettbergen, ein Stadtteil in dem alle Grundschulen Ganztagsschulen wären, einen Hort in eine Kindertagesstätte umgewidmet. Ratsherr Finck betonte, dass darüber hinaus im Bildungsbereich der Landeshauptstadt keinesfalls gespart, sondern investiert würde. Allein in den kommenden 10 Jahren in Höhe von 400 Mio. Euro. Es würde investiert in die Bildungsgerechtigkeit und die Zukunft Hannovers, in mehr Krippen und Kindergärten, in bessere Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Und dass würde zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen. Es sei ferner ein Irrglaube, dass sich die Kinder aus verschiedenen sozialen Bildungsschichten im Hort eher zusammentreffen würden als in der Ganztagsschule. Denn beide würden in demselben Einzugsbereich liegen. Die Fraktion der SPD würden lieber auf die Ganztagsschule setzen, die für alle kostenlos und zugänglich sei. Eine Notwendigkeit wie die PISA-Studien gezeigt hätten und bei der die Skandinavier meilenweit vorausgeeilt wären. Ein gutes Ganztagsangebot sei demnach auch ganz konkret ein Ausdruck einer sozial gerechten Politik. Der Zwischenbericht zeige zudem, dass die Ganztagsschulen ein Erfolg wären. Durchschnittlich 65 % aller Kinder würden die Ganztagsangebote in ihren Schulen wahrnehmen. Zum Schuljahr 2017/2018 würden 41 der 60 Grundschulen in Hannover im Ganztagsschulbetrieb sein und neun weitere hätten bereits ihr Interesse bekundet. Die Ganztagsschule würde sich dabei ständig weiterentwickeln. Es sei entgegen der Ansichten von einigen Fraktionen im Rat nicht so, dass es sich dabei um Einheitsbespaßungen in immer den gleichen Räumen handeln würde. Vielmehr würde jede Ganztagsschule ihr eigenes, ganz auf die Bedürfnisse der Schule abgestimmte Handlungskonzept entwickeln. Dabei setze man auf eine Vielfalt der Kooperationspartner, wie Jugendverbände und Sportvereine. Denn Ganztagsschule heiße nicht - den ganzen Tag Schule, sondern nach dem Unterricht sollten neue Erfahrungen gesammelt werden oder auch in gebundenen Konzepten einen ganz neuen Rhythmus von Lernen und Entspannen zu erleben. Der Systemwandel vom Hort zur Ganztagsschule würde gelingen, wenn SchulleiterInnen, Kooperationspartner, Eltern, Verwaltung und die Politik an einem Strang ziehen und konstruktiv zusammenarbeiten würden. Hannover befände sich dabei auf einem guten Weg, wie auch die Ergebnisse der Fachtagungen im Februar 2014, im Oktober 2016 und die Gespräche mit den Verantwortlichen dokumentieren würden. Ratsherr Finck forderte die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf, die Diskreditierung an den Ganztagsschulen zu unterlassen und lieber aktiv mitzugestalten.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) informierte darüber, dass im Schuljahr 2015/2016 61 % der etwa 17.000 GrundschülerInnen eine Ganztagsbetreuung erhalten hätten. Auf Basis der 17.000 GrundschülerInnen hätten 34 % die Ganztagsschule und 23 % einen Hortplatz in Anspruch genommen. Ratsfrau Dr. Matz erklärte, dass die Fraktion der CDU es sehr kritisch betrachten würde, wenn die Qualität der Kinderbetreuung aufgrund von Vorgaben aus der Haushaltkonsolidierung leiden müsste. Ratsfrau Dr. Matz erläuterte, dass bei der Entwicklung eines derartigen Konzeptes einige Punkte zu beachten wären. Es sei darauf zu achten, dass der Übergang qualitätsvoll, verlässlich, stadtteilorientiert und bedarfsgerecht gestaltet würde. Ratsfrau Dr. Matz stellte klar, dass das Merkmal Bedarfsgerechtigkeit bei der Fraktion der CDU besondere Beachtung fände. Die Wahlfreiheit der Eltern müsse den Eltern auch weiterhin gegeben sein. Denn die Eltern wüssten am Besten, was gut ist für ihr Kind. Deshalb fordere die Fraktion der CDU, dass es sich bei den Ganztagsschulen um offene Ganztagsschulen handeln müsste. Es könnten auch, je nach Standort, teilgebundene Ganztagsschulen sein. Allerdings sollten nicht mehr als die Hälfte der wöchentlichen Schultage gebunden sein. Dann hätten die Eltern zumindest an drei Tagen in der Woche die Möglichkeit zu entscheiden, ob das Kind einen Sportverein aufsuche, ein musisches Angebot wahrnähme oder spontan entscheide wie gemeinsame Zeit verbracht werden solle. Ratsfrau Dr. Matz machte deutlich, dass die Fraktion der CDU unter dem Stichwort einer Bedarfsgerechtigkeit ein flexibles Modell erwarten würde. Der Verzehr des Mittagessens und die Hausaufgabenbetreuung bis 14:00 Uhr dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, ob das Kind am Ganztag teilnähme. Bedarfsgerecht würde aber auch bedeuten, dass ein Betreuungsangebot von 07:00 Uhr am Morgen bis 17:00 Uhr am späten Nachmittag vorgehalten würde. Ratsfrau Dr. Matz unterstrich, dass die Herstellung all dieser Qualitätsmerkmale und im Besonderen die Bedarfsgerechtigkeit, ein großes Maß an Kreativität in der Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig machen würde. Zudem sei die Kooperation von LehrerInnen und ErzieherInnen immer in Abhängigkeit vom Standort zu betrachten. Denn es sollte ja nicht nur eine Schule für alle, sondern ebenfalls verschiedene Schulformen vorgehalten werden.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) forderte den jugendpolitischen Sprecher der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf, dass dieser von seiner schwarz/weiß Malerei Abstand nehmen möge, dass dieser nicht immer nur von den guten Horten und den schlechten Ganztagsschulen erzählen sollte und fragte, ob dieser schon jemals davon gehört habe, dass die SchülerInnen und Eltern aus Überzeugung die Ganztagsschule wählen würden, da sich die Kinder in den Horten nicht wohlfühlten. Ratsfrau Klingenburg-Pülm führte weiter aus, dass Hannover beschlossen habe die beiden Betreuungssysteme zusammenzulegen. Das würde bedeuten, dass man die Ganztagsschulen weiter ausbaue, die Horte, so lange wie diese gebraucht würden, vorzuhalten und die frei werdenden Gebäude in Krippen umzuwandeln. Die Horte würden somit nicht geschlossen, sondern umgewandelt, wenn die Nachfrage nicht mehr stimmte. Ratsfrau Klingenburg-Pülm berichtete, dass die Maßnahme zu Beginn bei den Eltern nicht gut angekommen sei und dass habe zu einer großen Skepsis gegenüber der Ganztagsschule geführt. Allerdings sei es der Verwaltung im Laufe der Zeit gelungen, die Qualität stufenweise zu steigern. Ratsfrau Klingenburg-Pülm machte deutlich, dass mit der hannoverschen Ausgestaltung des Ganztags viele wichtige Schritte im Sinne der Kinder begangen worden seien. Es gäbe eine bessere Schulung für MitarbeiterInnen. Es gäbe Bezugsgruppen und freie Nachmittagsangebote für die Erst- und Zweitklässler. Die Verwaltung würde mittelfristig die Ausstattung sowie die Räume für den Ganztag an die Standards des Hortes angleichen. Ratsfrau Klingenburg-Pülm erörterte, dass mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz aus Bundessicht das Ziel verfolgt worden sei, die bundesweite, stille Reserve des Arbeitsmarktes – überwiegend Mütter, in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um einem Fachkräftemangel vorzubeugen bzw. diesen abmildern zu können. Familien seien damit zeitlich belasteter als jemals zuvor und würden deshalb das Angebot der Ganztagsschule immer häufiger und überzeugter in Anspruch nehmen. Ratsfrau Klingenburg-Pülm betonte, dass die Ganztagsschulen für die Familien eine Entlastung wären. Dass die Kinder mehr Chancengerechtigkeit im Bereich der Bildung erführen sowie gute Möglichkeiten zur Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angeboten wahrnähmen und die Möglichkeit viel Zeit mit gleichaltrigen zu verbringen nutzen könnten. Ratsfrau Klingenburg-Pülm betonte, dass die Verwaltung immer noch mit Hochdruck an der Herkulesaufgabe, den Krippenplatzanspruch umzusetzen, arbeiten würde. Allerdings hätten diejenigen Familien, die ihre Kinder seit dem ersten Lebensjahr bislang ganztägig in einer Einrichtung betreuen lassen hätten, natürlich nicht die Erwartung dies nach dem sechsten Lebensjahr wieder umstellen zu wollen. Ratsfrau Klingenburg-Pülm unterstrich, dass die Ganztagsschulen in Hannover, zu Beginn eines neuen Schuljahres, von immer mehr Kindern angewählt würden. Zudem gäbe es einige Schulen die teilgebunden arbeiten würden. Die an ein bis drei Tagen in der Woche den Schultag bis in den Nachmittag, gemeinsam mit LehrerInnen und Ganztagsbetreuern, gestalten würden. Es würde viel darüber berichtet, dass sich durch diese Rhythmisierung neue Möglichkeiten für die Kinder ergeben würden. In der Ganztagsschule, wie die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen sich diese vorstellen würde, würde Schule zum Ort des Erlebens und Lernens, mit Rückzugsmöglichkeiten, einer offenen Raumnutzung, gemeinsamen Mahlzeiten, einem anregenden Außengelände und der Vernetzung mit dem Stadtteil. Man wolle, dass die Kinder innerhalb des Ganztags viel mehr zu Wort kämen. Die Kinder sollten anhand von kindgerechten Beteiligungsformen als Experten und Expertinnen mitgestalten und mitbestimmen. Das Ziel müsse sein, dass sich die Kinder wohlfühlen. Dass sie Lust auf Erfahrungen haben. Die Vielfalt ergäbe sich für die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen nicht daraus, dass die Kinder die Räume wechseln könnten. Die Kinder sollten sich selbst ermächtigen die Vielfalt im Erleben kennenzulernen. Darauf sollte man achten. Das sollte man ernstnehmen. Und die Schulen in Hannover entsprechend gestalten.

Ratsherr Braune (AfD) erklärte, dass sich die Fraktion der AfD mit allen Kräften für den Ausbau der Kindergartenplätze einsetzen würde. Denn auch die Eltern hätten sich in der Sitzung des Schulausschusses für den Erhalt des Kinderhorts ausgesprochen. Ferner würde die Fraktion der AfD dafür einstehen, dass der Hort kostenfrei für alle Kinder vorgehalten würde. Ratsherr Braune führte aus, dass ein weiterer Ausbau der Ganztagsschule abzulehnen sei, da man die Gefahr sähe, dass sich der Staat zu sehr in die Erziehung der Kinder einmischen würde. Man halte es darüber hinaus für notwendig, dass man die Eltern über ihre jetzt noch vorhandenen Rechte aufkläre. Die Bindung zu den Eltern und einem individuellen Netzwerk, welches sich daraus entwickele, sollte in erster Linie gestärkt werden. Man müsse Kinder fähig machen selbstbestimmte Peergroups aufzubauen. Man wolle die Kinder Stärken und nicht von einem System abhängig machen. Die Ganztagsschule würde die Unselbstständigkeit des Kindes fördern. In einer Abhängigkeit der verpflichtenden Ganztagsschule würden individuelle Wünsche der Kinder verloren gehen, da eine Ganztagsschule nur einen sehr begrenzten Rahmen an Möglichkeiten abdecken könne. Dadurch würden Musikschulen, Sportvereine und andere Agenturen schlechter kombinierbar. Kinder würden ihr Freizeitverhalten dann nicht mehr in ihrer selbstbestimmten Freiheit erleben können. Ratsherr Braune wies darauf hin, dass es oft auch an der räumlichen Ausstattung fehlen würde. Denn ein abgenutztes relax-Sofa konnte nicht die Gemütlichkeit des eigenen Bettes ersetzen. Den Kindern würde die Möglichkeit genommen sich zurückzuziehen. Die Kinder scheinen in der Ganztagsschule permanent der Beobachtung durch die Lehrkräfte ausgesetzt zu sein. Ratsherr Braune konstatierte, dass die Umsetzung der Ganztagsschule wesentlich teurer wäre, als der Unterhalt der Horte. Zudem würden häufig minderqualifizierte Kräfte für die Kurse eingesetzt. Daher würde oft nur eine Betreuung stattfinden und Arbeitsgemeinschaften, wie z.B. AG PlayStation und AG Wii angeboten. Kindern im jugendlichen Alter würde verwehrt, einer bezahlten Berufserfahrung nachzugehen und damit die Möglichkeit das eigene Taschengeld aufbessern zu können, verbaut. Dem Kind würde die Möglichkeit genommen den beruflichen Horizont selbst zu erweitern. Ausbildung und Lernen würden institutionalisiert und würden nicht mehr dem Lebensrhythmus des Kindes entsprechen. Eine weitere Gefahr sei zudem, dass sich die Eltern ihrem Erziehungsauftrag entziehen würden. Ratsherr Braune stellte klar, dass eine flächendeckende Ganztagsbetreuung personell und wirtschaftlich scheitern würde. Ratsherr Braune unterstrich, dass die Fraktion der AfD dafür stünde, dass Kindergarten- und Hortplätze für alle Eltern zugänglich zu halten und von der Kommune maximal zu fördern seien.

Ratsherr Bingemer (FDP) führte aus, dass Hannover eine wachsende Stadt mit steigenden Geburtenraten sei. Das sei ein erfreulicher Trend, der allerdings auch große Anforderungen an Politik und Verwaltung stellen würde, um dieser Entwicklung durch die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur gerecht werden zu können. Die Betreuung der Grundschulkinder treibe einige Jahre hinter dem Druck des Rechtsanspruches auf Krippen- und Kindergartenplätze zurück. In den letzten Jahren habe Hannover in diesem Bereich jedoch deutliche Fortschritte gemacht. Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 würden Zweidrittel der Grundschulen über ein Ganztagsangebot verfügen können. Ratsherr Bingemer machte deutlich, dass die meisten Angebote im offenen Ganztag erfolgen würden. Das sei auch das von der Fraktion der FDP favorisierte Modell, da dieses dem Flexibilitätsbedürfnissen berufstätiger Eltern am ehesten entspräche. Der Ausbau der Betreuungsangebote müsste den unterschiedlichen Bedürfnissen in den jeweiligen Stadtbezirken genügen. Ratsherr Bingemer stellte fest, dass es eine einheitliche Blaupause nicht geben würde. Alle relevanten Akteure, wie z.B. LehrerInnen, Eltern, Kinder, Sportvereine und Sozialverbände, müssten in die Planungen einbezogen werden. Den einzelnen Stadtteilen, mit seiner jeweiligen demografischen und sozialen Zusammen- setzung, müsse Rechnung getragen werden. Die individuellen Bedürfnisse der Familie müssten im Vordergrund stehen, da der Elternwille immer die oberste Richtschnur für die Umsetzung des Betreuungsangebotes sein müsste. Daher sei auch die Wahlfreiheit der Betreuungsformen und -Zeiten das wichtigste Kriterium für den Ausbau der Betreuung. Das würde bedeuten, dass ein bestmöglicher Ausgleich zwischen Elternwillen und finanzieller Machbarkeit gefunden werden müsste. Ratsherr Bingemer betonte zum Abschluss, dass sich Hannover auf dem richtigen Weg befinden würde und dass dieser kontinuierlich auf Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass die sozialen Veränderungen und Deutschland der letzten Jahrzehnte auch vor den Schulkindern nicht halt gemacht hätten. Politik und Wirtschaft hätten kräftig an der Aufweichung der familiären Bindung der Menschen gearbeitet. In diesem Zusammenhang habe die Politik mit einer insgesamt familienfeindlichen Tendenz, teils absichtlich, teils auch unbeabsichtigt, die soziale Entwurzelung vorangetrieben, um die jungen Menschen einer angeblich reaktionären Erziehung, durch uneinsichtige Eltern, zu entreißen. Beispielhaft dafür sei der skandalträchtige Ausspruch des damaligen SPD Generalsekretärs Olaf Scholz aus dem Jahr 2002: „Die SPD müsse durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung die Lufthoheit über die Kinderbetten erobern.“ Der Kirchenmann Kardinal Lehmann nannte die Aussage von Olaf Scholz: „Rücksichtslos und zynisch gegenüber den Familien.“ Die Wirtschaft ihrerseits besähe die Menschen hauptsächlich als Arbeitskräfte und Konsumenten, auf deren familiären Bedürfnisse diese nur begrenzt Rücksicht nehmen würde. „Heuern und Feuern“ und berufliche Mobilität seien Trumpf. Wer in Schwerin gefeuert würde und trotzdem weiter in Arbeit und Lohn bleiben wolle, solle doch gefälligst nach Stuttgart oder Augsburg gehen! Wer sich mit seiner persönlichen Arbeitskraft, Mobilität und Zeitplanung den ökonomischen Zeitzwängen nicht anpassen könne, würde aussortiert. Die Werbung als wichtiger Teil dieser Geldindustrie kultiviere ein materielles und personales Anspruchsdenken, welches sich im Leben eines Durchschnittsmenschen nur selten erfülle. Das führe zum Scheitern sehr vieler Ehen und Lebensgemeinschaften. Die Zahl alleinerziehender Eltern steige folglich weiter an. Die Leittragenden seien vielfach die Kinder. Um die Verwüstungen, die sie gemeinsam anrichten wenigstens vordergründig zu begrenzen, hätten Politik und Kapitalismus den Sozialstaat erfunden. Ein Heer von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern sei ständig bemüht ein anderes Heer, das Heer der Verlierer und somit Bedürftigen, zu betreuen. Eine riesige Betreuungsindustrie habe sich entwickelt. Die dadurch zu Abhängigen und Mündeln gemachten Menschen würden bei bestimmten Gelegenheiten, etwa bei Wahlen, gern daran erinnert, dass sie ihren vermeintlichen Wohltätern zu Dank verpflichtet seien. Dies alles mag man bedauern oder auch nicht! Betreuen sei heute etwas Essenzielles in vielen Lebensbereichen. Vor allem die Jüngsten und die Ältesten würden sie benötigen. Besonders berufstätige Eltern bräuchten sie für ihre Kinder. die Einkindfamilie bedürfe ihr fast noch dringender als die Mehrkindfamilie. Denn das Einzelkind könne oft fast nur in der Schule oder im Hort bestimmte soziale Tugenden erlernen. Ein anderes, großes Problem habe erst die sogenannte Willkommenskultur, wiederum in Kombination von Politik und Wirtschaft dadurch geschaffen, dass sie in finitum, Einwanderer aller Art aufnehmen wolle. Deren Kinder müssten hier vielfach neu sozialisiert werden. Rein sprachlich, aber auch oft genug gegen die archaische Prägung, die sie bisher in ihren Heimatländern genossen hätten und sogar oft auch gegen die hier fortwirkende Prägung ihres Elternhauses. Dieses Gesellschaftsexperiment könne Kinder seelisch zerreißen. Und sein letztendlicher Erfolg sei durchaus nicht gesichert. Schulkinderbetreuung sei nach Lage der Dinge vielfach notwendig. Diese sollte möglichst kompetent sein. Was jedoch immer schwieriger zu gewährleisten sei, da angesichts eines leergefegten Erziehermarktes, man wohl mehr und mehr auf Hilfskräfte zurückgreifen müsse. Insgesamt erscheine die Betreuung nach der Schule im Hort als die effektivere Variante gegenüber der Ganztagsschule. Deshalb müsse auch bei flächendeckender Ganztagsbeschulung die Wahlfreiheit für die Eltern erhalten bleiben. Auch wenn diese den Eltern Geld kosten würde. Die Fraktion DIE HANNOVERANER meine, so viel Betreuung wie nötig und so viel Freiheit und Selbstbestimmung wie irgend möglich bei der Schulkinderbetreuung.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) bedankte sich bei den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen für die jahrzehntelange Verschleppung von Sanierungen an den Schulgebäuden. Ratsherr Klippert konstruierte ein dem Arbeitsmarkt zugewandtes Beschäftigungssystem für lernschwächere SchülerInnen, um diesen einen Vorteil in der Gebäudereinigungsbranche zu verschaffen. Auf diese Weise könnte man sich die Sanierung der Toiletten sparen und hätte Geld frei, was den Schulen durch falsche Konsolidierungen ansonsten fehlen würde. Im Weiteren erläuterte Ratsherr Klippert, dass die flexible Ganztagsschule mit variablen Anfangs- und Feierabendzeiten, je nach Zeitplan der Eltern, eingerichtet werden sollte.

Die Aktuelle Stunde wurde von 18:05 Uhr bis 18.40 Uhr durchgeführt.



TOP 5.
Kampfmittelbeseitigung - Gefahrenerforschung, Kampfmittelräumung und Kostenlastverteilung
(Drucks. Nr. 0452/2017)


TOP 5.1.
dazu Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
(Drucks. Nr. 0802/2017)

TOP 5.2.

und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1215/2017)


TOP 5.3.

Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0452/2017: Kampfmittelbeseitigung - Gefahrenforschung, Kampfmittelräumung und Kostenlastenverteilung
(Drucks. Nr. 1668/2017)


Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) gab den Antragstext wieder und erklärte, dass sich die Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem vorliegenden Antrag dem Thema zuwenden würden.

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) erläuterte, dass im Rahmen der Gefahrenerforschung, Sondierung und Kampfmittelräumung ein öffentlich zugängliches Kataster angelegt werden sollte, in welchem Stadtwerke, Üstra sowie private Bauwillige Einsicht nehmen könnten. Ratsherr Förste berichtete, dass zurzeit ein Mitarbeiter einer Landesbehörde auf Anfrage Kuverts mit Fotomaterial durchsehen würde, um feststellen zu können, ob auf einem Grundstück bereits Untersuchungen zu Kampfmittelrückständen vorgenommen worden wären. Ratsherr Förste sagte, dass der Antrag der Fraktion DIE FRAKTION darauf abzielen würde, dass die Landeshauptstadt Hannover, mit ihrer hervorragenden technischen Ausstattung, Amtshilfe leisten möge, um die kostenverzehrenden Wartezeiten verringern zu können.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) wies darauf hin, dass nur diejenigen betroffen wären, die über das betroffene Grundstück hinaus, ein bestehendes Vermögen, nach Abzug aller Verbindlichkeiten, von mehr als 500.000 € besitzen würden. Man habe somit eine Deckelung getroffen, die sich sicherlich auch an rechtlichen Orientierungen des Bundesverwaltungsgerichts anlehne. Ratsherr Dr. Menge machte deutlich, dass es unübersehbare Auswirkungen für den Haushalt haben würde, wenn man laut Antrag der Fraktion der CDU den Wert von 500.000 € streichen würde. Ratsherr Dr. Menge erklärte, dass die Fraktion der SPD der Verwaltungsvorlage, in Verbindung mit dem Zusatzantrag der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD zustimmen und den Änderungsantrag der Fraktion der CDU ablehnen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den drei Zusatz- bzw. Änderungsanträgen zustimmen würde. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU fände die Zustimmung der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, weil Sicherheit ein öffentliches Gut sei. Ein Gut, welches nicht individualisiert mit Gebühren abgegolten werden könnte. Das würde im Besonderen für Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg gelten. Beigeordneter Machentanz erörterte, dass jeder Bombenfund daran erinnern würde, dass der Verursacher des Zeiten Weltkrieges der Vorgängerstaat der Bundesrepublik Deutschland gewesen sei. Deshalb sei es fragwürdig, wenn sich irgendjemand Gerechtigkeitsüberlegungen anmaßen würde und meinen würde, dass private Personen für die Beseitigung der Gefahrenquellen per Gebühr zur Kasse gebeten werden könnten. Beigeordneter Machentanz machte deutlich, dass sich die Bundesregierung mit den Fragen zur Finanzierung der Kampfmittelbeseitigung beschäftigen müsste. Der Bund habe an der Stelle für eine durch Steuern finanzierte Sicherheit zu sorgen. Falls die Kommunen für die Beseitigung der Kampfmittel zuständig wären, habe der Bund für die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sorgen. Beigeordneter Machentanz merkte abschließend an, dass eine Kostenbeteiligung an Bombenräumungsmaßnahmen durchaus auch ein den Standort gefährdender Faktor sein könnte.

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass man zur Verwaltungsvorlage feststellen müsste, dass die Kosten für eine Kampfmittelbeseitigung pro Grundstück bei über 100.000 € liegen könnte. Bei einem Haushalt mit einem Wohnhaus und einem frisch sanierten Mehrfamilienhaus mit einem Verkehrswert von über 500.000 €, könnte das den Verlust von einem der beiden Häuser mit Grundstück bedeuten. Ratsherr Karger stellte fest, dass schon der Ausdruck aus dem Antragstext: „Zustandsstörer“ rechtlich fragwürdig sei, wenn man bedenke wer die Bomben geworfen habe. Ferner sei davon auszugehen, dass diese Grundstücke damals durch die Bombenabwürfe stark beschädigt worden wären und die Besitzer generationsübergreifend mit dem Wiederaufbau belastet worden wären. Es sei daher nach Auffassung der Fraktion der AfD unrecht diese Haushalte erneut zu belasten. Ratsherr Karger erklärte, dass die Fraktion der AfD der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen werde.

Ratsherr Gill (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD dem Änderungsantrag der Fraktion DIE FRAKTION nicht zustimmen würde, da dieser Unruhe und Angst bei der Bevölkerung verursachen würde. Ratsherr Gill erinnerte daran, dass man bei der letzten Bombenräumung in Vahrenwald habe beobachten können, dass es bei 14 registrierten Verdachtsmomenten nur 3 Bombenfunde gegeben habe.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER alle vorliegenden Zusatz- und Änderungsanträge als zustimmungswürdig erachten würde. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass der Änderungsantrag der Fraktion DIE FRAKTION keineswegs Unsicherheit oder Ängste bei der Bevölkerung hervorrufen würde, da sich das Kataster doch lediglich auf die die Registrierung der bislang tatsächlichen Bombenfunde beziehen solle. Ratsherr Wruck betonte, dass dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU zuzustimmen sei, da es nicht richtig wäre, dass die Kosten von privaten Grundstücksbesitzern, abhängig vom Vermögen, übernommen werden sollten. Ratsherr Wruck unterstrich, dass man dabei bleiben müsste, dass jemanden der das Pech habe, dass auf dessen Grundstück eine Bombe gefunden würde, dann nicht auch noch damit zu rechnen habe, dass dadurch seine Existenz gefährdet würde. Ratsherr Wruck erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Verwaltungsvorlage ablehnen würde, da diese auf einer Ungleichbehandlung beruhe.

Ratsherr Engelke (FDP) machte darauf aufmerksam, dass es grundsätzlich nun einmal so sei, dass im Gesetzt stünde, dass derjenige, der eine Bombe auf seinem Grundstück habe, auch alle Kosten zu übernehmen habe. Ratsherr Engelke berichtete, dass die Stadt Hannover in den vergangenen Jahrzehnten bei derartigen Vorkommnissen immer sehr bürgerfreundlich reagiert habe. Die Stadtverwaltung habe immer nach Möglichkeiten gesucht, wie man sich an den Kosten beteiligen könnte. Ratsherr Engelke betonte, dass die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang immer im Rahmen von Grauzonen gehandelt habe. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass die vorliegende Drucksache rechtliche Klarheit für die Feuerwehr, die Verwaltung und die Menschen in der Stadt schaffen würde. Ratsherr Engelke sagte, dass der Antrag der Fraktion DIE FRAKTION abzulehnen sei, da die Schaffung eines öffentlichen Katasters überflüssig wäre. Denn auf schriftliche Anfrage beim Land (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen) würde man von kompetenten MitarbeiterInnen zuverlässige Informationen zu Grundstücken erhalten können.

Mit 32 Stimmen gegen 27 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0452/2017 - Kampfmittelbeseitigung - Gefahrenforschung, Kampfmittelräumung und Kostenlastenverteilung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1668/2017 ab.

Mit 34 Stimmen gegen 22 Stimmen und bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1215/2017 ab.

Mit 54 Stimmen gegen 2 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0802/2017.

Mit 52 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat die Kampfmittelbeseitigung, die Gefahrenerforschung, die Kampfmittelräumung und die Kostenlastverteilung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0452/2017 in Verbindung mit dem Änderungsantrag, Drucks. Nr. 0802/2017.


Stadtrat Härke informierte darüber, dass aus dem Stadtteil Badenstedt, mit Fundort Badenstedter Straße / Soltekamp aktuell ein Bombenfund gemeldet worden wäre. Dabei handele es sich um eine fünf Zentner Bombe. Es müsse ein Radius von 1.000 Metern geräumt werden. Ein Straßenverzeichnis läge dazu noch nicht vor. Die Einsatzleitung habe ein Treffen für 20:00 Uhr angesetzt.


TOP 6.
Findungskommission zur Auswahl der beratenden Mitglieder im Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
(Drucks. Nr. 1040/2017)


Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es sehr erfreulich sei, dass man erneut auf die gewohnte Art und Weise die beratenden Mitglieder für den Internationalen Ausschuss suchen würde. Beigeordnete Dr. Markowis erläuterte, dass der Internationale Ausschuss das Gremium sei, welches dafür sorgen würde, dass Migranten oder Vertreter von Migrantenorganisationen in die Ratsarbeit miteinbezogen würden.

Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Findungskommission zur Auswahl der beratenden Mitglieder im Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1040/2017.

TOP 7.
Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 1220/2017)

TOP 7.1.
Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 1220/2017 E1 mit 1 Anlage)

TOP 7.2.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1220/2017: Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 1646/2017)

TOP 7.3.
Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu den Drucks. Nr. 1220/2017 und 1221/2017: Informationsveranstaltungen zu Bäderneubauten
(Drucks. Nr. 1647/2017)

Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 8.
Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN der Landeshauptstadt Hannover für den Doppelhaushalt 2017/2018
(Drucks. Nr. 1229/2017 mit 1 Anlage)


TOP 8.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1229/2017: Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN der Landeshauptstadt Hannover für den Doppelhaushalt 2017/2018
(Drucks. Nr. 1594/2017 N1)

Mit 39 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1229/2017: Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN der Landeshauptstadt Hannover für den Doppelhaushalt 2017/2018, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1594/2017 N1.

Mit 39 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN der Landeshauptstadt Hannover für den Doppelhaushalt 2017/2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1229/2017 mit 1 Anlage.

TOP 9.
Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst
(Drucks. Nr. 0085/2017 mit 3 Anlagen)


TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag des Schul- und Bildungsausschusses aus dem Änderungsantrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss
(Drucks. Nr. 0831/2017 mit 1 Anlage)

TOP 9.2.

und Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses aus dem Änderungsantrag von Ratsherrn Bindert im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 1172/2017 mit 3 Anlagen)


Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) monierte, dass der Umgang der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP mit den Änderungsantrag der Eltern und Schülervertreter bzw. der Lehrervertreter exemplarisch für die immer gleiche Verfahrens- weise mit den Anträgen aus dem Schul- und Bildungsausschuss sei. Der Schul- und Bildungsausschuss habe mit seiner fachlichen Kompetenz beschlossen. Und am Ende des Verfahrens würde dieser von den Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der SPD dann gekippt. Ratsherr Wolf erinnerte in diesem Zusammenhang an den Beschluss zur Grundschulkinderbetreuung bzw. zur Grundschule Mühlenberg, den die Fraktionen der FDP, SPD und der Bündnis 90/Die Grünen mit einem unverbindlichen Beschluss, hinsichtlich des Zeitplans, verwässern würden. Ratsherr Wolf richtete einen Appell an die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, wonach diese in Bildungsfragen mehr auf die Betroffenen hören sollten. Denn die Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen wüssten am besten über ihre Probleme Bescheid. Und wenn um Hilfe gerufen würde, wäre das ein ernsthafter Ruf, der nicht einfach so weggewischt werden sollte.

Beigeordnete Kastning (SPD) widersprach dem Vorwurf, dass die Fraktion der SPD die Fragestellungen am Mühlenberg nicht ernst nehmen würde. Wenn in einem Antrag der Fraktion der CDU gefordert würde, sofort und ganz schnell etwas zu tun, dann passe dies genau zu den Vorstellungen der SPD, schnellstmöglich etwas zu machen. Beigeordnete Kastning erklärte, dass man nach der Diskussion im Schul- und Bildungsausschuss interfraktionell einen Antrag angeboten habe. Allerdings sei auch dann eine gewisse Vorbereitungszeit zu berücksichtigen, wenn man schnellstmöglich etwas tun wolle. Deshalb habe man in dem Antrag zum Mühlenberg einige überbrückende Maßnahmen mit eingeflochten. Beigeordnete Kastning verwahrte sich vehement dagegen, dass die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Fragestellungen und das dringende Bedürfnis am Mühlenberg nicht ernst nehmen.

Ratsherr Hirche (AfD) kritisierte, dass sich die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen nun als die eifrigen Sanierer hinstellen würden, nachdem genau diese Fraktionen die Sanierungen 30 Jahre lang verschleppt und damit derartige Situationen wie am Mühlenberg erst hervorgerufen hätten.

Mit 37 Stimmen gegen 24 Stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses aus dem Änderungsantrag von Ratsherrn Bindert im Jugendhilfeausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1172/2017 mit 3 Anlagen.

Mit 33 Stimmen gegen 27 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag des Schul- und Bildungsausschusses aus dem Änderungsantrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschusses nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0831/2017 mit 1 Anlage ab.

Mit 40 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0085/2017 mit 3 Anlagen.

TOP 10.
Konzept für eine klimaneutrale Stadtverwaltung 2050
(Informationsdrucks. Nr. 0457/2017 mit 2 Anlagen)


Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bat um ein deutlicheres Auffrufen der Tagesordnungspunkte, da die Konzentration nach nun schon fast vier Stunden Sitzungslänge nachlassen würde.

Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 11.
Änderung der "Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover"
(Drucks. Nr. 0691/2017 mit 3 Anlagen)


TOP 11.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0978/2017)

TOP 11.2.
und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0979/2017)


Ratsherr Oppelt (CDU) interpretierte den Text des Änderungsantrages und ergänzte, dass diese Änderung von den Angehörigen gewünscht würde. Zudem sei es pietätlos an der Stelle, auf Kosten der Angehörigen von verstorbenen Menschen eine Dienstleistung zusammenstreichen zu wollen. Ratsherr Oppelt erläuterte zum Zusatzantrag, dass dieser auf die Wünsche von Gewerbetreibenden zurückgehen würde. Es wäre ein Vorteil für die Friedhofsgärtner und deren Kunden, da die Anzahl der zu pflegenden Gräber ständig steigen würde.

Ratsherr Kreisz (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD dem Änderungs- und dem Zusatzantrag der Fraktion der CDU nicht zustimmen würde, da man der Argumentation der Verwaltung folgen könne, wonach die grundsätzliche Verlängerung fünf Jahre betragen solle. Ratsherr Kreisz betonte, dass damit nicht ausgeschlossen würde, auch einjährige Verlängerungen zu genehmigen. Ratsherr Kreisz erörterte, dass die Verwaltung nicht vorhabe den Friedhofsgärtnern Überstunden zu verordnen. Die Friedhofsgärtner hätten eine Wochenstundenarbeitszeit von 38,5 Stunden. Wenn die Arbeitszeit an den Freitagen auf 16:00 Uhr verlängert werden sollte, müsste ein Mehraufwand an Arbeitskräften finanziert werden. Ratsherr Kreisz stellte fest, dass die Fraktion der CDU dazu keinen Antrag in das Verfahren gegeben habe.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die Verwaltung bereits im Fachausschuss klargestellt habe, dass eine Verlängerung um ein Jahr möglich wäre. Mit dem Antrag der Fraktion der CDU solle beschlossen werden was längst möglich sei. Das sei reinster Populismus und dem könne die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen. Ratsherr Drenske führte weiter aus, dass es aus Arbeitnehmersicht völlig inakzeptabel sei, ohne eine Anpassung der Ausgaben zu fordern, dass die MitarbeiterInnen mehr arbeiten sollten. Ratsherr Drenske betonte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dafür stünde, dass die Gebühren stabil blieben. Die vorliegenden Anträge der Fraktion der CDU würden dafür sorgen, dass die Friedhofsgärtner unbezahlte Überstunden ableisten müssten oder dass durch den Mehraufwand von Personalkosten die Friedhofsgebühren angehoben werden müssten.

Ratsherr Oppelt (CDU) konstatierte, dass die Verwaltung natürlich etwas damit im Schilde führen wolle, wenn man schreibe eine Grabstätte nur noch um fünf Jahre verlängern zu wollen. Der Hintergedanke sei, dass man etwas verändern wolle. Dass man keine Verlängerungen um nur noch ein Jahr haben wolle. Ratsherr Oppelt erörterte, dass der Antrag der Fraktion der CDU einen sozialen Hintergrund habe. Denn wenn sich die Hinterbliebenen eine Verlängerung von fünf Jahren nicht leisten können, dann käme als Alternative nur die Abräumung des Grabes in Frage. Ratsherr Oppelt betonte, dass es für die Hinterbliebenen unzumutbar wäre, bei der Verwaltung als Bittsteller für eine Ausnahmeregelung auftreten zu müssen.

Ratsherr Hellmann (CDU) wies darauf hin, dass sich die Stadtverwaltung nicht darüber wundern sollte, dass die Menschen beispielsweise in einen Friedwald nach Holtensen oder auf Kirchenfriedhöfe ausweichen würden, wenn man sich derart wenig kundenfreundlich zeige.

Ratsherr Karger (AfD) wandte ein, dass die Verlängerung der Arbeitszeit an Freitagen bis 16:00 Uhr durch ein flexibles Verschieben des Arbeitsbeginns ermöglicht werden könnte.

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass sich die ArbeitnehmerInnen mit ihren ArbeitgeberInnen im Handwerk allgemein, praxisnah und familienfreundlich darauf verständigt hätten, dass z.B. in den Sommermonaten von Montag bis Donnerstag je eine Stunde länger gearbeitet würde, um am Freitag früher Feierabend machen zu können. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass der Antrag der Fraktion der CDU darauf abzielen würde, dass die Friedhofsgärtner an den Freitagen bis 16:00 Uhr arbeiten sollten.

Ratsherr Oppelt (CDU) stellte fest, dass sich die Fraktion der FDP mit ihren Äußerungen gegen die Belange der Hinterbliebenen der Verstorbenen und gegen die Interessen der Gewerbetreibenden in der Stadt stellen würde. Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass sich der Zusatzantrag aus Gesprächen mit Unternehmern herausgebildet habe. Ratsherr Oppelt machte deutlich, dass sich die Fraktion der CDU um die Belange der Unternehmer in Hannover kümmern müsste, seit die Fraktion der FDP in die Partnerschaft mit den Fraktionen der SPD und den Bündnis 90/Die Grünen eingetreten sei.

Ratsherr Engelke (FDP) unterstrich, dass er persönlich einen sehr regen Kontakt zu Handwerksfirmen pflegen würde. Ratsherr Engelke räumte ein, dass es in Bezug auf das Arbeitszeitmanagement sicherlich auch im Handwerk vereinzelte Ausnahmen geben würde. Allerdings sollte festgehalten werden, dass die Fraktion der CDU eine für den Arbeitnehmer unfreundliche Regelung mit ihrem Antrag fordern würde. Ratsherr Engelke stellte klar, dass die Handwerksfirmen an den Freitagen um die Mittagszeit Feierabend machen würden und empfahl der Fraktion der CDU, dass sich diese dazu bei den Handwerkskammern informieren möge.

Ratsherr Hirche (AfD) entgegnete, dass seine Tochter als OP-Schwester auch nicht einfach an den Freitagen um die Mittagszeit herum Feierabend machen könnte.

Ratsherr Albrecht (CDU) machte deutlich, dass niemand dazu gezwungen werden sollte, unfreiwillig Überstunden zu machen und dass die Abdeckung der Freitagnachmittage lediglich ein Auftrag an die Personalorganisation sein solle. Ratsherr Albrecht führte weiter aus, dass der Antrag im Grunde darauf abzielen würde, den Service bzw. die Kundenfreundlichkeit der Stadtverwaltung weiter auszubauen. Es solle für die Friedhofsgärtner, Steinmetze und Kunden die Möglichkeit eröffnet werden, Termine mit den Friedhofsgärtnern der Stadt auch am Freitagnachmittag wahrnehmen zu können.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass die Friedhofsgärtner der Stadtverwaltung ausgelastet wären und dass der zu erbringende Mehraufwand für die Freitagnachmittage Kosten verursachen würde. Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass der Antrag der Fraktion der CDU die Einbringung eines Folgeantrages zur Erhöhung der Personalkapazitäten erforderlich machen würde. Ratsherr Drenske erklärte, dass der Erhöhung der Personalkapazitäten eine Gebührenerhöhung folgen würde und dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen eine Erhöhung der Gebühren ablehnen würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass man trefflich darüber streiten könne, ob Kooperationen mit Partnern aus der Privatwirtschaft mit Abruf- oder Gleitzeitregelungen ermöglicht werden könnten. Aber auch dann würde die Ausweitung auf die Freitagnachmittage eine Erhöhung der Personalkapazitäten erforderlich machen. Beigeordnete Kastning regte an, dass man sich informieren möge, welche finanziellen Auswirkungen eine Ausdehnung der Arbeitszeit bis 16:00 Uhr an den Freitagnachmittagen haben würde, um diese Größe auch benennen zu können.

Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass nun wohl keine neuen Erkenntnisse mehr folgen würden und schlug vor, dass man zur Abstimmung kommen sollte.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zum einen für eine Liberalisierung der Arbeitszeit bis 16:00 Uhr wäre, um Kooperationen mit Partnern aus der Privatwirtschaft flexibler gestalten zu können. Allerdings würde man ebenso wissen, dass derartige Liberalisierungen der Arbeitszeit oftmals zum Nachteil der die ArbeitnehmerInnen ausgenutzt würden. Ratsherr Wolf erklärte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN deshalb zu dem Antrag enthalten würde.

Mit 35 Stimmen gegen 21 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0979/2017 ab.

Mit 33 Stimmen gegen 28 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0978/2017 ab.

Mit 42 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderung der "Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0691/2017 mit 3 Anlagen.

TOP 12.
Kalkulation der Benutzungsgebühren 2017/18 für die städtischen Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover sowie Änderung der Gebührensatzung der städtischen Friedhöfe
(Drucks. Nr. 0693/2017 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Kalkulation der Benutzungsgebühren 2017/18 für die städtischen Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover sowie Änderung der Gebührensatzung der städtischen Friedhöfe nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0693/2017 mit 4 Anlagen.

TOP 13.
Grundschule Buchholz Kleefeld II, Neubau einer 3-zügigen Grundschule und einer Einfeld-Sporthalle
(Drucks. Nr. 0715/2017 mit 2 Anlagen)

TOP 13.1.
1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0715/2017 E1 mit 1 Anlage)

TOP 13.2.
und Änderungsantrag der Gruppe LINKE&PIRATEN
(Drucks. Nr. 1610/2017)

Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 14.
Neue Formen der Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken auf bzw. in städtischen Liegenschaften
(Drucks. Nr. 0890/2017)

Gegen 1 Stimme und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat die Neue Formen der Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken auf bzw. in städtischen Liegenschaften nach dem Wortlaut des Antrages aus (Drucks. Nr. 0890/2017.

TOP 15.
Änderung der Sondernutzungssatzung
(Drucks. Nr. 1200/2017 mit 3 Anlagen)


TOP 15.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 1639/2017)


Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass der zentrale Punkt von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung der Sondernutzungssatzung eine deutliche Einschränkung der Möglichkeit mobiler Händlerinnen und Händler sei. Beigeordneter Machentanz ging im Weiteren auf jeden Punkt des Änderungsantrages ein und erläuterte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN mit ihren Änderungen unnötige Einschränkungen der Gewerbefreiheit, wie z.B. die Beschränkung auf volle Kalendermonate oder übertriebene Anforderungen an Verkaufsstände, verhindern wolle. Beigeordneter Machentanz merkte ferner an, dass im Übrigen unklar bliebe, warum die Änderung einer Sondernutzungssatzung, die für ein klar definiertes Teilgebiet der Stadt gelte, nicht auch den dort liegenden Stadtbezirken Mitte und Südstadt-Bult zur Mitentscheidung vorgelegt worden wäre. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN hätte sich eine aktive Beteiligung der Bezirksräte gewünscht. Beigeordneter Machentanz beantragte, die Punkte getrennt abzustimmen.

Ratsherr Döring (FDP) bemerkte, dass es in den vergangenen Jahrzehnten bei der Frage zur Genehmigung von Christbaumverkäufen auch unter der Rubrik Tannenbaumverkauf keine Probleme gegeben habe. Ratsherr Döring stellte klar, dass man ein Gewerbe nur bei den Leuten einschränken könnte, die eines hätten. Man habe es im vorliegenden Fall jedoch mit Menschen zu tun, die weit davon entfernt wären ein Gewerbe zu haben. Man habe es mit Großveranstaltungen zu tun, die weitestgehend durch sehr aufwendige, städtische Werbemaßnahmen und die erhobenen Standgebühren finanziert würden. Dort sähen sich Gastronomen, die sich mit hohen Standards engagierten, die für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sorgen würden, die Beiträge zur Sauberkeit und Sicherheit leisten würden, die die hohen Hygieneauflagen und die hohen Anforderungen der Gewerbeaufsicht beachteten, damit konfrontiert, dass sich irgendjemand einen Einkaufswagen „leihen“ würde. Dort Bierkisten aus dem Getränkemarkt einlädt und diese ohne Gewerbeschein und ohne steuerliche Veranlagung aus dem Einkaufswagen heraus verkaufen würde. Ratsherr Döring unterstrich, dass das kein fairer Wettbewerb wäre. Er sei dafür, dass die Gewerbefreiheit bestehe. Allerdings sollte diese von Menschen die ein Gewerbe angemeldet hätten, die sich den gegebenen Regeln unterwerfen würden, die Steuern zahlten und für Arbeitsplätze sorgen würden, genutzt werden.

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) wies darauf hin, dass man den redaktionellen Punkten aus dem Änderungsantrag zugestimmt habe. Ratsherr Spiegelhauer erörterte, dass es bei der Satzungsänderung in Hinblick auf die mobilen Verkaufsstände nicht um eine Einschränkung der Gewerbefreiheit gehen würde. Vielmehr ginge es um einen Ausgleich zwischen denjenigen, die ein Gewerbe betreiben würden und denjenigen die im Rahmen der Sondernutzungssatzung ihre mobilen Verkaufsstände nutzen wollten. Ratsherr Spiegelhauer stellte klar, dass es nicht darum gehe diese mobilen Verkaufsstände zu verhindern, sondern nur darum gewisse Anforderungen zu stellen. Dabei gehe es auch um die Wahrung einer attraktiven Innenstadt sowie die Wahrung einer vernünftigen Veranstaltungskultur. Zudem würde es darum gehen, dass diejenigen geschützt würden, die viel Geld für ihre Genehmigungen gezahlt hätten sowie viel Geld in ihre Stände investieren würden und somit dazu beitrügen, dass Veranstaltungen gelingen könnten. Ratsherr Spiegelhauer hob hervor, dass die Gewerbetreibenden geschützt werden sollten, ohne die Möglichkeiten für die anderen völlig auszuschließen. Ein Mindestmaß an Attraktivität für die Verkaufsstände sollte unter anderen mit der Satzungsänderung erreicht werden.


Getrennte Abstimmung:
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffern I und II des Änderungsantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1639/2017.

Mit 34 Stimmen gegen 25 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat die Ziffer III des Änderungsantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1639/2017 ab.

Gegen 5 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat die Ziffer IV des Änderungsantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1639/2017 ab.

Gegen 16 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat die Ziffer V des Änderungsantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1639/2017 ab.

Gegen 5 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat die Ziffer VI des Änderungsantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1639/2017 ab.

Mit 55 Stimmen gegen 5 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit den Ziffern I und II aus Drucks. Nr. 1639/2017, die Änderung der Sondernutzungssatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1200/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 16.
Preisanpassung für die Bahnlogistik der Städtischen Häfen Hannover
(Drucks. Nr. 1216/2017 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Preisanpassung für die Bahnlogistik der Städtischen Häfen Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1216/2017 mit 2 Anlagen.

TOP 17.
Straßenumbenennung in den Stadtteilen Herrenhausen und Nordstadt
(Drucks. Nr. 0566/2017 N1 mit 3 Anlagen)

Mit 38 Stimmen gegen 20 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Straßenumbenennung in den Stadtteilen Herrenhausen und Nordstadt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0566/2017 N1 mit 3 Anlagen.

TOP 18.
Straßenausbaubeitrag Hahnenseestraße von Langrederstraße bis Davenstedter Platz - Aufwandsspaltung
(Drucks. Nr. 0905/2017 mit 1 Anlage)

Mit 35 Stimmen gegen 20 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Hahnenseestraße von Langrederstraße bis Davenstedter Platz, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0905/2017 mit 1 Anlage.


TOP 19.
Bebauungsplan Nr. 1293, 3. Änderung - Andreas-Hermes-Platz,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1184/2017 mit 4 Anlagen)


Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da man eine Wohnbebauung an der Stelle für sinnvoller halte. Beigeordneter Machentanz bemerkte, dass niemand ein Hotel brauchen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er persönlich den Hotelbau in Form eines Hochhauses ablehnen würde. Ratsherr Wruck erinnerte in diesem Zusammenhang an die Brandkatastrophe in einem Londoner Hochhaus und betonte, dass er selbst an der Entstehung zu einer derartigen Tragödie nicht die Mitschuld tragen wolle.

Ratsherr Engelke (FDP) bemerkte, dass die Klärung zur Untersuchung der Brandursache dieser sehr tragischen Katastrophe noch nicht endgültig abgeschlossen sei. Allerdings würde angenommen, dass eine leicht entzündbare Fassadenverkleidung die Brandent- wicklung erheblich beschleunigt habe. Ratsherr Engelke erläuterte, dass es allein dem privaten Investor und dessen wirtschaftlichen Überlegungen obliegen würde, wenn dieser beabsichtigen würde an der Stelle, auf der Fläche seines erworbenen Grundstücks ein Hotel bauen wolle. Ratsherr Engelke unterstrich, dass die Hochhäuser in Deutschland aufgrund der Bauvorschriften sicher wären. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass eine Prüfung zur Wohnbebauung am Andreas-Hermes-Platz bereits stattgefunden habe und dass mehrere unabhängige Fachleute aufgrund von Schallschutzproblematiken von einer Wohnbebauung abgeraten hätten.

Ratsherr Albrecht (CDU) erörterte, dass ein Hochhaus allein schon deshalb an der Stelle sinnvoll wäre, weil sich im direkten Umfeld bereits mehrere Hochhäuser befänden. Ratsherr Albrecht machte zu der sehr tragischen Katastrophe in London darauf aufmerksam, dass das Unglücksgebäude nicht den bautechnischen Sicherheitsstandards für Hochhäuser in Deutschland entsprochen habe. Die deutschen Brandschutzvorschriften seien deutlich strenger als die englischen. Deutsche Hochhäuser hätten nicht nur ein Treppenhaus, wie jenes in London, sondern es wären mindestens zwei Treppenhäuser vorgeschrieben. Es gäbe nicht nur zwei Fahrstühle, sondern einen dritten, vollkommen unabhängig geführten Feuerwehrfahrstuhl. Darüber hinaus gäbe es eine separate Wasserleitung für die Feuerwehr bis in die oberste Etage der Hochhäuser. Ratsherr Albrecht merkte zur Wohnbebauung an, dass die Fraktion der CDU auf der anderen Seite des Andreas-Hermes-Platzes bereits eine Wohnbebauung angeschoben habe. Ratsherr Albrecht unterstrich, dass er persönlich die Einwände zur Schallschutzproblematik als sehr fragwürdig und vorgeschoben erachten würde.

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) bemerkte, dass auch "Linke" mal in Hotels wohnen würden und dass ein Hotel direkt hinter dem Hauptbahnhof genau richtig gelegen sei.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) gab zu bedenken, dass Häuser, die an viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen oder direkt am Schienennah- und Güterverkehrsnetz stehen würden, als normale Wohnlage bezeichnet würden und dass im Gegenzug nun eine Wohnbebauung an einer Hochstraße zu Problemen führen solle. Ratsfrau Falke konstatierte, dass an der Stelle gegen die BürgerInnen und für die Wirtschaft entschieden würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob man tatsächlich ein Hotel in einem derart lauten Umfeld benötigen würde.

Ratsherr Kelich (SPD) entgegnete, dass der erhöhte Geräuschpegel eventuell auch vom nicht weit entfernt liegenden Raschplatz Pavillon kommen könnte und dass eine Debatte zur Entfernung desselben sicherlich, auch aus Sicht der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, interessant sein könnte. Ratsherr Kelich erklärte, dass die Fraktion der SPD der Bebauung zustimmen werde und dass man zudem überzeugt sei, dass die Hotelbebauung zu einer weiteren Stabilisierung des Standortes Andreas-Hermes-Platz beitragen würde.

Mit 41 Stimmen gegen 11 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1293, 3. Änderung - Andreas-Hermes-Platz, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1184/2017 mit 4 Anlagen.

TOP 20.
Ausschreibung zur thermischen Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung
(Drucks. Nr. 1452/2017)

Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 32.
Ihme-Zentrum im Programm "Nationale Projekte des Städtebaus"
(Drucks. Nr. 1648/2017)


Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorliegenden Drucksache mit einigem Bedenken zustimmen würde, da man es problematisch fände, wenn private Investoren von öffentlichen Förderungen profitierten, ohne vorher selbst investiert zu haben.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) erklärte, dass sich die Fraktion DIE FRAKTION zu der vorliegenden Drucksache enthalten würde, da der Investor auf Nachfrage zu der öffentlichen Förderung eher mit Gleichgültigkeit reagiert habe.
Mit 47 Stimmen und bei 8 Enthaltungen beschloss der Rat das Ihme-Zentrum in das Programm "Nationale Projekte des Städtebaus" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1648/2017 einzubinden.

TOP 21.
Antrag der CDU-Fraktion zu Ansprechpartnern für das Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
(Drucks. Nr. 0382/2017)

Mit 42 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu Ansprechpartnern für das Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0382/2017 ab.

TOP 22.
Antrag der AfD-Fraktion zur Schließung der Asylunterkunft
auf dem Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 0580/2017 N1)

TOP 22.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 0655/2017)

Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0655/2017 ab.

Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Schließung der Asylunterkunft auf dem Waterlooplatz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0580/2017 N1 ab.

TOP 23.
Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zum Verbot aller gesundheitsgefährdenden Alltagsdrogen
(Drucks. Nr. 0656/2017 mit 1 Anlage)


Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) erläuterte, dass Cannabis die am meisten konsumierte Droge in Hannover sei und dass die Landtagsfraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ebenfalls die Legalisierung von Cannabis in ihrem Programm stehen hätten. Ferner gäbe es dieselben Bestrebungen in den SPD-geführten Bundesländern Bremen und Berlin. Zudem habe ein Volkswirtschaftler in der Anhörung im Niedersächsischen Landtag ausgeführt, dass der Handel mit Cannabis zur Wirtschaft gehören würde und dass der Staat bei einer Legalisierung ebenfalls davon profitieren würde. Ratsherr Förste informierte darüber, dass in großen Teilen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Portugal und den Niederlanden der Konsum von Marihuana legalisiert worden sei. Ratsherr Förste erörterte, dass durch die Legalisierung von Cannabis die Ausgabe an Jugendliche, dass Strecken mit extrem gesundheitsgefährdenden Stoffen, wie z.B. Blei, verhindert würde. Zudem würde den „Händlern“ das Umerziehen ihrer „Kunden“ auf härtere Drogen erschwert.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass auch die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen für eine Legalisierung von Cannabis sei. Eine Legalisierung von Cannabis für Erwachsene mit einer gleichzeitigen Aufnahme in die Präventionsprogramme von Suchtmitteln würde mehr Vor- als Nachteile haben. Cannabis sei nach Alkohol die am meisten verwendete Droge und in ihrer normalen, nicht verunreinigten Form nicht schädlicher als Alkohol. Eine Entkriminalisierung ihrer Konsumenten – jeder vierte – hätte eine erhebliche Kostenvermeidung zur Folge. Ratsfrau Langensiepen führte weiter aus, dass die Stadt Düsseldorf planen würde, einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel in Hinblick auf ein Projekt zur kontrollierten Ausgabe von Cannabis zu stellen, Ratsfrau Langensiepen kündigte an, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema eine Anhörung für nach der Sommerpause in Planung habe. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen würde den vorliegenden Antrag heute ablehnen, weil man noch mehr Erkenntnisse sammeln und die Anhörung abwarten wolle.

Ratsherr Finck (SPD) wies darauf hin, dass der vorliegende Antrag unter dem Tagesordnungspunkt 24 bereits im Jahr 2014 als Petition des Cannabis Socialclub im Sozialausschuss behandelt und abgelehnt worden sei. Ratsherr Finck stellte klar, dass Haschisch nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehörten, denn es sei medizinisch nachgewiesen worden, je früher Menschen Cannabis konsumieren würden, desto höher sei die Gefahr, dass die geistige Entwicklung starken Schaden nähme und dass das Risiko von Psychosen, Depressionen und Wahnvorstellungen ansteige. Das würde die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie Psychosomatik und Nervenheilkunde zu dem Thema sagen. Die Ärztekammer Niedersachsen habe im März 2017 im Landtag davor gewarnt, Cannabis im Besonderen für Menschen unter 18 Jahren zu legalisieren. Ratsherr Finck erläuterte zum Modellversuch in Düsseldorf, dass dort nun der Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel nach dem BTMG (Betäubungsmittelgesetz) zu stellen sei. Viele Städte, wie z.B. Münster, seien mit einem derartigen Antrag bereits gescheitert. Düsseldorf wolle nun eine Versuchsstudie dazu durchführen, die allerdings etwa 800.000 € kosten solle. Ratsherr Finck machte deutlich, dass es unredlich sei eine Abgabestelle in der Höhe zu beschließen und darauf zu hoffen, dass der Bund den Cannabislobbyisten in Hannover eine Ausnahmeregelung zugestehen und nach dem BTMG bewilligen würde. Ratsherr Finck regte an, dass man zunächst einmal den Modellversuch in Düsseldorf beobachten sollte. Ferner sei es eine Tatsache, dass durch eine Legalisierung die Entkriminalisierung von Erwachsenen und eine Entlastung für Polizei und Justiz erreicht werden könnte. Im Jahr 2016 habe es in Hannover ca. 2600 Straftaten in diesem Bereich gegeben. Ratsherr Finck erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Anträgen nicht zustimmen würde, da die Zuständigkeit für das gesamte Thema beim Bund liegen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er dem Antrag nicht zustimmen werde, da er nicht nachvollziehen könne, warum man neben dem Gift Alkohol ein weiteres Gift legalisieren wolle. Zudem sei nachgewiesen, dass Marihuana die Fahrtüchtigkeit und sogar die einfache Teilnahme am Straßenverkehr stark beeinträchtigen würde.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) erläuterte, dass der Antrag sowohl in den Jugendhilfeausschuss als auch in den Sozialausschuss gegangen sei, da es auch um Prävention gehe. Zudem wäre im Antrag aufgeführt, dass die Abgabe an Erwachsene, wie bei Zigaretten, ab 18 Jahren erfolgen sollte. Ratsherr Klippert sagte, dass er mit einer Anhörung nach den Sommerferien einverstanden wäre. Allerdings sollte diese auch direkt nach den Sommerferien stattfinden und nicht erst nach zwei Wahlen in etwa einem halben oder dreiviertel Jahr.

Ratsherr Oppelt (CDU) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass der Rat über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen müsste, dass dann die Rednerliste geschlossen und die letzten drei Redner abschließend zu Wort kämen.
Mehrheitlich beschloss der Rat den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“ anzunehmen.

Ratsherr Hirche (AfD) regte an, dass die Fraktion DIE FRAKTION den Antrag zurückziehen möge.

Ratsherr Döring (FDP) erklärte, dass sich die Fraktion der FDP bundesweit für die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene einsetze. Ratsherr Döring betonte, dass dieses Bestreben nicht dazu führe lokale Sonderrechte einzuführen. Der Versuch, dass einzelne Kommunen aus bundesgesetzlichen Regelungen herausoptierten, sollte nicht möglich gemacht werden. Denn das würde die Gesetzkompetenzen der Instanzen aushöhlen. Ratsherr Döring wies darauf hin, dass derartige Projekte auf sehr dünnem Eis stünden. Eine kommunale Herausforderung zur Prävention könnte es geben, wenn es eine bundesge- setzliche Regelung nach dem BTMG dazu gäbe. Eine Initiative zu ergreifen, dass in einer einzigen Stadt eine bundesgesetzliche Regelung ausgehebelt würde, sei aus seiner Sicht, mit seinem Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsverständnis, nicht zu vereinbaren. Ratsherr Döring unterstrich, dass man für eine Legalisierung Mehrheiten im Deutschen Bundestag benötigen würde und dass diese schon nach der anstehenden Wahl zu Stande kommen könnten.

Ratsherr Herrmann (AfD) stellte als jemand der selbst lange Zeit in der offenen Drogenszene tätig gewesen sei klar, dass alle Hardcore-Junkies, mit denen er zu tun gehabt habe und die sich auf der Herschelstraße und anderswo für 20 € prostituieren würden, mit Cannabisprodukten angefangen hätten. Ausnahmen würden dabei die Regel bestätigen. Ratsherr Herrmann regte an, dass man sich einmal mit Hirnforschern oder mit Menschen unterhalten sollte, die seit Jahren regelmäßig Cannabisprodukte zu sich genommen hätten. Denn die Konsumenten, die ihm aus der beruflichen Praxis bekannt wären, seien nicht mehr in der Lage einen deutschen Satz fehlerfrei zu formulieren. Die Psychiatrien seien mit derartigen Personen voll und deshalb würde ein solch schlimmes Gift auf jeden Fall verboten gehören. Ratsherr Herrmann stellte klar, dass Alkohol seit Jahrtausenden zum westlichen Kulturkreis gehören würde und völlig andere Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben würde. Ratsherr Herrmann unterstrich, dass Alkohol in Maßen genossen gesundheitsfördernd sei und dass ein einziger Zug von einem Joint ausreichen könnte, um den gesamten Körper zu zerstören. Ratsherr Herrmann bekräftigte, dass Cannabisprodukte verboten seien und dass das auch gut so wäre.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN inhaltlich vor und sagte, dass ein besonderes Augenmerk auf die Entkriminalisierung gelegt werden sollte.
Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zum Verbot aller gesundheitsgefährdenden Alltagsdrogen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0656/2017 mit 1 Anlage ab.

TOP 24.
Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis
(Drucks. Nr. 0663/2017)

TOP 24.1.

dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0814/2017)

Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0814/2017 ab.

Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0663/2017 ab.

TOP 25.
Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung einer Informations- und Präventionsstelle zum Cannabiskonsum
(Drucks. Nr. 0664/2017)

Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung einer Informations- und Präventionsstelle zum Cannabiskonsum nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0664/2017 ab.

TOP 26.
A N T R A G

TOP 26.1.

der Fraktion Die Hannoveraner zur Freihaltung des Waterlooplatzes von jeder Art dauerhafter Bebauung
(Drucks. Nr. 1588/2017)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


Für die Niederschrift:


H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter