Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 14.06.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.06.2017)
Protokoll (erschienen am 09.05.2018)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 16.06.2017
-18.63.06.BRB -

PROTOKOLL

6. Sitzung des Stadtbezirksrates
Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch, 14. Juni 2017,
Mehrzweckhalle Wülferode, Kirchbichlerstraße 6,
30539 Hannover

Beginn: 18:45 Uhr
Ende: 21:15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek(Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirkratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Iri (SPD)
(Bezirksratsherr Konietzny) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsfrau Petermann (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Volland (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Wahl
Bezirksratsherr Zimmermann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Personal und Organisation
Herr Pilarski FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Frau Stein Stadtanzeiger
Frau Otto Hannoversches Wochenblatt

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.1.1. Baumschutz im Neubaugebiet Kronsberg Süd
(Drucks. Nr. 15-1506/2017)

3.1.2. Taktverdichtung Liniie 6 Königswörther Platz - Messe Ost - Königsworther Platz
(Drucks. Nr. 15-1512/2017)

3.1.3. Planungen Fahrradstraße im Neubaugebiet Kronsberg Süd
(Drucks. Nr. 15-1513/2017)

3.2. der CDU-Fraktion

3.2.1. Elektronische Signatur
(Drucks. Nr. 15-1547/2017)

3.2.2. Verleih der Lastenfahrräder "Hannah"
(Drucks. Nr. 15-1548/2017)

3.2.3. Bürgersteig an der Flüchtlingsunterkunft Wülferoder Str. 30 a -c
(Drucks. Nr. 15-1549/2017)

3.3. der FDP-Fraktion

3.3.1. (Hinter dem Dorfe und Wülferoder Straße)
(Drucks. Nr. 15-1550/2017)

3.3.2. Straßenausbaubeiträge für Umleitungsstrecken
(Drucks. Nr. 15-1551/2017)

3.3.3. Abgesperrte Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Alten Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-1552/2017)

3.4. der SPD-Fraktion

3.4.1. Bolzplätze
(Drucks. Nr. 15-1555/2017)

3.4.2. Parkraum Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-1556/2017)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-11. Mai 2017

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. E N T S C H E I D U N G E N

8.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 387, 1. Änderung –Tiergartenstraße/Ottenshof-
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1585/2017 mit 3 Anlagen)

8.2. Bebauungsplan Nr. 1046, 2. Änderung - Borstelmannstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1586/2017 mit 3 Anlagen)

8.3. Bebauungsplan Nr. 1048, 1. Änderung - nördl. Steinkampweg -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1587/2017 mit 3 Anlagen)

9. A N H Ö R U N G E N

9.1. Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Kirchrode - Bemerode - Wülferode
-Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1380/2017 mit 8 Anlagen)

9.2. Aufstockung der Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe der städtischen Lehrkindertagesstätte Neunkirchner Platz
(Drucks. Nr. 1246/2017)

10. A N T R Ä G E

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. Sport- und Spielpark im Oheriedenpark
(Drucks. Nr. 15-1027/2017)

10.3.1.1. Sport- und Spielpark im Oheriedenpark
(Drucks. Nr. 15-1027/2017 N1)

10.3.2. Absperrung Wasseler Straße
(Drucks. Nr. 15-1561/2017)

10.3.2.1. Ergänzungsantrag zu Drucksache: 15-1561/2017 (TOP 10.3.2.) - Absperrung Wasseler Str.
(Drucks. Nr. 15-1686/2017)

10.3.3. Freiflächen Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-1562/2017)

10.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Bessere Beleuchtung vor U-Bahnausgang Berkelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-1514/2017)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Ladesäulen für Elektroautos in Neubaugebieten
(Drucks. Nr. 15-1558/2017)

10.2.2. Beleuchtung Parkplatz Leonardo Hotel
(Drucks. Nr. 15-1559/2017)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Interfraktioneller Antrag auf Zuwendungen
(Drucks. Nr. 15-1666/2017)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:


Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

TOP 5: Protokoll wird vertagt

TOP 10.3.1. liegt Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor
TOP 10.3.2. liegt ein Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor

Zuwendungsantrag wird unter 11.1. der heutigen Tagesordnung behandelt.

TOP 3.4.2 (Parkraum Kronsberg-Süd)
Antwort zu dieser Anfrage wird schriftlich nachgereicht

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel sprach folgende Themen an:
- Bürgerfrühstück Kirchrode am 8.7.2017 am Leonardo Hotel
- Vorbehaltstermin des Bezirksrates am 16.8.2017 findet statt

Bezirksbürgermeister Rödel teilte mit


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.1.1.
Baumschutz im Neubaugebiet Kronsberg Süd
(Drucks. Nr. 15-1506/2017)

Bezirksratsfrau Kramarek trug folgende Anfrage vor:

Das geplante Neubaugebiet Kronsberg Süd erstreckt sich entlang des Landschaftsschutzgebietes Kronsberg-Kamm, welches sich großer Beliebtheit bei Spaziergänger*innen und Radfahrer*innen erfreut. Mitten in der zu bebauenden Fläche steht ein großer Baum in der Verlängerung der Straße Funkenkamp, zwischen Randallee Kronsberg und der Verlängerung Kattenbrookstrifft. Der Baum stellt seit langem in seiner Größe ein ‚Monument‘ des Kronsbergs dar und ist für etliche Spaziergänger*innen und Jogger*innen ein Treffpunkt.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Um was für eine Baumart handelt es sich genau und auf welches Alter wird er geschätzt?

2. Wie wird der Baum im Rahmen des Bebauungs-vorhabens Kronsberg Süd geschützt werden?

3. Wäre eine Platzgestaltung mit Einbindung dieses Baumes denkbar?

Beantwortet

Stadtbezirksmanager Pilarski beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort zu Frage 1:
Es handelt sich um eine Hybridpappel. Da es sich um eine sehr schnell wachsende Baumart handelt, schätzen wir das Alter dieses Exemplars auf ca. 60 Jahre.
Antwort zu Frage 2 und 3:
Der Baum steht im Bereich einer geplanten öffentlichen Verkehrsfläche nahezu mittig auf der von Nord nach Süd verlaufenden Fahrbahn. Wegen der sich voraussichtlich stark verändernden Höhenlage, der Vielzahl von Versorgungsleitungen, die im Bereich der Verkehrsflächen geführt werden müssen und der mittigen Lage auf der Fahrbahn wird es nicht möglich sein, diesen Baum auf diesem Standort zu erhalten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Pappeln ein extrem weitstreichendes flaches Wurzelwerk besitzen, so dass es nahezu unmöglich ist, diesem ggf. durch Verlagerung der Fahrbahn oder der Versorgungsleitungen auszuweichen, was aber zwingende Voraussetzung wäre, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Außerdem ist zu bedenken, dass es sich bei Hybridpappeln um eine relativ kurzlebige Baumart handelt, so dass es nicht sinnvoll wäre, hier zur Rettung dieses Baumes eine großräumige und aufwändige Umplanung des Bebauungs- und Verkehrskonzeptes vorzunehmen.

Protokollantwort zu folgenden Nachfragen:
1. Welche Ersatzpflanzungen sind geplant?
2. An welchem Ort wird es die Ersatzpflanzungen geben?

Antwort im Zusammenhang:
Innerhalb des geplanten Parks und auf den öffentlichen Verkehrsflächen des Bebauungsplans Nr. 1553 ist eine Vielzahl von neu zu pflanzenden Bäumen vorgesehen, die die Anzahl der im Plangebiet zu fällenden Bäume um ein Vielfaches übersteigt. Somit ist die Realisierung von Ersatzpflanzungen auf jeden Fall gewährleistet.


TOP 3.1.2.
Taktverdichtung Liniie 6 Königswörther Platz - Messe Ost - Königsworther Platz
(Drucks. Nr. 15-1512/2017)

Bezirksratsfrau Volland trug folgende Anfrage vor:


Bei der 3. wie auch bei der 4. Informationsveranstaltung im Planungsprozess Kronsberg Süd im KroKuS wurde von Fachleuten mitgeteilt, dass eine Verdichtung des Taktes der Linie 6 zum Beispiel auf 5 oder 7 Minuten „aufgrund der ausgelasteten Tunnelkapazitäten… nicht auf der kompletten Linie möglich sei“, wohl aber bei zusätzlichem Bedarf durch große Messen oder große Konzerte zwischen Messe/Ost (EXPO-Plaza) und Königsworther Platz und umgekehrt. Hier wird in solchen Fällen seit Jahren die Veranstaltungslinie 16 eingesetzt.
Deswegen fragen wir die Verwaltung:
1. Ist es möglich, die Linie 16 dauerhaft und regulär anzubieten und damit die Bedienungshäufigkeit für alle Stationen von Messe-Ost bis Königsworther Platz und umgekehrt zu erhöhen?
2. Wenn nein, wieso ist das dauerhaft und regulär nicht möglich, manchmal aber doch?
3. Wenn ja, welche Sachverhalte müssen vorliegen, damit die Linie 16 dauerhaft angeboten und somit die Bedienungshäufigkeit vom Königsworther Platz bis Messe Ost und zurück erhöht werden kann?
Beantwortet
Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die uestra weitergeleitet.
Die uestra teilt folgendes mit:
Der Fahrzeugeinsatz auf der Linie 6 ist abhängig von der Fahrgastnachfrage und den Qualitätsstandards, die zur Hauptverkehrszeit nach Nahverkehrsplan einzuhalten sind. Das bedeutet, dass eine Platzauslastung von 65% pro Stunde nicht überschritten werden soll.
Aufgrund der Nachfrage plant die uestra auf der Linie 6 zum nächsten Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2017 auch nachmittags 3-Wagenzüge einzusetzen. Darüber hinaus sind keine weiteren Verdichtungsmaßnahmen zum derzeitigen Zeitpunkt absehbar bzw. erforderlich.
Die Linie 16 ist eine Veranstaltungslinie, die bedarfsgerecht bei Veranstaltungen eingesetzt wird.

Bezirksratsbetreuerin Yilmaz ergänzte die Ausführungen nach Rücksprache mit der üstra um folgendes:
Die Datengrundlage bilden die Standards der Region Hannover, die wiederum beziehen sich auf Mittelwerte, die eingehalten werden müssen.
Einzelne Fahrten können durchaus deutlich höhere Auslastungen aufweisen, solange der Mittelwert eingehalten wird.

Sollte weiterer Informationsbedarf bestehen, sei die üstra gerne bereit dem Bezirksrat zur Verfügung zu stehen ggf. durch Teilnahme an einer der nächsten Sitzungen.


TOP 3.1.3.
Planungen Fahrradstraße im Neubaugebiet Kronsberg Süd
(Drucks. Nr. 15-1513/2017)

Bezirksratsherr Rücker trug folgende Anfrage vor:

Im geplanten Baugebiet Kronsberg Süd ist vorgesehen, eine Fahrradstraße als Fortsetzung der bisherigen Fahrradstraße im Wohngebiet Kronsberg zu bauen. Die Verwendung von holperigem Kleinpflaster an den Rändern (wie auf der bestehenden Fahrradstraße) ist für Radverkehr, wenn er hier zum Beispiel Autos ausweichen will oder muss, jedoch völlig ungeeignet und keineswegs ein „Vorzug“. Das gilt auch für die an mehreren Stellen quer über die Straße, quasi als breite ‚Fußgängerfurten‘ verlaufenden, gepflasterten Unterbrechungen. Hier werden Radfahrer*innen heftig durchgerüttelt. Auf diese Art kombinierte Fahrbahndecken sind besonders auch für Fahrräder mit (Kinder-)Anhängern und Lastenräder problematisch. Diese Gestaltung sollte sich nicht in Kronsberg Süd fortsetzen, sie ist ungeeignet. Entsprechend der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen müssen Radwege einen geringen Rollwiderstand, eine hohen Griffigkeit und eine Ebenheit aufweisen, die den für den Neubau von Landstraßen geltenden Richtwerten entspricht.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Gestaltungsvorschriften gelten in Hannover zum Bau von Fahrradstraßen allgemein?
2. Werden die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen bei der geplanten Fahrradstraße im Bereich Kronsberg Süd berücksichtigt - besonders in Bezug auf Rollwiderstand und Griffigkeit?
3. Sind für die geplante Fahrradstraße im Bereich Kronsberg Süd eine Bevorrechtigung gegenüber einmündende Straßen und Induktionsschleifen an Lichtsignalanlagen vorgesehen?
Beantwortet
Stadtbezirksmanager Pilarski beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt
Antwort zu Frage 1:
Allgemeine Gestaltungsvorschriften für Fahrradstraßen in Hannover gibt es nicht.

Antwort zu Frage 2:
Die gültigen Regelwerke werden berücksichtigt. Natursteinpflaster wird auf den
Verkehrsflächen im Wohngebiet Kronsberg Süd im Gegensatz zum
Wohngebiet Kronsberg Mitte ausschließlich in geschnittener Form und damit barrierefrei und gut befahrbar eingesetzt.

Antwort zu Frage 3:
Eine Bevorrechtigung der Fahrradstraße, die Bestandteil einer Tempo-30-Zone sein wird, ist nicht vorgesehen. Im Verlauf der Fahrradstraße sind keine Lichtsignalanlagen geplant.

TOP 3.2.
der CDU-Fraktion

TOP 3.2.1.
Elektronische Signatur
(Drucks. Nr. 15-1547/2017)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auf Ratsebene, wurde von den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP ein Antrag beschlossen, der die Einführung einer elektronischen Signatur für die Zeichnung von Anträgen, Anfragen und sonstigen Formularen sowohl für den Rat der Landeshauptstadt und seine Gremien, wie auch für die Stadtbezirksräte vorsieht. Dazu sollten Gespräche mit dem Datenschutzbeauftragen der Landeshauptstadt Hannover stattfinden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Zu welchem Ergebnis sind die Gespräche mit dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover gekommen? Welche Vorteile sieht der Datenschutzbeauftragte? Welche Bedenken hat er?
2. Ab wann soll voraussichtlich die elektronische Signatur für die Stadtbezirksräte ermöglicht werden?
3. Ist dann eine spezielle Hardware von Nöten, wenn ja, welche?
Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover hat derzeit noch Bedenken und weiteren Gesprächsbedarf geltend gemacht, da aus seiner Sicht neben der elektronischen Signatur auch eine Verschlüsselung notwendig ist, soweit personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse digital übermittelt werden sollen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der entsprechende Haushaltsbegleitantrag zu dieser Thematik befindet sich in der Bearbeitung. Die Verwaltung wird zum Sachstand der Bearbeitung im September im Organisations- und Personalausschuss (OPA) berichten.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Eine qualifizierte Signatur erfordert einen Kartenleser und den Kauf von Signaturkarten mit Zertifikaten und Software.


Protokollantwort zu folgender Nachfrage:
Wer übernimmt die Kosten für die Anschaffung der Kartenleser und Signaturkarten?
Grundsätzlich müsste wohl der Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten. die Kosten für Kartenleser und den Kauf der Signaturkarten übernehmen. Zurzeit verfolgt aber die Fachverwaltung dieses Modell der verschlüsselten Übertragung nicht mehr. Aktuell im Gespräch ist ein F5-Verfahren, welches mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung arbeitet.
Grundsätzlich müsste wohl der Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten. die Kosten für Kartenleser und den Kauf der Signaturkarten übernehmen. Zurzeit verfolgt aber die Fachverwaltung dieses Modell der verschlüsselten Übertragung nicht mehr. Aktuell im Gespräch ist ein F5-Verfahren, welches mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung arbeitet. Dieses Verfahren soll im nächsten Jahr für Rat und Bezirksrat eingeführt werden. Kartenleser und Signaturkarte werden hier nicht benötigt.


TOP 3.2.2.
Verleih der Lastenfahrräder "Hannah"
(Drucks. Nr. 15-1548/2017)

Bezirksratsfrau Petermann trug folgende Anfrage vor:

In ganz Hannover stehen den Bürgern seit einiger Zeit zahlreiche „Hannah“-Lastenfahrräder zur Verfügung. Bisher gibt es jedoch keine verlässlichen Daten zur Nutzung der Räder und den damit verbundenen Kosten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele „Hannah“-Lastenräder gibt es in diesem Stadtbezirk, wer ist der Eigentümer der Räder und trägt dieser auch die monatlich anfallenden Kosten sowie Wartungskosten? Wenn nein, wer trägt die Kosten und wie hoch sind diese je Monat?
2. Wer ist dazu berechtigt, sich die „Hannah“-Lastenräder auszuleihen und welche Kosten sind für den Einzelnen damit verbunden?
3. Wie oft wurden die Lastenräder seit ihrer Einführung ausgeliehen, wie oft werden sie durchschnittlich im Monat ausgeliehen und wer nutzt die Lastenräder am häufigsten?
Beantwortet
Stadtbezirksmanager Pilarski beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort zu Frage 1:
Hannah ist eine Initiative vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Region Hannover (ADFC) und dem Fahrradfachhändler Velogold. Es handelt sich um Hannovers erstes Projekt für freie Lastenfahrräder. Gemäß dem Internetauftritt https://www.hannah-lastenrad.de gibt es im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode keine feste „Hannah“. Eigentümer ist nach Kenntnisstand der Verwaltung der ADFC. Über die anfallenden Kosten liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.
Antwort zu Frage 2:
Gemäß dem Internetauftritt https://www.hannah-lastenrad.de können sich registrierte Nutzer im Rahmen der Verfügbarkeit kostenlos eine Hannah buchen und diese unter Vorlage des Personalausweises ausleihen.
Antwort zu Frage 3:
Nach Angaben des ADFC liegt die Verleihquote bei fast 100%. Konkretere Zahlen oder Angaben zu Nutzergruppen liegen der Verwaltung nicht vor.

TOP 3.2.3.
Bürgersteig an der Flüchtlingsunterkunft Wülferoder Str. 30 a -c
(Drucks. Nr. 15-1549/2017)

Bezirksratsherr Dr. Kuscher trug folgende Anfrage vor:


Beim Aufbau der o.g. Unterkunft wurde eine Baustellenauffahrt angelegt und der vorhandene Bürgersteig in diesem Bereich beseitigt.

Wir fragen die Verwaltung:

Wann wird der Fuß- und Radweg wieder in seinen früheren, farblich abgesetzten und ge­pflas­terten Zustand hergestellt?

Beantwortet

Stadtbezirksmanager Pilarski beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt
Antwort zu Frage 1:
Die Arbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Fuß-und Radweges vor der Flüchtlingsunterkunft Wülferoder Straße 30a-c erfolgen in der 23. KW und sollen voraussichtlich spätestens in der 24 KW. abgeschlossen.

TOP 3.3.
der FDP-Fraktion

TOP 3.3.1.
(Hinter dem Dorfe und Wülferoder Straße)
(Drucks. Nr. 15-1550/2017)

Bezirksratsherr Rosenwinkel trug folgende Anfrage vor:

Die Straßen "Hinter dem Dorfe" und "Wülfeter Straße" stellen wichtige
Verbindungsstraßen zwischen Bemerode und dem Kronsberg bzw. Wülferode dar.
Viele Verkehrsteilnehmer nutzen diese Verbindung. Hierdurch entsteht eine
beachtliche Belastung für die Anwohner.
Durch die weitere Bebauung des Kronsberges ist eine Zunahme des Verkehres zu
erwarten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage:
1. Hat die Verwaltung aktuelle Zahlen, in welchem Umfang Fahrzeuge diese
Verbindung nutzen?
2. Sind Maßnahmen sind geplant, um die genannten Straßen langfristig zu
entlasten?

Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Verwaltung liegen aktuelle Zahlen für die Knotenpunkte Wülfeler Straße/Paderborner Straße (aus 2014), Wülfeler Straße/Lerchenfeldstraße (aus 2014) und Wülfeler Straße/Hinter dem Dorfe (aus 2016) vor. Die werktäglichen Verkehrsstärken schwanken demnach im Verlauf der Wülfeler Straße zwischen etwa 12.600 Kfz/24h östlich der Paderborner Straße, 11.200 Kfz/24h östlich der Lerchenfeldstraße und 10.100 Kfz/24h westlich Hinter dem Dorfe. Für die Straße Hinter dem Dorfe wurden etwa 9.000 Kfz/24h ermittelt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Beide Straßen sind Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes und sollen auch zukünftig eine Verbindungsfunktion übernehmen. Die Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen Hauptverkehrsstraßen durchschnittlich. Maßnahmen zu einer möglichen Entlastung der Straßen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich und daher derzeit auch nicht geplant.

TOP 3.3.2.
Straßenausbaubeiträge für Umleitungsstrecken
(Drucks. Nr. 15-1551/2017)

Bezirksratsherr Ranke trug folgende Anfrage vor:

Im Stadtbezirk Kirchrode Bemerode Wülferode werden seit längerer Zeit zahlreiche
Straßenbauarbeiten durchgeführt. Dies führt zu zahlreichen Strassensperrungen. Nicht nur
Pkws sondern auch aus schwere LKWs und Busse werden über benachbarte Durchfahrts-aber auch Anliegerstraßen umgeleitet. Einige Straßen wahrscheinlich für eine solche
Belastung nicht ausgerichtet, sie werden vermutlich in absehbarer Zeit massive Schädigungen davontragen. Die Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt Hannover legt bei Anliegerstraßen eine erhebliche Beteiligung der Anlieger an Reparaturkosten fest.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie definiert die Verwaltung Anliegerstraßen gemäß Straßenausbaubeitragssatzung
der LHH?
2. Werden aktuelle Änderungen in der Nutzung, hier Nutzung von Anliegerstraßen als
Durchgangsstraßen oder als Zuwegungen für Bauverkehr, bei der Zuordnung
berücksichtigt?
3. Werden für längerfristige Änderungen der Nutzung, hier Nutzung von Anliegerstraßen
als Duchgangsstraßen oder Bauzuwegungen, Ausnahmeregelungen erwogen, die die
Anwohner bei Straßenreperaturen von einer Teilfinanzierung freistellen oder wird eine
grundsätzliche Ändertung der Straßenausbausatzung Hannover erwogen? Wenn ja:
Wann würde diese Änderung greifen?

Beantwortet

Stadtbezirksmanager Pilarski beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Zuordnung von Straßen zu einem in der Satzung vorgesehenen Straßentyp orientiert sich – in Übereinstimmung mit der für Niedersachsen maßgebenden Rechtsprechung – an der Lage und Funktion einer Straße, an der Art der Ausgestaltung und an der verkehrlichen Belastung. Dabei bildet das tatsächliche Verkehrsaufkommen einen Teilaspekt. Insgesamt kommt es aufgrund der Kriterien auf eine Gesamtschau und die Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Stadt an.
Insbesondere sind hierfür relevant die Verkehrsplanung, die Lage im Straßennetz, der Ausbauzustand, die straßenrechtliche Einordnung sowie die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse (Verhältnis von Anliegerverkehr zu Nichtanliegerverkehr) im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten.
Anliegerstraßen im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung dienen überwiegend dem Anliegerverkehr. Als Anliegerverkehr ist derjenige Verkehr anzusehen, der zu den in Anspruch genommenen Grundstücken hinführt oder von Ihnen ausgeht. Dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr hinsichtlich der angrenzenden Grundstücke ist nicht nur in Bezug auf Kraftfahrzeuge erheblich, sondern hinsichtlich aller Formen der Fortbewegung, also beispielsweise auch in Bezug auf den Fußgänger- und Fahrradverkehr.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Temporäre Nutzungsänderungen – wie z.B. durch Umleitungs- oder Baustellenverkehr – sind jeweils im Rahmen der bestimmungsgemäßen Straßennutzung allgemein zulässig.
Die Straßen der Umleitungsstrecken sind regelmäßig für vorübergehend ausgelöste Verkehrszuwächse ausgelegt.
Des Weiteren sind entsprechende Straßen, wie z.B. Lange-Hop-Straße, Ostfeldstraße oder Sudetenstraße, aufgrund der unter Punkt 1 genannten Kriterien nicht als Anliegerstraßen, sondern als Innerorts- oder Durchgangsstraße einzustufen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Entsprechende Ausnahmeregelungen oder eine grundsätzliche Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung sind – wie unter Punkt 2 ausgeführt – nicht erforderlich und daher von der Verwaltung nicht geplant.

Protokollantwort zu folgenden Nachfragen:
Zu Frage 1:
Was ist unter dem Begriff "Temporär" (Zif. 2) gemeint? Welche Art der Nutzungsänderung wäre nicht mehr temporär?
Das Adjektiv "temporär" bedeutet in diesem Zusammenhang "ohne Bestand", "vorübergehend" oder "zeitweise".
Eine Nutzungsänderung wäre nicht mehr vorübergehend, wenn sie auf Dauer vorgesehen ist.
Beispielsweise ist die Nutzungsänderung einer normalen Wohnstraße zu einer verkehrsberuhigten Straße mit gepflasterten Mischflächen oder zu einer Fußgängerzone nicht mehr als temporär im vorgenannten Sinne zu verstehen.
Des Weiteren wäre die Umstufung zum Beispiel einer Gemeindestraße zur Kreisstraße oder Landstraße durch entsprechende Widmungsverfügung eine dauerhaft ausgerichtete Nutzungsänderung.

Zu Frage 2:
Wie sieht es konkret mit den Straßen in Kirchrode aus, die schon seit sehr langer Zeit unter Umleitungsverkehr zu leiden haben und dadurch eine stärkere Abnutzung erleiden?
Auch bei einer teilweise längerfristigen Nutzung von Straßen in Kirchrode für den Umleitungsverkehr handelt es sich um eine zulässige Nutzung von öffentlichen Straßen.
Aufgrund der Rechtsprechung gehören tatsächliche Abnutzungen durch Straßenverkehr ebenso wie Straßenaufbrüche aus Anlass von Leitungsarbeiten zum sogenannten "Lebensschicksal" einer Straße.
Für die Straßen in Kirchrode ergeben sich aus diesem Grund keine Änderungen in der Einstufung nach der Straßenausbaubeitragssatzung.


TOP 3.3.3.
Abgesperrte Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Alten Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-1552/2017)

Bezirksratsherr Ranke trug folgende Anfrage vor:


An der Alten Bemeroder Straße auf Höhe Biener Busch befindet sich ein Kinderspielplatz. Seit längerer Zeit ist ein Teil der dort befindlichen Spielgeräte mit einem Zaun umgeben. Im
Rahmen einer Anfrage der FDP-Fraktion aus dem Februar diesen Jahres wurde dem
Bezirksrat mitgeteilt, dass der Fallschutz aus Kunststoff "defekt" sei und ausgetauscht werden müsse, dies könne "nicht vor Mai 2017" passieren
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltuno:
1. Welche Schritte wurden bereits unternommen, um den Fallschutz auszutauschen
2. Wann wird die Sperrung voraussichtlich aufgehoben werden?

Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Aufgrund zwingender Prioritäten (Verkehrssicherheit Bolzplätze, Totholz) kann die Verwaltung den vorgesehenen Termin leider nicht halten. Es wird daran gearbeitet, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben, frühestens ist jedoch mit der Realisierung im Oktober 2017 zu rechnen.
Die Vergabestelle des Tiefbauamtes (Arbeiten für andere Fachbereiche und Dritte) ist beauftragt. Leider verzögert sich aufgrund von saisonbedingter Arbeitsauslastungen auch hier eine verbindliche Bestätigung.

TOP 3.4.
der SPD-Fraktion

TOP 3.4.1.
Bolzplätze
(Drucks. Nr. 15-1555/2017)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:


Im Rahmen einer Überprüfung aller 12 Bolzplätze im Stadtbezirk wurden nach Aussage der Verwaltung (DS.15-0463/2017 F1) zwei Plätze (Am Spargelacker und Börgerstraße-Nord) komplett gesperrt, sowie auf drei Rasenbolzplätzen (Lange-Feld-Straße, Kattenbrookspark und Zum Siemenshop) die Tore entfernt oder mit Bauzäunen versperrt. Gerade die Sperrung auf dem Bolzplatz Zum Siemenshop, dem einzigen im Stadtteil Wülferode, führt zu erheblichen Einschränkungen beim Fußballspielen an der frischen Luft.

Fragen an die Verwaltung:

1. Wann kann in Wülferode auf dem Bolzplatz wieder gespielt werden?
2. Bis wann stehen den Kindern und Jugendlichen wieder alle 12 Bolzplätze im Stadtbezirk uneingeschränkt zur Verfügung?

Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Bolzplatz in Wülferode ist wieder bespielbar.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Stadtbezirk sind lediglich 2 Bolzplätze gesperrt und können zurzeit nicht bespielt werden. Im Einzelnen verhält es sich wie folgt:

Bespielbare Bolzplätze sind:

BP Feldbuschwende
BP Weinkampswende
BP Vechteweg
BP Emslandstraße
BP Oheriedetrift
BP Zum Siemenshop
BP Kattenbrookspark (2 Spielfelder)

Baustelle aufgrund von Sanierungsmaßnahmen
BP Am Spargelacker (Fertigstellung vorauss. 26.KW)
BP Börgerstraße (Fertigstellung vorauss. 27./28. KW)

Rasenplätze ohne Tore:

BP Kattenbrookspark
Im Bereich des Kattenbrookspark soll sich der sehr strapazierte Rasenplatz erholen und regenerieren. Im nächsten Jahr werden die Tore an anderer Stelle eingebaut, sodass sich die bespielte Fläche erholen kann.

BP Lange- Feld- Straße
Auf dem Platz werden die Tore nach den Ferien wieder aufgestellt. Der Platz als solcher ist aber freigegeben und kann auch ohne Tore bespielt werden.


TOP 3.4.2.
Parkraum Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-1556/2017)

Für die bestehende Wohnbebauung im Bereich des Kronsbergs müssen pro Wohneinheit 0,8 Stellflächen für PKW nachgewiesen werden. Trotz der zahlreichen Stellflächen inklusive der öffentlichen reicht an vielen Ecken gerade eben der öffentliche Parkraum nicht aus. Oftmals ist mehr als ein PKW pro Wohneinheit im Gebrauch oder die Nutzung der Stellflächen auf den Grundstücken wird vermutlich auch auf Grund zusätzlicher Kosten vermieden. Mit einem zeitnah grundlegend geänderten Nutzungsverhalten im Hinblick auf Private Kfz ist nicht zu rechnen und daher erscheint für die im Kronsberg-Süd Bereich neu zu schaffenden privaten Stellflächen eine bessere Auslastung notwendig.


Fragen an die Verwaltung:

1. Mit welchem Faktor wird die Nutzung von Zweit- oder auch Drittfahrzeugen pro Wohneinheit in die Berechnung der Gesamtanzahl der Stellflächen einbezogen?
2. Welche Maßnahmen müsste wer unternehmen um den Stellflächen-Faktor von 0,8 auf 1,0 für den Bereich Kronsberg-Süd zu erhöhen?
3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten die Nutzung von Stellflächen auf den Grundstücken in Verbindung mit Kauf- und/oder Mietverträgen festzuschreiben, eventuell auch über die städtebaulichen Verträge?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Antwort der Verwaltung zu Frage 1- 2:
Für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 1551 und 1552 nebst Änderungen gilt im bebauten Bereich des Kronsbergs mit der örtlichen Bauvorschrift Nr. 12 eine Einschränkung der Herstellung von Garagen und Stellplätzen.
Die Frage des anzusetzenden Stellplatzschlüssels für den ruhenden Verkehr im südlich angrenzenden neuen Wohnquartier wird im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan 1553 „Kronsberg- Süd“ verkehrlich untersucht und in der Begründung zum Bebauungsplan umfänglich erläutert sowie abschließend dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können dazu seitens der Verwaltung noch keine belastbaren Aussagen gemacht werden.


Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Verwaltung sieht keine Grundlage, über Kauf- und/ oder städtebauliche Verträge die Nutzung von Stellplätzen auf den Grundstücken via Miet- bzw. Folgekaufverträge zwingend vorzuschreiben.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Parksituation Ehrfeldstraße
Zu dem angeführten Parkdruck in der Ehrfeldstraße ist keine Möglichkeit der Lösung in Sicht, erläuterte Stadtplaner Fabich.

Alte Bemeroder Straße / Brabeckstraße
Einwohner überreicht ein Schreiben im Zusammenhang mit dem dort ansässigen Gastronomiegewerbe (siehe Anlage I).

Findlinge vor der Kapelle als Gefahrensituation

Radweg über dem Berg nach Wülferode

Geschwindigkeitsmessungen
Stadtbezirksmanager Pilarski wird sich auf Wunsch von Bezirksbürgermeister Rödel hierum kümmern.


wurde durchgeführt von 19:55 - 20:28 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-11. Mai 2017

Vertagt


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung
Stadtplaner Herr Fabich informierte zu folgenden Themen:

Eingangssituation Wülferode
Stadtplaner Fabich stellt die Planung zur Gestaltung der Eingangssituation Wülferode vor und wird der Anregung von Bezirksratsfrau Stittgen folgend die Präsentation dem Bezirksrat über die Betreuung zukommen lassen.


Stadtplaner Fabich informierte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Pilarski informierte zu folgenden Themen:

Sommerfest 19.8.2017 auf dem Thie
Das diesjährige Sommerfest findet am o. g. Termin auf dem Thie in der Zeit von 15:00 - 19:00 Uhr statt.

WLAN-Flüchtlingsunterbringung
Hierzu gibt es keine Veränderung führt Stadtbezirksmanager Pilarski aus, ein Provisorium wird derzeit geprüft. Sobald Informationen vorliegen wird er zum aktuellen Sachstand berichten.

Schild "Durchfahrt zu Netto":
Bezirksratsherr Hellmann weist drauf hin, dass in der Ecke Brabeckstr./Ostfeldstraße Schild mit der Aufschrift „Durchfahrt zu netto frei“ für Irritationen sorgt. Er und auch der gesamte Bezirksrat wünschen sich ein Schild „Durchfahrt zu den Geschäften frei“, damit klar wird, dass nicht nur netto, sondern auch die anderen Läden erreichbar sind. Dieses entsprechendes Schild ist erforderlich, da die emotionale Situation durch die vielen und langandauernden Baustellen sehr angespannt ist. Stadtbezirksmanager Pilarski wird der dem Hinweis von Bezirksratsherrn Hellmann nachgehen und sich darum kümmern.


Stadtbezirksmanager Pilarski berichtete


TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 387, 1. Änderung –Tiergartenstraße/Ottenshof-
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1585/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 387, 1. Änderung - Tiergartenstraße / Ottenshof - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Einstimmig


TOP 8.2.
Bebauungsplan Nr. 1046, 2. Änderung - Borstelmannstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1586/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung - Umstellung der reinen Wohngebiete von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1977 auf die BauNVO von 2017 - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

1 Stimme dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.3.
Bebauungsplan Nr. 1048, 1. Änderung - nördl. Steinkampweg -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1587/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung - Umstellung der reinen Wohngebiete von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1977 auf die BauNVO von 2017 - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

1 Stimme dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.
A N H Ö R U N G E N

TOP 9.1.
Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Kirchrode - Bemerode - Wülferode
-Aufwandsspaltung-

(Drucks. Nr. 1380/2017 mit 8 Anlagen)

Antrag,

für die Straßen
1. Steinkampweg von Ostermeierstraße bis Anecampstraße (Anlage 1)
2. Namedorfstraße von Brabeckstraße bis Anecampstraße (Anlage 2)
3. Ostermeierstraße von Steinkampweg bis Namedorfstraße (Anlage 3)
4. Pappelteich von Namedorfstraße bis Angerstraße (Anlage 4)
5. Konerdingstraße von Steinkampweg bis Namedorfstraße (Anlage 5)
6. Nachmittagsweg von Namedorfstraße bis Angerstraße (Anlage 6)
7. An der Quelle von Schäferbergstraße bis Schäferbergstraße (Anlage 7)
den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Beleuchtungseinrichtungen jeweils gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe der städtischen Lehrkindertagesstätte Neunkirchner Platz
(Drucks. Nr. 1246/2017)

Antrag,

zu beschließen,

in der Lehrkindertagesstätte Neunkirchner Platz, Neunkirchner Platz 10, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, die Betreuungszeit ab dem 01.08.2017 in einer Kindergartengruppen für 10 weitere Plätze von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten.

Einstimmig


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
Sport- und Spielpark im Oheriedenpark
(Drucks. Nr. 15-1027/2017)

Antrag

Die Verwaltung wird im Zuge des Stärkungswillens von Sportgelegenheiten im öffentlichen Raum
aufgefordert:
1. Im Oheriedenpark (im Sportentwicklungsplan auch als Stadtteilpark Bemerode bezeichnet) einen Sport- und Spielpark samt einer Rasenspielfläche mit zwei Fußballtoren zu installieren.
2. Die Fläche bei der weiteren Entwicklung des Freiraumentwicklungskonzepts durch die Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Sportraumsituation (Thema „Sport auf öffentlichen Grünflächen“) zu berücksichtigen.

Erledigt durch N1-Fassung


TOP 10.3.1.1.
Sport- und Spielpark im Oheriedenpark
(Drucks. Nr. 15-1027/2017 N1)

Bezirksratsfrau Barke verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird im Zuge des Stärkungswillens von Sportgelegenheiten im öffentlichen Raum
aufgefordert:
1. Im Oheriedenpark (im Sportentwicklungsplan auch als Stadtteilpark Bemerode bezeichnet) einen Sport- und Spielpark samt einer Rasenspielfläche mit zwei Fußballtoren zu installieren.
2. Den anfänglich mit einer Rasenspielfläche und zwei Fußballtoren ausgestatteten Park aus den dafür zuständigen Mitteln des Haushaltes (TH Umwelt und Stadtgrün) oder sonstigen Haushaltsresten zu finanzieren.
3. Die Fläche bei der weiteren Entwicklung des Freiraumentwicklungskonzepts durch die Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Sportraumsituation (Thema „Sport auf öffentlichen Grünflächen“) zu berücksichtigen.


Einstimmig


TOP 10.3.2.
Absperrung Wasseler Straße
(Drucks. Nr. 15-1561/2017)

Bezirksratsfrau Ehrlich verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die auf der Waseler Straße befindliche Absperrung (schwergängige zweiteilige Schranke) wird in Absprache mit der Einsatzleitung der Freiwilligen Feuerwehr Wülferode durch besser geeignetere und schneller zu bewegende Absperrmöglichkeiten ersetzt.

Einstimmig in Verbindung mit Ergänzungs-Drucksache: 15-1686/2017


TOP 10.3.2.1.
Ergänzungsantrag zu Drucksache: 15-1561/2017 (TOP 10.3.2.) - Absperrung Wasseler Str.
(Drucks. Nr. 15-1686/2017)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge den Antrag der SPD-Fraktion „Absperrung Wasseler Straße“ mit folgender Ergänzung beschließen:

Um den des Öfteren zugeparkten Einmündungen zu der Raststätte Hannover-Wülferode zu begegnen, sind an der Stelle der neu zusetzenden Absperrung, zusätzlich gut sichtbar folgende Verkehrszeichen anzubringen, sofern noch nicht vorhanden:
- Vorschriftzeichen 283 (absolutes Halteverbot, ohne Richtungspfeile) sowie
- Zusatzzeichen 1026-33 (Einsatzfahrzeuge frei).

Einstimmig in Verbindung mit Drucksache:
15-1561/2017


TOP 10.3.3.
Freiflächen Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-1562/2017)

Bezirksratsherr Quast verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Im Rahmen der weiteren Entwicklung des Baugebietes Kronsberg-Süd wird für die Freiflächen ein räumlich von den Spielplätzen getrennter Fitnessparcours sowie mindestens ein öffentlich zugängliches Freiluftschachfeld und ein Basketballplatz mit Körben in Standardhöhe auf einem geeigneten Untergrund (keine Wiese oder Ascheplatz) realisiert.

Einstimmig


TOP 10.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Bessere Beleuchtung vor U-Bahnausgang Berkelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-1514/2017)

Bezirksratsfrau Volland verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, auf welche Art die Beleuchtung in der Berkelmannstraße am Ausgang der U-Bahn-Station Linie 6 Brabeckstraße effektiv und deutlich zu verbessern ist und entsprechende Maßnahmen zeitnah ergreifen.

Einstimmig


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Ladesäulen für Elektroautos in Neubaugebieten
(Drucks. Nr. 15-1558/2017)

Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, in Neubaugebieten Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in angemessener Zahl im öffentlichen Raum einzuplanen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Elektromobilität in der Zukunft stark zunehmen wird. Das zukünftige Neubaugebiet Kronsberg-Süd ist dabei bereits zu berücksichtigen.

Einstimmig


TOP 10.2.2.
Beleuchtung Parkplatz Leonardo Hotel
(Drucks. Nr. 15-1559/2017)

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, aus Haushaltsresten eine Beleuchtung an der Treppe des öffentlichen Parkplatzes am Leonardo Hotel in Kirchrode zu Errichten.

Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Interfraktioneller Antrag auf Zuwendungen
(Drucks. Nr. 15-1666/2017)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Verwendung eigener Haushaltsmittel

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Dem Elterninitiativkindergarten Arche Noah e.V. in Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 4000,00 € zu gewähren. Diese Mittel werden für die Sanierung der Inneneinrichtung aufgewendet um die Lebens-und Arbeitsbedingungen für Kinder und Erzieher/innen deutlich zu steigern.
2. Der Freiwilligen Feuerwehr Wülferode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 387,34 € zu gewähren. Damit sollen bedruckte Jacken für die Kinder der neu gegründeten Kinderfeuerwehr angeschafft werden.
3. Der Großtagespflegestelle „Krabbelwürmchen“ aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 1773,00 € zu gewähren. Damit soll die Anschaffung eines dringend benötigten Kinderbusses unterstützt werden.
4. Dem Stadtteilzentrum Krokus aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 5000,00 € zu gewähren. Mit diesen Mitteln wird das Sommerfest auf dem Thie sowie die Thementage „Glücksgriffe“ unterstützt.
5. Dem Elternkindergarten Kirchrode e.V in Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode –Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 500,00 € zur Unterstützung einer Kindergartenfreizeit zu gewähren. Hier wird die Selbstständigkeit der Kinder, insbesondere auch der Kinder mit Behinderungen, gefördert.
Einstimmig






Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 20:53 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.


für die Niederschrift:


Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin