Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 14.06.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 02.06.2017)
Protokoll (erschienen am 01.09.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.03- Datum 17.08.2017

PROTOKOLL

07. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am Mittwoch, 14. Juni 2017,
Stadtteiltreff Sahlkamp (großer Saal)

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.47 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmetovic (SPD)
Bezikrsratsfrau Armagan (CDU)
(Bezirksratsfrau Barth) (CDU)
Ratsherr Blaschzyk (CDU) 18.00 - 21.25 Uhr
Bezirksratsherr Bredow (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
Bezirksratsherr Depenbrock (SPD)
Bezirksratsfrau Emmelmann (CDU)
(Bezirksratsherr Ganijev) (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
Bezirksratsherr Jacobs (AfD)
Bezirksratsfrau Knoll (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Lukac (SPD)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Yilmaz (DIE LINKE)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning)
(Ratsherr Emmelmann)
(Ratsherr Finck)
(Ratsfrau Gamoori)
(Ratsfrau Keller)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm)
(Ratsherr Marski)
(Ratsherr Pohl)
(Ratsherr Spiegelhauer)
(Ratsfrau Steinhoff)
(Ratsherr Wruck)





Verwaltung:
Frau Holthaus-Voßgröne, OE 66.3
Herr Holland, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03
Frau Raab, OE 18.63.03

Presse:
Frau Benning
Frau Wolter
Herr Niehaus

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. M I T T E I L U N G E N

3.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

4. Genehmigung des Protokolls über die 05. Sitzung am 22.03.2017

5. A N F R A G E N

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Sperrmüllablagerungen in der Plauener Straße/Leipziger Straße
(Drucks. Nr. 15-1533/2017)

5.1.2. Stillgelegte Notunterkunft am Alten Flughafen - Weiteres Vorgehen
(Drucks. Nr. 15-1536/2017)

5.1.3. Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-1537/2017)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Breitbandnetz im Bezirk Bothfeld/ Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1507/2017)

5.2.2. Bürgerdialog Kurze-Kamp-Straße
(Drucks. Nr. 15-1508/2017)

5.2.3. Sanierungsmaßnahmen an Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1509/2017)


5.2.4. Spielstraße Timmerloh
(Drucks. Nr. 15-1510/2017)

5.3. der SPD-Fraktion

5.3.1. Tempo-30 Burgwedeler Straße, Höhe AWO-Kita
(Drucks. Nr. 15-1515/2017)

5.3.2. Nachnutzung des Geländes der bisherigen Obdachlosenunterkunft Alte Peiner Heerstrasse
(Drucks. Nr. 15-1516/2017)

5.3.3. Bordsteinabsenkung im Eingangsbereich er Kita „Kleine Königskinder“
(Drucks. Nr. 15-1517/2017)

5.4. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

5.4.1. Aufhebung des Denkmalschutzes in der Kurze Kamp Straße.
(Drucks. Nr. 15-1523/2017)

5.5. von Bezirksratsherrn Jacobs (AfD)

5.5.1. Belegung der Flüchtlingsunterkunft Rendsburger Straße
(Drucks. Nr. 15-1542/2017)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Zuwendung zur energetischen Sportstättensanierung des Vereinsheims an den
TuS Botfheld 04 e.V. und TV Grün-Weiß Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-1524/2017)

6.2. Zuwendung an Pro Beruf GmbH für das Projekt "Wir sprechen einfach!" aus
Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-0865/2017)

6.3. Zuwendung an Pro Beruf GmbH für das Projekt "Bildungsladen Sahlkamp" aus
Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-0866/2017)

6.4. Zuwendung an SPATS e.V. - Stadtteilbauernhof für das Projekt „Die Outdoorküche als Ausgangspunkt zur internationalen Begegnung und inklusiven Arbeit auf dem Hof und im Stadtteil“ 2017
(Drucks. Nr. 15-0956/2017)

6.4.1. Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache Nr. 15-0956/2017 Zuwendung an SPATS e.V.-Stadtteilbauernhof für das Projekt „Die Outdoorküche als Ausgangspunkt zur internationalen Begegnung und inklusiven Arbeit auf dem Hof und im Stadtteil“ 2017
(Drucks. Nr. 15-1671/2017)



6.5. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Gartenheimstraße
(Drucks. Nr. 15-1434/2017)

6.6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.6.1. Willy-Platz-Heim, Yvonne Nickel, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Restaurierung eines Harmoniums
(Drucks. Nr. 15-1672/2017)

6.6.2. FLAIS e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt PERSEUS 2017
(Drucks. Nr. 15-1673/2017)

6.6.3. Förderverein IGS Bothfeld, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Kauf eines Marktstandes
(Drucks. Nr. 15-1674/2017)

6.6.4. Familienzentrum Titus-Kirchengemeinde, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide für ein Spielgerät im Außengelände an der Weimarer Allee
(Drucks. Nr. 15-1675/2017)

6.6.5. St. Nicolai-Kirchengemeinde, Erhöhung des Zuschusses zu Antrag 05/17
(Drucks. Nr. 15-1676/2017)

6.6.6. AWO, Beratungszentrum für Integrations- und Migrationsfragen, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zu dem Projekt "Mama lernt Deutsch" für Frauen aus der Unterkunft Alte-Peiner-Heerstraße
(Drucks. Nr. 15-1677/2017)

6.6.7. Aufstellung und Ersatzbefüllung eines Hundetütenspenders
(Drucks. Nr. 15-1678/2017)

6.6.8. Kath. Pfarrgem. Heilig Geist, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Ausbau eines Lagerraums
(Drucks. Nr. 15-1679/2017)

6.6.9. KGV Flora e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Dachsanierung
(Drucks. Nr. 15-1680/2017)

6.6.10. S.V. Kickers-Vahrenheide 1960 e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Sanierung der Rasenfläche des B-Platzes
(Drucks. Nr. 15-1681/2017)

7. A N T R Ä G E

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Informationsveranstaltung zum geplanten Ausbau des Fernwärmenetzes und dem Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage am Standort der Deponie Lahe
(Drucks. Nr. 15-1538/2017)

7.1.2. Abgestimmter (Rad-)Wegeausbau zwischen Burgwedeler Straße, Bischof-von-Ketteler-Straße und Langenforther Straße
(Drucks. Nr. 15-1540/2017)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. 24-Stunden-Besetzung Polizeistation Sahlkamp/ Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1511/2017)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Entfernung der Warnbaken an der Hebbelstraße im Sahlkamp
(Drucks. Nr. 15-1518/2017)

7.3.2. Einzäunung der Hundeauslauffläche Grünverbindung Meierwiesen
(Drucks. Nr. 15-1519/2017)

7.3.2.1. Einzäunung der Hundeauslauffläche Grünverbindung Meierwiesen
(Drucks. Nr. 15-1519/2017 N1)

7.3.3. Parkverbot in der Gartenheimstrasse in Höhe des Eingangsbereichs der Grundschule Gartenheimstrasse
(Drucks. Nr. 15-1520/2017)

7.3.4. Zusätzliche Reckstangen im Bereich des Bolzplatzes Hilligenwöhren
(Drucks. Nr. 15-1521/2017)

7.3.5. Barrierefreiheit und Teilhabe in den grünen Stadtbahnen (z.B. Linien 2 und 9)
(Drucks. Nr. 15-1522/2017)

7.4. von Bezirksratsherrn Jacobs (AfD)

7.4.1. Öffnung der Straße Laher Heide zur Oldenburger Allee
(Drucks. Nr. 15-1543/2017)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.


Der Änderungsantrag zu TOP 6.4. wurde unter TOP 6.4.1. in die TO aufgenommen.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Bürgerinnen und Bürger zu den TOP 3 ff., 6.1. – 6.5. und 7 ff beteiligen können.

Einstimmig


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Eine Bürgerin schilderte die Problem, die der SV Siggi mit der geplanten Übernahme des Geländes des ASF Siegfried hat. Obwohl man alle Anforderungen der Verwaltung erfüllt habe, komme man nicht weiter, da immer neu Forderungen gestellt würden.
Sie wollte wissen, ob die Stadt immer neue Anforderungen stellen dürfe.

Bezirksbürgermeister Grunenberg zeigte sich irritiert über den Umgang der Verwaltung mit diesem Vorgang. Er werde sich bei der Verwaltung erkundigen, welche Probleme es gebe.

Eine Anliegerin des Bothfelder Angers verlas eine Erklärung zu Problemen, die es dort gebe (Anlage 1).

Eine andere Anliegerin ergänzte, dass die Verwaltung gesagt habe, dass abends die Polizei zu rufen sei. Die komme aber nicht.

Bezirksratsherr Ahmetovic zeigte Verständnis für die Klagen der Anwohner und meinte, dass sich die Politik für Nutzungsflächen für junge Menschen außerhalb von Wohngebieten einsetzen müsse. Es fehle auch ein Jugendtreff in Bothfeld und eine Betreuung durch Sozialarbeit.
Er verwies auf die Initiative der Verwaltung zur Verbesserung von Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet.

Bezirksratsherr Bredow bezweifelte, dass der angesprochene Ausbau des Ordnungsdienstes personell ausreiche und sah eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes.

Frau Raab wies darauf hin, dass das Konzept für mehr Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet nach der Sommerpause in allen Stadtbezirksräten vorgestellt werden solle.

Bezirksratsherr Blaschzyk meinte, dass das Thema ja nicht neu sei und er die Frustration verstehen könne. Seine Partei habe in den vergangenen Jahren immer wieder eine personelle Verstärkung bei den Park-Rangern verlangt. Zu Zeit gebe es für das ganze Stadtgebiet gerade mal 7 Personen. Die Polizei habe auch andere und wichtigere Aufgaben. Insofern sei der Ausbau des Ordnungsdienstes gut und richtig und zeige, dass man bestehende Probleme eben immer wieder benennen müsse, damit etwas passiere.

Ein Bürger beklagte ebenfalls die Probleme dort, insbesondere den Alkoholmissbrauch. Er forderte, dass die Politik dort etwas ändern müsse. Außerdem wies er darauf hin, dass die Probleme nicht unbedingt von Ausländern verursacht würden, sondern hauptsächlich von deutschen Jugendlichen.
Bezirksbürgermeister Grunenberg zeigte sich von diesen Vorgängen betroffen und meinte, dass überlegt werden sollte, was kurzfristig getan werden könne.

Bezirksratsherr Jacobs meinte, dass der Bezirksrat direkt ja nichts tun könne. Es sei Sache der Polizei, die Daten der Störer aufzunehmen und diese dann direkt zu belangen für Schäden, die entstanden sind.

Durchgeführt von 18:15 - 18:55 Uhr


TOP 3.
M I T T E I L U N G E N

TOP 3.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Raab informierte zu folgenden Themen:
· Weidkampshaide
Nach derzeitigem Stand werde sich die Wiederinbetriebnahme der Kita Weidkampshaide vorzögern. Grund dafür seien kurzfristig aufgetretene Schäden am Flachdach, die zusätzlich zu den laufenden Maßnahmen im Gebäudeinneren eine Komplettsanierung der Dachflächen erforderten.
Um den Nutzern einen störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können - die Dachabdichtungsarbeiten führten zu nicht unerheblichen Emissionbeeinträchtigungen, sei eine Verlängerung der Auslagerungszeit als sinnvoll zu erachten. Die Thematik sei bereits mit der Kita-Leitung erörtert worden. Von Nutzerseite sehe man in der Verschiebung des Rückzugstermins in die sanierte Kindertagesstätte keine Probleme, da die Interimslösung gut funktioniere.

Nach derzeitigem Stand sei der Rückzug für Ende Oktober 2017 geplant.
· Auffahrt zur A2 in Bothfeld
Derzeit werde die Fahrbahn Richtung Dortmund saniert, während im vergangenen Jahr die entgegengesetzte Richtung Berlin saniert worden sei. Um Unfälle zu verhindern, müssten bei beiden Maßnahmen sowohl Auffahrt als auch Abfahrt in beiden Richtungen gesperrt werden, da der Verkehr über die Gegenfahrbahn geführt werde und das Verkehrsaufkommen zu groß sei. Die Maßnahme dauere voraussichtlich bis September. Die Abfahrt kann jedoch wahrscheinlich schon im August geöffnet werden, wenn die mittlere Fahrspur saniert wird.
Ab 2019 würden planbar die Erneuerungen der Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu Einschränkungen führen.
Im Abschnitt Bothfeld seien an den letztjährigen Arbeiten bislang keine Gewährleistungsarbeiten notwendig geworden.
· Fahrradbügel Fasanenkrug
Entsprechend dem Bezirksratsantrag 15-1973/2016 seien im Auftrag der Infra kürzlich 24 Fahrrad-Doppelbügel an der Stadtbahnendhaltestelle Fasanenkrug aufgestellt worden mit Platz zum gesicherten Abstellen von bis zu 96 Fahrrädern. Zurzeit hätten sich noch nicht alle NutzerInnen umgestellt und stellten ihre Räder gewohnheitsmäßig noch am Zaun in der Unterführung ab, wo sie den fließenden Radverkehr auf dem Radweg behindern. Sollte sich das in absehbarer Zeit nicht ändern, werde eine Beschilderung am Zaun in Erwägung gezogen.


· Sonderprogramm
Im Rahmen des Sonderprogramms “Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen“ sei nach der am 06.04. durchgeführten Kinderbeteiligung geplant, einen Kletterwirbel neben dem vorhandenen Bolzplatz aufzubauen. Als Fallschutzmaterial seien Holzhäcksel vorgesehen. Eine Jugendbank ergänze das Angebot.
Die anwesende Nachbarschaft habe bei dem Beteiligungstermin auf die Problematik hingewiesen, dass insbesondere in der nordwestlichen Spielplatzecke hinter dem Hügel lange und ausgiebig gefeiert und gegrillt werde. Um diesen Bereich einsichtiger zu gestalten, würden die hohen Sträucher unter den Bäumen zur Straße durch eine niedrige Strauchpflanzung ersetzt. An den Eingängen zum Spielplatz würden neue Spielplatzschilder angebracht.


TOP 3.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeister Grunenberg informierte darüber, dass enercity die Abwärme der Müllverbrennung in Lahe nutzen wolle und dort auch eine Anlage zur Klärschlammverbrennung bauen wolle. Dazu solle die Anlage an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.
Die Verbrennung des Klärschlamms solle dort auf Grund einer neuen Bundesverordnung zu dieser Thematik stattfinden. Grund für die Neuregelung sei, dass nicht mehr so viel Klärschlamm auf die Äcker gebracht werden dürfe, um die Belastung des Grundwassers mit Nitraten zu reduzieren.
Er sei hinsichtlich eines Termins zur Information der Öffentlichkeit mit der Führung von enercity im Gespräch. Der Termin werde voraussichtlich Mitte August stattfinden.

Des Weiteren teilte er mit, dass am 17.6.17 um 10:00 Uhr im STT Sahlkamp ein Termin im Rahmen des Runden Tisches Inklusion zum Thema „Barrierefreiheit in Arztpraxen und anderen Therapieeinrichtungen“ stattfinden werde.


TOP 4.
Genehmigung des Protokolls über die 05. Sitzung am 22.03.2017

Einstimmig


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Sperrmüllablagerungen in der Plauener Straße/Leipziger Straße
(Drucks. Nr. 15-1533/2017)

Bezirksratsfrau Knoll trug die Anfrage vor.

Bereits seit geraumer Zeit sind im Bereich Plauener Straße und in geringerem Umfang auch in der Leipziger Straße entlang der Straße, auf Baumscheiben und angrenzenden Grünflächen scheinbar unsachgemäße Sperrmüllablagerungen zu beobachten. Mitunter liegen Einzelteile, wie etwa lose Holzlatten oder größere Glassplitter, in der Gegend herum. Insgesamt ergibt sich dadurch ein wenig ansehnliches Bild, was die Aufenthaltsqualität mindert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Inwieweit handelt es sich dabei ggf. um ordnungsgemäße Sperrmüllabholungen?

2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bisher zur Verbesserung der Situation unternommen und welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung vorstellbar, um Abhilfe zu schaffen?

3. Wie lange dauert es derzeit durchschnittlich, einen Termin für die kostenfreie Sperrmüllabholung in Vahrenheide zu bekommen (vom Anruf bei aha bis zum Abholtermin), wenn man nicht die Expressabholung für 96 € in Anspruch nehmen möchte/kann?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
1. Für illegale Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zuständig. Aha setzt derzeit insgesamt 5 Abfallfahnder im Stadtgebiet ein, deren Aufgabe es u.a. ist, illegale Abfallentsorgungen von öffentlichen Flächen schnell zu entfernen, potentielle Verursacher/innen zu ermitteln und Einwohner/innen, falls erforderlich, über eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu informieren.
Aha sind die genannten Stellen als problematisch bekannt. Allerdings liegen die illegalen Ablagerungen nicht nur auf öffentlicher Fläche, sondern auch auf den Grundstücken einer Wohnungsgesellschaft, die für die Entsorgung zuständig ist. Für ca. die Hälfte der Sammelpunkte von Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen liegt ein offizieller Abholungstermin vor, d.h. es handelt sich um ordnungsgemäße angemeldete Sperrmüllabholungen.

2. Die aha entsorgt die illegalen Ablagerungen einmal in der Woche. Bisher konnten keine Verursacher ermittelt werden. Die Wohnungsgesellschaft reinigt ihre Flächen ebenfalls regelmäßig (ein bis zweimal die Woche). Für die Bürger ist es nicht erkennbar, wo die Grenze zwischen privaten Grundstück und öffentlicher Fläche verläuft, so dass der Eindruck entstehen kann, das die handelnden Parteien (aha, Wohnungsgesellschaft) unkoordiniert agieren.
Um die Situation zu verbessern, ist geplant, die Anwohner durch Anschreiben zu informieren, wann und wie die Abfallentsorgung im Wohngebiet geregelt ist. Zusätzlich bieten wir an, Beratungen vor Ort durchzuführen, um Abfallentsorgung und Abfalltrennung zu erklären.

3. Im Durchschnitt muss mit einer Wartezeit von 3 bis 4 Wochen gerechnet werden. Allerdings bietet die aha an, kleinere Sperrmüllmengen (bis 1 m³) auf den Wertstoffhöfen kostenlos anzuliefern.


TOP 5.1.2.
Stillgelegte Notunterkunft am Alten Flughafen - Weiteres Vorgehen
(Drucks. Nr. 15-1536/2017)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Die zeitweilig mit ca. 300 Geflüchteten belegte Notunterkunft am Alten Flughafen wurde zum Jahreswechsel 2016/2017 stillgelegt. Derzeit wird sie als Kapazitätsreserve weiter vorgehalten, zunächst bis zum 31.08.2017 (DS 2087/2016).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Besteht absehbar besonderer Handlungsdruck bei der Unterbringung von Geflüchteten in Hannover und soll die stillgelegte Notunterkunft am Alten Flughafen folglich auch nach dem 31.08.2017 als Kapazitätsreserve vorgehalten werden? Wenn ja, wie lange? Wenn nein, was soll mit dem Gebäude geschehen?

2. Was ist aus dem angeschafften Mobiliar/Inventar geworden?

3. Gibt es in Anbetracht noch vorhandener Reservekapazitäten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide seitens der Verwaltung Überlegungen, die mögliche Errichtung von Leichtbauhallen am Standort Kirchhorster Straße 59 gänzlich abzusagen? Wenn ja, was soll mit der bereits geräumten Fläche geschehen?


Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Frage1. Aktuell besteht kein besonderer Handlungsdruck bei der Unterbringung von Geflüchteten in Hannover. Trotzdem ist es aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich notwendig Kapazitätsreserven vorzuhalten.
Die Notunterkunft Alter Flughafen wurde in den letzten 6 Monaten genutzt um dort Obdachlose für eine Nacht unterzubringen, wenn die anderen Sleep-Inn-Plätze für Obdachlose vollständig belegt waren.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob und wie lange die ehem. Notunterkunft Alter Flughafen weiterhin als Kapazitätsreserve vorgehalten werden soll, ebenso wird die spätere Verwendung des Gebäudes geprüft.
Frage 2: Das beschaffte Mobiliar befindet sich aktuell noch am Standort.
Frage 3: Die Verwaltung prüft derzeit, ob Leichtbauhallen weiter vorgehalten werden müssen.

Bezirksratsherr Steiner wollte wisse, wie viele Obdachlose dort untergebracht worden seien.

Frau Raab antwortete, dass es sich nur um Einzelfälle gehandelt habe.

TOP 5.1.3.
Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-1537/2017)

Bezirksratsfrau Knoll trug die Anfrage vor.

Die jüngste Novelle der StVO bzw. der Verwaltungsvorschrift-StVO regelt, dass vor besonders sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern streckenbezogen Tempo 30 einzuführen ist. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit von 30km/h sind besonders zu begründen. Diese Möglichkeit greift bei bisher mit Tempo 50 klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreistraßen), soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Demnach kann auch bei Straßen im Nahbereich von diesen sensiblen Einrichtungen, die bisher mit Tempo 50 befahrbar sind, eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit in Betracht gezogen werden.

Die Verabschiedung der Verwaltungsvorschrift ist am 10.3. im Bundesrat erfolgt, das Land Niedersachsen hatte die entsprechende Verwaltungsvorschrift (allerdings noch ohne den Passus der Regelgeschwindigkeit) per Ländererlass bereits zum 21.12.2016 eingeführt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Welche von der Änderung der StVO betroffenen sensiblen Einrichtungen existieren an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder im Nahbereich solcher Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide? (Bitte Einrichtungen auflisten)

2. Sind der Verwaltung Unfälle mit entsprechender Personenbeteiligung vor den betreffenden Einrichtungen im Stadtbezirk bekannt? (Bitte für die letzten 5 Jahre auflisten)

3. Wie viel Zeit wird die Stadt benötigen, um die Umsetzung der Novelle vor Ort durchzuführen?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Bisher musste für eine Geschwindigkeitsreduzierung eine konkrete Gefährdungslage nachgewiesen werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, ist die Straßenverkehrsordnung und die Verwaltungsvorschrift in dieser Hinsicht geändert worden.

Die neue Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Tempo 30 auch vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sieht nach Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 14.12.2016, in Verbindung mit dem dazu ergangenen verbindlichen Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 21.12.2016 und unter Berücksichtigung der vom Bundesrat am 10.03.2017 beschlossenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) wie folgt aus:

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, wenn die Einrichtung einen direkten Zugang zu der Tempo 50 Straße hat, oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (je nach Einrichtung z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, Parkraumsuchverkehr, Fahrbahnquerungen, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Das gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraße zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen.

Die streckenbezogenen Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300m Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind zudem, soweit Öffnungszeiten (einschl. Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.

Die Verwaltung hat erst am 11.03.2017 von dieser geplanten Neufassung der Verwaltungsvorschrift der StVO Kenntnis erhalten. Alle davor vorliegenden Entwürfe hatten die Fassung des vorgenannten Erlasses des MW. Deshalb war es der Verwaltung bisher nicht möglich, die umfangreiche Prüfung abzuschließen und verbindliche Aufstellungen für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen.

Auf der Grundlage der Neufassung der Verwaltungsvorschrift hat die Verwaltung jedoch bereits einen Prüfauftrag erteilt. Da insgesamt rd. 250 Standorte im Stadtgebiet zu überprüfen sind und im Rahmen dieser Prüfung auch eine Beobachtung der Verkehrssituation vor Ort erforderlich ist, kann nicht mit einem Abschluss vor Herbst 2017 gerechnet werden.

Die Prüfung/Beobachtung vor Ort wird von geeigneten Personen und nach einheitlichen Kriterien und Bewertungsmaßstäben erfolgen. Es macht dennoch Sinn, den Kreis der Prüfer/innen zu begrenzen, um eine möglichst große Einheitlichkeit zu erreichen. Dieser Prozess wird durch Mitarbeiter/innen der Verwaltung begleitet. Hinzu kommt, dass die Verkehrsbeobachtungen an den rd. 90 betroffenen Schulstandorten nur außerhalb der Schulferien und sinnvollerweise nur zu Schulbeginn /-ende erfolgen können. Auch bei den rd. 120 zu prüfenden Standorten von Kindertagesstätten sind die Schließzeiten im Sommer zu beachten und die regulären Bring-/Abholzeiten zu berücksichtigen. Insofern sind die tatsächlichen Untersuchungszeiträume bereits durch diese Rahmenbedingungen deutlich beschränkt. Daraus ergibt sich dann zwangsläufig auch der zu erwartende und erforderliche Prüfzeitraum.
Die Verkehrssituation an den einzelnen Einrichtungen wurde auch in der Vergangenheit bereits regelmäßig geprüft und beobachtet. Grundsätzlich liegen keine Erkenntnisse über besondere Gefährdungsaspekte, ein auffälliges Unfalllagebild oder gar eine Unfallhäufungsstelle vor, die ein unverzügliches Handeln erfordern würden.

Die Verwaltung hat auf der Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift (Regelgeschwindigkeit von 30 km/h vor Schulen, Kitas Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser) bereits vorläufige Listen mit zu prüfenden Standorten von Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern erstellt. Selbstverständlich wird die Verwaltung auch die Zielrichtung der Vorschrift im Sinne des Gesetzgebers verfolgen. Da jedoch auch besondere Prüfkriterien für die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen benannt sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass in jedem Fall eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen wird.
Es wird insbesondere abzuwägen sein, ob eventuelle Verkehrsverlagerungen, oder Erschwernisse für den ÖPNV nicht deutlich nachteiligere Folgen haben können, als eine Geschwindigkeitsreduzierung Vorteile mit sich bringen würde.

Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide grenzen nach bisherigen Erkenntnissen ca. 15-20 der vorgenannten Einrichtungen an Tempo 50 Straßen und werden überprüft.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Kindertagesstätten, Schulen (keine Grundschule) und Pflegestandorte.
Sobald verbindliche Standortlisten vom beauftragten Büro erstellt sind, wird die Liste mit den Einrichtungen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide auch den Mitgliedern des Stadtbezirksrates zur Verfügung gestellt.“

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, wer geeignete Personen seien, wie Schließzeiten beispielsweise in den Sommerferien abgebildet werden sollen und ob bei den Untersuchungen auch Schulen in privater Trägerschaft einbezogen würden.

Herr Krebs antwortete, dass alle Schulen untersucht werden sollen. Hinsichtlich der Schließzeiten meinte er, dass diese bei den Untersuchungen berücksichtigt werden sollen. Die Untersuchungen sollen von geeigneten VerwaltungsmitarbeiterInnen durchgeführt werden.

Bezirksratsfrau Knoll regte an, bei anderen Kommunen nachzufragen, wie diese mit der neuen Gesetzeslage umgehen.

TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Breitbandnetz im Bezirk Bothfeld/ Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1507/2017)

Bezirksratsherr Bredow trug die Anfrage vor.

Die CDU-Bezirksratsfraktion möchte sich für die in der letzten Bezirksratssitzung erfolgte Anhörung gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema „Schnelles Internet im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide (z.B. Glasfasernetzausbau)“ durch die Vodafone-Kabel Deutschland GmbH sowie htp GmbH ausdrücklich bedanken.

Während dieser Anhörung wurden die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen für Schnelles Internet im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ausführlich dargestellt. Auf einer Karte des Stadtbezirkes wurde seitens der Vodafone-Kabel Deutschland GmbH dargestellt, dass im Stadtbezirk schnelles Internet mit 50 bzw. 100 MBit/s weitestgehend flächendeckend verfügbar sei. Aufgrund der erfolgten Information ist uns bewusst, dass sich die Anwohner eines Hauses den Hausanschluss teilen und daher nicht immer 50 oder 100 MBit/s verfügbar seien können. Zudem ist uns auch bewusst, dass in Aussicht gestellte Bandbreiten von 50 MBit/s nicht immer den später tatsächlich verfügbaren Bandbreiten entsprechen können und rechtlich müssen. Auch wenn zukünftig höhere Bandbreiten erforderlich sind, müssen aktuell Bandbreiten im Bereich von 50 MBit/s in unserem urban geprägten Stadtbezirk für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbar sein.

Anwesende Bürger aus dem Donarweg sowie dem Eulenspiegelweg berichteten, dass die bei Ihnen verfügbare Bandbreite deutlich unter den genannten Leistungen liegt.

Fraglich ist für uns, ob es sich bei den dargestellten Fällen um Einzelfälle handelt, bei denen wie bereits in der Stadtbezirksratssitzung deutlich gemacht, Lösungen gefunden werden müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Bei wie vielen Hausanschlüssen im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide ist eine Bandbreite von 50 MBit/s oder mehr nicht verfügbar und falls eine entsprechende Aussage nicht erfolgen kann, warum kann die Verwaltung diese nicht geben?
2. Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadtverwaltung in den letzten 5 Jahren durchgeführt um die entsprechenden Informationen zu erheben und welche Maßnahmen wurden seitens der Stadtverwaltung in den letzten 5 Jahren durchgeführt um die Versorgung mit Bandbreiten von min. 50 MBit/s im Stadtbezirk zu verbessern?
3. In welcher Form unterstützt die Stadtverwaltung betroffene Personen bei der Umsetzung von höheren Bandbreiten an ihren Hausanschlüssen und wie verhält es sich bezogen auf die obigen Fragen konkret mit den Hausanschlüssen in den Straßen Donarweg und Eulenspiegelweg?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1: Die Verwaltung hat keine Kenntnis über die jeweiligen an den Häusern im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zur Verfügung stehenden Bandbreiten. Diese können von Interessenten über die jeweiligen Internetportale der Telekommunikationsanbieter abgefragt werden.


Zu 2: Die Verwaltung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, die Angebote kommerzieller Anbieter zu sondieren. Die Verwaltung begrüßt zwar außerordentlich das Engagement der Unternehmen zum Ausbau immer schnellerer Netze, geht aber nicht offensiv in Investitionen durch z.B. Leerrohrverlegungen, um hier Anreize für Investitionen der Firmen zu schaffen.

Zu 3: Die Rolle der Verwaltung beschränkt sich beim Ausbau eines Glasfasernetzes auf die Genehmigung von Leitungsanträgen kommerzieller Anbieter.


TOP 5.2.2.
Bürgerdialog Kurze-Kamp-Straße
(Drucks. Nr. 15-1508/2017)

Bezirksratsherr Bredow trug die Anfrage vor.

Die Sanierung der Kurzen-Kamp-Straße ist seit Jahren ein wiederkehrendes Thema im Stadtbezirksrat und die CDU-Stadtbezirksratsfraktion begrüßt ausdrücklich die aktuelle Entwicklung. Wir hoffen, dass die bestehenden Pläne zeitnah umgesetzt werden. Häufig wurde seitens der Stadtverwaltung der Bürgerdialog mit den Eigentümern angeführt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Erfolgte mit allen Eigentümern der angrenzenden Grundstücke eine Kontaktaufnahme?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wie gestaltet sich der Kontakt mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke? Konkret: Wie wurden diese in die Planungen eingebunden?

Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
zu 1.) Die Verwaltung hat alle betroffenen Eigentümer angeschrieben und über die beabsichtigte Grunderneuerung der Kurze-Kamp-Straße informiert. Zudem wurde den Eigentümern mitgeteilt, dass ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Straße nur erreicht werden kann, wenn die an die öffentliche Straßenverkehrsfläche angrenzenden privaten Flächen ebenfalls erneuert werden.
Die betroffenen Anlieger wurden gebeten den Vorschlag zu prüfen und gegenüber dem Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover, Ihre Bereitschaft zu Kostenübernahme zu erklären.

zu 2.) entfällt

zu 3.) Bisher haben sich noch nicht alle angeschriebenen Anlieger mit der Stadt in Verbindung gesetzt. Eine verbindliche Aussage darüber, ob die privaten Flächen im Rahmen der Baumaßnahme mit umgestaltet werden können, kann erst gegeben werden, wenn sich alle Anlieger damit einverstanden erklärt haben.

Bezirksratsherr Bredow wollte wissen, wie die Beteiligung aussehe und ob die Eigentümer die Möglichkeit hätten, eigene Vorstellungen einzubringen.

Frau Raab antwortete, dass sie davon ausgehe, dass es auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs die Möglichkeit gebe, Vorschläge zu machen. So habe es schon einen Ortstermin mit der Sparkasse Hannover gegeben. Genaueres hierzu könne man aber erst nach Auswertung der Rückmeldungen zu den Anschreiben sagen. Sie werde den Bezirksrat auf dem Laufenden halten.


Bezirksratsfrau Knoll fragte, ob es hier eine Deadline gebe.

Bezirksratsherr Bredow wollte wissen, ob alle Anlieger gleichzeitig angeschrieben worden seien und wann das geschehen sei.

Bezirksratsherr Jacobs bat um Informationen hinsichtlich der Ausgestaltung der Straße für Blinde und Sehbehinderte beispielsweise mit Bodenindikatoren.

Frau Raab meinte, dass sie davon ausgehe, dass sie nach der Sommerpause mehr dazu sagen könne.

TOP 5.2.3.
Sanierungsmaßnahmen an Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1509/2017)

Bezirksratsherr Bredow trug die Anfrage vor.

Auf der Veranstaltung Bothfeld-Forum – Dialog Zukunft Bothfeld am 28. November 2016 im Restaurant „Walk in“, Carl-Loges-Str. 12, bei welcher auch ein Mitglied der CDU-Stadtbezirksratsfraktion anwesend war, äußerte die Dezernentin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Rita Maria Rzyski, dass es keine Schule im Sanierungsplan der Landeshauptstadt Hannover gebe in welcher in den Ferien nicht gebaut würde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Schulen im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide befinden bzw. befanden sich zu den unten genannten Zeiten in diesem Sanierungsplan?
2. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden in diesen Schulen in den Herbstferien 2016, den Weihnachtsferien 2016/2017, den Osterferien 2017 durchgeführt?
3. Welche Sanierungsmaßnahmen sind in diesen Schulen für die Sommerferien 2017 geplant?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
- GS Tegelweg Erweiterung auf 4,5 Züge
- GY Herschelschule Erweiterung für G9
- IGS Bothfeld Investitionsmemorandum
- IGS Vahrenheide-Sahlkamp Investitionsmemorandum
- FöS Albrecht-Dürer Investitionsmemorandum
Zu 2 und 3:
Erforderliche Arbeiten im Rahmen der baulichen Unterhaltung werden, soweit möglich, auch während des laufenden Schulbetriebes durchgeführt. Daneben werden unterrichtsfreie Zeiten und Ferien für die Umsetzung von Baumaßnahmen genützt.
In der beigefügten Aufstellung wurden Maßnahmen zusammengestellt, die in den Ferienzeiten umgesetzt wurden bzw. für die Sommerfeien 2017 in Planung sind.
In den Weihnachtsferien werden in Regel keine planbaren baulichen Maßnahmen umgesetzt, da in dieser Zeit der überwiegende Teil der Handwerksbetriebe sich in Betriebsurlaub befindet.


TOP 5.2.4.
Spielstraße Timmerloh
(Drucks. Nr. 15-1510/2017)

Bezirksratsherr Blaschzyk trug die Anfrage vor.

Bei einer Ortsbegehung der Fachverwaltung und einer Messung des Verkehrs in der Straße Timmerloh wurde bekannt, dass die Straße als Spielstraße ausgewiesen ist, aber die örtlichen baulichen Einrichtungen der Straße (zB Blumenkübel) nicht dem hannoverschen Standard einer Spielstraße entsprechen. Auch die durchgeführte Messung von 16.000 Verkehrsteilnehmern differenzierte nicht nach Fußgänger, Radfahrer und Auto.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welches Konzept wird weiter verfolgt um wissenschaftliche Angaben zur tatsächlichen Verkehrsdichte/ Geschwindigkeit zu haben?
2. In welchem zeitlichen Rahmen soll dies erfolgen?
3. Ist die Öffnung zur Oldenburger Allee und eine Fahrbahneinengung für LKW geplant und/oder welche Maßnahmen sind erforderlich um dieses zumindest versuchsweise durchzuführen?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Derzeit finden Geschwindigkeitsmessungen in Zusammenarbeit mit der Polizei statt. Alle bisherigen Ermittlungen haben Verkehrsstärken ergeben, die zusätzliche Maßnahmen, die über die bisher verabredeten Maßnahmen hinausgehen würden, nicht erforderlich machen. Entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wurden erforderliche Stellplätze markiert. Nach Fertigstellung der Hochbautätigkeiten wird auch die Fahrbahnverengung im Einfahrtsbereich von der Ahrensburger Straße baulich umgesetzt.
Zu 2.) Nach der endgütigen Fertigstellung der Hochbautätigkeiten wird auch die Fahrbahnverengung in der Ahrensburger Straße als letzte Umsetzungsmaßnahme, baulich hergestellt.
Zu 3.) Im Rahmen eines Verkehrsversuches wird zeitnah untersucht, ob es bei Aufhebung der Sperre Oldenburger Allee zu wesentlichen Verkehrsverlagerungen bzgl. der Durchfahrt in der Straße Timmerloh kommen wird.

Ein Anlieger der Laher Heide erwähnte den B-Plan 1183, der noch gültig sei, in welchem stehe, dass die Laher Heide nicht durch den Verkehr in das Gewerbegebiet Lahe belastet werden dürfe. Es habe schon vor langer Zeit den Vorschlag gegeben, die Straße Timmerloh vor der Ahrensburger Straße zu sperren um zu sehen, was dann passiere. Er befürchte, dass die Öffnung der Oldenburger Allee zu großen Problemen und somit Protesten der Anwohner der Laher Heide führen werde. Er wolle wissen, warum der Timmerloh nicht geschlossen werde.

Bezirksbürgermeister Grunenberg antwortete, dass der entsprechende B-Plan bekannt sei. Er sei aber der Meinung, dass dort zeitlich befristete Maßnahmen durchgeführt werden müssten und dass dabei auch Verkehrsmessungen durchgeführt werden müssten. Auf jeden Fall müsse etwas geschehen, da es im Timmerloh zu viel Verkehr gebe und oft zu schnell gefahren werde.

Bezirksratsherr Steiner wollte wissen, von wann der Beschluss zur Fahrbahnverengung stamme und ob es dazu eine Drucksache gebe.

Herr Krebs antwortete, dass der Bezirksrat 2008 oder 2009 beschlossen habe, die Straße Timmerloh in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Dabei sei auch beschlossen worden, an der Einmündung zur Ahrensburger Straße eine Fahrbahnverengung zu bauen. Vor Umsetzung dieser Maßnahme habe aber die Beendigung der Bautätigkeit im Timmerloh abgewartet werden müssen.

Frau Raab erklärte, dass 2008 der Bezirksrat den Auftrag erteilt habe, die Anwohner zu befragen, ob sie eine Sperrung der Straße Timmerloh wollen. Die Straßenverkehrsbehörde habe dann eingewandt, dass nicht nur die Anwohner des Timmerlohs gefragt werden dürften, sondern alle Bewohner des entsprechenden Gebiets.
Bei der Befragung habe es dann ein Patt gegeben, je 50% der Befragten hätten sich für, bzw. gegen eine Sperrung ausgesprochen. Daraufhin habe der Bezirksrat davon abgesehen, die Sperrung des Timmerlohs zu beantragen.


TOP 5.3.
der SPD-Fraktion

TOP 5.3.1.
Tempo-30 Burgwedeler Straße, Höhe AWO-Kita
(Drucks. Nr. 15-1515/2017)

Bezirksratsfrau Lukac trug die Anfrage vor.

Es wird immer wieder von Anwohnern und Eltern beklagt, dass sich viele Autofahrer nicht an der Geschwindigkeitsbegrenzung „Tempo-50“ halten. Fußgänger und Kita-Kinder sind dadurch gefährdet. Noch sind keine großen Unfälle passiert, aber hier gilt öffentliche Vorsicht statt Nachsicht.

Daher hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide bereits in der Sitzung vom 16.03.2016 einstimmig auf Antrag der SPD-Fraktion entschieden, dass in dem oben bezeichneten Strassenbereich Tempo-30 anzuordnen ist, sobald dies aufgrund der Änderungen der Rechtsgrundlagen möglich ist. Diesem Antrag folgt die Verwaltung mit der Informations-drucksache 15-0513/2016 S1insofern, dass eine erneute Prüfung nach erfolgter rechtlicher Änderung zugesagt wurde. Der HAZ vom 25.03.2017 war zu entnehmen, dass diese Gesetzesänderung nun erfolgt ist und seitens der Verwaltung nun die Prüfung der einzelnen Standorte ansteht.

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1.) Ist eine Tempo-30 Begrenzung auf der dem Strassenabschnitt Burgwedeler Str./ Ecke Kurze-Kamp-Straße und Burgwedeler Straße/ Ecke Sutelstraße auf Basis der Gesetzesänderung möglich?
2.) Welche verkehrsberuhigenden Maßnahmen sind zur Verbesserung Verkehrssicherheit Höhe AWO-KiTa Burgwedeler Straße geplant und wann werden diese umgesetzt?
3.) Wie kann grundsätzlich eine Verkehrsberuhigung auf der Burgwedeler Straße Höhe AWO-Kita geschaffen werden?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1-3)

Auf der Grundlage der Neufassung der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörenden Verwaltungsvorschrift hat die Verwaltung den Auftrag erteilt, die Änderung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen im Bereich von Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern zu überprüfen. Insgesamt werden rund 250 Standorte im Stadtgebiet überprüft.
Der Standort Burgdorfer Straße im Bereich der Kindertagesstätte ist ein Teil dieser Prüfung.
Da im Rahmen dieser Prüfung auch eine Beobachtung der Verkehrssituation vor Ort erforderlich ist, kann nicht mit einem Abschluss vor Herbst 2017 gerechnet werden

Erst nach Abschluss des Gutachtens können ggf. Maßnahmen zu 2 und 3 entwickelt werden.

TOP 5.3.2.
Nachnutzung des Geländes der bisherigen Obdachlosenunterkunft
Alte Peiner Heerstrasse

(Drucks. Nr. 15-1516/2017)

Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Nach Errichtung einer neuen Obdachlosenunterkunft und Umzug der Einrichtung kann die alte und abgängige Containeranlage an der Alten Peiner Heerstrasse 2 aufgegeben und rückgebaut werden.

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Ist für die Abriss bzw. Rückbau der Containeranlage bereits eine Ausschreibung erfolgt und für welchen Termin ist der Rückbau geplant?
2. Welche Nachnutzung der Fläche ist gemäß Bebauungsplan möglich bzw. vorgesehen?
3. Gibt es bereits konkrete Planungen für die weitere Nutzung des Grundstücks?
Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
Frage 1: Ein Abriss bzw. Rückbau kann erst nach erfolgtem Umzug der Bewohner erfolgen. Die neue Wohncontaineranlage ist zurzeit in Bau und wurde zunächst als Flüchtlingsunterkunft genehmigt. Eine Aufnahme der Nutzung als Obdachlosenunterkunft kann erst nach in Kraft treten des neuen Bebauungsplanes 1848 erfolgen, der Baurecht für diese Art der Nutzung schaffen soll und sich zurzeit noch im Verfahren befindet. In dieser Situation wäre es fahrlässig, bereits jetzt einen Termin für den Abriss der alten Anlage festzulegen.
Frage 2: Für die Fläche existiert bisher kein Bebauungsplan.
Frage 3: Für die Fläche hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide in seiner Sitzung am 15.6.2016 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1706 mit dem Ziel, einer Ausweisung als Gewerbegebiet mit Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose beschlossen. Zur Verfahrensbeschleunigung wurde die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Bezeichnung „Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose, Flüchtlinge und Aussiedler“ und der dazu gehörigen Erschließungsstraße zwischenzeitlich aus dem Plangebiet herausgeschnitten und unter der Bebauungsplannummer 1848 als eigenständiges Verfahren weitergeführt und steht mit einem erwarteten Satzungsbeschluss nach den Sommerferien kurz vor dem Abschluss. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1706 mit dem Ziel einer Ausweisung der restlichen Fläche als Gewerbegebiet, läuft indessen weiter.


TOP 5.3.3.
Bordsteinabsenkung im Eingangsbereich er Kita „Kleine Königskinder“
(Drucks. Nr. 15-1517/2017)

Bezirksratsfrau Heitmann trug die Anfrage vor.

In der Hartenbrakenstrasse wurde in einem Teil des ehemaligen Pfarrhauses der St. Nathanael-Kirchengemeinde Anfang 2017 eine Kita mit zwei Gruppen für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren eröffnet. Die SPD- Bezirksratsfraktion begrüßt das private Engagement des Trägers ausdrücklich, da weitere Betreuungsplätze insbesondere für Kleinkinder im Stadtteil Bothfeld dringend benötigt werden.
Im Vorfeld der Eröffnung hatte der private Träger der Kita eine Vielzahl von baulichen Auflagen zu erfüllen, um die erforderliche Baugenehmigung zu erlangen. Unter anderem wurde den Auflagen entsprechend im Eingangsbereich eine Rampe für Karren, Kinderwagen und Rollstühle errichtet. Damit das Grundstück barrierefrei erreicht werden kann, muss auch eine Absenkung des Bordsteins erfolgen, auch dies war eine Auflage im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Diese Bordsteinabsenkung wurde vom Träger bereits am 17.01.2017 beantragt.

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wann ist die Baumaßnahme zur Bordsteinabsenkung geplant?

2. Welche Gründe hat die große zeitliche Verzögerung?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1: Die Bordsteinabsenkung ist zwischenzeitlich hergestellt worden.

Zu 2: Eine große zeitliche Verzögerung ist nicht zu erkennen. Der Antrag wurde bearbeitet. Die Ausführung erfolgte nach dem Winter in chronologischer Reihenfolge.


TOP 5.4.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 5.4.1.
Aufhebung des Denkmalschutzes in der Kurze Kamp Straße.
(Drucks. Nr. 15-1523/2017)

Bezirksratsherr Butz trug die Anfrage vor.

Zur Entscheidung
Aufhebung des Denkmalschutzes in der Kurze Kamp Straße.

Die Aussagen der Verwaltung sind nicht informativ, das parteiübergreifende Interesse im Bezirksrat, das Entwicklungshemmnis Denkmalschutz einzuschränken,
wird nicht aufgegriffen. Die im Antrag gewünschte Darlegung von möglichen und notwendigen Schritten zur Aufhebung des Denkmalschutzes erfolgt nicht.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Ist der Denkmalschutz in der Kurzen Kamp Straße eine Ursache für den offensichtlichen Niedergang des Zentrums und unterstützt die Fachverwaltung die Bestrebungen des Bezirksrates, dies zu ändern?
2. Hat die Verwaltung in dieser Angelegenheit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Kontakt aufgenommen?
-Falls Ja, kann der Schriftverkehr dem Bezirksrat zur Kenntnis gebracht werden?
-Falls Nein, warum nicht?
3. Warum wurden die öffentlichen Belange in dieser Angelegenheit nicht gewürdigt (§2 Abs. 3 NDSchG)?
Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Ladenzeile Kurze-Kamp-Straße 13-20 ist zusammen mit den Wohnhäusern Einsteinstraße 1-19 und Emil-Nolde-Weg 1-17 konstituierender Bestandteil der Gruppe baulicher Anlagen gemäß § 3 (3) NDSchG. Das von dem Architekten Friedrich Lindau in den 1950er Jahren entworfene Quartier ist von dem zuständigen Fachamt für Denkmalpflege als Baudenkmal erkannt und am 19.09.1989 in die Liste der Baudenkmale des Landes Niedersachsen eingetragen worden. Nach niedersächsischem Denkmalrecht gilt die Eigenschaft als Baudenkmal und der Denkmalschutz kraft Gesetz. Folglich kann der Denkmalschutz bei Fortbestand der gesetzlichen Voraussetzungen auch nicht aufgehoben werden. Davon ist grundsätzlich der Umgang mit dem Baudenkmal zu unterscheiden: § 10 NDSchG nennt die genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Baudenkmal und trifft die Aussage, dass die Genehmigung zu versagen ist, soweit die Maßnahme gegen das Gesetz verstoßen würde. Im Sinne der berechtigten Interessen und Belange der Denkmaleigentümer nennt das Gesetz nicht nur die Pflicht zur Erhaltung (§ 6 NDSchG), sondern auch die Grenzen der Erhaltungspflicht (§ 7 NDSchG).
Bereits zum Zeitpunkt der Eintragung gab es nicht denkmalgerechte Veränderungen, insbesondere betreffend Werbeanlagen, Markisen, Fenster und Fassadenbekleidungen, die für das wenig attraktive Erscheinungsbild mitverantwortlich sind.
Die Denkmalpflege unterstützt daher die Initiative zur Stärkung und Aufwertung der Ladenzeile. Das gilt nicht nur für gestalterische Details, sondern auch für Konzepte einer tragfähigen Nutzung.
Zu den Fragen im Einzelnen:
1. Der Denkmalschutzkann nicht die Ursache für die Vernachlässigung eines Gebäudes sein, sondern formuliert ganz im Gegenteil die Pflicht zur Erhaltung und Pflege (§ 6 NDSchG). Die Stadtdenkmalpflege hat zur Unterstützung der Denkmaleigentümer ein Faltblatt herausgegeben, das denkmalpflegerische Leitlinien zusammenstellt und den Bauherren praktische Hinweise zum Umgang mit Werbeanlagen, Markisen, Schaufenstern und Fassadenelementen gibt. Auch eine tragfähige Nutzung gehört zu den zentralen Zielen der Denkmalpflege. So heißt es in § 9 (1) NDSchG:
„Für Baudenkmale ist eine Nutzung anzustreben, die ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet. Das Land, die Gemeinden, die Landkreise und die sonstigen Kommunalverbände sollen die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten hierbei unterstützen.“
2. Die Stadtdenkmalpflege hat die Bezirksratsanfrage zur Ladenzeile Kurze-Kamp-Straße am 08.02.2017 auf die Tagesordnung der Turnus-Rücksprache mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege gesetzt. Als Ergebnis der Erörterung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die für den Schutzstatus relevanten gesetzlichen Grundlagen geändert haben könnten. Weitergehenden Schriftverkehr gibt es dazu nicht.
3. Der § 2(3) NDSchG behandelt öffentliche Planungen und öffentliche Baumaßnahmen und verlangt, Belange des Denkmalschutzes rechtzeitig so zu berücksichtigen, dass die Kulturdenkmale erhalten werden. In diesem Zusammenhang gilt es, das öffentliche Interesse der jeweiligen Planung oder Baumaßnahme mit dem öffentlichen Interesse an dem Schutz des Denkmals gerecht abzuwägen.
Eine öffentliche Planung oder öffentliche Baumaßnahme wird in der Kurze-Kamp-Straße zurzeit nicht durchgeführt.









TOP 5.5.
von Bezirksratsherrn Jacobs (AfD)

TOP 5.5.1.
Belegung der Flüchtlingsunterkunft Rendsburger Straße
(Drucks. Nr. 15-1542/2017)

Bezirksratsherr Jacobs trug die Anfrage vor.

Die Flüchtlingsunterkunft in der Rendsburger Straße ist im Juli bezugsfertig. In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:
1. Personen welcher Nationalität werden dort einziehen. Bitte schlüsseln sie die Anzahl nach Nationalität, Alter und Familienstand auf.
2. Welchen Status haben die dort einziehenden Personen. Bitte nach Stand des Asylverfahrens aufschlüsseln.
3. Sind unter den einziehenden Personen verurteilte Straftäter bzw. Personen, gegen die wegen Gewalt- oder Diebstahldelikten ermittelt wird?

Begründung:

Um Gerüchte und Fehlinformationen über die neu errichtete
Flüchtlingsunterkunft zu vermeiden und einen guten nachbarschaftlichen
Umgang zu ermöglichen, ist es für die Bürger des Stadtteils wichtig zu
wissen, wer in ihrer Nachbarschaft einzieht.

Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Zur Belegungsstruktur der Unterkunft kann zu dem derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Diese richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Eröffnung untergebrachten / zugewiesenen Personenkreis. Grundsätzlich können Personen aller Nationalitäten, aller Familienstände und aller Altersgruppen, die uns zur Unterbringung zugewiesen werden, in dieser Unterkunft untergebracht werden. Eine gemischtgeschlechtliche Belegung ist üblich.
Frage 2:
Da zum unterzubringenden Personenkreis zu diesem Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden kann, kann auch zum Status und zum Stand der Asylverfahren keine Aussage getroffen werden.
Frage 3:
Da zum unterzubringenden Personenkreis zu diesem Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden kann, können auch keine Angaben zu Straffälligkeit bzw. Strafanträgen gemacht werden. Das Vorliegen von Strafanträgen oder Verurteilungen ist für die Belegung irrelevant.








TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Zuwendung zur energetischen Sportstättensanierung des Vereinsheims an den
TuS Botfheld 04 e.V. und TV Grün-Weiß Hannover e.V.

(Drucks. Nr. 15-1524/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem TuS Bothfeld 04 e.V. und dem TV GW Hannover e.V. für die Sanierung des gemeinsam genutzten Vereinsheims der Bezirkssportanlage Bothfeld an der Carl-Loges-Straße 12 eine Zuwendung zur energetischen Sportstättensanierung (e.coSport) in Höhe von

70.000 €

vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 6.2.
Zuwendung an Pro Beruf GmbH für das Projekt "Wir sprechen einfach!" aus
Mitteln Soziale Stadt

(Drucks. Nr. 15-0865/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
der Pro Beruf GmbH für das Projekt „Wir sprechen einfach!“ aus dem Ergebnishaushalt 2017, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 6.400,00 Euro als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.3.
Zuwendung an Pro Beruf GmbH für das Projekt "Bildungsladen Sahlkamp" aus
Mitteln Soziale Stadt

(Drucks. Nr. 15-0866/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
der Pro Beruf GmbH für das Projekt „Bildungsladen Sahlkamp“ aus dem Ergebnishaushalt 2017, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 15.000,00 Euro als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.

Einstimmig

TOP 6.4.1.
Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache Nr. 15-0956/2017 Zuwendung an SPATS e.V.-Stadtteilbauernhof für das Projekt „Die Outdoorküche als Ausgangspunkt zur internationalen Begegnung und inklusiven Arbeit auf dem Hof und im Stadtteil“ 2017
(Drucks. Nr. 15-1671/2017)

Bezirksratsfrau Knoll brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die in der 04. Sitzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte am 12.06.2017 unter Tagesordnungspunkt 4 vorgelegte Beschlussdrucksache wird mit folgenden Änderungen beschlossen.
Auf der Einnahmenseite gibt es vom Träger begründete Reduzierungen, denn die Mittel der Stiftung ProChance / ZAG und die „Sonstigen Spenden“ sind erheblich geringer ausgefallen als ursprünglich in Aussicht gestellt.

Einstimmig

TOP 6.4.
Zuwendung an SPATS e.V. - Stadtteilbauernhof für das Projekt „Die Outdoorküche als Ausgangspunkt zur internationalen Begegnung und inklusiven Arbeit auf dem Hof und im Stadtteil“ 2017
(Drucks. Nr. 15-0956/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem SPATS e.V. - Stadtteilbauernhof für das Projekt „Die Outdoorküche als Ausgangspunkt zur internationalen Begegnung und inklusiven Arbeit auf dem Hof und im Stadtteil“ aus dem Ergebnishaushalt 2017, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu

11.000,00 Euro
zu bewilligen.

Einstimmig

TOP 6.5.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Gartenheimstraße
(Drucks. Nr. 15-1434/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem Förderverein der Grundschule Gartenheimstraße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2017/2018 Mittel in Höhe von bis zu 39.390,00 € zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017/2018.

Einstimmig
TOP 6.6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte alle Anträge ein und ließ über diese außer dem zu TOP 6.6.6. en bloc abstimmen, da niemand dem Verfahren widersprach.

TOP 6.6.1.
Willy-Platz-Heim, Yvonne Nickel, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Restaurierung eines Harmoniums
(Drucks. Nr. 15-1672/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Willy-Platz-Heim,Yvonne Nickel
Betrag : bis zu 1.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Restaurierung eines Harmoniums
(Beihilfeantrag Nr. 10/2017)

Einstimmig


TOP 6.6.2.
FLAIS e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt PERSEUS 2017
(Drucks. Nr. 15-1673/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : FLAIS e.V.
Betrag : bis zu 2.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Projekt PERSEUS 2017
(Beihilfeantrag Nr. 14/2017)

Einstimmig


TOP 6.6.3.
Förderverein IGS Bothfeld, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Kauf eines Marktstandes
(Drucks. Nr. 15-1674/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Förderverein IGS Bothfeld
Betrag : bis zu 600,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Kauf eines Marktstandes
(Beihilfeantrag Nr. 16/2017)

Einstimmig


TOP 6.6.4.
Familienzentrum Titus-Kirchengemeinde, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide für ein Spielgerät im Außengelände an der Weimarer Allee
(Drucks. Nr. 15-1675/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Familienzentrum Titus-Kirchengemeinde
Betrag : bis zu 2.500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss für ein Spielgerät im Außengelände an der Weimarer Allee
(Beihilfeantrag Nr. 17/2017)

Einstimmig


TOP 6.6.5.
St. Nicolai-Kirchengemeinde, Erhöhung des Zuschusses zu Antrag 05/17
(Drucks. Nr. 15-1676/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : St. Nicolai-Kirchengemeinde
Betrag : bis zu 710,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Erhöhung des Zuschusses zu 05/17
(Beihilfeantrag Nr. 18/2017)

Einstimmig


TOP 6.6.6.
AWO, Beratungszentrum für Integrations- und Migrationsfragen, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zu dem Projekt "Mama lernt Deutsch" für Frauen aus der Unterkunft Alte-Peiner-Heerstraße
(Drucks. Nr. 15-1677/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : AWO, Beratungszentrum für Integrations- und Migrationsfragen
Betrag : bis zu 960,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zu dem Projekt "Mama lernt Deutsch" für Frauen aus der Unterkunft Alte-Peiner-Heerstraße
(Beihilfeantrag Nr. 19/2017)

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen





TOP 6.6.7.
Aufstellung und Ersatzbefüllung eines Hundetütenspenders
(Drucks. Nr. 15-1678/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
Betrag : bis zu 500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Aufstellung und Ersatzbefüllung eines Hundetütenspenders (Beihilfeantrag Nr. 20/2017)

Einstimmig


TOP 6.6.8.
Kath. Pfarrgem. Heilig Geist, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Ausbau eines Lagerraums
(Drucks. Nr. 15-1679/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Kath. Pfarrgem. Heilig Geist
Betrag : bis zu 500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Ausbau eines Lagerraums
(Beihilfeantrag Nr. 21/2017)

Einstimmig


TOP 6.6.9.
KGV Flora e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Dachsanierung
(Drucks. Nr. 15-1680/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : KGV Flora e.V.
Betrag : bis zu 2.500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Dachsanierung
(Beihilfeantrag Nr. 22/2017)

Einstimmig








TOP 6.6.10.
S.V. Kickers-Vahrenheide 1960 e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Sanierung der Rasenfläche des B-Platzes
(Drucks. Nr. 15-1681/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : S.V. Kickers-Vahrenheide 1960 e.V.
Betrag : bis zu 2.500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Sanierung der Rasenfläche des B-Platzes
(Beihilfeantrag Nr. 24/2017)

Einstimmig


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Informationsveranstaltung zum geplanten Ausbau des Fernwärmenetzes und dem Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage am Standort der Deponie Lahe
(Drucks. Nr. 15-1538/2017)

Bezirksratsherr Steiner brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Heinrich zog den Antrag in die SPD-Fraktion.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.1.2.

Abgestimmter (Rad-)Wegeausbau zwischen Burgwedeler Straße, Bischof-von-Ketteler-Straße und Langenforther Straße
(Drucks. Nr. 15-1540/2017)


Bezirksratsfrau Knoll brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Heinrich meinte, dass sich ihre Fraktion noch mit diesem Antrag beschäftigen wolle und zog ihn die SPD-Fraktion.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.2.

der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.

24-Stunden-Besetzung Polizeistation Sahlkamp/ Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1511/2017)


Bezirksratsherr Blaschzyk brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Polizeistation Sahlkamp/Vahrenheide soll zukünftig rund um die Uhr besetzt werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche mit den
zuständigen Behörden aufzunehmen. Um einen Nachtdienst zu gewährleisten, muss der Polizeistation Sahlkamp/Vahrenheide auch mehr Personal zugeteilt werden.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Entfernung der Warnbaken an der Hebbelstraße im Sahlkamp
(Drucks. Nr. 15-1518/2017)

Bezirksratsherr Depenbrock brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Warnbaken, die jeweils vor und hinter den zwei Fahrbahnmarkierungen vor den Garteneingängen zum Kleingartenverein Flora stehen, ersatzlos zu entfernen.

Einstimmig


TOP 7.3.2.
Einzäunung der Hundeauslauffläche Grünverbindung Meierwiesen
(Drucks. Nr. 15-1519/2017)

Bezirksratsfrau Heitmann brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Knoll wollte wissen ob die Grünanlage komplett mit einem Tor eingezäunt werden solle. Dadurch würde ja die Zugangsschwelle in die Grünanlage erhöht.

Bezirksratsfrau Heinrich antwortete, dass der gesamte Bereich zur General-Wever-Straße hin eingezäunt werden solle.

Bezirksratsherr Butz hatte mit dem Antrag ein grundsätzliches Problem. Er erwarte gerade von Besitzern großer Hunde, dass sie ihre Tiere so im Griff haben, dass diese auf Pfiff stoppen und zurückkommen. Er sei daher dagegen, eine so schön offene Fläche einzuzäunen, weil einige Hundebesitzer ihre Tiere nicht im Griff hätten.

Bezirksratsfrau Lukac widersprach dieser Auffassung und meinte, dass ein Hund keine Maschine sei und man ihn nicht immer vollständig kontrollieren könne.

Bezirksratsfrau Knoll äußerte die Ansicht, dass ein Zaun keine Lösung sein könne, da es ja viele Hundeauslaufflächen gebe und diese nicht alle eingezäunt werden könnten. Ein Zaun sei immer eine Barriere und die Wiese sei ja nicht nur für Hunde, sondern auch für andere Nutzer und diese könnten durch eine solche Barriere abgehalten werden.

Bezirksratsherr Bredow befürchtete, dass ein Zaun zu teuer werden würde und sprach sich daher dagegen aus, obwohl er selbst Hundebesitzer sei.

Bezirksratsherr Blaschzyk hielt den Antrag für etwas missverständlich formuliert, da sich in der Diskussion gezeigt habe, dass keine komplette Einzäunung gefordert werde.

Bezirksratsherr Jacobs meinte, dass er es schade fände, die schöne Optik mit einem Zaun zu beeinträchtigen. Man sollte versuchen, eine natürlich wirkende Abgrenzung zu gestalten, beispielsweise eine Hecke.

Bezirksratsfrau Heinrich schlug vor, den Antragstext dahingehend zu ändern, nicht einen Zaun, sondern eine Abgrenzung zu fordern.

Siehe Neufassung


TOP 7.3.2.1.
Einzäunung der Hundeauslauffläche Grünverbindung Meierwiesen
(Drucks. Nr. 15-1519/2017 N1)

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Grünverbindung Meierwiesen, die als Hundeauslauffläche ausgewiesen wurde, im westlichen Teil zur General-Wever-Straße einzuzäunen abzugrenzen.

12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 7.3.3.
Parkverbot in der Gartenheimstrasse in Höhe des Eingangsbereichs der Grundschule Gartenheimstrasse
(Drucks. Nr. 15-1520/2017)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Auf Einwendung mehrerer Bezirksratsmitglieder, dass an der betreffenden Stelle schon eine Regelung bestehe, die das Halten verbiete, wurde der Antrag zurückgezogen.

Zurückgezogen






TOP 7.3.4.
Zusätzliche Reckstangen im Bereich des Bolzplatzes Hilligenwöhren
(Drucks. Nr. 15-1521/2017)

Bezirksratsherr Ahmetovic brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Butz hielt gerade unter dem Eindruck der Diskussion um den Bothfelder Anger den Antrag für sehr gut.

Der Bezirksrat beschloss:
Neben dem Bolzplatz, der im Rahmen des Bauprozess "Hilligenwöhren" aufgewertet und mit Hybridrasen ausgestattet wird, sollen Reckstangen zur freien Nutzung für Kinder und Jugendliche angebracht werden.

Einstimmig


TOP 7.3.5.
Barrierefreiheit und Teilhabe in den grünen Stadtbahnen (z.B. Linien 2 und 9)
(Drucks. Nr. 15-1522/2017)

Bezirksratsherr Ahmetovic brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Jacobs verwies auf seinen bereits in einer der vergangenen Sitzungen gemachten Vorschlag, pro Stunde oder Tag eine silberne Bahn statt nach Altwarmbüchen zum Fasanenkrug fahren zu lassen und somit die Situation zu verbessern, bis überall Hochbahnsteig gebaut sein werden.

Bezirksratsfrau Heitmann meinte, dass sie in Erinnerung habe, dass das nicht möglich sei.

Bezirksratsfrau Heinrich unterstützte diese Auffassung.

Bezirksbürgermeister Grunenberg erklärte, dass auf der Strecke zum Fasanenkrug zwar grundsätzlich silberne Bahnen fahren könnten, dass es aber in den Kurven und an der Endhaltestelle zu eng für Begegnungsverkehr sei. Die Bahnen seien 2cm zu breit.

Bezirksratsherr Bredow begrüßte den Antrag und forderte die Stadt auf, sich bei der üstra dafür einzusetzen, bei mehr grünen Stadtbahnen die Mittelstange zu entfernen, da sich ja leider gezeigt habe, dass die grünen Bahnen länger als gedacht genutzt werden müssten.

Frau Raab erwiderte, dass nur die grünen Bahnen länger genutzt werden sollen, bei denen schon eine Mittelstange ausgebaut worden sei.

Der Bezirksrat beschloss:
Um die Möglichkeiten der Teilhabe aller am Verkehr zu verbessern und eine größere Mobilität zu ermöglichen, wird die üstra aufgefordert, Folgendes kurzfristig umzusetzen:
1.) Verlässlicher und regelmäßiger Verkehr von wirklich barrierefreien Stadtbahnen auch auf den Linien 2 und 9
2.) Einfache und gut lesbare Hinweise auf barrierefreie Stadtbahnen in den Aushängen an den Haltestellen
3.) Zuverlässige, gut verständliche und allgemein zugängliche Informationen über Ausfälle und Pannen im Verkehr der Stadtbahnen
4.) Mehr grüne Straßenbahnen ohne Mittelstange zum Ein- und Aussteigen.
Einstimmig


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Jacobs (AfD)

TOP 7.4.1.
Öffnung der Straße Laher Heide zur Oldenburger Allee
(Drucks. Nr. 15-1543/2017)

Bezirksratsherr Jacobs brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Steiner hielt den Antrag für überstürzt und meinte, es sei keine Regelung für das gesamte Gebiet erkennbar. Man werde aber an diesem Thema dran bleiben und es werde in der nächsten Sitzung ein entsprechender Antrag präsentiert werden.
Im Übrigen werde seine Fraktion Anträgen der AfD generell nicht zustimmen, da die AfD sich nicht an den demokratischen Grundkonsens in der Gesellschaft halte und eine Politik verfolge, die man nicht unterstützen könne. Schon die erste Anfrage der AfD habe gezeigt, dass man auf Spaltung und das Schüren diffuser Ängste setze und nicht auf ein integrierendes und inklusives Miteinander.

Bezirksratsherr Jacobs erwiderte, dass er demokratisch gewählt worden sei und votiere für Bürger, die das Recht hätten, bestimmte Sachen auszudrücken. Er sei nicht bereit, klein beizugeben.
Seine Anfrage habe keinen persönlichen Hintergrund, sondern habe nur dem Informationsinteresse der Anwohner gedient. Er habe niemanden diskriminiert oder beleidigt.

Bezirksbürgermeister Grunenberg forderte dazu auf, zur Sache zu sprechen.

Bezirksratsherr Jacobs meinte, dass die Beiträge der Anwohner gezeigt hätten, dass hier endlich was passieren müsse und daher habe er den Antrag gestellt.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 21:47 Uhr.

Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer