Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 12.06.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 02.06.2017)
Protokoll (erschienen am 30.08.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 - Datum 20.06.2017

PROTOKOLL

6. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 12. Juni 2017,
Stadtteilzentrum Nordstadt e.V. BÜRGERSCHULE, Klaus-Müller-KIlian-Weg 2, 30167 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.50 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeisterin Geschke) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Abend (SPD)
Bezirksratsfrau Bergen (CDU)
(Bezirksratsherr Grote) (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. rer. nat. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Klippert (Die Partei)
Bezirksratsfrau Meyer (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsherr Ricken (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Seinsch (DIE LINKE.)
Bezikrsratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau von Werder (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Förste) (Die Partei)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung:
Frau Rabe Stadtplanung
Frau Schepers Stadtbezirksmanagement
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung

Presse:
Frau Hilbig HAZ
Herr Niehaus Hannoversches Wochenblatt

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.05.2017
(öffentlicher Teil)

4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

4.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

4.2. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates

4.2.1. Derya e.V., Projekt "Gemeinsames Kennenlernen"
(Drucks. Nr. 15-1534/2017)

4.2.2. Nachbarschaftskreis Vinnhorst, Mosaikprojekt
(Drucks. Nr. 15-1539/2017)

4.2.3. KochClub Ü-60,Gemeinsam essen mit Flüchtlingen und bedürftigen Senioren
(Drucks. Nr. 15-1541/2017)

5. S A N I E R U N G

5.1. Bericht aus der Sanierungskommission

6. Informationen über Bauvorhaben

7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. E N T S C H E I D U N G E N

7.1.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-1238/2017)

7.1.2. Zuwendung an den Verein "Migranten für Agenda 21 e. V.." für das Projekt: "Teegarten Hainholz 2017 “ aus Mitteln Soziale Stadt in 2017     
(Drucks. Nr. 15-1368/2017)

7.1.3. Zuwendung an den Verein "JANUN e.V." für das Projekt: "Youth-City-Hainholz 2017 - Eine berufsorientierende und aktivierende Jugendstadt“ aus Mitteln Soziale Stadt in 2017     
(Drucks. Nr. 15-1370/2017)

7.1.4. Zuwendung an den Verein "Migranten für Agenda 21 e.V." für das Projekt: "Gutes Leben - Frauen für Nachhaltigkeit “ aus Mitteln Soziale Stadt in 2017     
(Drucks. Nr. 15-1372/2017)
7.1.5. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Auf dem Loh
(Drucks. Nr. 15-1480/2017)

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

8.1.1. Östliche Nordstadt stärken
(Drucks. Nr. 15-1475/2017)

8.1.2. Areal der Firma Bumke entwickeln
(Drucks. Nr. 15-1476/2017)

8.1.3. Zusätzliches Blinklicht an den Fußgängersignalanlagen Beneckeallee und Schulenburger Landstraße in Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-1477/2017)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Säuberung des Geländes der Obdachlosenunterkunft im Burgweg 13
(Drucks. Nr. 15-0938/2017)

8.2.2. Sanierung der Schultoiletten in der Vinnhorster Grundschule
(Drucks. Nr. 15-1473/2017)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Eigene Mittel
(Drucks. Nr. 15-1645/2017)

10. A N F R A G E N

10.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

10.1.1. Hochbahnsteig Haltestelle Bahnhof Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1470/2017)

10.1.2. Parken auf Gehwegen in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1471/2017)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Punker in der Voltmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1472/2017)

10.2.2. Einzelhandel am nördlichen Engelbosteler Damm
(Drucks. Nr. 15-1474/2017)

11. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.05.2017
(nichtöffentlicher Teil)

13. Verkauf des Grundstückes Industrieweg
(Drucks. Nr. 1429/2017 mit 2 Anlagen)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Herr Jagemann war Berichterstatter der Einwohnerfragestunde. Die TOPs 5 und 7.1.2. bis 7.1.4. wurden vorgezogen. Zu den TOPs stand Frau Glahn zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Die TOPs 8.1.1., 8.1.2., 8.1.3. wurden von der CDU in die Fraktion gezogen.
Der TOP 8.2.2. wurde von der SPD in die Fraktion gezogen.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Eine Anwohnerin aus der Nordstadt fragte nach der Zuständigkeit für eine Baustelle, die nicht voran ginge. Es handele sich um die Baumaßnahme am Abgang von der Nienburger Straße in den Park, zwischen Haltestelle Schneiderberg und Leibniz-Uni.
Die Steinstufen seien entfernt worden und die Steine lägen dort einfach herum.
Antwort zum Protokoll: Die Baustelle liegt in der Zuständigkeit des FB Herrenhäuser Gärten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Treppen im Spätsommer wieder hergestellt sein werden.

Eine weitere Anwohnerin aus der Nordstadt sagte, es würden verstärkt Radfahrer auf dem Gehweg des Engelbosteler Dammes fahren und fragte, was die Verwaltung dagegen unternähme.
Ratsherr Nicholls sagte, durch das Parken von Fahrzeugen in zweiter Reihe würden verstärkt Radfahrer auf den Gehweg ausweichen. Es müsse hier sowohl die Überwachung des Fahrradverkehrs auf dem Fußweg sowie eine Verfolgung des Fehlverhaltens auf der Straße erfolgen. Fau Schepers sagte zu, sich diesbezüglich mit dem zuständigen Kontaktbeamten der Polizei in Verbindung zu setzen.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.05.2017 (öffentlicher Teil)
Das Protokoll wurde mit einer textlichen Ergänzung mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung genehmigt.

TOP 4.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 4.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsfrau Neveling berichtete von der Sitzung des Integrationsbeirates am 31.05.2017. (Anmerkung: das Protokoll dieser Sitzung wurde jedem Bezirksratsmitglied übersandt)


Weiterhin erläuterte sie die folgenden Projekte die dem Integrationsbeirat vorgestellt wurden, und die dieser aus eigenen Mitteln fördern möchte.

TOP 4.2.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates

TOP 4.2.1.
Derya e.V., Projekt "Gemeinsames Kennenlernen"
(Drucks. Nr. 15-1534/2017)

Der Bezirksrat beschloss einstimmig

dem Verein Derya e.V. aus Mitteln des Integrationsbeirates für eine Aktion mit Kindern aus verschiedenen Ländern und Kulturen zum besseren Kennenlernen eine Zuwendung in Höhe von 325,00 € zu bewilligen.

TOP 4.2.2.
Nachbarschaftskreis Vinnhorst, Mosaikprojekt
(Drucks. Nr. 15-1539/2017)

Der Bezirksrat beschloss einstimmig

dem Nachbarschaftskreis Vinnhorst aus Mitteln des Integrationsbeirates für die Erstellung eines Mosaikes gemeinsam mit Bewohnern der GU Alt Vinnhorst eine Zuwendung in Höhe von 1.243,00 € zu bewilligen.

TOP 4.2.3.
KochClub Ü-60,Gemeinsam essen mit Flüchtlingen und bedürftigen Senioren
(Drucks. Nr. 15-1541/2017)

Bezirksratsherr Dr. Huneke fragte, ob die kulturellen Eigenarten der Teilnehmer in Bezug auf Lebensmittel, die sie essen dürfen oder eben nicht, berücksichtigt werden.
Bezirksratsfrau Neveling sagte, unter Umständen würden mehrere Varianten gekocht, auf jeden Fall würde eine Abstimmung erfolgen.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig

dem KochClub Ü-60 aus Mitteln des Integrationsbeirates für die Aktion für Flüchtlinge und bedürftige Senioren zu kochen und gemeinsam zu essen eine Zuwendung in Höhe von 500,00 € zu bewilligen.

TOP 5.
S A N I E R U N G

TOP 5.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksratsherr Winter berichtete aus der Sanierungskommission Hainholz am 07.06.2017.
Zum Naturbad Hainholz habe es die Anregung von Bürgern gegeben, Schattierungsmöglichkeiten für das vorhandene Kinderplanschbecken zu schaffen.
Die in der heutigen Sitzung unter TOP 7.1.2. bis 7.1.4. zu behandelnden Drucksachen seien alle in der Sanierungskommission Hainholz beraten und mit jeweils unterschiedlichen Stimmanteilen angenommen worden.

Das Verstetigungskonzept sei besprochen worden. Eine Vorstellung des Ablaufes erfolge im Stadtteilforum am 05.09.2017, jede/r Interessierte sei dazu eingeladen.
Aus dem Quartiersfond wurden auch Mittel für die Wiederherstellung von Baumscheiben an der Schulenburger Landstraße bewilligt. Der Radweg Voltmerstraße sei thematisiert worden. Am Schmedesweg gab es Bürger, die die aufgestellten Poller gerne wieder entfernt hätten. Die Sanierungskommission habe beschlossen, dass diese stehen bleiben.

TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Rabe informierte darüber, dass an der Brücke Kopernikusstraße ein Graffitti Projekt geplant sei, hierfür würden noch 14 - 27 Jahre alte Jugendliche gesucht.
Sie gab einen Hinweis auf den in Kürze anstehenden Rundgang zur Umgestaltung des Welfengartens. In der Uni-Mensa liefen Umbaumaßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Arbeitsräumen im Erdgeschosses. Zudem wies sie darauf hin, dass mit dem Umbau des ehemaligen Pferdestalls am Schneiderberg in ein Veranstaltungszentrum begonnen wurde.

Frau Rabe sagte, es seien zwar einige Anträge in die Fraktionen gezogen worden, sie wolle hierzu aber trotzdem, da sie in der Sitzung anwesend sei, ein paar Informationen geben.
Die CDU-Fraktion sagte, es handele sich nicht um Vorlagen der Verwaltung, sondern um politische Anträge. Nach kurzer Diskussion einigte sich das Gremium darauf, die Anwesenheit von Frau Rabe zu nutzen und ihre Hinweise hierzu anzuhören.

Frau Rabe erläuterte, dass die Stadtplanung die Position vertrete, kein weiteres Wohnen am Weidendamm etablieren zu wollen.
Beim Wohnen sind auch Außenraumqualitäten von Bedeutung und dieser Bereich ist verlärmt, wie sich schon bei der Planung am Hauptgüterbahnhof gezeigt hat.
Die Ansiedlung von Aha auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes sei ein Gewinn für die gesamte Stadt, da dadurch an anderer Stelle Flächen frei gemacht wurden, die für Wohnbebauung genutzt werden können und sich besser hierfür besser eignen, als Flächen am Weidendamm.

Sie erläuterte an Hand des bestehenden Durchführungsplanes aus dem Jahr 1943 das damalige Nutzungs- und Baukonzept für den Bereich. Im gesamten Bereich kann sich Wohnen und nichtstörendes Gewerbe ansiedeln, teilweise sogar in manchen Baublöcken direkt nebeneinander liegen. Dieses Konzept basiert auf einer Nutzungsmischung und ist bis heute attraktiv Stadtplanungsgrundsätze der nachfolgenden Jahre in anderen Bereichen basierten auf der Trennung von Wohnen und Arbeiten und die Schaffung entsprechender Abstände zwischen diesen Nutzungen.

Zum Start der Umnutzung des ehemaligen Güterbahnhofes seitens des Eigentümers Aurelis sind alle in der Umgebung ansässigen Betriebe gemeinsam mit dem Fachberich Wirtschaft befragt worden, ob sie sich verändern möchten und darauf hingewiesen, dass Flächenpotential in näherer Umgebung entwickelt wird. Hier gab es keine große Resonanz, von daher sind der Stadtplanung bisher keine Potentialflächen für Wohnungsbau bekannt

Aktuell sind in den gewerblich geprägten Bereichen nur Betriebsleiterwohnungen zulässig. Wohnwünsche in den gewerblichen Bereichen wurden abgelehnt, weil hier zum Schutz der Betriebe ein Heranrücken der Wohnbebauung vermieden werden muss. Es gibt keine städtischen Grundstücke im Quartier und damit auch keine Verhandlungsmasse für Umlegungsverfahren oder Projektentwicklung.

Ratsherr Nicholls zeigte sich irritiert und empfand Pläne aus 1943 nicht zwingend zukunftsweisend. Er sagte, es gebe wenig Wohnraum und sprach sich für die Entzerrung von Bereichen im Einvernehmen mit den Gewerbetreibenden aus, um neue Wohnflächen aquirieren zu können. Darüber könne die Politik schonmal nachdenken, die heutigen Problemlagen seien andere als 1943.
Er verwies auf das Sanierungsgebiet Hainholz, dort wurde Gewerbe verlagert, nur Wohnen war Sanierungsförderfähig.
Er wünsche sich ein städtebauliches Konzept, z.B. für den Fall, wenn ein Gewerbe weggehe.
Bezirksratsherr Winter sagte, in Bezug auf die östliche Nordstadt, dass sich das Gewerbe im Wandel befinde. Früher stand die Produktion, nun die Dienstleistung im Vordergrund. Die frühere Auffassung sei nicht zielführend. Wohnen und Arbeiten könne man heute besser mischen als früher. In diese Richtung sollte gedacht werden. Im Bereich südlich der Fa. Bumke gebe es bereits einen beschlossenen Bebauungsplan, dieser sehe eine viergeschossige Bebauung vor.

Frau Rabe erläuterte, dass der Bereich östliche Nordstadt 23 Jahre im Rahmen der städtebaulichen Sanierung mit umgestaltet wurde. Im Rahmen des Sanierungszieles Umnutzung und Revitalisierung von Gewerbeflächen kam es zu Betriebsverlagerungen in der östlichen Nordstadt, aber zu keiner Planänderung. Es wurden Beschlüsse zum Erhalt der Nordstädter Mischung und Umsetzung eines Verkehrskonzeptes gefaßt.
Die Forderung nach einem neuen Verkehrskonzept wird seitens der Planung nicht gesehen. Die neue Planstraße ist keine Umgehungsstraße für die Nordstadt, aber eine Alternative für den Radverkehr. Im Rahmen des Dialogs E-Damm-Süd gab es einige Verbesserungen im Bereich des Weidendamms, aber hier könnte sicher noch mehr verbessert werden, dazu bräuchte man ein Konzept zur Umgestaltung des Weidendamms.

Im Weiteren erläuterte Frau Rabe die Sichtweise zum Umgang mit dem Bumke-Areal. Der Druchführungsplan 62 setzt diesen Bereich als Gewerbegebiet fest. Wenn zum jetzigen Zeitpunkt eine Bebauungsplanänderung in Richtung Wohnen erfolgen würde, hätte man den Grundstückswert erhöht, ohne Forderungen und Konzepte vom Eigentümer abzuverlangen. Es sollten die Veränderungsbedarfe des Gebietes und angrenzender Bereiche überprüft werden und daraus sollte ein Entwicklungskonzept entstehen. Dann kann man auch den Einsatz von Sanierungsinstrumenten klären, um Wohungsbau entwickeln zu können.

Bezirksratsherr Dr. Huneke befürchtete dadurch bedingte negative Auswirkungen. Das Gewerbetreibende gezwungen werden sich woanders anzusiedeln. Er wolle keine Vertreibung von Gewerbe durch Wohnen.
Ratsherr Klapproth sagte, die Intention sei löblich, aber die Umsetzung ggfs. zu kritisieren. Ggfs. sei es ausreichend mit einer Bebauungsplanänderung zu arbeiten.

Frau Rabe erläuterte, dass bei einem Verkauf als Gewerbefläche der Grundstückspreis niedriger lege und die Möglichkeit bestehe zusammen mit einem neuen Eigentümer ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten.
Hierdurch könnten Gelder abgeschöpft werden die für neue Infrastruktur , z.B. Kitaplätze wieder eingesetzt werden könnten. Sie verwies auch auf "The Fizz", bei diesem Projekt habe es z.B. einen Vorhaben- und Erschließungsplan gegeben.
Ratsherr Klapproth sagte, Investoren mit Interesse an einem Gewerbegebiet wollten nicht zwingend Wohnen . Frau Rabe sagte, sie rechne nur mit Wohnbauinteresenten.
Ratsherr Drenske wünschte sich, dass dort eine Entlastung für den Wohnungsmarkt passiere, daher sei er für eine Sanierung dieses Geländes, es sollten nicht nur Renditeinteressen im Vordergrund stehen.
Bezirksratsherr Dr. Huneke bat um Information welche anderen Unternehmen im Bereich der Fa. Bumke ggfs. betroffen sind. Ihn treibe die Vorstellung einer Umlegung , bzw. dadurch bedingte Veränderung für Gewerbetreibende um.
Bezirksratsherr Winter sagte, das das Grundstück bereits durch ein Finanzinstitut angeboten werde. Er wünsche sich klare Festsetzungen und nicht nur einen Deal zwischen Verwaltung und Investor.

TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-1238/2017)

Der Bezirksrat beschloss einstimmig

dem Verein der Eltern, Ehemaligen und Freunde der Grundschule Vinnhorst e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2017/2018 Mittel in Höhe von bis zu 18.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017/2018.

TOP 7.1.2.
Zuwendung an den Verein "Migranten für Agenda 21 e. V.." für das Projekt: "Teegarten Hainholz 2017 “ aus Mitteln Soziale Stadt in 2017     
(Drucks. Nr. 15-1368/2017)

Frau Glahn berichtete über den Teegarten Hainholz, der als Gemeinschaftsgarten angelegt wurde und für Veranstaltungen für Bewohnerinnen und Bewohner aus Hainholz zur Verfügung steht. Beim Handling hätten sich hier aber die Grenzen des ehrenamtlichen Engagements gezeigt. Deshalb habe der Verein "Migranten für Agenda 21" im Jahr 2017 die Federführung und die Koordination für das Projekt Teegarten übernommen.
Bezirksratsherr Dr. Huneke fand den Ansatz für Honorarkosten hoch. Frau Glahn erläuterte, der Beirat wolle für Veranstaltungen eine Honorarkraft beschäftigen. Sie erläuterte detailliert die Tätigkeiten. Es seien psychisch gesunde Menschen beteiligt, aber auch nicht ganz gesunde und 1 Euro Jobber, diese müssten besonders an die Hand genommen werden. Es handele sich bei den veranschlagten Kosten von 6.500 € um Kosten für ein gesamtes Jahr und viele beteiligte Menschen.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig

dem Verein Migranten für Agenda 21 e. V. für das Projekt „Teegarten Hainholz 2017“, aus dem Ergebnishaushalt 2017, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102 - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts - eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 10.000,00 Euro zu bewilligen.

TOP 7.1.3.
Zuwendung an den Verein "JANUN e.V." für das Projekt: "Youth-City-Hainholz 2017 – Eine berufsorientierende und aktivierende Jugendstadt“ aus Mitteln Soziale Stadt in 2017, (Drucks. Nr. 15-1370/2017)

Frau Glahn erläuterte das Projekt. Bezirksratsherr Winter wies darauf hin, dass dieses Vorhaben in der Sanierungskommission einstimmig befürwortet wurde.
Bezirksratsherr Dr. Huneke fragte, ob es sich hier um projektabhängige Honorarkosten handele oder ob eine langfristige Einstellung geplant sei. Frau Glahn erläuterte, dass Bürger ehrenamtlich ihren Beitrag leisten würden, die Institutionen machten ebenfalls ihre Arbeit, aber die einzelnen Gewerke bekämen für ihre Leistungen Honorare.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig
dem Verein JANUN e.V. für das Projekt „Youth-City-Hainholz 2017, eine berufsorientierende und aktivierende Jugendstadt“ aus dem Ergebnishaushalt 2017, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102 - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts - eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 24.100,00 Euro zu bewilligen.

TOP 7.1.4.
Zuwendung an den Verein "Migranten für Agenda 21 e.V." für das Projekt: "Gutes Leben – Frauen für Nachhaltigkeit “ aus Mitteln Soziale Stadt in 2017     
(Drucks. Nr. 15-1372/2017)

Frau Glahn erläuterte auch dieses Vorhaben. Sie sagte, es gebe drei Frauengruppen dieses Vereins - im Mühlenberg, im Sahlkamp und in Hainholz. Für die weitere Arbeit würden Räume zur Anmietung gesucht, auch solle eine Honorarkraft beschäftigt werden. 500,00 € würden für die Einrichtung der Räume benötigt. Bezirksratsherr Dr. Huneke erschien der Anteil der erwirtschafteten Einnahmen von 430,00 € als sehr gering.
Frau Glahn sagte, die Frauen würden Taschen nähen und verkaufen, das Material dafür sei aber ebenfalls teuer, so dass die Einnahmen nicht so hoch ausfielen. Der erwirtschaftete Betrag sei das "Essengeld" der Frauen.

Sodann stimmte der Bezirksrat mit 12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 4 Enthaltungen dafür,
dem Verein Migranten für Agenda 21 e. V. für das Projekt „Gutes Leben - Frauen für Nachhaltigkeit“, aus dem Ergebnishaushalt 2017, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102 - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts - eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu
25.770,00 Euro zu bewilligen.

TOP 7.1.5.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Auf dem Loh
(Drucks. Nr. 15-1480/2017)

Bezirksratsherr Dr. Huneke fragte, wieso der Elternbeitrag in diesem Falle 165,00 € monatlich betrage. Im Vergleich werde bei der Grundschule Vinnhorst nur ein Elternbeitrag in Höhe von 50,00 € monatlich fällig.
Die Erklärung lag in den unterschiedlichen Betreuungszeiten. In der GS Vinnhorst erfolgt die Betreuung an Schultagen zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr, für die Ferienzeiten wird ein extra Beitrag erhoben. In der GS Auf dem Loh erfolgt die schulergänzende Betreuung in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und in den Ferienzeiten mit Ausnahme der Schließzeit von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig

dem Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Auf dem Loh e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2017/2018 Mittel in Höhe von bis zu 21.820,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017/2018.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 8.1.1.
Östliche Nordstadt stärken
(Drucks. Nr. 15-1475/2017)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.1.2.
Areal der Firma Bumke entwickeln
(Drucks. Nr. 15-1476/2017)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.1.3.
Zusätzliches Blinklicht an den Fußgängersignalanlagen Beneckeallee und Schulenburger Landstraße in Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-1477/2017)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Säuberung des Geländes der Obdachlosenunterkunft im Burgweg 13
(Drucks. Nr. 15-0938/2017)

Bezirksratsherr Winter sagte, seine Fraktion werde den Antrag ablehnen, da nun ein neuer Betreiber übernähme und dieser daher dafür zuständig sei.
Ratsherr Nicholls sagte, der Antrag sei zwischenzeitlich durch Abschluss eines neuen Betreibervertrages überholt.
Ratsherr Klippert kündigte an, sich der Stimme zu enthalten. Er finde es schade, dass inhaltlich nur ein oberflächliches Interesse an dem öffentlichen Eindruck bestehe.
Bezirksratsfrau Jagemann fand die Äußerungen erstaunlich und vermutete, vor Ort gebe es Ungeziefer. Ihrer Meinung nach sei der bisherige Betreiber dafür zuständig gewesen.
Bezirksratsherr Ricken äußerte, dass er davon ausgehe, dass bei Übergabe /Betreiberwechsel alles ordentlich übergeben werde.
Sodann stimmte der Bezirksrat mit 5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen gegen den vorliegenden Antrag.
Anmerkung zum Protokoll:
Der Betreiberwechsel fand zum 15.06.2017 statt. Frau Schepers hat den Wunsch nach ordnungsgemäßer Übergabe an den zuständigen Bereich OE 61.44 weitergegeben.

TOP 8.2.2.
Sanierung der Schultoiletten in der Vinnhorster Grundschule
(Drucks. Nr. 15-1473/2017)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Eigene Mittel
(Drucks. Nr. 15-1645/2017)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja verlas die einzelnen Zuwendungen: Sodann beschloss der Bezirksrat die genannten Zuwendungen einstimmig:


Bürgerbüro Stadtentwicklung, AudioStadtRadTouren 1.000,00 €
Atelier Block 16, Ferientöpfern 2017 700,00 €
Werft 64 e.V., Jugendprojekte in Hainholz 3.000,00 €
Kita "Die Arche", Anschaffung Bewegungsbausteine 2.000,00 €
Kita Rabauken, Anschaffung Mobiliar 1.000,00 €
Schützenverein Vinnhorst, Durchführung des Schützenfestes
2017 u. 50 jähriges Jubiläum Damenabteilung 2.000,00 €

TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 10.1.1.
Hochbahnsteig Haltestelle Bahnhof Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1470/2017)
Bezirksratsherr Winter trug die Anfrage vor.
Die Haltestelle ,Bahnhof Nordstadt' bildet den Umsteigepunkt zwischen Stadtbahnnetz, SBahnnetz und Busnetz. Dieser Umsteigepunkt wird von vielen Menschen in Anspruch genommen und ist ein wichtiger Baustein im Nahverkehrskonzept der Landeshauptstadt Hannover. Dieser Umsteigepunkt ist in keiner Weise barrierefrei. Erschwert wird die Situation durch besonders erhöhte Bordsteine. Diese dienen dem erleichterten Zu- und Ausstieg aus den Bussen, stellen jedoch beim Überqueren der Straße eine zusätzliche Barriere dar.

Viele mobilitätseingeschränkte Personen müssen alternativ die vor bzw. nach liegenden Haltestellen "An der Strangriede" oder .Fenskestraße" nutzen und von dort zusehen, wie sie die Brücke hinaufkommen. Hier besteht großer und dringender Handlungsbedarf. Im Nahverkehrsplan 2015 der Region Hannover ist der Bau des Stadtbahnhochbahnsteiges für das Jahr 2019 eingeplant.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es schon konkrete Planungsvorstellungen für den Hochbahnsteig wie Lage
auf der Brücke, Länge und Breite, Halbseitig oder Mittelbahnsteig etc.?

2. Haben im Jahr 2016 und 2017 schon Planungsgespräche zwischen der LHH, Region und infra zur Ausgestaltung des Hochbahnsteiges stattgefunden?

3. Der B-Plan Nr.1748 -Bodestraße Nord- weist eine Verlängerung der
Weidendammtrasse in diesem Bereich aus. Zur Realisierung wäre ein neues
Brückenbauwerk erforderlich. Müsste der B-Plan teilweise aufgehoben oder geändert
werden, um einen Hochbahnsteig auf der vorhandenen Brücke zu ermöglichen?
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

zu Frage 1:
Die infra hat intern im vergangenen Jahr eine mögliche Variante skizziert, wonach der Hochbahnsteig nördlich der Brücke als Mittelbahnsteig mit überfahrbaren Gleisen möglich wäre. Diese Voruntersuchung ging noch nicht auf ggf. erforderliche Folgemaßnahmen
(z.B. Leitungsbau) ein.

zu Frage 2:
Die im Jahr 2016 durch die infra skizzierte Variante wurde andiskutiert aber nicht vertiefend besprochen, da noch wesentliche Planungsgrundlagen, insbesondere die Führung von Versorgungsleitungen im zukünftigen Bahnsteigbereich und auf der Brücke noch nicht untersucht wurden. Dies wird nach Beauftragung einer abschließenden Machbarkeitsuntersuchung nachgeholt, für die die Region zwischenzeitlich die politischen Beschlüsse zur Freigabe der Planungsmittel getroffen hat.

zu Frage 3:
Für den Bau von Stadtbahnbetriebsanlagen ist ein Planfeststellungsverfahren nach
§ 28 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) notwendig.
Mit einem Planfeststellungsbeschluss können rechtskräftige Bebauungspläne überschrieben werden, so dass eine vorherige Änderung bestehender Bebauungspläne durch die Landeshauptstadt Hannover nicht erforderlich ist.

Ratsherr Drenske äußerte, er fände diese Antwort beunruhigend. Er habe zum jetzigen Zeitpunkt eine konkretere Planung erwartet.
Ratsherr Klippert sagte, er habe aus der Regionsversammlung, deren Mitglied er sei, die Information, dass dort für Überbrückungszeiten auch über mobile Hochbahnsteige nachgedacht werde.
Bezirksratsherr Ricken regte an, auch kurzfristig schon etwas für die Barrierefreiheit, bzw. für eine örtliche Verbesserung zu sorgen. Frau Schepers wird hierzu Kontakt mit dem Fachbereich Tiefbau aufnehmen.

TOP 10.1.2.
Parken auf Gehwegen in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1471/2017)
Bezirksratsherr Winter trug die Anfrage vor:

In den Anfragen von B90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr.:15-0342/2016 und Nr.:15-
1147/2016) hat die Verwaltung auf das "Zuparken" von Gehwegen in der Nordstadt geantwortet.

Nach wie vor ist das rechtswidrige Parken auf Gehwegen und Straßeneinmündungen
zu beobachten. Insbesondere sind Gehwege an den Straßen ,Im Moore' und ,Am kleinen
Felde' häufig durch PKW und auch durch Kleinwohnmobile zugeparkt.
Der Querschnitt der Gehwege wird zusätzlich durch abgestellte Fahrräder verengt.
Es bleibt von der eigentlichen Breite des Gehweges dann nur noch teilweise eine Breite von weniger als einem Meter. Zugeparkte Gehwege gefährden Kinder auf dem Schulweg, da die Autos die Sicht versperren. Zudem sind sie ein ernsthaftes Hindernis zum Beispiel für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Kinderwagen.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Bei rechtswidrigen halbseitigen Parken auf dem Gehweg ist das Straßenraumprofil verengt. Reicht das Profil der Straße aus, um Notdienstfahrzeugen, wie Feuerwehr-
Fahrzeuge mit Drehleiter oder Fahrzeugen der Straßenreinigung und Müllfahrzeugen
die Durchfahrt zu ermöglichen?

2. Falls der Querschnitt der Straße bei rechtswidrigen halbseitigen Parken auf dem Gehweg für Feuerwehrfahrzeuge im Notfall für ein Durchfahren nicht ausreicht, welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung bzw. Feuerwehr um ein schnelles Durchkommen zum Einsatzort zu gewährleisten?

3. Bei rechtswidrigen halbseitigen Parken auf dem Gehweg ist er für die Nutzung durch Fußgänger sehr eingeschränkt. Reicht das Profil des Gehweges aus, um Rollstuhlfahrern oder Menschen mit Kinderwagen (auch Zwillingskinderwagen) den
Durchgang zu ermöglichen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage sinngemäß (Frage 2 und 3 wurden zum Protokoll ergänzt) wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Es muss eine Mindestbreite der Fahrbahn von 3,05 m frei gehalten werden. Jedes Parken, das ein zu einem Unterschreiten dieser Marke führt, ist gesetzlich verboten ( § 12 Absatz 3, Nr. 3 Straßenverkehrsordnung - Das Parken ist auf schmalen Fahrbahnen unzulässig).

Gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrszulassungsordnung beträgt die höchstzulässige Breite bei Kraftfahrzeugen und Anhängern 2,55 m. Um den erforderlichen Freiraum für den normalen Fahrverkehr zu erhalten, ist nach Rechtsprechung zudem ein seitlicher Sicherheitsabstand von je 25 cm auf jeder Seite erforderlich. Wird dieses Maß eingehalten kann grundsätzlich zwischen haltenden oder geparkten Fahrzeugen oder anderen seitlichen Begrenzungen (z. B. dem einem Fahrzeug gegenüberliegenden Gehweg) vorbei gefahren werden. Größere Fahrbahnbreiten ermöglichen natürlich z.B. im Rettungsfall ein zügigeres Befahren.



zu Frage 2:
Die Straßen "Im Moore" und "Am Kleinen Felde" werden vom Verkehrsaußendienst routinemäßig überwacht. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden zur Anzeige gebracht. Sofern nach Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Abschleppmaßnahme wegen der Behinderung des fließenden Verkehrs erforderlich und angemessen ist, wird sie eingeleitet. Die Ahndung der Verstöße führt nicht zwangsläufig zu einem veränderten Parkverhalten.

Falls der Querschnitt der Straße für Feuerwehrfahrzeuge im Notfall nicht ausreicht, werden die auf dem Fahrzeug befindlichen technischen Hilfsmittel eingesetzt. Es werden 4 Flachschaufeln unter die Räder eines Fahrzeugs geschoben, dieses wird angehoben und umgesetzt, bzw. weggeschoben. Alle Löschfahrzeuge der Feuerwehr Hannover sind mit diesem Equipment ausgestattet.

zu Frage 3:
Wenn Mitarbeiter/-innen des Verkehrsaußendienst beobachten, dass Gehwege aufgrund von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen nicht mehr nutzbar sind, leiten sie Abschleppmaßnahmen ein.
Im Regelfall gilt, dass eine Restgehwegbreite von 1,50 m vorhanden sein sollte. In erforderlichen Fällen, z.B. bedingt durch Baumaßnahmen, ist eine örtliche Einengung der Breite bis auf einen Meter zulässig.


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Punker in der Voltmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1472/2017)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

Seit der Umsiedlung der Wohnungslosen (Punker) vom Burgweg in die Voltmerstraße kam und kommt es trotz einer bestehenden und gültigen Vereinbarung zwischen den TeilnehmmerInnen immer wieder zu Problemen im Zusammenleben mit den Punkern, Kleingartenbesitzern und AnwohnerInnen im näherem Umfeld.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie oft kam es in den letzten 90 Tagen zu Einsätzen, bei dem die Polizei und/oder Mitarbeiter der Verwaltung eingreifen mussten und welche Art von Beschwerden wurden hier genannt?

2) Sind aufgrund der oben genannten Problematik weitergehende Maßnahmen geplant, insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden verbindlichen Vereinbarung. Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet und wann werden sie umgesetzt, wenn nein, warum nicht?

3) Gibt es außer dem bekannten Standort in der Voltmerstraße noch weitere Ansiedlungen derselben Personengruppe in Hainholz, insbesondere in Form von vorfinanzierten Kleingärten?

Frau Schepers beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Der Umzug der Bauwagengruppe vom Burgweg auf ein städtisches Geländes an der Voltmerstraße 114 wurde von Beginn an intensiv begleitet, um zu erwartenden Konflikten frühzeitig angemessen begegnen zu können. Die Landeshauptstadt Hannover steht seitdem in engem Kontakt mit der Polizeidirektion Hannover, der Bauwagengruppe selbst und zahlreichen anderen Personen aus dem Umfeld der Liegenschaft. Nach anfänglich starken Widerständen und Konflikten ist es gelungen, das Ausmaß der Beschwerden auf ein Minimum zu reduzieren.

Zu Frage 1:
In dem genannten Zeitraum kam es zu keinen Situationen, die ein Eingreifen von Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern erfordert hätten. Darüber hinaus hat die Polizeidirektion Hannover der Verwaltung gegenüber keine nennenswerten Einsätze gemeldet, die aufgrund eines wesentlichen Fehlverhaltens der Bauwagengruppe erforderlich wurden. Nach Aussage der Polizei war die Gruppe bei Einsätzen ansprechbar und hat sich immer kooperativ gezeigt.

Zu Frage 2:
Weitergehende Maßnahmen sind nicht geplant, weil es aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass dafür gibt (s.o.).

Zu Frage 3:
Nein, dies ist nicht der Fall.

Bezirksratsfrau Jagemann sagte, sie glaube nicht, dass es in den letzten 90 Tagen keinen Polizeieinsatz gegeben habe. Wenn Flaschen flögen, müsste die Polizei doch einschreiten.
TOP 10.2.2.
Einzelhandel am nördlichen Engelbosteler Damm
(Drucks. Nr. 15-1474/2017)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

In Deutschland gelten Öffnungsverbote für Geschäfte des Einzelhandels an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.
Das niedersächsische Ladenöffnungsrecht erlaubt als Ausnahme hiervon nur viermal im Jahr an Sonntagen von 13:00 bis 18:30 Uhr außerordentliche Geschäftsöffnungen.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wurden am nördlichen Engelbosteler Damm durch die Stadtverwaltung Ausnahmegenehmigungen für einzelne Einzelhandelsgeschäfte erteilt an Sonntagen öffnen bzw. verkaufen zu dürfen?

2) Falls dies nicht der Fall ist, hat die Verwaltung am nördlichen Engelbosteler Damm Verstöße gegen das sonntägliche Öffnungsverbot feststellen können?

3) Falls es zu Verstößen gekommen ist, welche Maßnahmen hat die Verwaltung dagegen ergriffen und wie soll etwaigen zukünftigen Verstößen präventiv begegnet werden?

Die Verwaltung - der Fachbereich Rrecht und Ordnung - beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Grundsätzlich können wir Sonntagsöffnungen für Ladengeschäfte maximal viermal pro Jahr für maximal fünf Stunden außerhalb der Gottesdienstzeiten aufgrund eines entsprechenden Anlasses genehmigen.

Darüber hinaus ist gemäß § 4 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 NLöffVZG ohne weitere Genehmigung die Öffnung an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen für die Dauer von täglich drei Stunden, die außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten liegen sollten, für folgende Verkaufsstellen zulässig:

-Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf von täglichen Kleinbedarf (s. u.) ausgerichtet sind, und

- Verkaufsstellen, die nach ihrem Sortiment auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen ausgerichtet sind, sofern sie sich auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen in kleinen Mengen beschränken.

Waren des täglichen Kleinbedarfs sind:


1. Bäckerei- und Konditorwaren,

2. Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien und Tabakwaren,

3. Schnitt- und Topfblumen, Pflanzengestecke, Kränze und Weihnachtsbäume,

4. Toiletten- und Hygieneartikel,

5. Verbrauchsmaterial für Film- und Fotozwecke sowie Tonträger,

6. Andenken, Geschenkartikel und Spielzeug, wenn es sich jeweils um Gegenstände geringeren Werts handelt,

7. Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen und

8. ausländische Geldsorten.


Antwort zu Frage 1:
Es wurden keine Ausnahmegenehmigungen zur Öffnung der Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für die Verkaufsstellen im nördlichen Bereich des Engelbosteler Damms erteilt.

Antwort zu Frage 2:

Es wurden keine Verstöße gegen das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz festgestellt. Auch sind bei der Stadt Hannover keine entsprechenden Hinweise oder Anzeigen eingegangen.

Antwort zu Frage 3:

Wären hier entsprechende Verstöße gegen das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz bekannt geworden, hätten wir gegen die verantwortlichen Gewerbetreibenden eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.

Sofern uns die Namen der Gewerbetreibenden bekannt werden, die ggf. die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, werden wir uns mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen und sie auffordern, die Verkaufstätigkeit an Sonn- und Feiertagen einzustellen. Sollten weiterhin Verstöße nachgewiesen werden, würden wir entsprechende Untersagungsverfügung mit Zwangsgeldandrohungen erlassen.

Im Anschluss überreichte Bezirksratsfrau Jagemann den Flyer eines Geschäftes in dem explizit mit einer regelmäßigen Sonntagsöffnung geworben wurde. Sie bat um Überprüfung des Sachverhaltes durch die entsprechenden Stellen.

TOP 11.

M I T T E I L U N G E N


Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja gab einige Termine zur Kenntnis:
  • Asternstraßenfest am 17.06.2017
  • Neugestaltung Welfengarten , Baustellenbegehung am 20.06.2017 ab 17.00, Treffpunkt Gartenterrasse Welfenschloss
  • Tagestreff Nordstadt Bahnhof, Tag der offenen Tür in den neuen Räumen, Schulenburger Landstraße 34, am 21.06.2017 von 12.00 bis 16.00
  • Hinweis für alle Bezirksratsmitglieder: Vorbereitungstreffen Sommerempfang am 26.06.2017 ab 18.00 Uhr bei Herrn Spatzker, jedes interessierte Bezirksratsmitglied kann mitmachen
  • Strangriedefest am 25. und 26.08.2017
Frau Struiksma informierte darüber, dass seit Do. 08.06.17 das Hainhölzer Bad aufgrund einer Überschreitung der mikrobiologischen Höchstwerte geschlossen habe. Im 1 -2 wöchigem Abstand erfolge eine Beprobung des Wassers, dabei sei die Überschreitung festgestellt worden. Es handele sich um ein Naturbad, ein solcher Wert könne z.B. durch ein im Regenerationsbecken befindliches totes Tier ausgelöst werden. Es handele sich nicht um einen technischen Defekt.

Es habe eine manuelle Reinigung stattgefunden, ein Großteil des Wassers sei abgelassen worden und die biologische Aufbereitung wurde gestartet. Es wird mit einer erneuten Öffnung des Bades in den nächsten Tagen gerechnet.
Ratsherr Klapproth schlägt, wie bereits im Sportausschuss ausgeführt, die Abdeckung der neuralgischen Punkte vor.

Bezirksratsfrau Jagemann bezog sich auf den bereits beschlossenen Antrag zum Fahrradweg Voltmerstraße und vertrat die Ansicht, dass hier die originäre Zuständigkeit beim Bezirksrat liege. Sie bat um schnelle Bearbeitung der Thematik.
Ratsherr Klippert gab eine persönliche Erklärung ab. Er wolle sich künftig auf seine Bundestags- und Landtagswahlkandidatur konzentrieren und werde daher in Kürze sein Bezirksratsmandat niederlegen.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.30 Uhr.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Struiksma
Deja Bezirksratsbetreuung