Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 08.06.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 01.06.2017)
1. Nachtrag (erschienen am 02.06.2017)
Protokoll (erschienen am 18.08.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.09.BRB - 10.08.2017

PROTOKOLL

6. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 8. Juni 2017,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 20.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsherr Fauteck (Piraten)
Bezirksratsherr Herrmann (AfD-Fraktion Ricklingen)
Bezirksratsherr Karger (AfD-Fraktion Ricklingen)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU) 19.00 - 20.30 Uhr
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte (CDU)
Bezirksratherr Prieß (AfD-Fraktion Ricklingen)
(Bezirksratsherr Schrader) (FDP)
Bezirksratsfrau Stache (CDU) 19.00 - 20.10 Uhr
Bezirksratsherr Steuer (Die Linke)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
Bezirksratsherr Weber (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (Hannoveraner)

Verwaltung:
Frau Spremberg Bezirksratsbetreuung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement
Frau Langer FB Tiefbau




Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.05.2017 - öff. Teil -

3. Berichte

3.1. Bericht aus der Sanierungskommission Soziale Stadt Mühlenberg

3.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat

3.3. Berichte der Verwaltung

3.3.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.3.2. Informationen über Bauvorhaben

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Umstrukturierung einer Hortgruppe in der städtischen Kindertagesstätte Hauptstraße
(Drucks. Nr. 1234/2017)

5.1.2. Umstrukturierung von zwei Gruppen in der Kindertagesstätte Janusz-Korczak
(Drucks. Nr. 1245/2017)

5.1.3. Umwandlung der betrieblichen Einrichtung "Le.onies" der E.ON Kraftwerke GmbH in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 1250/2017)

5.1.4. Umstrukturierung einer altersübergreifenden Gruppe in der Kindertagesstätte St. Theresia
(Drucks. Nr. 1273/2017 mit 1 Anlage)

5.1.5. Straßenausbaubeitrag Auf dem Grethel von In der Rehre bis Wendehammer
-Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1330/2017 mit 1 Anlage)

5.1.6. Veränderungssperre Nr. 97 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1845 - Göttinger Chaussee - neue Trasse B3
(Drucks. Nr. 1530/2017 mit 3 Anlagen)



6. A N F R A G E N

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Neuer Parkplatz Göttinger Chaussee/ Haupteingang Stadtfriedhof
(Drucks. Nr. 15-1373/2017)

6.1.2. Sanierung Oberer Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-1374/2017)

6.1.3. Zufahrten Butjerbrunnenplatz / St. Thomas / St. Lucia
(Drucks. Nr. 15-1375/2017)

6.1.4. Entwicklung der Personalsituation der Polizei im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1401/2017)

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1.1.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln - 08.06.2017
(Drucks. Nr. 15-1325/2017)

7.1.1.2. Zuwendung an die USG Wettbergen von 1924 e. V.
(Drucks. Nr. 15-1326/2017)

7.1.1.3. Zuwendung an die Peter-Ustinov-Schule aus Eigenen Mitteln
(Drucks. Nr. 15-1383/2017)

7.1.2. Verwendung der Mittel des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen im Jahr 2017
(Drucks. Nr. 15-1327/2017)

7.2. Gemeinsam von SPD, Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

7.2.1. Halteverbot vor der Kita St. Lucia
(Drucks. Nr. 15-0944/2017)

7.2.2. Kein Abbau von Telefoniestandorten im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1382/2017)

7.2.3. Reinigung oder Ersatz nicht lesbarer Verkehrszeichen und Straßenbenennungsschilder
(Drucks. Nr. 15-1396/2017)

7.3. der AfD-Fraktion

7.3.1. Durchführung einer räumlichen Trennung in Form einer Hecke zwischen der Parkanlage Schunemann Platz und dem Spielplatz
(Drucks. Nr. 15-0948/2017 N1)


7.4. Gemeinsam von SPD, Grünen, FDP, Die Linke, Piraten und CDU

7.4.1. Sanierung oder Neubau - Planung für die Grundschule Mühlenberg beginnen
(Drucks. Nr. 15-1627/2017)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. Genehmigung des Protokolls über die 5. Sitzung am 11.05.2017 –Nichtöffentlicher Teil-

9. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

9.1. A N H Ö R U N G

9.1.1. Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 1197/2017 mit 3 Anlagen)

10. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsfrau Bergmann begründet die Dringlichkeit eines Antrags der Kooperation SPD, Grüne, Die Linke, FDP und Piraten (Drucks. Nr. 15-1627/2017).

Bezirksratsherr Herrmann weist darauf hin, dass der AfD- Fraktion der Antrag nicht bekannt sei.

Der Antrag wird kopiert und verteilt.

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt derweil Frau Langer von der Verwaltung und die Herren Meier und Abel von der Polizei. Er stellt Herrn Abel als neuen Kontaktbeamten der Polizei vor. Die Abwesenheit von Frau Höppner wird wegen Erkrankung entschuldigt.
Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Die Dringlichkeit des Antrags zu Drucks. Nr. 15-1627/2017 wird einstimmig beschlossen.
Der Antrag wird unter TOP 7.4.1. behandelt.
TOP 3.3.2. wird abgesetzt.

Die so geänderte TO wird einstimmig beschlossen.




TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.05.2017 - öff. Teil -

Bezirksratsherr Weber weist darauf hin, dass der Termin auf Seite 6 nicht 14.06.2017 sondern 14.08.2017 lauten muss.
Einstimmig genehmigt

TOP 3.
Berichte

TOP 3.1.
Bericht aus der Sanierungskommission Soziale Stadt Mühlenberg

Bezirksratsherr Weber berichtet von der Projektwerkstatt „Freiraumentwicklungskonzept“ vom 15.05. 2017 und der Sitzung der Sanierungskommission Soziale Stadt Mühlenberg vom 07.06.2017. Das Protokoll dieser Sitzung wird im SIM - städtisches Informationsmanagement - veröffentlicht.

TOP 3.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsherr Kratzke berichtet über die Sitzung vom 16.05.2017, in der die Teilnahme am Europäischen Nachbarschaftstag und am Tag der Ricklinger besprochen worden sei. Es seien noch keine Anträge eingegangen. In Zukunft werde man sich zunehmend mit Sachthemen beschäftigen. Die nächste Sitzung finde am 05.09.2017 im Stadtteilzentrum Weiße Rose Mühlenberg statt; Interessierte seien herzlich eingeladen.

TOP 3.3.
Berichte der Verwaltung

TOP 3.3.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Sievers teilt mit, dass die IGS Leonore-Goldschmidt-Schule und das Stadtteilzentrum Mühlenberg am 18.08.2017 um 15 Uhr ein Sommerfest mit Tag der Offenen Tür feiert.
Das Karl-Lemmermann-Haus wird am 24.08.2017 ebenfalls ab 15 Uhr ein Sommerfest feiern.

TOP 3.3.2.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N


TOP 5.1.1.
Umstrukturierung einer Hortgruppe in der städtischen Kindertagesstätte Hauptstraße
(Drucks. Nr. 1234/2017)

Antrag, zu beschließen,
in der Kindertagesstätte Hauptstraße, Hauptstraße 51 A, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, eine Hortgruppe mit 17 Plätzen in eine große altersübergreifende Gruppe (Hort- und Kindergartenkinder ab 3 Jahren) mit 16 Plätzen umzustrukturieren.
Einstimmig beschlossen

TOP 5.1.2.
Umstrukturierung von zwei Gruppen in der Kindertagesstätte Janusz-Korczak
(Drucks. Nr. 1245/2017)

Antrag, zu beschließen,
  • eine integrative Kindergartengruppe mit 17 Kindergartenplätzen (ab 3 Jahre bis Einschulung) in der Janusz-Korczak-Kindertagesstätte, Hudeplan 49, 30453 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover in eine altersübergreifende integrative Gruppe mit 3 Krippen- (1-3 Jahre) und 14 Kindergartenplätzen (ab 3 Jahre);
  • eine altersübergreifende Gruppe mit 5 Krippen- (1-3 Jahre) und 15 Kindergartenplätzen (ab 3 Jahre) in eine altersübergreifende integrative Gruppe mit 3 Krippen- und 14 Kindergartenplätzen umzuwandeln und
  • ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, dem Träger entsprechende laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) und auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.
Einstimmig beschlossen

TOP 5.1.3.
Umwandlung der betrieblichen Einrichtung "Le.onies" der E.ON Kraftwerke GmbH in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 1250/2017)

Antrag, zu beschließen,
  • der Umstrukturierung von zwei betrieblichen Krippengruppen (je 12 Plätze für Kinder zwischen 1-3 Jahren, ganztags) der Kindertagesstätte "Le.onies", Tresckowstraße 3, 30457 Hannover, in zwei Krippengruppen mit je 9 öffentlichen und je 3 betrieblichen Krippenplätzen (1-3 Jahre, ganztags) zuzustimmen und
  • dem Impuls Soziales Management e.V. bzw. der Impuls Soziales Management gGmbH als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten, sowie einen erhöhten Mietkostenzuschuss von 1.300 € pro Gruppe und Monat, zu gewähren.
Einstimmig beschlossen



TOP 5.1.4.
Umstrukturierung einer altersübergreifenden Gruppe in der Kindertagesstätte St. Theresia
(Drucks. Nr. 1273/2017 mit 1 Anlage)

Antrag, zu beschließen,
  • eine altersübergreifende Gruppe mit 10 Hort- und 10 Kindergartenkindern (ab 3 Jahre bis Einschulung, ganztags) in der Kindertagesstätte St. Theresia, Bergfeldstraße 59, 30457 Hannover, in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e.V. in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen (1-3 Jahre, ganztags) umzustrukturieren;
  • die Betreuungszeiten in zwei Kindergartengruppen (je 25 Plätze, ab 3 Jahre bis Einschulung) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten.
  • Und ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, dem Träger entsprechende laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.
Einstimmig beschlossen

TOP 5.1.5.
Straßenausbaubeitrag Auf dem Grethel von In der Rehre bis Wendehammer
-Aufwandsspaltung-

(Drucks. Nr. 1330/2017 mit 1 Anlage)

Antrag,
für die Straße Auf dem Grethel von In der Rehre bis Wendehammer den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Beleuchtungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Bezirksbürgermeister Markurth bittet Frau Langer um Erläuterung dieser Drucksache.

Frau Langer erklärt, dass dieser Straßenbereich eine neue Erdverkabelung der Straßenbeleuchtung erhalten habe. Die entstandenen Kosten seien umlagefähig und werden auf die Anlieger der Straße aufgeteilt. Für die Aufteilung sei gesetzlich vorgesehen, dass eine sogenannte Aufwandsspaltung vorgenommen werden kann, über die der Rat entscheiden müsse. Diese Entscheidung des Rates solle hiermit eingeholt werden, damit abgerechnet werden kann.

Bezirksratsfrau Bergmann fragt, wie den Bürgerinnen und Bürgern der lange Zeitraum zwischen Bauarbeiten und Abrechnung erklärt werden könne.

Frau Langer sagt, dass die Arbeiten in zwei Zeiträumen und zwar in den Jahren 2006 und 2011 von den Stadtwerken Hannover durchgeführt worden seien. Nach 2011 sei die Stadt zur Abrechnung durch die Stadtwerke aufgefordert worden. Aufgrund des großen Abrechnungsaufkommens durch das Straßenerneuerungsprogramm „Grunderneuerung im Bestand“ und nur begrenzt vorhandenen Personalreserven, sei entschieden worden, dass einer Abrechnung von größeren Vorhaben der Vorzug vor kleineren Vorhaben zu geben sei. Dadurch sei die Verzögerung erfolgt, die sich allerdings laut geltender Rechtsprechung immer noch im zulässigen Rahmen befinde. Die neue Abgabenordnung erlaube sogar einen Abrechnungszeitrahmen von 20 Jahren.

Bezirksratsherr Weske möchte wissen, wann Anlieger über ihre Beitragspflicht informiert sind, welche Beträge auf sie zu kommen und welche Straßen noch abgerechnet werden.


Bezirksratsherr Weber moniert das bürgerunfreundliche Verfahren und erkundigt sich nach der Möglichkeit, die Anlieger vor der Baumaßnahme über zukünftige Kosten zu informieren.

Bezirksratsherr Karger fragt, ob eine Ratenzahlung möglich sei und wie viele Grundstücke betroffen seien.

Bezirksratsfrau Nolte kritisiert das unverhältnismäßige Verfahren und erkundigt sich nach der Grenze der Geringfügigkeit.

Bezirksbürgermeister Markurth schlägt vor, die kostenpflichtigen Anlieger direkt nach Abschluss der Baumaßnahme über ihre Gebührenpflicht zu informieren.

Frau Langer sagt, dass die Anlieger der Straße Auf dem Grethel bisher noch nicht informiert worden seien, die Information erfolge erst nach dem Ratsbeschluss. Danach hätten diese zwei bis drei Monate Zeit, bis der Kostenbescheid ergehe, welcher innerhalb eines Monats gezahlt werden müsse. Es werden Gebühren in Höhe von ca. 70 bis 80 Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche anfallen. Die Gebührenhöhe hänge von der Größe des angrenzenden Grundstücks ab. Zu den zukünftig noch abzurechnenden Straßen zähle der Ricklinger Stadtweg, evtl. weitere Straßen im Stadtbezirk würden zum Protokoll gegeben werden.

Anmerkung zum Protokoll: Frau Langer teilte mit, dass dem Sachgebiet Straßenkosten keine weiteren Straßenbeleuchtungsmaßnahmen im Stadtbezirk Ricklingen bis zum Ende des Haushaltsjahres 2014 bekannt sind, die nach der Straßenausbaubeitragssatzung abzurechnen sind. Über Baumaßnahmen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 lägen noch keine Informationen von enercity vor. Hinsichtlich anderweitiger Einzelbaumaßnahmen und der Ausbaumaßnahmen im Rahmen des GIB-Programms sei der Stadtbezirksrat Ricklingen durch die entsprechenden Drucksachen informiert worden.

Grundsätzlich würde Stundungsanträgen entsprochen, allerdings schreibe die Abgabenordnung eine Zinserhebungspflicht in Höhe von 6 Prozent vor, von der nicht abgewichen werden dürfe.
Die vorliegende Drucksache betreffe 55 Grundstücke. Inzwischen werde generell vor Baubeginn informiert und auf die grundsätzliche Gebührenpflicht hingewiesen werden. Die Anlieger erhielten Informationen zur Baumaßnahme, deren Beginn und erhielten Daten eines Ansprechpartners, der über eine ungefähre Höhe der Kosten Auskunft geben könne. Die Straßenausbaubeiträge werden erst zwei bis drei Jahre nach Beendigung der Baumaßnahme fällig.
Bei der Abrechnung der Straßenbeleuchtungsarbeiten handelt es sich um Altfälle, die leider nicht vorab angekündigt worden seien. Da diese Arbeiten durch die Stadtwerke ausgeführt wurden, seien leider erst nach Beendigung der Arbeiten die Informationen zur Abrechnung weiter gegeben worden. Bei Straßenausbauarbeiten würde grundsätzlich früher informiert werden, da die Informationen aus dem eigenen Hause komme und früher erteilt würden. Die Arbeiten der Erdverkabelung würden nunmehr aber auslaufen. Es handelt sich um rechtspflichtige Abrechnungen, man dürfe nicht auf die Beitragserhebung verzichten

MIt 11 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen

TOP 5.1.6.
Veränderungssperre Nr. 97 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1845 - Göttinger Chaussee - neue Trasse B3
(Drucks. Nr. 1530/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,
für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1845 nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 97 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.
Einstimmig beschlossen

TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.
Neuer Parkplatz Göttinger Chaussee/ Haupteingang Stadtfriedhof
(Drucks. Nr. 15-1373/2017)

Bezirksratsherr Winnicki trägt vor:
Durch den Neubau der Ortsumgehung B3 von Hemmingen sind in Oberricklingen neue Teilflächen entstanden, die zukünftig sinnvoll genutzt werden sollten. Nördlich der neuen Zufahrt zur Frankfurter Allee („Oberricklinger Tor“) gegenüber dem Haupteingang des Stadtfriedhofs Ricklingen existiert eine Bauverbotszone für Gebäude. Hier könnte ggf. ein neuer Friedhofsparkplatz entstehen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wäre hier die Realisierung eines neuen Parkplatzes baurechtlich möglich?
2. Hält die Verwaltung die Einrichtung eines neuen Parkplatzes an dieser Stelle für sinnvoll?
3. Ist die Verwaltung bereit, diese Flächen zu erwerben und für einen neuen Parkplatz
vorzusehen?

Herr Sievers antwortet:
Zu Fragen 1 und 2: Die genannten Flächen befinden sich nur zum Teil im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover, der größere Teil der Flächen gehört dem Bund.
Die Fläche wird bis zum Jahr 2019 für Baustelleneinrichtung durch die Straßenbauverwaltung genutzt. Größere Teile der Fläche befinden sich innerhalb der Bauverbotszone gemäß Bundesfernstraßengesetz. Für die Errichtung eines Parkplatzes würde die Zustimmung des Bundes als Straßenbaulastträgers benötigt. Diese steht aktuell nicht in Aussicht.
Aus planungsrechtlicher Sicht wird die Erschließung eines Parkplatzes an dieser Stelle als schwierig eingestuft. Nicht nur aufgrund des nahen Knotenpunktes Göttinger Chaussee – Querspange zur B3, sondern auch wegen der geplanten Lichtsignalanlage am südlichen Ende des Hochbahnsteigs der Haltestelle Stadtfriedhof Ricklingen. Unmittelbar hinter dem Kreuzungsbereich und der damit verbundenen Aufstell- und Abstandsflächen wäre eine Erschließung nur auf Höhe der nördlich liegenden privaten Grundstücke möglich. Auch eine Erschließung von der planfestgestellten Querspange aus ist aufgrund von Abstandsflächen und der Böschung nicht umsetzbar. Daher wird die Einrichtung eines Parkplatzes auf den genannten Flächen als schwer umsetzbar eingestuft.
Zu Frage 3: Da eine Verlegung des Parkplatzes des Stadtfriedhofs Ricklingen aus den genannten Gründen nicht möglich sein wird, beabsichtigt die Verwaltung nicht, diese Flächen zu erwerben.

TOP 6.1.2.
Sanierung Oberer Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-1374/2017)
Bezirksratsherr Kumm stellt folgende Anfrage.
Im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung B3 von Hemmingen wurde auch die Brücke der Frankfurter Allee über den Oberen Mühlenholzweg neu erstellt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat anschließend die beim Brückenbau beschädigten Straßen- und Gehwegflächen unter der Brücke in Stand gesetzt bzw. erneuert. Leider gibt es westlich und östlich der Unterführung Anschlussbereiche des Mühlenholzweges, die durch den Brückenbau oder den vorgezogenen Kanal- und Leitungsbau in Mitleidenschaft gezogen wurden und jetzt schlimmer aussehen als zuvor.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist für die beschädigten westlichen und östlichen Anschlussbereiche von Fahrbahn und Gehweg verantwortlich, Leitungsträger, Stadtverwaltung oder NLStBV?
2. Werden die beschädigten Anschlussbereiche des Mühlenholzweges (Fahrbahn und Gehweg) in den nächsten Monaten noch saniert und wenn ja, von wem?
3. Wann ist mit der Sanierung zu rechnen?

Frau Spremberg trägt die Antworten vor:
Zu Frage 1: Für die Aufbrüche in den Anschlussbereichen sind Leitungsträger verantwortlich.
Zu Frage 2: Die Anschlussbereiche werden durch den zuständigen Erhaltungsbezirk wieder hergestellt.
Zu Frage 3: Die Arbeiten werden bis zum Ende des 3. Quartals 2017 ausgeführt.

TOP 6.1.3.
Zufahrten Butjerbrunnenplatz / St. Thomas / St. Lucia
(Drucks. Nr. 15-1375/2017)

Bezirksratsherr Weske verliest die Anfrage:
Vor der KiTa St. Lucia auf dem Butjerbrunnenplatz sind immer wieder gefährliche Situationen zu beobachten. Seit die Zufahrt vom Bierweg geöffnet ist, fahren häufig Kfz mit überhöhter Geschwindigkeit am Eingang der KiTa vorbei und gefährden dort querende Kinder. Die Umsetzung eines ganzheitlichen Verkehrskonzeptes ist hier nicht erkennbar. Auch die angekündigte Schließung der Überfahrten über die Stadtbahngleise ist bisher nicht realisiert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurde die Zufahrt vom Bierweg geöffnet, ohne zeitgleich die Gleisüberfahrten zu
schließen?
2. Wann sollen die Gleisüberfahrten zu St. Thomas und zum Butjerbrunnenplatz geschlossen werden?
3. Wie beabsichtigt die Verwaltung, die geschilderten Gefährdungen der Kinder vor der KiTa St. Lucia in den Griff zu bekommen?

Herr Sievers beantwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Die Öffnung der Zufahrt vom Bierweg ist erfolgt, weil dadurch das Überqueren der Gleise vermieden werden kann, was die Verkehrssicherheit erhöht. Die Schließung der Gleisüberfahrt sollte bereits durch die infra veranlasst werden, ist aber bedauerlicher Weise noch nicht erfolgt.
Zu Frage 2: Die Zufahrt wird voraussichtlich noch vor den Sommerferien von der dafür zuständigen infra geschlossen.
Zu Frage 3: Die Fläche des Butjerbrunnenplatzes ist vom Bierweg einbiegend gut wahrnehmbar mit dem Verkehrszeichen „Gehweg“ beschildert.
Durch eine ergänzende Zusatzbeschilderung ist auf der Fläche Radverkehr freigegeben. Außerdem ist durch eine Zusatzbeschilderung Kraftverkehr zum Kirchengrundstück freigegeben. Für diesen Kraftverkehr gilt kraft Straßenverkehrsordnung Schritttempo und der Vorrang des Fußgängerverkehrs.
Im Vergleich zu dieser bestehenden Verkehrsregelung ist die angefragte noch größere Bevorteilung von Fußgängerverkehr gegenüber Kraftverkehr verkehrsrechtlich nicht möglich.
Das Polizeikommissariat Ricklingen erhält eine Kopie dieser Antwort, um in eigener Zuständigkeit eine verstärkte Überwachung des fließenden Verkehrs vor Ort zu prüfen.

TOP 6.1.4.
Entwicklung der Personalsituation der Polizei im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1401/2017)

Bezirksratsherr Deppe stellt die Anfrage:
Zahlreiche Wohnungseinbrüche im Stadtbezirk, wiederholte Autoaufbrüche beispielsweise im Zero-E-Park und ein Überfall auf einen Kiosk in Wettbergen haben dazu beigetragen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Einwohner beeinträchtigt ist.
Auf einer der letzten Bezirksratssitzungen hat der neue Leiter des Polizeikommissariats Ricklingen, PHK Hans Müller, bei einer Fragerunde anlässlich seiner Vorstellung auf die Frage nach der personellen Ausstattung gesagt, dass er aus taktischen Gründen dazu keine Auskunft über konkrete Zahlen geben dürfe. Wir würden uns aber freuen, wenn die Verwaltung bei der zuständigen Landesbehörde hierzu wenigstens eine Auskunft über die prozentuale Veränderung einholen könnte.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Wie hat sich die Personalsituation der Polizei pro Tausend Einwohner im Einzugsbereich des Stadtbezirkes Ricklingen in den letzten 5 Jahren in Prozent verändert?

Frau Spremberg trägt die Antwort der Polizeidirektion Hannover vor:
Vorbemerkung:
Die Polizeidirektion Hannover analysiert und bewertet in einem ständigen Prozess die Sicherheits-, Einsatz-, Verkehrs- und Kriminalitätslage, um personelle und materielle Ressourcen so effektiv und effizient wie möglich einsetzen zu können. Veränderungen in der Lageentwicklung können Veränderungen in der polizeilichen Schwerpunktsetzung nach sich ziehen. Dies wiederum kann zu verändertem Personaleinsatz bzw. zu Personalverschiebungen oder auch zu Änderung der Abdeckung von Präsenzzeiten in Polizeidienststellen führen. Das geschieht immer unter Prüfung aller Anforderungen an die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung und insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung polizeilicher Kernaufgaben sowie die Flächenpräsenz.
Antwort der Polizeidirektion Hannover:
Die Polizeidichte pro tausend Einwohner beim Polizeikommissariat Ricklingen weist in den vergangenen fünf Jahren (2012 bis 2016) einen Rückgang bei den Vollzeiteinheiten um 9,21% aus.
Der Anteil der Vollzeiteinheiten an Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Polizeikommissariat Ricklingen hat sich im o.a. Zeitraum um 4,67% (3,58 Vollzeiteinheiten) verringert. Dem gegenüber hat sich die Bevölkerungszahl im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Ricklingen im selben Zeitraum um 5,3% erhöht.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates


TOP 7.1.1.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln - 08.06.2017
(Drucks. Nr. 15-1325/2017)

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungsanträge:
2017- 16 Die Schützengesellschaft Ricklingen erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 Euro für einen Container und Anschaffungen für den Außenbetrieb im Bogensport.
2017- 18 Der Kindergarten Sausewind erhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 512,30 Euro für den Kauf eines Sonnensegels.
2017- 21 Der Wettberger Kinderpark e.V. erhält 438,00 Euro für die Anschaffung von zwei Hüpfpolstern.
Der nachfolgende Antrag wird abgelehnt:
2017- 19 Der Musikkoprs Dance and Drums Ricklingen e.V. erhält keine Zuwendung für die Beschaffung von Uniformen, da die Vorgaben der Richtlinien des Bezirksrates nicht erfüllt wurden.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.1.1.2.
Zuwendung an die USG Wettbergen von 1924 e. V.
(Drucks. Nr. 15-1326/2017)

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt dem Uniformierte Schützengesellschaft Wettbergen e.V. einen Zuschuss in Höhe von 700,00 Euro aus seinen Haushaltsmitteln für die Anschaffung von zwei Luftgewehren.
Mit 19 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen

TOP 7.1.1.3.
Zuwendung an die Peter-Ustinov-Schule aus Eigenen Mitteln
(Drucks. Nr. 15-1383/2017)

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt der Peter-Ustinov-Oberschule eine Zuwendung in Höhe von bis zu 800,00 Euro für die Durchführung des Präventionsprojektes „Gefangene helfen Jugendlichen“.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.1.2.
Verwendung der Mittel des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen im Jahr 2017
(Drucks. Nr. 15-1327/2017)

Antrag, zu beschließen
Die dem Stadtbezirk Ricklingen für das Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen sollen für die Neugestaltung des Schulhofs der Johannes-Kepler-Realschule verwendet werden.
Einstimmig beschlossen



TOP 7.2.
Gemeinsam von SPD, Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 7.2.1.
Halteverbot vor der Kita St. Lucia
(Drucks. Nr. 15-0944/2017)

Bezirksratsherr Kratzke trägt den Antrag vor:
Antrag, zu beschließen
Die Verwaltung wird gebeten, vor der Kindertagesstätte St. Lucia am Butjerbrunnenplatz ein Halteverbotsschild aufzustellen und in den angrenzenden Straßen für Parkmöglichkeiten zu sorgen.

Bezirksratsherr Weske erklärt, diesen Antrag in der letzten Sitzung in die Fraktion gezogen und ausführlich diskutiert zu haben. Nach einer Befragung der Elternvertretung der Kindertagesstätte sei man zu dem Schluss gekommen, dass ein Halteverbot die Gefährdung der Kinder nicht unterbinde, da rasenden Autos dadurch kein Einhalt geboten werde. Seine Fraktion werde daher dem Antrag nicht zustimmen und bittet darum, bis zur nächsten Sitzung eine andere Lösung zu suchen.

Bezirksratsfrau Bergmann entgegnet, dass sie den Kontakt zur Leiterin der Kindertagesstätte gesucht habe und mit ihr die Problematik besprochen habe. Diese habe befürwortet, dass Halteverbot bereits ab der Kurve auszuzeichnen. Auf die Frage, ob sie noch weitere Wünsche oder Ideen habe, habe sie um größere Mülleimer an der Straße gebeten. Daher gehe man davon aus, dass diese Lösung gut akzeptiert würde.
Mit 11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen beschlossen

TOP 7.2.2.
Kein Abbau von Telefoniestandorten im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1382/2017)

Bezirksratsherr Kratzke bringt den Antrag ein:
Antrag, zu beschließen
Die Verwaltung wird gebeten, dem geplanten Abbau von öffentlichen Telefonen im Stadtbezirk Ricklingen insbesondere an den Standorten Pyrmonter Straße 2 und Tresckowstr. 187 durch die Deutsche Telekom zu widersprechen.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.2.3.
Reinigung oder Ersatz nicht lesbarer Verkehrszeichen und Straßenbenennungsschilder
(Drucks. Nr. 15-1396/2017)

Bezirksratsherr Weber verliest den Antrag:
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtbezirk Ricklingen nicht mehr lesbare Verkehrszeichen und Straßenbenennungsschilder zu reinigen oder und gegebenenfalls zu ersetzen.
Beispielhaft seien hier folgende Straßen angeführt: Wettbergen: B 217 Stadtbahnendpunkt, B 217/Bergfeldstr., Bergstr., Birkenweg, Hangstr., Nelkenweg, Konradstr., Rosenweg, MühlenbergUmsteigeanlage, Ossietzkyring, Bornumer Str. (Ausschilderung Sportstätten, IGS), Bornumer Str. (Richtung B 217), Bornum: Obere Reihe.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.3.
der AfD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Durchführung einer räumlichen Trennung in Form einer Hecke zwischen der Parkanlage Schunemann Platz und dem Spielplatz
(Drucks. Nr. 15-0948/2017 N1)

Bezirksratsherr Karger bringt den Antrag ein:
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung richtet eine räumliche Trennung in Form einer Hecke zwischen der Parkanlage Schünemannplatz und dem dortigen Spielplatz ein.

Bezirksratsfrau Walter erklärt, dass der Schünemannplatz vor einigen Jahren rundum neu beplant und erneuert worden sei. Dabei sei der Platz rundum sichtbar gestaltet worden, damit dort eine soziale Kontrolle stattfinden könne. Jeder soll sehen, was auf diesem Platz geschieht.

Bezirksratsherr Winnicki ergänzt, dass man die Situation ähnlich kritisch beurteile und das Problem der Trinkerszene sehe. Er befürchte jedoch, dass eine Hecke die Sichtbeziehung und soziale Kontrolle verhindern und eine schleichende Enteignung einleiten würde.

Bezirksratsherr Herrmann argumentiert, dass soziale Kontrolle weiterhin statt finde. Es soll lediglich eine Sichtsperre eingerichtet werden, so dass der Platz immer noch von drei Seiten einsehbar sei. Man wolle die Kinder vor der Sicht auf urinierende Betrunkene schützen.

Bezirksratsherr Karger betont, dass Ziel des Antrags ausschließlich der Jugendschutz sei.

Mit 3 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.4.
Gemeinsam von SPD, Grünen, FDP, Die Linke, Piraten und CDU

TOP 7.4.1.
Sanierung oder Neubau - Planung für die Grundschule Mühlenberg beginnen
(Drucks. Nr. 15-1627/2017)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, mit den Planungen für die bauliche Sanierung bzw. für den Neubau der Grundschule Mühlenberg - wie in dem Änderungsantrag 1 zum Teilhaushalt 19 am 08.12.2016 bereits beantragt - sofort zu beginnen und somit den geplanten Baubeginn zeitlich vorzuziehen.
Dieses ist im Zusammenhang mit den von der Ratsmehrheit geforderten Sofortmaßnahmen wie Erhöhung der Raumkapazität durch Aufstellung von mobilen Wohneinheiten, Einstellung von Sozialpädagoginnen und -pädagogen und anderen Fachkräften, Unterstützung durch das Land Niedersachsen im konzeptionellen und personellen Sektor sowie Einbeziehung der Schule in die Planungen der "Sozialen Stadt" zu sehen.
Einstimmig beschlossen

Bezirksbürgermeister Markurth schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.30 Uhr.

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 20.35Uhr.



Markurth Spremberg
Bezirksbürgermeister Protokollantin