Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 17.05.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.05.2017)
Protokoll (erschienen am 07.09.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07- Datum 18.07.2017

PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 17. Mai 2017,
Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.30 - 21.30 Uhr(Bezikrsratsfrau Adolph) (SPD)
Bezikrsratsfrau Dr. Behmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezikrsratsfrau Büsel (SPD)
Bezikrsratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
(Bezikrsratsfrau Hintz-Oppelt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezikrsratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe (CDU)
Bezirksratsherr Küßner (CDU) 18.00 - 20.30 Uhr
Bezikrsratsherr Nagel (SPD)
Bezikrsratsherr Niculescu (CDU)
Bezirksratsfrau Reimer (SPD)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
(Bezirksratsherr Van Egmond) (AfD)
Bezikrsratsherr Weinem (Piratenpartei)
Bezirksratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Lahde-Fiedler (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Berger (Fachbereich Personal und Organisation)

Gäste:
Frau Valtinke Projektleitung hanova
Frau Ruf BBU.Projekt

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.02.2017

3. Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0977/2017)

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

5. Vorstellung des Wohnbauprojekts Hildesheimer Straße 55

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Förderung der Kindertagesstätten Montessori-Kindergarten u. Montessori Kinderhaus nach Änderung der Rechtsform
(Drucks. Nr. 0759/2017)

6.2. Aufstockung der Betreuungszeit in der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Frieden
(Drucks. Nr. 0842/2017)

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1404/2016 N1 mit 4 Anlagen)

7.1.1. Zusatzantrag zur Drucksache Nr. 15-1404/2016 N1 „ Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“
(Drucks. Nr. 15-1301/2017)

7.2. Bebauungsplan Nr. 1164, 2. Änderung - Maschstraße / Hildesheimer Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1183/2017 mit 3 Anlagen)

7.3. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Südstadtschule
(Drucks. Nr. 15-1188/2017)

7.4. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-1225/2017)


8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Verkehrssicherheit an der Kreuzung Am Südbahnhof / Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 15-1106/2017)

8.1.2. Verkehrssicherheit an der Kreuzung Marienstraße / Berliner Allee
(Drucks. Nr. 15-1107/2017)

8.1.3. Schulstandort Meterstraße
(Drucks. Nr. 15-1108/2017)

8.1.4. Verleih der Lastenfahrräder „Hannah“
(Drucks. Nr. 15-1109/2017)

8.1.5. Bebauung Wiesenstraße 40 (Maschseeherz)
(Drucks. Nr. 15-1110/2017)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Bushaltestellen An der Tiefenriede – Aufstellen von Wetterschutzhäuschen
(Drucks. Nr. 15-1173/2017)

8.2.2. Östliche Fahrradampel Kreuzung Marienstraße/Berliner Allee, Richtung Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-1174/2017)

8.2.3. Sperrung Südlicher Fuß- und Radweg in der Marienstraße
(Drucks. Nr. 15-1175/2017)

8.2.4. Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-1176/2017)

8.3. der AfD-Fraktion

8.3.1. Geplante Asylunterkünfte in der Jordan- und Langensalzastraße
(Drucks. Nr. 15-1113/2017)

8.4. von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

8.4.1. Livestream der Bezirksratssitzung
(Drucks. Nr. 15-1111/2017)

8.4.2. Gehwegschäden,Parkplätze Altenbekener Damm 17 bis 23
(Drucks. Nr. 15-1112/2017)

8.5. von Bezirksratsherrn Zingler (DIE LINKE.)

8.5.1. Einplanung von Ladestationen für Elektroautos bei der Erneuerung der Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-1193/2017)


9. A N T R Ä G E

9.1. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., FDP und Piratenpartei

9.1.1. Zuwendung aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1194/2017)

9.2. Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Absenkung Bordstein in der östlichen Sallstraße, Höhe Kortumstraße
(Drucks. Nr. 15-1180/2017)

9.2.2. Deutliche Beschilderung auf der Bult an den Parkplatzausgängen
(Drucks. Nr. 15-1181/2017)

9.2.3. Fahrradbügel Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-1182/2017)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Radwegmarkierungen auf der Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-1127/2017)

9.3.2. Radwegmarkierungen am Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 15-1128/2017)

9.3.3. Carsharing auf der Bult
(Drucks. Nr. 15-1129/2017)

9.3.4. Fahrbahnmarkierungen am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer
(Drucks. Nr. 15-1130/2017)


9.3.5. Ordnungswidriges Befahren und Parken auf dem Fußweg in der Stresemannallee
(Drucks. Nr. 15-1132/2017)

9.3.6. Radweg auf dem Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-1133/2017)

9.3.7. Ausbesserung des Radweges am Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-1134/2017)

9.3.8. Fahrradbügel am Bismarckbahnhof / Dietrich-Kittner-Platz
(Drucks. Nr. 15-1135/2017)

9.4. der AfD-Fraktion

9.4.1. Videoübertragung aus dem Bezirksrat
(Drucks. Nr. 15-1137/2017)

9.4.2. Abfallbehälter vor der Postbankfiliale Schlägerstraße
(Drucks. Nr. 15-1138/2017)

9.5. von Bezirksratshernn Weinem (Piratenpartei)

9.5.1. Sicherung der Grünfläche zwischen der Lola-Fischelstraße, der Heinrich-Heine-Straße und der Roseggerstraße gegen Falschparker
(Drucks. Nr. 15-1136/2017)

10. Bericht des Stadtbezirksmanagements

11. Informationen über Bauvorhaben




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt: Die Tagesordnung wird unter TOP 7.1.1. mit einem gemeinsamer Zusatzantrag der Fraktionen DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90 und SPD erweitert.
TOP 9.4.1. wird von der SPD in die Fraktionen gezogen.

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.





TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.02.2017

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Das Protokoll vom 15.02.2017 wurde mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen beschlossen.


TOP 3.
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0977/2017)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult bei Bezirksratsherrn Markus van Egmond gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor. Es wurde um Abstimmung gebeten.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.63.07)


TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde in der Zeit von 18:08 - 18:52 durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:

- Zuständigkeit für Markierung vor Garageneinfahrt
- Montessori Kita
- Gaststätte Handwerk
- Wiesenstraße
- Verkehrsführung am Maschseefest
- Kreuzungsbereich Schlägerstraße

Der 1. Sprecher wollte wissen, wer für Markierungen vor Garagen- oder Grundstückseinfahrten zuständig sei.

Herr Berger bat darum, solche Hinweise an ihn weiterzuleiten, so dass diese an den Fachbereich Tiefbau weitergegeben werden können.

Der Sprecher nahm weiterhin Bezug auf die Montessori Kindertagesstätte und wollte wissen, ob die Änderung der Rechtsform in eine GmbH finanzielle Auswirkungen auf die Stadt habe.

Herr Berger antwortete, dass mit der Änderung keine Risiken zu erwarten seien.

Des Weiteren wollte der Sprecher Bezug nehmend auf die Gaststätte Handwerk in der Stichstraße wissen, ob es sich bei der Straße um einen privaten Weg oder um eine öffentliche Straße handele.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass die Stichstraße im Bebauungsplan als eine öffentliche Straße deklariert sei.

Die 2. Sprecherin nahm Bezug auf den Baumbestand auf dem Bebauungsgrundstück Wiesenstraße und wollte wissen, ob wie im Vorfeld von der Politik zugesichert, der Baumbestand bestehen bleibt bzw. besondere Bäume an der Anzahl zu schützen.

Bezirksratsherr Kluck antwortete, dass seinerzeit ein Antrag gestellt worden sei, um den Baumbestand bei der Planung zu berücksichtigen. Damals habe es noch einen Baumschutz-Gutachten gegeben. Sowohl die GBH als auch die Stadtverwaltung sollten mit dem Antrag damals zur Berücksichtigung der bestehenden Bäume aufgefordert werden. Das Ergebnis heute, welche Bäume bestehen bleiben und welche nicht und für welche Bäume es eine Ersatzbepflanzung geben werde, sei zufriedenstellend mit Hinblick darauf, dass eine Abwägung stattfinden habe müssen.

Der 3. Sprecher nahm auf das Grundstück des NDR-Rundfunkgebäudes und der geplanten Bebauung Wiesenstraße und wollte wissen, ob es bereits eine Baugenehmigung gebe und warum keine Bauschild aufgestellt worden sei. Zu dem wollte der Sprecher wissen, wie viele Parkplätze mit dieser Bebauung am NDR-Rundfunkgebäude eingerichtet werden sollen.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass es sich bei dem Bauvorhaben um eine Ergänzung des bestehenden NDR-Funkhausgebäudes handele. Hierfür habe es selbstverständlich eine Baugenehmigung gegeben. Zur Aufstellung der Bauschilder könne Frau Lahde-Fiedler keine Angaben machen. Hierzu müsse der Bauherr gefragt werden, wann und wie lange Bauschilder aufgestellt worden seien. Zu den Stellplätzen könnten ebenfalls keine Angaben gemacht werden.

Die 4. Sprecherin fragte zur Bebauung in der Wiesenstraße um welche Bauweise bzw. welche Geschosszahl es sich handele und in wieweit die Parkplatzbereitstellung für die Anwohner aufgrund des geplanten Tiefgaragenbaus und Einrichtung von Carsharing-Parkplätze geregelt sei.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass der Bebauungsplan eine Bebauung mit 2-3 Geschossen vorgebe. Auf der Wiesenstraße gebe es öffentliche Stellplätze die allen Anwohnern zu Verfügung stünden, die nicht ihre eigenen Stellplätze auf privaten Grundstücken haben. Eine Tiefgarageneinfahrt müsse über eine öffentliche Straße erschlossen werden. Diese Einfahrt sei an der Ecke zum Mooksgang geplant, dort dürfe offiziell auch nicht geparkt werden.

Die 5. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin der Wiesenstraße vor und wollte wissen, wie sich die Größe der Veränderung der Tiefgarage darstelle.

Bezirksratsherr Kluck antwortete, dass damals dem Änderungsantrag mit der Forderung einer geringeren Stellplatzfläche nicht zugestimmt worden sei. Es werde der geplanten Stellplatzfläche, so wie sie im Bauantrag ausgewiesen sei, zugestimmt.

Die 6. Sprecherin nahm Bezug auf die Verkehrsführung beim Maschseefest, bei der der Rudolf-von-Benningsen-Ufer gesperrt werde. Dies führe dazu, dass der Verkehr über die angrenzenden Straßen durch die Wohngebiete geleitet werde. Dieser Verkehr störe die Anwohner besonders in den Nachtstunden. Es stelle sich die Frage ob mit der Sperrung eine Umleitung über die Hildesheimer Straße erfolgen könne, um beim nächsten Maschseefest die Belastung durch den Verkehr in den Nebenstraße durch das Wohngebiet zu unterbinden.

Bezirksbürgermeister Pollähne sicherte zu, dies der entsprechenden Fachverwaltung weiterzuleiten.

Der 7. Sprecher stellte sich als Anwohner der Schlägerstraße vor und erklärte, dass in dem Kreuzungsbereich Schlägerstraße punktuell ein Verkehrspolizist zu sehen gewesen sei, der eruieren solle, ob noch zusätzlich Verkehrsbeschilderungen notwendig seien. Es stelle sich die Frage, ob dies geplant sei.

Herr Schiele von der Polizeidirektion Hannover antwortete, dass eine Beschilderung geplant sei.

Die 8. Sprecherin wollte wissen, ob und falls nicht, warum der Bezirksbürgermeister Pollähne nicht an der Podiumsdiskussion zur Bebauung Wiesenstraße teilnehme.

Bezirksbürgermeister Pollähne antwortete, dass wie bereits angedeutet, die Teilnahme an der Podiumsdiskussion aufgrund anderer Termine nicht wahrgenommen werden könne.

Bezirksratsherr Hauptstein stellte einen Antrag zur Verlängerung der Einwohnerinnen- und Einwohnerstunde um weitere 10 Minuten.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung. Die Fragestunde wurde mit 9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen um weitere 10 Minuten verlängert.

Die 9. Sprecherin nahm Bezug auf TOP 9.3.7. und wollte wissen, warum eine Ausbesserung des Radweges auf dem Altenbekener Damm nur auf Höhe der Bäckerei stattfinden solle, obwohl der Radweg entlang des Altenbekener Damms überall Löcher und Risse aufzeige.

Bezirksratsherr Scholz erklärte, jede Anregung mitzunehmen und dies entsprechend der Fachverwaltung weiterzuleiten.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde um 18:52 Uhr


TOP 5.
Vorstellung des Wohnbauprojekts Hildesheimer Straße 55

Bezirksbürgermeister Pollähne begrüßte Frau Valtinke und Frau Ruf zur Vorstellung des Wohnbauprojektes Hildesheimer Straße 55.

Frau Valtinke und Frau Ruf stellten das Projekt anhand einer Präsentation (siehe Anlage 1 zum Protokoll).

Es gab diversen Nachfragen aus der Mitte des Bezirksrates zum Bauprojekt, die anhand von Skizzen erläutert bzw. beantwortet wurden.


TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Förderung der Kindertagesstätten Montessori-Kindergarten u. Montessori Kinderhaus nach Änderung der Rechtsform
(Drucks. Nr. 0759/2017)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen,
die Einrichtungen Montessori-Kindergarten, Milanstr. 123, 30627 Hannover und Montessori Kinderhaus, Bonner Str. 10, 30173 Hannover in bisheriger Trägerschaft des Vereins
" Montessori Bildungshaus Hannover e.V." nach der Umwandlung in die Rechtsform " Montessori Bildungshaus Hannover gGmbH" (gemeinnützig) weiterhin zu fördern.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Frieden
(Drucks. Nr. 0842/2017)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen,

· die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) in der Kindertagesstätte Frieden, Plathnerstr. 4, in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, zum 01.08.2017 auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten sowie

· ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz- BKE) zu gewähren.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1404/2016 N1 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1832
- Neubau einer Wohnanlage in der Wiesenstraße -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der Drucks.Nr.: 15-1301/2017 mit 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 7.1.1.
Zusatzantrag zur Drucksache Nr. 15-1404/2016 N1 „ Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“
(Drucks. Nr. 15-1301/2017)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge die Drucksache Nr. 15-1404/2016 N1 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ mit folgendem Zusatz in der Anlage 2 beschließen:
1. Im östlichen Bereich an der Wiesenstraße wird ein Carsharingstellplatz vorgehalten, der über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügt.
2. Bei der Bepflanzung Hecken sollen Planzenarten genutzt werden, die insbesondere von Haussperlingen und anderen Vogelarten als Nistplätze und Habitate genutzt werden können.

Bezirksratsherr Siekermann bat die Verwaltung, die Unstimmigkeiten besonders in Hinblick auf den Baumbestand nochmal zu prüfen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Mit 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 7.2.
Bebauungsplan Nr. 1164, 2. Änderung - Maschstraße / Hildesheimer Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1183/2017 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1164, 2. Änderung
- Festsetzung eines Sondergebietes Büro und Verwaltung, Kerngebiet, Fläche
für Gemeinbedarf sowie Allgemeines und Besonderes Wohngebiet -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in
der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen



TOP 7.3.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Südstadtschule
(Drucks. Nr. 15-1188/2017)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen,

dem Verein der Freunde und Förderer der Südstadtschule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2017/2018 Mittel in Höhe von bis zu 20.100,00 € zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017/2018.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.4.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-1225/2017)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein Freunde der Grundschule Kestnerstraße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2017/2018 Mittel in Höhe von 25.940,00 € zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017/2018.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Verkehrssicherheit an der Kreuzung Am Südbahnhof / Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 15-1106/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Es ist zu beobachten, dass Radfahrer auf der Straße am Südbahnhof, die in stadtauswärtiger Richtung auf den Bischofsholer Damm einbiegen, dies häufig nicht auf dem durch die weißen Begrenzungssäulen abgetrennten Radweg tun, sondern nach der Unterführung gleich auf den Fußweg fahren, um so beim Abbiegen abzukürzen. Das birgt die Gefahr des Zusammenstoßes mit anderen Fußgängern auf dem Fußweg – insbesondere an der schmalen Stelle unmittelbar nach Ende der Unterführung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist dieser Missstand der Verwaltung bekannt?
2. Welche baulichen Möglichkeiten wären denkbar, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen?
3. Wann könnte das umgesetzt werden?
Herr Berger antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Es ist bekannt, dass sich einzelne Verkehrsteilnehmer nicht an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung halten.
Es handelt sich bei dieser Art von Fehlverhalten um eine bewusste Ordnungswidrigkeit. Sowohl das Nicht-Befahren des Radweges als auch das Befahren des Gehweges erfüllen einen gemäß Bußgeldkatalog zu ahndenden Tatbestand.
Nach Auskunft der Polizeidirektion Hannover ist die Unfalllage vor Ort unauffällig. Seit 2014 hat es keine aktenkundigen Unfälle mit Fußgängerbeteiligung gegeben.

Zu 2 und 3.:
Mit den bestehenden Betonpollern, der Markierung und der Beschilderung ist die Verkehrssituation eindeutig. Aus Gründen der Barrierefreiheit sind weitere bauliche Möglichkeiten nicht gegeben.


TOP 8.1.2.
Verkehrssicherheit an der Kreuzung Marienstraße / Berliner Allee
(Drucks. Nr. 15-1107/2017)

Bezirksratsherr Niculescu verlas die Anfrage.

Es ist zu beobachten, dass Rollstuhlfahrer, insbesondere jene, deren Rollstuhl keinen Motor hat, Schwierigkeiten haben auf die Verkehrsinsel, die sich durch die Rechtsabbiegespur von der Marienstraße in die Berliner Allee in Fahrtrichtung stadteinwärts ergibt zu kommen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist dieser Missstand der Verwaltung bekannt?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die Situation für Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich zu verbessern?
3. Wann könnte das umgesetzt werden?

Frau Yildiz antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Der bauliche Mangel ist der Verwaltung bekannt.
Aufgrund des benachbarten Baumstandortes neben der Absenkung für
mobilitätseingeschränkte Nutzer ist durch die Einwachsung der Wurzel die
Entwässerungsgosse abgesackt und von der bituminösen Fahrbahn abgerissen. Somit ist
eine erhöhte Kante entstanden, die Schwierigkeiten zur Überfahrung bietet.

Zu 2.:
Derzeit wird von der Verwaltung geprüft, in welcher Form eine Reparatur als
Unterhaltungsmaßnahme erfolgen kann.

Zu 3.:
Die bauliche Umsetzung ist für den Sommer 2017 vorgesehen.


TOP 8.1.3.
Schulstandort Meterstraße
(Drucks. Nr. 15-1108/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Der Schulstandort Meterstraße wurde zuletzt als Ausweichquartier für Schulen genutzt, die aufgrund von Sanierungen oder Neubau Platzprobleme hatten. Da am Schulstandort aber keine eigene Schule mehr ansässig ist und die Gebäude sanierungsbedürftig sind stellt sich die Frage ob der Standort langfristig für Schulzwecke genutzt werden soll. Sowohl die bauliche Ausgestaltung eines möglichen Schulneubaus, als auch eine denkbare andere Nutzung der Fläche z.B. zum Neubau von Wohnungen wären für die Nachbarschaft von besonderem Interesse, zumal das bestehende Schulgebäude ein unauffälliger Flachbau ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Beabsichtigt die Verwaltung den Schulstandort langfristig (ggf. nach Sanierung der Gebäude oder Erstellung eines Neubaus) zu erhalten?
2. Wenn nein, gibt es bereits konkrete Planungen zur anderweitigen Nutzung (z.B. Wohnbebauung)?
3. Welche Geschosshöhen wären bei einer möglichen Wohnbebauung nach Bauordnung zulässig?
Herr Berger antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Im Zuge der Rückkehr der Gymnasien zum Abitur nach 13 Schuljahren (G9) sind räumliche Erweiterungen der hannoverschen Gymnasien erforderlich. Für die Wilhelm-Raabe-Schule ist mit der DS 1108/2016 die Schaffung einer Außenstelle am Standort Meterstraße vorgesehen worden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, den Standort Meterstraße langfristig als Schulstandort zu nutzen.

Zu 2.:
Eine anderweitige Nutzung ist derzeit nicht vorgesehen.


Zu 3.:
Eine Wohnbebauung ist aktuell nicht vorgesehen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 516 setzt für das Grundstück der Schule Meterstraße Allgemeines Wohngebiet fest. Zulässig sind Gebäude mit drei Vollgeschossen.


TOP 8.1.4.
Verleih der Lastenfahrräder „Hannah“
(Drucks. Nr. 15-1109/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

In ganz Hannover stehen den Bürgern seit einiger Zeit zahlreiche „Hannah“-Lastenfahrräder zur Verfügung. Bisher gibt es jedoch keine verlässlichen Daten zur Nutzung der Räder und den damit verbundenen Kosten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wer ist der Eigentümer der „Hannah“-Lastenräder und trägt dieser auch die monatlich anfallenden Kosten sowie Wartungskosten? Wenn nein, wer trägt die Kosten? Wie hoch sind die monatlichen Kosten und die Wartungskosten?
2. Wer ist dazu berechtigt, sich die „Hannah“-Lastenräder auszuleihen und welche Kosten sind für den Einzelnen damit verbunden?
3. Wie oft wurden die Lastenräder seit ihrer Einführung ausgeliehen, wie oft werden sie durchschnittlich im Monat ausgeliehen und wer nutzt die Lastenräder am häufigsten?
Frau Yildiz antwortete sinngemäß wie folgt:
Die Anfrage wurde zur Beantwortung zustänigkeitshalber an den adfc weitergeleitet. Der adfc hat wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.:
Eigentümer des Lastenrades Hannah ist der ADFC. Die Wartungskosten trägt der ADFC nicht. Für die Wartung der nächsten 2 Jahre wurden bereits 500 Euro vom Bezirksrat an den ADFC überwiesen. Das Fahrradgeschäft Schauerte ist wie im Antrag beschrieben mit einem Wartungsrahmenvertrag für selbigen Wert beauftragt.

Zu 2.:
Jede Person darf Hannah ausleihen. Die Ausleihe einer Hannah ist kostenfrei. Um Spenden wird gebeten.

Zu 3.:
Nach aktuellem Stand (08.05.2017) wurde Hannah 11/Südstadt im Nutzungszeitraum/Winterhalbjahr vom 26.10.2016 - 08.05.2017 an 160 Tagen gebucht.
59 Buchungen für einen Tag (59 Tage)
13 Buchungen für zwei Tage (26 Tage)
25 Buchungen für 3 Tage (75 Tage)
Sonn-und Feiertage können nicht gebucht werden - es sei denn die Buchungsdauer von 3 Tagen liegt über einem Wochenende oder dem Feiertag.



TOP 8.1.5.
Bebauung Wiesenstraße 40 (Maschseeherz)
(Drucks. Nr. 15-1110/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Laut Gutachten der Stadt bzw. des Bauträgers leben die Fledermäuse auf dem Grundstück nicht dauerhaft sondern sie halten sich dort nur vorübergehend zur Jagd auf. Die Anlieger haben die Umweltschutzorganisation BUND um Stellungnahme zu diesem Gutachten gebeten. Der BUND hält das Gutachten für unzureichend und fordert weitere Untersuchungen. Dabei sollten auch die auf dem Grundstück lebenden Vögel und eventuell zu schützende Bäume auf dem Grundstück berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wird ein neues Gutachten erstellt?
2. Ist geprüft worden, ob es sich bei einem Teil der Bäume ggf. um Baumdenkmale handelt?
Frau Lahde-Fiedler antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
In der vom BUND vorliegenden Stellungnahme, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1832- Wiesenstraße in der Bauverwaltung eingegangen ist, wird die Qualität des Gutachtens nicht bemängelt (siehe Anlage). Die Fachverwaltung, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, sieht es für nicht erforderlich an, ein weiteres Gutachten zu beauftragen. D

Zu 2.:
Es ist geprüft worden, ob es sich bei einem Teil der Bäume ggf. um Baumdenkmale handelt. Dies ist nicht der Fall.


TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Bushaltestellen An der Tiefenriede – Aufstellen von Wetterschutzhäuschen
(Drucks. Nr. 15-1173/2017)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese verlas die Anfrage.

Die Bushaltestelle An der Tiefenriede (Buslinien 121 und 370) ist eine von zwei Bushaltestellen für die Buslinie 121 in der Südstadt, bei der Witterungsschutz durch Wetterschutzhäuschen fehlt. Hier sind die Straßenverhältnisse gleichwohl sehr günstig, so dass eine Installation in beiden Fahrtrichtungen gut möglich erscheint. Dies würde die Attraktivität des ÖPNV durch einen kleinen Beitrag zusätzlich erhöhen. Am 24.02.2017 fanden am Nachmittag Vermessungsarbeiten mindestens an der nördlichen Haltestelle statt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Handelte es sich bei diesen Vermessungsarbeiten um vorbereitende Arbeiten zur Installation von Wetterschutzhäuschen?

2. Bei ja oder nein, wann ist geplant an beiden Seiten Wetterschutzhäuschen einzurichten?

Frau Yildiz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber von der üstra wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die üstra hat bisher keine Vermessungsarbeiten an der Haltestelle „An der Tiefenriede“ vorgenommen.
Zu 2.:
Für die Ausrüstung von Bushaltestellen mit Witterungsschutzdächern ist unter anderem die Anzahl der täglichen Einsteiger maßgebend. Anhand der Einsteigerzahlen lässt sich sagen, dass die Busposition für die Fahrtrichtung Haltenhoffstraße für ein Witterungsschutzdach grundsätzlich in Frage kommt. Die Gegenrichtung hat allerdings nur sehr geringe Einsteigerzahlen und kommt daher für eine Ausrüstung nicht in Frage. Bisher nicht geklärt werden konnten die Platzverhältnisse und die Verfügbarkeit von Witterungsschutzdächern für die Ausrüstung der Haltestelle. Nur wenn auch diese Randbedingungen erfüllt sind, kann an der Haltestelle ein Witterungsschutzdach bis Anfang 2018 aufgestellt werden.

Dazu noch folgende Anmerkung: Die üstra hat die bisherigen Witterungsschutzdächer im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung in Zusammenarbeit mit der X-City MARKETING Hannover GmbH aufgestellt. Das vertraglich vereinbarte Kontingent an Witterungsschutzdächern ist bereits aufgebraucht, daher stehen momentan keine weiteren Witterungsschutzdächer zur freien Verfügung. Zurzeit führt die üstra Verhandlungen mit der X-City MARKETING Hannover GmbH über einen Ergänzungsvertrag, um weitere Witterungsschutzdächer im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover anbieten zu können.


TOP 8.2.2.
Östliche Fahrradampel Kreuzung Marienstraße/Berliner Allee, Richtung Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-1174/2017)

Bezirksratsherr Kluck verlas die Anfrage.

Der östliche Fahrradweg zwischen dem Schiffsgraben und der Marienstraße ist für den Zweirichtungsradverkehr zugelassen. Seit wenigen Wochen ist an der Ampelkreuzung Marienstraße, Berliner Allee und Sallstraße die Fahrradampel abgebaut worden.
Diese hat es Fahrradfahrer*innen ermöglicht die Kreuzung zu überqueren und dann die Marienstraße stadtauswärts zu nutzen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen ist die Fahrradampel abgebaut worden?

2. Ist eine neue Verkehrsverbindung geplant, die Fahrradfahrer*nnen die Möglichkeit bietet, von dem Zweirichtungsradweg, die Marienstraße stadtauswärts zu nutzen?
Herr Berger antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Der angesprochene Signalgeber für den Radverkehr wurde aus Verkehrssicherheitsgründen auf Bitten der Polizeidirektion Hannover entfernt, da mit dieser Signalisierung suggeriert wurde, dass auf der östlichen Seite der Sallstraße mit dem Fahrrad in Fahrtrichtung Süden gefahren werden kann.

Zu 2.:
Es ist keine neue Verkehrsverbindung als Ersatz vorgesehen.


TOP 8.2.3.
Sperrung Südlicher Fuß- und Radweg in der Marienstraße
(Drucks. Nr. 15-1175/2017)

Bezirksratsherr Kluck verlas die Anfrage.

Für die Umbaumaßnahmen in der Marienstraße 1 bis 3 ist in diesem Bereich der Fuß- und Radweg weiträumig gesperrt. Der Baustellenzaun reicht bis in die Fahrbahn hinein und wird zudem durch rot-weiße Barken gesichert. Für Fußgänger*innen gibt es dadurch keine Möglichkeit mehr sicher die viel befahrene Marienstraße zu überqueren, da die nächste erreichbare Ampelanlage sich erst bei der Gartenkirche befindet. Für Fahrradfahrer*innen gib es überhaupt keine Möglichkeit mehr in die Marienstraße hinein zu fahren, da es sich bei dem gegenüberliegenden Radweg um einen Einrichtungsradweg handelt. Die Nutzung der Straße ist an dieser Stelle für Radfahrer*innen hohes Risiko dar, da insbesondere die abbiegenden Fahrzeuge an der geschaffenen Engstelle Radfahrer*innen viel zu spät sehen und die Straße dafür viel zu eng ist.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wie lange wird Sperrung voraussichtlich dauern?

2. Welche temporären Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Ersatzampel in dem Bereich, sieht die Verwaltung um die Querungsmöglichkeiten für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu verbessern?

3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, damit die Ladengeschäfte und Wohnungen in besagten Bereich während der Baumaßnahme besser zu erreichen sind?
Frau Yildiz antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Die Sperrung wird bis voraussichtlich 30.11.2017 dauern.

Zu 2.:
Die Verwaltung sieht die Einrichtung einer Ersatzampel Höhe Höltystraße oder Höhe Warmbüchenstraße als sehr kritisch an, insbesondere da eine signaltechnisch aufwändige Schaltungsverknüpfung mit der nahen Kreuzungssignalanlage Aegidientorplatz erforderlich wäre. Die Leistungsfähigkeit der Marienstraße in Nähe Aegidientorplatz für den Kraftverkehr ist bereits bei derzeitiger Signalanlagenschaltung zu Stoßzeiten ausgeschöpft, so dass eine zusätzliche Ampel erhebliche Verkehrsbeeinflussungen des Kraftverkehrs auslösen würde. Die Verwaltung sieht keine weiteren Möglichkeiten, die Querungsmöglichkeiten für Rad- und Fußverkehr zu verbessern. Die Verwaltung verweist auf die für Rad- und Fußverkehr deutlich ausgeschilderte Verkehrsführung über die Umleitung Aegiedientorplatz, Hildesheimer Straße und Siebstraße. Diese Umleitungsstrecke ist zumutbar und verhältnismäßig, da die zusätzliche Wegesstrecke lediglich 120 m beträgt.

Zu 3.:
Die Verwaltung sieht keine Möglichkeiten, damit die Ladengeschäfte und Wohnungen in besagtem Bereich während der Baumaßnahme besser zu erreichen sind. Die Verwaltung hält die betroffenen Gebäude über den Sackgassen-Gehweg ab Einmündung Siebstraße für fußläufig bereits gut erreichbar, die größte Entfernung der betroffenen Gebäude (Hausnummer 4) und der Einmündung Siebstraße beträgt 60 m.


TOP 8.2.4.
Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-1176/2017)

Bezirksratsfrau Dr. Behmann verlas die Anfrage.

Die jüngste Novelle der StVO bzw. der VwV-StVO regelt, dass vor besonders sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern streckenbezogen Tempo 30 einzuführen ist.

Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit von 30km/h sind künftig besonders zu begründen. Auch bei Straßen im Nahbereich dieser sensiblen Einrichtungen, die bisher mit Tempo 50 befahrbar sind, kann eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit in Betracht gezogen werden.

Die Verabschiedung der VwV ist am 10.3. im Bundesrat erfolgt, das Land Niedersachsen hat die entsprechende VwV (wenn auch noch ohne den Passus der Regelgeschwindigkeit) per Ländererlass bereits zum 21.12.2016 eingeführt.


Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche von der Änderung der StVO betroffenen sensiblen Einrichtungen existieren an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder im Nahbereich solcher Straßen im Bezirk Südstadt-Bult?

2. Wie viel Zeit wird die Stadt benötigen, um die Umsetzung der Novelle vor Ort durchzuführen?
Herr Berger antwortete sinngemäß wie folgt:
Bisher musste für eine Geschwindigkeitsreduzierung eine konkrete Gefährdungslage nachgewiesen werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, ist die Straßenverkehrsordnung und die Verwaltungsvorschrift in dieser Hinsicht geändert worden.

Die neue Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Tempo 30 auch vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sieht nach Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 14.12.2016, in Verbindung mit dem dazu ergangenen verbindlichen Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 21.12.2016 und unter Berücksichtigung der vom Bundesrat am 10.03.2017 beschlossenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) wie folgt aus:

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, wenn die Einrichtung einen direkten Zugang zu der Tempo 50 Straße hat, oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (je nach Einrichtung z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, Parkraumsuchverkehr, Fahrbahnquerungen, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Das gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraße zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen.

Die streckenbezogenen Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300m Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind zudem, soweit Öffnungszeiten (einschl. Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.

Die Verwaltung hat erst am 11.03.2017 von dieser geplanten Neufassung der Verwaltungsvorschrift der StVO Kenntnis erhalten. Alle davor vorliegenden Entwürfe hatten die Fassung des vorgenannten Erlasses des MW. Deshalb war es der Verwaltung bisher nicht möglich, die umfangreiche Prüfung abzuschließen und verbindliche Aufstellungen für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen.

Auf der Grundlage der zu erwartenden Neufassung der Verwaltungsvorschrift hat die Verwaltung jedoch bereits einen Prüfauftrag erteilt. Da insgesamt rd. 250 Standorte im Stadtgebiet zu überprüfen sind und im Rahmen dieser Prüfung auch eine Beobachtung der Verkehrssituation vor Ort erforderlich ist, kann nicht mit einem Abschluss vor Herbst 2017 gerechnet werden.

Die Prüfung/Beobachtung vor Ort wird von geeigneten Personen und nach einheitlichen Kriterien und Bewertungsmaßstäben erfolgen. Es macht dennoch Sinn, den Kreis der Prüfer/innen zu begrenzen, um eine möglichst große Einheitlichkeit zu erreichen. Dieser Prozess wird durch Mitarbeiter/innen der Verwaltung begleitet. Hinzu kommt, dass die Verkehrsbeobachtungen an den rd. 90 betroffenen Schulstandorten nur außerhalb der Schulferien und sinnvollerweise nur zu Schulbeginn /-ende erfolgen können. Auch bei den rd. 120 zu prüfenden Standorten von Kindertagesstätten sind die Schließzeiten im Sommer zu beachten und die regulären Bring-/Abholzeiten zu berücksichtigen. Insofern sind die tatsächlichen Untersuchungszeiträume bereits durch diese Rahmenbedingungen deutlich beschränkt. Daraus ergibt sich dann zwangsläufig auch der zu erwartende und erforderliche Prüfzeitraum.
Die Verkehrssituation an den einzelnen Einrichtungen wurde auch in der Vergangenheit bereits regelmäßig geprüft und beobachtet. Grundsätzlich liegen keine Erkenntnisse über besondere Gefährdungsaspekte vor, die ein unverzügliches Handeln erfordern würden.

Die Verwaltung hat auf der Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift (Regelgeschwindigkeit von 30 km/h vor Schulen, Kitas Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser) bereits vorläufige Listen mit zu prüfenden Standorten von Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern erstellt. Selbstverständlich wird die Verwaltung – im Falle der rechtsverbindlichen Einführung einer geänderten Vorschrift – auch die Zielrichtung der Vorschrift im Sinne des Gesetzgebers verfolgen. Da jedoch auch besondere Prüfkriterien für die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen benannt sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass in jedem Fall eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen wird.
Es wird insbesondere abzuwägen sein, ob eventuelle Verkehrsverlagerungen, oder Erschwernisse für den ÖPNV nicht deutlich nachteiligere Folgen haben können, als eine Geschwindigkeitsreduzierung Vorteile mit sich bringen würde.

Im Stadtbezirk Südstadt-Bult grenzen nach bisherigen Erkenntnissen ca. 30 der vorgenannten Einrichtungen an Tempo 50 Straßen und werden überprüft.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Kindertagesstätten, weiterführende Schulen und Pflegestandorte.
Sobald verbindliche Standortlisten vom beauftragten Büro erstellt sind, wird die Liste mit den Einrichtungen im Stadtbezirk Südstadt-Bult auch den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult zur Verfügung gestellt.“


TOP 8.3.
der AfD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Geplante Asylunterkünfte in der Jordan- und Langensalzastraße
(Drucks. Nr. 15-1113/2017)

Bezirksratsherr Hauptstein verlas die Anfrage.

Derzeit leben ca. 9500 anerkannte bzw. aktuelle Asylsuchende in der Landeshauptstadt Hannover. Hiervon sind ca. 4000 Personen in über das Stadtgebiet verteilten Asylunterkünften untergebracht. Während bspw. im Stadtbezirk Ahlem-Badenstadt-Davenstedt bei geringerer Einwohnerzahl derzeit ca. 420 sog. „Flüchtlinge“ untergebracht sind, beteiligt sich der Stadtbezirk Südstadt-Bult in verhältnismäßig geringem Maße an dieser Unterbringung. Im Stadtbezirk existieren lediglich drei Asylunterkünfte mit einer Gesamtkapazität für 186 Personen, obwohl gerade im Bezirk Südstadt-Bult die „Willkommenskultur“ propagierenden Parteien regelmäßig verhältnismäßig gute Wahlergebnisse erzielen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Arbeitet die Stadtverwaltung weiterhin daran, die Asylunterkünfte in der Jordanstraße und Langensalzastraße schnellstmöglich zu realisieren?

2. Wann werden beide Unterkünfte voraussichtlich bezugsfertig sein?

3. Sind der Stadtverwaltung andere Orte im Stadtbezirk Südstadt-Bult bekannt, an denen Asylunterkünfte errichtet werden könnten, um das im Verhältnis zu anderen Stadtbezirken bestehende Ungleichgewicht bei der Unterbringung auszugleichen?

Herr Berger antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Ja, die Verwaltung arbeitet an einer schnellstmöglichen Realisierung.

Zu 2.:
Beide Unterkünfte werden voraussichtlich im August fertiggestellt.

Zu 3.:
Derzeit sieht die Verwaltung keinen Bedarf, zusätzliche Flüchtlingsunterkünfte über die bereits geplanten Maßnahmen hinaus zu errichten.

Bezirksratsherr Kluck erklärte, dass die Unterkunft am Döhrener Turm als hervorragend gelte und ein Vorbild für viele Unterkünfte in Hannover sei und wollte wissen, was diese Einrichtung auszeichne. Zu dem nahm Bezirksratsherr Kluck Bezug auf die Unterkunft auf der Hildesheimer Straße 30, in der geflüchtete Frauen aufgenommen worden seien und wollte in diesem Zusammenhang wissen, welche Erfahrungen mit dem Projekt dort gemacht worden seien. Außerdem wollte er wissen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren würden.

Herr Berger antwortete, dass die Unterkunft am Döhrener Turm möglicherweise deshalb so erfolgreich sei, da der Vorgänger selbst seit vielen Jahren ein Heim betrieben habe, bei der viele engagierte hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeite gebe. Zur Unterkunft in der Hildesheimer Straße erklärte Herr Berger, dass dort insgesamt 13 Unterkunftsplätze vorhanden seien. Eine Rücksprache mit einer Sozialarbeiterin habe ergeben, dass mit der Unterkunft alles in Ordnung sei. Es habe für diese Unterkunft auch eine Verlängerung der Nutzungsdauer gegeben. Die Zahl der sich ehrenamtlich engagierenden Bürgerinnen und Bürgern liege schätzungsweise bei über 30-40 Personen.


TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

TOP 8.4.1.
Livestream der Bezirksratssitzung
(Drucks. Nr. 15-1111/2017)

Bezirksratsherr Weinem verlas die Anfrage.

Die Piratenpartei tritt seit ihrer Gründung für größtmöglicher Transparenz und Teilhabe in den politischen Entscheidungsprozessen ein. Die Übertragung von Bezirksratssitzungen als Audio- oder Video-Lifestream bietet den Bürgern, die an den Sitzungen nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, die Sitzungen zumindest im Internet zu verfolgen. Während in den Ergebnisprotokollen der Bezirksratssitzungen nur die Ergebnisse der politischen Diskussionen zusammengefasst werden, kann im Lifestreal auch der Entscheidungsfindungsprozess transparent werden. Die Sitzordnung im Bezirksrat Südstadt-Bult, nach der den Besuchern die Ostseite des Saals vorbehalten ist, während der Bezirksrat selbst im verbleibenden Raum sitzt, macht die Wahrung von Persönlichkeitsrechten der Anwohner im Life-Stream einfach.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Frage 1: Welche konkreten technischen Voraussetzungen einschließlich einer dem Datenschutzgesetz genügenden Archivierung sind für einen Audio-Lifestream der Bezirksratssitzungen und zur Bereitstellung des Audiomitschnittes im Internet zu erfüllen?

Frage 2: Welche konkreten Voraussetzungen einschließlich einer dem Datenschutzgesetz genügenden Archivierung sind für einen Video/Audio -Lifestream der Bezirksratssitzungen und zur Bereitstellung des Video/Audiomitschnittes im Internet zu erfüllen?

Frage 3: Mit welchen Kosten pro Sitzung ist beim Audio- und beim Video-Lifestream zu rechnen?


Frau Yildiz antwortete sinngemäß wie folgt:Beantwortet



Die Verwaltung antwortet auf die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die letzte Aussage zu diesem Thema wurde seitens der Verwaltung im Jahr 2011 mit der Entscheidung 15-0378/2011 N1 S1 getroffen, gleichlautend zitierend dann nochmal im Oktober 2014 aufgrund einer Anfrage der SPD. Da das Thema damals aus Kostengründen und - nicht zuletzt - wegen datenschutzrechtlicher Bedenken abgelehnt wurde, ist eine Übertragung von Rats-/Bezirksratssitzungen per Livestream von der Verwaltung bisher nicht weiter verfolgt worden.

Als Kosten wurden angegeben:

Die Investitionskosten für eine entsprechende Anlage betragen für eine einfache Qualität
(geringere Auflösung, sichtbare Zeitverzögerung beim Kameraschwenken usw.)
ca. 10.000 €.
Bei einer professionellen Ausstattung betragen die Investitionskosten ca. 50.000 €.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine solche Anlage für die jeweilige Sitzung zu mieten. Die
Kosten betragen ca. 800 – 1.000 € pro Sitzung, bei Bereitstellung eines Technikers oder
Bedieners weitere ca. 300 €.

Beim Einsatz einer eigenen mobilen Anlage muss der Aufwand für Lagerung, Transport,
Auf- und Abbau sowie Bedienung berücksichtigt werden.

Zu den aufgeführten Kosten kommen noch die Kosten für die Übertragung im Internet.
Soweit die Liveübertragungen via www.hannover.de erfolgen sollen, wäre ein Host
notwendig.

Die Kosten hierfür betragen ausgehend von bis zu 50 gleichzeitigen NutzerInnen und einem
Flashstream:

Einmalige Kosten:
Einrichtungspauschale 3000 €
Player + Seite erstellen: einmalig: 500 €
Laufende Kosten
- Kosten pro Übertragung: 500 €
- Kosten pro gestreamten Gigabite: 50 Cent
- Supportvertrag nach Aufwand
Die aufgeführten Kosten sind nur Anhaltspunkte. Eine genaue Kalkulation wäre erst auf
Grundlage einer detaillierten Spezifikation möglich.


Nach der Einschätzung der Verwaltung hat sich keine signifikante Veränderung der Kosten ergeben; tendenziell ist jedoch, einhergehend mit der allgemeinen Personalkostenentwicklung, eher von einer Kostensteigerung auszugehen.



TOP 8.4.2.
Gehwegschäden,Parkplätze Altenbekener Damm 17 bis 23
(Drucks. Nr. 15-1112/2017)

Bezirksratsherr Weinem verlas die Anfrage.

Der Umbau des Gastronomiebetriebes am Altenbekener Damm 17 und der Umzug der Bäckereiverkaufsstelle „Gaues Broterbe“ wird von Anwohnern kritisch gesehen. In der letzten Bezirksratssitzung am 15.03.2017 kritisierten Anwohner Gehwegschäden infolge der Bautätigkeiten und das die Nutzung des Gehwegs als Zufahrtsweg und Abstellfläche für Lieferfahrzeuge und Kunden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Frage 1: Wurden in der Prüfung des Gehwegzustandes nach Abschluss der Bauarbeiten Schäden auf den Verkehrsflächen und Grünanlagen gegenüber dem Zustand bei der Bestandssicherung vor Beginn der Bauarbeiten festgestellt?
Frage 2: Wurden alle für das Restaurant „Handwerk“ und die Bäckereiverkaufsstelle mit Außenterrasse erforderlichen Stellplätze nach Abschluss der Bauarbeiten nachgewiesen?
Frage 3: Wo befinden sich die für das Restaurant „Handwerk“ und die Bäckereiverkaufsstelle mit Außenterrasse erforderlichen Stellplätze?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Die Fläche befindet sich insgesamt in einem verkehrssicheren aber aufgrund des Alters in keinem guten Zustand. An den öffentlich befestigten Flächen wurden keine wesentlichen zusätzlichen baustellenbedingten Schäden festgestellt. Die Grünflächen befinden sich in Privatbesitz.

Zu 2. und 3.:
Durch die Umbaumaßnahme und die Erweiterung der Gastronomie auf dem Grundstück Altenbeckener Damm 17 ist kein Mehrbedarf an bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätzen entstanden. Die Außenbewirtschaftung der Gastronomie wurde nicht verändert.


TOP 8.5.
von Bezirksratsherrn Zingler (DIE LINKE.)

TOP 8.5.1.
Einplanung von Ladestationen für Elektroautos bei der Erneuerung der Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-1193/2017)

Bezirksratsherr Zingler verlas die Anfrage.

Seit geraumer Zeit erfreuen sich Fahrzeuge mit Elektromotor einer immer größeren Beliebtheit. Aufgrund der zunehmend verbesserten Technik sind diese mittlerweile alltagstauglich und eine echte Alternative zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein ausreichendes Netz von Ladestationen zur Verfügung steht. In diesem klaffen noch immer große Lücken.

Das darf nicht so bleiben, denn bekanntermaßen wird mit stetig steigenden Zahlen von Fahrzeugen mit Elektromotor gerechnet. Vor diesem Hintergrund ist bei zukünftigen Straßenerneuerungen bereits frühzeitig an die notwendige Infrastruktur zu denken.

Da nach Plänen der Stadt demnächst die Erneuerung der Geibelstraße ansteht, frage ich die Verwaltung in diesem Zusammenhang:

1. Sind für einen Ausbau des Ladesstationen-Netzes anders dimensionierte Stromleitungen nötig?
2. Sind diese bei der Straßenerneuerung bereits eingeplant?
3. Werden bei der Erneuerung Standorte für öffentlich zugängliche Ladestationen eingeplant und falls nicht, warum nicht?

Herr Berger antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Einzelne oder mehrere Ladestationen mit einer Anschlussleistung bis 50 Kilowatt im Verlauf einer solchen Straße können aus dem vorhandenen Verteilnetz der enercity Netzgesellschaft mbH (eNG) bedient werden. Lediglich für einen „Lade-Park“, d. h. eine größere Anlage mit vielen Ladepunkten mit hoher Anschlussleistung, wäre eine stärker dimensionierte Versorgungstechnik erforderlich. Solche Anlagen sind in Hannover zurzeit nicht absehbar.

Zu 2.:
Aktuell ist die Einplanung einer besonderen Stromversorgungstechnik nicht erforderlich.

Es wird aber erst in 2018 eine hinreichend konkrete Planung für die Neugestaltung der Geibelstraße erstellt werden. Falls im Laufe des Jahres 2017 noch die Notwendigkeit einer verstärkten Versorgung erkannt werden sollte, z. B. durch ein konkretes Vorhaben, so kann dies noch rechtzeitig berücksichtigt werden.

Zu 3.:
Bis zum Ende des Jahres soll das „Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover“ zur Beschlussfassung vorliegen. Darin wird das Erfordernis notwendiger Ladestationen im öffentlichen und halböffentlich Raum bewertet, wobei die Stadtverwaltung nur den öffentlichen Verkehrsraum und eigene Immobilien beeinflussen kann.

Die Räume für eine erforderliche Ladeinfrastruktur in Hannover sind im jetzigen Entwicklungsstadium des Konzepts noch nicht absehbar. Somit kann auch nicht gesagt werden, ob öffentliche Ladeinfrastruktur in der Geibelstraße sinnvoll ist.

Konventionelle öffentliche Ladepunkte können im Übrigen das regelmäßige private Laden von Elektrofahrzeugen über Nacht an einem festen Stellplatz mit einer „Steckdose“ nicht ersetzen.
Die relativ hohen Stromabgabepreise, die an geschäftlich betriebenen Ladesäulen erzielt werden müssen, würden das elektrische Fahren auf Dauer zu stark verteuern.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE
LINKE., FDP und Piratenpartei

TOP 9.1.1.
Zuwendung aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1194/2017)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.


Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.63.07)


TOP 9.2.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Absenkung Bordstein in der östlichen Sallstraße, Höhe Kortumstraße
(Drucks. Nr. 15-1180/2017)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Bordsteinkanten an der östlichen Seite der
Sallstraße in Höhe der Kortumstraße abzusenken.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.2.2.
Deutliche Beschilderung auf der Bult an den Parkplatzausgängen
(Drucks. Nr. 15-1181/2017)

Bezirksratsfrau Dr. Behmann stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, mit einer deutlichen Beschilderung an den stark
frequentierten Eingängen zur Alten Bult (Parkplatzausgängen) auf die Regeln für
ein friedliches und konfliktfreies Zusammenleben für die unterschiedlichen
NutzerInnengruppen wie JoggerInnen, FahrradfahrerInnen, HundehalterInnen,
und ReiterInnen hinzuweisen. Zudem müssen einige der vorhandenen
Beschilderungen gereinigt werden. Dies betrifft auch die Beschilderung für die
Anleinpflicht während der Brut-und Setzzeit (01.04.-15.07.).

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe wollte wissen, wie das mit einer deutlicheren Beschilderung gemeint sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese antwortete, dass es zwar große Beschilderungen gebe, die Darstellungen aber sehr klein ausfallen würden. Hilfreich seien größere Hinweise auf den Beschilderungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.2.3.
Fahrradbügel Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-1182/2017)

Bezirksratsfrau Reimer stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Hildesheimer Straße in Höhe der Hausnummern 15 oder 17 weitere Fahrradabstellmöglichkeiten durch die Installation von Abstellbügeln zu schaffen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Radwegmarkierungen auf der Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-1127/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten die Radwegmarkierungen auf der Geibelstraße zwischen Alten Döhrener Straße und der Hildesheimerstraße auf der rechten Seite (Richtung Hildesheimerstraße) neu aufzutragen.


Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.3.2.
Radwegmarkierungen am Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 15-1128/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten die verblichenen Radwegmarkierungen auf dem Bischofsholer Damm auf der rechten Seite in Richtung Braunschweiger Platz ab dem Richard-Götze-Haus der Tierärztlichen Hochschule bis zum Braunschweiger Platz und die Radwegmarkierungen auf dem Bischofsholer Damm an der Einmündung der Straße Am Südbahnhof neu aufzutragen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.3.3.
Carsharing auf der Bult
(Drucks. Nr. 15-1129/2017)

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten Gespräche mit Carsharinganbietern aufzunehmen mit dem Ziel einen oder mehrere geeignete Stellplätze für Carsharingautos im Stadtteil Bult zu schaffen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.3.4.
Fahrbahnmarkierungen am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer
(Drucks. Nr. 15-1130/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Haltelinie auf dem Fahrstreifen für stadtauswärtsfahrende Autos an der Ampel vor dem NDR Funkhaus neu aufzubringen und bei der Gelegenheit auch die anderen Fahrbahnmarkierungen dieses Fußgängerüberwegs zu erneuern.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.3.5.
Ordnungswidriges Befahren und Parken auf dem Fußweg in der Stresemannallee
(Drucks. Nr. 15-1132/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Parksituation für Lieferverkehr der Geschäfte und Restaurants auf dem Altenbekener Damm / Ecke Stresemannallee verbessert werden kann.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.3.6.
Radweg auf dem Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-1133/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob man den Radweg auf dem Altenbekener Damm zwischen Stresemannallee und Modersohnweg auf der rechten Seite Richtung Mainzer Straße verbreitern könnte.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.3.7.
Ausbesserung des Radweges am Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-1134/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten den Radweg auf dem Altenbekener Damm auf der stadtauswärtsführenden Seite auf Höhe der Hausnummer 23 ( Nähe Ecke Stresemannallee) zu reparieren.

Bezirksratsfrau Büsel wies daraufhin, dass sich die Senke nicht auf dem Radweg, sondern
auf dem Grünstreifen befänden. Daher werde die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.3.8.
Fahrradbügel am Bismarckbahnhof / Dietrich-Kittner-Platz
(Drucks. Nr. 15-1135/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten am Bismarckbahnhof und in der Umgebung mehr Fahrradbügel zu installieren.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.4.
der AfD-Fraktion

TOP 9.4.1.
Videoübertragung aus dem Bezirksrat
(Drucks. Nr. 15-1137/2017)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Sitzungen (nur der öffentliche Teil) des Bezirksrates Südstadt-Bult zukünftig per Livestream über die Internetseite „Hannover.de“ angeschaut werden können. Ebenso sollen die Sitzungen in einer Mediathek zum nachträglichen Abruf auf der Seite bereitstehen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.4.2.
Abfallbehälter vor der Postbankfiliale Schlägerstraße
(Drucks. Nr. 15-1138/2017)

Bezirksratsherr Hauptstein stellte den Antrag vor.


Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die beiden Abfallbehälter vor der Postbankfiliale an der Schlägerstraße durch größere Behälter zu ersetzen oder an geeigneter Stelle noch einen separaten Papiermüllcontainer zu platzieren.

Bezirksratsherr Weinem erklärte, diesem Antrag nicht zuzustimmen, da die Vergrößerung
der Gefäße das Abfallproblem lösen werde. Es bestünde bei der Aufstellung von größeren
Gefäßen die Gefahr, dass noch viel mehr Müll abgelagert werde.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung, somit abgelehnt


TOP 9.5.
von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

TOP 9.5.1.
Sicherung der Grünfläche zwischen der Lola-Fischelstraße, der Heinrich-Heine-Straße und der Roseggerstraße gegen Falschparker
(Drucks. Nr. 15-1136/2017)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Grünfläche zwischen der Lola-Fischelstraße, der Heinrich-Heine-Straße und der Roseggerstraße gegen Falschparker dauerhaft zu sichern.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 10.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Berger berichtete über drei geplante Veranstaltungen:
Am Freitag, den 19.05.17 findet ab 15 Uhr Das Fest der Nachbarn in der Sackgasse der Freytagstraße statt. Nachbarn sind eingeladen, ihr Picknick mitzubringen, an einer langen Tafel Platz zu nehmen, zu klönen und zu feiern. Weiterhin gibt es Kreativaktionen, Kistenrutsche, Luftballonwettbewerb, Musik und Informationen. Das Ganze findet im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftstages statt.
Literarischer Spaziergang über den Stadtfriedhof Engesohde am Samstag, den 20.05.17 um 15 Uhr mit der literarischen Komponistin und Rezitatorin Marie Dettmer. Die Künstlerin, die die Veranstaltung unter das Goethe-Motto „Alles, was uns begegnet, lässt Spuren zurück“ gestellt hat, trägt Texte und Gedichte von und zu ausgewählten StadtbewohnerInnen verschiedener Epochen vor, die auf diesem Friedhof ihre letzte Ruhestätte gefunden haben.
Die Führung ist kostenfrei. Weil die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um telefonische Anmeldung unter (05 11) 1 68 – 4 38 01 gebeten. Treffpunkt ist um 15 Uhr am Haupteingang des Friedhofs, Orli-Wald-Allee 2.
Die Führung ist Teil des Programms „Grünes Hannover 2017“
Naturwunder in der Tiefenriede

Auf einem faszinierenden Streifzug durch die Natur vor unserer Haustür entdecken wir verblüffende Naturphänomene. Mit spannenden Experimenten und mit Hilfe unserer Sinne erforschen wir die vielfältigen Wunder der Natur. Für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 6 Jahren (festes Schuhwerk erforderlich). Treffpunkt ist die Ev.-luth. Bugenhagenkirche in der Stresemannallee 34 in der Südstadt von Hannover. Die Führungen sind ein Angebot des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün der zum Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai und zum Tag der Umwelt am 5. Juni. Um Anmeldung unter der Telefon-Nr. 168 - 4 38 01 wird gebeten
Einweihung Bücherschrank
Der vom Stadtbezirksrat geförderte Bücherschrank am Margot-Engelke-Zentrum wird voraussichtlich am 15.06.17 um 16 Uhr eingeweiht, eine schriftliche Einladung folgt.


TOP 11.
Informationen über Bauvorhaben

Wurde abgesetzt.


Bezirksbürgermeister Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:25 Uhr.


für das Protokoll:




Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung