Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 11.05.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.05.2017)
Protokoll (erschienen am 19.08.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 07.08.2017

PROTOKOLL

6. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 11. Mai 2017,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.52 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeisterin Kellner) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Banihashem) (SPD)
Bezirksratsfrau Bunduls (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU) bis 21.37 Uhr
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rühmeier (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
Bezirksratsherr Weinmann (Die Partei)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter)
(Ratsherr Bindert)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian)
(Ratsfrau Ranke-Heck)

Verwaltung:
Frau Groenigk Stadtbezirksmanagerin
Frau Müller Bezirksratsbetreuung
Herr Ney (zu TOP 4) Fachbereich Senioren
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

Gäste:
Herr Himstedt (zu TOP 4) Projekt nebenan.de
Herr Müller (zu TOP 5) Bürgerbüro Stadtentwicklung
Herr Prauser (zu TOP 5) Bürgerbüro Stadtentwicklung

Presse:
Herr Lippelt Maschseebote
Herr Schmücking-Goldmann Wochenblatt
Herr Zgoll Stadtanzeiger-Süd

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Vorstellung des Nachbarschaftsprojektes Nebenan.de

5. Bericht des Bürgerbüros Stadtentwicklung zum Projekt "Audio-StadtRadTouren"

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0746/2017 mit 3 Anlagen)

8.3.3. Bebauungsplan 153, 1. Änderung
(Drucks. Nr. 15-1081/2017)

9.6.2. Einladung zu einer Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan B-Plan 153
(Drucks. Nr. 15-1084/2017)

6.1.1. Zusatzantrag zur Drucksache 0746/2017
Ortsbegehung vor der Abstimmung über den B-Plan
der Innenentwicklung Nr. 153 1. Änderung Washingtonweg
(Drucks. Nr. 15-1257/2017)

6.1.1.1. Zusatzantrag zur Drucksache 0746/2017
Ortsbegehung vor der Abstimmung über den B-Plan
der Innenentwicklung Nr. 153 1. Änderung Washingtonweg
(Drucks. Nr. 15-1257/2017 N1)

6.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 153, 1. Änderung, Washingtonweg
(Drucks. Nr. 0799/2017 mit 1 Anlage)

6.3. Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 0844/2017)

6.4. Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 0907/2017)

6.5. Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 0928/2017 mit 1 Anlage)

7. Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Zustand der Fußgängerunterführung zwischen Landwehrstraße und Heuerstraße
(Drucks. Nr. 15-0876/2017)

8.1.2. Fehlender Ballspielplatz im Stadtteil Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0964/2017)

8.1.3. Übersicht Belegrechtswohnungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0965/2017)

8.1.4. Anzahl und Zustand der städtischen Spielplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0968/2017)

8.1.5. Schulweg
(Drucks. Nr. 15-0969/2017)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Überwachung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen oder wie sichere ich mir meinen privaten Parkplatz
(Drucks. Nr. 15-0970/2017)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Bebauungsplan Nr. 1727 Spittastraße
(Drucks. Nr. 15-1079/2017)

8.3.2. Einrichtung einer neuen Haltestelle im Neubaugebiet "Alte Gärtnerei"
(Drucks. Nr. 15-1080/2017)

8.3.4. Toilettenanlage auf dem Rübezahlplatz
(Drucks. Nr. 15-1082/2017)

9. A N T R Ä G E

9.1. Aus der letzten Sitzung

9.1.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1.1. Zuparken von abgesenkten Bordsteinen und Gehwegen
(Drucks. Nr. 15-0771/2017)

9.2. Interfraktionelle Anträge

9.2.1. Widerspruch gegen den Abbau von Telefonzellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1077/2017)

9.3. Gemeinsamer Antrag von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen

9.3.1. Volkstrauertag Kranzniederlegung
(Drucks. Nr. 15-1078/2017)

9.3.1.1. Änderungsantrag zu Drucksache 15-1078/2017
Volkstrauertag - Kranzniederlegung
(Drucks. Nr. 15-1256/2017)

9.4. der SPD-Fraktion

9.4.1. Aufnahme einer Auflistung der im Bezirksrat Döhren-Wülfel
gelegenen Straßen in den Anhang II zur Hauptsatzung der LHH
(Drucks. Nr. 15-0877/2017)

9.4.2. Fahrradständer vor dem Döhrener Freizeitheim
(Drucks. Nr. 15-0966/2017)

9.4.3. Abbau Schilder: "Nur für Einsatzkräfte der Polizei" in der Waldhausenstraße
(Drucks. Nr. 15-0967/2017)

9.5. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.5.1. Vorfahrt Radverkehr: Wiener Straße soll Fahrradstraße werden
(Drucks. Nr. 15-0971/2017)

9.5.2. Sicher unten durch: Krötentunnel in der Wolfstraße
(Drucks. Nr. 15-0972/2017)

9.5.3. Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer
(Drucks. Nr. 15-0973/2017)

9.6. der CDU-Fraktion

9.6.1. Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen oder Spielstraßen
(Drucks. Nr. 15-1083/2017)

9.6.1.1. Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen oder Spielstraßen
(Drucks. Nr. 15-1083/2017 N1)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Zuwendung an Kita St. Eugenius -Anschaffung eines Sonnensegels
(Drucks. Nr. 15-1091/2017)

10.2. Zuwendung an den Verein geMit - Bepflanzung Rübezahlplatz
(Drucks. Nr. 15-1093/2017)

10.3. Zuwendung zur Durchführung einer Veranstaltung im Stadtteil Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-1094/2017)

10.4. Zuwendung Schützenvereinigung Döhren von 1861 e.V. - Durchlauferhitzer
(Drucks. Nr. 15-1095/2017)

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.02.2017
-Öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Informationen über Bauvorhaben

13. Genehmigung des Protokolls über die 4. Sitzung am 09.02.2017 –Nichtöffentlicher Teil-

14. Verschiedenes


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Meier eröffnete die Sitzung, begrüßte die Gäste und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

TOP 11 und 13 wurden abgesetzt, da das Protokoll noch nicht vorlag.
Es lag ein Zusatzantrag der CDU zu TOP 6.1 vor, der unter TOP 6.1.1. auf die Tagesordnung genommen wurde.
Zu TOP 9.3.1. lag ein Änderungsantrag von Herrn Milkereit vor, der unter TOP 9.3.1.1. behandelt wurde.
Es wurde beschlossen, TOP 8.3.3. und TOP 9.6.2. nach TOP 6.1 zu behandeln
TOP 9.4.3. und TOP 9.5.1. wurden von der CDU in die Fraktion gezogen


TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Herr Weinmann wurde als neues Mitglied verpflichtet.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner bezogen sich ausschließlich auf TOP 6.1 und wurden dann gestellt


TOP 4.
Vorstellung des Nachbarschaftsprojektes Nebenan.de
Herr Ney , Projektmanager zum vernetzten Wohnen dankte für die Einladung und stellte das Nachbarschaftsprojekt vor. Das Projekt sei ein zusätzlicher Kommunikationskanal und soll die Menschen in ihrem Umfeld zusammenbringen, z.B. zu Kochabenden oder Tausch- und Kaufbörsen. Es gehe um Engagement im Stadtbezirk.
Die Adresse werde kontrolliert und der Datenschutz geprüft. Jede/r entscheide selbst, was eingestellt werde. Die Plattform biete Möglichkeiten, sich z.B. mit einem kleinen Gewerbe zu präsentieren ohne eigene Homepage und viele Kontakte zu knüpfen.
Die Nutzerdaten werden nicht verkauft und es erfolge keine Werbung.

Frau Dr. Matz erkundigte sich nach der Zusammenarbeit des Fachbereichs Senioren mit dem Unternehmen in Berlin und wie die SeniorInnen anfragen und betreut werden und wie die Überprüfung der Daten erfolge (Foto des Personalausweises oder Postkarte)

Herr Ney antwortete, dass die Verifizierung über nebenan.de erfolge. Die Unterstützung sei unabhängig von der Plattform. es gebe z.B. eine Kooperation mit der Volkshochschule.
Eine Bedingung sei, dass die Teilnehmendem über 60 Jahre alt seien.

Herr Rinker dankte für den Vortrag und fragte, worin die Kooperation bestehe und weshalb diese Plattform zusätzlich zur alternsgerechten Quartiersentwicklung erforderlich sei.

Herr Ney sagte, dass es sich um eine zusätzliche Kommunikationsplattform handle und somit ein Mittel von vielen, wo Angebote z.B von Vereinen oder Einrichtungen vorgestellt werden.

Frau Dr. Matz fragte, ob auch andere Fachbereiche, z.B. der Fachbereich Jugend und Familie dort etwas einstellen.

Herr Ney bestätigte, dass es sich ausbaue.

Frau Meier dankte für die Informationen.


TOP 5.
Bericht des Bürgerbüros Stadtentwicklung zum Projekt "Audio-StadtRadTouren"
Herr Prauser stellte zunächst das Bürgerbüro Stadtentwicklung mit dem Schwerpunkt Bürgerbeteiligung vor und sagte, dass das Bürgerbüro Stadtentwicklung einen Antrag bei verschiedenen Bezirksräten gestellt habe, um die ausgearbeiteten Stadtradtouren und die Erläuterungen von Sid Auffahrth für alle zur Verfügung zu stellen.
Die mitgeschnittenen 15 Radtouren würden technisch aufgearbeitet und an etwa 120 Orten gebe es Informationen. Diese könnten im Internet oder über eine App auf das Smartphone aufgerufen werden und seien sowohl für lange in Hannover lebende Menschen, aber auch für Touristen oder Messegäste interessant.
Die verschiedenen Touren aus den Jahren 2015-2017 wurden auf einem Flyer präsentiert, weitere Informationen gebe es unter www.stadtradtouren.de.
Zur Finanzierung erläuterte Herr Prauser, dass die technische und inhaltliche Überarbeitung etwa 400 € / Hörstation koste. Gerechnet werde mit Gesamtkosten in Höhe von 44.800,- €, dabei erhoffe man sich ca. 30 % von den Bezirksräten, den Rest über Spenden oder weitere Fördermöglichkeiten, z.b. den Innovationsfond.

Herr Rinker dankte für den Vortrag und fragte, wie die Hörstationen gefunden werden, ob es eine Karte oder nur die App gebe.

Herr Prauser antwortete, dass die Stationen mittelfristig in Stadtführern enthalten sein sollen oder als QR-Code.

Herr Rinker sagte, dass man wissen müsse, über welches Haus es Informationen gebe.

Herr Prauser nahm die Anregung mit.

Frau Dr. Matz fragte, ob bei der hohen erforderlichen Summe bereits Gespräche mit Hannover Tourismus Marketing geführt wurden, da es ein stadtweites Thema sei.

Herr Prauser bestätigte, dass es Gespräche mit der HTMG gab, die Informationen seien aber nicht vorrangig für Touristen, sondern eher als Diskussion über Stadtentwicklung und historische Zusammenhänge gedacht.

Frau Dr. Matz fragte, ob von den 13.000,- €, die von den Stadtbezirken erwartet werden, bereits etwas bewilligt wurde.

Herr Prauser führte aus, dass die Bezirksräte jetzt informiert werden.

Frau Müller sagte, dass die Stadtbezirke Vahrenwald -List und Linden-Limmer 1.500 bzw. 1.800,- € bewilligen werden.

Frau Maschke-Scheffler informierte, dass Herr Auffahrth den Borgentrickstein vom Heimatbund erhalten habe und fragte, ob es diese Tour durch Döhren sei.

Herr Prauser verwies auf die ausgelegten Flyer und die Tour durch Döhren heiße "Döhren wird euch betören" und starte am Döhrener Turm.

Frau Maschke-Scheffler sagte, dass es eine ehrgeizige Planung sei, die Finanzierung bis Juli zu realisieren.

Frau Meier dankte Herrn Prauser für die Vorstellung des Projektes.


TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0746/2017 mit 3 Anlagen)

Zu der Drucksache lagen eine Anfrage, ein Antrag und ein Änderungsantrag vor.
Zum anderen meldeten sich verschiedene Anlieger im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu Wort.


Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 153, 1. Änd. mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

5 Ja-Stimmen, die übrigen Bezirksratsmitglieder haben die Drucksache zur Kenntnis genommen


TOP 8.3.3.
Bebauungsplan 153, 1. Änderung
(Drucks. Nr. 15-1081/2017)

Herr Sommerkamp trug die Anfrage vor.

In der Februarsitzung 2015 des Bezirksrates Döhren/Wülfel hat die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, dass die Verwaltung gebeten wird, vor der weiteren Planung des Bebauungsplanes 153, 1. Änderung eine Untersuchung des Geländes bezüglich der Vegetation durchzuführen. Es sollte dabei besonders auf schützenswerte Bäume usw. geachtet werden. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Leider haben wir bisher seitens der Verwaltung kein Ergebnis im Sinn dieses Antrages erhalten. Der Drucksache 0799/2017 wird zwar eine Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Grünflächen beigefügt. Sie ist aber sehr allgemein gehalten und nimmt nicht konkreten Bezug auf den o.g. Antrag.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist die geforderte Untersuchung auf dem Gelände erfolgt und mit welchem Ergebnis?
2. Falls nein, weshalb nicht?

Frau Müller antwortete wie folgt:

Vorbemerkung:
In seiner Sitzung am 05.02.2015 hat der Bezirksrat Döhren mit seinem Beschluss gebeten, den Baumbestand und geschützte Tiere und Pflanzen im Geltungsbereich des B-Planes Washingtonweg untersuchen zu lassen. Fristgerecht hat die Verwaltung mit der DS 15-0161/2015 S 1 mitgeteilt, dass der Bauherr um Beauftragung der Gutachten gebeten wurde.

Zu 1: Die erbetene Untersuchung ist 2016 durchgeführt worden. Die Ergebnisse sind in den Bebauungsplan eingearbeitet worden. Details zu dem Gutachten sind im Kapitel 5 “Umweltbelange / Umweltverträglichkeit“ der Planbegründung ausführlich dargestellt.
Zu 2: erübrigt sich


Herr Sommerkamp berichtete, dass er sich die Bäume vor Ort angesehen habe und hier wertvolle Vegetation vernichtete werde.

Herr Dr. Schlesier bedauerte, dass dieser Eindruck entstanden ist und sagte, dass eine Einschätzung der Bäume durch die KollegInnen des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün erfolgt sei.

Herr Sommerkamp bat, das Gutachten des Investors einsehen zu dürfen.

Herr Dr. Schlesier wollte dies ermöglichen

Eine Anwohnerin sagte, dass man durch Zufall von der beabsichtigten Bebauung erfahren habe. Die Häuser seien im Rahmen des Marshallplans entstanden und die Anwohner seien nicht so betucht. Der Block sei störend und es bleibe die Frage, wo PKWs abgestellt werden können. Es sei eine Tiefgarage erforderlich. Der Boden sei durch die Reinigung belastet.

Frau Jakob verwies auf den vorliegenden Antrag und den Zusatzantrag zur Drucksache.

TOP 9.6.2.
Einladung zu einer Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan B-Plan 153
(Drucks. Nr. 15-1084/2017)

Frau Jakob brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Anlieger und Anliegereigentümer, deren Grundstücke unmittelbar an den Bereich der Bebauung B-Plan 153 angrenzen, zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Bei dieser Veranstaltung soll den Bürgern und Bürgerinnen die Art, der Umfang und die Notwendigkeit der Baumaßnahmen erläutert werden. Der Bezirksrat wird ebenfalls zu dieser Veranstaltung eingeladen.

Einstimmig

Frau Jakob kritisierte, dass es auf die eingereichten Einsprüche bisher keine Antworten gab, deshalb sollte jetzt eine Information der Betroffenen erfolgen.

TOP 6.1.1.
Zusatzantrag zur Drucksache 0746/2017
Ortsbegehung vor der Abstimmung über den B-Plan
der Innenentwicklung Nr. 153 1. Änderung Washingtonweg

(Drucks. Nr. 15-1257/2017)

Frau Jakob brachte den Zusatzantrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
dass die Verwaltung vor einer Abstimmung zur Drucksache 0746/2017 eine Ortsbegehung des betroffenen Bereichs des B-Plans 153 mit den Anliegern, Anliegereigentümern und dem Bezirksrat durchführt.

wurde ersetzt durch Neufassung (TOP 6.1.1.1.)

Ein Bürger legte Kopien zur befürchteten Verschattung vor.

Eine Anwohnerin sagte dass auf den Flächen seit den 50er Jahren nichts gebaut werden durfte. Der Abstand der Häuser sei zu gering. Sie fragte, warum die Stadt jetzt gegen ihre eigenen Vorgaben verstoße.
In Mittelfeld seien sehr große Häuser gebaut worden, die eine Katastrophe seien. Sie habe die Medien eingeschaltet (RTL, Hallo Niedersachsen und die BILD).

Herr Dr. Schlesier sagte, dass in dem geplanten Haus neun Wohnung entstehen und neun Stellplätze am Ende des Platzes. Das Gebäude biete auch Schallschatten.
Der Schattenwurf wurde untersucht und soll dargestellt werden. Der alte Bebauungsplan sah eine 1- geschossige Waschküche vor. Der Rat ist dabei, Bebauungspläne zu ändern, da hier Potential für neue Wohnungen gesehen werde. Deshalb erfolgte auf Initiative von hanova die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Dazu liegen Stellungnahmen vor. Die Ergebnisse liegen werden den Gremien vorgelegt. Danach erfolge die Information der Anreger
Er zeigt eine Folie zu den Neubauten der letzten zehn Jahre in Mittelfeld.

Frau Jakob dankte und verwies darauf, dass Mittelfeld eine gute Durchmischung brauche und keinen weiteren sozialen Wohnungsbau.
Sie verdeutlichte, wie dicht das neu geplante Haus an das bisherige gebaut werde. Es werde ein riesiges Gebäude. Verdichtung soll Sinn machen und die Anwohner wollen dort wohnen bleiben. Sie nehmen sich einen Anwalt und erhalten erst eine Antwort, wenn bereits alles entschieden ist. Eine solche Bürgerbeteiligung könne man lassen.

Eine Bürgerin bezog sich u.a. auf ein Grundstück am Ende der Thaerstraße, Ecke Esperantostraße, wo neben Einfamilienhäusern ein dreigeschossiges Gebäude gebaut werden könne.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass dort früher der Sportplatz der Schule war. Das Gelände gehöre der Messe. Eine zweite Fläche war freigehalten für Spielplätze. Er schlug ein Treffen vor Ort vor, bei dem auch eine Studie zur Verschattung gezeigt werden könne.

Eine Bürgerin war enttäuscht, dass auf die Belange der BürgerInnen keine Rücksicht genommen werde.

Herr Sommerkamp fragte Herrn Dr. Schlesier, ob der Boden am ehemaligen Waschhaus verseucht sei.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass dort ein Altlastenverdacht vorlag. Nach Untersuchungen erfolgte die Ausweisung als Wohnbaulandfläche.

Herr Sommerkamp regte an, das Gebäude um 90° zu drehen.

Herr Dr. Schlesier ging auf die Platzierung ein, er begründete die vorgesehen Bebauung mit weniger Versiegelung und der Zufahrt bzw. Stellplätzen. Besser sei eine Nord- Südausrichtung.

Ein Bürger sagte, dass der Schallschutz unwichtig sei. Wichtiger seien ausreichende Stellplätze, da heute auf jede Wohnung 1,5 PKW´s kämen.

Ein anderer Bürger befürchtete ein Schattenproblem und dass abends keine Sonne zu sehen sei.

Herr Schade sprach sich für die Bebauung und eine Verdichtung aus, den Grundzügen werde zugestimmt. Hochhäuser sollten verhindert werden, dreigeschossig sei moderat.
Die SPD stimme dem B-Plan zu, die Anträge der CDU seien nicht erforderlich.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass man miteinander ins Gespräch kommen sollte und schlug einen Ortstermin mit Informationen in der ersten Junihälfte vor. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Anhörung des Bezirksrates mit dieser Sitzung abgeschlossen sei.

Eine Anliegerin wandte ein, dass sie damals wegen der Bäume keine Garage bauen durfte. Eine sehr gute Architektin habe Zeichnungen gefertigt. Darauf gab es kein Echo, man habe viel Geld für den Rechtsanwalt bezahlt und fühle sich nicht ernstgenommen.

Frau Röttger sagte, dass die Schaffung von Wohnraum richtig und wichtig sei, ebenso die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Die Sache sei ärgerlich und die Einwände der Einwohner habe sie erst eine Stunde vorher erhalten. Der Zusatzantrag der CDU zur Ortsbegehung werde unterstützt

Frau Jakob hob hervor, dass die vorgezogene Bürgerbeteiligung beschlossen wurde, damit sich die Bürger äußern. Deshalb müssen diese auch erfahren, wie mit den Anregungen und Bedenken umgegangen werde.
Sie habe deshalb die Stellungnahmen angefordert.

Herr Rühmeier wandte ein, dass dringend neue Wohnungen in der Stadt erforderlich seien

Ein Bürger ergänzte. dass auch die Wohnqualität sehr wichtig sei.

Herr Dr. Schlesier führte aus, dass Hannover in den letzten fünf Jahren einen Zuwachs von zusätzlichen 35.000 Einwohnern verzeichne.

Herr Milkereit bezog sich auf die Baumbilanz auf Seite 8 der Begründung der Drucksache, es würden zu viel Bäume weggenommen.
Auch die Angabe von ca. 9 Wohneinheiten sei zu konkretisieren. Er sprach sich für kostengünstigen Wohnraum aus und fragte nach der künftigen Miethöhe.

Herr Dr. Schlesier ging auf die beiden vorliegenden Drucksachen ein. Die Miethöhe werde bei ca. 5,60 €/m2 liegen.
Bezüglich der Bäume war der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün beteiligt.

Ein Anwohner fragte nach dem Müllplatz.

Herr Dr. Schlesier sprach sich deshalb erneut für den Ortstermin aus.

Frau Miskovic dankte für die Informationen mit vielen Details. Sie dankte auch den AnwohnerInnen und unterstützte eine Informationsveranstaltung und Begehung und wünschte auch eine Planung mit anderen Varianten.

Frau Dr. Matz wies darauf hin, dass die Ortsbegehung vor einer Abstimmung erfolgen soll.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass letztlich der Rat über die Drucksache beschließe und hierfür der 20.6. vorgesehen sei. Deshalb solle der Termin in der ersten Junihälfte liegen.

Frau Dr. Matz regte an, den Antrag zu ergänzen, zu dem Termin auch die Mitglieder des Rats und der Ausschüsse einzuladen.

In der anschließenden Diskussion zwischen Herrn Seela, Frau Jakob, Herrn Milkereit und Herrn Schade war die Frage, ob und inwieweit der vorliegende Zusatzantrag einen neuen Sachstand begründe und inwieweit der Ursprungsdrucksache zugestimmt werden könne oder müsse bzw. ob diese ggfs. lediglich zur Kenntnis genommen werden sollte.

Frau Müller verwies auf § 29 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates, dass die Anhörung des Bezirksrats in dieser zweiten ordentlichen Sitzung als erfolgt gilt.

Herr Dr. Schlesier bestätigte, dass der Bezirksrat die Entscheidung nicht aufhalten könne.

Es wurde eine Neufassung des Zusatzantrags formuliert, vgl. TOP 6.1.1.1. und über die Drucksachen abgestimmt.

TOP 6.1.1.1.
Zusatzantrag zur Drucksache 0746/2017
Ortsbegehung vor der Abstimmung über den B-Plan
der Innenentwicklung Nr. 153 1. Änderung Washingtonweg

(Drucks. Nr. 15-1257/2017 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
dass die Verwaltung vor einer Abstimmung zur Drucksache 0746/2017 eine Ortsbegehung des betroffenen Bereichs des B-Plans 153 mit den Anliegern, Anliegereigentümern , den Mitgliedern des Bauausschusses, des Umweltausschusses , der GBH und dem Bezirksrat durchführt.


TOP 6.2.
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 153, 1. Änderung, Washingtonweg
(Drucks. Nr. 0799/2017 mit 1 Anlage)

Herr Milkereit fragte nach der Ablösesumme für die Kitaplätze im Städtebaulichen Vertrag.

Antrag,
dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 153, 1, Änderung, Washingtonweg, mit der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH, Otto-Brenner-Straße 4, 30159 Hannover, zu den in der Begründung näher aufgeführten Konditionen zuzustimmen.

5 Ja-Stimmen, die übrigen Bezirksratsmitglieder haben die Drucksache zur Kenntnis genommen


TOP 6.3.
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 0844/2017)

Antrag,
zu beschließen,

in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2017 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Familienzentrum Gnadenkirche zum heiligen Kreuz, Gleiwitzer Str. 25, in Trägerschaft des ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppe (20 Plätze) von Halbtags -ohne Essen- auf eine Ganztagsbetreuung,

2. Kindertagesstätte der Timotheus Kirchengemeinde, Borriesstr. 24, in Trägerschaft des ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

3. Kindergarten Waldheim, Am Schafbrinke 76, in Trägerschaft des 'Kindergarten Waldheim e.V'., eine integrative Kindergartengruppe (18 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

4. Die kleinen Gallier, Peiner Str. 30, in Trägerschaft des 'Die kleinen Gallier e.V'., eine Krippengruppe (15 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

5. Kindertagesstätte der Matthäi Kirchengemeinde, Wiehbergstr. 41, in Trägerschaft des ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppe (23 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung

und

ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis des Finanzierungsvertrages mit dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren (Ziffer 1. und 2.),

ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren (Ziffer 3. und 4.) sowie

ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren (Ziffer 5.).

Einstimmig


TOP 6.4.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 0907/2017)

Frau Bunduls fragte nach den Elternbeiträgen.

Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Kardinal-Bertram-Schule e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule, Loccumer Str. 46 30519 im Stadtteil
Döhren, für das Schuljahr 2017/2018 vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2018 laufende Beihilfen für zwei Gruppen mit 40 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien
für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 6.5.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 0928/2017 mit 1 Anlage)

Frau Bunduls fragte nach der Höhe der jährlich ausfallenden Elternbeiträge.

Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule e.V.zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes, Olbersstraße 13, 30519 Hannover, für das Schuljahr 2017/2018 vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2018 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008, siehe Anlage 1) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 7.
Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

Frau Groenigk kündigte drei Veranstaltungen für den 19.5.2017 (Nachbarschaftstag) an.


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Zustand der Fußgängerunterführung zwischen Landwehrstraße und Heuerstraße
(Drucks. Nr. 15-0876/2017)

Herr Rühmeier trug die Anfrage vor.

Die Fußgängerunterführung unter dem Südschnellweg zwischen dem Nordende der Landwehrstraße und dem Südende der Heuerstraße weist zahlreiche Mängel auf.
Da keine Rampe, sondern nur eine steile Treppe vorhanden ist, ist weder die Fahrradmitnahme noch die Benutzung der Unterführung mit Rollstuhl möglich.
Der Gang selbst ist fast komplett mit Graffiti beschmiert. Da hiervon auch die Lampenabdeckungen betroffen sind, ist zudem die Beleuchtung sehr dürftig. Hinzu kommen Verschmutzungen durch herumliegenden Müll und Pfützen.
Der Tunnel ist als Querungsmöglichkeit des Südschnellwegs von großer Bedeutung.
Wir fragen daher die Verwaltung bzw. fordern die Verwaltung auf, sich bei den entsprechenden Landesbehörden zu erkundigen:
1) Sind diese Mängel bekannt?
2) Ist vor Abriss der Südschnellwegbrücke geplant, zumindest die gröbsten Mängel (mangelnde Beleuchtung, Müll, Graffiti) zu beseitigen?
3) Wenn ja, wann (bitte die Maßnahmen einzeln)? Wenn nein, warum nicht?


Die Antwort lag zur Sitzung noch nicht vor, wurde am 16.5. übersandt
Zu 1)
Die Fußgängerunterführung befindet sich grundsätzlich in der Zuständigkeit des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV). Durch das NLSTBV erfolgen die regelmäßigen Prüfungen und Begehungen des Bauwerks.
Das Thema „Müll“ ist jedoch auch ein Thema der LHH. Die Treppenaufgänge werden regelmäßig von Aha gereinigt. Hier wird allerdings häufiger auch Abfall und Sperrmüll abgestellt. Die Abfallfahnder von Aha sind informiert und haben den Bereich grundsätzlich im Blick. Es kann aber nicht immer sofort reagiert werden, so dass es vorkommen kann, dass der Müll dort auch mal einige Tage liegen bleibt bevor er abgeholt wird.


Zu 2 und 3)
Die Beleuchtungssituation wurde vor Ort überprüft und festgestellt, dass die vorhandene Beleuchtung ausreichend dimensioniert ist. Die als zu dürftig angesehene Ausleuchtung ist auf die massive Grafittibesprühung entlang des Tunnels und auf den Leuchten zurückzuführen. Die Graffitibesprühungen auf den Leuchten wurden entfernt. Durch regelmäßige Kontrollfahrten wird die Beleuchtungssituation im Unterführungsbereich überprüft werden. Bzgl. Müll, siehe unter 1.

TOP 8.1.2.
Fehlender Ballspielplatz im Stadtteil Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0964/2017)

Frau Miskovic verlas die Anfrage.

Der Stadtteil Wülfel hat knapp 4.500 Einwohner und kann bis heute nicht einen einzigen ganzjährig frei zugänglichen Ballspielplatz vorweisen. Viele Kinder und Jugendliche benutzen daher fast täglich eine kleine Rasenfläche am Schneckenspielplatz (Marahrensweg) für ihre Ballsportarten. In letzter Zeit sogar vermehrt (Ferienzeit). Auf dieser Fläche ist eigentlich die Ballnutzung verboten (Schild „Ballspielen verboten“ aufgestellt). Die Anlieger sind über diese Entwicklung überhaupt nicht erfreut. Ein Ballspielplatz würde hier für Entlastung sorgen und ein familienfreundlicheres Wohnen ermöglichen. Schon beim Besuch von Bezirksratsmitgliedern im Jugendtreff im letzten Herbst und auf dem Schneckenspielplatz (Marahrensweg) in den letzten zwei Monaten ist deutlich geworden, wie groß der Bedarf nach einer Ballsportfläche für Kinder und Jugendliche in Wülfel ist.
Gerade aufgrund der hohen Nachverdichtung in den letzten Jahrzehnten werden Naherholungsflächen vor Ort und Spielflächen für Kinder und Jugendliche immer wichtiger. Das wird von Einwohnerinnen und Einwohnern, jung wie alt, deutlich artikuliert und ist in der nachfolgenden Ausweisung sogar schon planerisch berücksichtigt: Im Bebauungsplan 1517 aus dem Jahre 1999 (Wiehbergstraße/ Wülfeler Brauerein-Gaststätten) ist auf einer großen öffentlichen Spiel- und Erholungsfläche ein Ballspiel-/ Bolzplatz ausgewiesen, jedoch immer noch nicht verwirklicht.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wieso besitzt Wülfel immer noch keinen einzigen ganzjährig, frei zugänglichen Ballspiel-/ Bolzplatz?
2. Was verhinderte den bisherigen Ausbau bzw. die Umsetzung bestehender Planungen?
3. Wann werden die in Rede stehenden, ausgewiesenen Ballspiel-/ Bolzplätze in Planung gesetzt bzw. fertig gestellt, bzw. gibt es alternative Planungen?

Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Zu 1.) Die Verwaltung sieht die Anlage von Bolzplätzen grundsätzlich als sehr wichtiges grünplanerisches Ziel an, um dem natürlichen Bewegungsbedürfnis von Kindern und Jugendlichen entgegenzukommen.
Deshalb wird generell in jedem Bebauungsplanverfahren, bei dem es um die Ausweisung von Wohnbauflächen geht, geprüft, ob ein Bolzplatz im Plangebiet festgesetzt werden kann. Dieses scheitert jedoch häufig daran, dass aufgrund der zu erwartenden Lärmimmissionen sehr große Abstände zwischen Wohnbebauung und Bolzplatz eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund konnte auch im Stadtteil Wülfel bislang kein geeigneter Bolzplatzstandort gefunden werden.

Zu 2. und 3.) Im Bebauungsplan Nr. 1517 (Wiehbergstraße / Wülfeler Brauereigaststätten) wurde seinerzeit ein kombinierter Bolz- und Festplatz festgesetzt. Die Realisierung des Bolzplatzes war allerdings aus verschiedenen Gründen nicht möglich: Aufgrund der Umgebung (Wiehegraben) müsste der Bolzplatz mit Ballfangzäunen ausgestattet werden. Diese würden jedoch die gleichzeitige Nutzung als Festplatz unmöglich machen. Zudem würden Ballfangzäune im inzwischen ausgewiesenen Überschwemmungsbereich des Wiehegrabens ein Abflusshindernis darstellen und wären daher wasserrechtlich nicht zulässig. Der Festplatz wird auch regelmäßig zum Abbrennen des Osterfeuers genutzt. Die dabei entstehenden Ascherückstände im Boden führen dazu, dass eine offizielle Nutzung der Fläche zum Spielen und Bolzen nicht zulässig ist.
Aus diesen genannten Gründen hat sich die seinerzeit im B-Plan beabsichtigte Doppelnutzung der Fläche als nicht durchführbar erweisen, so dass keine Fertigstellung des Bolzplatzes in Aussicht gestellt werden kann; ein alternativer Bolzplatzstandort steht aus den unter Punkt 1 genannten Gründen derzeit nicht zur Verfügung.


Frau Miskovic sagte, dass laut Karte an der Haltestelle Bothmerstraße bei der Berufsgenossenschaft ein Spiel und Bolzplatzplatz ausgewiesen sei, auf dem Geräte entfernt wurden und jetzt nur noch Bänke und Rasen vorhanden seien, sie fragte, warum nicht dieser Platz genutzt werden könne.

Frau Jakob fragte, ob in Wülfel der Schulhof Loccumer Straße in den Ferien und am Wochenende geöffnet werden könne.

Herr Schade sagte, das die Landeshauptstadt bereits vor vielen Jahren haftungsrechtliche Bedenken hatte und dies geprüft werden sollte.
Er schlug vor, im Gewerbegebiet Eisenwerk Völgerstraße und Erythropelstraße, wo Bischoff und Hamel war, eine provisorische Fläche zum Fußballspielen auszuweisen.

Herr Seela fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass es am Schneckenspielplatz Unmut der Anlieger wegen Ruhestörungen gebe und ob Maßnahmen ergriffen werden.

Frau Jakob sagte, dass sie den Eindruck hatte, dass am Kronsberg in der "Blauen Schule" der Schulhof kürzlich geöffnet war. Sie bat um Nachfrage.

Frau Miskovic bat um baldige Klärung, da einige Schulen die Höfe für den Nachmittag öffnen.

TOP 8.1.3.
Übersicht Belegrechtswohnungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0965/2017)

Frau Bunduls stellte die Anfrage.

Mit Drucksache Nr. 15-2224/2015 S1 wurde den Bezirksratsmitgliedern eine jährlich aktualisierte Karte mit den im Stadtbezirk befindlichen Belegrechtswohnungen zugesichert.
Leider hat es hier noch keine Aktualisierung gegeben. Gerade im Hinblick auf das durch die Kommunalwahl 2016 stark veränderte Gremium, ist es umso wichtiger hier auch die neu in das Gremium gewählten Bezirksratsmitglieder auf den neuesten Stand zu bringen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Die letzte Übersicht der Belegrechtswohnungen stammt aus April 2016, wann ist mit einer neuen Übersicht zu rechnen?
2. Hat es bei den Belegrechtswohnungen deutliche Veränderungen gegeben?
3. Wenn es zu Frage 2 deutliche Veränderungen speziell in Richtung verminderter Bestand von Belegrechtswohnungen gegeben hat, wie sind diese dann begründet?


Frau Müller antwortete wie folgt.

Mit Drucksache Nr. 15-2224/2015 S1 hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine Darstellung der Belegrechte in der Grundbesitzkarte nicht möglich ist.
Es wurden stattdessen die aktuellen Zahlen zum Stichtag 31.03.2016 mitgeteilt.

Zu Frage 1:
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel übt die Stadt derzeit bei 1.772 Wohnungen Belegrechte aus.

Die Zahlen zu den einzelnen Stadtteilen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Stadtteil
Belegrechtswohnungen 31.03.2017
Waldhausen
0
Waldheim
0
Döhren
199
Seelhorst
27
Wülfel
100
Mittelfeld
1.446
Summe
1.772

Zu Frage 2:
Die Anzahl der Belegrechte im Stadtbezirk Döhren-Wülfel hat sich gegenüber dem Vorjahr um 168 verringert (8,7 %).

Zu Frage 3:
Der Bestand an Belegrechtswohnungen ist abhängig von der Förderung der jeweiligen Objekte. Bei älteren Förderungen laufen die Belegrechte nach und nach aus. Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage versucht die Stadt bei Auslaufen von Belegrechten die Belegrechte durch neue Vereinbarungen mit den Eigentümern weiter zu erhalten bzw. neue Belegrechte zu erwerben. Dies ist leider nicht immer möglich, da eine Voraussetzung die Mitwirkung der Eigentümer ist.

TOP 8.1.4.
Anzahl und Zustand der städtischen Spielplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0968/2017)

Herr Rühmeier verlas die Anfrage.

Spielplätze sind für Kinder und ihre Familien wichtige Anlaufpunkte zur Freizeitgestaltung.
Leider sind viele städtische Spielplätze, zum Beispiel aufgrund der Lage, dieser Gruppe nicht bekannt.
Darüber hinaus lässt der bauliche Zustand so manchen Spielplatzes zu wünschen übrig.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Wie viele städtische Spielplätze gibt es im Stadtbezirk und wo liegen diese (bitte einzeln und nach Stadtteilen geordnet)?
2) Wann wurden diese Spielplätze zum letzten Mal renoviert oder verändert (bitte für jeden Spielplatz einzeln mit der jeweiligen Maßnahme)?
3) Welche Maßnahmen auf städtischen Spielplätzen im Stadtbezirk sind innerhalb des nächsten Jahres geplant?

Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Zu 1.)
In Hannover sind seit einiger Zeit im Internet unter www.hannover-gis.de unter dem Stichwort „Spielplätze Hannover“ alle Spiel- und Bolzplätze, Skateanlagen usw. für das gesamte Stadtgebiet in Karten enthalten. Wenn man die jeweilige Fläche mit der linken Maustaste anklickt, öffnet sich ein Textfeld mit der Adresse und soweit bekannt auch dem Baujahr. Weitere allgemeine Informationen gibt es auch auf www.hannover.de unter dem Suchbegriff „Spielplätze Hannover“. Stadtteilbezogene Listen werden von der Verwaltung nicht geführt.

Zu 2.)
Die gewünschte Aufstellung mit jeder Veränderung ist in dieser Form leider nicht möglich. Die Ausstattung eines jeden einzelnen Platzes liegt nicht digital für die Stadtbezirke oder Stadtteile vor. Es gibt zwar regelmäßig Protokolle zu jedem einzelnen Spielplatz über die vorhandene Ausstattung und den Zustand in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Das Alter der Spielgeräte ist dort aber nicht verzeichnet, da lediglich die sichere Benutzbarkeit entscheidend ist.

Zusätzlich gibt es Kenntnisse über aktuell oder in den letzten Jahren abgebaute Spielgeräte. Dies ist jedoch nicht flächendeckend und sagt nichts darüber aus, ob das jeweils abgebaute Gerät dort noch sinnvoll war oder in gleicher Weise dort wieder aufgestellt werden könnte. Durch die Änderung der Sicherheitsnormen haben sich in den vergangenen Jahren viele Änderungen in Bezug auf die Art der Geräte und notwendige Sicherheitsabstände ergeben. Deshalb wird in jedem Einzelfall vor der Beschaffung geprüft, ob und welches Gerät an einem Standort möglich ist (auch im Hinblick auf Leitungen im Untergrund, benötigte Zufahrten für die Pflege und für Reparaturen usw.).

Aufgrund der neueren spiel- und bewegungspädagogischen Ansätze wird dabei heute mehr Wert auf komplexe Spiel- und Bewegungsabläufe gelegt („Kombinationsspielgeräte“) und auf Ausstattungen, die das gemeinsame Spielen und die Kommunikation fördern. Einzelspielgeräte, wie z.B. Reck, Rutsche, Hangelbogen usw., wie man sie von früher kennt, werden deshalb heute oft durch Kombinationsspielgeräte ersetzt.

Hinzu kommt, dass die Kinder normalerweise meistens die Spielplätze in der Nähe ihrer Wohnungen aufsuchen. Deshalb geht die Verwaltung so vor, dass bei Reduzierung der Ausstattung, z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit, jeweils geprüft wird, ob die dann fehlende Spielfunktion auf dem gleichen Spielplatz zwingend wiederhergestellt werden muss oder ob vorübergehend ein in der Nähe gelegener Spielplatz dies mit abdecken könnte. So wird jährlich festgestellt, wo der Bedarf am dringendsten ist, um Abhilfe zu schaffen.


Zu 3.)
Für das „Sonderprogramm ökologische Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen“, das im Investitionshaushalt von 67 enthalten ist, ist 2016 der Spielplatz Pieperstraße vom Stadtbezirksrat benannt worden. Die Planung hierfür befindet sich zurzeit in der Abstimmung. Für 2017 hat sich der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel vor Kurzem für das Projekt Lehrter Platz in Mittelfeld entschieden. Weitere Mittel aus dem Investitionshaushalt sind zurzeit für den Stadtbezirk nicht vorgesehen.

Hinzu kommen in jedem Jahr Ersatzbeschaffungen aus dem Ergebnishaushalt, aus dem aber die gesamte Reinigung und Pflege aller Spielplätze und Grünflächen im jeweiligen Pflegebezirk finanziert wird. Bei den Ersatzbeschaffungen kann es sich z.B. auch um Einzelteile von Spielgeräten handeln, z.B. Verschleißteile, defekte Absturzsicherungen, Banklatten u. v. a. Der Mitteleinsatz erfolgt so, dass jährlich möglichst bis zum Jahresende die Mittel so eingeteilt werden, dass Reparaturen immer noch finanziell machbar sind und Geräte nicht über längere Zeit aus Sicherheitsgründen gesperrt bleiben müssen. Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel wird in diesem Jahr die große Kombispielanlage auf dem Spielplatz Sommerlindenallee ausgetauscht.


Frau Miskovic wies darauf hin, dass auf der Internetseite zwei Plätze in Wülfel genannt werden, die es eigentlich nicht gebe.


TOP 8.1.5.
Schulweg
(Drucks. Nr. 15-0969/2017)

Seit dem Umzug der Kardinal-Bertram-Schule (KBS) von Döhren in die Loccumer Straße in Wülfel stellt der Straßenzug „Helmstedter Str. - Thurnithistraße - Loccumer Straße“ für viele Kinder aus Döhren und Kinder, die den Hort der katholischen St. Bernwardgemeinde besuchen, den Schulweg dar. Auf diesen Weg sind drei Straßenkreuzungen zu passieren. Insbesondere die Querung der Garkenburgstraße und die Kreuzung Thurnithistraße/An der Wolle-Bahn stellen neuralgische Punkte auf dem Schulweg dar. Die KBS befindet sich auf der Ostseite der Loccumer Straße. Ein Fußgängerüberweg über die Garkenburgstraße befindet sich jedoch nur auf der Westseite, auf der Ostseite wird derzeit lediglich eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer angeboten. D.h., um die Garkenburgstraße zu queren, müssen die Kinder zuvor erst einmal über die stark befahrene Loccumer Straße wechseln. Die Aufstellflächen vor den Stadtbahngleisen sind hier auch sehr klein; für größere Gruppen von Kindern ein Problem. Nach überqueren der Garkenburgstraße befinden sich die Kinder dann auf der Westseite der Thurnithistraße. Der Weg nach Döhren führt dann genau über die abknickende Vorfahrt und die ebenfalls stark vom Kfz-Verkehr frequentierte Kreuzung „An der Wollebahn /Thurnithistraße“. Nach Vorstellung der Verwaltung (DS. 15-1971/2014 S1) wird zwar als Schulweg auf der Thurnithistraße wieder die Ostseite empfohlen. Dies bedeutet aber, dass die Kinder dann erneut die Straßenseite wechseln müssen, solange nicht auch eine Fußgängerquerung über die Garkenburgstraße auf der Ostseite möglich ist. Wir fragen die Verwaltung,
1.) Welche Möglichkeiten zur besseren Sicherung des Schulweges (etwa beiderseitiger Fußgängerüberweg an der Garkenburgstraße, größere Aufstellflächen vor den Stadtbahngleisen, ein Zebrastreifen im Kreuzungsbereich von „An der Wollebahn“) sieht die Verwaltung?
2.) Besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Änderung der Ampel-Intervallschaltung beim Überweg an der Stadtbahn, um eine längere Grünphase zu ermöglichen?
3.) Wann können derartige Maßnahmen in Angriff genommen werden?
Die Antwort wurde am 2.6.2017 nachgereicht.

Zu 1.)
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifens) erfolgt nach bundeseinheitlichen Richtlinien und bedarf des Vorliegens verkehrlicher und örtlicher Voraussetzungen. Ein Prüfauftrag, ob die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg im östlichen Bereich des Knotenpunktes über die Fahrbahn An der Wollebahn vorliegen ergab, dass insbesondere die verkehrlichen Voraussetzungen, festgestellt durch eine Verkehrserhebung, bisher nicht vorlagen. Zur Sicherstellung der örtlichen Gegebenheiten sind zudem bauliche Aufwendungen erforderlich. Die Verwaltung hat eine Verkehrszählung für eine erneute Prüfung der verkehrlichen Voraussetzungen beauftragt, deren Ergebnis nach den Sommerferien vorliegen sollte.

Am Knotenpunkt Garkenburgstraße / Loccumer Straße / Thurnithistraße werden gegenwärtig nur Radfahrer unsignalisiert im Seitenraum von der Ostseite der Thurnithistraße über die Garkenburgstraße zur Loccumer Straße geführt. Da sowohl für die Thurnithistraße wie auch für die Loccumer Straße keine Radwegebenutzungspflicht besteht, soll der Radverkehr grundsätzlich die Fahrbahn nutzen, um zusammen mit dem Kraftverkehr die Garkenburgstraße signalisiert zu queren.
Die Anfrage zur Schaffung einer signalisierten Fußwegquerung über die Garkenburgstraße (Ostseite) ist nachvollziehbar, könnte allerdings nur mit der Zustimmung der Infra, die für die baulichen Änderungen im Gleisbereich zuständig ist, verfolgt werden. Die bisherige Radwegquerung auf der Ostseite könnte zugunsten einer signalisierten Fußwegquerung aufgegeben werden. Die Aufstellfläche zwischen den Stadtbahngleisen und der Garkenburgstraße benötigt eine Mindestbreite von 2,50 m. Die bisherige Breite in diesem Bereich ist geringer. Somit wäre eine Verbreiterung der bisherigen Aufstellfläche zu Lasten der Fahrbahn notwendig.
Dieselbe Problematik einer zu geringen Aufstellbreite besteht ebenfalls auf der gegenüberliegenden Seite der Furt (Garkenburgstraße / Loccumer Straße). An dieser Stelle könnte die notwendige Breite zwischen Radweg und Fahrbahnrand nur mit Grunderwerb realisiert werden.

Zu 2.)
Die Mindestfreigabezeit der Fußgängerfurt über die Garkenburgstraße wurde inzwischen verlängert (siehe dazu auch DS 15-0205/2017).

Zu 3.)
Die erforderliche Planung der baulichen Umgestaltung für einen Fußgängerüberweg An der Wollebahn könnte bei Vorliegen der verkehrlichen Voraussetzungen bis Ende 2017 erfolgen. Eine bauliche Ausführung wäre dann im Frühjahr 2018 denkbar.

Planungen zur baulichen Umgestaltung des Knotenpunktes Garkenburgstraße / Loccumer Straße / Thurnithistraße (wie unter 1.) skizziert) werden gegenwärtig nicht verfolgt.
Die für einen Umbau erforderlichen Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung.

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Überwachung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen oder wie sichere ich mir meinen privaten Parkplatz
(Drucks. Nr. 15-0970/2017)

Herr Rinker stellte die Anfrage.

Vor der Landwehrstraße 70 steht ein Wohnmobil auf der Straße, also auf allgemeinen öffentlichen Parkraum. Dieses Wohnmobil wird allerdings videoüberwacht, bis vor kurzem noch von zwei Videokameras, sei einigen Wochen nur noch von einer Kamera. Auf eine entsprechende Nachfrage bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen wurde von einer Mitarbeiterin mitgeteilt, dass diese Videoüberwachung aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sei.
Es stellt sich hier natürlich die Frage, inwieweit durch eine solche Überwachung nicht nur das Auto vor Diebstahl oder Vandalismus, sondern vor allen Dingen der Parkplatz vor einer Fremdnutzung geschützt wird.
Unsere Recherchen zur privaten Überwachung von öffentlichem (Park-)Raum sind zumindest nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass eine solche Überwachung datenschutzrechtlich vollkommen unbedenklich ist.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Kümmert sich die Stadt Hannover überhaupt um die private Überwachung von öffentlichem Raum oder kann hier die Landesbeauftragte für den Datenschutz nach eigenem Gutdünken entscheiden?
2. Hat die Stadt Hannover die Möglichkeit eine solche Überwachung von öffentlichem Raum zu unterbinden?
3. Wie viele Parkplätze im öffentlichen Raum werden noch durch Privatpersonen mit Einverständnis der Datenschutzbeauftragten mit welcher Begründung in unserem
Stadtbezirk überwacht?

Frau Müller antwortete wie folgt:

Vorbemerkungen:
Gemäß § 8a Abs. 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) hat jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, eine Beauftragte oder einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen, so also auch die Landeshauptstadt Hannover.
Gemäß § 8a Abs. 2 NDSG unterstützen diese die öffentliche Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirken auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin. Daraus ergibt sich, dass es sich um Verfahren der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten der jeweiligen öffentlichen Stelle handeln muss.
Dies ist hier eindeutig nicht der Fall.

Für Privatpersonen gilt nicht das NDSG, sondern das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Gemäß § 22 Abs. 6 NDSG ist die Landesbeauftragte Aufsichtsbehörde im Sinne des § 38 des BDSG für die Kontrolle der Durchführung des Datenschutzes bei der Datenverarbeitung nicht öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen. Nicht-öffentliche Stellen sind gemäß § 2 Abs. 4 BDSG u.a. natürliche Personen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:
1. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) ist bzgl. einer Fragestellung nach der Rechtmäßigkeit privater Videoüberwachung zuständig. Sie entscheidet nicht nach „Gutdünken“, sondern auf der Grundlage des § 6b BDSG. Gemäß Abs. 1 Nr. 3 aaO ist eine Videoüberwachung zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Es ist also festzustellen, ob der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung erforderlich und verhältnismäßig ist und es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Als berechtigtes Interesse gilt nicht nur ein rechtliches, sondern bereits jedes tatsächliche Interesse, das wirtschaftlicher oder ideeller Art sein kann. (Simitis, Bundesdatenschutzgesetz, BDSG § 6b Rn. 77-85, beck-online). Die Zuständigkeit liegt bei der LfD
.
2. Die Landeshauptstadt Hannover hat keine Möglichkeit, in eigener Zuständigkeit eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu unterbinden, auch wenn diese unzulässig sein sollte. Allerdings kann sie in einem solchen Fall die LfD informieren und um Überprüfung bitten (was im Übrigen tatsächlich über den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover direkt oder in Beratung von Einwohnerinnen und Einwohnern bereits geschehen ist und dazu geführt hat, dass Überwachungsanlagen anders eingestellt oder entfernt werden mussten). Daneben bliebe Betroffenen natürlich auch der Klageweg offen.

3. Diese Frage kann nur die LfD beantworten.
Im öffentlichen Raum wird Videoüberwachung durch die Polizeibehörden auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts durchgeführt.
Auf Nachfrage bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen wurde mitgeteilt, dass kein Parkplatz im öffentlichen Raum durch Privatpersonen mit Einverständnis der Datenschutzbeauftragten in Döhren-Wülfel überwacht wird.

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Bebauungsplan Nr. 1727 Spittastraße
(Drucks. Nr. 15-1079/2017)

Frau Jakob sagte, dass auf das Verlesen der Antwort verzichtet werde.

Bereits am 09.02.2012 hat der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel einstimmig beschlossen, bei der weiteren Planung 100% der Fläche frei bebaubarer Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser vorzusehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Gründe gibt es, dass der Baubeginn noch nicht stattgefunden hat?

2. Wann wird der Baubeginn stattfinden?

Antwort:
Am 16.10.2014 wurde durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit der Nummer 1727 gefasst. Anschließend mussten aufwendig verbliebene Altlasten entsorgt und die Grundstücke für die Einfamilienhausbebauung mit unbelastetem Boden aufgefüllt werden.

Zur Vorbereitung der Einzelbaustellen wurden nach der Sanierung die technische Infrastruktur eingebaut und Baustraßen angelegt. Seit 2016 befinden sich die Einfamilienhausgrundstücke in der Vermarktung. Die Grundstücke im mittleren Bereich/ Kettenhäuser sind inzwischen alle verkauft. Die ersten Wohngebäude sind inzwischen genehmigt. Erste Baustellen sind in Betrieb.

Der nördliche Abschnitt mit den Reihenhäusern wird als nächstes in die Vermarktung aufgenommen.

TOP 8.3.2.
Einrichtung einer neuen Haltestelle im Neubaugebiet "Alte Gärtnerei"
(Drucks. Nr. 15-1080/2017)

Frau Jakob sagte, dass auf das Verlesen der Antwort verzichtet werde.

Nach der Fertigstellung der Häuser im Baugebiet „Alte Gärtnerei“ ist eine zusätzliche Haltestelle der Buslinie 134, zum Beispiel im Einmündungsbereich Peinerstraße/Wülfeler Bruch, dringend erforderlich. Der Bezirksrat hat in der Sitzung am 09.06.2016 die Verwaltung einstimmig aufgefordert auf die Region (ÜSTRA) einzuwirken, damit zeitnah – bei Fertigstellung der Häuser – eine neue Haltestelle eingerichtet wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann hat die Verwaltung mit der Region Gespräche geführt?
2. Plant die Region eine neue Haltestelle im Bereich Peinerstraße/Wülfeler Bruch?
3. Wenn ja, wann wird sie eingerichtet? Wenn nein, warum nicht?

Antwort
Zu 1.) Im Zuge der Entscheidungsfindung zum Antrag DS-Nr. 15-1317/2016 wurden telefonische Gespräche mit der Region geführt.

Zu 2.) Wie in der Entscheidung zum Antrag DS-Nr. 15-1317/2016 mitgeteilt, plant die Region keine Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle. Als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs befürwortet sie jedoch deren Einrichtung.

Zu 3.) Die Region vertritt die Auffassung, das Haltestellenneubauanlagen vom Baulastträger einzurichten und zu finanzieren sind, sofern dieser den Bedarf zusätzlicher Haltestellen zu verantworten hat, wie hier durch die Entwicklung eines neuen Wohngebietes (siehe auch Entscheidung zum Antrag DS-Nr. 15-1317/2016).

Mit Schreiben vom 30.03.2017 informierte die Region Hannover die Verwaltung über die Novellierung des Förderprogramms zur Grunderneuerung von Bushaltestellen. Die Novellierung beinhaltet nun erstmalig auch die Förderung von Haltestellenneubauten. Dies ermöglicht der Verwaltung nach der diesjährigen Erarbeitung der Antragsunterlagen in 2018 einen Antrag auf Fördermittel des Landes zustellen. Mit Vorlage der Bewilligung der finanziellen Förderung bis zum 31.03.2019 kann deren bauliche Einrichtung bis Ende 2019 erfolgen.


TOP 8.3.4.
Toilettenanlage auf dem Rübezahlplatz
(Drucks. Nr. 15-1082/2017)
Frau Jakob sagte, dass auf das Verlesen der Antwort verzichtet werde.

Die Toilettenanlage auf dem Rübezahlplatz in Mittelfeld ist nun seit längerer Zeit in Betrieb. Da seinerzeit die Aufstellung an dieser Stelle sehr umstritten war, ist es nun an der Zeit, eine Bestandsaufnahme zu machen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Zahlen, bezogen auf ein Jahr, bezüglich der Nutzung der Anlage?
2. Wie hoch waren die Einnahmen in diesem Zeitraum?
3. Welche Kosten sind durch die Unterhaltung, usw. bisher entstanden?

Antwort:
Zu 1.:
Der Stadtentwässerung liegen keine Daten über die Anzahl der Nutzer vor. In den öffentlichen Toilettenanlagen sind keine Besucherzähler vorhanden.

Zu 2:
Die Stadtentwässerung hat keine Angaben über die Höhe der Einnahmen. Die Entgelte in Höhe von 0,50 €/pro Besuch gingen ausschließlich an die Betreiberfirma Ströer Media Deutschland GmbH.

Zu 3:
Der Stadt Hannover sind durch die Unterhaltung u.a. keine Kosten entstanden.
Die anfallenden Kosten trägt laut „Toilettenvertrag“ ausschließlich die Betreiberfirma Ströer Media Deutschland GmbH.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Aus der letzten Sitzung

TOP 9.1.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.1.
Zuparken von abgesenkten Bordsteinen und Gehwegen
(Drucks. Nr. 15-0771/2017)

Frau Röttger verlas den Antrag.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass in Döhren, besonders an der Fiedelerstraße und an der Peiner Straße, der ruhende Verkehr verstärkt daraufhin kontrolliert wird, ob parkende Fahrzeuge abgesenkte Bordsteine und Gehwege zuparken und damit für mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwagen kaum oder zumindest nur schwer zu umgehende Hindernisse darstellen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 9.2.
Interfraktionelle Anträge

TOP 9.2.1.
Widerspruch gegen den Abbau von Telefonzellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1077/2017)

Frau Meier verlas den Antrag.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, gegen den Abbau aller öffentlichen Telefonzellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel Widerspruch einzulegen.

Einstimmig


TOP 9.3.
Gemeinsamer Antrag von CDU und Bündnis90 Die Grünen

TOP 9.3.1.
Volkstrauertag Kranzniederlegung
(Drucks. Nr. 15-1078/2017)

Herr Rinker brachte den gemeinsamen Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Ausrichtung und Organisation der Kranzniederlegung im Rahmen des Volkstrauertages übernimmt für das Jahr 2017 als Veranstalter der Bezirksrat Döhren-Wülfel.

8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Milkereit brachte dazu den vorliegenden Änderungsantrag ein, da der Ursprungsantrag nicht weit genug gehe. Er sprach sich für eine jährliche Veranstaltung aus.

Herr Schade sagte, dass der Volkstrauertag sinnvoll sei, das Engagement müsse aus der Bevölkerung kommen. Der Bezirksrat habe sich bisher daran mit Rede und Kranz beteiligt. Es sei nicht die Aufgabe des Bezirksrates, außerdem gebe es zentrale Veranstaltungen zum Volkstrauertag.

Frau Jakob sagte, dass der Antrag seit zwei Monaten vorliege und man sollte es für ein Jahr ausprobieren und moderner gestalten. Der Tag sei sehr wichtig und man könne beispielsweise Schulen beteiligen und daraus ein Schulprojekt machen.
Frau Meier würde es organisieren und sie würde sich daran beteiligen.
Sie bitte um Zustimmung zu dem Antrag, da eine solche Veranstaltung das Wir-Gefühl im Stadtbezirk stärke und war verwundert über den Änderungsantrag.

Herr Rinker warb für den Antrag, der Änderungsantrag sollte verworfen werden.

Herr Seela sagte, dass dies eine private Initiative des Bezirksrates sei und er lehne beide Anträge ab.

Herr Milkereit sagte, dass er seinen Antrag aufrechterhalte.


TOP 9.3.1.1.
Änderungsantrag zu Drucksache 15-1078/2017
Volkstrauertag - Kranzniederlegung

(Drucks. Nr. 15-1256/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Durchführung der jährlichen Kranzniederlegung im Rahmen einer Gedenkveranstaltung am Volkstrauertag wird zukünftig durch den Bezirksrat Döhren-Wülfel sichergestellt. Dies beinhaltet die organisatorische Unterstützung durch die Stadtverwaltung, sowie die Bereitstellung eines Trauerkranzes aus den Repräsentationsmitteln des Stadtbezirks. Bei der Gedenkveranstaltung wird ein besonderer Fokus auf den Gedanken der Friedens- und Versöhnungsarbeit, sowie der Völkerverständigung gelegt.

1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.4.
der SPD-Fraktion

TOP 9.4.1.
Aufnahme einer Auflistung der im Bezirksrat Döhren-Wülfel
gelegenen Straßen in den Anhang II zur Hauptsatzung der LHH

(Drucks. Nr. 15-0877/2017)

Frau Bunduls brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den Anhang II zur Hauptsatzung der LHH um einen weiteren Punkt zu erweitern: Aufgeführt werden sollen dort alle im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gelegenen Straßen, unterteilt nach Straßen, über die der Bezirksrat abschließend beschließen kann, und solchen, zu denen er nur angehört wird.

8 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Herr Milkereit fragte, ob die Verwaltung bestätigen könne, dass die Tempo-30-Straßen in der Zuständigkeit des Bezirksrates und die Tempo-50-Straßen in der Zuständigkeit des Rates liegen.

Herr Schade informierte, dass es darauf ankäme, ob die Straßen eine Bedeutung hätten, die über den Stadtbezirk hinausgehe.

Frau Jakob fragte, was mit dem Antrag bezweckt werde.

Herr Seela hatte Zweifel, da ein Satzungsbeschluss durch den Rat erfolgen müsse.

Herr Rühmeier wünschte, dass der Antrag umgesetzt werde und man ein Nachschlagewerk zu den einzelnen Straßen erhalte.

Herr Schade verwies darauf, dass laut Antragstext die Landeshauptstadt Hannover aufgefordert werde, etwas schriftliches vorzulegen. Es müsse deutlich und nachvollziehbar werden, welche Straßen eine überörtliche Bedeutung haben.

Frau Dr. Matz hielt eine Entscheidung für schwierig, sie regte deshalb an, die Fachverwaltung zu befragen und dann erneut zu beraten. Ein solcher Antrag könne sich auch nachteilig auswirken.

Herr Milkereit sagte, dass sich eine Anfrage nicht lohne, ein Antrag werde begründet. Er sah kein Problem bei einer Änderung der Bedeutung von Straßen.

Frau Jakob lehnte den Antrag ab und warnte vor einer Aufnahme der Straßen in der Hauptsatzung. Sie verwies auf die Kommission zur Kompetenzerweiterung der Bezirksräte. Man könne einen solchen Wunsch auch dort einbringen.


TOP 9.4.2.
Fahrradständer vor dem Döhrener Freizeitheim
(Drucks. Nr. 15-0966/2017)

Frau Miskovic brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Anzahl der Fahrradständer im Bereich des Döhrener Freizeitheims zu erhöhen.

Einstimmig


TOP 9.4.3.
Abbau Schilder: "Nur für Einsatzkräfte der Polizei" in der Waldhausenstraße
(Drucks. Nr. 15-0967/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Schilder: ’Nur für Einsatzkräfte der Polizei’ vor der Kindertagesstätte Villa Kinderreich in der Waldhausenstraße zu entfernen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.5.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.5.1.
Vorfahrt Radverkehr: Wiener Straße soll Fahrradstraße werden
(Drucks. Nr. 15-0971/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung für die Umwidmung der Wiener Straße (Waldhausen) in eine Fahrradstraße aufzunehmen und die entsprechenden begleitenden Maßnahmen (Beschilderung, Straßenbeschriftung,…) vorzunehmen.


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.5.2.
Sicher unten durch: Krötentunnel in der Wolfstraße
(Drucks. Nr. 15-0972/2017)

Herr Rinker brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum Herbst 2017 eine Planung für eine stationäre Einrichtung zum Schutz von wandernden Amphibien (Krötentunnel) in der Wolfstraße (Waldhausen) vorzulegen, sodass die Maßnahme bis zur nächsten Wanderung der Tiere (März 2018) abgeschlossen ist.


Einstimmig

Herr Sommerkamp hatte technische Bedenken zu dem Antrag und fragte, wo ein solcher stationärer Zaun deponiert werde. In der Sache sei er überzeugt, fraglich sei die Machbarkeit.

Herr Rinker sagte, dass die Verwaltung Vorschläge unterbreiten solle und verwies auf Beispiele aus anderen Städten.

Herr Schade sagte, dass es sich um einen Prüfauftrag an die Verwaltung handele.


TOP 9.5.3.
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer
(Drucks. Nr. 15-0973/2017)

Frau Röttger brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Rad-und Fußweg in der Unterführung Zeißstraße durch geeignete Maßnahmen wie z.B. eine höhere Bordsteinkante oder Pfeiler zu sichern.

Einstimmig


TOP 9.6.
der CDU-Fraktion

TOP 9.6.1.
Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen oder Spielstraßen
(Drucks. Nr. 15-1083/2017)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchen Wohnstraßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel verkehrsberuhigte Bereiche oder Spielstraßen eingerichtet werden können. Über das Ergebnis wird der Bezirksrat in einer Sitzung informiert.


Wurde ersetzt durch Neufassung TOP 9.6.1.1.

Herr Schade sprach sich gegen eine pauschale Benennung von Straßen aus, dies sei eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

Frau Jakob sagte, dass dem Antrag zugestimmt werden sollte, da es sich nur um wenige Straßen handeln könne. Die Kinder sollten draußen spielen können.

Frau Maschke-Scheffler sagte, dass eine solche Prüfung wichtig sei, wie das Beispiel Leineinsel zeige.

Herr Rinker regte eine Neufassung des Antrag an. (vgl. TOP 9.6.1.1.)

TOP 9.6.1.1.
Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen oder Spielstraßen
(Drucks. Nr. 15-1083/2017 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchen Wohnstraßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel ohne bauliche Maßnahmen verkehrsberuhigte Bereiche oder Spielstraßen eingerichtet werden können. Über das Ergebnis wird der Bezirksrat in einer Sitzung informiert.

Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Zuwendung an Kita St. Eugenius -Anschaffung eines Sonnensegels
(Drucks. Nr. 15-1091/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Kindertagesstätte St. Eugenius erhält eine Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro für die Anschaffung eines Sonnensegels für den Außenbereich.

Einstimmig


TOP 10.2.
Zuwendung an den Verein geMit - Bepflanzung Rübezahlplatz
(Drucks. Nr. 15-1093/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln die Ausgaben für eine Neubepflanzung der auf dem Rübezahlplatz stehenden Pflanzkübel durch Mitglieder des Vereins GeMIT in Höhe von 500,00 €

Einstimmig


TOP 10.3.
Zuwendung zur Durchführung einer Veranstaltung im Stadtteil Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-1094/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln die Durchführung einer Veranstaltung im Stadtteil Mittelfeld zum Thema „Sicherheit in Mittelfeld“ in Höhe von 200,00 €

Einstimmig


TOP 10.4.
Zuwendung Schützenvereinigung Döhren von 1861 e.V. - Durchlauferhitzer
(Drucks. Nr. 15-1095/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Schützenvereinigung Döhren v. 1861 e.V. erhält maximal 400 Euro für die Anschaffung eines neuen Durchlauferhitzers.

Einstimmig


TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.02.2017
-Öffentlicher Teil-
Abgesetzt


Frau Meier schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.37 Uhr.






Claudia Meier Gundula Müller
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 12.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt


TOP 13.
Genehmigung des Protokolls über die 4. Sitzung am 09.02.2017 –Nichtöffentlicher Teil-
Abgesetzt


TOP 14.
Verschiedenes
Frau Groenigk kündigte an, dass noch wenige Karte für den Präventionstag zur Verfügung stehen und man sich bei Interesse bei ihr melden möge.

Frau Groenigk berichtete, dass zum Projekt Geocashing ein Standort am Fiedeler Platz eingerichtet werde und fragte, ob die Station am Bücherschrank befestigt werden soll.

In der anschließenden Diskussion sprach sich der Bezirksrat dafür aus, die Befestigung nicht am Bücherschrank vorzunehmen.

Die Tour starte in Grasdorf und beschäftige sich mit dem Thema Nachhaltigkeit und Konsum.

Für den Ortstermin Washingtonweg wurden drei Termine vorgeschlagen (7., 9. und 12. Juni).

Frau Meier schloss den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 21.52 Uhr.




Claudia Meier Gundula Müller
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin