Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 10.05.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 28.04.2017)
Protokoll (erschienen am 25.08.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 10.07.2017

PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 10. Mai 2017,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn 17.00 Uhr
Unterbrechung 22:10 Uhr

Fortsetzung der Sitzung am Mittwoch, 17. Mai 2017,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Fortsetzung 18.00 Uhr
Ende 20.25 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schmalz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Bulut (FDP)
Am 17.05.17 nicht anwesend.
Bezirksratsherr Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen)
Am 17.05.17 bis 19:30 Uhr anwesend.
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
17.00 - 20.20 Uhr
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Am 17.05.17 nicht anwesend.
Bezirksratsfrau Grobleben (PARTEI)
Am 17.05.17 bis 19:45 Uhr anwesend.
Bezirksratsfrau Hamburg (Bündnis 90/Die Grünen)
Am 17.05.17 nicht anwesend.
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsfrau Laube (SPD)
Am 17.05.17 nicht anwesend.
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr David Müller (DIE LINKE.)
Am 17.05.17 bis 19:45 Uhr anwesend.
Bezirksratsherr Stefan Müller (SPD)
Am 17.05.17 nicht anwesend.
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
Am 17.05.17 nicht anwesend.
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Am 17.05.17 nicht anwesend.

(Bezirksratsherr Voß) (SPD)
Am 17.05.17 nicht anwesend.
Bezirksratsfrau Weist (Bündnis 90/Die Grünen)
Am 17.05.17 nicht anwesend.

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning)
Ratsherr Klippert Am 17.05.17 nicht anwesend.
Ratsfrau Langensiepen Am 10.05.17 nicht anwesend.
Beigeordneter Machentanz Am 17.05.17 ab 19:55 Uhr anwesend.
(Ratsfrau Steinhoff)
(Ratsherr Wolf)

Verwaltung:
Frau Senger (Fachbereich Sport und Bäder)
10.05.17 bis 20:10 Uhr
Herr Zapke (Fachbereich Sport und Bäder)
10.05.17 bis 20:10 Uhr
Herr Bär (Fachbereich Gebäudemanagement)
10.05.17 bis 20:10 Uhr
Herr Finger (Fachbereich Recht)
10.05.17 bis 20:10 Uhr
Herr Clausnitzer (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
10.05.17 bis 21:00 Uhr
Frau Krüger (Fachbereich Jugend und Familie)
10.05.17 bis 21:30 Uhr
Frau Schott (Fachbereich Jugend und Familie)
10.05.17 bis 21:30 Uhr
Frau Winters (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
10.05.17 bis 20:30 Uhr
Herr Wescher (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Mingers (Fachbereich Personal und Organisation)



Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.03.2017

3. Feststellung über den Sitzverlust der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Ingrid Wadepohl
(Drucks. Nr. 15-0955/2017)

4. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

5. Wahl der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 1220/2017)

12. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
gegen 20.00 Uhr nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes

6.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1828, Studentisches Wohnen am Ricklinger Stadtweg
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0661/2017 mit 5 Anlagen)

6.3. Planfeststellungsverfahren Schallschutzwand der DB - Wasserstadt Limmer
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1186/2017 mit 2 Anlagen)

6.3.1. Ergänzungsantrag zu Drucks. Nr. 1186/2017: Planfeststellungsverfahren Schallschutzwand der DB - Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-1261/2017)

6.4. IGS Linden, Flachdach-Teilsanierung
(Drucks. Nr. 1062/2017 mit 3 Anlagen)

6.5. Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 0892/2017)

6.6. Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes an der Egestorffschule in Trägerschaft des Diakonischen Werkes
(Drucks. Nr. 0927/2017 mit 1 Anlage)

6.7. Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
(Drucks. Nr. 0985/2017)

6.8. Umstrukturierung Familienzentrum St. Vinzenz
(Drucks. Nr. 1064/2017)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1239/2017)

8. A N T R Ä G E

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Benennung/Widmung für den Platz zwischen der Velvetstraße und der Pfarrlandstraße in „Ehepaar-Rüdenberg-Platz“
(Drucks. Nr. 15-0981/2017)

8.3.1.1. Änderungsantrag zu Antrag Nr. 15-0981/2017: Benennung/Widmung für den Platz zwischen der Velvetstraße und der Pfarrlandstraße in "Ehepaar-Rüdenberg-Platz"
(Drucks. Nr. 15-1259/2017 mit 1 Anlage)

8.1. Gemeinsam / Interfraktionell

8.1.1. Benennung des Halim-Dener-Platzes in Linden-Nord
(Drucks. Nr. 15-0980/2017 mit 1 Anlage)

8.1.2. Kleinkindgerechte Kletterlandschaft für 1- bis 3-Jährige auf dem Spielplatz Schwanenwange (Spielplatz N.391 Wunstorfer Str/Schwanenburginsel)
(Drucks. Nr. 15-0987/2017)

8.1.3. Beseitigung der Gefahrenquellen rund um den Zebrastreifen auf der Deisterstraße
(Drucks. Nr. 15-0997/2017)

8.4. von Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)

8.4.1. Errichtung einer Informations- und Präventionsstelle zu Cannabis und Cannabiskulturen unter Leitung des "Cannabis-Socialclub" - Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-0637/2017)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Flexible, barrierearme und emissionsreduzierte Busverbindung Ahlem-Limmer-Linden
(Drucks. Nr. 15-0603/2017)

8.2.1.1. NEUFASSUNG: Flexible, barrierearme und emissionsreduzierte Busverbindung Ahlem-Limmer-Linden
(Drucks. Nr. 15-0603/2017 N1)

8.2.2. Maßnahmen Sicherheit der Kreuzung Eleonorenstraße/Minister-Stüve-Straße
(Drucks. Nr. 15-0604/2017)

8.2.2.1. Änderungsantrag der Einzelvertreterin Grobleben zu Drucks. Nr. 15-0604/2017 - Spielhäuschen für die Eleonorenstraße
(Drucks. Nr. 15-1318/2017)

8.2.2.2. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. gemeinsam mit Einzelvertreter Ganskow zu Drucks. Nr. 15-0604/2017
(Drucks. Nr. 15-1319/2017 mit 1 Anlage)

8.2.3. Erarbeitung einer Satzung/Verordnung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-0989/2017)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.2. Einberufung eines Runden Tisches zur Planung und Ausgestaltung des Neubaues des Fössebades im Stadtteil Limmer.
(Drucks. Nr. 15-0982/2017)

8.3.2.1. Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 15-0982/2017 - Einberufung eines Runden Tisches zur Planung und Ausgestaltung des Neubaues des Fössebades im Stadtteil Limmer
(Drucks. Nr. 15-1308/2017)

8.5. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

8.5.1. Beleuchtungskonzept für Flussufer im Bezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0652/2017)

8.5.2. Konzept zur baldmöglichen Herstellung inklusiver Spielplätze
(Drucks. Nr. 15-0995/2017)

9. A N F R A G E N

9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Anfrage Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-0991/2017)

9.1.2. Sanierungs- und Baumaßnahmen an der Grundschule Kastanienhof
(Drucks. Nr. 15-0994/2017)

9.2. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

9.2.1. Durchwegung Ihme-Zentrum von der Blumenauer Straße zur Ida-Ahrenhold-Brücke
(Drucks. Nr. 15-0996/2017)

10. Informationen über Bauvorhaben

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements



TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 5. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Es werden die folgenden Änderungen der Tagesordnung beantragt:

Die SPD-Fraktion teilt mit, dass sie die TOPs 8.1.1. und 8.3.1. in die Fraktionen zu ziehen wünscht. Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Geschäftsordnung wird die Dringlichkeit der TOPs mehrheitlich beschlossen. Beide TOPs verbleiben auf der Tagesordnung. Der TOP 8.3.1. wird vor TOP 8.1.1. behandelt.

Der TOP 8.4.1. wird vor TOP 8.2 behandelt.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vorgebrachte Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung um die Drucks.-Nr. 15-1263/2017 wegen Dringlichkeit erreicht nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder. Er wird auf die Tagesordnung der Sitzung am 14.06.2017 genommen.

Die so geänderte Tagesordnung wird festgestellt.



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.03.2017

Genehmigt


TOP 3.
Feststellung über den Sitzverlust der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Ingrid Wadepohl
(Drucks. Nr. 15-0955/2017)

Bezirksbürgermeister Grube informiert, dass ihm die Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Wadepohl mit Schreiben vom 22.03.2017 mitgeteilt hat, dass sie aus gesundheitlichen Gründen auf ihr Bezirksratsmandat verzichtet.

Bezirksbürgermeister Grube würdigt das politische Wirken von Bezirksratsfrau Wadepohl, die seit 2011 als Mitglied im Stadtbezirksrat Linden-Limmer aktiv war und dort als Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD fungiert hat. 2015 und 2016 war sie zudem Mitglied der Sanierungskommission Limmer und im November 2016 wurde sie von diesem Bezirksrat zur Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt.

Antrag,

gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Wadepohl die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer gemäß § 52 Abs 1 Ziffer 2 NKomVG vorliegen.

Einstimmig


TOP 4.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt Herrn Stefan Müller als Nachfolger von Bezirksratsfrau Wadepohl und stellt fest, dass nach § 44 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKomVG) der Sitz mit sofortiger Wirkung übergeht.

Er stellt außerdem fest, dass Herr Müller gemäß § 40 des NKomVG die Wahl angenommen hat.

Bezirksbürgermeister Grube bittet Herrn Müller vorzutreten, damit er seine Verpflichtung durch Handschlag vornehmen kann:


Er weist ihn darauf hin, dass er ihn nun gemäß § 43 NKomVG verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Außerdem weist er Herrn Müller insbesondere auf die ihm obliegenden Pflichten hin. Dabei handelt es sich um die Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot sowie zur Treuepflicht. Er erinnert daran, dass diese Bestimmungen bereits gesondert vom Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten der Landeshauptstadt Hannover übersandt wurden.

Ein Hinweis auf diese Verpflichtung wird von der Verwaltung aktenkundig gemacht.

Zur Kenntnis genommen


TOP 5.
Wahl der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeister Grube fährt fort und weist darauf hin, dass nunmehr der Stadtbezirksrat gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode eine Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin oder einen Stellvertretenden Bezirksbürgermeister wählt.

Außerdem macht er darauf aufmerksam, dass nach § 67 Satz 1 - 3 NKomVG schriftlich gewählt wird. Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Generell gilt, dass auf Verlangen eines Bezirksratsmitgliedes geheim zu wählen ist. Entsprechend § 67 S. 3 NKomVG ist die Person gewählt, für die die Mehrheit der Mitglieder gestimmt hat. Bei 21 gesetzlich stimmberechtigten Bezirksratsmitgliedern wären dieses 11 Stimmen – auch wenn ein Bezirksratsmitglied heute nicht anwesend ist. Sollte dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht werden, findet ein weiterer Wahlgang statt, für den auch andere als für den ersten Wahlgang vorgeschlagene Personen benannt werden können. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben werden.

Er bittet um Wahlvorschläge.

Bezirksratsfrau Grobleben schlägt sich selbst vor.

Bezirksratsherr List schlägt Bezirksratsfrau Schmalz vor.

Bezirksratsherr Klenke schlägt Bezirksratsfrau Steingrube vor.

Bezirksratsherr Bulut schlägt sich selbst vor.

Bezirksratsfrau Grobleben schlägt zudem Bezirksratsherrn List vor, der die Nominierung ablehnt.

Weiterhin schlägt Bezirksratsfrau Grobleben den Bezirksbürgermeister Grube als Kandidaten für die Stellvertretung vor. Er lehnt dies ab.

Die vier Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich dem Bezirksrat kurz vor.

Bezirksbürgermeister Grube fragt, ob geheime Wahl beantragt wird. Dies ist nicht der Fall.

Bezirksbürgermeister Grube stellt fest, dass zur Wahl der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin bzw. des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters entsprechend der Vorschlagsreihenfolge als Wahlvorschläge 1. Bezirksratsfrau Grobleben, 2. Bezirksratsfrau Schmalz, 3. Bezirksratsfrau Steingrube und als 4. Wahlvorschlag Bezirksratsherr Bulut stehen. Er weist darauf hin, dass auf dem Wahlzettel keine zusätzlichen Angaben gemacht werden dürfen.

Bezirksbürgermeister Grube bittet, aus den Reihen der Fraktionen, der EinzelvertreterInnen und der Beratenden Mitglieder eine Wahlkommission zu bilden.

Im Folgenden wird festgestellt, dass der Wahlkommission Bezirksratsfrau Hamburg von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksratsfrau Laube von der SPD-Fraktion, Bezirksratsherr List von der Fraktion DIE LINKE., Bezirksratsherr Klenke von der CDU-Fraktion sowie Bezirksratsherr Ganskow (Piraten) angehören.

Herr Mingers teilt die Stimmzettel aus und nimmt sie anschließend mit der Wahlurne entgegen.

Nach Abschluss des ersten Wahlgangs fragt Bezirksbürgermeister Grube, ob jeder seinen Stimmzettel abgegeben hat. Da dies der Fall ist, schließt er den 1. Wahlgang und bittet die Wahlkommission, das Wahlergebnis zu ermitteln und ihm danach bekannt zu geben.

Nach einer Unterbrechung eröffnet Bezirksbürgermeister Grube die Sitzung wieder und gibt das Wahlergebnis wie folgt bekannt:

Es sind 21 Bezirksratsmitglieder stimmberechtigt gewesen, von den 20 anwesenden Mitgliedern haben alle ihre Stimme abgegeben. Alle Stimmen sind gültig gewesen. Im Ergebnis hat Bezirksratsfrau Schmalz 10 Stimmen erhalten; auf Bezirksratsfrau Steingrube sind 6 Stimmen entfallen, auf Bezirksratsfrau Grobleben 2 Stimmen und auf Bezirksratsherrn Bulut ist 1 Stimme entfallen – es gab eine Enthaltung. Damit hat keiner der Kandidaten die nach §67 Satz 3 NKomVG erforderliche Mehrheit von 11 Stimmen erreicht und es ist ein 2. Wahlgang erforderlich (§ 67 Satz 4 NKomVG).

Bezirksbürgermeister Grube teilt mit, dass in diesem 2. Wahlgang die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben werden (§ 67 Satz 5 NKomVG).

Es werden keine weiteren Wahlvorschläge gemacht, die vier KandidatInnen des 1. Wahlgangs stellen sich erneut zur Wahl.

Nach Durchführung der Stimmabgabe, ermittelt die Wahlkommission das Wahlergebnis und gibt es Bezirksbürgermeister Grube zur Kenntnis.

Bezirksbürgermeister Grube gibt das Wahlergebnis bekannt:

Es sind 21 Bezirksratsmitglieder stimmberechtigt gewesen, von den 20 anwesenden Mitgliedern haben alle ihre Stimme abgegeben. Alle Stimmen sind gültig gewesen. Im Ergebnis hat Bezirksratsfrau Schmalz 10 Stimmen erhalten; auf Bezirksratsfrau Steingrube sind 7 Stimmen entfallen, auf Bezirksratsfrau Grobleben 2 Stimmen und auf Bezirksratsherrn Bulut ist keine Stimme entfallen – es gab eine Enthaltung. Damit ist Bezirksratsfrau Schmalz zur Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt.


Bezirksbürgermeister Grube fragt Bezirksratsfrau Schmalz, ob sie die Wahl annimmt und sie nimmt an.

Bezirksbürgermeister Grube beglückwünscht die Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Schmalz.

Herr Wescher informiert die Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Schmalz, dass mit diesem Amt (entsprechend der Drucksache zur Besetzung des Integrationsbeirats Linden-Limmer, Drucks. Nr. 15-0183/2017) gleichzeitig die Abwesenheitsvertretung des Vorsitzes im Integrationsbeirat verbunden ist. Dies wird zum Protokoll genommen.

Bezirksratsfrau Schmalz wurde im 2. Wahlgang mit den meisten Stimmen zur Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt und nahm die Wahl an.

Auf Bezirksratsfrau Schmalz entfielen im 2. Wahlgang 10 Stimmen, auf Bezirksratsfrau Grobleben 2 Stimmen, auf Bezirksratsfrau Steingrube 7 Stimmen und auf Bezirksratsherrn Bulut keine Stimme - bei einer Enthaltung.



TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 1220/2017)

Bezirksbürgermeister Grube erinnert an die nun 30 Jahre währende Debatte um das Fössebad. Mit der heute vorliegenden Verwaltungsvorlage, die der Bezirksrat erst gestern erhalten hat, wird ein Neubau vorgeschlagen.

Er begrüßt Frau Senger und Herrn Zapke vom Fachbereich Sport und Bäder, Herrn Bär vom Fachbereich Gebäudemanagement und Herrn Finger vom Fachbereich Recht.

Herr Zapke präsentiert den Vorschlag der Verwaltung zum Neubau eines Schwimmbades im Stadtbezirk Linden-Limmer.

[Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt]

Bezirksratsherr Dr. Gardemin fragt, ob die Fertigstellung für das neue Bad erst in vier Jahren möglich ist, weil das ÖPP-Verfahren bis zu 18 Monate benötigt.

Bezirksratsherr David Müller fragt, in welchem Maße das ÖPP-Verfahren die Gesamtkalkulation verteuert und ob eine herkömmliche Beauftragung nicht günstiger sei.

Herr Bär antwortet, dass beim ÖPP-Verfahren die Planung, der Bau und die Finanzierung zusammengefasst durch einen privaten Partner erfolgen, der im Anschluss an eine europaweite Ausschreibung ausgewählt wird. Die Finanzierung durch die Landeshauptstadt erfolgt über Kredite, das Grundstück sowie das hergestellte Objekt bleiben im Eigentum der Stadt Hannover. Das angestrebte ÖPP-Verfahren ist kein Mietkauf.

Das Verfahren braucht nicht mehr Zeit als die herkömmliche Einzelausschreibung der verschiedenen Leistungen, die ebenfalls europaweit erfolgen müsste.


Auch in einem anderen Verfahren würde die Stadt die benötigten Leistungen über Kredite finanzieren, insofern ist ein ÖPP-Verfahren nicht teurer. Bevor die Verfahrensentscheidung getroffen wird, ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung anhand vorab bekannt gegebener Kriterien, wie funktionale Qualitäten, bedarfsgerechte Architektur, Nachhaltigkeit sowie Preisgestaltung durchzuführen. Diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird die Basis der Entscheidung und des Verwaltungsvorschlags sein wird.

Herr Finger ergänzt, dass die Stadt sich an das Vergaberecht halten muss, das u.a. die europaweite Ausschreibung des Neubaus beinhaltet. Derzeit kann deswegen auch die Ausgestaltung der Dienstleistungskonzession nicht vorhergesehen oder verhandelt werden.

Ratsherr Machentanz ergänzt, dass eine Finanzierung durch Kredite zu Lasten der Zukunft der Kinder geht.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin stellt fest, dass die Integration des Veranstaltungszentrums Bei Chez Heinz von der Verwaltung als nicht wirtschaftlich bezeichnet und deshalb abgelehnt wird. Er fragt, ob die Berechnungen vorgelegt werden können und ob die Entscheidung anders getroffen würde, wenn die benannten Mängel nicht vollständig durch die Stadt finanziert werden müssten.

Herr Bär erläutert, dass man sich ein detailliertes Bild von der Situation vor Ort gemacht habe. Der Veranstaltungsort befindet sich im Keller des bisherigen Bades. Wenn das Bad wegfällt, fehlt dem Bei Chez Heinz die technische Anbindung. Die Herstellung einer technischen Autonomie ist nicht wirtschaftlich. Bei der Suche nach einem neuen, geeigneten Standort will die Verwaltung behilflich sein.

Die Frage zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit werden schriftlich beantwortet.

Bezirksratsherr Ganskow fragt, welche Kosten entstehen, wenn das bestehende Veranstaltungszentrum an den Neubau angeschlossen würde.

Bezirksratsfrau Steingrube merkt an, dass die bisherige Unterstützung durch die Verwaltung für das Bei Chez Heinz ohne Ergebnis geblieben ist.

Ratsherr Klippert führt aus, sein Eindruck sei, dass das Bei Chez Heinz dem Wohnungsbau im Wege stehe. Der Oberbürgermeister habe bereits mitgeteilt, dass Flächen für den Wohnungsbau zu verkaufen sind.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin fragt, ob die Überlegungen einen Teil der Fläche mit Wohnungen zu bebauen, dazu geführt haben, dass das Freibad nicht saniert werden soll.
Er fragt weiter, wie viele Wohnungen und auf welcher Fläche sie gebaut werden könnten.

Bezirksratsherr David Müller fragt ergänzend, ob die Wohnungen genossenschaftlich vermietet werden.

Herr Zapke antwortet, dass bisher keine konkrete Nutzfläche für die Wohnbebauung und keine Wohnflächen ausgewiesen sind. Bisher sei dies eine theoretische Überlegung, insofern können auch keine Angaben über das Vermietmodell getroffen werden.
Wenn tatsächlich 800.000 Euro auf diese Weise erwirtschaftet werden können, würde diese Summe in die Finanzierung des Bades eingehen.

Die Liegewiese am Fössebad könnte nicht in diese Überlegungen einbezogen werden. Sie soll erhalten werden und ist für die Wohnbebauung nicht geeignet.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin insistiert, wo genau der Neubau auf der bestehenden Fläche positioniert werden soll.

Herr Zapke antwortet, dass zum gegenwärtigen Stand der Planungen keine Positionierung bestimmt werden kann.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin fragt, warum in Misburg das Freibad saniert wird und in Limmer eine Sanierung abgelehnt wird. In einer früheren Präsentation wurde die Sanierung des Freibades am Fössebad in Aussicht gestellt und mit 500.000 Euro beziffert. Die Machbarkeitsstudie habe in allen vorgestellten Varianten ein Freibad vorgesehen.

Insgesamt erscheinen die Planungen auf ein wettkampffähiges Sportbad abzuzielen und die Familienfreundlichkeit bleibt sekundär. Bezirksratsherr Dr. Gardemin fragt, ob andere Städte diese beiden Aspekte „Leistungssport und Familie“ in einem Schwimmbad anbieten.

Herr Zapke antwortet, dass die beiden Freibadbecken in Misburg aktuell in Betrieb sind, während das Freibad in Limmer seit rund fünf Jahren ohne Wasser ist. Zudem war die vorhandene Ausstattung äußerst gering: das Freibad war unbeheizt und nur 1,30 m tief. Die Unterlagen zum Fössebad dokumentieren, dass eine Sanierung der bestehenden Anlage nicht möglich ist.

Er wird die genannte Sanierungssumme prüfen und das Ergebnis schriftlich mitteilen.

Er führt weiter aus, dass die Planungen mit der Installation eines separaten Planschbeckens und mit der Option eines Cabriodaches – in der Stadt Emden wurde dies realisiert - durchaus die Familiennutzung berücksichtigen. Herr Zapke wird die Angebote anderer Städte prüfen.

Bezirksratsfrau Steingrube entgegnet, dass eine sogenannte Cabrioöffnung des Daches hohe Kosten verursacht. Sie fragt, in welchem Verhältnis diese zur Sanierung des Freibades stehen.

Bezirksratsherr David Müller merkt an, dass der Neubau die Historie der 120jährigen Freibadefläche ignoriert.

Er fragt, ob der genannte bundesweite Vergleichswert zur Freibadewasserfläche (qm je 1000 EinwohnerInnen) auf dem Vergleich von Städten beruht oder auch die einwohnerschwachen Landgebiete mit einbezieht.

Herr Zapke wird die Datenbasis überprüfen und das Ergebnis schriftlich mitteilen.

Bezirksratsherr David Müller fragt, ob das Volksbad Limmer als Freibadersatz berücksichtigt werden kann, da es selbst in erheblichem Maße sanierungsbedürftig und außerdem hochwassergefährdet ist.

Herr Zapke antwortet, dass das Volksbad entsprechend des Bäderkonzeptes der Stadt Hannover zum gegebenen bzw. notwendigen Zeitpunkt für eine Sanierung berücksichtigt wird.

Die Aussage zur Hochwassergefahr wird überprüft und Ergebnisse schriftlich mitgeteilt.

Bezirksratsherr David Müller ergänzt, dass das Volksbad nicht an den ÖPNV angeschlossen und somit für viele Menschen im Bezirk kaum erreichbar ist.

Er kritisiert, dass keine Sauna in den Neubau integriert werden soll. Die vorgelegten Besucherzahlen (7.000 im Jahr) sollen diese Entscheidung rechtfertigen, sind aber zugleich Beleg der unattraktiven Ausstattung. In der Machbarkeitsstudie wurde eine Sauna als wichtiger Anziehungspunkt genannt, um das Bad wirtschaftlich betreiben zu können.

Herr Zapke betont, dass für das Misburger Bad jährlich 28.000 und für das Nord-Ost-Bad sogar 30.000 SaunanutzerInnen prognostiziert werden. Vor diesem Hintergrund ist eine
Sauna im Fössebad mit 7.000 Besuchern nicht wirtschaftlich. Die Verwaltung wird aber die Aussage der Machbarkeitsstudie überprüfen.

Bezirksratsherr Bulut ergänzt, dass eine schlecht ausgelastete Sauna im Fössebad den Eintrittspreis für alle Nutzungen des Bades erhöhen könnte.

Bezirksratsherr David Müller verweist die Verwaltung auf den jüngst beschlossenen Bezirksratsantrag (Drucks. Nr. 15-0645/2017) der Fraktion DIE LINKE., der eine Vielzahl der heute formulierten Forderungen bereits benannt hat.

Ratsherr Klippert kritisiert, dass die Bezirksratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht ausreichend Druck auf Ihre Mehrheitsfraktionen im Rat der Stadt ausüben.

Er fragt weiter, warum das Fössebad ein 50-m-Wettkampfschwimmbecken bekommt und nicht das Misburger Bad, das zudem über eine bessere Verkehrsanbindung verfügt. Die Menschen in Linden und Limmer wollen ein Familienbad.

Bezirksratsfrau Hamburg fragt, ob das Stadionbad und andere städtische Flächen nicht ausreichen, um den Bedarf an Wassersportflächen in Hannover zu realisieren.

Herr Zapke antwortet, dass für den Sport Wasserflächen fehlen. Die Schließung des Stadionbades hat den Mangel deutlich gemacht.

Bezirksratsherr Stefan Müller betont, dass viele Kinder aus dem Bezirk Mitglieder der Sportvereine sind und so die Wettkampfbahn nutzen werden.

Er fragt, wo die Parkplätze für den Neubau realisiert werden und ob dabei Kleingartenflächen eingeplant werden.

Bezirksratsherr Ganskow fragt, welche prozentuale Verteilung für die Nutzungen von Sport und Familie zugrundegelegt werden.

Herr Finger stellt dar, dass die heutigen Informationen der Verwaltung zu einem sehr frühzeitigen Zeitpunkt erfolgen, der noch nicht alle Antworten im Detail ermöglicht. Die Verwaltung steht am Anfang des Verfahrens. Deshalb kann eine konkrete Kostenberechnung für bspw. das Cabriodach nicht vorgelegt werden.

Bezirksbürgermeister Grube entgegnet, dass der Bezirksrat nur noch die Sitzung am 7. Juni zur abschließenden Auseinandersetzung und Entscheidung über die Grundkonzeption des Neubaus hat.

[Weitere Antworten wird die Verwaltung vor der Sitzung des Stadtbezirksrats am 07.06.2017 schriftlich übermitteln.]

Antrag,
die Verwaltung zu beauftragen,

1. ein Hallenbad mit 50 m Sportbecken, Lehrschwimmbecken und Kinderbecken zu bauen,
2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell unter Berücksichtigung der bereits vorgelegten Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu prüfen,
3. bei nachgewiesener Eignung das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen,
4. den mit der Gemeinnützigen Fössebad Betriebsgesellschaft mbH geschlossenen Betriebsführungsvertrag in dem Jahr zu kündigen in dem das neue Bad fertiggestellt wird,
5. im Anschluss das alte Bad zurück zu bauen und
6. das Bad nach dem Neubau in städtischer Trägerschaft zu betreiben.


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 12.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
gegen 20.00 Uhr nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes

Einwohner (1) führt aus, dass der Wunsch nach einem Sportbad in Limmer nicht aus der Einwohnerschaft des Bezirks kommt.

Einwohner (2) fragt, ob es Vergleichsberechnungen gibt, die die behauptete Wirtschaftlichkeit des vorgeschlagenen Neubaus darlegen und ob dabei das kommende Bevölkerungswachstum durch die Wasserstadt und ähnliche Baubereiche berücksichtigt wurden.

Einwohner (3) berichtet, dass das Bei Chez Heinz neben dem Keller- auch den Erdgeschossbereich erhalten will und bereit ist, Maßnahmen zur Erhaltung des Veranstaltungszentrums mit zu finanzieren.

Herr Bär antwortet, dass eine Erhaltung des Komplexes technisch machbar ist, aber mit sehr hohen Kosten verbunden wäre.

Einwohner (3) fragt, wieviel der Gesamtfläche des Geländes Fössebad für die verschiedenen, zukünftigen Nutzungen vorgesehen ist: für den Neubau, Parkplätze, Wohnbebauung, Liegeflächen, etc.

Er fragt weiter, ob und in welcher Größe eine Tribüne für das Sportbecken vorgesehen ist und wieviel diese gegebenenfalls kosten wird. Insbesondere sollen die Kosten im Vergleich dargestellt werden zu den Kosten eines Freibades, das er in einer Größe von 20 mal 20 Metern zzgl. einer installierten Rutsche vorschlägt.

Herr Zapke antwortet, dass im Neubau eine Tribüne mit 250 Plätzen geplant ist. Die Kosten für den Tribünenbau würden dem Stadtbezirksrat schriftlich nachgereicht.


Einwohner (4) fragt, ob der Flächenbedarf der Erweiterung des Westschnellwegs mit dem Bedarf des Fössebadneubaus konkurriert.


Herr Bär antwortet, dass die genaue Platzierung des Bades in einem Wettbewerb für den Neubau festgelegt wird.

Einwohner (5) konstatiert, dass im Bezirk Linden-Limmer die meisten Kinder und außerdem im Stadtteil Linden die meisten alleinerziehenden Mütter leben. Beide Gruppen benötigen dringend ein Freibad in nächster Nähe.

Einwohnerin (6) fragt, wo die Besucher der Sportveranstaltungen parken sollen.

Herr Zapke antwortet, dass hier keine reine Sportstätte konzipiert wurde. Die Schwimmbahn wird teilbar sein und steht nicht allein dem Sport zur Verfügung. Es wird zudem ein Lehrschwimmbecken und eine zusätzliches Planschbecken geben. Es wird weiter geprüft, ob das Dach des Bades im Sommer geöffnet werden kann.

Die Nutzung für den Sport ist aber eine wichtige Zielsetzung.

[Weitere Antworten wird die Verwaltung vor der der Sitzung des Stadtbezirksrats am 07.06.2017 schriftlich übermitteln.]


Einwohnerin (8) fragt, ob der neugestaltete Spielplatz an der Schwanenwange für Kleinkinder erweitert werden wird.

Bezirksbürgermeister Grube verweist auf den interfraktionellen Antrag aus dem Bezirksrat, der die Umgestaltung vorsieht.


Einwohnerin (9) wendet sich gegen die geplante Platzbenennung nach dem getöteten Halim Dener, wie sie der gemeinsame Antrag unter TOP 8.1.1. vorsieht. Sie kritisiert, dass eine Benennung nach einem zu Tode gekommenen 16-jährigen Jungen, der sich für eine terroristische Organisation engagiert hat, pädagogisch zweifelhaft ist. Eine Erinnerungskultur mit solchen Vorbildern ist nicht vermittelbar und steht im Widerspruch zur Erinnerungskultur wider das Naziregime.
Zudem, sagt sie, werde durch die Benennung das Verhältnis und das Miteinander zwischen kurdischtürkischen und türkischen Bewohnerinnen und Bewohnern stark belastet. Sie erwartet von deutschen Parteien, dass sie sich für ein friedliches Zusammenleben auch hier in Linden engagieren. Konflikte aus der Türkei sollen hier nicht ausgetragen oder geschürt werden.

Bezirksratsherr David Müller widerspricht, dass mit diesem Antrag eine Terrororganisation unterstützt werden soll.

Ratsherr Klippert ergänzt, dass der Antrag auf die Schicksale von weltweit flüchtenden Menschen aufmerksam machen soll.

Einwohnerin (10) entgegnet Einwohnerin (9), dass Kurdinnen und Kurden nach Deutschland geflüchtet sind und dass Halim Dener ein Flüchtling, zur Flucht getrieben und kein Terrorist gewesen sei.

Einwohner (11) weist darauf hin, dass Plätze und Straßen üblicherweise nach Personen benannt werden, die etwas geleistet haben und geehrt werden sollen. Das kann einem Jungen, der für die PKK plakatiert hat, nicht zuerkannt werden.

Weitere Einwohnerinnen und Einwohner diskutieren kontrovers die Benennung.

Bezirksratsfrau Steingrube entgegnet einer Einwohnerin, dass die Untersuchung des Todesfalls bestätigt hat, dass der beteiligte Polizeibeamte Halim Dener nicht ermordet hat.


Einwohner (12) zitiert aus einer Verwaltungsentscheidung mit der abgelehnt wird, ein Verkehrskonzept auf der Basis von Vorschlägen der Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer zu entwickeln.

Er verliest eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative, mit der die Forderung eines Verkehrskonzepts für den Stadtteil Limmer bekräftigt wird.

[Die Pressemitteilung liegt dem Protokoll bei]

Bezirksbürgermeister Grube erinnert, dass die in der kommenden Juni-Sitzung vorgestellte Drucksache zum Thema „Hochbahnsteige Limmerstraße“ und der korrespondierende Runde Tisch sich auf den Busverkehr von und nach Limmer auswirken könnten.

Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde um 19.05 Uhr eröffnet und um 20.15 Uhr wieder geschlossen


TOP 6.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1828, Studentisches Wohnen am Ricklinger Stadtweg
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0661/2017 mit 5 Anlagen)

Bezirksratsherr Geffers führt aus, dass der begrüßenswerte Plan, ein dringend benötigtes Studentenwohnheim zu bauen, von den Gesundheitsrisiken für die Bewohner überlagert wird, die insbesondere durch Lärmimmissionen am Ort entstehen. Allein der benachbarte Zugverkehr wird täglich mit 307 Zügen tagsüber und 147 Zügen nachts kalkuliert. Hinzu kommen ein immenses Straßenverkehrsaufkommen sowie drei Straßenbahnlinien. Es resultiert ein Lärmaufkommen von 71 bis 75 Dezibel - üblicherweise sind in Wohngebieten tagsüber 59 und nachts 49 Dezibel einzuhalten. Angesichts dieser Belastung, so Bezirksratsherr Geffers, ist die in der Drucksache betonte Einschränkung, dass hier nur studentisches also nicht dauerhaftes Wohnen geplant sei, nicht nachvollziehbar. Wohnen muss immer geschützt werden. Er fordert die Verwaltung auf, die Drucksache nachzubessern.

Frau Winters entgegnet, die Stadt Hannover geht davon aus, dass mit geeigneten baulichen Maßnahmen und Vorkehrungen die Grenzwerte eingehalten werden und somit die Nutzung des Areals für das geplante Studierendenwohnheim möglich und zulässig ist. U.a. soll das Gebäude an der Bahnseite neben den Fenstern auch ein zusätzliches Lüftungssystem erhalten. In Zukunft wird voraussichtlich, so teilt der Bauherr mit, ein Büroriegel zwischen Wohnheim und entstehen, der den Lärm weiter eindämmen würde.

Bezirksbürgermeister Grube weist darauf hin, dass der private Bauherr die Wohnungen nicht vermietet bekommt, wenn er keine bewohnbaren Zustände herstellt.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin weist auf zusätzliche Belastungen durch die Abgase des Straßenverkehrs hin.

Bezirksbürgermeister Grube unterbricht die Sitzung von 20.35 bis 20.45 Uhr.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1828
    - Neubau von Wohneinheiten für Studierende sowie Büroflächen für die Hochschulverwaltung -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1828 zu beschließen,
  4. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1828 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu beschließen.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen



TOP 6.3.


Planfeststellungsverfahren Schallschutzwand der DB - Wasserstadt Limmer
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 1186/2017 mit 2 Anlagen)

Herr Clausnitzer berichtet über das Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Lärmschutzwand, die die schalltechnischen Erfordernisse zum Schutz des Bauentwicklungsgebiets Wasserstadt Limmer umsetzt. Das Verfahren wird überwacht von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Landeshauptstadt ist zur Stellungnahme berechtigt und stellt fest, dass die technische Ausführung der geplanten Lärmschutzwand und die bauliche Durchführung dem anerkannten Stand der Regelungen zum Schallschutz entsprechen.

Herr Clausnitzer merkt an, dass es für die Anwohner im angrenzenden Bereich des Stadtteils Ahlem zu keiner Verschlechterung kommt.

Die Lärmschutzwand wird nicht durchgängig mit einer Höhe von 4 Metern errichtet, sondern im Bereich der kreuzenden Wunstorfer Straße auf 2,5 Meter abgesenkt. Die Höhenreduzierung entspricht den denkmalschutzrechtlichen Erfordernissen für die dortige Brücke und führt nicht zu einer kritischen Verminderung der Schallschutzfunktion.

Bezirksratsherr Geffers stellt fest, dass in der vergangenen Sitzung des Stadtbezirksrats Ahlem-Badenstedt-Davenstedt diskutiert wurde, ob die geplante Schallschutzwand optimalen oder nur ausreichenden Schutz bieten wird.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin fragt, ob ein zusätzlicher Grünbewuchs der Schallschutzwand eine verbesserte Absorption erzielen könnte.

Bezirksratsherr David Müller fragt, ob die Bahn den Schallschutz in Richtung Heisterbergallee erweitern wird.

Herr Clausnitzer antwortet, dass die Ausführung der Lärmschutzwand hochwertig ist und den bundesweiten technischen Standard realisiert. Es handelt sich um eine lärmabsorbierend gestaltete Aluminiumwand. Eine Begrünung hätte keinen größeren Effekt auf die Funktion.

Er führt weiter aus, dass das Planfeststellungsverfahren auf Initiative der Wasserstadt Projektgesellschaft eingeleitet wurde – die Verpflichtung ergibt sich aus dem städtebaulichen Vertrag. Ein verpflichtender Schutz wird von der Projektgesellschaft, akzeptiert von der Bahn, deshalb nur für die Wasserstadt errichtet und nicht bis zur Heisterbergallee ausgedehnt.
Die Bahn betreibt ein eigenes Programm zur Sanierung und Errichtung von Lärmschutzbauten. Die Emissionswerte, die in Ahlem erreicht werden, sind für eine bauliche Maßnahme der Bahn nicht gegeben.

Bezirksratsfrau Schweingel berichtet, dass die Deutsche Bahn plant, die Lärmwerte durch neues Schienenmaterial und veränderte Wagons zu verringern.

Herr Clausnitzer stellt fest, dass die Berechnungen für die geplante Lärmschutzwand auf dem derzeitigen vorhandenen Bahnmaterial und den bestehenden Zugfrequenzen basieren. Sollten Materialverbesserungen von der Bahn umgesetzt werden, würden sie einen zusätzlichen Schutzeffekt bewirken.

Herr Clausnitzer teilt auf Nachfrage von Bezirksratsherrn List mit, dass die Lärmschutzwand keinen Einfluss auf den Stadtbahnausbau haben wird.

Antrag,

der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen.

17 Stimmen dafür, keine Stimme dagegen, 2 Enthaltungen - mit den Änderungen der
Drucks. Nr. 15-1261/2017


TOP 6.3.1.
Ergänzungsantrag zu Drucks. Nr. 1186/2017: Planfeststellungsverfahren
Schallschutzwand der DB - Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-1261/2017)

Bezirksratsherr Ganskow beantragt die Begrünung der geplanten Lärmschutzwand. Er weist auf bestehende Förderprogramme hin, die eine Begrünung von Gebäuden subventionieren.

Bezirksratsherr Geffers gibt zu bedenken, dass ein Eingriff in das bestehende Vertragswerk zu Verzögerungen bei der Umsetzung führen könnte.

Herr Clausnitzer weist darauf hin, dass bisher keine Bepflanzung vorgesehen ist und so nur sehr geringfügig verbesserte Schutzwerte erzielt würden.

Antrag

die Lärmschutzwand ist mit einer Begrünung zu versehen

13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 6.4.
IGS Linden, Flachdach-Teilsanierung
(Drucks. Nr. 1062/2017 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr List erinnert den Stadtbezirksrat an die Ansprache des Schulleiters der IGS Linden in der Dezembersitzung. Für eine, dem Lehrauftrag angemessene Weiterführung des Schulbetriebs, hatte der eine umfassende Sanierung bzw. einen Neubau der Gebäudeanlage gefordert. Der Leiter hatte eine Vielzahl von Missständen benannt und die systematische Vernachlässigung der IGS durch die Schulverwaltung bemängelt. Folglich, so Bezirksratsherr List, greift eine Dachsanierung viel zu kurz.

Herr Wescher berichtet, dass die hier zur Beschlussfassung vorliegende Drucksache zur Flachdachsanierung eine Maßnahme im Rahmen der baulichen Unterhaltung ist. Davon unabhängig werden Mittel für investive Vorhaben bereitgestellt:

In der vom Rat beschlossenen Finanzplanung der Jahre 2016 - 2019 für den Fachbereich Gebäudemanagement sind 1,155 Mio. Euro für Brandschutzmaßnahmen in der IGS Linden eingeplant. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde bereits begonnen. Im Rahmen des Investitionsmemorandums bis 2025 sind weitere 5,0 Mio. Euro für die Sanierung der Sporthalle IGS Linden vorgesehen. Aktuell erfolgt verwaltungsintern eine Priorisierung aller im Investitionsmemorandum berücksichtigten Maßnahmen für die Folgejahre. Erst im Anschluss kann zu den im Investitionsmemorandum berücksichtigten Maßnahmen verwaltungsseitig eine angedachte Zeitschiene vorgelegt werden. Die zeitliche Umsetzung der Sanierung der Sporthalle der IGS Linden kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

In der vorläufigen Finanzplanung im Teilhaushalt des Fachbereichs Gebäudemanagement für die Jahre 2020 - 2023 und fortfolgende sind für die Sanierung der IGS Linden verwaltungsseitig insgesamt weitere 8,0 Mio. € vorgesehen. Damit sollen – unter Berücksichtigung baulicher Unterhaltung – nach dem derzeitigen Stand in den nächsten 10 Jahren rd. 15 Mio. Euro für bauliche Maßnahmen an der IGS Linden fließen. Zum heutigen Zeitpunkt kann jedoch noch keine Aussage getroffen werden, wann die Umsetzung der vorgesehenen Sanierung der IGS Linden erfolgt und welche der Wünsche der Schule in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden können.

Bezirksratsherr Ganskow verweist auf die Vorgabe zum „Gründachaufbau“ in der Projektbeschreibung zur Dachsanierung. Er fragt, ob, die Begrünung nur auf dem sanierten Teil des Flachdachs oder im gesamten Dachbereich umgesetzt wird.

[Antwort der Verwaltung zum Protokoll: Der Gründachausbau wird zunächst auf der Teilfläche, die saniert wird, vorgenommen. Da weitere Maßnahmen zu erwarten sind, wird der Gründachausbau schrittweise fortgesetzt.]

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Dachsanierung der IGS Linden in Höhe von insgesamt 575.000 €
und
2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 6.5.
Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 0892/2017)

Bezirksratsfrau Schmalz fragt, ob eine tarifliche Bezahlung in den Kindertagesstätten garantiert wird.

Frau Krüger antwortet, dass die Träger der Einrichtungen sich verpflichten, die Tariflöhne zu zahlen und entsprechend Steigerungen zu berücksichtigen.

Antrag,

zu beschließen
  1. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, 3/4-Betreuung) des Familienzentrums St. Nikolai Limmer, Sackmannstraße 34,
  2. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, 3/4-Betreuung) der Kindertagesstätte St. Martin, Badenstedter Straße 37,
  3. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, 3/4-Betreuung) der Kindertagesstätte Fössebutjer, Noltestraße 28,

jeweils in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes Hannover (Staki) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und

- ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der LHH und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung der verbandlichen Kindertagesstätten (VBE), (Ziffer 1 und 2), sowie
- ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren (Ziffer 3).

Einstimmig


TOP 6.6.
Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes an der Egestorffschule in Trägerschaft des Diakonischen Werkes
(Drucks. Nr. 0927/2017 mit 1 Anlage)

Antrag,

zu beschließen,
dem Diakonischen Werk, Stadtverband Hannover e.V., - Die Leine-Lotsen - zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes in der Egestorffschule, Petristraße 4, 30449 Hannover
  • für das Schuljahr 2017/2018 vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2018 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr. 1805/2008, siehe Anlage 1) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 6.7.
Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
(Drucks. Nr. 0985/2017)

Antrag,

zu beschließen,

den Betrieb der temporär eingerichteten Hortgruppe (20 Plätze, Ganzjahresöffnung) in der Grundschule Salzmannstraße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. (AWO) um zwei Jahre zu verlängern

und

dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens zum 01.08.2017 bis zum 31.07.2019, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 6.8.
Umstrukturierung Familienzentrum St. Vinzenz
(Drucks. Nr. 1064/2017)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin fragt, warum sich die Kindergartengruppe im Haupthaus Allerweg von einer integrativen zu einer regulären Gruppe verkleinert.

Bezirksratsherr David Müller fragt ergänzend, ob die Nebenstelle des Familienzentrums in der Deisterstraße auch nach dem Umbau des Gebäudes am Allerweg erhalten wird.

Frau Schott antwortet, dass die Umstrukturierung vor allem in der Deisterstraße umgesetzt wird. Anlass der Veränderung ist der verstärkte Bedarf an integrativen Plätzen. Am Allerweg können – aufgrund baulicher Unzulänglichkeiten - nur 2 Plätze realisiert werden. Die Außenstelle in der Deisterstraße verfügt aber über einen geeigneten Raum, der groß genug ist, um eine integrative Gruppe mit 4 Plätzen zu schaffen. Diese Veränderung setzt einen Raumtausch zwischen Allerweg und Deisterstraße - bzw. zwischen den nutzenden Gruppen – voraus.

Die Außenstelle Deisterstraße wird nicht aufgegeben. Hier wird eine Gruppe von 17 inklusiv 4 integrativ zu betreuenden Kindern etabliert.

Antrag,
zu beschließen,

folgende Umstrukturierungsmaßnahmen im Familienzentrum St.Vinzenz, Allerweg 9, 30449 Hannover durchzuführen:
  • eine Kindergarten-Integrationsgruppe mit insgesamt 18 Kindergartenplätzen (ganztags, für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, davon zwei integrative Plätze) im Haupthaus der Einrichtung in eine reguläre Kindergartengruppe mit 18 Kindergartenplätzen umzuwandeln;
  • eine Kindergartengruppe (ganztags, für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt) mit 24 Plätzen in der Außenstelle des Familienzentrums, Deisterstraße 63, in eine Kindergarten-Integrationsgruppe mit 17 Plätzen (ganztags, davon bis zu vier integrative Plätze), umzustrukturieren;
  • eine neue Kindergartengruppe mit 10 Plätzen (ganztags, für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt) in der Außenstelle des Familienzentrums einzurichten und
  • dem Caritasverband Hannover e.V. als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" und auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1239/2017)

Bezirksbürgermeister Grube stellt die zugelassenen Zuwendungsanträge vor.

Antrag,
die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
· Empfänger: Caritasverband Hannover e.V. - St. Vinzenz -
· Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
· Verwendungszweck: 8. Familienausflug
(Anlage 1)
· Empfänger: Caritasverband Hannover e.V. - St. Godehard -
· Zuwendungsbetrag: 800,00 €
· Verwendungszweck: Familienausflug
· (Anlage 2)

· Empfänger: Bürgerbüro Stadtentwicklung
· Zuwendungsbetrag: 1.800,00 €
· Verwendungszweck: AudioStadt-Radtouren
(Anlage 3)
· Empfänger: Fährmanns Kinder Fest e.V.
· Zuwendungsbetrag: 2.250,00 €
· Verwendungszweck: Kinderfest
· (Anlage 4)

· Empfänger: Lindener Tisch e.V.
· Zuwendungsbetrag: 3.500,00 €
· Verwendungszweck: Umbau Suppenausgabe
(Anlage 5)

· Empfänger: Unternehmen Limmer e.V.
· Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
· Verwendungszweck: Stadtteilfest Limmer Live
(Anlage 6)

Einstimmig


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Benennung/Widmung für den Platz zwischen der Velvetstraße und der Pfarrlandstraße in „Ehepaar-Rüdenberg-Platz“
(Drucks. Nr. 15-0981/2017)

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:

Der Platz zwischen der Velvetstraße und der Pfarrlandstraße erhält die Benennung „Ehepaar-Rüdenberg-Platz“ und wird mit dieser Namensgebung dem Ehepaar Margarethe und Max Rüdenberg gewidmet.


13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung - mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-1259/2017




TOP 8.3.1.1.
Änderungsantrag zu Antrag Nr. 15-0981/2017: Benennung/Widmung für den Platz zwischen der Velvetstraße und der Pfarrlandstraße in "Ehepaar-Rüdenberg-Platz"
(Drucks. Nr. 15-1259/2017 mit 1 Anlage)

Unmittelbar vor Aufruf des TOP 8.3.1. legt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag vor, der den ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 15-0981/2017) derart änderte, dass an Stelle der dort vorgeschlagenen Platzfläche im Stadtteil Linden-Nord ein anderer Platz im Stadtteil Limmer nach dem Ehepaar Rüdenberg benannt würde.

Bezirksratsfrau Steingrube beantragt für die CDU-Fraktion, diesen Änderungsantrag in die Fraktionen zu ziehen, mit dem Hinweis, dass damit dann auch ihr Hauptantrag, ungeachtet der beschlossenen Dringlichkeit, noch einmal in die Fraktionen gezogen werde.

In Anbetracht dessen, dass die Intention des CDU-Antrages durch den nachträglich vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Kern verändert würde, empfahl Herr Wescher mit dem Hinweis auf eine neue Sachlage eine erneute Abstimmung über die Dringlichkeit des. Änderungsantrages.


Bezirksbürgermeister Grube lehnte eine Vertagung ab und vertrat demgegenüber die Rechtsauffassung, dass der Änderungsantrag hier nicht in die Fraktionen gezogen werden kann, da der Stadtbezirksrat bereits bei TOP 1. die Dringlichkeit des Hauptantrags festgestellt habe und der Änderungsantrag ein abgeleiteter Teil des Hauptantrages sei.

Die CDU-Fraktion kündigt an, dass sie die Entscheidung des Bezirksbürgermeisters nicht akzeptiert und sich an die Kommunalaufsichtsbehörde wenden wird.

Bezirksratsherr Mallast stellt den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor und begründet ihn.

Er führt aus, dass das Ehepaar Rüdenberg bis zu seiner Deportation im Stadtteil Limmer gewohnt hat. Der Vorschlag der CDU-Fraktion, dieselbe Fläche im Stadtteil Linden nach den Rüdenbergs zu benennen und somit nicht nach HalimDener, wie unter TOP 8.1.1. beantragt, wird dem Andenken an das Ehepaar Rüdenberg nicht gerecht. Eine Platzbenennung sollte daher im Stadtteil Limmer erfolgen.

Bezirksratsfrau Steingrube erwidert, dass Max Rüdenberg für Limmer zum Bürgervorsteher der Stadt Linden gewählt wurde. Sie fragt, welchen Bezug zum Stadtteil Linden die Antragsteller für Halim Dener benennen können.

Bezirksratsfrau Grobleben merkt an, dass mit dem CDU-Antrag jüdische Opfer des Naziregimes eine unerwünschte Platzbenennung verhindern sollen, das sei dem Gedenken nicht angemessen.

Bezirksratsherr Stefan Müller fordert die Antragsteller auf, den Platznamen zu Margarethe-und-Max-Rüdenberg-Platz zu vervollständigen.

Herr Mingers merkt an, dass die Verwaltung eine kompaktere Namengebung wie Ehepaar-Rüdenberg-Platz bevorzugt, die für die Anwohner gut erinnerbar wäre.

Bezirksratsherr Mallast entgegnet, dass der hier vorgeschlagene Platz keine direkten Anwohner hat. Er nimmt den Vorschlag von Bezirksratsherrn Stefan Müller so auf.

Antrag

Der Bezirksrat beschließt den ursprünglichen Antragstext wie folgt zu ändern:



Der Platz zwischen der Brunnenstraße und der Tegtmeyerstraße (ehemalige Wendeschleife Limmer, s. Anlage 1) erhält die Benennung "Margarethe-und-Max-Rüdenberg-Platz" und wird mit dieser Namensgebung dem Ehepaar Margarethe und Max Rüdenberg gewidmet.

13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.1.
Gemeinsam / Interfraktionell

TOP 8.1.1.
Benennung des Halim-Dener-Platzes in Linden-Nord
(Drucks. Nr. 15-0980/2017 mit 1 Anlage)


Bezirksratsfrau Steingrube kritisiert, dass im Antrag formuliert wurde, dass „Halim Dener beim Plakatieren von einem Polizeibeamten erschossen wurde“. Dies lege nahe, dass der Polizeibeamte absichtlich geschossen habe.

Bezirksbürgermeister Grube entgegnet, dass das Wort „erschossen“ neutral sei und ebenso für ein Unglück ohne Intention verwandt werden kann.

Bezirksratsherr Stefan Müller sagt, dass der Todesfall am Steintor, dem Ort des tragischen Ereignisses, dokumentiert werden sollte. Linden sei nicht der richtige Ort für das Gedenken.

Bezirksratsherr David Müller erwidert, dass u.a. die SPD-Ratsfraktion ein Gedenken am Steintor wiederholt verhindert habe.

Das kürzlich durchgeführte kurdische Neujahrsfest hat gezeigt, dass das kulturelle Zusammenleben im Stadtteil Linden friedlich gelingt und von der geplanten Benennung nicht gestört wird.

Bezirksratsherr David Müller führt weiter aus, dass die kurdische PKK in Deutschland zwar seit 1993 als Terrororganisation eingestuft wird - international erfolgte dies jedoch später. Es besteht also kein einheitlicher Blick auf die PKK. In Deutschland wurde den Anhängern der PKK im öffentlichen Diskurs eine vermeintliche Bedrohung zugeschrieben, die sich auch auf die Haltung der hiesigen Strafverfolgungsbehörden und des hier betroffenen Polizisten ausgewirkt hat.

In Linden kann, so Bezirksratsherr David Müller, dem erschossenen Halim Dener stellvertretend für Hannover ein Ort des Gedenkens gewidmet werden. Die Initiative zur Benennung geht hier von Gruppen, Personen und Parteiverbänden aus dem Bezirk aus und sollte zum 23. Todestag durchgeführt werden.

Bezirksratsherr Mallast erinnert, dass der Lebensort einer namensgebenden Person nicht alleiniges Kriterium für den Benennungsort ist. Er nimmt an, dass Im Bezirk wahrscheinlich die zahlenmäßig größte Kurdengruppe in Hannover lebt – auch dies legitimiere eine Platzbenennung.

Ratsherr Klippert stellt fest, dass der Oberbürgermeister den Stadtbezirksräten ihr einziges Recht, das der Benennung von Straßen und Plätzen nehmen, und indem er sich gegen die Kurden wendet gleichzeitig türkische Wählerstimmen einwerben will.

Bezirksratsherr Ganskow fordert dazu auf, auch eine türkische Person für die Benennung eines Platzes oder einer Straße im Bezirk vorzuschlagen.

Bezirksratsherr Geffers kritisiert die antragstellenden Fraktionen und EinzelvertreterInnen, die hier einen internationalen Konflikt in den Bezirk getragen haben.


Bezirksbürgermeister Grube unterbricht die Sitzung am 10.05.2017 um 22.10 Uhr.

Antrag,

der Stadtbezirksrat Linden-Limmer beschließt:

Die bisher namenlose Freifläche zwischen Velvet- und Pfarrlandstraße sowie Pfarrland-Spielplatz und Wilhelm-Bluhm-Straße (verwaltungsintern auch „Velvetplatz“ genannt) wird in Halim-Dener-Platz benannt.

An mindestens einem der aufzustellenden Straßenschilder wird eine Legendentafel mit folgendem Inhalt angebracht:


Halim Dener (27.12.1979 – 01.07.1994)
Kurdischer Aktivist und Geflüchteter, wurde am 30.06.1994 in Hannover von einem Polizeibeamten beim Plakatieren erschossen.

10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.1.2.
Kleinkindgerechte Kletterlandschaft für 1- bis 3-Jährige auf dem Spielplatz Schwanenwange (Spielplatz N.391 Wunstorfer Str/Schwanenburginsel)
(Drucks. Nr. 15-0987/2017)

Die Sitzung wird am 17.05.2017 um 18.00 Uhr fortgesetzt.

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:


Im Rahmen des Sonderprogramms für ökologische Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen wird aus dem für das Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Betrag eine kleinkindgerechte Kletterlandschaft mit zwei Spieltürmen (Modelle Sandberg 0-31321-500 und 0-31318-500) sowie einem kleinen Karussell für 1- bis 3-Jährige und mehreren kleinen Holzhäuschen auf dem Spielplatz Schwanenwange errichtet.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.1.3.
Beseitigung der Gefahrenquellen rund um den Zebrastreifen auf der Deisterstraße
(Drucks. Nr. 15-0997/2017)

Antrag,

die Verwaltung der LHH wird gebeten die folgenden Gefahrenquellen

  • quer zur Straße stehende Fahrradbügel, die stark genutzt werden
  • eine Streukiste der Abfallwirtschaft Hannover, die die Sicht einschränkt
  • parkende Personenkraftwagen im Bereich des Zebrastreifens
rund um den Zebrastreifen zu mindern und die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Einstimmig


TOP 8.4.
von Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)


TOP 8.4.1.
Errichtung einer Informations- und Präventionsstelle zu Cannabis und Cannabiskulturen unter Leitung des "Cannabis-Socialclub" - Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-0637/2017)

Bezirksratsfrau Grobleben stellt ihren Antrag vor und begründet ihn.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin erinnert daran, dass ein gleichlautender Antrag der Ratsgruppe Die FRAKTION im Sozialausschuss abgelehnt wurde. Er fragt die Verwaltung, ob der Stadtbezirksrat trotzt dieser Entscheidung noch einen Beschluss fassen kann.

Herr Wescher antwortet, dass die Stadtbezirksräte ein eigenständiges Initiativantragsrecht haben. Ihre Anträge werden von der Verwaltung im Rahmen einer 4-Monats-Frist beantwortet – unabhängig von den Beschlüssen des Rates.

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:

Eine Einrichtung einer Präventions- und Informationsstelle mit dem Schwerpunkt Cannabis und Marihuana in Linden/Limmer. Die Leitung und der Betrieb wird dem "Cannabis Socialclub"- Hannover übertragen.

Einstimmig


TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Flexible, barrierearme und emissionsreduzierte Busverbindung Ahlem-Limmer-Linden
(Drucks. Nr. 15-0603/2017)

Antrag,

der Bezirksrat beschließt:
Die Region Hannover als Verkehrsträgerin aufzufordern, folgende Maßnahmen in die Verkehrsplanung einzubeziehen perspektivisch in den Nahverkehrsplan aufzunehmen:
1. Den Regiobus 700 an der Richard-Lattorf-Straße abbiegen zu lassen und als Zubringerbus an das Stadtbahnsystem an der Endstation der Stadtbahnlinie 10 in Ahlem anzubinden.
2. Die Üstra-Linie 581 oder eine entsprechende Üstra-Linie unter Einsatz von Hybridfahrzeugen (Diesel-Elektrisch) zu betreiben und ab Willy-Spahn-Park auf die heutige Streckenführung des Regiobus 700 (Wunstorferstraße Richtung Linden/City) zu legen. Für den Lückenschluss zwischen Willy-Spahn-Park und Mühlenberger Markt ist für entsprechenden Ersatz zu sorgen.
3. Auf dem Streckenabschnitt Wunstorfer Straße die Einfahrt der Üstra-Linie 581 oder eine
entsprechende Üstra-Linie über die Planstraße A in das geplante Wohngebiet Wasserstadt Limmer mit einzubeziehen.
4. Auf dem Streckenabschnitt Limmerstraße die Üstra-Linie 581 oder eine entsprechende Üstra-Linie über den Kötnerholzweg und die Fössestraße unter Umgehung der Fußgängerzone Limmerstraße zu realisieren. Die Haltestellen sind in Höhe Limmerstraße 65 (ehemalige Post), an der Kreuzung Kötnerholzweg/Fössestraße als Umsteigebeziehung zur Buslinie 120 und in Abstimmung mit dem Umsteigepunkt Hochbahnsteig Küchengarten zu errichten.

Ersetzt durch Neufassung


TOP 8.2.1.1.
NEUFASSUNG: Flexible, barrierearme und emissionsreduzierte Busverbindung Ahlem-Limmer-Linden
(Drucks. Nr. 15-0603/2017 N1)

Antrag,

der Bezirksrat beschließt:
Die Region Hannover als Verkehrsträgerin aufzufordern prüfen zu lassen, ob folgende Maßnahmen in die Verkehrsplanung einzubeziehen perspektivisch in den Nahverkehrsplan aufzunehmen aufgenommen werden können:
1. Den Regiobus 700 an der Richard-Lattorf-Straße abbiegen zu lassen und als Zubringerbus an das Stadtbahnsystem an der Endstation der Stadtbahnlinie 10 in Ahlem anzubinden.
2. Die Üstra-Linie 581 oder eine entsprechende Üstra-Linie unter Einsatz von Hybridfahrzeugen (Diesel-Elektrisch) zu betreiben und ab Willy-Spahn-Park auf die heutige Streckenführung des Regiobus 700 (Wunstorferstraße Richtung Linden/City) zu legen. Für den Lückenschluss zwischen Willy-Spahn-Park und Mühlenberger Markt ist für entsprechenden Ersatz zu sorgen.
3. Auf dem Streckenabschnitt Wunstorfer Straße die Einfahrt der Üstra-Linie 581 oder eine
entsprechende Üstra-Linie über die Planstraße A in das geplante Wohngebiet Wasserstadt Limmer mit einzubeziehen.
Und der Bezirksrat beschließt:
4. Auf dem Streckenabschnitt Limmerstraße die Üstra-Linie 581 oder eine entsprechende Üstra-Linie über den Kötnerholzweg und die Fössestraße unter Umgehung der Fußgängerzone Limmerstraße zu realisieren. Die Haltestellen sind in Höhe Limmerstraße 65 (ehemalige Post), an der Kreuzung Kötnerholzweg/Fössestraße als Umsteigebeziehung zur Buslinie 120 und in Abstimmung mit dem Umsteigepunkt Hochbahnsteig Küchengarten zu errichten.

Einstimmig


TOP 8.2.2.
Maßnahmen Sicherheit der Kreuzung Eleonorenstraße/Minister-Stüve-Straße
(Drucks. Nr. 15-0604/2017)

Antrag,

der Bezirksrat beschließt:
1. Aufpflasterungen im Kreuzungsbereich Eleonorenstraße/Minister-Stüve-Straße im süd-östlichen Kurvenradius zur Verringerung des Straßenquerschnitts.
2. Anbringen von Fahrradbügeln und Pollern auf der unter 1. genannten Aufpflasterung.
3. Umwidmung von zwei Längsparkplätzen am nord-östlichen Ende der Minister-Stüve-Straße zu Fahrradstellflächen mit Fahrradbügeln und Herstellen einer Aufweitung des Gehwegs mit Pollern.
4. Verbesserung der Fußgänger/innen-Querungen durch optische und haptische Elemente (Farbe, Schilder, taktile Elemente o.ä.).

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung - mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-1319/2017 beschlossen


TOP 8.2.2.1.
Änderungsantrag der Einzelvertreterin Grobleben zu Drucks. Nr. 15-0604/2017 - Spielhäuschen für die Eleonorenstraße
(Drucks. Nr. 15-1318/2017)

Antrag

den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu ändern:

1. Bleibt so bestehen

2. Statt des Anbringens von Fahrradbügeln und Pollern die Aufstellung von mehreren kleinen Holzhäuschen für 1- bis 3-Jährige

3. Zu streichen

4. Zu streichen

1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 8.2.2.2.
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. gemeinsam mit Einzelvertreter Ganskow zu Drucks. Nr. 15-0604/2017
(Drucks. Nr. 15-1319/2017 mit 1 Anlage)

Antrag

den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu ändern:

1. Aufpflasterungen im Kreuzungsbereich EleonorenstraßelMinister-Stüve-Straße im süd-östlichen Kurvenradius zur Verringerung des Straßenquerschnitts in einem maximalen Umfang des schon jetzt mit Zeichen 299 (Zickzacklinie) gekennzeichneten Abschnitts mit ausreichendem Platz für eine Baumscheibe.

2. Anpflanzung eines Baumes auf der Baumscheibe unter 1 und durch gegebene Maßnahmen das Parken auf der Baumscheibe zu verhindern.

3. entfällt

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.2.3.
Erarbeitung einer Satzung/Verordnung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-0989/2017)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin stellt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor und begründet ihn.

Bezirksratsherr David Müller erinnert, dass ein Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vorbereitet wird. Er fragt, ob eine zusätzliche kommunale Satzung dann noch erforderlich ist.

Bezirksbürgermeister Grube antwortet, dass ein früheres, mittlerweile aufgehobenes Landesgesetz zur Zweckentfremdung von einem Erlass begleitet wurde, der die Kommunen zur Ausgestaltung einer Verordnung berechtigte. Ein ähnliches Verfahren ist auch jetzt zu erwarten. Unklar ist, ob die Stadt Hannover eine eigene Verordnung erarbeiten will.

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit Inkrafttreten des niedersächsischen Gesetzes über das Verbot von Zweckentfremdung (z.Zt. im Entwurfsverfahren) eine Satzung bzw. eine Verordnung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum für den Stadtbezirk Linden-Limmer vorzulegen und die Voraussetzungen für eine Satzung bereits im Vorfeld zu prüfen und vorzubereiten.



Einstimmig


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.2.

Einberufung eines Runden Tisches zur Planung und Ausgestaltung des Neubaues des Fössebades im Stadtteil Limmer.


(Drucks. Nr. 15-0982/2017)

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:

Zur Planung und Ausgestaltung des Neubaues des Fössebades im Stadtteil Limmer, der dortigen Zukunft des Veranstaltungszentrums „Bei Chez Heinz“ sowie der Zukunft der Mitarbeiter des derzeitigen Betreibers des Fössebades, des Schwimmsportvereines „Waspo“, soll ein Runder Tisch einberufen werden, an dem neben Vertretern des Rates und der Verwaltung der Stadt Hannover sowie Mitgliedern des Stadtbezirksrates Linden-Limmer auch Vertreter des Veranstaltungszentrums „Bei Chez Heinz“ und des Schwimmsportvereines „Waspo“ teilnehmen sollen.



Einstimmig - mit den Ergänzungen der Drucks. Nr. 15-1308/2017 beschlossen


TOP 8.3.2.1.

Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 15-0982/2017 - Einberufung eines Runden Tisches zur Planung und Ausgestaltung des Neubaues des Fössebades im Stadtteil Limmer


(Drucks. Nr. 15-1308/2017)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin stellt den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor und begründet ihn.

Bezirksratsherr Klenke fragt, ob „parteiungebundene BürgervertreterInnen“, wie es im Änderungsantrag heißt, nicht alle Menschen sind, die nicht dem Stadtbezirksrat angehören.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin präzisiert, dass der Runde Tisch um Personen aus dem Bezirk ergänzt werden soll, die nicht partei- oder verbandsgebunden sind.

Bezirksratsherr Ganskow erinnert, dass Parteizugehörigkeiten nicht öffentlich sind.

Bezirksratsherr Klenke schlägt vor, dass sich der Stadtbezirksrat auf mehrere Bürgervertreter einigen sollte.

Bezirksbürgermeister Grube weist darauf hin, dass die Verwaltung für den Bezirk Misburg-Anderten keinen Runden Tisch Schwimmbad zulässt – mit dem Hinweis auf eine geplante Bürgerinformation. Diese Information wurde auch im Bezirk Linden-Limmer durchgeführt und macht eine weitere Bürgerbeteiligung unwahrscheinlich. Die angestrebte Bürgerbeteiligung kann dann nur unabhängig von einem Antrag organisiert werden.

Bezirksratsherr List schlägt vor, mit einem Flugblatt zur Sondersitzung am 07.06.2017 einzuladen und so eine größere Öffentlichkeit für das Thema Fössebad herzustellen.

Bezirksbürgermeister Grube informiert, dass die PARTEI für die morgige Sitzung im Rat eine aktuelle Stunde zum Thema Fössebad beantragt hat. Der Stadtbezirksrat hat dort aber kein Rederecht.

Antrag

den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt zu ergänzen:

Zur Planung und Ausgestaltung des Neubaues des Fössebades im Stadtteil Limmer, der dortigen Zukunft des Veranstaltungszentrums „Bei Chez Heinz“ sowie der Zukunft der Mitarbeiter des derzeitigen Betreibers des Fössebades, des Schwimmsportvereines „Waspo“, soll ein Runder Tisch einberufen werden, an dem neben Vertretern des Rates und der Verwaltung der Stadt Hannover sowie Mitgliedern des Stadtbezirksrates Linden-Limmer auch Vertreter des Veranstaltungszentrums „Bei Chez Heinz“, des Schwimmsportvereines „Waspo“ sowie jeweils ein/e Vertreter/in des Fördervereins Fössebad, der Schwimmschulen und drei vom Bezirksrat zu benennende Bürger/innen-Vertreter teilnehmen sollen.



Einstimmig


TOP 8.5.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 8.5.1.
Beleuchtungskonzept für Flussufer im Bezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0652/2017)

Bezirksratsherr Ganskow stellt seinen Antrag vor und begründet ihn.

Bezirksratsherr Mallast widerspricht und bezeichnet die Beleuchtung als unerwünschten Eingriff in Flora und Fauna des Flussufers.

Zudem folgt auf eine bedarfsgerechte Aktivierung einer Beleuchtung mit dem Mobiltelefon – wie vorgeschlagen - immer ein unkontrolliertes Verlöschen, das die Unsicherheit noch erhöhen könnte.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin erinnert, dass die Verwaltung zuletzt einen Antrag zur Beleuchtung des August-Baumgarte-Weges mit dem Hinweis auf die umgebende Parkanlage ablehnte.

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Beleuchtungskonzept für die Bereiche der Flussufer im Bezirk Linden-Limmer zu erstellen, die in den dunklen Stunden nicht schon durch Beleuchtung erhellt werden. Dabei sind innovative Techniken wie die Möglichkeit, Lampen per Anruf, SMS oder App zu aktivieren, zu berücksichtigen.

1 Stimme dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 8.5.2.
Konzept zur baldmöglichen Herstellung inklusiver Spielplätze
(Drucks. Nr. 15-0995/2017)

Antrag,

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein zeitliches und sachliches Konzept zur baldmöglichen Herstellung von Inklusivität aller Spielplätze im Stadtbezirk Linden-Limmer nach Artikel 30, Absatz 5 der UN-Behindertenrechtskonvention1 zu erstellen und dem Bezirksrat zu übergeben.

Einstimmig


TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Anfrage Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-0991/2017)

Bezirksratsherr Ganskow fragt, ob der Schutz einer Einrichtung durch eine vorgeschriebene Geschwindigkeit zeitlich variieren kann, z.B. auf Betriebszeiten eingeschränkt werden kann.

Herr Mingers antwortet, dass in der Antwort der Verwaltung eine Reihe von individuell angemessenen Eingriffen aufgeführt wird. Sie benennt auch die Beschränkung einer Anordnung auf die Öffnungszeit einer Einrichtung.

Bezirksratsherr Ganskow fragt weiter, ob der Stadtbezirksrat bei der Gestaltung der Tempobeschränkung mitwirkt.

Herr Wescher informiert, dass die Verwaltung hier entsprechend ihrer Zuständigkeit selbstständig arbeitet. Da aber entsprechend dieser Antwort geplant ist, dem Bezirksrat eine abschließende Standortliste vorzulegen, kann er von seinem Recht Gebrauch machen und Initiativanträge beschließen, denen sich die Verwaltung stellen muss.

Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung STVO bzw. der Verwaltungsvorlage VwV-STVO regelt, dass vor besonders sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern streckenbezogen Tempo 30 einzuführen ist. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit von 30 km/h sind besonders zu begründen. Diese Möglichkeit greift bei bisher mit Tempo 50 klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen), soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Demnach kann auch bei Straßen im Nahbereich von diesen sensiblen Einrichtungen, die bisher mit Tempo 50 befahrbar sind, eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit in Betracht gezogen werden.
Die Verabschiedung der VwV ist am 10.3.2017 im Bundesrat erfolgt, das Land Niedersachsen hat die entsprechende VwV (allerdings noch ohne den Passus der Regelgeschwindigkeit) per Ländererlass bereits zum 21.12.2016 eingeführt.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche von der Änderung der StVO betroffenen sensiblen Einrichtungen existieren an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder im Nahbereich solcher Straßen im Stadtbezirk Linden-Limmer?
2. Wird die Verwaltung von sich aus Maßnahmen ergreifen, an von der Änderung der StVO
betroffenen sensiblen Einrichtungen Geschwindigkeitsreduzierungen einzuführen bzw. welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Verwaltung gegeben sein, Geschwindigkeitsreduzierungen einzuführen?

Beantwortet

Bisher musste für eine Geschwindigkeitsreduzierung eine konkrete Gefährdungslage nachgewiesen werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, ist die Straßenverkehrsordnung und die Verwaltungsvorschrift in dieser Hinsicht geändert worden.



Die neue Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Tempo 30 auch vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sieht nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 14.12.2016, in Verbindung mit dem dazu ergangenen verbindlichen Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 21.12.2016 und unter Berücksichtigung der vom Bundesrat am 10.03.2017 beschlossenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) wie folgt aus:

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, wenn die Einrichtung einen direkten Zugang zu der Tempo 50 Straße hat, oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (je nach Einrichtung z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, Parkraumsuchverkehr, Fahrbahnquerungen, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Das gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraße zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen.

Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300m Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind zudem, soweit Öffnungszeiten (einschl. Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.

Die Verwaltung hat erst am 11.03.2017 von dieser geplanten Neufassung der Verwaltungsvorschrift der StVO Kenntnis erhalten. Alle davor vorliegenden Entwürfe hatten die Fassung des vorgenannten Erlasses des MW. Deshalb war es der Verwaltung bisher nicht möglich, die umfangreiche Prüfung abzuschließen und verbindliche Aufstellungen für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen.

Auf der Grundlage der zu erwartenden Neufassung der Verwaltungsvorschrift hat die Verwaltung jedoch bereits einen Prüfauftrag erteilt. Da insgesamt rd. 250 Standorte im Stadtgebiet zu überprüfen sind und im Rahmen dieser Prüfung auch eine Beobachtung der Verkehrssituation vor Ort erforderlich ist, kann nicht mit einem Abschluss vor Herbst 2017 gerechnet werden.

Die Prüfung/Beobachtung vor Ort wird von geeigneten Personen und nach einheitlichen Kriterien und Bewertungsmaßstäben erfolgen. Es macht dennoch Sinn, den Kreis der Prüfer/innen zu begrenzen, um eine möglichst große Einheitlichkeit zu erreichen. Dieser Prozess wird durch Mitarbeiter/innen der Verwaltung begleitet. Hinzu kommt, dass die Verkehrsbeobachtungen an den rd. 90 betroffenen Schulstandorten nur außerhalb der Schulferien und sinnvollerweise nur zu Schulbeginn /-ende erfolgen können. Auch bei den rd. 120 zu prüfenden Standorten von Kindertagesstätten sind die Schließzeiten im Sommer zu beachten und die regulären Bring-/Abholzeiten zu berücksichtigen. Insofern sind die tatsächlichen Untersuchungszeiträume bereits durch diese Rahmenbedingungen deutlich beschränkt. Daraus ergibt sich dann zwangsläufig auch der zu erwartende und erforderliche Prüfzeitraum.

Die Verkehrssituation an den einzelnen Einrichtungen wurde auch in der Vergangenheit bereits regelmäßig geprüft und beobachtet. Grundsätzlich liegen keine Erkenntnisse über besondere Gefährdungsaspekte vor, die ein unverzügliches Handeln erfordern würden.

Die Verwaltung hat auf der Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift (Regelgeschwindigkeit von 30 km/h vor Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern) bereits vorläufige Listen mit zu prüfenden Standorten von Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern erstellt. Selbstverständlich wird die Verwaltung – im Falle der rechtsverbindlichen Einführung einer geänderten Vorschrift – auch die Zielrichtung der Vorschrift im Sinne des Gesetzgebers verfolgen. Da jedoch auch besondere Prüfkriterien für die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen benannt sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass in jedem Fall eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen wird.


Es wird insbesondere abzuwägen sein, ob eventuelle Verkehrsverlagerungen oder Erschwernisse für den ÖPNV nicht deutlich nachteiligere Folgen haben können, als eine Geschwindigkeitsreduzierung Vorteile mit sich bringen würde.

Im Stadtbezirk Linden-Limmer grenzen nach bisherigen Erkenntnissen ca. 20 der vorgenannten Einrichtungen an Tempo-50-Straßen und werden überprüft.


Hierbei handelt es sich überwiegend um Kindertagesstätten und weiterführende Schulen.
Sobald verbindliche Standortlisten vom beauftragten Büro erstellt sind, wird die Liste mit den Einrichtungen im Stadtbezirk Linden-Limmer auch den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zur Verfügung gestellt.“


TOP 9.1.2.
Sanierungs- und Baumaßnahmen an der Grundschule Kastanienhof
(Drucks. Nr. 15-0994/2017)

In der Sitzung vom 18. Mai 2016 antwortete die Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage, dass der Planungsauftrag für die Sanierungs- und Baumaßnahmen an der Grundschule Kastanienhof in Limmer Anfang Mai 2016 im Anschluss an das vorgeschaltete VOF-Verfahren erteilt worden sei.
Die Haushaltsunterlage solle bis Anfang 2017 fertiggestellt und im Anschluss den politischen Gremien mit einer Drucksache gem. § 12 GemHKVO zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird die Haushaltsunterlage den politischen Gremien vorgelegt?
2. Welche Sanierungs- und Baumaßnahmen sind genau geplant?
3. Wann und wie ist eine Beteiligung der verschiedenen Nutzergruppen des Gebäudes, wie der Grundschule Kastanienhof, den Kastanienkids oder dem VCP vorgesehen?

Beantwortet

Zu 1.)


Die Haushaltsunterlage soll im Juni 2017 fertig gestellt werden, so dass die Entscheidungsvorlage den zuständigen Gremien im Herbst 2017 zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt werden kann.

Zu 2.)
Es ist ein Umbau und eine Erweiterung zur zukünftig vierzügigen Ganztagsschule geplant. Ergänzend ist der Neubau einer Mensa vorgesehen. Das bestehende Schulgebäude soll insgesamt saniert und für eine inklusive Beschulung barrierefrei umgebaut, sowie energetisch und brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Außenanlagen werden bedarfsgerecht angepasst.

Zu 3.)
Die Schulleitung wurde während des gesamten Planungsprozesses beteiligt.
Der Verband christlicher Pfadfinder (VCP) ist Kooperationspartner der Ganztagschule.
Die ganztagspädagogischen Belange wurden ebenfalls durch die Schulleitung im Planungsprozess vertreten. Eine Teilnahme des VCP an der Freiflächenplanung ist in den kommenden Wochen vorgesehen.
Der Hort Kastanienkids wurde durch den Fachbereich Jugend und Familie informiert.


TOP 9.2.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)


TOP 9.2.1.
Durchwegung Ihme-Zentrum von der Blumenauer Straße zur Ida-Ahrenhold-Brücke
(Drucks. Nr. 15-0996/2017)

Bezirksrat Ganskow fragt, ob das Protokoll der Sitzung des Ausschusses zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeister vom 11.05.2017 dem Bezirksrat übersandt wird. Vom Oberbürgermeister wurden dem Stadtbezirksrat vollständige Informationen zum Ihmezentrum zugesagt.

Herr Wescher antwortet, dass er die Gremienbetreuung des Ausschusses entsprechend dieser Zusage erinnern wird, das Protokoll zu gegebener Zeit zu übersenden.

Gemäß einer Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 3. März 2017 hat die Stadt Hannover Bundesmittel in Höhe von zwei Millionen Euro eingeworben, um eine neue Durchwegung durch das Ihme-Zentrum von der Blumenauer Straße (auf Höhe Gartenallee) zur Ida-Ahrenhold-Brücke zu ermöglichen. Weiterhin wurde berichtet, dass die Landeshauptstadt sich ebenfalls mit einer Million Euro beteiligen will.1 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Mittel wurden nicht benannt.

Aus der Antwort auf Frage 2 meiner Anfrage zum Status des Stadtmittevertrages ergibt sich, dass die Verwaltung keinerlei Ansprüche auf die öffentliche Nutzung der Wege im Ihme-Zentrum erhebt (vgl. 15-0642/2017 F 1). Ein Teil der zu schaffenden Durchwegung liegt jedoch auf schon bisher bestehendem Wegegebiet des Ihme-Zentrums, der neu zu schaffende Weg an sich natürlich auch.

1 (http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hendricks-foerdert-Staedtebau-
Ihme-Zentrum -soll-3-Millionen-Euro-bekommen)
2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0642-2017F1

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche zeitlichen, rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit die Förderungen für die Herstellung der Durchwegung in Anspruch genommen werden können und wie stellt die Verwaltung sicher, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden?

2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die mit Steuergeldern (teil-)finanzierte Durchwegung auf privatem Grund auch tatsächlich für die Öffentlichkeit nutzbar sein wird?

3. Sieht die Verwaltung die Schaffung der Durchwegung als isolierte Maßnahme oder ist sie in ein Gesamtkonzept eingebunden, wenn ja, in welches?

Beantwortet

Zu 1.)


Es werden Gespräche zwischen dem Fördergeldgeber und den Eigentümern organisiert, um diese Details zu klären. Sollten für das städtische Agieren Beschlüsse notwendig werden, werden entsprechende Drucksachen vorbereitet.

Zu 2.)
Die Wirkung der geförderten Maßnahmen (z.B. Durchlässigkeit) muss vertraglich geregelt werden.

Zu 3.)
Zu begrüßen wäre die Einbindung der geförderten Maßnahmen in das im Dezember 2016 der Rats – und Stadtbezirksratspolitik präsentierte Konzept der Berliner Projekt Steglitzer Kreisel GmbH (inzwischen umfirmiert in Projekt IZ Hannover GmbH) für die Umgestaltung der brachliegenden Flächen. Eine Verbesserung der Durchwegung wäre aber auch als Einzelmaßnahme ein Gewinn für diejenigen, die diese Wegeverbindung nutzen.

TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Abgesetzt


TOP 11.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es wurde nicht berichtet

Bezirksbürgermeister Grube teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss und der Oberbürgermeister inzwischen gemäß §§ 79 und 88 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) Einspruch gegen den Beschluss des Stadtbezirksrats zur Drucksache 15-0980/2015 „Benennung des Halim-Dener-Platzes in Linden-Nord“ erhoben haben. Der Oberbürgermeister mache weiterhin von seinem Recht Gebrauch, die Drucksache auf die Tagesordnung der nächsten Stadtbezirksratssitzung am 07.06.2017 zu setzen. Der Stadtbezirksrat muss sich also erneut mit der Drucksache befassen. Anschließend wird der Oberbürgermeister die Angelegenheit erneut bewerten und gegebenenfalls an die Kommunalaufsicht zur Entscheidung übergeben. Der Oberbürgermeister wie auch der Verwaltungsausschuss sind der Auffassung, dass der Stadtbezirksrat mit dem Beschluss nicht die gesamtstädtischen Belange berücksichtigt und somit seine gesetzlichen Entscheidungszuständigkeit rechtswidrig überschritten habe. Insbesondere werde mit dem Beschluss einseitig Stellung bezogen in einem Konflikt der türkischen Bevölkerungsgruppen und er sei geeignet Anlass und Ort für gewaltsame Auseinandersetzungen zu liefern. Der Oberbürgermeister hat ihm telefonisch mitgeteilt, dass er sich nicht gegen das generelle Benennungsrecht der Stadtbezirksräte wendet, sondern sich ausschließlich zu diesem Einzelfall verhält.

Bezirksbürgermeister Grube schließt die Sitzung am 17.05.2017 um 20.25 Uhr.








Grube Mingers
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer