Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.05.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 03.05.2017)
Protokoll (erschienen am 09.05.2018)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover Datum 12.05.2017
-18.63.06.BRB -
PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 10. Mai 2017,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 22:05 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirkratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Iri (SPD)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsfrau Petermann (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Volland (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Wahl (Einzelvertreter / Die Linke.)
Bezirksratsherr Zimmermann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Dr. Markowis)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Personal und Organisation
Herr Berger FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Deppe-Lorenz – FB Gebäudemanagement
Herr Lange FB Feuerwehr-Leitung
Herrn Hamann FB Feuerwehr

Presse:
Frau Stein Stadtanzeiger
Herr Schmücking-Goldmann Hannoversches Wochenblatt

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Deutsche Bahn Netz AG: Bericht zur aktuellen Situation der Brückenarbeiten

4. A N F R A G E N

4.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4.1.1. Internetanschluss für die Flüchtlingsunterkunft Wülferoder Straße 30a-c
(Drucks. Nr. 15-1005/2017)

4.1.2. Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Senioren- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-1006/2017)

4.1.3. Radverkehrsplanung Cousteaustraße
(Drucks. Nr. 15-1008/2017)

4.1.4. Radverkehr Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-1009/2017)

4.1.5. Untersuchungen zur Auslastung der Linie 6
(Drucks. Nr. 15-1011/2017)

4.2. der CDU-Fraktion

4.2.1. Parken gewerblicher Fahrzeuge in Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-1013/2017)

4.2.2. Erhöhung Kita-Gebühren
(Drucks. Nr. 15-1014/2017)

4.2.3. Zügigkeit der Grundschulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1016/2017)

4.2.4. Grundschule am Sandberg
(Drucks. Nr. 15-1017/2017)

4.3. der FDP-Fraktion

4.3.1. Beschilderung Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-1018/2017)

4.3.2. Radweg vom Baugebiet Büntekamp zur Haltestelle Zuschlagstraße
(Drucks. Nr. 15-1019/2017)

4.3.3. Umleitungsstrecke Ostfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-1020/2017)

4.4. der SPD-Fraktion

4.4.1. Begrünungsplanung Bemeroder Anger
(Drucks. Nr. 15-1021/2017)

4.4.2. Nachpflanzungen von Straßenbäumen
(Drucks. Nr. 15-1022/2017)

4.4.3. Kinderspielplatz Wohnquartier „Büntekamp*“
(Drucks. Nr. 15-1023/2017)

4.5. von Bezirksratsherrn Wahl (DIE LINKE.)

4.5.1. WLAN am Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-1024/2017)

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

6. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
- 8. März 2017

7. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk: - Bericht der Verwaltung

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. E N T S C H E I D U N G E N

9.1. Besetzung Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1099/2017)

10. A N H Ö R U N G E N

10.1. Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen" Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 0922/2017 mit 1 Anlage)

11. A N T R Ä G E

11.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

11.1.1. Setzen von Pollern im Überfahrtbereich Feldbuschwende
(Drucks. Nr. 15-1025/2017)

11.2. der CDU-Fraktion

11.2.1. Fußgängerampel Tiergartenstrasse
(Drucks. Nr. 15-1026/2017)

11.3. der SPD-Fraktion

11.3.1. Sport- und Spielpark im Oheriedenpark
(Drucks. Nr. 15-1027/2017)

11.3.2. Übergang von der Fahrbahn zum Fußweg Alte Bemerode Straße 127
(Drucks. Nr. 15-1028/2017)

11.3.2.1. Änderungsantrag zu DS. 15-1028/2017 TOP11.3.2: Übergang von der Fahrbahn zum Fußweg Alte Bemeroder Straße 127
(Drucks. Nr. 15-1270/2017)

11.3.3. Ausstattung Haltestelle Zuschlagstraße mit Fahrradbügeln
(Drucks. Nr. 15-1029/2017)

11.4. Interfraktionell

11.4.1. Baustellen und Umleitungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1266/2017)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Verwendung eigener Mittel: Zuwendunsanträge
(Drucks. Nr. 15-1269/2017)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Zwei Antworten zu Anfragen werden nachgereicht:
4.1.5. Untersuchungen zur Auslastung der Linie 6
Zuständigkeitshalber weitergeleitet an Region.
Antwort wird nachgereicht sobald sie vorliegt
4.2.4. Grundschule am Sandberg
Antwort wird schriftlich nachgereicht

TOP 11.3.2. liegt ein Änderungsantrag vor und wird unter 11.3.2.1 behandelt

DRINGLICHKEITSANTRAG:
- „Baustellen und Umleitungen im Stadtbezirk“ - Interfraktionell
wird nach Begründung und Abstimmung über Dringlichkeit unter TOP 11.4.1. behandelt.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


-Einstimmig


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N

TOP 3.
Deutsche Bahn Netz AG: Bericht zur aktuellen Situation der Brückenarbeiten
Herr Müller von der DB Netz AG (Regionalbereich Nord, Regionales Projektmanagement, Arbeitsgebietsleiter Oberbau Hannover) informierte zu den Sperrzeiten, die voraussichtlich 4 – 6 Wochen betragen werden. Innerhalb dieser Zeit werden die notwendigen Arbeiten der Stadt Hannover und der DB gebündelt, um die Sperrzeiten so gering wie möglich zu halten.
Er stellte in Aussicht, dass nach ca. 6 Wochen die Brückenarbeiten und auch die damit verbundenen Bauarbeiten auch entlang der Straße, inclusive Entwässerungsarbeiten, abgeschlossen sein werden.

-DB Netz AG informierte


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 4.1.1.
Internetanschluss für die Flüchtlingsunterkunft Wülferoder Straße 30a-c
(Drucks. Nr. 15-1005/2017)

Bezirksratsfrau Volland trug folgende Anfrage vor:


Das Flüchtlingswohnheim Wülferoder Straße wurde seit Anfang 2015 geplant und ist seit September 2016 belegt. Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist es wichtig, Zugang zum Internet zu haben, damit sie Kontakt zu ihren Familien halten können und sich über Integrationsangebote und ähnliches informieren können. Der Zugang wäre auch hilfreich für die Vereinbarung von Behördenterminen.

Laut der Website „hannover.de“ sollten die Wohnheime, Wohnprojekte und Notunterkünfte der Stadt Hannover für Geflüchtete bis Ende 2015 WLAN Hotspots bekommen (http://www.hannover.de/Fl%C3%BCchtlinge-in-Stadt-und-Region-Hannover/Meldungen/WLAN-Hotspots-in-Fl%C3%BCchtlingsunterk%C3%BCnften - abgerufen am 12. April 2017).

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Wer ist zuständig für die Einrichtung und den Betrieb von WLAN Hotspots in den genannten Einrichtungen?

2. Wurde in der Flüchtlingsunterkunft Wülferoder Straße ein WLAN Hotspot bereits eingerichtet? Wenn nein, ab wann wird dieser den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehen?

3. Wurde der Internetzugang für die Bewohnerinnen und Bewohner bei den Planungen der Unterkunft mitbedacht und wurden frühzeitig geeignete Maßnahmen zur zeitnahen Einrichtung eines WLAN Hotspots getroffen?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanager Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Sachgebiet Unterbringung organisiert in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Personal und Organisation, Bereich Informations- und Kommunikationssysteme sowie dem Bereich Rats- und Stadtbezirks-angelegenheiten die Einrichtung des WLAN in städtischen Flüchtlingsunterkünften.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Zunächst wurde der Hausanschluss beauftragt. Anschließend wurde mit Datum vom 13.06.2016 der WLAN Hotspot beantragt. Eine Rückmeldung der Telekom zum Bearbeitungsstand und -dauer hat die Verwaltung trotz wiederholter Nachfragen bisher nicht erhalten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Entscheidung der Landeshauptstadt Hannover zur Einrichtung eines freien WLAN für die Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingsunterkünften wurde im Oktober 2015 getroffen. Ab diesem Zeitpunkt wurden die notwendigen Anschlüsse für alle Unterkünfte beauftragt und bei weiteren Planungen entsprechend berücksichtigt.

TOP 4.1.2.
Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Senioren- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-1006/2017)

Bezirksratsfrau Kramarek trug folgende Anfrage vor:


Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen sind die Straßen-verkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschrift dazu jüngst geändert worden. Nach Straßenverkehrsordnung vom 14.12.2016, in Verbindung mit dem dazu ergangenen Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 21.12.2016 und unter Berücksichtigung der vom Bundesrat am 10.03.2017 beschlossenen Änderung der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) sieht die neue Rechtsgrundlage die Festsetzung von Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften an Straßen im Bereich von Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemein-bildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Kranken-häusern vor. Das gilt insbesondere auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiteren Vorfahrtstraßen.

Die Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der jeweiligen Einrichtung und je 300 Meter Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind zudem auf Öffnungszeiten (einschl. Nach- und Neben-nutzungen) zu beschränken, soweit Öffnungszeiten festgelegt sind.
Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche der genannten Einrichtungen existieren an Straßen mit bisher zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder im Nahbereich solcher Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, d.h. welche Einrichtungen sind also konkret betroffen (bitte benennen)?

2. Was bedeutet die neue Vorschrift für die künftigen Temporegelungen an der dann sanierten Brabeckstraße vom Pflegezentrum Heinemanhof bis zum Seniorenpflegeheim am Gutspark?
3. Bis wann wird die Verwaltung die neuen Rechtsvorgaben im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode durchgeführt und abgeschlossen haben?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanager Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang zu Fragen 1 - 3:
Bisher musste für eine Geschwindigkeitsreduzierung eine konkrete Gefährdungslage nachgewiesen werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, ist die Straßenverkehrsordnung und die Verwaltungsvorschrift in dieser Hinsicht geändert worden.

Die neue Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Tempo 30 auch vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sieht nach Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 14.12.2016, in Verbindung mit dem dazu ergangenen verbindlichen Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 21.12.2016 und unter Berücksichtigung der vom Bundesrat am 10.03.2017 beschlossenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) wie folgt aus:

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, wenn die Einrichtung einen direkten Zugang zu der Tempo 50 Straße hat, oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (je nach Einrichtung z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, Parkraumsuchverkehr, Fahrbahnquerungen, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Das gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraße zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen.

Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300m Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind zudem, soweit Öffnungszeiten (einschl. Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.

Die Verwaltung hat erst am 11.03.2017 von dieser geplanten Neufassung der Verwaltungsvorschrift der StVO Kenntnis erhalten. Alle davor vorliegenden Entwürfe hatten die Fassung des vorgenannten Erlasses des MW. Deshalb war es der Verwaltung bisher nicht möglich, die umfangreiche Prüfung abzuschließen und verbindliche Aufstellungen für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen.

Auf der Grundlage der zu erwartenden Neufassung der Verwaltungsvorschrift hat die Verwaltung jedoch bereits einen Prüfauftrag erteilt.
Da insgesamt rd. 250 Standorte im Stadtgebiet zu überprüfen sind und im Rahmen dieser Prüfung auch eine Beobachtung der Verkehrssituation vor Ort erforderlich ist, kann nicht mit einem Abschluss vor Herbst 2017 gerechnet werden.

Die Prüfung/Beobachtung vor Ort wird von geeigneten Personen und nach einheitlichen Kriterien und Bewertungsmaßstäben erfolgen. Es ergibt dennoch Sinn, den Kreis der Prüfer/innen zu begrenzen, um eine möglichst große Einheitlichkeit zu erreichen. Dieser Prozess wird durch Mitarbeiter/innen der Verwaltung begleitet. Hinzu kommt, dass die Verkehrsbeobachtungen an den rd. 90 betroffenen Schulstandorten nur außerhalb der Schulferien und sinnvollerweise nur zu Schulbeginn /-ende erfolgen können. Auch bei den rd. 120 zu prüfenden Standorten von Kindertagesstätten sind die Schließzeiten im Sommer zu beachten und die regulären Bring-/Abholzeiten zu berücksichtigen. Insofern sind die tatsächlichen Untersuchungszeiträume bereits durch diese Rahmenbedingungen deutlich beschränkt. Daraus ergibt sich dann zwangsläufig auch der zu erwartende und erforderliche Prüfzeitraum.
Die Verkehrssituation an den einzelnen Einrichtungen wurde auch in der Vergangenheit bereits regelmäßig geprüft und beobachtet. Grundsätzlich liegen keine Erkenntnisse über besondere Gefährdungsaspekte vor, die ein unverzügliches Handeln erfordern würden.

Die Verwaltung hat auf der Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift (Regelgeschwindigkeit von 30 km/h vor Schulen, Kitas Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser) bereits vorläufige Listen mit zu prüfenden Standorten von Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern erstellt. Selbstverständlich wird die Verwaltung – im Falle der rechtsverbindlichen Einführung einer geänderten Vorschrift – auch die Zielrichtung der Vorschrift im Sinne des Gesetzgebers verfolgen. Da jedoch auch besondere Prüfkriterien für die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen benannt sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass in jedem Fall eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen wird.
Es wird insbesondere abzuwägen sein, ob eventuelle Verkehrsverlagerungen, oder Erschwernisse für den ÖPNV nicht deutlich nachteiligere Folgen haben können, als eine Geschwindigkeitsreduzierung Vorteile mit sich bringen würde.

Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode grenzen nach bisherigen Erkenntnissen ca. 15 der vorgenannten Einrichtungen an Tempo 50 Straßen und werden überprüft.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Kindertagesstätten und Pflegestandorte. Auch das benannte Seniorenpflegeheim Am Gutspark ist Bestandteil des Untersuchungsumfangs.
Sobald verbindliche Standortlisten vom beauftragten Büro erstellt sind, wird die Liste mit den Einrichtungen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode auch den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Verfügung gestellt.“

TOP 4.1.3.
Radverkehrsplanung Cousteaustraße
(Drucks. Nr. 15-1008/2017)

Bezirksratsfrau Kramarek trug folgende Anfrage vor:


Die Stadt hat im Jahr 2014 in ihrem Radverkehrskonzept die Cousteaustraße als sogenannte Nebenroute ausgewiesen. Durch einen Grundstücksverkauf mitsamt der Straße steht diese direkte Verbindung zwischen Kirchrode/Bemerode und Messe-Ost/Laatzen seit Herbst 2016 nicht mehr zur Verfügung. Im B-Plan-Verfahren und beim Verkauf wurde die Radverkehrsplanung offensichtlich nicht aufgegriffen oder ausreichend berücksichtigt. Fuß- und Radverkehr müssen deswegen jetzt einen Umweg von ca. 650 Metern in Kauf nehmen, was für Alltagswege zum Studium oder zur Arbeit eine erhebliche Erschwernis bedeutet.
Offenbar hat es in der Vergangenheit bereits eine städtische Anfrage gegeben, ob auf dieser Achse ein Wegerecht für Fuß- und Radverkehr eingerichtet werden kann. Der Eigentümer soll das verneint haben. Zuletzt scheint es aber auf dem Grundstück Planungsänderungen und neue Entwicklungsabsichten zu geben, die eventuell neue Chancen bieten, die Situation für den Fuß- und Radverkehr wieder zu verbessern.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Wann wurde eine Anfrage des Wegerechtes für Fuß- und Radweg seitens der Stadt gestellt und wie lautete das darin enthaltene Gegenangebot an den neuen Eigentümer?

2. Gibt es auf Eigentümerseite veränderte Pläne, die es möglich machen, erneut eine entsprechende Anfrage zu stellen oder was sind die Gründe, die dagegensprechen?

3. Wie kann in Zukunft gesichert werden, dass die Radverkehrsplanung bei Grundstücksverkäufen der LHH nicht derart unberücksichtigt bleibt und damit aufgehoben wird?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:
In Bauleitplanverfahren sind laut BauGB alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dies schließt vorliegende städtische Konzepte mit ein. Das Bebauungsplanverfahren für das Logistikzentrum Weltausstellungsallee, B-Plan 1764 begann am 05.10.2011 mit dem Aufstellungsbeschluss und endete am 20.09.2012 mit dem Satzungsbeschluss. Das 2014 erstellte Radverkehrskonzept konnte daher noch nicht in die Abwägung eingestellt werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im ersten Quartal 2017 wurde der Grundstückseigentümer nach einer entsprechenden Frage aus der Einwohnerfragestunde des Bezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode gefragt, ob er sich eine Radwegeführung über sein Grundstück vorstellen könne. Dies wurde verneint. Es gab kein „Gegenangebot“.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es gilt der Bebauungsplan 1764, der keinerlei Wegerechte für die Öffentlichkeit festsetzt. Der Eigentümer vertraut auf dessen Gültigkeit. Das vorliegende Baurecht und die eindeutig ablehnende Haltung des Eigentümers sprechen gegen eine erneute Anfrage.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Selbstverständlich wurden und werden aktuell und zukünftig alle vorliegenden Fachkonzepte in die Bauleitplanverfahren als Abwägungsmaterial eingestellt.
(Weiteres siehe Vorbemerkung)


TOP 4.1.4.
Radverkehr Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-1009/2017)

Bezirksratsherr Rücker trug folgende Anfrage vor:


In der Wülfeler Straße zwischen der Gabelung „Brabeckstraße“ und „Hinter dem Dorfe“ wurde die Verkehrsführung für den Radverkehr geändert. Zuvor gab es einen gemeinsamen Fuß- und Radweg auf beiden Seiten. Jetzt wurden in Fahrtrichtung „Hinter dem Dorfe“ auf der rechten Straßenseite Schilder „Verbot für Radverkehr“ aufgestellt. Radfahrerinnen und Radfahrer müssen hier also auf der Hauptverkehrsstraße fahren oder für das genannte Stück die Fahrbahnseite wechseln.

Ein Fahrbahnwechsel ist problematisch und gefährlich: Für eine verhältnismäßig kurze Strecke muss die Fahrbahn zwei Mal überquert werden. Das ist zur Rushhour mit hohem Verkehrs-aufkommen kaum sicher möglich. Die Aktion wird nochmals erschwert, wenn Radfahrerinnen oder Radfahrer in den nahliegenden Supermärkten an der Wülferoder Straße eingekauft haben und das Rad entsprechend beladen ist.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Wann wurde die Beschilderung geändert?
2. Wurde geprüft, ob an der Stelle ein Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angelegt werden kann und was war ggf. das Ergebnis?
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angelegt werden kann?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die fraglichen Schilder „Verbot für Radverkehr“ wurden gemäß der einstimmig beschlossenen DS-15-2416/2014 im Frühjahr 2015 realisiert. Einen gemeinsamen Geh- und Radweg hat es im Übrigen zwischen Brabeckstraße und Hinter dem Dorfe auch zuvor nicht gegeben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine diesbezügliche Prüfung hat nicht stattgefunden. An der Stelle beträgt die Fahrbahnbreite im 2-spurigen Teil zwischen 6,50 und 7,00 m.


Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die erforderlichen Fahrbahnbreiten (zwischen den Borden) hängen von örtlichen Randbedingungen ab. Bei Einrichtung von zwei Schutzstreifen bedarf es Fahrbahnbreiten zwischen 7,50 – 9,00m, bei zwei Radfahrstreifen werden zwischen 8,20 – 10,50m benötigt.
Für die Einrichtung nur eines Schutzstreifens in Fahrtrichtung stadteinwärts wäre an der fraglichen Stelle eine Fahrbahnbreite von 7,50 m erforderlich. Somit müssten auch baulich Voraussetzungen geschaffen werden, die die Fahrbahnbreite erhöhen. Mit Blick auf anstehende Veränderungen der Radwegebenutzungspflicht kann die Verwaltung derzeit noch nicht bewerten, ob diese Bautätigkeiten auch nachhaltig zielführend wären.

TOP 4.1.5.
Untersuchungen zur Auslastung der Linie 6
(Drucks. Nr. 15-1011/2017)

Laut Protokoll zur 3. Informationsveranstaltung im Planungsprozess Kronsberg Süd am 14. Juni 2016 hat Bernt Hüsken, Teamleiter ÖPNV-Angebotsmanagement der Region Hannover, bei der Veranstaltung mitgeteilt: „Untersuchungen haben ergeben, dass die (Sitz- und Steh-)Plätze in der Stadtbahn (Linie 6) in der Spitzenstunde zu maximal 55 % ausgelastet sind.“

Diese Aussage widerspricht dem werktäglichen Erleben von Nutzerinnen und Nutzern der Linie 6.


Deswegen fragen wir die Verwaltung:
1. In welchem Jahr und an welchen Tagen (bitte mit Datum) sind Untersuchungen zur Auslastung der Linie 6 gemacht worden?
2. Auf welche Weise, von wem und auf welchen Teilstrecken der Linie 6 sind diese Untersuchungen durchgeführt worden?
3. Mit welchen Tagesuhrzeiten wurde die hier erwähnte Spitzenstunde für die Linie 6 definiert?
-Antwort wurde schriftlich nachgereicht
Diese Anfrage wurde der Zuständigkeitshalber an die Region Hannover weitergeleitet.
Antwort zu Frage 1 bis 3 im Zusammenhang der Region Hannover lautet wie folgt:
Die gelieferten Daten stammen aus dem 1. Quartal 2016 und betreffen den Maximalquerschnitt in Lastrichtung pro Stunde der Linie 6 (Bünteweg-Zuschlagstr.) zur morgendlichen Hauptverkehrszeit Hier wurden im Zeitraum vom 16.1.2016 bis 17.3.2016 technische Zählungen auf der gesamten Linie 6 von Nordhafen bis Messe/Ost durchgeführt wie auf allen anderen Linien und in allen weiteren Quartalen. Zum damaligen Zeitpunkt war das Winterquartal 2016 das aktuellste Quartal mit hohen Nachfragewerten. Während eines Quartals werden die einzelnen Zählfahrteneinsätze möglichst gleichmäßig über die Zählperiode verteilt. Die genannte Platzauslastung von 55% ist ein Mittelwert aus den 6 Fahrten in Richtung Nordhafen, wobei einzelne Fahrten auch mehrfach erhoben sein können und ihrerseits wieder als Mittelwert in die Berechnung des Stundenwertes eingehen. Da es sich um einen Mittelwert über eine Stunde handelt, sind einzelne Fahrten natürlich höher ausgelastet als 55%. Teilweise konzentriert sich die Nachfragespitze einer betrachteten Spitzenstunde sogar auf nur ein bis zwei hoch ausgelastete Fahrten. Liegen für diese Fahrten mehrere Erhebungswerte vor, so ist zu erkennen, dass es auch hier, also bei einer bestimmten Fahrt, die an verschiedenen Tagen erhoben wurde, teilweise große Schwankungen der Besetzung gibt.

Die üstra beobachtet diese Auslastungen sehr genau und achtet darauf, dass die Anforderungen aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Region Hannover eingehalten werden (Stündliche maximale Platzauslastung in Lastrichtung<=65%, 20-Min-Spitze <=80%). Bei Bedarf erhöht die üstra auch den Anteil dritter Wagen, um höhere Auslastungen zu vermeiden.
Der ermittelte Wert stellte für das genannte Quartal den Maximalwert der Belastung (also Anzahl Fahrgäste/h) dar.

TOP 4.2.
der CDU-Fraktion

TOP 4.2.1.
Parken gewerblicher Fahrzeuge in Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-1013/2017)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass gewerbliche Fahrzeuge in Wohngebieten wieder vermehrt über längeren Zeitraum geparkt werden. Dies führt bei den Anwohnern zu großem Verdruss, denn es stehen Ihnen dadurch nicht mehr ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie gestaltet sich in diesem Fall die rechtliche Situation?

2. Was kann die Stadt gegen das Parken von gewerblichen Fahrzeugen in Wohngebieten unternehmen?

3. Mit welchen Maßnahmen will die Verwaltung langanhaltendes Parken von gewerblichen Fahrzeugen in Wohngebieten wirkungsvoll verhindern?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Die Straßenverkehrsordnung trifft keine Unterscheidung zwischen gewerblich genutzten zugelassenen Fahrzeugen und privat genutzten Fahrzeugen.
In § 12 Abs. 3a und 3 b StVO sind lediglich folgende Beschränkungen vorgegeben:
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Seitens der Verwaltung bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten, das Parken explizit gewerblicher Fahrzeuge zu unterbinden.

TOP 4.2.2.
Erhöhung Kita-Gebühren
(Drucks. Nr. 15-1014/2017)

Bezirksratsherr Nauheimer trug folgende Anfrage vor:


In der Landeshauptstadt Hannover werden durch mehrheitlichen Rot-Grünen Ratsbeschluss (Beschlussdrucksache Nr. 2093/2015) die Kita-Gebühren zum 01. August 2017 erhöht. Insbesondere die dann neu eingeführte höchste Beitragsstufe 7 beinhaltet eine drastische Gebührenerhöhung von über 20% gegenüber der bisherigen höchsten Beitragsstufe 9. Betroffen sind, wie auch Medienberichten zu entnehmen ist, vornehmlich Familien, die als Normal- und Geringverdiener gelten. Auch in unserem Stadtbezirk äußert eine Vielzahl von betroffenen Familien mittlerweile ihren Unmut und ihr Unverständnis über die Erhöhung der Kita-Gebühren.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie hoch ist der Anteil der Familien im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode- Wülferode, die sich durch die neu eingeführten Beitragsstufen besser stellen und dadurch einen geringeren monatlichen Elternbeitrag zahlen?
2. Wie hoch ist der Anteil der Familien im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, die sich durch die neu eingeführten Beitragsstufen schlechter stellen und dadurch einen höheren monatlichen Elternbeitrag zahlen? Wie viele Familien sind davon der höchsten Beitragsstufe 7 zuzurechnen?
3. Werden die erzielten Mehreinnahmen den Kindertagesstätten zur Verbesserung der Qualität zur Verfügung gestellt?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanager Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2 im Zusammenhang:
Das im Fachbereich Jugend und Familie eingesetzte EDV-Verfahren zur Berechnung der Entgelte gibt nicht die Möglichkeit zu einer Auswertung auf Stadtbezirksebene. Ganz grundsätzlich ist festzustellen, dass bei einer Verteilung auf nur noch 7 Stufen weiterhin unverändert 47% der Eltern gar kein Kita-Entgelt leisten werden, weil sie nur über ein entsprechend geringes Einkommen verfügen. Weiterhin geht die Verwaltung davon aus, dass künftig deutlich weniger Eltern als bisher in der höchsten Stufe 7 (bisher 9) eingestuft werden. Haben bisher 44% ein Entgelt der Stufe 9 gezahlt, so werden es nach Berechnungen der Verwaltung künftig nur noch 30% sein, also 14% Punkte weniger als bisher. Diese 14% werden künftig entweder einen Beitrag der Stufe 6 (nahezu unverändert) oder gar der Stufe 5 (geringeres Entgelt) zahlen müssen. Anzumerken ist dazu, dass der überwiegende Teil der Zahler in der Höchststufe diese Leistung bisher freiwillig, also unter Verzicht auf eine Preisgabe der wirtschaftlichen Verhältnisse, erbracht hat.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3
Die Kosten der Kindertagesbetreuung sind in von 2012 bis 2016 von 118,2 Mio. € auf 167,2 Mio. € gestiegen, wovon nur ein geringerer Teil durch Einnahmen gedeckt ist. In den zurückliegenden Jahren wurden kontinuierlich qualitative Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung umgesetzt. Zu nennen wären hier die neu geschaffenen Familienzentren, die Ausweitung der Betreuungszetgen, die Sprachförderung, Stadtteilmütter und vermehrt auch die frische Zubereitung des Essens für die Kinder direkt in der Kita. Die dadurch entstandenen Mehrkosten wurden nicht an die Eltern weitergegeben. Nicht nur vor dem Hintergrund stetig steigender Kinderzahlen unternimmt die Stadt Hannover erhebliche Anstrengungen, das Angebot an Kinderbetreuung kontinuierlich auszubauen. Das und zahlreiche Angebote für Familien, ausgerichtet an deren Wünschen, verbessern die Situation junger Familien und die Möglichkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren. Darüber hinaus erleichtern die Angebote allen Kinder den Erwerb sozialer Kompetenzen und den Zugang zu Bildung.

TOP 4.2.3.
Zügigkeit der Grundschulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1016/2017)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Laut Paragraph 4, Absatz 1, Nr. 1 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO), darf an niedersächsischen Grundschulen höchstens eine 4-Zügigkeit pro Schuljahrgang vorliegen. Diese Zahl darf laut der Verordnung nur „vorübergehend“ überschritten werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Grundschulen in unserem Stadtbezirk weisen eine Zügigkeit von fünf oder mehr Klassen pro Schuljahrgang auf und welche Zügigkeit liegt an diesen Schulen pro Schuljahrgang vor?

2. Seit wann und wie lange wird die erlaubte 4-Zügigkeit an diesen Schulen schon überschritten und wann wird eine vorliegende Überschreitung korrigiert?

3. Für den Fall, dass es hier im Stadtbezirk Grundschulen mit mehr als vier Zügen pro Schuljahrgang gibt, für welchen Zeitraum muss dieser Umstand aufrechterhalten werden? Und wie definiert die Stadt in diesem Zusammenhang das Wort „vorübergehend“?

-Beantwortet


Stadtbezirksmanager Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage 1 und 2:
Aufgrund der dynamischen Bevölkerungsentwicklung, der Doppelzählung von Schülerinnen und Schülern mit anerkanntem sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der Entwicklung der Zuwanderungszahlen können Schwankungen hinsichtlich der Schülerzahl eines Grundschuljahrgangs innerhalb eines Schuleinzugsbereichs entstehen. Derzeit werden an drei von vier Grundschulen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode in einzelnen Schuljahrgängen vorübergehend fünf Klassen beschult. Keine Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode ist dauerhaft fünfzügig definiert.

Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar:

GS Am Sandberge
Die GS Am Sandberge verzeichnet steigende Schülerzahlen, die zu einem Anstieg der Gesamtschülerzahl und somit zu einem Anstieg der Gesamtklassenzahl führt. Die Überschreitung der Zügigkeit kann räumlich im Bestand aufgefangen werden.

Die Schuljahrgänge stellen sich folgendermaßen dar:

Quelle: Quelle: Amtl. Schülerstatistik 2012/13 bis 2016/17 der LHH zum jeweiligen Stichtag; ab SJ 2015/16 inklusive Doppelzählung von SuS mit sonderpädagogischem FörderbedarfSuS: Schülerinnen und Schüler; Kl.: Klassen; Freq.: Frequenz, SuS pro Klasse



GS An der Feldbuschwende
Die GS An der Feldbuschwende wird 4-zügig geführt. Aufgrund des Anstiegs der Schülerzahlen aus dem eignen Einzugsbereich wurden in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 jeweils fünf erste Klassen eingeschult. Diese Schuljahrgänge werden bis zum Ende der Grundschulzeit an der GS An der Feldbuschwende beschult.
Im Zusammenhang mit der Gründung der Grundschule Kronsberg zum Schuljahr 2015/16 wurde auch der Grundschuleinzugsbereich der Grundschule An der Feldbuschwende angepasst und dadurch eine dauerhafte Entlastung erreicht. Die Prognose der Schülerzahlen deutet daraufhin, dass die GS An der Feldbuschwende ab dem Schuljahr 2017/18 durchgehend 4-Züge je Jahrgang führt.

Die Schuljahrgänge stellen sich folgendermaßen dar:

Quelle: Quelle: Amtl. Schülerstatistik 2012/13 bis 2016/17 der LHH zum jeweiligen Stichtag; ab SJ 2015/16 inklusive Doppelzählung von SuS mit sonderpädagogischem FörderbedarfSuS: Schülerinnen und Schüler; Kl.: Klassen; Freq.: Frequenz, SuS pro Klasse



GS Wasserkampstraße

Die 4-zügige GS Wasserkampstraße hat in den vergangenen Jahren die Vierzügigkeit aufgrund der hohen Anzahl der Kinder aus dem eigenen Schuleinzugsbereich überschritten.

Im Zusammenhang mit der Gründung der Grundschule Kronsberg zum Schuljahr 2015/16 wurde auch der Grundschuleinzugsbereich der Grundschule Wasserkampstraße angepasst. Eine sukzessive und dauerhafte Entlastung wird in den kommenden Jahren erreicht.

Die Schuljahrgänge stellen sich folgendermaßen dar:


Quelle: Quelle: Amtl. Schülerstatistik 2012/13 bis 2016/17 der LHH zum jeweiligen Stichtag; ab SJ 2015/16 inklusive Doppelzählung von SuS mit sonderpädagogischem FörderbedarfSuS: Schülerinnen und Schüler; Kl.: Klassen; Freq.: Frequenz, SuS pro Klasse



Antwort zu Frage 3:
Gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung für die Schulorganisation dürfen die Höchstzahlen vorübergehend überschritten werden.

Die Verwaltung versteht unter dem Begriff „vorübergehend“ ein Zeitraum von ca. 6 bis 10 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes ist zu erwarten, dass die erhöhte Anzahl der Kinder, die durch die temporäre Bevölkerungsentwicklung im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode derzeit die Grundschulen besuchen und in den kommenden Jahren besuchen werden, durch die Primarstufe durchgewachsen ist.

TOP 4.2.4.
Grundschule am Sandberg
(Drucks. Nr. 15-1017/2017)

Im Eingangsbereich der Grundschule am Sandberge gibt es Einschränkungen. Dort befindet sich eine Rampe als Zuwegung, deren Steigungsgrad etwas zu hoch ist, um den Zugang als barrierefrei einstufen zu können. Diese Information gab die Verwaltung in der DS 15-1201/2016.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie vereinbart sich diese Tatsache mit dem Gedanken der Inklusion?
2. Plant die Verwaltung hier für Abhilfe zu sorgen, und wenn ja, wann?
3. Welchen Barrierefreien Zugang können Kinder z.B. im Rollstuhl nehmen um in die Schule zu gelangen?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Rampe ist älteren Datums. Im ersten Abschnitt beträgt ihre Steigung 6,6 %, im zweiten Abschnitt 5,9 %. Laufbreiten, Podestgrößen sowie beidseitige Handläufe sind vorschriftsmäßig ausgeführt. Infolge der nur in einem Teilbereich vorliegenden geringfügigen Überschreitung des Steigungsmaßes sieht die Verwaltung keinen wirklichen Konflikt mit den Intentionen von Barrierefreiheit und Inklusion.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Ein Umbau ist aufgrund der bestehenden Situation nicht erforderlich und daher auch nicht geplant.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Über die Rampe am Haupteingang. Da die Schule jedoch aus einer Vielzahl von mehr oder weniger aneinander gebauten Gebäuden verschiedener Bauzeitalter besteht, folgender Hinweis: Im Rahmen der Einführung des Ganztagsunterrichts wurde 2012 der ehemalige Schulkindergarten zur Mensa umgebaut. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden auch die Außenanlagen in diesem Bereich erneuert und so verändert, dass sowohl die Mensa als auch der benachbarte Klassentrakt barrierefrei erreicht werden können.

TOP 4.3.
der FDP-Fraktion

TOP 4.3.1.
Beschilderung Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-1018/2017)

Bezirksratsherr Rosenwinkel trug folgende Anfrage vor:


Durch die Rückverlagerung des Linienverkehres der Ustra auf die Brabeckstraße ist
an der Lange Hop-Straße zwischen der Kreuzung Am Sandberge / Bemeroder
Strasse und Dörbruch die Regel rechts vor links wieder gültig. Dieser Sachverhalt
wurde durch eine zusätzliche Beschilderung ausgedrückt. Hieraus ergibt sich eine
mittlerweile sehr umfangreiche Beschilderung des Verkehrsraums.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Durch die Vielzahl an Schildern auf der Lange-Hop-Strasse verliert der
Verkehrsteilnehmer leicht die Übersicht. Sind die an der Lange-Hop-
Straße aufgestelten Verkehrsschilder an jeder Stelle sinnvoll und
erforderlich?
2. Einige Verkehrsschilder sind in die Jahre gekommen. Zum Teil hat die
Witterung (Sonnenlicht) die Schilder ausbleichen lassen oder die
Schilder stehen nicht mehr ganz gerade. In welchen Abständen werden
die Verkehrszeichen gepflegt oder ausgetauscht?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Jedes aktuell in der Lange-Hop-Straße aufgestellte Verkehrszeichen ist sinnvoll. Die Verkehrszeichen „Vorfahrt aufgehoben“ sind mobil und temporär.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Verkehrszeichen werden ausgetauscht, wenn Sie abgängig sind und gerichtet, wenn sie schief stehen. Die Verwaltung wird in der Lange-Hop-Straße die stationäre Beschilderung überprüfen und die abgängigen Verkehrszeichen austauschen.



TOP 4.3.2.
Radweg vom Baugebiet Büntekamp zur Haltestelle Zuschlagstraße
(Drucks. Nr. 15-1019/2017)

Bezirksratsherr Ranke trug folgende Anfrage vor:


Im Rahmen der letzten Antwort der Verwaltung vom 27. 3.2017 auf den Beschluss des
Bezirksrats vom 9. 11.2016 konnte noch keine kurzfristig umsetzbare Lösungsmöglichkeit
dargestellt werden, wie die im Bebauungsplan vorgesehene Radwegeverbindung vom
Baugebiet Büntekamp in Kirchrode bis zur Straßenbahnhaltestelle Zuschlagstraße geschaffen
wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was sind die nächsten Schritte, um den von der Verwaltung als Möglichkeit
dargestellten Ausbau der Lange-Feld-Straße mit einem baulich von der Fahrbahn
getrennten Gehweg mit Freigabe für Radfahrer in beide Fahrtrichtungen umzusetzen?
2. Wie wäre der Zeitplan?
3. Direkt an der Güterumgehungsstraße besteht bereits ein Weg, der aber für Kinder bzw
witterungsabhängig nicht genutzt werden kann, da er ungesichert und unbeleuchtet ist.
Warum genau kann dieser Weg nicht entsprechend ausgebaut werden?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der nächste Schritt zur Umsetzung eines Ausbaus der Lange- Feld- Straße mit einem ostseitig geführten, baulich von der Fahrbahn getrennten mit Freigabe für Radfahrer in beide Richtungen versehenen Gehweg besteht in der Untersuchung der Machbarkeit und im positiven Fall einer entsprechenden Vorplanung.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Ein Zeitplan besteht derzeit aufgrund anderer Prioritätensetzung nicht.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Weg südöstlich entlang der Güterumgehungsbahn befindet sich in seiner nördlichen Hälfte in Privateigentum und ist Bestandteil der Kleingartenkolonie Gartenheim. Der Bebauungsplan 1107 setzt hier Dauerkleingärten fest. Der Ausbau eines öffentlichen Weges in der gewünschten Form (befestigt und beleuchtet) ist nur als öffentliche Verkehrsfläche nach Änderung von Eigentums- und Planungsrecht sowie bestehenden Pachtverträgen möglich. Das vom Rat beschlossene Kleingartenkonzept steht dem entgegen.

TOP 4.3.3.
Umleitungsstrecke Ostfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-1020/2017)

Bezirksratsherr Ranke trug folgende Anfrage vor:


Während der Baumaßnahmen der üstra an der Tiergartenstraße wird der Pkw-Verkehr unter anderem über die Ostfeldstraße umgeleitet. Für Lkw- bzw. Schwerlastverkehr ist eine
weiträumigere Umleitung vorgesehen. Nach Aussage von Bürgern wird die Ostfeldstraße
allerdings immer wieder von Lkw genutzt, was auch damit in Zusammenhang gebracht wird,
dass ein Schild an der Kreuzung Brabeckstraße/Ostfeldstraße abgedeckt wurde, das die
Durchfahrt mit Fahrzeugen über 7, 5t verbietet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wurde dieses Schild abgedeckt?
2. Werden die Umgehungsregelungen durch die zuständigen Stellen kontrolliert


-Beantwortet

Stadtbezirksmanager Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2 im Zusammenhang:
Im Zusammenhang mit dem Bau des Hochbahnsteiges Großer Hillen erfolgt ab dem 01.03.2017 in der Tiergartenstraße zwischen Großer Hillen und Kronsberger Straße der Bau des Gleisbogens. Diese Arbeiten werden bis zum 16.12.2017 andauern. Das Ausmaß und die verkehrlichen Auswirkungen des Baues des o.g. Gleisbogens werden deutlich gravierender sein, als der Bau des Hochbahnsteiges selbst.

Bauablaufbedingt ist eine Vollsperrung der Tiergartenstraße in diesem Bereich in Fahrtrichtung Anderten (stadtauswärts) bis Ende August 2018 fast durchgehend erforderlich.

Für den stadtauswärtigen Verkehr auf der Tiergartenstraße ist eine Umleitung über den Großen Hillen, Lange-Hop-Straße, Sudetenstraße, Brabeckstraße und Ostfeldstraße eingerichtet. Da über diese Umleitung auch Kraftfahrzeuge über 7,5 t umgeleitet werden und fahren müssen, ist an der Einmündung Brabeckstraße / Ostfeldstraße das installierte Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) StVO mit Zeichen 1020-30 (Anlieger frei) StVO abgedeckt worden.

Der Schwerlastverkehr über 12 Tonnen, der aufgrund der Tonnagebeschränkung nicht die Brücken des Südschnellweges und der Lehrter Straße über den Mittellandkanal befahren darf, wird nicht über diese Straßen umgeleitet. Dieser Verkehr wird ausschließlich großräumig über die BAB 7 Und BAB 37 umgeleitet.

Trotzdem sind weiträumig zusätzliche Hinweistafeln aufgestellt worden, um den Schwerlastverkehr über 12 Tonnen noch verstärkt aus dem Zentrum Kirchrodes rauzuhalten.

Die Sperrung der Brücken des Südschnellweges und der Lehrter Straße über den Mittellandkanal für Schwerlastverkehr über 12 Tonnen wird voraussichtlich bis September 2017 andauern. Bis dahin wird die Brücke Lehrter Straße über den Mittellandkanal Instand gesetzt. Ab September 2017 verbleibt der Schwerlastverkehr über 12 Tonnen auf dem Südschnellweg, da dieser – jeweils einspurig – über die parallel verlaufende instandgesetzte Brücke Lehrter Straße über den Mittellandkanal geführt wird.

Die Kontrolle des fließenden Verkehrs mit Anhaltebefugnis hat ausschließlich die Polizei. Örtlich zuständig ist die Polizeiinspektion Süd, Kastanienallee 1, 30519 Hannover.
Zuständig für die Planung und Ausführung der Gesamtbaumaßnahme „Hochbahnsteig Großer Hillen“ ist die infra (Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, Lister Straße 17, 30163 Hannover).

Weitere Informationen über die die Baumaßnahme sind zu erhalten unter:
www.infra-hannover.de/bauarbeiten/grosser-hillen/

TOP 4.4.
der SPD-Fraktion

TOP 4.4.1.
Begrünungsplanung Bemeroder Anger
(Drucks. Nr. 15-1021/2017)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:


Im Rahmen der letzten Baumfällsaison wurden auf der Nordseite des Bemeroder Angers zwischen Hartestraße und Anecampstraße auch die letzten 10 Rotfichten auf Grund von Kupferstecher-Befall gefällt. Ein Sichtschutz zum Südschnellweg ist auf dieser Grünfläche nun nicht mehr vorhanden.
Bereits 2013 gab es nach Anfragen zu eventuellen Nachpflanzungen an dieser Stelle (DS. 15-0841/2013 sowie DS. 15-1361/2013) eine entsprechende Beschlussdrucksache zur Begrünungsplanung Bemeroder Anger (DS. 15-2349/2013). Diese wurde 2013 einstimmig vom Bezirksrat beschlossen.
Jetzt scheint ein geeigneter Zeitpunkt zur Neuanpflanzung von Bäumen, mindestens auf einem Teilstück, erreicht.


Fragen an die Verwaltung:

1. Wie sehen die aktuellen Gestaltungsplanungen für diesen Grünstreifen aus?
2. Welche Möglichkeiten werden gesehen die Planungen aus 2013 (auch unter der Maßgabe einer geänderten Nutzungsplanung einer Teilfläche) angepasst umzusetzen?
3. Wann ist mit der Umsetzung einer solcher Maßnahme zu rechnen?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Der Standort war für die Anlage einer Flüchtlingsunterkunft vorgesehen, ist aber vorerst zurückgestellt worden. Die Verwaltung berät z. Zt. über den weiteren Umgang mit solchen Flächen (nicht nur hier). Eine abschließende Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen. Sobald diese vorliegt, wird die Verwaltung, voraussichtlich im Juni 2017, über die Bepflanzung informieren

TOP 4.4.2.
Nachpflanzungen von Straßenbäumen
(Drucks. Nr. 15-1022/2017)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:


In der Anecampstraße vor dem Haus Nr. 6 fehlen mittlerweile zwei Straßenbäume, einer wurde im letzten Jahr gefällt - erkennbar wegen Erkrankung. Der andere ist schon seit Jahren - offensichtlich bislang von der Stadtverwaltung unbemerkt - im Rahmen des Brandes des wohl ehedem illegal errichteten Müllhauses - verschwunden (verbrannt). Die Straßenbäume stehen nämlich beidseits der Straße in einem 10-m-Abstand neben dem Straßenraum neben dem Fußweg auf privater Grundfläche.
Auf der Vorfläche des Bemeroder Rathauses zur Brabeckstraße hin standen neun Bäume in Reih und Glied in zwei Reihen.
Sie wurden wegen der Dürre der Spitzenaustriebe allesamt entfernt und letztes Jahr wieder mit acht Bäumen bepflanzt. Nach dem Ende der Pflanzsaison wurde das vorbereitete neunte Pflanzloch in der vorhandenen Aussparung im Pflaster mit Betonsteinpflaster zubetoniert. Ebenso wurde in derselben Fällsaison vor der DRK Sozialstation ein recht stattlicher Baum gefällt. Auch hier fehlt bisher eine Nachpflanzung am Standort.

Fragen an die Verwaltung:
1. Wann werden die Straßenbäume nachgepflanzt?
2. Welche plausible Begründung gibt es für das bisherige Nichttätigwerden?
3. Weshalb wird mit einem solchen Thema seitens der Fachverwaltung nicht sensibler umgegangen - insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Bäumen, wie sie im nicht unumstrittenen, städtischen Regelwerk von allen Hannoveraner*innen verlangt wird?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:

Anecampstraße vor dem Haus Nr. 6:
Der abgebrannte Baum (Nr.1) konnte nicht an seinem alten Standort nachgepflanzt werden, da dort ein Mülllagerplatz errichtet/erweitert wurde.
Dieser ist bisher nicht ersetzt worden. Hier wird die Verwaltung nach unbedenklichem Ergebnis der Leitungsabfrage in der Baumreihe gegenüber (Nr. 2) ersetzen. Der andere Ahorn (Nr.3) wird nach Leitungsabfrage im Herbst 2017 nachgepflanzt.
Vorfläche des Bemeroder Rathauses zur Brabeckstraße und vor der DRK Sozialstation:
Das Pflanzloch des fehlenden Baumes (Nr.1) steht direkt auf Leitungskabeln, welche Ende 2017 Anfang 2018 unterirdisch umgelegt werden sollen. Bis zur Ausführung (Fachbereich Tiefbau) ist zur Wegesicherung die Fläche zugepflastert worden. Im Anschluss ist geplant, den Baumstandort neu zu bepflanzen.
Für den anderen gefällten Baum (Nr.2) wird eine Leitungsabfrage durchgeführt und im Anschluss kann der Baum bei unbedenklichem Ergebnis ersetzt werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist für die Pflege und die Verkehrssicherheit der Straßenbäume und der Bäume auf öffentlichen Flächen zuständig. Es ist immer wieder erforderlich, einzelne Bäume zu fällen. Der Ersatz erfolgt in der Regel an gleicher Stelle, wenn keine gravierenden Gründe entgegenstehen. Sollte sich der Ersatz nicht an gleicher Stelle realisieren lassen, so werden die entnommenen Bäume an anderer Stelle im Stadtgebiet ersetzt.
In der Regel wird nach der Fällung eines Straßenbaumes eine Abfrage bei den Leitungsträgern gestartet. Erst nach dem Vorliegen der Rückmeldungen und deren Auswertung, kann im Anschluss der Baumstubben entfernt/gefräst werden. Danach wird zur folgenden Pflanzperiode der Standort vorbereitet und ein neuer Baum nachgepflanzt.

Im Falle von Bedenken der Leitungsträger, d.h. der Nähe zu Leitungen im Boden, muss sehr genau geprüft werden, ob und wie der Baumstandort erhalten werden kann. Die Aufgabe eines Standortes erfolgt nicht leichtfertig.


Einen unsensiblen Umgang seitens der Fachverwaltung können wir nicht erkennen. Im Gegenteil: Die Verwaltung ist sehr bemüht, jeden Baum und jeden Baumstandort zu erhalten und die gefällten Bäume zu ersetzen.

TOP 4.4.3.
Kinderspielplatz Wohnquartier „Büntekamp*“
(Drucks. Nr. 15-1023/2017)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:


Im Zusammenhang mit der Erstellung des Wohnquartiers "Büntekamp" wurde auch ein Spielplatz an der Wilhelmine-Witte-Straße angelegt. Dieser wurde erkennbar nur für Kinder unter drei Jahren projektiert und ausgestattet.

Fragen an die Verwaltung:
1. Worin besteht die Begründung für die Wahl der Spielgeräte mit Angabe der beabsichtigten Nutzung der einzelnen Spielgeräte durch Kinder welcher Altersgruppe?
2. Wie ist eine Erweiterung der Spielfläche möglich?
3. Wie steht es mit einer Fläche für einen Bolzplatz?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort zu Frage1:
Der Spielplatz Wilhelmine-Witte-Straße ist zum Aufenthalt für Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren geeignet. Schwerpunktmäßig nutzen aus unserer Erfahrung Kinder zwischen 0 und 12 Jahren öffentliche Spielplätze dieser Größenordnung, die nach Möglichkeit in direkter Nachbarschaft zum Wohnort liegen.
Im Rahmen der Planung wurde im Oktober 2013 eine Kinderbeteiligung mit 44 Kindern durchgeführt. Die teilnehmenden Kinder waren 0-12 Jahre alt. Die 18 Jungen und 26 Mädchen wünschten sich am häufigsten einen Kletterturm mit Netz und Hangelpfaden, gefolgt von einer Schaukel. An dritter Stelle wurde eine Rutsche genannt. Beliebt waren außerdem Ballspiele sowie Spielangebote wie Reck und Sandspiel. Die Wünsche konnten weitgehend in die Realität umgesetzt werden und stellen heute ein vielfältiges Angebot dar.

Antwort zu Frage 2:
Öffentliche Spielplätze werden bei der Ausweisung von Neubaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung in Größe und Funktion festgesetzt. So auch in diesem Fall. Im rechtskräftigen B-Plan 1694 ist die Spielfläche mit rund 1400 m² als öffentlicher Kinderspielplatz festgesetzt. Eine Erweiterung ist nachträglich nicht möglich. Geeignete öffentliche Flächen stehen im Umfeld darüber hinaus nicht zur Verfügung.

Antwort zu Frage 3:
Im rechtskräftigen Bebauungsplan 1694 ist die Spielfläche an der Wilhelmine-Witte-Straße, wie unter Punkt 2 erläutert, als öffentlicher Spielplatz festgesetzt. Eine Fläche für einen Bolzplatz ist im Geltungsbereich dieses B-Planes nicht vorgesehen, da zum Einen keine geeignete Fläche verfügbar ist und zum Anderen die rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der geltenden Abstandsregelungen nicht eingehalten werden könnten.

Die nächstgelegene Spielfläche mit Bolztoren, der auch mit Angeboten für ältere Kinder wie z.B. Seilbahn, Tischtennisplatte und Seilklettergerät ausgestattet ist, liegt nicht weit entfernt an der Lange-Feld-Straße.

TOP 4.5.
von Bezirksratsherrn Wahl (DIE LINKE.)

TOP 4.5.1.
WLAN am Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-1024/2017)

Bezirksratsherr Wahl trug folgende Anfrage vor:


Die Planungen zum zukünftigen Baugebiet Kronsberg-Süd sind in vollem Gange. Laut den dazugehörigen Plänen auf der Internetseite der Stadt Hannover http://www.hannover.de/Media/01-DATA-Neu/Bilder/Landeshauptstadt-Hannover/Meldungen/2016/Juni/Kronsberg-Süd-Lageplan sind im Neubaugebiet auch einige öffentliche Plätze vorgesehen.

Im digitalen Zeitalter des 21. Jahrhunderts ist das Internet unentbehrlich für die politische und gesellschaftliche Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern geworden. Daher wäre es wünschenswert, bei den Planungen von Neubaugebieten von vorneherein einzuplanen, dass auf öffentlichen Plätzen ein freier WLAN-Zugang möglich ist.

Laut verschiedenen Quellen gibt es inzwischen auch eine neue, moderne Lösung für solche Fälle, bei denen die Hotspots für den WLAN-Empfang in Straßenlampen verbaut werden. Die Antennen sind dabei dann so versteckt, dass sie von außen nicht gesehen werden können und so auch wenig bis keine Vandalismusgefahr besteht.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Wird bei den Planungen des Baugebietes die Möglichkeit eines freien WLAN-Empfanges auf öffentlichen Plätzen vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
2. Stellen Straßenlampen mit integriertem WLAN-Hotspot aus Sicht der Verwaltung eine geeignete Möglichkeit dar, einen solchen freien WLAN-Empfang zu ermöglichen?
3. Wie viel würde die Ausstattung der vorgesehenen öffentlichen Plätze im Baugebiet mit dieser Technik kosten?


-Beantwortet

Stadtbezirksmanager Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu 1:
Frei zugängliche, durch die Landeshauptstadt Hannover angebotene W-LAN-Zonen auf öffentlichen Plätzen gibt es zurzeit nicht und sind von der Verwaltung auch nicht geplant. Ein kostenfreies W-LAN Angebot ist in der Innenstadt von den Unternehmen HTP und UESTRA in Umsetzung. Ob ein flächendeckender Ausbau durch Dritte, von dem das Neubaugebiet Kronsberg-Süd profitieren könnte, mittelfristig wirtschaftlich möglich ist, ist derzeit nicht absehbar.

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass ein verlässliches Angebot durch die LHH im öffentlichen Straßenraum, hier Ausweitung auf das Neubaugebiet, sowohl mit Investitionsaufwänden als auch personellen wie sachlichen Betriebskosten einhergehen würde, da eine Vielzahl von Routern installiert und auch eine kurzfristige Entstörung außerhalb üblicher Arbeitszeiten sichergestellt werden müsste. Des Weiteren steht ein städtisches Angebot auch in Konkurrenz zu gewerblichen Marktangeboten, welches wiederum den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes und der Nds. Kommunalverfassung zur wirtschaftlichen Betätigung entgegenstehen könnte.

Antwort zu 2:
Straßenleuchten sind grundsätzlich eine technische Möglichkeit neben anderen Lösungen.

Antwort zu 3:
Investitionssummen und Betriebskosten (inkl. Störmanagement) müssten ggf. im Rahmen einer konkreten Untersuchung ermittelt werden. Eine belastbare Schätzung ist ohne konkrete Rahmenbedingungen nicht möglich.

TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:
-Tiergartenstraße
-Bemeroder Anger:
-Bebauungsplan 1817 (Feuerwache 3) - Rodungsarbeiten:
In diesem Zusammenhang erkundigte sich eine Einwohnerin, wann die Rodungsarbeiten vorgenommen werden bzw. wie der Zeitplan hierfür aussieht. Stadtplaner Fabich gab an, mit diesen Arbeiten werde erst nach dem November zu rechnen sein. Herr Hamann von der Feuerwehr ergänzte und bestätigte die Aussage von Herrn Fabich und fügte hinzu, dass die Landeshauptstadt Hannover vor November noch keinen Zugriff auf dieses Gebiet haben werde.
-Kronsberg Life Tower.



-Durchgeführt von 20:09 - 20:31 Uhr


TOP 6.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
- 8. März 2017

-Einstimmig


TOP 7.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk: - Bericht der Verwaltung
Frau Deppe-Lorenz – Fachbereich Gebäudemanagement, Herrn Lange – Leitung Feuerwehr und Herr Hamann- Feuerwehr informierten zum Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 mit einer Präsentation (siehe Anlage I. und Anlage II.).

Im Anschluss standen sie für Fragen der Bezirksratsmitglieder zur Verfügung.

Bezirksratsfrau Kramarek Nachfrage, ob eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach angedacht sei, führte Herr Lange aus, das sie sehr gerne dies gemacht hätten, aber hierdurch würden Störsignale entstehen, die wiederum die Funktechnische Anlage beeinträchtigen würden.
Das Thema nachhaltiges Bauen sei ein besonderes Augenmerk, daher werden einzelne Bauteile im Niedrigenergiestandard erstellt, ergänzte Herr Lange seine

Für die Feuerwache 3 ist eine Intelligente-Ampelsteuerung für Verkehrsteilnehmer vorgesehen für die die Anlage im Weidendamm als Pilot diene und die auch hier eingesetzt werde, schloss Herr Lange seine Ausführungen.

Bezirksratsherr Ranke erkundigte sich wie die 100 Kollegen der Feuerwehr eingesetzt sind. Der Betrieb ist angelegt für einen 24-Stunden-Betrieb an 7 Tagen. Hierbei sind 28 x Funktionen rund um die Uhr zu besetzen. Mit weiteren Stellen, wie beispielsweise Administration, Aus- und Fortbildung sind es pro Tag / 35-38 Stellen pro Tag, erläutert Herr Lange.
Der von Herrn Ranke ebenfalls angefragte sog. Baby-Notarztwagen hat eine besondere Aufhängung, die einen Erschütterungsfreien Transport möglich macht, fügte Herr Lange hinzu.

Bezirksratsherr Quast Frage, in welchem Dienstrhythmus der Einsatz in der Dienststelle erfolgt, führt Herr Lange an, dass in 3 Wachabteilungen mit einer 48-Stunden-Woche ein "Rund um die Uhr-Betrieb" erfolgt. Auch sind auf Betriebsgelände ausreichend Stellplätze vorhanden.

Bezirksratsherr Rosenwinkel bedankte sich für die Ausführungen und den bisherigen Stand der Planung.

Bezirksbürgermeister Rödel schloss sich mit seinem Dank im Namen aller Bezirksratsmitglieder an.


Informationen zum Neubau der Feuer- und Rettungswache 3:
-Frau Deppe-Lorenz – Fachbereich Gebäudemanagement
-Herr Lange – Leitung Feuerwehr
-Herr Hamann- Feuerwehr





TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Berger berichtet in Vertretung für Stadtbezirksmanager Pilarski


TOP 9.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 9.1.
Besetzung Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1099/2017)

Antrag,
festzustellen, dass der Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode wie folgt besetzt wird:
Den Vorsitz des Integrationsbeirates führt Bezirksbürgermeister Herr Rödel (SPD)


-Einstimmig


TOP 10.
A N H Ö R U N G E N

TOP 10.1.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen" Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 0922/2017 mit 1 Anlage)

Antrag,
zu beschließen,

dem Förderverein der Grundschule Am Sandberge zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen", Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover für das Schuljahr 2017/2018 vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2018 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr.: 1805/2008, siehe Anlage 1) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge, zu gewähren.

-Einstimmig


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 11.1.1.
Setzen von Pollern im Überfahrtbereich Feldbuschwende
(Drucks. Nr. 15-1025/2017)

Bezirksratsfrau Kramarek verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Überfahrtbereich Feldbuschwende (siehe Foto), Poller einzusetzen.

-9 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.2.
der CDU-Fraktion

TOP 11.2.1.
Fußgängerampel Tiergartenstrasse
(Drucks. Nr. 15-1026/2017)

Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Installation einer Fußgängerampel in der Tiergartenstraße/Höhe Kronsberger Straße zu prüfen.

-Einstimmig


TOP 11.3.
der SPD-Fraktion

TOP 11.3.1.
Sport- und Spielpark im Oheriedenpark
(Drucks. Nr. 15-1027/2017)

Bezirksratsfrau Barke verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird im Zuge des Stärkungswillens von Sportgelegenheiten im öffentlichen Raum
aufgefordert:
1. Im Oheriedenpark (im Sportentwicklungsplan auch als Stadtteilpark Bemerode bezeichnet) einen Sport- und Spielpark samt einer Rasenspielfläche mit zwei Fußballtoren zu installieren.
2. Die Fläche bei der weiteren Entwicklung des Freiraumentwicklungskonzepts durch die Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Sportraumsituation (Thema „Sport auf öffentlichen Grünflächen“) zu berücksichtigen.

-Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 11.3.2.
Übergang von der Fahrbahn zum Fußweg Alte Bemerode Straße 127
(Drucks. Nr. 15-1028/2017)

Antrag

Die Verwaltung möge gemeinsam mit den Vermietern und Mietern der ambulant betreuten Wohngemeinschaft der Diakovere – Annastift Leben und Lernen im Haus Alte Bemerode Straße 127 prüfen, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können um den per Rollstuhl mobilen Mietern ein eigenständigeres Erreichen des Hauseinganges zu ermöglichen.

-Erledigt durch Änderungsantrag TOP 11.3.2.1


TOP 11.3.2.1.
Änderungsantrag zu DS. 15-1028/2017 TOP11.3.2: Übergang von der Fahrbahn zum Fußweg Alte Bemeroder Straße 127
(Drucks. Nr. 15-1270/2017)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung möge gemeinsam mit den Vermietern und Mietern der ambulant betreuten Wohngemeinschaft der Diakovere – Annastift Leben und Lernen vor dem Haus Alte Bemerode Straße 127 geeignete Maßnahmen unter Einhaltung gültiger Normen ergreifen um den per Rollstuhl mobilen Mietern ein eigenständigeres Erreichen des Hauseinganges zu ermöglichen.

-Einstimmig


TOP 11.3.3.
Ausstattung Haltestelle Zuschlagstraße mit Fahrradbügeln
(Drucks. Nr. 15-1029/2017)

Bezirksratsfrau Ehrlich verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert die Auslastung der Fahrradbügel im Umfeld der Zuschlagstraße zu ermitteln und bei übermäßiger Auslastung umgehend entsprechende Maßnahmen zu ergreifen um hier aus dem Fahrradbügelprogramm der LHH entsprechende aufzustellen.

-Einstimmig


TOP 11.4.
Interfraktionell

TOP 11.4.1.
Baustellen und Umleitungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1266/2017)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

In die nächste Bezirksratssitzung werden aussageberechtigte und -befähigte Personen der Üstra, Straßenverkehrsbehörde, Landesverkehrsbehörde, Tiefbauamt, Infra und Bauträger eingeladen um über Art, Umfang und Dauer der Baustellen und Umleitungen auf dem Gebiet des Stadtbezirkes zu informieren. Hierbei geht es insbesondere um die Baustelle der Brabeckstraße und den daraus resultierenden Umleitungen sowie die Baumaßnahmen auf dem Südschnellweg zwischen Seelhorster Kreuz und Brabeckstraße, die Auswirkungen für den Stadtbezirk des Brückenneubaues an der Hindenburgschleuse und die vorgesehenen Maßnahmen auf dem Messeschnellweg am Pferdeturm.


-Einstimmig


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.
Verwendung eigener Mittel: Zuwendunsanträge
(Drucks. Nr. 15-1269/2017)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

-Einstimmig



Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:47 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.




für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin