Sitzung Jugendhilfeausschuss am 24.04.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 14.04.2017)
Protokoll (erschienen am 24.05.2017)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 27.04.2017

PROTOKOLL

6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 24. April 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.41 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

A Stimmberechtigte Mitglieder
Beigeordneter Hauptstein - AfD-Fraktion
als Vorsitzender
Ratsherr Bindert - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ratsherr Bingemer - FDP-Fraktion
(Herr Boes) - Diakonisches Werk Hannover
(Ratsherr Borstelmann) - CDU-Fraktion
Ratsfrau Dr. Carl - SPD-Fraktion
(Ratsherr Döring) - FDP-Fraktion
Herr Duckstein - Stadtjugendring Hannover e.V.
Ratsherr Finck - SPD-Fraktion
(Ratsfrau Gamoori) - SPD-Fraktion
(Ratsherr Gast) - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Ratsherr Gill) - SPD-Fraktion
(Herr Gohrbandt) - Stadtjugendring Hannover e.V.
Ratsfrau Jeschke - CDU-Fraktion
Frau Karch bis 17:00 Uhr - Stadtjugendring Hannover e.V.
(Ratsherr Klapproth) - CDU-Fraktion
Ratsfrau Klebe-Politze - SPD-Fraktion
(Herr Klingeberg-Behr) - Stadtjugendring Hannover e.V.
(Herr Müller-Brandes) - Diakonisches Werk Hannover e.V.
(Frau Pietsch) - Stadtjugendring Hannover e.V.
Ratsherr Pohl - CDU-Fraktion
Herr Riechel-Rabe bis 17:26 Uhr - DRK Region Hannover e.V.
(Herr Steimann) - Der Paritätische Hannover
Herr Teuber bis 17:10 Uhr - Arbeiterwohlfahrt, Region Hannover e.V.
Frau Wermke - Stadtjugendring Hannover e.V.
Frau Wilke - Caritasverband Hannover e.V.
(Beigeordnete Zaman) - SPD-Fraktion
Ratsherr Zingler als Gast bis 17:15 Uhr - DIE LINKE. und Piraten
Ratsherr Wolf - DIE LINKE. und Piraten

B Grundmandat
(Ratsherr Böning) - Die Hannoveraner
Ratsherr Förste bis 17:30 Uhr - Die Fraktion

C Beratende Mitglieder
(Herr Bergen) - Vertreter der evangelischen Kirche
(Frau Bloch) - Vertreterin der katholischen Kirche
Frau Broßat-Warschun - Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie
Frau David bis 17:37 Uhr - Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch
von Mädchen (Violetta)
Herr Jantz bis 17:37 Uhr - Beratungsstelle mannigfaltig
(Frau Panafidina) - Vertreterin der Jüdischen Gemeinde
Herr Rohde - Stadtjugendpfleger
Herr Rozin - Vertreter Kita-Stadtelternrat
Frau Schnieder bis 17:25 Uhr - Vertreterin der Kinderladen-Initiative Hannover e.V.
Frau Schürmann bis 17:05 Uhr - Sozialarbeiterin
(Frau Wessels) - Richterin
Herr Widera - Vertreter des Humanistischen Verbandes Nds.
Frau Wittenberg - Lehrerin

D Presse
Frau Rinas - Hannoversche Allgemeine Zeitung

E Verwaltung
Herr Busch - Dez. IV
Herr Dienst - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten
Frau Frischen - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kommunaler Sozialdienst
Herr Gronen - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kommunaler Sozialdienst
Frau Klinschpahn-Beil - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kindertagesstätten
Herr Kunze - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kommunaler Sozialdienst
Frau Kurtz - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Heimverbund
Herr Rauhaus - Fachbereich Schule,
Bereich Schulplanung und Pädagogik
Frau Rzyski - Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin
Frau Stroppe - Fachbereich Büro Oberbürgermeister,
Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Teschner - Fachbereich Jugend und Familie,
Koordination Jugendhilfeplanung
Herr Tiemann - Fachbereich Gebäudemanagement
Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement
Frau Wilke-Peters - 51 ÖPR


Frau Fritz für das Protokoll

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die 5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.03.2017 - Öffentlicher Teil -

4. Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zum Verbot aller gesundheitsgefährdenden Alltagsdrogen
(Drucks. Nr. 0656/2017 mit 1 Anlage)

5. Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis
(Drucks. Nr. 0663/2017)

5.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0663/2017: Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis
(Drucks. Nr. 0814/2017)

6. Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung einer Informations- und Präventionsstelle zum Cannabiskonsum
(Drucks. Nr. 0664/2017)

7. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb des Seilgarten Hannover
(Drucks. Nr. 0872/2017)

8. Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst
(Drucks. Nr. 0085/2017 mit 3 Anlagen)

8.1. Änderungsantrag des Schul- und Bildungsausschusses aus dem Änderungsantrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (DS-Nr. 0765/2017) zur DS-Nr. 0085/2017 (Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst)
(Drucks. Nr. 0831/2017 mit 1 Anlage)

8.1.1. Änderungsantrag von Ratsherrn Bindert zu Drucks. Nr. 0831/2017: Änderungsantrag des Schul- und Bildungsausschusses aus dem Änderungsantrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Drucks. Nr. 0765/2017) zu Drucks. Nr. 0085/2017
(Drucks. Nr. 0939/2017)

9. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
(Informationsdrucks. Nr. 0829/2017 mit 6 Anlagen)

10. Kinderschutzbericht Fachbereich Jugend und Familie
(Informationsdrucks. Nr. 0830/2017)

11. Änderung und Anpassung des Rahmenkonzepts mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit
(Drucks. Nr. 0880/2017 mit 2 Anlagen)

12. Umstrukturierung in der Kita Zachäus II, Wernigeroder Weg 28 in 30419 Hannover-Burg
(Drucks. Nr. 0629/2017)

13. Umwandlung der teilbetrieblichen angehängten 10er Kindergartengruppe der Kita 'Teeny-Weenies Kinderland' in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 0717/2017)

14. Zwischenbericht zur Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung
(Informationsdrucks. Nr. 0881/2017 mit 5 Anlagen)

15. Bericht der Dezernentin


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.

Ratsherr Bindert brachte mündlich einen Änderungsantrag zu TOP 8.1 (Änderungsantrag des Schul- und Bildungsausschusses aus dem Änderungsantrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (DS-Nr. 0765/2017) zur DS-Nr. 0085/2017 (Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst) (Drucks. Nr. 0831/2017 mit 1 Anlage) ein und bat im zweiten Absatz die Worte „In einem zweiten Schritt“ in „Gleichzeitig“ abzuändern. Das gesamte Verfahren würde nicht in Verzögerung kommen und dem Ansinnen des Jugendhilfeausschusses würde damit eher Rechnung getragen werden als dem Schul- und Bildungsausschuss. Der Antrag wurde anschließend schriftlich vorgelegt.
Der Jugendhilfeausschuss genehmigte einstimmig die Tagesordnung in der vom Beigeordneten Hauptstein vorgetragenen geänderten Fassung.



TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

- keine Fragen -



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.03.2017 - Öffentlicher Teil -

Der Jugendhilfeausschuss genehmigte bei 1 Enthaltung den öffentlichen Teil des Protokolls über seine 5. Sitzung am 27.03.2017.



TOP 4.
Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zum Verbot aller gesundheitsgefährdenden Alltagsdrogen
(Drucks. Nr. 0656/2017 mit 1 Anlage)

Ratsherr Förste begründete den von seiner Fraktion eingebrachten Antrag.

Ratsherr Bindert erklärte, dass der Antrag nicht vollumfassend sei und daher abgelehnt werden müsse.

Ratsherr Finck erklärte, dass man sich auch inhaltlich intensiv innerhalb der Fraktion mit dem Thema auseinandergesetzt und man einige Argumente dafür und dagegen ausgemacht habe. Die Diskussion dürfe nicht im Jugendhilfeausschuss, sondern im Sozialausschuss geführt werden. Darüber hinaus sollte der Bundesgesetzgeber diskutieren und debattieren und eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) könnte vorgenommen werden. Wenn man zur Stadt Düsseldorf schaue, gab es im Dezember 2016 eine Fachtagung zu diesem Thema (TOP 5), die von einer wissenschaftlichen Studie begleitet werde und 800.000 Euro koste. Eine Machbarkeitsstudie sei in der Erstellung. Für Hannover solle man abwarten und schauen, welche Ergebnisse dieser Prozess in Düsseldorf hervorbringe. Die SPD wolle sich diesem Thema nicht verschließen. Der Bundesgesetzgeber sei aber primär in der Pflicht. Man biete an, gemeinsam am Thema zu bleiben. So wie der Antrag gestellt sei, könne man nicht zustimmen.

Herr Teuber zeigte sich enttäuscht von der Satirepartei, wenn die beschriebene Wirkung der Suchtmittel als Nebenwirkung bezeichnet werde, was die eigentliche Wirkung sei.

Herr Duckstein erklärte, dass der Stadtjugendring sich enthalten und den Antrag zur Kenntnis nehmen werde. Er würde gern einmal diskutieren, welche individuelle und gesellschaftliche Funktion das Thema Sucht habe, was Sucht bedeute und ob bei der gesamten Struktur, wie man miteinander lebe, Sucht nicht unausweichlich sei.

Ratsherr Förste erwiderte, dass man als Kommune Druck machen müsse, damit auf Bundesebene etwas passiere. Das Angebot etwas zusammen zu machen, nehme er gerne an; er hätte auch schon mit einem Kollegen von Bündnis90/Die Grünen gesprochen. Adäquat zum Landtag könne man auch eine Anhörung im Rat oder Sozialausschuss organisieren, um sich so kundig zu machen.
Der Jugendhilfeausschuss empfahl mit 12 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen, folgenden Antrag abzulehnen:
Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover werden alle Alltagsdrogen verboten, die zu Suchtverhalten mit schweren gesundheitlichen und psychischen Nebenwirkungen führen können. Dazu zählen Zucker, Internet, Sex, Fernsehen, Tabak, Alkohol, Psychopharmaka und Schlafmittel.

In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 5.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0663/2017: Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis
(Drucks. Nr. 0814/2017)

Ratsherr Wolf ging noch einmal auf den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN ein und erklärte, dass es ihnen in erster Linie um die Entkriminalisierung ginge und wie man den illegalen Sumpf austrocken könne.

Auf die Frage von Herrn Teuber zu TOP 5, ob der Cannabis Socialclub Hannover eine Anerkennung als gemeinnütziger Verein habe und ob der Vorsitzende bestimmte Vorteile aus dem Cannabis Socialclub herausziehe, antwortete Ratsherr Förste, dass es keine Anerkennung gebe und wies auf die Kompetenz der benannten Person hin.

Herr Teuber fragte nach, ob bei einer kontrollierten Abgabe eine medizinische und soziale Kontrolle erfolgen solle und dies möglich sei. Man müsse sich fragen, ob man die Personen verpflichten könne, sich medizinisch kontrollieren zu lassen. Aus Sicht von Herrn Teuber sei dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Er sei ein Befürworter der Entkriminalisierung und der Freigabe von Cannabis, glaube jedoch, dass diese Anträge hier zu weit gingen. Er sei dafür, gemeinsam über ein Modellvorhaben in Hannover zu sprechen.

Ratsherr Bindert wies auf die Anhörung zu dieser Thematik auf Landtagsebene hin und dass man mit dem Sozialausschuss eine Anhörung abhalten solle, um sich selber zu informieren, was zielführend sei. Die Gesetzesgrundlage müsse auf Bundesebene geschaffen werden. Das richtige Vorgehen sei eine Anhörung und später nach den Erfahrungen aus Düsseldorf ein Modellprojekt, deshalb werde man die Anträge erst einmal ablehnen und sich dann weiter mit der Thematik beschäftigen.

Ratsherr Finck schlug vor, die Ergebnisse der Studie aus Düsseldorf abzuwarten und ein Hearing in der zweiten Jahreshälfte zu veranstalten.

Ratsherr Wolf stimmte den Anmerkungen und Schritten von Ratsherrn Finck zu und erklärte, dass der Antrag ein reiner Prüfauftrag sei und man schauen wolle, unter welchen Umständen ein Modellversuch ins Leben gerufen werden könne und ob dies auf lokaler Ebene möglich sei.
Der Jugendhilfeausschuss empfahl mit 4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung, folgenden Antrag abzulehnen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen eines Modellprojektes eine Abgabestelle für Cannabisprodukte einrichten kann, die ggf. von ihr selbst betrieben wird. Cannabis soll dort nur an Erwachsene unter medizinischer und sozialer Kontrolle abgegeben und das Projekt wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.
In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 5.
Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis
(Drucks. Nr. 0663/2017)
Der Jugendhilfeausschuss empfahl mit 12 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen, folgenden Antrag abzulehnen:
Die Stadt Hannover richtet als Modellprojekt eine Abgabestelle für Cannabisprodukte ein. Den Betrieb übernimmt der Cannabis Socialclub Hannover. Die Abgabe von Cannabis gibt es dort nur an erwachsene Club-Mitglieder unter medizinischer und sozialer Kontrolle. Das Projekt wird begleitend wissenschaftlich ausgewertet. Den sicheren und kontrollierten Anbau übernimmt der Cannabis Socialclub Hannover.
In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 6.
Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung einer Informations- und Präventionsstelle zum Cannabiskonsum
(Drucks. Nr. 0664/2017)

Ratsherr Förste wies auf einen ähnlichen Antrag im Stadtbezirksrat Linden unter dem Titel einer Einrichtung einer Informations- und Präventionsstelle hin.

Auf die Frage von Herr Duckstein, dass es mit der bestehenden Beratungsstelle „Drobs“ bereits ein Angebot gebe und man dieses Angebot ausweiten könnte, antwortete Ratsherr Förste, dass dies schon ein sehr spezielles Angebot in Bezug auf Cannabis und das Angebot der Beratungsstelle „Drobs“ viel breiter gefächert sei.
Der Jugendhilfeausschuss empfahl mit 1 Ja-Stimme, 11 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen, folgenden Antrag abzulehnen:
Die Stadt Hannover richtet an einem geeigneten Ort eine Informations- und Präventionsstelle zum Cannabiskonsum ein. Leitung und Betrieb werden dem Cannabis Socia/club Hannover übertragen.
In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 7.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb des Seilgarten Hannover
(Drucks. Nr. 0872/2017)

Ratsherr Finck stellte den Antrag der Mehrheitsfraktion vor und begründete diesen.

Ratsherr Bindert verdeutlichte, dass der Erhalt des Seilgartens als erlebnispädagogisches Konzept in der Fortführung des Projektes zwingend erforderlich sei und man ohne dieses Projekt um Facetten ärmer sei.

Herr Duckstein befürwortete diesen Antrag. Es bestehe aus Sicht des Stadtjugendringes eine Unsicherheit in der Einschätzung, ob die Finanzierung ausreichend sei und man davon ausgehe, dass die benannten Zahlen nicht ausreichend seien. Der Stadtjugendring interpretiere den Antrag so, dass das Primat der Jugendarbeit gegen das Primat des außerschulischen Angebotes für Schulklassen betont werde und alle Adressaten von Kinder- und Jugendarbeit in den Vorzug der Förderung bzw. Mitfinanzierung kommen werden.

Auch Ratsherr Bingemer befürwortete für seine Fraktion die Weiterführung des Seilgartens und er merkte an, dass eine eindeutige klare Betreiberstruktur initiiert werden solle. Es solle eine Rechtsform gefunden werden, in der sich die Träger wiederfinden und ggf. sich auch die Stadt an dieser Struktur finanziell beteiligen werde. Ferner werde für den Start einer Betreibergesellschaft eine Bezuschussung befürwortet und man habe hierfür auch finanzielle Mittel eingeplant.

Ratsherr Pohl begrüßte für seine Fraktion, wenn der Seilgarten am Standort WAKITU aufrechterhalten werden könne. Er habe aber seine Zweifel, ob dies der goldene Weg sei. Er sehe jedoch nicht den Mehrwert dieses Antrages zum Vorgehen, wie es von der Verwaltung schon einmal ins Verfahren gebracht wurde. Er sehe ferner Probleme in der zeitlichen Umsetzung von der Neugründung bis hin zum Betriebsstart. Zur Finanzierung stellte Ratsherr Pohl die Nachfrage an die Verwaltung, ob die benannte Summe in Höhe von 70.000 Euro für dieses Projekt in den nächsten 2 Jahren zur Verfügung gestellt werden könne.

Ratsherr Finck nahm Bezug auf die Aussage der zeitlichen Probleme von Ratsherrn Pohl und wies darauf hin, dass der neue Träger ab 2018 den Zuschlag erhalten solle und damit die zeitliche Not nicht gesehen werde.

Auf die Frage von Frau Karch, worauf sich die 40.000 Euro bezögen, erklärte Herr Rohde, dass diese Summe auch in den vergangenen Jahren eingesetzt wurde, jedoch mit dem Unterschied, dass aus dieser Summe alle Maßnahmen finanziert wurden. Man habe eine Einnahmenstruktur gehabt, in die Einnahmen sind die 40.000 Euro geflossen, ebenso wie die Einnahmen aus den einzelnen Maßnahmen, die finanziert wurden. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sollen zukünftig kostenlos sein und alle anderen Maßnahmen würden zukünftig über die Gebühren, die die einzelnen Träger zahlen werden, finanziert. In der Finanzierung würde dies keinen Unterschied machen. Für die Träger ändere sich nichts.

Frau Karch erwiderte, dass die Rechnung für sie nicht nachvollziehbar sei und fragte nach, was genau unter Jugendeinrichtungen zu verstehen sei.

Frau Rzyski erklärte, dass die Summe von 40.000 Euro eine gesicherte Einnahme für den Seilgarten darstellen würde. Ob Jugendverbände mitberücksichtigt würden oder es eine Sonderförderung geben solle, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Ob es zu einer anderen Finanzierungsform kommen werde, müsse bei der Konzepterstellung geprüft werden. Das Konzept werde dem Jugendhilfeausschuss in einer Drucksache vorgelegt, so dass dann konkret darüber diskutiert werden könnte.

Aus Sicht des Ratsherrn Bingemer hänge es mit Angebot und Nachfrage zusammen. Wenn ein gutes Angebot vorhanden sei, könnten bis zu 40.000 Euro für Schulen, Kindergärten, Jugendverbände etc. abgerufen werden. Wenn die Annahme der Nachfrage nicht vorhanden wäre, könne entsprechend weniger abgerufen werden. Dies sei das Verständnis seiner Fraktion von dieser Art der Finanzierung.

Frau Karch erklärte, dass die Nachfrage vorhanden, der Seilgarten an der Grenze der Kapazitäten sei und man mit den Trägern sprechen müsse, ob die Finanzierung noch so Bestand hätte.

Frau Rzyski erwiderte, dass die Gruppen nicht kostenlos Einlass fänden. Die Teilnehmerbeiträge würden an den Seilgarten entrichtet, nur die Kinder und Jugendlichen aus den Kinder- und Jugendeinrichtungen würden dies nicht aus der eigenen Tasche zahlen, sondern die Verwaltung.

Ratsherr Wolf bedankte sich bei den Betreibern und der Stadt Hannover, dass der Hochseilgarten und dem WAKITU die Wichtigkeit zuerkannt werde, den er habe. Er sei über die Stadtgrenzen bekannt. Man freue sich, dass die Stadt die Verantwortung für dieses Projekt wahrnehme und kein öffentliches/partnerschaftliches Projekt hieraus mache. Seine Fraktion würde diesem Antrag zustimmen.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 14 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
Für den Erhalt und Fortbestand des erlebnispädagogischen Seilgartens am WAKITU ab 2017 wird die Verwaltung beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die Trägerschaft und den Betrieb durchzuführen. Folgende Bedingungen sind in dem IBV abzubilden und von dem künftigen Betreiber zu erfüllen: (…)

In den Verwaltungsausschuss



TOP 8.1.1.
Änderungsantrag von Ratsherrn Bindert zu Drucks. Nr. 0831/2017: Änderungsantrag des Schul- und Bildungsausschusses aus dem Änderungsantrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Drucks. Nr. 0765/2017) zu Drucks. Nr. 0085/2017
(Drucks. Nr. 0939/2017)

Ratsherr Hauptstein wies darauf hin, dass der zuerst mündlich vorgetragene Änderungsantrag von Ratsherrn Bindert nun schriftlich vorliege.

Ratsherr Pohl äußerte, dass dieser Änderungsantrag basierend auf dem Änderungsvertag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss noch einmal in den Schul- und Bildungsausschuss zur Abstimmung gegeben werden müsste. Er richtete seine Bitte an Ratsherrn Bindert, auf diese Änderung zu verzichten und damit das Verfahren nicht zu verzögern.

Frau Rzyski wies darauf hin, dass am Mittwoch der Schul- und Bildungsausschuss tagen und man dort diesen Änderungsantrag auch einbringen und beschließen könne, so dass man keine Verzögerung im Verfahren hätte.

Ratsherr Bindert bestätigte, dass es das Anliegen der Mehrheitsfraktion gewesen sei, dies im kommenden Schul- und Bildungsausschuss einzubringen und zu beschließen. Es sei mit den Eltern nachträglich besprochen worden und man habe es mit der Ratsmehrheit aufgrund der Osterfeiertage nicht mehr geschafft, einen entsprechenden Änderungsantrag zu formulieren. Die Absprache sei daher gewesen, dies mündlich einzubringen, da eine Schleife von 4 Wochen für den Antrag nicht zielführend gewesen wäre.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 12 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
Der Antrag wird in Absatz 2 dahingehend geändert, dass die Worte "In einem zweiten Schritt" durch das Wort "gleichzeitig" ersetzt wird.
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 8.1.
Änderungsantrag des Schul- und Bildungsausschusses aus dem Änderungsantrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (DS-Nr. 0765/2017) zur DS-Nr. 0085/2017 (Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst)
(Drucks. Nr. 0831/2017 mit 1 Anlage)
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 12 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
Der Rat der Stadt möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Kriterien für die Auswahl der Schulen zu entwickeln und den zuständigen Ausschüssen zur Diskussion und Entscheidungsfindung vorzulegen, die transparent und nachvollziehbar die Ausstattung mit Schulsozialarbeit, unabhängig von Schulform und Ganztagsangebot, zu begründen geeignet sind.
ln einem zweiten Schritt möge der Rat die Verwaltung beauftragen, durch die Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst künftig bedarfsgerecht und flexibel auf die Veränderungen in der Schullandschaft, auf Basis der durch die Ausschüsse festgelegten Kriterien, zu reagieren und dies entsprechend verständlich und zurückverfolgbar nachzuweisen.
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 8.
Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst
(Drucks. Nr. 0085/2017 mit 3 Anlagen)
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 12 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
Die Verwaltung zu beauftragen, künftig bedarfsgerecht und flexibel auf die Veränderungen in der Schullandschaft zu reagieren.

In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 9.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
(Informationsdrucks. Nr. 0829/2017 mit 6 Anlagen)

Frau Broßat-Warschun führte in die Informationsdrucksache zur Thematik der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ein.

Ratsherr Pohl merkte an, dass 30 Gastfamilien als geeignet identifiziert wurden und sich nun die Frage stelle, warum nur 14 Kinder untergebracht werden konnten. Dies müsse für die nicht belegten Gastfamilien eine große Enttäuschung gewesen sein. Er fragte nach, woher die Diskrepanz komme und wie mit den Familien umgegangen werde. Er schloss die Frage nach den aktuell von einem Amtsvormund betreuten Fällen an. Ratsherr Pohl äußerte weiter, dass es mit dem Land Schwierigkeiten in Bezug auf die Kostenerstattung bezogen auf Fälle aus dem Jahr 2015 zu geben scheine und in der Informationsdrucksache von fehlenden Zahlungseingänge in Höhe von ca. 500.000 Euro die Rede sei. Weiterhin erkundigte er sich nach der Argumentation des Landes zur Verweigerung der fehlenden Zahlungen.

Auf die Fragen von Ratsherrn Pohl erläuterte Fr. Broßat-Warschun, dass die Vermittlung der Kinder und Jugendlichen in die Gastfamilien auch passend sein müsse und sich in manchen Fällen die unterschiedlichen Vorstellungen von der gemeinsamen Gestaltung des Alltags nicht in Einklang bringen ließen.

Herr Kunze bestätigte, dass viele Gespräche mit potentiellen Gastfamilien durchgeführt wurden und es schnell deutlich wurde, dass in vielen Fällen das gewünschte Profil des 16-18jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings nicht gepasst habe. Man habe überwiegend männliche Jugendliche vermitteln müssen, wohingegen viele Gastfamilien eher Mädchen hätten aufnehmen wollen. Zur Frage der Vormundschaften antwortete Herr Kunze, dass zurzeit ca. 10 – 15 Amtsvormundschaften je MitarbeiterIn geführt werden.

Frau Broßat-Warschun erklärte zu den angesprochenen Altfällen, dass beim zuständigen Landesamt aus ganz Niedersachsen Kostenerstattungsansprüche eingegangen seien, schnell Kapazitäten aufgebaut werden mussten, das Landesamt die Kommunen auch bei der Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unterstützt habe und es aus besagten Gründen zu einer verzögerten Bearbeitung kam. Es könne kein Antrag verjähren, es gebe Kostenanerkenntnisse. In Hannover sei im Bundesvergleich gemessen am Kostenvolumen ein großer Anteil der Kosten bereits wieder eingegangen. Man gehe davon aus, dass die ausstehenden Kostenerstattungen noch eingehen werden.

Auf die Frage von Herrn Teuber bezogen auf die Kostenerstattung mit dem Land, ob nur belegte oder auch vorgehaltene Plätze bezahlt würden, antwortete Herr Kunze, dass die tatsächlich entstandenen Kosten pro Flüchtling und nicht die vorgehaltenen Kosten pro Einrichtungsplatz abgerechnet würden.

Herr Kunze bejahte die Nachfrage vom Beigeordneten Hauptstein nach der Vollerstattungsfähigkeit der Kosten.

Ratsherr Bingemer berichtete, dass es bei den BürgerInnen zu Unmut geführt habe, dass das Gelände des Kronsberger Hofes mit Inbetriebnahme der Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einer Kette abgeriegelt wurde, so dass bestimmte Wege zum Kronsberg nicht mehr zugänglich waren. Im Kronsberger Hof habe es vom Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode eine Anhörung gegeben. Er fragte nach, warum es seitens der Verwaltung nicht entsprechend kommuniziert wurde bzw. das Wegerecht abgesperrt und nicht ausgewiesen wurde.

Frau Broßat-Warschun erklärte, dass die Situation so nicht bekannt sei und konkrete Informationen mit dem Protokoll zur Absperrung der Zufahrtswege zum Kronsberg mit der Inbetriebnahme der Einrichtung „Kronberger Hof“ vom Betreiber „DIAKOVERE Annastift“ nachgereicht werden.*1 Sie legte dar, dass die Immobilie und das Gelände aufgrund der Nutzung gesichert und die Sicherheit der Betreuung junger Menschen gewährleistet werden musste. Es sei ein Unterschied, ob dort eine Jugendhilfeeinrichtung oder ein Hotel betrieben werde.

*1Antwort der Verwaltung:
Eine Absperrung war während der Umbauphase erforderlich. Dies ist im Rahmen einer Begehung des Geländes den Bezirksratsmitgliedern und interessierten BürgerInnen erläutert worden. Die Sperrung ist mittlerweile aufgehoben und das Gelände des „Kronsberger Hofes“ ist wieder zugänglich.

Ratsherr Bingemer zeigte Verständnis, wies aber darauf hin, dass es bei einer anderen Nutzung des Geländes einer Erklärung und entsprechender Kommunikation bedarf.

Frau Broßat-Warschun machte deutlich, dass man in einem intensiven Kontakt mit dem Stadtbezirksrat gestanden habe und man auch Nachfragen des Stadtbezirksrates und des Stadtbezirksmanagers zum aktuellen Sachstand beantwortet habe.

Auch Ratsherr Finck bedankte sich in Namen seiner Fraktion für diese informative Informationsdrucksache und fragte nach der Gewährleistung des Überganges vom System Jugendhilfe in die Eigenverantwortung bei Volljährigkeit. Er schloss die Frage nach einer Nachsorge an und ob es prozentuale Zahlen gebe, wie viele Jugendliche in den Genuss der Jugendhilfe kämen oder allein darstünden.

Herr Kunze erklärte, dass jeder Jugendliche bei Volljährigkeit das Recht auf Prüfung einer Leistung im Rahmen für junge Volljährige erhielte, was auch bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die volljährig werden, der Fall sei und es werde geprüft, ob ein weiterer erzieherischer Bedarf bestünde. Kein Bedarf sei allein die Tatsache, dass kein eigener Wohnraum gefunden werde. Ein Großteil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bliebe auch weiterhin in der Jugendhilfe oder es würden Übergänge in andere Formen der Jugendhilfe geschaffen, wie in ambulante Betreuungsformen oder das begleitete Jugendwohnen. Nicht in Frage käme ein unbegleiteter Übergang zum Beispiel in eine Flüchtlingsunterkunft oder in ein Flüchtlingswohnheim. Mit dem Fachbereich Soziales gebe es Absprachen zu einem geregelten Übergang in Wohnheime. Ferner werde mit den SozialarbeiterInnen des Betreibers geklärt, welche Unterstützungsmöglichkeiten notwendig seien, wenn keine sozialpädagogische Unterstützung durch den Kommunalen Sozialdienst gewährt werde.

Beigeordneter Hauptstein erkundigte sich danach, welche Kosten ein minderjähriger Flüchtling pro Jahr verursache, wie eine Altersfeststellung erfolge und welche Mechanismen es gebe.

Herr Kunze antwortete hierauf, dass sich ein durchschnittlicher Platz in der vollstationären Jugendhilfe auf ca. 3600 bis 4200 Euro pro Monat belaufe. Die Feststellung der Volljährigkeit erfolge im Rahmen einer qualifizierten Inaugenscheinnahme für junge Menschen, die ohne Ausweispapiere einreisten und in Obhut genommen werden. Es erfolge ein Gespräch mit einem vereidigten Dolmetscher, um aus den Angaben des jungen Menschen während des Gespräches herzuleiten, ob er minderjährig oder volljährig sei sowie eine äußerliche Inaugenscheinnahme. In den Fällen, in denen eine qualifizierte Inaugenscheinnahme in der Jugendhilfe nicht möglich sei, gebe es eine Zusammenarbeit mit der Region Hannover, dem Gesundheitsamt und auch dem Kinderkrankenhaus auf der Bult, um ärztlich feststellen zu lassen, ob jemand körperlich volljährig sei oder nicht. Herr Kunze wies auf die Schwierigkeiten dieser Alterseinschätzung mit Schwankungen von +/- 1 Jahr hin. Eine weitere Möglichkeit sei eine Handwurzeluntersuchung, die ohne Zustimmung des jungen Menschen jedoch nicht angeordnet werden könne, da dies einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht darstelle. In den Fällen, in denen eine Handwurzeluntersuchung im letzten Jahr durchgeführt wurde, habe sich in ca. ¾ der Fälle herausgestellt, dass eine Volljährigkeit vorgelegen habe. Es gebe ebenfalls die Möglichkeit einer Zahnwurzeluntersuchung, die bisher jedoch nicht durchgeführt wurde. Bei ca. 20 jungen Menschen sei die Altersfeststellung im letzten Jahr strittig gewesen.

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 0829/2017 zur Kenntnis genommen habe.



TOP 10.
Kinderschutzbericht Fachbereich Jugend und Familie
(Informationsdrucks. Nr. 0830/2017)

Frau Broßat-Warschun führte in den Kinderschutzbericht ein.

Ratsfrau Dr. Carl begrüßte die stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Beratungsangebote, da nur dies eine Effizienz der einzelnen Angebote sichere und sicherstelle, dass viele Mädchen und Jungen in den Genuss der Angebote kämen und äußerte, dass sie es ebenso als Zielsetzung der Qualitätsentwicklung sehe.

Ratsherr Bindert bedankte sich ebenfalls für den ausführlichen Bericht und meinte, dass man den Bericht auch als Nachschlagewerk benutzen könne.

Ratsherr Pohl schloss sich den Dankesworten an und erkundigte sich nach dem Stand der Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen und fragte nach, ob auch im vergangenen Jahr die bekannten Testkäufe stattgefunden hätten und wie es mit Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum auch in Bezug auf die Vorfälle am jüdischen Mahnmal und am Operndreieck aussehe und was seitens der Verwaltung hierzu unternommen werde.

Frau Broßat-Warschun erklärte hierzu, dass das Thema Alkoholprävention nicht in diesem Bericht aufgenommen wurde, dazu aber gesondert im Rahmen von Drucksachen dem Ausschuss berichtet wurde. Aufgrund einer Änderung in der Gesetzgebung wurden Testkäufe ausgesetzt, da Testkäufe, die nicht anlassbezogen waren, nur bei Verdachtsmomenten durchgeführt werden dürften. Die Durchführung der Testkäufe fand in Zusammenarbeit mit der Polizei statt und es musste geklärt werden, ob und ggf. wie die Testkäufe weitergeführt werden könnten. Man ginge davon aus, dass in Hannover anlassbezogen Testkäufe wiederaufgenommen würden.

Herr Rohde ergänzte zur Situation in der Innenstadt, dass es als Kernaufgabe zum Jugendschutz gehöre, öffentliche Plätze zu kontrollieren. Es seien jedoch beobachtende und keine eingreifenden Kontrollen.

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 0830/2017 zur Kenntnis genommen habe.



TOP 11.
Änderung und Anpassung des Rahmenkonzepts mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit
(Drucks. Nr. 0880/2017 mit 2 Anlagen)
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
das Rahmenkonzept mit Kriterien zur Förderung von sprachlichen Integrationsprogrammen im Bereich der schülerinnen- und schülerbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit – Anlage 1 -, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 durch die Kommunalaufsicht, mit Wirkung zum 01.01.2017 zu beschließen.
Die bisherigen Regelungen aus der Beschlussdrucksache Nr. 1674/2003 werden durch diese Fördergrundsätze ersetzt.
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Verwaltungsausschuss



TOP 12.
Umstrukturierung in der Kita Zachäus II, Wernigeroder Weg 28 in 30419 Hannover-Burg
(Drucks. Nr. 0629/2017)
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
· in der städtischen Kindertagesstätte "Zachäusgemeinde II", Wernigeroder Weg 28, 30419 Hannover-Burg, in Trägerschaft des Ev.- luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine altersübergreifende Gruppe (12 Kindergartenkinder, 5 Hortkinder; Ganztagsbetreuung) in eine Krippengruppe mit 12 Plätzen (Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren
und

· dem Träger ab 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Zuwendung auf Grundlage der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für die städtischen Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (BKE) zu gewähren.
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Verwaltungsausschuss


TOP 13.
Umwandlung der teilbetrieblichen angehängten 10er Kindergartengruppe der Kita 'Teeny-Weenies Kinderland' in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 0717/2017)
Auf die Frage von Herrn Teuber, ob es eine Statistik gebe, wie viele von den Gruppen, die als Betriebskita oder betriebsangehängte Kita gegründet wurden, in Regelgruppen umgewandelt wurden und wie viele Betriebskitaplätze noch bestehen würden, antwortete Frau Klinschpahn-Beil, dass diese Frage mit dem Protokoll beantwortet werde.*2
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

· der Umstrukturierung der eigenfinanzierten/teilbetrieblichen angehängten Kindergartengruppe der Kindertagesstätte 'Teeny-Weenies Kinderland', Boulevard der EU 4, 30539 Hannover in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe mit 10 Betreuungsplätzen in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
· dem Teeny-Weenies e.V. als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2017 die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Verwaltungsausschuss
*2Antwort der Verwaltung:
Es stehen derzeit insgesamt 975 betriebliche Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung.
600 Plätze (294 Krippenplätze, 164 Kindergartenplätze, 110 altersübergreifende Plätze und 32 Hortplätze) in 12 reinen Betriebskitas und 375 Plätze (208 Krippenplätze, 100 Kindergartenplätze, 67 altersübergreifende Plätze) in weiteren 11 Einrichtungen, die neben öffentlichen Plätzen auch betriebliche Plätze anbieten.

Die Plätze der Teeny-Weenies (DS 0717/2017) sind in der obigen Aufstellung nicht mehr mit enthalten!

In den letzten Jahren sind folgende betriebliche Plätze in öffentliche Plätze umgewandelt worden:

Datum
SBZ
Einrichtung
Träger
Umwandlung von betrieblichen Plätzen in öffentliche Plätze
01.08.2015
08
Villa Kinderreich
GmbH
25 AüG- Plätze in 25 öffentliche Kiga-Plätze
01.08.2017
08
Teeny-Weenies
Verein
Nicht finanzierte 10er-Kiga-Gruppe in öffentliche Förderung



TOP 14.
Zwischenbericht zur Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung
(Informationsdrucks. Nr. 0881/2017 mit 5 Anlagen)

Frau Rzyski gab eine kurze Einführung in den Zwischenbericht zur Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung.

Ratsherr Pohl erklärte, dass er die Aussagen in der Drucksache teile, was sich im Ganztagsschulbereich qualitativ verbessern müsste, damit der Bereich von den Eltern stärker angenommen werde, er vermisse aber die verbindliche Aussage der Verwaltung, wie sie mit den Schritten weiter umgehen werde, da im Zwischenbericht sehr allgemeine Aussagen getätigt werden.

Frau Rzyski wies darauf hin, dass man auf die Qualitätsentwicklung im Ganztag mit dem Ziel setze, die Eltern von der Qualität des Ganztagsangebotes zu überzeugen und man gleichzeitig sage, dass der Bereich Horte derzeit nicht weiter ausgebaut werde. Es sei sinnvoller, das Angebot für Grundschulkinder am Standort Grundschule zu organisieren und zu qualifizieren.

Ratsherr Bindert erkundigte sich nach den über das Einsparvolumen gewonnenen Mitteln, die wieder für die Qualitätsoffensive in der Ganztagsbetreuung zurückgeführt werden sollten und wie dies realisiert werden könne.

Frau Rzyski erklärte, dass die Realisierung schrittweise erfolgen werde, da an jeder Grundschule andere Rahmenbedingungen vorherrschen würden. Das Kostenvolumen könne nur standortbezogen geschätzt werden. Ebenfalls geprüft und unterstützt werde die Zusammenführung unterschiedlicher Träger am Standort Grundschule. Man wolle sich nun in der Raumausgestaltung an den Standards bezogen auf die Ausstattung mit Mobiliar sowie mit Spiel- und Verbrauchsmaterial im Hortbereich orientieren. Im Rahmen einer Win-win-Situation mache es keinen Unterschied, ob man in die Ausstattung einer Hortgruppe oder eines Ganztages investiere. Der Bedarf sei vorhanden. Die Ersparnis habe man darüber, dass man vorhandene Räume zur Nutzung wandeln und intelligenter als vorher nutzen könne, z.B. zur Erfüllung des Rechtsanspruches im Kita- oder Krippenbereich.

Herr Rozin drückte im Namen des Kita-Stadtelternrates die Hoffnung aus, dass das so eingesparte Geld auch in die Qualität der zahlreichen neuen Krippen investiert werden könne, begrüßte die Planung finanziell auskömmlicher Arbeitsverhältnisse in Ganztagsschulen analog zu den Beschäftigungsverhältnissen im Hort sowie die Beteiligung der SchülerInnen an der Gestaltung und Organisation des Ganztages. Er schloss die Frage zu Seite 11 an, auf der eine prozessbegleitende Evaluation in Aussicht gestellt wurde, ob diese bereits stattfände. Herr Rozin erkundigte sich weiterhin zu Seite 12 der Drucksache, bezogen auf die Planungsgruppe Mengendamm und den ins Stocken geratenen Arbeitsprozess, ob die Planungsgruppe dennoch stattfände. Ferner bezog sich eine weitere Frage zu Seite 2 der Anlage 3 und den dargestellten Personalausstattungen von Schulkindbetreuungsformen, ob innovative Modellprojekte und schulergänzende Maßnahmen nicht sonstige Tageseinrichtungen nach KiTaG seien und es dort einen Fachkräftestandard nach KiTaG geben müsste, so dass die Begriffe pädagogische Fachkraft um die Qualifikation Erzieher und Sozialassistent ergänzt werden müsse.

Frau Rzyski berichtete, dass die ganztagsbegleitende Evaluation noch differenziert werden müsse. Sie bestätigte, dass die Umsetzung am Mengendamm in Abstimmung mit der Schule zeitlich verschoben wurde. Der inhaltliche Planungsprozess wurde nicht gestoppt. In der Planungsgruppe arbeite man daran, Qualitätsbausteine zu beschreiben und abzubilden und damit in die Beratung mit den Schulen und Kooperationspartnern zu gehen. Man wolle in ein Modulsystem einsteigen und weg von einer eng strukturierten Vorgabe seitens der Kommune hin zu einer Beschreibung zur Entwicklung von Qualitätsbausteinen, die jeweils von den Partnern vor Ort und bezogen auf die individuellen Begebenheiten angewendet und eingebracht werden können. Der interne Umstrukturierungsprozess könne nur schrittweise erfolgen und der Schwerpunkt liege zurzeit bei den Qualitätsbausteinen.

Herr Rauhaus berichtete, dass die prozessbegleitende Evaluation noch nicht begonnen habe. Das Innovative Modellprojekt bedürfe nach § 45 KJHG wie auch die schulergänzende Betreuungsmaßnahme einer Betriebserlaubnis. Da das Innovative Modellprojekt hortähnlich aufgestellt sei, sei dort auch mindestens 1 sozialpädagogische Fachkraft tätig; zur Situation bei den sozialpädagogischen Betreuungsmaßnahmen könne er zurzeit keine verbindliche Aussage tätigen. Sie seien alle mit einer Betriebserlaubnis versehen und einer Begehung durch das Landesjugendamt unterzogen worden. Ob es tatsächlich überall dazu geführt habe, dass eine sozialpädagogische Fachkraft tätig sei, werde mit dem Protokoll beantwortet. *3

*3Antwort der Verwaltung:
„Grundsätzlich sollen in den sogenannten „sonstigen Einrichtungen“ auch mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft eingesetzt werden. Die Betriebserlaubnis erteilt das Niedersächsische Landesjugendamt.“

Herr Teuber begrüßte das Qualitätsausbauprogramm und sagte, dass er Probleme sehe, die unterschiedlichen Betreuungsformen untereinander abzuwägen und in Konkurrenz zu bringen. Es gebe gute Gründe, warum Kinder in den Ganztag oder in Horte gingen. Der Effekt einer Win-win-Situation sollte seiner Meinung nach dadurch entstehen, dass die Horte unter das KiTaG fallen und dadurch ganz andere Standards haben als es in den Schulen gegeben sei. Über die Landesmittel in den Schulen würden so andere Mittel der Stadt zugeführt werden, wenn man dies in die Schulbetreuung gebe. Besonders an die politischen Parteien richtete er seine Bitte darüber nachzudenken, an welchen Stellen die Qualität in den Schulen angehoben werden könnte, ohne die der Hortplätze zu reduzieren.

Frau Rzyski wies darauf hin, dass der Haushaltsauftrag eindeutig lautete, Hort und Ganztag zusammenzuführen. Hortplätze sollen mittel- bis langfristig zu Gunsten der Ganztagsgrundschule abgebaut werden. Man könne feststellen, dass die Entwicklung bereits ohne aktives Zutun eingetreten sei. Je mehr Schulen sich auf dem Weg machten, das Ganztagsangebot qualitativ weiterzuentwickeln, desto mehr würden Eltern dahin tendieren, ihre Kinder dort anzumelden und am Hort abzumelden. Die Grundschule werde als Standort, als Lebensort sowie als Raum für Leben und Lernen zunehmend an Bedeutung gewinnen und man tue gut daran, nicht zu versuchen, zu viele unterschiedliche Teilprojekte weiterhin personell und finanziell auf gleicher Höhe zu halten. Es sei besser, offen an die Diskussion heranzugehen.

Herr Teuber äußerte, dass man den geschützten Raum für die Horte in die Schulen übertragen solle. Sie seien selbst Ganztagsschulträger und würden versuchen, dies weiterzuentwickeln. Es gebe viele Kinder, die aus den Ganztagsschulen zurück in die Horte kämen und sagten, dass die dortige Form der Betreuung nicht ideal wäre und was man sich vorgestellt habe. Sie wären dafür auch bereit, höhere Elternbeiträge zu bezahlen, wenn eine angemessene Nachbetreuung vorhanden wäre. Herr Teuber stimmte der Aussage von Frau Rzyski zu, dass man nicht mit unterschiedlichen Qualitätsstandards an die Sache herangehen sollte. Solange die Ganztagsschulen noch nicht die Qualitätsstandards entwickelt hätten, sollte man sich hüten, die anderen Bereiche bezogen auf die Wahlfreiheit der Betreuungsform aufzugeben. Man könne nicht sagen, dass es keine Betreuungsform außerhalb der Schulbetreuung für die Kinder gebe und die Eltern sollten auch die Wahlfreiheit zwischen den Betreuungsformen haben.

Herr Duckstein erklärte, dass der Stadtjugendring die Qualitätsoffensive unterstütze und auch die Verbände an vielen Schulen als Kooperationspartner beteiligt seien. Er wies darauf hin, dass die Wurzel dieser Drucksache das Haushaltskonsolidierungsprogramm war und vieles miteinander vermischt wurde. Man sage, dass auf der einen Seite die Qualitätsoffensive beibehalten werden müsse und sich nichts ändern dürfe, auf der anderen Seite Geld eingespart werden solle. Herr Duckstein glaube nicht, dass dies funktioniere. Zur Personalausstattung (Anlage 3, Seite 2) äußerte er, dass der Schlüssel 1:15 nicht mit den Beiträgen pro betreutem Kind umgesetzt werden könne, sondern man sei bei einem Verhältnis von ca. 1:20 und anstelle einer Dreiviertelstelle bei einer halben ErzieherInnenstelle. Wenn man den Hortstandard 2:20 in der Ganztagsschule umsetzen möchte, müsse man sich anstrengen, dies auch zu schaffen. Hortstandard bedeute bezogen auf die personelle Ausstattung mindestens 2:20. In einem Großteil der Ganztagsgrundschulen in Hannover sei dieses Verhältnis noch nicht umgesetzt und man würde sich freuen, wenn dies gezielt angegangen werde. Er verstehe diese Drucksache als ein Zeichen, in welche Richtung es gehen solle; man sei dort aber noch nicht. Wenn man die Standards der Hortbetreuung auf Augenhöhe übertragen wolle, dann sei es noch ein sehr weiter Weg.

Ratsherr Wolf äußerte, dass ein Hort mehr als erzieherische oder betreuerische Funktionen habe, da eine soziale Durchmischung möglich sei, was an den Grundschulen so nicht gegeben sei. Es kämen Kinder aus verschiedenen Stadtteilen und Bildungsformen, sie würden lernen, mit anderen Menschen umzugehen, Toleranz zu entwickeln und Kontakt mit verschiedenen Altersgruppen zu haben. Zwischen Freizeit und Schule würde im Hort eine eindeutige Trennung vorliegen, allein aufgrund der räumlichen Trennung. Er wisse nicht, ob rein finanzielle Aspekte im Rahmen von HSK dies aufwiegen könnten. Das Zusammenlegungsprogramm habe auch positive Effekte, wie den Gleichstellungsaspekt für Menschen, die alleinerziehend seien. Die Gruppe LINKE und PIRATEN stehe aber diesem Programm sehr kritisch gegenüber und würde es weiterhin kritisch begleiten. Es müsse noch einiges erarbeitet werden, bevor sie dieser Drucksache so zustimmen würde.

Ratsfrau Klebe-Politze widersprach den Aussagen von Ratsherrn Wolf und äußerte, dass ihrer Ansicht nach die Mischung im Hort nicht mehr stimme, da hier nur noch die Eltern in den Hort gehen, die es sich leisten könnten, Ganztagsschule sei dagegen für alle offen, ein Hortplatz nicht immer.

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 0881/2017 zur Kenntnis genommen habe.



TOP 15.
Bericht der Dezernentin

Frau Rzyski berichtete zum aktuellen Sachstand des Familienzentrums Canarisweg 21, in dem zurzeit 2 Kindergartengruppen mit 64 Kindern und 2 Hortgruppen mit 32 Kinder betreut werden. Da die Sicherheit der MitarbeiterInnen und der Kinder auf dem Außengelände aufgrund eines geworfenen Aschenbechers aus dem anliegenden Häuserkomplex nicht mehr gewährleistet werden könne, sei das Außengelände gesperrt und die Eltern informiert worden. Die Polizei sei sofort informiert worden, die Tätersuche blieb bisher erfolglos. Das Budget der Kita wurde erhöht und das Personal aufgestockt, um auch öffentliche Spielflächen nutzen zu können. Man habe beschlossen, dass die Einrichtung aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen an diesem Standort mittelfristig aufgegeben werde. Ein neues Außengelände mit ca. 1000 qm wurde zur Verfügung gestellt und werde für die alleinige Kitanutzung hergerichtet. Man hoffe, dass dieses Gelände ab Mitte Mai für die Kinder nutzbar sein werde. Der neue Standort für das Familienzentrum mit 4 Gruppen sei in Planung und es sollen übergangsweise Modulbauten aufgestellt werden. Mit der Verlagerung des Standortes sei eine Aufstockung der Gruppen mit 50 Kindergartenplätzen und 40 Hortplätzen geplant. Eine Fläche für einen neuen Standort sei in Prüfung.

Ferner berichtete Frau Rzyski zur Errichtung des Neubaus Familienzentrum Beckstraße. Geplant sei die Errichtung einer achtgruppigen Einrichtung mit 2 Krippen-, 3 Kindergarten- sowie 1 integrative Kindergarten- und 2 Hortgruppen mit 163 Betreuungsplätzen. Man sei mit Hochdruck dabei, den Bedarf an Betreuungsplätzen schnellstmöglich zu decken. Sie wies darauf hin, dass sich in kurzer Zeit ein deutlich höherer Betreuungsbedarf, als im Rahmen der Kitaplanung angenommen, herausgestellt habe. 20 Eltern hätten einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und 7 Eltern auf einen Krippenplatz geltend gemacht; Klagen würden hierzu nicht vorliegen. Man habe jedoch festgestellt, dass Angebote von Krippen- oder Kindergartenplätzen, die sich nicht in unmittelbarer Wohnnähe von den Eltern befänden, eher abgelehnt würden.

In den Stadtteilen Mühlenberg und Ahlem habe man stadtweit die niedrigste Bedarfsdeckungsquote und beide Stadtteile stünden in den Ausbauprogrammen an vorderster Stelle. Es müssten aber auch rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden und trotzdem würde schnell dort Abhilfe geschaffen werden, wo es erforderlich sei.

Ratsherr Wolf fragte nach, ob bereits ein Termin mit den demonstrierenden Eltern vom Mühlenberg vereinbart wurde bzw. schon stattgefunden habe und ob die Eltern bei der Suche nach einem neuen Gelände eingebunden wurden bzw. ob Interesse bestand.

Frau Broßat-Warschun erklärte, dass bisher viele interne Gespräche zur Flächenfindung stattgefunden hätten und es noch keine weiteren Gespräche mit den Eltern gegeben habe, man diese aber z. B. bei der Ausgestaltung des Außengeländes miteinbeziehen könnte.

Auf die Frage von Ratsherrn Bingemer, ob eine Täterermittlung am Familienzentrum Canarisweg stattgefunden habe und Strafanzeige gestellt wurde, erklärte Frau Rzyski, dass der Ermittlungsstand der Polizei nicht bekannt sei und eine Strafanzeige unverzüglich gestellt wurde.

Ratsherr Bingemer erkundigte sich weiterhin nach den fiskalischen Auswirkungen für die Stadt, die mit dem Umzug der Einrichtung entstehen werden. Frau Rzyski erklärte, dass man mit Kosten in Höhe von ca. 3 Mio. rechnen könne.

Ratsherr Pohl bezog sich auf den Bericht der Dezernentin der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses und fragte nach, ob es einen neuen Sachstand zum Jugendtreff GoHin gebe.

Frau Rzyski berichtete hierzu, dass eine Prüfung des gefundenen Geländes noch nicht abschließend erfolgt sei. Sobald eine abschließende Prüfung sowie eine Kostenschätzung vorlägen, würde man die Initiatoren und die Bezirkspolitik einbeziehen.

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein den öffentlichen Teil der Sitzung.

Beigeordneter Hauptstein bedankte sich bei den Anwesenden und schloss die Sitzung um 17.41 Uhr.


(Rzyski) (Fritz)
Stadträtin für das Protokoll