Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 06.04.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 29.03.2017)
1. Nachtrag (erschienen am 04.04.2017)
Protokoll (erschienen am 19.08.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 BRB - Datum 21.07.2017

PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 6. April 2017,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.01 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Banihashem) (SPD)
Bezirksratsfrau Bunduls (SPD) 18.00 - 21.56 Uhr
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU) 18.00 - 19.45 Uhr
Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE) 18.48 - 22.01 Uhr
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rühmeier (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
(Bezirksratsherr Zanot) (Die Partei)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Alter
Ratsherr Bindert
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian
Ratsfrau Ranke-Heck

Verwaltung:
Frau Groenigk Stadtbezirksmanagerin
Frau Müller Bezirksratsbetreuung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

Gäste:
Herr Spielmann (zu TOP 3) diakovere
Herr Steinhaus (zu TOP 3) Norddeutsche Wohnbau
Herr Winkler von Mohrenfels (TOP 3) Hanseatische Immobilientreuhand
Herr Voget (TOP 4) Ev.-luth. Gnadenkirche Mittelfeld

Presse:
Herr Zgoll Stadtanzeiger-Süd
Herr Schmücking-Goldmann Wochenblatt

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Vorstellung des Neubauprojektes Vitalquartier Seelhorst

4. Vorstellung von Herrn Pastor Voget der Ev.-lutherischen Gnadenkirche zum Heiligen Kreuz in Hannover-Mittelfeld, insbesondere als Pastor für Flüchtlinge

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0746/2017 mit 3 Anlagen)

5.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 153, 1. Änderung, Washingtonweg
(Drucks. Nr. 0799/2017 mit 1 Anlage)

5.3. Umwandlung der teilbetrieblichen angehängten 10er Kindergartengruppe der Kita 'Teeny-Weenies Kinderland' in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 0717/2017)

6. Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Straßenbenennung im Stadtteil Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-0586/2017 mit 1 Anlage)

7.2. Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0840/2017)

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Auf die lange Bank geschoben? Stadtbahnverlängerung auf dem Expo-Ost-Gelände
(Drucks. Nr. 15-0587/2017)

8.1.2. WLAN Hotspot im FZH Döhren
(Drucks. Nr. 15-0724/2017)

8.1.3. Krippenplätze im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0725/2017)

8.1.4. Wie geht es weiter auf dem Expo-Ost-Gelände?
(Drucks. Nr. 15-0736/2017)

8.1.5. Eine unendliche Geschichte? Baulicher Zustand der Sporthalle in der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-0738/2017)

8.3.5. Wasserschaden in der Sporthalle der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-0805/2017)

8.1.6. Sanitäranlagen Dietrich-Bonhoeffer Realschule
(Drucks. Nr. 15-0739/2017)

8.1.7. Sicherheit in Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-0740/2017)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Radverkehr in der Wiener Straße (Waldhausen)
(Drucks. Nr. 15-0768/2017)

8.2.2. Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-0769/2017)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Baumfällungen Borriesstraße / Salzburger Straße
(Drucks. Nr. 15-0795/2017)

8.3.2. Gymnastikübungen im FZH Döhren
(Drucks. Nr. 15-0800/2017)

8.3.3. Nutzung städtisches Grundstück Hildesheimer Straße / Am Eisenwerk
(Drucks. Nr. 15-0803/2017)

8.3.4. Vermietung von Garagen und Parkplätzen städtischer Schulen
(Drucks. Nr. 15-0804/2017)

8.4. von Bezirksratsherrn Zanot
(DIE PARTEI)

8.4.1. Asphaltierung von Kopfsteinpflasterstraßen
(Drucks. Nr. 15-0747/2017)

9. A N T R Ä G E

9.1. Anträge aus der letzten Sitzung

9.1.1. Gemeinsam von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE PARTEI

9.1.1.1. Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-0370/2017)

9.1.2. der SPD-Fraktion

9.1.2.1. Priorität beim Ersatzbau der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-0201/2017)

9.1.2.2. Radweg Friedhofsallee Richtung Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-0204/2017)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Ampelschaltung Hildesheimer Str. / Am Mittelfelde
(Drucks. Nr. 15-0726/2017)

9.2.2. Und das nicht nur zur Ferienzeit: Geschwindigkeitsmessungen in der Straße "Am Schafbrinke"
(Drucks. Nr. 15-0737/2017)

9.2.3. Sperrung von Parkbuchten und Parkplätzen Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0867/2017)

9.2.3.1. Sperrung von Parkbuchten und Parkplätzen Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0867/2017 N1)

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Zuparken von abgesenkten Bordsteinen und Gehwegen
(Drucks. Nr. 15-0771/2017)

9.3.2. Mögliche Beleuchtung eines Schulwegs durch die Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0772/2017)

9.3.2.1. Mögliche Beleuchtung eines Schulwegs durch die Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0772/2017 E1)

9.4. der CDU-Fraktion

9.4.1. Einrichtung einer Sprachlernklasse an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0806/2017)

9.4.2. Unrat am Freizeitheim Döhren
(Drucks. Nr. 15-0807/2017)

9.4.3. Wege im Stadtteil Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-0808/2017)

9.4.4. Verkehrssituation Fußgängerüberweg Abelmannstr. / Höhe Fiedelerstraße/Richartzstraße
(Drucks. Nr. 15-0852/2017)

9.5. von Bezirksratsherrn Zanot (DIE PARTEI)

9.5.1. Begrünung der Südschnellweg-Brücke über die Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-0748/2017)

10. INTEGRATIONSBEIRAT Döhren-Wülfel

10.1. Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates vom 14.03.2017

10.2. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
für Integrationsprojekte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0773/2017)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Zuwendung an den kommunalen Präventionsrat Döhren-Wülfel,
Anschaffung eines Roll-Ups und einer Beach Flag
(Drucks. Nr. 15-0809/2017)

11.2. Zuwendung an den Kanu-Wanderer Verein e.V.
Bewilligung eines Bootsanhängers
(Drucks. Nr. 15-0810/2017)

11.3. Zuwendung an die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule für ein Zirkusprojekt
(Drucks. Nr. 15-0811/2017)

12. Genehmigung von Protokollen (öffentlicher Teil)

12.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15. Dezember 2016 (öffentlicher Teil)
- wurde bereits übersandt -

12.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05. Januar 2017 (öffentlicher Teil)
- wurde bereits übersandt -

12.3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09. Februar 2017 (öffentlicher Teil)
- wird ggfs. noch nachgereicht -

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Genehmigung von Protokollen

13.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15. Dezember 2016
–Nichtöffentlicher Teil-

13.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05. Januar 2017
(Nichtöffentlicher Teil)

13.3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09. Februar 2017
(Nichtöffentlicher Teil)
- wird ggfs. nachgereicht -

14. Informationen über Bauvorhaben

15. Verschiedenes


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.
Sie erinnerte an die Verdienste des verstorbenen Bezirksratsmitglieds Günter Porsiel und bat um eine Schweigeminute für den Verstorbenen.

Es lag ein Nachtrag zu TOP 7.2 vor und es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

TOP 8.1.5. und TOP 8.3.5. wurden zusammen behandelt
TOP 8.4. wurde abgesetzt
TOP 9.5. wurde abgesetzt
TOP 12.3. wurde abgesetzt
TOP 13.3. wurde abgesetzt
TOP 14 wurde abgesetzt

TOP 9.3.1. wurde von der CDU in die Fraktion gezogen
TOP 5.1 und 5.2 wurden von der CDU in die Fraktion gezogen (nach dem Vortrag)
Die Tagesordnung wurde mit den Änderungen genehmigt

Es lagen zwei Dringlichkeitsanträge vor. Die erforderliche 2/3 Mehrheit von 13 Stimmen wurde jeweils erreicht.
Die Anträge wurden unter TOP 9.2.3. und TOP 9.4.4. auf die Tagesordnung genommen


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Ein Anwohner fragte, ob ein Prüfauftrag zur Straßenausbausatzung dem Bezirksrat bekannt sei und ob dies 1 1/2 Jahre dauern könne und ob mit der Prüfung bereits begonnen wurde.

Frau Jakob sagte, dass ggfs eine Anfrage gestellt werden könne, dann würde die Verwaltung darauf antworten.

Der Anwohner sagte, dass die Bürger davon betroffen sein könnten.

Frau Kellner verwies auf das Sitzungsmanagement.

Herr Seela ergänzte, dass es einen Haushaltsantrag von SPD, Grünen und FDP gebe zur Vollkostenrechnung und die Prüfung wurde in die Wege geleitet. Zum derzeitigen Sachstand könne nichts berichtet werden.

Einige Anwohner diskutierten über die kürzliche Bombenräumung mit 7.00 Evakuierungen, die Information sei nicht gut gewesen.

Durchgeführt von 18.17-18.25 Uhr


TOP 3.
Vorstellung des Neubauprojektes Vitalquartier Seelhorst
Herr Winkler von Mohrenfels dankte für die Einladung, begrüßte Herrn Spielmann und Herrn Dr. Schlesier. Er stellte eine Präsentation zur Planung des Neubauprojektes Vitalquartier Seelhorst vor und händigte Präsentationsmappen aus zum geplanten Wohnbauprojekt für jung und alt und Menschen mit und ohne Handicap. Er betonte die Vielfalt der Bewohnerschaft.

Wichtig sei, dass es kein abgegrenztes Gelände sei, sondern die Öffentlichkeit hindurchgehen könne. Pflege und Unterstützung erfolge durch diakovere und eine Anlaufstelle sei das Quartiersmanagement für Hausmeister- und Servicedienste.
Geplant seien 380 Wohneinheiten mit Geschosswohnungen, Reihenhäusern und Ensemblehäusern.

Der Terminplan sei ohne Gewähr, die Fertigstellung sei für 2021 geplant. es entstehe ein ansprechendes Quartier.
Aktuell laufe ein Architektenwettbewerb, die Modelle werden ausgestellt.
Die Kontaktadressen stünden in der Mappe und weitere Informationen gebe es im Internet unter: www.vitalquartier.info

Frau Kellner dankte für die Informationen.

Frau Jakob dankte für die Präsentation und fragte nach zu Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern sowie dem geförderten Wohnungsbau mit 27 Wohneinheiten.
Das Gebäude an der Paderborner Straße setze sich von den anderen ab. Der Baukörper an dieser Stelle sehe sehr groß aus.

Herr Winkler von Mohrenfels erläuterte die Grenzen des Bebauungsplanes.

Herr Rinker fragte ebenfalls zum geförderten Wohnungsbau

Herr Winkler von Mohrenfels erläuterte, dass Projektentwickler und Bauträger mit Investoren arbeiten, die hier tätig sind oder von außen kommen.
Die Bauleistungsbeschreibung und die Einhaltung des Städtebaulichen Vertrages werden überprüft. Die Investoren übernehmen die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau.
Es wurde erläutert, dass Reihen- und Ensemblehäuser, Stadtvillen und Geschosswohnungsbau entstehe.

Herr Rinker fragte zum Geschosswohnungsbau, ob Einzelpersonen oder Familien dort leben sollen.

Herr Winkler von Mohrenfels sagte, dass ein Wohnungsmix mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen für Singles, Paare und Familien geplant sei. Es gebe also nicht nur 2-Zimmer-Wohnungen, sondern auch 5-Zimmer-Wohnungen.

Frau Bunduls dankte ebenfalls für die Präsentation und fragte nach dem Mietpreisniveau.

Hierzu wurde ausgeführt, dass eine schlüsselfertige Übergabe erfolge und die Investoren eine Rendite erwarten und die Miete kalkulieren.
Bei höheren Qualitätsstandards liege die Miete bei 9-11,- €/ m 2

Herr Rühmeier fragte nach dem Zeitplan und dem Wettbewerb.

Der Sieger soll Mitte bis Ende Juli feststehen, danach erfolge die Bauantragsstellung. Erste Bauabschnitte im 4. Quartal bei einer 6-monatigen Bearbeitungszeit könne man im Frühjahr / Mitte 2018 beginnen, wenn die Erschließung erfolgt ist. Erforderlich sei eine Ausschreibung des Rechtsabbiegens von der Wülfeler Straße in das Baugebiet.
Man sei glücklich, wenn noch in diesem Jahr begonnen werden könne.

Frau Jakob begrüßte eine Bebauung mit gehobenem Niveau und die vorgestellten Pläne sollten auch so umgesetzt werden.

Herr Steinhauer als Projektpartner entschuldigte sein spätes Kommen und sagte, dass 40 Wohnungen als geförderter Wohnungsbau entstehen. Diakovere baue dort 25.

Frau Kellner dankte allen Beteiligten.


TOP 4.
Vorstellung von Herrn Pastor Voget der Ev.-lutherischen Gnadenkirche zum Heiligen Kreuz in Hannover-Mittelfeld, insbesondere als Pastor für Flüchtlinge
Frau Kellner begrüßte Herrn Pastor Voget

Dieser stellte sich und seine Kirchengemeinde vor. Er sei dort seit 12 Jahren Pastor.
Der demografische Wandel und der Zuzug von Menschen mit anderen Religionen habe dazu geführt, dass er eine halbe Stelle als Seelsorger für Flüchtlinge ausfülle.
Neben der Versorgung mit Essen, Trinken, Wohnraum sei es wichtig, den Menschen zuzuhören und da zu sein.
Er sei eingebunden in das Flüchtlingsnetzwerk Hannover, Garbsen und Seelze und sei erfreut über die Fahrradwerkstatt und das Begegnungscafé.

Er wolle nichts neues erfinden und sei bereit für Gespräche, dabei verweise er an andere Fachleute. Er möchte sich und die Arbeit bekannt machen. Ee gebe z.B. Andachten und Textlesungen, teilweise mit Übersetzung, und er stehe auch für die ehrenamtlichen Helfer zur Seite, wenn diese Hilfe brauchen.

Herr Rinker dankte für den Vortrag und das Engagement für geflüchtete Menschen und fragte, ob sich die Unterstützung auf die Gemeinde beschränke.

Herr Voget ergänzte, das er eine Viertel-Stelle für Hannover, Garbsen und Seelze hae , sich das persönliche Engagement deshalb auf den Bezirk beschränke.
Er sei mit offenem Ohr und Herz dabei.

Frau Kellner dankte für den Vortrag und Herr Voget verwies auf das ausgelegte Informationsmaterial, welches als Datei beigefügt ist.


TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0746/2017 mit 3 Anlagen)
Frau Kellner verwies darauf, dass TOP 5.1 und 5.2 nach der Beratung in die Fraktion gezogen wurden.

Herr Sommerkamp fragte nach den Bebauungsgrenzen und Abständen zu den vorhandenen Baukörpern.

Frau Jakob erkundigte sich nach den Beschwerden der Anlieger, dass nur 4,25 m zwischen den Gebäuden liegen und Verschattung zu befürchten sei.

Herr Dr. Schlesier, Sachgebietsleiter der Stadtplanung Süd, stellte den Bebauungsplan inhaltlich vor, damit in der nächsten Sitzung zugestimmt werden kann.
Er stellt das geplante Gebäude vor, sowie die geplanten Stellplätze. Im Norden sei allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Abstände zwischen dem Neubau und dem Nachbargrundstück betrage im Nordwesten etwa 5 Meter. Zwischen den Gebäuden seien 15 Meter, dazwischen liegen die Gärten. Nach dem Baumkataster sollen 20 Bäume gefällt und 11 neue gepflanzt werden.
Die großen Bäume und Hecken sollen erhalten bleiben.

Herr Sommerkamp fragte nach dem Zugang von links und den zu fällenden Bäumen.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass die Bäume begutachtet wurden und begründete die Neuordnung damit ,dass ein grüner Bereich mit Spielgelegenheiten und Tischtennisplatte geschaffen werde und einige Bäume wegen mangelnder Vitalität entfernt werden sollen.

Herr Sommerkamp bedauerte dies und sagte, dass die Bäume am Spielplatz erhalten bleiben sollten.

Frau Jakob bestätigte dies und damit gebe es Schatten und man vermeide Anträge zu Sonnensegeln. Sie fragte, was zu kostengünstigem Wohnraum geplant sei.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass bei diesem vierten Element von Neubauten im Mittelfeld geförderter Wohnungsbau entstehe.

Frau Jakob sprach sich für eine gute Durchmischung aus. Die Stadt verdichte jetzt und es gebe mehr sozialen Wohnungsbau. Sie fragte, welche Ziele verfolgt werden, auch zum Anteil an Belegrechtswohnungen
Sie verstehe die Ziele der Landeshauptstadt nicht und bat um eine schriftlich Stellungnahme welche Ziele es zur Durchmischung gebe. Die nächste Frage bezog sich auf den Baukörper. In Mittelfeld sei dieser städtebaulich schlecht und nicht schön anzusehen. Man dürfe Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholen.

Herr Dr. Schlesier führte aus, das die GBH die Vorgabe habe, jährlich 300 neue Wohnungen zu bauen. Hier entstünden lediglich neun. Es sei ein sinnvolles Wohnangebot mit Fahrstühlen für ältere Menschen. Neubauten werden an den Bestand angebaut. Städtebaulich sei es immer ambivalent. Das Gebäude nehme den Lärm, es sei eine sinnvolle Entscheidung.

Frau Kellner dankte für den Vortrag.


Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 153, 1. Änd. mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 5.2.
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 153, 1. Änderung, Washingtonweg
(Drucks. Nr. 0799/2017 mit 1 Anlage)
Die Drucksache wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.

Antrag,
dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 153, 1, Änderung, Washingtonweg, mit der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH, Otto-Brenner-Straße 4, 30159 Hannover, zu den in der Begründung näher aufgeführten Konditionen zuzustimmen.


TOP 5.3.
Umwandlung der teilbetrieblichen angehängten 10er Kindergartengruppe der Kita 'Teeny-Weenies Kinderland' in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 0717/2017)
Die Drucksache wurde einstimmig beschlossen.

Antrag,
zu beschließen,

der Umstrukturierung der eigenfinanzierten/teilbetrieblichen angehängten Kindergartengruppe der Kindertagesstätte 'Teeny-Weenies Kinderland', Boulevard der EU 4, 30539 Hannover in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe mit 10 Betreuungsplätzen in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
dem Teeny-Weenies e.V. als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2017 die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.


TOP 6.
Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

Frau Groenigk berichtete, dass jetzt stadtweit 3.839 Flüchtlinge in Hannover untergebracht seien. Die Fertigstellung des Hotels „Goldspring“ verzögere sich. Mit der Fertigstellung kann nicht vor Ende des II. Quartals 2017 gerechnet werden. Eine Ausschreibung des Betreibers sei noch nicht erfolgt. Die Wohnungen in der Spittastraße werden voraussichtlich erst Ende 2018 fertiggestellt sein.

Frau Jakob fragte, ob die Reihenhäuser an der Karlsruher Straße alle bezogen seien. Sie sagte dass bereits vor 4-5 Jahren der Bebauungsplan zur Spittastraße beschlossen wurde und es dazu vor 1,5 Jahren eine Anfrage gab. Sie fragte nach dem Baubeginn.

[Frau Groenigk hat diese Frage zwischenzeitlich schriftlich dahingehend beantwortet, dass nach dem derzeitigem Stand mit dem ersten Bau voraussichtlich spätestens im Herbst 2017 begonnen wird und der Baubeginn der beiden kleineren Blöcke -in Abhängigkeit der dann vorliegenden Wetterverhältnisse- spätestens im Frühjahr 2018 ist.]


TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
Straßenbenennung im Stadtteil Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-0586/2017 mit 1 Anlage)
Die Drucksache wurde mit 13 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.

Antrag,
folgende Straßenbenennung für das Baugebiet "Spittastraße", Bebauungsplan Nr. 1727, zu beschließen:

Die westliche Erschließungsstraße, welche vom Karl-Schurz-Weg nach Süden abzweigt, erhält den Namen Lieselotte-Rogge-Straße.

Die östliche Erschließungsstraße, welche vom Karl-Schurz-Weg nach Süden abzweigt, erhält den Namen Käte-Werner-Straße.


TOP 7.2.
Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0840/2017)
Die Drucksache wurde einstimmig beschlossen.

Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Serge Zanot die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel vorliegen.


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Auf die lange Bank geschoben? Stadtbahnverlängerung auf dem Expo-Ost-Gelände
(Drucks. Nr. 15-0587/2017)
Herr Schade verlas die Anfrage.

Offenbar will die Region Hannover die Verwirklichung der schon länger beabsichtigten Verlängerung der Stadtbahnlinie 6 (Messe Ost) erneut weiter hinausschieben will. Danach soll ein weiterer Ausbau der Strecke nicht vor 2027 verwirklicht werden.
Für die weitere Erschließung und auch der Vermarktung der Grundstücke des ehemaligen Expo-Geländes ist die geplante Verlängerung der Stadtbahnstrecke von immenser Bedeutung. Die Stadtbahngleise führen bereits eine erhebliche Strecke über den derzeitigen Endhaltepunkt Messe-Ost hinaus bis zur Wendeschleife weit im Süden. Es bedarf lediglich des Baus einer weiteren Station an der Wendeschleife, um die Qualität der Erschließung durch den ÖPNV wesentlich zu verbessern.
Wir fragen die Verwaltung,
1.) Wie schätzt die Verwaltung die derzeitige Erschließung des Expo-Park-Ost-Geländes durch den ÖPNV ein?
2.) Wie ist der tatsächliche Sachstand der Planungen für eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 6 über den Endpunkt Messe-Ost hinaus?
3.) Was unternimmt die Stadt Hannover, um bei der zuständigen Region Hannover dem Stadtbahnausbau auf dem Expo-Ost-Gelände zu einer höheren Priorität zu verhelfen?

Frau Müller antwortete wie folgt:
Zu 1:
Aus Sicht der Region Hannover ist der Expo-Park gut durch den ÖPNV erschlossen, der nördliche Bereich durch die Stadtbahnlinie 6 tagsüber im 10-Minuten-Takt,
das gesamte Gelände mit vier weiteren Bushaltestellen der Linien 340 und 341, die tagsüber gemeinsam im 30-Minuten-Takt verkehren.

Zu 2:
Bisher liegen sowohl für die Ergänzung einer zusätzlichen Stadtbahnhaltestelle in Höhe der vorhandenen Wendeschleife der Linie 6 als auch für eine weitere Verlängerung der Stadtbahn nach Laatzen lediglich Machbarkeitsuntersuchungen vor.

Die Region Hannover beabsichtigt, auch im Hinblick auf das geplante neue Wohngebiet Kronsberg-Süd, in den nächsten Jahren die Wirtschaftlichkeit einer Verlängerung bis zur Linie 1 nach Laatzen zu prüfen. Erst danach kann über eine Realisierung dieser Strecke entschieden werden. Die Nachrüstung einer zusätzlichen Haltestelle „Expo-Park“ könnte aus Sicht der Region davon unabhängig Mitte der 20er Jahre erfolgen.

Zu 3:
Zuständig für den öffentlichen Nahverkehr ist die Region Hannover. Die Möglichkeiten der Verwaltung Projekte des ÖPNV durchzusetzen, sind aufgrund der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen begrenzt. Die Verwaltung gibt die Wünsche und Forderungen der Politik an die Region weiter. Im Rahmen der Stellungnahme zum Nahverkehrsplan kann die Stadt ihre Vorstellungen zum Ausbau des ÖPNV einbringen, die die Regionsverwaltung prüfen und den politischen Gremien der Region vorlegen muss.

TOP 8.1.2.
WLAN Hotspot im FZH Döhren
(Drucks. Nr. 15-0724/2017)
Frau Bunduls stellte die Anfrage.

Mit Drucksache 15-1645/2016 F1 wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass es eine Planung zur Installation von HOTSPOTS in öffentlichen Gebäuden der LHH gibt. Unter anderem ist hier auch das FZH Döhren aufgelistet.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie weit ist die Planung vorangeschritten?
2. Wann ist mit der Einrichtung eines Hotspots im FZH Döhren zu rechnen?
3. Sind noch andere Hotspots im Stadtbezirk wie z.B. in der Stadtbibliothek/ Bürgeramt geplant?

Frau Groenigk antwortete wie folgt:
Zu 1.)
In Abstimmung mit dem Fachbereich Kultur (OE 41) werden derzeit die Stadtteilkultureinrichtungen, zu denen auch das Freizeitheim Döhren gehört, begangen, um sowohl die Anforderungen als auch die Realisierungsmöglichkeiten zu sondieren.
Das Freizeitheim Döhren wurde bezüglich einer W-LAN-Ausstattung bereits vorab vom Bereich Informations- und Kommunikationssysteme (OE 18.53.2) besichtigt.
Nach entsprechender Vorplanung und Kostenermittlung wird der Umsetzungsplan (inkl. Priorisierung) für die verschiedenen Stadtteilkultureinrichtungen gemeinsam mit dem Fachbereich Kultur (OE 41) besprochen (Termin: Mai 2017).

Zu 2.)
Gemäß der o. g. Priorisierung wird anschließend unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Kapazitäten sowie der gebäudespezifischen Anforderungen der Zeitplan erarbeitet.

Zu 3.)
In Zuständigkeit des Bereichs Informations- und Kommunikationssysteme (OE 18.5) wurden bisher im Stadtbezirk Döhren-Wülfel keine weiteren städtischen Einrichtungen mit W-LAN ausgestattet. Weitere Planungen gibt es derzeit nicht.
Uns ist aber bekannt, dass sowohl im Jugendzentrum Döhren als auch in der Stadtteilbibliothek Döhren andere W-LAN-Angebote (z. B. von hotspots) realisiert sind.


TOP 8.1.3.
Krippenplätze im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0725/2017)
Frau Bunduls brachte die Anfrage ein.

Nach einem Artikel in der HAZ vom 28. Februar 2017 reicht die Anzahl der zur Verfügung stehenden Krippenplätze in der Landeshauptstadt Hannover nicht aus. In diesem Jahr werden lediglich 60 weitere Krippenplätze geschaffen, obwohl rein rechnerisch bis Dezember 2017 mit 470 weiteren Kindern dieses Alters gerechnet wird.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Krippenplätze gibt es in unserem Stadtbezirk (bitte getrennt nach Einrichtungen auflisten)?
2. Gibt es eine Warteliste für Krippenkinder, die bislang noch nicht berücksichtigt werden konnten?
3. Falls der Bedarf an Krippenplätzen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bislang nicht gedeckt werden kann: ist für 2017 eine Aufstockung von Krippenplätzen in unserem Stadtbezirk geplant?

Frau Müller antwortete wie folgt:
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel stehen aktuell insgesamt 342 Krippenplätze und 155 Plätze in altersübergreifenden Gruppen (Krippe/Kiga) zur Verfügung. In diesen altersübergreifenden Gruppen können auch Krippenkinder betreut werden.
Eine Aufstellung der betreffenden 19 Einrichtungen ist in der Anlage beigefügt.
Neben diesem institutionellen Angebot gibt es noch 47 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bei Tagespflegepersonen (Stand: 01.10.2016).

Die Landeshauptstadt Hannover verfügt vor dem Hintergrund des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern (gem. § 5 SGB VIII) nicht über ein zentrales Vergabeverfahren für Kinderbetreuungsplätze. Es gibt daher keine zentral erfasste Warteliste.
Die Größenordnung der im städtischen Familienservicebüro derzeit vorliegenden Anträge auf Vermittlung von Krippenplätzen bietet keine Anhaltspunkte, die auf eine Unterversorgung mit Kindertagesstättenplätzen hindeuten.

Die Verwaltung ist bestrebt, den Rechtsanspruch der Kinder auf die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder der Tagespflege zu erfüllen. In den vergangenen Jahren ist dies auch immer wieder gelungen.
Zur Stichtagserhebung am 01.10.2016 lag im Stadtbezirk Döhren-Wülfel die Betreuungsquote der im Stadtbezirk lebenden Kinder im rechtsanspruchsrelevanten Alter bei 71,4%. Stadtweit hatte nur der Stadtbezirk Südstadt-Bult mit 74,0% eine noch höhere Betreuungsquote, während die gesamtstädtische Betreuungsquote bei 54,4% lag.
Da die Platzvergaben in den Einrichtungen für das Kindergartenjahr 2017/2018 noch nicht abgeschlossen sind, kann in diesem Jahr noch keine abschließende Bilanz gezogen werden, die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Versorgung mit Krippenplätzen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bis auf Weiteres auskömmlich ist.

Gesamtstädtisch befinden sich derzeit 192 Krippenplätze für 2017 in Planung.

Frau Jakob fragte, warum es bei der Stadt Hannover keine zentrale Stelle gebe, andere Städte wurden dies besser lösen und den Eltern mehr Planungssicherheit geben. Eine solche Stelle sollte für alle Betreuungsmöglichkeiten (Krippe, Kita und Hort) zuständig sein.

[vgl. hierzu die Antwort zur Drucksache 15-0663/2016 F1 :
Unter der Internetadresse http://hannover.betreuungsboerse.net/ befindet sich seit Jahren auf der Website der Landeshauptstadt Hannover die Kinderbetreuungsbörse Hannover. Unter der Suchfunktion „Betreuung finden“ können Eltern online nach Stadtteilen und Angebotsarten auswählen und bekommen nach Wunsch entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen und/oder freie Plätze angezeigt.

Der Sachstand zum EDV-gestützten Anmeldeportal wird noch erfragt, die Einführung war für Anfang 2017 geplant.]

TOP 8.1.4.
Wie geht es weiter auf dem Expo-Ost-Gelände?
(Drucks. Nr. 15-0736/2017)
Herr Rühmeier stellt die Anfrage.

Das ehemalige Weltausstellungsgelände östlich des Messeschnellweges (Expo-Ost) bietet die größten Flächen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel .Nachdem sich ursprüngliche städtische Konzepte zur Nachnutzung so als nicht realisierbar erwiesen, stellt sich die Frage, welchen Weg letztendlich das Expo-Ost-Gelände gehen soll.

Wir fragen die Verwaltung,
1.) Gibt es ein neues Gesamtkonzept zur Entwicklung und Grundstücksvermarktung des Expo-Ost-Geländes?
2.) Wie viele Grundstücke sind bereits an Investoren verkauft worden und welche Grundstücke werden noch angeboten?
3.) Was unternimmt die Stadt Hannover, um die „Gärten im Wandel“ - eine bedeutende Grünanlage aus der Expo-Zeit - zu erhalten und wieder herzustellen?
Frau Groenigk antwortete wie folgt.
Zu 1.)
Die EXPO GRUND hält weiter an dem Konzept / der Vermarktungsstrategie fest, auf Qualität zu setzen und hier Unternehmen anzusiedeln, die eine hochwertige solitäre Bebauung auf gestalteten Grünflächen (gemäß gültigem Bebauungsplan 1563 2. Änderung) umsetzen. Es gibt kein neues Gesamtkonzept, vielmehr halten wir an dem - unserer Auffassung nach bewährten Konzept- einer hochwertigen Pavillonarchitektur auf gestalteten Grundstücken mit der zum Bebauungsplan passenden Nutzung- fest. Bauvorhabenbezogen werden auch Projekte in Zusammenarbeit mit der LHH umgesetzt, die nicht Bebauungsplan konform sind, aber von der Nutzung gut ins Konzept der schon vor Ort ansässigen Firmen passen.

Zu 2.)
Auf dem EXPO Ost Gelände stand bei der EXPO GRUND mit Stichtag 31.12.2001 eine Gesamtfläche von 12 ha zum Verkauf. Aktuell sind noch ca. 4 ha vakant. Zu weiteren Flächen von circa 1 ha sind Kaufverträge in der Abstimmung und circa 1 ha ist reserviert. Die vakanten Flächen befinden sich im südlichen Bereich des Ost Geländes (Monaco-cluster und die Grundstücke Estland und nördlich Litauen), im Kontext der „alten“ Pavillons im nördlichen Bereich ist nur noch ein Grundstück (südlich Finnland) vakant. Die Grundstücke an der Straße der Nationen (gegenüber IKEA) sind alle veräußert.
Ergänzend dazu ist zu diesem Thema ein Interview mit Herrn Klaus (Geschäftsführer der EXPO GRUND) aus dem letzten EXPO Journal (Seite 6) im Anhang beigefügt.

Zu 3.)
Die Gärten im Wandel werden vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün regelmäßig gepflegt und unterhalten. Bei Schäden, Vandalismus oder Verschleiß werden die mängelbehafteten Bereiche grundlegend saniert. So ist in den letzten Jahren z.B. das innenliegende, ehemalige Wasserbecken neu bepflanzt, die Treppen und Wellenabgänge mit neuem Holz versehen oder die Platten regelmäßig ausgebessert worden. Weiterhin waren Putzarbeiten an den Pavillons notwendig.
In diesem Jahr steht der Rückbau der flankierenden Holzdecks im südlichen Bereich an, wie auch die Grundsanierung der wassergebundenen Wege und die Regulierung der Plattenfläche. Im Bereich des angrenzenden Expo-Park Süd ist die Reparatur der abgängigen Brücken vorgesehen.

Die dauerhafte Grundpflege der Beete, die Rasenmahd und der alljährliche Rückschnitt der Kastenlinden werden von dem städtischen Werkhof (Am Döhrbruch) durchgeführt.

Herr Schade fragte, ob der Wasserfall wieder instandgesetzt werden könne und was unter "reserviert" zu verstehen sei.

Herr Rühmeier fragte, was "nicht Bebauungsplan konform" bedeute.

Die Fragen wurden mitgenommen.

[Auf Nachfrage wurde das folgende Beispiel genannt, dass die Flächen südlich der Chicago Lane (Grundstück V.A. E.) mit dem Ziel erworben wurden, die unbebauten Flächen als Wohnen für Studierende zu entwickeln. Dieses konnte mit dem geltenden Baurecht- Gewerbegebiet , Bebauungsplan 1563 2. Änderung nicht umgesetzt werden, daher war die Änderung des bestehenden Baurechts erforderlich (Bebauungsplan 1563 7. Änderung). Mit dieser Änderung wurde es Studierenden ermöglicht in unmittelbarer Nähe der Hochschule Hannover zu wohnen und dieses noch in attraktiver Lage am Naherholungsgebiet Kronsberg.
Die EXPO GRUND ist bereit, den Interessenten die Grundstücke bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten zu reservieren, damit sie eine Sicherheit für die Planungsphase ihres Projektes haben und bis zu diesem Zeitpunkt Gelegenheit besteht, das Nutzungskonzept und die Planung mit dem Bauamt / der Stadtplanung abzustimmen.

Die ursprüngliche Wasserwand soll nicht mehr instand gesetzt werden. Letztmalig wurde 2010 im Rahmen des 10 jährigen Expo-Jubiläums die Anlage geprüft und festgestellt, dass es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, alle Pumpen, Anschlüsse und Ventile dauerhaft oder temporär zu betreiben. Die Anlage als solches ist noch vorhanden.
Die Bepflanzung im ehemaligen Wasserbecken bezieht sich auf die kleine Anlage kurz vor dem ehemaligen Teehaus (Bambushain). Diese ist gestalterisch als Fortführung des blauen Bandes (stilisierter Wasserlauf, ehemals blauer Kunststoffbelag, jetzt blaues Lavendelfeld) mit Federgras bepflanzt, das sich bei Wind wellenartig bewegt.]

TOP 8.1.5.
Eine unendliche Geschichte? Baulicher Zustand der Sporthalle in der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-0738/2017)
Frau Miskovic stellte die Anfrage.

In der Bezirksratssitzung vom 09.02.2017 ist bereits nach dem Zustand der Sporthalle der Grundschule in der Suthwiesenstraße gefragt und ausführlich über den Notstand berichtet worden. Der Bezirksrat bat um eine zeitnahe Aufstellung des baulichen Zustandes und des daraus resultierenden Sanierungsbedarfs. Die Sporthalle ist noch immer nicht zugänglich und der bauliche Zustand weiter unbekannt. Schule und Sportvereine können diese weiterhin nicht nutzen. Die Sorgen der Schulen, Vereine und Eltern sind mittlerweile sehr bedrückend geworden, besonders, weil sich außerhalb der Halle Gerüste befinden. Gerüchte über einen eventuell möglichen Einsturz des Daches und den schlechten baulichen Zustand der Sporthalle wirken nicht gerade beruhigend. Weder die Schule noch die betroffenen Sportvereine haben bisher eine Rückmeldung erhalten. Der jetzige Zustand ist außerordentlich unbefriedigend. Eine schnelle Berichterstattung und Abhilfe ist hier dringend geboten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann liegt ein Gutachten über den baulichen Zustand der Sporthalle vor?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt bereits vor?
3. Wann kann die Sporthalle wieder freigegeben werden?
Frau Müller antwortete wie folgt:

Zu 1) Das Gutachten des Statikers zum Zustand des Dachs liegt seit Anfang März vor. Seitdem wird intensiv an der Planung zur Abstellung der im Gutachten aufgeführten Mängel gearbeitet.

Zu 2) Undichtigkeiten in der bituminösen Dachabdichtung haben zu Durchfeuchtungen der Dachkonstruktion geführt, in deren Folge die Holzbeplankung der Dachfläche an Tragfähigkeit verloren hat. Zur Gewichtsreduzierung fordern die Gutachter daher die Entfernung der aktuell vorhandenen Dachbekiesung, sowie als Folge daraus eine Rückverankerung des Hallendachs gegen Windsog.
Neben dem Hallendach wurde wegen des Wasserschadens auch die Hallenunterdecke untersucht. Die hierbei vorgefundenen Schäden sind geringfügig und sollen im zeitlichen Zusammenhang beseitigt werden.
Die Sporthalle kann nach Beseitigung dieser Mängel bis zum Beginn des nächsten Winters wieder in Betrieb genommen werden.
Für die Winterbeanspruchung sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich.

Vor dem nächsten Winter ist daher zu klären, mit welchem Aufwand die Sporthalle für den Zeitraum bis zur Bereitstellung des im Programm 500+ enthaltenen Ersatzneubaus ertüchtigt werden kann.
Die Verwaltung wird den Stadtbezirksrat über die Ergebnisse der diesbezüglich in Auftrag gegebenen Planung und Kostenermittlung informieren, sobald plausible Ergebnisse vorliegen.

Zu 3) Die vom Gutachter geforderten Mindestmaßnahmen sollen bis zum Ende der Osterferien 2017 durchgeführt werden, so dass im Anschluss mit der Freigabe der Sporthalle zu rechnen ist.


TOP 8.3.5.
Wasserschaden in der Sporthalle der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-0805/2017)
Frau Maschke-Scheffler verlas die Anfrage.

Seit Mitte Januar ist ein Gutachter von der Stadtverwaltung beauftragt, den Wasserschaden in der Sporthalle der Grundschule Suthwiesenstraße zu prüfen. Inzwischen sind acht Wochen vergangen und es gibt weder einen aktuellen Sachstand, noch Informationen zum weiteren Vorgehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Sporthalle der Grundschule Suthwiesenstraße, welcher aus dem Gutachten hervorgeht und zu welchen Ergebnissen kommt der Gutachter?
2. Welche zeitlichen Abläufe hinsichtlich der Sanierung leiten sich aus dem Gutachten ab?
3. Ab wann können die Schule und die Sportvereine die Halle wieder nutzen?
Frau Müller antworte nahezu identisch wie bei der vorherigen Anfrage:
Zu 1)
Der Gutachter hat festgestellt, dass Undichtigkeiten in der bituminösen Dachabdichtung zu Durchfeuchtungen der Dachkonstruktion geführt haben, in deren Folge die Holzbeplankung der Dachfläche an Tragfähigkeit verloren hat. Zur Gewichtsreduzierung fordern die Gutachter daher die Entfernung der aktuell vorhandenen Dachbekiesung, sowie als Folge daraus eine Rückverankerung des Hallendachs gegen Windsog.
Neben dem Hallendach wurde wegen des Wasserschadens auch die Hallenunterdecke untersucht. Die hierbei vorgefundenen Schäden sind geringfügig und sollen im zeitlichen Zusammenhang beseitigt werden.

Zu 2)
Die Sporthalle kann nach Beseitigung dieser Mängel bis zum nächsten Winter wieder in Betrieb genommen werden.
Für die Winterbeanspruchung sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich.

Vor dem nächsten Winter ist daher zu klären, mit welchem Aufwand die Sporthalle für den Zeitraum bis zur Bereitstellung des im Programm 500+ enthaltenen Ersatzneubaus ertüchtigt werden kann.
Die Verwaltung wird den Stadtbezirksrat über die Ergebnisse der diesbezüglich in Auftrag gegebenen Planung und Kostenermittlung informieren, sobald plausible Ergebnisse vorliegen.

Zu 3)
Die vom Gutachter geforderten Mindestmaßnahmen sollen bis zum Ende der Osterferien 2017 durchgeführt werden, so dass im Anschluss mit der Freigabe der Sporthalle zu rechnen ist. 


Frau Jakob stufte die Antworten als sehr vage ein, da nicht gewährleistet sei, dass die Sporthalle im Winter genutzt werden könne.

Frau Müller sagte, dass zunächst der Kies entfernt werde, um das Dach zu begutachten und zu entlasten.

Frau Jakob fragte, wie oft eine Begehung von Flachdächern erfolge.
[Antwort: Eine Begehung von Flachdächern erfolgt in unterschiedlichen Zeitabständen; im Regelfall jedoch 1 x jährlich, vorzugsweise im Herbst, um u.a. Flachdacheinläufe / Dachentwässerung zu kontrollieren.]

Frau Miskovic fragte, welche Ersatzmöglichkeiten für den Sport  im Winter vorgesehen seien und wann Schulen und Vereine informiert werden.

Herr Schade fragte warum erst Anfragen erforderlich seien und weshalb keine zeitnahe Information an den Bezirksrat erfolge.

Frau Jakob fragte, warum der Gutachter nur im Ratsausschuss vortrage, aber nicht im Bezirksrat, man müsse vor Ort auskunftsfähig sein.

[Antwort der Fachverwaltung:
Der Bezirksrat wurde im Februar und April anlässlich der Anfragen informiert, eine Information über die vorliegenden Ergebnisse erfolgt zu gegebener Zeit. Die Verwaltung hat am 7.4. 2017 im Ausschuss für Wirtschaft und Liegenschaften einen Sachstandsbericht vorgetragen, der Gutachter hat dort nicht berichtet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Halle nach den Sicherungsarbeiten wieder freigegeben werden kann]

Herr Rinker gab zu bedenken, dass das Bauwerk in die Jahre gekommen sein und evtl. andere Teile, z.B. Elektrik, gleichzeitig erneuert werden müssen.  

TOP 8.1.6.
Sanitäranlagen Dietrich-Bonhoeffer Realschule
(Drucks. Nr. 15-0739/2017)

Frau Bunduls stellte die folgende Anfrage:

Mit Drucksache Nr. 15-0602/2015 N1 S1 vom 07.05.2015 teilte die Verwaltung dem Bezirksrat Döhren-Wülfel mit, über den unzureichenden Zustand der Sanitäranlagen – insbesondere der Jungentoiletten – in der Dietrich-Bonhoeffer Realschule informiert zu sein und kündigte an, hier in den „nächsten Jahren“ Geld in den Haushalt einzustellen um eine Sanierung vornehmen zu können. Als damalige Sofort-Maßnahme wurden eine Renovierung und ein Anstrich mit einer angeblich besonders geruchsbindenden Farbe vorgenommen.
Leider ist die Wirksamkeit der geruchsneutralisierenden Beschichtung alles andere als gut, wie Teile der SPD Bezirksratsfraktion bei einem Besuch der Realschule persönlich feststellen konnten.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Wann erfolgt die bereits in 2015 angekündigte dringend nötige Sanierung der Sanitäranlagen in der Dietrich-Bonhoeffer Realschule?
Frau Groenigk antworte wie folgt.
Angesichts einer Vielzahl an konkurrierenden Bedarfen ist grundsätzlich ein gezielter Einsatz der vorhandenen Personalkapazitäten und der vorhandenen Finanzmittel notwendig, um insbesondere den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und die Sicherheit der öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten.
Die Verwaltung sieht jedoch auch die Notwendigkeit zur Bereitstellung angemessener sanitärer Einrichtungen in Schulgebäuden und stellt daher jedes Jahr erhebliche Mittel für deren Sanierung zur Verfügung.

Der Fachbereich Gebäudemanagement hat zusätzliche Stellen erhalten, um die anstehenden zahlreichen Sanierungsprojekte beschleunigt abarbeiten zu können. Die Stellenbesetzungsverfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Sobald diese neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt und eingearbeitet sind, wird auch die Sanierung der Toilettenanlage verwirklicht.

Als Sofortmaßnahme wurden Schäden in den Sanitäranlagen der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule im Frühjahr 2015 repariert und Wände sowie Decken anschließend mit einer geruchsneutralisierenden Beschichtung versehen, deren Wirksamkeit seinerzeit gegeben war.
Bei regelmäßigen Ortsbesichtigungen wurde jedoch festgestellt, dass die Wirksamkeit der Farbe mit der Zeit langsam nachlässt.

Auch wird immer wieder festgestellt, dass nicht zuletzt das Fehlverhalten von Schülern in den Sanitärbereichen nach wie vor zu Urinverunreinigungen außerhalb der Sanitärgegenstände führt. So wurde am 23.03.2017 eine erneute Ortsbesichtigung vor der Reinigung der Toilettenanlage durchgeführt. Ein großer Bereich des Fußbodens wies Spuren von angetrocknetem Urin auf.

Eine Fortsetzung dieses Verhaltens würde jedoch den Erfolg einer umfassenden Sanierung erheblich gefährden – insofern erscheinen neben den üblicherweise mit Nutzerbeteiligung erfolgenden Planungen zur Gestaltung der Sanitäranlagen zusätzlich pädagogische und ggfs. organisatorische Maßnahmen erforderlich zu sein.


Frau Jakob sagte, dass die Sanitäranlage besichtigt wurde und stark sanierungsbedürftig sei. Die Antwort sei nicht akzeptabel. Die Verwaltung solle dort tätig werden, da die Toiletten immer stinken. Die Kinder möchten solche Toiletten nicht benutzen

Frau Kellner bestätigte dies aus verschiedenen Emails.

Frau Bunduls wünschte eine Einbeziehung der Kinder bei der Umgestaltung der Toiletten. Möglicherweise hänge der Gestank mit der Absenkung der Reinigungsstandards zusammen.

Frau Maschke-Scheffler sagte, dass die Toiletten am 6. März äußerlich einen sauberen Eindruck machten, der Geruch sei sehr unangenehm.

[Antwort der Verwaltung:
Es erfolgt standardmäßig bei sämtlichen Schul-WC-Sanierungen eine Anfrage an die betreffende Schule, ob ein begleitendes Schulprojekt zur Mitgestaltung der WCs durchgeführt werden soll. Der Fachbereich Schule stellt dazu Mittel zur Finanzierung einer externen kunstpädagogischen Begleitung bereit. In diversen Schulen wurden bereits entsprechende Projekte begleitend zu WC-Sanierungen durchgeführt.
Es gab keine Absenkung des Reinigungsstandards. Die Sanitäranlagen werden dort täglich gereinigt.]
TOP 8.1.7.
Sicherheit in Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-0740/2017)
Herr Schade stellte die Anfrage.

Bei einem Stadtteilspaziergang der SPD mit Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Mittelfeld hat sich im Gespräch mit den AnwohnerInnen ergeben, dass sich gerade Frauen im Bereich des St. Eugenius Weges am Abend mangels ausreichender Beleuchtung unsicher fühlen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass der St. Eugenius Weg nur sehr begrenzt beleuchtet ist?
2. Kann die Beleuchtung des St. Eugenius Weges kurzfristig derart verbessert werden, dass hier das Sicherheitsempfinden der Einwohnerinnen und Einwohner wieder deutlich steigt?
3. Welche anderen Maßnahmen zur kurzfristigen Erhöhung des Sicherheitsgefühls in diesem Bereich schlägt die Verwaltung vor?

Frau Müller antwortete wie folgt:

Zu 1.) Ja.

Zu 2.) Nein, leider nicht. Der St.-Eugenius-Weg ist im Bebauungsplan als öffentliche Grünverbindung festgesetzt. Diese können von der Verwaltung leider nicht beleuchtet werden, weil es dafür (anders als bei öffentlichen Verkehrsflächen) keinerlei Möglichkeiten der Refinanzierung über Anliegerbeiträge oder Gebühren gibt. Deshalb müssten sämtliche Investitionskosten dafür aus dem Haushalt des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün getragen werden, was angesichts der Vielzahl der Anfragen aus allen Stadtbezirken leider nicht möglich ist. Es würde das Budget stadtweit bei weitem übersteigen und würde zu Lasten von anderen Pflichtaufgaben gehen, wie z.B. der Reinigung oder Erneuerung von Spielplätzen.

Zu 3.) Die Verwaltung empfiehlt, in der Dunkelheit die Wege entlang der beleuchteten öffentlichen Straßen zu benutzen.

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Radverkehr in der Wiener Straße (Waldhausen)
(Drucks. Nr. 15-0768/2017)
Frau Röttger stellte die Anfrage.

Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat im Rahmen des Masterplans Mobilität 2025 und dem damit eng verknüpften Leitbild Radverkehr das Ziel ausgegeben, konkrete Maßnahmen im Sinne einer Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs umzusetzen. Langfristiges Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen auf 25 Prozent zu steigern.

Die Einführung von Fahrradstraßen ist eine wirksame Maßnahme, um die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern. Aus Sicht der Grünen bietet die Wiener Straße in Waldheim dafür sehr gute Voraussetzung, da nördlich davon die Hoppenstedtstraße durch die Eilenriede eine beliebte Verbindung in Richtung Südstadt / Innenstadt darstellt, der Anschluss südlich über diedie Verbindung nach Döhren oder Waldheim ermöglicht.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wie hoch ist der Anteil des Fahrradverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen in der Wiener Straße (Waldhausen)?

2. Um welchen Anteil steigt durchschnittlich der Anteil am Radverkehr, nachdem eine Straße zur Fahrradstraße umgewidmet wurde (Erfahrungswerte aus anderen Stadtteilen)?


Frau Groenigk antwortet wie folgt:

Zu 1.) Für die Wiener Straße (Waldhausen) liegen der Verwaltung keine Verkehrszahlen vor, auf deren Basis der heutige Radverkehrsanteil ermittelt werden könnte.

Zu 2.) Es liegen noch keine ausreichenden Verkehrszahlen nach Einrichtung von Fahrradstraßen vor, um seriöse Steigerungsanteile benennen zu können. In der Tendenz sind steigende Radverkehrsstärken nach Einrichtung einer Fahrradstraße zu beobachten.

Herr Rinker bedauerte, dass keine entsprechenden Zahlen vorliegen. Er fragte, ob es Planungen gebe, ob und wann diese Modalsplitzahlen erhoben werden.

[Antwort der zuständigen Fachverwaltung: Systematische Ermittlungen der Radverkehrszahlen nach Einrichtung einer Fahrradstraße sind nicht geplant.]

TOP 8.2.2.
Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-0769/2017)
Herr Rinker stellte die folgende Anfrage.

Die jüngste Novelle der StVO bzw. der VwV-StVO regelt, dass vor besonders sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern streckenbezogen Tempo 30 einzuführen ist. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit von 30km/h sind künftig besonders zu begründen. Auch bei Straßen im Nahbereich dieser sensiblen Einrichtungen, die bisher mit Tempo 50 befahrbar sind, kann eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit in Betracht gezogen werden.
Die Verabschiedung der VwV ist am 10.3. im Bundesrat erfolgt, das Land Niedersachsen hat die entsprechende VwV (wenn auch noch ohne den Passus der Regelgeschwindigkeit) per Ländererlass bereits zum 21.12.2016 eingeführt.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche von der Änderung der StVO betroffenen sensiblen Einrichtungen existieren an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder im Nahbereich solcher Straßen im Bezirk Döhren-Wülfel?

2. Wie viel Zeit wird die Stadt benötigen, um die Umsetzung der Novelle vor Ort durchzuführen?


Frau Müller antwortete wie folgt:

Bisher musste für eine Geschwindigkeitsreduzierung eine konkrete Gefährdungslage nachgewiesen werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, ist die Straßenverkehrsordnung und die Verwaltungsvorschrift in dieser Hinsicht geändert worden.

Die neue Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Tempo 30 auch vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sieht nach Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 14.12.2016, in Verbindung mit dem dazu ergangenen verbindlichen Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 21.12.2016 und unter Berücksichtigung der vom Bundesrat am 10.03.2017 beschlossenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) wie folgt aus:

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, wenn die Einrichtung einen direkten Zugang zu der Tempo 50 Straße hat, oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (je nach Einrichtung z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, Parkraumsuchverkehr, Fahrbahnquerungen, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Das gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraße zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen.
Die streckenbezogenen Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300m Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind zudem, soweit Öffnungszeiten (einschl. Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.

Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund alle relevanten Standorte innerhalb des Stadtgebietes untersuchen lassen, ob unter Berücksichtigung dieser Kriterien eine Temporeduzierung auf 30 km/h erfolgen kann.

Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel grenzen nach bisherigen Erkenntnissen ca. 15-20 der vorgenannten Einrichtungen an Tempo 50 Straßen und werden überprüft. Stadtweit wird das an über 250 Standorten erfolgen.

Mit einem Abschluss der Prüfung und dem Beginn der Umsetzung erster Maßnahmen kann nicht vor Herbst 2017 gerechnet werden.
Die Verkehrssituation an den einzelnen Einrichtungen wurde auch in der Vergangenheit bereits regelmäßig geprüft und beobachtet. Grundsätzlich liegen keine Erkenntnisse über besondere Gefährdungsaspekte vor, die ein unverzügliches Handeln erfordern würden.


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Baumfällungen Borriesstraße / Salzburger Straße
(Drucks. Nr. 15-0795/2017)
Herr Sommerkamp stellt die Anfrage.

Am 28.02.2017 wurden auf dem Eckgrundstück Borriesstraße/Salzburger Straße im Bereich des Bahndammes mehrere alte Bäume gefällt. Anhand der Schnittflächen war nicht zu erkennen, dass sie krank oder hohl gewesen wären.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wurde ein Antrag im Sinn der Baumschutzsatzung gestellt?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung wurde er gestellt bzw. genehmigt?
3. Wo und in welchem Umfang werden Ersatzpflanzungen vorgenommen?

Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Zu 1.) Die am 28.02.2017 gefällten alten Bäume standen bereits im Jahr 2011 auf der Fällliste des Fachbereiches, die allen Stadtbezirksräten zur Kenntnis gegeben wird. Diese Fällliste ist Grundlage für einen Sammelantrag, der nach Prüfung im Sinne der Baumschutzsatzung genehmigt wurde.

Zu 2.) Der Antrag zur Fällung wurde aus den folgenden aufgeführten Gründen genehmigt: Die Kronen der Bäume ragten bereits über die Leitungen der Bahn. Die Schrägstände der Bäume in Richtung der Bahnkörper waren so stark, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Zudem konnte an den Bäumen bereits viel Bruchholz festgestellt werden, sogar im grünen Astbereich. Durch den zusätzlich extremen Besatz durch Misteln wären die Bäume langfristig noch stärker geschwächt worden.
Die besagten Bäume sollten ursprünglich bereits im Jahr 2011 gefällt werden. Dies geschah aber erst nach Abstimmung der Maßnahme mit und Vorarbeiten durch die Deutsche Bahn.

Zu 3.) Im Herbst werden nach dem Ausfräsen der Stubben insgesamt neun Bäume, drei Prunus avium, drei Prunus cerasifera und drei Cornus mas nachgepflanzt. Dies sind niedrigwachsende, frühjahrsblühende Bäume. Zudem werden im Herbst noch bodenbedeckende Sträucher als Unterpflanzung auf die Baumscheiben gepflanzt.

TOP 8.3.2.
Gymnastikübungen im FZH Döhren
(Drucks. Nr. 15-0800/2017)
Frau Maschke-Scheffler trug die folgende Anfrage vor.

Von Nutzern des Freizeitheim Döhren wird Klage geführt, dass die Räumlichkeiten nicht sehr sauber sind. Dies gilt besonders für die Fußböden. Der große Saal wird dabei ausdrücklich genannt, denn hier finden u.a. Gymnastikübungen auf dem Fußboden statt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung das Problem bekannt?

2. Wer ist für die Reinigung des FZH Döhren zuständig?

3. Wie oft und in welchem Umfang wird das Gebäude gereinigt?

Frau Müller antwortete:
Die Verwaltung hat durch entsprechende Hinweise gegenüber der privaten Reinigungsfirma darauf hingewirkt, dass sich die Reinigungsleistung verbessert. Inzwischen findet die Unterhaltsreinigung in zufriedenstellender Qualität statt. Diese Verbesserung wird auch von Mietern des FZH Döhren bestätigt.

Die Räume im FZH Döhren werden montags –freitags täglich gereinigt, Samstag und Sonntag bei Belegung in Abhängigkeit von der Nutzung ebenfalls täglich.

Frau Jakob, Herr Seela und Herr Sommerkamp sagten, dass die Antwort nicht zufriedenstellend sei und die Sauberkeit nicht über den gesamten Tag gewährleistet sei, da die Räume von diversen Gruppen genutzt würden.

TOP 8.3.3.
Nutzung städtisches Grundstück Hildesheimer Straße / Am Eisenwerk
(Drucks. Nr. 15-0803/2017)
Frau Waase brachte die Anfrage ein.

Auf dem Grundstück, Ecke Hildesheimer Straße / Am Eisenwerk macht die mit Steuergeldern angelegte kleine Grünfläche den Eindruck, dass sie eingeebnet wurde. Stattdessen wurde dort Schiefer-Bruch in Mondstein-Geröll-Optik ausgebracht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist die Stadt Hannover noch Eigentümer des Grundstückes oder hat sie es an den anliegenden Möbelmarkt (mömax Möbelhaus Hannover) vermietet oder verkauft?
2. Sofern das Grundstück nicht vermietet oder verkauft wurde, auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Bepflanzung entfernt?
3. Welche für den Steuerzahler kostenneutralen Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um den ursprünglichen Zustand mit immergrünen und blühenden Sommerpflanzen wieder herzustellen, sofern das Grundstück weder vermietet noch verkauft wurde?

Frau Groenigk antworte wie folgt:

zu 1. Eine Vermietung oder ein Verkauf der Fläche ist nicht erfolgt.
zu 2. Die Fläche wird von der Verwaltung überprüft. Sollte hier eine Änderung ohne Erlaubnis der Verwaltung erfolgt sein, wäre dies ohne Rechtsgrundlage geschehen.
zu 3. Sollte es sich um diese Fläche handeln, wird der Eigentümer des Grundstücks Behnstraße 1/3 angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Fläche wäre dann auf Kosten des Verursachers in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
TOP 8.3.4.
Vermietung von Garagen und Parkplätzen städtischer Schulen
(Drucks. Nr. 15-0804/2017)
Herr Sommerkamp stellt die Anfrage.

In einigen Stadtbezirken Hannovers werden Parkplätze städtischer Schulen nach Schulschluss vermietet. Auch die Garagen städtischer Schulen könnten unter Umständen an Fremdnutzer vermietet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Werden Garagen und/oder Parkplätze, welche den städtischen Schulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zuzuordnen sind, vermietet? Wenn ja, welche Einnahmen werden durch eine Vermietung jährlich erwirtschaftet? (Bitte eine Auflistung mit den entsprechenden Preisen) Wenn nein, wieso nicht?
2. Sofern Garagen und/oder Parkplätze der Schulen im Stadtbezirk vermietet werden, welche Schulen sind hiervon in welcher Größenordnung betroffen? (Bitte eine detaillierte Aufstellung)
3. Welche Kriterien werden für die Auswahl der Mieter der Garagen und/oder Parkplätze angesetzt und für welchen Verwendungszweck dürfen diese Garagen und/oder Parkplätze gemietet werden?
Frau Müller antwortet wie folgt:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hannover hat am 10.12.1992 beschlossen, für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung das Jobticket kostenneutral einzuführen und somit einen Beitrag zur Umweltentlastung durch verringertes Fahrzeugaufkommen und reduzierten Schadstoffausstoß zu leisten.
Die zwingend vorgeschriebene Kostenneutralität wird durch die grundsätzliche Bewirtschaftung der städtischen Parkplätze vor öffentlichen Gebäuden und Schulen gewährleistet.
An Schulstandorten, bei denen aufgrund der örtlichen Parksituation eine Vermietung sinnvoll erscheint, wird eine Bewirtschaftung durchgeführt.

Zu Frage 1. und 2.:

Aktuell wird nur an der Grundschule Suthwiesenstraße ab 01.05.2017 ein Stellplatz an die CarSharing Firma stadtmobil zum Preis von 50 € monatlich vermietet.
Bislang hat es keine weiteren Anfragen von städtischen Mitarbeitern bzw. Anwohnerinnen und Anwohnern zur Anmietung von Stellplätzen/Garagen an Schulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gegeben, da durch die jeweilige Parkplatzsituation vor Ort kein Bedarf gegeben ist.

Zu Frage 3.:

Sofern Bedarf an einem Schulstandort besteht, wird eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen als sogenannte Funktionsparkplätze ( z.B. für Schulhausmeister, für das Direktorium, für Besucher etc.) für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellt. Reststellplätze werden gegen Entgelt vorrangig den Lehrkräften oder städtischen Beschäftigten angeboten, darüber hinaus auch externen Interessenten (Anwohner, CarSharing-Firmen). Für Standorte mit großer Nachfrage werden Wartelisten geführt und die Stellplatzvergabe erfolgt nach Eingangsdatum der Anfrage. Mit Privatmietern werden für den Stellplatz Mietverträge abgeschlossen. Erforderlich ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats durch den Mieter. Vertraglich ist auch geregelt, dass der Stellplatz nur zum Abstellen fahrbereiter, für den Straßenverkehr zugelassener Personenkraftwagen überlassen wird.

Frau Waase fragte, ob in der Loccumer Straße eine weitere Garage vermietet sei.

Die Frage wurde mitgenommen.

[ Antwort
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel wird durch den Fachbereich Schule (OE 40.31) nur die Garage an dem Schulstandort der GS Loccumerstraße als Lagerraum vermietet.
Insofern handelt es sich bei der Vermietung durch den Fachbereich Schule um einen Einzelfall (Altvertrag aus dem Jahr 2001).
Sofern Garagen an Schulstandorten vorhanden sind, werden diese grundsätzlich entweder durch die Schule (Lagerraum) oder dem vor Ort wohnenden Schulhausmeister genutzt.
Weder durch die GS Loccumerstraße noch durch den Schulhausmeister bestand in der Vergangenheit Interesse an der Nutzung des Mietobjektes. Zum Zeitpunkt des Leerstandes (2001) bestand eine Anfrage auf Nutzung eines Lagerraumes durch den derzeitigen Mieter.
Grundsätzlich beträgt der Mietsatz für Lagerräume in Schulanlagen je nach Zustand und Beschaffenheit zwischen 2,50€ und 3,50€ pro m².]

TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Zanot
(DIE PARTEI)


TOP 8.4.1.
Asphaltierung von Kopfsteinpflasterstraßen
(Drucks. Nr. 15-0747/2017)
Zurückgezogen


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Anträge aus der letzten Sitzung

TOP 9.1.1.
Gemeinsam von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE PARTEI

TOP 9.1.1.1.
Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-0370/2017)

Frau Jakob brachte den gemeinsamen Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat führt eine Veranstaltung zum Thema „Wie sicher fühle ich mich im Stadtteil Mittelfeld?“ durch.


7 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Schade bat darum, den Antrag zurückzuziehen, da es nach Aussage des Kommunalen Präventionsrates keinen Anlass für eine solche Veranstaltung gebe, die eher zur Verunsicherung beitrage. Die SPD werde den Antrag ablehnen, wenn es zu einer Abstimmung komme.

Herr Milkereit bestätigte, dass der Präventionsrat das Thema in anderer Form aufgreifen werde.

Frau Jakob wandte ein, dass man die Ängste der Menschen ernst nehmen und die Probleme ansprechen müsse, deshalb werde der Antrag aufrechterhalten.

Herr Rühmeier fragte, ob es konkrete Probleme gebe. Er bezog sich auf die Umfrage, in der es um gefühlte Sicherheit ging. Man dürfe die Menschen nicht verunsichern.

Herr Rinker hob hervor, dass man auf die Menschen in Mittelfeld zugehen sollte, um Verbesserungen zu erreichen. Er kritisierte den Stadtspaziergang der SPD.

Herr Sommerkamp betonte, wie wichtig es sei, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen.

Herr Milkereit sagte, dass fraglich sei, wer in die Veranstaltung komme, dies könne auch kontraproduktiv sein. Besser sei es, auf die Menschen zuzugehen.

Frau Jakob hob hervor, dass man viel mehr in die Stadtteile gehen müsse, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen, sicherlich erfahre man dort weitere Dinge für die künftige Arbeit der Politik.

Frau Bunduls bezog sich auf den Stadtspaziergang, den der Ortsverein lange geplant habe. Die Bürger wurden angesprochen, aber es gab keine großen Probleme in Mittelfeld.

TOP 9.1.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.2.1.
Priorität beim Ersatzbau der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-0201/2017)
Herr Schade brachte den Antrag ein und begründete ihn damit, dass man sich Kosten für die Sanierung sparen könne, wenn es zu einem Neubau komme

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den Ersatzbau der Grundschule Suthwiesenstraße im Rahmen des Investitionsmemorandums auf einen möglichst hohen Listenplatz einzuordnen.

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Herr Milkereit wandte ein, dass die Verwaltung eine Prioritätenliste habe.


TOP 9.1.2.2.
Radweg Friedhofsallee Richtung Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-0204/2017)
Herr Rühmeier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten den bislang unbefestigten Weg entlang des Bahndammes von der Friedhofsallee in Richtung hoher Weg zu einem beidseitig befahrbaren Fahrradweg auszubauen.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Herr Sommerkamp bestätigte. dass das Fahrradfahren dort problematisch sei.

Herr Milkereit sagte, dass es bereits eine Prioritätenliste zu den Radwegen gebe.


TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Ampelschaltung Hildesheimer Str. / Am Mittelfelde
(Drucks. Nr. 15-0726/2017)
Herr Rühmeier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ampelschaltung an der Hildesheimer Str. Ecke Am Mittelfelde zu optimieren.

Einstimmig


TOP 9.2.2.
Und das nicht nur zur Ferienzeit: Geschwindigkeitsmessungen in der Straße "Am Schafbrinke"
(Drucks. Nr. 15-0737/2017)
Herr Rühmeier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, neue Geschwindigkeitsmessungen vor dem Kindergarten Waldheim in der Straße „Am Schafbrinke“ (Drucks. 15-2508/2016) zu Zeiten bekannterweise erhöhten Verkehrsaufkommens, beispielsweise beim morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr oder während der An- und Abfahrten zu diversen Messen durchzuführen.

Frau Röttger sagte, dass dort Geschwindigkeitsmessungen erfolgt seien.

Frau Kellner sagte, dass diese auch Fahrräder messen . Das Gerät sei jetzt abgebaut und sie wünsche realistische Messungen.

Herr Milkereit sprach sich dafür aus, zunächst die Ergebnisse der Messungen vom 15.12. abzuwarten.

Frau Jakob sagte ebenfalls ,dass die Ergebnisse abgewartet werden sollten. Gefühlt werde dort zu schnell gefahren und einige Eltern gingen bei rot über die Straße.
Ihre Empfehlung sei, den Antrag zurückzuziehen.

Herr Schade wünschte eine vernünftige Messung und nicht in einer Zeit, wo nicht viel los sei.

Herr Seela sagte, dass die Messung im Dezember beschlossen wurde. Die Ergebnisse sollen abgewartet werden.

Der Antrag wurde zurückgezogen.

TOP 9.2.3.
Sperrung von Parkbuchten und Parkplätzen Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0867/2017)
Herr Schade brachte den Antrag ein.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert die heute offenbar ohne jegliche Information der betroffenen Anlieger an der Garkenburgstraße und auf dem gesamten Parkplatz vor den Geschäften der Gewerbetreibenden in Höhe der Garkenburgstraße 46 ab 11.04.2017 verhängten Halteverbote zunächst rückgängig zu machen. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, zeitnah in Absprache mit den Anliegern und dort ansässigen Gewerbetreibenden einen Termin nach den Osterfeiertagen für die im Zuge dort geplanter Arbeiten offenbar notwendig gewordenen Sperrungen der Straßenparkplätze und des Parkplatzes zu vereinbaren und diese zügig umzusetzen.

wurde ersetzt durch Neufassung (TOP 9.2.3.1.)

Ein Anlieger sagte, dass die Sperrung für die Geschäftsleute überraschend erfolgt sei und das Ostergeschäft leiden würde. Im Blumenhandel gebe es zahlreiche Vorbestellungen und man müsse das Geschäft erreichen können.

Frau Jakob fragte, ob man die Baucontainer nicht teilweise auf die Parkplätze am Seelhorster Friedhof stellen könne.


TOP 9.2.3.1.
Sperrung von Parkbuchten und Parkplätzen Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0867/2017 N1)
siehe TOP 9.2.3.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert die heute offenbar ohne jegliche Information der betroffenen Anlieger an der Garkenburgstraße und auf dem gesamten Parkplatz vor den Geschäften der Gewerbetreibenden in Höhe der Garkenburgstraße 46 ab 11.04.2017 verhängten Halteverbote zunächst rückgängig zu machen. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, zeitnah in Absprache mit den Anliegern und dort ansässigen Gewerbetreibenden einen Termin nach den Osterfeiertagen für die im Zuge dort geplanten Arbeiten offenbar notwendig gewordenen Sperrungen der Straßenparkplätze und des Parkplatzes zu vereinbaren und diese zügig umzusetzen. abzusprechen und dabei auf eine Sperrung des Parkplatzes vor den Geschäften zu verzichten.

Einstimmig


TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Zuparken von abgesenkten Bordsteinen und Gehwegen
(Drucks. Nr. 15-0771/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass in Döhren, besonders an der Fiedelerstraße und an der Peiner Straße, der ruhende Verkehr verstärkt daraufhin kontrolliert wird, ob parkende Fahrzeuge abgesenkte Bordsteine und Gehwege zuparken und damit für mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwagen kaum oder zumindest nur schwer zu umgehende Hindernisse darstellen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.3.2.
Mögliche Beleuchtung eines Schulwegs durch die Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0772/2017)
Frau Röttger brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern eine Beleuchtung des Weges durch die Eilenriede, der vom Elke-Mühlbach-Weg an der Ecke Mainzer Straße/Adolf-Ey-Straße in Richtung Bauspielplatz abzweigt, möglich ist. Die Prüfung soll unter Einbeziehung des Fledermausbeauftragten der Stadt Hannover erfolgen und insbesondere die Möglichkeit einer Installation von bodennahen Solarleuchten, die ihr Licht ganz oder überwiegend zur Seite abgeben, einbeziehen.

Wurde ersetzt durch Ergänzung (vgl. TOP 9.3.2.1.)

Herr Milkereit wandte ein, dass dies ein Antrag zur Lichtverschmutzung sei und erkundigte sich nach den entstehenden Kosten.

Herr Schade sagte, das die SPD dem Antrag zustimmen werde, man sehe allerdings Probleme, wenn ein eigentlich dunkler Wald künftig beleuchtet werde. Dies sei ein Eingriff in die Natur.

Frau Jakob sage, dass die CDU ebenfalls zustimmen werde.

Wegen der entstehenden Kosten wurde der Antrag ergänzt.

TOP 9.3.2.1.
Mögliche Beleuchtung eines Schulwegs durch die Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0772/2017 E1)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern eine Beleuchtung des Weges durch die Eilenriede, der vom Elke-Mühlbach-Weg an der Ecke Mainzer Straße/Adolf-Ey-Straße in Richtung Bauspielplatz abzweigt, möglich ist. Die Prüfung soll unter Einbeziehung des Fledermausbeauftragten der Stadt Hannover erfolgen und insbesondere die Möglichkeit einer Installation von bodennahen Solarleuchten, die ihr Licht ganz oder überwiegend zur Seite abgeben, einbeziehen.
Die Kosten einer solchen Maßnahme sind darzustellen.

Einstimmig


TOP 9.4.
der CDU-Fraktion

TOP 9.4.1.
Einrichtung einer Sprachlernklasse an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0806/2017)
Frau Maschke-Scheffler brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die städtische Koordinierungsstelle für Sprachlernklassen wird aufgefordert, sich bei der niedersächsischen Landesschulbehörde für die Einrichtung einer Sprachlernklasse an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule in Döhren für das kommende Schuljahr 2017/18 einzusetzen.

Einstimmig


TOP 9.4.2.
Unrat am Freizeitheim Döhren
(Drucks. Nr. 15-0807/2017)
Herr Sommerkamp brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Grundstück des Freizeitheimes Döhren entlang der Grundstücksgrenze zur AOK den sich dort befindlichen Unrat zu beseitigen.

Einstimmig


TOP 9.4.3.
Wege im Stadtteil Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-0808/2017)

Frau Waase brachte den Antrag ein.


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wege im Stadtteil Mittelfeld, darunter der parallel zur Hermesallee (auf der Nordseite) verlaufende Weg sowie der Sankt-Eugenius-Weg, in so weit zu sanieren, dass diese Wege auch nach einem Regenschauer problemlos benutzt werden können.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Frau Jakob fragte, ob man dort Kies auffüllen könne.

TOP 9.4.4.
Verkehrssituation Fußgängerüberweg Abelmannstr. / Höhe Fiedelerstraße/Richartzstraße
(Drucks. Nr. 15-0852/2017)
Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Stadtbezirksrat Vorschläge zu unterbreiten, wie der Fußgängerüberweg an der Abelmannstraße, in Höhe der Fiedelerstraße bzw. Richartzstraße, verändert werden kann, damit Grundschulkinder sowie Fußgängerinnen und Fußgänger jeden Alters mit und ohne Handicap, gefahrlos die bezeichnete Stelle überqueren können.

Einstimmig


TOP 9.5.
von Bezirksratsherrn Zanot (DIE PARTEI)

TOP 9.5.1.
Begrünung der Südschnellweg-Brücke über die Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-0748/2017)
abgesetzt


TOP 10.
INTEGRATIONSBEIRAT Döhren-Wülfel

TOP 10.1.
Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates vom 14.03.2017
Herr Milkereit verwies auf das vorliegende Protokoll.

Es wurde auf das vorliegende Protokoll der Sitzung verwiesen


TOP 10.2.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
für Integrationsprojekte im Stadtbezirk

(Drucks. Nr. 15-0773/2017)

Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Antrag,

aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel werden Zuwendungen für folgende Projekte zur Verfügung gestellt:
1) Projekt „Antragstellung leicht gemacht“ Förderung mit 1.476 €

2) Interkulturelles Buchprojekt Förderung mit 500,- €

3) Finanzielle Beteiligung des Integrationsbeirates am Bezirksratsempfang zur Übergabe des Integrationspreises Förderung mit 1.000,- €

4) Projekt „Farbe bekennen“ Förderung zunächst mit 500,- €, evtl. später weitere 500,- € nach einer Vorstellung des Projektes

5) Zirkusprojekt der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule Förderung mit 500,- aus Mitteln des Integrationsbeirates

Einstimmig

TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Zuwendung an den kommunalen Präventionsrat Döhren-Wülfel,
Anschaffung eines Roll-Ups und einer Beach Flag

(Drucks. Nr. 15-0809/2017)
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Antrag
der Stadtbezirksrat finanziert aus eigenen Mittel die Anschaffung eines Roll-Ups und einer
Beach Flag in Höhe von bis zu 350,- €.


TOP 11.2.
Zuwendung an den Kanu-Wanderer Verein e.V.
Bewilligung eines Bootsanhängers

(Drucks. Nr. 15-0810/2017)
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Antrag
Der Verein Kanu-Wanderer Hannover e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 800,00 € für die Anschaffung eines neuen Bootsanhängers.


TOP 11.3.
Zuwendung an die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule für ein Zirkusprojekt
(Drucks. Nr. 15-0811/2017)
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Dietrich-Bonhoeffer Realschule erhält eine Zuwendung in Höhe von 500,00 € Euro für die
Durchführung eines Zirkusprojektes mit interkulturellem Schwerpunkt. Mit einem
vorgezogenen Maßnahmenbeginn erklärt sich der Bezirksrat einverstanden.


TOP 12.
Genehmigung von Protokollen (öffentlicher Teil)

TOP 12.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15. Dezember 2016 (öffentlicher Teil)
- wurde bereits übersandt -

Herr Milkereit wünschte eine Änderung auf Seite 24:
Nach: Frau Maschke-Scheffler ergänzte...
Herr Milkereit erklärte, dass er Herrn Hanne (Vorsitzender des Heimatbundes) den Antrag vorgelegt hätte und keinerlei Einwände
erhoben wurden.

Mit einer Änderung genehmigt.


TOP 12.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05. Januar 2017 (öffentlicher Teil)
- wurde bereits übersandt -

Herr Milkereit wünschte folgende Änderungen:
Seite 1 bei den Anwesenheitszeiten 18.00 -ca. 18.30 Uhr und ab ca. 20.00 Uhr,
Seite 4, TOP 6.1. dass er den Haushalt zur Kenntnis nahm und auf
Seite 5, dass er die Sitzung bis zum nichtöffentlichen Teil verlassen hat.

Mit einer Änderung genehmigt mit 9 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen


TOP 12.3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09. Februar 2017 (öffentlicher Teil)
- wird ggfs. noch nachgereicht -

Dieser TOP wurde abgesetzt, da das Protokoll noch nicht vorlag.



Frau Kellner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.56 Uhr






Antje Kellner Gundula Müller
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 13.
Genehmigung von Protokollen

TOP 13.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15. Dezember 2016
–Nichtöffentlicher Teil-
Einstimmig


TOP 13.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05. Januar 2017
(Nichtöffentlicher Teil)
8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 13.3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09. Februar 2017
(Nichtöffentlicher Teil)
- wird ggfs. nachgereicht -

Abgesetzt


TOP 14.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt


TOP 15.
Verschiedenes
Der Bezirksrat sprach sich einstimmig dafür aus, die Mittel aus dem Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen 2017 in Höhe von 16.700,- € für den Spielplatz Lehrter Straße einzusetzen.

Auf Wunsch von Herrn Seela wird der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Wülfel zum Jahresempfang am 30.04.2017 eingeladen.


Frau Kellner schloss den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 22.01 Uhr





Antje Kellner Gundula Müller
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin