Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 06.04.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 29.03.2017)
Protokoll (erschienen am 16.05.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 - Datum 03.05.2017

PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 6. April 2017,
Maximilian - Kolbe - Schule, Nackenberger Straße 4, 30625 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Hofmann) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
(Bezirksratsherr Busse) (Parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (Die Piraten)
(Bezirksratsfrau Hagen) (Die Linke.)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
Bezirksratsherr Johnson (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
(Bezirksratsfrau Öztürk) (SPD)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
(Bezirksrafsfrau Pilger) (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (Die Linke.)
Bezirksratsherr Schädel 18.35 - 21.05 Uhr (Parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsfrau Temiz 18.35 - 21.05 Uhr (SPD)
Bezirksratsfrau Tonke (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (Die Hannoveraner)
(Ratsherr Braune) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Zaman 18.35 - 21.05 Uhr (SPD)

Verwaltung:
Frau Baron (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)







Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 5. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

3. Genehmigung der Protokolle

3.1. über die Sitzung am 02.02.2017

3.2. über die Sitzung am 02.03.2017

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

5. Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

5.1. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Turnverein Kleefeld von 1888 e. V. Hannover 07/2017
(Drucks. Nr. 15-0861/2017)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Kleefelder Bad - Änderung des Betriebsführungsvertrages mit dem Polizei-Sportverein Hannover
(Drucks. Nr. 0446/2017 mit 1 Anlage)

7.2. Förderung der Kindertagesstätten Montessori-Kindergarten u. Montessori Kinderhaus nach Änderung der Rechtsform
(Drucks. Nr. 0759/2017)

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion und Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)

8.1.1. Bepflanzung Grünzug Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-0784/2017)







8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Mehr Fahrradbügel für den Bereich Schweriner Platz
(Drucks. Nr. 15-0787/2017)

8.2.1.1. Mehr Fahrradbügel für den Bereich Schweriner Platz
(Drucks. Nr. 15-0787/2017 N1)

8.2.2. Parkraum in der Senator-Bauer-Straße
(Drucks. Nr. 15-0788/2017)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksratsfrau Kleinert-Pott, Bezirksratsherrn Plotzki (DIE LINKE.) und Bezirksratsherrn Dr. Carlson (PIRATEN)

8.3.1. Vorfahrtsregelung rechts- vor- links durchgehend in der Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-0797/2017)

8.3.1.1. Vorfahrtsregelung rechts- vor- links durchgehend in der Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-0797/2017 N1)

8.4. von Bezirksratsherrn Dr. Carlson (PIRATEN)

8.4.1. Entfernung der Videoüberwachungskamera in der Hermann-Bahlsen-Allee
(Drucks. Nr. 15-0707/2017)

8.5. von Bezirksratsherrn Plotzki
(DIE LINKE.)

8.5.1. Aufpflasterung an der Nackenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-0798/2017)

9. A N F R A G E

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. „Information über Bauvorhaben des Fachbereichs Gebäudemanagement“

(Drucks. Nr. 15-0785/2017)

10. M I T T E I L U N G E N

10.1. des Bezirksbürgermeisters

10.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements






I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 5. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider eröffnete die 5. Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Dem GO-Antrag von Bezirksratsfrau Wyborny zu TOP 8.3.1. einen Sachverständigen zu hören, wurde einstimmig entsprochen. Der GO-Antrag von Bezirksratsherrn Plotzki zu TOP 8.5.1. einen Sachverständigen zu hören, wurde einstimmig genehmigt. Bezirksratsherr Oppelt zog die Drucksache zu TOP 8.1.1. nach Vorstellung in die CDU-Fraktion. Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes
Vertagt


TOP 3.
Genehmigung der Protokolle

TOP 3.1.
über die Sitzung am 02.02.2017
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.

TOP 3.2.
über die Sitzung am 02.03.2017
Bezirksratsherr Hunze merkte an, dass unter TOP 10.2.2. die Antwort der Verwaltung von einer Deckensanierung u. a. in dem Bereich der Nussriede von der Buchnerstraße bis zur Nussriede 14 ausgehe. Die Nussriede 14 liege jedoch gegenüber der Buchnerstraße. Eine Prüfung wurde zugesagt.
Anmerkung zu Protokoll: Anstatt Nussriede 14 muss es BBS 14 heißen.
Auch das Anliegen von Bezirksratsherrn Plotzki hinsichtlich der Entscheidung zur Drucksache 15-0429/2017, ab welcher Höhe bzw. ab welchem Gefälle eine Absicherung einer Bushaltestelle erforderlich sei, werde mitgenommen.
Antwort zu Protokoll: Die Absperrung, eine technische Maßnahme zur Absturzsicherung, wird angewendet an offene Kanten auf Flächen mit einer Neigung ≤20o und Absturzhöhen. Ab einer Absturzhöhe von ≥2,00 m ist eine Absperrung zwingend erforderlich..
Frau Schulz wies darauf hin, dass die angesprochenen Punkte nicht im Zusammenhang mit der Genehmigung des Protokolls stehen würden.
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.









TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.40 Uhr bis 18.54 Uhr durchgeführt.

Ein Mitglied vom Verein „Begegnung-der-Künste“ informierte darüber, welche Kurse für Flüchtlinge angeboten und welche kulturellen Integrationsprojekte bis 2018 in der Kapelle durchgeführt werden. Täglich fänden Deutschkurse statt, die von der Evangelischen Erwachsenenbildung organisiert worden seien. Sie wies darauf hin, dass seit dem 01.04.2017 die Heizung abgestellt sei und ohne diese der Betrieb nicht aufrecht gehalten werden könne. Im Mietvertrag sei vereinbart worden, dass die Heizung solange in Betrieb bleiben solle, bis das ehemalige Oststadtkrankenhaus abgerissen werde. Der Abriss sei für 2018 vorgesehen. Am 22.04.2017 sei in der Kapelle ein Tag der offenen Tür geplant. Da dies ohne Heizung schwierig sei, bat diesbezüglich um Unterstützung des Stadtbezirksrates.
Anmerkung zu Protokoll: Die Nutzung der Kapelle ist nicht an den Abriss, sondern an die Nutzung des ehemaligen Oststadtkrankenhauses als Flüchtlingsunterkunft gekoppelt.
Ein Einwohner ergänzte, dass die Stadt als Vertragspartner verpflichtet sei, die Kapelle mit Fernwärme, Strom und Wasser zu versorgen und wies auf die Konsequenzen hin und unterstützte die Bitte seiner Vorrednerin. Trotz Kontaktaufnahme sei seit dem 01.04.2017 von Seiten der Verwaltung nichts unternommen worden.
Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Hunze, ob sich der Verein auch vorstellen könne, umzuziehen, antwortete das Vereinsmitglied, dass es Sinn des Vereins sei, die Kapelle zu erhalten. Der Bebauungsplan sei u. a. auf den Erhalt der Kapelle ausgerichtet.
Bezirksratsherr Oppelt bat den Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Schneider sich mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen und die Missbilligung des Bezirksrates am Vorgehen der Verwaltung vorzutragen.
Ratsfrau Zaman plädierte zunächst für eine Sachverhaltsaufklärung, ob überhaupt ein Vertragsbruch vorliege. Die genauen Ausführungen seien nicht bekannt – auch nicht, ob es technisch möglich sei, die Kapelle einzeln zu beheizen und das Oststadtkrankenhaus vom Netz zu nehmen.
Bezirksratsherr Oppelt wies auf den Tag der offenen Tür und die Dringlichkeit hin.
Bezirksratsherr Plotzki machte auf die Verhältnismäßigkeit aufmerksam. Er stimmte Ratsfrau Zaman im Hinblick auf die Sachverhaltsaufklärung zu und regte an, das Problem evt. durch das Aufstellen eins Blockheizwerkes zu lösen.
Das Vereinsmitglied, von Beruf Architektin, bemerkte, dass es technisch möglich sei, das Krankenhaus von der Fernwärme zu nehmen und die Kapelle weiterhin zu beheizen.
Bezirksratsherr Borstelmann erinnerte an die in der Kapelle stattfindenden Deutschkurse und an den geplanten Tag der offenen Tür am 22.04.2017. Hier sei umgehendes Handeln der Verwaltung erforderlich.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider sagte zu, sich am nächsten Tag mit der Verwaltung zwecks Missbilligung durch den gesamten Bezirksrat in Verbindung zu setzen.

Ein Einwohner stellte fest, dass vor der Maximilian-Kolbe-Schule geschwindigkeitsmäßig ein erhöhter Durchgangsverkehr stattfinde. Dieser treffe zeitlich mit der Ankunft der Erst- und Zweitklässler zusammen. Er fragte nach, ob es zusätzlich zur Tempo-30-Zone Pläne gebe, hier eine Veränderung herbei zu führen, z. B. durch eine Verkehrsberuhigung.






Bezirksratsherr Plotzki erinnerte an die letzte Sitzung und an die Anregung von Bezirksbürgermeister Hofmann an Frau Martinsen. Er habe heute einen entsprechenden Antrag eingebracht.
Auf die Nachfrage eines weiteren Einwohners, ob es einen Zeitplan hinsichtlich der Nachnutzung der Maximilian-Kolbe-Schule gebe, antwortete Frau Rembecki, dass Frau Martinsen ausgeführt habe, dass es zum Gesamtkonzept noch keinerlei Aussage gebe.
Auf die Anregung von Ratsfrau Zaman eine Informationsveranstaltung diesbezüglich auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen, wies Frau Rembecki darauf hin, dass Frau Martinsen in der letzten Bezirksratssitzung ausführlich zu diesem Thema berichtet habe.


TOP 5.
Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Frau Rembecki berichtete, dass in den Unterkünften im Stadtbezirk Am Annateich und in der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße zum Stand 05.04.2017 151 Personen untergebracht waren.
Am Annateich leben 32 Personen, davon 2 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 12 Personen weiblich und 20 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 13 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Kosovo, Somalia, und Syrien.
In der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße 3A – D leben 119 Personen, davon 33 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 46 Personen weiblich und 73 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 21 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Irak, Syrien und Russland.
Darüber hinaus seien 37 Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld in Wohnungen untergebracht. Im Stadtgebiet von Hannover waren zum Stand 05.04.2017 insgesamt 3.839 Personen untergebracht.

Weitere Standorte in Planung:
Die Modulanlage in Holzrahmenbauweise am Osterfelddamm/Ecke Baumschulenallee werde für die Unterbringung von ca. 170 Personen errichtet. Der aktuelle witterungsbedingte Verzug belaufe sich auf 6 bis 8 Wochen. Die Fertigstellung der Modulanlage sei für April 2017 und die Fertigstellung der Außenanlagen für Juli 2017 avisiert.
Der Baubeginn des Wohnungsneubauvorhabens für Flüchtlingsunterbringung Nikolaas-Tinbergen-Weg sei erfolgt. Für Juli 2017 sei die Fertigstellung geplant. Es sollen dort ca. 80 Personen untergebracht werden.
Der Baubeginn des Wohnungsneubauvorhabens für Flüchtlingsunterbringung Nußriede sei erfolgt. Die Fertigstellung sei für August 2017 geplant. Es sollen dort ca. 90 Personen einziehen.
Beim Dorfmarkhof handele es sich um ein Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung. Geplant sei der Bau von 13 Gartenhofhäusern. Der Baubeginn sei voraussichtlich im Herbst 2017. Geplant sei die Unterbringung von voraussichtlich ca. 80 bis 90 Personen.
Bei dem Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung Lathusenstraße beabsichtige die Zusatzversorgungskasse (ZVK) die südliche Teilfläche der ehemaligen Kleingartenkolonie „Niedersachsen“ zum Neubau von Wohnungen zu erwerben. Derzeit würden die Verhandlungen mit dem Fachbereich Wirtschaft laufen. Geplant seien rund 50





Wohnungen bis voraussichtlich 2019 zu errichten. Einige der Wohnungen sollen für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt und andere direkt vermarktet werden. Die grobe Zeitplanung sehe im Jahr 2017 die Bodensanierungsarbeiten, Legung und Anschluss eines Entwässerungskanals, Grunderwerb, Planung und Vorbereitung nötiger Ausschreibungen und Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung vor. Der Baubeginn sei für 2018 geplant.
In der Modulanlage Podbielskistraße/Corinthstraße sollten ca. 70 Personen untergebracht werden. Mit der Drucksache Nr. 2087/2016 „Aktualisierung der Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen angesichts rückläufiger Zuweisungszahlen“ habe die Verwaltung mitgeteilt, dass die Planung und Realisierung der Flüchtlingsunterkünfte zur Corinthstraße bis auf weiteres zurückgestellt werde. Dieser Sachstand bestehe weiterhin.
Auch bei den Leichtbauhallen in der Milanstraße gebe es keinen neuen Sachstand. Am Standort werde festgehalten. Die Beschaffung und Aufstellung werde erst dann vorgenommen, wenn dies zur Schaffung erforderlicher Unterbringungskapazitäten notwendig sei. Mit der Herrichtung der Fläche werde in den Abgrenzungen begonnen, wie sie in der Drucksache dargestellt seien. Die Flächen werden planiert und soweit vorbereitet, dass im Bedarfsfall die Leitungs- und Fundamentierungsarbeiten durchgeführt werden können. Nach Abschluss der Erd- und Planierungsarbeiten werden die Flächen in einem verkehrssicheren Zustand versetzt. Bei der Milanstraße werde eine Blumenwiese eingesät.

Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass es in Hannover einen großen Wohnungsbedarf auch für andere Zielgruppen geben würde. So sei es schwierig z. B. für Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis ohne Berechtigungsschein außerhalb von Unterkünften eine Wohnung zu finden. In der Lathusenstraße sei vorgesehen, sowohl Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen als auch Wohnraum direkt zu vermarkten. Bei anderen Wohnprojekten für Flüchtlinge werde nur als Unterkunft geplant. Ihn interessiere, warum hier so differenziert bzw. unterschiedlich von der Verwaltung gehandelt werde. Für ihn stelle sich auch die Frage, wie die Unterkünfte belegt werden sollen, wenn stadtweit die Zahlen in den Unterkünften rückläufig seien.
Frau Rembecki sagte eine Antwort zur Differenzierung zu Protokoll zu.
Antwort zu Protokoll vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung:
Das Grundstück in der Lathusenstraße ist so groß, dass hier zwei Gebäude errichtet werden können. Eines wird dem freien Markt zur Verfügung gestellt, ein Teil des zweiten Gebäudes zunächst nach Bedarf für Flüchtlinge genutzt.
Von Beginn an war beabsichtigt, nur eine Teilfläche für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, um hier zum einen auf den engen Wohnungsmarkt einzugehen und zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Zum anderen kann so verschiedenen Bedürfnissen nach unterschiedlichem Wohnraum ein Angebot gemacht werden.
Dabei war auch zu berücksichtigen, dass die Zahl der Flüchtlinge, in Wohnprojekten nach der Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden (siehe DS 1003/2016) auf maximal 100 Personen begrenzt wird.
Die Landeshauptstadt Hannover hat mit der Drucksache „Aktualisierung der Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen angesichts rückläufiger Zuweisungszahlen“ (Drucks. Nr. 2087/2016) beschlossen, welche Unterkünfte nicht realisiert werden und an welchen Unterkünften festgehalten werden soll. Danach sind sowohl die Wohnungen in der Lathusenstraße als auch das Wohnprojekt im Nikolaas-Tinbergen-Weg notwendig, um die Notunterkünfte abzubauen. Angesichts der aktuellen Aufnahmequote gibt es keinen Anlass von diesem Beschluss abzuweichen.
Dem gestiegenen Wohnraumbedarf begegnet die Stadt unter anderem mit der





Wohnbauoffensive, mit der jährlich rund 1.000 Wohnungen neu gebaut werden sollen. Der gestiegene Wohnraumbedarf kann nicht zu Lasten der nach wie vor notwendigen Flüchtlingsunterkünfte beseitigt werden.
Die Frage von Bezirksratsherrn Plotzki, ob es bereits eine Entscheidung zum Antrag des Bezirksrates die freien Kapazitäten in den Unterkünften Studentinnen und Studenten zur Verfügung zu stellen, gebe, verneinte Frau Schulz und verwies auf die Vier-Monats-Frist.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Hunze, ob das Einsäen einer Blumenwiese in der Milanstraße bereits feststehe, antwortete Frau Rembecki, dass dies von der Verwaltung mitgeteilt worden wäre. Es handele sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Bezirksratsherr Kreiner bat bei der Mitteilung der Nationen um die Angabe, wie hoch die Anzahl der Tschetschenen bei der Benennung „Russland“ sei.
Antwort zu Protokoll: Diese Information wird nicht erfasst und kann deshalb nicht ausgewertet werden.
Bezirksratsfrau Wyborny berichtete von dem Wasserschaden vor vier Wochen in der Unterkunft Am Annateich und vom temporären Auszug der Flüchtlinge. Sie fragte, wann mit der Beseitigung der Bauschäden begonnen werde. Die Bewohnerinnen und Bewohner würden gerne wieder in die alte Unterkunft zurückkehren. Der alte Betreibervertrag für die Unterkunft am Annateich sei abgelaufen. Es interessiere sie, ob es einen neuen Betreiber gebe. In der Belegschaft bestehe aus diesem Grund zurzeit eine sehr große Unsicherheit. Auch der Nachbarschaftskreis sei daran interessiert, eine tragfähige Zusammenarbeit mit der Heimleitung zu entwickeln. Sie stellte fest, dass seit einem Jahr ein starker Personalwechsel zu verzeichnen sei.
Antwort zu Protokoll vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung: Der Zeitpunkt für die Beseitigung der Bauschäden steht noch nicht fest. Die Unterkunft Am Annateich wird derzeit von der Firma European Homecare betrieben. Der Betreibervertrag ist neu ausgeschrieben. Sobald die Verwaltung die eingegangenen Angebote ausgewertet hat, erhält der Bezirksrat eine entsprechende Drucksache zur Beschlussfassung.
Frau Rembecki antwortete, dass bereits hinsichtlich der Bauschäden Begehungen stattgefunden hätten. Das genaue Datum für den Bauabschluss reiche sie nach. Ein neuer Betreibervertrag werde dem Bezirksrat vorgelegt. Hinsichtlich des „Personalkarussell“ verwies sie auf den Betreiber.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Wyborny, ob es in anderen Unterkünften auch so einen Personalwechsel gebe, antwortete Frau Rembecki sinngemäß, dass ihr dies nicht bekannt sei. Es sei Sache des Betreibers, wie er sein Personal einsetze.
Antwort zu Protokoll vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung: Eine Fluktuation des Personals gibt es in allen Unterkünften. Die Betreiber haben in der Regel keinen Einfluss auf Veränderungswünsche der Mitarbeiter. Darüber hinaus sind die Betreiber teilweise gezwungen durch die begrenzte Laufzeit der Betreiberverträge personelle Veränderungen vorzunehmen. Dies trifft alle Betreiber.
Bezirksratsherr Borstelmann stimmte Frau Rembecki zu, dass der Personaleinsatz Aufgabe des jeweiligen Betreibers sei.
Bezirksratsfrau Wyborny bat um eine schnelle Klärung hinsichtlich des Betreibervertrages, damit die Personalfluktuation gestoppt werden könne.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass dem Bezirksrat eine Evaluierung der Betreiber zugesagt worden sei und er wies darauf hin, wie wichtig diese für den Bezirksrat im Hinblick auf den neuen Betreibervertrag sei.
Anmerkung zu Protokoll: Eine „Evaluierung“ der „Führung“ der Unterkunft durch den Betreiber hat die Stadtverwaltung nicht zugesagt.








TOP 5.1.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Keine Beiträge


TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Turnverein Kleefeld von 1888 e. V. Hannover 07/2017
(Drucks. Nr. 15-0861/2017)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Turnverein Kleefeld von 1888 e. V. Hannover
Betrag : bis zu 315,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung eines wettkampftauglichen Sprungbrettes
(Zuwendung 07/2017)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 26.03.2017 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Einstimmig


TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Kleefelder Bad - Änderung des Betriebsführungsvertrages mit dem Polizei-Sportverein Hannover
(Drucks. Nr. 0446/2017 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat empfahl,

der in Anlage 1 beigefügten Änderung des Betriebsführungsvertrages für das Kleefelder Bad zuzustimmen.

Einstimmig









TOP 7.2.
Förderung der Kindertagesstätten Montessori-Kindergarten und Montessori Kinderhaus nach Änderung der Rechtsform
(Drucks. Nr. 0759/2017)

Der Bezirksrat empfahl,

die Einrichtungen Montessori-Kindergarten, Milanstr. 123, 30627 Hannover und Montessori Kinderhaus, Bonner Str. 10, 30173 Hannover in bisheriger Trägerschaft des Vereins
" Montessori Bildungshaus Hannover e.V." nach der Umwandlung in die Rechtsform " Montessori Bildungshaus Hannover gGmbH" (gemeinnützig) weiterhin zu fördern.

Einstimmig


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion und Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)

TOP 8.1.1.
Bepflanzung Grünzug Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-0784/2017)

Bezirksratsherr Behrendt teilte die Überraschung der SPD-Fraktion hinsichtlich des Einsäens einer Blumenwiese mit. Dies sei nicht bekannt gewesen. Er wies daraufhin, dass der Antrag aus zwei Teilen bestehen würde.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Mehr Fahrradbügel für den Bereich Schweriner Platz
(Drucks. Nr. 15-0787/2017)

Neufassung


TOP 8.2.1.1.
Mehr Fahrradbügel für den Bereich Schweriner Platz
(Drucks. Nr. 15-0787/2017 N1)

Bezirksratsherr Oppelt stellte den Antrag vor und erläuterte diesen ausführlich.
Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass der gewählte Platz sehr eng und für die Schülerinnen und Schüler wenig geeignet sei, da diese die Kreuzung noch queren müssten.



Für diese wäre eine sichere Abstellfläche auf dem Schulgelände besser. Er sprach sich für eine Erweiterung des Antrages hinsichtlich gesicherter Abstellplätze für die Schülerinnen und Schüler aus.
Bezirksratsherr Oppelt machte den Vorschlag, die Positionierung der Fahrradständer zu streichen. Die Verwaltung solle dann geeignete Plätze sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Bürgerinnen und Bürger suchen. Er stellte die Neufassung vor.
Bezirksratsherr Behrendt erinnerte, dass dieser und der nächste Antrag auf den Anregungen der letzten Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde basiere und die SPD-Fraktion der Neufassung und dem nächsten Antrag zustimmen werde.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadt Hannover wird aufgefordert, Fahrradbügel im Bereich der GS
im Kleefelde für Anlieger und auch Schüler zu beiden Seiten der
Schulze-Delitzsch-Straße / Ecke Schweriner Platz (Südostseite) zu
installieren.

Einstimmig


TOP 8.2.2.
Parkraum in der Senator-Bauer-Straße
(Drucks. Nr. 15-0788/2017)

Bezirksratsherr Oppelt trug den Antrag vor.
Ratsfrau Zaman sprach sich für eine zeitliche Befristung aus, damit die Parkplätze nicht von Berufspendlern genutzt werden und dem Sportclub zur Verfügung stehen.
Bezirksratsherr Schädel informierte darüber, dass die Veranstaltungen des Sportclubs erst ab 17.00 Uhr und später stattfinden würden. Da dort eingeschränktes Parken bestehen würde, wäre die neue Parksituation erst ab abends relevant.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadt Hannover wird aufgefordert, das eingeschränkte Halteverbot
in der Senator-Bauer-Straße vor den Häusern 1 - 2A vor dem ehemaligen
Getränkemarkt, heute Soshin Do Gym, aufzuheben.

Einstimmig


TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksratsfrau Kleinert-Pott, Bezirksratsherrn Plotzki (DIE LINKE.) und Bezirksratsherrn Dr. Carlson (PIRATEN)

TOP 8.3.1.
Vorfahrtsregelung rechts- vor- links durchgehend in der Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-0797/2017)

Neufassung





TOP 8.3.1.1.
Vorfahrtsregelung rechts- vor- links durchgehend in der Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-0797/2017 N1)

Bezirksratsfrau Wyborny stellte den Antrag vor.
Der Sachverständige schilderte die Situation aus der Sicht der Anliegerinnen und Anlieger. Die Milanstraße sei sehr lang und gerade und würde zum Schnellfahren reizen. Es gebe 19 Kreuzungen an der Milanstraße und mindestens drei unterschiedliche Vorfahrtsregelungen. Dies führe zu Unsicherheiten und Gefahrensituationen. Das Ergebnis einer Umfrage bei den Anliegern zu der Situation habe ergeben, dass es drei Gruppen von Autofahrern gebe, die unterschiedlich mit der Verkehrssituation umgehen würden. Die erste Gruppe sage, sie achte immer auf rechts vor links, die zweite Gruppe fahre durch und hoffe, sie habe Glück und die dritte Gruppe wisse genau, welche Regelungen zu beachten seien. Es berichtete über seine eigenen Erfahrungen und der Erkenntnis immer auf den Bordstein zu achten. Die Verkehrssituation in der Milanstraße sei aus seiner Sicht unlogisch, gefährlich und unfallträchtig und es bestehe Handlungsbedarf. Eine einheitliche und logische Regelung sei notwendig. Gleichzeitig sei eine Verkehrsberuhigung erforderlich, da im nördlichen Teil der Milanstraße bis zum Bundessortenamt und an der Montesorri- Kita gerast werde. Es bedauerte, dass aus rechtlichen Gründen, die temporäre Beschilderung am Girlitzpark nicht zulässig sei und wieder abgebaut werde. Er zitierte aus einem entsprechenden Schreiben der Verwaltung, welches u. a. auf die Tempo-30-Zone hinwies. Er plädierte für eine Unterstützung der Politik im Hinblick auf eine klare Rechts-Vor-Links-Regelung und mittelfristig auf bauliche Verkehrsberuhigungen.
Bezirksratsherr Behrendt zeigte sich überrascht, dass die Beschilderung wieder abgebaut werden solle. Er verwies auf die gleiche Situation in der Silberstraße zur Einmündung Pinkenburger Gang. Es könne in einem Stadtbezirk nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott merkte an, dass eine Verkehrsberuhigung an den zwei benannten Stellen sinnvoll sei, darüber hinaus jedoch nicht. Sie fragte nach, ob eine grundsätzliche Regelung rechts vor links ohne Beschilderung auch ausreichend sei.
Der Sachverständige erwiderte, dass die gesetzlichen Bestimmungen aufgrund der Bordsteine diese Regelung nicht vorsehen würden. Schilder seien hier – auch für Ortsunkundige - eine große Hilfe. Hinsichtlich der unterschiedlichen Handhabung im Hinblick auf die Verkehrsschilder verwies er auf den Laher Kirchweg, wo mehrere Schilder in einer Tempo-30-Zone vor den entsprechenden Garagenausfahrten stehen würden, obwohl dort rechts vor links gelte. Es sei sinnvoll, am Anfang und am Ende der Milanstraße jeweils eine Verkehrsberuhigung durchzuführen.
Bezirksratsherr Hunze verwies auf die Verkehrslogik und erläuterte diese ausführlich. Die bestehenden Regelungen hätten sich jahrzehntelang bewährt und diese seien den Bewohnerinnen und Bewohnern der Vogelsiedlung bekannt. Bisher habe es keine schweren Unfälle gegeben. Autofahrer, die rasen, gebe es im gesamten Stadtgebiet. Die CDU-Fraktion lehne aus den genannten Gründen den Antrag ab.
Bezirksratsherr Kreiner erklärte, dass die SPD-Fraktion den Antrag ebenfalls ablehne, da die Verkehrsregelung eindeutig sei. Im Bereich Girlitzpark sollte jedoch ein Schild vorhanden sein. Die angedachte Änderung der Vorfahrtsregelungen würde für erneute Unruhe sorgen. Im Hinblick auf die Geschwindigkeit mit der die Autos auf der Milanstraße unterwegs seien, erinnerte er an die von der Stadt durchgeführte Geschwindigkeitsmessung und regte an, diese evt. an einer anderen Stelle in der Milanstraße zu wiederholen.





Bezirksratsfrau Kleinert-Pott bemerkte, dass für Außenstehende nicht erkennbar sei, wann Vorfahrt bestehe. Aufgrund der drei unterschiedlichen Regelungen auf der Milanstraße plädiere sie für eine andere Lösung.
Bezirksratsherr Jäger stellte fest, dass auf 400 Metern auf der Milanstraße durch das Aufstellen von diversen Schildern das Recht geändert werden solle und damit eine verkehrswidrige Situation hergestellt werde. In einem solchen Fall würde man sich den Unmut der Verkehrsteilnehmer zuziehen, die die Straßenverkehrsordnung kennen. Auch er sprach sich für eine Überprüfung der Geschwindigkeit an den entsprechenden Punkten in der Straße aus. Sollte das Schild am Girlitzpark entfernt werden, wäre eine Alternative die Anfangsbereiche der Straßen mit den abgesenkten Bordsteinen schwarz zu teeren, um eine andere optische Wahrnehmung hervorzuheben. Bei dieser Alternative sollte jedoch vorab eine Kosten - Nutzen Abwägung erfolgen.
Bezirksratsherr Schädel verwies darauf, dass derjenige, der vom abgesenkten Bordstein fahre, zu warten habe. Die Milanstraße sei eine Tempo-30-Zone und bei entsprechenden Fahrverhalten können die abgesenkten Bordsteine auch erkannt werden.
Bezirksratsherr Borstelmann sagte, dass alle Schilder abgebaut werden müssten, um in dem Bereich Klarheit zu schaffen. Er sprach sich ebenfalls für eine Geschwindigkeits- überprüfung zur Einhaltung von Tempo 30 aus. Auch sollte geprüft werden, wie die Kita durch entsprechende Maßnahmen geschützt werden könne.
Bezirksratsfrau Wyborny erläuterte, dass es Ziel des Antrages sei, eine durchgängige Regelung für die Straße zu erreichen. Die Rechts-Vor-Links-Regelung sei sehr wirksam, um die Geschwindigkeit zu verringern. Ansonsten werde die Milanstraße aufgrund ihrer langen, geraden Strecke immer zum Rasen verleiten. Sie plädierte für den Antrag.
Bezirksratsherr Behrendt zitierte aus dem Antrag und bemerkte, dass sechs zusätzliche Verkehrsschilder aufgestellt werden müssten. Dies sei überflüssig.

Der Bezirksrat lehnte den Antrag ab.

5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Carlson (PIRATEN)

TOP 8.4.1.
Entfernung der Videoüberwachungskamera in der Hermann-Bahlsen-Allee
(Drucks. Nr. 15-0707/2017)

Bezirksratsherr Dr. Carlson trug den Antrag vor und erläuterte diesen ausführlich.
Bezirksratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion sich gegen die Entfernung der Videoüberwachungskamera ausspreche. Die CDU-Fraktion sei der Auffassung, dass sich die Videoüberwachung bewährt habe. Sie helfe Täter abzuschrecken und diese ggfs. zu überführen. Er nannte Beispiele. Videoüberwachung sei an bestimmten Stellen sinnvoll. Eine flächendeckende Überwachung würden sie ablehnen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei bei 77 Standorten in der Stadt gewahrt. Bei dem Bereich der betreffenden Kamera werde die Stadtbahnlinienhaltestelle überwacht. Dies sei ein kritischer Bereich. Gerade ältere Menschen würden sich abends, wenn sie unterwegs seien, bei einer Videoüberwachung sicherer fühlen. Auch am Eingang der Käthe-Kollwitz-Schule werde dieses mehr an Sicherheit begrüßt. Die CDU-Fraktion lehne daher diesen Antrag ab.





Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, warum sich der Antrag nur auf diese eine Kamera beziehe, da es im Stadtbezirk weitere gebe. Videoüberwachungen im Bereich von Schulen seien seines Erachtens nicht zulässig. Ihn interessiere, an welchen Stellen die CDU-Fraktion eine Videoüberwachung wolle. Da die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler betroffen seien, würde er den Antrag unterstützen, dass die Kamera entfernt bzw. der Schwenkbereich eingeengt werde.
Bezirksratsherr Kreiner sagte, dass die SPD Fraktion den Antrag nicht mit tragen könne, da dadurch in ein laufendes Rechtsverfahren eingegriffen werde. Das Berufungsverfahren laufe noch. Bei einer Demontierung der Kamera würde der Entscheidung des Gerichts vorgegriffen werden. Die Polizeidirektion habe angeregt, diese Kamera anlassbezogen zu nutzen. Aufgrund der Sicherheitslage sei dies sinnvoll.
Bezirksratsherr Dr. Carlson wiederholte, dass das Gericht anhand von polizeieigenen Unterlagen festgestellt habe, dass diese Kamera bisher keinerlei Nutzen im Hinblick auf die Vereitelung von Straftaten gestiftet habe. Von den 77 Kameras im Stadtgebiet habe er nur diese eine - auf den Stadtbezirk bezogen - erkannt.
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott erklärte, dass eine Schule generell nicht mit einer Kamera überwacht werden dürfe. Punktuell z. B. im Fahrradkeller sei dies gestattet. Die Überwachung der Kameraaufnahmen sei jedoch sehr aufwendig. Sie wies darauf hin, dass der Schwenk der Kamera, falls er identisch sei, nicht in den Eingangsbereich der Schule gehe, sondern auf das Tor. Der Bereich vor dem Tor sei öffentlicher Raum, daher sei die Aufnahme nicht problematisch. Als Sachgrund für die Kamera spreche, dass an der Haltestelle sehr viele Menschen ein-und aussteigen, die Straßen manchmal auch bei Rot queren und es bereits mehrere Verkehrsunfälle gegeben habe. Auch sei das Abstellen der Fahrräder an der Käthe-Kollwitz-Schule sicherer als an der Noltemeyerbrücke.
Bezirksratsherr Borstelmann befürwortete den Erhalt der Kamera, um den Verkehrsknotenpunkt zu überwachen. Er bemerkte, dass es aus logischen Gründen nicht möglich sei, festzustellen, ob eine Kamera ein Verbrechen verhindern könne. Bezirksratsherr Dr. Carlson erwiderte, dass festgestellt wurde, dass weder die Anzahl der Straftaten zurückgegangen noch sich die Aufklärungsrate durch das Aufstellen von Kameras verbessert habe. Das bedeute, dass vor und nach dem Aufstellen der Kamera Straftaten im gleichen Maße stattgefunden haben und auch aufgeklärt worden seien.

Der Bezirksrat lehnte den Antrag ab.

2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.5.
von Bezirksratsherrn Plotzki
(DIE LINKE.)


TOP 8.5.1.
Aufpflasterung an der Nackenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-0798/2017)

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor.
Der Sachverständige erinnerte daran, dass zurzeit ein Großteil der Kinder aus dem Stadtteil Groß-Buchholz mit Bussen in die Grundschule Groß-Buchholz II in der Nackenberger Straße gefahren werde. Er berichtete, dass es aber auch Eltern gebe, die





ihre Kinder selbst mit dem Auto bringen würden. Dieses erhöhe den Verkehrsfluss vor der Schule. Dazu kämen noch die Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anliegenden Versicherung, deren Parkplatz über die Nackenberger Straße zu erreichen sei. Er schilderte die dadurch entstehende Verkehrssituation und die damit verbundenen Gefahren für die Kinder. Der Zebrastreifen würde kaum Sicherheit bieten. Es spreche im Namen der Eltern und plädiere dafür, dem Antrag zuzustimmen und zeigte die Vorteile einer Aufpflasterung auf und führte Beispiele an, wo diese bereits vorhanden seien.
Bezirksratsherr Jäger interessierte, ob es bereits Gespräche mit den Eltern, die ihre Kinder bringen und mit der Versicherung gegeben habe, um diese für die Problematik zu sensibilisieren.
Bezirksratsherr Borstelmann fragte nach, ob die beantragte Aufpflasterung für die Eltern als ausreichend gesehen werde.
Der Sachverständige wies darauf hin, dass mit den entsprechenden Eltern gesprochen worden sei. Es handele sich mehr um die Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen würden. Mit der Versicherung seien sie noch nicht ins Gespräch gekommen. Aus der Sicht der Eltern wäre die Maßnahme ausreichend, da die Querung der Straße durch eine Ampel gesichert sei.
Bezirksratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion ausdrücklich das Anliegen teilen und dem Antrag zustimmen würde.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Einmündung der Nackenberger Straße (Ecke Berckhusenstraße) eine für den Autoverkehr geschwindigkeitsmindernd wirkende Aufpflasterung der Straße zu schaffen, über die auch der Zebrastreifen und die Fahrradspur der Berckhusenstraße geführt werden.

Einstimmig


TOP 9.
A N F R A G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
„Information über Bauvorhaben des Fachbereichs Gebäudemanagement“

(Drucks. Nr. 15-0785/2017)

Bezirksratsherr Behrendt stellte die Anfrage vor.

In der Drucksache 1759/2015 „Information über Bauvorhaben des Fachbereichs Gebäudemanagement“ steht geschrieben, dass dem Bezirksrat halbjährlich die Veränderungen vorzulegen sind. Dieses ist bisher nicht erfolgt.

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Welche Maßnahmen sind bereits erledigt, bzw. in Arbeit?



2.) Sind neue Maßnahmen hinzugekommen?

3.) Wird der Bezirksrat in Zukunft regelmäßig informiert, oder sind weiterhin Anfragen erforderlich?

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt, nachdem die Auflistung der Projekte in Kopie verteilt worden war:

Zu Frage 1)
Der nachfolgenden Tabelle ist der Stand der Bauprojekte in Stadtbezirk zu entnehmen:



Zu Frage 2) Es sind keine neuen Maßnahmen im Rahmen der Finanzplanungen der Jahre 2016 bis 2019 im Teilhaushalt Gebäudemanagement hinzugekommen. Weitere Bauprojekte im Stadtbezirk in den kommenden Jahren werden sich jedoch aus dem Investitionsprogramm 500+ ergeben. Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine entsprechende Vorlage der umzusetzenden Bauprojekte sowie der geplanten Zeitschiene.

Zu Frage 3)
Richtig ist, dass die Verwaltung beabsichtigte, wie in der Drucksache 1759/2015 „ Information über Bauvorhaben des Fachbereichs Gebäudemanagement„ ausgeführt, die Bezirksräte halbjährlich über Bauvorhaben im Stadtbezirk zu informieren. Der Aufwand für alle Stadtbezirksräte hat sich jedoch als nicht leistbar dargestellt. Aus diesem Grund und auch aufgrund der Annahme, dass ein Gesamtüberblick über alle Stadtbezirke zielführender ist, hat sich daher die Verwaltung mit der DS 2154/2015 N1 im Oktober 2015 entschieden, das geplante Investitionsprogramm für die Jahre 2016-2019 insgesamt vorzustellen und beschließen zu lassen. Hierbei wurden alle vorgesehenen Maßnahmen in den Stadtbezirken inkl. Fertigstellungszeitpunkt aufgenommen. Die genannte Drucksache wurde an alle Stadtbezirksräte zur Kenntnis versandt.

Grundsätzlich wird die Verwaltung auch künftig eine Beschlussdrucksache zum geplanten Investitionsprogramm des Fachbereiches Gebäudemanagement in Form der Drucksache Nr. 2154/2015 N1 vorlegen.

Im Rahmen des geplanten Investitionsmemorandums 500+ sind eine Vielzahl weitere Baumaßnahmen in den kommenden Jahren in den Stadtbezirken geplant. Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Vorschlag zu Abarbeitung der vorgesehenen Bauprojekte. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Verwaltung auch das Berichtswesen zu überarbeitet.




TOP 10.
M I T T E I L U N G E N

TOP 10.1.
des Bezirksbürgermeisters
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider teilte mit, dass der Bezirksrat am 11.05.2017 erst um 19.00 Uhr und dann wieder in der Maximilian-Kolbe-Schule tagen würde, da im Vorfeld in der Schule eine Veranstaltung für die Bezirksratsmitglieder stattfinde.


TOP 10.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Rembecki wies auf eine erstmalig in diesem Jahr stattfindende Maßnahme des Fachbereichs Sport und Bäder zur Förderung des Sportengagements in Hannover hin. Es handele sich um die Maßnahme „Sport im Park – ganz Hannover ist ein Sportraum für alle“. Es bestehe als Sportverein, Einrichtung oder Privatperson vom 06.06.2017 bis 27.08.2017 die Möglichkeit, ein offenes und kostenloses Sport- und Bewegungsangebot zu initiieren. Es solle unterschiedliche Zielgruppen ansprechen und den öffentlichen Raum als Sportfläche anbieten. Der Fachbereich Sport und Bäder übernehme die Honorarkosten für die ÜbungsleiterIn, stelle Werbematerial und ein Starterpaket für die ÜbungsleiterIn zur Verfügung. Frau Rembecki machte darauf aufmerksam, dass im Stadtbezirk diverse Sportflächen dafür in Frage kämen und zählte beispielhaft den Grünzug Roderbruch und die Fitnesswiese Am Schmachteberg auf. Ein Antrag für die Durchführung mit den entsprechenden Informationen sei notwendig. Ziel sei es, nach der Sommeraktion das entsprechende Angebot in einem Verein weiterzuführen. Der Fachbereich Sport und Bäder könne diesbezüglich unterstützen. Fristende für die Antragstellung sei der 10.04.2017. Spätere Anträge seien mit dem Fachbereich abzusprechen, da Zeit für die Werbung vorhanden sein sollte. Die Kontaktdaten lauten: Sportentwicklung@hannover-stadt.de oder telefonisch 168-44768.


Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider schloss die Sitzung um 21.05 Uhr.







Dierk Schneider Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)