Sitzung Ratsversammlung am 30.03.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 24.03.2017)
Protokoll (erschienen am 24.05.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 05.05.2017

PROTOKOLL

7. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 30. März 2017,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.40 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
(Ratsherr Hellmann) (CDU)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
(Ratsfrau Langensiepen) (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD) 17.00 - 17.40 Uhr
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
(Stadträtin Beckedorf)
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann
Stadträtin Rzyski

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. A N F R A G E N

2.1. der SPD-Fraktion

2.1.1. zum Wohnungsbau in Hannover
(Drucks. Nr. 0383/2017)

2.1.2. zu Nachbarschafts- und UnterstützerInnenkreisen
(Drucks. Nr. 0384/2017)

2.1.3. zum öffentlichen Personennahverkehr in der wachsenden Stadt
(Drucks. Nr. 0385/2017)

2.2. der FDP-Fraktion zu Auswirkungen des neuen Entwurfs eines Hochwasserschutzgesetzes auf die Hochwasserschutzmaßnahmen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0402/2017)

2.3. der Gruppe Linke & Piraten zur Sanierung bzw. Neubau des Fössebades
(Drucks. Nr. 0723/2017)

3. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Neues Mitglied des Filmbeirates des Kommunalen Kinos
(Drucks. Nr. 0410/2017)

3.2. Besetzung im Beirat der Justizvollzugsanstalt Hannover
(Drucks. Nr. 0826/2017)

4. Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr

4.1. (Drucks. Nr. 0532/2017)

4.2. (Drucks. Nr. 0570/2017)

5. Neufassung der „Satzung über die Durchführung schriftlicher Befragungen bei Personen, die nach Hannover zu- oder aus Hannover fortgezogen oder innerhalb der Stadt Hannover umgezogen sind“
(Drucks. Nr. 0709/2017 mit 1 Anlage)

6. Förderung der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V
(Drucks. Nr. 2393/2016 mit 2 Anlagen)

7. Förderung des Stadtteil Zentrum Nordstadt e.V.
(Drucks. Nr. 2394/2016 mit 2 Anlagen)

8. Entscheidung über Annahme von Zuwendungen
gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0506/2017)

9. Empfehlung der Limbach-Kommission zur Restitution eines Kunstwerkes
(Drucks. Nr. 0635/2017 mit 1 Anlage)

10. Nominierung Deutscher Nachhaltigkeitspreis 2016 – Hannover auf dem Weg zur Nachhaltigkeit
(Informationsdrucks. Nr. 2620/2016 N1 mit 1 Anlage)

11. Lieferung elektrischer Energie 2018 -2019
(Drucks. Nr. 0331/2017)

12. Projektinitiative Urbane Logistik
Förderantrag Untersuchungs-, Simulations- und Evaluations-Tool für Urbane Logistik (USEfUL) gemäß der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben für die Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
(Drucks. Nr. 0404/2017 mit 3 Anlagen)

13. Bebauungsplanangelegenheiten

13.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 741, 2. Änderung
- Am Forstkamp/Buchholzer Straße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0142/2017 mit 3 Anlagen)

13.2. Bebauungsplan Nr. 1761 – ehemaliges Oststadtkrankenhaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0432/2017 mit 4 Anlagen)

13.3. Bebauungsplan Nr. 1848 – Alte Peiner Heerstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss,
Verzicht auf frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung für Teil B
(Drucks. Nr. 0451/2017 mit 3 Anlagen)

14. Antrag der AfD-Fraktion zu einer Resolution für ein friedliches
und tolerantes Hannover
(Drucks. Nr. 0381/2017)

14.1. Änderungsantrag von Ratsherrn Jens Böning zu Drucks. Nr. 0381/2017: Resolution für ein friedliches und tolerantes Hannover
(Drucks. Nr. 0834/2017)

15. A N T R Ä G E

15.1. Antrag der AfD-Fraktion zur Schließung der Asylunterkunft auf dem Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 0580/2017 N1)

15.1.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion "Die FRAKTION"
(Drucks. Nr. 0655/2017)

15.2. der Fraktion "Die Hannoveraner" zu einer thematischen Konzeption eines möglichen Lernorts der Demokratie im Rahmen der sog. Erinnerungskultur
(Drucks. Nr. 0731/2017)

15.3. der Gruppe LINKE & PIRATEN zu einem Getränke-Mehrwegbecher-Pfandsystem
(Drucks. Nr. 0733/2017)

18. Akteneinsicht

18.1. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen zur Besetzung der Position des Kämmerers der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0832/2017)

18.2. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen zur Befragung der Schulhausmeister zum Zustand der Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0833/2017)

16. Verabschiedung von Stadtkämmerer Prof. Dr. Marc Hansmann

17. Grundstücksangelegenheiten

17.1. Grundstücksverkauf in Hannover-Misburg, Heinrich-Böll-Weg
(Drucks. Nr. 0163/2017 mit 5 Anlagen)

17.2. Verkauf des Grundstücks Stadtparkallee/Lenthehof in Langenhagen
(Drucks. Nr. 0427/2017 mit 3 Anlagen)

17.3. Verlängerung eines Erbbaurechtes für eine Kindertagestätte
(Drucks. Nr. 0330/2017 mit 2 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies sie auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass die Fraktion der CDU zwei Anträge auf Akteneinsicht in das Verfahren gegeben habe. Die Akteneinsicht sei dem Rat gegenüber bekannt zu geben. Eine Beschlussfassung dazu sei nicht notwendig. Die Anträge auf Akteneinsicht würden unter dem Tagesordnungspunkt 18, im Anschluss an den Punkt 15 behandelt.

Der Rat beschloss, die Punkte 17.1. bis 17.3. der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der SPD-Fraktion

TOP 2.1.1.
zum Wohnungsbau in Hannover
(Drucks. Nr. 0383/2017)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Kelich (SPD) aus Drucks. Nr. 0383/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Bevölkerung der Landeshauptstadt Hannover wächst seit 2011 jährlich um 3.000 und mehr Personen. Nach dem Ausnahmejahr 2015 mit einem Zuwachs um 8.900 Personen stellt sich das Jahr 2016 mit einem Zuwachs von knapp 3.000 weiterhin auf erhöhtem Niveau dar. In den letzten zehn Jahren von 2007 bis 2016 betrug der Zuwachs damit insgesamt 32.700 Personen. Auch in den nächsten Jahren ist von einem im langfristigen Vergleich erhöhten Zuwanderungs- und damit Wachstumsniveau auszugehen.
Mit Ratsbeschluss zum Wohnkonzept 2025 im Jahr 2013 verfolgt die Landeshauptstadt Hannover vier Strategien der kommunalen Wohnungspolitik, mit denen dieser Entwicklung begegnet werden soll: 1. Steigerung des Wohnungsneubaus, 2. Bestandsentwicklung durch Maßnahmen der Stadterneuerung und des Programms „Soziale Stadt“, 3. Sicherung und Schaffung von preiswertem Wohnraum und 4. Dialog mit der Wohnungswirtschaft.
Maßnahmen zur Steigerung des Wohnungsneubaus sind von Seiten der Stadt Hannover die Wohnbauflächeninitiative, mit der jährlich 500 bis 700 Baurechte für den Wohnungsneubau geschaffen werden. Im Bereich Bauordnung werden organisatorische Veränderungen herbeigeführt, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Gemeinsam mit der lokalen Wohnungswirtschaft wurde darüber hinaus die Hannoversche Wohnungsbauoffensive 2016 initiiert, mit der die hannoversche Wohnungswirtschaft sich verpflichtet, durchschnittlich 1.000 Wohnungen pro Jahr zu bauen – davon mindestens 25 % geförderte Wohnungen.
Zur Schaffung preiswerten Wohnraums hat die Stadt 2013 ein kommunales Wohnraumförderprogramm aufgelegt, mit dem nach mehrmaliger Aufstockung bis 2020 bis zu 1.250 - nach Beschluss des Investitionsprogrammes 500plus sogar bis zu 1.650 - Wohnungen per Baukosten- und Aufwendungszuschüsse gefördert werden können. In der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 wurde überdies vereinbart, bis 2020 2.000 Belegrechte zu schaffen, durch Verlängerung bestehender und durch Erwerb neuer Belegrechte im Bestand und im Neubau.
Bundesweit haben die Baugenehmigungszahlen 2015 und 2016 ein Niveau erreicht, das zuletzt Ende der 1990er Jahre erzielt wurde. Es braucht aber Zeit, bis sich dies tatsächlich in höheren Neubauzahlen niederschlägt und auch bei Mieten und Preisen eine spürbare Entlastung bringen kann. Die Bauverbände gehen in der Bundesrepublik für 2016/17 von 270.000 bis 300.000 fertiggestellten Wohnungen aus, ein deutlicher Anstieg gegenüber 2015 mit 248.000 Wohneinheiten. Der Forderung von Bundesbauministerin Barbara Hendricks von 400.000 neu errichteten Wohnungen jährlich laufen diese Zahlen aber hinterher.

Frage 1:
Was bedeutet die von Frau Hendricks für das gesamte Bundesgebiet genannte Zahl, übertragen auf die Landeshauptstadt Hannover unter Beachtung der Wachstumsprognosen für die Landeshauptstadt?
Hannovers Einwohner- und Haushaltszahlen wachsen und werden dies auch mittelfristig weiter tun. Daher besteht bereits heute ein Nachholbedarf auf dem Wohnungsmarkt, der sich aus dem Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre und durch im Bestand verloren gehende Wohnungen ergibt. Laut Haushalteprognose 2015 für die Stadt Hannover besteht ein Bedarf von ca. 1.000 zusätzlichen Wohneinheiten jährlich bis 2030. Da auch zukünftig im Wohnungsbestand durch Zusammenlegung, Abriss, Umnutzung u. ä. Wohnungen verloren gehen, ist dieser zusätzliche Bedarf nur durch den Bau von mehr als 1.000 Wohnungen jährlich zu decken.

Frage 2:
Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Erfolg der Wohnungsbauförderprogramme in Bund, Land und Stadt vor dem Hintergrund der Aussage von Herrn Pott?

Zuständig für die Wohnraumförderung sind seit der Föderalismusreform ausschließlich die Länder. Der Bund leistet bis 2019 noch Kompensationszahlungen. Über die - bundeseigene - Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann jedoch der Neubau von Mietwohnungen mit besonderen energetischen Standards durch zinsgünstige Darlehen gefördert werden. Diese KfW-Mittel werden gut angenommen und auch im Sozialen Wohnungsbau in Hannover eingesetzt.
Für die Wohnraumförderung des Landes stehen in Niedersachsen über die Bewilligungsstelle des Landes, der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), neben den Kompensationsmitteln des Bundes zwischenzeitlich über 800 Mio. € bereit. Allerdings fördert das Land derzeit ausschließlich mit zinslosen Darlehen. Das Landesförderprogramm wurde 2014 zwar unter Beteiligung der Wohnungswirtschaft erarbeitet, die Förderbeträge reichen aber – wie Herr Pott (Direktor des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen-Bremen -vdw-) bemängelt, nicht aus, insbesondere wird eine Zuschussförderung statt der zinslosen Darlehen gefordert.
Um die Landesförderung attraktiver zu gestalten, plant das Land zwischenzeitlich eine Erhöhung der Darlehensbeträge im Programmteil für Bezieher niedriger Einkommen (Eingangsmiete 5,60 € je m² monatlich) sowie die Einführung eines Tilgungszuschusses in diesem Bereich. Inwieweit die neue Förderung von potentiellen Wohnungsbauinvestoren besser angenommen wird und sich der Mittelabfluss dadurch auch für den Neubau von Wohnungen für Mieter mit niedrigen Einkommen erhöht, bleibt abzuwarten.
Der Forderung der Wohnungswirtschaft nach mehr bebaubaren Grundstücken kommt die Landeshauptstadt Hannover nach, indem die Schaffung von Baurecht seit 2013 mit der Wohnbauflächeninitiative erheblich intensiviert wurde (siehe Antwort zu 1 und 3). Erste Erfolge sind an den steigenden Zahlen für Baugenehmigungen und Baufertigstellungen erkennbar.
Die Einwände der Wohnungswirtschaft hinsichtlich einer fehlenden Wirtschaftlichkeit bei der Wohnraumförderung hat die Stadt schon 2013 zum Anlass genommen, unter Einsatz erheblicher städtischer Mittel eine eigene, grundsätzlich als Ergänzung zur Landesförderung gedachte, kommunale Wohnraumförderung aufzulegen und diese als reine Zuschussförderung auszugestalten.
Durch die drei Fördervarianten haben die Bauherren eine Wahlmöglichkeit und eine einseitige Sozialstruktur wird von vornherein vermieden. Eine noch größere Mischung ergibt sich bei Bauvorhaben, in denen auch noch frei finanzierte Wohnungen entstehen.
Aufgrund der Flexibilität und zusammen mit der Landesförderung stellt die Förderung – wie auch Teile der Wohnungswirtschaft inzwischen einräumen – eine interessante Alternative für die Neubaufinanzierung dar. Einige Investoren möchten sogar nur die städtische Zuschussförderung in Anspruch nehmen.
Das städtische Programm wird gut angenommen. Von geplanten rund 1.250 (zukünftig mit 500plus 1.650) mit städtischen Mitteln bis 2020 zu fördernden Wohnungen liegen bisher Förderanträge für ca. 860 über das Stadtgebiet verteilte Wohnungen vor bzw. sind in Vorbereitung. Für 330 dieser Wohnungen wurden die Mittel bereits bewilligt, die Wohnungen sind weitgehend im Bau bzw. die ersten bereits bezogen. Der Baubeginn für die anderen 530 Wohnungen soll 2017 bzw. bis Anfang/Mitte 2018 erfolgen. Gut 50% der 860 Wohnungen werden Wohnungen, für die die Stadt die Mieter benennen kann (Belegrechtswohnungen).
Die verbleibenden Mittel stehen für Maßnahmen bis 2020, darunter auch die größeren Baugebiete wie Wasserstadt Limmer, Kesselstraße, Oststadtkrankenhaus und Kronsberg-Süd zur Verfügung. Über das Investitionsprogramm 500plus kann die städtische Wohnraumförderung ab 2021 mit weiteren 600 Wohnungen bis 2026 fortgeführt werden.

Frage 3:
Für wie viele Wohneinheiten hat das Baudezernat der Landeshauptstadt in den letzten Jahren Satzungsbeschlüsse herbeigeführt?

Die Verwaltung wird im Jahr 2018 seit 2013 Ratsbeschlüsse für insgesamt 10.065 Wohneinheiten herbeigeführt haben. In den einzelnen Jahren seit 2013 waren dies:

2013
8
Verfahren
605
WE
2014
11
Verfahren
486
WE
2015
17
Verfahren
698
WE
2016
13
Verfahren
1.697
WE


Summe 2013 - 2016
3.486
WE

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele Wohnungen in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt und wie viele davon mit sozialer Förderung in Hannover geschaffen worden wären.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass es aus Sicht der Stadtverwaltung wenig Sinn machen würde, eine Zahl für das Bundesgebiet auf die Einwohnerzahl zu übertragen und dann in das Verhältnis zur Landeshauptstadt stellen zu wollen. Denn Wohnungsmärkte seien regionale Märkte bzw. Teilmärkte, so dass sich die Stadt Hannover, im Verbund mit der Region, auf eigene Haushaltsprognosen und Wohnungsmarktanalysen beziehe. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass im Jahr 2010 im Bereich der Landeshauptstadt 328 Wohnungen, im Jahr 2011 357 Wohnungen, im Jahr 2012 1.012 Wohnungen, im Jahr 2013 650 Wohnungen, im Jahr 2014 1.050 Wohnungen und im Jahr 2015 1.232 Wohnungen entstanden seien. Die Zahlen, vom Landesamt für Statistik und öffentliche Daten, für das Jahr 2016 lägen noch nicht vor.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die 400.000 kolportierten Wohnungen von Bundesbauministerin Hendricks seriösen Berechnungen zu Grunde lägen oder ob diese Zahl aus der im Jahr 2015 entstandenen Flüchtlingssituation heraus entstanden sei und ob Ministerin Hendricks demnach jedes Jahr mit derartig vielen Zuwanderern rechnen würde.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass Hannover eine der attraktivsten Städte Norddeutschlands sei. Allerdings sei zu bedenken, dass es in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, München oder Berlin vielleicht eine andere Wohnungsmarktsituation als in Hannover gebe. Ferner könnte es möglich sein, dass in den benannten Städten der Wohnungsmarkt eine andere Dynamik habe, als das in Hannover der Fall sei. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass es ihm nicht zustünde zu beurteilen,
wie sich die Zahlen der Bundesbauministerin zu denen aus hannoverschen Haushaltsprognosen entstandenen Zahlen, die zudem mit der Region abgeglichen wären, verhalten würden. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass es die Aufgabe des Stadtbaurates sei, in Absprache mit der Region, dem Rat der Stadt Vorschläge zu unterbreiten. Ferner würde es nur Sinn machen einen Bevölkerungszuwachs und nicht den Wohnungszuwachs zu planen. Denn für die Menschen die in den Wohnungen leben sollen, müssten unter anderen Betreuungsplätze oder Schulen geplant und in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden. Zudem müssten dazu Fragen zur lokalen Bevölkerungsentwicklung bei der Kommunalaufsicht beantwortet werden. Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass dafür eine engmaschige Fortschreibung der lokalen Entwicklungszahlen zwingend notwendig sei.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, inwiefern der Stadtbaurat glaube, dass die immer häufiger formulierte Frage nach günstigen Wohnraum mit den hohen Ansprüchen in Hinblick auf energetische Standards und sonstigen Auflagen in Einklang zu bringen sei.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Landeshauptstadt eine sehr nachhaltige Politik in Hinblick auf energetische Standards fahre, da man sich verpflichtet habe, städtische Grundstücke, die für die Wohnungsbauentwicklung verkauft würden, zum Verkehrswert zu verkaufen. Das sei eine Maßnahme, die nicht nur von den Wohnungsbaugesellschaften als klug kommentiert würde. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass dies vor dem Hintergrund einer auch weiter ansteigenden sogenannten Zweitmiete (Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr etc.) besondere Beachtung finden sollte. Deshalb sei man klug beraten mit hohen energetischen Standards zu bauen, um die zweite Miete perspektivisch, nachhaltig in Zaum halten zu können. Stadtbaurat Bodemann berichtete von einer Veranstaltung des Bundes freier Wohnungsunternehmen auf der ein Reihenhausprojekt im Passivhausstandard, welches in Hannover-Misburg entstehen solle, vorgestellt worden sei. Diese dort vorgestellten Häuser würden für 200.000 bis 250.000 € und somit deutlich unter dem marktüblichen Quadratmeterpreis verkauft. Das sei in einer Großstadt in einer der größten Wirtschaftsnationen der Welt, ein durchaus beherrschbarer Preis.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie es sein könne, dass die Zahl an Wohnungen, die man glaube bauen zu müssen, kleiner sein könne als die runtergerechnete Zahl von Bauministerin Hendricks. Beigeordneter Machentanz fragte weiter, was die Verwaltung den über 400 von Zwangsräumungen betroffenen Personen vor diesem Hintergrund sagen wolle.

Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass er nicht gesagt habe, dass Frau Hendricks zu niedrig gerechnet habe. Er habe lediglich gesagt, dass es ihm nicht zustünde die Zahlen einer Bundesministerin zu kritisieren oder zu kommentieren. Zumal die Verwaltung bereits darauf hingewiesen habe, dass in anderen Großstädten andere Dynamiken als in Hannover vorherrschen würden. Stadtbaurat Bodemann hob hervor, dass der Rat der Stadt, in Bezug auf die 400 in Wohnungsnot geratenen Personen, mit viel Engagement daran arbeite die Wohnungsfrage zu beantworten. Die Forderungen des VDB Präsidenten Bremen/Niedersachsen nach zuschussbasierten Förderungen würde Hannover bereits seit fünf Jahren erfüllen. Zudem würde keine Ratsversammlung vergehen, ohne dass die Mitglieder des Rates Bebauungspläne beschließen würden. Das Projekt am Standort des ehemaligen Oststadtkrankenhauses, das ursprünglich mit 200 Wohneinheiten geplant wurde, werde nach einer optimaleren Ausnutzung der Fläche nun mit 450 Wohneinheiten zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung davon ausgehe, dass die bis jetzt beschlossenen Wohnbauflächenpotentiale langfristig ausreichen würden oder ob man für die Zukunft mit einer Konkurrenzsituation in Bezug auf Gewerbe-, Frei- und Grünflächen rechnen müsse.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung seit dem Jahr 2013 bis einschließlich 2018, unter Einbezug der Großprojekte Wasserstadt Limmer, ehemaliges Krankenhaus Oststadt und Kronsberg Süd, für etwa 10.000 Wohnungen Baurecht vorbereitet habe. Diese Baurechte werde der Rat bis zum Ende des Jahres 2018 beschlossen haben. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass diese Baurechtschaffung bis in das Jahr 2025 vorgeplant sei. Zudem würde man Prognosen zu Folge zwischen 2015 und 2030 einen Bevölkerungszuwachs von 30.000 Personen in Hannover erwarten, so dass die Verwaltung schon heute über Konzepte für die Jahre ab 2023 arbeite und dies auch im Bürgerdialog zum Projekt Mein Hannover 2030 thematisiert habe. Ferner sei der Flächenmarkt in Hannover dynamisch, so dass immer stetig neue Flächen dazukommen könnten.

Ratsherr Döring (FDP) fragte, ob die Verwaltung die Einschätzung vom Regionsdezernenten Axel Priebs teile, wonach eine Innenentwicklung der Stadt kaum noch möglich wäre und man demnach zusätzliche Flächen aktivieren müsste.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass in den kommenden Jahren beides praktiziert werden müsste. Das Bauprojekt Kronsberg Süd, mit rund 4.000 Wohnungen, sei sicherlich als Vorhaben der Außenentwicklung anzuerkennen, da dieses bereits vor Beginn der Expo erdacht sei und aktuell vom Rat der Stadt in die Umsetzung gebracht würde. Das Projekt ehemaliges Krankenhaus Oststadt, mit über 400 Wohnungen, sei ein Beispiel dafür, dass eine Krankenhausfläche in eine Baufläche, unter Schonung der Grün- und Freiflächen in Hannover, konvertiert würde.

Ratsherr Kelich (SPD) fragte, für wie hilfreich es die Verwaltung halte, wenn Mitglieder des Rates suggerierten, selbst unheimlich viel für den Wohnungsbau in Hannover zu tun und gleichzeitig dem Rat der Stadt insgesamt vorwerfen würden, zu wenig tun zu wollen, um letztendlich jedes große Bauprojekt in Hannover abzulehnen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete bewusst ausweichend, dass die Stadt mit der Schaffung von Baurecht, der Förderung von Wohnraum und sogar unter Einbezug seiner Eigenbetriebe dem Bau von Wohnungen, lediglich Rahmenbedingungen für die Wohnungsbaugesellschaften schaffen könne. Ferner sei man bemüht, unter Aufrechterhaltung guter Netzwerke, neue Ideen aus anderen Kommunen auf Hannover übertragen zu können. Darüber hinaus sollte versucht werden, der privaten Wohnungsbauindustrie innovative Begleitumstände, abgesehen von energetischen Standards, nahe zu bringen. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass die Verwaltung und der Rat der Stadt lediglich Baurechte schaffen würden sowie ein positives Klima projizieren könnten. Die ganz überwiegende Zahl der Wohnungen würde von privaten Wohnungsbaugesellschaften errichtet.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob sich potentielle Käufer für die energetischen Standards interessieren würden und wie das Interesse am Zero:e Park Wettbergen eingeschätzt werde.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass der Zero:e Park fertig sei und zu Beginn des Projektes man davon ausgegangen sei, dass man im Jahr 2017 den zweiten von drei Bauabschnitten fertiggestellt habe. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass es nicht darum gegangen sei ein Passivhaus zu bauen. Vielmehr gehe es um null Emissionen, wobei die Restemissionen in Form von Geldmitteln in einem Fond abgelöst werden mussten. Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass die bundesweite Aufmerksamkeit der zügigen Fertigstellung des Zero:e Parks nicht wirklich im Wege gestanden habe.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung ebenso wie die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN das Ziel verfolgen würde, die 5.000 Obdachlosen in Unterkunft zu bekommen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es Ziel der Verwaltung sei die angespannte Wohnungsmarktlage zu befriedigen und zudem die Aufgabe habe, Menschen, die kein Obdach hätten, in Würde unterbringen zu können.

Ratsherr Pohl (CDU) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Auffassung sei, dass der Zero:e Park nicht für Menschen der mittleren Einkommensgruppen realisierbar wäre und dass explizit für diesen Personenkreis mehr günstiger Wohnraum geschaffen werden müsste.

Stadtbaurat Bodemann merkte an, dass er aus persönlichen Erfahrungen als Bewohner eines alten Hauses gut einschätzen könne, dass man gut beraten sei, sein Haus optimal zu dämmen. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass das Förderbauprogramm der Landeshauptstadt Hannover drei Stufen habe. Die eine Stufe sei die Förderung von Wohnraum mit Belegrechten für eine Miete von 5,60 € pro Quadratmeter. Zudem wolle man auch oberhalb des 5,60 € Limits Haushalte ansprechen, die nicht in der Lage seien eine Kostenmiete zu zahlen. Deshalb gebe es das gestufte System in der Wohnraumförderung. Stadtbaurat Bodemann informierte darüber, dass das Reihenhausprojekt in Hannover-Misburg von einem freien Wohnungsbauunternehmen errichtet worden sei und dass dafür keine Förderung vorgesehen wäre. Deshalb seien diese Reihenhäuser auch für Personen, die ein geringeres Einkommen als ein Spitzenverdiener hätten, erreichbar.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wie viele Kleingärten insgesamt für den Wohnungsbau wegfallen sollen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass der Rat im vergangenen Jahr das Kleingartenkonzept beschlossen habe. In diesem Rahmen habe man zusammen mit dem Kleingartenbezirksverband Flächen von Kleingärten identifiziert, die für den Wohnungsbau geeignet wären. Ferner sei darin festgeschrieben, dass jeder Kleingarten, der aufgrund von Wohnbebauung wegfalle, an anderer Stelle 1:1 durch einen neuen Kleingarten ersetzt würde. Das ergebe unter dem Strich, dass nicht ein einziger Kleingarten wegfallen würde.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte vor dem Hintergrund der kleinräumigen Wohnraumbetrachtung, ob die Verwaltung Ausführungen dazu machen könne, wie viele der neu entstehenden Wohnungen kleinflächig und wie viele barrierefrei wären.

Stadtbaurat Bodemann bot an, dass die Verwaltung die Angaben, falls gewünscht, zu Protokoll nachreichen könnte.
TOP 2.1.2.
zu Nachbarschafts- und UnterstützerInnenkreisen
(Drucks. Nr. 0384/2017)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsfrau Iri (SPD) aus Drucks. Nr. 0384/2017 im Sinne der Ausarbeitung.


Vorwort der Verwaltung:
Das Bürgerschaftliche Engagement der hannoverschen Bevölkerung ist groß und vielfältig. Im Zuge der Flüchtlingszuwanderung wurden darüber hinaus viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich aktiv. Die enorme Unterstützungsbereitschaft im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit für Geflüchtete bildet nach wie vor eine zentrale Säule der Integration in der Landeshauptstadt Hannover. Ehrenamtliche vor Ort leisten schnelle, unbürokratische sowie individuelle Hilfe und entwickeln ein breites Spektrum an niedrigschwelligen Angeboten, die die Geflüchteten beim Prozess des Ankommens unterstützen. Dies hilft bei der Orientierung in dem neuen Umfeld.

Frage 1:
Wie viele Nachbarschafts- und UnterstützerInnenkreise gibt es derzeit in der Landeshauptstadt Hannover und wie viele Ehrenamtliche engagieren sich dort stadtweit ungefähr?

Aktuell bestehen in der LHH 25 Nachbarschaftskreise, die sich rund um Wohneinrichtungen für Geflüchtete in den verschiedenen Stadtteilen gebildet haben. Darüber hinaus gibt es den Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e.V., der sich als gemeinsame Plattform der einzelnen Nachbarschaftskreise versteht und gleichsam deren Interessenvertretung wahrnimmt. Nicht alle Nachbarschaftskreise haben sich aber unter das Dach des Unterstützerkreises begeben.

Eine genaue Zahl zu den in den Nachbarschaftskreisen organisierten Ehrenamtlichen ist nicht zu ermitteln. Die Verwaltung schätzt die Zahl der Aktiven in den einzelnen Nachbarschaftskreisen auf durchschnittlich 70-80 Personen. Hier ist zu unterscheiden zwischen denjenigen, die kontinuierlich aktiv sind und denjenigen, die bei Bedarf die Arbeit unterstützen. Die Gesamtzahl der aktiven Ehrenamtlichen in allen Nachbarschaftskreisen liegt somit zwischen 1.750 und 2.000 Personen. Hinzu kommen noch 260 registrierte Mitglieder im Verein Flüchtlingsunterkünfte Hannover.

Neben den Nachbarschaftskreisen und dem Unterstützerkreis gibt es darüber hinaus noch eine Vielzahl weiterer Vereine, Initiativen und Verbände, die durch ehrenamtliche Arbeit die Begleitung und Integration der Geflüchteten in Hannover unterstützen und maßgeblich voranbringen. Hervorzuheben sind hier die Migrantenselbstorganisationen, Wohlfahrtsverbände, die Religionsgemeinschaften und Einrichtungen bzw. Organisationen wie z.B. das Freiwilligenzentrum und gEMiDe. Die Stadt Hannover kann hier im Übrigen nur von den Organisationen sprechen, die eine Struktur haben und auch nach außen wirken (wollen). Hinzu kommt noch eine Vielzahl an Einzelpersonen und kleinen Zusammenschlüssen, die sich unabhängig von institutionalisierten Gruppen um die Integration und Betreuung der neuen EinwohnerInnen verdient machen.

Die Gesamtzahl der in der Hilfe für Geflüchtete aktiven Ehrenamtlichen liegt daher deutlich über den oben genannten Zahlen und lässt sich wie gesagt auch nicht ausschließlich über die Nachbarschaftskreise und den Unterstützerkreis definieren.



Frage 2:
In welcher Weise unterstützen die Ehrenamtlichen die neuen EinwohnerInnen besonders?

Die Ehrenamtlichen unterstützen die neuen EinwohnerInnen in vielen verschiedenen Bereichen. Dazu gehören insbesondere:


 Behördenbegleitung u. Formularhilfe

 Übersetzungshilfen

 Hausaufgabenhilfe

 Sport- und Freizeitangebote

 Sprachkurse

 Fahrradwerkstätten

 Kleiderkammer

 Wohnungssuche

 Suche nach Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten und schulischen bzw. beruflichen Qualifikationsmöglichkeiten

 Unterstützung bei der Orientierung im Wohnumfeld und bei Bezug eigenen Wohnraums


Anhand der Angebote für ehrenamtliche Arbeit, die die Koordinierungsstelle Flüchtlingshilfe im Jahr 2016 erhalten hat, lassen sich verschiedene Schwerpunkte der ehrenamtlichen Arbeit herausstellen. Dabei bezogen sich die meisten Angebote auf Hausaufgabenhilfe für Schulkinder, gefolgt von dem Angebot, Geflüchtete bei Behördengängen zu begleiten und Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen zu leisten. Sehr häufig sind die Ehrenamtlichen auch bei der Gestaltung von Sport- und Freizeitangeboten, dem Betreuen von Kleiderkammern und der Ausrichtung von Sprachkursen aktiv.

Neben diesen eher praktischen Hilfen im Alltag spielt auch die integrative Wirkung der Betreuung an sich eine herausgehobene Rolle. Unabhängig vom jeweiligen Angebot sind für viele Geflüchtete der „einfache“, alltägliche Kontakt zu Personen der Aufnahmegesellschaft und das Knüpfen von Kontakten und Beziehungen zu diesen von zentraler Bedeutung für ihr Leben in Hannover.



Frage 3:
Wie beurteilt die Stadtverwaltung dieses große zivilgesellschaftliche Engagement und die Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Strukturen der Stadt und der Betreiber von Unterkünften?

Damit der Prozess des Ankommens und miteinander Lebens gelingt, ist eine enge Zusammenarbeit – zumindest aber ein funktionierender Austausch - zwischen dem Hauptamt und den ehrenamtlichen Unterstützergruppen zwingend notwendig. Diese Zusammenarbeit gelingt aus Sicht der Verwaltung an vielen Stellen sehr gut.
Besonders gute Erfahrungen sind in der Zusammenarbeit zwischen dem städtischen Integrationsmanagement und dem Ehrenamt zu beobachten. Diese funktioniert sehr vertrauensvoll und konstruktiv. Außerhalb des an Einzelfällen orientierten Tagesgeschäfts nehmen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Sozialarbeit regelmäßig an Treffen des Unterstützerkreises und der Nachbarschaftskreise teil. Darüber hinaus steht die Koordinierungsstelle für Flüchtlingshilfe als Ansprechpartner für Ehrenamt, Vereine und Initiativen zur Verfügung. Sie vernetzt die zuständigen internen und externen Stellen, beantwortet Fragen und unterstützt bei sich ergebenden Problemen.
In den Unterkünften sind die von der Stadt beauftragten Betreiber Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen. Die Zusammenarbeit ist unterschiedlich und in besonderem Maße abhängig von den Personen, die ganz konkret vor Ort zusammentreffen. Reibungspunkte zwischen den Betreibern und den Ehrenamtlichen entstehen häufig dann, wenn es um den Wunsch der Ehrenamtlichen nach ungehindertem Zugang zu den Unterkünften sowie dem Erhalt detaillierter Informationen über die BewohnerInnen der Unterkünfte geht. Diese Konflikte erwachsen aus den unterschiedlichen Rollen der Betreiber auf der einen und den Ehrenamtlichen auf der anderen Seite. In der Gesamtschau ist aber festzustellen, dass die Zusammenarbeit gut läuft. Die Ehrenamtlichen werden durch die Betreiber einbezogen, regelmäßig auch unterstützt und die Zusammenarbeit orientiert sich am Wohl der BewohnerInnen der Unterkunft.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass nicht alle Menschen, die in Deutschland ankämen, vor Krieg und Verfolgung fliehen würden, sondern dass es sich dabei auch um Migranten aus wirtschaftlichen Gründen handeln würde und warum auch diejenigen mit diesem sachfremden Begriff tituliert würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass sie persönlich keine sachfremde Bezeichnung erkennen könne. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass der Fluchtgrund zunächst einmal zweitrangig sei und erst im weiteren Verfahren thematisiert würde. Deshalb seien es für die Stadtverwaltung Menschen, die aus ihrer Heimat geflüchtet seien und somit als Flüchtlinge zu bezeichnen wären.

Ratsherr Herrmann (AfD) fragte, ob diese Ehrenamtlichen von der Verwaltung darüber aufgeklärt würden, dass diese das gesetzes- und verfassungswidrige Verhalten der Bundeskanzlerin unterstützen würden und nach Ansicht vieler Fachleute, insbesondere aus dem Ausland, für den Tod von Abertausenden Menschen auf dem illegalen Weg ins propagierte Sozialparadies Deutschland mit verantwortlich seien.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Stadtverwaltung nach dem Grundsatz arbeite, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich wären. Die Verwaltung arbeite auf der Basis des Grundgesetzes.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob der Verwaltung ebenfalls aufgefallen sei, dass die Fraktion der AfD immer die gleichen Fragen stellen würde und keine neuen Ideen habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass im Rat alle Menschen gleich wären und somit jeder seine Frage stellen dürfte.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung ebenso der Ansicht sei, dass der Rat der Stadt Hannover den Menschen, die ehrenamtlich tätig wären und den Flüchtlingen helfen würden, sehr dankbar sei und diese ermutigen würde in dieser Form weiterzuarbeiten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte aus, dass man das ehrenamtliche Engagement brauche, damit die Menschen, die hier ihre neue Heimat finden würden, sich tatsächlich hier wohlfühlen könnten. Die Landeshauptstadt Hannover sei den Menschen sehr dankbar, die sich zum Wohle der Flüchtlinge engagieren würden.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, wie hoch die Finanzierung sei und ob diese vom Bund erstattet würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die Ehrenamtlichen nicht von der Stadt finanziert würden. Darüber hinaus gebe es Projekte für die Integration der Geflüchteten, die mit Mitteln aus dem Haushalt gefördert und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt würden.

Ratsherr Markurth (SPD) fragte, ob es von Seiten der Verwaltung Überlegungen gäbe, wie man die ehrenamtlichen Unterstützer weiter helfend in die Gesellschaft einbinden könne, wenn die Flüchtlingsunterstützung einmal nicht mehr notwendig sei.

Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass die Verwaltung im vergangenen Jahr den ersten Bericht zur Flüchtlingssituation in Hannover vorgestellt habe. Darin sei definiert, was diese Herausforderung für die Landeshauptstadt bedeute. Oberbürgermeister Schostok führte weiter aus, dass man natürlich auch weiterhin die Unterstützung der Ehrenamtlichen benötigen würde. Im Besonderen wenn es um die Integration der Flüchtlinge in der Stadt gehe. Man brauche eine hoch vernetzte Zusammenarbeit mit sehr vielen Institutionen, wie z.B. beim Thema Bildung. Man würde die Unterstützung der ArbeitgeberInnen benötigen, damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden könnten. Man brauche eine sehr intensive Kooperation mit dem Jobcenter und der Arbeitsagentur, um eine systematische Aufarbeitung der Situation erwirken zu können. Oberbürgermeister Schostok sagte ferner, dass man sich deshalb dazu entschlossen habe, an den Stellen des Integrationsmanagements festzuhalten. Das Integrationsmanagement sei eingerichtet worden, um die Arbeit der Betreiber in den größeren Unterkünften, wie dem ehemaligen Krankenhaus Oststadt, zu unterstützen. Das Sozialdezernat, mit der Dezernentin Stadträtin Beckedorf arbeite aktuell an einem Konzept, wie man mit den neuen Aufgabenstellungen zukünftig umzugehen habe. Ein Beispiel dafür wäre, das Auszugsmanagement zu unterstützen. Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass man zum Drei-Säulen-Programm zurückkehren würde und dass somit die Integration in den Stadtteilen zu begleiten sei. Das Integrationsmanagement könne so einem sozial räumlichen Ansatz verfolgen und in einem sehr mobilen Arbeitseinsatz die Integration der Flüchtlinge in den Quartieren und Stadtteilen unterstützen. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass immer nur die Unterbringungszahlen veröffentlicht würden. Es sei jedoch zu registrieren, dass in den vergangenen Jahren zwischen 8.500 und 10.000 Menschen nach Hannover gekommen wären. Man arbeite dazu an einer stärkeren Vernetzung der Flüchtlingshilfekoordinierung mit dem Integrationsmanagement und den vorhandenen Strukturen der ehrenamtlichen Hilfe in den Stadtbezirken.

TOP 2.1.3.
zum öffentlichen Personennahverkehr in der wachsenden Stadt
(Drucks. Nr. 0385/2017)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.2.
der FDP-Fraktion zu Auswirkungen des neuen Entwurfs eines Hochwasserschutzgesetzes auf die Hochwasserschutzmaßnahmen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0402/2017)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.3.
der Gruppe Linke & Piraten zur Sanierung bzw. Neubau des Fössebades
(Drucks. Nr. 0723/2017)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Neues Mitglied des Filmbeirates des Kommunalen Kinos
(Drucks. Nr. 0410/2017)
Einstimmig beschloss der Rat das neue Mitglied des Filmbeirates des Kommunalen Kinos nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0410/2017.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 3.2.
Besetzung im Beirat der Justizvollzugsanstalt Hannover
(Drucks. Nr. 0826/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung im Beirat der Justizvollzugsanstalt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0826/2017.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.
Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr

TOP 4.1.
(Drucks. Nr. 0532/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0532/2017.


TOP 4.2.
(Drucks. Nr. 0570/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0570/2017.

TOP 5.
Neufassung der „Satzung über die Durchführung schriftlicher Befragungen bei Personen, die nach Hannover zu- oder aus Hannover fortgezogen oder innerhalb der Stadt Hannover umgezogen sind“
(Drucks. Nr. 0709/2017 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Neufassung der „Satzung über die Durchführung schriftlicher Befragungen bei Personen, die nach Hannover zu- oder aus Hannover fortgezogen oder innerhalb der Stadt Hannover umgezogen sind“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0709/2017 mit 1 Anlage.

TOP 6.
Förderung der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V
(Drucks. Nr. 2393/2016 mit 2 Anlagen)
Bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat die Förderung der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2393/2016 mit 2 Anlagen.


TOP 7.
Förderung des Stadtteil Zentrum Nordstadt e.V.
(Drucks. Nr. 2394/2016 mit 2 Anlagen)
Bei 8 Enthaltungen beschloss der Rat die Förderung des Stadtteil Zentrum Nordstadt e.V. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2394/2016 mit 2 Anlagen.

TOP 8.
Entscheidung über Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0506/2017)

Ratsherr Herrmann (AfD) fragte, ob die Verwaltung mit der Annahme der Zuwendung irgendwelche Verpflichtungen eingegangen wäre.

Stadtrat Härke erklärte, dass mit der Annahme keine Verpflichtungen verbunden wären. Herr Holtmann habe die Ausstellung lediglich mit eröffnen dürfen.

Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0506/2017.

TOP 9.
Empfehlung der Limbach-Kommission zur Restitution eines Kunstwerkes
(Drucks. Nr. 0635/2017 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Empfehlung der Limbach-Kommission zur Restitution eines Kunstwerkes nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0635/2017 mit 1 Anlage.

TOP 10.
Nominierung Deutscher Nachhaltigkeitspreis 2016 – Hannover auf dem Weg zur Nachhaltigkeit
(Informationsdrucksache Nr. 2620/2016 N1 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 11.
Lieferung elektrischer Energie 2018 -2019
(Drucks. Nr. 0331/2017)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) bat um eine getrennte Abstimmung, da die Fraktion DIE HANNOVERANER der Ziffer 2 des Antrages nicht zustimmen könne.

Ratsherr Gill (SPD) schlug vor, dass die Ziffern 1,3 und 4 gemeinsam und die Ziffer 2 separat abgestimmt werden sollten.

Getrennte Abstimmung:
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffern 1,3 und 4 des Antrages zur Lieferung elektrischer Energie 2018/2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0331/2017.
Gegen 7 Stimmen beschloss der Rat die Ziffer 2 des Antrages zur Lieferung elektrischer Energie 2018/2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0331/2017.


TOP 12.
Projektinitiative Urbane Logistik
Förderantrag Untersuchungs-, Simulations- und Evaluations-Tool für Urbane Logistik (USEfUL) gemäß der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben für die Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

(Drucks. Nr. 0404/2017 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Kelich (SPD) führte aus, dass die Faktoren, die von den Projektpartnern identifiziert worden wären, die Landeshauptstadt direkt betreffen würden und dass die Aufstellung der Projektpartner - Volkswagen Nutzfahrzeuge, DHL und die Leibniz Universität – als Vertreter der Privatwirtschaft, der Forschung und Wissenschaft und der öffentlichen Hand besonders begrüßen würde. Ratsherr Kelich wies darauf hin, dass sich das Handlungsfeld aus dem Stadtdialog „Mein Hannover 2030“ herauskristallisiert habe und dem entsprechend mit der Aufnahme in das Arbeitsprogramm der Stadtverwaltung gewürdigt würde. Die Fraktion der SPD bringe das Projekt Useful gerne auf den Weg und freue sich auf die Fördermittel des Bundes.

Ratsherr Emmelmann bemerkte, dass sich der Rat schon vor vielen Jahren über die Aufnahme des Projektes Useful hätte freuen können, wenn man damals einem Antrag der Fraktion der CDU dazu gefolgt wäre.

Einstimmig beschloss der Rat die Projektinitiative Urbane Logistik nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0404/2017 mit 3 Anlagen.

TOP 13.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 13.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 741, 2. Änderung
- Am Forstkamp/Buchholzer Straße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0142/2017 mit 3 Anlagen)
Mit 34 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 8 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 741, 2. Änderung - Am Forstkamp/Buchholzer Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0142/2017 mit 3 Anlagen.

TOP 13.2.
Bebauungsplan Nr. 1761 – ehemaliges Oststadtkrankenhaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0432/2017 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Kelich (SPD) erörterte, dass der Rat der Stadt am heutigen Tage, mit dem Beschluss zur Errichtung von 320 Wohnungen plus der Gebäude an der Podbielskistraße für gewerbliche Büros und weitere Wohnungen, einen weiteren großen Schritt zur Errichtung von zusätzlichem Wohnraum tun würde. Ratsherr Kelich hob hervor, dass darunter ein Großteil an sozial geförderten Wohnraum sei, um ein Quartier für alle Einkommensschichten schaffen zu können. Zudem bringe man das Quartier und sein Umfeld städtebaulich und qualitativ nach vorn, indem man eine Mischung aus Mehrgeschosswohnungsbau und verdichteten Einfamilienhausbau beschließe, der sich in das Umfeld einfüge und zum Quartier insgesamt passen würde. Ratsherr Kelich merkte an, dass nicht unerwähnt bleiben sollte, dass das ehemalige Krankenhaus Oststadt übergangsweise als größte Flüchtlingsunterkunft in Hannover genutzt worden wäre. In diesem Zusammenhang sei der Verwaltung, den Betreibern und den vielen Ehrenamtlichen für einen reibungslosen Ablauf während der Flüchtlingsunterbringung zu danken.
Mit 55 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1761 – ehemaliges Oststadtkrankenhaus, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0432/2017 mit 4 Anlagen.

TOP 13.3.
Bebauungsplan Nr. 1848 – Alte Peiner Heerstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss,
Verzicht auf frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung für Teil B

(Drucks. Nr. 0451/2017 mit 3 Anlagen)
Gegen 7 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1848 – Alte Peiner Heerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0451/2017 mit 3 Anlagen.

TOP 14.
Antrag der AfD-Fraktion zu einer Resolution für ein friedliches und tolerantes Hannover
(Drucks. Nr. 0381/2017)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) verlas die Resolution und erklärte, das die Fraktion der AfD dem Änderungsantrag des Ratsherrn Böning zustimmen würden. Beigeordneter Hauptstein zeigte sich enttäuscht darüber, dass der Verwaltungsausschuss den vorliegenden Antrag zur Resolution abgelehnt habe und konstatierte, dass die übrigen Fraktionen nur dann Toleranz und kulturelle Vielfalt einfordern würden, wenn dies in eigenen Ansichten, Meinungen und Anträgen formuliert würde. Der Spielraum der Toleranz würde hingegen deutlich enger gefasst, wenn die Fraktion der AfD beispielsweise auf eklatante Verfassungsrechts- und Gesetzesbrüche hinweisen würde. Vielmehr würde impliziert, dass die Mitglieder der AfD doch selber schuld seien, wenn man mit Übergriffen wie zu Beginn des Monats Februar konfrontiert würde. Ferner könnte man die Erkenntnis gewinnen, dass es mit der Demokratie in Deutschland nicht mehr allzu gut bestellt sei, wenn man wahrnehmen müsse, dass einige Leute ganz unverhohlen Sympathien für die benannten Ereignisse nach Außen projizieren würden. Beigeordneter Hauptstein unterstrich, dass nicht nachzuvollziehen wäre, dass die Mehrzahl des Rates ein Problem damit habe einer Resolution zuzustimmen, die jeder aufrechte Demokrat bedenkenlos unterschreiben könnte.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass der Rat generell für ein tolerantes und friedliches Miteinander, ohne politischen Aspekt, eintreten sollte. Ratsherr Böning bemerkte, dass es in Hannover durchaus nichtorganisierte Einzelpersonen geben könnte, welche die öffentliche Ordnung gefährden könnten. Deshalb sollte der Begriff Einzelperson in den Antragstext eingefügt und das Wort politisch gestrichen werden. Zudem sollte der Begriff Diskriminierung in den Text eingepflegt werden, da Diskriminierungen aufgrund der Abstammung, der sexuellen Neigung oder einer Behinderung absolut real wären. Ratsherr Böning machte zum Abschluss deutlich, dass im Absatz über Andersdenkende erneut das Wort politisch gestrichen werden sollte, da nicht nur politisch Andersdenkende eingeschüchtert und ausgegrenzt würden, sondern Andersdenkende im Allgemeinen.

Ratsfrau Iri (SPD) führte aus, dass bereits am 23. Februar 2017 alle Fraktionen des
Rates erläutert hätten, wie man zum Inhalt des Antrages stünde. Anlass sei allerdings nicht die Einbringung des Antrages zur Resolution durch die Fraktion der AfD, sondern die Aktuelle Stunde, beantragt von den Fraktionen der AfD und DIE HANNOVERANER zu Denunziation, Gewaltandrohung und Sachbeschädigung gegenüber Mitgliedern des Rates gewesen. Ratsfrau Iri machte deutlich, dass sich die Fraktionen des Rates schon damals dagegen verwahrt hätten, sich von der Fraktion der AfD vereinnahmen zu lassen. Vereinnahmt zu werden für ein durchsichtiges Manöver, nämlich um für Positionen zu stehen, die für den Rat der Stadt selbstverständlich seien. Ratsfrau Iri unterstellte, dass es die Mitglieder der Fraktion der AfD nötig haben würden, permanent auf diese Positionen verweisen zu müssen, während die übrigen Fraktionen daran zweifeln würden, dass es der Fraktion der AfD ernst damit sei. Die Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, sowie die Fraktionen der FDP, DIE FRAKTION und SPD hätten sich im Rahmen der Aktuellen Stunde klar zu einem friedlichen und toleranten Miteinander im Rat und der Stadt bekannt. Man habe verschiedene Beispiele für ein friedliches und tolerantes Miteinander benannt. Die Fraktionen des Rates hätten das Engagement begrüßt und sich dazu bekannt, dass Hannover eine tolerante und weltoffene Stadt sei und auch bleiben solle. Die Fraktionen des Rates hätten sich ernsthaft mit den Einlassungen der Fraktion der AfD auseinandergesetzt und dargelegt, dass man ernsthafte Zweifel an den Ausführungen der Fraktion der AfD zu einem friedlichen und toleranten Miteinander habe. Ratsfrau Iri berichtete, dass die Fraktion der AfD auf ihrer Homepage all diese Bekenntnisse als plumpe, nicht stichhaltige Sachargumente abgetan habe.
Ratsfrau Iri betonte, dass der Rat der Stadt in den vergangenen Jahren durch verschiedenste Beschlüsse unter Beweis gestellt habe, dass dem Rat ein friedliches und tolerantes Hannover ein zentrales Anliegen sei. Der Rat habe sich von jedweder Form der Diffamierung distanziert und sich gegen gesellschaftliche Ausgrenzung gewandt. Der Ratsvorsitzende Thomas Hermann habe klar und deutlich erklärt, dass Gewalt kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sei, genau wie die früheren Mitglieder des Rates unter Beweis gestellt hätten, dass man für ein friedliches und tolerantes Miteinander in Hannover stünde, so sei es auch am aktuellen Rat, dieses Bekenntnis mit Taten und Beschlüssen zu untermauern. Ratsfrau Iri unterstrich, dass ein Lippenbekenntnis, welches die Fraktion der AfD den übrigen Fraktionen abverlangen würde, wenig Wert sei. Was zähle seien Taten und daran wolle sich der Rat der Stadt messen lassen.

Ratsherr Hirche (AfD) sagte, dass ihn der Wortbeitrag seiner Vorrednerin an die Volkskammerreden aus den achtziger Jahren erinnere. Ratsherr Hirche warf der Fraktion der CDU vor, dass diese sämtliche Anträge der übrigen Fraktionen ablehnen würde. Ratsherr Hirche wies darauf hin, dass die Fraktion der AfD auch einmal etwas mit der Fraktion der CDU zusammen machen könnte, wenn von der Fraktion der CDU ebenfalls einmal ein positives Signal kommen würde. Ratsherr Hirche hob hervor, dass die Fraktion der AfD schon immer auch Anträgen der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen oder der SPD zugestimmt habe, wenn diese denn gut gewesen seien.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) formulierte sein Unverständnis darüber, dass die übrigen Fraktionen des Rates der Resolution nicht zustimmen wollten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erörterte, dass der Rede der Ratsfrau Iri zu entnehmen gewesen sei, dass alle Fraktionen eigentlich ein und derselben Meinung wären. Deshalb sei es umso schwerer nachzuvollziehen, dass man mit einer derartigen Rede versuche zu begründen, warum man einer selbstverständlichen Resolution und Stellungnahme ablehnend gegenüberstünde. Ratsherr Wruck zeigte sich erstaunt darüber, dass die Fraktion der SPD in einer Rede formulieren würde, dass man nur deshalb einer selbstverständlichen Resolution nicht zustimmen könne, weil eine Fraktion den Antrag eingebracht habe, die offenbar in den Augen der Fraktion der SPD sehr wohl diskriminiert gehöre.

Ratsherr Albrecht (CDU) stellte fest, dass der Vergleich einer aktuellen Rede aus dem Rat der Stadt Hannover mit einer Volkskammerrede aus den achtziger Jahren eine Diffamierung darstelle, welche von der Fraktion der AfD doch angeblich so ernsthaft bekämpft würden. Denn wer eine derartige Resolution schreibe und gleichzeitig etwas ganz anderes tue, der entlarve sich damit selber.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erörterte, dass die Fraktion der CDU der vorliegenden Resolution nicht zustimmen könne, da darin Selbstverständlichkeiten formuliert würden, für deren Erhalt die Fraktion der CDU seit vielen Jahren mit ihren Handlungen stünde. Ratsherr Blaschzyk unterstellte, dass die Fraktion der AfD keines ihrer Worte in der Resolution ernst meinen würde. Ratsherr Blaschzyk stellte fest, dass die AfD der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland und damit zugleich allen demokratisch gewählten Volksvertretern unterstellen würde, dass diese die demokratischen Grundsätze und Grundordnungen unterwandern würden. Ferner würde die AfD in Wahlkämpfen behaupten, dass die demokratisch gewählten Volksvertreter die Sicherheitsarchitektur Deutschlands gefährde. Ratsherr Blaschzyk betonte, dass Parteien, die sich einer derartigen Rhetorik bedienen würden, eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie darstellten und somit in den Fokus des Verfassungsschutzes gehören würden.

Ratsherr Hirche (AfD) entgegnete, dass die AfD lediglich aus den Gesetzen und dem Grundgesetz zitieren würde. Zudem sei den voran gegangenen Wortbeiträgen zu entnehmen, dass die Fraktion der AfD die einzige Opposition im Rat der Stadt Hannover darstellen würde.

Ratsherr Herrmann (AfD) unterstrich, dass die Bundeskanzlerin und all diejenigen, die wissentlich die Verfassung brechen würden, vom Verfassungsschutz ins Visier genommen gehörten. Zudem seien diese Behauptungen nicht von der AfD, sondern von einem ehemaligen Verfassungsrichter, welcher zwölf Jahre das Bundesverfassungsgericht mit geprägt habe, aufgestellt worden. Ratsherr Herrmann unterstrich, dass sich die AfD als einzige Partei in Deutschland an die Verfassung halten würde und dass die AfD somit den Gesetzes- und Verfassungsbruch der Bundeskanzlerin und ihren Mittätern nicht mitmachen würde.

Ratsherr Karger (AfD) fragte vor dem Hintergrund einer angezweifelten Ernsthaftigkeit der Resolution, wo denn die Opfer sitzen würden, deren Unversehrtheit bedroht, deren Häuser beschmiert und deren Klingelschilder ramponiert worden wären.

TOP 14.1.
Änderungsantrag von Ratsherrn Jens Böning zu Drucks. Nr. 0381/2017: Resolution für ein friedliches und tolerantes Hannover
(Drucks. Nr. 0834/2017)
Mit 53 Stimmen gegen 8 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag von Ratsherrn Jens Böning nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0834/2017 ab.

Mit 53 Stimmen gegen 8 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zu einer Resolution für ein friedliches und tolerantes Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0381/2017 ab.

TOP 15.
A N T R Ä G E

TOP 15.1.
der AfD-Frakrion zur Schließung der Asylunterkunft auf dem Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 0580/2017 N1)
Eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 15.1.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion "Die FRAKTION"
(Drucks. Nr. 0655/2017)
Eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 15.2.
der Fraktion "Die Hannoveraner" zu einer thematischen Konzeption eines möglichen Lernorts der Demokratie im Rahmen der sog. Erinnerungskultur
(Drucks. Nr. 0731/2017)
Eingebracht und verwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 15.3.
der Gruppe LINKE & PIRATEN zu einem Getränke-Mehrwegbecher-Pfandsystem
(Drucks. Nr. 0733/2017)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 18.
Akteneinsicht

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion einzelnen Ratsfrauen und Ratsherren Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Ratsbeschlusses bedürfe es hierfür nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde dem Rat gegenüber bekannt gemacht. Das Einsichtsrecht beziehe sich auf die Verwaltungsakten.

TOP 18.1.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen zur Besetzung der Position des Kämmerers der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0832/2017)
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordnete Seitz, Ratsherr Emmelmann (CDU),
Beigeordnete Kastning, Ratsherr Dr. Menge (SPD),
Beigeordnete Dr. Markowis, Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Jacobs (AfD),
Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste (DIE FRAKTION).
Die Fraktion Die Hannoveraner verzichtet.


TOP 18.2.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen zur Befragung der Schulhausmeister zum Zustand der Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0833/2017)
Akteneinsicht erhalten:
Ratsfrau Dr. Matz, Ratsherr Emmelmann (CDU),
Ratsfrau Gamoori, Ratsherr Spiegelhauer (SPD),
Ratsfrau Klingenburg-Pülm, Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Braune (AfD),
Ratsfrau Falke, Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Bingemer (FDP),
Ratsherr Förste, Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION).
Die Fraktion Die Hannoveraner verzichtet.


TOP 16.
Verabschiedung von Stadtkämmerer Prof. Dr. Marc Hansmann

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Rat der Landeshauptstadt Hannover Herrn Prof. Dr. Hansmann in der heutigen Sitzung verabschiede. Prof. Dr. Hansmann sei in der Ratssitzung am 14. Dezember 2006 mit Wirkung zum 1. Januar 2007 auf acht Jahre in geheimer Wahl mit 51 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und bei 4 Enthaltungen zum Finanz-, Rechts- und Ordnungsdezernenten gewählt worden. Am 19. Juni 2014 sei eine Wiederwahl mit Wirkung zum 1. Januar 2015 auf acht Jahre mit 55 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen erfolgt. Eine breite Zustimmung bei der ersten Wahl wäre durch dieses Ergebnis bestätigt worden und dokumentiere, dass die Anerkennung für den Stadtkämmerer im Laufe der Wahlzeit immer größer geworden wäre. Bürgermeisterin Kramarek unterstrich, dass man Herrn Prof. Dr. Hansmann, als einen über die Grenzen Hannovers hinaus anerkannten Fachmann seines Metiers kennen und schätzen gelernt habe. Gern hätten sich die Fraktionen und Gruppen sein Wissen und seinen Rat zu Nutze gemacht und das nicht nur während der Haushaltsberatungen.

Die Mitglieder des Rates der Landeshauptstadt Hannover danken Herrn Prof. Dr. Hansmann für die jahrelange gute und fruchtbare Zusammenarbeit und wünsche Ihm, bei guter Gesundheit, für die neue Aufgabe viel Erfolg und Zufriedenheit.

Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann führte aus, dass er vor mehr als 10 Jahren noch nicht habe erahnen können, dass dreistellige Abkürzungen, wie HSK (Haushaltssicherungskonzept), NKR (Neues Kommunales Rechnungswesen) und PPP (Public-Private-Partnership), die wesentliche Arbeit der Ratsmitglieder mitbestimmen würden. Allerdings hätten derartige Zumutungen nie dazu geführt, dass die gute Zusammenarbeit zwischen dem Stadtkämmerer und den Ratsmitgliedern gelitten habe. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann bedankte sich beim Vorsitzenden der Fraktion DIE HANNOVERANER für dessen zurückhaltende Reaktion in Verbindung mit einem fehlgeleiteten Bescheid zur Übernahme von Bestattungskosten und ergänzte, dass er sich seitdem jedes Mal noch viel mehr darüber freuen würde, diesen lebend antreffen zu dürfen. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann stellte klar, dass er den Sachbearbeiter für die Aufstellung und den Versand der Kostenerstattung gelobt und für die fehlgeleitete Zustellung eher weniger gelobt habe. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann erörterte, dass er mit der Fraktion der FDP insgesamt und deren Vorsitzenden im Besonderen, aufgrund dessen offener und direkter Art, immer gern zusammengearbeitet habe. Trotz der großen Medienpräsenz des Fraktionsvorsitzenden sei es jedoch durchaus möglich, Gespräche unter vier oder sechs Augen führen zu können, ohne das Inhalte daraus an die Öffentlichkeit gelangen würden. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann bedankte sich beim Vorsitzenden der Fraktion der FDP für den vertraulich behandelten Hinweis in Bezug auf Korruptionsvorwürfe innerhalb der Stadtverwaltung. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann machte deutlich, dass zum einen der Vorwurf glücklicherweise unbegründet gewesen sei und dass er zum zweiten dankbar dafür sei, dass der Fraktionsvorsitzende der FDP damals damit nicht an die Öffentlichkeit gegangen sei. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann zeigte sich zudem erwartungsvoll gespannt, wie sich das Mitglied der Fraktion der AfD arbeitstechnisch in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover AG einbringen werde und bot die Gesprächsbereitschaft des gesamten Vorstandes an. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann erörterte, dass der Vorsitzende der Fraktion der CDU unter anderen sehr wichtige Positionen, wie im Aufsichtsrat der Sparkasse und der Deutschen Messe AG, besetzen würde. Daraus würden diesem Informationen zugänglich gemacht, die dieser wahrscheinlich hervorragend für die Oppositionsarbeit nutzen könnte. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann betonte, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU dies aus dem einzigen richtigen Grund nie getan habe, nämlich aus einem striktem Verantwortungsgefühl heraus. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann bedankte sich bei der finanzpolitischen Sprecherin der Fraktion der CDU für eine immer aufrichtige und sachlich gute Zusammenarbeit. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann bedankte sich beim finanzpolitischen Sprecher und der Vorsitzenden der Fraktion der SPD für die überaus kompetente Zusammenarbeit und konstatierte, dass er wahrscheinlich längst als gescheitert gelten würde, wenn gerade die versierte Fachkompetenz aus den Mehrheitsfraktionen nicht gegeben wäre. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann sagte, dass es zu Beginn seiner Amtszeit Befremdungen mit der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen gegeben habe, dass man sich im Laufe der Zeit angenähert habe und dass stetig Verbesserungen eingetreten wären, nachdem ihm klar geworden sei, dass ihm Grüne-Frauen sympathisch wären. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann erinnerte an seine Anfänge im Rat der Stadt Hannover und unterstrich, dass der mit Abstand anstrengendste Zeitraum für ihn die ehrenamtliche Ratstätigkeit, mit der Arbeit in den Fachausschüssen, den Aufsichtsräten und in Verbindung mit seinem Vollzeitjob, gewesen sei. Im Vergleich dazu sei die Position eines Dezernenten eher leicht. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann bedankte sich beim Oberbürgermeister dafür, dass dieser ihn vor zwei Jahren zur Wiederwahl vorgeschlagen habe und nun, nach langen Diskussionen, auch gehen lasse. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann berichtete, dass er in der näheren Vergangenheit viele Abende mit dem Oberbürgermeister verbracht habe, um zu analysieren, ob ein Wechsel sinnvoll sei. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann bedankte sich im Besonderen bei den MitarbeiterInnen seines Büros für die hervorragende Arbeit. Gerade in Bezug zur schwierigen Terminkoordination, da er bereits in einer Art Doppelfunktion tätig gewesen sei. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann bedankte sich bei den DezernentInnen für eine stets verbindlich gute Zusammenarbeit. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann erörterte, dass die Grußkarte von Stadträtin Rzyski mit dem Titel „Mein Lieblingstier heißt Schnitzel“ ein gutes Beispiel für das freundliche Miteinander wäre. Denn die Karte sei keineswegs Mobbingzwecken dienlich, da er Vegetarier sei, sondern sei Ausdruck des freundlich lockeren Umgangs untereinander. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann informierte darüber, dass Stadtbaurat Bodemann ihn wieder einmal übergangsweise vertreten werde und dass es ebenfalls Stadtbaurat Bodemann gewesen sei, der ihm zumindest zwei richtungsweisende Fragen mit auf den Weg gegeben habe. Die eine zum Familienzuwachs und die andere zur beruflichen Entwicklung. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann sagte, dass er inzwischen Vater und somit sehr viel gelassener geworden sei und dass die Überlegungen zur zweiten Frage mit seiner heutigen Rede in Einklang zu bringen wäre. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann mahnte, dass sich die Mitglieder des Rates der großen Verantwortung im Umgang mit den Haushaltsmitteln bewusst sein sollten. Denn jeder eingesetzte Euro sei entweder von einem Unternehmen erwirtschaftet oder von einer Privatperson hart erarbeitet worden. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann verabschiedete sich mit dem Versprechen, dass er auch weiterhin zum Wohle der Landeshauptstadt Hannover arbeiten werde.

Oberbürgermeister Schostok führte aus, dass er die Entscheidung, Herrn Prof. Dr. Marc Hansmann als Vorstandsmitglied bei Enercity vorzuschlagen, mit einem zwiespältigen Gefühl bekannt gegeben habe. Mit Herrn Prof. Dr. Hansmann verlasse ein sehr erfolgreicher und über die Grenzen Hannovers weit hinaus anerkannter Stadtkämmerer die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt. Im Rat genieße dieser großen Respekt über alle Fraktionsgrenzen hinweg. Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann habe 10 Jahre lang mit großem Erfolg die Verantwortung für die Stadtfinanzen, die Ordnungsbehörde und über einen langen Zeitraum hinweg für das Rechtsamt und die Feuerwehr übernommen. Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass der neue Arbeitgeber dankbar dafür sein könne, einen derart beruflich erfolgreichen und versierten Menschen ausgewählt zu haben. Der sehr vernünftig und überlegt mit Geld umgehe, in der Lage ist strategisch zu denken und zudem die Belange Hannovers einschätzen könne. Oberbürgermeister Schostok hob hervor, dass der überaus positive Aspekt zum Wechsel von Herrn Prof. Dr. Marc Hansmann sei, dass dem scheidenden Stadtkämmerer sehr bewusst sei, wie wichtig eine erfolgreiche Arbeit von Enercity für die Landeshauptstadt sei. Denn auch die E-Mobilität sei auf das Engste mit der Strategie und der Perspektive der Stadtwerke verbunden. Ebenso wie das Thema der klimafreundlichen Energieerzeugung und die Digitalisierung der Netze. Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass die Wehmut über einen Wechsel unter anderen auch dadurch gebremst würde, da das Haushaltsjahr 2016 mit einem zunächst nicht erwarteten Plus abschließe. Zudem sei es noch wichtiger, dass die Verwaltung, zusammen mit dem Rat der Stadt, die Finanzen für 2017 und 2018 aufgestellt und verabschiedet habe. Die Landeshauptstadt Hannover sei Dank der guten Vorbereitung des Doppelhaushaltes, der guten Diskussionen dazu im Rat und der kompetenten Begleitung durch den Stadtkämmerer bestens aufgestellt. Oberbürgermeister Schostok sagte, dass deutlich wahrzunehmen sei, unabhängig von den Votierungen, welche häufig politisch motiviert wären, dass eine ganz überwiegende Mehrheit des Rates einen positiven Konsens zum Doppelhaushalt entwickelt habe. Oberbürgermeister Schostok hob hervor, dass allein dem scheidenden Stadtkämmerer der Dank für die solide handwerkliche Arbeit und das perfekte Timing gebühre. Oberbürgermeister Schostok erinnerte daran, dass unter der Verantwortung von Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann die Haushaltskonsolidierungskonzepte VI bis IX Plus vom Rat verabschiedet worden wären und dass die vom Rat gemeinsam beschlossene Kapitalzuführung an die Deutsche Messe AG ein überaus wichtiger Meilenstein gewesen sei. Zudem hätte vor zehn Jahren niemand gedacht, wie reibungslos und professionell ein Wechsel von der haushälterischen Kameralistik zur Doppik (doppelte Buchführung in Konten) abgewickelt werden könnte. Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass die mit dem Stadtkämmerer gemeinsam erarbeitete, nachhaltige Haushaltspolitik und Investitionsstrategie der Landeshauptstadt Hannover den Bedürfnissen einer wachsenden Stadt angepasst worden wären. Den Grundgedanken mutiger zu investieren und vor dem Hintergrund einer Zehn-Jahres-Betrachtung diesen auch zu entwickeln, sei der Verdienst vom Stadtkämmerer Prof. Dr. Marc Hansmann, der dessen Entwicklung zudem in den Stadtdialog „Mein Hannover 2030“ eingepflegt habe, gewesen. Dadurch sei das größte Investitionsprogramm der Landeshauptstadt entstanden. Den Kritikern der Aufnahme von Krediten sei zu vermitteln, dass es sehr wohl klug sei, bei günstigen Zinsen und einer vorab verbindlich vereinbarten Tilgung, Kredite aufzunehmen. Oberbürgermeister Schostok führte weiter aus, dass das Ressort öffentliche Ordnung unter der Verantwortung von Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann in den vergangenen zehn Jahren enorme Entwicklungsschritte im Bereich Service und Bürgernähe getan habe. Dazu zählten unter anderen die Samstag-Öffnung im Bürgeramt Mitte, online Terminvergaben, SMS-Informationen zum Abholen von Ausweisen und Führerscheinen. Die Zusammenlegung vieler Behörden unter zukünftig einem Dach am Schützenplatz, trage ebenfalls die Handschrift von Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass man damit begonnen habe, ein Konzept zur Verbesserung der öffentlichen Ordnung für alle Plätze in Hannover, nach dem Beispiel Limmerstraße, zu entwickeln. Die Vorarbeiten dazu seien in enger Zusammenarbeit des Ordnungsdezernenten mit den verschiedensten Institutionen, wie der Polizei und anderen Landesbehörden, ergriffen worden. Ein Konzept dazu werde im Juli 2017, sowie weitergehende Maßnahmen zum Raschplatz schon vorab, vorgelegt werden. Oberbürgermeister Schostok erinnerte daran, dass Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann fünf Monate in Elternzeit gewesen sei. Das sei für den einen oder anderen vielleicht ungewöhnlich gewesen. Aber grundsätzlich habe diese Entscheidung Vorbildcharakter. Oberbürgermeister Schostok merkte abschließend an, dass die Stadtverwaltung mit Herrn Prof. Dr. Hansmann nicht nur einen überaus erfolgreichen Stadtkämmerer verliere, sondern dass gleichzeitig eine von der breiten Masse weitestgehend unbemerkte Kinderspielecke seiner Tochter in seinem bisherigen Dienstzimmer aufgelöst würde. Die Tipps vom Stadtbaurat würden zudem die Erkenntnis zulassen, dass wenn man sich unter Aufhebung der Grenzen zwischen Dienstlichem und Privatem richtig um Kinder kümmern würde, dass es dann in der Politik viel leichter fallen würde, die Zukunft aller Kinder noch intensiver in den Fokus zu nehmen.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


Für das Protokoll:


K r a m a r e k S c h o s t o k S c h ö n d u b e

stellv. Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter