Sitzung Jugendhilfeausschuss am 27.03.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 21.03.2017)
Protokoll (erschienen am 28.04.2017)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 31.03.2017

PROTOKOLL

5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 27. März 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.27 Uhr

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A Stimmberechtigte Mitglieder
Beigeordneter Hauptstein - AfD-Fraktion
als Vorsitzender
(Ratsherr Bindert) - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Ratsherr Bingemer) - FDP-Fraktion
(Herr Boes) - Diakonisches Werk Hannover
Ratsherr Borstelmann - CDU-Fraktion
Ratsfrau Dr. Carl - SDP-Fraktion
Ratsherr Döring - FDP-Fraktion
Herr Duckstein - Stadtjugendring Hannover e.V.
Ratsherr Finck - SPD-Fraktion
(Ratsfrau Gamoori) - SPD-Fraktion
Ratsherr Gast - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Ratsherr Gill) - SPD-Fraktion
(Herr Gohrbrandt) - Stadtjugendring Hannover e.V.
(Ratsfrau Jeschke) - CDU-Fraktion
Frau Karch - Stadtjugendring Hannover e.V.
Ratsherr Klapproth - CDU-Fraktion
Ratsfrau Klebe-Politze - SPD-Fraktion
(Herr Klingeberg-Behr) - Stadtjugendring Hannover e.V.
(Herr Müller-Brandes) - Diakonisches Werk Hannover e.V.
(Frau Pietsch) - Stadtjugendring Hannover e.V.
(Ratsherr Pohl) - CDU-Fraktion
(Herr Riechel-Rabe) - DRK Region Hannover e.V.
Herr Steimann - Der Paritätische Hannover
Herr Teuber - Arbeiterwohlfahrt, Region Hannover e.V.
Frau Wermke - Stadtjugendring Hannover e.V.
Frau Wilke - Caritasverband Hannover e.V.
(Beigeordnete Zaman) - SPD-Fraktion
(Ratsherr Zingler) - Die Linke und Piraten
Ratsherr Wolf - Die Linke und Piraten

B Grundmandat
(Ratsherr Böning) - Die Hannoveraner
Ratsherr Förste - Die Fraktion

C Beratende Mitglieder
(Herr Bergen) - Vertreter der evangelischen Kirche
Frau Bloch - Vertreterin der katholischen Kirche
(Frau Broßat-Warschun) - Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie
Frau David - Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch
von Mädchen (Violette)
(Herr Jantz) - Beratungsstelle mannigfaltig
(Frau Panafidina) - Vertreterin der Jüdischen Gemeinde
Herr Rohde - Stadtjugendpfleger
(Herr Rozin) - Vertreter Kita-Stadtelternrat
Frau Schnieder - Vertreterin der Kinderladen-Initiative
Hannover e.V.
(Frau Schürmann) - Sozialarbeiterin
(Frau Wessels) - Richterin
Herr Widera - Vertreter des Humanistischen Verbandes Nds.
(Frau Wittenberg) - Lehrerin

D Presse
Herr Krasselt - Neue Presse
Frau Rinas - Hannoversche Allgemeine Zeitung

E Verwaltung
Frau Bartoszak - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kommunaler Sozialdienst
Frau Brodrück - 51 ÖPR
Herr Busch - Dez. IV
Herr Cordes - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten
Herr Dienst - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten
Frau Frerking - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kinder- und Jugendarbeit
Herr Lattacz - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten
Frau Klinschpahn-Beil - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kindertagesstätten
Herr Kunze - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kommunaler Sozialdienst
Herr Maschke - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Heimverbund
Herr Rauhaus - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kindertagesstätten
Frau Rzyski - Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin
Frau Stroppe - Fachbereich Büro Oberbürgermeister,
Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Teschner - Fachbereich Jugend und Familie,
Koordination Jugendhilfeplanung


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls

3.1. über die 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.02.2017
- Öffentlicher Teil -

3.2. über die 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.02.2017
- Öffentlicher Teil -

4. Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 03.03.2017

5. Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zum Verbot aller gesundheitsgefährdenden Alltagsdrogen
(Drucks. Nr. 0656/2017 mit 1 Anlage)

6. Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis
(Drucks. Nr. 0663/2017)

6.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0663/2017: Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis
(Drucks. Nr. 0814/2017)

7. Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung einer Informations- und Präventionsstelle zum Cannabiskonsum
(Drucks. Nr. 0664/2017)

8. Broschüre 'Kooperationsvereinbarung zwischen den Grundschulen in Hannover und dem Fachbereich Jugend und Familie - Kommunaler Sozialdienst - der Landeshauptstadt Hannover'
(Informationsdrucks. Nr. 0448/2017 mit 1 Anlage)

9. Auswertung der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2016 – 31.12.2016
(Informationsdrucks. Nr. 0708/2017 mit 2 Anlagen)

10. Neufassung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 0423/2017 mit 2 Anlagen)

10.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0423/2017: Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 0813/2017)

11. Bericht der Dezernentin


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.

Beigeordneter Hauptstein wies auf die beiden als Tischvorlage nachgereichten Änderungsanträge der Gruppe DIE LINKE. und Piraten mit den Drucksachennummern 0813/2017 und 0814/2017 hin.

Ratsherr Gast zog TOP 5, Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zum Verbot aller gesundheitsgefährdenden Alltagsdrogen (Drucks. Nr. 0656/2017 mit 1 Anlage), TOP 6, Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis
(Drucks. Nr. 0663/2017), TOP 6.1, Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0663/2017: Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis (Drucks. Nr. 0814/2017) sowie TOP 7, Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung einer Informations- und Präventionsstelle zum Cannabiskonsum (Drucks. Nr. 0664/2017) in die Fraktionen.

Der Jugendhilfeausschuss genehmigte einstimmig die Tagesordnung in der vom Beigeordneten Hauptstein vorgetragenen geänderten Fassung.



TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

- keine Fragen –



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls


TOP 3.1.
über die 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.02.2017 - Öffentlicher Teil -

Ratsherr Gast merkte an, dass das Protokoll zu TOP 4.1.35 ein wenig einseitig formuliert wurde und dass die Debattenbeiträge, außer von Ratsherr Wruck und vom Beigeordneten Hauptstein, sehr stark verkürzt wurden und bat darum, dass seine gestellte Frage, was der Antragsteller gegen Gewaltprävention habe und die Antwort, dass er nichts dagegen habe und die Entgegnung darauf von Ratsherrn Gast, dass es nicht glaubwürdig sei, dass er an dieser Stelle Mittel kürzen wolle, Aufnahme ins Protokoll finde.
Der Jugendhilfeausschuss genehmigte daraufhin mit den Änderungen bei 2 Enthaltungen den öffentlichen Teil des Protokolls über seine 3. Sitzung am 07.02.2017.



TOP 3.2.
über die 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.02.2017 - Öffentlicher Teil -
Der Jugendhilfeausschuss genehmigte bei 4 Enthaltungen den öffentlichen Teil des Protokolls über seine 4. Sitzung am 27.02.2017.



TOP 4.
Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 03.03.2017

Ratsfrau Dr. Carl gab einen kurzen Bericht über den Sitzungsverlauf.



TOP 5.
Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zum Verbot aller gesundheitsgefährdenden Alltagsdrogen (Drucks. Nr. 0656/2017 mit 1 Anlage)

- von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen -



TOP 6.
Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis (Drucks. Nr. 0663/2017)

- von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen -



TOP 6.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0663/2017: Einrichtung eines Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis (Drucks. Nr. 0814/2017)

- von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen -



TOP 7.
Antrag der Fraktion "Die FRAKTION" zur Einrichtung einer Informations- und Präventionsstelle zum Cannabiskonsum (Drucks. Nr. 0664/2017)

- von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen -



TOP 8.
Broschüre 'Kooperationsvereinbarung zwischen den Grundschulen in Hannover und dem Fachbereich Jugend und Familie - Kommunaler Sozialdienst - der Landeshauptstadt Hannover' (Informationsdrucks. Nr. 0448/2017 mit 1 Anlage)

Herr Kunze berichtete zur Broschüre „Kooperationsvereinbarung zwischen den Grundschulen in Hannover und dem Fachbereich Jugend und Familie - Kommunaler Sozialdienst - der Landeshauptstadt Hannover“ und wies darauf hin, dass die Broschüre im Intranet und Internet eingestellt sowie allen Kooperationspartnern als Datei zur Verfügung gestellt wurde und man mit den einzelnen Grundschulen in den Stadtbezirken in Austausch hierzu gehen werde.

Ratsherr Klapproth fragte nach, ob evaluiert werde, ob der Kooperationsvertrag mit den Verbesserungen, die an bestimmten Stellschrauben angesetzt wurden, so greife wie gehofft und ob ein entsprechender Bericht darüber vorgesehen sei. Wenn dies nicht geplant sei, würde er es sich wünschen.

Herr Teuber bedankte sich für die gelungene Broschüre und dass diese gerade für Menschen, die nicht so oft mit Kindeswohlgefährdung zu tun hätten, eine gute Orientierung sei.

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 0448/2017 zur Kenntnis genommen habe.



TOP 9.
Auswertung der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2016 – 31.12.2016 (Informationsdrucks. Nr. 0708/2017 mit 2 Anlagen)

Frau Bartoszak referierte zur Auswertung der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2016.

Auf die Frage von Ratsherrn Klapproth, welche Fragen im Kontext Schule erörtert wurden und ob es in Themen wie Gewaltschutz oder Missbrauchsfälle hineinginge oder was Lehrer die Fachberatung fragen würden, antwortete Frau Bartoszak, dass sich lediglich die Hälfte oder auch weniger auf gemeldete Kinderschutzfälle beziehen würde. Die Lehrer hätten Nachfragen zu Ihrer Wahrnehmung oder zu Auffälligkeiten und wie ihre Wahrnehmung zu verstehen oder einzuschätzen sei und ob mit den eigenen Bordmitteln etwas verändert werden könne. Es würden die nächsten Handlungsschritte besprochen werden.

Ratsherr Gast äußerte, dass in der Abbildung unter 2.12 getroffene Feststellungen genannt wurden. Ein besonderer Anstieg sei bei Vernachlässigung und körperlicher Gewalt festgestellt worden. Er fragte, ob dies innerhalb einer normalen Schwankung liege oder ein Trend festzustellen sei und ob es Erklärungen für einen Trend, sollte es ihn geben, gäbe.

Frau Bartoszak erklärte, dass von keinem Trend ausgegangen werde.

Ratsherr Finck fragte nach den Beratungsmöglichkeiten der Lehrer in den Schulen und ob es hier neben der telefonischen Beratung auch ähnliche Einrichtungen mit Hilfsangebote in der Schule gebe.

Frau Rzyski erklärte, dass die Situation von der jeweiligen Schule abhängig sei. Sofern Sozialarbeiter an den Schulen tätig seien, könnten diese auch mit den Eltern ins Gespräch gehen. In den Schulen seien derartige Beratungsstellen, die dafür ausgebildet und ausgestattet seien, nicht vorhanden. Damit die Lehrkräfte den Kindern und der Familie professionell helfen könnten, sei es sinnvoll, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, anstatt selbst abschließend zu beraten, da die Nähe der Lehrkräfte zu den Kindern und der Familie eine andere sei, so dass die Beratung schwieriger sei. Daher wäre die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen der richtige und sinnvolle Weg.

Ratsherr Borstelmann wies darauf hin, dass es für die Schulen die Möglichkeit gebe, sich an den psychologischen Dienst zu wenden und auch andere Personen hinzuzuziehen.

Herr Teuber fragte nach, ob auch die Fälle, die in der Interventionskette bei Jugendhilfeträgern schon im Vorfeld erledigt seien oder nur die Fälle, die in der Fachstelle angekommen seien, erfasst wurden. Einrichtungen wie Kitas würden diese Fälle direkt an das Jugendamt melden. In der Statistik seien über 180 Fälle aufgeführt und es stelle sich die Frage, ob hier eine vollständige Erfassung vorliege oder es noch andere Fälle gäbe.

Herr Kunze antwortete, dass es sich ausschließlich um die Fälle handele, die über das Telefon der Fachberatung im Fachbereich eingegangen seien und es sich ebenso um eine anonymisierte Beratung in Einzelfällen handele. Die Anzahl der Gesamtkinderschutzfälle, die gemeldet wurden, beliefe sich im Jahr 2016 auf 1372 Fälle. Dies seien nicht alles Fälle gewesen, wo es sich um eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung gehandelt habe, sondern es seien Fälle gewesen, denen nachgegangen wurde. Bei ca. 142 Fällen musste interveniert werden, unter Umständen mit Herausnahmen. Bei ca. 300 Einzelfällen habe es ein erweitertes Beratungsangebot für eine Familie gegeben, was aber nicht primär das Thema Kinderschutz, sondern andere Themen dieser Familie zum Inhalt hatte. Für die Verwaltung sei es wichtig, ein breites Angebot des Zugangs zu Familien zu haben und dies nicht vor dem Hintergrund, die Kinder herauszunehmen oder dass es kindewohlgefährdendes Verhalten gebe. Man nehme aber an, dass es irgendetwas in der Familie gäbe, wo ggf. der Fachbereich unterstützen oder an andere Stellen vermitteln könne.
Herr Kunze kündigte an, dass in der nächsten Sitzung eine gesammelte Drucksache zum Kinderschutz in den Ausschuss eingebracht werde.

Auf die Frage von Ratsfrau Dr. Carl zur Abbildung unter 2.5 und des signifikanten gestiegenen Beratungsbedarfs in Grundschulen, ob eine Tendenz zu erkennen sei oder dies mit dem Ganztag zusammenhänge, antwortete Frau Bartoszak, dass in den Grundschulen die Kinder mehr Nähe zu den Lehrern hätten und die Aufmerksamkeit für die Kinder etwas erhöhter sei. Man arbeite im Kommunalen Sozialdienst grundsätzlich mit den Grundschulen eng zusammen, u.a. in der Kooperation mit den „Runden Tischen“, so dass die Schulen sehr sensibilisiert seien, wenn es um das Wohl der Kinder speziell in den Grundschulen ginge.

Frau Rzyski ergänzte hierzu, dass es eine Rolle auch bei der Aushandlung der Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen spiele, dass die Schulen aufmerksamer und besser informiert seien und sich eher beraten ließen.

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 0708/2017 zur Kenntnis genommen habe.



TOP 10.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0423/2017: Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 0813/2017)

Ratsherr Wolf begründete den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE. und Piraten und bat um Zustimmung durch die Ausschussmitglieder.

Ratsherr Klapproth stellte eine Frage zur Sachaufklärung zum Bildungs- und Teilhabepaket. Er sehe es nicht als Konkurrenz zum HannoverAktivPass, sondern als eine Ergänzung an. Er fragte nach, ob es bei der Verwaltung Erkenntnisse gäbe, dass das BuT (Bildungs- und Teilhabepaket) insoweit auch genutzt werde; wenn ja, in welcher Höhe. Gäbe es Zuschüsse, könne das Essengeld komplett ersetzt werden und ob die Zuschüsse an diese Menschen, die von den Linken und Piraten beschrieben werden, auch an diese geflossen seien.

Herr Rauhaus erwiderte, dass die Bezuschussung des Essengeldes in Kindertagesstätten kein Bestandteil des BuT-Vertrages sei, so dass diese Eltern leider nicht in den Genuss kommen würden; im Gegensatz zum Essen, welches in der Schule verabreicht werde.

Ratsherr Förste erklärte, dass seine Fraktion diesen Antrag durchaus für unterstützenswert halte. Niemand sollte eigentlich Essengeld bezahlen müssen. Für viele Familien sei es aufgrund der sozialen Lage schwierig, auch nur wenig Geld aufzubringen. Die Stadt und auch die politischen Parteien könnten sich einen Ruck geben. Wenn einkommensschwache Familien für ihr Kind kein Essengeld bezahlen müssten, würde die Stadt nicht Pleite gehen und Hannover sei wohlhabend genug, sich dies leisten zu können.

Ratsherr Döring merkt an, dass bereits im Jahr 2006 die Einführung des Essengeldes intensiv im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes diskutiert wurde und wies darauf hin, dass diejenigen, die Kinder versorgten und keine Einkünfte hätten, eine zusätzliche Unterstützung nach dem SGB für diese Kinder erhielten. Diese Unterstützung erfolge, um die Kinder ausreichend und angemessen zu ernähren. Es stelle sich die Frage, ob diejenigen, die ihre Kinder nicht in eine Betreuung geben und aus den erhaltenen Regelsätzen für die Kinder Mittagessen kochten, schlechter gestellt seien, als diejenigen Familien, die ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen geben und das Essen frei Haus geliefert werde. Die Frage, ob die Familie das Kind zuhause bekoche oder das Kind in eine städt. Einrichtung gebe, um es dort bekochen zu lassen, sei in dieser Frage irrelevant. Aus der Sicht seiner Fraktion und der seinerzeitigen Ratsmehrheiten sei es nicht vernünftig, an dieser Stelle in der Kita eine neue Bedarfsprüfung durchzuführen. Man mache die Bedarfsprüfung am Gesamteinkommen fest und deshalb habe man so eine hohe Zahl an Nichtzahlern, man befreie eher an der Betreuungsgebühr, da das Essen immer in der Kita oder zuhause stattfinde. Die Frage sei, wo eine Bedarfsprüfung ansetze. Nach dem föderalen Staatsaufbau sei die Frage, ob jemand staatliche Hilfe bekomme über das SGB geregelt und am Ende sei Kinder- und Jugendhilfe eine öffentliche Dienstleistung, die gerne erbracht werde und notwendig sei. Es gebe keinen Grund, dass diejenigen, die ihre Kinder gebührenfrei in Kindertageseinrichtungen betreuen ließen, am Ende eine Entlastung bekämen, gegenüber denjenigen, die ihre Kinder nicht betreuen ließen und zuhause bekochen würden. Eine solche Ausnahmeregelung sei aus Sicht seiner Fraktion nicht vertretbar. Es gebe eine großzügige Regelung, die viele Eltern insgesamt von den Gebühren befreie, aber es mache keinen Sinn, an der Essenfrage jetzt die soziale Frage zu stellen, dieses ginge am Thema vorbei.

Herr Rauhaus differenzierte seine vorherige Aussage zum Essengeld dahingehend, dass es für die Kindertagesbetreuung die Möglichkeiten der Ermäßigung auf Antrag nach BuT auf 16 Euro gebe, lediglich für die Kinder im Hort einer Kindertagesstätte gelte dies nicht.

Ratsherr Borstelmann fragte nach, ob das Geld, das Eltern für ihre Kinder für das Essen bekämen, auch bei diesen ankomme. Wenn die Kinder im Kindergarten oder in der Schule das Essen nicht erhielten, weil die Eltern nicht dazu in der Lage seien, dies an die Kinder weiterzugeben, hätte man dasselbe Problem. Der Bedarf müsse nicht geklärt werden. Es gelte für den HannoverAktivPass und den festzustellen sei nicht besonders aufwendig oder ein großer Verwaltungsaufwand.
BuT fördere nach Ansicht von Ratsherrn Borstelmann auch Mittagessen an Hort, Kitas und Schulen. Bei Beantragung könnte man die 16 Euro diesen Kindern zu Gute kommen lassen. Es wären dann keine Millionen mehr, sondern einige Tausend Euro bezogen auf die vorherigen Aussagen von Ratsherrn Döring.

Herr Rauhaus erklärte, das die Region Hannover eine Zeitlang das Essengeld für Hortkinder aus einem Sonderprogramm bezuschusst habe, welches jedoch nun ausgelaufen sei.

Zu den Aussagen von Ratsherrn Döring äußerte Ratsherr Förste, dass der Hartz IV-Regelsatz für eine gesunde Ernährung nicht ausreiche. Das Argument, dass Familien im Hort bessergestellt würden, wäre aus seiner Sicht nicht so entscheidend, da im Hort auch eine gute Erziehung gewährleistet würde. Blieben sie im Gegenteil zuhause und hätte man eine negative Steuerungswirkung, wenn die Personen, die sich das Kitaessengeld nicht leisten könnten, die Kinder zuhause ließen.

Frau Rzyski stellte klar, dass alle Kinder, die ganztags im Kindergarten seien, am Essen teilnehmen würden, im Gegensatz zum Ganztag an der Schule. Hier entschieden die Eltern, ob die Kinder am Mensaessen teilnehmen würden oder nicht, im Kita- oder Hortbereich sei dies anders geregelt.

Ratsherr Döring führte aus, dass der Kindergarten-/Hortbesuch in Deutschland nicht verpflichtend sei. Sofern es eine freiwillige Entscheidung der Eltern sei, sollte man nicht den Eindruck erwecken, dass die Politik es besser wüsste, dass für dieses eine Kind diese Eltern die richtige Entscheidung getroffen hätten. Er maße sich dies nicht an. Er sei sehr dafür, so viele Betreuungsangebote in einer Stadt zu schaffen, damit diejenigen, die ihre Kinder betreut wissen wollen, auch Zugang zu den Betreuungseinrichtungen erhielten. Nur weil sich Eltern dagegen entschieden, ihr Kind ganztags oder überhaupt betreuen zu lassen, seien sie nicht die schlechteren Eltern. Diesen Zungenschlag dürfte die Debatte nicht bekommen. Die Inanspruchnahme sei in Deutschland immer noch Sache der Eltern, sofern keine Kindergarten- oder Betreuungspflicht eingeführt werde.

Ratsherr Wolf ergänzte, dass das Essengeld damals ausschließlich zur Haushaltskonsolidierung eingeführt wurde.

Herr Teuber merkte an, dass es eine Lücke gebe, dass Hortkinder, die ihr Essen im Hort einnehmen, keinen Zuschuss erhielten. Viele anderen Kommunen hätten dies auf der unteren Ebene geregelt, was für Hannover noch nicht zutreffe, man stehe jedoch hierzu in der Diskussion mit dem Fachbereich, es betreffe nur einige wenige Kinder. Der Kriterienhintergrund für den HannoverAktivPass sei ein anderer als in der Beitragsbemessung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket und deshalb könnten die Wohlfahrtspflegeverbände nicht zustimmen. Wenn der Antrag gewesen wäre, das Bildungs- und Teilhabepakt auf null zu setzen, würde man an dieser Stelle zustimmen.

Ratsherr Klapproth äußerte, dass er ein Problem mit der Ausschließlichkeit im Antrag habe. Er hätte gern ein Spiel zwischen BuT-Geldern und HannoverAktivPass. Vielleicht könne man den Antrag entsprechend so umformulieren, dass wenn keine BuT-Gelder fließen würden, man sich auf den HannoverAktivPass zurückziehen könne. Grundsätzlich würde in Hannover viel Geld für Dinge ausgegeben werden, wo konsolidiert werden könne oder solle. Aber da, wo die schwächsten Glieder seien – nämlich unsere Kinder -, die kein Geld hätten, nicht ordentlich zu Essen bekämen und sich von Chips ernährten, dürften darunter nicht leiden. Seine Fraktion sei in der Zwickmühle, ob man diesem Antrag so zustimmen könne, grundsätzlich sei es eine gute Idee.

Ratsfrau Klebe-Politze ging auf die Äußerungen von Ratsherr Klapproth ein und wies darauf hin, dass bei den Kindern, die die Chipstüten hätten, die Eltern nicht in der Lage seien, ein Brot zu schmieren und andere Probleme in den Strukturen hätten und es nicht mit dem Essengeld zusammenhänge.

Frau Rzyski erklärte, dass sie irritiert sei, die Entgeltordnung hier in Teilen neu zu diskutieren. Die Entgeltordnung wurde inhaltlich im November 2015 bereits beschlossen, es fand lediglich eine redaktionelle Überarbeitung der Satzung statt. Man benötige eine Satzung, um die Beiträge, die beschlossen wurden, erheben zu können. Man sei nicht mit dieser Vorlage angetreten, vom Grundsatz her über die Kitabeiträge zu diskutieren, sondern um die Satzung zu beschließen. Sie wies auf die Präsentation von Herrn Cordes hin.

Der Jugendhilfeausschuss empfahl mit 5 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen, folgenden Antrag abzulehnen:
Die Entgeltregelung (Anlage 1 der Drucksache) wird in § 9 („Essengeld“)
dahingehend geändert, dass Eltern oder Elternteile, die den
HannoverAktivPass besitzen, für ihre Kinder grundsätzlich kein Essengeld
entrichten müssen.
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)



TOP 10.
Neufassung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen (Drucks. Nr. 0423/2017 mit 2 Anlagen)

Herr Cordes berichtete zur Neufassung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen anhand einer Präsentation (s. Anlage).

Herr Teuber merkte an, dass schon einmal über die Beitragsstaffel entschieden wurde und sich die Wohlfahrtsverbände sehr schwer getan hatten, dieser zuzustimmen. Es sei eine deutliche Verbesserung zu der alten Staffel mit einer größeren Gerechtigkeit festzustellen. Man dürfe nicht vergessen, dass die höheren Einkommen auch zusätzlich eine größere Steuerabschreibung geltend machen könnten; Kinderbetreuungskosten seien steuermäßig einsetzbar. Nach wie vor werde eine beitragsfreie Kindertagesstätte gefordert und er hoffe, dass die Landesregierung in die Kosten eintreten werde; als Kommune sei dies schwer zu machen. Man müsse beachten, dass es zurzeit einen großen Bereich in der Verwaltung gebe, der diese Beiträge zu berechnen habe. Es seien ca. 21 Mio. Euro und 6 Mio. Euro gingen davon in die Verwaltung, die man brauche, um dies zu verwalten.

Ratsherr Finck bedankte sich bei der Verwaltung für die Visualisierung durch die Präsentation. Aus Sicht seiner Fraktion habe man mit der Neustaffelung der Entgeltregelung gezeigt, dass diese sozial ausgeglichen sei. Aus Sicht der Sozialdemokratie sei frühkindliche Bildung das A und O; es schaffe Chancengleichheit, die Vereinbarkeit und Familie und Beruf und auch gesellschaftliche Integration. Man brauche zurzeit noch diese Entgelte der Eltern, aber man wolle auf Landesebene die Beitragsfreiheit durchsetzen, was nicht sofort umgesetzt werden könne. Dieses würde landesweit 300 Mio. Euro im Jahr kosten und in Hannover 24 Mio. Euro. Dies wäre politisch nicht umsetzbar. Was die AfD in der letzten Ratssitzung hervorgebracht habe, wäre ein Kahlschlag im Jugendbereich und in anderen Bereichen gewesen und in keinerlei Interesse der Eltern in Hannover. Man stehe hinter der Entscheidung aus 2015 und hoffe gleichzeitig, dass mit der Entwicklung auf Landesebene die Beitragsfreiheit mittelfristig eingeführt werde.

Beigeordneter Hauptstein erwiderte auf die Aussage von Ratsherrn Finck, dass seine zuvor getätigte Äußerung, dass das, was von der AfD beantragt wurde, nicht im Interesse aller Eltern dieser Stadt gewesen sei, sehr mutig gewesen sei. Es gebe auch Eltern, die die AfD gewählt haben und nicht nur kinderlose Menschen. Man müsse sich entscheiden, ob man gewisse ideologische Projekte in dieser Art fördern möchte oder sich für Kinder und Eltern in dieser Stadt einsetze. Seine Fraktion werde dieser Drucksache nicht zustimmen, da man gegen die Entgeltregelung generell sei und werde alles ablehnen, was damit zusammenhänge, außer es würde sich herausstellen, dass Änderungen geplant seien, die dann das Elternentgelt verringern oder abschaffen würden.

Ratsherr Döring äußerte, dass er immer noch überrascht gewesen sei, dass man sich 5 Beitragsstaffelstufen auch in der neuen Form für 14 bzw. 15 % der Betroffenen leiste. Eine der Anforderungen von 2015 sei eine Reduzierung des Verwaltungsaufkommens gewesen. Die Ausdifferenzierung zwischen denjenigen, die den Höchstsatz erreichten (2 Stufen), denjenigen, die nichts bezahlen müssten (47 %) und für die ganz kleine Gruppe dazwischen, würde es 5 unterschiedliche Stufen mit 5 unterschiedlichen Einkommensgrenzen und 5 unterschiedlichen Preisen geben. Hier sehe er noch Potential, die Staffelung schlanker zu gestalten. Man dürfe in der öffentlichen Darstellung nicht vergessen, dass die Einkommensgrenzenfindung, die man für diese Stadt im Vergleich mit anderen Städten verwende, zu einer hohen Anzahl an befreiten Eltern führe und es müsse anderer Stelle kompensiert werden, was bei den Gutverdienern getan werde. Die Zahlen seien eindrucksvoll gewesen: 170 Mio. Euro insgesamt Aufwand im städtischen Haushalt zu 25 Mio. Euro Einnahmen aus Elternbeiträgen. Man könne dann sagen, dass man auf die 25 Mio. Euro auch verzichten könne. Man könne aber auch sagen, dass es ein Gewicht von öffentlichem Mitteleinsatz von allen Steuerzahlern der Stadt gegenüber dem Teil sei, den die unmittelbaren Nutzer dieser Einrichtungen entrichten müssen. Dies sei die große gesellschaftspolitische Geschichte, die hervorgehoben werden müsse. Es sei kein Grabenkampf mehr, ob Kinderbetreuung Privatvergnügen sei oder nicht, sondern es sei gesellschaftspolitisch anerkannt als eine wichtige Bildungsphase vor der Schule oder während der Schulzeit. Eine Kommune dürfe sich nicht überfordern, wenn das Landerecht so komme und es im städtischen Haushalt voll ausgeglichen würde, würde niemand dagegen sein.

Ratsherr Gast äußerte, dass die neue Staffelung sozialer als die alte Entgeltstaffel sei und man froh darüber wäre, wenn das Land entsprechend kostenlose Kitaplätze ermöglichen würde. Dasselbe aus kommunalen Mitteln zu gestalten, wie in den Vorstellungen der AfD, könne man nicht realisieren. Es sei sehr wichtig als kommunale Vertreter darauf zu drängen, dass die Erstattung auch die Kosten vollständig decke, da man nicht an der Qualität sparen wolle.

Ratsherr Borstelmann bat darum, dass die Präsentation dem Protokoll beigefügt werde (s. Anlage).
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 13 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
dass ab dem 1.8.2017 für Verträge über die Betreuung in städtischen
Kindertageseinrichtungen die als Anlage 1 beigefügte neu gefasste Entgeltregelung Anwendung findet.
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 11.
Bericht der Dezernentin

Frau Rzyski informierte die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses darüber, dass als neues stellvertretenes Mitglied für die Jugendverbände in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung Herr Sergej Gohrbandt vom Jugendferienwerk Hannover e.V. vertreten sein wird.

Herr Rauhaus berichtete anschließend, dass die Kindertagesstätte Wiedenlohe 52 – eine von Anfang an geplante, temporäre städtische Einrichtung - zum 31.07.2017 schließen werde. Die Betreuungszahlen seien massiv zurückgegangen. Der Mietvertrag des Objektes laufe aus, so dass man aufgrund der Bevölkerungsstruktur sich dazu in der Lage gesehen habe, diese Einrichtung zu schließen. Alle Eltern seien rechtzeitig informiert und an andere Kindertagesstätten im näheren Umfeld vermittelt worden. Die Schließung der Einrichtung sei ebenfalls ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.

Ratsherr Gast berichtete, dass die Mitglieder vom Jugendtreff GoHin angeschrieben wurden und fragte nach dem neuesten Sachstand bzgl. der Umsetzung, dass der Träger bei der Findung eines neuen Standortes unterstützt werden solle.

Frau Rzyski berichtete, dass sie mit dem Träger einen Stadtrundgang unternommen und ein Grundstück gesehen habe, welches geeignet sein könnte. Die Verwaltung ließe gerade prüfen, ob dort die Möglichkeit bestehe, ein kleines Jugendzentrum einzurichten. Die KollegInnen des kleinen Jugendtreffs seien sehr motiviert und möchten gern mit den Jugendlichen gemeinsam planen. Bei Neuigkeiten zum Sachstand würde hierzu im Ausschuss berichtet werden.

Frau Rzyski wies darauf hin, dass Herr Rauhaus zum 1.4. als neuer Bereichsleiter Schulplanung und Pädagogik in den Fachbereich Schule wechseln werde und stellte Frau Klinschpahn-Beil als neue Bereichsleiterin Kindertagesstätten vor.

Herr Teuber bedankte sich im Namen der Wohlfahrtspflegeverbände bei Herrn Rauhaus für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.

Beigeordneter Hauptstein wünschte Herrn Rauhaus auch im Namen aller Mitglieder viel Freude und Erfolg für die neuen Aufgaben und man freue sich auf die Zusammenarbeit mit Frau Klinschpahn-Beil in neuer Funktion.



Beigeordneter Hauptstein bedankte sich bei den Anwesenden und schloss die Sitzung um
16.27 Uhr.

(Rzyski) (Fritz)
Stadträtin für das Protokoll