Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 06.03.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 24.02.2017)
1. Nachtrag (erschienen am 02.03.2017)
Protokoll (erschienen am 10.05.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 - Datum 10.04.2017

PROTOKOLL

4. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 6. März 2017,
Kulturhaus Hainholz (Saal), Voltmerstr. 36, 30165 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.30 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Abend (SPD)
Bezirksratsfrau Bergen (CDU)
(Bezirksratsherr Grote) (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. rer. nat. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Klippert (Die Partei)
Bezirksratsfrau Meyer (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsherr Ricken (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Seinsch (DIE LINKE.)
Bezikrsratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau von Werder (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Förste (Die Partei)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung:
Herr Zapke FB Sport- und Bäder
Frau Heitsch Bezirksmanagement
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung

Presse:
HAZ Frau Hilbig




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.01.2017
(öffentlicher Teil)

4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

4.1. Bericht über die Klausurtagung

5. S A N I E R U N G

5.1. Bericht aus der Sanierungskommission

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Satzungsbeschluss zur Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Hainholz
(Drucks. Nr. 0469/2017 mit 2 Anlagen)

6.1.2. Sanierung der Wasseraufbereitungsanlage des Hainhölzer Bades
(Drucks. Nr. 0567/2017 mit 2 Anlagen)

7. A N F R A G E N

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Ladenzeile, Hartungstr. 11 – Vinnhorst
Bebauungsplan 858
(Drucks. Nr. 15-0454/2017)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Weitere Entwicklung des Hauptgüterbahnhofs Hannover
(Drucks. Nr. 15-0445/2017)

7.2.2. Stadtbezirksportal auf www.hannover.de
(Drucks. Nr. 15-0444/2017)

7.2.3. Geruchsbelästigung im Bereich Hannover -Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0443/2017)

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

8.1.1. Einrichtung einer Fahrradstraße ab "An der Lutherkirche" (Ecke Engelbosteler Damm) über Schaufelderstraße bis Ecke Schneiderberg
(Drucks. Nr. 15-0508/2017)

8.1.3.2. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0101/2017, Perspektivische Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße
(Drucks. Nr. 15-0621/2017)

8.1.3.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0101/2017 zur perspektivischen Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße
(Drucks. Nr. 15-0505/2017)

8.1.3. Perspektivische Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße
(Drucks. Nr. 15-0101/2017)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Bau der Flüchtlingsunterkunft "Alt Vinnhorst II"
(Drucks. Nr. 15-0338/2017)

8.2.2. Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVo gegen unzumutbare Beieinträchtigungen durch Lastkraftwagen in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0507/2017)

9. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-0585/2017)

10. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.01.2017 (nichtöffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 2 war Bezirksratsherr Huneke Berichterstatter. Zu TOP 6.1.2. hat es eine Nachreiche gegeben, TOP 8.1.2. wurde zurückgezogen. Weiterhin lag ein Änderungsantrag von Ratsherrn Klippert (Die Partei) zu Drucks. Nr. 0101/2017 vor. Dieser wird als TOP 8.1.3.2. auf die Tagesordnung genommen. Zu TOP 9 lag eine Tischvorlage vor. Es lag ein Dringlichkeitsantrag bezüglich der Straßenbenennung einer neuen Straße in der Nordstadt vor.
Zunächst ließ Bezirksbürgermeisterin Geschke über die Dringlichkeit abstimmen. Mit 12 Stimmen dafür, wurde die erforderliche 2/3 Mehrheit nicht erreicht.
Der Antrag wird in der nächsten Sitzung am 08.05.2017 regulär beraten. Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Geschke über die Tagesordnung abstimmen, diese wurde mit den festgelegten Änderungen einstimmig beschlossen.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Wurde von 19.15 Uhr bis 19.20 Uhr durchgeführt.
Ein Anwohner sagte, dass Fahrradwegschild am Radweg Voltmerstraße müsse wieder aufgestellt werden. Ein Anwohner fragte nach dem Ergebnis des im September 2016 beschlossenen Antrages bezüglich der Aufpflasterung an der Niederaue /Sadebuschstraße.
Bezirksbürgermeisterin Geschke verlas die Entscheidung zu Drucks. Nr. 15-1722/2016 und sagte, ggfs. werde diese Thematik in einer der nächsten Sitzungen noch einmal aufgegriffen werden.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.01.2017 (öffentlicher Teil)
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 4.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 4.1.
Bericht über die Klausurtagung
Frau Neveling berichtete über die Klausurtagung am 15.02.2017. Im Rahmen der Tagung gab Frau Heitsch einen Überblick über die Gründung und Arbeit der Integrationsbeiräte sowie über die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von integrativen Projekten und Maßnahmen. Weiterhin erfolgte ein Rückblick auf Aktivitäten und die in den letzten Jahren geförderten Projekte. Man habe Informationen, Fakten und Zahlen rund um das Thema Flüchtlinge erhalten. Auch das Thema Arbeitsmigranten stehe auf der Agenda für 2017. Ebenso wolle sich der Integrationsbeirat inhaltlich zum Thema Roma im Burgweg positionieren. Die Initiierung der Nachbarschaftskreise rund um die neuen Flüchtlingsunterkünfte in der Nordstadt und Vinnhorst werde als gelungen und wichtig erachtet. Aktuell werde ein Stadtplan für Flüchtlinge erarbeitet. In Bezug auf die Helmkestraße sei eine Infoveranstaltung geplant. Generell wurde festgestellt, dass der Bekanntheitsgrad dieses Gremiums verbesserungsfähig sei.

TOP 5.
S A N I E R U N G

TOP 5.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Herr Winter gab einen kurzen Bericht aus der Sanierungskommission vom 01.02.2017. U.a. habe der Fachbereich Tiefbau ausführlich die Umplanung der Fenskestraße vorgestellt. Die Straße befinde sich in einem schlechten Zustand und werde baulich angefasst.
Weiterhin seien aus Mitteln des Quartierfonds 2000,00 € für das Projekt "Hainholz macht auf" bewilligt worden.

TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Satzungsbeschluss zur Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Hainholz
(Drucks. Nr. 0469/2017 mit 2 Anlagen)
Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 0469/2017 zur Abstimmung auf.

Der Bezirksrat beschloss einstimmig:
Gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 NKomVG wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hainholz vom 05.12.2001, erweitert, mit Bekanntmachung vom 02.09.2010, um das in dem Kartenausschnitt der Anlage 1 näher bezeichnete Teilgebiet erweitert.

TOP 6.1.2.
Sanierung der Wasseraufbereitungsanlage des Hainhölzer Bades
(Drucks. Nr. 0567/2017 mit 2 Anlagen)
Herr Zapke vom FB Sport und Bäder berichtete zur vorliegenden Drucksache.
Laut vorgelegter Kostenberechnung ergebe sich ein Sanierungsvolumen von rund 974,000 € - ohne Sicherheitsaufschlag. Das technische Ausfallrisiko werde mit jedem Jahr größer. Die diesjährige Öffnung des Bades erfolge in der Zeit vom 20.05.2017 bis 20.08.2017, danach werde mit der Baumaßnahme begonnen.

Ratsherr Klapproth sagte, bedauerlicherweise sei der Park im letzten Jahr nicht geöffnet worden, er konnte nicht genutzt werden, obwohl das Bad nicht geöffnet war.
Bezirksratsherr Winter würde eine stabile Öffnung des Bades begrüßen. Er fragte, wieso der Wunsch, die Öffnungszeiten (in Bezug auf die Tagesöffnungen) zu verlängern, nicht aufgegriffen worden sei.
Ratsherr Förste sagte, die Sportverwaltung leiste eigentlich gute Arbeit.
Er fragte nach der Höhe der Streitsumme und welche Einnahmen die Stadt Hannover bei einem positiven Ausgang des Prozesses zu erwarten habe.
Ratherr Nicholls sagte, es sei im Sommer lange hell, aber man habe einen zeitlich sehr begrenzten Zeitraum, um nach der Arbeit schwimmen zu gehen. Er sprach sich ebenfalls für längere Tagesöffnungszeiten aus. Dies wäre für die Einwohner und die Einnahmesituation sehr von Vorteil.
Bezirksratsfrau Bergen fragte, ob der Gewerkehersteller eine Garantie für den Zeitpunkt der Fertigstellung abgebe. Herr Zapke verwies auf die normale Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und sagte im Hinblick auf die pünktliche Fertigstellung, dass man damit rechne, sofern der Beginn der Maßnahmen nach Plan erfolgen könne.
Zu den gestellten Fragen wurden folgende Antworten nachgeliefert:

1. Parkschließung. Die Verwaltung wird gebeten, in jedem Fall zu gewährleisten, dass der Park im Sommer geöffnet wird.
Im Jahr 2016 wurde die Parköffnung nicht vergessen. Durch einen technischen Schaden im Bereich der Umwälzpumpen wurde entschieden, dass Bad in der Saison 2016 nicht in Betrieb zu nehmen. Da im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten das Beckenwasser abgelassen wurde, entstand ein Sicherheitsrisiko im Bereich der Absturzkante am Beckenrand. Es wurde daraufhin entschieden, den Park in den Sommermonaten 2016 nicht für die Öffentlichkeit freizugeben.
2. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob die Tagesöffnungszeiten des Hainhölzer Bades verlängert werden können.

Die Wasseraufbereitungsanlage weist diverse technische Mängel auf. Das Beckenwasser wird daher zusätzlich zur eigentlichen Aufbereitung mit einem Spezialreinigungsgerät gereinigt. Aus diesem Grund kommt es derzeit leider noch zu eingeschränkten Betriebszeiten des Bades.
Nach der Sanierung wird es ab der Saison 2018 möglich sein, die Betriebszeiten zu verlängern.
3. Am 29.03.2017 tagt die nächste Sanierungskommission in Hainholz. Ein Vertreter des Fachbereichs soll dort die Baumaßnahme nochmal erläutern. Außerdem ist der Betrag zu nennen, der als Einnahme aus dem Gerichtsverfahren erwartet wird.

Herr Wittig aus dem Sachgebiet Bäderbetrieb und Technik wird die Baumaßnahme der Sanierungskommission vorstellen.
Im Dezember 2011 wurde Klage gegen den Planer des Naturbades, Herrn Dipl-Ing. Rainer Grafinger, bei dem Landgericht Hannover erhoben. Die Klageforderung beträgt insgesamt ca. 700.000 €/netto. Es ist ein schwebendes Verfahren, die Höhe der tatsächlichen Einnahmen aus der Klageforderung ist derzeit noch nicht absehbar.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

1. der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 GemHKVO zur Sanierung der Wasseraufbereitungsanlage des Hainhölzer Bades in Höhe von 1.121.225 €,

2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn zuzustimmen.

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Ladenzeile, Hartungstr. 11 – Vinnhorst
Bebauungsplan 858

(Drucks. Nr. 15-0454/2017)

Frau Heitsch verlas stellvertretend für Bezirksbürgermeisterin Geschke die vorliegende Anfrage.
Allen in der “ehem. Neue-Heimat“ Ladenzeile befindlichen Institutionen ist gekündigt worden. Betroffen davon sind:

die Gemeinschaftspraxis Dr. Damerow/Knuhr,
der Vinnhorster Pflegedienst GmbH,
das Kosmetik & Fußpflegestudio Rezayat
und die Freie ev.-luth. Gemeinde.

Die in der Ladenzeile Ansässigen übernehmen elementare Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens in Vinnhorst und erfüllen somit einen wichtigen gesamt gesellschaftlichen Auftrag.
Ausschlaggebend ist auch die gute zentrale Lage – gerade für die ältere Bevölkerung Vinnhorsts. Die Verwaltung möge dem Stadtbezirksrat Nord aufgrund dieser Informationen nachfolgende Fragen beantworten:

1. In wieweit wurde die Stadt von dem Verkaufsvorhaben informiert und warum wurden diese Information – mit so gravierenden gesellschaftlichen sozialen Veränderungen – für den Stadtteil Vinnhorst nicht an den Stadtbezirksrat Nord weiter gegeben?

2. Wenn die Stadtplanung von diesem Verkauf informiert ist, möge Sie uns aufzeigen, was nun dort geplant wird und von wem und welche Überlegungen zum Überleben der bisherigen Mieter hat sich die Stadt zur Aufgabe gemacht?

3. Laut unseren Informationen ist der Bebauungsplan 858 mit der Ladenzeile ausgezeichnet – soll dies verändert werden? Wenn ja, soll dies ohne politische Abfrage der kommunalen Gremien vor Ort geschehen?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Grundstücksveräußerungen sind privatrechtliche Vorgänge, auf die die Stadt keinen Einfluss hat, insofern wird die Verwaltung generell nicht im Vorfeld von Grundstücksverkäufen informiert.
Da die Stadt lediglich zum Vorkaufsrecht bei Grundstücksveräußerungen gefragt wird, gibt es keine Möglichkeiten zum Einwirken oder zur Bekanntgabe von Grundstücksverkäufen an den Bezirksrat. Die Bauverwaltung wurde erst durch den Bezirksrat über die Kündigung der Mieter des Gebäudes Hartungstr. 11 informiert.

Antwort zu Frage 2:
Es liegen bisher keine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag für eine neue Bebauung auf dem Grundstück vor. Grundsätzlich gibt es auch keine Möglichkeit von Seiten der LHH Einfluss auf privatrechtliche Mietverträge o.ä. zu nehmen.

Antwort zu Frage 3:
Es ist zurzeit nicht beabsichtigt, die Festsetzung ‚Ladenzeile‘ des Bebauungsplans
Nr. 858 durch ein Bebauungsplanverfahren zu ändern. Für ein Änderungsverfahren würde selbstverständlich der Bezirksrat im Rahmen des Bauleitplanverfahrens einbezogen werden.

Ratsherr Drenske fragte nach den derzeit gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes, ob es möglich sei, einen Neubau zu errichten, mit einer Ladenzeile im Erdgeschoss und einer mehrgeschossigen Wohnbebauung darüber.
Frau Heitsch sagte, die Geschossflächenzahl die der Bebauungsplan hergebe seien ihr nicht bekannt. Diese Information werde zum Protokoll nachgereicht.

Anmerkung zum Protokoll - ergänzende Information von 61.11:
Der Bebauungsplan Nr. 858 trifft die Festsetzung: ‚Ladenzentrum‘ für das Grundstück Hartungstr. 11. Er enthält keine Aussage zu einer Wohnbebauung. Eine Wohnbebauung wird im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen.
Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zur Anzahl der Geschosse, sondern setzt fest, dass höchstens 40% der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.
Der Neubau einer Ladenzeile ist zulässig.
Wohnungsbau über der Ladenzeile ist zulässig in vergleichbarer Höhe wie die umgebende Bebauung mit III Geschossen.


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Weitere Entwicklung des Hauptgüterbahnhofs Hannover
(Drucks. Nr. 15-0445/2017)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

Die Fläche und Gebäudeteile des alten Hauptgüterbahnhofs liegen immer noch brach. Das Gelände bedarf dringend einer städteplanerischen Entwicklung.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Gibt es neben DHL weitere Investoren oder Planungen für die weitere Entwicklung des Geländes des alten Hauptgüterbahnhofs?

2) Falls dies nicht der Fall ist, welche Ansätze unternimmt die Verwaltung zur weiteren städteplanerischen Entwicklung des Geländes?

3) Ist die Ansiedlung von Einzelhandel in diesem Bereich städteplanerisch wünschenswert?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage 1

Vorbemerkung zum Planungsrecht
Für die gesamte Fläche des ehem. HGBF besteht bereits heute Baurecht auf Grundlage des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Bereiche).

Die gesamte Fläche des ehem. HGBF befindet sich im Eigentum der aurelis. Ausgenommen hiervon sind die nördlichsten Flächen des Areals, die zwischenzeitlich von der Stadtreinigung AHA erworben wurden. Hier plant die AHA den Neubau einer Betriebsstätte der Stadtreinigung für ca. 120 MitarbeiterInnen (Zusammenlegung der bisherigen Betriebsstätten Brühlstraße und Sandstraße); der bestehende Wertstoffhof Sandstraße bleibt jedoch weiterhin erhalten. Baubeginn ist für 2017/2018 avisiert.

Für potentielle Teilgrundstücksverkäufe der verbleibenden Flächen des eheml. HGBF steht die aurelis als Eigentümerin mit verschiedenen Interessenten in Verhandlung.
Konkrete Grundstückskaufverhandlungen sind der Verwaltung derzeit nicht bekannt. Gleiches gilt für die potentielle Anmietung von Flächen in der noch verbleibenden Halle des ehem. HGBF, die im Vorfeld jedoch umfangreich saniert/umgebaut werden muss.
Bisher wurde für die erforderliche Sanierung / den Umbau der Halle aber noch kein Bauantrag bei der LHH eingereicht.

Antwort zu Frage 2
Grundlage für die weitere Entwicklung der Flächen des ehem. HBGF bildet die zwischen LHH und aurelis abgeschlossene Entwicklungsvereinbarung aus 2014, die den politischen Gremien zur Beschlussfassung mit DS 0883/2014 N1 vorgelegt wurde.
Für die Gesamtfläche des ehem. HGBF wurde darauf aufbauend der Bebauungsplan Nr. 1714 aufgestellt (Aufstellungsbeschluss aus 2014). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecke der Planung dieses Bebauungsplanes fand im November/Dezember 2014 statt (DS 15-1872/2014). Des Weiteren wurden zwischenzeitlich verschiedene Fachgutachten zu den Themen Biotoptypen, Altlasten, Verkehrsprognosen, Lärmsituation/-prognosen und Einzelhandel beauftragt, bearbeitet und ausgewertet.

Ein Sachstandsbericht als Zwischenergebnis wurde den politischen Gremien im März 2015 mit der Infodrucksache 0599/2015 vorgestellt.
Zur Erschließung der Fläche wurde in 2015 zwischen der Stadt Hannover und aurelis ein Erschließungsvertrag geschlossen, der ebenfalls den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wurde (DS 1403/2015 E1). Die Arbeiten an der Erschließungsstraße sind zwischenzeitlich weitestgehend abgeschlossen.

Die aurelis erarbeitet derzeit ein Konzept zur Umnutzung/Nachnutzung der Halle und Neugestaltung des Vorplatzes, welches auf Arbeitsebene mit den verschiedenen zu beteiligenden Fachbereichen abgestimmt wird. In Abstimmung mit den Zielen aus der vorgenannten Entwicklungsvereinbarung soll innerhalb der Halle in begrenztem Umfang auch eine Einzelhandelsnutzung zugelassen werden.

Aktuell bereitet die Verwaltung die Drucksachen für den Beschluss zur öffentlichen Auslage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Bauleitplanung vor. In dem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1714 geteilt werden soll; dies liegt u.a. in der Bearbeitung des Themas „Lärm“ begründet.
Die in Arbeit befindlichen Drucksachen werden hierzu ausführlich Stellung nehmen (Bebauungsplan Nr. 1714 - ehem. HGBF – südlicher Abschnitt,
sowie Bebauungsplan Nr. 1840 ehem. HGBF – nördlicher Abschnitt).
Die Verwaltung beabsichtigt, die vorgenannten Drucksachen in der 1. Hälfte 2017 den politischen Gremien zur weiteren Beratung vorzulegen.

Antwort zu Frage 3
Zur Stärkung der Stadtteilmitte Nord sollen Einzelhandels- und Versorgungseinrichtungen im zentralen Bereich am Engelbosteler Damm angesiedelt werden.

Für den Bereich des ehem. HGBF sollen über die vorgenannten Bebauungspläne deshalb Einzelhandelsnutzungen im Prinzip ausgeschlossen werden.
Nur für eine Teilfläche innerhalb der verbleibenden Halle ist die Ansiedlung einer Einzelhandelsnutzung in begrenztem Umfang denkbar und wünschenswert, dies wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kommuniziert
(DS 15-1872/2014). Die Verträglichkeit und der Umfang der Einzelhandelsnutzung wurden zwischenzeitlich über ein entsprechendes Fachgutachten untersucht, die Ergebnisse werden in der Drucksache zur öffentlichen Auslage entsprechende Berücksichtigung finden.

Ratsherr Drenske äußerte seine Vewunderung darüber, dass noch kein Bauantrag des Investors zum Umbau der Halle vorliege. Der Investor habe angekündigt, diesen Standort zu entwickeln, bereits einige Freiflächen vermarktet, komme aber mit der weiteren Vermarktung nicht voran. Er sagte, wenn es dort ein Vermarktungsproblem gebe, könne es gegebenenfalls vorstellbar sein, vor dem Hintergrund der stark anziehenden Mietpreise in der Nordstadt über eine Wohnbebauung an der der Bahnstrecke abgelegenen Seite nachzudenken.
Ratsherr Nicholls sagte, bei der Planvorstellung durch aurelis seien auch Überlegungen angestellt worden, in dem Bereich, den später Andronaco nutzen wollte, ggfs. Wohnraum zu etablieren. Allerdings gebe es dort Emissionen durch die Bahnlinie und nebenan sei die Conti angesiedelt, die auch ein Interesse an der Fortführung ihres Betriebes habe.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja fragte, wieso ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, obwohl es keine weiteren Fortschritte gebe.
Frau Heitsch sagte, die Stadt stehe in ständigem Kontakt zum Investor, Vorstellungen der aurelis sowie den Vorschriften des BauGB würden berücksichtigt, die entsprechenden Beschlussdrucksachen würden dem Gremium zu gegebener Zeit vorgelegt.
Ratsherr Nicholls sagte, nach § 34 BauGB ermögliche dieses Gebiet weitgehende Nutzungen. Zum Thema Einzelhandel hoffe er, dass allen bewusst sei, dass hier keine Konkurrenz zum E-Damm aufgebaut werden sollte. Auf diesen Aspekt habe er nocheinmal hinweisen wollen.
Man könne auch durchaus überlegen, ob man nicht Nutzungen anderer Art an der Stelle ausschließen sollte. Man habe ja im östlichen Teil des E-Dammes umfangreiche kirchliche Nutzung, Moscheen etc. und er glaube, dass es für die weitere Entwicklung des Stadtteils nicht glücklich wäre, wenn es dort zu einer Ausweitung entsprechender Nutzungen in dem Bereich käme.

Ratsherr Klapproth äußerte den Wunsch nach mehr Transparenz im Hinblick auf die weiteren Planungen bezüglich der Entwicklung des Geländes.
Er wolle nicht erst durch in der Sitzung vorgelegte Drucksachen informiert, und vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Er griff den Vorschlag von Herrn Drenske auf und erklärte, ihm sei bewusst, dass hier eine UVP Prüfung sowie ein Lärmgutachten erstellt werden müssen,
aber vielleicht könne die Verwaltung im Hinblick darauf nocheinmal prüfen, ob eine Wohnbebauung denkbar sei.
Frau Heitsch sagte, sie werde die Anregung zur Prüfung, ob eine Wohnbebauung machbar sei oder nicht, mitnehmen und an die Stadtplanung weitergeben.

Bezirksratsherr Winter sagte, es sei eine schwierige Situation, einerseits wolle man die Halle behalten, andererseits sei Wohnbebauung gewünscht. Dieses würde ja nur funktionieren, wenn man die Halle abrisse und evtl. nur das Portal stehen ließe.
Diesen Prozess müsste man noch intensiv diskutieren. Es sei zu klären, was man für die Nordstadt wolle, ein historisches Ensemble oder Neubauten.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja erneuerte den Wunsch nach einem zeitnahen Sachstandsbericht. Den wolle sie auch nicht erst in der Sitzung haben in der bereits beschlossen werden solle.

TOP 7.2.2.
Stadtbezirksportal auf www.hannover.de
(Drucks. Nr. 15-0444/2017)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

Auf dem Stadtbezirksportal für den Stadtbezirk Nord finden sich derzeit nur Veranstaltungen des Familienzentrums Nordstadt und der SPOKUSA.
Wir fragen die Verwaltung:

1) Was ist der Grund hierfür, insbesondere, dass die anderen Stadtteile des Stadtbezirks, wie Hainholz, Vinnhorst und Brink-Hafen, nicht vertreten sind?

2) Kann gegebenenfalls bei Vereinen im Stadtbezirk stärker auf das Portal hingewiesen werden, um mehr Termine darzustellen?

3) Wie hoch ist die Besucherzahl auf dem Stadtbezirksportal?

Frau Heitsch beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Allgemein:
Nach der Arbeitsplatzbeschreibung der StadtbezirksmanagerInnen sind sie - neben den vielen anderen darin aufgezählten Arbeitsschwerpunkten - auch zuständig für eine möglichst aktuelle Stadtbezirksseite. Das bedeutet auch redaktionelle Verantwortung für alle dort eingestellten Beiträge. Ausnahme hierbei sind die stadtweiten Beiträge, die vom Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Hier veranlasst Stadtbezirksmanagement die Einstellung, wenn sie für den Stadtbezirk relevant sind.
Darüber hinaus verfasst Stadtbezirksmanagement gelegentlich auch eigene Beiträge zu wichtigen und aktuellen Themen im Stadtbezirk.

Zu Frage 1:
Wenn von Organisationen im Stadtbezirk aktuelle Themen und/oder Veranstaltungs- hinweise rechtzeitig an Stadtbezirksmanagement gegeben werden, wird von hier im Rahmen der redaktionellen Verantwortung die Einstellung auf die Seite veranlasst.
Dass zur Zeit auf der Stadtbezirksseite Nord nur Beiträge aus dem Stadtteil Nord stehen, ist nicht richtig. Es stehen neben verschiedenen Informationen (stadtweite Beiträge) auch Beiträge aus anderen Stadtteilen. Richtig ist allerdings, dass unter dem Punkt Veranstaltungen zur Zeit die genannten Informationen stehen. Das liegt aber daran, dass - trotz des Angebotes an Akteure in den anderen Stadtteilen von dort keine aktuellen Informationswünsche gegeben wurden.

Zu Frage 2:
Bei der Stadtbezirksseite handelt es sich in erster Linie um eine Plattform, bei der sich Interessierte über den Stadtbezirk und aktuelle Themen informieren können. Natürlich können alle Vereine, Verbände und Institutionen ihre Veranstaltungen dorthin geben. Sie
werden im Rahmen der Möglichkeiten und der redaktionellen Verantwortung eingestellt.
Die Seite ist und soll auch nicht ein Terminkalender sein, dies ist zumindest von hier personell nicht zu leisten.
Stadtbezirksmanagement wird aber noch einmal in allen Stadtteilrunden über die Möglichkeiten der Seite hinweisen, ist aber immer auf die rechtzeitige "Zulieferung" angewiesen.

Zu Frage 3:
Mit rund 2.200 Zugriffen im Jahr 2016 liegt die Stadtbezirksseite Nord im Durchschnitt.

Bezirksratsherr Huneke wies darauf hin, dass die Seiten nicht so schnell zu erreichen wären.
Bezirksratsherr Winter gab den Hinweis auf diverse gut funktionierende Verteiler mit Veranstaltungshinweisen. Man könne ggfs. auch den Hinweis an verschiedene Institutionen geben, sich derer zu bedienen.
Frau Heitsch sagte, Werbung für diese Seiten und "Futter" / News sei sehr erwünscht.

TOP 7.2.3.
Geruchsbelästigung im Bereich Hannover -Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0443/2017)


Bezirksratsfrau Jagemann sagte, sie sei bereits seit dem Jahr 2015 an diesem Thema dran, seitdem stehe sie mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung. Ihre Fraktion habe dieses Thema auch bereits zweimal in den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen gebracht. Auslöser sei die nicht befriedigende Information der Verwaltung zu diesem Thema.
Sodann trug Bezirksratsfrau Jagemann die Anfrage vor.

Seit geraumer Zeit beklagen sich Anlieger in Hannover-Vinnhorst über starke
Geruchsbelästigungen durch Ammoniak. Hierzu hat die CDU-Fraktion bereits mehrfach Anfragen gestellt. Das amtsbekannte geruchsemittierende Unternehmen wird durch das Gewerbeaufsichtsamt Hannover insoweit kontrolliert. In diesem Zusammenhang hat das Gewerbeaufsichtsamt mehrere Messstationen im Umkreis dieses Unternehmens aufgestellt, um die Emissionen zu messen.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wo und in welcher Zeit wurden entsprechende Messstationen durch das
Gewerbeaufsichtsamt Hannover aufgestellt?

2) Welche Ergebnisse ergaben die Messungen in diesem Zeitraum?

3) Folgen aus den Messergebnissen emissionsschutzrechtliche Maßnahmen, mindestens um eine zukünftige Geruchsemission bzw. Geruchsbelästigung zu unterbinden und gesundheitliche Schäden der umliegenden Anlieger auszuschließen?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover hat keine Messstationen aufgestellt.
Im Zeitraum vom 29.12.2015 bis 28.06.2016 fanden Messungen durch ein anerkanntes und von der Fa. Befesa beauftragtes Messinstitut statt. An 12 Messpunkten im Umfeld der Firma wurden Immissionsmessungen in Bezug auf Ammoniak durchgeführt.

Antwort zu Frage 2:
Laut Messbericht wird der Immissionswert für Wohn- / Mischgebiete bzw. Gewerbe- / Industriegebiete eingehalten.

Antwort zu Frage 3:
Der Betrieb ist dennoch bestrebt, die Geruchssituation zu verbessern und erarbeitet derzeit mögliche Maßnahmen. An einem anderen Standort finden bereits erste Versuche statt. Bei fehlender Überschreitung der Immissionswerte sind aus dieser Quelle auch keine gesundheitlichen Schäden für die Anwohner zu erwarten.

Frau Heitsch ergänzte aus einer vorliegenden Mail des Gewerbeaufsichtsamtes, dass die Fa. Befesa unabhängig von den Ergebnissen der Messungen bestrebt sei, die Geruchssituation weiterhin zu verbessern, derzeit werde ein entsprechender Maßnahmenkatalog erstellt. Nach Umsetzung der dort festgelegten Maßnahmen muss beurteilt werden, ob diese zu einer Verbesserung der Geruchssituation geführt haben, oder ob ggfs. weitere Maßnahmen oder Messungen notwendig seien.
Die Kosten für die Durchführung und Auswertung von Emissions- bzw. Imissionsmessungen habe der Betreiber einer genehmigungspflichtigen Anlage zu tragen und nicht der Steuerzahler. Emissionsmessungen werden bei genehmigungsbedürftigen Anlagen wiederkehrend durchgeführt. In der Regel werden diese Ergebnisse nicht veröffentlicht, können aber bei Bedarf bei der Behörde eingesehen werden.

Ratsherr Klapproth äußerte sein Unverständnis darüber, dass die emittierende Firma selbst ein Unternehmen mit der Messung beauftragen könne und vertrat die Ansicht, dass das Gewerbeaufsichtsamt die Sache nicht richtig handhabe.

Bezirksbürgermeisterin Geschke schlug vor die Sache ähnlich zu handhaben, wie man dies bereits vor einigen Jahren erfolgreich im Bereich Brinker Hafen betrieben habe. Man könne einen kleinen Arbeitskreis aus Politik, Bürgern und Behörden gründen. Damals habe man auch das Gewerbeaufsichtsamt dazugeholt. Es seien alle Themenfelder bearbeitet worden, dieses sei zwar langwierig gewesen, habe aber Erfolg gezeigt, da auch das Gewerbeaufsichtsamt mehr in der Pflicht war.
Es sei bereits -wie im Interkreis besprochen - geplant, die Firma zu besuchen. Man müsse sich zunächst selbst kundig machen, um danach mit der Firma konstruktiv ins Gespräch zu kommen.
Bezirksratsfrau Jagemann bemängelte, dass in der Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes lediglich gesagt wurde, dass an zwölf Punkten Messungen vorgenommen wurden, jedoch die genauen Standorte nicht genannt worden seien. Dies sei unverständlich, da der genaue Meßbericht doch nun dem Gewerbeaufsichtsamt vorliegen müsse.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 8.1.1.
Einrichtung einer Fahrradstraße ab "An der Lutherkirche" (Ecke Engelbosteler Damm) über Schaufelderstraße bis Ecke Schneiderberg
(Drucks. Nr. 15-0508/2017)

Bezirksratsherr Ricken brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Dr. Huneke fragte nach dem Einfluß der Maßnahme auf Fußgänger, ob negative Auswirkungen zu befürchten seien, ob es auf Grün stehende Lichtzeichen für Radfahrer geben solle.
Bezirksratsherr Winter sagte, es sei keine Lichtzeichenanlage geplant. Fußgänger seien gleichberechtigt, es solle eine 30er Zone sein.
Bezirksratsfrau Bergen fragte, ob dies Auswirkungen auf Höchstgeschwindigkeiten der Autofahrer haben werde.
Bezirksratsherr Ricken ergänzte, es solle eine entsprechende Beschilderung und Fahrbahnmarkierung erfolgen. Diese Maßnahmen sollen zur Entschleunigung des Autoverkehrs beitragen.

Sodann beschloss der Bezirksrat mit 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung:



Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine Fahrradstraße ab An der Lutherkirche
(Ecke Engelbosteler Damm) über die Schaufelder Str. bis zur Ecke Schneiderberg einzurichten und mit der Fahrradstraße Appelstraße zu verbinden.
Neben einer deutlichen Kennzeichnung auf der Fahrbahn und geeigneter Beschilde-rung bei Einrichtung der Fahrradstraße ist der Kreuzungsbereich Schneiderberg IAppelstraße ISchaufelderstraße später im Rahmen der Grundsanierung des Schneiderbergs in 2019 aufzupflastern. .
An dafür geeigneten Stellen sollen Schilder mit Entfernungsangaben zu signifikanten Orten (Schloss Herrenhausen, Herrenhäuser Markt, Haltestellen) aufgestellt werden.

TOP 8.1.3.
Perspektivische Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße
(Drucks. Nr. 15-0101/2017)

Frau Heitsch sagte, ihr sei beim Blick auf die Tagesordnung aufgefallen, dass sie zu diesem Thema bereits im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken berichtet habe und zwar gelten die vorliegenden Informationen und Daten für die ganze Stadt Hannover. Daher bot sie an, kurz den aktuellen Stand zur Flüchtlingsunterbringung in Hannover zu berichten:

Zur Zeit sind in Hannover rund 3.950 Flüchtlinge untergebracht. In den letzten Monaten war die Zahl der Abgänge (Rückkehrer, Abschiebungen) höher als die Zahl der neu in Hannover ankommenden Menschen. das ändert sich gerade wieder (Familiennachzug).
Das Land Niedersachsen rechnet für das Jahr 2017 mit einer Zahl von 25.000 Menschen, davon hätte Hannover 1.782 unterzubringen. Allerdings hat Hannover aus vorherigen Quoten noch 7.126 Unterbringungen offen. Die Stadt kann zur Zeit nicht sagen, ob und wie weit das Land auf der Erfüllung der Quoten bestehen wird.
Die jetzt noch im Bau befindlichen Standorte werden aus diesen Gründen dringend gebraucht. Von verschiedenen Seiten kommt die Frage, warum freie Plätze in FlüWo nicht für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt werden. Zurzeit sind in FlüWo rund 920 Plätze frei. Sie werden benötigt (und zwar in nächster Zeit) für Ersatzplätze nach Aufgabe von sog. Notunterkünften (Oststadtkrankenhaus, Maritim, Bettenhaus Siloah).

Ratsherr Nicholls führte aus, dass diese Aspekte bei der Antragstellung wohl bedacht worden seien. Der Antrag sei in dem Bewußtsein gestellt, dass man wisse, dass man die stehenden festen Unterkünfte sehr wohl brauchen würde. Er sei sehr froh, das Hannover einen Standard habe zur menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen. Gleichwohl sei Hintergrund dieses Antrages, dass man im Hinblick auf die Gestaltung der Unterbringung von Flüchtlingen mittelfristig das kreative Denken anregen wolle. Aspekte der Integration und des Zusammenlebens seien Punkte, die hierbei auch Berücksichtigung finden sollten. Die vorliegende Einschätzung des Studentenwerkes fände er interessant, teile diese aber nicht in allen Aspekten. Bei einer Beschlussfassung des Antrages und der weiteren Bearbeitung durch die Verwaltung werden die verschiedenen Aspekte sicher Berücksichtigung finden.

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief den vorliegenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion sowie den Änderungsantrag von Ratsherrn Klippert (Die Partei) auf.
Die CDU-Fraktion wünsche eine Unterbringung von Flüchtlingen und Studenten in getrennten Gebäudeteilen. Der Antrag von Herrn Klippert ergänzt diesen Passus um zusätzlich vorzusehende Gemeinschaftsräume und die Erstellung eines Konzeptes.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja sagte, die Grundidee des Hauptantrages greife das auf, was an anderen Hochschulstandorten im Rahmen eines Projektes bereits probiert worden sei - wie das Zusammenwohnen von Studierenden und Flüchtlingen funktionieren könne.
Ratsherr Klippert sagte, er könne kein Konzept erkennen und schlug einen interfraktionell modifizierten Antrag vor. Es würde warscheinlich nichts im Hinblick auf die genannten Argumente bringen, wenn beide Gruppen in getrennten Häusern untergebracht werden. Er favorisiere zwei geschulte Kräfte - Sozialarbeiter - sowie ein gutes Miteinander.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, ihre Fraktion wolle nicht mittragen, dass Studenten unter Aufsicht einer Betreibergesellschaft untergebracht werden.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja fand es hilfreich, dass sich das Studentenwerk zu dieser Thematik geäußert habe. In dieser Stellungnahme habe das Studentenwerk aber in Frage gestellt, dass man soziales Engagement in einem Mietvertrag regeln könne.
Es ginge momentan aber darum, perspektivisch zu gucken, wie so ein Konzept denkbar wäre. Ggfs. sei ein exemplarischer Probebetrieb denkbar, wenn nicht alle Plätze benötigt würden.

Die Sitzung wurde von 21.05. Uhr bis 21.15 Uhr zur Beratung unterbrochen.

Bezirksratsfrau Jagemann zog den Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 15-0505-2017 zurück und erklärte, den weitergehenden Änderungsantrag von Herrn Klippert unterstützen zu wollen. Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja beantragte die getrennte Abstimmung der Blöcke.
Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Geschke zunächst über den Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 15-0621/2017 abstimmen.

TOP 8.1.3.2.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0101/2017, Perspektivische Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße
(Drucks. Nr. 15-0621/2017)

Die Verwaltung wird beauftragt, die Drucksache DS 15-0101/2017
"Perspektivische Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße"
wie folgt zu ändern:

Der Bezirksrat möge beschließen:

1.) Der Bezirksrat fordert die Verwaltung (vorbehaltlich baurechtlicher Möglichkeiten) auf, mittelfristig eine Belequng der Räumlichkeiten der Flüchtlingsunterkunft "Helmkestraße" mit Flüchtlingen und wohnungssuchenden Studierenden in voneinander baulich getrennten Gebäudeteilen ermöglichen. Dabei sollen aber zusätzliche Gemeinschaftsräume ein Zusammenkommen ermöglichen.

2.) Zusätzlich soll die Verwaltung ein Konzept in Abstimmung mit dem Studentenwerk Hannover und anderen entwickeln, in dem durch geschultes Personal eine professionelle Begleitung für Flüchtlinge und Studierende gleichermaßen sichergestellt wird.

Absatz 1) mit 6 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen abgelehnt
Absatz 2) einstimmig i.V.m. Drucks. Nr. 15-0101/2017 beschlossen



TOP 8.1.3.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0101/2017 zur perspektivischen Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße
(Drucks. Nr. 15-0505/2017)

Zurückgezogen

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Geschke über die Drucksache Nr. 15-0101/2017 abstimmen:

Mit 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung i.V.m. dem 2. Absatz des Änderungsantrages aus Drucks. Nr. 15-0621/2017 wurde Folgendes beschlossen:

Der Bezirksrat begrüßt den seitens der Stadt vorgesehenen Abbau von Notunterkünften für Flüchtlinge im Sinne einer Verbesserung der Lage von Flüchtlingen in Hannover. Sollte im Rahmen einer Stabilisierung der internationalen Lage ein dauerhafter Rückgang von Flüchtlingszahlen zu erwarten sein, sollten bei Sicherstellung angemessener Unterbringungsreserven in festen Unterkünften neue Wege für eine verbesserte Integration von Flüchtlingen bereits in diesen Unterkünften erwogen werden.

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung vorbehaltlich der baurechtlichen Möglichkeiten mittelfristig eine gemischte Belegung der Zimmer mit Flüchtlingen und wohnungssuchenden Studierenden zu ermöglichen. Die Flüchtlingsunterkunft in der Helmkestr. wäre angesichts ihrer Lage ein geeigneter Standort für ein entsprechendes Modellprojekt.
Dieses könnte als Pilotprojekt zur Erprobung einer gemischten Belegung auch für andere Standorte in Hannover genutzt werden.

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Bau der Flüchtlingsunterkunft "Alt Vinnhorst II"
(Drucks. Nr. 15-0338/2017)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Sie wies darauf hin, dass in der Mecklenheidestraße noch eine Flüchtlingsunterkunft gebaut werde und davon auszugehen sei, dass Kinder aus dieser Unterkunft ebenfalls in die GS Vinnhorst eingeschult würden. Diese stoße bereits jetzt an ihre Grenzen. Dann käme noch Alt Vinnhorst II dazu. Sie gebe dies zu bedenken.
Ratsherr Klippert sagte, Ende 2016 hätte es eine Information in Bezug auf den Rückgang von Flüchtlingszahlen gegeben. Er erkundigte sich nach dem Umsetzungsstand bezüglich der Unterkunft Alt Vinnhorst II. Ob zum jetzigen Zeitpunkt ggfs. Schadensersatzansprüche zu befürchten wären, wenn man von der Errichtung dieser Unterkunft Abstand nehmen würde.
Frau Heitsch sagte, ihr sei die Auftragslage nicht bekannt und werde die Information nachliefern.
Gewünschte Information zum Protokoll: Alt-Vinnhorst II: 140 Plätze in Modulbauweise (Holz) - Teilbaugenehmigung für die ersten Schritte liegt vor, deshalb können zurzeit nur erste Schritte bspw. im Leitungsbau getan werden. Termine für die Fertigstellung und den Betriebsbeginn können derzeit noch nicht eingeschätzt werden.

Ratsherr Nicholls bezog sich auf die Ausführungen von Frau Heitsch zum Thema, und sagte, vor diesem Hintergrund sei die Aussage, dass die Unterkunft nicht benötigt werde, nicht ganz zutreffend. Natürlich ginge es bei der Unterbringung von Flüchtlingen darum, das dies in einem Umfeld passiere, welches Integration ermögliche. Hier sei auch die Schulbehörde bzw. der FB Schule der Stadt Hannover in der Pflicht im Hinblick auf die Frage, welche Schulen - auch im Hinblick auf eine im Nachbarbezirk befindliche Einrichtung- angesteuert werden. Dies sei der Stadt aber durchaus bekannt. Vor diesem Hintergrund gehe er davon aus, dass dies entsprechend Berücksichtigung fände und es eben nicht zu einer Überlastung der GS Vinnhorst kommen werde. Der Bedarf für feste Flüchtlingsunterkünfte sei einfach weiterhin gegeben.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, Vinnhorst sei kein sehr großer Stadtteil, im Schulbesuch sehe sie ein großes Problem, die Kinder könnten wohl kaum in die Südstadt fahren, es gebe eben nicht so viele Möglichkeiten.

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Geschke über den Antrag abstimmen:
Mit 5 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen wurde der Antrag abgelehnt.

TOP 8.2.2.
Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVo gegen unzumutbare Beieinträchtigungen durch Lastkraftwagen in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0507/2017)
-Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen-

TOP 9.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-0585/2017)

Bezirksbürgermeisterin Geschke verlas die einzelnen Zuwendungen, sodann
beschloss der Bezirksrat die genannten Zuwendungen einstimmig:

Nr. 06 Freiwillige Feuerwehr Vinnhorst, Bau einer Fahrzeughalle 5.000 €
Nr. 07 Kirchengemeinde Hainholz, Kinderfreizeit Hainholz-Vinnhorst 1.500 €
Nr 08 Nordstadt Konzerte e.V., Veranstaltungen zum Reformationsjubiläum 1.000 €
Nr. 09 Selbsthilfe für Wohnungslose, Zuschuss für Umbaukosten 2.500 €
Nr. 10 Werkstatt-Treff Mecklenheide, anteilige Kostenübernnahme für Erstellung eines Lageplanes 1.000 €

TOP 10.
M I T T E I L U N G E N
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Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss die Sitzung um 21.30 Uhr.

Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung