Sitzung Kommission Sanierung Limmer am 06.03.2017

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 61.41 - Datum 29.03.2017

PROTOKOLL

2. Sitzung der Kommission Sanierung Limmer am Montag, 6. März 2017,
St. Nikolaikirche Limmer, Sackmannstr. 27 (Gemeindehaus)

Beginn 19.00 Uhr
Ende 20.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Frau Schmidt (Bürgermitglied)
(Herr Bickmann) (Bürgermitglied)
(Frau Bultmann) (Bürgermitglied)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Herr Dipl.-Ing. Fleige) (Bürgermitglied)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
(Bezirksbürgermeister Grube) Bündnis 90/Die Grünen
(Ratsherr Hirche) (AfD)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Herr Ladwig (Bürgermitglied)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Herr Peters (Bürgermitglied)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Herr Zierke (Bürgermitglied)

Grundmandat:
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Boss (Sachgebiet Stadterneuerung)
Herr Rother (Sachgebiet Stadterneuerung)
Frau Hübscher (Sachgebiet Stadterneuerung)

Gäste:
Herr Tacke (TC Tacke Concepts)

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.12.2016

3. Sachstand Sanierung Wasserturm

4. Ausblick-Zukunft nach der Sanierung

5. Quartiersfondsanträge

6. Bericht der Verwaltung

6.1. Sachstand Entwidmung Wunstorfer Straße

6.2. Hochbahnsteig Wunstorfer Straße

6.3. Sachstand Radwegeplanung

6.4. Wohnraumpotentiale

7. Verschiedenes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Die Vorsitzende Frau Steingrube eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.12.2016
Herr Zierke merkte zu TOP 2.1. Wahl des Vorsitzenden an, dass es neben dem einen Vorschlag noch den für Herrn Geffers gegeben habe, der jedoch ablehnte, weil er für diesen Posten nicht zur Verfügung stehe.
Herr Zierke bat, den Top 7 Bericht der Verwaltung unter Sachstand Straßenbahnanschluss/ öffentlicher Nahverkehr um folgenden Passus zu ergänzen: "Herr Zierke fragte nach, ob der Hochbahnsteig noch im Sanierungsgebiet liege, denn dann solle die Planung dazu auch hier behandelt werden. Frau Paschek bestätigte, dass der Hochbahnsteig im Sanierungsgebiet Limmer Ost liege, es sich jedoch um keine Sanierungsmaßnahme handle. Außerdem sei die Entlassung von Limmer Ost in der Vorbereitung und werde im Frühjahr den Gremienlauf starten. Herr Dr. Schlesier verwies auf die Federführung von Infra/Trans Tec. Zu den Plänen werde die LHH als TöB lediglich Stellung nehmen. Da es sich um keine städtische Baumaßnahme handle, die auch nicht mit der Sanierung in Zusammenhang stehe, erfolgte keine Beteiligung der SK".
Die Verwaltung ergänzte, das der QF Antrag 3-16, der in der Sitzung vom 11.04.16 von der SK bis Ende des Kalenderjahres zurückgestellt wurde, vom Kanu-Club Limmer zurückgezogen wurde, da dieser wegen eines defekten Fahrzeuges andere finanzielle Belastungen zu meistern habe.
Die Verwaltung sicherte zu, die Änderungen in das Protokoll aufzunehmen. Dem so geänderten Protokoll wurde bei einer Enthaltung zugestimmt.


TOP 3.
Sachstand Sanierung Wasserturm
Herr Tacke erläuterte anhand einer Fotodokumentation (wurde digital per Mail an die Mitglieder der SK versendet) die bisherigen Arbeiten inklusive Einrüstung am Contiturm. Im nächsten Schritt würde die Sanierung des Mauerwerks erfolgen, wofür man drei Monate eingeplant habe. Anschließend machte er darauf aufmerksam, dass Videoüberwachungsanlagen installiert seien. Im Falle unbefugten Betretens würde man per Lautsprecher zum Verlassen der Baustelle aufgefordert, bei Missachtung werde die Polizei alarmiert.
Frau Steingrube dankte für den Vortrag und bat um Fragestellungen. Herr Auffahrt erkundigte sich, ob auch im Inneren saniert werde. Dieses verneinte Herr Tacke.
Herr Geffers erkundigte sich nach der Standfestigkeit. Herr Tacke versicherte, dass das Betonfundament solide und intakt sei.
Frau Schweingel erkundigte sich, ob bei der Freilegung des Fundaments weitere Kontaminierungen entdeckt worden seien. Herr Tacke verneinte dies und verwies auf die Begleitung der Bodenarbeiten durch Herrn Böse.
Ein Besucher fragte nach der Nutzbarkeit des Turms. Herr Tacke erläuterte, dass es dazu derzeit keine Überlegungen gebe und man von der Funktion als Industriedenkmal ausgehe.
Ein anderer Zuschauer begrüßte den Wachschutz rund um den Turm. Er bemängelte diesen jedoch als unzureichend, da sich immer wieder Personen zu den Altgebäuden Zutritt verschaffen würden. Die Bauaufsicht müsse den Eigentümer ggf. mit Zwangsgeldern zur Durchführung der Verkehrssicherungspflicht seines Grundstücks bewegen. Herr Rother berichtete, dass es langjährige Gespräche mit allen Beteiligten inklusive der Polizei gebe. Sämtliche Bemühungen zur Sicherung wurden teilweise durch Vandalismus zunichte gemacht. Frau Schweingel ergänzte, dass die Zugänge ggf. zugemauert werden müssten und unterstützte die Forderung aus dem Publikum nach Zwangsmaßnahmen. Frau Steingrube ergänzte, dass im gesamten Stadtteil eine Zunahme an Vandalismus zu verzeichnen sei und dieses kein Thema der SK sein könnte.


TOP 4.
Ausblick-Zukunft nach der Sanierung
Frau Boss veranschaulichte anhand einer Folie, dass mit Aufhebung der Sanierungssatzung auch die Zuständigkeit der Sanierungskommission entfalle. Nach der Entlassung würden Fragen zur Wasserstadt sowie auch andere Vorhaben im Stadtbezirk im Stadtbezirksrat vorgestellt werden.
Frau Schweingel befürchtete eine Überforderung des Stadtbezirksrates und vertrat die Meinung, dass es auch zukünftig ein vorgeschaltetes Gremium geben müsse. Frau Boss antwortete, dass eine Sanierungskommission für den festgelegten Zeitraum einer Sanierungsmaßnahme dem Bezirksrat vorgeschaltet sei. Die Entlassung aus dem Sanierungsgebiet erfolge zeitnah nach Abschluss der Sanierung. Ob darüberhinaus ein Beirat oder runder Tisch gegründet werde, könne nur der Bezirksrat bzw der Rat entscheiden.
Herr Zierke bat um Auskunft, zu welchem Zeitpunkt die Entlassung des 1. Bauabschnitt Wasserstadt erfolgt sei. Der Ratsbeschluss wurde am 16.06.16 getroffen , die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte im August 2016.
Ferner bat Herr Zierke um Auskunft, ob die Mittel des Quartiersfonds tatsächlich an die Sanierungskommission gekoppelt seien. Frau Steingrube ergänzte, dass alle Bezirke der LHH Gelder bekämen, über deren Vergabe der Bezirksrat entscheiden könne. Sanierungsgebiete bekämen darüber hinaus jährliche Quartiersfondsmittel. Diese sind an den Zeitraum der Sanierung gebunden.
Ein Zuschauer erkundigte sich, ob das bedeute, dass in der Sanierungskommission nur noch über die verbliebenen Sanierungsflächen beraten werde. Herr Geffers verwies auf die Verfahrensordnung der Sanierungskommission, beschlossen durch den Rat, nach welcher sich die Kommission nur mit Fragen des förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befasse, somit nicht mehr mit den entlassenen Teilen.
Herr Auffahrt erkundigte sich daraufhin, welche Form der Bürgerbeteiligung es nach Abschluss der Sanierung noch gebe. Herr Geffers verwies auf die gesetzlichen Grundlagen im BauGB. In § 3 sei die Beteiligung zur Bauleitplanung geregelt (öffentliche Bekanntmachung - in Hannover HAZ/NP sowie Internet; Auslegung; Stellungnahmen, etc.). Ansonsten werden Beschlüsse zu Planungsangelegenheiten (Verkehr, Radwege, Grünflächen, etc.) im Bezirksrat bzw. Rat gefasst, welche von der Verwaltung vorbereitet und umgesetzt würden. Der "Runde Tisch" sei damals einmalig als Form der frühzeitigen Beteiligung zum B-Plan initiiert worden und keine Beteiligung im Rahmen der Sanierung gewesen. Herr Rother ergänzte, dass sich mit allen anderen Belangen, Wünschen und Beschwerden (Müll, Gewerbeleerstände, illegale Spielhallen, etc.) an den Stadtbezirksmanager gewendet werden könne.
Herr Auffahrt schlug der Kommission vor, einen Antrag zu stellen, dass die Verwaltung ein Bürgergremium ermöglichen solle. Frau Steingrube mahnte zur Zurückhaltung, da lediglich die politischen Gremien und schlussendlich der Rat über die Einrichtung und Finanzierung (Moderation, Raummiete, etc.) eines solchen Gremiums beschließen könne. Derzeit würden Gespräche zwischen Verwaltung und Politik laufen, diese solle man zunächst abwarten. Frau Schweingel forderte, diesen Antrag umgehend zu formulieren und schriftlich zu stellen. Herr Geffers sprach sich für die Vertagung auf die nächste Sitzung aus, um einen möglichen Antrag sachlich korrekt begründen zu können. Herr Zierke unterstützte die Vertagung ebenfalls.


TOP 5.
Quartiersfondsanträge
Antrag 01-17 des Kleingartenverein Ratswiese e.v. auf Zuwendungen aus dem Quartiersfonds für die Beschaffung von Mobiliar für das Vereinsheim i.H.v. 3.435,20 €
Frau Steingrube erläuterte den Antrag. Im Rahmen einer Vorbesprechung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dem Gremium vorzuschlagen, einen Zuschuss gemäß der Richtlinien i.H.v. 2.500,- € zu gewähren.
Das Gremium stimmte einstimmig für eine Zuwendung über 2.500,- €.

Antrag 02-17 des Unternehmen Limmer e.v. auf Zuwendungen aus dem Quartiersfonds für die Ausrichtung von Limmer Live 2017 i.H.v. 2.500, -€
Frau Steingrube erläuterte den Antrag. Im Rahmen einer Vorbesprechung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dem Gremium vorzuschlagen, die volle Summe zu gewähren, da das Fest viel zum Image von Limmer beitrage.
Herr Zierke beantragte, den Förderbetrag auf 1.000 € zu reduzieren.
Herr Geffers verwies auf die Richtlinien und plädierte auf Zustimmung vorbehaltlich der Vorlage eines Finanzierungsplanes.
Das Gremium stimmte bei einer Gegenstimme für eine Zuwendung über 2.500,- €.

Antrag 03-17 der SG Limmer e.v. auf Zuwendungen aus dem Quartiersfonds für eine Wasserentnahmestelle i.H.v. 1.000, -€
Frau Steingrube erläuterte den Antrag. Im Rahmen einer Vorbesprechung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dem Gremium vorzuschlagen, die volle Summe zu gewähren.
Das Gremium stimmte einstimmig für eine Zuwendung über 1.000,- €.


TOP 6.
Bericht der Verwaltung

TOP 6.1.
Sachstand Entwidmung Wunstorfer Straße (zur Anfrage von Herrn Zierke)
Frau Boss gab den Bericht von Herrn Dr. Schlesier weiter, wonach eine Entwidmung der Bundesstraße nur vom Bund erfolgen könne, gleichwohl könne die Kommune Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung straßenverkehrsbehördlich umsetzen.
Frau Schweingel bat um Auskunft, von wem und zu welchem Zeitpunkt die Ablehnung der Entwidmung erfolgt sei. Frau Boss sagte zu, diese Information in der nächsten Sitzung nachzureichen.
Frau Steingrube schlug vor, die Antwort zusammen mit dem Protokoll zu liefern.

Nachtrag-Antwort der Verwaltung: Die Entwidmung der Wunstorfer Straße war seit 1998 mehrfach Thema in der SK. Unter anderem hat der VA am 15.1.98 (Info DS 709/99) beschlossen, dass die Verwaltung die Voraussetzungen für ein Umwidmungsverfahren schaffen möge. Die Unterlagen wurden beim Landesamt eingereicht, im folgenden Verfahren waren Befragungen der betroffenen Anwohner vorgeschrieben. Wie bereits in der 25. SK am 15.02.16 im Gremium berichtet, war gegen die Umwidmung ein Klageverfahren eines Anliegers anhängig, in dessen Rahmen das Gericht bei einer Vorverhandlung zu erkennen gab, dass man dem Kläger stattgeben werde. Daraufhin hat die Verwaltung es vorgezogen, das Entwidmungsverfahren nicht weiter zu verfolgen.
Mit DS 2060/15 hatte die SK und DS 2442/2016 der Bezirksrat beschlossen, die Verwaltung aufzufordern, eine Entwidmung zu prüfen. Eine Zwischennachricht der Verwaltung über Fristverlängerung lag vor (siehe Protokoll 26. SK), ein Initiativantrag im Rat wurde dazu nicht gestellt.
Zuletzt wurde mit DS 2534/2016 in der SK der Antrag zur Erstellung eines offenen Verkehrskonzeptes beschlossen.


TOP 6.2.
Hochbahnsteig Wunstorfer Straße (Zur Anfrage von Herrn Zierke)
Frau Boss erläuterte, dass die Planungen zum Hochbahnsteig von der Infra/Trans Tec durchgeführt werden. Die LHH kann als Träger öffentlicher Belange lediglich Stellungnahmen/Einwände abgeben. Da es sich um keine städtische Baumaßnahme handle, die auch nicht mit der Sanierung in Zusammenhang stehe, erfolgte durch das Fachamt keine Beteiligung der SK sondern eine Information durch den zuständigen Stadtbezirksplaner Dr. Schlesier im Stadtbezirksrat.
Herr Zierke verlangte auch hierzu eine nachträgliche schriftliche Stellungnahme.

Nachtrag-Antwort der Verwaltung: Wann genau die Planungen im Fachbereich Tiefbau Bereich Planen und Bauen (OE 66.22) eingegangen sind, ließ sich nicht mehr klären. Da es sich um keine Sanierungsmaßnahme gem. § 136 ff BauGB handelte, erfolgte zunächst keine Mitteilung an das Sachgebiet Stadterneuerung. Anfang November erlangte das Sachgebiet Stadterneuerung (OE 61.41) Kenntnis über den Sachverhalt und bat um Beteiligung. Ende November gab es die Information, dass die Auslegung im Planfeststellungsverfahren bereits im Gang sei und bis 07.12.16 laufe. Eine Vorstellung der Pläne in der Kommission wurde vom Fachbereich Tiefbau nicht vorgenommen, da es sich bei der Maßnahme um keine Frage der Sanierung handelt (siehe Verfahrensordnung SK: "... befasst sich mit allen Fragen der Sanierung..."). Herr Dr. Schlesier hatte den im Planungsbezirk (OE 61.12) bekannten Sachverhalt in der Sitzung am 05.12.16 auf Nachfrage geschildert.

TOP 6.3.
Sachstand Radwegeplanung (zur Anfrage von Herrn Zierke)
Frau Boss erklärte, dass nach Mitteilung von Herrn Gerstenberger zur Zeit auch der Radweg auf dem Wasserstadtgelände Teil der gesamtstädtischen Radwegeplanung sei. Es würden derzeit mehrere Varianten geprüft. Konkrete Ergebnisse zur Vorstellung in einem Gremium gebe es noch nicht. Der von Herrn Zierke angefragte Bereich des Schleusenwegs zwischen Stockhardweg und Fössezufluss lag schon immer außerhalb des Sanierungsgebietes. Dennoch könne hierzu angemerkt werden, dass die Messpunkte im Rahmen von Ertüchtigungsarbeiten am Radweg benötigt wurden (siehe Protokoll 05.12.16).


TOP 6.4.
Wohnraumpotentiale (zur Anfrage von Herrn Zierke)
Frau Boss berichtete, da über Wohnraumpotentiale und Bebauungsdichte im Rahmen des "RundenTisches" ausführlich gesprochen wurde, wird ein Vortrag von der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt nicht als notwendig erachtet.

Frau Schweingel bat die Verwaltung, TOP`s, die noch eingehender Recherche benötigen, von der TO zu nehmen. Herr Geffers verwies auf die Verfahrensordnung, wonach jedes Mitglied ein Anrecht auf Beantwortung seiner Anfragen habe. Herr Machentanz kritisierte die Unvollständigkeit der Einladung, da er keine Unterlagen zu den Anfragen erhalten habe.

Nachtrag-Stellungnahme der Verwaltung: Wie Herr Geffers richtig bemerkte, steht jedem Mitglied das Recht zu, eine Anfrage zu stellen. Falsch ist jedoch die Annahme von Herrn Machentanz, dass Anfragen eine Drucksachennummer bekommen und an die Gremienmitglieder versendet werden. Dieses erfolgt nur bei Anträgen, über die im Gremium beraten und anschließend ein Beschluss gefasst wird. Anfragen richten sich lediglich an die Verwaltung mit der Bitte um Auskunft/Sachstandsbericht. Selbstverständlich kann das Sachgebiet für Stadterneuerung viele Fragen nicht selber beantworten. Die Gremienbetreuerin agiert hier koordinierend, indem sie die Anfragen an die zuständigen Fachbereiche weiterleitet. Je nach Umfang der Antwort durch die Fachbereiche steht es der Gremienbetreuung frei, die Antwort in einem gesonderten TOP zu geben oder unter Bericht der Verwaltung. Die Aufstellung der Tagesordnung erfolgt in Rücksprache mit der Vorsitzenden. Die erhaltenen Antworten entsprachen dem, worüber Frau Boss in der SK informierte. Die Anfragen und die stichwortartigen Antworten wurden vorab per Mail an Frau Steingrube als Vorsitzende und Frau Boss als Vertretung der Verwaltung digital weitergeleitet, mit dem Vorschlag, aufgrund der Kürze der Antworten keine gesonderten Tagesordnungspunkte zu erstellen, sondern diese unter Bericht der Verwaltung, gekennzeichnet als nummerierte Unterpunkte, zu beantworten. Dieses fand Zustimmung, weshalb die Tagesordnung in der vorliegenden Form aufgestellt wurde.


TOP 7.
Verschiedenes
Ein Zuschauer fragte, ob es einen neuen Sachstand zum Wirtschaftlichkeitsgutachten der D-Linie gebe. Dieses musste Frau Steingrube verneinen.
Ein anderer Zuschauer fragte nach, wie es mit dem Planfeststellungsverfahren zum Lärmschutz bestellt sei. Herr Tacke berichtete, dass der Antrag kurz vor Weihnachten beim Bundesamt eingereicht worden sei.
Herr Zierke erkundigte sich, ob die Termine zur Sperrung der Wunstorfer Straße wegen Bauarbeiten an der Eisenbahnbrücke bekannt seien und mitgeteilt werden könnten. Frau Steingrube verwies auf die Presse, Herr Ladwig auf die verteilte Postwurfsendung.
Ein Zuschauer erkundigte sich nach der Nutzbarkeit der Altgebäude und ob diese ggf. erhalten werden könnten. Herr Tacke teilte mit, dass die Schadstoffbelastung mit Nitrosaminen nach wie vor bestehen würden. Herr Rother ergänzte, dass die bisherigen Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung erfolglos geblieben seien. Für eine Nutzung würde der Gesundheitsschutz der Region keine Zustimmung erteilen. Es wurde die Frage gestellt, ob wenigstens Fragmente der Fassade erhalten werden könnten. Herr Tacke wird diesen Wunsch an den Eigentümer weiterleiten.
Frau Boss teilte mit, dass am 05.04.17 um 12:30 Uhr der 1. Spatenstich für den ersten Bauabschnitt der Wasserstadt erfolgen solle. Eine Einladung an die Mitglieder des Gremiums werde in Kürze versendet.

Die Vorsitzende Frau Steingrube schloss die Sitzung um 20:45 Uhr.

Steingrube Paschek
(Vorsitzende) (Schriftführerin)