Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 15.02.2017

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.07 - Datum 10.05.2017

PROTOKOLL

3. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
am Mittwoch, 15. Februar 2017,
Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezikrsratsfrau Adolph (SPD)
Bezikrsratsfrau Dr. Behmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezikrsratsfrau Büsel (SPD)
Bezikrsratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
Bezikrsratsfrau Hintz-Oppelt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezikrsratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe (CDU)
(Bezirksratsherr Küßner) (CDU)
Bezikrsratsherr Nagel (SPD)
Bezikrsratsherr Niculescu (CDU)
Bezirksratsfrau Reimer (SPD)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
Bezirksratsherr Van Egmond (AfD)
Bezikrsratsherr Weinem (Piratenpartei)
Bezirksratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Hammann (Fachbereich Soziales)
Herr Berger (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)

Gäste:
Herr Hoffmann Blinden- und Sehbehindertenverband Nds. e.V.
Frau Westphal Blinden- und Sehbehindertenverband Nds. e.V.
Frau Ganseforth Verkehrsclub Deutschland
Herr Dr. Ropohl Seniorenbeirat der Landeshauptstadt Hannover
Herr Schmidt üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG


Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
Barrierefreiheit und Teilhabe im Stadtbezirk Südstadt-Bult
Eingeladen sind:
- Blinden- und Sehbehindertenverband Nds. e.V.
- Selbstbestimmt Leben Hannover e.V.
- Lebenshilfe Hannover
- Seniorenbeirat Hannover
- üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

3.1. Information der Verwaltung zur
Barrierefreiheit und Teilhabe im Stadtbezirk Südstadt-Bult

4. E N T S C H E I D U N G E N

4.1. Besetzung im Integrationsbeirat Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0306/2017)

5. A N F R A G E N

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Sachstand im Verfahren Baumfällung vor der jetzigen Gastronomie Handwerk, Altenbekener Damm 20
(Drucks. Nr. 15-0303/2017)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Straßensanierung im Bestand - Termin für Straßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0297/2017)

5.2.2. Bauvorhaben Wiesenstraße 40
(Drucks. Nr. 15-0300/2017)

5.2.3. Bauvorhaben Wiesenstraße 40
(Drucks. Nr. 15-0301/2017)


5.2.4. Bauvorhaben Wiesenstraße 40
(Drucks. Nr. 15-0302/2017)

5.2.5. Bauvorhaben Wiesenstraße 40
(Drucks. Nr. 15-0304/2017)

5.3. von Bezirksratsherrn Weinem (Die Piratenpartei)

5.3.1. Umsetzung des Agrikulturprogramms Hannover
(Drucks. Nr. 15-0298/2017)

5.3.2. Frage zur Antwort auf meine Frage Nr. 2.3 zum Haushalt der LHH 2017/2018 vom 07.12.2016
(Drucks. Nr. 15-0299/2017)

5.4. von Bezirksratsfraun Krüger-Pöppelwiehe (CDU)

5.4.1. Sicherung des Fußgängerübergangs Bischofsholer Damm in Höhe Dammannstraße DS 15-2077/2016
(Drucks. Nr. 15-0305/2017)

6. A N T R Ä G E

6.1. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD,CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., FDP und Piratenpartei

6.1.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln - 15.02.2017
(Drucks. Nr. 15-0316/2017)

6.2. Gemeinsame Anträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN undSPD

6.2.1. Fahrradquerung Hildesheimer Straße/Raimundstraße/Böhmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0318/2017)

6.2.2. Namensschilder für alle Bezirksratsmitglieder und Verwaltungsangehörigen
(Drucks. Nr. 15-0319/2017)

6.2.3. Abonnementsystem im Bezirksräteportal
(Drucks. Nr. 15-0320/2017)

6.2.4. Anbringung von Fahrbahnmarkierungen
(Drucks. Nr. 15-0321/2017)

6.2.5. Zebrastreifen Mainzer Straße / Bismarckstraße / Bahnhof Bismarckstraße
(Drucks. Nr. 15-0322/2017)

6.2.6. Lindemannallee
(Drucks. Nr. 15-0323/2017)

6.2.7. An der Engesohde
(Drucks. Nr. 15-0324/2017)

6.2.8. Wertstoffinsel Stresemannallee / Ecke Bertha-von-Suttnerplatz
(Drucks. Nr. 15-0325/2017)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Öffentliche Ordnung an Markttagen auf dem Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-0326/2017)

6.3.2. Bootsanleger Schwienebrücke / Leine
(Drucks. Nr. 15-0327/2017)

6.3.3. Kombiticket für Veranstaltungen im NDR-Funkhaus
(Drucks. Nr. 15-0328/2017)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Informationen über Bauvorhaben


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

TOP 8 wird abgesetzt.
Die vorliegende Tagesordnung wurde so einstimmig bestätigt.

Bezirksbürgermeister Pollähne machte den Vorschlag, dass das an Lebensjahren älteste Bezirksratsmitglied, Bezirksratsherr Siekermann, ab 19:00 Uhr die Sitzungsleitung übernehmen solle.
Dies wurde einstimmig beschlossen.


TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde in der Zeit von 18:05 - 18:10 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Wiesenstraße
- Kreuzung Haspelfelde/Tiefenriede
- Baumfällung

Der 1. Sprecher wies auf die Anfragen zum Thema Wiesenstraße hin und wollte wissen, ob den Einwohnerinnen und Einwohnern zu diesem Thema die Möglichkeit gegeben werde, sich hierzu zu äußern bzw. einzubringen.
Bezirksbürgermeister Pollähne antwortete, dass die Einwohnerfragestunde nach Beantwortung der Anfragen zur Wiesenstraße kurz geöffnet werde.

Die 2. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin der Wiesenstraße vor und übergab in der Sitzung eine Unterschriftenliste für den Beibehalt des Bebauungsplans Wiesenstraße.

Die 3. Sprecherin nahm Bezug zur Anfrage unter TOP 5.1.1. und wollte wissen, ob sie zu diesem Thema nach der Beantwortung der Anfrage etwas sagen könne.

Bezirksbürgermeister Pollähne bejahte dies.

Die 4. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin der Im Haspelfelde vor und thematisierte die Kreuzungen an Im Haspelfelde/ An der Tiefenriede und Hilde-Schneider-Allee. Diese Kreuzungen seien sehr gefährlich, da beide sehr schlecht einsehbar seien. Sowohl Kinder als auch ältere Menschen seien besonders gefährdet. Es stelle sich die Frage, ob die Situation an den genannten Kreuzungen verbessert werden könne.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss zunächst die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde um 18:10 Uhr.


TOP 3.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
Barrierefreiheit und Teilhabe im Stadtbezirk Südstadt-Bult
Eingeladen sind:
- Blinden- und Sehbehindertenverband Nds. e.V.
- Selbstbestimmt Leben Hannover e.V.
- Lebenshilfe Hannover
- Seniorenbeirat Hannover
- üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG


Bezirksbürgermeister Pollähne begrüßte die Anzuhörenden und erklärte einleitend, dass Selbstbestimmt Leben Hannover e.V. und Lebenshilfe Hannover nicht zur Anhörung anwesend seien. Es gebe aber Stellungnahmen dieser Verbände, die dem Protokoll als Anlage 1 und 2 angefügt werden würden.
Außerdem sei zu dieser Anhörung auch Frau Ganseforth vom VCD (Verkehrsclub Deutschland) anwesend, die zu diesem Thema etwas sagen könne.

Herr Hoffmann vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen nahm Bezug auf die von der Landeshauptstadt Hannover getroffenen Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der Inklusion und erklärte, dass dies ein wichtiger Prozess sei. Begrüßenswert sei der Haushaltsbegleitbeschluss aus dem Jahre 2014, der darauf abzielte, die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum zu verbessern. Alle Wege besonders für seh- und gehbehinderte Menschen müssten so ausgestaltet sein, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbständig die Wege nutzen können. Daher sei es wichtig, dass bspw. niveaugleiche Übergänge, Ampelsignalanlagen etc. überall vorhanden sind.

Herr Dr. Ropohl vom Seniorenbeirat nahm im Rahmen dieses Themas auf den Dauerbrennpunkt Hildesheimer Straße Bezug. Die Situation sei dort besonders gefährlich, zumal dort bekanntermaßen oft Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeitsgrenze gebe.
Die Gehwege für Fußgänger und Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen seien bspw. zu Einkaufsmärkten teilweise sehr lang.
Gehbehinderte Menschen haben in der Südstadt generell längere Gehwege zu Supermärkten. Sowohl gehbehinderte Menschen als auch Rollatoren-Fahrer sollen die Gelegenheit haben, sich auf diesen Wegen auszuruhen. Diese Möglichkeit sei auf der Hildesheimer Straße nicht gegeben. Besonders ältere Menschen seien auf öffentliche Toiletten angewiesen. Es stelle sich die Frage, ob es möglich sei, die Anzahl der öffentlichen Toiletten an bestimmten Stadtorten zu erhöhen. Außerdem sei es wichtig, die Bürgersteige ausnahmslos abzusenken und für Sehbehinderte die Gehwege entsprechend zu präparieren. Zudem gebe es auch Handlungsbedarf in der seniorengerechten Gestaltung der Ein- und Ausgänge zu öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. Jede kleine Stufe sei besonders für Rollatorennutzer sehr gefährlich. Zukünftig müsse auch bei der Erteilung von Baugenehmigungen die Barrierefreiheit unbedingt beachtet werden.

Frau Ganseforth vom Verkehrsclub Deutschland nahm Bezug auf den jüngst an den Bezirksrat gesendeten Bericht Stadtteilspaziergang 60+ und allgemeine schwierige Verkehrssituationen im Stadtbezirk, die sich besonders auf geh- oder sehbehinderte Menschen negativ auswirkt und nannte einige Beispiele. Siehe Anlage 4 zum Protokoll.

Herr Schmidt von der üstra berichtete anhand der Präsentation als Anlage 3 zum Protokoll.

Bezirksbürgermeister Pollähne bedankte sich für die Informationen aus Sicht der Anzuhörenden und bat Wortbeiträge bzw. Fragen.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen nahm Bezug auf die Stadtbahnhaltestellen, an denen Sehbehinderte Menschen mit Hilfe der Leitlinien erkennen würden, wo sie einsteigen müssten und wollten wissen, wie die Situation an den Bahn- und Bushaltestellen im Stadtbezirk Südstadt-Bult sei. Außerdem wollte Bezirksratsherr Schmitz-Justen wissen, ob die Fahrgastbegleitung auch für Menschen mit geistiger Behinderung gebe.

Herr Schmidt antwortete, dass es für die Fahrgastbegleitung keine Beschränkung nur auf seh- oder gehbehinderte Menschen gebe. Zu den Bushaltestellen zeigte Herr Schmidt anhand der Bilder aus der Präsentation, wie die Bushaltestellen nach den aktuellsten Anforderungen mit Bodenindikatoren und Leitlinien präpariert werden würden.

Herr Hoffmann ergänzte, dass es an den Bushaltestellen noch erheblichen Nachholbedarf gebe.

Herr Siekermann erklärte, dass die Stadtverwaltung im Zuge einiger Neubebauungen von Kreuzungen auch Bodenindikatoren auf den Bürgersteigen in die Bauplänen integriere, die zum Teil weit über die Kreuzung hinaus geleitet werden würden. Es stelle sich die Frage, ob es besondere Kreuzungen gebe, bei denen dies erforderlich sei. Zu den öffentlichen Toiletten wollte Herr Siekermann wissen, an welchen Standorten diese tatsächlich gebraucht werden würden.

Herr Schmidt antwortete, dass die Bodenindikatoren so weit geführt werden, dass sich die sehbehinderten Fußgänger im sicheren Fußgehgerbereich eingefunden fühlen können

Bezirksratsfrau Dr. Behmann wollte wissen, ob es stimme, dass die Busfahrerinnen und Busfahrer nicht verpflichtet seien, die Rampe auszufahren, wenn Personen mit entsprechenden Bedürfnissen mitfahren wollen würden.

Herr Schmidt antwortete, dass dies nicht bekannt sei.

Bezirksratsherr Nagel wies auch auf Beförderungsmittel anderer Anbieter wie RegioBus hin und wollte wissen, ob der von der üstra angebotene Standard mit bspw. RegionBus synchronisiert sei, oder ob die Fahrgäste mit entsprechender Behinderung sich auf unterschiedliche Standards einstellen müssten.

Herr Schmidt antwortete, dass dies nicht bekannt sei.

Frau Hammann antwortete ergänzend, dass die Regiobusse über Klapprampen verfügten, da diese Busse für elektrische Rampen zu klein seien. Die Regiobusse würden häufiger über Land fahren, wo oft kein gefestigter Bürgersteig vorhanden sei. Für die Nutzung einer elektrischen Rampe sei aber ein gefestigter Untergrund notwendig.


TOP 3.1.
Information der Verwaltung zur
Barrierefreiheit und Teilhabe im Stadtbezirk Südstadt-Bult

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Frau Hammann stellte sich kurz vor und nahm ergänzend Bezug auf die Barrierefreiheit im gesamten Stadtgebiet und erläuterte, dass die Stadtverwaltung insbesondere bei Sanierungen und Neubauten den Belangen der Menschen mit besonderen Behinderungen gerecht werde. Im Stadtbezirk Südstadt-Bult gebe es noch viel Altbestand, die auf den neuesten Standard gebracht werden müssten. Barrierefreiheit bedeute eine menschengerechte Gestaltung, welche gewährleistet werden müsste. Daher seien auch öffentliche Toiletten von besonderer Bedeutung, die eine gewisse Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen würden. Besonders im Stadtbezirk Südstadt-Bult sei es so, dass es kaum die Möglichkeit gebe, an einem bestimmten Standort länger zu verweilen, da es keine öffentliche Toiletten bzw. Behindertentoiletten gebe. Abgesenkte Bordsteine würden weitestgehend eingerichtet. Auch Behindertenstellplätze sollen vermehrt eingerichtet werden. Allerdings sei das in einem Stadtteil wie der Südstadt aufgrund der Parkplatznot des Öfteren einer Interessenkollision mit den entsprechenden Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner ausgesetzt.
In der Südstadt gebe es bei dem Altwohnungsbestand die Problematik der Stufen. Häufig gebe es keine Fahrstühle. In Neubauprojekte würden aber die barrierefreie Zugänge eingeplant.


TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.
Besetzung im Integrationsbeirat Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0306/2017)

Bezirksratsherr Siekermann stellte den Antrag vor.

Antrag,
folgende Besetzung des Integrationsbeirates Südstadt-Bult festzustellen:

bisher: neu:
N.N. Herr Sören Hauptstein

Die Mitgliederzahl des Integrationsbeirates Südstadt-Bult erhöht sich von 18 auf 20 stimmberechtigte Mitglieder.

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Südstadt-Bult bleibt zunächst unberührt.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.


Mit 2 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 15 Enthaltungen beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.62.07)


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Sachstand im Verfahren Baumfällung vor der jetzigen Gastronomie Handwerk, Altenbekener Damm 20
(Drucks. Nr. 15-0303/2017)

Bezirksratsherr Kluck verlas die Anfrage.

Vor der ehemaligen Pinte SPIEGEL (zuletzt Tapasbar TAPEO), Altenbekener Damm 20, ist am 27.07.2016 eine Esche auf Betreiben des Investors der neuen Gastronomie Handwerk gefällt worden. Der Eigentümer begründete dies mit „Gefahr im Verzug“ und auf Empfehlung seines Gärtners (siehe Stadt-Anzeiger-Süd 11.08.2016). Durch die Verursacher der Baumfällung wurden Anwohner informiert, eine Genehmigung der Stadt läge vor. Durch sein Vorgehen, bei dem auch bei weiteren Bäumen Äste abgesägt und eine Hecke mit einem Fahrzeug niedergefahren wurde, hat der Investor diverse AnwohnerInnen verärgert. Seitens der Anwohnerschaft wurde der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün unverzüglich informiert.

Wir fragen die Verwaltung:
1. War die Baumfällung der Esche zum Altenbekener Damm und das Absägen größerer Äste an weiteren Bäumen (hinterer Grundstücksbereich zur Stresemannallee 27) gemäß Baumschutzsatzung angemeldet und seitens der Stadtverwaltung genehmigt?
2. Liegt hier ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung vor und wenn ja, wie hat die Stadtverwaltung diesen geahndet?


Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Es lagen der Verwaltung keine Anträge vor, daher gab es auch keine Genehmigungen.

Zu 2.:
Ja, hier liegt ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung vor, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet. Außerdem wurde eine Ersatzpflanzung in gleicher Qualität zum entfernten Baum auferlegt.







TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Straßensanierung im Bestand - Termin für Straßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0297/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Die Stadt Hannover hat angekündigt mehrere Straßen (Ifflandstr. etc.) im Stadtbezirk Südstadt-Bult zeitnah zu erneuern. In Hinblick auf das Maschseefest, das geplante Bauvorhaben in der Wiesenstraße 40 und die Urlaubsplanung der Anlieger wäre eine frühestmögliche Information über Beginn, Dauer und Umfang der Baumaßnahmen wünschenswert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann werden die Bauarbeiten beginnen und wie lange werden sie voraussichtlich dauern (bitte pro Straße angeben)?
2. Wie wird sichergestellt, dass möglichst zu jeder Tages- und Nachtzeit Feuerwehr und Krankenwagen Zugang zu den anliegenden Gebäuden haben?
3. Ab wann müssen die anliegenden Eigentümer nach Abschluss der Arbeiten frühestens mit einem entsprechenden Gebührenbescheid nach der Straßenausbaubeitragssatzung zu rechnen?
Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Ifflandstraße, Am Graswege und Sextrostraße des Stadtbezirkes 7 Südstadt -Bult werden in diesem Jahr vorbereitet und in 2018 baulich umgesetzt. Die Straße Auf dem Emmerberge wird zurzeit geplant, Ausschreibung und Baubeginn soll noch in 2017 erfolgen. Der Radweg Hans-Böckler-Allee wurde bereits in 2016 baulich umgesetzt.

Zu 2.:
In den Bauverträgen wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Anfahrbarkeit der Feuerwehr für jedes Haus zu gewährleisten ist, ebenso die Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit der Grundstückszufahrten.

Zu 3.:
Die beitragspflichtigen Eigentümer/ Erbbauberechtigten werden frühestens 2 - 3 Jahre nach Fertigstellung der Bauarbeiten zum Straßenausbaubeitrag herangezogen.


TOP 5.2.2.
Bauvorhaben Wiesenstraße 40
(Drucks. Nr. 15-0300/2017)

Bezirksratsherr Niculescu verlas die Anfrage.

Auf die Anfrage der CDU-Fraktion (TOP 5.1.2, der Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 14.12.2016), ob die ortstypische Bauflucht beibehalten werden soll hat die Verwaltung mittlerweile schriftlich geantwortet, dass für die westliche Wiesenstraße eine in der Tiefe variirende Vorgartenzone ortstypisch sei und diese auch in der geplanten Bebauung des Grundstückes Wiesenstraße 40 berücksichtigt werden soll. Hier ergeben sich noch Nachfragen.

Im Bereich zwischen der Bürgermeister-Fink-Straße und Am Graswege ist die schmalste Stelle der derzeitigen östlichen und westlichen Bebauung der Wiesenstraße.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Mit wie viel Metern soll konkret die Vorgartenzone in der geplanten Bebauung berücksichtigt werden (vgl. TOP 5.1.2., der Sitzung vom 14.12.2016 Frage 1 und die entsprechende Antwort der Verwaltung vom 13.12.2016).
2. Gibt es mittlerweile einen konkreten Termin mit der WGH/den Bezirksratsmitgliedern und interessierten Anwohnern zur Besprechung des aktuellen Standes des Bauprojektes (vgl. TOP 5.1.2. der Sitzung vom 14.12.2016 Frage 2 und die entsprechende Antwort der Verwaltung vom 13.12.2016)

Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Da es bisher kein förmlich eingeleitetes Planverfahren gibt erscheint es im Moment nicht sinnvoll im Vorgriff auf den anstehenden Diskussionsprozess und die noch zu beschließenden Verfahrensschritte derart konkrete Fragen zu beantworten. Wenn ein entsprechender Verfahrensstand erreicht ist wird eine entsprechende Antwort selbstverständlich gegeben.

Zu 2.:
Seitens des Vorhabenträgers wurde mitgeteilt, dass man beabsichtigt für den 1. März 2017 zu einer professionell moderierten Informationsveranstaltung einzuladen.

Bezirksratsherr Weinem wollte wissen, ob schon eine frühzeitige öffentliche Beteiligung stattgefunden habe.

Herr Berger antwortete, dass der Investor aufgrund vorgebrachter Einwände der Anwohnerinnen und Anwohner nochmal in Beratungen gegangen sei und mehrere Gespräche auch mit der Fachverwaltung geführt habe, was zu einer deutlichen Umplanung diese Projektes führen könne.


TOP 5.2.3.
Bauvorhaben Wiesenstraße 40
(Drucks. Nr. 15-0301/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Auf die Anfrage der CDU-Fraktion (TOP 5.1.4, der Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 14.12.2016) was wird die Bauverwaltung gegen die langjährige Abweichung von der Baugenehmigung des Bürogebäudes Moocksgang 5 bezüglich der nicht ausgeführten Einstellplätze unternehmen bzw. wie wird die Forderung aus der Baugenehmigung kurzfristig umgesetzt wird hat die Verwaltung mittlerweile schriftlich geantwortet:
„Die in der Baugenehmigung des Bürogebäudes Moocksgang 5 geforderten 13
Einstellplätze wurden zwar nachgewiesen, aber nicht ausgeführt. Im Rahmen eines
Verfahrens nach § 79 NBauO wird zunächst der bestehende Sachverhalt geklärt, hierzu werden die Betroffenen in einem Schreiben angehört. Eine fundierte Entscheidung darüber, wie mit der Situation umgegangen wird, kann erst erfolgen, wenn die Antwort der Betroffenen
geprüft wurde.”

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wen sieht die Verwaltung als „Betroffenen“ an?
2. Liegen zwischenzeitlich Antworten der Betroffenen vor und kann die Verwaltung diese den interessierten Anwohnern zur Verfügung stellen?
(Fragen 1-2 vgl. TOP 5.1.4., der Anfrage in die Sitzung vom 14.12.2016 Frage 2 und die Antwort der Verwaltung vom 13.12.2016).

Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Bei der „Betroffenen“ handelt es sich um die Adressatin / den Adressaten des
Verwaltungsverfahrens, die Eigentümerin / den Eigentümer des Grundstückes.

Zu 2.:
Eine Antwort liegt vor. Diese kann den interessierten Bürgern aus Gründen des
Datenschutzes nicht mitgeteilt werden.


TOP 5.2.4.
Bauvorhaben Wiesenstraße 40
(Drucks. Nr. 15-0302/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Auf die Anfrage der CDU-Fraktion (TOP 5.1.4, der Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 14.12.2016) wie die Einstellplatzdifferenz zustande käme ob die hat die Verwaltung mittlerweile schriftlich geantwortet, dass
„Zur Ermittlung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird § 47 NBauO in Verbindung mit den Richtzahlen für den Einstellplatzbedarf in der Anlage der NBauO angewendet. Die Anzahl der Stellplätze wird nach der Nutzfläche ermittelt, wobei Verkehrsflächen, Nebenräume u.a. nicht angerechnet werden. Zudem fließt in die Berechnung auch mit ein, wie gut das Grundstück mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist und ggf. ob „Jobtickets“ den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Für das Bürogebäude Moocksgang 5 wurde eine erforderliche Anzahl von 13 ermittelt.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung die konkrete Berechnung – mit der Angabe der Nutzfläche etc. – für die Ermittlung der 13 Stellplätze erläutern und/oder ggfs. vorlegen?
2. Hat seinerzeit eine Bauabnahme des Objektes Mooksgang 5 durch die Stadt stattgefunden?
3. Ist dabei aufgefallen, dass die in der Baugenehmigung geforderten Stellplätze nicht geschaffen wurden?

Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Zugrunde gelegt wurde eine Bürofläche von 483,62m². Hierfür wurde nach den
seinerzeit gültigen Richtzahlen die bekannte Anzahl von Stellplätzen gefordert.

Zu 2.:
Eine Bauabnahme hat nicht stattgefunden, für die Einhaltung der Baugenehmigung ist
der Bauherr verantwortlich.

Zu 3.:
./.


TOP 5.2.5.
Bauvorhaben Wiesenstraße 40
(Drucks. Nr. 15-0304/2017)

Bezirksratsherr Niculescu verlas die Anfrage.

Durch die nicht ausgeführten – in der Baugenehmigung geforderten – Stellplätze wurde die Parkplatzsituation in den letzten 1 ½ Jahrzehnten in der Wiesenstraße belastet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie kann die Parksituation zukünftig gelöst werden, insbesondere bei Veranstaltungen wie Maschseefest, Spiele von Hannover 96, Triathlon, Marathon und ständigen Veranstaltungen im NDR und ZDF?
2. Können in der Wiesenstraße – wie auch in Teilen der Innenstadt, z.B. Klagesmarkt – Anwohnerparkplätze geschaffen werden?
3. Hat sich bezüglich der Zufahrt der Tiefgarage die Planung konkretisiert (vgl. Antwort der Verwaltung vom 13.12.2016 zu TOP 5.1.4 der Sitzung des Bezirksrates vom 14.12.2016 Frage 3)?
Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Mit Blick auf die Wiesenstraße ist zu sagen, dass die Verwaltung immer bemüht ist, die westliche Südstadt zu entlasten – zum Beispiel durch eine geeignete Verkehrslenkung, die zum Schützenplatz führt. Gleichzeitig ist bekannt, dass der Bereich Maschsee/Stadion als Veranstaltungsort für die Anlieger immer ein Stück weit spürbar ist.

Zu 2.:
Um Sonderparkplätze für Bewohner ausweisen zu können, bedarf es der Einrichtung
einer Bewohnerparkzone. Die Zonengröße sowie die Nutzungszuteilung der innerhalb
einer Bewohnerparkzone befindlichen öffentlichen Parkplätze sind gesetzlich
vorgegeben. So sind 25% der verfügbaren öffentlichen Stellplätze grundsätzlich für
den Gemeingebrauch vorzuhalten. Temporär ist diese Anzahl während der
Tagesspitzenstunden, dies trifft in der Regel an Werktagen zu, auf 50% zu erhöhen.
Ist anhand der Wohneinheiten aus der anliegenden Bebauung bereits offensichtlich,
bzw. durch Verkehrserhebungen festgestellt, dass der Bedarf an Bewohnerstellplätze
erheblich höher ist als verfügbare Parkplätze vorhanden sind, kommt eine
Zoneneinrichtung nicht in Betracht.
Die Verwaltung wird sich einer Prüfung zu weiteren Einrichtungen von
Bewohnerparkzonen in den Randlagen der City annehmen. Wegen der Einschränkung
der Größe einer Bewohnerparkzone ist deren Einrichtung / sind deren Einrichtungen
auch gesamtstädtisch in einem größeren Kontext zu sehen. Mögliche
Bewohnerparkzonen sind daher fachbereichsübergreifend abzustimmen und
nachfolgend politisch zu beschließen.
Ob die Prüfung zu Einrichtungen von Bewohnerparkzonen im Bereich Wiesenstraße
führt, kann derzeit nicht festgelegt werden.

Zu 3.:
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Vorhabenträgerin in der avisierten Info-
Veranstaltung das Vorhaben mit konkretisierter Tiefgaragenzufahrt vorstellt wird.

Bezirksratsherr Nagel wollte wissen, ob es richtig sei, dass die Anwohnerparkplätze
deswegen nicht durchgeführt werden könnten, weil allein für die Anzahl der
unterzubringenden Fahrzeuge keinen Platz vorhanden sei und dass die Anwohner für Plätze
zahlen müssten, die nicht vorhanden seien.

Herr Berger bejahte dies.

Bezirksratsherr Siekermann eröffnete für Fragen zur Wiesenstraße die Einwohnerinnen-
und Einwohnerfragestunde.

Der 1. Sprecher nahm Bezug auf den Termin mit der WGH und wollte wissen, ob die
Anwohnerinnen und Anwohnern im Vorfeld zum Termin Informationen über das, was
dargestellt werden soll, erhalten könnten.

Herr Berger bat darum, eine Mailadresse zu nennen, an die etwaige Informationen
gesendet werden könnte, die dann an die Anwohnerschaft weitergeleitet werden könnten.

Die 5. Sprecherin merkte an, dass die Anwohnerinnen und Anwohner nur spärliche
Informationen erhalten würden.

Der 6. Sprecher wollte wissen, was von der Informationsveranstaltung der WGH abhänge.

Herr Berger antwortete, dass die gesamte überarbeitete Planung seitens des
Vorhabenträgers vorgestellt werde. Bspw. würden Informationen wie die geänderte
Tiefgaragenzufahrt vorgetragen werden.


TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Weinem (Die Piratenpartei)

TOP 5.3.1.
Umsetzung des Agrikulturprogramms Hannover
(Drucks. Nr. 15-0298/2017)

Bezirksratsherr Weinem verlas die Anfrage.

Die Piratenpartei begrüßt die im Agrikulturprogramm beschriebenen Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger und ökologischer Formen der Landwirtschaft und des Gärtnerns in der Landeshauptstadt Hannover. Auch für dicht besiedelte Stadtteile wie den Stadtbezirk Südstadt-Bult werden Umsetzungsmöglichkeiten in der Fortschreibung des Agrikulturprogramms 2017 aufgezeigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Frage 1: Welche öffentlichen Grünflächen im Stadtbezirk Südstadt-Bult können neben dem ehemaligen Rosengarten auf dem Bertha-von-Suttner-Platz noch für eine Nutzung als Gemeinschaftsgärten freigegeben und interessierten Bürgern zur Entwicklung übergeben werden?

Frage 2: In welchen städtischen Einrichtungen in der Südstadt und in welcher Form wird bereits der Einsatz von regionalen, saisonalen und fairen Produkten in Bio-Qualität gezielt gefördert?

Frage 3: Im Agrikulturprogramm 2017 wird auch eine identitätsstiftende und integrative Wirkung des Gärtnerns für Menschen mit Migrationshintergrund erwähnt. In Ahlem existiert bereits ein Gemeinschaftsgarten in einem Flüchtlingswohnheim. In welchen bestehenden bzw. geplanten Flüchtlingsheimen in der Südstadt besteht die Möglichkeit, einen Gemeinschaftsgarten anzulegen und durch die Geflüchteten zu unterhalten?

Frau Yildiz antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Nach derzeitigem Planungsstand steht in der Südstadt keine geeignete Fläche zur Verfügung. Geeignete Vorschläge wird die Verwaltung aufgreifen und prüfen.

Zu 2.:
In städtischen Einrichtungen in der Südstadt werden derzeit regionale, saisonale und faire Produkten in Bio-Qualität nicht gezielt gefördert.
Mit Beschluss des vorgelegten Agrikulturprogramms sollen für die Verwendung dieser Produkte in städtischen Einrichtungen Grundsätze und Mindeststandards entwickelt und diese umgesetzt werden.

Zu 3.:
Der Gemeinschaftsgarten für Flüchtlinge in Ahlem geht auf Initiative von Transition Town zurück. Die Verwaltung begrüßt solche Initiativen ausdrücklich und ist gern unterstützend tätig, beispielsweise bei der Flächensuche. Außerdem können Initiativen, die Gärtnern mit Flüchtlingen anbieten wollen, eine Anschubfinanzierung beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün beantragen. Bei der Planung von Außenanlagen an Flüchtlingsunterkünften werden von der Verwaltung - wo möglich - Nutzgärten mit eingeplant, wie beispielsweise in Herrenhausen und Alt Vinnhorst. Bei Unterkünften in der Südstadt sind bisher keine Nutzgartenflächen vorhanden.


TOP 5.3.2.
Frage zur Antwort auf meine Frage Nr. 2.3 zum Haushalt der LHH 2017/2018 vom 07.12.2016
(Drucks. Nr. 15-0299/2017)

Bezirksratsherr Weinem verlas die Anfrage.

Am 07.12.2016 fragte ich zum Haushalt 2017/2018 der Landeshauptstadt Hannover unter der Nr. 2.3 an, unter welchen Rahmenbedingungen der Ausbau von Schulen zum Ausbau weiterer Züge an Gymnasien im Stadtgebiet (Maßnahme 21701955) durch ÖPP-Modelle finanziert werden sollte. Die Verwaltung antwortete wie folgt:
Die Maßnahme 21701955 soll nicht über ein ÖPP-Modell finanziert werden. ÖPP-Modelle als ergänzende Beschaffungsvariante sind in den Fällen zur Umsetzung vorgesehen, wenn diese Finanzierungsvariante sich nach entsprechender Prüfung als wirtschaftlicher gegenüber einer konventionelle Umsetzung für das jeweilige Projekt und die konkrete Einzelmaßnahme ein geeignetes Volumen aufweist. Grundsätzliche Hinweise zu ÖPP-Modellen sind u. a. der Drucksache Nr. 1092-2016 zu entnehmen.
Gemäß der Drucksache Nr. 1092-2016, die die Ausgestaltung des ÖPP-Modells für den Neubau einer Grundschule und eines Erweiterungsbaus für die IGS Kronsberg auf dem Grundstück Kattenbrookstrift 30 zusammenfassend beschreibt, ist zu entnehmen, dass im ÖPP-Modell Grundstück und Gebäude im Eigentum der Stadt bleiben sollen. Planung, Bau und Finanzierung erfolgen durch den privaten Partner, der Betrieb und die Unterhaltung des Schulgebäudes erfolgt durch die Stadt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Frage 1: Ist aufgrund der in der Drucksache 1092-2016 dargestellten Struktur der ÖPP- Finanzierung davon auszugehen, dass die ÖPP-Finanzierung im Bedarfsfall jeweils die komplette Umsetzung des Vorhabens von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe umfasst?
Frage 2: Sämtliche Bauvorhaben der Maßnahme 21701955 sollen bis 2021 abgewickelt werden. Wann muss unter Berücksichtigung der Vorlaufzeit für eine Investitionskostenschätzung, die Durchführung einer Ausschreibung und die politische Entscheidung spätestens entschieden werden, ob eines oder mehrere Bauvorhaben der Maßnahme 21701955 in Form eines ÖPP-Modells umgesetzt werden sollen?
Frage 3: Für welche konkreten Vorhaben und mit welchem Ergebnis wurde die Abwicklung
über ein ÖPP-Modell bereits geprüft?
Herr Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die ÖPP-Finanzierung ist neben den Komponenten Planung und Bau ein wesentlicher Bestandteil von ÖPP-Modellen. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Komponenten erfolgt jeweils projektbezogen.

Zu 2.:
Es ist derzeit nicht vorgesehen, die Maßnahme 21701955 insgesamt oder einzelne Bauvorhaben daraus über ein ÖPP-Modell zu finanzieren, sh. hierzu Antwort zur Frage 2.3. zum Haushalt der LHH vom 07.12.2016.
Falls einzelne Vorhaben aus der Maßnahme 21701955 aufgrund bis zum Planungsbeginn veränderter Rahmenbedingungen (z. B. Bedarfe, ergänzende Erkenntnisse zur Bausubstanz etc.) als potenziell geeignet für eine Umsetzung im Rahmen eines ÖPP-Modells identifiziert werden, wird die Verwaltung entsprechende Drucksachen zur Beschlussfassung vorlegen.

Zu 3.:
Die aus Sicht der Verwaltung für eine Umsetzung als ÖPP-Modell grundsätzlich geeigneten Vorhaben sind in der Anlage 2 zu Drucksache 2154/2015 N1 sowie in der Anlage 2 zu Drucksache 1085/2016 aufgeführt. Für eine Reihe der in den Anlagen aufgeführten Vorhaben liegen entsprechende Grundsatzbeschlüsse vor, einige sind bereits in der Planung oder Umsetzung. Das BV kiss Birkenstrasse ist bereits fertiggestellt.



TOP 5.4.
von Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe (CDU)

TOP 5.4.1.
Sicherung des Fußgängerübergangs Bischofsholer Damm in Höhe Dammannstraße DS 15-2077/2016
(Drucks. Nr. 15-0305/2017)

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe verlas die Anfrage.

Am 21.09.2016 hat der Stadtbezirksrat Südtstadt-Bult einstimmig den Antrag zur Sicherung des Fußgängerüberwegs Bischofsholer Damm in Höhe Dammannstraße beschlossen.
In der 1. Entscheidung DS 15-2077/2016 S1 vom 13.12.2016 teilt die Verwaltung mit, dass dem Antrag gefolgt wird und sie eine Planung für eine Fußgängerschutzanlage erstellt hat.
Anwohner/innen haben beobachtet, dass Personen – angeblich im Auftrag der Verwaltung – mehrfach über einen längeren Zeitraum den Fußgängerüberweg überquerten und dabei das Verhalten der Autofahrer/innen notierten.
Des Weiteren ist in der Entscheidung die Art der Fußgängerschutzanlage nicht eindeutig erkennbar und es ist unklar, ob es sich bei der anscheinend geplanten Lichtsignalanlage um eine Ampel im Dauerbetrieb (24 Stunden?) oder eine Bedarfsampel, die sich nur nach Anforderung der Fußgänger/innen einschaltet (analog der Ampel vor dem Rewe in der Marienstraße), handeln soll.

Ich frage die Verwaltung:
1. Erfolgten am Fußgängerüberweg Erhebungen bezüglich der Reaktion von Autofahrer/innen auf querende Fußgänger/innen oder andere Erhebungen?
Wenn ja, welche Erhebungen mit welchem Ergebnis?
2. Welche Art von Fußgängerschutzanlage ist vorgesehen?

Frau Yildiz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Seitens der Verwaltung erfolgten keine Erhebungen am Fußgängerüberweg.

Zu 2.:
Die Fußgängerschutzanlage wird für den Kraftfahrzeugverkehr zweifeldig ausgebildet. Das heißt, dass es nur rote und gelbe Signale gibt. Die Grundstellung ist dann DUNKEL für den Kraftfahrzeugverkehr und ROT für den Fußgängerverkehr. Bei Anforderung des Fußgängers wird geprüft, ob entlang des Bischofsholer Damms eine hohe Nachfrage des Kraftfahrzeugverkehrs vorliegt. Ist dies nicht so, bzw. wird eine parametrierbare Maximalzeit überschritten, bekommt der Kraftfahrzeugverkehr 5 Sekunden GELB und dann ROT. Der Fußgänger erhält wiederum eine Sekunde später GRÜN.

Die Signalgeber werden in energiesparender und wartungsarmer LED-Technik ausgeführt. Weiterhin erfolgt die Ausführung der Fußgängerschutzanlage komplett barrierefrei einschließlich taktiler Bodenelemente und akustischer Einrichtungen für Blinde und Sehbehinderte.






TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD,CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., FDP und Piratenpartei

TOP 6.1.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln - 15.02.2017
(Drucks. Nr. 15-0316/2017)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

Mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.62.07)


TOP 6.2.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

TOP 6.2.1.
Fahrradquerung Hildesheimer Straße/Raimundstraße/Böhmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0318/2017)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die
Fußgängerampel auf der Hildesheimer Straße in Höhe Böhmer-/Raimundstraße
mit einer Lichtzeichenanlage und Querung für FahrradfahrerInnen zu erweitern
(siehe Anlagezeichnung).

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

Mit 13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 6.2.2.
Namensschilder für alle Bezirksratsmitglieder und Verwaltungsangehörigen
(Drucks. Nr. 15-0319/2017)

Bezirksratsfrau Dr. Behmann stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Namensschilder mit Fraktions- und Parteizugehörigkeit für die Mitglieder des
Bezirksrates Südstadt-Bult (einschließlich der anwesenden Personen aus der
Verwaltung) zu erstellen und diese bei den Bezirksratssitzungen zu verwenden.
Die Namensschilder sollen aus Eigenmitteln des Bezirksrats finanziert werden.
Es bleibt den Fraktionen und Einzelvertreterinnen und -vertretern weiterhin selbst
überlassen, eigene Namensschilder zu verwenden.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 18.62.07)


TOP 6.2.3.
Abonnementsystem im Bezirksräteportal
(Drucks. Nr. 15-0320/2017)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten im Bezirksräteportal ein Abonnementsystem für
öffentliche Drucksachen, adäquat dem Ratssystem Cara der Landeshauptstadt
Hannover, einzurichten. Dies soll durch ein Mailverfahren ergänzt werden, das
Benachrichtigungen versendet, wenn neue Drucksachen, bzw. Einladungen im
Sitzungsmanagement zur Verfügung stehen.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

Mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen
(In die Verwaltung, 18.62.07)


TOP 6.2.4.
Anbringung von Fahrbahnmarkierungen
(Drucks. Nr. 15-0321/2017)

Bezirksratsfrau Dr. Behmann stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
Fahrbahnmarkierungen auf dem Parkplatz Rudolf-von-Bennigsen-Ufer,
Ecke Karl-Thiele-Weg vor der Insel/ Strandbad/ Aspria anzubringen.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)





TOP 6.2.5.
Zebrastreifen Mainzer Straße / Bismarckstraße / Bahnhof Bismarckstraße
(Drucks. Nr. 15-0322/2017)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten , auf Höhe der Verkehrsinsel Mainzer Straße / Bismarckstraße / Bahnhof Bismarckstraße unter Beibehaltung der Verkehrsinsel einen Zebrastreifen und
gegebenenfalls daneben eine bevorrechtigte Radfahrerfurt einzurichten.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 6.2.6.
Lindemannallee
(Drucks. Nr. 15-0323/2017)

Bezirksratsherr Gertz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine eindeutigere Ausweisung der Lindemannallee als
einspurige Straße zu veranlassen. Hierbei ist eine Lösung durch eine Begrünung der
Fahrbahnmitte zu favorisieren.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

9 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 6.2.7.
An der Engesohde
(Drucks. Nr. 15-0324/2017)

Bezirksratsfrau Adolph stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, für die Straße „An der Engesohde“ zwischen der Alten Döhrener Straße und der Zufahrt zur Waldorfschule Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Verbesserung der Verkehrssituation in der morgendlichen Ankunftzeit der SchülerInnen führt. Hierbei soll die Möglichkeit der Anbringung taktiler Elemente zur Trennung von Straße und Fußgängerweg zwischen dem Haus Nr. 6 und der Einmündung Alte Döhrener Straße, die Einrichtung einer Fahrradstraße, die für AnwohnerInnen frei ist, die Errichtung einer Parkzone für Eltern im Bereich Orli-Wald-Allee und andere verkehrsberuhigende Varianten mit geprüft werden, die zu mehr Sicherheit für die SchülerInnen führt.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 6.2.8.
Wertstoffinsel Stresemannallee / Ecke Bertha-von-Suttnerplatz
(Drucks. Nr. 15-0325/2017)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, für die Wertstoffinsel Stresemannallee / Ecke Bertha-von-
Suttner Platz einen neuen Standort in örtlicher Nähe zu finden.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Öffentliche Ordnung an Markttagen auf dem Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-0326/2017)

Bezirksratsherr Jeng stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten durch geeignete Maßnahmen dauerhaft sicherzustellen, dass Besucher und Standbetreiber des Marktes auf dem Stephansplatz während der Marktzeiten nicht durch offensichtlich alkoholisierte Personen belästigt werden.

Die Fraktionen diskutierten u.a. über die Nutzung der betroffenen öffentlichen Parkbank und ob die Demontage dieser das geschilderte Problem beheben würde.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

Mit 2 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 6.3.2.
Bootsanleger Schwienebrücke / Leine
(Drucks. Nr. 15-0327/2017)

Bezirksratsherr Jeng stellte den Antrag vor.


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert die Stufe des Bootsanlegers an der Schwienebrücke/Leine um eine Stufe höher zu setzen und die Kanten mit zu entschärfen.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 67)


TOP 6.3.3.
Kombiticket für Veranstaltungen im NDR-Funkhaus
(Drucks. Nr. 15-0328/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert sich mit dem NDR und der Üstra in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass diese für besonders stark frequentierte Veranstaltungen im NDR-Funkhaus am Maschsee ein Kombiticket einführen, so dass die Eintrittskarte gleichzeitig (drei Stunden vor und nach Veranstaltungsbeginn)Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr ist.

Bezirksratsherr Siekermann bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, üstra)


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Berger informierte, dass aha am Samstag, den 18.03.2017 in der Zeit von 09.00 bis 14.00 Uhr zum stadtweiten Abfallsammeltag unter dem Motto „Hannover ist putzmunter“ einlädt.
Alle Infos gebe es auch unter www.putzmunter-hannover.de . Von 13 – 15 Uhr finde auf dem Sahlkampmarkt das große Abschlussfest statt.
Weitere Informationen gab es u.a. über:
· Stadtkartenausschnitt für den Stadtbezirk Südstadt-Bult wurde im vergangenen Jahr neu aufgelegt. Herr Berger bietet an, diese im Maßstab 1. 5.000 (ca. 75x75 cm) und im Format DIN A3 zur Verfügung zu stellen. Er wird das Interesse per Mail abfragen.
· Bolzplätze:
o Stephansplatz: Doch noch länger gesperrt, es handelt sich um einen Gewährleistungsfall, eine Fremdfirma wird die Sanierung bei entsprechender Witterung erledigen
o Am Südbahnhof: voraussichtlich nächste Woche bei entsprechendem Wetter, nächster Bolzplatz in Hannover, der bearbeitet wird.
o Spielpark Tiefenriede: Tore wurden abgebaut, hier ist ein Hybridrasen geplant, Umsetzung in 2017
o Meterstr. ist freigegeben
o Heinrich-Heinrich-Straße eher später

TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Wurde abgesetzt

Bezirksratsherr Siekermann schloss die Sitzung um 21:15 Uhr.


für das Protokoll:




Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung