Protokoll:
Landeshauptstadt Hannover - 18.62.10 - Datum 14.02.2017
PROTOKOLL
3. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 8. Februar 2017,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4
Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.30 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Grube (Bündnis 90/Die Grünen)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Wadepohl) (SPD)
Bezirksratsherr Bulut (FDP)
Bezirksratsherr Dzienus (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben Die PARTEI)
(Bezirksratsfrau Hamburg) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
19.00 - 21.50 Uhr
Bezirksratsfrau Martin (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
Bezikrsratsfrau Schmalz (DIE LINKE.)
19.55 - 22.30 Uhr
Bezirksratsherr Schweingel (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (Bündnis 90/Die Grünen)
19.00 - 22.05 Uhr
Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning)
(Ratsherr Klippert)
(Ratsfrau Langensiepen)
Beigeordneter Machentanz 20.45 - 22.30 Uhr
(Ratsfrau Steinhoff)
Ratsherr Wolf 19.00 - 22.05 Uhr
Verwaltung:
Herr Finger (Fachbereich Recht)
20.00 - 22.05 Uhr
Herr Dr. Herbert (Geschäftsbereich Oberbürgermeister)
19.45 - 22.05 Uhr
Frau Winters (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Wescher (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Mingers (Fachbereich Personal und Organisation)
Gäste:
Herr Beier alle:
Herr Bier (AHA Zweckverband Abfallwirtschaft)
Herr Hübner 19.00 - 20.55
Herr Quast
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 16.11.2016 und 14.12.2016
3. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Vorstellung des Abfallwirtschaftsbetriebes Hannover zur Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Gelber Sack, Papierabholung, zu den Wertstoffinseln und der geplanten Beitragserhöhung in den Stadtteilen Linden-Limmer
Zugesagt haben: Herr Mathias Quast und Herr Bier (beide AHA)
4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
4.1. Anbringen einer Stadttafel für den Lindener Hafen
(Drucks. Nr. 15-0054/2017 mit 1 Anlage)
4.1.1. Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 15-0054/2017: Anbringen einer Stadttafel für den Lindener Hafen
(Drucks. Nr. 15-0371/2017)
4.2. Besetzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0183/2017)
5. Ökologisches Sonderprogramm 2016
Kinderspielplatz Noltestraße/Liepmannstraße
Vorstellung der Planung
6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
6.1. Interfraktionell: Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0350/2017)
6.2. Gemeinsam: Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0351/2017)
7. A N T R Ä G E
7.1. Interfraktionell
7.1.1. Einrichtung einer Schulsozialarbeiter/innen-Stelle an der Grundschule Kastanienhof
(Drucks. Nr. 15-0180/2017)
7.1.2. Zweirichtungsradweg vor dem Gymnasium Limmer
(Drucks. Nr. 15-0190/2017)
7.1.3. Erhaltung der Platane im Bereich Haltestelle Wunstorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-0191/2017)
7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
7.2.1. Zählstation Dornröschenbrücke
(Drucks. Nr. 15-0148/2017)
7.2.2. Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht Schwarzer Bär stadteinwärts
(Drucks. Nr. 15-0149/2017)
7.2.2.1. Änderungsantrag zu Drucks.-Nr. 15-0149/2017: Aufhebung der Radewegebenutzungspflicht Schwarzer Bär stadteinwärts
(Drucks. Nr. 15-0372/2017)
7.2.3. Müllbehälter am Leineuferweg in Limmer
(Drucks. Nr. 15-0151/2017)
7.3. der Fraktion DIE LINKE.
7.3.1 Sparkasse Deisterplatz
(Drucks. Nr. 15-0194/2017)
7.3.1.1. NEUFASSUNG Sparkasse Deisterplatz
(Drucks. Nr. 15-0194/2017 N1)
7.3.2. Mietpreisbremse anwenden – Zwangsräumungen verhindern – Belegrechte erhalten
(Drucks. Nr. 15-0195/2017)
7.3.3. Unterstützung Ostermarsch 2017
(Drucks. Nr. 15-0197/2017)
7.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)
7.4.1. Ihme-Zentrum, Anfechtungsklage der LHH
(Drucks. Nr. 15-2590/2016 mit 2 Anlagen)
8. A N F R A G E N
8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8.1.1. Voraussetzungen für eine Voruntersuchung (VU) als städtebauliche Maßnahme zur
Neuordnung des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 15-0141/2017)
8.1.2. Zweckentfremdung
(Drucks. Nr. 15-0145/2017)
8.1.3. Kontaminierungsverdacht Linden-Mitte
(Drucks. Nr. 15-0147/2017)
8.1.4. Ausstattung des Freizeitheims Linden mit WLAN
(Drucks. Nr. 15-0189/2017)
8.2. der CDU-Fraktion
8.2.1. Fehlende rot-weiße Poller auf dem Lindener Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0176/2017)
8.2.2. Aufenthaltsqualität auf dem Küchengartenplatz
(Drucks. Nr. 15-0177/2017)
8.2.3. Verkehrsberuhigung in der Hengstmannstraße
(Drucks. Nr. 15-0178/2017)
8.2.4. Entfernung von Glascontainern
(Drucks. Nr. 15-0179/2017)
8.3. der Fraktion DIE LINKE.
8.3.1. Anwohner*innenparkplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0193/2017)
8.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)
8.4.1. Wohnungsbau Kesselstraße
(Drucks. Nr. 15-0167/2017)
8.4.2. Zur Grunderneuerung von Straßen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0168/2017)
8.4.3. Beleuchtung in Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0169/2017)
9. Informationen über Bauvorhaben
10. Bericht des Stadtbezirksmanagements
11. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 3. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksratsherr Geffers beantragt, die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Ihmezentrum (Drucks. Nr. 15-0141/2017) sowie den Antrag des Bezirksratsherrn Ganskow zur gleichen Thematik (Drucks. Nr. 15-2590/2016) vor den übrigen Anträgen unter TOP 7 zu behandeln.
Bezirksratsherr Ganskow legt einen Ergänzungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0054/2017 (TOP 4.1.) und einen Änderungsantrag zu 15-0149/2017 (TOP 7.2.2.) als Tischvorlage vor.
Der TOP 8.1.1. wird vor TOP 7.4.1. behandelt und beide TOPs werden vor 7.1.1. aufgerufen.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.
TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 16.11.2016 und 14.12.2016
Genehmigt
TOP 3.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Vorstellung des Abfallwirtschaftsbetriebes Hannover zur Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Gelber Sack, Papierabholung, zu den Wertstoffinseln und der geplanten Beitragserhöhung in den Stadtteilen Linden-Limmer
Zugesagt haben: Herr Mathias Quast und Herr Bier (beide AHA)
Bezirksbürgermeister Grube begrüßt die anwesenden Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs aha: Herrn Quast, Herrn Hübner, Herrn Bier und Herrn Beier zur Anhörung im Stadtbezirksrat Linden-Limmer.
Herr Quast und seine Kollegen stellen die alltäglichen Aufgaben dar, die das Unternehmen aha im Stadtgebiet und im Bezirk Linden-Limmer bewältigt. Sie erläutern die Arbeit der Stadtreinigung, des Winterdienstes, der Abfall- bzw. Wertstoffentsorgung und deren ortsübliche Probleme.
[Die Präsentation ist Anlage des Protokolls.]
Die folgenden Themen wurden angesprochen:
Herr Quast berichtet, dass die Stadt Hannover derzeit gemeinsam mit aha und weiteren Institutionen ein detailliertes Handlungsprogramm erarbeitet, das neben Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Ordnung auch die erhöhte Sauberkeit in Hannover umfassen wird. Das Arbeitsergebnis soll dem Rat in diesem Jahr vorgelegt werden.
Er erinnert, dass die Aufklärung der Bevölkerung ein wichtiger Faktor zur Reduzierung von Müll und Abfall in der Stadt ist. Aber auch aktive Beteiligungsprojekte, wie die Aktion Putzmunter mit dem Abschlussfest 2016 auf dem Küchengartenplatz in Linden, sollen helfen, ein verändertes Bewusstsein für Lösungen und Missstände zu schaffen.
Er merkt an, dass er dafür wirbt, die Müllbehälter auf den Straßen wieder in Signalfarbe zu gestalten - dann wüssten die Menschen schneller wohin mit dem Kleinabfall.
Gleichzeitig schlägt Herr Quast vor, es sollten mehr aha-Abfallfahnder angestellt werden und die Bußgelder für das wilde Entsorgen von Abfall und Sperrmüll müssten erhöht werden. Die gemeinsame und vernetzte Arbeit von aha, Stadtverwaltung und Polizei sollte intensiviert werden.
Herr Bier ergänzt, dass der Bezirk Linden-Limmer stark verdichtete Ballungsräume mit bis zu 3.500 EinwohnerInnen je Quadratkilometer aufweist und dass dies die Steuerung des Verhaltens erschwere.
Zur aktuell geführten Diskussion um „gelbe Säcke“ oder „gelbe Tonnen“ gibt er zu bedenken, dass die Säcke in verdichteten Gebieten wöchentlich abgeholt werden. Für die gelbe Tonne sind üblicherweise nur vierwöchige Leerungsrhythmen vorgesehen – die Einführung der Tonne könnte neben dem Platzbedarf also zu neuen Schwierigkeiten führen, wenn die Abfuhrstandards so restriktiv bleiben.
Herr Quast erinnert, dass der Handel mit dem Dualen System (Kennzeichnung Grüner Punkt) erstmals verpflichtet wurde, neben der Rücknahme auch bei der Entsorgung der verkauften Verpackungen mitzuwirken. Das Bundesumweltministerium bereitet derzeit ein Wertstoffgesetz vor, das u.a. festlegen soll, in welchem Maße die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder der Handel über die Entsorgungsart und die -intervalle entscheiden dürfen. Die jeweilige Entscheidung hätte also direkte Folgen für die Leerung der gelben Tonnen.
Bezirksratsfrau Steingrube bestätigt, dass der Platzbedarf für eine gelbe Tonne die Gebäudeeigentümer vor Schwierigkeiten stellt. Die bestehenden Abstellplätze sind mit Tonnen belegt. – Auch sei ein vierwöchiges Abfahrintervall für einen Bezirk wie Linden-Limmer nicht akzeptabel.
Bezirksratsherr List stellt die große Belastung durch alte, zurückgelassene Schrottfahrräder fest und fragt, wie sie schneller entsorgt werden können.
Herr Quast antwortet, dass im vergangenen Jahr ca. 1.200 Schrotträder gemeldet wurden, von denen aber nur 400 entsorgt werden durften. Ein Rad muss, um es zu beseitigen, zunächst als herrenloser und nahezu wertloser Müll deklariert werden – ansonsten ist es Eigentum und bleibt stehen. Aha geht hier wie bei Kraftfahrzeugen vor: Ein offensichtlich wertloses Rad bekommt einen Aufkleber, der die Eigentümer zur Mitnahme auffordert. Steht das Rad nach vier Wochen noch am selben Standort, dann wird es entsorgt.
Bezirksratsfrau Schmalz fragt, wann die früher zugesagte turnusgemäße Überprüfung und Entsorgung von Schrotträdern in Linden-Limmer erfolgt.
Herr Quast antwortet, dass dies im Jahr 2017 der Fall sein wird.
Ratsherr Wolff fragt, ob die Alträder nicht den Fahrradwerkstätten zugeführt werden können.
Herr Quast weist darauf hin, dass der Bereich Beschäftigungsförderung der Stadt Hannover das Projekt „Werkzeuge für Afrika“ mit ähnlicher Intention durchführt. Aber Schrottfahrräder können im Unterschied zu Werkzeug nicht weitergeben werden, da Ihnen ansonsten ein Wert zugemessen würde und sie nicht als Müll von der Straße genommen werden können.
Bezirksratsherr Geffers weist auf den wilden Sperrmüll im Bezirk hin.
Herr Quast antwortet, dass im Jahr 2016 z.B. auf dem Schmuckplatz in Linden-Nord rund 24 Mal die wilden Sperrmüllhalden abgeräumt wurden. Helfen könnte es, Abfallfahnder in größeren Gruppen von mehr als 10 Personen in einem Stadtteil einzusetzen, präventiv BürgerInnen ansprechen, aber auch Bußgelder zu verhängen.
Für illegalen Sperrmüll zahlen Täter bisher rund 100 Euro Bußgeld – das sei nicht genug. Da jeder angemeldete Sperrmüll durch aha abgeholt wird oder zum Wertstoffhof gebracht werden kann, gibt es hier keine Ausreden.
Bezirksratsfrau Grobleben schlägt vor, die Arbeit der Abfallfahnder durch ein Fernsehteam zu begleiten, um der Bevölkerung die Folgen des Fehlverhaltens zu verdeutlichen.
Herr Quast bestätigt, dass der Sender Sat1 bereits einen Bericht zum Thema ausgestrahlt hat.
Ratsherr Wolff kritisiert, dass die vielen neuen Abfallfahnder, die das Fehlverhalten der Menschen sanktionieren sollen, nicht zu mehr Einsicht in einer Nachbarschaft führen. Stattdessen sollten die Mitmenschen im Viertel und die Kinder in den Schulen aufgeklärt werden. Ein multilingualer Flyer zur deutschen Mülltrennung und Entsorgung könnte ebenfalls helfen, denn oft gibt es Sprachhindernisse.
Herr Hübner entgegnet, dass die Aufgabe der Abfallfahnder gerade die Aufklärung ist und dass man die Menschen auf der Straße informiere. Die Abfallfahnder sind grundsätzlich Müllberater und sie sind bereit sich auf verschiedene Menschen und Sprachen einzulassen. Im Einzelfall, wo jede Information und jeder Hinweis zurückgewiesen werde, muss aber ein Bußgeld ausgesprochen werden.
Herr Quast ergänzt, dass es mehrsprachige Flugblätter gibt, die die Mülltrennung erläutern.
Bezirksratsherr List kritisiert die starke Verschmutzung der öffentlichen Flächen und Wege durch Hundekot. Er plädiert für öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Information der Halterinnen und Halter von Hunden.
Herr Quast informiert, dass in diesem Jahr wieder eine entsprechende Plakataktion zum Thema Hundekot durchgeführt wird.
Bezirksratsherr Ganskow fragt, ob nicht grundsätzlich mehr Mülleimer aufgestellt werden können.
Herr Quast antwortet, dass in den vergangenen vier Jahren fast 500 neue Behälter aufgestellt wurden. Werden neue Standorte vorgeschlagen oder durch den Bezirksrat beantragt, dann prüft und ermöglicht aha eine Neuaufstellung entsprechend der örtlichen Gegebenheiten.
Bezirksratsherr Dr. Gardemin sieht bereits Erfolge im Bezirk, denn der zurückgelassene Hundekot im Bezirk sei spürbar vermindert. Eine Stigmatisierung der Halterinnen und Halter sei nicht notwendig.
Er erinnert, dass der Stadtbezirksrat einen Antrag für größere Müllbehälter mit Deckel für das Ihmeufer beschlossen hat – noch ohne Erfolg.
Ergänzend führt Bezirksratsherr Dr. Gardemin aus, dass in Linden-Nord im Bereich der Leinaustraße 16.000 Einwohner je Quadratkilometer leben. Zudem geht hier die größte Partymeile Hannovers mit 11 Gastronomiebetrieben durch das Wohnviertel und zusätzlich besuchen das Veranstaltungsgelände Faust rund 200.000 Personen im Jahr. Die genannten Probleme sind daher in ihrem Ausmaß nicht nur hausgemacht. Er moniert, dass die Medien, aber auch Mitglieder des Bezirksrats, sie allein den Bewohnerinnen und Bewohnern anlasten.
Bezirksratsherr Ganskow fragt, ob aha auch alternative Streumittel für den Winterdienst prüft, die nach der Einsatzperiode nicht entsorgt werden müssen, weil sie sich natürlich abbauen.
Herr Quast antwortet, dass regelmäßig neue Verfahren und Mittel geprüft werden. Radwege werden z.B. seit einiger Zeit mit Solelösungen gegen Glätte behandelt. Aber für die Straßen hat sich noch keine Alternative gezeigt, die die Sicherheit gewährleistet und nicht zu teuer ist.
Bezirksratsherr Ganskow fragt weiter, warum es so wenige Entsorgungsmöglichkeiten im Umland von Hannover gibt.
Herr Bier erläutert, dass aufgrund der geringeren Einwohneranzahl in den umgebenden Gebieten weniger Entsorgungspunkte eingerichtet wurden und die Wege folglich länger sind als in der Stadt.
Durchgeführt
TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 4.1.
Anbringen einer Stadttafel für den Lindener Hafen
(Drucks. Nr. 15-0054/2017 mit 1 Anlage)
Herr Mingers informiert, dass der Lindener Hafen in diesem Jahr sein hundertjähriges Bestehen feiert und zeitgleich eine Stadttafel aufgestellt werden soll, die dies dokumentiert.
Der Betrieb Lindener Hafen plant eine Ausstellung im Freizeitheim Linden zur historischen Entwicklung des Hafens und wird auch eine Jubiläumsveranstaltung für die Öffentlichkeit auf dem Gelände durchführen.
Der exakte Termin für die Installation der Stadttafel und die Veranstaltungen steht noch nicht fest, wird aber durch die Verwaltung mitgeteilt.
Antrag,
der Anbringung einer Stadttafel mit dem als Anlage beigefügten Text am Standort Davenstedter Straße 136 / Ecke Alte Speicherstraße zuzustimmen.
Einstimmig
TOP 4.1.1.
Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 15-0054/2017: Anbringen einer Stadttafel für den Lindener Hafen
(Drucks. Nr. 15-0371/2017)
Bezirksratsherr Ganskow bringt seinen Ergänzungsantrag ein und begründet ihn.
Bezirksratsherr Dr. Gardemin moniert, dass die sogenannten Quick-Response-Codes (QR-Codes) und die entsprechende Informationsverbindung für die NutzerInnen bereits heute veraltet wirken.
Ratsherr Wolff entgegnet, dass ihm bekannte Jugendliche durch QR-Codes vermittelte Informationen ganz selbstverständlich nutzen.
Bezirksratsherr Bulut unterstützt die Idee, da nur sehr geringe finanzielle Mittel benötigt werden, um den Antrag umzusetzen.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antrags- bzw. Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
„Die Tafel wird mit einem QR-Code versehen, der auf eine Internetseite mit den zugrunde liegenden Informationen führt. Ersatzweise ist eine Verlinkung auf jene Seite der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Lindener_Hafen) möglich, welche den Lindener Hafen beschreibt.“
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 4.2.
Besetzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0183/2017)
Antrag,
folgende Besetzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer festzustellen:
Vorsitzender:
1. Bezirksbürgermeister Rainer-Jörg Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN);
stellvertretend Bezirksbürgermeisterin Ingrid Wadepohl (SPD)
Mitglieder mit Migrationshintergrund:
2. Frau Serap Aydin
3. Frau Semina Batic
4. Frau Gülsen Demir
5. Herr Rafael de la Hera
6. Frau Hülya Feise
7. Herr Omar Kambi
8. Herr Hursit Kalis
9. Herr Mahmoud Karami
10. Frau Ferdos Mirabadi
11. Herr Abdullah Mermi
12. Frau Ljiljana Savic
Bezirksratsmitglieder und Multiplikator/-innen:
13. Bezirksratsherr Steffen Mallast (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
14. Bezirksratsherr Ludwig List (Fraktion DIE LINKE.)
15. Bezirksratsfrau Gabriele Steingrube (CDU- Fraktion)
16. Bezirksratsherr Ekim Bulut (Einzelvertreter FDP)
17. Bezirksratsherr Thomas Ganskow (Einzelvertreter Piraten)
18. Bezirksratsfrau Jasmin Grobleben (Einzelvertreterin Die Partei)
19. Frau Lipi Mahjabin Ahmed
20. Herr Uwe Horstmann (auf Vorschlag der SPD-Fraktion)
21. Frau Erika Winger
Aus dem Integrationsbeirat scheiden damit die folgenden bisherigen Mitglieder aus:
Frau Barbara Knoke
Frau Manuela Lampert
Herr Dirk Machentanz
Herr Andis Rava
Herr Raphael Rosenthal
Herr Norbert Voltmer
Neue Mitglieder sind:
Herr Ekim Bulut
Herr Thomas Ganskow
Frau Jasmin Grobleben
Herr Uwe Horstmann
Herr Ludwig List
Herr Hursit Kalis
Folgende bisherige Mitglieder gehören dem Integrationsbeirat weiterhin an:
Frau Lipi Mahjabin Ahmed
Frau Serap Aydin
Frau Semina Batic
Frau Gülsen Demir
Herr Rafael de la Hera
Frau Hülya Feise
Herr Rainer-Jörg Grube
Herr Omar Kambi
Herr Mahmoud Karami
Herr Steffen Mallast
Frau Ferdos Mirabadi
Herr Abdullah Mermi
Frau Ljiljana Savic
Frau Gabriele Steingrube
Frau Erika Winger
Nach Maßgabe der Informationsdrucksache Nr. 2545/2008 behält Bezirksbürgermeister Rainer-Jörg Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den Vorsitz des Integrationsbeirates Linden-Limmer. Im Vertretungsfall nimmt den Vorsitz die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Ingrid Wadepohl (SPD) wahr.
Einstimmig
TOP 5.
Ökologisches Sonderprogramm 2016
Kinderspielplatz Noltestraße/Liepmannstraße
Vorstellung der Planung
Herr Mingers stellt den Planungsvorschlag der Verwaltung zur Umgestaltung des Spielplatzes an der Ecke Nolte- und Liepmannstraße vor. Die Maßnahme soll aus Mitteln des ökologischen Sonderprogramms realisiert werden; die Verwaltung übernimmt die darüber hinaus gehenden notwendigen Kosten.
Zur Kenntnis genommen
TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 6.1.
Interfraktionell: Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0350/2017)
Antrag,
die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
· Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
· Verwendungszweck: Probebetrieb Open Space
· Zuwendungsbetrag: 500,00 €
· Verwendungszweck: 50. Radrennen am Lindener Berg
· (Anlage 2)
Einstimmig
TOP 6.2.
Gemeinsam: Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates
Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0351/2017)
Bezirksbürgermeister Grube stellt den Zuwendungsantrag eines kurdischen Vereins vor, der mit der Unterstützung des Stadtbezirksrats ein Neujahrsfest in Linden veranstalten möchte.
Bezirksratsfrau Steingrube kritisiert, dass mit der beantragten Unterstützung ein Fest ausgerichtet wird, das sich ausschließlich an Kurdinnen und Kurden wendet.
Bezirksratsherr Bulut merkt an, dass ein Newroz-Fest auch von anderen Gruppierungen veranstaltet wird, die ohne finanzielle Unterstützung des Bezirksrats auskommen.
Bezirksratsherr Mallast erwidert, dass sich das Fest an alle richtet, die das kurdische Neujahrsfest Newroz feiern oder mitfeiern möchten. Er begrüßt es, dass dieses überregional ausstrahlende Fest diesmal in Linden stattfindet.
Bezirksratsfrau Schmalz sekundiert, dass mit den Mitteln des Stadtbezirksrats seit Jahren viele kulturelle und interkulturelle Feste unterstützt wurden. Die heute angesprochenen Vorbehalte seien nie von Belang gewesen.
Antrag
die nachstehende Zuwendung zu beschließen:
· Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
· Verwendungszweck: Newroz 2017 in Linden
14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 7.
A N T R Ä G E
TOP 7.1.
Interfraktionell
TOP 7.1.1.
Einrichtung einer Schulsozialarbeiter/innen-Stelle an der Grundschule Kastanienhof
(Drucks. Nr. 15-0180/2017)
Antrag,
die Verwaltung der LHH wird gebeten an der GS Kastanienhof zeitnah eine Schulsozialarbeiter/innen - Stelle einzurichten. – Ist das nicht möglich, wird die Verwaltung gebeten sich beim Land Niedersachsen für die Einrichtung einer solchen Stelle zu verwenden.
Einstimmig
TOP 7.1.2.
Zweirichtungsradweg vor dem Gymnasium Limmer
(Drucks. Nr. 15-0190/2017)
Antrag,
der Bezirksrat beschließt:
Im Zuge der Errichtung des Hochbahnsteiges Wunstorfer Straße wird der stadtauswärts führende Fahrradweg zwischen Limmerstraße und der Einmündung der Straße Zur Schwanenburg als Zweirichtungsradweg angelegt.
Zu diesem Zweck wird die geplanten Fahrbahnbreite reduziert, allerdings höchstens auf 5,50 m, sodass das Überholen eines haltenden Busses durch PKW möglich bleibt.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein weiterer Grundstückserwerb von Teilen des Außengeländes des Gymnasiums möglich ist. Eventuelle Raumgewinne sollen den übrigen Nebenanlagen zu Gute kommen, sofern dies ohne Beeinträchtigung des vorhanden Baumbestandes zu realisieren ist.
Einstimmig
TOP 7.1.3.
Erhaltung der Platane im Bereich Haltestelle Wunstorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-0191/2017)
Antrag,
der Bezirksrat beschließt:
Der in der Anlage 2 zur Drucksache Nr. 2374/2016 mit X gekennzeichnete und zur Fällung vorgesehene Baum an der stadteinwärts führenden Fahrbahn bleibt erhalten.
Dazu wird der Radweg östlich und der Fußweg westlich um die Platane herumgeführt.
Darüber hinaus werden Maßnahmen getroffen, die den Baum während der Bauarbeiten vor Verletzungen, insbesondere im Wurzelbereich schützen.
Einstimmig
TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 7.2.1.
Zählstation Dornröschenbrücke
(Drucks. Nr. 15-0148/2017)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin trägt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor und begründet ihn.
Bezirksratsfrau Fiedler fragt, welche Zielsetzung durch die Einrichtung einer Zählstation oder mit den erhobenen Daten begründet werden soll. Wenn die Zählstation ausschließlich manifestieren soll, dass das Radfahren beliebt ist, sei dies trivial.
Bezirksratsherr Dr. Gardemin antwortet, dass die Stadtverwaltung die Einrichtung von Zählstationen im Stadtgebiet angekündigt hat - die Erhebung an der ersten Fahrradstraße Hannovers ist ein Vorschlag für Linden. Die ausgewerteten Daten können als allgemeine Argumentationshilfe für eine veränderte Verkehrsplanung gesehen werden. Eine konkrete Veränderung an der Dornröschenbrücke ist nicht beabsichtigt.
Antrag,
der Bezirksrat beschließt:
Die Einrichtung einer Radzählstation im Bereich Dornröschenbrücke.
Auf Wunsch von DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen
TOP 7.2.2.
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht Schwarzer Bär stadteinwärts
(Drucks. Nr. 15-0149/2017)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin trägt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor und begründet ihn.
Bezirksratsfrau Steingrube erwidert, dass die bestehenden Gefahren sich mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht noch erhöhen würden.
Antrag
Der Bezirksrat beschließt:
Für den kombinierten Rad-/Fußweg am Schwarzen Bär und auf der Benno-Ohnesorg-Brücke stadteinwärts wird zwischen dem Gebäude Deisterstraße 9 (Rossmann) und der Gustav-Bratke-Allee die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.
Das die Radwegebenutzungspflicht ausweisende Verkehrsschild vor dem Gebäude Deisterstraße 9 wird ersatzlos entfernt.
Das die Radwegebenutzungspflicht ausweisende Verkehrsschild vor dem Gebäude Schwarzer Bär 3 wird durch das Zeichen 239 (Fußgänger) mit Zusatzschild 1022-10 (Radfahrer frei) ersetzt.
14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 7.2.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks.-Nr. 15-0149/2017: Aufhebung der Radewegebenutzungspflicht Schwarzer Bär stadteinwärts
(Drucks. Nr. 15-0372/2017)
Bezirksratsherr Ganskow trägt den Antrag vor und begründet ihn.
Bezirksratsherr Geffers entgegnet, dass die Unterteilungen des Antrags, den Radweg in Abschnitte mit und solche ohne Benutzungspflicht zu unterteilen, für die Fahrradfahrer so nicht nachvollziehbar sind.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antrags- bzw. Beschlusstext wird wie folgt geändert:
Zwischen dem Gebäude Schwarzer Bär 1 und der Benno-Ohnesorg-Brücke wird stadteinwärts eine Absenkung auf die Benno-Ohnesorg-Brücke gewährleistet.
14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 7.2.3.
Müllbehälter am Leineuferweg in Limmer
(Drucks. Nr. 15-0151/2017)
Antrag,
der Bezirksrat beschließt:
Im Bereich Heinrich-Kollmann-Weg zwischen Schwanenburgbrücke und Leinwehr werden Standorte für Mülleimer geprüft und anschließend eine die sommerliche Nutzung des Leineufers einbezogene ausreichende Bestückung veranlasst.
Bei der Auswahl der Behälter ist darauf zu achten, dass Krähen, Möwen und andere Tiere am genannten Leineufer den Abfall nicht erreichen können.
Einstimmig
TOP 7.3.
der Fraktion DIE LINKE.
TOP 7.3.1
Sparkasse Deisterplatz
(Drucks. Nr. 15-0194/2017)
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover soll ihren Einfluss geltend machen, um die Schließung der Sparkassenfiliale am Deisterplatz zu verhindern.
Die Sparkasse wird aufgefordert unverzüglich einen Plan vorzulegen, wie die Bürgerinnen und Bürger in Linden-Süd die Ein- und Auszahlungen von Geldbeträgen erledigen und eine solide Finanzberatung wohnortnah erhalten können.
Ein SB-Service muss im Stadtteil zusätzlich und auf jeden Fall erhalten bleiben.
Wird ersetzt durch die Neufassung unter TOP 7.3.1.1.
TOP 7.3.1.1.
NEUFASSUNG Sparkasse Deisterplatz
(Drucks. Nr. 15-0194/2017 N1)
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover soll ihren Einfluss geltend machen, um die Schließung der Sparkassenfiliale am Deisterplatz und der Filiale in Limmer-Wunstorferstraße zu verhindern.
Die Sparkasse wird aufgefordert unverzüglich einen Plan vorzulegen, wie die Bürgerinnen und Bürger in Linden-Süd und in Limmer die Ein- und Auszahlungen von Geldbeträgen erledigen und eine solide Finanzberatung wohnortnah erhalten können.
Ein SB-Service muss im Stadtteil zusätzlich und auf jeden Fall erhalten bleiben.
Einstimmig
TOP 7.3.2.
Mietpreisbremse anwenden – Zwangsräumungen verhindern – Belegrechte erhalten
(Drucks. Nr. 15-0195/2017)
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
1. Vermieter*innen im Stadtbezirk müssen bei Neuvermietungen die letzte gezahlte Miete anhand des bisherigen Mietvertrages unaufgefordert nachweisen.
2. Es dürfen keine Zwangsräumungen von Wohnungen im astronomischen Winter durchgeführt werden. Dabei sind auch die als Wohnung genutzten Flächen miteinzubeziehen, welche nach Nutzungsplänen keine Wohnfläche sind, die fälschlicherweise als solche vermietet wurden.
3. Es dürfen im Stadtbezirk keine Belegrechte mit Sozialbindung frühzeitig zurückgegeben werden. Alle Prozesse, welche dies vorsehen, müssen sofort gestoppt werden.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 7.3.3.
Unterstützung Ostermarsch 2017
(Drucks. Nr. 15-0197/2017)
Bezirksratsherr Müller trägt den Antrag der Fraktion DIE LINKE. vor und begründet ihn.
Bezirksbürgermeister Grube merkt an, dass die Resolution keinen Bezug zum Stadtbezirk aufweist.
Bezirksratsherr Dr. Gardemin ergänzt, dass der Antrag aufgrund der Fülle der enthaltenen Ziele und widersprüchlicher Inhalte nicht zustimmungsfähig ist.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirk Linden-Limmer unterstützt den Aufruf des Bündnisses für einen Ostermarsch 2017 (siehe Anlage).
9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)
TOP 7.4.1.
Ihme-Zentrum, Anfechtungsklage der LHH
(Drucks. Nr. 15-2590/2016 mit 2 Anlagen)
Bezirksbürgermeister Grube erläutert, dass Bezirksratsherr Ganskow hier von einem Mitwirkungsverbot betroffen sein könnte:
Bezirksratsherr Ganskow stellt sich mit seinem Antrag auf die Seite der WohnungseigentümerInnen im Ihmezentrum, die von einer Klage der Stadt betroffen sind und wohnt außerdem in einer Wohnung des Gebäudekomplexes, die mit ihm verwandten Personen gehört. Er bzw. seine Verwandten könnten daher von der Entscheidung über den eigenen Antrag in einer Weise betroffen sein, so dass er von der Mitwirkung bei der Entscheidung und der Beratung auszuschließen wäre. Denn gemäß § 41 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) dürfen ehrenamtlich Tätige - wie Bezirksratsmitglieder - in Angelegenheiten der Kommunen nicht beratend oder
entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil u.a. für ihre Verwandten bis zum dritten Grad mit sich bringen kann.
Bezirksratsherr List sagt, dass aus dem Bewohnen einer Wohnung noch kein Vorteil und somit kein Mitwirkungsverbot erwachsen kann.
Bezirksratsherr Müller ergänzt, dass aufgrund der 2.000 BewohnerInnen des Ihmezentrums, der vielen NachbarInnen und StadtteilbewohnerInnen wahrscheinlich bei vielen Stadtbezirksratsmitgliedern eine individuelle Betroffenheit vorliegt.
Herr Finger führt aus, dass Bezirksratsherr Ganskow bzw. seine Verwandten von einer Klage der Landeshauptstadt und möglichen Folgekosten dieser Klage persönlich betroffen sind. Der vorliegende Antrag wendet sich gegen diese Klage.
Bezirksratsherr Ganskow sagt, er habe die Folgekosten für die Wohnungseigentümer aus der Klage berechnet, der Ergebnisbetrag sei so gering, dass kein relevanter Vorteil oder Schaden beziffert werden kann. So könne der Betrag von einem Bezirksratsmitglied angenommen werden, ohne mit den Regularien über die Annahme von Geschenken zu kollidieren.
Bezirksratsherr Dr. Gardemin bezweifelt, dass der Betrag weniger als 10 Euro beträgt, wie von Bezirksratsherrn Ganskow berechnet. Bezirksratsherr Ganskow gehöre aber zu dem Personenkreis, für den die Rechtsnorm gilt.
Bezirksratsherr Geffers ergänzt, dass das Mitwirkungsverbot nicht individuell zu definieren, sondern im Sinne des NKomVG abzustimmen ist.
Bezirksbürgermeister Grube fragt, wie sich ein Beschluss zum Mitwirkungsverbot auswirkt, der sich nachträglich als falsch gefasst erweisen würde.
Herr Finger antwortet, dass der Beschluss zum Antrag dann unwirksam würde, wenn sich einerseits nachträglich ein Mitwirkungsverbot ergibt und sich andererseits der beschlossene Antrag unmittelbar ausgewirkt hätte, sofern die Stimme entscheidend sei.
Bezirksbürgermeister Grube stellt fest, dass Bezirksratsherr Ganskow sich nicht freiwillig von der Beratung und Entscheidung zurückzieht, da er keinen unmittelbaren Vor- oder Nachteil für sich oder die vom Gesetz bestimmten Personen sieht. Laut § 41 Abs. 4 NKomVg entscheidet der Bezirksrat über ein Mitwirkungsverbot.
Sollte das Mitwirkungsverbot von Bezirksratsherrn Ganskow beschlossen werden, kann er seinen Antrag persönlich einbringen und muss sich dann während der Beratung und der Abstimmung in den Publikumsbereich begeben.
Der Bezirksrat Linden-Limmer beschließt mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, dass für Bezirksratsherrn Ganskow das gesetzliche Mitwirkungsverbot besteht.
Bezirksratsherr Ganskow trägt seinen Antrag vor und verlässt dann seinen Platz in der Runde der Mitglieder des Bezirksrats – er folgt der anschließenden Beratung und Abstimmung als Einwohner aus dem Publikumsbereich.
Bezirksratsherr Müller trägt einen Brief des Vorsitzenden des Beirats der Wohnungseigentümergemeinschaft des Ihmezentrums (WEG) an Oberbürgermeister Schostok vor, der einerseits die Intention der klagerelevanten Beschlüsse der WEG erläutert und andererseits das Handeln der Investoren und der Landeshauptstadt bzw. des Oberbürgermeisters kritisiert.
Bezirksratsherr List erinnert, dass der Oberbürgermeister den BewohnerInnen und EigentümerInnen in anderer gemeinsamer Sitzung seine Unterstützung zugesagt habe. Jetzt stützt die Stadt den Investor, weil der die Sanierung der Fassade verspricht. Die Forderung der WEG nach einer gebäudeerhaltenden Grundsanierung bleibt aber unerhört.
Herr Dr. Herbert widerspricht und betont, dass die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister mit hohem Einsatz an einer Zukunft für das Ihmezentrum arbeiten, um insbesondere die Sorgen der BewohnerInnen aufzulösen.
Er führt zudem aus, dass die WEG zur Veränderung der Situation im Ihmezentrum Beschlüsse gefasst hat, die weder rechtlich richtig noch in der Sache sinnvoll sind. Nachdem das Unternehmen Projekt Steglitzer Kreisel (PSK) Klage gegen die WEG erhoben hatte, musste die Stadt über ihre Stellung im Klageverfahren entscheiden. Da die Stadt die Beschlüsse für rechtswidrig erachtet, hat sie zur Wahrung ihrer Rechte die Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse erhoben.
Bezirksratsherr Geffers teilt mit, dass die SPD-Fraktion die Bemühungen der Stadt unterstützt, den Investor im konstruktiven Dialog zu binden und zu einer schrittweisen Sanierung zu bewegen.
Die kürzlich vom Rat beschlossene befristete Verlängerung der städtischen Mietverträge mit dem Investor beinhaltet auch ein langfristiges Vertragsangebot an den Investor, wenn die Immobilie entsprechend hergestellt wird. Diese Strategie der Stadt ist derzeit ohne Alternativen. Die Forderung der WEG greift dieses Vorgehen an.
Bezirksratsfrau Steingrube führt aus, dass die Forderungen der WEG sich auf Beschlüsse aus 2006 und einen anderen Investor beziehen. Alle aktuellen Absprachen mit dem Investor Intown würden, wenn man dem WEG-Beschluss folgt, hinfällig.
Bezirksratsherr Dr. Gardemin sekundiert, denn Intown sei nicht Rechtsnachfolger des früheren Investors Carlyle und somit sind die Forderungen der WEG falsch adressiert.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Landeshauptstadt Hannover wird ersucht, die Klage gegen die Beschlüsse 7a und 7d der großen Eigentümerversammlung der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover (WEG) vom 1. November 2016 zurückzuziehen.
2. Die Landeshauptstadt Hannover wird ersucht, die klageführende Wohnungseigentümerin in den Punkten 7b und 7c rechtlich zu unterstützen.
3 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen - ohne Bezirksratsherrn Ganskow
(Mitwirkungsverbot)
TOP 8.
A N F R A G E N
TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 8.1.1.
Voraussetzungen für eine Voruntersuchung (VU) als städtebauliche Maßnahme zur
Neuordnung des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 15-0141/2017)
In der Stellungnahme der Verwaltung 15-2508/2015 S1 wird auf den Antrag des Stadtbezirksrates, für das Ihme-Zentrum eine Voruntersuchung (VU) zur Einsetzung eines städtebaulichen Sanierungsvorhabens in Auftrag zu geben, wie folgt geantwortet:
„Aus Sicht der Verwaltung wäre die Erarbeitung einer neuen VU erst zielführend, wenn ein konsistentes Entwicklungsvorhaben vorliegt und es sichere Investitionszusagen für eine Sanierung durch den Investor sowie eine verlässliche und arbeitsfähige Organisationsform der Eigentümerschaft gibt.“
Die Einsetzung des Städtebaurechts ist demnach aus Sicht der Verwaltung an Voraussetzungen gebunden, die evtl. bereits in diesem Jahr gegeben sind bzw. wenn sie nicht gegeben wären, die Fortsetzung des Mietverhältnisses in Frage stellen würden.
Allerdings bezieht die Verwaltung nach ihrer Einschätzung das Städtebaurecht nicht auf die Neuordnung des Eigentumsrechts, die zwingend für die Umsetzung der durch den Investor vorgelegten Sanierungspläne geboten wäre. In einer weiteren Stellungnahme der Verwaltung zu einem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates zu den Mietvertragsverhandlungen (1367/2016 E1) schätzt die Verwaltung die Rechtslage nämlich wie folgt ein:
„Auch mit den Mitteln des besonderen Städtebaurechts ist eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse innerhalb des Ihme-Zentrums nicht möglich.“
Hierzu gibt es jedoch seitens des Bundesbauministeriums andere Einschätzungen zur Wirksamkeit von Städtebaurecht zur Eigentumsbereinigung bei sogenannten Schrottimmobilien, bspw. wurde in Bremerhaven in Eigentumsrecht einer WEG mit Rückbau eingegriffen (vgl. www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ BMVBS/WP/2009/heft65_DL.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 57).
Ob das Städtebaurecht auf die WEG-Konstruktion einwirken kann, ist jedoch zentral für das weitere Vorgehen. Aus dem vorliegenden Sachverhalt ergeben sich daher ungeklärte Fragen, zu denen wir in gebotener rechtlicher Tiefe nachzugehen bitten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die Voraussetzungen für eine zielführende Voruntersuchung (VU) mit der Vorlage der umfangreichen Sanierungspläne im Herbst 2016 nach Einschätzung der Verwaltung gegeben bzw. sind die Voraussetzungen mit der Einreichung eines Bauantrages zur Fassadensanierung erreicht und welche Maßstäbe setzt die Verwaltung für eine verlässliche und arbeitsfähige Organisationsform der Eigentümerschaft an, die Voraussetzung für eine zielführende Voruntersuchung (VU) nach Städtebaurecht wären?
2. Erfüllt das Sockelgeschoss des Ihme-Zentrums nach Einschätzung der Verwaltung den Status einer Schrottimmobilie, für die Maßnahmen der Sicherung eingesetzt werden müssen bzw. wann und nach welchen Maßstäben wäre dieser Zustand erfüllt und geht die Verwaltung mit der Einschätzung des Bundesbauministeriums konform, dass im Fall einer Schrottimmobilie mit städtebaulichen Maßnahmen, bspw. über Abbruchduldungsgebote, Eingriffe in die bauliche Substanz erzielt werden können, im vorliegenden Fall also in das Sockelgeschoss des Ihme-Zentrums?
Beantwortet
zu 1)
Die Vorlage von Sanierungsplänen und/oder die Einreichung eines Bauantrages für die Fassadensanierung sind keine Voraussetzung für eine Voruntersuchung (VU). Fragestellungen zu einer verlässlichen und arbeitsfähigen Organisationsform einer Eigentümergemeinschaft sind Bestandteil einer VU und im Rahmen der Erstellung der VU zu beurteilen.
zu 2)
Die Fragestellung zur Definition einer "Schrottimmobilie" kann nicht abschließend definiert werden, da keine einheitlichen Tatbestandsmerkmale für den Begriff "Schrottimmobilien" vorliegen. Sicherungsmaßnahmen für das Sockelgeschoss sind nicht vorgesehen zumal ein Bauantrag zur Fassadensanierung angekündigt ist.
Die Verwaltung sieht keine Veranlassung der Ansicht des Bundesbauministeriums zu widersprechen oder diese zu kommentieren. Der Begriff "Abbruchduldungsgebot" ist uns nicht bekannt, die dazugehörige Fragestellung kann daher nicht beantwortet werden.
TOP 8.1.2.
Zweckentfremdung
(Drucks. Nr. 15-0145/2017)
In Linden und angrenzenden Stadtteilen sind in den letzten Jahren vermehrt Wohnungen in Ferienappartements bzw. Hostels umgebaut worden. Mit Antrag 1510-32/2016 hat der Bezirksrat Linden-Limmer auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht.
Dadurch wird dem Wohnungsmarkt dringend benötigter zentraler Wohnraum entnommen. Unter dem meist vorgelagerten Prozess der „Entmietung“ leiden die bisherigen Bewohner/innen enorm.
Die Verwaltung redet den Sachverhalt der gewerblichen Zweckentfremdung von Wohnraum klein. In der Antwort auf den Antrag 1510-32/2016 heißt es: „Aufgrund der geringen Fallzahlen sieht die Verwaltung derzeit keine Veranlassung zum konzeptionellen Handeln.“ Eine Verwaltungsrecherche zu Ferienwohnungs- vermietung hätte ergeben, „in der ersten Novemberwoche 2016 wären dies im gesamten Stadtgebiet von Hannover 17 Unterkünfte, davon in Linden-Limmer vier.“ Die Antwort der Verwaltung legt zudem nahe, dass es sich nur um „vermeintliche Zweckentfremdungen“ handele, die in Wirklichkeit übliche „temporäre Vermietungen“ seien.
Die deutliche Wahrnehmung in Linden-Limmer und angrenzenden Stadtteilen ist eine andere. Die genannten Fallzahlen widersprechen den im Internet recherchierbaren Angeboten. Die kommerzielle dauerhafte Nutzung ist bei etlichen Stichproben von Internetvermietung offensichtlich.
Mit Anfrage 15-2437/2016 hat auch der Bezirksrat Mitte auf Reihenentmietungen von Wohnraum zu Zwecken von Ferienwohnungen und Hostels aufmerksam gemacht. Ein Fall ist exemplarisch in der HAZ vom 14.12.2016 aufgegriffen worden. In Linden hat eine Kurzrecherche dauerhafte Vermietungen zu Ferien- und Hostelzwecken in einer Reihe von Gebäuden ermittelt (u.a. Behnsenstraße 29, Behnsenstraße 31, Ricklinger Straße 96, Ricklinger Straße 120, Ricklinger Straße 140, Hengstmann- straße 5, Charlottenstraße 2, Wittekindstraße 15). Die in den Internetportalen hinterlegten Anbieter sind eindeutig kommerziell und dauerhaft tätig.
Die z. T. langjährige Nutzung der Wohnungen zu Ferienzwecken, Hostels bzw. nicht-wohnlicher Nutzung widerspricht der Aussage der Verwaltung in der Antwort auf 1510-32/2016, nur befristet Genehmigungen für nicht-wohnliche Nutzungen zu erteilen: „Eine nicht-wohnliche Nutzung ist genehmigungspflichtig. Diese Ausnahmegenehmigung wird nur aus besonderen Gründen im Einzelfall (oft zu Gunsten des Gemeinwohls) und grundsätzlich befristet erteilt.“
Die Verwaltung räumt aber – wiederum widersprüchlich - in ihrer Antwort auf die Anfrage 15-2437/2016 ein, es sei anstelle eines Mehrfamilienwohnhauses „bereits in der Lenaustraße ein Hostel genehmigt“ worden.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Sind der Verwaltung Ferienwohnungen, Herbergsbetriebe bzw. nicht-wohnliche Nutzungen sowohl in den Liegenschaften Behnsenstraße 29, Behnsenstraße 31, Ricklinger Straße 96, Ricklinger Straße 120, Ricklinger Straße 140, Hengstmann- straße 5, Charlottenstraße 2 und Wittekindstraße 15 als auch anderswo im Stadtbezirk bekannt?
2. Sind die baulichen und andere Anforderungen (Brandschutz, Parkplatznachweis etc.) an Ferienwohnungen, Herbergsbetrieben bzw. nicht-wohnlichen Nutzungen zu 1.) überprüft und genehmigt worden?
3. Werden bzw.- wurden in der Vergangenheit sowohl in Linden als auch in Hannover Mietswohnungen zur Umnutzung zu Ferienwohnungen bzw. Mietshäuser zur Umnutzung zu Hostels genehmigt und wo und wann war dies der Fall und worin erstreckt sich der Beitrag zum Gemeinwohl?
Antwort erfolgt schriftlich
Vorab:
Gewerberechtliche Beurteilung
Die Beurteilung, ob eine gewerbliche Vermietung vorliegt oder nicht, obliegt zunächst dem vermeintlichen Gewerbetreibenden selbst. Gewerberechtlich wird bei der Vermietung von Ferienwohnungen oder Gästezimmern zur Beherbergung durch eine natürliche Person unterschieden in die Verwaltung eigenen Vermögens oder eine gewerbliche Tätigkeit.
Die Beurteilung erfolgt in jedem Einzelfall nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Berücksichtigung der gewerberechtlichen Zielsetzung:
Eine reine Vermögensverwaltung liegt vor, solange die wirtschaftliche Betätigung und insbesondere das Gewinnstreben noch eine geringe Intensität aufweisen (sog. gewerberechtliche „Bagatellschwelle“). Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Vermietung keinen Verwaltungsaufwand erfordert, der nach Art und Umfang einer gewerblichen Vermietungstätigkeit entspricht. Ist dies gegeben, unterliegt die Vermietung nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung und eine Gewerbeanmeldung im Gewerberegister der Landeshauptstadt Hannover ist nicht abzugeben.
Indizien für eine gewerbliche Tätigkeit i.S.d. Gewerberechts liegen vor, wenn fortgesetzt oder auf Dauer angelegt eine größere Anzahl von Ferienwohnungen oder Gästezimmern und insbesondere von Betten angeboten wird und ein schneller Wechsel von Mietern oder Gästen erfolgt, und/oder zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden (z.B. Frühstück, Wäscheservice, Zimmerservice oder Telefon), und/oder zur Erbringung der o. g. zusätzlichen Dienstleistungen Angestellte oder sonstige Hilfspersonen beschäftigt werden, und/oder ähnlich einem Hotelbetrieb eine Rezeption vorgehalten wird oder die jederzeitige Aufnahme von Gästen ohne Voranmeldung möglich ist.
In Fällen die der gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden, besteht gewerberechtlich lediglich eine Anzeigepflicht. Ob es aber faktisch zu einer Anzeige der gewerblichen Tätigkeit kommt, unterliegt der Einschätzung und der Anzeigebereitschaft des
Vermietenden. Vor diesem Hintergrund wurde auf eine Auswertung für den gesamten Stadtbezirk und das Stadtgebiet verzichtet, da diese mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, den das zu erwartende unvollständige und damit wenig aussagekräftige Ergebnis nicht rechtfertigt.
Planungsrechtliche Beurteilung
Bei der Ferienwohnungsnutzung handelt es sich gegenüber der allgemeinen Wohnnutzung um eine eigenständige Nutzungsart, für die andere bauplanungsrechtliche Anforderungen in Betracht kommen. Die dauerhafte Nutzung einer Wohnung, für die eine Genehmigung als Wohngebäude vorliegt, als Ferienwohnung für einen wechselnden Personenkreis stellt eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. In der Rechtsprechung ist geklärt, dass planungsrechtlich die allgemeine Wohnnutzung und die Ferienwohnungsnutzung eigenständige Nutzungsarten sind. Die Nutzung als Ferienwohnung ist planungsrechtlich regelmäßig als nicht störender Gewerbebetrieb einzustufen und somit in reinen Wohngebieten unzulässig und in allgemeinen Wohngebieten nur ausnahmsweise zulässig.
Zu den Fragen:
Zu 1) Eine Auswertung des Gewerberegisters der Landeshauptstadt Hannover für die genannten Liegenschaften ergab, dass nur für die Liegenschaft Ricklinger Straße 120 zwei Gewerbeanzeigen für die Vermittlung von Ferienwohnungen und -zimmern vorliegen.
Die Recherche in der Datenbank der Baugenehmigungsbehörde für die Zeit ab dem Jahr 2000 hat ergeben, dass für die Objekte Ricklinger Straße 120, Ricklinger Straße 140 sowie Hengstmannstraße 5 eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung in gewerblichen Wohnraum/Ferienwohnungen erteilt wurde.
Anträge auf Genehmigung zur Nutzung von geförderten Wohnungen als Ferienwohnung oder als Herbergsbetrieb liegen für den Stadtbezirk Linden-Limmer zurzeit nicht vor - siehe dazu auch Antworten zu 2 + 3).
Zu 2) Zur Hengstmannstraße 5 unter Az. 4888/13, Ricklinger Straße 120 unter Az.
4888/13 und Ricklinger Straße 140 unter Az. 4039/13 wurden im Baugenehmigungs-
verfahren das öffentliche Baurecht entsprechend dem Prüfumfang überprüft. Da es
sich jeweils um Gebäude der Gebäudeklasse 4 oder 5 handelt, gehört der
Brandschutz regelmäßig zum Prüfumfang.
Soweit Objekte betroffen sind, deren Wohnungen aufgrund früherer Förderung noch Bindungen unterliegen, hat die Verwaltung Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen. Es werden der Umfang einer eventuellen nicht-wohnlichen Nutzung sowie sich daraus ergebende mögliche rechtliche Maßnahmen geklärt.
Zu 3) Wie oben bereits ausgeführt besteht für die Umnutzung gewerberechtlich
lediglich eine Anzeigepflicht, die für die oben genannten Objekte erfüllt wurde. Die
Anzeige der bekannten Umnutzung in ein Hostel in der Lenaustraße liegt bislang
nicht vor. Der Betreiber wurde aber durch die Verwaltung zur Anzeige aufgefordert.
Für die Hengstmannstraße 5, Ricklinger Straße 120 und Ricklinger Straße 140 wurde baurechtlich die Umnutzung in gewerblichen Wohnraum / Ferienwohnungen genehmigt. Darüberhinaus ist keine weitere Umnutzung in Linden Mitte und Linden Süd bekannt.
Das in der Anfrage angeführte Zitat aus der Antwort zur DS 15-1020/2016:
„Eine nicht-wohnliche Nutzung ist genehmigungspflichtig. Diese Ausnahme- genehmigung wird nur aus besonderen Gründen im Einzelfall (oft zu Gunsten des Gemeinwohls) und grundsätzlich befristet erteilt“ bezieht sich nur auf (früher) geförderte Wohnungen, die noch Bindungen unterliegen. Für einen Antrag auf (befristete) Genehmigung zur Nutzung als Ferienwohnung o. Ä. ist immer eine Einzelprüfung notwendig. Bei der Beurteilung einer möglichen Genehmigungsfähigkeit wird u. a. auch die derzeitige Situation auf dem hannoverschen Wohnungsmarkt berücksichtigt.
TOP 8.1.3.
Kontaminierungsverdacht Linden-Mitte
(Drucks. Nr. 15-0147/2017)
In Linden-Mitte werden eigenen Recherchen zufolge seit einiger Zeit im erweiterten Bereich zwischen Küchengarten und Davenstedter Straße auf Wohn- und Gewerbegrundstücken „orientierende Bodenproben“ mittels Kleinrammbohrungen entnommen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welches Ziel verfolgt die Entnahme von Bodenproben?
2. An welchen Örtlichkeiten in Linden werden derzeit bzw. wurden bereits Bodenproben entnommen?
3. Welche Befunde wurden bereits gemacht?
Antwort erfolgt schriftlich
Zu 1.)
Bei den in Linden durchgeführten Bodenproben handelt es sich um sogenannte Orientierende Bodenuntersuchungen durch die Region Hannover nach Maßgabe des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) zur Überprüfung von Altstandorten auf privaten Flächen.
Gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG sind Altstandorte Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf. Wenn von Altstandorten Gefahren ausgehen, handelt es sich um Altlasten. Mit Inkrafttreten des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) wurde der Region Hannover die Zuständigkeit für den Vollzug des BBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) übertragen. Als Untere Bodenschutzbehörde besteht die Verpflichtung, ein Verzeichnis über altlastverdächtige Flächen (Altlastenverzeichnis) zu führen und Gefahrenerforschung zu betreiben, wenn Anhaltspunkte für mögliche schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten vorliegen.
Die Region Hannover hat neben der anlassbezogenen Bearbeitung eine Arbeitsgruppe zur Priorisierung von Altstandorten im Regionsgebiet gebildet. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, sowohl im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover als auch in den regionsange- hörigen Umlandgemeinden systematisch Flächen zu untersuchen, für die der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung aufgrund einer altlastenrelevanten Vornutzung besteht und die deshalb hier als Verdachtsfläche geführt werden. Die bekannten Flächen sind nach verschiedenen Kriterien (z.B. Art der Nutzung, Betriebsdauer etc.) bewertet worden und die Abarbeitung richtet sich nach der daraus resultierenden Punktetabelle.
Als erster Schritt erfolgt in der Regel eine historische Recherche, in der anhand greifbarer Quellen (Akten, Archive) eine Nutzungshistorie der jeweils betroffenen Grundstücke erstellt wird. Lässt sich anhand dieser reinen Aktenrecherche der Altlastenverdacht nicht ausräumen, sind weitere sogenannte Orientierende Bodenuntersuchungen erforderlich, in deren Rahmen neben Bodenproben ggf. auch Grundwasserproben genommen werden. Diese Untersuchungen obliegen der Unteren Bodenschutzbehörde kraft Gesetzes und sind daher von Amts wegen zu erledigen.
Zu 2)
Im Rahmen der Priorisierungsarbeiten wurden im Bereich der Kochstraße sowie der Davenstedter Straße in jeweils einem Wohnkarree Boden- und Grundwasserunter- suchungen durchgeführt. Daneben wurden und werden die anlassbezogenen Untersuchungen auf Privatgrundstücken durchgeführt, bei denen konkreter Erkundungsbedarf seitens der Region bezüglicher Gefahrenabwehrmaßnahmen besteht.
Die Anzahl der Bodenuntersuchungen, die in den letzten Jahrzehnten in Linden stattgefunden haben, ist zu groß, als dass diese Beprobungen in diesem Rahmen ohne erheblichen Recherche- und Zeitaufwand darstellbar wären.
Zu 3)
Die Berichte zu den unter 1) ausgeführten Untersuchungen sind noch nicht abschließend auswertet. Sobald dieses geschehen ist, werden die aktuellen Grundstückseigentümer als erstes direkt über die Ergebnisse unterrichtet. Sobald im Anschluss an den Orientierenden Bodenuntersuchungen weitere Maßnahmen erforderlich sind (u.a. die sog. Detailunter- suchungen), obliegen diese nicht mehr der Behörde, sondern werden in der Regel vom Verursacher einer Belastung oder aber dem jeweilige Grundstückseigentümer durchzuführen sein. Dazu würde dann die Region als Untere Bodenschutzbehörde in einem Verwaltungsverfahren an den jeweiligen Verantwortlichen direkt herantreten.
Eine Darstellung der Befunde ist zu umfangreich (siehe 2)) und kann im Rahmen dieser Anfrage nicht vollzogen werden.
TOP 8.1.4.
Ausstattung des Freizeitheims Linden mit WLAN
(Drucks. Nr. 15-0189/2017)
Uns wurde aus der Verwaltung bekannt das alle nötigen Vorbereitungen für die seit Jahren gewünschte und geplante zeitgemäße Ausstattung des Freizeitheim Linden mit WLAN erfolgt sind, es aber sichtbar nicht nachvollziehbare Gründe für eine zeitnahe Umsetzung zu geben scheint.
So sind Begehungen erfolgt, die nötigen Kostenvoranschläge und technischen Rahmenbedingungen sind abschließend abgeklärt, aber der schon seit Jahren andauernde Planungsprozess findet bisher keinen Abschluss.
Die von allen Seiten angeregte und unstrittig gewünschte WLAN – Ausstattung würde nicht nur die Vermietungsvoraussetzungen zeitgemäß anpassen, sondern bei Gremiensitzungen und Bezirksratssitzungen den Internetzugang verbessern, bzw. überhaupt erst ermöglichen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
- Welche Gründe gibt es für die fehlende Umsetzung der Ausstattung des Freizeitheims Linden mit WLAN?
- Ist die Umsetzung mit der Dienstleiter htp geplant und liegen in dieser Wahl die Probleme oder besteht hier ein Finanzierungsproblem?
- Könnte die Umsetzung durch die Beauftragung der Initiative Freifunk Hannover beschleunigt werden?
Antwort erfolgt schriftlich
zu 1)
Planung und Beauftragung von W-LAN erfolgen auf Anforderung der Fachbereiche zentral durch den Bereich Informations- und Kommunikationssysteme. Kostenträger für den öffentlichen Internetzugang sind die nutzenden Fachbereiche.
In Planung sind WLAN-Angebote für folgende Objekte:
Fachbereich Kultur
Stadtteiltreff Sahlkamp
FZH Vahrenwald (Erweiterung)
FZH Linden
FZH Ricklingen
FZH Lister Turm
FZH Döhren
Bürgerhaus Misburg
Stadtteilzentrum Mühlenberg
Stadtteilzentrum Stöcken
Fachbereich Gebäudemanagement
Fachbereich Wirtschaft
Fachbereich Schule
Herrenhäuser Gärten
Sprengelmuseum
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Die Realisierung erfolgt nach Festlegung der technischen Lösung und Priorität im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten. Die genannten Objekte werden sukzessive, überwiegend ab 2017 ausgestattet.
Von Begehungen und Kostenvoranschlägen hinsichtlich W-LAN im FZH Linden ist im Bereich Informations- und Kommunikationssysteme nichts bekannt, ebenso von einem Planungsprozess, der Jahre anhält. Die Netzplanung des Bereiches ist seit Ende 2016 involviert.
Der Fachbereich Kultur hat für die Freizeitheime priorisiert, in welcher Reihenfolge das Projekt “Bereitstellung von öffentlichem W-LAN in Stadtteilkultureinrichtungen“ geplant wird. Eine erste Begehung findet dazu am 07.02.2017 im Stadtteiltreff Sahlkamp statt. Bei den Begehungen werden Umfang und Machbarkeit der Anschlüsse festgestellt.
Zu 2)
Am Ende des unter (1) geschilderten Begehungs- und Planungsprozesses kann eine Umsetzung mit dem Dienstleister HTP stehen. Aus dem geschilderten Sachstand ist jedoch ersichtlich, dass hier weder Verzögerungen noch Finanzierungsprobleme ihre Ursache haben.
Zu 3)
Die Landeshauptstadt Hannover hat die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit Freifunk im Rahmen der Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften intensiv geprüft und diese aus Gründen des Legalitätsprinzips und einer gesicherten Servicequalität im Betriebs- und Störungsfall ausgeschlossen. Eine „Beauftragung“ von Freifunk kommt daher auch im Fall des Freizeitheimes Linden nicht in Betracht.
TOP 8.2.
der CDU-Fraktion
TOP 8.2.1.
Fehlende rot-weiße Poller auf dem Lindener Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0176/2017)
Auf dem Lindener Marktplatz werden seit geraumer Zeit keine rot/weißen Poller zur Trennung des Marktplatzes nach Parkflächen und Fußgängerbereich mehr aufgestellt. Auch wurden die Löcher dafür geschlossen.
Wir fragen die Verwaltung:
- Warum werden die Poller nicht mehr aufgestellt?
- Wie gedenkt die Verwaltung, diesen Bereich so zu überwachen, dass nur auf den ausgewiesenen Flächen geparkt wird und nicht auch noch vor dem Brunnen?
Antwort erfolgt schriftlich
Zu 1)
Auf dem Lindener Marktplatz finden wöchentlich zwei Wochenmärkte statt. Um zu gewährleisten, dass die Wochenmärkte auch in den Wintermonaten früh morgens problemlos aufgebaut werden können, werden während der Frostperiode die Poller vorsorglich durch das Tiefbauamt entfernt und die Hülsen werden aus Sicherheitsgründen geschlossen. Somit kann ausgeschlossen werden, dass die Poller festfrieren und für den laufenden Marktbetrieb nicht entfernt werden können. Nach der Frostperiode werden die Poller wieder aufgestellt.
zu 2)
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Fachbereich Öffentliche Ordnung, Bereich Ordnungsrechtsangelegenheiten. Sie überwacht auch den Lindener Marktplatz im Rahmen ihrer dienstlichen Möglichkeiten. Die Verwaltung wird nochmal konkret auf dieses Problem hinweisen.
TOP 8.2.2.
Aufenthaltsqualität auf dem Küchengartenplatz
(Drucks. Nr. 15-0177/2017)
Der Küchengartenplatz ist seit seiner Umgestaltung ein beliebter Aufenthaltsplatz geworden. Hier treffen sich Skater, ältere Menschen, Mütter/Väter mit Kinderwagen zum Klönen oder man sitzt nur einfach mal dort. Auch finden viele Veranstaltungen auf dem Platz statt.
Durch die hohe Frequentation ist der Küchengartenplatz auch sehr schmutzig (verunreinigt durch Müll und Glasscherben) und die Stühle und Bänke sind schon stark verwittert, so dass die Aufenthaltsqualität stark gesunken ist. Die Baumscheiben sind ebenfalls sehr ungepflegt.
Wir fragen die Verwaltung:
- Wie oft wird der Küchengartenplatz gereinigt?
- Wann werden die Stühle und Bänke erneuert?
- Wie stellt die Verwaltung sicher, dass der Küchengartenplatz sauber und gepflegt bleibt?
Antwort erfolgt schriftlich
zu 1)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb aha antwortet nach Rücksprache wie folgt: Der Platz wird einmal wöchentlich gereinigt. In den Monaten Mai bis September erfolgt eine weitere wöchentliche zusätzliche Reinigung.
Zu 2)
Die defekten Banklatten werden ab März 2017 durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün sukzessive ausgebaut und einzeln durch neue Hölzer ersetzt. Die Drehstühle werden geprüft und instandgesetzt.
Zu 3)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb aha antwortet nach Rücksprache wie folgt: Die Kontrollen des Platzes werden erhöht. Bei Bedarf wird entsprechend reagiert und kurzfristig gereinigt. Zudem gibt es in diesem Bereich eine hohe Sozialkontrolle durch Anwohner, so dass bei Beschwerden ebenfalls sofort reagiert werden kann. Letzte Beschwerden gab es zuletzt im Januar 2016, danach bestand kein Anlass für eine zusätzliche Reinigung. Die Baumscheiben werden in Zukunft intensiv gereinigt (geharkt), anstatt nur eine Einsammlung von Gegenständen wie bislang vorzunehmen.
TOP 8.2.3.
Verkehrsberuhigung in der Hengstmannstraße
(Drucks. Nr. 15-0178/2017)
Im Februar 2016 wurde im Bezirksrat der Antrag für verkehrliche Maßnahmen in der Hengstmannstraße gestellt. Leider wurde der Antrag bis auf Punkt 3 - Aufstellung von Fahrradbügeln - von der Verwaltung abgelehnt.
Wir fragen die Verwaltung:
- Warum werden im Stadtteil verkehrsberuhigte Zonen mit Spielstraßencharakter eingerichtet, wenn diese Straßen genauso befahren werden wie alle anderen Straßen auch?
- Warum kann die Hengstmannstraße nicht zur Einbahnstraße werden?
- Kann in dem Bereich der Verkehr nicht als Ringverkehr geführt werden? Es handelt sich doch hier um Wohnbereichsstraßen.
- Könnte man in der Hengstmannstraße sogenannte Huckel einbauen?
Antwort erfolgt schriftlich
zu 1)
Durch die Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen sowohl an die Art der Straße (Funktion, Verkehrsbelastung etc.) als auch an die Gestaltung (niveaugleicher Ausbau etc.) wird deutlich gemacht, dass hier der Fahrverkehr von untergeordneter Bedeutung ist und andere Funktionen wie Aufenthalt etc. im Vordergrund stehen. Trotzdem bleibt die Straße für jedermann im Rahmen der mit der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich bestehenden verkehrsrechtlichen Regelungen nutzbar.
zu 2)
Für die Straßenverkehrsbehörde ergeben sich aus Sicht der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs keine Argumente für die Einrichtung einer Einbahnstraße. Eine Einbahnregelung würde eher nachteilig wirken, da dadurch die Erschließung der anliegenden Grundstücke verschlechtert würde und sowie in der Regel Mehrverkehr sowie eine Steigerung des Geschwindigkeitsniveaus zu erwarten ist.
zu 3)
Die Beantwortung der Frage lautet nein. Ein Ringverkehr ist auch aufgrund der Erschließungsfunktion der Straßen für das gesamte Quartier weder für die Verkehrssicherheit noch für andere Belange von Vorteil. Im Ergebnis entstehen Umwege nicht nur für direkt betroffene Anlieger, sondern auch für Anlieger des gesamten Quartiers verbunden mit mehr Fahrten und mehr Wegen und damit auch mehr Emissionen.
zu 4)
Um wirksamen Einfluss auf das Geschwindigkeitsniveau zu nehmen, müssten „Huckel“ einen signifikanten Höhenunterschied zur Umgebung aufweisen und stehen damit in dem verkehrsberuhigten Bereichen vorgeschriebenen niveaugleichen Ausbau entgegen. Sperren wie Schwellen und Rampensteine, die in regelmäßigen Streckenabschnitten einzubauen wären, sind sehr umstritten. Sie wirken sowohl für den Zweiradverkehr als auch für Fußgänger negativ und sind für Rettungsfahrzeuge behindernd. Deren Einbau ist deshalb insbesondere vor dem Hintergrund, dass aus Sicht der Verwaltung hier kein signifikantes Verkehrsproblem besteht, abzulehnen.
TOP 8.2.4.
Entfernung von Glascontainern
(Drucks. Nr. 15-0179/2017)
Im Bereich der Nieschlagstraße, hinter der Brücke rechts von der Fössestraße kommend, standen neben dem Haus in dem sich die Gaststätte "bei Logi" befand seit vielen Jahren Glascontainer. Nun wurden diese Container entfernt ohne Hinweis auf einen neuen Standplatz. Leider stellen die Menschen, die diese Container nutzen wollen, ihr Altglas auf diesen Platz.
Wir fragen die Verwaltung:
- Warum wurden die Container entfernt und wurden oder werden noch an anderen Stellen im Stadtteil Container entfernt?
- Wer reinigt nun den Platz von dem Altglas?
- Werden in der Nähe dieses Standortes wieder Glascontainer aufgestellt?
Antwort erfolgt schriftlich
Zu 1)
Im Bereich der Nieschlagstraße musste der Wertstoffsammelplatz aufgelöst werden, da durch eine Umnutzung des angrenzenden Gebäudes der Abstand zur Wohnbebauung unterschritten wurde. Sollten andere Wertstoffbehälter abgezogen werden, ist dies lediglich baustellenbedingt und temporär.
Zu 2)
Zurzeit hat aha noch den Reinigungsauftrag für die Flächen des ehemaligen Standortes für Glasbehälter. Auch darüber hinaus sind die Flächen von aha im Rahmen der Straßenreinigung zu unterhalten.
Zu 3)
Zurzeit ist die Verwaltung bemüht, einen alternativen Standort für die Altglas- und Alttextilbehälter zu finden, damit die Versorgung mit Möglichkeiten der Wertstoffentsorgung für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich weiter besteht.
TOP 8.3.
der Fraktion DIE LINKE.
TOP 8.3.1.
Anwohner*innenparkplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0193/2017)
Mangelnder Parkraum für Anwohner*innen ist ein großes Problem in Linden-Limmer.
Wir fragen daher die Verwaltung:
- Wie viele Beschwerden zu falsch geparkten Autos gab es im Jahr 2016 im Stadtbezirk? Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Stadtteilen beantworten.
- Welche Schritte sind notwendig, um Anwohner*innenparkplätze zu schaffen?
- Wird die Stadt Hannover im Jahr 2017 Untersuchungen durchführen, inwiefern der Stadtteil Linden-Süd, insbesondere die Ricklinger Straße, bei Großveranstaltungen durch Individualverkehr belastet wird? Wenn keine geplant sind, warum nicht?
Antwort erfolgt schriftlich
Zu 1)
Die Verwaltung führt keine Statistik zu Beschwerden über falsch geparkte Autos.
Eine Überprüfung der Beschwerden und Hinweise die der Verwaltung aus dem Beschwerdemanagement Impuls im Jahr 2016 zugegangen sind, hat keine Bezüge zu Falschparkern im Stadtbezirk Linden-Limmer ergeben.
Zu 2)
Folgende Schritte zur Ermittlungen für die Festsetzung von Bewohnerparken sind notwendig:
• Ermittlung der:
- Anzahl der privaten Stellplatzflächen
- Anzahl der Wohnungen,
- Anzahl der für diese Wohnung gemeldeten Fahrzeuge
• Laut Rechtsprechung umfasst die Ermittlung nicht nur die Bewohner der betreffenden Straße. Es sind unter Abwägung der örtlichen Gegebenheiten ein bis zwei Straßen in die Ermittlung mit einzubeziehen.
• Feststellen des Bedarfs an möglichen Anwohnerparkplätzen an Hand der vorgenannten Ermittlung.
• Feststellen der Anzahl vorhandener Stellplätze.
• Prüfung der Verfügbarkeit unter Beachtung der Vorgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift tzu Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO).
Für beschränkte Bewohnerparkvorrechte:
Werktags von 9.00 – 18.00 Uhr max. 50%,
in der übrigen Zeit max. 75% der Stellplätze.
• Prüfung der Bedarfsnachfrage.
Zu 3)
Die Verwaltung plant derzeit keine Untersuchung zur Belastung des Individualverkehrs in Linden-Süd (mit Schwerpunkt auf die Ricklinger Straße) durch Veranstaltungen. Darüber hinaus sind aus diesem Bereich bzw. aus dem Zusammenhang mit der Ricklinger Straße keine Beschwerden bekannt.
Grundsätzlich wäre der gesamte Einwirkungsbereich einer Veranstaltung zu betrachten. Aus diesem Grund arbeitet die Stadtverwaltung derzeit an einem Konzept, das sich mit der verkehrlichen Konzeption von Großveranstaltungen im Stadion insgesamt beschäftigt. Grundlage ist hierfür eine genaue Beobachtungen solcher Veranstaltungen der letzten Jahre.
TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)
TOP 8.4.1.
Wohnungsbau Kesselstraße
(Drucks. Nr. 15-0167/2017)
Mit Änderungsantrag der Drs. 15-2592/2016 beschloss der Stadtbezirksrat Linden-Limmer in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2016 unter Punkt 2, dass der Aufstellungsbeschluss zur Ratsdrucksache 2232/2016 dahingehend erweitert wird, in dessen Geltungsbereich sozial geförderten Wohnraum von mindestens 50 % zu schaffen. Die Stellungnahme der Verwaltung führt dazu aus:
"Dieser Antrag widerspricht den beschlossenen Rahmenbedingungen für die Wohnbauoffensive - 25% geförderten Wohnungsbau."
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1) Ist damit sichergestellt, dass zumindest 25 % geförderter Wohnraum erstellt werden?
2) Welcher Träger (Bund, Land, Region Hannover, Stadt Hannover) stellt die 25-Prozent-Förderung sicher?
3) Wie vertragen sich die angeführten Rahmenbedingungen mit der in Anlage 1 der Ratsdrucksache 1724/2013 gemachten Aussage "Förderfähig sind in der Regel bis zu 2/3 der Wohnungen einer Einzelbaumaßnahme, bei einer Quartiersentwicklung maximal 50 % der für den Geschosswohnungsbau vorgesehenen Wohnungen."?
Antwort erfolgt schriftlich
Zu 1)
In den Verhandlungen zu dem Durchführungsvertrag des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird an der verpflichtenden Regelung zur Beantragung von 25% geförderten Wohneinheiten festgehalten.
Entsprechende Mittel wurden im städtischen Förderprogramm bereits vorgemerkt.
Zu 2)
Grundsätzlich zuständig für die Wohnraumförderung sind nur noch die Länder - der Bund nicht mehr. Beim Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen kann derzeit zwischen einer Förderung vom Land Niedersachsen und/oder der Region Hannover gewählt und als Ergänzung dazu auch Mittel aus dem städtischen Förderprogramm beantragt werden. Welche Förderung beantragt wird, muss im weiteren Verfahren geklärt werden.
Zu 3)
Das Förderangebot aus dem mit DS 1724/2013 beschlossenen städtischen Wohnraumförderprogramm gilt für die Neuschaffung aller Miet- und Genossen- schaftswohnungen im hannoverschen Stadtgebiet, ohne Rücksicht darauf, ob Baurecht bereits besteht oder über einen (geänderten) Bebauungsplan neu geschaffen werden muss. Die Förderung erhalten können zudem auch Bauherrn, die nicht Partner aus der Wohnungsbauoffensive sind. Insofern sind die Förderregel- ungen unabhängig von der vereinbarten Mindestquote von 25% aus der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 zu sehen.
Die zitierten Obergrenzen aus dem Förderprogramm sollen eine gemischte Bewohnerstruktur in einem (Neubau-)Gebiet gewährleisten. Da städtische Mittel allerdings nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und auch Neubauvorhaben an anderer Stelle gefördert werden sollen, wird die maximale städtische Förderung in der Praxis bei größeren Quartieren nicht erreichbar sein. Das schließt aber nicht aus, dass weitere Wohnungen ausschließlich aus dem – weit umfangreicheren - Landesprogramm gefördert werden könnten.
TOP 8.4.2.
Zur Grunderneuerung von Straßen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0168/2017)
Mit der Ratsdrucksache 0903/2015 beschloss der Bezirksrat Linden-Limmer am 6. Mai 2015 die Grunderneuerung im Bestand für 7 Straßen im Stadtbezirk in 2016/17. In der vorangegangenen Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer vom 18. März 2015 fand dazu eine umfangreiche Diskussion unter Einbeziehung der betroffenen Bewohner statt.
Am 22. November 2016 erhielten die Mitglieder des Stadtbezirksrats Linden-Limmer eine Prioritätenliste für Baumaßnahmen im Stadtbezirk, die unter anderem vorbehaltlich einer Genehmigung des Haushaltsplanentwurfes beinhaltete, dass die Arbeiten im Bereich der Straßensanierungen aus o.g. Antrag in den Jahren 2017/18 geplant sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1) Ist die angekündigte erweiterte Information aller Anlieger/Eigentümer über die Planungen erfolgt und haben sich aus den angebotenen Einzelberatungen Anhaltspunkte ergeben, die für die Gesamtheit der jeweiligen Anlieger/Eigentümer relevant sind?
2) Wird es, wie bei entsprechenden Maßnahmen in anderen Stadtbezirken in 2016, die Möglichkeit zur Teilzahlung von Anliegerbeiträgen geben? Wenn Nein, warum nicht? Wenn Ja, unter welchen Voraussetzungen wird die Teilzahlung gewährt und sind die Eigentümer darüber informiert?
3) Werden während der Sanierung Ersatzparkmöglichkeiten für die in diesem Zeitraum wegfallenden Parkplätze geschaffen und gibt es mittlerweile konkrete Informationen über den Zeitraum? Wenn Ja, wurde dies gegenüber der den Anliegern kommuniziert? Wenn Nein, wann ist dies geplant?
Antwort erfolgt schriftlich
zu 1)
Das Informationsverfahren der Anlieger/Innen und Eigentümer/Innen für das Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand läuft nach einem abgestimmten Verfahren. Eine Information aller Anlieger/Eigentümer über die konkreten Ausbauplanungen unter Benennung von Ansprechpartnern zu Bau und Straßenkosten erfolgt ca. 6 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme. Die Grunderneuerung erfolgt im Bestand, d. h. Querschnitt und Flächenaufteilung ändern sich nicht. Anhaltspunkte, die für die Gesamtheit der jeweiligen Anlieger/Eigentümer relevant sind, haben sich bislang nicht unmittelbar ergeben.
Zu 2.)
Eine Stundung der Straßenausbaubeiträge ist auf Antrag, bei Vorliegen einer unbilligen Härte und wenn der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird, unter den Voraussetzungen des § 11 Abs 1 Ziff. 5a Kommunalabgabengesetz in der Fassung vom 23.01.2007 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) in Verbindung mit § 222 Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2002 (Bundesgesetzblatt I Seite 3866) möglich. Die zu entrichtenden Stundungszinsen betragen 0,5% pro Monat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5b Nds. Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit §§ 234 Abs. 1, 238 Abgabenordnung). Über die Möglichkeit der Stundung wird sowohl in der Vorinformation, die grundsätzlich 2-3 Monate vor der Bescheiderteilung versandt wird, informiert, als auch nochmals im Beitragsbescheid selbst.
Zu 3.)
Während der Bauarbeiten können keine Ersatzparkmöglichkeiten separat für alle Fahrzeuge des ruhenden Verkehrs in der zu erneuernden Straße geschaffen werden. Für die Zeit der Bautätigkeiten können die Fahrzeuge auf Stellmöglichkeiten im Quartier ausweichen. Die Straßen des Stadtbezirkes 10 aus der GiB I Liste wurden bereits realisiert, die Straßen der GiB II- Liste werden voraussichtlich im Jahr 2018 grunderneuert. Vor Baubeginn erfolgt dann eine Information der Anlieger/Innen und Hauseigentümer/Innen gem. 1.).
TOP 8.4.3.
Beleuchtung in Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0169/2017)
In der Verlängerung der Selmastraße befindet sich als Verbindung zwischen Limmerstraße und Elisenstraße (Elisencarree) eine Durchwegung, die mit Absperrpfosten beidseitig abgetrennt ist. Des Weiteren fungiert dieser Durchgang als Zugang zum Haus Elisenstraße 6 mit 15 Wohneinheiten (gem. Klingelschildern).
Durch die Verwaltungsantwort auf Drs. 15-0870/2015 ist klar, dass es sich um einen Privatweg handelt.
In dem Durchgang befinden sich vier Laternen, die nach Bürgermeldungen und Inaugenscheinnahme dauerhaft außer Betrieb sind. Eine Beleuchtung findet zeitweise ausschließlich durch Leuchtkörper statt, die sich an einer angrenzenden Fassade befinden, aber nicht den gesamten Bereich ausleuchten. Mehrere Bewohner-Beschwerden beim Besitzer blieben ohne Wirkung.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Hält die Verwaltung die Durchwegung und den Zugang zum angrenzenden Haus Elisenstr. 6 unter den gegenwärtigen Umständen für verkehrssicher und wenn ja, wie wird dies begründet?
2. Lässt sich dieser private Weg mittels Widmung in einen öffentlichen Bereich umwandeln und ist die Verwaltung ggf. dazu bereit, dies einzuleiten?
3. Sieht die Verwaltung angesichts des gegenwärtigen Zustands die Möglichkeit, durch den Fachbereich Recht und Ordnung der LHH im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr eine dauerhafte Beleuchtung bei Dunkelheit sicherstellen zu lassen?
Antwort erfolgt schriftlich
Zu 1)
Wie in der Anfrage richtig dargestellt, handelt es sich um private Flächen. Für die Bewertung der Verkehrssicherheit dieser Flächen ist der Grundstückseigentümer zuständig. Die Verkehrssicherheit ist aber nicht primär von einer intakten Beleuchtung abhängig.
Zu 2)
Eine Widmung der betreffenden Verkehrsfläche ist nicht vorgesehen, da es sich um eine private Fläche handelt.
Zu 3)
Im Rahmen einer Bürgerbeschwerde wurde bereits der Kontakt zu der zuständigen Hausverwaltung hergestellt. Eine Überprüfung der Außenbeleuchtung wurde durch die Hausverwaltung veranlasst. Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass die Außenbeleuchtung fehlerhaft ist und eine Reparatur aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unwirtschaftlich wäre. Die private Beleuchtung soll durch Solarleuchten ersetzt werden.
TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben
Es wurde nicht berichtet
TOP 10.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Es wurde nicht berichtet
TOP 11.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes
Ein Einwohner fragt, ob Hundekot in den öffentlichen Mülleimern entsorgt wird oder als Sondermüll.
Herr Quast antwortet, dass die Aufnahme in den üblichen Hundekottüten erfolgt und sie dann ganz normal in die Mülleimer geworfen werden können.
Die Direktorin der Grundschule Kastanienhof berichtet über den Schulalltag und die veränderten Anforderungen an die LehrerInnen, die es heute notwendig machen, eine Stelle für eine Schulsozialarbeiterin einzurichten. Auch der aktuelle Sozialbericht über den Stadtteil diagnostiziert die entsprechenden Probleme.
Bezirksbürgermeister Grube unterstützt die Forderung der Grundschule Kastanienhof und verweist auf den interfraktionellen Antrag unter TOP 7.1.1., mit dem der Bezirksrat die Einrichtung dieser Stelle beantragt.
Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde um 20.45 Uhr eröffnet und um 21.00 Uhr wieder geschlossen
Grube Mingers
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer