Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 01.02.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 24.01.2017)
Protokoll (erschienen am 07.04.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.05 - Datum 30.03.2017

PROTOKOLL

3. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 1. Februar 2017,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
(Stv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt) (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Lückert (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfau Pluskota (SPD)
Bezirksratsfrau Schnelle (Gruppe Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Selberg (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Gruppe Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)
Bezirksratsherr Wollenzien (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer)
(Ratsherr Braune)
(Ratsfrau Seitz)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Bernhardt
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 02.11.2016 und 07.12.2016 (öffentlicher Teil)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. A N F R A G E N

4.1. der CDU-Fraktion

4.1.1. Beamer und Leinwand im Misburger Ratssaal
(Drucks. Nr. 15-0105/2017)

4.1.2. Bolzplatz Seckbruchstraße
(Drucks. Nr. 15-0106/2017)

4.1.3. Flüchtlingsunterkunft Höversche Straße
(Drucks. Nr. 15-0107/2017)

4.1.4. Flüchtlingsunterkunft Ohefeldweg
(Drucks. Nr. 15-0110/2017)

4.1.5. Interkulturelles Kaffee und Kulturbüro
(Drucks. Nr. 15-0111/2017)

4.1.6. Rückbau Fahrradstraße Ohefeldweg – Kosten
(Drucks. Nr. 15-0112/2017)

4.1.7. Leerung von öffentlichen Müllbehältern
(Drucks. Nr. 15-0113/2017)

4.2. von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4.2.1. Umsetzung des Radwegekonzepts
(Drucks. Nr. 15-0114/2017)

4.3. der SPD-Fraktion

4.3.1. Abriss und Entsorgungsaktivitäten auf dem Papenburg-Gelände der ehemaligen Zementfabrik
(Drucks. Nr. 15-0130/2017)

4.3.2. Entlastung Anderter Straße vom Schwerlastverkehr durch Umleitung des Fuhrparks Papenburg über Lohweg
(Drucks. Nr. 15-0131/2017)

5. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung

6. Informationen über Bauvorhaben

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 741, 2. Änderung
- Am Forstkamp/Buchholzer Straße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0142/2017 mit 3 Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. aus vorangegangener Sitzung

8.1.1. Situation im Umleitungsverkehr in Anderten durch die Sanierungsarbeiten an den
Brücken der B-65 und Lehrter Straße
(Drucks. Nr. 15-2358/2016)

8.1.2. Straßenbenennung
(Drucks. Nr. 15-2359/2016)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Einführung eines Monitorings von offenen Anträgen
(Drucks. Nr. 15-0132/2017)

8.2.2. Ausweisung Sammelplätze für Weihnachtsbäume
(Drucks. Nr. 15-0133/2017)

8.2.3. Verkehrssituation Eisteichweg
(Drucks. Nr. 15-0134/2017)

8.2.4. Verkehrssteuerung entlang der Stadtbahnstrecken
(Drucks. Nr. 15-0135/2017)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Schädlingsbekämpfung Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0136/2017)

8.4. der SPD-Fraktion

8.4.1. Legende für Straßenbeschilderung Bernd-Strauch-Weg
(Drucks. Nr. 15-0127/2017)

8.4.1.1. Zusatzantrag zum Antrag 8.4.1. Legende Straßenschild Bernd Strauch
(Drucks. Nr. 15-0312/2017)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Zuwendung Nr. 00/2017, Sanierung der Orgel für das Kolumbarium
(Drucks. Nr. 15-0124/2017)

9.2. Zuwendung Nr. 02/2017, Anschaffung einer neuen Wasserspielanlage für den Kindergarten „Anderter Strolche“
(Drucks. Nr. 15-0125/2017)

9.3. Zuwendung Nr. 03/2017, Sanierung der Schwimmanlage am Sonnensee durch den VfB Hannover
(Drucks. Nr. 15-0126/2017)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

Einstimmig


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 02.11.2016 und 07.12.2016 (öffentlicher Teil)
02.11.2016 einstimmig
07.12.2016 abgesetzt


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Die Vorsitzende der Naturfreunde Misburg, fragte nach der Verfüllung des Hafenbeckens. Sie plane 2.324 gesammelte Unterschriften an den Umweltausschuss zu überreichen und wollte wissen, ob es dadurch Chancen gebe die Verfüllung noch zu verhindern.
Herr Bernhardt erläuterte, dass es einen Brief des Grundstückseigentümers gibt. Ein Antrag liege allerdings bei der Region seines Wissens noch nicht vor.
Ein Bürger fragte 1.), wie der Stand auf dem Papenburg-Gelände sei, wo die SPD-Fraktion in der letzten Legislaturperiode nachgefragt hatte wegen der Ablagerung von Bauschutt. Es habe dann vom Gewerbeaufsichtsamt eine Frist und eine 1-jährige Verlängerung dieser gegeben.
Protokollantwort: mit Schreiben vom 20.01.2017 wurde für den Betriebsbereich der ehem. ARC der GP AG die Räumung bis zum 28.02. für die Betriebsbereiche angeordnet, die nicht (bzw. nicht mehr) ohne die zugehörige Genehmigung genutzt werden. Die Widerspruchsfrist läuft noch. Ich weise darauf hin, daß diese Stilllegung ausschließlich für die Abfallbehandlungsanlage gilt. Die Lagerung von (natürlichen) Baustoffen (Sand, etc.) ist nicht genehmigungsbedürftig nach BImSchG und obliegt (genehmigungsrechtlich) nicht der Zuständigkeit des GAAH.“
2.) wollte er wissen, wie weit die Manipulation der Verwaltung durch Herrn Papenburg noch gehen solle,
3.) wies er auf die Verschmutzung der Anderter Straße hin durch die neue Ausfahrt an der Abstellfläche der Papenburg-LKWs.
Herr Bernhardt sagte eine Klärung und Weiterleitung der Fragen zu.
Protokollantwort: Die Straße war 2 Tage später gereinigt.

Eine Bürgerin aus der Kurstraße fragte wann die Flüchtlingsunterkunft Kampstraße in Betrieb gehe. Er sehe dort lebhaften Personenverkehr, aber keine Flüchtlinge.
Frau Herzog-Karschunke antwortete, dass die Unterkunft noch dieses Quartal eröffnet werde. Momentan sei der Betreibervertrag auf der Tagesordnung. Das Objekt werde aber momentan schon bewacht.

Ein Einwohner fragte betreffs des Papenburg-Geländes, was mit dem Abbruchmaterial passiere und ob die Baumfällungen rechtens waren.
Herr Bernhardt antwortete, dass die Abbruchmaterialien auf dem Gelände recycelt werden und betreffs der Baumfällungen habe die Regionsverwaltung eine Anhörung der Firma Papenburg eingeleitet.
Protokollantwort: Ein Anhörungsverfahren nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung ist eingeleitet worden. Eine Einlassung zu der Anhörung ist letzte Woche erfolgt. Ein Antrag zur Waldumwandlungsgenehmigung liegt momentan nicht vor.
Es handelt sich dabei um das Flurstück 43/8 in der Flur 3, Gemarkung Misburg.“

Auf eine weitere Nachfrage betreffs der Abholzungen auf dem Papenburg-Gelände sagte Herr Bernhardt, dass es in der Presse etwas missverständlich ausgedrückt wurde. Natürlich könne Wald auch nicht einfach so abgeholzt werden. Hier müsse eine Waldumwandlungsgenehmigung erteilt werden.

Sitzungsunterbrechung von 18:25-18:31 Uhr in denen den Bezirksratsmitgliedern die Möglichkeit einer Beteiligung an der Unterschriftenaktion der Naturfreunde Misburg gegeben wurde.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der CDU-Fraktion

TOP 4.1.1.
Beamer und Leinwand im Misburger Ratssaal
(Drucks. Nr. 15-0105/2017)

In einer Antwort der Verwaltung aus dem Oktober 2016 heißt es, dass eine Lösung zur Installation eines festen Beamers gefunden worden sei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie sieht diese Lösung aus?

2. Wie hoch sind die Kosten für diese Lösung?

3. Welches weitere Vorgehen plant die Stadtverwaltung?
zu 1.)
Bei einer Begehung gemeinsam mit dem Fachbereich Gebäudemanagement, einem Elektriker, dem Denkmalschutz und einer Firma, die auf Beamersysteme spezialisiert ist, wurden verschiedene Lösungsansätze diskutiert.
Auf Grund von Brand-, Denkmalschutz- und Kostengründen wird nun die Variante bevorzugt, dass ein Beamer etwa über dem Standort des jetzigen mobilen Beamers an der Decke montiert wird.

zu 2.)
Einschließlich Beamer, Leinwand, Montage und Verkabelung gehen wir derzeit von einem Betrag zwischen 8-10 Tausend Euro aus.

zu 3.)
Zwischenzeitlich wurde die Finanzierung geklärt. Diese erfolgt aus dem Fachbereich Personal und Organisation. Gegenwärtig wird die Auftragsvergabe vorbereitet, wir rechnen damit, dass die Installation in der Sommerpause erfolgen kann.

Bezirksratsherr Hoare merkte an, dass er sich gewünscht hätte diese Antwort initiativ von der Verwaltung zu bekommen und nicht erst auf Nachfrage.
Herr Selig antwortete, dass diese Lösung tatsächlich erst in der vergangenen Woche erarbeitet wurde.

TOP 4.1.2.
Bolzplatz Seckbruchstraße
(Drucks. Nr. 15-0106/2017)

Der Bolzplatz wurde beispielsweise durch Entfernung der Tore unbespielbar. Eine Antwort der Verwaltung, wonach die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt seien, war irritierend.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wer ist Eigentümer der Fläche des Bolzplatzes?

2. Welche weiteren Maßnahmen werden zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit noch getroffen?

3. Wer ist für die Bestandspflege des Bolzplatzes zuständig?
Zu 1. Eigentümer dieser Bolzplatzfläche ist die Landeshauptstadt Hannover. Seit gut einem Jahr wird die Fläche vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bewirtschaftet.

Zu 2. Die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bolzplatzfläche sind abgeschlossen. Die Fläche wurde überarbeitet und neue Tore sind montiert.

Zu 3. Für die Bestandspflege ist der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zuständig.

TOP 4.1.3.
Flüchtlingsunterkunft Höversche Straße
(Drucks. Nr. 15-0107/2017)

Zum Ende des Jahres 2016 wurde die Flüchtlingsunterkunft an der Höverschen Straße geschlossen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Nachnutzung ergibt sich für die freigewordenen Container, die Zäune und andere Gegenstände und wann ist der vollständige Rückbau zu erwarten?

2. Wie wird das Gelände revitalisiert resp. welche bauliche Nutzung ist vorgesehen?

3. Wie und nach welchen Kriterien sind die bisher dort wohnhaften Flüchtlinge auf andere Unterkünfte verteilt worden?
zu 1.)
Die Containeranlagen waren angemietet und wurden fristgerecht zum 31.01.2017 gekündigt. Sie werden bis zum Ende der 6. Kalenderwoche 2017 von den Eigentümern abgeholt.
Die Zäune und andere Gegenstände befinden sich im Eigentum der LHH, sie wurden bereits vom Gelände entfernt und werden bis zur weiteren Verwendung eingelagert.
Über den Zeitpunkt des vollständigen Rückbaus kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden.

zu 2.)
Die Stadt Hannover hat das Grundstück an den dahinterliegenden Gewerbetreibenden verkauft. Der Bebauungsplan Nr. 899 lässt die gewerbliche Nutzung zur Erweiterung des Rechenzentrums zu.

zu 3.)
Die Verwaltung hat unter Einbeziehung der Heimleitung mit den Flüchtlingen individuelle Lösungen erarbeitet. Ein großer Teil der ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner ist in die neu errichtete Unterkunft Am Bahndamm umgezogen. Dorthin sind auch die Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter vollständig gewechselt. Ein weiterer Teil der Menschen lebt inzwischen in der Unterkunft Woermannstraße. Allen Familien wurde ein Rückzug in den Stadtbezirk angeboten, sobald die Unterkunft im Scheibenstandsweg bezogen werden kann.

TOP 4.1.4.
Flüchtlingsunterkunft Ohefeldweg
(Drucks. Nr. 15-0110/2017)

Die Flüchlingsunterkunft an der Höverschen Straße wurde geschlossen, während die geplante Unterkunft im Ohefeldweg noch nicht geöffnet wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche baulichen Maßnahmen stehen noch aus und wie ist der Status quo?

2. Wann ist mit dem Einzug von Flüchtlingen zu rechnen?
  1. Die Flüchtlingsunterkunft Scheibenstandsweg ist aktuell baulich in der Fertigstellung. Die Medien werden gerade am Hausanschluss angelegt und nachfolgend in Betrieb genommen. Dies, sowie das finale Fertigstellen des Gebäudeinneren ist avisiert auf Ende Februar.
    Die Fertigstellung der Außenanlagen war datiert auf erstes Quartal 2017. Aufgrund der aktuellen Witterungslage mit Bodenfrost kommt es hierbei voraussichtlich zu einer Verschiebung um die Frostphase.
  2. Der Einzug der Flüchtlinge hängt ab von der Fertigstellung des Gebäudes und von der Fertigstellung von Teilen der Außenanlagen (z.B. Zuwegung) ab. Vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 1 prüft die Verwaltung laufend ob ein Einzug noch im März oder erst im April erfolgen kann.

TOP 4.1.5.
Interkulturelles Kaffee und Kulturbüro
(Drucks. Nr. 15-0111/2017)

Bezüglich der Aktivitäten des interkulturellen Kaffees und des Umzuges des Kulturbüros fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Termine des interkulturellen Kaffees sind für 2017 geplant?

2. Welche Kosten entstanden für den Umzug des Kulturbüros in einen Raum des Bürgerhauses (Personalkosten, Materialkosten, Mietkosten)?

3. Welche Kosten entstanden für die Schimmelsanierung des vorherigen und künftigen Raumes des Kulturbüros?

zu 1.
Das Interkulturelle Café bzw. der interkulturelle Treffpunkt findet ab Januar 2017 montags, mittwochs und donnerstags im Bürgerhaus statt. Der Träger, die Evangelische Familienbildungsstätte wird Gruppenaktivitäten und Beratungen durchführen. Zusätzlich wird es am Donnerstag ein Werkstattangebot geben. Gestartet werden soll mit einem Nähkurs.

zu 2.
Für den Umzug des Kulturbüros entstanden keine zusätzlichen Kosten. Für den Umzug des Arbeitsplatzes wurde der städtische Stützpunkt Hölderlinstraße beauftragt.

zu 3.
Die Sanierung des Büroraums ist noch nicht abgeschlossen. Bislang entstanden Kosten für Statik und Maurerarbeiten in Höhe von 1.000 EUR. Prognostiziert sind weitere Kosten für Elektro-, Maurer- und Malerarbeiten in Höhe von 9.000 EUR. Die Maßnahmen werden zum Ende des Frühjahrs abgeschlossen sein.

TOP 4.1.6.
Rückbau Fahrradstraße Ohefeldweg – Kosten
(Drucks. Nr. 15-0112/2017)

Im Frühjahr 2016 wurde der Ohefeldweg in Anderten als Fahrradstraße ausgewiesen. Schon im Dezember 2016 wurde diese Anordnung, angeblich wegen geringer Akzeptanz seitens der Radfahrer, wieder rückgängig gemacht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Kosten sind bei der Einrichtung der Fahrradstraße für Personal, Schilder und Bodenmarkierungen angefallen und welche Kosten sind durch den Rückbau der Fahrradstraße (Schilder, Markierungen etc.) angefallen?

2. Wie hoch waren die Personalkosten für die einzelnen Verkehrszählungen?

3. Mit welcher Auflage wurden die seinerzeit verteilten Informationsflyer zu welchen Kosten hergestellt?
Die Rücknahme der Fahrradstraße Ohefeldweg erfolgt aufgrund des gleichlautenden Antrags (DS 15-0952/2016).

Zu 1.
Bei der Einrichtung der Fahrradstraße sind für Beschilderung und Markierung Kosten in Höhe von 1.100 Euro angefallen. Durch die Rücknahme der Fahrradstraße entstehen Kosten in Höhe von 600 Euro.

Zu 2.
Die Verkehrszählungen wurden über einen Rahmenvertrag durchgeführt. Die Kosten in 2014 betrugen 510 Euro, die Kosten in 2016 betrugen 355 Euro.

Zu 3.
Es wurden 3.500 Informationsflyer für den Fahrradverbund Kronsberg hergestellt. Die Kosten für die Herstellung betrugen 325,50 Euro. Diese Flyer wurden nicht im Stadtbezirk Misburg-Anderten verteilt.

Bezirksratsherr Weidemann machte darauf aufmerksam, dass ein Bodenzeichen noch nicht entfernt worden sei.
Der Verwaltung ist das bekannt. Leider befindet sich diese Stelle genau unter dem Rad eines parkenden Autos.
Protokollantwort: Das Zeichen ist inzwischen entfernt worden.

Bezirksratsherr Amelung gab an, dass bei ihm doch ein Flyer im Briefkasten war.
Bezirksratsherr Hoare legte Wert auf die Feststellung, dass nicht der Bezirksrat keine Lust mehr auf die Fahrradstraße gehabt habe, sondern dass dieser rechtswidrig durch die Verwaltung eingerichtet wurde.

TOP 4.1.7.
Leerung von öffentlichen Müllbehältern
(Drucks. Nr. 15-0113/2017)

In unserem Stadtbezirk sieht man an den unterschiedlichsten Standorten, vor allem im Bereich Meyers Garten, immer wieder volle Müllbehälter – dies teilweise über mehrere Wochen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist die Leerung nur vergessen worden oder hat dies andere Gründe?

2. In welchem Turnus werden die Müllbehälter rund um Meyers Garten von welchem Unternehmen geleert?

3. Wie werden die Leerungen kontrolliert?

Zuständigkeitshalber wurde die Anfrage an aha weitergeleitet. Von dort kam folgende Antwort:
zu 1) Gemäß §3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u.a. die Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen im Stadtgebiet. Die Straßenreinigung erstreckt sich auf die Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerstraßen sowie diejenigen Gehwege nach §4a der Straßenreinigungssatzung, die in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sind, das Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung ist (gemäß §3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung). Die aha stellt oder hängt Abfallbehälter in den von uns betreuten Straßen auf und leert diese in der Regel an den Reinigungstagen. Verzögerungen können nur dann entstehen, wenn der Reinigungstag auf einen Feiertag fällt (z.B. 2. Weihnachtstag 2016) oder die Mitarbeiter im Winterdienst tätig sind.

Zu 2) Die Abfallbehälter im Bereich Meyers Garten werden montags und donnerstags durch die aha geleert. Die Leerung der Abfallbehälter auf dem neuen Platz an der Endhaltestelle der ÜSTRA erfolgt zurzeit einmal in der Woche. Mit der Leerung ist eine private Firma beauftragt, die auch den Platz reinigt.

Zu 3) Die Kontrolle der Leerung obliegt der aha. Im Bereich Meyers Garten erfolgt die Kontrolle durch die Straßenreiniger (Vorarbeiter, in der Regel 2x die Woche); auf dem Platz an der Endhaltestelle kontrollieren Mitarbeiter der Zentrale (zurzeit 14 tägig).

Bezirksratsherr Becker gab an, dass die Behälter um Meyers Garten 2-3 Wochen nicht geleert worden seien. Es wurden dort sogar Müllsäcke abgestellt. Die Praxis habe anscheinend nichts mit den von aha geschilderten Intervallen zu tun.
Bezirksratsfrau Scholvin bemängelte, dass die Gosse am Platz der Enthaltestelle durch den vielen Dreck nicht ablaufe.
Es wurde angeregt, die Kundentelefonnummer von aha bekannt zu geben.
Protokollantwort: Tel.: 0800 9991199, Mail: service@aha-ragion.de

TOP 4.2.
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 4.2.1.
Umsetzung des Radwegekonzepts
(Drucks. Nr. 15-0114/2017)

Bei der Vorstellung des Radwegekonzepts 2015 teilte die Stadt mit, es sei kein Geld für Neubauten vorhanden. Stattdessen würden Einleitungsmaßnahmen oder situative Änderungen erfolgen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen für den Radverkehr im Stadtteil Misburg-Anderten wurden im Jahre 2016 geplant, begonnen oder abgeschlossen?

2. Welche Maßnahmen für den Radverkehr sind im Jahre 2017 für den Stadtteil Misburg-Anderten geplant?

Zu 1 und 2.
Aus dem Ausbauprogramm wurden in 2016 im Stadtbezirk Misburg-Anderten folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Furtmarkierungen: Maßnahme 03-029 (Anderter Straße) gemäß Vorstellung Netzkonzept Radverkehr in 2015 sowie 4 ergänzende Anregungen Wilhelm-Tell-Straße, Hartmannstraße und 2 weitere in der Anderter Straße.
- Kenntlichmachung einer Grundstückszufahrt: Maßnahme 03-027 (Buchholzer Straße)
Darüber hinaus wurden 2 Maßnahmen geplant, die in 2017 umgesetzt werden:
- 01-001 (Gollstraße) Einleitung in die Fahrbahn
- 04a-006 (Anderter Straße), Oberflächenverbesserung
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung in 2017 werden im 1. Halbjahr geplant.

TOP 4.3.
der SPD-Fraktion

TOP 4.3.1.
Abriss und Entsorgungsaktivitäten auf dem Papenburg-Gelände der ehemaligen Zementfabrik
(Drucks. Nr. 15-0130/2017)

Anhaltende besorgte Anfragen aus der Bevölkerung zur Art der Abfallentsorgung auf dem Papenburg Gelände veranlassen uns erneut die Verwaltung intensiv zu fragen:
  1. Welche behördlichen Aktivitäten zur Prüfung der Art der Bauschutt-Entsorgung auf dem Gelände wurden vorgenommen?
  2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass kein Sondermüll (z.B. asbesthaltige Betonrückstände o.ä.) unsachgemäß entsorgt wird oder illegale Verfüllungen stattfinden und wo verbleibt der anfallende Bauschutt?
  3. Welche Nachweise hat die Firma Papenburg bisher geführt, dass es sich bei dem Bauschutt um nicht gesundheitsgefährdendes Material handelt?

zu der Anfrage nimmt die Untere Abfallbehörde der Region Hannover wie folgt Stellung:
  1. Die abfallrechtliche Überwachung der Baustelle obliegt der zuständigen Unteren Abfallbehörde der Region Hannover. Die Baustelle ist uns seit November 2016 bekannt. Seitdem fanden mehrere behördliche Überwachungstermine statt. Diese umfassten u.a. Mitarbeiterbefragungen zum Rückbau und zum Verbleib des Bauschutts. Die Entsorgungsunterlagen werden noch eingesehen.
  2. Es liegen keinerlei Hinweise auf asbesthaltige Produktionsrückstände vor. Verbaute, schadstoff- oder asbesthaltige Bauprodukte, wie z.B. Eternitplatten, und teerhaltige Dachpappen werden über die Firma Noris entsorgt. Im Wesentlichen wurden die bisher angefallenen mineralischen Abfälle (wie Bauschutt und Boden) auf dem Gelände verwertet. Böden wurden zur Herrichtung einer Wallanlage zum Anwohnerschutz verwendet, angefallener Bauschutt wurde zur Herstellung von LKW- und PKW-Stellflächen genutzt. Weitere anfallende Massen sollen bei der Fa. ARC verwertet werden.
  3. Derartige Nachweise liegen bei der Unteren Abfallbehörde nicht vor, sind aber von hier auch nicht gefordert worden, da schadstoffhaltiger Bauschutt bisher nicht erkannt wurde.
Bezirksratsherr Tegeder fragte nach, ob die Verwaltung Kenntnis davon habe, dass die Firma Papenburg bereits Vorbereitungen für das Verfüllen des Hafenbeckens treffe.
Herr Bernhardt verneinte dies.
Bezirksratsfrau Scholvin wollte wissen, was die Abkürzung ARC bedeute.
Herr Bernhardt antwortete, dass dies die Firma Anderter Recycling Center sei, die zur Papenburg AG gehöre.
Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Amelung, ob die Firma Noris auch dazu gehöre, bejahte Herr Bernhardt.

TOP 4.3.2.
Entlastung Anderter Straße vom Schwerlastverkehr durch Umleitung des Fuhrparks Papenburg über Lohweg
(Drucks. Nr. 15-0131/2017)

Seit ein paar Wochen reihen sich die Fahrzeuge des Bauunternehmers Papenburg auf dem Gelände Leonard Moll, das sich nur über die Anderter Straße erreichen lässt. Mit dem Versuch, die Anderter Straße vom LKW-Verkehr zu entlasten, hatte der Bezirksrat beschlossen, dass die Verbindung zwischen Anderter Str. und Lohweg an Aldi vorbei verengt wurde. Herr Papenburg hatte zugesagt, seine LKW-Flotte künftig über den Lohweg zu lenken.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Was wurde von Seiten der Verwaltung unternommen, dass die Anderter Straße entlastet wird?
  2. Inwiefern hält sich Herr Papenburg an die Abmachung, seine LKWs über den Lohweg zu fahren, bzw. fahren zu lassen?
  3. Was beabsichtigt die Verwaltung zu unternehmen, damit die Fa. Papenburg trotz Verlegung der Abstellplätze seiner LKWs auf das Gelände der Fa. Leonard Moll, ihre Zusage umsetzt, die Anderter Straße vom Schwerlastverkehr zu entlasten und die LKWs über den Lohweg zu führen?
Zu 1:
Eine grundsätzliche Sperrung der Anderter Straße für den Schwerlastverkehr ist verkehrsrechtlich nicht möglich. Es wurde aber mit Firma Papenburg als einen der Haupterzeuger von Lkw-Verkehr vereinbart, dass die Lkw vom Gelände der Firma Papenburg nicht mehr über die Anderter Straße im Bereich Klein Jerusalem fahren, sondern stattdessen den Lohweg benutzen.

Zu 2:
Nach Beobachtung der Verwaltung wird die Anderter Straße im Bereich Klein Jerusalem auch weiterhin von Lkw der Firma Papenburg befahren. Wie hoch der Anteil ist, kann nicht gesagt werden.

Zu 3:
Die Verwaltung kann nur an die Firma Papenburg appellieren, sich an die Absprachen zu halten. Rechtliche Möglichkeiten, dies durchzusetzen, gibt es nicht.

TOP 5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung
Herr Selig berichtete über eine Mail, in der eine Musikband aus der Partnerstadt Bollnäs ankündigt gerne nach Misburg-Anderten kommen zu wollen und vielleicht auch aufzutreten. Dies werde er auch morgen im Patenschaftskomitee zur Sprache bringen.

Bezirksratsherr Hoare fragte nach den Kosten und der Besucheranzahl des Neujahrsempfangs des Bezirksrates.
Protokollantwort: Die Kosten betrugen 2.359,- €, Die Anzahl der Besucher wurde nicht erfasst, nach Schätzung der Verwaltung waren es aber über 90




TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben
Herr Bernhardt berichtete über den aktuellen Stand des Bauvorhabens Steinbruchsfeld. Von geplanten 1.100 Wohneinheiten seien etwa 730 fertiggestellt.
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller fragte nach dem Verkehr in und aus diesem Wohngebiet.
Herr Bernhardt antwortete, dass die Stadt hier noch in Analysen sei und ebenfalls die Erweiterung Steinbruchsfeld-Ost mit einbeziehen werde.
Auch Bezirksratsherr Becker fragte nach dem noch fehlenden Verkehrskonzept. Drei Zufahrtsstraßen seien definitiv zu wenig.


TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 741, 2. Änderung
- Am Forstkamp/Buchholzer Straße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0142/2017 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Amelung führte aus, dass die CDU-Fraktion diese Drucksache ablehnen werde. Man könne nicht tolerieren, dass die Stadt sich herausnehme sich nicht an die gesetzliche Richtlinie von 100m Abstand von einer Waldfläche bei Bebauungen zu halten. Jeder Bürger müsse dies tun.
Bezirksratsherr Becker bemängelte den Umgang mit den Bedenken der Bürger.
Bezirksratsfrau Selberg stellte klar, dass dieses Vorhaben nicht nur als Flüchtlingsunterkunft gedacht sei, sondern in erster Linie als sozialer Wohnungsbau, der bei dem Wachstum der Bevölkerung auch notwendig sei.
Bezirksratsherr Hoare wies darauf hin, dass verschiedene Stellungnahmen in der Drucksache darauf abstellten, dass 100m der richtige Abstand sei, 35m das Minimum, dass hier aber mit 3m eine eklatante Unterschreitung erfolge. Da sei es auch egal, ob man ein Flüchtlingswohnheim baue, oder Sozialwohnungen.
Herr Bernhardt erwiderte, dass sich das regionale Raumordnungsprogramm eher mit regionalen Ansätzen beschäftigt, es gehe also eher um die 100m Abstand vom Deister. Ein striktes Einhalten dieses Abstandes innerhalb der Stadt würde dazu führen, dass riesige Flächen unbebaut wären. Deshalb halte die Verwaltung diese Abstandspflicht für innerstädtisches Bauen für unangemessen. In einem Gesetz habe man diesen Mindestabstand auch nicht gefunden und in einem Bebauungsplanverfahren müsse man eben die verschiedenen Interessen und Belange gegeneinander abwägen. Deshalb sei hier der Abstand dem Willen an einer solchen Lage zu bauen, unterzuordnen.

Bezirksratsherr Weidemann führte aus, dass die Stadt ja dem regionalen Raumordnungsprogramm nicht widersprochen /geklagt hätte, deshalb habe dieses Bestand. Die bereits vorher gebauten Häuser hätten ausreichenden Bestandsschutz. Er verwies ebenfalls auf ein Grundstück in Kirchrode, welches seit 5 Jahren nicht bebaut werden kann, wahrscheinlich genau aus diesem Grund des Abstandes zum Wald.
Herr Bernhardt klärte auf, dass die Abstände im Raumordnungsprogramm nicht mehr wie früher eine Pflicht, sondern ein Ziel des Verfahrens sei und damit abwägungsfähig. Im übrigen sei die Stadt dauerhafter Pächter des Misburger Waldes und damit für die Verkehrssicherungspflicht zuständig.

Bezirksratsherr Hoare verwies auf die im Raumordnungsverfahren festgehaltenen Regeln zur Gefahrenabwehr hin.
Bezirksratsherr Mansmann wies auf die eklatante Wohnungsnot hin und, dass er trotz Bauchschmerzen deshalb zustimmen werde, da er den Eingriff in die Natur an dieser Stelle als verhältnismäßig ansehe.
Bezirksratsherr Amelung sagte, dass der Mindestabstand ja nur ein Grund sei, die Drucksache abzulehnen. Auch die geplante Höhe der Bauten wäre wegen der Verschattung problematisch. Es würde im übrigen auch andere Flächen im Stadtbezirk geben, die man mit sozialem Wohnungsbau versehen könne. Er vermute, dass die Stadt das nicht mache, da man diese auch teuer an Investoren verkaufen könne. Und auf diese Einnahmen wolle man nicht verzichten.

Bezirksratsherr Ullrich bestätigte aus seiner beruflichen Praxis, dass es keinen sozialen Wohnraum mehr auf dem Markt gebe. Deshalb werde er nach sorgfältiger Abwägung der Drucksache zustimmen.
Bezirksratsherr Becker wies noch einmal darauf hin, dass es sich nicht in erster Linie um sozialen Wohnungsbau handele, sondern um ein Flüchtlingswohnheim.

Antrag,
  1. die Bedenken der Region Hannover, des Forstamtes Fuhrberg und des BUND, die den Waldabstand bzw. den Baumerhalt betreffen, sowie Bedenken von Personen aus der direkten Nachbarschaft, die die geplante Gebäudehöhe betreffen, nicht zu berücksichtigen und
  2. den gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 741, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der geänderten Begründung zuzustimmen.

9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 8.1.1.
Situation im Umleitungsverkehr in Anderten durch die Sanierungsarbeiten an den Brücken der B-65 und Lehrter Straße
(Drucks. Nr. 15-2358/2016)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
Gespräche mit allen zuständigen Behörden oder Dienststellen der Stadt/des Landes/des
Bundes aufzunehmen, mit dem Ziel, den LKW- Verkehr für Fahrzeuge mit einem zul.
Gesamtgewicht von mehr als 12,5 t über die Gollstr. in Anderten zu unterbinden.
Ausnahmen sollen lediglich für den lokalen Lieferverkehr und für den öffentlichen
Nahverkehr gelten. Insbesondere ist die bekannte und für diesen LKW-Verkehr vorgesehene
Umleitungsstrecke über die A7/Messeschnellweg in das Konzept stärker einzubinden.

Einstimmig

TOP 8.1.2.
Straßenbenennung
(Drucks. Nr. 15-2359/2016)

Antrag

den Wasserweg von der Kreuzung Spreeweg bis zur Kreuzung Eisteichweg und dort
fortlaufend bis zur Kreuzung Käutzchenweg in BERND-STRAUCH-WEG umzubenennen.

Einstimmig


TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Einführung eines Monitorings von offenen Anträgen
(Drucks. Nr. 15-0132/2017)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen, dass die Verwaltung ein Monitoring über den Umsetzungsstand von offenen Anträgen dem Bezirksrat zur Verfügung stellt, sofern die Umsetzung der Anträge länger als vier Monate andauert. Das Monitoring muss insbesondere darüber Aufschluss geben, bis wann eine Antwort/Bearbeitung voraussichtlich zu erwarten sein wird.

Einstimmig


TOP 8.2.2.
Ausweisung Sammelplätze für Weihnachtsbäume
(Drucks. Nr. 15-0133/2017)

In der Diskussion ging es um die Anzahl und Benennung der Ablageplätze, die bereits teilweise schon Jahre wild genutzt und auch von aha angefahren werden. Die Anzahl der ausgewiesenen Plätze sei zu gering, so die Antragsteller. Man wolle wilde Plätze nicht grundsätzlich legalisieren, so die Kritiker.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, Verhandlungen mit aha aufzunehmen, mit dem Ziel, dass im Stadtbezirk Misburg–Anderten weitere Sammelplätze für Weihnachtsbäume ausgewiesen werden.

Dafür sind insbesondere die Stellen in die offizielle Liste mit aufzunehmen, die bislang schon von der Bevölkerung für die Entsorgung von alten Weihnachtsbäumen genutzt werden.


8 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 8.2.3.
Verkehrssituation Eisteichweg
(Drucks. Nr. 15-0134/2017)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, Maßnahmen zu ermitteln, welche geeignet sind, den Verkehr im Eisteichweg zu beruhigen und diese Maßnahmen im Bezirksrat vorzustellen. Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu geeignet sein, die gefahrene Geschwindigkeit zu begrenzen und die Verkehrsteilnehmer auf die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung hinzuweisen.

Einstimmig


TOP 8.2.4.
Verkehrssteuerung entlang der Stadtbahnstrecken
(Drucks. Nr. 15-0135/2017)

An dieser Stelle gab es eine kurze Diskussion über den Stil von Anträgen und Anfragen.

Antrag

Der Bezirksrat erwartet in der nächsten Bezirksratssitzung Auskunft vom zuständigen Dezernenten über die Verkehrssteuerung entlang der Stadtbahnstrecken im Stadtbezirk.

Einstimmig


TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.3.1.
Schädlingsbekämpfung Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0136/2017)

In der Diskussion wurde darum gebeten, dass abgesichert wird, dass keine Kinder, Wildtiere und Hunde durch die Bekämpfungsmaßnahmen zu Schaden kommen.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen zu veranlassen, am Ostufer des Mittellandkanals, Höhe Kreuzung Mühlenweg/Kanalstraße die dort zahlreich vorhandenen Ratten zu bekämpfen, die umliegenden Gebiete auf Rattenbefall zu prüfen und als Vorbeugemaßnahme Schritte gegen die Fütterung von Wildtieren zu unternehmen.

Einstimmig


TOP 8.4.
der SPD-Fraktion

TOP 8.4.1.
Legende für Straßenbeschilderung Bernd-Strauch-Weg
(Drucks. Nr. 15-0127/2017)

Hier kam die Anregung einen QR-Code auf dem Legendenschild zu integrieren.
Protokollantwort: QR-Codes werden in der Landeshauptstadt bisher nicht auf Legendenschildern verwendet, da jeder Code mit einer Internetseite hinterlegt werden müsste, für deren Aufbau und Wartung keine Mittel und kein Personal zur Verfügung stehen.

Antrag

Für den neuen Bernd-Strauch-Weg in der Verlängerung des Eisteichweg sollen zusätzlich zu den Straßen-Namen-Schildern zwei Legenden in Auftrag gegeben werden, die die beiden Straßenschilder am Anfang und Ende des Weges ergänzen und zum Termin der feierlichen Einweihung des Bernd-Strauch-Weges zusammen mit den Straßenschildern aufgestellt werden.

Einstimmig


TOP 8.4.1.1.
Zusatzantrag zum Antrag 8.4.1. Legende Straßenschild Bernd Strauch
(Drucks. Nr. 15-0312/2017)
Antrag

Folgender Text ist für die Legende des Straßenschilds „Bernd-Strauch-Weg“ zu wählen:

Bernd Strauch (1949 – 2015, 1981 – 1986 im Bezirksrat
Misburg-Anderten, 1986 – 2014 im Rat der Stadt Hannover,
ab 1996 Ratsvorsitzender und 1. Bürgermeister

Einstimmig


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Zuwendung Nr. 00/2017, Sanierung der Orgel für das Kolumbarium
(Drucks. Nr. 15-0124/2017)

Antrag

Zur Durchführung der Sanierung der Orgel für das Kolumbarium wird

ein Zuschuss von bis zu 4.000,00 €
(Zuwendung Nr. 00/2017)

einmalig im Ergebnis-Haushalt zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 9.2.
Zuwendung Nr. 02/2017, Anschaffung einer neuen Wasserspielanlage für den Kindergarten „Anderter Strolche“
(Drucks. Nr. 15-0125/2017)

Antrag

Zur Anschaffung einer neuen Wasserspielanlage für den Kindergarten „Anderter Strolche“ wird

ein Zuschuss von bis zu 2.500,00 €
(Zuwendung Nr. 02/2017)

einmalig im Finanz-Haushalt zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 9.3.
Zuwendung Nr. 03/2017, Sanierung der Schwimmanlage am Sonnensee durch den VfB Hannover
(Drucks. Nr. 15-0126/2017)

Antrag

Zur Sanierung der Schwimmanlage am Sonnensee durch den VfB Hannover wird

ein Zuschuss von bis zu 2.750,00 €
(Zuwendung Nr. 03/2017)

einmalig im Finanz-Haushalt zur Verfügung gestellt.


Einstimmig

Für das Protokoll:



K.DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer