Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 14.12.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 03.12.2016)
Protokoll (erschienen am 15.02.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.10 - Datum 03.02.2017

PROTOKOLL

2. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am
Mittwoch, 14. Dezember 2016,
Integrierte Gesamtschule Hannover-Linden, Am Lindener Berge 11,
30449 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Wadepohl (SPD)
Bezirksratsherr Bulut (FDP)
18.45 - 20.30 Uhr
Bezirksratsherr Dzienus (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)
(Bezirksratsfrau Hamburg) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsfrau Laube (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
Bezikrsratsfrau Schmalz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schweingel (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning)
Ratsherr Klippert
Ratsfrau Langensiepen
Beigeordneter Machentanz
(Ratsfrau Steinhoff)
Ratsherr Wolf


Verwaltung:
Herr Weske (Region Hannover)
Frau Winters (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Wescher (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Mingers (Fachbereich Personal und Organisation)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.11.2016

3. S A N I E R U N G

3.1. Bericht aus der Sanierungskommission

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Einleitungsbeschluss,
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 2232/2016 mit 3 Anlagen)

4.1.1. Änderungsantrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Beschlussdrucksache 2232/2016
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Einleitungsbeschluss, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 15-2444/2016)

4.1.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 2232/2016
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Einleitungsbeschluss, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 15-2591/2016)

4.1.2. Änderungsantrag DIE LINKE.: Ergänzung von Bebauungsplan Nr. 1808 - Kesselstraße
(Drucks. Nr. 15-2471/2016)

4.1.2.1. Gemeinsamer Änderungsantrag: Ergänzung von Bebauungsplan Nr. 1808 - Kesselstraße
(Drucks. Nr. 15-2592/2016)

4.2. Stadtbahnstrecke D-West
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Wunstorfer Straße
(Drucks. Nr. 2374/2016 mit 3 Anlagen)


4.2.1. Änderungsantrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Beschlussdrucksache 2374/2016 Stadtbahnstrecke D-West - Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Wunstorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-2598/2016)

4.3. Zuwendung zum Vereinssportstättenbau an den SC Elite e.V. für eine Ersatzmaßnahme 4-Mast-Flutlichtanlage
(Drucks. Nr. 15-2489/2016)

4.3.1. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN) zu Drucksache Nr. 15-2489/2016 Zuwendung zum Vereinssportstättenbau an den SC Elite e.V. für eine Ersatzmaßnahme 4-Mast-Flutlichtanlage
(Drucks. Nr. 15-2601/2016)

4.4. Zuwendung zum Vereinssportstättenbau an den LSV Alexandria e.V.
(Drucks. Nr. 15-2490/2016)

4.5. A N H Ö R U N G Z U M H A U S H A L T S P L A N E N T W U R F 2017/2018

4.5.1. Haushaltssatzung 2017 / 2018
(Drucks. Nr. 1685/2016 mit 3 Anlagen)

4.5.2. Änderungsantrag zur Drucks.-Nr. 1685/2016 (Haushaltsplanentwurf 2017/2018),
hier: Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2017/2018 / Repräsentationsmittel des
Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2577/2016)

4.5.3. Zusammenfassung der Änderungsanträge zu Drucks. Nr. 1685/2016
(Drucks. Nr. 15-2606/2016 mit 6 Anlagen)

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2576/2016 mit 13 Anlagen)

6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Durchführung einer Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde
(Drucks. Nr. 15-2470/2016)

6.2. der Fraktion DIE LINKE.

6.2.1. Wieder-Aufstellen einer Kleinkindgerechten Kletterlandschaft für 1- 3-Jährige auf dem Spielplatz N.391 Wunstorfer Str/Schwanenburginsel, ergänzend zu den bereits vorhandenen Spielgeräten
(Drucks. Nr. 15-2252/2016)


6.2.1.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-2252/2016 Wieder-Aufstellen einer Kleinkindgerechten Kletterlandschaft für 1- 3-Jährige auf dem Spielplatz N.391 Wunstorfer Str/Schwanenburginsel, ergänzend zu den bereits vorhandenen Spielgeräten
(Drucks. Nr. 15-2602/2016 mit 1 Anlage)

6.3. der SPD-Fraktion

6.3.1. Stadtteilverkehrskonzept Limmer
(Drucks. Nr. 15-2442/2016 mit 1 Anlage)

6.4. der CDU-Fraktion

6.4.1. Einrichtung von Halteverbot auf der Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2447/2016)

6.4.2. Antrag auf Anhörung: Vorstellung des Abfallwirtschaftsbetriebes Hannover zur Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Gelber Sack, Papierabholung, zu den Wertstoffinseln und der geplanten Beitragserhöhung in den Stadtteilen Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2449/2016)

6.4.3. Das "Bei Chéz Heinz" im alten Fössebad erhalten - Prüfung der technischen Möglichkeiten beim Rückbau des Fössebades
(Drucks. Nr. 15-2463/2016)

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Sperrung des Park-and-Ride-Parkplatzes an der Stadionbrücke/ Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2445/2016)

7.2. der Fraktion DIE LINKE.

7.2.1. Spiel- und Klettergeräte für Kleinkinder auf öffentlichen Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-2473/2016)

8. Informationen über Bauvorhaben

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes








I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Der Schulleiter der Integrierten Gesamtschule Linden, Peter Schütz, begrüßt den Stadtbezirksrat Linden-Limmer im Foyer der Schule. Die Anwesenden werden über die tägliche Arbeit, die pädagogischen Konzepte und die Geschichte der nunmehr 45jährigen Schule informiert. Er berichtet über den dringenden Sanierungsbedarf, die notwendigen Bau- und Umbaumaßnahmen an den Gebäuden, die er auch der Schuldezernentin Frau Rzyski bereits in einem Brief dargestellt hat.

Herr Schütz betont, dass die Schulverwaltung nun angekündigt hat, dass entlastend genutzte Räume in der Ihmeschule, der IGS Linden ab 2018 wieder entzogen werden sollen. Sollte es dazu kommen, so Schulleiter Schütz, würde dies gravierende Auswirkungen auf den fragilen Schulbetrieb haben.

Er bittet den Stadtbezirksrat, um Unterstützung beim Rat, dem Oberbürgermeister und den Dezernenten für eine Neugestaltung der Schule zu werben, die der IGS Linden auch in Zukunft ihre ambitionierte und vielfach ausgezeichnete pädagogische Arbeit ermöglicht.

Bezirksbürgermeister Grube nimmt den an die Schuldezernentin ergangenen Antrag auf „Neugestaltung des Schulgebäudes „IGS Hannover-Linden“ / Am Lindener Berge 11“ vom Schulleiter entgegen. Er würdigt den Beitrag der IGS Linden für den Stadtbezirk und sagt im Namen des Stadtbezirksrats die größtmögliche Hilfe zu.


Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 2. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsherr Ganskow beantragt die Erweiterung der Tagesordnung. Sein Antrag „Ihmezentrum/ Anfechtungsklage LHH“ sei dringlich und unaufschiebbar um einen Rechtsstreit abzuwenden, da die Stadt Hannover am 1. Dezember eine Anfechtungsklage gegen die Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihmezentrum Hannover erhoben hat.

Er beantragt weiterhin, den Tagesordnungspunkt 6.1.1. zur „Durchführung einer Einwohnerfragestunde“ vor TOP 4 zu ziehen, um die Einwohnerfragestunde frühzeitig zu legitimieren und jederzeit durchführen zu können.

Bezirksratsherr Müller beantragt für die Fraktion DIE LINKE., dass die Anfrage „Wieder-Aufstellen einer Kleinkindgerechten Kletteranlage“ unter TOP 7.2.1. vor dem thematisch gleichartigen Antrag zu TOP 6.2.1. behandelt wird.

Ebenso soll der TOP 7.1.1. mit dem Anfragathema Stammestraße vor TOP 6.4.1. aufgerufen werden.

Der von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN) vorgebrachte Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung um die Drucks.-Nr. 15-2590/2016 wegen Dringlichkeit hat mit 11 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 8 Enthaltungen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder erreicht. Er wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung genommen.


Der TOP 6.1.1. wird vor TOP 4 behandelt.

Der TOP 7.2.1. wird vor TOP 6.2.1. behandelt.

Der TOP 7.1.1. wird vor TOP 6.4.1. behandelt.

Die so geänderte Tagesordnung wurde 17 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 2 Enthaltungen festgestellt.



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.11.2016

Abgesetzt


TOP 3.
S A N I E R U N G

TOP 3.1.
Bericht aus der Sanierungskommission

Bezirksbürgermeister Grube teilt mit, dass Bezirksratsfrau Steingrube in der Sanierungskommission Limmer einstimmig zur Vorsitzenden gewählt wurde und ab heute über die Sitzungsergebnisse informiert.

Bezirksratsfrau Steingrube berichtet, dass die Sanierungskommission einen Antrag der SPD beschlossen habe, der die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Stadtteilverkehrskonzepts für Limmer beauftragt, wobei der Vorschlag der Bürgerinitiative Wasserstadt-Limmer zu berücksichtigen sei.

Weiterhin wurden Zuwendungen an ortsansässige Vereine aus dem Quartiersfonds beschlossen.

Die Verwaltung hat die Kommission über laufende Maßnahmen wie den Erhalt des Conti-Turms, des Schleusenwärterhäuschens und seiner möglichen Nutzung informiert. Eine längere Diskussion wurde durch die Änderungswünsche des Eisenbahnbundesamtes zu der Auflage einer Lärmschutzwand entfacht. Die Verwaltung habe aber zugesichert, dass sich keine Verzögerungen für den Wohnungsbau ergeben. Die vorhandenen Altgebäude reichen zunächst als Lärmbarriere aus – die vereinbarte Lärmschutzwand ist erst für die späteren Bauabschnitte notwendig.

Es wurde berichtet










TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Einleitungsbeschluss, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

(Drucks. Nr. 2232/2016 mit 3 Anlagen)

Antrag,
  1. die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1808 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 17.10.2016 (Anlage 3) zu beschließen,
  2. die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des geänderten Geltungsbereichs laut Anlagen 1 und 2 zu beschließen.

Einstimmig mit den Änderungen der Drucksachen Nrn. 15-2591 und 15-2592/2016


TOP 4.1.1.
Änderungsantrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Beschlussdrucksache 2232/2016
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Einleitungsbeschluss, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

(Drucks. Nr. 15-2444/2016)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin und Bezirksratsherr Müller schlagen eine gemeinsame Neufassung ihrer jeweiligen Einzelanträge durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE. vor, die zunächst koordiniert werden müssen.

Bezirksbürgermeister Grube unterbricht die Sitzung um 18.35 Uhr und eröffnet sie wieder um 18.40 Uhr.

Antrag,

der Bezirksrat beschließt:


1. Die GBH damit zu beauftragen, den derzeit im Bestand im Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen (in 26 Mietwohnungen) in Preis und Größe vergleichbare und wohnortnahe Ersatzwohnungen zu beschaffen.
2. Den Bauherrn bzw. die zukünftige Eigentümerin zu verpflichten, den derzeit im Bestand im Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen im Anschluss an die Baumaßnahme im Baufeld zu gleichen oder niedrigeren Bruttowohnpreisen Wohnraum anzubieten, die die Bewohner/innen derzeit für ihren Wohnraum aufbringen.

Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-2591/2016







TOP 4.1.1.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 2232/2016
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Einleitungsbeschluss, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

(Drucks. Nr. 15-2591/2016)

Antrag,

der Bezirksrat beschließt:


1. Die GBH damit zu beauftragen, den derzeit im Bestand im Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen (in 26 Mietwohnungen) in Preis und Größe vergleichbare und wohnortnahe Ersatzwohnungen zu beschaffen.
2. Den Bauherrn bzw. die zukünftige Eigentümerin zu verpflichten, den derzeit im Bestand im Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen im Anschluss an die Baumaßnahme im Baufeld zu gleichen oder niedrigeren Bruttowohnpreisen Wohnraum anzubieten, die die Bewohner/innen derzeit für ihren Wohnraum aufbringen.
Der Wohnraum muss mindestens 3 Monate vor Umzug beschafft werden. Die Kosten für Aus- und Einzüge werden vom Bauherrn übernommen.

Einstimmig


TOP 4.1.2.
Änderungsantrag DIE LINKE.: Ergänzung von Bebauungsplan Nr. 1808 - Kesselstraße
(Drucks. Nr. 15-2471/2016)

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1808 - Kesselstr. - wird um folgende Punkte ergänzt:

1. Eine Genehmigung, insbesondere zum Abriss von Bestand im Geltungsbereich, kann nur dann erteilt werden, wenn:


a) Der Bauherr, bzw. die Eigentümerin bietet den im Bestand des Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen im Anschluss an die Baumaßnahme im Baufeld zu gleichen oder niedrigeren Bruttowohnpreisen Wohnraum an. Dies wird vertraglich festgelegt, den Mietern schriftlich mitgeteilt und ist in der Planung zu berücksichtigen.

b) Sollte das Bauvorhaben beinhalten, dass die im Bestand des Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen während der Bauphase umziehen müssen, so hat der Bauherr bzw. die Eigentümerin mindestens drei Monate vor Baubeginn den Bewohner/innen in Preis und Größe vergleichbare und wohnortnahe, soweit dies von diesen gefordert ist, Ersatzwohnungen zu beschaffen. Ein Umzug in eine Ersatzwohnung schließt a) nicht aus. Der Umzug und Rückzug ist von dem Bauherrn bzw. der Eigentümerin zu bezahlen.

c) Der Bauherr weist eine Stammkapital-Summe von mindestens 2,5 Mio € vor.


2. Im Geltungsbereich ist zusätzlich zu Punkt 1 sozial geförderter Wohnraum zu schaffen. Die Höhe muss konkretisiert werden mit mindestens 50%. Davon muss mindestens die Hälfte einen Bruttomietpreis von 5,40€/qm vorweisen.

3. Die im Bestand des Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen müssen an den Entscheidungen beteiligt sein. Es soll in einem Prozess mit Diesen darüber entschieden werden, wie das Bauvorhaben zu realisieren ist. Dabei sind mehrere Bauabschnitte sowie der Erhalt und die Sanierung des bestehenden Gebäudes Kesselstr. 12a zu prüfen.


Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-2592/2016


TOP 4.1.2.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag: Ergänzung von Bebauungsplan Nr. 1808 -
Kesselstraße
(Drucks. Nr. 15-2592/2016)

Bezirksratsherr Müller trägt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE. vor und begründet ihn.

Bezirksratsherr Geffers kritisiert, dass die ausufernden Kriterien, die regelmäßig von der Fraktion DIE LINKE. für die Projektentwickler formuliert werden, die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum blockieren.

Bezirksratsherr List entgegnet, man wolle nur sicherstellen, dass auf die richtige Weise und für die richtige Mieterstruktur gebaut werde.

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1808 - Kesselstr. - wird um folgende Punkte ergänzt:

1. [...]

2. Im Geltungsbereich ist zusätzlich zu Punkt 1 sozial geförderter Wohnraum zu schaffen. Die Höhe muss konkretisiert werden mit mindestens 50%. Davon muss mindestens die Hälfte einen Nettomietpreis von 5,60€/qm vorweisen.


3. Die im Bestand des Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen müssen an den Entscheidungen beteiligt sein. Es soll in einem Prozess mit Diesen darüber entschieden werden, wie das Bauvorhaben zu realisieren ist. Dabei sind mehrere Bauabschnitte sowie der Erhalt und die Sanierung des bestehenden Gebäudes Kesselstr. 12a zu prüfen.

11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 4.2.
Stadtbahnstrecke D-West
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Wunstorfer Straße
(Drucks. Nr. 2374/2016 mit 3 Anlagen)

Herr Weske stellt die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Wunstorfer Straße auf der Stadtbahnstrecke D-West vor, die voraussichtlich im Dezember 2018 fertiggestellt wird. Der Hochbahnsteig wird auf der Fläche der bestehenden Haltestelle errichtet. Auch der 700er Bus soll weiterhin hier halten und macht einen barrierefreien Ausbau der Busstation notwendig. Die Mittellage der Haltestelle ist auch den Fahrgastzahlen und dem veränderten Platzbedarf geschuldet, der für die Schülerinnen und Schüler des neuen Gymnasiums Limmer berücksichtigt wird. Neben dem Bahnsteig mit 45 Metern Länge und 5 Metern Breite entstehen Rampen für den barrierefreien Zugang, erhöhte Zugangsbereich für den barrierefreien Buseinstieg auf beiden Straßenseiten und erneuerte Fuß- und Radwege sind ebenfalls geplant.

Bezirksratsherr Ganskow fragt, wenn Bäume gefällt werden müssen, ob Ersatzpflanzungen geplant sind.

Protokollantwort:

Ursprünglich sollten zwei Bäume entfallen. Im Rahmen des Schulumbaus Gymnasium Limmer wurde bereits ein Baum gefällt, der auch stadtbahnausbaudedingt hätte entfallen müssen. Somit hat die infra nur noch einen Baumentfall in den Planfeststellungsunterlagen mit aufgenommen (den Anlagen auf der nordwestlichen Seite des Hochbahnsteiges). Versehentlich wurde der Text der Beschlussdrucksache nicht angepasst, der als Anlage 2 der Drucksache beigefügte Lageplan berücksichtigt die Änderung. Nach den Planfeststellungsunterlagen sollen die Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück des Gymnasiums Limmer erfolgen.

Bezirksratsherr Müller kritisiert die Breite der bestehenden Haltestelle Schwarzer Bär und fragt, ob die hier präsentierte Haltestelle ähnlich schmal geplant sei. Die Rampen der Haltestelle Schwarzer Bär werde von Menschen mit Handicap als zu steil wahrgenommen.

Herr Weske antwortet, dass der Bahnsteig für die Wunstorfer Straße breiter gebaut wird, da hier auch die gesamte Straße breiter ist und deshalb mehr Platz zur Verfügung steht. Die vorgeschriebenen Neigungswinkel der Rampen seien aber an beiden Haltestellen eingehalten worden.

Bezirksratsfrau Schweingel mahnt, dass die Buslinie 700 in Zukunft eingestellt werden sollte. Sie fragt, ob man nicht die Situation an der Haltestelle Wunstorfer Straße mit der Bündelung von RegioBus und Stadtbussen entzerren könnte, wenn man die Bushaltestelle zur Brunnenstraße vorverlegt.

Herr Weske teilt mit, dass bisher die Buslinie 700 nicht gestrichen werden soll und eine Verlegung der Haltestelle nicht umsetzbar ist.

Bezirksratsherr Mallast fragt, warum der Radweg von der Straße weg auf das Hochbord verlegt wurde.

Herr Weske antwortet, dass die Stadtverwaltung diese Verlegung wünscht, um den Radverkehr unabhängig von dem Bereich der Bushaltestellen zu führen.

Herr Wescher informiert, dass - u.a. wegen der nachgebesserten Planungen zum Radweg – die Fristen im laufenden Planfeststellungsverfahren kritisch sind. Die Drucksache muss zudem eine Reihe weiterer Gremien durchlaufen - daher bittet die Fachverwaltung, sie heute abzustimmen. Die Verwaltung versichert, dass die in der Februarsitzung des Bezirksrats eingebrachten Anträge trotzdem für die Veränderung der vorliegenden Planung berücksichtigt werden.

Antrag,
dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die Stadtbahnhaltestelle Wunstorfer Straße barrierefrei gemäß den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Planunterlagen ausbaut.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 93 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 4.2.1.
Änderungsantrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Beschlussdrucksache 2374/2016
Stadtbahnstrecke D-West - Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Wunstorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-2598/2016)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Änderungsantrag ein und begründet ihn.

Bezirksratsherr Geffers entgegnet, dass die beantragte Verengung der Fahrbahn auf 510 cm ein Sicherheitsrisiko für den KFZ-Verkehr darstellt.

Antrag,
Stadtauswärts wird die Straßenbreite auf 5,10 Meter verringert.
Vor dem Gymnasium Limmer wird ein 2-Richtungs-Radweg von 2,50 Meter auf dem Hochbord gebaut.

5 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen


TOP 4.3.
Zuwendung zum Vereinssportstättenbau an den SC Elite e.V. für eine Ersatzmaßnahme 4-Mast-Flutlichtanlage
(Drucks. Nr. 15-2489/2016)

Antrag,
zu beschließen,

dem SC Elite von 1921 e.V. für eine Ersatzmaßnahme einer Vier-Mast Beleuchtungsanlage an der Trainingsfläche auf der Sportanlage eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von

17.250,00 €

zu bewilligen.

19 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, 1 Enthaltung mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-2601/2016










TOP 4.3.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN) zu Drucksache Nr. 15-2489/2016 Zuwendung zum Vereinssportstättenbau an den SC Elite e.V. für eine Ersatzmaßnahme 4-Mast-Flutlichtanlage
(Drucks. Nr. 15-2601/2016)

Antrag,

die Leuchtmittel sind insektenfreundlich zu wählen.



9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 4.4.
Zuwendung zum Vereinssportstättenbau an den LSV Alexandria e.V.
(Drucks. Nr. 15-2490/2016)


Antrag,
zu beschließen,

dem LSV Alexandria von 1903 e.V. zur Sanierung der Umkleide- und Sanitärräume im Vereinsheim an der Stammestraße eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von

26.000,00 €

zu bewilligen.

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 4.5.
A N H Ö R U N G Z U M H A U S H A L T S P L A N E N T W U R F 2017/2018

TOP 4.5.1.
Haushaltssatzung 2017 / 2018
(Drucks. Nr. 1685/2016 mit 3 Anlagen)

Antrag,
die Haushaltssatzung für die Jahre 2017 und 2018 zu beschließen.

Mit den beschlossenen Änderungen (Drucks. Nrn. 15-2577/2016 und 15-2606/2016) nimmt der Stadtbezirksrat die Haushaltssatzung 2017/2018 zur Kenntnis.











TOP 4.5.2.
Änderungsantrag zur Drucks.-Nr. 1685/2016 (Haushaltsplanentwurf 2017/2018),
hier: Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2017/2018 / Repräsentationsmittel des
Stadtbezirksrates Linden-Limmer

(Drucks. Nr. 15-2577/2016)

Antrag

der Stadtbezirksrat möge beschließen:


Aus den im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, für den Stadtbezirk Linden-Limmer im Ergebnishaushalt veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 27.000 Euro wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel ausgewiesen.

Repräsentationsmittel Bezirk Linden-Limmer 3.000,00 Euro

Einstimmig


TOP 4.5.3.
Zusammenfassung der Änderungsanträge zu Drucks. Nr. 1685/2016
(Drucks. Nr. 15-2606/2016 mit 6 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grube fordert die Antragsteller auf ihre Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf vorzustellen und zu begründen.

Die Vorsitzenden der antragstellenden Fraktionen stellen die Haushaltsanträge vor.

Bezirksratsherr Ganskow stellt gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE. einen Antrag vor, der die Anhebung der Zuwendung für Faust e.V. um rund 81.000 Euro vorsieht, um es Faust zu ermöglichen, seine Angestellten künftig tarifgemäß zu bezahlen.

Bezirksratsfrau Steingrube erinnert, dass Faust – anders als viele Vereine, Gruppen und Veranstalter im Stadtbezirk – eine regelmäßige Zuwendung für die Absicherung der betrieblichen Aufwendungen erhält. Auch die Insolvenz wurde mit finanziellen Mitteln aus dem städtischen Haushalt begleitet. Faust e.V. ist bereits in einer privilegierten Situation.

Bezirksratsherr Geffers moniert, dass der Antrag den Veranstalter Faust e.V. hervorhebt und so eine Ausnahmesituation schaffen würde.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin merkt an, dass auch die Angestellten mit ihren prekären Gehältern den Weiterbetrieb von Faust ermöglicht haben.

Antrag,

mit den beschlossenen Änderungsanträgen (siehe Anlagen) nimmt der Stadtbezirksrat Linden-Limmer die Haushaltssatzung 2017/2018 zur Kenntnis.

Die fünf Änderungsanträge wurden beschlossen. Die Einzelergebnisse sind der Übersichtsliste in der Anlage zu entnehmen.




TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2576/2016 mit 13 Anlagen)

Antrag,

die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
· Empfänger: Kirchenmäuse e.V.
· Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €
· Verwendungszweck: Badrenovierung
(Anlage 1)
· Empfänger: Initiative für internationalen Kulturaustausch e.V. ·
· Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €
· Verwendungszweck: Projekt „ActTo“
(Anlage 2)
· Empfänger: Medienwerkstatt Linden
· Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
· Verwendungszweck: Filmprojekt „Oscar’s suitcase“
(Anlage 3)
· Empfänger: Linden Outdoor UG ·
· Zuwendungsbetrag: 500,00 €
· Verwendungszweck: Weihnachten - Kinderaktionen
(Anlage 4)
· Empfänger: Die Rotznasen e.V.
· Zuwendungsbetrag: 392,50 €
· Verwendungszweck: Vierlingskrippenwagen
(Anlage 5)
· Empfänger: SV Linden v. 1907 e.V.·
· Zuwendungsbetrag: 1.800,00 €
· Verwendungszweck: Fußballtore - Jugendabteilung
(Anlage 6)
· Empfänger: Lebendiges Linden e.V.
· Zuwendungsbetrag: 400,00 €
· Verwendungszweck: Weihnachtsbaum
(Anlage 7)
· Empfänger: Integrierte Gesamtschule Linden ·
· Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
· Verwendungszweck: Integrativer Schwimmkurs
(Anlage 8)

· Empfänger: Eigene Initiative Stadtbezirksrat
· Zuwendungsbetrag: 800,00 €
· Verwendungszweck: 20 Wechselrahmen für das Rathaus Linden (KREATIVzone)
(Anlage 9)
· Empfänger: Geschichtswerkstatt im Freizeitheim Linden
· Zuwendungsbetrag: 380,00 €
· Verwendungszweck: Dokumentenscanner / Direktfotodrucker
(Anlage 10)
· Empfänger: Meet, Greet and Eat
· Zuwendungsbetrag: 800,00 €
· Verwendungszweck: Töpfe für das Kochprojekt
(Anlage 11)
· Empfänger: Initiative PlatzDa!
· Zuwendungsbetrag: 500,00 €
· Verwendungszweck: Sachkosten Podiumsdiskussionen
(Anlage 12)
· Empfänger: Helene-Lange-Schule
· Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
· Verwendungszweck: Bläsersatz
(Anlage 13)

Einstimmig


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Interfraktionell

TOP 6.1.1.
Durchführung einer Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde
(Drucks. Nr. 15-2470/2016)

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:

Gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Rates führt der Stadtbezirksrat Linden-Limmer generell bei allen Bezirksratssitzungen eine Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde durch.

Die Einwohnerfragestunde beginnt in der Regel gegen 20:00 Uhr (= eine Stunde nach Sitzungsbeginn) nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes und wird auf ca. 30 Minuten festgelegt. Sie soll 45 Minuten nicht überschreiten.

Abweichende Regelungen sind vorher rechtzeitig interfraktionell abzusprechen.

Es ist vorgesehen, dass zu einem Thema im Regelfall jeweils nur eine Wortmeldung pro Fraktion erfolgt, damit vorrangig die Einwohner und Einwohnerinnen zu Wort kommen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 31 und 36 der GO des Rates.

Das weitere Verfahren bzgl. offen gebliebener Fragen oder Anregungen wird in der Sitzung festgelegt.



Einstimmig


TOP 6.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 6.2.1.
Wieder-Aufstellen einer Kleinkindgerechten Kletterlandschaft für 1- 3-Jährige auf dem Spielplatz N.391 Wunstorfer Str/Schwanenburginsel, ergänzend zu den bereits vorhandenen Spielgeräten
(Drucks. Nr. 15-2252/2016)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:


Den Wideraufbau einer Kleinkindgerechten Kletterlandschaft mit Holzspielturm sowie einem kleinen Karussell für 1-3-Jährige und mehreren kleinen Holzhäuschen, ähnlich wie dies bereits bis ca. Ende 2015 bestand.

19 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, 1 Enthaltung mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-2602/2016


TOP 6.2.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-2252/2016 Wieder-Aufstellen einer Kleinkindgerechten Kletterlandschaft für 1- 3-Jährige auf dem Spielplatz N.391 Wunstorfer Str/Schwanenburginsel, ergänzend zu den bereits vorhandenen Spielgeräten
(Drucks. Nr. 15-2602/2016 mit 1 Anlage)

Antrag

Hinter dem ersten Antrag wird ergänzt:

Mindestens werden jedoch an dem neu installierten, zentralen Spielgerät die grobmaschigen Netze ersetzt. Als Aufstiegsmöglichkeit zum Turm mit der Rutsche ist eine Holzrampe mit Seil zum Festhalten vorzusehen (Anlage 1).

Als Brückenkonstruktion wird eine Aufhängung aus Holzlatten bevorzugt (Anlage 2).



19 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung










TOP 6.3.
der SPD-Fraktion

TOP 6.3.1.
Stadtteilverkehrskonzept Limmer
(Drucks. Nr. 15-2442/2016 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Geffers bringt den Antrag für die SPD-Faktion ein und begründet ihn.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin ergänzt, dass ein schlüssiges Verkehrskonzept für den Stadtteil Limmer bereits die Wohnentscheidung der möglichen MieterInnen und KäuferInnen für das Wohngebiet Wasserstadt Limmer positiv beeinflussen kann. Noch sei ja völlig unklar, wohin man sich, wie schnell und mit welchem Verkehrsmittel bewegen kann.

Antrag,

der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer bittet die Stadtverwaltung, ein Stadtteilverkehrskonzept für Limmer nach dem Vorschlag der Bürgerinitiative Wasserstadt-Limmer vom 26.08.2015, der als Anlage beigefügt ist, auszuarbeiten oder in Auftrag zu geben.



Einstimmig


TOP 6.4.
der CDU-Fraktion

TOP 6.4.1.
Einrichtung von Halteverbot auf der Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2447/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich auf der Stammestraße von der Einbiegung Stadionbrücke aus ein Halteverbot einzurichten.

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.4.2.
Antrag auf Anhörung: Vorstellung des Abfallwirtschaftsbetriebes Hannover zur Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Gelber Sack, Papierabholung, zu den Wertstoffinseln und der geplanten Beitragserhöhung in den Stadtteilen Linden-Limmer

(Drucks. Nr. 15-2449/2016)


Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anhörung zur Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Gelber Sack, Papierabholung, zu den Wertstoffinseln in den Stadtteilen Linden-Limmer und der geplanten Gebührenerhöhung durchzuführen. Die Anhörung sollte in einer Sitzung im ersten Quartal 2017 erfolgen.


Als Teilnehmer sind einzuladen:

Herr Thomas Schwarz, Verbandsgeschäftsführer
aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Karl-Wiechert-Alllee 60 c
30625 Hannover

Herr Mathias Quast
Leiter der Straßenreinigung und Winterdienste
Anschrift s.o.

Einstimmig


TOP 6.4.3.
Das "Bei Chéz Heinz" im alten Fössebad erhalten - Prüfung der technischen Möglichkeiten beim Rückbau des Fössebades
(Drucks. Nr. 15-2463/2016)

Antrag
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird beauftragt, zu prüfen, ob es technisch möglich ist, beim Abriss des alten Fössebads den Gebäudeteil zu erhalten, in dem das Veranstaltungszentrum "Bei Chéz Heinz" untergebracht ist.

Einstimmig


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Sperrung des Park-and-Ride-Parkplatzes an der Stadionbrücke/ Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2445/2016)

Seit Sperrung des Park-an-Ride-Parkplatzes an der Stadionbrücke/ Stammestraße kommt es in diesem Gebiet (Linden-Süd) zu einem enormen Parkdruck für Pendler. Bislang wurde dieser Parkplatz von Pendlern aus dem Umland stark frequentiert. Durch den Wegfall wird in den Nebenstraßen von Linden-Süd an allen Ecken und möglichen Parkplätzen geparkt. Für die BewohnerInnen, aber auch für die SchülerInnen und die Kinder der Kita bringt dieser angestiegende Fahrzeugverkehr auch Gefahren mit sich.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie gedenkt die Verwaltung, den Wegfall dieser Parkfläche zu kompensieren?

2. Werden neue Park-and-Ride-Parkplätze für die Pendler geschaffen?

3. Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Verwaltung, den Parksuchverkehr in den Morgenstunden in Linden-Süd, hier im Bereich der Ricklingerstraße, Lampestraße, Dreikreuzenstraße, Tonstraße, Wesselstraße, Lampestraße, Petristraße, einzudämmen?



Beantwortet

Vorbemerkung:

1998 hat der Rat der Landeshauptstadt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 1542, der östlich Ritter-Brüning-Straße / südlich Stadionbrücke Baurechte einräumt, beschlossen.

Es handelt sich bei den Parkplätzen im nördlichen Bereich der Stammestraße nicht um planungs- oder bauordnungsrechtlich festgesetzte Parkplätze. Aufgrund der über Jahre andauernden Verhandlungen im Rahmen der Vermarktung hat sich während dieser Zeit die Parkplatznutzung als Interimslösung etabliert. Das Parken wurde somit nur als Zwischennutzung geduldet.



Zu 1.)

Der Rat hat bei seinem Satzungsbeschluss auf den Ersatz für die Stellplätze südlich Stadionbrücke verzichtet. Die ca. 230 Stellplätze nördlich der Fachhochschule bleiben als unentgeltliche, öffentliche Parkplätze erhalten.

Auf dem Grundstück des KRH Klinikum Siloah wurden kürzlich 80 weitere Stellplätze geschaffen.

Als Ausgleichsparkplatz steht zudem der Schützenplatz zur Verfügung.

Es wird geprüft, ob in den angrenzenden Straßen (Stammestraße und Ritter-Brüning-Straße zwischen Lodemannweg und Stadionbrücke) neue Parkmöglichkeiten geschaffen werden können.



Zu 2.)

Der Parkplatz war nie ein offizieller Park+Ride Parkplatz. Für Pendler stehen an den Endhaltestellen Park+Ride Parkplätze zur Verfügung.



Zu 3.)

Es wird keine sinnvolle Möglichkeit gesehen, den Parksuchverkehr einzudämmen, da das komplette Viertel nicht für den Kfz-Verkehr gesperrt werden kann.




TOP 7.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.2.1.
Spiel- und Klettergeräte für Kleinkinder auf öffentlichen Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-2473/2016)

Die Spiel- und Klettergeräte, die auf dem Spielplatz N.391 Wunstorfer Str./ Schwanenburginsel abgebaut wurden, waren nach Aussagen von Erzieherinnen und Erziehern auch für unter 3-jährige Kinder sehr gut geeignet und wurden auch selbständig von diesen Kleinkindern genutzt.

Wir fragen dazu die Verwaltung:

1. Warum werden nicht wieder gleichwertige, den Sicherheitsbestimmungen entsprechende Geräte aufgebaut?

2. Warum werden grundsätzlich keine Spiel- und Klettergeräte auf öffentlichen Kinderspielplätzen auch für unter 3-jährige, die den entsprechenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen, bestellt und aufgebaut?

3. Warum kann ein Spielplatz neben Spielgeräten für ab 4-jährige nicht auch mit Spielgeräten für unter 3-jährige Kinder ausgestattet werden, zumal es diese Spielgeräte vorher gab? Wo sollen Eltern mit Kleinkindern und Erzieherinnen und Erzieher mit ihren Kleinkindergruppen die unter 3-jährigen spielen lassen?



Beantwortet


Zu 1.)

Als Ersatz wurde ein Spielgerät („Greenville“, von Berliner Seil) eingebaut, das viele verschiedene Spielqualitäten und Nutzungsmöglichkeiten bietet. Das Kombigerät hat eine Podesthöhe von 200 cm (das sind 2/3 der zulässigen maximalen Höhe) und ist gemäß DIN / EN 1176 mit Fallschutz (Sand)- Aufprallfläche ausgestattet. Hierbei handelt es sich um eine gleichwertige Kletterkombination zum abgebauten Gerät.



Zu 2.)

Grundsätzlich ist es so, dass die Verwaltung keine speziellen Geräte für unter Dreijährige auf öffentlichen Flächen einbaut, weil es dafür andere Sicherheitsbestimmungen gibt und sie für größere Kinder nicht geeignet sind.


Zu 3.)

Die Spielplatzangebote werden im Rahmen der Möglichkeiten des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün (Finanzen, Spielplatzgröße) unter den o.g. Bedingungen für eine breite Altersgruppe hergestellt. Je nach Platz stehen für kleine Kinder dann Sandkasten, Spielhaus, Federtiere o.ä. zur Verfügung. Ein generelles Angebot für unter 36 Monate alte Kinder kann der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün aus den genannten Gründen nicht anbieten. Im Umkreis besteht die Möglichkeit verschiedene öffentliche Plätze zu benutzen, z.B. Velvetplatz und Ungerstraße, um nur zwei zu benennen.




TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Es wurde berichtet


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
4
Herr Wescher erinnert an den Neujahrsempfang des Oberbürgermeisters am 9. Januar 2017 im Neuen Rathaus zu dem alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen sind. Der Empfang beinhaltet die Bürgersprechstunde zu der auch alle Dezerneten und Dezernetinnen anwesend sein werden.

Es wurde berichtet

TOP 10.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Einwohner (1) berichtet über die Probleme des Veranstaltungszentrums Bei Chéz Heinz, die aus der unsicheren Bäderplanung für das Fössebad resultieren.

Bezirksbürgermeister Grube und weitere Mitglieder des Stadtbezirksrats betonen die breite Unterstützung für den Weiterbetrieb des Bei Chéz Heinz in den angestammten Räumen.

Bezirksratsherr Geffers merkt an, dass die Haushaltsplanung für Investitionen in die städtischen Bäder bisher nicht vom Rat beschlossen ist und deshalb die Fachverwaltung keine Entscheidung zu den vorgestellten Machbarkeitsstudien vorlegt.

Bezirksratsherr Dzienus fragt, ob die Verwaltung bereits alternative Standorte für den Veranstaltungsbetrieb angeboten hat.

Einwohner (1) antwortet, dass regelmäßige Gespräche mit dem Kulturdezernenten stattfinden aber bisher keine Alternativen vorliegen. Er bezweifelt, dass Angebote präsentiert werden können, die ökonomisch machbar sind.


Einwohnerin (2) fragt, welche Formen der Unterstützung der IGS Linden für den Stadtbezirksrat möglich sind.

Bezirksbürgermeister Grube verweist auf den heute vorliegenden Haushaltsantrag, mit dem die Verwaltung aufgefordert wird, 100.000 Euro Planungs- und 1 Mio. Euro Baukosten je Haushaltsjahr für die IGS Linden bereitzustellen.
Darüber hinaus hat der Schulleiter eine detaillierte Analyse der Missstände zum Gebäude vorgelegt, die in den kommenden Monaten zu weiteren Anträgen und Anfragen an die Stadtverwaltung führen können und es dem Stadtbezirksrat ermöglichen, das Thema kritisch zu begleiten.

Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde um 19.30 Uhr eröffnet und um 19.45 Uhr wieder geschlossen

Bezirksbürgermeister Grube schließt die Sitzung um 20.30 Uhr.






Grube Mingers
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer