Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 08.12.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.11.2016)
Protokoll (erschienen am 09.02.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 - Datum 19.01.2017

PROTOKOLL

2. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 8. Dezember 2016,
Maximilian-Kolbe-Schule, Nackenbergerstr. 4, 30625 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.05 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Hofmann) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsherr Busse (Parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (Die Piraten)
(Bezirksratsfrau Hagen) (Die Linke)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Johnson 18.55 - 21.05 Uhr (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
Bezirksratsfrau Öztürk (SPD)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksrafsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (Die Linke)
Bezirksratsherr Schädel 18.52 - 21.05 Uhr (Parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsfrau Tasyürek (SPD)
Bezirksratsfrau Temiz (SPD)
Bezirksratsfrau Tonke (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (Die Hannoveraner)
(Ratsherr Braune) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Hesse (FB Schule)
Frau Martinsen (FB Schule)
Frau Baron (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)
Gast:
Herr Felsmann



Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 2. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung von neuen Bezirksratsmitgliedern

3. Genehmigung der Protokolle

3.1. der 46. Sitzung am 10.11.2016

3.2. der 1. Sitzung am 10.11.2016 - Öffentlicher Teil -

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

5. Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

5.1. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Schützengesellschaft Groß-Buchholz von 1879 e. V.
(Drucks. Nr. 15-2550/2016)

6.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Kulturtreff Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-2551/2016)

6.3. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die AWO Region Hannover – Kita Gehägestraße
(Drucks. Nr. 15-2552/2016)

6.4. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für die Stadtbezirkskulturarbeit
(Drucks. Nr. 15-2553/2016)

7. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. A N H Ö R U N G E N

7.1.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1064, 5. Änderung - Rudolf-Pichlmayr-Straße -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2134/2016 mit 4 Anlagen)




7.1.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1842 - Westl. Schweriner Straße
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2136/2016 mit 5 Anlagen)

7.1.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 299, 3. Änderung – In den Sieben Stücken -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2190/2016 mit 4 Anlagen)

7.1.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1810
– Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station –
Erweiterter Aufstellungsbeschluss, Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2213/2016 mit 3 Anlagen)

7.1.4.1. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Dr. Carlson (DIE PIRATEN) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1810 Karl-Wiechert-Allee, nordöstlich S-Bahn-Station (Beschlussdrucksache 2213/2016)
(Drucks. Nr. 15-2554/2016)

7.1.5. Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018

7.1.5.1. Haushaltssatzung 2017 / 2018
(Drucks. Nr. 1685/2016 mit 3 Anlagen)

7.1.5.1.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1685/2016 Anlage 1 Teil II (Haushaltsplanentwurf 2017/2018 - Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2017/2018/Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2540/2016)

7.1.5.1.2. Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018
(Drucks. Nr. 15-2555/2016)

7.2. E N T S C H E I D U N G E N

8.2. Antrag der CDU-Fraktion

8.2.2. Stadt muss endlich Drucksache zum Grundschul-Neubau auf dem Oststadtkrankenhaus-Gelände vorlegen
(Drucks. Nr. 15-2386/2016)

7.2.1. Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - Südl. Paracelsusweg -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2406/2016 mit 3 Anlagen)






7.2.2. Anbringen einer Stadttafel für Werner Blumenberg
(Drucks. Nr. 15-2328/2016 mit 1 Anlage)

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Kleinert-Pott ( FDP)

8.1.1. Brunnenplastik "Aquarium" als öffentliche Kunst für Groß-Buchholz erhalten
(Drucks. Nr. 15-2384/2016)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Stadt soll bei Abriss des ehemaligen Oststadtkrankenhauses den Brunnen im Innenhof retten
(Drucks. Nr. 15-2385/2016)

8.3. von Bezirksratsherrn Plotzki
(DIE LINKE.)

8.3.1. Kombinierter Fuß-und Radweg südlich der Bahnlinie Hannover-Lehrte
(Drucks. Nr. 15-2390/2016)

8.3.2. Fahrradbügel in der Breithauptstraße
(Drucks. Nr. 15-2391/2016)

9. A N F R A G E

9.1. von Bezirksratsherrn Dr. Carlson
(DIE PIRATEN)

9.1.1. Stand Versorgung öffentlicher Gebäude im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld mit kostenlosem W-LAN
(Drucks. Nr. 15-2354/2016)

10. Bericht des Stadtbezirksmanagements

11. M I T T E I L U N G E N











I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 2. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider eröffnete die 2. Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Er gab bekannt, dass Bezirksratsherr Schädel nunmehr parteilos sei.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt: Unter TOP 3 wird das Protokoll von der 46. Sitzung am 10.11.2016 mit aufgenommen. TOP 7.1.1. wird von der Verwaltung zurückgezogen. Dem Antrag von Bezirksratsherrn Oppelt TOP 8.2.2. gemeinsam mit TOP 7.2.1. wegen Sachzusammenhangs zu behandeln, wurde mit 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
Die so geänderte Tagesordnung wurde mit 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.


TOP 2.
Verpflichtung von neuen Bezirksratsmitgliedern
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider verpflichtete Frau Emine Öztürk als Bezirksratsfrau. Er wies auf die Pflichten und Bestimmungen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz hin und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 3.
Genehmigung der Protokolle


TOP 3.1.
der 46. Sitzung am 10.11.2016
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.2.
der 1.Sitzung am 10.11.2016 - Öffentlicher Teil -
Das Protokoll - öffentlicher und nicht öffentlicher Teil - wurde einstimmig genehmigt.


TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.40 Uhr bis 18.42 Uhr durchgeführt.
Ein Einwohner wies darauf hin, dass die Verbindung Schweriner Straße Richtung Norden eine sehr wichtige Radfahrverbindung sei und es sei darauf zu achten, dass diese auch erhalten bleibe.







TOP 5.
Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Frau Rembecki berichtete, dass zum Stand 05.12.2016 in den Unterkünften im Stadtbezirk Am Annateich, in der Pasteurallee (im ehemaligen Oststadtkrankenhaus) und in der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße insgesamt 312 Personen untergebracht waren.

Am Annateich leben 47 Personen, davon 1 Kind im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 12 Personen weiblich, 35 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 24 Nationen zusammen. Die am meisten vertretenen Nationen seien Afghanistan, Somalia und Syrien.
In der Unterkunft Pasteurallee leben 180 Personen, davon 25 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 39 Personen weiblich, 141 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 26 Nationen zusammen. Die drei am meisten vertretenen Nationen seien Ghana, Afghanistan und Irak.
In der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße 3A – D leben 85 Personen, davon 14 Kinder im Alter von 0-17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 22 Personen weiblich, 63 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 20 Nationen zusammen. Die am meisten vertretenen Nationen seien Afghanistan, Irak und Syrien.

Weitere Standorte in Planung:
Die Modulanlage in Holzrahmenbauweise Osterfelddamm/Ecke Baumschulenallee sei für die Unterbringung von ca. 170 Personen gedacht. Der Aufbau der Gebäude als Holzkonstruktion sei im November abgeschlossen worden. Der Innenausbau habe bereits begonnen. Richtfest war am 06.12.2016. Die Fertigstellung der Gebäude erfolge planmäßig Ende Januar 2017. Die Gesamtfertigstellung einschließlich der Freianlagen sei für März 2017 avisiert. Diese Termine gelten ohne Berücksichtigung eines eventuellen witterungsbedingten Verzuges.
Für das Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung Nikolaas-Tinbergen-Weg bestehe Planungsrecht. Die Baugenehmigung sei erteilt und die GBH habe ein Unternehmen mit dem Bau beauftragt. Geplant sei zumindest der Beginn in diesem Jahr. Es werde mit einer Bauzeit von ca. 9 Monaten gerechnet. Es sollen dort ca. 80 Personen untergebracht werden.
Auch für das Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung in der Nußriede bestehe Planungsrecht. Die Baugenehmigung liege vor. Der Baubeginn war Mitte Oktober. Es werde mit einer Bauzeit von ca. 9 Monaten gerechnet. Es sei die Unterbringung von ca. 90 Personen angedacht.
Im Dorfmarkhof sei ebenfalls ein Wohnungsneubauvorhaben für die Flüchtlingsunterbringung geplant. Die Einreichung der Bauanzeige für den Bau von 13 Gartenhäusern solle voraussichtlich im Januar 2017 erfolgen. Der Baubeginn sei für Anfang des nächsten Jahres geplant. Es sollen dort ca. 80-90 Personen untergebracht werden können.
In der Lathusenstraße beabsichtige die Zusatzversorgungskasse (ZVK) die südliche Teilfläche der ehemaligen Kleingartenkolonie „Niedersachsen“ zum Neubau von Wohnungen zunächst zur Flüchtlingsunterbringung zu erwerben. Derzeit würden die Verhandlungen mit dem Fachbereich Wirtschaft laufen. Geplant sei die Erstellung von rund 50 Wohnungen bis voraussichtlich Anfang 2019. Zunächst seien diese für die Unterbringung von Flüchtlingen gedacht und anschließend werden die Wohnungen über die ZVK frei vermietet. Die grobe Zeitplanung für das Jahr 2016 sehe den Grunderwerb, die Planung und die Vorbereitung nötiger Ausschreibungen vor. Der Baubeginn solle in der Jahresmitte






2017 liegen. Die Fertigstellung sei geplant für Ende 2018/Anfang 2019.
Die Modulanlage Podbielskistraße/Corinthstraße sei für die Unterbringung von ca. 70 Personen gedacht. Mit der Drucksache Nr. 2087/2016 „Aktualisierung der Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen angesichts rückläufiger Zuweisungszahlen“ habe die Verwaltung mitgeteilt, dass die Planung und Realisierung der Flüchtlingsunterkünfte zur Corinthstraße bis auf weiteres zurückgestellt werde.
Im Hinblick auf die Leichtbauhallen in der Milanstraße werde auf die Drucksache Nr. 1415/2016 „Erhöhung der Flüchtlingskapazität zur Aufnahme von Flüchtlingen in der LHH: Leichtbauhallen, Weiteres Vorgehen“ Bezug genommen. Am Standort Milanstraße werde festgehalten. Die Beschaffung und Aufstellung werde erst dann vorgenommen, wenn dies zur Schaffung erforderlicher Unterbringungskapazitäten notwendig sei. Mit der Herrichtung der Fläche wurde in den Abgrenzungen begonnen, wie sie in der Drucksache dargestellt seien. Die Flächen seien planiert und soweit vorbereitet, dass im Bedarfsfall die Leitungs- und Fundamentierungsarbeiten durchgeführt werden können. Nach Abschluss der Erd- und Planierungsarbeiten werden die Flächen in einem verkehrssicheren Zustand versetzt. Bei der Milanstraße werde Rasen eingesät.

Bezirksratsherr Plotzki bat darum, in Zukunft die Leerstandsquote bei den vorhandenen Unterkünften mit aufzunehmen.
Frau Rembecki erläuterte, die vorgetragenen Zahlen. Sie bestätigte die Aussage von Bezirksratsherrn Plotzki, dass in Zukunft die Notunterkünfte leergezogen werden und die Flüchtlinge in Modulanlagen, Wohnungen oder Wohnprojekte umsiedeln sollen.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Hunze nach der Anzahl der Flüchtlinge antwortete Frau Rembecki, dass zum Stand 05.12.2016 312 Personen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld und zum Stand 30.11.2016 3.988 Personen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover leben würden.
Bezirksratsherr Borstelmann berichtete, dass er das Richtfest für das Flüchtlingswohnheim in Modulbauweise in der Baumschulenallee besucht habe. Er fragte nach den weiteren Planungen für das Grundstück. Es gebe Gerüchte, dass das Grundstück, nachdem es so vorbereitet worden sei, veräußert werden solle, wenn das Flüchtlingswohnheim nicht mehr benötigt werde und damit nicht mehr als Sportanlage zur Verfügung stehen würde. Erstaunlich sei auch, dass sehr hohe Bäume gepflanzt worden seien.
Frau Rembecki berichtete im Hinblick auf die Bäume, dass im Rahmen der Herstellung der Außenanlage des Flüchtlingswohnheims diverse Bäume und Sträucher gepflanzt werden sollen. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün gehe von einer temporären Nutzung des Geländes aus. Die Pflanzungen fielen daher nicht unter die Baumschutzsatzung und werden auch nicht als Ersatzpflanzungen für die an anderen Standorten gefällten Bäumen angerechnet. Es werde von einer temporären Nutzung ausgegangen.
Antwort zu Protokoll: Auf einer Teilfläche des Sportplatzes an der Baumschulenallee wird derzeit entsprechend dem Beschluss des Rates zur Drucksache Nr. 1712/2015 und 2087/2016 temporär eine Unterkunft zur Unterbringung errichtet. Richtig ist, dass diese Anlage in Modulbauweise errichtet wird.
Sobald die Anlage für Unterbringungszwecke nicht mehr benötigt wird, wird sie zurückgebaut und die Fläche wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt.
Eine Vermarktung oder dauerhafte (Wohn-)Bebauung ist nicht vorgesehen.







TOP 5.1.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.54 Uhr bis 18.57 Uhr durchgeführt.
Eine Einwohnerin fragte nach, welche Flüchtlinge im Dorfmarkhof angesiedelt werden und ob es sich um Einfamilienhäuser handeln würde.
Frau Rembecki antwortete, dass vorab nicht bekannt sei, aus welchem Land die Flüchtlinge kämen, die dort einziehen. Gartenhofhäuser seien in Reihe gebaute Einfamilienhäuser.
Frau Baron erläuterte den Begriff der Gartenhofhäuser, wies auf die Bebauungspläne und die spätere Nutzung hin. Es handele sich um normalen Wohnungsbau.


TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates


TOP 6.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Schützengesellschaft Groß-Buchholz von 1879 e. V.
(Drucks. Nr. 15-2550/2016)

Bezirksratsherr Carlson erläuterte seine Gründe, warum er dem Antrag nicht zustimme.
Bezirksratsherr Oppelt wies auf die wichtige Arbeit des Vereins für Groß-Buchholz hin; insbesondere auf das vom Verein organisierte Schützenfest.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Schützengesellschaft Groß-Buchholz von 1879 e. V. Betrag : bis zu 1.401,82 €
Verwendungszweck : Schrankumbau für die Ausstellung historischer Fahnen
(Zuwendung 22/2016)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 20.10.2016 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Kulturtreff Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-2551/2016)

Der Bezirksrat beschloss:






Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Kulturtreff Roderbruch
Betrag : bis zu 6.200,00 €
Verwendungszweck : Projekt Kinderstadt 2017 „Bunte Welt im Roderbruch“ Sachkosten
(Zuwendung 25/2016)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 01.12.2016 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Einstimmig


TOP 6.3.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die AWO Region Hannover – Kita Gehägestraße
(Drucks. Nr. 15-2552/2016)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : AWO Region Hannover – Kita Gehägestraße
Betrag : bis zu 4.500,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung, Lieferung und Montage eines Spielhauses für das Projekt „Umgestaltung des Außengeländes für die Krippengruppen“
(Zuwendung 26/2016)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 02.12.2016 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Einstimmig


TOP 6.4.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für die Stadtbezirkskulturarbeit
(Drucks. Nr. 15-2553/2016)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Betrag: bis zu 11.000,00 €
Verwendungszweck: Stadtbezirkskulturarbeit
(Zuwendung Nr. 27/2016)


Einstimmig





TOP 7.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1064, 5. Änderung - Rudolf-Pichlmayr-Straße -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2134/2016 mit 4 Anlagen)

Zurückgezogen


TOP 7.1.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1842 - Westl. Schweriner Straße
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2136/2016 mit 5 Anlagen)

Auf die Bitte von Bezirksratsherrn Plotzki auf die Einwendungen des Einwohners hinsichtlich der Fahradverbindung einzugehen, stellte Frau Baron fest, dass die Fahrradverbindung durch die Bebauung nicht beeinträchtigt werde. Es handele sich lediglich um eine kleine Nachverdichtung innerhalb der bestehenden Baublöcke. Es sollen dort zehn kleine Wohnungen entstehen.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Wyborny, ob zwei oder drei Wohnungen von den zehn Wohnungen geförderte Wohneinheiten werden sollen, antwortete Frau Baron, dass sie von drei bzw. mehr Wohnungen ausgehe. Sie wies auf die Wohnungsbauoffensive hin, wonach mindestens 25 % der Wohnungen als geförderte Wohneinheiten geschaffen werden sollen. Die Detailplanung folge noch.
Bezirksratsherr Oppelt bemerkte, dass die CDU-Fraktion der Drucksache zustimmen werde, u. a. weil damit das Angebot für modernen Wohnraum gesteigert werde.
Bezirksratsherr Plotzki machte auf die Parkplatzsituation in diesem Bereich aufmerksam und fragte nach, wie dieser begegnet werden könne.
Frau Baron merkte an, dass die jetzige Parksituation in keinem Zusammenhang mit der geplanten Bebauung stünde. Sie zeigte anhand des Bebauungsplans die nach Baurecht erforderlichen Stellplätze und erläuterte die Zufahrt.

Der Bezirksrat empfahl,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1842 - Neubau eines Wohngebäudes - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und




3. die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1842 – gemäß § 12 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - zu beschließen.

Einstimmig


TOP 7.1.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 299, 3. Änderung – In den Sieben Stücken -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 2190/2016 mit 4 Anlagen)

Bezirksratsherrn Plotzki interessierte, wie hoch der Anteil des sozialen Wohnraums sei und führte dies näher aus. Er nahm u. a. Bezug auf den beschlossenen Bebauungsplan für den vorderen Teil, wo die Quote nicht erfüllt wurde.
Frau Baron führte aus, dass der angesprochene Bebauungsplan nur einen Teilbereich des Geländes des ehemaligen Oststadtkrankenhauses abdecke. Der Anteil an sozialem Wohnungsbau liege dort bei 10 %. Für das gesamte Baugebiet werde die Quote von mindestens 25 % erfüllt.
Bezirksratsherr Oppelt erläuterte, dass die CDU-Fraktion den Bebauungsplan ablehne, da dieser nicht die Grundschulnutzung auf diesem Gelände vorsehe.

Der Bezirksrat empfahl,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 299, 3. Änderung
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und

3. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 299, 3. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB zu beschließen.


13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.1.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1810
– Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station –
Erweiterter Aufstellungsbeschluss, Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2213/2016 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Plotzki wies darauf hin, dass die Baumaßnahme einen Bereich im Heideviertel betreffe, der momentan noch eine grüne Oase darstelle. Obwohl eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden sei, wäre das Bauvorhaben nicht unumstritten. Die Lebensqualität im Heideviertel werde eingeschränkt. Die Schaffung einer großen Mauer






über dem Lärmschutzwall bemängelte er. Er fragte nach, welcher Student sich die Mieten in Höhe von 10,00 €/qm plus Nebenkosten für die Mikroappartements in der Größe von 25 bis 50 qm leisten könne. Die Mietpreise seien nicht sozial. Er halte den Standort für die Schaffung von Mikroappartements für studentisches Wohnen für überdimensioniert und falsch. Durch diese Bebauung werde auch der Autoverkehr zunehmen. Er wies daraufhin, dass in den letzten Jahren viele junge Familien in das Heideviertel gezogen seien und die Kinder durch das hohe Verkehrsaufkommen gefährdet seien. Er plädierte dafür, dass zunächst Leerstände in Kleefeld, wie z. B. in der Breithauptstraße der ehemalige SPAR Markt aktiviert werden.
Frau Baron berichtete, dass es zurzeit einen ca. 3,50 m hohen Lärmschutzwall nördlich der Bahnlinie gebe, der auch über den Bereich des geplanten Bereiches hinausgehe. Inzwischen haben sich die Lärmschutzvorschriften verschärft. Das Gutachten besage, dass dieser im Bereich des Projektes um 3 m durch eine Lärmschutzwand erhöht werden müsse. Geplant seien eine begrünte Wand und die Pflanzung von Gehölzen und Bäumen, um alles zu stabilisieren. Auf dem jetzigen Lärmschutzwall seien im Laufe der Jahre Gehölze bis zu 3 Metern Höhe gewachsen, sodass die Höhe im Hinblick auf die Optik gleich bleibe. Durch die neue Lärmschutzwand würde sich die Lebensqualität auch für die bereits bestehenden Häuser verbessern; insbesondere im Hinblick auf die Akustik. Die GBH plane dort kein Studentenwohnheim, sondern 114 Wohneinheiten mit 14 Doppelhaushälften für Familien. Diese Doppelhaushälften werden auf Wunsch der Anwohner gebaut. Die 78 Mikroappartements mit zwei Zimmern seien überwiegend für Pendler gedacht. Es gebe weiterhin 6 Wohnungen mit 3 bis 4 Räumen, die für Familien geeignet seien und 16 Maisonette Wohnungen. Ein Baurecht für „Sondergebiet Büro“ sei bereits aufgrund des alten Bebauungsplanes vorhanden. Die Art der Nutzung solle mit diesem Bebauungsplan geändert werden. Der Versiegelungsgrad sei geringer als bei dem alten Bebauungsplan. Es gebe die Möglichkeit, die nördlich angrenzende Grünfläche mit einzelnen Spielgeräten aufzuwerten. In zentraler Lage werde es einen Kleinstkinderspielplatz auf der privaten Grünfläche, die auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt sei, geben.
Herr Felsmann bemerkte, dass die 14 Wohneinheiten über das Heideviertel und die restlichen 100 Wohneinheiten über die Karl-Wiechert-Allee verkehrsmäßig angebunden seien. Es wurde damit dem Wunsch der Anlieger Rechnung getragen, nicht so viel Verkehr über das Heideviertel zu führen. Darüber hinaus wies er daraufhin, dass ursprünglich 300 Wohneinheiten geplant gewesen seien und im Rahmen des Bürgerdialogs diese auf 114 gesenkt worden seien.
Bezirksratsherr Oppelt schloss sich den Ausführungen von Herrn Felsmann an. Er erinnerte an den Start 2014 und den anschließenden Bürgerbeteiligungsprozess. Steigenden Preisen für Mieten und Eigentum könne nur mit Neubauten entgegen gewirkt werden. Daher begrüße die CDU-Fraktion das Vorhaben in der nun vorliegenden, reduzierten Form.
Bezirksratsherr Hunze fragte nach, wie die Planungen hinsichtlich der verkehrstechnischen Anbindung zur Karl-Wiechert-Allee sei, ob z. B. Ampelanlagen geplant seien.
Frau Baron verwies auf die Stellplatzreduzierung im Rahmen der Bürgerbeteiligung. Von der Karl-Wiechert-Allee aus könne rechts in die Tiefgarage mit 59 Plätzen direkt abgefahren werden. Eine kleine Stellplatzanlage für Besucher und Anlieferverkehr sei ebenfalls über die Einmündung erreichbar. Es ginge rechts rein und rechts wieder raus. Die Menge der PKWs sei laut dem Verkehrsgutachten unkritisch.







Der Bezirksrat empfahl,
1. den Aufstellungsbeschluss auf die südlichen Flächen des Geltungsbereiches Teil A und den Geltungsbereich Teil B zu erweitern,
2. auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den erweiterten Geltungsbereich zu verzichten,
3. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1810 mit Begründung zuzustimmen und
4. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
17 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 7.1.4.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Dr. Carlson (DIE PIRATEN) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1810 Karl-Wiechert-Allee, nordöstlich S-Bahn-Station (Beschlussdrucksache 2213/2016)
(Drucks. Nr. 15-2554/2016)
Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte seinen Änderungsantrag vor.
Bezirksratsherr Behrendt merkte an, dass die SPD-Fraktion dem Änderungsantrag nicht zustimmen könne, da eine Bebauung des Grundstücks bereits seit langem vorgesehen sei. Nur durch die Nichtbebauung konnte sich der Wald entwickeln. Es handele sich um kein Naturschutzgebiet. Die SPD Fraktion stimme dem Vorhaben zu.

Mit 2 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.



TOP 7.1.5.
Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018

TOP 7.1.5.1.
Haushaltssatzung 2017 / 2018
(Drucks. Nr. 1685/2016 mit 3 Anlagen)

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld empfiehlt dem Rat, den Haushaltsplanentwurf 2017/2018 (Drucks. Nr. 1685/2016) einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungsanträge zuzustimmen.

Mit den Änderungen aus den Drucksachen Nr. 15-2540/2016 und 15-2555/2016
mit 13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen genehmigt.











TOP 7.1.5.1.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1685/2016 Anlage 1 Teil II (Haushaltsplanentwurf 2017/2018 - Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2017/2018/Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2540/2016)

Der Stadtbezirksrat beschloss ohne Aussprache:

Aus den im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, (Stadtbezirksräte) für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld (04) veranschlagten Haushaltsmitteln wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel jeweils in den Jahren 2017 und 2018 ausgewiesen:

Konto 42711000
Repräsentationsmittel Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld (04) 2.000,- EUR

Einstimmig



TOP 7.1.5.1.2.
Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018
(Drucks. Nr. 15-2555/2016)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider schlug vor, die vorliegenden Änderungsanträge einzeln zu beraten und abzustimmen.

1) Teilhaushalt 19: Änderungsantrag der CDU-Fraktion; Mittel für die Sporthalle an der GS Groß-Buchholzer-Kirchweg bereitstellen
Bezirksratsherr Borstelmann erläuterte den Änderungsantrag. Bei Abriss der Sporthallen der OS Rehmer Feld sei zugesagt worden, dass eine neue Halle gebaut werde. Seit dem seien nunmehr 10 Jahre vergangen und ein adäquater Ersatz sei nicht geschaffen worden. Das Ergebnis sei, dass ganze Klassenverbände der Grundschule Groß-Buchholzer- Kirchweg nicht mehr an dem Sportunterricht teilnehmen könnten. Es sei denn, sie würden zu Fuß mit einer Lehrperson zur Gottfried-Keller-Schule gehen. Der Hin- und Rückweg dauere insgesamt 50 Minuten, mit Umkleiden blieben nur ca. 30 Minuten für den Sportunterricht. Der vorgesehene Sportunterricht könne so nicht durchgeführt werden.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Errichtung einer Gymnastik-/Sporthalle für die Grundschule Groß-Buchholzer Kirchweg entsprechende Gelder bereitzustellen.

Einstimmig







2) Teilhaushalt 41: Änderungsantrag der SPD Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP Einzelvertreterin; Mittel für die Pacht und den Betrieb des Kulturzentrums Kleefeld einstellen

Bezirksratsherr Behrendt verwies auf die zwei gleichlautenden Anträge und dass diesen ohne große Debatte zugestimmt werden könne.
Bezirksratsherr Oppelt merkte an, dass es bereits seit langem ein Ziel sei, für den Stadtteil Kleefeld ein Kulturzentrum zu bekommen. Der Bürgerverein Kleefeld habe neben anderen Vereinen schon viel in Kleefeld organisiert. Was bisher fehlte, sei ein Standort für ein Kulturzentrum gewesen. Daher habe sich der Bezirksrat Parteiübergreifend seit langem für ein solches eingesetzt. Der Bezirksrat habe interfraktionell bereits 45.000,00 € und heute nochmals 11.000,00 € insgesamt 56.000,00 € aus seinen eigenen Mitteln für das Projekt angespart und zur Verfügung gestellt. Er verwies auf die Informationsdrucksache, die vor der Sommerpause im Bezirksrat vorgestellt worden war. Durch diese sei der Eindruck vermittelt worden, dass die Stadtführung für das Kulturzentrum alles tun würde, sprich auch die finanziellen Mittel einstellen würde. Es sei verwunderlich, dass dies nicht geschehen sei.
Der Bezirksrat beschloss:
Folgende Ansatzänderung für das Planjahr 2017/2018 vorzunehmen: Kulturzentrum Kleefeld: Für die Pacht des Hauses Hölderlinstraße 1 und für den Betrieb des dort einzurichtenden Stadtteilkulturzentrums Kleefeld werden Mittel in Höhe von 130.000 Euro jährlich eingestellt.

Einstimmig


3) Teilhaushalt 41: Änderungsantrag der CDU-Fraktion; Mittel zur Einrichtung eines Stadtteilkulturzentrums Kleefeld bereitstellen

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Finanzmittel zur Einrichtung eines Stadtteilkulturzentrums in der Kleefelder Hölderlinstraße in den Haushalt einzustellen.

Einstimmig


4) Teilhaushalt 51: Änderungsantrag der SPD Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP Einzelvertreterin; Mittel für die Einrichtung eines BMX Parks im Jugendsportzentrum einstellen

Der Bezirksrat beschloss:
Folgende Ansatzänderung für das Planjahr 2017/2018 vorzunehmen: BMX Park im Jugendsportzentrum errichten: Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einrichtung eines dauerhaft nutzbaren BMX-Parks auf dem Areal des Jugendsportzentrum zu ermöglichen. Hierzu sollte die Fachverwaltung zusammen mit den Jugendlichen das Konzept abstimmen und umsetzen.

Einstimmig





5) Teilhaushalt 51: Änderungsantrag der SPD Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP Einzelvertreterin; Mittel für die Erhöhung der Förderung für den Treffpunkt Camelot in Kleefeld einstellen

Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob Gespräche mit der AWO geführt worden seien, wie die Ausweitung der Öffnungszeiten von dort sichergestellt werden könne.
Bezirksratsherr Behrendt erläuterte, dass das Camelot zurzeit die Betreuung von Kindern an drei Nachmittagen in der Woche durchführe. Die personellen Ressourcen seien sehr begrenzt. Über die Höhe der Kosten, die erforderlich seien, um an fünf Nachmittagen die Woche zu öffnen, könne keine Aussage gemacht werden.

Der Bezirksrat beschloss:
Folgende Ansatzänderung für das Planjahr 2017/2018 vorzunehmen: Erhöhung der Förderung für den Treffpunkt Camelot in Kleefeld, damit eine fünftägige Öffnungszeit gewährleistet wird.

Einstimmig


6) Teilhaushalt 66: Änderungsantrag der SPD Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP Einzelvertreterin; Mittel für den Fußgängerübergang an der Kreuzung Klingerstraße/Eulenkamp einstellen

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Hunze, ob die rechte Seite der Klingerstraße stadteinwärts oder stadtauswärts gemeint sei, antwortete Bezirksratsherr Behrendt, dass es sich um die Richtung vom Weidetorkreisel kommend handele und erläuterte den Antrag.

Der Bezirksrat beschloss:
Folgende Ansatzänderung für das Planjahr 2017/2018 vorzunehmen: Fußgängerübergang an der Kreuzung Klingerstraße/Eulenkamp: Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planungen und die Einrichtung des Fußgängerüberwegs auf der rechten Seite der Klingerstraße und der Straße Eulenkamp über die Podbielskistraße zügig umzusetzen und entsprechend die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2017/2018 einzustellen.

Einstimmig


7) Teilhaushalt 67: Änderungsantrag der SPD Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP Einzelvertreterin; Mittel für die Einrichtung einer „Petanque-Anlage“ im Grünzug Roderbruch einstellen

Der Bezirksrat beschloss:
Folgende Ansatzänderung für das Planjahr 2017/2018 vorzunehmen: Eine „Petanque-Anlage“ im Grünzug Roderbruch einzurichten. Die Anlage sollte mit mindestens 2 Bahnen, mit einer jeweiligen Breite von 4 Metern und einer Länge von 15 Metern ausgestattet sein.

Einstimmig





TOP 7.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.2.
Antrag der CDU-Fraktion

TOP 8.2.2.
Stadt muss endlich Drucksache zum Grundschul-Neubau auf dem Oststadtkrankenhaus-Gelände vorlegen
(Drucks. Nr. 15-2386/2016)

Bezirksratsherr Oppelt stellte den Antrag vor.
Anschließend wurde die Drucksache Nr. 15-2406/2016 mit 3 Anlagen (TOP 7.2.1.) von Frau Baron vorgestellt und die Diskussion zu beiden TOPs eröffnet.

Antrag
mit 6 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung abgelehnt.


TOP 7.2.1.
Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - Südl. Paracelsusweg -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-2406/2016 mit 3 Anlagen)

Frau Baron stellte den entsprechenden Bereich anhand des Bebauungsplanes vor. Das Bebauungsplanverfahren solle mit dem Verfahren eröffnet werden. In Verlängerung des Paracelsusweges sei eine öffentliche Verkehrsfläche mit einem Wendeplatz vorgesehen. Die Flächen zwischen Gebäude und Straßen sollen als Grünzug festgesetzt werden. Es gebe die Fläche Gemeinbedarf mit der Ausweisung Schule. Eine konkrete Gebäudeplanung gebe es noch nicht. Die dreieckige Fläche zwischen Schule und Schnellweg soll als Grünfläche mit einer Bolzmöglichkeit erhalten bleiben. Dies seien die allgemeinen groben Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes, mit welchen das Verfahren starte. Diese Variante sei die kostengünstigste, da es sich um kein hochwertiges Bauland handele. Der Standort am Schnellweg eigne sich nicht für den Wohnungsbau, sodass kein Bauland für Wohnungen verloren gehe. Mit dem Start des Bebauungsplanverfahrens könnte die Schule zum Schuljahr 2021/2022 in Betrieb genommen werden. Es gebe keine Zwischennutzung der Gebäude, deren Dauer nicht bekannt sei und keinen Gebäudeabriss, wie bei der anderen Variante. Hier wäre eine Fertigstellung bestenfalls zum Schuljahr 2022/2023 möglich. Dieser Zeitfaktor war ein sehr starkes Argument bei der verwaltungsinternen Bewertung.
Bezirksratsfrau Wyborny wies daraufhin, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Standort für sehr gut erachten würden. Sie stellte den Plan aus 2014 mit der Festlegung der alten und neuen Schulbezirksgrenzen für den Bereich Buchholz-Kleefeld vor. Danach betrage der Abstand zwischen dem Standort auf dem ehemaligen Oststadtkrankenhaus und dem jetzigen Standort zwischen 500 und 600 Meter. Sie zeigte das Einzugsgebiet für die Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg und die neue Schule und wies darauf hin, dass bei der Suche nach einem Ersatzstandort auch die Albert-Liebmann-Schule im Gespräch gewesen sei. Sie erinnerte daran, dass im Gebäude der Förderschule Albert-Liebmann ehemals eine Grundschule untergebracht gewesen sei.





Diese gehörte zum Bezirk Buchholz-Kleefeld. Wenn die Region bei der Suche nach einem Standort diese zur Verfügung gestellt hätte, wäre dort die zweite Grundschule für Groß-Buchholz untergebracht worden. Nunmehr gebe es die Möglichkeit, in direkter Nachbarschaft eine Grundschule zu errichten. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN unterstützen diesen Standort auch im Zusammenhang mit der Wohnbauoffensive der Landeshauptstadt Hannover. Sie räumte ein, dass das Außengelände der Schule durch den fließenden Verkehr auf dem Messeschnellweg sehr laut sei, dies betreffe aber auch die Albert-Liebmann-Schule. Wichtiger als das Außengelände sei jedoch die Innenausstattung der Schule. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf den Bericht zur neuen Kita auf dem Oststadtgelände, wo die lärmschluckenden Maßnahmen durch Holzpaneele lobend hervorgehoben wurden. Eine derartige gesundheitsschützende Inneneinrichtung wünsche sie sich auch für die neue Grundschule. Die höheren Kosten für die Ausstattung könnten durch die Einsparungen, die durch die Wahl des Grundstücks erfolge, erreicht werden. Das Grundstück sei bereits im Besitz der Landeshauptstadt Hannover. Sie verwies auf die Inklusion. Barrierefreies Unterrichten bedeute nicht nur barrierefreies Bauen, sondern auch z. B. Bauen für Hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler und die unterrichtenden Lehrkräfte. Es sei ihr Wunsch, dass dies bei einem Schulneubau mit berücksichtigt werde.
Bezirksratsherr Behrendt stellte fest, dass für die SPD-Fraktion der Zeitfaktor und nicht die finanzielle Seite entscheidend seien. Eine weitere Grundschule sei dringend erforderlich und auf dem vorliegenden Grundstück könne verlässlich geplant werden. Er erinnerte nochmals daran, dass der Bezirksrat die Albert-Liebmann-Schule ursprünglich favorisiert habe. Der Plan gehe nunmehr von einer dreizügigen und nicht mehr von einer zweizügigen Schule aus. Diese positive Neuerung führe u. a. dazu, dass die SPD-Fraktion dem Plan zustimmen werde.
Bezirksratsherr Borstelmann konnte sich den vorgetragenen Argumentationen nicht anschließen. Eine Schule, die zentral liegen sollte, werde hier an den Rand gedrängt, in die Nähe des Messeschnellweges. Dies sei für ihn nicht nachvollziehbar. Im Hinblick auf die Nutzung des Bolzplatzes merkte er an, dass die Schülerinnen und Schüler einer Grundschule das Schulgelände nicht verlassen dürften. Der Bolzplatz sei daher nicht ausschlaggebend für schulische Besonderheiten. Aufgrund des langen Vorlaufes und der langen Bauphase sei es unerheblich, ob die Schule ein Jahr vorher oder nachher in Betrieb genommen werden könne. Er habe Bedenken hinsichtlich des kleinen Wendehammers, wenn die Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen. Ein Verkehrschaos an dieser Stelle sei vorhersehbar. Zwei Schulen mit unterschiedlichen Schulformen nebeneinander seien kritisch zu sehen. Er plädierte nochmals dafür, dass die Grundschule in zentraler Lage errichtet werde.
Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass er es so verstanden habe, dass die CDU-Fraktion einen Tausch der Nutzung der betreffenden Grundstücke favorisiere. Dies wurde von Bezirksratsherrn Oppelt verneint. Bezirksratsherr Plotzki begrüßte, dass hier die Möglichkeit bestehe, an dem Standort südlich der Albert-Liebmann-Schule eine zweite Grundschule im Bereich Groß-Buchholz zu errichten und zwar bevor die Neubauten im Bereich des Oststadtkrankenhauses entstehen. Es handele sich um ein Signal und daher werde er die Drucksache unterstützen. Der Standort befinde sich nicht in einer Randlage. Es bestünde aber die Möglichkeit, die Schulbezirke neu zuzuschneiden, wenn sich die Schülerzahlen ändern. Die Verbindungen seien für die Kinder sehr kurz, z. B. wenn sie aus dem südlichen Bereich des Schnellweges kommen. Bedenken hinsichtlich der Nachbarschaft zu einer Förderschule habe er nicht.
Bezirksratsherr Busse stimmte fast allen Argumenten seiner Vorredner zu. Er sehe auch, dass die Schule an den Rand gedrängt werde. Die Alternativgrundstücke seien aber auch






am Rand des Stadtbezirkes. Er erinnerte daran, dass sich die CDU-Fraktion vor einem Jahr für die Albert-Liebmann-Schule als Standort eingesetzt habe. Die Schule sei, bei Veränderung der Schulbezirksgrenzen, aus dem südlichen Bereich über die Grünzüge gut erreichbar. Wenn die Kinder mit dem Auto gebracht werden, sei für ihn die ausschließliche Erreichbarkeit über die Podbielskistraße problematisch. Alternativ wäre eine Erreichbarkeit über die Pasteurallee und die Schreberallee denkbar. Die Schreberallee könne als Anliegerstraße für die Eltern ausgebaut werden. Er fragte, ob die geplante öffentliche Zuwegung über die Podbielskistraße bei Zustimmung des Bebauungsplanes festgeschrieben sei und keine Alternativen mehr geprüft werden.
Bezirksratsherr Hunze verwies auf die Ersteinschätzung der Umweltbelange. Nach dieser sei damit zu rechnen, dass die Grünanlage mit den Büschen und Bäumen vernichtet werde. Soweit die Schule auf dem Gelände des ehemaligen Oststadtkrankenhauses errichtet werde, würde keine Grünanlage verloren gehen.
Bezirksratsfrau Wyborny antwortete, dass bei dem von Bezirksratsherrn Oppelt vorgesehenen Tausch der Grundstücke auch die Grünfläche verloren gehe. Alle seien für die Errichtung der Grundschule im Stadtbezirk. Es gebe nur die drei Standorte: das Gelände des ehemalige Oststadtkrankenhauses, das GBH-Gelände In den Sieben Stücken und das Gelände südlich der Albert-Liebmann-Schule. Die letzte Alternative werde von ihr favorisiert. Sie wies daraufhin, dass die Kinder, die die neue Grundschule besuchen, nicht mit den Geräuschen des Messeschnellweges leben müssen, da es entsprechenden Möglichkeiten der Schalldämmung gebe. Ihre Forderung sei, dass alle Schulen so ausgestattet werden, dass die Lärmbelästigung innerhalb der Räume möglichst niedrig gehalten werde. Es gebe diverse Möglichkeiten dies umzusetzen. Im Rahmen der Barrierefreiheit sei es keine Selbstverständlichkeit, dass diese Möglichkeiten bei Schulneubauten Berücksichtigung finden.
Bezirksratsherr Oppelt stellte fest, dass die CDU-Fraktion von Anfang an für den Standort Oststadtkrankenhaus geworben und diesen favorisiert habe. Hinsichtlich des angeblichen Zeitvorteils verwies er darauf, dass von der Stadtführung seit Jahren eine „Salamitaktik“ durchgeführt werde. Dazu gehöre, dass die Eltern und Schüler vertröstet werden und bisher keine Drucksache zu der neuen Grundschule in Groß-Buchholz vorgelegt worden sei. Durch die entsprechenden Bebauungspläne für die bereits erwähnten Alternativstandorte sei erst bekannt geworden, dass die Landeshauptstadt Hannover weder auf dem Gelände des ehemaligen Oststadtkrankenhauses noch auf dem GBH Gelände eine Schule bauen wolle. Die jetzige Vorgehensweise im Hinblick auf den vorgelegten Bebauungsplan sei nicht redlich.
Frau Baron erinnerte nochmals daran, dass in dem Verfahren zunächst die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung festgelegt werden sollen, wenn der Bezirksrat dem zustimme. Das Verfahren starte dann mit der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden wie z. B. den Verkehrsbehörden. Diese können ihre Anregungen einbringen und dadurch könne sich die weitere Planung noch verändern. Es werde u. a. noch ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben und ausgewertet, um dies bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Des Weiteren werde die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In dieser können Bürgerinnen und Bürger und Eltern von Schülerinnen und Schülern ihre Anregungen einbringen. Die Verwaltung habe diese „sparsame“ Verkehrserschließung vorgeschlagen, um möglichst viel Grün zu erhalten. Bei der Schreberallee handele es sich um eine sehr breite Gehölz bestandene Grünverbindung mit einem Fuß-und Radweg. Die gesamte Grünverbindung in eine Straße umzuwandeln, widerspreche einer sparsamen kurzen Anbindung und sei daher nicht in Erwägung gezogen




worden. Sie wies darauf hin, dass es die Möglichkeit gebe, einen Änderungsantrag einzubringen, wenn die Straße mit der Wendefläche zu klein sei und es zu Verkehrsproblemen kommen könne. Der beste Zeitpunkt dafür wäre jetzt. Da zur Auslegung mit der Detailplanung bereits die Verkehrsgutachten mit eingeflossen seien.
Bezirksratsherr Busse fragte nach, ob ein kleiner Teil des Grünzuges mit einer Straße bebaut werden könne oder ob der Bebauungsplan dann erneut geändert werden müsse.
Frau Baron antwortete, dass der vorliegende Plan keinen Bebauungsplan sondern den Geltungsbereich für den Planbereich mit den allgemeinen Zielen und Zwecken darstelle. Der Plan könne sich u. a. noch durch die Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange ändern.
Frau Martinsen bemerkte, dass mit der vorliegenden Drucksache der erste Schritt zur Konkretisierung eines Standorts für eine weitere Grundschule in Groß-Buchholz eingeleitet werden solle. Sie erinnerte daran, dass die Albert-Liebmann-Schule ursprünglich eine Volksschule war, die den damals neu errichteten GBH Bereich schultechnisch versorgen sollte. Durch die diversen Schulformänderungen sei daraus später eine Grundschule entstanden. Später wurde die an vier Standorten im Stadtgebiet verteilte Albert-Liebmann-Schule dort untergebracht, nachdem der Beschluss gefasst worden war, die Grundschule In den Sieben Stücken mangels Schülerinnen und Schüler aufzugeben und diese mit der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg zusammenzulegen. Dieser Standort sei nunmehr zu klein und es bestand keine Möglichkeit, sich mit der Region hinsichtlich des Gebäudes der Albert-Liebmann-Schule zu einigen. Bei der damaligen Prüfung sei an den jetzt vorliegenden Standort und die Anpassung des Bebauungsplanes nicht gedacht worden. Die Frage nach dem Standort auf dem ehemaligen Oststadtkrankenhaus habe sich damals nicht ergeben, da eine Nachnutzung des Geländes zur Wohnraumschaffung vorgesehen war. Das zunächst angedachte Gelände der GBH habe sich durch die Auslagerung von Dienststellen der Landeshauptstadt Hannover dorthin und des zeitlichen Faktors erledigt. Das Ziel der Schulverwaltung sei es – auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung – schnellstmöglich zusätzlichen Schulraum anbieten zu können. Daher sei die Entscheidung auf diesen Schulstandort gefallen. Die Lage sei mit anderen Schulstandtorten vergleichbar, die auch am Schnellweg liegen. Auch in den Schulen gebe es Lärmentwicklung und es könne eine entsprechende Atmosphäre geschaffen werden. An der Erhaltung des Bolzplatzes liege ihnen sehr viel. Es sei angedacht, in Neubaugebieten oder bei Errichtung von neuen Schulen in unmittelbarer Nähe Bolzplätze anzulegen. Vor dem Hintergrund des Ganztagsschulbetriebes sollen die Bolzplätze von den Kindern während der Schulzeit als erweiterter Schulhoffläche mit genutzt werden können und nach Schulschluss der Öffentlichkeit freigegeben werden. Aufgrund der Erfahrungen an anderen Schulen könne mit der Lärmbelästigung von außen umgegangen werden. Frau Martinsen nannte Beispiele für entsprechende Schulen. Bei der Entscheidung spielte der Zeitfaktor eine vorrangige Rolle. Die Kosten waren nachrangig. Im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung in Groß-Buchholz aufgrund der Wohnraumschaffung solle die Grundschule anstatt zweizügig dreizügig errichtet werden. Die Vorschläge zu den neuen Schulbezirken sollen dann entsprechend angepasst werden. Sie wies darauf hin, dass es durch die neue Schule auch eine Form der „Rückführung“ in den Stadtbezirk geben könne. Es könne eine Entlastung des Schulbezirkes Mühlenweg/Misburg erfolgen. Hinsichtlich der Wegeverbindung merkte sie an, dass der Schulträger es ungern sehe, wenn die Kinder von ihren Eltern morgens mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Aufgrund des Neuzuschnittes der Schulbezirke bestehe die Hoffnung, dass die Kinder zu Fuß oder mit dem Roller zur Schule kommen, sodass die Verkehrsdichte durch die Grundschule sich nicht maßgeblich verstärke.







Bezirksratsfrau Wyborny erinnerte daran, dass die Schulbezirke 2014 neu zugeschnitten worden seien und seit 2015 die Kinder in der Maximilian-Kolbe-Schule beschult werden.
Bezirksratsfrau Starke fragte im Hinblick auf die Gesundheit der Kinder nach, ob es Erkenntnisse zur Lärmbelästigung und zum Feinstaub gebe.
Dem GO-Antrag von Bezirksratsherrn Kreiner auf Schluss der Debatte wurde einstimmig zugestimmt.
Bezirksratsherr Busse interessierte, wie hoch die Planungskosten für das Gelände des ehemaligen Oststadtkrankenhauses wären, wenn hier neu mit einer Schule geplant werden würde.
Frau Martinsen antwortete, dass die Kosten in Geldwert nicht beziffert werden können, auch im Hinblick auf evt. bestehende Rechte. Der Neubau der Grundschule biete die Möglichkeit, dass die Lage mit in die Planungen einbezogen werden könne. In der Regel erfolge die Ausrichtung der Räume vom Lärm abgewandt und es gebe die Möglichkeit Be-und Entlüftungsanlagen einzurichten. Ihr sei bewusst, dass diese in Schulen sehr umstritten seien und sie würden es bevorzugen, dass sich die Fenster öffnen lassen. Der Neubau könne voll behindertengerecht ausgestaltet werden und biete Möglichkeiten nicht nur für körperlich motorisch eingeschränkte Menschen, sondern auch für hör- und seheingeschränkte Menschen.

Der Bezirksrat beschloss,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 299, 4. Änderung - Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ und öffentlicher Grünfläche- entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.2.2.
Anbringen einer Stadttafel für Werner Blumenberg
(Drucks. Nr. 15-2328/2016 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat beschloss,

der Anbringung einer Stadttafel mit dem als Anlage beigefügten Text am Standort des ehemaligen Wohnhauses von Werner Blumenberg in der Spilkerstraße 2 zuzustimmen.

Einstimmig













TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Kleinert-Pott ( FDP)

TOP 8.1.1.
Brunnenplastik "Aquarium" als öffentliche Kunst für Groß-Buchholz erhalten
(Drucks. Nr. 15-2384/2016)

Bezirksratsherr Behrendt verwies auf die gleichlautenden Anträge zum Erhalt des Brunnens.

Der Bezirksrat beschloss:
Auf dem Areal des Oststadtkrankenhaus steht die Brunnenplastik "Aquarium" von Kurt Schwerdtfeger. Die Verwaltung wird aufgefordert, dass die Brunnenplastik als öffentliche Kunst in Groß-Buchholz erhalten bleibt.

Einstimmig


TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Stadt soll bei Abriss des ehemaligen Oststadtkrankenhauses den Brunnen im Innenhof retten
(Drucks. Nr. 15-2385/2016)

Bezirksratsherr Oppelt stellte den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, im Zuge des Abrisses des ehemaligen Oststadtkrankenhaus-Gebäudes den dortigen Brunnen im Innenhof neben der Cafeteria zu erhalten und hier oder an einem anderen geeigneten Standort im Stadtteil wieder aufzubauen.

Einstimmig


TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Plotzki
(DIE LINKE.)


TOP 8.3.1.
Kombinierter Fuß-und Radweg südlich der Bahnlinie Hannover-Lehrte
(Drucks. Nr. 15-2390/2016)



Bezirksratsherr Plotzki trug den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Der kombinierte Fuß- und Radweg südlich der Bahnlinie Hannover-Lehrte ist ab der Eisenbahnunterführung an der Einmündung Berckhusenstraße/Scheidestraße deutlich durch entsprechende Beschilderung als solcher auszuweisen.




16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.3.2.
Fahrradbügel in der Breithauptstraße
(Drucks. Nr. 15-2391/2016)

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, zusätzliche Fahrradbügel auf der rot gepflasterten Fläche der nicht mehr genutzten Bushaltestelle in der Breithauptstraße zu installieren.



Einstimmig



TOP 9.
A N F R A G E

TOP 9.1.
von Bezirksratsherrn Dr. Carlson
(DIE PIRATEN)


TOP 9.1.1.
Stand Versorgung öffentlicher Gebäude im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld mit kostenlosem W-LAN
(Drucks. Nr. 15-2354/2016)

Hier nun die Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Versorgung öffentlicher Gebäude (In diesem Kontext wären das beispielsweise Schulen, die MHH, Stadtbüchereien, Krankenhäuser, Verwaltungs- dienststellen aller Art, Museen, Beratungsstellen et al.) im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld mit kostenlosem W-LAN?

2. Ist über den aktuellen Stand hinaus ein weitergehender Bedarf festgestellt worden und – wenn ja – welcher?





Frau Schulz antwortete für die Verwaltung:
Zu 1.) Aktuell sind bereits einige Dienstgebäude mit öffentlichem, kostenlosem W-LAN ausgestattet. Dies sind das Neue Rathaus, die Vahrenwalder Straße 7 (Wirtschaftsförderung), und die Dienstgebäude Hamburger Allee 25A und Rundestraße 6 (Bereich für Informations- und Kommunikationssysteme).
Zu 2.) Ein weiterer Ausbau der Ausstattung von Dienstgebäuden mit kostenlosem, öffentlichem W-LAN ist grundsätzlich angedacht und wurde vom Oberbürgermeister in seiner Rede auf dem diesjährigen Wirtschaftsempfang angekündigt. Ein Ablaufkonzept zur Beantragung von öffentlichem W-LAN durch die Fachbereiche für ihre Dienstgebäude wird derzeit intern abgestimmt; ein Finanzierungskonzept liegt jedoch noch nicht vor. Kostenloses W-LAN im öffentlichen Raum wird federführend vom Wirtschaftsdezernat bearbeitet.
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hat auf die Anfrage wie folgt geantwortet:
Die MHH bietet in den wesentlichen Bereichen mit starkem Publikumsverkehr kostenlose Hotspot-Dienste an.


TOP 10.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Rembecki berichtete, dass die Landeshauptstadt Hannover aufgrund einer Entscheidung des Landgerichts Celle 147 öffentliche Bolzplätze im Stadtgebiet und 97 Bolzplätze auf Schulanlagen auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüfe. Eine entsprechende Pressemeldung sei auf der Internetseite der Landeshauptstadt Hannover www.hannover.de veröffentlicht. Zurzeit laufe eine nochmalige Bewertung der Plätze, wonach einige schon wieder frei gegeben werden konnten und zum Teil werden auch schon Reparaturarbeiten durchgeführt. Am Ende der zweiten Dezemberwoche werden ca. 36 der 147 öffentlichen Bolzplätze und ca. 1 – 2 Dutzend Bolzplätze auf Schulflächen gesperrt bleiben. Es werde daran gearbeitet, in den nächsten Wochen weitere Plätze nach und nach zu bearbeiten und frei zu geben. Ziel sei es, dass ein Großteil der Bolzplätze bis zum Beginn der Saison im Frühjahr wieder benutzbar sei. Es sei angedacht, im Laufe der nächsten Woche eine Liste mit dem aktuellen Stand der Bolzplätze auf www.hannover.de bereit zu stellen.


TOP 11.
M I T T E I L U N G E N

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider schloss die Sitzung um 21.05 Uhr.


Dierk Schneider Susanne Schulz
(Stellvertretender Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)