Sitzung Jugendhilfeausschuss am 28.11.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.11.2016)
Protokoll (erschienen am 10.02.2017)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 01.02.2017

PROTOKOLL

1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 28. November 2016,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.05 Uhr

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A
Stimmberechtigte Mitglieder



Ratsherr Hauptstein
als Vorsitzender
-
AfD-Fraktion

(Herr aus der Fünten)
-
Stadtjugendring Hannover e. V.

(Ratsherr Bindert)
-
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(Ratsherr Bingemer)
-
FDP-Fraktion

Herr Boes
-
Diakonisches Werk Hannover

(Ratsherr Borstelmann)
-
CDU-Fraktion

Ratsfrau Dr. Carl
-
SPD-Fraktion

Ratsherr Döring
-
FDP-Fraktion

Herr Duckstein
-
Stadtjugendring Hannover e. V.

(Herr Dymala)
-
Stadtjugendring Hannover e. V.

Ratsherr Finck
-
SPD-Fraktion

(Ratsfrau Gamoori)
-
SPD-Fraktion

Ratsherr Gast
-
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(Ratsherr Gill)
-
SPD-Fraktion

Frau Karch
-
Stadtjugendring Hannover e. V.

Ratsherr Klapproth
-
CDU-Fraktion

Ratsfrau Klebe-Politze
-
SPD-Fraktion

(Herr Müller-Brandes)
-
Diakonisches Werk Hannover

(Frau Pietsch)
-
Stadtjugendring Hannover e. V.

Ratsherr Pohl
-
CDU-Fraktion

Herr Riechel-Rabe
-
DRK Region Hannover e. V.

(Herr Steimann)
-
Der Paritätische Hannover

Herr Teuber
-
Arbeiterwohlfahrt, Region Hannover e. V.

Frau Wermke
-
Stadtjugendring Hannover e. V.

(Ratsherr Dr. Wichardt)
-
AfD-Fraktion

(Frau Wilke)
-
Caritas

(Beigeordnete Zaman)
-
SPD-Fraktion

Ratsherr Zingler
-
Die Linke und Piraten




B
Grundmandat



(Ratsherr Böning)
-
Die Hannoveraner

Ratsherr Förste
-
Die Fraktion




C
Beratende Mitglieder



Herr Bergen
-
Vertreter der evangelischen Kirche

Frau Bloch
-
Vertreterin der katholischen Kirche

Frau Broßat-Warschun
-
Leiterin des Fachbereichs Jugend und
Familie

Frau David
-
Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch von Mädchen (Violetta)

(Herr Jantz)
-
Beratungsstelle mannigfaltig

(Frau Panafidina)
-
Vertreterin der Jüdischen Gemeinde

Herr Rohde
Stadtjugendpfleger

Frau Schnieder
-
Vertreterin der Kinderladen-Initiative Hannover e. V.

Frau Schürmann
-
Sozialarbeiterin

(Frau Wessels)
-
Richterin

Herr Widera
-
Vertreter des Humanistischen Verbandes Nds.

Frau Wittenberg
-
Lehrerin




D
Presse



Herr Krasselt
-
Neue Presse

Frau Rinas
-
Hannoversche Allgemeine Zeitung




E
Verwaltung



Frau Brehmer
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kommunaler Sozialdienst

Frau Brodrück
-
ÖPR 51

Frau Büch
-
Fachbereich Soziales, Bereich Beschäftigungsförderung und Stützpunkt Hölderlinstraße

Herr Cordes
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten

Frau Deppe-Lorenz
-
Fachbereich Gebäudemanagement,
Bereich Bauen 1, Technisches Gebäudemanagement

Herr Dienst
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten

Frau Frerking
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kinder- und Jugendarbeit

Herr Gronen
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kommunaler Sozialdienst

Frau Kalmus
-
Büro Oberbürgermeister,
Presseinformation und Öffentlichkeitsarbeit

Herr Kiklas
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kinder- und Jugendarbeit

Frau Klinke
-
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung,
Bereich Stadtplanung

Frau Klinschpahn-Beil
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kindertagesstätten

Herr Körber
-
Dez. IV

Herr Kunze
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kommunaler Sozialdienst

Herr Rauhaus
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kindertagesstätten

Frau Rieger
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Unterhaltsrecht und Elterngeld

Frau Rzyski
-
Jugend-, Familien- und Bildungsdezernentin

Frau Teschner
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Planungskoordinatorin

Herr Tiemann
-
Fachbereich Gebäudemanagement,
Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement


Frau Fritz für das Protokoll

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die 39. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2016

4. Ankommen - unterstützen - miteinander leben
Flüchtlingszuwanderung nach Hannover - Zwischenbilanz und Ausblick
(Informationsdrucks. Nr. 2088/2016 N1 mit 1 Anlage)

5. Umsetzung Jugendberufsagentur Hannover
(Drucks. Nr. 2146/2016 mit 2 Anlagen)

6. Kostenbeteiligung Dritter an Infrastrukturkosten für Kindertagesstätten (Krippen- und Kindergartenplätze) im Rahmen städtebaulicher Verträge
- Infrastrukturkostenkonzept -
(Drucks. Nr. 1928/2016 mit 2 Anlagen)

7. 3. Quartalsbericht 2016 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucks. Nr. 2321/2016 mit 1 Anlage)

8. GUGS – GRIFFBEREIT UNTERWEGS
(Informationsdrucks. Nr. 2325/2016)

9. Integrative Betreuung in einer Krippengruppe in der städtischen Kindertagesstätte Herrenhäuser Kirchweg 14
(Drucks. Nr. 2022/2016)

10. Einrichtung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Kleine Königskinder III", in der Hartenbrakenstraße 31 in 30659 Hannover-Bothfeld
(Drucks. Nr. 2047/2016)

11. Einrichtung einer Kindergartengruppe auf dem Stadtteilbauernhof
(Drucks. Nr. 2048/2016)

12. Deutsch-Japanischer Freundschaftskreis Hannover-Hiroshima- Yukokai e.V.“ – Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
(Drucks. Nr. 2277/2016 mit 4 Anlagen)

13. Bericht der Dezernentin




Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Tagesordnungspunkt 1

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.

Die Mitglieder des neuen Jugendhilfeausschusses stellten sich kurz zur Person vor.
Der Jugendhilfeausschuss genehmigte einstimmig die Tagesordnung in der vom Ratsherrn Hauptstein vorgetragenen Fassung.



Tagesordnungspunkt 2

EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Auf eine Frage eines Einwohners zur Behandlung von Themen der Jugendhilfeplanung im Ausschuss erklärte Frau Broßat-Warschun, dass in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses, die Punkte behandelt würden, die in Form von Drucksachen auf der Tagesordnung ständen bzw. als Information unter dem Punkt „Bericht der Dezernentin“ gegeben würden. Allgemeine Themen - wie auch zur Jugendhilfeplanung - würden nicht ohne Vorlage oder konkrete Anträge behandelt werden. Es gebe ein festgelegtes Prozedere, dass dieser Ausschuss mit einer festen Tagesordnung und festen Tagesordnungspunkten seine Sitzung führe. Unter bestimmten Umständen und unter Einhaltung der Regularien könne die Tagesordnung von den Mitgliedern erweitert werden. Eine allgemeine Behandlung von Themen sei für dieses Gremium nicht vorgesehen.

Daraufhin schloss Ratsherr Hauptstein die Einwohnerfragestunde.



Tagesordnungspunkt 3

Genehmigung des Protokolls über die 39. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2016
Der Jugendhilfeausschuss genehmigte mit 7 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen das Protokoll über seine 39. Öffentliche Sitzung am 26.09.2016.



Tagesordnungspunkt 4

Ankommen - unterstützen - miteinander leben
Flüchtlingszuwanderung nach Hannover - Zwischenbilanz und Ausblick


Frau Broßat-Warschun stellte die Drucksache vor und berichtete anhand einer kurzen Präsentation speziell zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und zur Situation von Kindern und Jugendlichen. Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass gerade die enge und konstruktive Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern viele Maßnahmen erst möglich gemacht habe.

Ratsherr Klapproth bedankte sich für den Bericht und fragte, worin sich die Diskrepanz zwischen der Zahl von 430 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und den 270 Vormundschaften begründe, ob es Familien gebe, die die Vormundschaften für die Differenz übernommen hätten.

Herr Kunze antwortete, dass es eine große Anzahl von Netzwerkfamilien gebe und somit verwandtschaftliche Beziehungen für die Einrichtung von Vormundschaften genutzt werden würden. Die Kinder oder Jugendlichen würden in diesen Familien leben und meistens würden nach der Prüfung auch die Vormundschaften von diesen Personen übernommen werden. Es gebe weiterhin noch eine Anzahl nicht abgeschlossener Fälle, die bei den Vormundschaftsgerichten liegen, für die noch keine Vormundschaften bestellt wurden.

Herr Duckstein bedankte sich ebenfalls für den Bericht und dass auch zur Kinder- und Jugendarbeit berichtet wurde sowie auch über die mündliche Ergänzung in Bezug auf die freien Träger. Dieser Bericht sei eine Zwischenbilanz und er würde sich freuen, wenn in einem weiteren Bericht der Punkt „Integration durch Kinder- und Jugendarbeit“ aufgenommen würde. Alles das, was Kinder- und Jugendarbeit leisten könne, könne nicht nur unter Familienpolitik subsummiert werden, sondern dies sei ein eigenes Feld.

Herr Teuber fragte nach, ob schon die Entscheidung des Landes vorläge, dass die Regeln zu § 42 und 42 a, die mit abgesenkten Standards arbeiteten, verlängert würden oder nicht.

Frau Broßat-Warschun antwortete, dass auf der Ebene der kommunalen Spitzen aktuell hierüber diskutiert werde, aber ihrer Kenntnis nach noch keine offizielle Entscheidung für geänderte Regelungen vorlägen.

Ratsherr Hauptstein stellte daraufhin fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucks. Nr. 2088/2016 N1 mit 1 Anlage zur Kenntnis genommen habe.



Tagesordnungspunkt 5

Umsetzung Jugendberufsagentur Hannover

Frau Rzyski berichtete, dass mit dieser Drucksache der Kooperationsvertrag vorgelegt werde, der mit dem Jobcenter und der Arbeitsagentur geschlossen werden solle. Es gebe eine eigene Agentur, die sich nur um die Belange junger Menschen an der Schwelle zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Eintritt in das Arbeitsleben kümmern werde. Im Rahmen der Drucksache und des Kooperationsvertrages werde dargelegt, wer mit wem wie zusammenarbeiten solle und wer welche Kompetenzen behalten werde. Man verpflichte sich erstmalig freiwillig und rechtsübergreifend im Sinne der jungen Menschen zur Zusammenarbeit und koordiniere diese, ohne dass in diesem Sinne – ausgenommen von Mietzahlungen - zusätzliche Mittel ins System gegeben würden. Es sei keine Frage von Ressourcen, sondern eine Frage der Koordinierung und Abstimmung untereinander.

Herr Teuber gab seiner Freude Ausdruck, dass die Jugendberufsagentur in Hannover gerade geplant werde. Im Namen der AGW möchte er anbieten, dass man gern als Partner wie in Garbsen dort mitwirken würde. Er merkte an, dass wenn man Hilfe aus einer Hand für die Jugendlichen anbiete, dann sollten zukünftig auch die wirtschaftlichen Leistungen überprüft werden und diese auch von der Jugendberufsagentur kämen. Vielleicht könne dies im Rahmen der Konzeptentwicklung überdacht werden, um nicht wieder in verschiedene Ämter verweisen zu müssen.

Frau Rzyski antwortete, dass im Rahmen des Kooperationsvertrages dargelegt werde, dass auch mit anderen nicht originären Bereichen eine Abstimmung hergestellt werde. Dies würde auch für Fragen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gelten, sofern sie junge Menschen beim Übergang von Schule und Beruf erreiche. Es sollten nicht generell alle Einheiten, die unterschiedliche abweichende Aufgaben haben, in einem Bereich gebündelt werden, was die Koordinationsmöglichkeiten deutlich erschweren könne. Es wäre ein klassischer Fall einer Abstimmung hinter den Kulissen im Sinne des Jugendlichen und man versuche damit zu vermeiden, dass junge Menschen zwischen diesen verschiedenen Rechtskreisen verloren gehen könnten. Man greife auf die Erfahrungen bereits erfolgreich arbeitender Jugendberufsagenturen zurück, tue jedoch gut daran bezogen auf die Ausgangssituation mit den vielen Partnern, die auf dem Feld der Berufsorientierung und des Überganges in den Beruf in Hannover tätig sind, etwas zu entwickeln, das speziell für die Stadt und die Art miteinander zu arbeiten wichtig sei auch mit Blick darauf, welche Partner bereits vor Ort seien. Eine Information und eine Einladung zur offiziellen Eröffnung im Januar oder Februar werde den Mitgliedern rechtzeitig zugehen.

Ratsherr Klapproth äußerte zur Vereinbarung im Rahmen der Erfolgskontrolle und Qualitätssicherung die Bitte, dass die Verwaltung nach einiger Zeit hierzu einen kurzen Nachhaltigkeitsbericht im Jugendhilfeausschuss darstellen möge.

Der Jugendhilfeausschuss gab die folgende einstimmige Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird ermächtigt,

a. Die als Anlage 1 beigefügte Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Einrichtung einer Jugendberufsagentur in der LHH, mit den Partnern Agentur für Arbeit und Jobcenter Region Hannover, zu schließen. Diese regelt die Form der Zusammenarbeit in der zukünftigen Jugendberufsagentur.

b. Die als Anlage 2 beigefügte Kostenvereinbarung abzuschließen.

In den Sozialausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und


Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
(Drucks. Nr. 2146/2016 mit 2 Anlagen)



Tagesordnungspunkt 6

Kostenbeteiligung Dritter an Infrastrukturkosten für Kindertagesstätten (Krippen- und Kindergartenplätze) im Rahmen städtebaulicher Verträge
- Infrastrukturkostenkonzept –


Ratsherr Pohl äußerte, dass die CDU-Fraktion dieser Drucksache nicht zustimmen werde, nicht, weil sie nicht der Meinung seien, dass ausreichend Kinderbetreuungsplätze in der Stadt geschaffen werde müssten, sondern weil das Bauen in Hannover ohnehin teuer genug sei und seine Fraktion nicht auch noch kleinste Bauvorhaben mit zusätzlichen Kosten belasten wolle.

Auf eine Bitte von Herrn Teuber gab Frau Klinke eine kurze Einführung in das Thema.

Ratsherr Förste möchte der CDU-Fraktion entgegenhalten, dass es rechtlich festgestellt worden sei, aber dass es nicht Recht, sondern auch billig sei, dies im Rat zu machen. Es gebe eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, wozu auch die Kinderfreundlichkeit gehöre und alle würden wissen, wie schwierig es für Familien mit Kindern sei, was zu finden. Es gebe am Wohnungsbau genügend zu verdienen, wenn man eine Kita mitbaue und die Unternehmer, die die entsprechende Infrastruktur mitbauten, fänden besser Mieter, da diese die Infrastruktur suchen und benötigen würden.

Auch Ratsherr Gast möchte der CDU-Fraktion entgegnen, dass er es für sinnvoll erachte, dass man mit Kostenbeteiligung für Investoren arbeite und mit dieser Drucksache ein transparentes Verfahren für alle Investoren bestehen werde, weshalb seine Fraktion dieser Drucksache zustimmen werde.

Herr Duckstein berichtete von einer Situation, dass ein freier Träger als Grundstückseigentümer einen Kinder- und Jugendtreff an einer Straße unterhalten habe, die modernisiert wurde. Dieser Träger wäre an der Umlage der Kosten für die Verbesserung der Straßensituation beteiligt worden. Herr Duckstein fragte, worin sich dies von dem unterscheide, was Frau Klinke beschrieben habe. Müsse der freie gemeinnützige Träger als Eigentümer, dass er dort eine Kindertagesstätte errichte, an den Kosten beteiligt werden?

Frau Klinke erwiderte, dass es bei dem vorliegenden Konzept ausschließlich um neugeschaffenen Wohnungsbau gehe, bei dem ein Bedarf an Kita-/Krippenplätzen entstünde. Wenn ein Bebauungsplan erstellt werde, in dem z.B. festgeschrieben werde, dass dort Altenwohnen stattfände, löse dies keinen Bedarf aus. Es gehe ausschließlich um Wohnen und darum, dass ein Bedarf ausgelöst werde. Wenn dieser Bedarf im Stadtbezirk gedeckt werden könne, weil freie Plätze vorhanden seien, dann müsse ein Investor/der Begünstigte nicht bezahlen. Wenn der Bedarf darüber läge und es im Stadtbezirk nicht aufgefangen werden könne, müsse dafür ein Angebot geschaffen oder Folgekosten vom Investor geleistet werden. Da die meisten Bauvorhaben gering seien und ein Fehlbedarf entstünde, würden die Gelder gebündelt und dann dafür eine ganze Gruppe zeitnah neu angebaut werden.

Frau Rzyski ergänzte, dass es sich mit Blick auf die Straßenausbaukosten/Straßenerneuerungskosten um eine andere Grundlage handele, als hier zur Beschlussfassung vorliege.

Der Jugendhilfeausschuss gab mit 12 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:
dass
1. bei Schaffung oder Änderung von Planungsrecht für eine Wohnbebauung, die Planungsbegünstigten im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten regelmäßig über städtebauliche Verträge einschließlich Durchführungsverträgen an den Infrastrukturkosten für Kindertagesstätten (Krippen- und Kindergartenplätze) zu beteiligen sind
und dabei
2. das als Anlage beigefügte Konzept zur Beteiligung Dritter an den Infrastrukturkosten für Kindertagesstätten (Krippen- und Kindergartenplätze) zunächst für die Dauer des Wohnkonzeptes 2025 (Drucksache Nr. 0840/2013) verbindliche Handlungsgrundlage für die Umsetzung der Ziffer 1 ist.
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
(Drucks. Nr. 1928/2016 mit 2 Anlagen)





Tagesordnungspunkt 7

3. Quartalsbericht 2016 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
Auf eine Bitte von Ratsherrn Gast gab Herr Cordes eine kurze Einführung in den 3. Quartalsbericht des Fachbereiches Jugend und Familie.

Ratsherr Gast stellte fest, dass es bei den Zielen des wesentlichen Produktes Kindertagesbetreuung große Abweichungen zum Plan gebe und fragte nach, ob die Zahlen für dieses Jahr noch erreicht würden.
Frau Klinschpahn-Beil erklärte, dass man versuche, die geplanten Betreuungsplätze im Krippenbereich zu realisieren. Zum nächsten Ausschuss würde der zweite Halbjahresbericht mit den weiteren geschaffenen Plätzen vorgelegt werden.

Ratsherr Hauptstein stellte daraufhin fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucks. Nr. 2321/2016 mit 1 Anlage zur Kenntnis genommen habe.



Tagesordnungspunkt 8

GUGS – GRIFFBEREIT UNTERWEGS

Ratsherr Pohl merkte an, dass in der Drucksache zur Finanzierung aufgeführt sei, dass das Projekt durch eine Privatspende in Höhe von 146.000 € ermöglicht wurde. 99.000 € sollen damit durch das bisherige Projekt abgeflossen sein. Dies würde bedeuten, dass dieses Projekt ein halbes Jahr weitergeführt werden könne, danach wären die Spendenmittel aufgebraucht. Das Projekt würde als sehr sinnvoll und nachhaltig beschrieben.
Auf die Frage des Ratsherrn Pohl, was die Verwaltung nach Verbrauch der Spendenmittel zu tun gedenke und ob es aus Eigenmitteln weitergefördert werde, informierte Frau Rzyski, dass insgesamt eine Spende in Höhe von 246.000 € eingegangen und davon knapp 100.000 € an den Fachbereich Jugend und Familie gegangen seien. Frau Rzyski wies darauf hin, dass hiermit das Projekt durchgeführt werde, um kleinen Kindern, die jetzt noch in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht seien, ein Angebot zu machen, bevor sie in die Kita kommen. Man wolle ein Jahr lang beobachten, wie sich die Situation in den Gemeinschaftsunterkünften entwickele. Es stehe nicht die Idee dahinter, dass die Kinder auf Dauer nicht in eine Kita gehen sollen, sondern sei ein Angebot, um die Kinder nicht ohne Angebot und Ansprache zu lassen. Ob dieses Projekt in eine Dauerförderung überführt werden müsse oder solle, kann zurzeit nicht abgesehen werden. Das Ziel sei, die Kinder in einer Kita unterzubringen; man gehe nicht von einem Dauerprogramm aus. Wenn sich in einem halben bzw. dreiviertel Jahr abzeichnen solle, dass sich die Situation der Zuwanderung ändere oder es einen längeren Verbleib in den Gemeinschaftseinrichtungen gebe, dann könne es einen Grund geben, dieses Angebot weiter zu fördern. Aus der Spende sei kein Geld über und man schaue dann, ob eventuell nachgesteuert werden müsse.

Ratsherr Hauptstein stellte daraufhin fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucks. Nr. 2325/2016 zur Kenntnis genommen habe.





Tagesordnungspunkt 9

Integrative Betreuung in einer Krippengruppe in der städtischen Kindertagesstätte Herrenhäuser Kirchweg 14

Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung,
· in der städtischen Kindertagesstätte Herrenhäuser Kirchweg 14, 30167 Hannover-Nordstadt, eine Krippengruppe mit Einzelintegration (14 Kinder, Ganztagsbetreuung) in eine integrative Krippengruppe (derzeit 12 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren
und

· die Einrichtung ab dem 01.12.2016, frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, nach der Förderrichtlinie für städtische Kindertagesstätten in Verbindung mit der Drucksache Nummer 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu fördern.
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Verwaltungsausschuss
(Drucks. Nr. 2022/2016)



Tagesordnungspunkt 10

Einrichtung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Kleine Königskinder III", in der Hartenbrakenstraße 31 in 30659 Hannover-Bothfeld

Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung,
· die Kindertagesstätte "Kleine Königskinder III" in der Hartenbrakenstraße 31, 30659 Hannover-Bothfeld, in Trägerschaft der "Kindertagesstätten Kleine Königskinder gGmbH", mit zwei Krippengruppen (je 12 Kinder, Ganztagsbetreuung) einzurichten
und







· dem Träger ab dem 01.12.2016, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Verwaltungsausschuss
(Drucks. Nr. 2047/2016)



Tagesordnungspunkt 11

Einrichtung einer Kindergartengruppe auf dem Stadtteilbauernhof

Auf eine Frage von Ratsherr Pohl, wie die Baumaßnahme finanziert würde, aus welchem Topf dies käme und ob dies bereits veranschlagt sei, antwortete Frau Klinschpahn-Beil, dass die Baumaßnahme vom Verein selbst gestemmt werde und die laufende Finanzierung im vorliegenden Verwaltungsentwurf 2017/20198 etatisiert sei.
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung,
· die Kindertagesstätte "Die Eselfreunde, naturnaher Kinderladen" auf dem Geländes des Stadtteilbauernhofes, Rumpelstilzchenweg 5 in 30179 Hannover-Sahlkamp, in Trägerschaft des Vereins "SPATS e. V." eine Kindergartengruppe mit 15 Kindern (Halbtagsbetreuung mit Essen) einzurichten,
und

· dem Träger ab dem 01.11.2016, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis eine laufende Zuwendung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Verwaltungsausschuss
(Drucks. Nr. 2048/2016)








Tagesordnungspunkt 12

Deutsch-Japanischer Freundschaftskreis Hannover-Hiroshima- Yukokai e.V.“ – Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Ratsherr Pohl merkte an, dass es üblich sei, dass solche Anerkennungsdrucksachen in die Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung geleitet würden, um dort beraten zu werden. Er fragte nach, warum von diesem Verfahren abgewichen werde, da er aus der Drucksache nicht die besondere Dringlichkeit erkennen würde. Ansonsten hätte seine Fraktion nichts dagegen und kenne den Träger seit vielen Jahren.

Frau Broßat-Warschun bestätigte, dass der Träger bekannt sowie bereits langjährig im Themenfeld tätig sei. Sie berichtete, dass in den letzten Wochen, ebenso wie im Januar keine Sitzung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung stattgefunden habe bzw. stattfinden werde, so dass auch im Interesse des Trägers, die Anerkennung im Jugendhilfeausschuss auf dem Weg gebracht werde.

Ratsherr Hauptstein fragte zur Kommission nach, ob diese ständig sei oder ob darüber beschlossen werden müsse, dass diese eingerichtet werde. Frau Broßat-Warschun erklärte, dass die Kommission vom Jugendhilfeausschuss eingesetzt werde, von daher müsse dieser Ausschuss beschließen, dass es eine Kommission weiterhin geben solle. Terminvorschläge hierzu wurden in der Terminübersicht für das Jahr 2017 unterbreitet.

Auf die Nachfrage von Herr Teuber, ob lediglich die Mitglieder berufen würden oder die Kommission neu beschlossen werden müsse, da diese automatisch durch die Neuwahl abgeschafft wurde, wies Frau Broßat-Warschun noch einmal darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss den Beschluss des Einsetzens der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung neu fassen müsse und dass danach ein entsprechendes Entsendungsverfahren aus den unterschiedlichen Organisationen eingeleitet würde. Die Verwaltung werde zur nächsten Sitzung eine entsprechende Drucksache vorlegen.

Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung,
den Verein „Deutsch-Japanischer Freundschaftskreis Hannover-Hiroshima-Yukokai e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Der Verein hat seinen Sitz in der Herrenhäuser Straße 54 b, 30419 Hannover.
In den Verwaltungsausschuss
(Drucks. Nr. 2277/2016 mit 4 Anlagen)



Tagesordnungspunkt 13

Bericht der Dezernentin

Frau Rzyski machte auf eine in Planung stehende Veranstaltung für den Jugendhilfeausschuss für Freitag, den 17.02.2017 im Zeitraum 13.00 – ca. 18.00 Uhr aufmerksam. Alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses würden zu einer nicht öffentlichen Klausursitzung, die voraussichtlich in der Schwanenburg stattfinden werde, eingeladen. In diesem Rahmen habe man die Möglichkeit, einerseits die Arbeitsweise des Fachbereichs Jugend und Familie und die Arbeit im Ausschuss vorzustellen sowie den Mitgliedern so die Gelegenheit zu geben, die leitenden Mitarbeiter des Fachbereiches Jugend und Familie sowie auch die beratenden Mitglieder kennenzulernen und mehr über die Arbeit in der Jugendhilfe zu erfahren. Eine separate Einladung werde den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses demnächst zugeleitet werden.

Daraufhin schloss Ratsherr Hauptstein den öffentlichen Teil der Sitzung und stellte die Nichtöffentlichkeit her.



(Rzyski) (Fritz)
Stadträtin für das Protokoll