Sitzung Ratsversammlung am 03.11.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 27.10.2016)
Protokoll (erschienen am 20.01.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 07.12.2016

PROTOKOLL

1. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 3. November 2016,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning ( DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Beigeordneter Braune (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (DIE FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Dr. Wichardt (AfD)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann
Stadträtin Rzyski

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Oberbürgermeister

2. Eröffnung der Sitzung durch das an Lebensjahren älteste, anwesende, hierzu bereite Ratsmitglied, Herrn Gerhard Wruck

3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit

4. Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren durch den Oberbürgermeister

5. Feststellung der im Rat vertretenen Fraktionen

6. Wahl der Ratsvorsitzenden oder des Ratsvorsitzenden

7. Übernahme der Sitzungsleitung durch die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden

8. Feststellung der Tagesordnung

9. Beschluss über die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2094/2016 mit 2 Anlagen)

10. Bildung des Verwaltungsausschusses
(Drucks. Nr. 2247/2016 mit 1 Anlage)

11. Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Beschluss über die Reihenfolge

12. Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der / des Ratsvorsitzenden und Beschluss über die Vertretung der / des Ratsvorsitzenden

13. Bildung der Ausschüsse und anderer Gremien
(Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage)

14. Verteilung der Ausschussvorsitze


TOP 1.
Begrüßung durch den Oberbürgermeister
Oberbürgermeister Schostok führt aus, dass die BürgerInnen den anwesenden Ratsmitgliedern bei der Kommunalwahl am 11. September 2016 mit ihrem Veto das Vertrauen ausgesprochen hätten, damit diese in den kommenden fünf Jahren, bis Ende Oktober 2021, zum Wohle der Landeshauptstadt Hannover wirken könnten. Oberbürgermeister Schostok informierte darüber, dass aktuell 541.081 BürgerInnen und sogar 555.058 EinwohnerInnen, inklusive derer mit Zweitwohnsitzstatus, in Hannover gemeldet seien. Der Wahlausschuss habe am 23. September 2016 das amtliche Ergebnis zur Wahl des Rates und zur Wahl der 13 Stadtbezirke festgestellt. Das so festgestellte Ergebnis sei am 7. Oktober 2016 bekannt gegeben worden. Oberbürgermeister Schostok stellte fest, dass in der gesetzlichen Frist keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen seien und dass somit die Wahlen der 13 Stadtbezirksräte und des Rates der Stadt gültig seien. Ein besonderer Beschluss des Rates sei nicht erforderlich. Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass man heute zusammengekommen sei um eine Konstituierung des Rates zu Beginn der 18. Wahlperiode der Räte seit 1946 vorzunehmen. Oberbürgermeister Schostok hieß die 26 neuen Mitglieder im Rat der Stadt herzlich willkommen und erläuterte, dass die 38 aus der voran gegangenen Wahlperiode Verbliebenen den neuen Ratsmitgliedern unterstützend zur Seite stehen sollten und begrüßte auch die wieder gewählten Ratsmitglieder herzlich. Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass sich zur neuen Wahlperiode sieben Fraktionen und eine Gruppe, welches die höchste Anzahl seit 1946 sei, im Rat der Landeshauptstadt Hannover gebildet haben. Die gemeinsame Zeit im Rat würde zeigen, welche Auswirkungen diese Zusammensetzung für die Landeshauptstadt haben werde. Man freue sich auf die Zusammenarbeit des Rates mit der Verwaltung und ziehe dabei die Stadtbezirksräte in diese positiven Erwartungen mit ein. Oberbürgermeister Schostok stellte fest, dass auf den Rat und die Verwaltung in den kommenden fünf Jahren sehr arbeitsreiche Zeiten zukommen würden. Das habe man in der vergangenen Ratsperiode feststellen müssen und dies sei nicht nur in der profanen, zahlenmäßigen Nennung der Drucksachen belegbar. Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass die Mitglieder des Rates als ehrenamtlich Tätige anzusehen seien, dass man der Bevölkerung allerdings das fast schon professionelle Engagement und den zeitaufwendigen Einsatz, vor dem Hintergrund angemessener Wertschätzung, näher bringen sollte. Oberbürgermeister Schostok brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass es dem Rat und der Verwaltung gemeinsam gelingen möge, die anstehenden Aufgaben zum Wohle der Stadt und ihrer EinwohnerInnen lösen zu können.

Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass er zur Konstituierung des Rates und zur Wahl des Ratsvorsitzenden / der Ratsvorsitzenden die Aufgabe habe, dass an Jahren älteste Ratsmitglied festzustellen, um diesem / dieser den Vorsitz der Ratsversammlung übergeben zu können. Oberbürgermeister Schostok stellte fest, dass Ratsherr Gerhard Wruck, geboren am 13. Juni 1942, das an Jahren älteste Ratsmitglied sei und fragte Ratsherrn Wruck, ob dieser bereit sei den Vorsitz der Ratsversammlung für die Punkte 2. bis 7. der Tagesordnung zu übernehmen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) bejahte die Frage.

TOP 2.
Eröffnung der Sitzung durch das an Lebensjahren älteste, anwesende, hierzu bereite Ratsmitglied, Herrn Gerhard Wruck
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Er verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass die Ratsperiode 2016 bis 2021 mit ihrem politisch-personellen Gefüge das Ergebnis einer demokratischen Wahl sei. Die hiesigen Besonderheiten bestünden darin, dass zum einen dem Rat so viele Gruppierungen angehörten wie niemals zuvor und dass zum anderen die traditionelle Hannoversche Mehrheitsfraktion SPD in den nächsten fünf Jahren keine absolute Mehrheit haben werde, auch nicht zusammen mit der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen. Das würde für die bisherige Majorität als auch für die bisherige und größtenteils zukünftige Opposition eine interessante Erfahrung werden. Dadurch werde vermutlich, oder sogar hoffentlich, die ursprüngliche Verfassungstheorie, wonach ein Stadtrat letztlich ein Kollegialorgan sein solle, verstärkt in den Blick der Akteure gerückt.
Ratsherr Wruck erwog, dass es für die bisherigen Mehrheitsparteien ein Dauertest in Hinblick auf deren vielzitierte Toleranz sein werde. Auch sie werden lernen müssen, auf andere Vorschläge einzugehen und diese zum Teil sogar zu übernehmen. Denn bislang sei es ein Leichtes gewesen die Toleranz hochleben zu lassen, wo man doch jederzeit die Gestaltungsgewalt besessen habe. Gemeint sei dabei, ob bewusst oder unbewusst, die Toleranz der anderen. Tatsächlich sei die Toleranz im Rat das täglich Brot der Opposition. Opposition bedeute unter anderen die Bereitschaft, sich den Beschlüssen anderer Menschen zu beugen. Die Opposition müsse stets das akzeptieren, was andere Kraft ihrer Mehrheit durchsetzen würden. Aus ethischer Sicht sei das eine permanente Schule der Toleranz. Ratsherr Wruck betonte, dass er diese Feststellung ohne Bedauern machen würde, da der beschriebene Mechanismus zum normalen Spiel der Kräfte in jedem demokratischen Gremium gehören würde. Ratsherr Wruck vermutete, dass man in Zukunft in unruhigen und unübersichtlichen Zeiten leben werde. Die Euro-Migrationskrise sei noch lange nicht erledigt. Die „Schönwetterdemokratie“ sei vorbei. Es werde mit einiger Wahrscheinlichkeit zu scharfen Verteilungskämpfen kommen. Auf diese zukünftig unruhigen Zeiten müsse auch der Rat der Stadt Hannover vorbereitet sein. Ratsherr Wruck unterstrich, dass dies ohne Panik, aber stets mit Bedacht der Möglichkeit, dass sehr Vieles was einem bisher lieb und vertraut gewesen sei, plötzlich kippen und nie wieder ins Lot kommen könnte. Prinzipiell müssten alle politischen Kräfte und Akteure damit rechnen, dass sie ihre Lieblingsvisionen womöglich irgendwann begraben könnten. Vorbereitet sein würde nicht heißen zu glauben, dass der Rat an den Weltläufen von Hannover aus etwas Wesentliches ändern könnte. Allerdings würde es heißen, dass man in Hannover in der Lage sein sollte, für die BürgerInnen möglichst das Beste zu tun, wenn die Möglichkeit dies erlaube. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass es das eigentliche politische Problem sei zu ergründen, was das richtige sei. Politik wolle gestalten und was diese tue, habe oftmals langfristige Folgen. Der beste Weg die Zukunft vorauszusagen, sei sie zu gestalten (Willy Brandt). Im Weiteren stellte Ratsherr Wruck philosophische Überlegungen zu richtigen und falschen Entscheidungen und deren Auswirkungen an. Ratsherr Wruck stellte fest, dass man zum sondieren richtiger Entscheidungen zum einen fachkundige Unterstützung benötigen würde. Zum zweiten gründlich abwägen sollte, um Ansatzweise sicher zu sein, dass man das Richtige tun würde. Zum dritten sollte man die Signale der BürgerInnen ernst nehmen, denn die einfachen Leute hätten oftmals mehr Gespür für das Richtige als die PolitikerInnen. Ratsherr Wruck stellte klar, dass der Treibstoff jeglicher Politik das Geld sei und dass der finanzielle Rahmen der Landeshauptstadt Hannover momentan, trotz hoher Schulden, zufriedenstellend sei. In jeder Volkswirtschaft sei eine solide, harte Währung ein hohes Gut. Wenn allerdings die nach wie vor latente Euro- und Bankenkrise sich manifestieren würde, dann würde man merken, dass die Politik ohne Geld hilflos dastehen würde. Dann werde scharf getrennt werden müssen zwischen absoluten Notwendigkeiten und vernachlässigbarem Luxus. Ratsherr Wruck erörterte, dass zu einer Demokratie die Gleichheit vor dem Gesetz gehören würde. Das würde bedeuten, dass jeder errungene Sitz ein Mandat mit Rechten und Pflichten sei. Ratsherr Wruck unterstrich, dass es zu diesem demokratischen Grundprinzip nicht passen würde, dass einzelne Fraktionen und Gruppen im Rat, aufgrund von Absprachen, ausgegrenzt würden, weil man sich möglicherweise mit einer höheren Moral ausgestattet glaube. Ratsherr Wruck hob hervor, dass Menschen verschieden seien und unterschiedliche Ansichten hätten. Das müsste auszuhalten sein, weil davon im Übrigen zu einem ganz wesentlichen Teil das Grundgesetz handeln würde. Zum Abschluss wünschte sich Ratsherr Wruck in aller Bescheidenheit, dass im neuen Rat, beim demokratischen Diskurs, neben kollegialem Respekt das urbritische Prinzip der Fairness walten möge. Die politischen Differenzen dürften den zivilisierten, persönlichen Umgang nicht vergiften.

TOP 3.
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erörterte, dass über die neue Geschäftsordnung des Rates erst unter dem Tagesordnungspunkt 9. abgestimmt werde und dass bis dahin die Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes maßgeblich wären, dass die alte Geschäftsordnung dabei als Orientierungshilfe diene und dass nach einem Beschluss des Rates danach verfahren werden könnte.

Einstimmig beschloss der Rat, dass bis zur Beschlussfassung der neuen Geschäftsordnung die „alte“ Geschäftsordnung des Rates maßgeblich sein soll.

TOP 4.
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren durch den Oberbürgermeister
Oberbürgermeister Schostok führte aus, dass er nach § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz die Aufgabe habe, die Ratsfrauen und Ratsherren förmlich zu verpflichten, wonach diese ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten hätten. Außerdem habe er alle Damen und Herren auf die Ihnen nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 40 bis 42 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten besonders hinzuweisen (§ 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG). Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass es sich hierbei um die Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und zum Vertretungsverbot handeln würde. Hierzu sei allen Ratsmitgliedern ein Vordruck zugesandt worden, der den Wortlaut der Bestimmungen enthalte und dabei auf die Geheimhaltungspflichten, das Vertretungsverbot und den Datenschutz eingehe.
Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass ein großer Teil der heute anwesenden Damen und Herren des Rates (38 Ratsfrauen und Ratsherren) bereits in der Vergangenheit nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung verpflichtet worden seien. Es sei deshalb zweckmäßig, wenn die wieder gewählten Damen und Herren die Ihnen zugesandten Verpflichtungserklärungen mit den gleichlautenden Paragraphen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes unterzeichnen und diese im Verlauf der Sitzung an die VerwaltungsmitarbeiterInnen am Protokollführertisch zurückgeben würden, soweit der Vordruck nicht schon abgegeben worden sei. Damit würden die Damen und Herren erneut ihre Verpflichtung bekräftigen, so dass diese für die neue Wahlperiode weiter wirksam wäre.

Oberbürgermeister Schostok bat die folgenden 26 Damen und Herren, die neu in den Rat gewählt worden seien und nicht in der vergangenen Wahlperiode dem Rat angehörten, sich zu Ihm zu begeben, und durch Handschlag zu bekräftigen, dass Sie bereit seien, Ihre Aufgaben als Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Hannover nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten:

Ratsherr Joachim Albrecht (CDU),
Ratsherr Angelo Alter (SPD),
Ratsherr Andreas Bingemer (FDP),
Ratsherr Arne Borstelmann (CDU),
Ratsherr Tobias Braune (AfD),
Ratsfrau Dr. Maxi Ines Carl (SPD),
Ratsherr Patrick Döring (FDP),
Ratsfrau Brigitte Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Christopher Finck (SPD),
Ratsherr Dr. Daniel Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Norbert Gast (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Sören Hauptstein (AfD),
Ratsherr Roland Herrmann (AfD),
Ratsherr Reinhard Hirche (AfD),
Ratsfrau Hülya Iri (SPD),
Ratsherr Frank Jacobs (AfD),
Ratsherr Julian Klippert (Die FRAKTION),
Ratsherr Philipp Kreisz, (SPD),
Ratsherr Dirk Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Andreas Markurth (SPD),
Ratsherr Sebastian Marski (CDU),
Ratsherr Dr. Christoph Wichardt (AfD),
Ratsherr Michael Wiechert (CDU),
Ratsherr Bruno Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Veli Yildirim (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
und Ratsherr Andre Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN)

TOP 5.
Feststellung der im Rat vertretenen Fraktionen
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass schriftlich mitgeteilt worden sei, dass sich im Rat der Stadt Hannover sieben Fraktionen – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, FDP, die FRAKTION und DIE HANNOVERANER sowie die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN gebildet hätten.
Ratsherr Wruck informierte über die Fraktionsstärke, über die Frationsvorsitze und die StellvertreterInnen.
Die Fraktion der SPD sei mit 20 Mitgliedern im Rat vertreten, die Fraktionsvorsitzende sei Ratsfrau Christine Kastning und ihre StellvertreterInnen seien Ratsfrau Belgin Zaman sowie die Ratsherren Lars Kelich und Dr. Jens Menge.
Die Fraktion der CDU sei mit 16 Mitgliedern im Rat vertreten, der Fraktionsvorsitzende sei Ratsherr Jens Seidel und seine StellvertreterInnen seien Ratsfrau Kerstin Seitz und Ratsherr Jens Michael Emmelmann.
Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen sei mit 10 Mitgliedern im Rat vertreten, die Fraktionsvorsitzende sei Ratsfrau Dr. Freya Markowis, ihre StellvertreterInnen seien Ratsfrau Silvia Klingenburg-Pülm und Ratsherr Norbert Gast.
Die Fraktion der AfD sei mit 6 Mitgliedern im Rat vertreten, der Fraktionsvorsitzende sei Ratsherr Dr. Christoph Wichhardt, der Stellvertreter sei Ratsherr Sören Hauptstein.
Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sei mit 5 Mitgliedern im Rat vertreten, der Fraktionsvorsitzende sei Ratsherr Dirk Machentanz und die StellvertreterInnen seien Ratsfrau Brigitte Falke sowie Ratsherr Bruno Adam Wolf.
Die Fraktion der FDP sei mit 3 Mitgliedern im Rat vertreten, der Fraktionsvorsitzende sei Ratsherr Wilfried Engelke und der Stellvertreter sei Ratsherr Andreas Bingemer.
Die Fraktion Die FRAKTION sei mit 2 Mitgliedern im Rat vertreten, der Fraktionsvorsitzende sei Ratsherr Julian Klippert und der Stellvertreter sei Ratsherr Oliver Förste.
Die Fraktion DIE HANNOVERANER sei mit 2 Mitgliedern im Rat vertreten, der Fraktionsvorsitzende sei Ratsherr Gerhard Wruck und der Stellvertreter sei Ratsherr Jens Böning.

TOP 6.
Wahl der Ratsvorsitzenden oder des Ratsvorsitzenden
Ratsherr Wruck führte aus, dass nach § 61 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Rat nach der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Mitgliedes des Rates aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode zu wählen habe.
Ratsherr Wruck machte deutlich, dass jedes Mitglied des Rates, also eventuell auch der Oberbürgermeister (§ 56 NKomVG) vorschlagsberechtigt für die Wahl sei. Das Mitwirkungsverbot finde bei der Wahl keine Anwendung (§ 41 Abs. 3 NKomVG).

Ratsfrau Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD Ratsherrn Thomas Hermann vorschlage.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) wies darauf hin, dass nach § 67 NKomVG schriftlich gewählt werde. Wenn nur ein Wahlvorschlag gemacht sei und niemand widerspreche, werde durch Zuruf (Handaufheben) gewählt. Auf Verlangen eines Mitglieds des Rates (einer Ratsfrau, eines Ratsherrn oder des Oberbürgermeisters) sei geheim zu wählen.

Es wurde weder schriftliche noch geheime Wahl beantragt.

Gegen 2 Stimmen und bei 2 Enthaltungen wählte der Rat Ratsherrn Thomas Hermann zum Ratsvorsitzenden.

Ratsherr Hermann (SPD) nahm die Wahl an.

TOP 7.
Übernahme der Sitzungsleitung durch die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bedankte sich für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen und gratulierte allen Kolleginnen und Kollegen zur Wahl in den Rat der Landeshauptstadt Hannover.
Hinsichtlich einer guten Zusammenarbeit im Rat gab Ratsvorsitzender Hermann den Ratsmitgliedern zwei Leitsätze mit auf den Weg. Erstens sollten die Mitglieder des Rates würde- und respektvoll miteinander umgehen und diesen Respekt auch den 541.081 Einwohnerinnen und Einwohnern gleichermaßen entgegenbringen. Im Übrigen werde dieser Respekt auch von der Bevölkerung den gewählten Mitgliedern des Rates gegenüber erwartet.
Es sei bekannt, dass das Rathaus mehr sei, als der Sitz von Rat und Verwaltung. Es sei Ort von Diskurs, Ort von Kultur und Ort von Veranstaltungen im Herzen der Stadt.
Das Rathaus sei ein offenes Haus und mit dieser Offenheit seien Jahrzehnte sehr gute Erfahrungen gemacht worden. In der Mitte des Ratssaales sei durch die Architekten Hannover aus vielen Bausteinen ganz bewusst als Mosaik zusammengesetzt worden. Jeder Baustein repräsentiere ein Stück der Stadt. Erst das Zusammenspiel dieser vielfältigen Bausteine mache Hannover aus. Die Stadt lebe von dieser Vielfalt, gerade auch in den Stadtteilen mit jeweils sehr eigenen Identitäten. Insbesondere sei dies die Vielfalt in der Wirtschaft, in der Kultur und in den Kulturen sowie die große Vielfalt in der Musik; nicht umsonst sei Hannover 2014 Unesco City of Music geworden. Die Stadt lebe von der Vielfalt im Sozialen, von der Vielfalt im Sport, in der Freizeitgestaltung, in der Naherholung und auch von der Vielfalt der Arten. Hannover sei Hauptstadt der Biodiversität und nicht zuletzt lebe die Stadt von der Vielfalt der Universität der Hochschulen von Wissenschaft und Forschung. Ratsvorsitzender Hermann erklärte, dass diese internationale Weltoffenheit und Toleranz sowie das soziale Miteinander die Stadt Hannover auch attraktiv für Zuwanderer mache. Diese Anziehungskraft lasse Hannover seit Jahren wachsen. Ratsvorsitzender Hermann forderte den Rat auf, auch zukünftig diese Vielfalt zu bewahren und zu stärken und dabei alle Bevölkerungsgruppen mitzunehmen, denn niemand dürfe wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung seiner Rasse, seiner Sprache seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand dürfe wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das sei in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes der Verfassung verankert, um die viele Menschen in der Welt Deutschland beneiden würden.
Die Mitglieder des Rates sollten die Herausforderungen, vor denen man nun gemeinsam stehe, die nächsten 5 Jahre wohlwollend und positiv aufnehmen. In diesem Sinne wünsche er (Sprecher) allen eine gute Zusammenarbeit für die nächsten fünf Jahre.


TOP 8.
Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Hermann wies darauf hin, dass zu Tagesordnungspunkt 10 die Drucksache 2247/2016 „Bildung des Verwaltungsausschusses“ auf die Tische gelegt worden sei. Eine weitere Tischvorlage sei die Drucksache 2248/2016 „Bildung der Ausschüsse und anderer Gremien“. Diese Drucksachen würden nach Tagesordnungspunkt 13 behandelt werden. Zu Tagesordnungspunkt 14 liege keine Drucksache vor. Hier würden die einzelnen Zugriffe nachgetragen.
Zum Sitzungsablauf erläuterte Ratsvorsitzender Hermann, dass nach den Wahlen der drei ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters, also Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unter Tagesordnungspunkt 11 und der Wahlen der beiden Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Ratsvorsitzenden unter Tagesordnungspunkt 12 eine kurze Sitzungspause eingelegt werde, bevor die umfangreiche Bildung der Ratsausschüsse, Kommissionen, Beiräte und anderer Gremien beraten werde. Die Sitzungspause solle mit dazu verwendet werden, auf der Treppe in der Rathaushalle ein gemeinsames Foto des neuen Rates machen zu lassen.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 9.
Beschluss über die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2094/2016 mit 2 Anlagen)

Ratsvorsitzender Hermann erläuterte, dass in Auslegung des § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sich der Rat in der konstituierenden Sitzung eine Geschäftsordnung geben müsse, da die Gültigkeit der alten Geschäftsordnung mit Ablauf der Wahlperiode am 31. Oktober des Jahres ende. In der heutigen Sitzung solle nun über die künftig geltende Geschäftsordnung beschlossen werden.

Der Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung am 20.10.2016 den Entwurf der Geschäftsordnung und die Änderung der Hauptsatzung befürwortet.

Der Beschluss müsse einstimmig erfolgen, weil in der Geschäftsordnung unter anderem bei der Besetzung der Fachausschüsse abweichend von Hare/Niemeyer beratende Mitglieder direkt vom Seniorenbeirat entsandt werden und in den Sportausschuss direkt eine Vertreterin des Stadtsportbundes entsandt werde.

Antrag,
die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen,

Der Rat beschloss einstimmig die Geschäftsordnung und die Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu Drucks. Nr. 2094/2016. Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.

TOP 10.
Bildung des Verwaltungsausschusses
(Drucks. Nr. 2247/2016 mit 1 Anlage)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass der Verwaltungsausschuss in der konstituierenden Ratsversammlung neu besetzt werden müsse. Nach § 74 Abs. 1 NKomVG bestehe der Verwaltungsausschuss aus dem Hauptverwaltungsbeamten als Vorsitzenden und 10 Beigeordneten sowie den Mitgliedern nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG (Grundmandatsinhaber). Nach § 74 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung und § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates gehören dem Verwaltungsausschuss auch die anderen Beamtinnen und Beamten auf Zeit mit beratender Stimme an.

Nach dem Verfahren Hare/Niemeyer entfallen auf die SPD-Fraktion 3 Sitze, auf die CDU-Fraktion 3 Sitze, auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze sowie auf die AfD-Fraktion, die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und die Fraktion ‚Die FRAKTION‘ je 1 Sitz.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder, die von derselben Fraktion benannt worden seien, vertreten sich nach §. 75 Abs. 1 NKomVG und § 23 Abs. 2 Geschäftsordnung des Rates untereinander. Nach § 75 Abs. 1 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG stelle der Rat die sich ergebende Sitzverteilung und Besetzung des Verwaltungsausschusses durch Beschluss fest.

Es fehle die Benennung des 2. Stellvertreters der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN. Ratsvorsitzender Hermann fragte, ob hier eine Nachbenennung erfolgen könne.

Ratsherr Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) benannte Ratsfrau Brigitte Falke als zweite Stellvertreterin.

Antrag,
den Verwaltungsausschuss nach § 75 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 6 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover und
§ 23 Geschäftsordnung (GO) des Rates der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage 1 neu zu besetzen.

Einstimmig stellte der Rat die Bildung des Verwaltungsausschuss gemäß §§ 74 und 75 NKomVG und § 23 Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2247/2016 mit 1 Anlage fest.

TOP 11.
Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Beschluss über die Reihenfolge
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte aus, dass gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen habe, die den Oberbürgermeister bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten sollten. Falls es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern eine Reihenfolge geben solle, würde diese vom Rat bestimmt. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter führten die Bezeichnung Bürgermeisterin oder Bürgermeister. Nach § 7 Abs. 1 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover und § 3 Geschäftsordnung des Rates habe der Oberbürgermeister drei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter.

Ratsvorsitzender Hermann schlug vor, dass - wie in der Vergangenheit - die Reihenfolge der Vertretung der Reihenfolge der Wahl im Rat entsprechen soll.

Der Rat beschloss einstimmig, dass die Reihenfolge der 3 ehrenamtlichen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Reihenfolge der Wahl im Rat entsprechen soll.

Beigeordnete Kastning (SPD) schlug als 1. ehrenamtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters Ratsvorsitzenden Thomas Hermann vor.

Es wurde weder schriftliche noch geheime Wahl beantragt.

Bei 5 Enthaltungen wählte der Rat Ratsvorsitzenden Thomas Hermann
zum 1. Bürgermeister der Landeshauptstadt Hannover.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) nahm die Wahl an.

Beigeordneter Seidel (CDU) schlug als 2. ehrenamtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters Beigeordneten Klaus-Dieter Scholz vor.

Es wurde weder schriftliche noch geheime Wahl beantragt.

Mit 3 Enthaltung wählte der Rat Beigeordneten Klaus-Dieter Scholz
zum 2. Bürgermeister der Landeshauptstadt Hannover.

Beigeordneter Klaus-Dieter Scholz (CDU) nahm die Wahl an.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) schlug als 3. ehrenamtliche Vertreterin des Oberbürgermeisters Beigeordnete Regine Kramarek vor.

Es wurde weder schriftliche noch geheime Wahl beantragt.
Mit 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen wählte der Rat Beigeordnete Regine Kramarek zur 3. Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Hannover.

Beigeordnete Regine Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) nahm die Wahl an.


TOP 12.
Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der / des Ratsvorsitzenden und Beschluss über die Vertretung der / des Ratsvorsitzenden
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) schlug Bürgermeisterin Regine Kramarek als 1. Stellvertreterin für den Ratsvorsitzenden Thomas Hermann vor.

Es wurde weder schriftliche noch geheime Wahl beantragt.
Bei 6 Enthaltungen wählte der Rat Bürgermeisterin Regine Kramarek
zur 1. Stellvertreterin des Ratsvorsitzenden Thomas Hermann.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) nahm die Wahl an.

Beigeordneter Seidel (CDU) schlug Bürgermeister Klaus Dieter Scholz als 2. Stellvertreter für den Ratsvorsitzenden Thomas Hermann vor.

Es wurde weder schriftliche noch geheime Wahl beantragt.
Bei 4 Enthaltungen wählte der Rat Bürgermeister Klaus Dieter Scholz
zum 2. Stellvertreter des Ratsvorsitzenden Thomas Hermann.

Bürgermeister Scholz (CDU) nahm die Wahl an.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) unterbrach die Ratsversammlung von 16:20 Uhr bis 16:40 Uhr zur Präsentation des neu gewählten Rates auf der Rathaustreppe für die wartenden Medien.



TOP 13.
Bildung der Ausschüsse und anderer Gremien
(Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. die nach § 71 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Rates (GO) zu bildenden Ausschüsse nach dem Verfahren Hare/Niemeyer neu zu bilden
(Anlage zu Drucks. Nr. 2248/2016, Seiten 3-13 ),

2. der Besetzung der nach besonderen Rechtsvorschriften (§ 73 NKomVG) in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Rates zu bildenden Ratsausschüsse nach dem Verfahren Hare/Niemeyer zuzustimmen (Verfahren Hare/Niemeyer beim Schul- und Bildungsausschuss, dem Jugendhilfeausschuss, den Betriebsausschüssen und Grundstücksverkehrsausschuss im Hinblick auf die Ratsfrauen und Ratsherren sowie beim Umlegungsausschuss in Abweichung von Hare/Niemeyer)
(Anlage zu Drucks. Nr. 2248/2016, Seiten 14 bis 24),

3. der Besetzung der in der Anlage, Seiten 25 bis 69, zu dieser Drucksache aufgeführten Gremien nach § 71 Abs. 6 NKomVG zuzustimmen (begrenzte Anwendung des Verfahrens Hare/Niemeyer)
(Anlage zu Drucks. Nr. 2248 /2016, Seiten 25-69).

Der Rat kann gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen.

TOP 13.1
freiwillig gebildete Ausschüsse (Seiten 1-13 der Drucks. Nr. 2248/2016)

Einstimmig stellte der Rat die Bildung der in Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage, Seiten 3 bis 13 aufgeführten freiwillig gebildeten Ausschüsse und der Vergabekommission fest. Die Feststellung erfolgte einschließlich der angesagten Nachbenennungen und ausschließlich der noch offenen namentlichen Benennungen.

Zur Besetzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation beschloss der Rat einstimmig, dass hier von der Vorgabe nach § 71 Abs. 7 NKomVG abgewichen wird, dass 2/3 der Ausschussmitglieder Ratsfrauen und Ratsherren sein sollen.
TOP 13.2.
Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften:
13.2.1 Schul- und Bildungsausschuss
(Seiten 14/15 der Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage)


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass sich für den gesetzlich vorgeschriebenen Schul- und Bildungsausschuss eine Aufteilung der 11 Ratsfrauen und Ratsherren auf die Ratsfraktionen im Verhältnis 3 SPD, 3 CDU, 2 Bündnis 90/Die Grünen und je 1 Sitz für die AfD-Fraktion, die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sowie die FDP-Fraktion ergäbe. Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfalle, seien berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in den Schul- und Bildungsausschuss zu entsenden. Nach dem Schulgesetz gehörten dem Schul- und Bildungsausschuss Vertreter der Lehrer, Vertreter der Eltern und Vertreter der Schüler an. Die zuletzt genannten Benennungen lägen nicht vollständig vor. Ein Mitspracherecht des Rates im Hinblick auf die Auswahl dieser Mitglieder nach den gesetzlichen Vorschriften sei nicht gegeben. Es sei darauf hinzuweisen, dass die Vertreter der Schülerinnen und Schüler nach den Vorschriften des Schulgesetzes lediglich für die Dauer der Hälfte der vollen Wahlperiode berufen würden. Die Besetzung des Schul- und Bildungsausschusses könne nicht abschließend festgestellt werden, da noch Benennungen für die Vertreter der Schülerinnen und Schüler fehlten, die erst Mitte November von den Schülervertretungen gewählt würden.

13.2.2 Jugendhilfeausschuss
(Seiten 19-21 der Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass neben den Ratsfrauen und Ratsherren auch noch die 6 auf Vorschlag der Jugendverbände und der freien Vereinigungen der Jugendhilfe zu bestellenden Mitglieder vom Rat bestimmt werden müssten. Diese 6 stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreter seien aufgrund der vorliegenden Vorschläge des Stadtjugendringes Hannover e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover e.V. zu bestellen. Die auf die Fraktionen entfallenden 9 Sitze verteilten sich auf die SPD mit 3 Sitzen,die CDU mit 2 Sitzen, Bündnis 90/Die Grünen, AfD-Fraktion, die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und die FDP-Fraktion mit je 1 Sitz.
Bei der Besetzung mit Ratsfrauen und Ratsherren stünde der Fraktion "Die FRAKTION" und der Fraktion DIE HANNOVERANER nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VIII und § 4 Abs. 3 AG KJHG je ein Grundmandat zu. Nach § 3 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Landeshauptstadt Hannover verträten sich die von den Fraktionen benannten Stellvertreter untereinander.
Einstimmig stellte der Rat die in der Anlage (Seiten 19-21) zu Drucks. Nr. 2248/2016 ausgewiesene Zusammensetzung und namentliche Stellvertretung der Mitglieder der freien Vereinigung der Jugendwohlfahrt und der Jugendverbände für den Jugendhilfeausschuss fest.

13.2.3 Betriebsausschuss für Städtische Häfen
(Seite 16 der Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage)


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte aus, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsausschüsse im Sinne des § 140 Abs. 2 NKomVG aus je 10 Ratsfrauen und Ratsherren im Verhältnis 3 SPD, 3 CDU, 2 Bündnis 90/Die Grünen und je 1 Mitglied der AfD-Fraktion und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN bestünden. Die übrigen Fraktionen hätten Anspruch auf ein Grundmandat. Dazu kämen noch je 5 Personalvertreter der Städtischen Häfen im Betriebsausschuss für Städtische Häfen und des Hannover Congress Centrum (HCC) im Betriebsausschuss HCC sowie im Betriebsausschuss für Stadtentwässerung 5 Personalvertreter der Stadtentwässerung nach §§ 33 und 38 der Geschäftsordnung des Rates. Die Personalvertreter für den Betriebsausschuss Städtische Häfen sowie Stadtentwässerung seien noch nicht gewählt worden und werden zu einem späteren Zeitpunkt benannt.

13.2.4 Betriebsausschuss für Hannover Congress Centrum
(Seite 17 der Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage)
Einstimmig stellte der Rat die Benennung des Betriebsausschusses für Hannover Congress Centrum nach dem Wortlaut des Antrages der Seite 17 aus Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage fest.

13.2.5 Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
(Seite 18 der Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage)
Die Personalvertreter für den Betriebsausschuss Stadtentwässerung sind noch nicht gewählt worden und werden zu einem späteren Zeitpunkt benannt.

13.2.6 Umlegungsausschuss
(Seiten 22/23 der Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage)


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass der eigentlichen Besetzung des Umlegungsausschusses mit Ratsfrauen und Ratsherren zunächst ein besonderer einstimmiger Beschluss der Ratsfrauen und der Ratsherren vorausgehen müsse, um ein von Hare / Niemeyer abweichendes Verfahren durchführen zu können, wenn die Mitgliedschaft im Umlegungsausschuss weiterhin an die Funktion der/des Vorsitzende/n des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten sowie des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und deren Stellvertreter gebunden seien solle. Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses und die Fachmitglieder seien unabhängig von der Wahlperiode bereits gewählt worden.
Der Rat beschloss einstimmig, dass dem Umlegungsausschusses der/die Ausschussvorsitzenden des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten und des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und deren Stellvertreter angehören
13.2.7 Grundstücksverkehrsausschuss
(Seiten 24 der Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte aus, dass dem Grundstücksverkehrsausschuss 2 vom Rat für die Dauer der Wahlperiode gewählte Personen angehörten, die aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung besonders geeignet seien, die volkswirtschaftliche Bedeutung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs zu beurteilen.

Des Weiteren gehören diesem Ausschuss 3 von der Landwirtschaftskammer-Versammlung auf 6 Jahre gewählte Mitglieder an.
Die vorläufige Besetzung sei aus der Drucks. Nr. 2248/2016 mit 1 Anlage zu ersehen.
Einstimmig beschloss der Rat nach § 71 Abs. 5 NKomVG über den Feststellungsbeschluss des Rates zur Besetzung der zuvor genannten Ausschüsse und der Vergabekommission mit den vorgenommenen Nachbesetzungen.

TOP 13.3.
Bildung der Kommissionen, Beiräte und anderen Gremien
(Seiten 25 bis 69 der Drucks. Nr. 2248/2016)


5.4. Widerspruchbeirat für Angelegenheiten des überörtlichen Sozialhilfeträgers
(ehemals Beirat bei der Fürsorgestelle)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass der Beirat aus 7 Personen bestehe. Nach dem Verfahren Hare / Niemeyer entfielen auf die SPD 2, CDU 2 und Bündnis 90/Die
Grünen, AfD und die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN je 1 Sitz.

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.

5.10 Eilenriedebeirat

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bemerkte, dass hier einstimmig von allen anwesenden Ratsmitgliedern die Besetzung beschlossen werden müsse, da eine Abweichung von Hare/Niemeyer vorläge.
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung des Eilenriedebeirates nach dem Wortlaut auf Seite 26 der Anlage aus Drucks. Nr. 2248/2016.

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.


5.12 Beirat Volkshochschule

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.

5.13 a) Beirat für das Schützenwesen

Der Beirat für das Schützenwesen ist vollständig benannt.


5.13 b) Verwaltungsrat der Schützenstiftung

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.


5.13 c) Schützenstiftung der Landeshauptstadt Hannover, Schützenrat

Der Schützenrat ist vollständig benannt.


5.19 Filmbeirat

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.


5.20.6 Kommission Sanierung Limmer

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.


5.20.7 Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.



5.20.8 Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.


5.20.9 Kommission Sanierung Stöcken

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.


6. Nichtstädtische Gremien

6.1 Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte aus, dass der Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover im Regelfall aus dem Hauptverwaltungsbeamten der Landeshauptstadt Hannover und dem Regionspräsidenten als Vorsitzende im Wechsel und 10 „weitere“ von der Region zu wählenden Mitgliedern, die wirtschaftliche Erfahrungen und Sachkunde besitzen müssen, bestünde. Nicht mehr als die Hälfte einschließlich des Vorsitzenden dürften der Trägerversammlung (Regionsversammlung) angehören. 6 Mitglieder seien Vertreter der Bediensteten im Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover. Für die Hälfte der 10 „weiteren“ Mitglieder könne der Rat der Landeshauptstadt Hannover einen Wahlvorschlag machen
(§ 33 a Abs. 5 Niedersächsisches Sparkassengesetz).

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlugen Frau Maaret Westphely für die Besetzung vor, die SPD-Fraktion reicht Benennungen nach.
Einstimmig stellte der Rat den Wahlvorschlag der Landeshauptstadt Hannover zur Besetzung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Hannover nach dem Wortlaut auf Seite 39 der Anlage zu Drucks. Nr. 2248/2016 fest.

6.2 Aufsichtsrat der Union Boden GmbH

Die Besetzung des Aufsichtsrates der Union Boden GmbH ist vollständig.


6.3 Aufsichtsrat der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)

Die Besetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) ist vollständig.


6.4.1.1 Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover AG

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass die Besetzung der städtischen Vertreterinnen/Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover AG über die Gesellschafterversammlung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) erfolgen) müsse.

Die Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Hannover AG ist vollständig.


6.4.1.2 Beirat der Stadtwerke Hannover AG

Die Besetzung des Beirates der Stadtwerke Hannover AG ist vollständig.


6.5 Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG)

Die Besetzung des Aufsichtsrates der VVG ist vollständig.


6.6 Aufsichtsrat der Hannoverschen Verkehrsbetriebe (üstra) AG
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass der Aufsichtsrat der Hann. Verkehrsbetriebe (üstra) AG von der Region Hannover bestimmt werde, nach der geübten Praxis übernehme die Regionsversammlung einen Mandatsvorschlag des Rates der Landeshauptstadt Hannover.

Die Benennungen durch die SPD-Fraktion werden nachgereicht.
6.8 Aufsichtsrat der Deutschen Messe AG
Die Besetzung des Aufsichtsrates der Deutschen Messe AG ist vollständig.


6.8.1. Beirat der Deutschen Messe AG

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass ein Losentscheid zwischen der AfD-Fraktion und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN erforderlich sei.
Das Los fiel auf die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN. Diese benannten Ratsfrau Falke.

Außerdem erklärte Ratsvorsitzender Hermann, dass ein einstimmiger Beschluss erforderlich sei, da die Besetzung von Hare / Niemeyer abweiche
Einstimmig beschloss der Rat die Benennung des Beirates der Deutschen Messe AG nach der Seite 46 der Anlage zur Drucks. Nr. 2248/2016.


6.9 Aufsichtsrat der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Die Besetzung des Aufsichtsrates der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH ist vollständig.


6.17 Verwaltungsrat der Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Die Besetzung des Verwaltungsrates der Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH ist vollständig.


6.31 Beirat bei der Justizvollzugsanstalt

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) meinte, dass die Besetzung nur nachrichtlich zu beachten sei, da der Beirat mit Wirkung ab dem 01.01.2017 neu zu besetzen sei.


6.34.1 Verwaltungsrat des Senior-Bödecker-Stifts,

Nur nachrichtlich.

6.34.2 Vorstand des Stifts zum Heiligen Geist

Beigeordnete Kastning (SPD) benannte Ratsherrn Dr. Jens Menge.
Damit ist die Besetzung vollständig.


6.34.3 Stiftungsvorstand des St. Nikolai Stifts

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.


6.34.4 Vorstand der Gustav Brandt'schen Stiftung
Die Besetzung des Vorstandes der Gustav Brandt'schen Stiftung ist vollständig.


6.34.7 Vorstand der ev.-luth. Senior-Grotefend Stiftung
Fehlende Benennungen werden nachgereicht.


6.34.8 Kuratorium der Alterswohnungsstiftung Sparkasse Hannover

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) ergänzte, dass das Kuratorium aus 5 Mitgliedern bestehe und dass davon 2 vom Rat zu benennen seien.

Hinweis: Die Stiftung wurde zwischenzeitlich aufgelöst und daher erfolgt keine Besetzung mehr.

6.34.9 Kuratorium der Franz-Kühnemann-Stiftung,

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass die Besetzung nur nachrichtlich zu beachten sei, da die Amtszeit erst im März 2019 ende.

6.35 Kuratorium der Aegidienkirche
Beigeordnete Kastning (SPD) benannte Bürgermeister Thomas Hermann. Damit ist die Besetzung des Kuratoriums der Aegidienkirche vollständig.


6.45 Kuratorium der Hannoverschen Kinderheilanstalt

Nur nachrichtlich.

6.47 Sachgebiet Jugend-Ferien-Service, hier: Beirat
Beigeornete Kastning (SPD) benannte Ratsherrn Christopher Finck und Ratsfrau Kerstin Klebe-Politze.
Damit ist die Besetzung des Beirats Jugend-Ferien-Service vollständig.

6.51.1 und 6.51.2
Erster Abgeordneter und 2. bis 5. Abgeordneter der Landeshauptstadt Hannover zur Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft, 2. Curie,

Nur nachrichtlich.

6.60 Verein „Hannoversches Schützenfest e.V.“
Fehlende Benennungen werden nachgereicht.
6.76 Gremien von „Pro Klima“ GbR

a) Kuratorium

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass die Wahl nach § 138 Abs. 1 und 2 NKomVG sowie gemäß § 67 NkomVG durchgeführt werden müsse. Da neben der Ersten Stadträtin als weiterer Vertreter der Landeshauptstadt Hannover ein Ratsmitglied entsandt werden solle, sei der Vertreter nach § 67 NKomVG und § 21 Geschäftsordnung des Rates zu wählen (einschließlich Oberbürgermeister).
Da eine Benennung fehle, erfolge die Wahl in der Sitzung am 17.11.2016.

b) Beirat

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.

6.79 Aufsichtsrat Hafen Hannover GmbH

Die Ratsmitglieder sind personenidentisch mit den Mitgliedern des Betriebsausschusses für Städtische Häfen. Die Benennungen werden nachgereicht.

6.83 Theaterbeirat

Nur nachrichtlich.

6.84 Hannover Marketing und Tourismus GmbH
Die Besetzung des Beirates ist vollständig.



6.85 Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH (KliA)

Fehlende Benennungen werden nachgereicht.

6.86 Fluglärmschutz-Kommission

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte aus, dass die Vertretung der Landeshauptstadt Hannover an die Funktion der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen gekoppelt sei und dass damit für die Besetzung ein einstimmiger Beschluss getroffen werden müsse.
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung der Fluglärmschutz-Kommission mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen.
(Seite 67 der Anlage 1 zur Drucks. Nr. 2248/2016)


6.87 Misburger Hafengesellschaft mbH

Nur nachrichtlich.

6.88 Hannoverimpuls GmbH

Aufsichtsrat
Die Besetzung mit den Vertretern des Rates ist vollständig.

6.93
Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH

a) Gesellschafterversammlung
Die Benennung wird nachgereicht.
b) Aufsichtsrat

Nur nachrichtlich.

Einstimmig beschloss der Rat insgesamt die Benennung der in der Anlage 1 (Seiten 25 bis 69 zu Drucks. Nr. 2248/2016 aufgeführten Gremien einschließlich angesagter Änderungen, ausschließlich der noch offenen namentlichen Benennungen.

Die noch ausstehenden Benennungen werden in der Ratsversammlung am 17.11.2016 behandelt.

TOP 14.
Verteilung der Ausschussvorsitze
(Informationsdrucks. Nr. /2016) - wird nachgereicht

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass keine Drucksache vorliege. Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG i.V.m. § 37 Geschäftsordnung des Rates werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren.
Nach der heute beschlossenen Geschäftsordnung seien insgesamt 16 Ausschussvorsitze zu vergeben.
Die Fraktionen legten die unten aufgeführten Zugriffe auf die Fachausschüsse des Rates fest, ohne namentliche Nennung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.

Die stellvertretenden Vorsitze werden gemäß § 37 Geschäftsordnung des Rates entsprechend aus dem Kreis der stimmberechtigten Ausschussmitglieder bestimmt.

Den 1. Zugriff erhält die SPD-Fraktion:
Internationaler Ausschuss

Den 2. Zugriff erhält die CDU-Fraktion:
Kulturausschuss

Für den 3. Zugriff haben sich die Fraktionen von SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen darauf geeinigt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Zugriff erhält. Somit entfällt der Losentscheid.

3. Zugriff Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Gleichstellungsausschuss

4. Zugriff erfolgt somit durch die SPD-Fraktion:
Ausschuss: Sportausschuss

Den 5. Zugriff erhält die CDU-Fraktion:
Stadtentwicklung- und Bauausschuss

Den 6. Zugriff erhält die SPD-Fraktion:
Ausschuss für die Angelegenheiten des Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters

Den 7. Zugriff erhält die AfD-Fraktion:
Jugendhilfeausschuss

Den 8. Zugriff erhält die CDU-Fraktion:
Ausschuss: Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

9. Zugriff erhält die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN:
Ausschuss: Schul- und Bildungsausschuss

10. Zugriff erhält die SPD-Fraktion:
Organisations- und Personalausschuss

11. Zugriff erhält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Ausschuss: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen

12. Zugriff erhält die CDU-Fraktion:
Betriebsausschuss Hannover Congress Centrum

13. Zugriff erhält die SPD-Fraktion:
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung



14. Zugriff erhält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Sozialausschuss

15. Zugriff erhält die SPD-Fraktion:
Betriebsausschuss für Stadtentwässerung

Den 16. Zugriff erhält die CDU-Fraktion:
Betriebsausschuss Hannover Häfen

Die noch fehlenden, namentlichen Benennungen sollen für die nächste Ratsversammlung nachgereicht werden.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss darauf hin die Sitzung um 17.20 Uhr.



Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter