Sitzung Sozialausschuss am 17.10.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.10.2016)
Protokoll (erschienen am 23.11.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 50.08 - Datum 18.10.2016

PROTOKOLL

42. Sitzung des Sozialausschusses am Montag, 17. Oktober 2016,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.40 Uhr

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Anwesend:

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barth (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) 15.00 - 15.50 Uhr
Ratsherr Geschwinder (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 16.15 Uhr (vertritt Ratsherrn Lorenz) (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
(vertritt Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
(vertritt Ratsherrn Hellmann) (CDU)
Ratsfrau Scholvin (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Fahlbusch
Herr Weh
(vertritt Frau Stadtmüller)

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 15.00 - 15.45 Uhr

Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf, Sozial- und Sportdezernentin
Frau Ruhrort, Fachbereich Soziales
Herr Strotmann, Fachbereich Senioren
Herr Arndt, Fachbereich Soziales
Herr Busse, Fachbereich Soziales
Frau Ehlers, Fachbereich Soziales
Frau Gehrmann, Fachbereich Soziales
Frau Jacobs, Fachbereich Soziales
Herr Laue, Sozial- und Sportdezernat
Frau Lubes, Fachbereich Soziales
Herr Waldburg, Fachbereich Soziales
Frau Hanebeck, Fachbereich Soziales
für das Protokoll

Gäste:
Herr Burkhard Eberlein, aha, Abfallwirtschaft Region Hannover

Presse:
Herr Krasselt, NP

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) sowie des Sozialausschusses am 10.06.2016

3. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

4. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Anhörung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 2039/2016)

5. Testphase Pfandringe im öffentlichen Straßenraum
(Drucks. Nr. 1937/2016 mit 6 Anlagen)

6. Umsetzung Jugendberufsagentur Hannover
(Drucks. Nr. 2146/2016 mit 2 Anlagen)

7. Ankommen - unterstützen - miteinander leben
Flüchtlingszuwanderung nach Hannover - Zwischenbilanz und Ausblick
(Informationsdrucks. Nr. 2088/2016 N1 mit 1 Anlage)

8. Entschädigung der ehrenamtlichen Arbeit im Seniorenbereich
(Drucks. Nr. 2125/2016)

9. Jahresbericht des Jugend- und Sozialdezernates (Dez. III), Fachbereich Soziales (FB 50) für das Jahr 2015
(Informationsdrucks. Nr. 2082/2016 mit 1 Anlage)

10. Bericht der Dezernentin


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Klingenburg-Pülm eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Zur Tagesordnung gab es keine Änderungswünsche.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) sowie des Sozialausschusses am 10.06.2016

Ohne Aussprache.

Einstimmig


TOP 3.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.


TOP 4.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Anhörung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 2039/2016)

Ratsfrau Barth erinnerte an die vergangene Sitzung des Sozialausschusses, in der sie eindringlich um Zustimmung für den Antrag ihrer Fraktion geworben habe. Dem zur heutigen Sitzung vorgelegten „Flüchtlingsberichtes“ der Verwaltung (Informationsdrucks. Nr. 2088/2016 N1) könne entnommen werden, dass sich die Aushändigung von Krankenscheinen als sehr unbürokratisch und pragmatisch erwiesen habe. Dem gegenüber werde eine möglicherweise einzuführende elektronische Gesundheitskarte sowohl von der Landeshauptstadt als auch der Region Hannover äußerst kritisch gesehen, vor allem die Verwaltungskostenpauschale könne nicht akzeptiert werden. Hinzu käme ein erheblicher Personalaufwand für das Meldeverfahren, die Abrechnung und das Controlling. Eine Verbesserung der medizinischen Leistungen für Flüchtlinge werde offenbar verneint.

Vor diesem Hintergrund sei der Auftrag an die Verwaltung, vorrangig das Hildesheimer Modell zu prüfen, ohne sich vorher in einer Anhörung allgemein informieren zu lassen, nicht der richtige Weg.

Ratsherr Nicholls sagte, aus seiner Sicht solle auch ein Vertreter des Landes Niedersachsen im Hinblick auf die geäußerte Kritik aber auch zu den Vorteilen der elektronischen Gesundheitskarte sowie ein Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen gehört werden.

Einstimmig


TOP 5.
Testphase Pfandringe im öffentlichen Straßenraum
(Drucks. Nr. 1937/2016 mit 6 Anlagen)

Ratsfrau Langensiepen erklärte, sie freue sich sehr über die vorgelegte Drucksache und darüber, dass auch das Karl-Lemmermann-Haus mit einbezogen werde. Den Ergebnissen sehe sie mit Interesse entgegen und gehe davon aus, dass zeitnah hierüber berichtet werde.

Ratsfrau Barth meinte, die hier vorgestellte Variante halte sie für sehr luxuriös. Dennoch werde ihre Fraktion dem Antrag zustimmen.

Zu Nachfragen erläuterte Stadträtin Beckedorf, es handle sich 3 Standorte, wobei es auf der Limmerstraße 2 Einsatzorte geben werde.

Herr Heberlein ergänzte, die von aha genannten Reinigungskosten bezögen sich auf alle Standorte. Da aha über keinerlei Erfahrungen mit Pfandringen verfüge, habe man sich bei anderen Kommunen nach deren Erfahrungen in den dortigen Testphasen erkundigt. Diese seien sehr unterschiedlich; teilweise blieben die Standorte sauber, teilweise seien nahezu tägliche Reinigungen erforderlich. Für die Reinigungskosten sei daher ein Mittelwert angenommen worden.

Ratsfrau Barth bat darum sicherzustellen, oder auch zum Protokoll zu beantworten, dass die genannten Reinigungskosten von 90 €/Woche tatsächlich erforderlich seien, zumal in der Informationsdrucksache Nr. 0744/2015 Kosten von 2,27 € pro Standort und Reinigung von aha angegeben worden seien.

Einstimmig


TOP 6.
Umsetzung Jugendberufsagentur Hannover
(Drucks. Nr. 2146/2016 mit 2 Anlagen)

Stadträtin Beckedorf wies darauf hin, dass die Drucksache sehr kurzfristig habe vorgelegt werden müssen, da verwaltungsintern noch einige Fragen abgestimmt werden mussten. In der Sache selbst begleite das Thema die Verwaltung bereits seit ca. 2 Jahren. In der Region Hannover arbeite in Garbsen bereits eine Jugendberufsagentur. Dies sei nun auch für Hannover selbst mit dem Standort in den Räumlichkeiten der Bundesagentur für Arbeit in der Brühlstraße geplant. Wenn der Rat abschließend der Drucksache zustimme, sei für Januar 2017 der Start der Jugendberufsagentur geplant.

Bei der Jugendberufsagentur handele es sich um ein Kooperationsmodell zwischen Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und der Landeshauptstadt Hannover, die jeder für sich aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlage für junge Menschen im Übergang zwischen Schule und sich den danach anschließenden Möglichkeiten wie weiterführender Schule, Ausbildung, Studium oder Beruf zuständig seien und blieben. Es solle ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen werden, damit unter einem Dach der jeweils richtige Ansprechpartner gefunden werden könne. Zu diesem Zweck solle eine Vereinbarung, die die Details der Zusammenarbeit regele, abgeschlossen werden. Grundsätzlich könnten alle Träger der Jugendhilfe, die ein eigenes Jugendamt hätten, eine derartige Vereinbarung abschließen. Wie das Beispiel Garbsen zeige, könne die Vereinbarung auch mit der Region Hannover als Trägerin der Jugendhilfe, abgeschlossen werden. Entsprechende Planungen gebe es derzeit.

Die Landeshauptstadt Hannover werde sich mit dem Pro-Aktiv-Center, das im Fachbereich Soziales, Bereich Beschäftigungsförderung und Hölderlinstraße, angesiedelt ist, beteiligen. Im Pro-Aktiv-Center würden Förderprojekte mit europäischen sowie Fördermitteln der Region Hannover durchgeführt, junge Menschen zu Ausbildung und Beruf beraten, Bewerberstrategien entwickelt sowie im Rahmen von PACE mobil auch aufsuchende Sozialarbeit geleistet. Die 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pro-Aktiv-Centers sollen seitens der Landeshauptstadt Hannover in das Kooperationsmodell eingebracht werden. Zum Leistungsspektrum werde auch eine „Verweisberatung“ gehören, wenn sich ein Bedarf nach Beratung und Unterstützung nach SGB VIII abzeichne.

Eine weitere zentrale Rolle werde die Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Schulen einnehmen. Es sei ausdrücklich vorgesehen, dass die Jugendberufsagentur mit ihren 3 Trägern sehr eng und intensiv mit den Schulen in Kontakt trete, um den Übergang von Schule in die weitere Qualifizierung zu erreichen und zu gewährleisten.

An jedem Standort einer Jugendberufsagentur solle es eine Projektgruppe zur lokalen Steuerung vor Ort geben; die genauen Aufgaben seien in der Drucksache beschrieben. Darüber hinaus werde es eine Koordinationsgruppe zur Steuerung und Planung aller Jugendberufsagenturen geben. In der Lenkungsgruppe würden von Seiten der Landeshauptstadt Hannover die Stadträtinnen Rzyski und Beckedorf, vom Jobcenter deren Geschäftsführer Herr Stier, von der Bundesanstalt für Arbeit deren Geschäftsführerin Frau Höltzen-Schoh sowie von der Region Hannover deren Sozialdezernent Herr Jordan vertreten seien.

Da alle beteiligten Partner zwar unter einem Dach, aber rechtlich unabhängig voneinander arbeiteten, müssten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen besonders beachtet werden. Für eine Änderung bedürfe es anderer landesgesetzlicher Regelungen.

Die aufgeführten Kosten bezögen sich auf die zu zahlende Miete in den Räumlichkeiten der Bundesanstalt für Arbeit sowie einmalig zur Ausstattung der Arbeitsplätze der städtischen Mitarbeiter. Darüber hinaus käme ab 2018 ein geringer Anteil für die Koordinatorenstelle hinzu, die vereinbarungsgemäß zunächst von einer Mitarbeiterin der Bundesanstalt für Arbeit wahrgenommen werde.

Zu Nachfragen von Ratsfrau Langensiepen machte Stadträtin Beckedorf noch einmal deutlich, dass es sich nicht um ein zusätzliches Angebot handele. Vielmehr sollten die vorhandenen Angebote wie Berufsberatung und –orientierung (Bundesanstalt für Arbeit), Leistungsgewährung (Jobcenter), Übergang Schule – Beruf (Landeshauptstadt Hannover) in einem Haus gebündelt, wenn auch unter Beibehaltung der jeweiligen Rechtsträgerschaft angeboten werden. In einer zentralen Eingangszone könne das Anliegen vorgetragen werden und dann unmittelbar zum richtigen Ansprechpartner im Haus weitergeleitet werden.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm gab den Vorsitz ab.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm wies auf das seit einigen Jahren bestehende Hannoversche Übergangsmanagement, HÜM, hin und bat um Auskunft, wie dieses eingebunden sein werde.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm übernahm wieder den Vorsitz.

Stadträtin Beckedorf erläuterte, das HÜM werde durch die Schaffung der Jugendberufsagentur in keinster Weise Restriktionen unterworfen oder gar gekürzt werden. Sicher könne inhaltlich Frau Stadträtin Rzyski hierzu weitere Auskünfte erteilen, aber eine zentrale Vorschrift der Kooperationsvereinbarung sei die sehr enge Zusammenarbeit und Verzahnung mit den Schulen, die auch das HÜM beinhalte.

Zum Hinweis von Ratsfrau Barth, dass bei der geplanten Kooperation der Datenschutz, wie angesprochen ein gewisses Hindernis darstelle, da über den gemeinsamen Eingangsbereich und die Zusammenarbeit die Kunden zurecht davon ausgehen könnten, sie hätten es mit einer einzigen Behörde zu tun, erklärte Stadträtin Beckedorf, die Idee der Jugendberufsagentur sei auf Landesebene entstanden. Doppelungen sollten möglichst vermieden werden. Sie gehe davon aus, dass die Möglichkeiten, die die Datenschutzbeschränkungen böten, ausgeschöpft würden. Noch gebe es Grenzen, aber auf Landesebene gebe es bereits eine Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Thema befasse. Dennoch müssten gesetzliche Grundlagen erst noch geschaffen werden.

Einstimmig


TOP 7.
Ankommen - unterstützen - miteinander leben
Flüchtlingszuwanderung nach Hannover - Zwischenbilanz und Ausblick

(Informationsdrucksache Nr. 2088/2016 N1 mit 1 Anlage)

Zunächst trug Frau Ruhrort eine zusammenfassende Präsentation vor.


Zu Nachfragen und Hinweisen von Ratsfrau Barth erklärte Stadträtin Beckedorf, in der Tat sei die Internetseite mit Informationen zu den einzelnen Flüchtlingsunterkünften (S. 10 „Kommunikation und Information in den Stadtteilen) im Aufbau begriffen. Gerne gebe sie den Hinweis weiter, dass auch bereits bestehende Informationen nicht aktuell vorhanden seien, bitte aber um Geduld, bis alles fertig konzipiert und mit Informationen gefüllt sein werde.

Frau Ruhrort ergänzte zum Thema der ghanaischen Frauen (S. 21f., „ Struktur und Zusammensetzung der untergebrachten Flüchtlinge“), aktuell habe sich die AG „Unterbringung“ auch mit diesem Thema befasst. In erster Linie handele es sich um ein ausländerrechtliches Problem, da bisher die Aussage der Mütter, beim Kindsvater handele es sich um einen Deutschen oder einen anerkannten Flüchtling für das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und in Folge dessen für die Mütter einen Aufenthaltstitel bis zur Volljährigkeit des Kindes nach sich ziehe. Derzeit verfolge die Ausländerstelle der Landeshauptstadt Hannover eine restriktive Praxis, da auch dort erkannt wurde, dass teilweise ein System hinter dem Verhalten der Mütter zu stecken scheine. Die Mütter würden aufgefordert, 2 Bescheinigungen beizubringen, ohne deren Vorlage keine Aufenthaltstitel mehr vergeben würden. Eine Klage gegen dieses Verfahren habe die Landeshauptstadt Hannover gewonnen und sehe sich so in ihrer Auffassung bestärkt.

Stadträtin Beckedorf sagte, der Lokale Integrationsplan werde überarbeitet (S. 26ff., „Maßnahmen zur Integration“). Dieser liege inzwischen seit mehreren Jahren vor, darüber hinaus habe es Veränderungen, nicht zuletzt durch die vielen Flüchtlinge, die in der letzten Zeit aufgenommen wurden, gegeben. Die Überarbeitung des Lokalen Integrationsplanes werde einer der Arbeitsschwerpunkte zu Beginn des nächsten Jahres sein. Dies werde auch die Weiterentwicklung des Integrationsmanagements, das noch mehr quartiersbezogen arbeiten solle, beinhalten. Zudem werde die Koordinierungsstelle nach einer Neubesetzung konzeptionell neu aufgestellt werden. Die Aufforderung, „Liebegewonnenes loszulassen“ werde gerne als Appell und Hinweis für die Überarbeitungsphase mitgenommen.

Frau Ruhrort erläuterte, der Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten und der Kostenerstattung (S. 46f., „Pauschale Erstattung vom Land“) ergebe sich schlicht aus der Abrechnungssystematik. Grundlage seien die Flüchtlingszahlen des vorvorvergangenen und des vorvergangenen Jahres. Diese Zeitverzögerung sei durch die Verwaltung nicht zu ändern. Einige Bundesländer führten eine Spitzabrechnung durch, andere pauschalierten ebenfalls, wobei bei deren Pauschalen auch Kosten für die soziale Betreuung erstattet würden. In Niedersachsen beinhalte die Erstattung die Kosten der Unterkunft, die finanzielle Absicherung sowie die Krankenhilfe. In die angegebenen 20.000 € als tatsächliche Kosten seien auch die soziale Betreuung, Investitionen für den Bau der Unterkünfte usw. einberechnet worden. Selbst wenn dies nicht mit einbezogen würde, reichten die Pauschalen von 9.500 (2016) bzw. 10.000 (ab 2017) nicht aus. Dies habe seine Ursache auch darin, dass in einer Großstadt wie Hannover manches teurer sei oder auch kranke Menschen eher in die Nähe von großen medizinischen Einrichtungen wie der MHH zögen. Über die verschiedenen Interessenvertretungen und auch durch den Herrn Oberbürgermeister selbst versuche die Verwaltung intensiv, eine Änderung des Abrechnungsmodus bzw. der Pauschalen zu erreichen, sei aber in der Nachweispflicht, da kleinere Kommunen oft mit geringeren Pauschalen auskämen.

Frau Ruhrort wies darauf hin, dass es sich bei den FIM, Flüchtlingsintegrations- maßnahmen, um ein Bundesprogramm handele (S. 60f., „Integration in den Arbeitsmarkt / Beschäftigung“). Die Bundesregierung habe beschlossen, 100.000 Arbeitsgelegenheiten zu schaffen und hierfür von 2017 bis 2020 jährlich 300 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Bundesanstalt für Arbeit erhalte das Geld und verteile dieses sowie die Plätze anhand des Königssteiner Schlüssels. Das bedeute, dass die Landeshauptstadt Hannover rd. 650 Plätze anzubieten habe. Zuständig sei der Träger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gleichzeitig könne die Landeshauptstadt Hannover auch Arbeitsgelegenheiten über den Stützpunkt Hölderlinstraße anbieten. Das städtische Beschäftigungsprogramm könne in das FIM überführt werden, wenn die Flüchtlinge die persönlichen Voraussetzungen erfüllten, was vom Aufenthaltsstatus abhänge. Insgesamt sei das Verfahren recht bürokratisch und kompliziert. Der Bereich Beschäftigungsförderung und Stützpunkt Hölderlinstraße versuche derzeit, weitere Träger für die Maßnahmen zu gewinnen. Wenn die Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stünden, müsse der Fachbereich Soziales die Flüchtlinge den einzelnen Maßnahmen zuweisen. Dazu müssten die Flüchtlinge mit ihren Stärken und Schwächen bekannt sein; hier liege auch ein Vorzug des Integrationsmanagements. Es handele sich nicht um freiwillige Maßnahmen. Wenn jemand zugewiesen sei und nicht zur Arbeit erscheine, müssten Sanktionen, die Kürzung des Regelsatzes, verhängt werden. Auch dies sei mit einem großen Aufwand verbunden.

Die Verwaltung sei dabei, das Programm umzusetzen; eine abschließende Beantwortung sei derzeit noch nicht möglich, könne aber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Sehr eng werde mit der Region Hannover, die vor den gleichen Herausforderungen stehe, zusammen gearbeitet, um sich über das Verfahren abzustimmen. Bei den Arbeitsgelegenheiten erhalte ein Flüchtling 0,80 €/Stunde; die bisher im Asylbewerberleistungsgesetz stehenden 1,05 € seien angepasst worden.

Zur Nachfrage von Ratsfrau Langensiepen nach der Integration älterer Flüchtlinge oder solcher mit geringerer Schulbildung erklärte Frau Ruhrort, in erster Linie sei für die Beratung und Vermittlung die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Anerkennung schulischer und sonstiger Abschlüsse obliege ebenfalls nicht der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover. Das Integrationsmanagement nehme eine Lotsenfunktion ein, damit die Flüchtlinge an die richtigen Stellen weiterverwiesen werden könnten. Anfangs sei beim Handwerk eine große Euphorie festzustellen gewesen, inzwischen müsse leider festgestellt werden, dass sich nur in wenigen Fällen Erfolge gezeigt hätten. Dies liege nicht nur an den Flüchtlingen sondern teilweise auch an den Erwartungen der Arbeitgeber. Mitunter zeigten sich auch große Schwierigkeiten in der Berufsschule, während der berufspraktische Teil problemlos verlaufe. Die Verwaltung sei in viele Gesprächsrunden mit dem Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit eingebunden; die Schwierigkeiten würden sich aber nicht so schnell für alle Beteiligten befriedigend lösen lassen.

Zu einer weiteren Nachfrage von Ratsfrau Langensiepen nach der Quote von Rückkehrern antwortete Frau Ruhrort, über eine geplante Rückkehr von Flüchtlingen erfahre der Fachbereich Soziales eher per Zufall. Sicher lägen der Ausländerstelle zahlen hierzu vor, die sie gerne erfragen und als Antwort dem Protokoll beifügen wolle.

(Antwort zum Protokoll:
Die Zahl der Flüchtlinge, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, ist gestiegen. Nach Angaben der Ausländerbehörde der LHH gab es in 2016 bisher 209 freiwillige Rückkehrer (Vorjahr: 193). Die Zahl der Abschiebungen in 2016 beträgt derzeit 70 (im Vorjahr 94).Die Gründe für die gestiegene Zahl der Rückkehrer sind vielfältig: Neben fehlender Bleibeperspektive generell sind es die Balkanflüchtlinge, die aus sicheren Herkunftsländern stammen und in Deutschland nur eine geringe Chance auf Asyl haben. Auch der von der Bundesregierung inzwischen beschränkte Familiennachzug, die Dauer des Asylverfahrens oder aber auch Heimweh sind mögliche Ursachen.)

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
Entschädigung der ehrenamtlichen Arbeit im Seniorenbereich
(Drucks. Nr. 2125/2016)

Herr Strotmann wies darauf hin, dass die vorgelegte Drucksache zur Entschädigung der ehrenamtlichen Mitarbeit im Seniorenbereich sich an die allgemeine Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Mitarbeit (die auch die Mitglieder von Rat und Stadtbezirksräten betreffe) anschließe. Die Satzung sei derzeit ebenfalls in Änderung begriffen. Offenbar habe es dort eine redaktionelle Veränderung gegeben, die sich auch in den Regelungen für den Seniorenbereich widerspiegeln müsse.

Es sei daher notwendig, eine Neufassung zu erstellen, die dem Rat gemeinsam mit der Entschädigungssatzung zum Beschluss vorgelegt werde. In dieser Neufassung werde in der letzten Zeile des Antragstextes auf § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis d) Bezug genommen werden, anstelle des hier vorliegenden Textes mit § 7 Abs. 3 Buchstabe a) Ziffern 1-4.

Inhaltlich gehe es darum, dass die Leitungen von Clubs und Neigungsgruppen, die Koordination ehrenamtlicher Dienste sowie die Mitarbeit im Partnerbesuchsdienst sowohl bei der Stadt Hannover als auch bei den freien Trägern gleichartig zu vergüten sind.

Einstimmig

TOP 9.
Jahresbericht des Jugend- und Sozialdezernates (Dez. III), Fachbereich Soziales (FB 50) für das Jahr 2015
(Informationsdrucksache Nr. 2082/2016 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Barth merkte an, auf Seite 66 des Berichtes sei vermerkt, dass die Haushaltsführung des Teilhaushaltes 59 insgesamt als positiv anzusehen sei. Für den Teilhaushalt 50 gebe es keine Aussage, so dass sie um Auskunft bitte, was daraus zu schließen sei.

Frau Ehlers erläuterte, es handele sich um ein Darstellungsproblem. Der gesamte letzte Absatz gelte für beide Teilhaushalte.

Weiter wies Ratsfrau Barth darauf hin, dass es, wie auf Seite 64 vermerkt, sei 2012 ein Handlungskonzept bei Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen gebe. Es stelle sich daher die Frage, wie es dann zu Situationen wie am Weißekreuzplatz oder am Raschplatz kommen könne.

Stadträtin Beckedorf erklärte, das 2012 vorgestellte Handlungskonzept sei für die zentralen Plätze, u.a. den Schünemannplatz, entwickelt worden, die seinerzeit Auslöser für ein Handeln waren. Dort seien die Maßnahmen und Instrumente erfolgreich und grundsätzlich auch für andere Plätze anwendbar. Während sich die Klientel auf Plätzen wie dem Schünemannplatz vornehmlich aus Menschen zusammensetze, die in der Umgebung lebten und zum Quartier gehörten, stelle sich dies bei zentralen Plätzen, wie den Genannten gänzlich anders dar. Daher müsse dort anders und abgestimmt auf die konkrete Situation reagiert werden, um die Situation besser zu bewerkstelligen.

Zur Kenntnis genommen


TOP 10.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Beckedorf sagte, für die heutige Sitzung lägen ihr keine Berichte vor.


Ratsfrau Klingenburg-Pülm dankte den Anwesenden für ihre Beiträge zur Arbeit des Sozialausschusses in den vergangenen 5 Jahren. Nach ihrer Ansicht sei hier konstruktiv für alle Bewohner Hannovers zusammengearbeitet worden. Denjenigen, die dem kommenden Sozialausschuss nicht mehr angehörten, wünsche sie viel Glück und Erfolg für die weitere politische Arbeit.


Ratsfrau Klingenburg-Pülm schloss die Sitzung.


(Beckedorf) (Hanebeck)
Stadträtin für das Protokoll