Sitzung Sozialausschuss am 19.09.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 13.09.2016)
Protokoll (erschienen am 23.11.2016)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 50.08 - Datum 20.09.2016

PROTOKOLL

41. Sitzung des Sozialausschusses am Montag, 19. September 2016,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.00 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Geschwinder (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Küßner (CDU)
(vertritt Ratsherrn Lorenz) (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
(vertritt Ratsfrau Scholvin) (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD) 15.00 - 15.45 Uhr
(vertritt Ratsherrn Müller) (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)

Beratende Mitglieder:
Frau M.A. Arbabian-Vogel
Herr Fahlbusch
Herr Laske
Frau Stadtmüller

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
(vertritt Ratsfrau Bruns) (FDP)

Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf, Sozial- und Sportdezernentin
Frau Ehlers, Fachbereich Soziales
Herr Strotmann, Fachbereich Senioren
Herr Busse, Fachbereich Soziales
Frau Gehrmann, Fachbereich Soziales
Frau Gutschmidt, ÖPR Fachbereich Soziales
Herr Laue, Sozial- und Sportdezernat
Frau Lubes, Fachbereich Soziales
Frau Mayen, Fachbereich Senioren
Herr Rehfeldt, Fachbereich Senioren
Frau Vogt-Jansen, Fachbereich Senioren
Frau Hanebeck, Fachbereich Soziales
(für das Protokoll)

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
11.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Anhörung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 2039/2016)

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.08.2016

3. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

4. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 1465/2016)

5. Antrag der CDU-Fraktion zur Koordinierungsstelle für Dolmetscher in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 1514/2016)

6. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Konzeptentwicklung und Fortschreibung der Marke "Jugend lebt Stadt"
(Drucks. Nr. 1668/2016)

7. Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für Projekte zur Unterstützung alter(n)sgerechter Quartiersentwicklung
(Drucks. Nr. 1926/2016 mit 2 Anlagen)

8. 2. Quartalsbericht 2016 für den Teilhaushalt 50 des Fachbereiches Soziales sowie für den gemeinsamen Teilhaushalt 59 der Fachbereiche Soziales und Senioren
(Informationsdrucks. Nr. 1940/2016 mit 2 Anlagen)

9. 2. Quartalsbericht 2016 für den Teilhaushalt 57 des Fachbereiches Senioren
(Informationsdrucks. Nr. 1939/2016 mit 1 Anlage)

10. Bericht der Dezernentin


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Klingenburg-Pülm eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.


Ratsfrau Klingenburg-Pülm machte auf die vorliegende Tischvorlage, einen Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache Nr. 2039/2016, zu einer Anhörung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge aufmerksam.

Um diesen Antrag in der heutigen Sitzung behandeln zu können, müsse zunächst die Dringlichkeit festgestellt werden.

Ratsfrau Barth erläuterte, der Antrag ihrer Fraktion beziehe sich auf den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 1465/2016). Dort werde die Verwaltung aufgefordert vorrangig zu prüfen, um die Gesundheitskarte nach dem Hildesheimer Modell einzuführen. Ziel dieses Antrages sei es offenbar, Flüchtlingen eine schnellere, bessere und zielgerichtete Hilfe zukommen zu lassen und auch den Verwaltungsaufwand bei den Ärzten zu verringern.

Die CDU-Fraktion habe sich daraufhin an die Kassenärztliche Vereinigung gewandt um deren Einschätzung zum Hildesheimer Modell in Erfahrung zu bringen. Die dortige Antwort sei gewesen, dass man dem genannten Modell grundsätzlich neutral gegenüber stehe. Dies könne als Gleichgültigkeit interpretiert werden. Daraus resultiere die Frage, was der Vorteil des Modells sei. Nach dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen solle das Modell vorrangig geprüft werden, die CDU-Fraktion wünsche eine Anhörung vor einer Festlegung. Angehört werden sollten diejenigen, die andere Abrechnungsmodalitäten hätten um herauszufinden, ob die „Karte Hildesheim“ das Modell sei, dem zugestimmt werden könne. Daher sei die CDU-Fraktion der Meinung, dass eine Dringlichkeit ihres Antrages gegeben sei.

Ratsfrau Langensiepen entgegnete, ihre Fraktion sehe keine Dringlichkeit. In der Sache selbst gebe es bereits seit geraumer Zeit Diskussionen, auch im Internationalen Ausschuss. Die antragstellenden Fraktionen wünschten, dass die Verwaltung prüfe, welches Modell geeignet erscheine. Eine Vorgabe gebe es nicht.

Für ihre Fraktion erklärte Ratsfrau Dr. Koch, sie schließe sich den Ausführungen ihrer Vorrednerin an. Eine Dringlichkeit könne auch sie nicht erkennen.


Anschließend ließ Ratsfrau Klingenburg-Pülm über die Dringlichkeit abstimmen.

(Hinweis der Protokollführung:
Abstimmungsergebnis s. Tagesordnungspunkt 11)



Zur Tagesordnung gab es keine Änderungswünsche.


TOP 11
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Anhörung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 2039/2016)

Diskussionsbeiträge s. Tagesordnungspunkt 1.


Abstimmung über die Dringlichkeit:
3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.08.2016

Ohne Aussprache.

Einstimmig


TOP 3.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.


TOP 4.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 1465/2016)

Ratsfrau Barth sagte, ihre Fraktion werde den Antrag ablehnen, da aus ihrer Sicht die unterschiedlichen Abrechnungsmodelle nicht gleichwertig geprüft würden.

Ratsfrau Langensiepen erklärte, ihres Wissens gebe es nicht allein das Hildesheimer Modell. Die Verwaltung solle daher erst einmal prüfen, welchen Weg zu gehen sie vorschlagen könne. Die Gesundheitskarte müsse kommen; sie sei zeitnah erforderlich. Daher solle die Verwaltung noch im 4. Quartal dieses Jahres die Ergebnisse ihrer Prüfung vorlegen.

Ratsherr Nicholls ergänzte, das Hildesheimer Modell sei in jedem Fall prüfenswert. Darüber hinaus gebe es andere, bspw. das Modellvorhaben auf Landesebene, die die elektronische Gesundheitskarte als solche betreffe und diese nicht ausschließlich auf den Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung beschränke. Insofern sei eine umfassende Prüfung eines möglichen Verfahrens zwingend erforderlich.

Ratsherr Engelke sagte, für ihn sei noch immer nicht nachvollziehbar, warum dem Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Anhörung zum Thema nicht zugestimmt worden sei. Dies decke sich nicht mit den Aussagen, dass alles umfassend betrachtet werden müsse. Ratsfrau Langensiepen habe deutlich gemacht, dass es nicht darum gebe, ob eine Gesundheitskarte eingeführt werde, sondern wie diese aussehen solle. Es sei daher fraglich, warum die Verwaltung hierzu noch einen Prüfauftrag erhalten solle.

Ratsherr Nicholls machte deutlich, dass ausschließlich die Dringlichkeit als nicht gegeben angesehen worden sei. Dabei handele es sich nicht um die Entscheidung, ob eine Anhörung durchgeführt werden solle. Werde der Antrag auf Durchführung der Anhörung aufrecht erhalten, könne ggf. die Liste der Anzuhörenden ergänzt werden.

Ratsfrau Dr. Koch sagte, da die elektronische Gesundheitskarte auch eine Kostenrelevanz habe und es unterschiedliche Systematiken und Rahmenvereinbarungen hierzu gebe, seien die antragstellenden Fraktionen der Meinung, dass die Verwaltung in der Lage sei, welche Modelle es insgesamt gebe um den Ratsgremien einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen. Da Eile geboten sei, gehe sie davon aus, dass die Verwaltung bereits begonnen habe, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Frau Arbabian-Vogel sagte, den Ausführungen von Ratsfrau Dr. Koch wolle sie sich anschließen. Es sei geplant, die elektronische Gesundheitskarte flächendeckend im Bundesgebiet einzuführen. Dass dies bisher noch nicht geschehen sei, liege nicht an mangelnden technischen Möglichkeiten, denn diese seien bereits gegeben. Vielmehr gebe es noch einen erheblichen Diskussionsbedarf, da bestimmte Kriterien wie bspw. die informelle Selbstbestimmung noch nicht abschließend diskutiert worden seien. Viele Organisationen warnten davor, die Karte vorzeitig einzuführen, da die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie alles damit Zusammenhängende noch nicht abschließend gewürdigt worden seien. Daher sei eine Suche nach alternativen Möglichkeiten und Einbeziehung dieser in die Prüfung durch die Verwaltung sinnvoller.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.
Antrag der CDU-Fraktion zur Koordinierungsstelle für Dolmetscher in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 1514/2016)

Ratsfrau Barth erklärte, der Antrag ihrer Fraktion solle dazu beitragen, Bürokratisierung und Doppelstrukturen, die zu Verzögerungen führen könnten, abzubauen um einen optimalen Einsatz innerhalb der Verwaltung sowie in allen Flüchtlinge betreuenden Einrichtungen zu erreichen.

Ratsfrau Dr. Koch entgegnete, der Antrag sei zwar gut gemeint, erreiche jedoch nicht das Gewünschte, da verschiedene Aufgaben und Bereiche vermischt würden. Im vergangenen Jahr sei 1 Stelle im Fachbereich Kultur zur Koordination der Sprachlernkurse bei den verschiedenen Anbietern von Sprachlernkursen eingerichtet worden. Damit sollen die Angebote effektiver gestaltet, ein möglicher Leerlauf bei den Sprachschülern vermieden und die Einstufung in die unterschiedlichen Sprachniveaus optimiert werden.

Die Dolmetscherdienste würden von unterschiedlichen Trägern angeboten. Bei der Verwaltung gebe es einen eigenen Pool, der zentral verwaltet werde. darüber hinaus vermittelten das Ethnomedizinische Zentrum und Kargah e.V. Dolmetscher. Beide bedienten sich einer unterschiedlichen Systematik mit unterschiedlichen Fördersystemen und arbeiteten teilweise regionsweit bzw. über die Regionsgrenzen hinaus.

Die SPD-Fraktion vertrete die Meinung, dass die bisherige gute Arbeit nicht durch eine Bündelung der Aufgaben bei der Verwaltung zu verbessern sei. Zu berücksichtigen sei auch, dass sich die Nachfrage nach Dolmetschern und Sprachvermittlern in einem steten Wandel befinde. Die Flexibilität innerhalb der Ethnomedizinischen Zentrums und auch Kargah e.V. sei hervorragend gegeben; beide genössen eine große Anerkennung ihrer Arbeit.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass das Thema bereits im Internationalen Ausschuss erörtert worden sei. Die Verwaltung habe dort darauf hingewiesen, dass sie sehr eng mit dem Ethnomedizinischen Zentrum zusammen arbeite. Er sei der Meinung, dass es nicht unbedingt Aufgabe der Verwaltung sei, hier zu koordinieren. Vielmehr könnten sich die Institutionen, wenn sie einen Bedarf hierfür sähen, zu einem Netzwerk zusammenschließen. Auf die Stadtverwaltung kämen bei einer Koordinierungsstelle auch Kosten für Büro und Mitarbeiter hinzu. Ob damit der gewünschte Erfolg erreicht werden könne, ziehe er in Zweifel. Vielmehr könne die Verwaltung ein sich bildendes Netzwerk wohlwollend unterstützen.

3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Konzeptentwicklung und Fortschreibung der Marke "Jugend lebt Stadt"
(Drucks. Nr. 1668/2016)

Ratsherr Nicholls erinnerte daran, dass es in der Vergangenheit unterschiedliche Ansätze gegeben habe um das Engagement Jugendlicher für städtische Themen voranzutreiben. Im Rahmen des Prozesses „Hannover 2030“ sei deutlich geworden, dass die gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse nicht bloß in einen Bericht einfließen sollten, sondern mit Leben zu füllen seien. Dieser Zweck solle mit dem vorliegenden Antrag erfüllt werden.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.
Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für Projekte zur Unterstützung alter(n)sgerechter Quartiersentwicklung
(Drucks. Nr. 1926/2016 mit 2 Anlagen)

Herr Strotmann erläuterte, das Thema der alter(n)sgerechten Quartiersentwicklung stehe schon im Seniorenplan 2016 und bilde auch im Rahmen des Entwicklungsprozesses „Mein Hannover 2030“ ein wichtiges Feld. In diesem Zusammenhang sei das Vorhaben zu sehen, mehr als das städtische know-how und Interessenpotenzial zu aktivieren, indem andere Träger angeregt würden, sich mit dem Thema zu befassen und auch andere Mittel akquirieren zu können. Die Verwaltung hoffe, auf diese Weise von neuen Ideen zu erfahren, die einer Quartiersentwicklung förderlich sein könnten. Die Verwaltung verfüge bei dieser Art der Förderung über keine Erfahrungen. Daher könne weder abgeschätzt werden, welches Interesse gewonnen, noch wie hoch der finanzielle Aufwand sein werde.

Da das Verwaltungsverfahren oft als abschreckend empfunden werde, sei versucht worden, bei diesem Wettbewerb die Bürokratie eher flach zu halten, auch wenn gewisse Formalien einzuhalten seien. Die Wettbewerbsjury werde sich nicht nur aus Mitarbeitern der Verwaltung zusammensetzen, um auch hier einen größeren Erfahrungshintergrund einzubinden. Eingereichte Projekte würden nicht zwingend gefördert, nur um die Mittel auszuschütten.

Zu Nachfragen von Ratsherrn Engelke wie mit den Platzierungen des Wettbewerbes umgegangen werde und wie mit Anträgen eines Jurymitgliedes (Wohnungswirtschaft, Wohlfahrtsverband) umgegangen werde, erklärte Herr Strotmann, Platzierungen, wie in anderen Wettbewerben seien nicht vorgesehen. Vielmehr erhoffe sich die Verwaltung, eine Vielzahl von Ideen zu erhalten, die sich idealerweise ergänzten oder nebeneinander stehen könnten. Sollte ein Jurymitglied einen Beitrag einreichen, handele es sich um eine Interessenkollision, die zur Befangenheit führe und punktuell insoweit eine Mitentscheidung ausschließe.

Ratsfrau Barth sagte, sie hoffe, dass dieser tolle Wettbewerb genug publik gemacht werde, damit viele gute Ideen zusammen kommen könnten.

Ratsfrau Dr. Koch ergänzte, nach ca. 1 Jahr wünsche sie sich einen Bericht zum Sachstand mit der Anzahl der eingegangenen Ideen, wer den Zuschlag erhalten habe und welche Einschätzung die Verwaltung abgebe.

Frau Stadtmüller meinte, der Seniorenbeirat begrüße den Wettbewerb ausdrücklich. Aus der Stadtteilarbeit seien viele gute Ideen bekannt. Der Seniorenbeirat unterstütze diese und werde darauf hinwirken, dass alle Fördermittel ausgegeben werden könnten.

Auf die Frage von Herrn Laske zur Finanzierung insgesamt erläuterte Herr Strotmann, es handele sich nicht nur um 73.750 € sondern hinzu kämen noch 30.000 € Investitionskosten. Diese seien haushaltsrechtlich anders zu bewerten als sonstige Aufwendungen. Aufgrund der Schwierigkeit, bereits jetzt abschätzen zu müssen, wie die Gewichtung zwischen den beiden Positionen sei, sei eine Aufteilung gewählt worden, die für den Haushalt aktuell keine Neuentscheidungen erfordere. Sollte sich später herausstellen, dass die Gewichtung gänzlich anders sein müsse, würden gemeinsam mit der Kämmerei Überlegungen dazu angestellt.

Einstimmig


TOP 8.
2. Quartalsbericht 2016 für den Teilhaushalt 50 des Fachbereiches Soziales sowie für den gemeinsamen Teilhaushalt 59 der Fachbereiche Soziales und Senioren
(Informationsdrucksache Nr. 1940/2016 mit 2 Anlagen)

Zu Ratsfrau Barths Bitte um Erläuterung zu TH 50, Bürgerschaftliches Engagement, Ziffern 1 und 2.1 (Seite 3 der Anlage) erklärte Herr Busse, bezogen auf Ziffer 1 liege die scheinbare Unvereinbarkeit des geringeren Ist mit dem nach oben gerichteten Pfeil im Wesentlichen daran, dass in diesem Produkt auch andere Dinge gehandhabt würden. Dabei gehe es bspw. um das Projekt BIWAQ, das 2016 erstmals eingestellt wurde. Dies verursache eine Differenz zwischen Plan und Ist und den Unterschied zur Zielerreichung.

Bei Ziffer 2.1 erkläre es sich aus der Sicht aufs ganze Jahr. Der Plan beinhalte das Gesamtjahr, das Ist den derzeitigen (hier Halbjahres-) Stand. Knapp die Hälfte der geplanten Anzahl der Ehrenamtskarten seien bis zum 30.06. ausgestellt worden.

Frau Ehlers erläuterte zur Nachfrage von Herrn Laske nach den Schwierigkeiten, die es beim Ziel der reibungslosen und schnellen Sachbearbeitung im Sinne der Kunden gebe (Seite 6 der Anlage), es handele sich um die Hamburger Allee 25. Die dortigen Baumaßnahmen, die mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung abgestimmt seien, dauerten noch an. Über mehrere Monate mussten die Aufzüge nachgebessert werden, um auch für Rollstuhlfahrer eine Erreichbarkeit der Bedienung zu erreichen. Das geplante taktile System im Eingangsbereich werde erst nach Abschluss der Baumaßnahmen installiert, da es vorher nicht sinnvoll sei. Selbstverständlich sei die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu allererst kundenorientiert. Einziges Problem sei die derzeitige bauliche Situation.

Zur Frage von Herrn Laske nach TH 50, Ziffer 18, Transferaufwendungen (Seite 1 der Anlage) erklärte Herr Busse, dies betreffe hauptsächlich die Wohngeldnovelle. Der Umfang der Steigerung habe im Voraus nicht abgeschätzt werden können. Bis Jahresmitte habe es dann eine exorbitante Steigerung der Fallzahlen gegeben, was nun mit einberechnet sei.

Zur Kenntnis genommen


TOP 9.
2. Quartalsbericht 2016 für den Teilhaushalt 57 des Fachbereiches Senioren
(Informationsdrucksache Nr. 1939/2016 mit 1 Anlage)

Zur Bitte von Herrn Laske um Erläuterungen zu Seite 3 der Anlage, Erreichung des Wirtschaftsplanes beim Betrieb städt. Alten- und Pflegezentren erläuterte Herr Strotmann, es handele sich um den Betrag, der mit einem Vorlauf von 1 ½ Jahren in der Zielvereinbarung festgelegt werde. Im Vorfeld müssten sich Kämmerei und Fachbereich bzw. Dezernat darüber verständigen, wo vermutlich die richtige Zielorientierung liegen werde. In der Vergangenheit war die Vorstellung des Kämmerers etwas optimistischer ausgefallen, als die Prognosen der Betriebszentrale.

Grundsätzlich sei das Betriebsergebnis vom Grad der Belegung abhängig. Dies lasse sich relativ genau ermitteln aus der Zahl der Pflegebedürftigen, die ins Verhältnis zur Anzahl der Pflegekräfte gesetzt werde. Die Kosten könnten nicht zu 100 % durch die Pflegekassen oder sonstigen Träger gedeckt werden. Für dieses Jahr sei mit einem Defizit von etwa 1,9 Mio. € zu rechnen. Das Belegungsziel bei den städtischen Alten- und Pflegezentren liege bei 96 %, die Pflegekassen gingen von 98 % aus, was vorgegeben sei. Diese Zahl sei aber unmöglich zu erreichen. Bis Mitte dieses Jahres waren die anvisierten 96 % nicht erreicht; momentan liege die Auslastung bei fast 97 %. Es handele sich um eine Veränderung der Nachfrage, die nicht leicht zu deuten sei. Möglicherweise hänge die gestiegene Nachfrage mit dem Pflegestärkungsgesetz II zusammen, nach dem die schon in 2016 in ein Pflegeheim aufgenommenen Menschen eine relativ gesehen günstigere Position hätten, als diejenigen, die erst 2017 einen Pflegeplatz benötigten. All dies genau vorher zu berechnen, erweise sich als außerordentlich schwierig. Ausgewiesen sei nur die Differenz, die als Defizit in den Bericht eingehe. Der Finanzumfang insgesamt betrage 24,5 Mio €.

Ratsherr Engelke erklärte, er halte die Auslastung für ziemlich hoch im Vergleich zu anderen Pflegeheimen in privater Trägerschaft. Soweit er dort Einblick habe, lägen deren Zahlen deutlich darunter. Dies zeige auch, dass die städtischen Alten- und Pflegezentren bei den älteren Menschen ein hohes Maß an Vertrauen genössen.

Auf die weiteren Fragen von Ratsherrn Engelke antwortete Herr Strotmann, insgesamt gebe es in Hannover genügend Pflegeplätze, so dass sich niemand Sorgen machen müsse, nicht gepflegt werden zu können. Für die städtischen Häuser selbst könne er sagen, dass es eine gute Auslastung, aber naturgemäß auch Fluktuation gebe. Plätze würden zu einem Zeitpunkt frei, der nicht vorhersehbar sei. Er habe den Eindruck, dass die Nachfrage innerhalb eines akzeptablen Zeitraumes von etwa 8 Wochen gut bedient werden könne. Da die Interessenten selbst ebenfalls einen gewissen Zeitvorlauf benötigten, passe dies gut zusammen. Einen Platz im gewünschten Haus könne mit diesem Vorlauf immer angeboten werden. Schwieriger könne es nur werden, wenn sehr spezielle Wünsche vorgetragen würden.

Zur Kenntnis genommen


TOP 10.
Bericht der Dezernentin

10.1
Stadträtin Beckedorf machte auf die am 27.10.2016 stattfindende Fachtagung zum Thema „Handlungsmöglichkeiten und –grenzen bei Verwahrlosung im häuslichen Umfeld aufmerksam. Hierzu liege auch ein Flyer aus.

Das Thema selbst gewinne nicht zuletzt durch die immer stärker alternde Bevölkerung an Aktualität. Die Zahl der Menschen, die zumindest mit Verwahrlosungstendenzen lebten und der Unterstützung bedürften, nähme zu. Da eine Unterstützung durch Familie, Nachbarschaften oder Freunde nicht immer möglich sei, seien öffentliche Institutionen, Wohlfahrtsverbände und andere aufgerufen, sich auch um Menschen mit diesen Schwierigkeiten zu kümmern. Die Landeshauptstadt und die Region Hannover arbeiteten zu diesem Thema eng zusammen. Gemeinsam mit dem Kooperationsnetzwerk für ein selbstbestimmtes Leben in Dissozialität wurde die Fachtagung, zu der die Mitglieder des Sozialausschusses eingeladen seien, konzipiert worden. Ziele der Fachtagung seien die Fragestellungen, wie es zu Verwahrlosung komme, welche Zugangswege und Handlungsmöglichkeiten es gebe und wie es um die Selbstsorge derjenigen, die Menschen in Dissozialität unterstützten, bestellt sei.


10.2
Stadträtin Beckedorf wies darauf hin, dass sich die Verwaltung seit fast 2 Jahren mit dem Thema der Gründung einer Jugendberufsagentur befasse. Bei Jugendberufsagenturen handele es sich verkürzt ausgedrückt um ein rechtskreisübergreifendes Beratungsangebot für junge Menschen im Übergang von Schule in den Beruf. Beteiligt seien die 3 Institutionen, die junge Menschen dabei begleiten und beraten: die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter sowie die Jugendberufshilfe der Landeshauptstadt Hannover. Die gesetzlichen Grundlagen fänden sich in SGB II, III und VIII.

Seit einiger Zeit würden Jugendberufsagenturen gegründet, die Beratung, Hilfe und Unterstützung unter einem Dach anböten. Im Bereich der Region Hannover gebe es bereits in Garbsen eine Jugendberufsagentur. Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtige, mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter eine Kooperation abzuschließen, so dass, wenn alles wie gedacht klappe, noch im Dezember 2016, offiziell im Januar 2017, im Gebäude der Bundesagentur für Arbeit in der Brühlstraße eine Jugendberufsagentur realisiert werden könne.

Die Verwaltung sei derzeit dabei, sich intern abzustimmen und eine entsprechende Beschlussvorlage auf den Weg zu bringen. Verwaltungsintern liege die Federführung beim Fachbereich Soziales wegen der dort angesiedelten Jugendberufshilfe. Die Verwaltung beabsichtige, am 17.10.2016 die nächste Sitzung des Sozialausschusses, die zugleich die letzte der ablaufenden Ratsperiode sei, gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss durchzuführen.

Das Einverständnis des Sozialausschusses vorausgesetzt, würde die Sitzung entsprechend geplant werden. Details zur Jugendberufsagentur folgten in der vorzulegenden Beschlussdrucksache.


Ratsfrau Klingenburg-Pülm schloss die Sitzung.



(Beckedorf) (Hanebeck)
Stadträtin für das Protokoll