Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 01.09.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 02.09.2016)
Protokoll (erschienen am 03.11.2016)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62-09- 15.09.2016

Protokoll

40. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am
Donnerstag, 1. September 2016,
Sitzungsbeginn: 19.00 Uhr, Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1
Sitzungsende: 21.00 Uhr
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Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.06.2016

4. Berichte der Verwaltung

4.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.2. Informationen über Bauvorhaben

5. Bericht aus der Sanierungskommission

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. E N T S C H E I D U N G E N

6.1.1. Bebauungsplan Nr. 495, 2. vereinfachte Änderung, Mühlenbergzentrum
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1537/2016 mit 3 Anlagen)

6.1.2. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 1642/2016 mit 2 Anlagen)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Club 77 – erhöhter Lärmpegel insbesondere in den Nachtstunden
(Drucks. Nr. 15-1712/2016)

7.1.2. Zukunft des ehemaligen Famila-Geländes
(Drucks. Nr. 15-1713/2016)


7.1.3. Sachstand Ladestation für Elektrofahrzeuge im zero:e park
(Drucks. Nr. 15-1750/2016)

7.1.4. Information zum Ausbau der Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1787/2016)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Wiederhersellung des Gehweg-Belages im Kurvenbereich Hauptstraße vor NP-Markt und Volksbank
(Drucks. Nr. 15-1779/2016)

7.2.2. Wasserkraft Döhrener Wolle für den Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-1780/2016)

7.2.3. Lärmschutz für den Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-1781/2016)

7.2.4. Anfrage zu Methadon-Abgabestellen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1782/2016)

8. A N T R Ä G E

8.1. Interfraktionell

8.1.1. Zuwendung aus den Eigenen Mitteln des Bezirksrates Ricklingen an den MSV e.V. für das Hoffest im Canarisweg
(Drucks. Nr. 15-1702/2016)

8.2. Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

8.2.1. Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf dem Parkplatz des Stadtteilzentrums Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1744/2016)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Grünschnitt Gehweg An der Bauerwiese
(Drucks. Nr. 15-1783/2016)

8.3.2. Eckausrundungen neuer Zufahrten in der Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1784/2016)

8.3.3. Lärmschutzmaßnahmen In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1785/2016)

8.3.4. Einrichtung von Bring- und Holzonen für Grundschülerinnen und -schüler
(Drucks. Nr. 15-1786/2016)




Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Farnbacher) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Fitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Koch (parteilos)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
Bezirksratsherr Steuer (Die Linke)
Bezirksratsherr Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Wegener) (SPD)
(Bezirksratsherr Weske) (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Wüstrich (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barnert) (SPD)
(Ratsherr Leineweber) (Die Piraten)
Bürgermeister Scholz (CDU)
(Ratsherr Wruck) (Die Hannoveraner)

Verwaltung:
Frau Spremberg Bezirksratsbetreuung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement
Frau Ehrenberg-John FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Höppner FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Teschner FB Soziales
Frau Schonauer FB Planen und Stadtentwicklunge
Frau Dieckmann-Bartels FB Soziales












I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 2 wird nach TOP 5 durchgeführt.
Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.06.2016

Der öffentlicher Teil des Protokolls wird einstimmig genehmigt.
Bezirksbürgermeister Markurth erkundigt sich, ob es Anmerkungen zum nichtöffentlichen Teil gibt. Da dies nicht der Fall ist, wird auch der nichtöffentliche Teil des Protokoll einstimmig genehmigt.

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Verwaltung und bittet Frau Höppner aus dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung um Vorstellung.
Frau Höppner stellt sich als neue für den Stadtbezirk Ricklingen zuständige Stadtplanerin vor.

TOP 4.
Berichte der Verwaltung

TOP 4.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Sievers berichtet, dass auf dem Butjerbrunnenplatz zwei Schilder aufgestellt worden, die das Fußball spielen untersagen. Die Polizei werde die Einhaltung des Verbots durchsetzen.
Bezirksratsfrau Bergmann fragt, ob eine zeitliche Beschränkung des Verbots nicht ausgereicht hätte, um eine Belebung des Platzes tagsüber zu ermöglichen.
Herr Sievers entgegnet, dass die Beschwerden der Anlieger durchaus begründet waren, da dort auch nachts Fußball gespielt wurde. Darüber hinaus werde der Platz durchaus vielfältig von verschiedenen Einrichtungen genutzt, z. B. von Schulen und der Seniorenarbeit .

TOP 4.2.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Ehrenberg-John berichtet über Beschwerden von Anwohnern des Zero:e-Parks über massive Tempoüberschreitungen der Fahrzeuge in der Straße Auf dem Sohlorte. Die darauf hin veranlasste Geschwindigkeitsmessung im Mai 2016 habe ergeben, dass ca. 85 % der Fahrzeuge in Richtung In der Rehre 32 km/h oder weniger fuhren. Nur drei Fahrzeuge fuhren 51 km/h, 2562 Fahrzeuge wurden gemessen.
Richtung Süden war das Ergebnis ähnlich, 85 % fuhren bis 31 km/h, gemessen bei 3065 Fahrten. Da sich die Geschwindigkeit des Verkehrs in einem normalen Rahmen befand, habe die Verwaltung keine Veranlassung gesehen, Maßnahmen zu ergreifen.

TOP 5.
Bericht aus der Sanierungskommission
Frau Schonauer, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, berichtet in Vertretung für Ratsfrau Barnert, dass die Sanierungskommission sich einstimmig für die Beschlussdrucksache 1537/2016 ausgesprochen habe. Man sei über bestehende soziale Aktivitäten im Sanierungsgebiet und deren Fortführung informiert worden. Thematisiert habe man die Problematik der Lärmbelästigung durch eine Gaststätte in der Leuschnerstraße und erfahren, dass die Bauordnungsverwaltung dazu aktuell ermittle. Eine Arbeitsgruppe Wohnumfeld sei gegründet worden, eine weitere Arbeitsgruppe Image sei im Entstehen. Zum ersten Projekt im Sanierungsgebiet, der Erneuerung des Spielplatzes Schollweg, habe bereits die Kinderbeteiligung stattgefunden.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Einwohner erkundigt sich nach dem Sachstand zum Bau des Flüchtlingswohnheims Kneippweg, da zwei Gerüchte im Stadtteil kursieren. Das eine laute, dass Baubeginn im November 2016 sei, das zweite, dass man einen anderen Platz in Wettbergen gefunden habe. Er moniert das wilde Parken im Kneippweg am Wochenende, das sei ein unhaltbarer Zustand.
Bezirksbürgermeister Markurth bestätigt das erste Gerücht, der Standort werde ab Herbst so gebaut wie geplant, der genaue Termin stehe nicht fest, da auf man auf die Lieferung der Container wenig Einfluss. Der zunächst in Rede gebrachte Standort in Wettbergen konnte nicht durchgebracht werden. Der Bezirksrat habe in der letzten Sitzung einen Beschluss gefaßt, die Verwaltung solle an dieser Stelle tätig werden und für Ordnung sorgen. Die Verwaltung habe nun laut Geschäftsordnung vier Monate Zeit, zu reagieren. Der Umstand ist der Verwaltung aber bekannt.
Eine Einwohnerin schlägt das Telefunken-Haus am Ricklinger Kreisel als Ersatzstandort vor. Auch sie moniert das rechtswidrige Parkverhalten im Kneippweg.
Bezirksbürgermeister Markurth erwidert, dass dieses Gebäude vermietet sei.
Ein anderer Einwohner schlägt weitere Alternativstandorte zur Flüchtlingsunterbringung vor.
Frau Ehrenberg-John begründet, warum die Vorschläge nicht umsetzbar seien. Auch Flüchtlingsheime müssen dem geltenden Baurecht entsprechen, dürfen z.B. nicht in Industriegebieten errichtet werden. Der Standort Friedländer Weg befinde sich in einem nicht bebaubaren Bereich zwischen stark befahrenen Straßen, dies wäre eine absolute Notlösung gewesen. Auf die Frage warum ein Café und ein Fitnessstudio dort zulässig seien, antwortet sie, dass es sich dabei nicht um Wohnzwecke handelt.
Bürgermeister Scholz berichtet aus einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister, dass zurzeit keine weiteren Standorte geprüft würden. Der Standort Kneippweg befinde sich derzeit in der Prüfung, ein offizieller Planungsstand könne noch nicht mitgeteilt werden. Dasselbe gelte für die Kapazität des Flüchtlingswohnheims, das dort erstellt werde und Mitte 2017 bezogen werden soll.
Ein anderer Einwohner bittet darum, die Ampelanlage am Friedhof in der Göttinger Chaussee zu verbessern, da die Wartezeit immens sei.
Der Vertreter der Polizei, Herr Meier, meldet sich aus dem Publikum und berichtet dazu, dass diese Beschwerde bekannt sei. Dort fahren Üstra- und Regiobusse, die eine Grünschaltung aufrufen, die Regiobusse könnten sich aber nicht wieder abmelden, wenn sie durchgefahren sind. Die Ampel schalte dann nicht wieder zurück. An dem technischen Problem werde derzeit gearbeitet.
Ein weiterer Einwohner berichtet von der desaströsen Wartezeit für Rad Fahrenden an dieser Stelle.
Eine Anwohnerin des Butjerbrunnenplatzes dankt für die Aufstellung der Verbotsschilder und berichtet über Lärmbelästigungen durch Besucher des Wettbüros, die sich dort nachts lautstark unterhielten. Eine weitere Belästigung entstehe durch das Quietschen der Stadtbahn, die sie bereits an die Üstra gemeldet habe, ohne eine Antwort erhalten zu haben.
Von 19.15 Uhr bis 19.40 Uhr durchgeführt.

TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.1.
Bebauungsplan Nr. 495, 2. vereinfachte Änderung, Mühlenbergzentrum
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1537/2016 mit 3 Anlagen)

Antrag,
  1. von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 495, 2. Änderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 495, 2. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
  3. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Einstimmig beschlossen

TOP 6.1.2.


Widmung von Straßen im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 1642/2016 mit 2 Anlagen)

Antrag,


der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen rückwirkend zum 01.03.1970 und als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.
Bezirksratsherr Kumm zieht den Antrag wegen zusätzlichen Beratungsbedarfes
in die Fraktion.

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Club 77 – erhöhter Lärmpegel insbesondere in den Nachtstunden
(Drucks. Nr. 15-1712/2016)

Bezirksratsfrau Hurtzig trägt die Anfrage vor:
In dem kleinen, ehemaligen Einkaufszentrum in der Leuschnerstraße hat vor geraumer Zeit ein Café-Bistro mit dem Namen „Club 77“ eröffnet, das Öffnungszeiten rund um die Uhr anzeigt: „Mo – So. durchgehend geöffnet, 24 Std.“

Dementsprechend, so berichten Anwohner, gehe zu jeder Tages- und Nachtzeit von der Gaststätte ein erhöhter Lärmpegel aus.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2. Entsprechen die Öffnungszeiten den gesetzlichen Vorschriften?
3. Was kann die Verwaltung gegen den erhöhten Lärmpegel unternehmen?

Frau Spremberg beantwortet die Fragen wie folgt
Zu Frage 1: Ja, die Lärmbelästigung ist der Verwaltung bekannt.
Zu Frage 2: Da in der Niedersächsischen Sperrzeitverordnung keine Sperrzeiten für Gaststätten mehr festgesetzt sind, entsprechen die Betriebszeiten den gesetzlichen Vorgaben.
Zu Frage 3: Aktuell ist eine bauordnungsrechtliche Prüfung anhängig, das Ergebnis steht noch aus. Über das Ergebnis wird der Bezirksrat zu gegebener Zeit informiert.

TOP 7.1.2.
Zukunft des ehemaligen Famila-Geländes
(Drucks. Nr. 15-1713/2016)

Bezirksratsherr Dr. Menge stellt folgende Anfrage:
Das Gebäude des ehemaligen Nahversorgers Famila steht seit einiger Zeit leer. Von Seiten der Verwaltung wurde eine Wiedereröffnung mit einem anderen Versorger für den Spätsommer 2016 angekündigt. Augenscheinlich sind aber keine Aktivitäten zu erkennen, die diesen Zeitplan Wirklichkeit werden ließen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann ist mit der Ansiedlung eines neuen Nahversorgungsunternehmens zu rechnen?
2. Welche Gründe haben zu einer Verzögerung des ursprünglichen Zeitplans geführt?
3. Welches Unternehmen wird den Betrieb übernehmen?

Frau Ehrenberg-John antwortet
Zu Frage 1: Die Ansiedlung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2017.
Zu Frage 2: Die Baugenehmigung konnte aufgrund einer Verzögerung in der Bauplanung nicht zeitgerecht erteilt werden. Erste Baumaßnahmen wurden bereits durchgeführt.
Zu Frage 3: Das Unternehmen Kaufland wird den Betrieb übernehmen.

TOP 7.1.3.
Sachstand Ladestation für Elektrofahrzeuge im zero:e park
(Drucks. Nr. 15-1750/2016)

Bezirksratsfrau Masanke trägt vor:
Im Februar 2013 wurde die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover von den Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen im Bezirksrat Ricklingen gebeten, im 2. Bauabschnitt des zero:e park eine Auflademöglichkeit für Elektrofahrzeuge vorzusehen (DS-Nr. 15-0120/2013 N1 S1). Dieses Ansinnen wurde zwar seitens der Verwaltung positiv beschieden, eine Umsetzung erfolgte jedoch nicht.
Wir fragen die Verwaltung:
Wann ist mit der Einrichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge im zero:e park zu rechnen?

Frau Spremberg antwortet wie folgt:
Der Antrag des Stadtbezirksrates lautete, Car-Sharing-Anbieter dazu zu bewegen, im zero:e parks diese Gemeinschaftsautos anzubieten. Er wurde während der Sitzung dahingehend ergänzt, auch eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge vorzusehen. Die technischen Voraussetzungen wurden für zwei Standplätze in der Straße "Auf dem Sohlorte"angelegt. Die beteiligten Carsharing-Unternehmen zeigten zunächst auch Interesse, das Vorhaben unter Nutzung des damals laufenden Förderprogramms „Schaufenster Elektromobilität“ umzusetzen.
Leider kam es nicht zur Ausführung. Das Förderprogramm ist zwischenzeitlich abgelaufen.
Die Landeshauptstadt selbst wird nicht nicht als Betreiberin von Carsharing oder öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auftreten, da die Investitionskosten für E-ladestationen aktuell sehr hoch sind. Der Betrieb ohne Fördermittel oder private Mitfinanzierung wäre zurzeit nicht wirtschaftlich zu betreiben.
Ab 2017 wird ein neues Förderprogramm des Bundes aufgelegt, um die Einrichtung von öffentlichen E-Ladestationen zu bieten. Zusammen mit der Förderung des Programms "Pro Klima" werden sich ggfs. neue Finanzierungsmöglichkeiten ergeben, um dem Beschluss des Bezirksrates nachzukommen.

TOP 7.1.4.
Information zum Ausbau der Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1787/2016)

Bezirksratsfrau Bergmann stellt folgende Anfrage:
Seit geraumer Zeit finden die vorbereitenden Bauarbeiten für den Ausbau der Göttinger Chaussee und die Verlängerung der Stadtbahn statt.
Mitte März unterrichteten Infra und TransTecBau die Anliegerinnen und Anlieger vage über die im Sommer geplanten Maßnahmen.
Die Anwohnerinnen und Anwohner fragen nach Einzelheiten zu den aktuellen Arbeiten sowie zur Gesamtplanung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann ist eine schriftliche Information der Bürgerinnen und Bürger seitens der Verwaltung vorgesehen?
2. Ist eine Informationsveranstaltung zur gesamten Planung vorgesehen?

Herr Sievers trägt die Antwort der Infrastrukturgesellschaft der Region Hannover vor.
Zur Frage 1: Eine schriftliche Information über die Gesamtbaumaßnahme wird anlassbezogen über Pressemitteilungen und über die Homepage der infra erfolgen.
Zu Frage 2: Nach aktuellem Planungsstand geht die infra davon aus, dass eine Anliegerinformationsveranstaltung über die Baumaßnahme im kommenden Frühjahr durchgeführt wird.

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Wiederhersellung des Gehweg-Belages im Kurvenbereich Hauptstraße vor NP-Markt und Volksbank
(Drucks. Nr. 15-1779/2016)

Bezirksratsherr Kumm verliest die Anfrage:
Nach den Leitungsbaumaßnahmen der Telekom im April des Jahres wurden die Aufbrüche nur provisorisch mit Bitumen-Masse verschlossen. Dieser befindet sich mittlerweile schon in Auflösung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2. Wann ist mit der endgültigen Wiederherstellung zu rechnen?
3. Wird die Wiederherstellung von Aufbrüchen, die umfangreichen und teuren Baumaßnahmen folgen, von der Bauverwaltung überwacht?

Herr Sievers beantwortet die Fragen zusammen gefaßt:
Zu Fragen 1. - 3.: Ja,der Zustand ist bekannt. Die endgültige Wiederherstellung wird noch in diesem Quartal erfolgen und von der Bauverwaltung überwacht werden.

TOP 7.2.2.
Wasserkraft Döhrener Wolle für den Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-1780/2016)
Bezirksratsfrau Stache stellt folgende Anfrage:
Der Zero-E-Park wurde seit 2010 als Nullemissionssiedlung vermarktet. Ziel ist es, die CO2-Emissionen durch den Energiebedarf durch den Passivhausstandard auf ein Minimum zu senken und den Restenergiebedarf durch regenerative Energieerzeugung zu decken. Diese sollte durch Inbetriebnahme des Wasserkraftwerkes Döhrener Wolle an der Leineinsel im Stadtteil Döhren erfolgen. Als Kompensationsmaßnahme für die fehlende Wirtschaftlichkeit und Anreiz für einen Betreiber haben sich die drei am Projekt beteiligten Grundstückspartner Meravis, NLG und die Stadt Hannover in einem städtebaulichen Vertrag dazu verpflichtet, 300.000 € zu zahlen. Dieser Betrag ist in die Grundstückspreise eingepreist worden. Inzwischen haben die meisten Bauherren den Passivhausstandard erreicht und damit Ihren Teil der für das Baugebiet vorgeschriebenen energetischen Auflagen erfüllt. Bis heute ist der Zero-E-Park jedoch faktisch keine Nullemissionssiedlung, weil das Wasserkraftwerk nicht in Betrieb genommen wurde. Die Bauherren befürchten, dass die Mittel nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und das Versprechen einer Nullemissionssiedlung am Ende nicht eingelöst wird.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann noch mit der Inbetriebnahme des Wasserkraftwerks Döhrener Wolle gerechnet werden, wenn ja zu wann?
2. Verfügt die Verwaltung über einen alternativen Plan falls das Projekt z.B. aufgrund des Widerstandes der Anlieger oder mangels Investor scheitern sollte?
3. Ist es möglich, dass die Ansprüche gegen die Grundstücksvermarkter verfristen oder verjähren, falls ja, zu wann wäre damit zu rechnen?
Frau Spremberg bittet um Verständnis, dass heute nur die Frage 1 beantwortet werden kann. Die Fragen 2 und 3 werden nachgereicht.
Zu Frage 1: Die Wasserkraftanlage kann nach Bestands kräftiger Planfeststellung errichtet und anschließend in Betrieb genommen werden. Die vorbereitenden Planungen haben aufgrund eines aufwändigen Beteiligungsverfahrens unvorhersehbar lange gedauert. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren wird im Herbst 2016 beginnen. Es dauert erfahrungsgemäß ca. ein Jahr. Allerdings hat ein naturschutzrechtlich anerkannter Landesverband bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt.
Sollte diese Klage tatsächlich eingereicht werden, müßte der Ausgang des Gerichtsverfahrens zunächst abgewartet werden, bevor mit Baumaßnahmen begonnen wird. Eine Inbetriebnahme wäre dann für 2020 oder später zu erwarten.
Folgende Antworten wurden schriftlich nach der Sitzung gegeben:
Zu Frage 2: : Nach Vertragslage ist die Kompensation der CO2-Emissionen im zero:e park von den drei Vermarktern zu leisten und und von der Landeshauptstadt Hannover zu organisieren. Die Kompensation erfolgt durch Schaffung von Kapazitäten zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen, die die CO2-Emissionen aus dem Baugebiet bilanziell abdecken. Insgesamt sind 1.300 MW/h (1,3 Mio. kWh) jährlich zu erzeugen. Die Schaffung der Stromerzeugungskapazitäten kann durch geeignete Zuschüsse oder durch finanzielle Beteiligungen erfolgen. Infrage kommen vornehmlich Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraftnutzung. Im städtebaulichen Vertrag wurde der Wasserkraft ein Vorrang eingeräumt, weil die lange ungenutzte Staustufe der Leine in Döhren das erforderliche Stromerzeugungspotenzial bietet und weil ein Investor bereit ist, die Anlage zu realisieren.


Mit dem Investor der Wasserkraftanlage besteht ein Vorvertrag, der ihm Planungssicherheit verschafft. In bestimmten Fällen (Unwirtschaftlichkeit der Anlage, Versagung einer erforderlichen behördlichen Genehmigung) kann der Vorvertrag gekündigt werden. Gründe für eine Kündigung sind bisher nicht erkennbar.
Sollte aus heute nicht absehbaren Gründen die Kooperation zwischen Stadt und Wasserkraft-Investor enden, muss die Stadt zwangsläufig eine andere Kompensationsmöglichkeit schaffen. Ideen dazu bestehen, sind aber zurzeit nicht spruchreif. Aus heutiger Sicht würde dann die Stromerzeugung aus Sonne oder Wind in den Fokus rücken, je nach der Entwicklung der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen kann es aber auch Geothermie oder Biomasse sein.
Zu Frage 3: Die CO2-Kompensation ist im städtebaulichen Vertrag zum Baugebiet „In der Rehre Süd“ unter den Vermarktern vereinbart; eine Verfristung ist darin ausdrücklich nicht vorgesehen. Theoretisch unterliegen die Ansprüche der EigentümerInnen auf CO2 -Kompensation der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung. Da aber die Ausführung der CO 2-Kompensation allein in der Verantwortung der Landeshauptstadt Hannover liegt, deren ureigenes Interesse die Kompensation ist, wird die zur tatsächlichen Verjährung erforderliche „Einrede“, mit der die Stadt Ihr Leistungsverweigerungsrecht gem. § 214 Abs. 1 BGB erst geltend machen müsste, nicht erfolgen. Die EigentümerInnen sind somit sowohl vor Verfristung als auch vor Verjährung geschützt.

TOP 7.2.3.
Lärmschutz für den Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-1781/2016)

Bezirksratsherr Kumm verliest die folgende Anfrage
Die Straße In der Rehre wird südlich des Stadtfriedhofes Ricklingen täglich von rund 10.000 Kraftfahrzeugen befahren. Der dadurch entstehende Verkehrslärm sowie die häufig zu beobachtenden Geschwindigkeitsüberschreitungen führen zu einer starken Lärmbeschallung der Bewohnerinnen und Bewohner des Neubaugebietes Zero-E-Park. Anlieger berichten, dass die Störungen sehr massiv wahrzunehmen sind und dadurch ihre Lebensqualität deutlich eingeschränkt wird.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind gemäß Bebauungsplan für die Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen?
2. Welche ergänzenden bzw. zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen hält die Verwaltung an dieser Stelle für geeignet, um die Lärmimmissionen im Zero-E-Park weiter zu reduzieren?
3. Welche dieser zusätzlichen Maßnahmen sollen seitens der Verwaltung noch umgesetzt werden und in welchem Zeitraum könnte dies geschehen?

Frau Höppner beantwortet die Fragen sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1: Der Bebauungsplan Nr. 1522 sieht für die nördlichen Gebäudezeilen des Quartiers allgemeines Wohngebiet vor. Durch die festgesetzte abweichende Bauweise werden die südlich gelegenen Wohngärten sowie die südlich davon liegende Wohnbebauung von den Lärmemissionen der Straße In der Rehre abgeschirmt. Die Norderschließung dieser nördlichen Gebäudezeilen führt dazu, dass vorwiegend weniger sensible Räume auf der nördlichen Seite der Gebäudegrundrisse angeordnet sind. Der Bebauungsplan setzt, sofern nicht auf andere Weise ausreichender Lärmschutz gewährleistet wird, fensterunabhängige Lüftungen für Schlafräume auf der nördlichen Seite der Gebäude fest, die sich im Abstand von 90 Metern ab der Mitte der Straße befinden.
Mit den genannten Maßnahmen werden die Orientierungswerte gemäß DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) eingehalten. Für weitergehende Schallschutzmaßnahmen gibt es im Bereich der Bauleitplanung kein weiteres rechtliches Erfordernis.

Zu Fragen 2 und 3: Im Stadtbezirksrat wurde am 09.06.2016 durch den Fachbereich Tiefbau die Planung für den Ausbau der Straße In der Rehre vorgestellt. Die Straße ist Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes und soll einmal dem Linienbusverkehr dienen.
Damit sind Maßnahmen, die über die am 09.06.2016 gezeigten Maßnahmen
(siehe Verengung auf Höhe der Straße Vor dem Grethel (Querschnitt 6 m) und Querungshilfe für Fußgänger auf Höhe der Bushaltestelle, zwischen den Bauabschnitten 1 und 2) hinausgehen, sehr begrenzt.

TOP 7.2.4.
Anfrage zu Methadon-Abgabestellen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1782/2016)

Bezirksratsfrau Stache stellt folgende Anfrage
Am 31. Mai 2016 berichtete die Neue Presse Hannover, dass die Versorgung mit dem Drogenersatzstoff Methadon zunehmend zum Problem wird. Ca. 1.700 Menschen in der Region würden mit dem Ersatzstoff behandelt. Auffällig war, dass sich in den ländlichen Bereichen im Umland von Hannover sich entweder keine Ärzte finden, die bereit sind bzw. es keine Ärzte gibt, die berechtigt sind, Drogenersatzstoffe abzugeben, so dass sich die Abgabe auf wenige Praxen und auch auf die Landeshauptstadt Hannover konzentriert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wieviel Praxen geben im Stadtbezirk Ricklingen Drogenersatzstoffe ab?
2. Befinden sich die abgebenden Praxen in enger räumlicher Nähe zueinander?
3. Werden in Hannover auch Patienten aus dem Umland behandelt und wenn ja, sieht die Verwaltung Möglichkeiten, auf die Region Hannover einzuwirken, dass auch im ländlichen Bereich mehr Abgabestellen geschaffen werden?

Frau Spremberg antwortet:
Zu Frage 1: Im Stadtbezirk Ricklingen gibt es zurzeit nur eine Praxis in der Pfarrstraße, die Drogenersatzstoffe abgibt. Wenn diese an Wochenenden und Feiertagen geschlossen ist, wird Methadon durch eine Ärztegemeinschaft im Friedländer Weg ausgegeben.
Zu Frage 2: Die Ausgabestellen befinden sich nicht in räumlicher Nähe.
Zu Frage 3: Der Verwaltung ist bekannt, dass Patientinnen und Patienten, die außerhalb der Region wohnen und dort keine Möglichkeit der Methadon-Versorgung haben, zur medizinischen Behandlung und zur psychosozialen Betreuung nach Hannover kommen. Die genaue Anzahl der Patientinnen und Patienten ist nicht bekannt. Die Methadonbehandlung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Weder die Landeshauptstadt noch die Region Hannover haben hier Steuerungsmöglichkeiten.
Bezirksratsfrau Fitz schlägt vor, den Drogenbeauftragten der Landeshauptstadt in eine der nächsten Sitzungen einzuladen und dazu berichten zu lassen

TOP 8.


A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Interfraktionell

TOP 8.1.1.
Zuwendung aus den Eigenen Mitteln des Bezirksrates Ricklingen an den MSV e.V. für das Hoffest im Canarisweg
(Drucks. Nr. 15-1702/2016)

Bezirksbürgermeister Markurth trägt vor:
Antrag:
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Verein Miteinander für ein schöneres Viertel (MSV e.V.) erhält für das Hoffest im Canarisweg am 09.09.2016 unter dem Motto „Vielfältig-Miteinander-das Familienfest“
einen Zuschuss in Höhe von max. 600,- Euro aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.2.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

TOP 8.2.1.
Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf dem Parkplatz des Stadtteilzentrums Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1744/2016)

Bezirksratsfrau Fitz trägt den Antrag vor:
Der Bezirksrat möge beschließen:
die Verwaltung wird gebeten, eine oder mehrere Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge auf dem Parkplatz des Stadtteilzentrums Ricklingen einzurichten.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Grünschnitt Gehweg An der Bauerwiese
(Drucks. Nr. 15-1783/2016)

Bezirksratsherr Capellmann trägt den Antrag vor:
Die Verwaltung sorgt dafür, dass der Gehweg An der bauerwiese zwischen Michaelisfriedhofes und Beekebrücke vom überwucherten Grün freigeschnitten wird.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.3.2.
Eckausrundungen neuer Zufahrten in der Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1784/2016)

Bezirksratsfrau Stache trägt den Antrag vor:
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung sorgt dafür, dass bei dem nahezu abgeschlossenen Ausbau der mittleren Göttinger Chaussee auf der Ostseite folgende Nachbesserungen durchgeführt werden:
1. Die Eckausrundungen zur Ein- und Ausfahrt für das E-Center bzw. „DM“ sind zu gering. Hier sind im Grünstreifen die Ecken nachzupflastern.
2. Die Eckausrundung des Radweges von der Göttinger Chaussee (Einmündung Bückeburger Allee) zur Unterführung der Frankfurter Allee am Ricklinger Kreisel fehlt. Auch hier ist nachzupflastern.
Bezirksratsfrau Bergmann zieht den Antrag auf Wunsch der SPD in die Fraktion.




TOP 8.3.3.
Lärmschutzmaßnahmen In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1785/2016)

Bezirksratsherr Kumm trägt vor:
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft die folgenden zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen an der Straße In der Rehre und setzt diese soweit möglich um, damit die Lärmbeschallung für die Einwohnerinnen und Einwohner des Neubaugebietes Zero-E-Park weiter reduziert wird:
1. Begrünter Lärmschutzwall,
2. Mehrreihige Bepflanzung mit Büschen und Sträuchern,
3. Dauerhafter stationärer Geschwindigkeitsanzeiger.
Bezirksratsfrau Fitz zieht den Antrag auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion.

TOP 8.3.4.
Einrichtung von Bring- und Holzonen für Grundschülerinnen und -schüler
(Drucks. Nr. 15-1786/2016)

Bezirksratsfrau Stache trägt den Antrag vor:
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird darum gebeten, für alle fünf Grundschulen des Stadtbezirks sowie die Martin-Luther-King-Förderschule in einem ausreichenden Abstand die Realisierungsmöglichkeiten von Bring- und Holzonen zu prüfen und wenn möglich einzurichten.
Flankierend sind unmittelbar vor den Schulen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, das „Verkehrschaos“ durch „Elterntaxis“ zu verhindern, um die Sicherheit der Grundschülerinnen und –schüler sicherzustellen.
Bezirksratsfrau Bergmann weist auf ähnliche Anträge aus dem Jahr 2015 hin, die worden seien. Was hier gefordert werde, sei zum Teil bereits umgesetzt: die Verwaltung stelle zusammen mit den Grundschulen Schulwegpläne auf, die Kontaktbeamten seien daran beteiligt. Die Verwaltung habe ähnlich pauschale Anträge aus anderen Bezirken mit dem Hinweis abgelehnt, dass derartige Anträge von Seiten der Schulen in Abstimmung mit der Elternschaft und der Polizei befürwortet werden müssten, um sie umsetzen zu können. Eine Überstülpung dieser Regelung durch die Politik werde abgelehnt. Dadurch dass Kinder ihre Schulwege allein zu Fuß gingen, würde ihre Selbständigkeit und Gesundheit gefördert. Daher werde man diesen Antrag ablehnen.
Bezirksratsfrau Stache entgegnet, dass die Bring- und Holzonen zur Selbständigkeit der Kinder beitragen, indem sie nicht weit von der Schule abgesetzt werden und den Rest des Weges allen zu Fuß gehen können. Sie verstehe nicht, warum man der Verwaltung nicht die Chance gebe, jede einzelne Schule zu prüfen.
Bezirksbürgermeister Markurth ergänzt, dass auch die Landesverkehrswacht den Schulweg zu Fuß empfehle.
Ratsherr Dr. Menge erläutert, dass es keine pauschalen Regelungen geben soll. Auf Antrag der Schule würden diese Anträge ja geprüft.
Bezirksratsherr Schrader schlägt vor, den Bedarf selbst als Bezirksrat zu prüfen und die einzelnen Schulwege anzusehen.
Bürgermeister Scholz sieht in dem Antrag keine pauschale Regelung, sondern beantragt wird nur da, wo es geht und gewünscht werde. Schließlich sei der Wunsch seitens der Eltern an die Politik herangetragen worden.
Stv. Bezirksbürgermeister Dette weist darauf hin, dass kein gravierender Unterschied dazu bestehe, wenn das Verkehrschaos durch Elternschulverkehr in einer Entfernung von 50 m von der Schule weg durch Hol- und Bringzonen entstehe.

Selbst der autofahrerfreundliche ADAC empfehle Schulkindern zu Fuß zu gehen.
Bezirksratsherr Dr. Menge besteht darauf, die Schulleitungen in diese Entscheidung einzubinden und befürwortet, mit diesen zu sprechen.
Bezirksratsfrau Farnbacher teilt mit, dass zur Schulzeit ihrer Kinder die Lehrer darum gebeten hätten, die Erstklässler bereits nach den Herbstferien nicht mehr auf dem Schulweg zu begleiten, sondern allein gehen zu lassen. Jedes zusätzliche Auto auf dem Schulweg gefährde die Schulkinder.
Bezirksbürgermeister Markurth erläutert die Kampagne der Gelben Füße, die auch das Niedersächsische Kultusministerium befürworte und läßt abstimmen.
Mit 4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen abgelehnt.

Bezirksbürgermeister Markurth schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.30 Uhr.


Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 21.00 Uhr




Markurth Spremberg
Bezirksbürgermeister Protokollantin