Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 17.08.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.08.2016)
Protokoll (erschienen am 22.09.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. VI-DC - Datum 29.08.2016

PROTOKOLL

85. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 17. August 2016,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 16.30 Uhr
Ende 18.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU) 16.30 - 17.25 Uhr
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen) 16.30 - 17.40 Uhr
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD) 16.30 - 18.10 Uhr
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Beigeordnete Seitz (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Bezirksbürgermeister Dickneite)
(Herr Fahr)
Herr Dipl.-Ing. Kleine 16.30 - 17.55 Uhr
(Frau Prof. Dr. Ing. Masuch)
Herr Sprenz
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
Herr Weske

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP) 16.30 - 17.00 Uhr
Ratsherr Hillbrecht
(Ratsherr Leineweber)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Sprenz PR
Herr Brockmann Dezernat VI
Frau Dormann Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Klinke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Lüdtke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Freiwald Fachbereich Tiefbau
Herr Demos Büro Oberbürgermeister

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.06.2016

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.06.2016

3. Anträge

3.1. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Errichtung einer offenen Bühne auf einem geeigneten öffentlichen Platz
(Drucks. Nr. 1018/2016)

3.1.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr.1018/2016: Errichtung einer offenen Bühne auf einem geeigneten öffentlichen Platz
(Drucks. Nr. 1767/2016)

3.2. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Zirkusbetrieben/Tierschauen ohne Wildtiere
(Drucks. Nr. 1060/2016)

4. Flächennnutzungspläne

4.1. 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 0793/2016 mit 1 Anlage)

4.1.1. Gemeinsamer Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Bereich: Misburg/Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 1454/2016)

5. Bebauungspläne

5.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1778 - Bothfelder Kirchweg -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1159/2016 mit 3 Anlagen)

5.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße -

(Drucks. Nr. 1304/2016 mit 1 Anlage)

5.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1014/2016 N1 mit 4 Anlagen)

5.4. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
(Drucks. Nr. 1345/2016 mit 1 Anlage)

5.4.1. Änderungsantrag Drs. 15-1487/2016 des Stadtbezirksrats 07 zu Beschluss-Drs. 1345/2016 - Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
(Drucks. Nr. 1345/2016 E1 mit 1 Anlage)

5.5. Bebauungsplan Nr. 1784 - Hilligenwöhren
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1437/2016 mit 4 Anlagen)

5.6. Bebauungsplan Nr. 1772 - Im Heidkampe/ Laher Heide -
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1553/2016 mit 3 Anlagen)

6. Widmungen

6.1. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 1187/2016 N1 mit 3 Anlagen)

7. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover;
Kalkulation 2016 bis 2018 und Gebührenänderung zum 01.01.2017
(Drucks. Nr. 1517/2016 N1 mit 3 Anlagen)

8. Gebietsfreistellungen/ Belegrechtsverzichte zur Stabilisierung von Gebieten mit besonders belasteten Mieterstrukturen
(Drucks. Nr. 2244/2015 mit 2 Anlagen)

9. Neubau der Geh- und Radwegbrücke am Clevertor und Sanierung der historischen Brücke
(Drucks. Nr. 1542/2016 mit 3 Anlagen)





10. Petition Nr. 5 / 1.Halbjahr 2016, Online-Petition vom 16.06.2016 (http://goo.gl/zcPIBC), Schriftliche Eingabe zum Thema "Steintorbebauung und Verwerfung der D-Tunnel-Trasse" vom 18.06.2016; Eingabe der Initiative Pro D-Tunnel e.V., Heinrich-Heine-Str. 21, 30173 Hannover
(Drucks. Nr. 1675/2016 mit 1 Anlage)

11. Bericht der Verwaltung

12. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Bericht der Verwaltung

14. Anfragen und Mitteilungen



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Ratsherr Wruck fragte, warum der Antrag des Ratsherrn Leineweber bezüglich der Zirkustiere nicht auf der Tagesordnung sei. Im Finanzausschuss sei er beraten worden.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass es heute einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf der Tagesordnung in Bezug auf ein Wildtierverbot im Zirkus gäbe. Er fragte, ob dieser Antrag gemeint sei.

Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass es einen ähnlichen Antrag von Ratsherrn Leinweber gäbe.

Stadtbaurat Bodemann ging davon aus, dass der Antrag nicht für den Bauausschuss ausgezeichnet wurde. Der vorliegende Antrag von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sei für den Bauausschuss ausgezeichnet und liege deshalb zur Beratung vor.

Die Tagesordnung wurde daraufhin mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 7.: abgesetzt
TOP 10.: abgesetzt

Hinweis: Die Drucksache Nr. 0792/2016 Antrag von Ratsherrn Leineweber zum
Wildtierverbot für Zirkusse in der Landeshauptstadt Hannover ist am
21.04.2016 in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und
Rechnungsprüfung und in den Ausschuss für Arbeitsmarkt,-
Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten verwiesen worden.





1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Eine Einwohnerin hatte eine Frage zur Änderung des Flächennutzungsplans Misburger Hafen. Vom Wirtschafts- und Umweltdezernat habe sie die Information erhalten, dass nur ein kleiner Teil des Hafenbeckens verfüllt werden soll, der Stichkanal nicht betroffen sei und so erhalten bleibe. Auf dem Änderungsplan sei aber das ganze Gebiet als Gewerbefläche ausgewiesen. Sie verstand nicht, warum nicht nur der kleine Teil als Gewerbefläche ausgewiesen werde, der tatsächlich verfüllt werden soll. Sie bat um eine Erläuterung.

Herr Heesch antwortete, dass es nur um die Verfüllung eines kleinen Teils des gesamten Armes der Misburger Häfen gehe. Es handele sich um den Teil, der in den als gewerbliche Baufläche dargestellten Bereich hineinrage.

Die Einwohnerin sagte, dass in einer Anlage der Drucksache das ganze Gebiet als Gewerbefläche ausgewiesen sei. Sollte nur ein kleiner Teil des Hafens verfüllt werden, müsse ihrer Meinung nach auch nur dieser Teil als Gewerbefläche ausgewiesen werden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es um den südlichen Teil der Misburger Häfen gehe. Das eigentliche Hafenbecken und der zuführende Kanal sollen als Wasserfläche erhalten bleiben.

Eine andere Einwohnerin war in ihrer Funktion als Vorsitzende der Naturfreunde Misburg anwesend. Sie sagte, dass laut Presseinformationen noch keine Anträge der Firma Papenburg vorliegen würden. Sie fragte, warum schon vorab über die Änderung des Flächennutzungsplans diskutiert und gegebenenfalls beschlossen werde. Sie konnte keine Notwendigkeit für die Eile erkennen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass das Flächennutzungsplanverfahren eingeleitet werde. Im Zuge des gesamten Verfahrens gäbe es mehrere durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligungen. Werde das Änderungsverfahren heute beraten bzw. beschlossen, sei das noch nicht der finale Beschluss zum Verfüllen. Es handele sich einerseits um eine parlamentarische Willensbekundung und andererseits um einen Auftrag an die Verwaltung, die Prüfverfahren, die durchgeführt werden müssen, zu initiieren. Es seien dezidierte naturschutzrechtliche Untersuchungen durchzuführen. Auch wenn das Flächennutzungsplanverfahren mit einem Beschluss beendet wäre, schließe sich zunächst nicht die Verfüllung sondern ein Bebauungsplanverfahren an, das aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werde. Zwischen diesen beiden Verfahren seien gesetzlich vorgeschriebene wasserrechtliche Verfahren durchzuführen, die ebenfalls der Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen. Um die wasserrechtlichen Verfahren durchführen zu können, müsse der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Insofern sei es zunächst eine Frage an die Gremien, ob das Flächennutzungsplanverfahren gewollt sei. Er erläuterte, dass die Fläche von Herrn Papenburg erworben wurde. Er habe den Erwerb getätigt, um die Fläche industriegewerblich zu nutzen. Nach Ansicht von Herrn Papenburg sei die gewerbliche Nutzung einfacher, wenn ein Teil des Hafenbeckens verfüllt sei. Mit dieser Fragestellung sei Herr Papenburg an die Verwaltung herangetreten.

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.06.2016

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.


2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.06.2016

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.


3. Anträge

3.1. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Errichtung einer offenen Bühne auf einem geeigneten öffentlichen Platz
(Drucks. Nr. 1018/2016)

Ratsherr Förste begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Engelke meinte, dass es einerseits auf dem Raschplatz bereits eine solche Bühne gäbe. Andererseits missfalle ihm an dem Antrag, dass er die Formulierung enthalte, dass die Stadt die Bühne errichten solle. Er war der Meinung, dass es besser wäre, wenn man der Verwaltung einen Prüfauftrag erteile. Die Idee fand er grundsätzlich gut. Er könnte sich gegebenenfalls auch den Marstall als geeignet vorstellen. Er riet dazu, den Antrag umzuformulieren und einen Prüfauftrag daraus zu machen. Dann wäre es ein zustimmungsfähiger Antrag.

Ratsherr Kluck hielt einen Prüfauftrag ebenfalls für angemessener. Heute war der Presse zu entnehmen, wie hoch der Geräuschpegel sein könne, den eine solche Bühne erzeuge. Das könne zur Lärmbelästigung führen. Aus diesem Grund haben sich zum Beispiel am Raschplatz die Gastronomen beschwert, weil die Aufenthaltsqualität des Platzes sinke. In der Stadt habe man außerdem ein Problem mit den Straßenmusikern gehabt. Diese müssen jetzt ihren Spielort wechseln, damit die Leute nicht dauerhaft dem Lärmpegel oder einer unangemessenen Musik ausgesetzt seien. Eine feste Bühne würde bedeuten, dass die Musik immer am gleichen Ort stattfinden würde. Er meinte, dass man auch die Kostenfrage in den Raum stellen müsse. Die temporäre Bühne am Raschplatz sei für zwei Monate für das kulturelle Programm rund um den Platz errichtet worden. Der Kostenfaktor für die beiden Monate liege bei rund 35.000 Euro. Berechne man das für ein ganzes Jahr, seien die Kosten sehr hoch. Gegebenenfalls müsse man auch die technischen Voraussetzungen noch schaffen und benötige eventuell einen Sicherheitsdienst. Der Antrag sei haushaltsrelevant. Ein Prüfantrag wäre besser gewesen. Den vorliegenden Antrag werde seine Fraktion daher ablehnen.

Ratsherr Blaschzyk fand die Idee grundsätzlich gut. Der Antrag sei aber zu unkonkret. Am Beispiel des Raschplatzes könne man erkennen, dass nicht jeder Standort, den die Stadt für geeignet halte, auch tatsächlich ein guter Standort sei. Der Zeitung sei zu entnehmen gewesen, dass die Bühne am Raschplatz ein ziemlicher Reinfall sei. Würde die Bühne auf einem neugestalteten Steintorplatz stehen, hätte seine Fraktion zustimmen können. Er wies darauf hin, dass die Gilde-Parkbühne so etwas Ähnliches in groß sei. Diese Bühne werde sehr gut angenommen. Die Idee müsse konkretisiert werden. Der Antrag sollte in überarbeiteter Form wieder ins Verfahren gegeben werden. In dieser Form könne seine Fraktion nicht zustimmen.

Ratsherr Nagel erklärte, dass es in seiner Fraktion durchaus Sympathie für den Antrag gäbe. Seine Fraktion habe über den Antrag intensiv diskutiert und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass zunächst ein Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt werden sollte. Der Antrag sei haushaltsrelevant und die Kosten seien nicht abschätzbar. Es müsse ein geeigneter Standort gefunden und die Kosten ermittelt werden, um das Vorhaben dann im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zu beraten.

Ratsherr Küßner teilte mit, dass ihm jetzt ein Änderungsantrag der FDP vorliegen würde. Es handele sich um einen Prüfauftrag für die Verwaltung, einen Standort für eine für die Öffentlichkeit nutzbare Bühne für Veranstaltungen kultureller und politischer Art zu finden.

Ratsherr Dette sagte, dass seine Fraktion den Antrag beraten möchte und ihn in die Fraktion ziehe.

-auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen-

3.1.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr.1018/2016: Errichtung einer offenen Bühne auf einem geeigneten öffentlichen Platz
(Drucks. Nr. 1767/2016)

-auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen-

3.2. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Zirkusbetrieben/Tierschauen ohne Wildtiere
(Drucks. Nr. 1060/2016)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian begründete den Antrag der beiden Fraktionen.

Ratsherr Wruck sah nicht, warum der Antrag in diesem Ausschuss behandelt werde. Inhaltlich stimmte er dem Antrag voll zu. Dennoch hielt er es für wichtig, die Verhaltensforschung zu einem solchen Thema zu hören. Er vermutete, dass das bei den genannten Gerichtsentscheidungen erfolgte. Er konnte sich vorstellen, dass es Wildtiere gäbe, für die solche Tierschauen unschädlich seien, die ein Training erfahren und in ihrer Existenz geschützt werden. Insgesamt betrachtet sei es aber richtig, dass Tiere aus den Steppen Afrikas in einem Zirkus nichts zu suchen haben.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1060/2016 mit 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


4. Flächennnutzungspläne

4.1. 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen

(Drucks. Nr. 0793/2016 mit 1 Anlage)

4.1.1. Gemeinsamer Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Bereich: Misburg/Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 1454/2016)

Ratsherr Mineur begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Blaschzyk sagte, dass die Drucksache in seiner Fraktion auf großes Unverständnis stoße. Ratsherr Hellman habe es im Umweltausschuss treffend formuliert. Mit einer Stadt, die privaten Eigentümern verbietet, bestimmte Äste an ihren Bäumen abzuschneiden und es hier zulasse, dass ein Naturbiotop zerstört werde, könne etwas nicht in Ordnung sein. Die Pflanzen und Tiere, die dort angesiedelt seien, seien eine Naturpracht. Es sei unverständlich, dass die Stadt keine Anstalten mache, einen Dialog zu initiieren, um das Biotop zu erhalten. Vor Ort gäbe es einen großen Widerstand und ein großes Bedürfnis, das ganze Areal zu erhalten. Dem schloss er sich an. Herr Papenburg als Investor habe noch keine Anträge gestellt, so dass ein Dialog noch möglich sein sollte. Im Umweltausschuss sei gesagt worden, dass es sich nicht um eine Vorfestlegung handele, sondern zunächst Untersuchungen durchgeführt werden sollen. Er war der Auffassung, dass es sich um eine Willensbekundung handele und somit auch eine Vorfestlegung mit dem Ziel, das Hafenbecken am Ende zu verfüllen. Seine Fraktion werde gegen die Drucksache stimmen und versuchen, das Areal zu erhalten.

Ratsherr Mineur erläuterte, dass es sich bei dem Gelände nicht um ein Naturbiotop handele. Nach dem Flächennutzungsplan handele es sich um eine Gewerbefläche Wasser. Herr Papenburg könne als Eigentümer auf der Fläche jegliches Gewerbe, das hafenaffin sei, durchführen. Herr Papenburg könne Pontons bauen, Stege anlegen und den Hafen für die Schifffahrt öffnen. Den Bewuchs könne er ebenfalls einfach entfernen. Herr Papenburg habe zwar keine Anträge bei der unteren Wasserbehörde gestellt, aber mit der Verwaltung offenbar geredet und seine Pläne erläutert. Die Verwaltung habe aus diesem Grund die nächsten Schritte eingeleitet. Dadurch entstehe erst die Möglichkeit zu prüfen und Argumente dafür zu finden, dass bestimmte Teile nicht verfüllt werden und zu überlegen, wie mit der Fläche zukünftig umgegangen werden könne. Hier werde jetzt nicht das Tor geöffnet um die Fläche platt zu machen. Es werde ein Tor geöffnet für eine sinnvolle Entwicklung im Umgang mit dem Areal und den naturrechtlichen Gegebenheiten im Hinblick auf die berechtigten Interessen des Investors. Es sei der richtige Weg die Drucksache zu beschließen und zu einer sinnvollen Nutzung des Geländes zu kommen. In den Nachbargebieten habe man das bereits erfolgreich umgesetzt. Die Mergelgrube zum Beispiel sei keiner Nutzung zugeführt worden und stehe ausschließlich der Natur zur Verfügung.

Ratsfrau Seitz wollte die Frage der Einwohnerin aufgreifen. Der Flächennutzungsplan weise eine größere Fläche als Industriegewerbegebiet aus, als die, die verfüllt werden solle. Sie wollte wissen, warum das so sei. Die Planungen der Firma Papenburg sehe nur eine Verfüllung eines Teils des Hafenbeckens vor. Es solle ein Puffer zum Naturschutzgebiet bleiben. Der Stichkanal mit den bewachsenen Ufern solle nicht verfüllt werden. Sie fragte außerdem, ob das Grundstück der Stadt Hannover zum Kauf angeboten worden sei und warum die Stadt es nicht gekauft habe. Sie merkte an, dass das Gelände auf dem Papier vielleicht kein Naturbiotop sei. Eine Inaugenscheinnahme lasse aber keine andere Schlussfolgerung zu. Sie wies darauf hin, dass auch für das Grundstück von Herrn Papenburg die Baumschutzsatzung gelte. Auch Gewerbetreibende müssen sich daran halten. Sie bedankte sich bei Stadtbaurat Bodemann, dass dieser klargestellt habe, was heute beschlossen werde. Er habe gesagt, dass es um eine Willensbekundung parlamentarischer Gremien gehe. In dem Beschluss gehe es darum, ob eine Änderung des Flächennutzungsplans gewollt sei. Im Umweltausschuss sei das etwas anders dargestellt worden.

Frau Malkus-Wittenberg antwortete, dass die Drucksache die Flächenabgrenzung für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung darstelle, die der Verwaltung bekannt sei. Die Pläne des Investors haben der Verwaltung vorgelegen. Auf der Basis sei die Abgrenzung vorgenommen worden. Sie wies darauf hin, dass man sich ganz am Anfang des Verfahrens befinde. Sollte die Drucksache beschlossen werden, würde im weiteren Verfahren geklärt werden, ob es Unklarheiten oder Unstimmigkeiten gäbe. Sollten sich Änderungen ergeben, müsste der Flächennutzungsplan gegebenenfalls angepasst werden. Sie erläuterte, dass ein Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf sei, sondern die Grundzüge der Planung darstelle.

Ratsfrau Seitz meinte, dass es vernünftig gewesen wäre, die Drucksache im Umweltausschuss zurückzuziehen, um das Ganze zu hinterfragen. Die Aussagen aus Dezernat V decken sich nicht mit den Aussagen des Dezernat VI. Sie ging davon aus, dass mit der Kommunikation etwas nicht stimme. Aus Dezernat V sei die Aussage gekommen, dass nicht das komplette Hafenbecken verfüllt werden solle. Vor diesem Hintergrund würde ihre Fraktion gerne wissen, was hier genau passieren solle. In einem Zeitungsartikel sei heute zu lesen gewesen, dass Herr Papenburg Fahrzeuge seines Gewerbebetriebes über die verfüllte Fläche auf den Lohweg führen wolle, damit die Anderter Straße entlastet werde. Auf dem Teilstück, das die Fahrzeuge auf der Anderter Straße befahren würden, wohnen keine betroffenen Leute. Herr Papenburg hätte den Vorteil, dass er die Schranke der Gütereisenbahn nicht nutzen müsse. Im ersten Halbjahr dieses Jahres habe man eine geplante Straße vorgestellt bekommen mit einer Zählung von PKW und LKW. Es seien auch Bedenken von Gewerbetreibenden vorgestellt worden, die die Sorge haben, dass sie nicht auf die Entlastungsstraße kommen. Werden die Planungen so vorgenommen, wie es jetzt in der Zeitung gestanden habe, werde die Entlastungsstraße ad absurdum geführt. Es werde wieder zu vermehrten Schwerlastverkehr kommen. Die Entlastungsstraße müsse im Zusammenhang mit der Verfüllung des Hafenbeckens betrachtet werden. Sie ging davon aus, dass beides zusammen nicht funktionieren werde. Seit über 20 Jahren warte man auf eine Entlastungsstraße. Hier müsse es eine Regelung geben, bevor Misburg durch weiteren Verkehr belastet werde.

Stadtbaurat Bodemann war der Auffassung, dass man wenn schon dann richtig zitieren müsse und nicht eigene Sätze einfügen dürfe. Er betonte, dass die beiden Dezernate nicht mit verschiedener Stimme sprechen würden. Es handele sich um abgestimmte Papiere. Die Abstimmung erfolgte sowohl zwischen den Dezernaten als auch in großen Teilen mit der unteren Naturschutzbehörde der Region. Unterschiede in den Aussagen könne er nicht erkennen und ließ den Vorwurf nicht gelten. Gegebenenfalls müsse spezifiziert werden, was gemeint sei. Er sagte, dass er für Sachfragen zur Verfügung stehe.

Ratsfrau Seitz sagte, dass Dezernat V eine Auskunft an eine Einwohnerin erteilt habe, die sie vorhin dargestellt habe. Da hier gesagt wurde, dass man davon nichts wisse, gehe sie davon aus, dass die Kommunikation zwischen den Dezernaten nicht funktioniere. Laut Auskunft von Dezernat V sehen die Pläne des Herrn Papenburg nur die Verfüllung eines Teils des Hafenbeckens vor, da ein Puffer zum Naturschutzgebiet HPC I erhalten bleiben solle. Sie sagte, dass der Stadtbaurat gesagt habe, dass es „um eine Willensbekundung der parlamentarischen Gremien gehe“ und „ob die Gremien eine Änderung wollen“.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Auskunft des Dezernat V richtig gewesen sei. Das Hafenbecken wird nicht bis zur Oberkante des Hafenbeckens gefüllt. Es gäbe einen geschützten Landschaftsbereich. Der Saum befinde sich am Rande des Hafenbeckens. Die Verfüllung werde den geschützten Bereich nicht überdecken, so dass dieser bestehen bleibe. Die Auskunft, dass das Becken nicht bis zur Oberkante des umliegenden Geländes gefüllt werde, um den naturräumlich wertvollen Randbereich zu schützen sei somit richtig. Es bestätige seine Aussage, dass die beiden Dezernate abgestimmt handeln.

Ratsherr Mineur meinte, dass die CDU eigentlich gegen die Baumschutzsatzung sei, weil damit angeblich Bürger drangsaliert würden. Im vorliegenden Fall finde man die Baumschutzsatzung wohl offenbar gut, weil dadurch ein Handeln von Herrn Papenburg verhindert werden solle. Er erläuterte, dass es im Bereich des Mittellandkanals immer erbitterte Debatten gäbe, wenn die Wasser- und Schifffahrtsdirektion dort Bäume fälle. Es handele sich beim Mittellandkanal um eine Wasserstraße und dort gelte die Baumschutzsatzung der Stadt Hannover nicht. Er war der Meinung, dass es beim Misburger Hafen einen ähnlichen rechtlichen Zusammenhang gäbe. Er bejahte, dass die Entlastungstraße ein Problem darstelle. Man habe versucht, an verschiedenen Stellen zu einer vernünftigen Lösung zu kommen und befinde sich auf einem guten Weg dahin. Das Ergebnis werde bei den weiteren Entscheidungen zum Misburger Hafen Berücksichtigung finden. Er hatte den Eindruck, dass der Naturschutz immer dann verteidigt werde, wenn es gerade passt und ansonsten bekämpft werde, so wie es mit der Baumschutzsatzung gerade demonstriert worden sei.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1454/2016 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0793/2016 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


5. Bebauungspläne

5.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1778 - Bothfelder Kirchweg -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1159/2016 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1159/2016 einstimmig zu.

5.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße -

(Drucks. Nr. 1304/2016 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1304/2016 einstimmig zu.

5.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1014/2016 N1 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1014/2016 N1 einstimmig zu.

5.4. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
(Drucks. Nr. 1345/2016 mit 1 Anlage)


5.4.1. Änderungsantrag Drs. 15-1487/2016 des Stadtbezirksrats 07 zu Beschluss-Drs. 1345/2016 - Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
(Drucks. Nr. 1345/2016 E1 mit 1 Anlage)


Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1345/2016 E1 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1345/2016 einstimmig zu.

5.5. Bebauungsplan Nr. 1784 - Hilligenwöhren
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1437/2016 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1437/2016 einstimmig zu.

5.6. Bebauungsplan Nr. 1772 - Im Heidkampe/ Laher Heide -
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1553/2016 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1553/2016 einstimmig zu.


6. Widmungen

6.1. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 1187/2016 N1 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1187/2016 N1 einstimmig zu.


7. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover;
Kalkulation 2016 bis 2018 und Gebührenänderung zum 01.01.2017

(Drucks. Nr. 1517/2016 N1 mit 3 Anlagen)

-abgesetzt-



8. Gebietsfreistellungen/ Belegrechtsverzichte zur Stabilisierung von Gebieten mit besonders belasteten Mieterstrukturen
(Drucks. Nr. 2244/2015 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Förste sagte, dass die Drucksache im Sozialausschuss ausführlich diskutiert und die Verwaltung intensiv befragt worden sei. Er werde der Drucksache nicht zustimmen. Das Ansinnen, das hinter der Drucksache stehe, sei richtig. Der Zeitpunkt sei jedoch der falsche. Die Wohnungsnot nehme zu und die Obdachlosenzahlen steigen. Für die wegfallenden Belegrechte gäbe es keinen konkreten Ersatz. Die Verwaltung habe geäußert, dass es Verhandlungen gäbe und etwas in Aussicht stehe, aber Konkretes gäbe es noch nicht. Wegfallende Belegrechte würden dazu führen, dass die Schlange der Wohnungssuchenden länger werde und es die Ärmsten der Armen treffen würde. Eine bessere soziale Durchmischung der Viertel sei notwendig. Die Mehrheitsfraktionen der Stadt sollten mit den Mehrheitsfraktionen der Region ins Gespräch kommen. Es sei notwendig, dass das Wohngeld erhöht werde. Die Leute würden sich dann nicht mehr auf die Viertel konzentrieren, in denen die Mieten besonders billig seien, sondern sie könnten dann auch in Viertel ziehen, in denen die Mietlage besser sei. Er berichtete, dass 3-Zimmer-Wohnungen mit Belegrecht freistehen würden, die sich aber zum Beispiel Alleinerziehende nicht leisten können. Mit einem höheren Wohngeld wäre das möglich.

Ratsfrau Seitz schloss sich dem Gesagten an. Grundsätzlich sei sie froh, wenn es zu Freistellungen komme. In diesem Fall sollen allerdings 2.000 Wohnungen auf einmal aufgegeben werden. Dadurch schaffe man eine soziale Unwucht. Es wäre besser, die Wohnungen weiterhin vorzuhalten und sie zu einem Zeitpunkt, zu dem es genügend günstige Wohnungen gäbe, freizustellen.

Stadtbaurat Bodemann wollte eine Falschmeldung der Presse von gestern richtig stellen. Über die Drucksache sei im Sozialausschuss ausführlich berichtet worden. Deshalb sei er erstaunt darüber, dass es zu der falschen Darstellung in der Presse gekommen sei und sich offenbar einige Parteien dieser Darstellung annehmen. In der Sitzung des Sozialausschusses sei erläutert worden, dass nicht 2.000 Wohnungen für Leute mit niedrigem Einkommen verloren gehen. Die Anzahl der Wohnungen liege maximal im Hunderter Bereich. Die Zahlen seien degressiv zu sehen. Im Jahr 2019 gehe es noch um 20 Wohnungen. Er betonte, dass die Verwaltung bzw. der Rat sehr wohl Ersatz schaffe. Der Rat habe ein sehr stolzes Förderprogramm ins Leben gerufen. Der hervorragende Sachstand des Programms werde regelmäßig vorgestellt. Es handele sich um einen Verdienst des Rates und auch der Wohnungswirtschaft. Es werde oft vergessen, dass Wohnungswirtschaftspolitik zu Gunsten von Haushalten mit niedrigem Einkommen betrieben werde. Er wies darauf hin, dass die Verträge bezüglich der Belegrechte nicht unendlich geschlossen werden. Sie seien befristet auf überschaubare Zeiträume. Mit der Drucksache schlage die Verwaltung eine Entflechtung der Konzentration von Haushalten mit niedrigem Einkommen an bestimmten Stellen vor. Er hielt die Anzahl der wegfallenden Wohnungen für verantwortbar.

Ratsherr Dette war ebenfalls erstaunt über die Presseberichterstattung. Ein Belegrechtsverzicht bedeute, dass die Zuweisung der Stadt in eine bestimmte Wohnung nicht mehr wahrgenommen werde. Die Regularien für den Preis der Wohnung und die Voraussetzung eines geringen Einkommens bleiben bestehen. Es habe in der Vergangenheit immer wieder Auseinandersetzungen über die Subjekt- und Objektförderung gegeben. Herr Beckmann von Haus & Grund wollte zum Beispiel immer, dass der Subjektförderung Vorrang eingeräumt werde. Erhalten die Mieter mehr Geld, können die Vermieter sie auch aufnehmen. Dem wolle man jetzt etwas entgegen kommen. Die Mieter bekommen zwar nicht mehr Geld, aber der Vermieter könne jetzt aussuchen, wen er aus der Einkommensgruppe aufnehmen wolle. Er konnte nicht nachvollziehen, warum die Opposition dagegen sei.


Ratsherr Nagel merkte an, dass die Menschen ihre Wohnungen nicht verlieren würden, wenn die Änderungen bei den Belegrechten beschlossen werden. Es sei festzustellen, dass es eine positive Entwicklung gegeben habe und sich die Bedarfe geändert haben. Es müsse eventuell mal darüber nachgedacht werden, dass überprüft werden sollte, ob die richtigen Menschen in den Wohnungen wohnen. Er freute sich, dass die Maßnahmen zur besseren sozialen Durchmischung in den Viertelen gegriffen haben. Menschen, die wohnungssuchend und bedürftig seien, bekommen auch zukünftig eine Wohnung von der Stadt vermittelt.

Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass es ein bestehendes Programm gäbe, mit dem man die Struktur von Stadtteilen verbessern wolle. In der Vergangenheit sei das teilweise erfolgreich, teilweise aber auch nicht erfolgreich gewesen. Das Programm werde neu aufgelegt. Die Darstellung, dass 2.000 Leute ihre Wohnungen verlieren würden, sei verkehrt. Es gehe um Neuvermietungen. Laut Drucksache werde von einer durchschnittlichen Fluktuation ausgegangen. Er merkte an, dass Politik und Verwaltung erkannt haben, dass bezüglich des sozialen Wohnungsbaus etwas getan werden müsse. In der Folge seien hunderte Sozialwohnungen mit dem geförderten Wohnungsbau geschaffen worden und diese werden auch weiterhin geschaffen.

Ratsherr Hillbrecht war mit der Diskussion und den gelieferten Informationen unzufrieden. Er sagte, dass der Stadtbaurat Pressebashing betrieben habe, das er in der Form nicht nachvollziehen könne. Nach seinem Erachten stimme die Presseberichterstattung mit dem Inhalt der Drucksache überein. Die Verwaltung habe es geschafft, die Zahlen klein zu rechnen. In der Drucksache würden zwei Zahlen stehen. Es seien die Zahlen der Wohnungen, die aus dem Belegrechtsverfahren rausgehen. Addiere man die Zahlen, komme man auf 3.204 Wohnungen. Es sei richtig, dass die Leute nicht aus den Wohnungen geschmissen werden. Es gehe aber darum, was perspektivisch mit den Wohnungen passiere. Den Argumenten, dass Viertel nicht kippen sollen und Vermieter frei entscheiden können, an wen sie vermieten wollen, stehe er offen gegenüber. Es sei jetzt aber gesagt worden, dass sich an den Mietpreisbindungen nichts ändern solle. Das Argument greife dann nicht mehr, weil sich der Vermieter den Mieter zwar aussuchen könne, aber nicht mehr Geld bekomme. Das Ziel, durch die Maßnahmen eine bessere strukturelle Durchmischung des Viertels und Investitionen in Baumaßnahmen zu erreichen, werde dadurch verfehlt. Er meinte, dass ihm Informationen fehlen würden. Er fragte nach der Fehlbelegungsquote der Wohnungen, um die es gehe. Er wollte außerdem wissen, ob über einen Ersatz der wegfallenden Möglichkeiten wirklich nachgedacht worden sei. Es gäbe das Wohnungsbauprogramm und enorme Anstrengungen in der Stadt, Wohnraum zu schaffen. Er fragte, ob es Untersuchungen und Überlegungen dazu gäbe, in nächster Zeit hinreichenden Ersatz zu schaffen. Er gab zu Bedenken, dass es einen Vorteil gäbe, wenn Belegrechte wegfallen. Menschen, die günstigen Wohnraum benötigen, aber aus verschiedenen Gründen keinen B-Schein erhalten, könnten sich dann auch um diese Wohnungen bewerben. Er war der Meinung, dass die Thematik nicht verständlich dargestellt wurde. Im Sozialausschuss sei die Drucksache nicht abgestimmt, sondern nur formal behandelt worden. Der Bauausschuss sei federführend für die Drucksache und müsse sich daher eindringlicher damit beschäftigen und auch darüber abstimmen. Eine Drucksache nur formal zu behandeln sei die schlechteste aller Alternativen, weil es den Anschein erwecke, als wolle die Politik sich drücken.

Stadtbaurat Bodemann betonte, dass die Drucksache im Sozialausschuss intensiv vorgestellt worden sei und dort nicht einfach nur durchgewunken wurde. Letztendlich sei sie dann formal behandelt worden. Wenn es gewünscht sei, könne man die Drucksache hier ebenfalls vorstellen. Die Fachleute seien anwesend. Er sagte, dass er kein Pressebashing betrieben habe. Er sei von vielen Bürgern der Stadt angesprochen worden, weil diese aufgrund des Presseberichts davon ausgegangen seien, dass den Mietern ihre Wohnungen weggenommen werden. Das entspreche nicht den Tatsachen, wäre von den Leuten aber so verstanden worden. Die Verwaltung habe das so auch nicht vorgetragen. Als Mitglied der Verwaltung sei es seine Aufgabe, so etwas richtig zu stellen. Es gehe um Sachverhaltsaufklärung. Er wies darauf hin, dass man die Zahlen nicht einfach addieren könne. Es stehen nicht 3.200 Wohnungen zur Disposition. Die Menschen, die die Wohnungen haben wollen, benötigen nach wie vor einen Berechtigungsschein. Es handele sich also auch weiterhin um Haushalte mit niedrigem Einkommen. Es gäbe eine Fluktuation, die auf acht bis neun Prozent bilanziert sei. So komme man auf die von ihm benannten Zahlen. Bei diesen Wohnungen stehe es den Vermietern frei, sich einen Mieter mit Berechtigungsschein auszusuchen. Es sei der Weg von der Subjekt- zur Objektförderung. Das habe bisher gut funktioniert, so dass die Verwaltung diesen Vorschlag unterbreite.

Herr Heesch erläuterte, dass man die beiden Zahlen nicht addieren könne. Betrachte man die Tabelle, könne man feststellen, dass manche Zahlen das gleiche beinhalten. Man habe es mit zwei verschiedenen Instrumenten zu tun. Es gäbe einerseits den Belegrechtsverzicht, der bedeute, dass man nur darauf verzichte, die Person zu benennen, die dort einziehen solle. Andererseits habe man die Gebietsfreistellungen, bei denen von den Belegungsbindungen in Form von Einkommens- und Wohnflächengrenzen freigestellt werde. In der Tabelle gäbe es Gebiete, in denen nur auf das Belegrecht verzichtet werde. Es gäbe Wohnungen, bei denen nur die Gebietsfreistellung gemacht werde und Wohnungen in einem quartierlichen Zusammenhang, wo beides zugleich auftrete. Er war der Auffassung, dass das Thema der Wohnungsvermittlung nicht nur ein quantitatives Thema sei, sondern auch ein qualitatives. Nicht jeder der auf eine Wohnung warte, könne vermittelt werden und nicht jede Wohnung, die heute noch bestimmten Bindungen unterliege, sei vermittelbar. Die Verwaltung habe ausgewogen verhandelt und schlage vor, dass Wohnungen, die nicht vermittelt werden können, anders vermietet werden können. Dahinter verstecke sich die Idee, über Belegrechtsverzichte und Gebietsfreistelllungen den Wohnungsbestand in den Quartieren zu mischen.

Ratsherr Förste sagte, dass er auf belehrende Hinweise des Stadtbaurats verzichten könne. Er sei intellektuell in der Lage, es zu verstehen. Er meinte, dass dem Stadtbaurat die Presseschelte nicht gut stehen würde und sich das möglicherweise auch im Wahlergebnis für Rot-Grün niederschlagen würde, wenn weiterhin so agiert werde. Im Gegensatz zum Stadtbaurat sei er am Montag im Sozialausschuss dabei gewesen. Jemand der nicht dabei war, müsse ihm nicht erzählen, was in der Sitzung gewesen sei. Für ihn gehöre das auch zur Arroganz der Macht. Die Zeitungsleser hätten den Pressebericht durchaus richtig verstanden. Im Lauf der Jahre werden es über 2.000 Wohnungen sein.

Ratsherr Hillbrecht meinte, dass man sich hier im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss befinde. Die Drucksache habe eine Stadtentwicklungskomponente. Die Viertel sollen gefördert werden. Es sei ihm und offenbar auch der Presse nicht klar gewesen, dass sich bei einem Großteil der Wohnungen an der Mietpreisbindung nichts ändere. Weiterhin benötige man für die Wohnungen einen Berechtigungsschein. Er fragte, wie dann die Quartiersentwicklung positiv beeinflusst werden solle. Es werde zwar auf die Belegrechte verzichtet. Die soziale Schichtung verändere sich aber nicht, wenn die Mietpreise gleich bleiben und ein Berechtigungsschein vorgewiesen werden müsse.

Stadtbaurat Bodemann teilte mit, dass er nicht belehrend habe sein wollen und entschuldigte sich dafür, wenn der Eindruck entstanden sei. Wenn ein Belegrecht ausgeübt werde, werden Leute vermittelt, die auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt in dieser Preiskategorie Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden. Übe man den Verzicht aus, habe der Vermieter innerhalb der Einkommenskategorie eine Wahlfreiheit. Dadurch könne es durchaus zu Entflechtungen kommen. Bei Belegrechtsausübung könne es eher zu Ballungen des erwähnten Personenkreises kommen.

Herr Schalow erklärte, dass bei Belegrechtsverzichten in Gebieten, in denen es keine Gebietsfreistellungen gäbe, die gleichen Personen einziehen würden, als wenn die Stadt sie vermitteln würde. Alle Bindungen, die auf der Wohnung liegen, würden bleiben und ein Berechtigungsschein weiterhin benötigt. An diesem Verfahren ändere sich nur dann etwas, wenn gleichzeitig eine Freistellung für die Wohnung ausgesprochen sei, weil dann bestimmte Bindungen, die im Rahmen der Wohnungsbauförderung eingegangen worden seien, aufgehoben werden. Beispielsweise könne die Einkommensbindung entfallen und die Wohnung könne dann von Haushalten mit einem höheren Einkommen bezogen werden. Er erläuterte, dass die gewollte soziale Durchmischung sich nicht nach dem Mietpreis richte. Die Durchmischung ergebe sich vielmehr durch den Einzug von Menschen mit höherem Einkommen und nicht durch eine teurere Miete. Er wies noch einmal darauf hin, dass es nur um freiwerdende Wohnungen gehe. Gelte dort eine Gebietsfreistellung können Haushalte einziehen, die ein höheres Einkommen haben. Sei gleichzeitig ein Belegrechtsverzicht ausgesprochen worden, könne sich der Vermieter den Mieter selber suchen. Aus diesem Grund könne man die Zahlen auch nicht addieren. Es gäbe eine Schnittmenge dieser Zahlen.

Ratsherr Dette vertrat die These, dass Menschen mit geringem Einkommen aufgrund der Wohnungsknappheit ein Problem haben, eine preisgünstige Wohnung zu finden. Es gäbe aber auch eine Klientel, die nicht nur ein geringes Einkommen habe, sondern auch noch in einer bestimmten Art und Weise krank sei. Er stellte die Frage in den Raum, ob die Stadt Hannover besser wisse, welcher Mensch in die Hausgemeinschaft passe und gegebenenfalls durch die Hausgemeinschaft auch aufgefangen werde oder ob der Vermieter das besser beurteilen könne. Er war der Meinung, dass der Vermieter ein besseres Urteil fällen könne. Er warnte davor zu sagen, dass alle Menschen, die einen Anspruch auf einen Berechtigungsschein haben, Problemgebiete schaffen würden. Nach seiner Einschätzung sei das nicht der Fall. Bei den verhaltensauffälligen Menschen gäbe es möglicherweise eher Probleme. Die Diskussion ob eine Subjekt- oder eine Objektförderung besser sei und wer es besser machen könne, sei eine Diskussion, die man früher schon mit Herrn Beckmann von Haus & Grund geführt habe.

Ratsherr Wruck meinte, dass die Diskussion um die Aufhebung von Belegrechtswohnungen für die Mehrheitsfraktionen zur Unzeit komme. Offensichtlich sei das ganze Thema in Teilen sehr missverständlich. Das Ziel, die Kumulation von Problemmietern an bestimmten Stellen zu verringern, hielt er für richtig. Er ging davon aus, dass diesbezüglich bei allen Einigkeit bestehe. Er konnte sich vorstellen, dass man dieses Ziel auch auf andere Weise erreichen könne. Zukünftige Belegrechtswohnungen sollten regional verteilt werden, damit keine Kumulationen mehr stattfinde. Inwieweit das möglich sei, wisse er allerdings nicht. Die Stadt sollte jedoch versuchen, bei der Beschaffung von Belegrechtswohnungen die Stadtteile gleichmäßig zu berücksichtigen. Eine solche Verteilung hielt er für sinnvoll. Die geplante Vorgehensweise hielt er für den jetzigen Zeitpunkt für nicht glücklich.

Ratsherr Hillbrecht stellte klar, dass er die ökonomische Sicht des Vermieters meinte, als er von der Quartiersentwicklung gesprochen habe. Für Investitionen seien die Mieten, die man bekomme, entscheidend. Er habe in keiner Weise Menschen bewertet. Die Wortwahl Objektförderung und Subjektförderung hielt er für unglücklich. Es gehe um Menschen. Er hielt das Wort Personenförderung für passender. Er merkte an, dass er die Addition der Zahlen mit Bedacht gemacht habe. In der Drucksache stehe, dass für 1.256 Wohnungen die Freistellung entfalle und zwei Absätze weiter stehe, dass ergänzend bei 1.948 Wohnungen bei der Wiedervermietung auf das Belegrecht verzichtet werde. Aufgrund des Wortes ergänzend habe er die Addition vorgenommen. Sollte das falsch sein, bat er um Aufklärung. Insbesondere fragte er für wie viele Wohnungen das Belegrecht aufgegeben werde. Außerdem fragte er, für wie viele Wohnungen die Stadt Belegrechte habe. Er wollte wissen, ob es eine Prognose gäbe, wie viele Belegrechte die Stadt Hannover brauche und ob die Zahlen erfüllt werden können. Er vermutete, dass es unabhängig von der Größe einer Stadt immer einen bestimmten prozentualen Anteil an benötigten Belegrechten gäbe. Die Stadt Hannover wachse. Er ging davon aus, dass die Anzahl der benötigten Belegrechte eher steigen werde.

Ratsherr Nagel äußerste, dass man dabei sei, den Anteil an sozialem Wohnungsbau über die Stadt zu verteilen. Bei jedem Bauvorhaben gäbe es eine Quote von 20 bis 30 % an gefördertem Wohnraum. Das seien die Voraussetzungen für eine Entzerrung. Das Prinzip des Wohnraumförderprogramms sei, die Fehler der Vergangenheit zu bereinigen und durchwachsene Gebiete zu bekommen.

Herr Heesch verwies auf die Anlage 1 der Drucksache. Dort könne man die Bedeutung der beiden Instrumente Gebietsfreistellungen und Belegrechtsverzichte und wie sich das in den unterschiedlichen Gebieten auswirke erkennen. In Linden-Süd gäbe es zum Beispiel 498 Wohnungen, die freigestellt werden sollen. Die Einkommensgrenzen würden wegfallen aber die Mietbindung bleibe erhalten. Von den 498 Wohnungen sollen 30 % also 150 Wohnungen belegrechtsfrei gestellt werden. Insofern könne man die Zahlen nicht einfach addieren. Man komme ungefähr auf 2.300 betroffene Wohnungen. In manchen Gebieten gäbe es die Dopplung der beiden Instrumente. In einigen Gebieten gäbe es ausschließlich Gebietsfreistellungen und in einigen nur den Belegrechtsverzicht.

Ratsherr Dette erinnerte daran, dass auf Antrag von Rot-Grün zum Beispiel am Altenbekener Damm geförderter Wohnraum entstehe. In den Hilligenwöhren komme neben dem Eigenheimbau auch geförderter Wohnungsbau. In letzter Zeit sei viel passiert. Es sei leider nicht finanzierbar, dass man beispielsweise im Zooviertel bestehende Gebäude kaufe, abreiße und durch geförderten Wohnungsbau ersetze. Die Bereitschaft der dortigen Hauseigentümer, geförderten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sei sehr gering.

Ratsherr Küßner erläuterte, dass der Sozialausschuss die Drucksache nur formal behandelt habe, weil er nicht der federführende Ausschuss sei. Angst vor der Abstimmung habe nicht bestanden. Der Sozialausschuss wollte dem federführenden Bauausschuss nicht vorgreifen.

Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass die Stadt Hannover 19.000 Wohnungen mit Belegrecht habe. Aufgrund der bisher geltenden Förderpolitik, nehme der geförderte Wohnungsbestand ab. Ursächlich dafür seien auslaufende Verträge. Ziel der Verwaltung sei es, die Abnahme zu stoppen. Durch die vom Rat beschlossenen förderpolitischen Instrumente soll die Zahl gehalten und bestenfalls gesteigert werden.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2244/2015 mit 6 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


9. Neubau der Geh- und Radwegbrücke am Clevertor und Sanierung der historischen Brücke
(Drucks. Nr. 1542/2016 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Wruck sagte, dass die neue Brücke laut Drucksache an beiden Enden durch eine kleine Verziehung an den vorhandenen Geh- und Radweg angeschlossen werde. Er fragte, was das zu bedeuten habe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Brücke parallel zu einer historisch wichtigen Brücke über die Leine verlaufe. Die Verwaltung schlage vor, dass die Brücke von der historischen Brücke etwas abrücke. Dadurch müsse man einen kleinen Schlenker fahren, habe aber die Möglichkeit, die historische Brücke besser wahrzunehmen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1187/2016 einstimmig zu.


10. Petition Nr. 5 / 1.Halbjahr 2016, Online-Petition vom 16.06.2016 (http://goo.gl/zcPIBC), Schriftliche Eingabe zum Thema "Steintorbebauung und Verwerfung der D-Tunnel-Trasse" vom 18.06.2016; Eingabe der Initiative Pro D-Tunnel e.V., Heinrich-Heine-Str. 21, 30173 Hannover
(Drucks. Nr. 1675/2016 mit 1 Anlage)

-abgesetzt-


11. Bericht der Verwaltung
- Alttextil

Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass Standorte zum Sammeln von Altkleidern im Wege einer Interimsvergabe im Stadtgebiet platziert worden seien. Die Vergabe sei nach Ausschreibung erfolgt und soll solange wirken, bis eine Ausschreibung, wie sie vom Rat beschlossen wurde, abgeschlossen sei. Das Interim soll dann beendet werden und der Normalstatus des Sammelns von Altkleidern auf öffentlichen Flächen stattfinden. Der Interimszustand sei mit der Vergabe bereits so konfiguriert worden, dass die Befristung die Möglichkeit einer Verlängerung bis zur Herrichtung des endgültigen Zustands beinhaltete. Im Frühjahr sei die Vergabe in mehreren Losen ausgeschrieben worden. Ein Unternehmer habe bei Gericht eine einstweilige Verfügung begehrt, weil dieser sich im Verfahren nicht gerecht behandelt gefühlt habe. Das Gericht habe dem Antrag zunächst stattgegeben. Die Stadt Hannover sei dagegen angegangen, habe das Verfahren aber verloren. Es habe eine interne Diskussion gegeben, ob der Gang zum Oberlandesgericht erfolgen solle. Die Verwaltung habe davon abgesehen. In der Abwägung zwischen Rechtsweg oder pragmatischer Lösung habe die Verwaltung der pragmatischen Lösung und der damit verbundenen neuen Ausschreibung Vorrang eingeräumt. Man habe die Erwartung, noch in diesem Jahr geordnete Verhältnisse im öffentlichen Straßenraum zu bekommen. Ende letzter Woche habe die Verwaltung die alte Ausschreibung aufgehoben und eine neue formal in Teilen gemäß des Gerichtsbeschlusses korrigierte Ausschreibung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung werde Ende dieser oder Anfang nächster Woche erscheinen. Alle Inhalte, die der Rat beschlossen habe, seien in das neue Verfahren übernommen worden. Das Interim dürfe aufgrund der erläuterten Verlängerungsmodalitäten solange wirken, bis die neue Ausschreibung beendet sei. Er teilte mit, dass auch die Interimsvergabe beklagt worden sei. Das Landgericht Hannover werde Ende September entscheiden. Eine Klage gegen die Verlängerung der Interimsvergabe ist zugunsten der Stadt ausgegangen.

- Flüchtlingssituation in Hannover

Herr Schalow erläuterte, dass in Hannover derzeit 4.237 Flüchtlinge untergebracht seien. Die alte Quote habe immer noch Gültigkeit. Demnach sollen noch 5.475 Personen bis September zugewiesen werden. Im September soll eine neue Quotenfestlegung erfolgen. Es gäbe keinerlei Erkenntnisse über die Höhe der neuen Quote. Die Ankündigung des Landes müsse abgewartet werden. In den letzten zwei Monaten habe man verschiedene Unterkünfte in Betrieb genommen. Dazu gehöre das von der GBH gebaute Wohnheim in der Kopernikusstraße, eine Modulanlage in der Karlsruher Straße, eine in der Laher-Feld-Straße und das ehemalige Maritim-Hotel. Gleichzeitig habe man einen Teil der Notunterkünfte komplett geleert. Das betreffe den Bau- und Gartenmarkt in Badenstedt und den Deutschen Pavillon. In der Notunterkunft Möbel-Boss seien noch einige Flüchtlinge untergebracht, die bis zum Ende des Monats dort ausgezogen sein werden. Somit seien die Unterkünfte, in denen innerhalb eines geschlossenen Baus Zelte aufgestellt worden seien, dann leer. Diese Unterkünfte werden nach heutigem Stand zunächst nicht wiederbelegt. Sie werden aber als Potential erhalten. In den vergangenen zwei Monaten habe man Umzüge für ca. 1.000 Personen organisiert und logistisch durchgeführt. Für alle Beteiligten sei das ein erheblicher Aufwand und eine große Kraftanstrengung gewesen. Derzeit seien noch ca. 1.500 Personen in Notunterkünften untergebracht. Dabei handele es sich zum Beispiel um das Schulzentrum in Ahlem, das Oststadtkrankenhaus, das Siloah und auch das Maritim. Die Verwaltung arbeite weiter mit Hochdruck daran, die Unterkunftskapazitäten zu qualifizieren und solche Unterkünfte aufzubauen, die den Standards aus dem Ratsbeschluss entsprechen, um letztendlich alle Notunterkünfte aufgeben zu können. In Kürze stehen weitere Unterkünfte zur Belegung zur Verfügung. Es betreffe die drei Modulanlagen in der Wülferoder Straße, Am Waterlooplatz und in der Woermannstraße, sowie die GBH-Gebäude in der Hebbelstraße und Am Bahndamm. Zu gegebener Zeit werde es weitere Informationen geben.


12. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Wruck hatte Fragen zur Brückensperrung am Kanal. Er fragte, welche Schwierigkeiten es dort gäbe, die die Verzögerung verursachen. Im Vorbeifahren sei nichts erkennbar, was die Ursache sein könne. Die Brücken seien gerade mal 15 bis 16 Jahre alt und müssen schon saniert werden. Es gäbe Brücken, die mehr als 1.000 Jahre alt seien und immer noch halten.

Herr Bode antwortete, dass die Brückenübergange zu den Widerlagern defekt seien und ausgetauscht werden müssen. Es handele sich um ganz normale Verschleißteile, die in der Regel nach 20 bis 30 Jahren ausgewechselt werden müssen. Der Austausch müsse erfolgen, weil die Übergänge dicht sein müssen, damit kein Wasser eindringen könne und die Brückenlager nicht beschädigt werden. Federführend für die Arbeiten an den Kanalbrücken sei die Wasser- und Schifffahrtsdirektion. Diese haben eine halbseitige Sperrung der Brücke beantragt. Der Antrag sei bewilligt worden. Im halbseitig gesperrten Zustand sollten die Brückenübergänge ausgewechselt werden. Die Berufsgenossenschaft habe die Maßnahme gestoppt, weil gewisse Mindestabstände zum fließenden Verkehr nicht eingehalten worden seien. Es habe etwas gedauert, aber es sei jetzt eine Lösung gefunden worden. Die Baustelle am Eulenkamp sei letzte Nacht zugemacht worden. Die Gussasphaltarbeiten auf der einen Seite seien erledigt worden. Die Brücke sei wieder im Zweirichtungsverkehr befahrbar. In der nächsten Nacht werde die Brücke Am Listholze zwischen dem letzten und dem ersten Bus für ein paar Stunden voll gesperrt. Dort passiere dann das Gleiche. Die Baustelle werde dann aber auf die andere Seite umgesetzt. In Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft könne dann halbseitig weiter gearbeitet und die Baumaßnahme zum Abschluss gebracht werden. Am Eulenkamp werde das Gleiche zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal für einen kurzen Zeitraum passieren und die zweite Seite erledigt.

Ratsfrau Seitz hatte eine Frage zur Flüchtlingsunterbringung am Scheibenstandsweg. Es sei an sie herangetragen worden, dass der Bau dort nicht voran gehe. Sie fragte nach den Gründen.

Herr Schalow antwortete, dass es keine Erkenntnisse zu Verzögerungen gäbe oder diese nicht an die Verwaltung herangetragen wurden. Er ging davon aus, dass sich die Maßnahme regulär im Zeitplan befinde.

Ratsherr Küßner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 18:20 Uhr.

Bodemann Stricks
Stadtbaurat Schiftührerin