Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 08.08.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 04.08.2016)
Protokoll (erschienen am 06.09.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 01.09.2016

PROTOKOLL

49. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 8. August 2016, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.30 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
(Ratsfrau Gahbler) (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Müller-de Buhr (SPD)
Beigeordnete Seitz (CDU)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
Frau Heitmüller-Schulze
(Herr Holm)
(Herr Kruse)
Frau Lipp
(Frau Sandkühler)
(Frau Thome-Bode)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Herr Schlesier (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Gundert (Fachbereich Senioren)
Frau van Schwartzenberg (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Böger (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls der Gemeinschaftssitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), des Organisations- und Personalausschusses am 02.05.2016
- öffentlicher Teil -

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 47. Sitzung am 02.05.2016 - öffentlicher Teil -

2.3. Genehmigung des Protokolls über die 48. Sitzung am 06.06.2016 - öffentlicher Teil -

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Änderung von Hundeauslaufflächen und -wegen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 1081/2016 mit 1 Anlage)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der FDP-Fraktion zur Prüfung von Begräbniszeiten
(Drucks. Nr. 1544/2016)

4.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1544/2016, Antrag der FDP-Fraktion zur Prüfung von Begräbniszeiten
(Drucks. Nr. 1684/2016)

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 0793/2016 mit 1 Anlage)

6.1.1. Gemeinsamer Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Bereich: Misburg/Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 1454/2016)

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1014/2016 N1 mit 4 Anlagen)

7.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1774
- Am Südbahnhof
(Drucks. Nr. 1345/2016 mit 1 Anlage)

7.2.1. Änderungsantrag Drs. 15-1487/2016 des Stadtbezirksrats 07 zu Beschluss-Drs. 1345/2016 - Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
(Drucks. Nr. 1345/2016 E1 mit 1 Anlage)

7.3. Bebauungsplan Nr. 1784 - Hilligenwöhren
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1437/2016 mit 4 Anlagen)

7.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1778 - Bothfelder Kirchweg -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1159/2016 mit 3 Anlagen)

7.5. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
(Drucks. Nr. 1304/2016 mit 1 Anlage)

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des Protokolls der Gemeinschaftssitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), des Organisations- und Personalausschusses am 02.05.2016
- nichtöffentlicher Teil -

11. Genehmigung des Protokolls über die 47. Sitzung am 02.05.2016 - nichtöffentlicher Teil -

12. Genehmigung des Protokolls über die 48. Sitzung am 06.06.2016 - nichtöffentlicher Teil -

13. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

14. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil -



Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 14.00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Die CDU-Fraktion reichte unter TOP 4.1.1. eine Tischvorlage ein.

· Die Protokolle unter den TOPs 2.1., 2.3., 10. und 12. wurden vertagt.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Frau Boos-Ziegling stellte zu TOP 6.1. (DS Nr. 0793/2016) einige Fragen.
Sie habe der Presse entnommen, dass der Rat bereits im Vorfeld die positive Bescheidung für eine von einem Bauunternehmer beantragte Verfüllung des Hafenbeckens in Misburg signalisiert habe, obwohl das Verfahren noch nicht eröffnet worden sei und für das Gelände bisher noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattgefunden habe. Sie könne verstehen, dass man in den gewerbe- und wirtschaftsorientierten Ausschüssen dem Expansionsbegehren eines Gewerbesteuerzahlers positiv begegnen wolle, vom Umweltausschuss erwarte sie jedoch eine konsequente Haltung in Sachen Umwelt- und Naturschutz.
Weiterhin fragte sie, welche positiven Kriterien für eine Verfüllung des Hafenbeckens vorhanden seien. Angesichts der jahrelang stattgefundenen Entwicklung der dortigen Fauna und Flora habe das Gebiet inzwischen einen bedeutenden Einfluss auf das Mikroklima. Sie verwies zudem auf das Naturschutzgesetz, das dem Erhalt von Wasserflächen eine große Bedeutung zuspreche. Eine Verfüllung des Beckens mit einer nachfolgenden Nutzung als Lagerplatz für Baustoffe würde sich voraussichtlich negativ auf das nebenan befindliche Naturschutzgebiet in der Mergelgrube HPC I auswirken, ebenso würde aufgrund durchfahrender LKWs die Belastung durch Staub und Lärm für die AnwohnerInnen vor Ort steigen. Dies empfinde sie als außerordentlich problematisch. Sie fragte, ob bereits ein Gutachten des Eigentümers der Fläche vorhanden sei.
Sie wies darauf hin, dass man das Hafenbecken inzwischen als Industriedenkmal betrachten könne, das im Rahmen der Stadtgeschichte Misburgs im letzten Jahrhundert erfolgreich angelegt worden sei. Es sei schade, wenn ein solch schönes und historisches Gelände nicht erhalten bleibe, vor allem auch unter den genannten Gesichtspunkten des Umweltschutzes.
Sie fragte, inwieweit die EinwohnerInnen und der Stadtbezirksrat Misburgs an der Entscheidung beteiligt und deren Meinungen berücksichtigt würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, in der Sitzung könne vorläufig nur ein Teil der Fragen beantwortet werden, der restliche Teil würde schriftlich an Frau Boos-Ziegling erfolgen.

Frau van Schwartzenberg erläuterte, bei dem Flächennutzungsplan der vorliegenden Drucksache gehe es darum, die Voraussetzung für die Eröffnung des wasserrechtlichen Verfahrens bei der Region Hannover zu schaffen. Erst in diesem Rahmen würden dann natur- und umweltschutzrechtliche Fragen thematisiert werden können. Es sei hier also noch nichts entschieden, sondern das Verfahren bzw. diese Vorstufe an sich nur ein Aspekt, um die nötigen Prüfungen ermöglichen zu können. Ein Antrag des Bauunternehmers liege bislang noch nicht vor.

Frau Boos-Ziegling fragte, warum sich dann einzelne Ratsmitglieder schon positiv zum Thema geäußert hätten und seitens des Rates insgesamt Zustimmung signalisiert werde.


Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass Frau van Schwartzenberg soeben das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erläutert habe. Das Verfahren sei Voraussetzung, damit überhaupt ein Antrag auf Verfüllung des Hafenbeckens bei der Region gestellt werden könne. In der Tat enthalte die Drucksache an dieser Stelle die falsche Information, dass ein Antrag bereits gestellt worden sei. Dies träfe nicht zu.

Ratsfrau Langensiepen wies für die anwesenden EinwohnerInnen auf das übliche, formelle Verfahren gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates für die Sprechstunden in den Ausschusssitzungen hin:
Während die Verwaltung auf die Fragen der EinwohnerInnen eingehen und diese beantworten könne, dürfe hingegen den RatspolitikerInnen während der Sprechstunde nicht das Rederecht erteilt werden. Fragen seien daher ausschließlich an die Verwaltung zu stellen.
Zum Thema Hafenbecken in Misburg würde aber seitens der Politik sicherlich unter den TOPs 6.1. und 6.1.1. noch ausreichend diskutiert werden, so dass für die EinwohnerInnen hier ausreichend Gelegenheit bestehe, weitere Infos darüber zu erlangen.

Frau Banach, eine langjährige Einwohnerin des Stadtteils Misburg, gab an, dass Freunde von ihr direkt am Kanalbecken wohnen würden. Auf Fotos von diesem Gebiet könne man aufgrund der reichhaltigen Vegetation den Eindruck gewinnen, es seien Aufnahmen aus Brasilien und nicht aus Misburg.
Sie habe in der Geschichte Misburgs nach und nach die Geschichte der dort ansässigen Firmen und deren Umweltverschmutzungen der Gegend mitverfolgen können, so u. a. den oft vorhandenen Zementstaub an den Fenstern oder durch Rußpartikel verschmutzte Wäsche. Umso wertvoller sei daher die jetzt vorhandene Natur einzustufen.
Sie fragte, ob für den Fall einer Antragstellung bereits ein zeitlicher Ablaufplan zur Verfüllung und Nutzung des Hafenbeckens vorläge und wo der entsprechende Plan dazu ausgelegt werde. Sie bat um eine schriftliche Beantwortung der Fragen.
Sie appellierte an die Verwaltung und Politik, solche Verfahren den EinwohnerInnen gegenüber allgemein transparenter zu halten, da Information sehr wichtig sei.
Zudem solle mehr darauf geachtet werden, die vorhandenen, natürlichen Erholungsgebiete zu erhalten und zu pflegen, da in Hannover auch viele internationale Gäste zu Besuch seien und die Stadt mit solchen Kleinoden wie in Misburg viele Sympathien gewinnen könne.

Herr Kuhlmann, seit ca. 11 Jahren wohnhaft nahe des betroffenen Hafenbeckens, berichtete von den AnwohnerInnen vor Ort, die bereits mit der nebenan liegenden Firma HeidelbergCement und deren Betonschwellenwerk konfrontiert worden seien.
Noch vor der Ansiedelung der Firma vor Ort sei in den damaligen Ratssitzungen den AnwohnerInnen versichert worden, es handele sich um ein sogenanntes „stilles Gewerbe“, von dem vor Ort kaum etwas bemerkt werden würde. Dies stelle sich jedoch bis heute komplett anders dar. Es gäbe oft bis spät in die Nacht hinein Lärm- und Emissionsbelästigungen.
Die große Sorge der betroffenen AnwohnerInnen sei, dass diese Belästigungen weiter ansteigen würden, sollte tatsächlich auch noch das Hafenbecken verfüllt und durch den ansässigen Großunternehmer Papenburg als Lagerfläche genutzt werden.
Er bat daher darum, die Sorgen und Ansichten der betroffenen AnwohnerInnen in die weiteren Entscheidungen und Verfahren zum Hafenbecken zu berücksichtigen.
Durchgeführt

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls der Gemeinschaftssitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), des Organisations- und Personalausschusses am 02.05.2016
- öffentlicher Teil -

Vertagt

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 47. Sitzung am 02.05.2016
- öffentlicher Teil -
Herr Dirscherl wies auf einen Fehler auf Seite 9 des Protokolls hin:
Das Protokoll stelle den Sachverhalt so dar, als sei im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün das Gutachten von J. Kues während seiner Amtszeit jahrelang unauffindbar gewesen und erst später wieder aufgetaucht.
Das Gutachten sei jedoch während seiner Amtszeit angefertigt und dann im Fachbereich fortwährend genutzt worden. Erst zu einem unbestimmbaren Zeitpunkt, nach dem Ende seiner Zuständigkeit dort, sei es dann abhanden gekommen und noch später wieder aufgefunden worden. Er bat um Korrektur.

Mit Änderungen genehmigt

2.3. Genehmigung des Protokolls über die 48. Sitzung am 06.06.2016
- öffentlicher Teil -

Vertagt

3. A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Änderung von Hundeauslaufflächen und -wegen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 1081/2016 mit 1 Anlage)

Einstimmig

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der FDP-Fraktion zur Prüfung von Begräbniszeiten
(Drucks. Nr. 1544/2016)
Ratsherr Engelke stellte den Antrag vor. Grundsätzlich gehe es darum, dass für viele Menschen der Stress im Berufsleben wachse und Freistellungen für Beerdigungen an Wochentagen oft nicht gewährt würden, oder lange Anfahrtszeiten und Familienverpflichtungen würden eine Teilnahme erschweren.
In anderen Kommunen seien durchaus Beerdigungen an Samstagen möglich. Daher bitte er um Prüfung, ob dies auch in Hannover möglich gemacht werden könne.
Den Zusatzantrag DS Nr. 1684/2016 würde er ebenfalls befürworten, wenn es tatsächlich der Fall sei, dass in Hannover Begräbnisse an Wochentagen nach 14 Uhr nicht stattfinden dürften.

Ratsherr Hellmann gab an, auch seine Fraktion sei der Meinung, dass die Stadt als Dienstleister Begräbnisse an Wochentagen nach 14 Uhr sowie an Samstagen ermöglichen müsse. Auch die Belegung der städtischen Friedhöfe lasse oft etwas zu wünschen übrig. Auf Friedhöfen von Kirchen oder anderen Kommunen seien diese Dienstleistungen ja auch vorhanden. Wünschenswert wäre allgemein eine höhere Flexibilität und Kreativität der Stadtverwaltung in diesen Bereichen.
Natürlich sei es selbstverständlich, wenn die zusätzliche Mehrarbeit für die FriedhofsmitarbeiterInnen tariflich dann entsprechend höher vergütet bzw. vergünstigt würde.

Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass es einen entsprechenden Antrag auf Erweiterung der möglichen Begräbniszeiten bereits im Jahr 2006 gegeben habe. Es habe damals eine Probephase von ca. 7 Monaten gegeben. Das Angebot sei jedoch nur sehr wenig angenommen worden.
Dazu komme die Problematik, dass Gräber bereits am selben Tag der Beerdigung ausgehoben werden müssten, weil ansonsten die Wetter- und Standfestigkeit gefährdet sei, sie ausreichend abgesichert werden müssten und ähnliches. Das bedeute bei einer samstäglichen Beerdigung für die FriedhofsmitarbeiterInnen also, es müsse an dem Tag dann jeweils eine ganze Kolonne anrücken und das Grab ausheben und vorbereiten.
Es müssten dafür wahrscheinlich zusätzliche MitarbeiterInnen eingestellt werden, was Mehrkosten entstehen lasse und die ohnehin schon hohen Kosten für Beerdigungen noch weiter steigern würde. Im Sinne einer wirtschaftlichen Führung des städtischen Haushaltes sei dies eher nicht der richtige Weg.
Daher seien sich nach der Probephase im Jahr 2006 alle Beteiligten einig gewesen, das zusätzliche Angebot nicht einzuführen.
Ihm seien zudem fast keine großen Städte mit einem erweiterten Begräbnisangebot bekannt, da die Friedhöfe meist auch von städtischen MitarbeiterInnen betreut würden. In kleineren Kommunen mit teilweise ehrenamtlichen Kräften könne ein erweitertes Angebot sicherlich eher gestemmt werden.

Ratsherr Drenske berichtete von der Anfrage eines Einwohners an seine Fraktion, in der ebenfalls kritisiert worden sei, dass keine Samstagsbeerdigungen in Hannover möglich seien.
Er sei bei einer darauffolgenden Recherche zum Thema Begräbniszeiten ebenfalls auf die bereits erwähnte Prüfung mit Probephase aus dem Jahr 2006 gestoßen. Damals sei man nach Rücksprache mit den FriedhofsmitarbeiterInnen, den Beerdigungs- und Gartenfirmen, den Kirchen etc. zu dem Ergebnis gelangt, dass ein gesteigertes Angebot zu massiven Mehrkosten führen würde und die Nachfrage nach Samstagsbeerdigungen zu gering sei.
Seiner Auffassung nach würden zudem Schulen und Arbeitgeber die Menschen ausreichend für die Teilnahme an Beerdigungen freistellen, so dass er insgesamt eine erneute Prüfung für unnötig halte.
Sollte Ratsherr Engelke jedoch der Meinung sein, dass die bereits erfolgte Prüfung zu einem anderen Ergebnis hätte gelangen müssen, solle er die Mehrkosten unter Angabe von Gründen, warum die bisher festgestellten Argumente nicht nachvollziehbar seien beantragen.

Beigeordnete Seitz wies darauf hin, dass die erwähnte Prüfung mit Testphase bereits zehn Jahre alt sei. Es sei eigentlich üblich, so alte Ergebnisse zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen. Daher würde sie ein erneutes Aufgreifen der Prüfung durch die Stadt begrüßen, da sich letztendlich auch Begebenheiten im Lauf der Zeit ändern könnten, wie z. B. die ausreichenden Freistellungen von Arbeitnehmern für Beerdigungen. Vor diesem Hintergrund sei eine erneute Umfrage oder Testperiode auf jeden Fall sinnvoll.
Auch könnten Angehörige, bedingt durch die heutige Arbeitslage, durchaus über ganz Deutschland verstreut sein, was eine weite Anreise für Beerdigungen nach sich ziehe. Hier würden Möglichkeiten an den Samstagen viel Sinn machen. Sie höre immer wieder, dass dies in anderen Kommunen durchaus möglich sei.

Ratsherr Engelke stellte in Frage, dass in anderen Kommunen Gräber durch Ehrenamtliche ausgehoben würden, dies wäre allein aus Versicherungsgründen schwierig. Ihm sei zudem bekannt, dass Samstagsbeerdigungen in der Großstadt Hamburg möglich seien.
Bei der 2006 erfolgten Prüfung mit Testphase halte er den Zeitraum von 7 Monaten für viel zu kurz, als dass sich die Möglichkeit bis zum Testende entsprechend herumgesprochen haben könne usw., dafür brauche es mindestens 1-2 Jahre, um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten. Insgesamt sei an die Testphase seiner Auffassung nach recht lustlos herangegangen worden.
Vielleicht könne die Verwaltung das Angebot auch flexibel anpassen, so dass Samstagsbeerdigungen bspw. nur zweimal im Monat angeboten würden. Die Wirtschaft sei auch gezwungen, schnell auf Gegebenheiten zu reagieren. Es müsse organisatorisch möglich sein, bei der Anmeldung einer Beerdigung für einen Samstag entsprechend eine Kolonne von MitarbeiterInnen zusammenzustellen.
Zu Mehrkosten stünde zwar im Antrag nicht, dass diese anfallen würden, dass dies dennoch geschehen würde, sei jedoch völlig klar. Dies könne den Menschen, die Samstagsbeerdigungen in Anspruch nähmen, natürlich entsprechend in Rechnung gestellt werden. Die Ermittlung von anfallenden Mehrkosten sei jedoch nicht Aufgabe einer politischen Fraktion, sondern der Verwaltung.
Er gebe der Beigeordneten Seitz völlig Recht, dass sich die Zeiten seit 2006 geändert hätten und auch vielerorts die Arbeitsbedingungen härter geworden seien. Man könne zumindest prüfen, ob es organisatorisch möglich sei und welche Mehrkosten entstehen würden.
Die Verwaltung verstehe sich als Dienstleistungsbetrieb und spreche von den EinwohnerInnen bewusst als KundInnen. Dazu gehöre ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen, wozu auch die Möglichkeit erweiterter Beerdigungszeiten gehöre. Die Begründung, dies abzulehnen, halte er für sehr schwach.

Ratsherr Förste gab an, er finde die Begründung für die Ablehnung des Antrags überzeugend. Es sei zu überdenken, ob man auch solch persönliche Dinge wie die Trauer um Angehörige den Regeln der Arbeitswelt unterwerfen und dafür extra zusätzliche Samstagsarbeit einführen wolle.
Dazu müsse man auch bedenken, dass die Politik die Stadtverwaltung von Hannover immer wieder zum Sparen anhalte, gleichzeitig aber eine stetige Ausweitung des Angebots erwarte. Das könne nicht funktionieren, man könne solche Forderungen auch schlicht Populismus nennen. Den Bürgern werde der Mund wässrig gemacht, während aber niemand die nötigen Geldmittel aufbringen wolle.

Ratsherr Kelich kritisierte, auch er verstehe die Pro-Argumentation für den Antrag so, dass gesellschaftliche Riten, wie hier Bestattungstraditionen, möglichst wirtschaftskonform angepasst werden sollten.
Das sei jedoch nicht der Anspruch, den die Politik haben sollte. Es müsse von politischer Seite eher erreicht werden, dass mehr Menschen für Bestattungstermine in der Woche von ihrer Arbeit freigestellt würden. Dann würde sich die Notwendigkeit von samstäglichen Beerdigungen von selber erledigen. Sicherlich könne ein Stadtrat allein dies nicht erreichen, jedoch solle er auch kein wirtschaftskonformes Sterben befürworten, weshalb er die Argumentation für den Antrag für grundlegend falsch halte.

Ratsherr Drenske kam auf das Argument von Ratsherrn Engelke zu sprechen, dass die Kosten nicht Sache der Politik, sondern der Verwaltung seien. In den aktuellen Zeiten läge jedoch gerade in den Händen der Politik eine große Verantwortung, wenn es um Kosten gehe. So müssten vor Beantragungen bereits umfassende Überlegungen stattfinden, ob und wie etwas finanziert werden könne. In dieser Abwägung müsse beurteilt werden, ob eine Maßnahme das für sie anfallende Geld wert sei. Die Verantwortung dafür auf die Verwaltung abzuwälzen, könne nicht funktionieren.

Herr Dirscherl fragte, ob Gräber im Rahmen von Standfestigkeit und anderen Bedingungen tatsächlich erst ca. drei Stunden vor einer Beerdigung ausgehoben werden könnten, oder ob dies auch am Vortag möglich sei, um damit zu umgehen, dass die MitarbeiterInnen der Friedhöfe an Samstagen diese schweren Arbeiten ausführen müssten.

Ratsherr Mineur erläuterte, das Ausheben eines Grabes bereits am Vortag einer Beerdigung könne dazu führen, dass es bspw. durch Regenfälle instabil werde und Erde vom Rand in die Grube rutsche. Gräber würden in der Regel nicht (wie Baugruben) abgestützt. Sie müssten daher bei einem Ausheben am Vortag entsprechend durch Absperrungen gesichert werden, um Risiken wie z. B. Stürze von vorbeigehenden Menschen in die Grube zu verhindern. Auch nach einer Beerdigung müssten Gräber zur Risikovermeidung möglichst schnell geschlossen werden.
Ein Ausheben am Vortag würde also einen erheblichen Mehraufwand und unnötige Risiken mit sich bringen, weshalb eine zeitnahe Arbeit vor und nach einer Bestattung üblich sei.
Was die üblichen Zeiten von Bestattungen betreffe, sei es traditionell üblich, dass man nach der Beerdigung noch zusammensitze, Kaffee trinken gehe oder ähnliches, weshalb die meisten Bestattungstermine für die Mittagszeit gebucht würden. Termine nach 14 Uhr könnten daher aus diesen Gründen abgelehnt werden und eine Freistellung bei Arbeitgebern noch erschweren.
Die bisher üblichen Begräbnis- und Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe seien ausreichend geprüft worden und hätten sich bewährt, weshalb eine Erweiterung wie beantragt unnötig sei.

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1544/2016, Antrag der FDP-Fraktion zur Prüfung von Begräbniszeiten
(Drucks. Nr. 1684/2016)

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6. FLÄCHENNUTZUNGSPLANANGELEGENHEITEN

6.1. 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 0793/2016 mit 1 Anlage)
Ratsherr Drenske gab an, es freue ihn, dass die Grenzziehung zum Naturschutzgebiet in der Mergelgrube schon vorab gut gelungen sei. Zwischenzeitlich habe eine Version im Raum gestanden, bei der die Grenze des Naturschutzgebietes auf den Kamm bzw. die Oberkante der Grube gezogen worden wäre. Durch rechtzeitige öffentliche und politische Intervention sei es jedoch gelungen, dass die vom Bauunternehmer begehrte Fläche nicht direkt bis an die Grenze des Naturschutzgebietes heranreiche, womit dieses geschützt sei.
Anhand der (u. a. naturschutzrechtlichen) Erhebungen, die für die Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen würden, könne entschieden werden, ob die geplanten Änderungen auf der betroffenen Fläche tragbar seien oder nicht.
Sollte dort die Ansiedelung von Rote-Liste-Arten festgestellt werden, würden die geplanten Tätigkeiten für die Firma des Bauunternehmers natürlich schwierig werden. Wenn nicht, dürfe er die Grube verfüllen, da die Fläche in seinem Eigentum sei.

Beigeordnete Seitz betonte, die vorliegende Drucksache sei von äußerster Relevanz. Sie sei der Meinung, bestimmte Sachen dürften nicht erst beschlossen werden, wenn die Änderung des Flächennutzungsplans schon angestoßen sei. Man solle sich im Vorfeld ausreichend Gedanken darüber machen, was gewollt sei. Wenn mit dem Zusatzantrag DS Nr. 1454/2016 eine Zuwegung zur Mergelgrube beantragt werde, hieße das ihrer Meinung nach im Umkehrschluss, dass die rot-grüne Fraktion sich bereits mit der Verfüllung des Hafenbeckens angefreundet habe.
Das betroffene Gebiet sei – auch unter Naturschutzaspekten - in seiner Art fast einmalig in Hannover, seit Jahrzehnten habe dieses Kleinod ungestört wachsen können. Gewerbegebiete seien in Misburg bereits sehr ausreichend vorhanden, viel dringender werde eine Entlastungstraße benötigt, was bisher jedoch nicht angefasst worden sei.
Ein Areal dicht bei der Mergelgrube sei von der Stadt nicht als Baugebiet freigegeben worden, weil für die AnwohnerInnen die Lärmbelästigung eines Betriebes gefürchtet werde, der auf der Straße gegenüberliegend ansässig sei. Gleichzeitig würde jedoch zugelassen, dass das bestehende Baugebiet durch eine solche Gewerbebelastung betroffen würde. Hier würden sich Rot-Grün und Verwaltung parallel widersprechen.
Fraglich sei, an welcher Stelle der Bezirksrat Misburg-Anderten Stellung zum Verfahren nehmen dürfe. Auch der Zeitpunkt einer Überwachung der Verfüllung sei unklar, es reiche nicht, dies im Nachhinein anzusetzen. Insgesamt seien zu viele Fragen offen, weshalb ihre Fraktion dieser Drucksache nicht zustimmen könne. Sie stellte darauf den Antrag, die Drucksache in die CDU-Fraktion zu ziehen.

Ratsherr Engelke sah die vorliegende Drucksache zur Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplans als ersten Schritt dazu, das Hafenbecken zu verfüllen. Auch wenn durch den Bauunternehmer noch kein Antrag vorliege, habe es offensichtlich trotzdem Vorgespräche zwischen diesem und der Verwaltung gegeben, denn so ein Verfahren würde sicherlich nicht grundlos und ohne Anlass von der Verwaltung in Gang gesetzt.
Um die augenblicklich in der Sitzung anwesenden EinwohnerInnen nicht zu beunruhigen, werde nun seitens der rot-grünen Fraktion die Lage über die Entscheidung zur Verfüllung als noch völlig offen dargestellt. Jeder, der schon lange im Geschäft sei, wisse jedoch, dass auf den ersten auch der zweite und dritte Schritt usw. folge.
Mit dem Beschluss der vorliegenden Drucksache werde dem Eigentümer der Fläche, also dem Bauunternehmer, die Möglichkeit auf einen gewissen Anspruch zur Verfüllung des Hafens gegeben. Nach dem Prinzip „wehret den Anfängen“ müsse von Rot-Grün ganz klar Stellung für oder gegen eine Verfüllung bezogen werden. Die jetzige Haltung sei demnach kein klares Verfahren.
Da die Drucksache zusätzlich den Fehler enthalte, von einem bereits gestellten Antrag auszugehen, was gar nicht der Fall sei, müsse diese eigentlich von der Verwaltung zurückgezogen und neu verfasst statt in eine Fraktion gezogen werden.
Wenn jetzt über die vorliegende Drucksache abgestimmt werde, würde der erwähnte Fehler mitbeschlossen.
Er erwarte in dieser Hinsicht daher eine Neufassung der Drucksache durch die Verwaltung.

Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass die Drucksache vor der Sommerpause des Rates bereits mehrfach in einige Fraktionen gezogen worden sei.
Beantragt werde mit der Drucksache die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Der von Ratsherrn Engelke erwähnte Fehler befinde sich im Begründungstext. Das, worüber beschlossen werde, habe sich inhaltlich nicht geändert, daher sehe er keinen Grund für eine Neufassung.
Ein Fehler sei bereits vor Jahren dahingehend passiert, dass die Stadt das betreffende Grundstück aus ungeklärten Gründen nicht erworben habe. Mit dem Eigentumsrecht auf die Fläche hätte die Verwaltung eine gute Entscheidungsgrundlage gehabt.
Da jedoch das Ganze zurzeit als Gewerbegebiet ausgewiesen sei und der Bauunternehmer das Grundstück erworben habe, könne dieser die Fläche theoretisch entsprechend der jetzigen Rechtslage auch gewerblich nutzen. Ebenso könne er im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens einen Rechtsanspruch auf Änderung des Flächennutzungsplans und auf eine Prüfung seiner Rechte bezüglich der betroffenen Fläche geltend machen.

Sollten geschützte Arten beim Hafenbecken gefunden werden, dürfe keine Verfüllung stattfinden. Für eine entsprechende Prüfung der naturschutzrechtlichen Umstände vor Ort sei es jedoch wichtig, zunächst das rechtliche Verfahren anzustoßen und auf den Weg zu bringen. Dann könne man dem Unternehmer am Ende klar und mit rechtlicher Begründung darlegen, was er bezüglich des Hafenbeckens umsetzen dürfe und was nicht.
Was zu den Überlegungen zum Anstoßen des Verfahrens mit beigetragen habe, sei auch die Zuwegung zum jetzigen Naturschutzgebiet der Mergelgrube, die über das betroffene Grundstück im Eigentum des Bauunternehmers führe. Vom vorherigen Besitzer sei diese Zuwegung geduldet worden, man wisse jedoch nicht, ob der jetzige Besitzer dies so weiterführen oder nicht eines Tages die Zuwegung sperren werde.
Im gestellten Änderungsantrag werde auf diesen Missstand hingewiesen, damit dieser im angestoßenen Verfahren mit geklärt werden könne.
In weiteren Schritten solle dann geklärt werden, wie weiterhin vorgegangen werden könne.
Als ein Beispiel nannte er das Bodenmanagement, das es im Verfahren zur Wasserstadt Limmer gegeben habe. Dort sei eine ähnliche Verfüllung begleitet und vom Bauunternehmer bezahlt worden. Die Region Hannover habe dafür einen Vollzeit-Mitarbeiter zur Begleitung abgestellt.
Analog wäre ein entsprechendes Verfahren für das Hafenbecken in Misburg wünschenswert. Nur sei dafür eben das Ingangsetzen des Verfahrens nötig.

Ratsherr Blaschzyk fand es befremdlich, dass sich die Argumentation von Rot-Grün darauf stütze, dass sich die Fläche mit dem Hafenbecken im Eigentum des Bauunternehmers befinde und man aus diesen Gründen teilweise am Handeln gehindert werde. Seine Fraktion sehe dies etwas anders.
Er fragte die Verwaltung, welchen Standpunkt das Umweltdezernat zu der Angelegenheit mit der geplanten Verfüllung des Hafenbeckens habe, auch wenn dieses nicht federführend daran beteiligt sei.
Er wollte zudem wissen, ob es seitens der Verwaltung Gespräche mit dem Flächeneigentümer über Alternativflächen oder einen möglichen Flächentausch gegeben habe, damit man zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen könne.

Ratsherr Förste erinnerte an den Ausflug des Umweltausschusses im Jahr 2015, bei dem die Mergelgrube HPC I mit dem Naturschutzgebiet sowie der nebenan liegende Badesee besichtigt worden waren.
Bei vielen Industriegebieten und Häfen seien oft Altlasten bzw. Giftbelastungen vorhanden. Er fragte, ob dies für die Mergelgrube und den Hafen irgendwann überprüft worden sei.

Ratsherr Drenske erwähnte, dass in direkter Nachbarschaft zum betroffenen Gelände die Firma HeidelbergCement eine Ausweitung ihrer Abbaugenehmigung beantragt habe.
In Bezug auf den aktuellen Vorwurf der Opposition, dass bereits mit der Einleitung zur Änderung des Flächennutzungsplans einige Dinge im Vorfeld festgeklopft werden sollten, zeige das Beispiel mit der HeidelbergCement das Gegenteil.
Dort habe die rot-grüne Fraktion nach der Beantragung der Ausweitung ins Verfahren eingebracht, dass ein Teil der Fläche nicht zum Abbau freigegeben werden dürfe, um die ökologisch wertvollen Bereiche zu schützen. Es sei also sehr wohl möglich, noch nachzusteuern, nachdem die naturschutzrechtliche Begutachtung stattgefunden habe. Zudem wisse man dann, wie die Fläche beschaffen und was dort schützenswert sei.
Sollten für das Gelände z. B. Arten der Roten Liste festgestellt werden, würde auch keine Genehmigung der Region für das Verfüllen des Hafenbeckens erfolgen. Zum Schutz der privaten Rechte des Bauunternehmers sei aber eine dahingehende Prüfung des Geländes unabkömmlich, man könne hier nicht einfach ohne ausreichendes Verfahren im Vorfeld die Verfüllung verbieten, da es sich um Privatgelände handele.

Beigeordnete Seitz fragte die Verwaltung, was diese veranlasst habe, die vorliegende Drucksache zu verfassen, wenn im Vorfeld kein Antrag des Bauunternehmers vorgelegen habe. Eine Rote Liste könne auch ohne Erstellung einer F-Plan-Änderung erstellt bzw. ergänzt werden.

Ratsherr Hellmann kritisierte, dass mit einer Stadt, die ihren EinwohnerInnen per Baumschutzsatzung das Absägen von Ästen ab 10 cm Durchmesser verbiete, dann aber die Zerstörung eines so wertvollen Biotops nicht sofort verhindere, etwas nicht in Ordnung sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, das Verfahren sei bereits auch ohne formalen Antrag eingeleitet worden, weil seitens des Bauunternehmers vor der Verwaltung das Interesse an einer Verfüllung des Hafenbeckens ausgesprochen worden sei, um die daraus entstehende Fläche für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes zu nutzen.
Seitlich des nicht mehr benötigten Hafenbeckens werde das Gelände bereits gewerblich genutzt. Eine erweiterte Nutzung der Fläche biete sich daher aus Sicht des Unternehmers entsprechend an, der Bedarf sei zudem ebenfalls vorhanden.
Aus Sicht der Verwaltung könne ein solches Interesse entweder gleich abgelehnt, oder aber ein entsprechendes Verfahren zur Prüfung des Vorhabens in Gang gesetzt werden. Mit letzterem könnten alle bisher angesprochenen Fragen formal geprüft und geklärt werden, so z. B. das Vorhandensein von Altlasten oder schützenswerter Arten. Auf dieser Grundlage könne dann eine vernünftige und fundierte Entscheidung getroffen werden.
In der Drucksache sei aufgeführt, dass im Zuge des Änderungsverfahrens alle planungsrelevanten Aspekte des vom Eigentümer angestrebten Vorhabens der Teilverfüllung (mit anschließender Nutzung für gewerbliche Zwecke) erörtert und dabei insbesondere die naturschutzrechtlichen Belange geprüft werden sollten.
Dies würde selbstverständlich durchgeführt, da ein großes Interesse daran bestehe, tatsächlich vorhandene und schützenswerte Natur vor Ort zu erhalten.
Dafür müsse ein geordnetes Verfahren vollzogen werden, wie es mit dem vorliegenden Antrag möglich sei. Die Änderung des Flächennutzungsplans stelle dafür den formalen Rahmen. Es sei noch keine inhaltliche Entscheidung getroffen worden.
Da sie neben einer Umwelt- auch eine Wirtschaftsdezernentin sei, weise sie darauf hin, dass den UnternehmerInnen in der Stadt die Möglichkeit zur vernünftigen Ausübung ihres Gewerbes ermöglicht werden müsse. Wenn sich eine dem äußeren Anschein nach geeignete Fläche dafür biete, müsse im Rahmen eines geordneten Verfahrens die tatsächliche Eignung geprüft werden. In diesem Rahmen würde auch die Frage der Altlasten geklärt werden.
Zur Frage einer Erörterung von alternativen Flächen könne sie darauf hinweisen, dass die möglichen Flächen leider keine ausreichende Nähe zum bestehenden Gewerbegebiet aufweisen würden und damit nicht in Frage kämen.


Beigeordnete Seitz fragte, ob eine Prüfung der Fläche auf Arten der Roten Liste und auf Altlasten tatsächlich nur über eine Flächennutzungsplanänderung möglich sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erwiderte, solche Prüfungen seien auch ohne eine F-Planänderung möglich, aber hierfür werde die Unterstützung des Flächeneigentümers benötigt. Es solle daher mit der Einleitung des Verfahrens signalisiert werden, dass dessen Ansinnen ernst genommen werde.

Beigeordnete Seitz gab zu bedenken, dass ihrer Meinung nach mit der Verfahrenseinleitung Bedürfnisse oder Wünsche geweckt würden, die letztendlich nicht eingehalten würden. Meist ziehe ein erster Schritt auch einen zweiten nach sich. Ein Fund von Tieren der Roten Liste sei im Übrigen vor Ort sehr wahrscheinlich, da solche auch in der benachbarten Mergelgrube HPC I vorhanden seien.
Eine Prüfung von Flora, Fauna und Altlasten im Vorfeld fände sie daher wesentlich sinnvoller, während eine Einleitung zu einer F-Planänderung mit anschließender Prüfung nicht ihr Verständnis finde.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob im Rahmen der Einleitung des Verfahrens eine Prüfung auf Rote-Liste-Arten und Altlasten auf dem betroffenen Gelände auch ohne die vorherige Zustimmung des Eigentümers durchgeführt werden könne.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bestätigte dies.

Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass eine gewerbliche Nutzung des Geländes durch den Eigentümer rechtlich gesehen ja noch möglich sei.
Die gerade erfolgte Feststellung durch Ratsherrn Engelkes Wortbeitrag sei daher als die eigentliche Begründung dafür zu sehen, warum die Einleitung des Verfahrens so wichtig und erforderlich sei, also um eine gesetzliche Grundlage dafür zu haben, die erforderlichen Prüfungen vornehmen zu können.

Beigeordnete Seitz kritisierte, sie sei sich sicher, dass der Bauunternehmer und Eigentümer der Fläche auch ohne die Einleitung des Verfahrens die nötigen Untersuchungen nicht verweigern würde, denn immerhin sei er ja auf die Verwaltung zugegangen und habe dieser gegenüber sein Interesse an Maßnahmen auf der betroffenen Fläche signalisiert.
Sie verstehe zwar die bisherige Argumentation, finde sie jedoch nicht einleuchtend. Sie habe den Eindruck, dass viele der Anwesenden gar nicht wüssten, was vor Ort wirklich vorhanden sei.

Herr Schlesier verwies auf das Baugesetzbuch. Wenn sich eine planerische Situation so offensichtlich darstelle wie im vorliegenden Fall, sei ein Planungserfordernis vorhanden. Das Baugesetzbuch sehe in solchen Fällen zwei Verfahren vor, die nacheinander abgearbeitet werden müssten. Zum einen sei dies die Änderung des Flächennutzungsplans, was wie im vorliegenden Fall einen Einleitungsbeschluss erforderlich mache. Nach dem Abschluss dieses Änderungsverfahrens, welches auch alle bereits angesprochenen Prüfungen beinhalte, käme dann das eigentliche Bebauungsplanverfahren in Gang, mit dem das Baurecht für eine konkrete Nutzung geschaffen würde.
Es würde mit der vorliegenden Drucksache auf das erkannte Planungserfordernis reagiert und das Verfahren, welches das BauGB in solchen Fällen vorsehe, den Anwesenden vorgeschlagen. In dem Prozess, der im Falle eines zustimmenden Beschlusses beginne, werde sich das Wissen soweit anreichern, dass am Ende eine qualifizierte Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Nutzung der Fläche gefällt werden könne.
Er habe aus der vorangegangen Diskussion Zweifel darüber heraushören können, ob ein Antrag bei der Region Hannover bereits vorliege oder nicht.
Er würde diese Fragestellung daher von seinen KollegInnen nochmals prüfen und richtigstellen lassen, damit zur Sitzung des Bauausschusses eine klare Aussage dazu geliefert werden könne.

Antrag, die Drucks. in die CDU-Fraktion zu ziehen:
3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


Abstimmung über die Drucks.:
8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


6.1.1. Gemeinsamer Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Bereich: Misburg/Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 1454/2016)

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1014/2016 N1 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

7.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
(Drucks. Nr. 1345/2016 mit 1 Anlage)

Einstimmig

7.2.1. Änderungsantrag Drs. 15-1487/2016 des Stadtbezirksrats 07 zu Beschluss-Drs. 1345/2016 - Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
(Drucks. Nr. 1345/2016 E1 mit 1 Anlage)

Einstimmig

7.3. Bebauungsplan Nr. 1784 - Hilligenwöhren
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1437/2016 mit 4 Anlagen)

Einstimmig



7.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1778 - Bothfelder Kirchweg -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1159/2016 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

7.5. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
(Drucks. Nr. 1304/2016 mit 1 Anlage)

Einstimmig

8. B E R I C H T D E R D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies auf die aktualisierte Broschüre zur Eilenriede und der Arbeit des Eilenriedebeirats hin. Diese sei u.a. auch aus dem Anlass erneuert worden, weil der Eilenriedebeirat am 25.10.2016 zu seiner 200. Sitzung zusammenkommen würde.

Berichtet

9. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N
Herr Dirscherl gab an, er habe vor Jahren für eine direkt an den Misburger Hafen angrenzende Fläche ein Gutachten angefertigt, weil es dort Salamander gegeben habe.

Weiterhin kam er darauf zu sprechen, dass einige Sportvereine im Hamburg-Eimsbüttel Ausnahmegenehmigungen für die Beseitigung von Maulwürfen auf Sportflächen erhalten hätten. Er habe dahingehend vor einiger Zeit eine Anfrage an die Verwaltung gestellt und noch keine Antwort erhalten.
Einige Sportvereine in Hannover hätten ihm auf Nachfrage zur Auskunft gegeben, dass diese zur Bekämpfung von Maulwürfen in der Regel unter Angabe auf Rattenbefall entsprechend Kammerjäger beauftragen würden, die die Tiere dann beseitigen würden.

Protokollantwort:

Der Maulwurf ist nach der Bundesartenschutzverordnung § 1 Satz 1 unter besonderen Schutz gestellt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Maulwürfe zu stören oder zu fangen und mit Fallen, Gift oder Abgasen zu töten. Jegliche Maßnahmen zur Bekämpfung bedürfen ohne Einschränkung einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

Die Zuständigkeit für die Unterhaltung/ Verkehrssicherheitspflicht städtischer Sportanlagen liegt beim Fachbereich 52 (Sport und Bäder) und wird von dort an die Vereine als Pächter der Anlage übertragen.

Im Fall von - durch Maulwürfe verursachten – Schäden wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß BNatG bei der Nieders. Landwirtschaftskammer (LWK) beantragt.
Die LWK entscheidet dann über Zulässigkeit, Art und Umfang einer Maßnahme.

Ratsherr Hellmann bezog sich auf die bereits in der AUG-Sitzung vom 06.06.2016 erörterte E-Mail-Anfrage eines Einwohners bezüglich der Sanierung bzw. Umdeckung von asbestbelasteten Dächern in der Vereinskolonie Vereinigte Steintormasch e.V.
Er fragte, ob dazu eine Stellungnahme bzw. Antwort der Verwaltung an den betreffenden Einwohner erfolgt sei.
Protokollantwort:

Eine entsprechende Antwort der Verwaltung erging mit Schreiben vom 27.06.2016 an den Einwohner und wurde per E-Mail auch an die Ratsfraktionen weitergeleitet.


Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 15.30 Uhr.




Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll