Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 15.06.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.06.2016)
1. Nachtrag (erschienen am 10.06.2016)
Protokoll (erschienen am 18.08.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 16.06.2016

PROTOKOLL

51. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 15. Juni 2016,
Feuer- und Rettungswache 1, Weidendamm 50, 30167 Hannover

Beginn 13.00 Uhr
Ende 14.05 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD) 13.00 - 13.30 Uhr
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) 13.53 - 14.05 Uhr
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Römer (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Für die Verwaltung:
Herr Stadtrat Härke Kultur- und Personaldezernent
Frau Böker Fachbereich Personal und Organisation
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Frau Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Herr Lange Fachbereich Feuerwehr
Frau Rostin Kultur- und Personaldezernat
Frau Schwiertzky Fachbereich Personal und Organisation
Herr Volkmann Fachbereich Personal und Organisation
Herr Weber Fachbereich Feuerwehr

Für die Niederschrift:

Frau Ciytak Fachbereich Personal und Organisation,
Für die Niederschrift






Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.05.2016

2. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Analyse und Umbenennung der Frauenfördermittel
(Drucks. Nr. 0973/2016)

3. Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2015
(Informationsdrucks. Nr. 1047/2016 mit 2 Anlagen)

4. Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 0881/2016 mit 1 Anlage)

4.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0881/2016, Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 1102/2016)

5. Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden
(Drucks. Nr. 1003/2016 mit 1 Anlage)

5.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.Nr. 1003/2016: Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbehehrenden
(Drucks. Nr. 1464/2016)

6. Vereinbarung über die Durchführung der bodengebundenen Intensivverlegung in Niedersachsen
(Drucks. Nr. 1215/2016 mit 1 Anlage)

7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 1330/2016 mit 7 Anlagen)

8. Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) - Beitritt der Stadt Diepholz
sowie Bestätigung der Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat der HannIT
(Drucks. Nr. 1178/2016 mit 4 Anlagen)

9. Personal- und Organisationsbericht 2014/2015
(Informationsdrucks. Nr. 1395/2016 mit 1 Anlage)


10. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2016 (Stand 31.05.2016)
(Informationsdrucks. Nr. 1446/2016 mit 1 Anlage)





11. Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU-Fraktion und des Stadtsportbundes zur Sporthallenreinigung von Handball-Haftmitteln
(Drucks. Nr. 1477/2016)

12. Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes für das Gewerbegebiet Lister Damm/Am Listholze
(Drucks. Nr. 1440/2016 mit 2 Anlagen)























I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 51. Sitzung des form- und fristgerecht geladenen, beschlussfähigen Organisations- und Personalausschusses.

Beigeordnete Kastning bedankte sich zunächst beim Fachbereich Feuerwehr, weil die heutige Sitzung in der neuen Feuer- und Rettungswache 1 stattfinde. Außerdem bedankte sie sich bei dem Fachbereich Feuerwehr für die Bereitschaft, nach der Sitzung den Ausschussmitgliedern die neue Feuer – und Rettungswache vorzustellen.
Beigeordnete Kastning erklärte zur Tagesordnung, dass den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage ein Änderungsantrag der CDU- Fraktion zum Tagesordnungspunkt 5 als Tagesordnungspunkt 5.1 vorliege.
Weiterhin habe die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion sowie der Stadtsportbund Hannover einen Dringlichkeitsantrag für die Sporthallenreinigung von Handball- Haftmitteln vorgelegt. Beigeordnete Kastning sagte, dass man über die Einbringung des Dringlichkeitsantrages vorher abstimmen müsse. Sie erklärte weiter, wenn alle Ausschussmitglieder einverstanden seien, werde der Dringlichkeitsantrag auf der Tagesordnung den Tagesordnungspunkt 11 belegen.

Ratsherr Engelke sagte, dass seine Fraktion sich eigentlich auch daran beteiligen wollte, es letztlich aber aus organisatorischen Aspekten unterblieben sei.

Beigeordnete Kastning sagte, dass dies handschriftlich hinzugefügt werde.

Ratsherr Gill sagte, dass die Verwaltung beauftragt werde, auf eigene Kosten einen Reinigungstestlauf bis zum 01.09.2016 in einer betroffenen städtischen Sporthalle durchzuführen, in dessen Verlauf notwendiger Aufwand, Personaleinsatz und Kosten evaluiert werden sollten, die durch die Befreiung der städtischen Sporthallenböden von Haftmitteln im Handballsport entstehen. Dieses sei notwendig, da eine Mannschaft in die Oberliga aufgestiegen sei.

Beigeordnete Kastning fragte nach, wer sich für die Dringlichkeit dieses Antrages aussprechen würde. Die Ausschussmitglieder stimmten der Dringlichkeit einstimmig zu.

Ratsherr Pohl sagte, dass der Tagesordnungspunkt 17 „ Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes für das Gewerbegebiet Lister Damm / Am Listholze“ im öffentlichen Teil zu behandeln sei und deswegen nicht im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden könne.

Beigeordnete Kastning stimmte dem zu und sagte, dass diese Drucksache im öffentlichen Teil als Tagesordnungspunkt 12 behandelt werden würde und dementsprechend die Nummern der weiteren Tagesordnungspunkte fortlaufend geändert werden.


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.05.2016

Einstimmig





TOP 2.
Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Analyse und Umbenennung der Frauenfördermittel
(Drucks. Nr. 0973/2016)

Antrag zu beschließen:

Die Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel wird beauftragt eine Analyse der Vergabekriterien für die „Frauenfördermittel“ zu erarbeiten und ggf. Vorschläge zur Weiterentwicklung zu unterbreiten. Hierbei sollte insbesondere geprüft werden, ob die aktuellen Vergabekriterien den gleichstellungspolitischen Zielen entsprechen und weiterhin geeignet, sind die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung voranzubringen.

Zudem soll die derzeitige Bezeichnung „Frauenfördermittel“ durch eine neue ersetzt werden, die der derzeitigen und gegebenenfalls zukünftig weiter veränderten Mittelvergabe gerecht wird. Die Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel wird beauftragt den Ratsgremien einen Vorschlag zur Umbenennung zu unterbreiten.

Das Ergebnis der Prüfung und der Vorschlag zur Umbenennung wird den Ausschüssen bis zur Einbringung des Doppelhaushalts 2017/8 vorgelegt.

Ratsherr Gill sagte, dass die Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel beauftragt werde, eine Analyse der Vergabekriterien für die „Frauenfördermittel“ und gegebenenfalls Vorschläge zur Weiterentwicklung zu bearbeiten. Er erklärte, dass hierbei insbesondere geprüft werden sollte, ob die aktuellen Vergabekriterien den gleichstellungspolitischen Zielen entsprechen und weiterhin geeignet seien, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung voranzutreiben. Weiterhin erklärte er, dass zudem die derzeitige Bezeichnung „Frauenfördermittel“ durch eine solche ersetzt werden solle, die der derzeitigen und gegebenenfalls zukünftig weiter veränderten Mittelvergabe gerecht werde.

Ratsherr Farnbacher sagte, dass seine Fraktion ausdrücklich betonen möchte, dass das „Werkzeug“ der Frauenfördermittel ausgezeichnet sei und dieser Antrag nicht als Kritik angesehen werden solle. Dieser Antrag soll einfach dazu dienen, etwas noch besser zu gestalten,als es schon sei.


Einstimmig

TOP 3.
Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2015
(Informationsdrucksache Nr. 1047/2016 mit 2 Anlagen)

Herr Stadtrat Härke sagte, dass diese Informationsdrucksache einstimmig im Gleichstellungsausschuss zur Kenntnis genommen worden sei.

Ratsherr Pohl sagte, dass aufgeführt worden sei, dass im Berichtsjahr ca. 235.000 € nicht ausgeschöpft werden konnten. Es sei bereits im Gleichstellungsausschuss berichtet worden, dass man hier zum Beispiel intensiv auf die Fachbereichsleitung zugehen sollte, um für die Vergabe von Frauenfördermitteln zu werben. Er fragte nach, ob für den Doppelhaushalt die alte oder eine geringere Summe eingestellt werde.

Frau Diers sagte, dass für beide Haushaltsjahre 2017/2018 die gleiche Summe zur Verfügung gestellt werde.

Bürgermeister Scholz fragte nach, ob es ein Konzept gebe, die Fachbereiche auf die Frauenfördermittel aufmerksam zu machen, es gebe Fachbereiche, die von den Frauenfördermitteln nichts wüssten.

Frau Diers führte aus, dass Frau Volkmann im Gleichstellungsausschuss bereits berichtet habe, dass man noch intensiver auf die Fachbereiche zugehen werde und diese sensibilisieren würde. Sie sagte, die Fachbereiche würden häufiger zunächst eine Finanzierung aus dem eigenen Etat erwägen und gar nicht sofort auf Frauenfördermittel in den Fachbereichen zurückgreifen.

Herr Stadtrat Härke sagte, dass die Intention der Verwaltung darin liege, dass die Frauenfördermittel auch tatsächlich für die Förderung von Frauen verwendet werden und man jetzt noch mehr Werbung für die Frauenfördermittel in den Fachbereichen tätigen werde.

Frau Kämpfe sagte bzgl. der Werbung in den Fachbereichen, dass man Ende Mai 2016 eine erste Veranstaltung für die Personalstellen zur Vergabe von Frauenfördermitteln durchgeführt habe.

Zur Kenntnis genommen

TOP 4.
Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 0881/2016 mit 1 Anlage)

Antrag,

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen:

1. Das als Anlage 1 beigefügte Kleingartenkonzept 2016-2025 ist die verbindliche Handlungsgrundlage für die Entwicklung der Kleingärten in Hannover in den kommenden Jahren bis 2025.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele und Maßnahmen des Kleingartenkonzepts umzusetzen. Damit soll(en)
- die Weiterentwicklung des Kleingartenwesens vor dem Hintergrund zunehmender Einwohnerzahlen definiert und gelenkt werden.
- das Kleingartenwesen in Hannover neue Impulse erhalten und zukunftsfähig aufgestellt werden, u.a. durch die Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
- gleichzeitig Flächen für das Wohnkonzept 2025 (vgl. DS 0840/2013) und die Gewerbeflächenentwicklung bis 2020 (vgl. DS 1445/2012) zur Verfügung gestellt werden.
- die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. fortgesetzt werden.

3. Zur Umsetzung werden die erforderlichen Finanzmittel bedarfsgerecht in den jährlichen Haushalten 2017-2026 unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage veranschlagt. Der Mehrbedarf von 3,5 Stellen wird im Stellenplan eingerichtet, sofern das Programm wie vorgelegt umgesetzt wird. Der in der Finanzierungstabelle genannte Betrag ist der nach einer Plausibilitätsprüfung angenommene Wert für den gesamten Umsetzungszeitraum.

Ratsfrau Jeschke sagte, dass sie an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen werde und wünsche, dieses im Protokoll aufzunehmen.

Beigeordneter Förste sagte, dass er diesen Antrag ablehnen werde, die ausführlichen Begründungen habe er bereits im Bau- und Umweltausschuss vorgetragen.

8 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
Ratsfrau Jeschke hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.


TOP 4.1.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0881/2016,
Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 1102/2016)

Der Rat beschließt,
dass in die Drucksache ein Passus zur zeitlichen Priorisierung der umzuwandelnden
Kleingartenflächen eingearbeitet wird: Es soll, soweit möglich, die Altersstruktur der
Pächter der betroffenen Anlagen in den Entscheidungsprozess zur zeitlichen Terminierung
der jeweiligen Umwandlungen einbezogen werden, sodass solche Gartenbestände mit
vielen älteren Pächtern nachrangig umgewandelt werden.

Ratsfrau Jeschke sagte, dass sie an der Abstimmung zu diesen Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen werde und wünsche, dieses im Protokoll aufzunehmen.

Ratsherr Gill sagte, dass seine Fraktion den Änderungsantrag der FDP- Fraktion ablehnen werde.

Ratsherr Engelke sagte, dass der Haupt- und Änderungsantrag in den federführenden Ausschüssen ausführlichst beraten worden sei und deswegen erübrige sich hier eine weitere Stellungnahme.

Ratsherr Pohl sagte, dass seine Fraktion dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zustimmen werde, denn man sei Meinung, dass sowieso eine Sozialauswahl zu treffen sei und man nicht erkennen könne, warum man die Anregung der FDP-Fraktion nicht berücksichtigen sollte.

2 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Ratsfrau Jeschke hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.


TOP 5.
Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden
(Drucks. Nr. 1003/2016 mit 1 Anlage)

Antrag,

die als Anlage beigefügte Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden zu beschließen.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 5.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.Nr. 1003/2016: Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbehehrenden
(Drucks. Nr. 1464/2016)

Antrag

Die Verwaltungsvorschrift wird um folgende Punkte ergänzt und geändert:

- Die Einbindung der Stadtbezirksräte in den Prozess der Auswahl von Unterkünften im jeweiligen Stadtbezirk wird deutlich verbessert. bereits zu Beginn der Planung erfolgt eine umfassende und transparente Information.
- Die Kapazitäten in Notunterkünften werden deutlich nach unten korrigiert.
- Die Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Stadtbezirken werden über Einwohnerversammlungen im Vorfeld über die in den jeweiligen Stadtbezirken geplanten Unterkünfte für Flüchtlinge informiert.
- Der Standard von 6 qm zur Unterbringung von Flüchtlingen in Notunterkünften wird deutlich nach oben korrigiert.
- Für die Personengruppen allein reisender Frauen, allein reisender schwangerer Frauen und allein reisender Frauen mit minderjährigen Kindern sind Einrichtungen zu schaffen, die ausschließlich diesen Personenkreis aufnehmen.
- Bei der sozialen Beratung und Betreuung wird sichergestellt, dass das hierfür eingesetzte Personal zu 2/3 aus staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern besteht und - nach Absprache mit dem Fachamt- zu 1/3 aus Personen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung sozialarbeiterische Tätigkeiten unterstützen und ergänzen können.

Ratsherr Pohl sagte, dass dieser Antrag schon in den Fachausschüssen entsprechend diskutiert worden sei. Hier gehe es auch um die bessere Einbindung der Stadtbezirksräte und die Verbesserung der Standards der Unterkünfte. Weiterhin erklärte er, dass bei der sozialen Beratung und Betreuung sichergestellt werden solle, dass das hierfür eingesetzte Personal zum Beispiel zu 2/3 aus staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern bestehe.

Ratsherr Gill sagte, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, weil man der Meinung sei, dass die meisten Punkte, die die CDU-Fraktion aufgeführt habe, mit dem Hauptantrag bereits aufgenommen seien.

3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.
Vereinbarung über die Durchführung der bodengebundenen Intensivverlegung in Niedersachsen
(Drucks. Nr. 1215/2016 mit 1 Anlage)

Antrag,

der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung über die Durchführung der bodengebundenen Intensivverlegung in Niedersachsen zuzustimmen.

Beigeordneter Klie sagte, dass man im § 3 Evaluation der Vereinbarung erkennen könne, dass diese Vereinbarung mittlerweile über acht Jahre laufe. Er sagte weiter, ihn interessiere, ob die Ergebnisse ebenso in die Verträge aufgenommen würden. Er fragte, wie diese Evaluation praktiziert werde.

Herr Lange bejahte dies und erklärte, dass die Ergebnisse der Evaluation in die Verträge aufgenommmen würden. Es sei der Wunsch der Krankenkassen gewesen, einen jährlichen Bericht vom Fachbereich Feuerwehr zu erhalten, um zu prüfen, in welcher Art und Weise die Intensivverlegung vonstatten gegangen sei. Die Intensivverlegung sei kostengünstiger, als in der MHH zum Beispiel weiter stationär behandelt zu werden. Vor diesem Hintergrund seien die Transportzahlen in den zurückliegenden Jahren gestiegen und auch der medizinische Standard sei besser geworden und dies sei unter anderem auch der kontinuierlichen Evaluierung zu verdanken.

Einstimmig

TOP 7.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 1330/2016 mit 7 Anlagen)

Antrag,

die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover (Anlage 1) einschließlich der beigefügten Änderungen des Gebührentarifes (Anlage 3) zu beschließen.

Ratsherr Engelke sagte, dass der § 3 regele, dass derjenige der Gebührenschuldner sei, der den Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habe. Er fragte nach, wie das praktisch geregelt werde, wenn zum Beispiel eine Alarmanlage einen Alarm durch einen technischen Defekt auslöse.

Herr Lange sagte, dass zunächst vor Ort durch den jeweiligen Einsatzleitdienst intensiv geprüft werde, welche Störungen oder welche Auslösungsmechanismen zu einer Alarmierung geführt hätten. Er erklärte weiter, dass man hinsichtlich einer Fehlauslösung einer Brandmeldeanlage sogar auf der Basis des Brandschutzgesetzes verpflichtet sei, eine Rechnung auszustellen. Er berichtete weiter, dass in vielerlei Hinsicht eine Rechnung für manche Kundinnen und Kunden sehr heilsam gewesen sei und dementsprechend hätten die Kundinnen und Kunden darauf geachtet, dass Brandmeldeanlagen auch in Zukunft vernünftig gewartet werden. Weiterhin erklärte er, dass über jeden Einsatz ein ausführlicher Bericht erstellt werden müsse und in diesem Bericht werde dann auch vermerkt, ob fahrlässig oder grob fahrlässig eine Alarmierung ausgelöst wurde.

Ratsherr Engelke erklärte, dass seine Anlage aus seinem Betrieb nicht direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet sei. Er sagte, dass er eine sms erhalte, wenn die Alarmanlage ausgelöst wird. Er sagte weiter, dass dies des Öfteren passiere, wenn es blitzt, da der Blitz in der Nähe der Alarmanlage einschlage, aber nicht die Alarmanlage treffe. Er fragte nach, wie so eine Situation zum Beispiel behandelt werde. Weiterhin fragte er, ob man auch eine Rechnung erhalte, wenn man zum Beispiel am Fenster beobachte, wie es beim Nachbarn qualme und die Feuerwehr anrufe und letztlich es einfach nur eine Bratpfanne sei.

Herr Lange sagte, dass eine Brandmeldeanlage für die Feuerwehr erst eine Rolle spiele, wenn sie auf die Regionsleitstelle Hannover aufgeschaltet sei. Das andere sei eine freiwillige Einrichtung, man werde rechtlich nicht dazu gezwungen und wenn es dann zur einer Fehlauslösung führe, bekomme man keine Rechnung. Weiterhin erklärte er, dass im Zweifelsfall die Feuerwehr für die Kundschaft entscheide.


Einstimmig
TOP 8.
Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) - Beitritt der Stadt Diepholz
sowie Bestätigung der Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat der HannIT

(Drucks. Nr. 1178/2016 mit 4 Anlagen)

Antrag,
1. dem Beitritt der Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien HannIT AöR“ (HannIT) zuzustimmen (Anlage 1). Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (Anlage 2) abzuschließen.

2. die per Wahl vom 20.04.2016 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT AöR (HannIT) zu bestätigen.

Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:

Mitglieder Ersatzmitglieder
Christian Nachtigall Roland Krause
Jörg Gilgen Martina Fachmann
Sascha Nikolaizik Andre Tzschieter-Otte
Marco Puschmann Jonas Jäger
Andre Steinecke Annika Moss
Melanie Jung Ilona Strehl
Leif Erichsen
Sven Gröger
Rafael Winkel

TOP 9.Personal- und Organisationsbericht 2014/2015
(Informationsdrucksache Nr. 1395/2016 mit 1 Anlage)

Herr Stadtrat Härke sagte, dass die vorliegende Informationsdrucksache zum 01.06.2016 erstellt worden sei. Er erklärte, dass man vor Jahren mit dem Ausschuss vereinbart hätte, dass man den Personal- und Organisationsbericht zunächst in den Organisations- und Personalausschuss einbringe und für Fragen dann in der nächsten Sitzung Raum sei. Er betonte aber, dass Fragen auch schon heute gestellt werden können.
Beigeordnete Kastning fragte nach, ob die Ausschussmitglieder mit dieser Vorgehensweise einverstanden seien. Die Ausschussmitglieder stimmten dem zu.

Ratsherr Pohl sagte, dass seine Fraktion dem auch grundsätzlich zustimmen würde, aber diese Thematik nunmehr sehr gut auch zu dem rot-grünen Antrag zur Umbenennung der Frauenfördermittel passen würde, dass der Frauenanteil in der Gesamtstadtverwaltung noch weiter angestiegen sei auf 56, 2 % und das Thema Gleichstellung genauso wichtig wäre.
Ratsher Farnbacher sagte, dass die Vorlage auch mit den Frauenfördermitteln korrespondiere. Inhaltich erkenne man immer noch eine Benachteiligung in einem unausgewogenen Verhältnis zum Beispiel des Anteils der Frauen in Führungspositionen und des Anteils der Migrantinnen in höheren Entgeltgruppen.
Ratsherr Gill sagte, dass man im Gleichstellungsausschuss erfahren habe, wann Frauen die gleiche Bezahlung wie Männer erhalten würden, dies sei nach seiner Erinnerung in diesem Jahr ungefähr 12 Arbeitstage später. Er betonte, dass die Stadt Hannover als Arbeitgeberin damit wesentlich besser als andere Arbeitgeber abschneide.

Zur Kenntnis genommen und erneute Behandlung im August besprochen

TOP 10.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2016 (Stand 31.05.2016)
(Informationsdrucksache Nr. 1446/2016 mit 1 Anlage)

Herr Stadtrat Härke sagte, dass die Verwaltung mit dieser Informationsdrucksache den zweiten Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2016 mit dem Stand 31.05.2016 vorlege. Er berichtete, dass die aktuell zur Verfügung stehende Haushaltsermächtigung auf dem Haushaltsansatz 2016 basiere, der sich um bewilligte Haushaltsreste aus 2015 und um umgewandelte Sachaufwendungen und erzielte Mehreinzahlungen erhöht habe. Er sagte weiter, dass die aktuelle Prognose für den Monat Mai eine Unterschreitung von ca. -6, 33 Mio. €/-1,16 % (Vormonat: ca. -4,27 Mio.€/ -0,78 %) ausweise. Er gab an, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für den Bund und die Kommunen aufgrund der bis zum 31.05.2016 andauernden Erklärungsfrist bei dieser Prognose noch nicht abgebildet worden sei. Jedoch sei bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 sowie bei der aktuellen Prognose für den Personalaufwand zunächst eine pauschale Steigerung der Entgelte ab dem 01.03.2016 in Höhe von 2,7 % berücksichtigt worden.
Frau Diers sagte, dass in einigen Arbeitsbereichen unbesetzte Stellen vorhanden seien. Sie erklärte weiter, dass man Ende letzten Jahres mit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen Risiken bei der Bereitstellung des hierfür benötigten Personals gesehen habe und vom Fachbereich Finanzen deshalb ein Haushaltsrest zur Verfügung gestellt worden sei, um diese Risiken aufzufangen. Diese Risiken seien allerdings bis jetzt nicht eingetreten. Dies erkenne man auch in der Unterschreitung.

Ratsherr Pohl sagte, dass mit dem letzten Protokoll die Anzahl der Überlastungsanzeigen vorgelegt worden sei. Er erklärte, dass der KSD mit 29 betroffenen Personen Kollektivüberlastungsanzeigen gestellt habe und auch in den Bereichen Planen und Stadtentwicklung gab es Überlastungsanzeigen. Er fragte nach, ob es zusätzliche Stelleneinrichtungen hier gegeben habe.

Frau Diers erklärte, dass hier neue Stellen eingerichtet worden seien. Man habe durch vermehrte Einstellungen auch eine Verjüngung des Personals erreicht, die jetzt dazu führe, dass diese Beschäftigten auch Eltern werden und dementsprechend auch Elternzeit in Anspruch nehmen und so auch viele Fluktuationen zustande gekommen wären. Schließlich sagte sie auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufiger die Arbeitsstellen wechseln. Bürgermeister Scholz sagte, dass die Verwaltung den Doppelhaushalt 2017/2018 bereits vorbereite und dementsprechend kenne die Verwaltung für 2017 die Personalkostensteigerung aus der zweiten Etappe der Lohnrunde 2016, die 2, 35 % ab dem 01.02.2017, was allerdings als unbekannte Größe kalkuliert werden müsste, wäre die Umsetzung der neuen Entgeltordnung ab dem 01.01.2017, deshalb bitte er die Verwaltung um eine Darstellung, welche Auswirkungen die neue Entgeltordnung habe.


Beigeordnete Kastning sagte, dass sie die Sitzung nun aus terminlichen Gründen verlassen müsste und bat den stellvertretenden Vorsitzenden, Ratsherr Kluck, die Leitung der Sitzung zu übernehmen.

Anmerkung der Verwaltung: Beigeordnete Kastning verlässt den Personal- und Organisationsausschuss um 13:30 Uhr.

Herr Stadtrat Härke sagte, dass die Verwaltung den Wunsch von Bürgermeister Scholz erfüllen werde, sobald man mehr Klarheit in Bezug auf die tariflichen Änderungen habe.

Zur Kenntnis genommen

TOP 11.
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU-Fraktion und des Stadtsportbundes zur Sporthallenreinigung von Handball-Haftmitteln
(Drucks. Nr. 1477/2016)

Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf eigene Kosten einen Reinigungstestlauf bis zum 01.09.2016 in einer betroffenen städtischen Sporthalle durchzuführen, in dessen Verlauf notwendiger Aufwand, Personaleinsatz und Kosten evaluiert werden, die durch die Befreiung der städtischen Sporthallenböden von Haftmitteln im Handballsport entstehen. Aus dem Ergebnis des Testlaufes erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, ob und wie die Kostenverteilung zwischen der Stadt und den Vereinen erfolgt, welches den Fachausschüssen zur Entscheidung vorgelegt wird.

Einstimmig

TOP 12.
Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes für das Gewerbegebiet Lister Damm/Am Listholze
(Drucks. Nr. 1440/2016 mit 2 Anlagen)

Antrag,

1. die Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes für das Gewerbegebiet Lister Damm/Am Listholze mittels noch auszuwählender Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog zu beschließen,
2. den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings zu beschließen,
3. die Verwaltung zu ermächtigen, einen Antrag auf Förderung einer Stelle (angestrebt Entgeltgruppe E12) für Klimaschutzmanagement beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu stellen und
4. eine befristete Stelle KlimaschutzmanagerIn für 3 Jahre zum Stellenplan 2017 einzurichten. Die Einrichtung einer Stelle eines/einer KlimaschutzmanagerIn steht unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Antragsstellung beim BMUB.

Ratsherr Pohl sagte bzgl. der Personalstelle „KlimaschutzmanagerIn“ sei hier ausgeführt, dass die Stelle mit der Entgeltgruppe 12 vergütet werde. Er erklärte, dass bei einem Förderanteil des Bundes an den Personalkosten in Höhe von 65 % die Höhe des Eigenanteils für die Stadt Hannover von 42.000 € nicht nachzuvollziehen sei.



Frau Diers erklärte, dass nicht nur die Bruttopersonalkosten, sondern auch die arbeitsplatzbezogenen Kosten berücksichtigt worden seien.

Bürgermeister Scholz sagte, dass dieser Wert aufs Jahr gerechnet auch für die Entgeltgruppe 12 sehr hoch sei.

Frau Diers erklärte, dass die Stadt Hannover sich nach dem Durchschnittswert der KSD gerichtet habe.

Ratsherr Pohl sagte, dass die Stelle unter dem Vorbehalt der Förderung stehe. Er fragte nach, was mit dem Konzept passieren würde, wenn die Förderung nicht erfolge.

Frau Diers sagte, dass die Verwaltung im Moment auf die Förderungszusage durch den Bund warte und die restlichen Kosten vom Dezernat erbracht werden. Sie sagte weiter, falls die Förderung nicht genehmigt werden würde, müsste das Dezernat prüfen, ob sie es aus eigenen Mitteln trotzdem umsetzen wolle.

Einstimmig


Für die Niederschrift:




Härke Ciytak