Sitzung Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) am 09.06.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.06.2016)
Protokoll (erschienen am 19.08.2016)
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Landeshauptstadt Hannover -50.60- Datum 10.06.2016

PROTOKOLL

42. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation
(Internationaler Ausschuss) am Donnerstag, 9. Juni 2016, Rathaus, Hodlersaal

Beginn 17.00 Uhr
Ende 18.25 Uhr

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Anwesend:


Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Beigeordnete Dr. phil. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Herr Faridi
Frau Guaqueta-Korzonnek
Frau Kage 17.00 - 18.00 Uhr
Herr Lam
Frau Dr. Sekler
Frau Dr. Tekidou-Kühlke

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf
Herr Dr. Behrendt, OE 50.60
Frau Nolte-Porteous, OE 50.63
Herr Rauhaus, OE 51.4
Herr Schneider, OE 50.6
Herr Sieben, OE 51.58
Herr Wintzer, OE 42.13
Frau Wille, OE 50.60 (Protokoll)

Presse:
Herr Koshbeen, Internetseite LHH
Herr Lukic, Tageszeitung VESTI

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

10. Erstberatung von zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus
(Informationsdrucks. Nr. 1120/2016 mit 1 Anlage)

3. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einer Anhörung zur "Vergütung von Dozentinnen und Dozenten"
(Drucks. Nr. 1021/2016 N1)

4. Internationaler Treffpunkt Seckbruchstr. in Misburg / Anderten
(Drucks. Nr. 0922/2016 N1 mit 2 Anlagen)

5. Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden
(Drucks. Nr. 1003/2016 mit 1 Anlage)

5.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.Nr. 1003/2016: Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbehehrenden
(Drucks. Nr. 1464/2016)

6. Antrag auf Zuwendung für das Haushaltsjahr 2016, Phoenix e.V.
Projektförderung: Deutschkurs für Migrantinnen - Vorbereitung auf Teilnahme an Integrationskursen
(Drucks. Nr. 1006/2016)

7. Antrag auf Zuwendung für das Haushaltsjahr 2016, Kargah e.V. "Dolmetscher Dienste für gemeinnützige Einrichtungen außerhalb der Stadtverwaltung"
(Drucks. Nr. 1044/2016)

8. Zuwendung zur Förderung der Willkommens- und Teilhabekultur für NeuzwandererInnen mit und ohne Leistungsbezug an das Freiwilligenzentrum Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 1045/2016)

9. Bericht über die Mittelverwendung „Antirassismus und Integration“ sowie „Initiativen zur kulturellen Bildung und Gewaltprävention für das Haushaltsjahr 2015“
(Informationsdrucks. Nr. 1107/2016)

11. Beitritt zum Bündnis "Niedersachsen packt an"
(Drucks. Nr. 1361/2016)

12. Bericht der Dezernentin

13. Aktuelles


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Vorsitzender Bürgermeister Hermann eröffnet die Sitzung, ergänzt die Tagesordnung um den Änderungsantrag der CDU zu TOP 5 und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Wintzer habe darum gebeten, TOP 10 vorzuziehen, um seinen Folgetermin rechtzeitig zu erreichen. Da keine Einwände bestehen, wird TOP 10 vorgezogen.


TOP 2.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Wortmeldungen vor.


TOP 10.
Erstberatung von zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus
(Informationsdrucksache Nr. 1120/2016 mit 1 Anlage)
Die Drucksache wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Zur Kenntnis genommen

TOP 3. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einer Anhörung zur "Vergütung von Dozentinnen und Dozenten"
(Drucks. Nr. 1021/2016 N1)
Ratsfrau Pollok-Jabbi erläutert den Antrag auf Anhörung. Die Zustände in den Deutschkursen seien für die Lehrkräfte problematisch. Das sei bekannt. Sie erhoffe sich durch vertiefte Information in Form der Anhörung den Anstoß, die Situation zu verbessern.
Ratsherr Kelich legt die ablehnende Haltung seiner Fraktion dazu dar, die Anhörung durchzuführen. Eine solche sei nicht förderlich. Die Situation, die in der Anhörung analysiert werden solle, sei im Antrag ja bereits beschrieben und hinreichend bekannt. Eine Lösung sei nicht durch die Stadt herbeizuführen. Der Zeitpunkt für den Antrag lasse die Vermutung zu, dass der Termin bewusst so kurz vor den Wahlen gewählt sei. Daher werde seine Fraktion ablehnen.
Ratsfrau Pollok-Jabbi äußert ihr Missfallen über die Ablehnung sowie über den Vorwurf, Wahlkampf zu betreiben. Anhörungen, die der allgemeinen Aufklärung dienten, würden üblicherweise auch ermöglicht. Sie könne nur mutmaßen, dass der Grund für die Ablehnung der Versuch sei, das Thema vor dem Wahlkampf aus der Öffentlichkeit herauszuhalten und das sei bedenklich. Wenn bereits alles zu dem Thema bekannt wäre, hätte ja schon die Möglichkeit bestanden, die Verhältnisse zu ändern. Sowohl die VHS als auch der Bildungsverein hätten ihrer Fraktion gegenüber konkrete Kritik an der bestehenden Situation formuliert, und diese beinhalte Umstände, die auch auf kommunaler Ebene angegangen werden könnten. Sie wünsche sich von den übrigen Fraktionen, wie sonst üblich, der Anhörung zuzustimmen.
Ratsfrau Jeschke betont, ihre Fraktion halte den Antrag für ausgezeichnet und unterstütze ihn.
Ratsherr Engelke fügt hinzu, dass er diese Anhörung für sehr sinnvoll erachte. Eine Anhörung diene dazu, sich zu speziellen Themen zu informieren. Es sei nie verkehrt, sich sachkundig zu machen. Die Aussage der SPD, sie wisse ohnehin schon alles zu dem Thema, halte er nicht für vernünftig. Wenn dem so sei, dann frage er sich, warum die Situation für die Lehrkräfte nicht längst verändert worden sei. Das könne er nicht nachvollziehen. Er unterstütze den Antrag auf die Anhörung.
Ratsherr Kelich erwidert, dass seine Fraktion eine Anhörung hier nicht für das richtige Instrument halte, darüber dürfe man unterschiedlicher Meinung sein. Die SPD sei im Gespräch mit mehreren der Verbände. Es bestehe zudem die Situation, dass die LHH selber mit der VHS in die Anhörung einbezogen sei. Um dem ernsten Thema gerecht zu werden, seien mehr Akteure am Tisch nötig, dazu sei eine recht oberflächliche Anhörung nicht geeignet. Außerdem erinnert er daran, dass nicht jeder Antrag auf Anhörung angenommen würde, wie beispielsweise zum Thema Wohnungslosigkeit im vergangenen Jahr, denn diese hätte die Diskriminierung eines bestimmten Personenkreises begünstigt.
Beigeordnete Dr. Markowis betont, dass sie deutlichen Handlungsbedarf in Bezug auf das Thema sehe, und der Austausch mit den entsprechenden Institutionen werde von ihrer Fraktion fortgesetzt, ebenso auf Landesebene und sie erhoffe sich ein konkretes Vorwärtskommen. Sie bitte darum, den Antrag auf Anhörung zunächst in die Fraktion zu ziehen.
Ratsfrau Dr. Matz erinnert an das Thema der Diskriminierung an Diskothekentüren. Mit der Anhörung dazu sei es auch darum gegangen, das Thema in der Öffentlichkeit präsent zu machen. Daraus resultiere dann die politische Arbeit, im Rahmen derer dann Anträge und Konzepte entwickelt würden, um Veränderungen umzusetzen. Sie verstehe nicht, warum dem vorliegenden Antrag auf Anhörung nicht zugestimmt werde. Eine Erklärung hierfür sehe sie nur darin, dass das Thema aufgrund des nahenden Wahlkampfes aus der Öffentlichkeit herausgehalten werden solle, denn es seien ja die eigenen Leute, die an der VHS auf Honorarbasis kurz gehalten würden.
Ratsherr Engelke gibt zu bedenken, ob es überhaupt möglich sei, die VHS als Teil der Verwaltung in einer Anhörung anzuhören. Seiner Meinung nach könne die Verwaltung nicht einen Teil der Verwaltung zur Anhörung einladen.
Ratsfrau Pollok-Jabbi erwidert, sie habe von Ratsherrn Kelich ein anderes Niveau erwartet. Sie habe viel Dank dafür erhalten, dass ihre Fraktion das Thema der Wohnungslosigkeit in Form des Antrags auf Anhörung zur Sprache gebracht und aus dem Hinterzimmer geholt habe. Damit wäre niemand herabgesetzt worden. Dass die GRÜNEN hier keine Stellung bezögen, sei eine Aussage für sich. Sie bedanke sich für das Statement von Herrn Engelke und kritisiere, dass die SPD an dieser Stelle Informationszuwachs für alle verhindere.
Vorsitzender Bürgermeister Hermann plädiert dafür, die Debatte an dieser Stelle zu beenden, da der TOP in die Fraktion gezogen worden sei. Ein Geschäftsordnungsantrag zum Ende der Debatte von Bürgermeisterin Kramarek liege vor.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 4.
Internationaler Treffpunkt Seckbruchstr. in Misburg / Anderten
(Drucks. Nr. 0922/2016 N1 mit 2 Anlagen)
Beigeordnete Dr. Markowis drückt ihre Freude und Zustimmung zu dem Engagement vor Ort im Internationalen Treffpunkt in der Seckbruchstraße aus.
Ratsfrau Dr. Matz wundert sich, wie es möglich sei, über eine Beschlussdrucksache im Jahr 2016 Gelder für 2017 zu gewähren.
Herr Rauhaus bestätigt, dass das tatsächlich nicht möglich sei. Vom Land Niedersachsen aus bestehe aber eine Zusage für die Förderung im Jahr 2017. Tatsächlich müsse das von der städtischen Seite aus für den Haushalt 2017 neu abgestimmt werden. Durch Abstimmung über die vorliegende Drucksache könne nur mit Wirkung für 2016 beschlossen werden.
Ratsfrau Dr. Matz bittet darum, dann die Aussage zu 2017 herauszunehmen bzw. die Zusagen des Landes transparent zu machen.
Herr Rauhaus erläutert die Zahlen im Antrag und weist auf die Begründung im letzten Abschnitt auf Seite 3 hin, wo der Vorgang beschrieben sei. Für die Finanzierung seien Restmittel aus dem Programm „Gut ankommen in Niedersachsen“ verwendet worden, die zuvor nicht ausgeschöpft worden waren.
Ratsfrau Jeschke schließt sich der Haltung ihrer Kolleginnen und Kollegen im Stadtbezirksrat Misburg/ Anderten an. Es bestünden Zweifel an der Perspektive für das Bürgerhaus. Daher werde ihre Fraktion sich gegen die Drucksache aussprechen.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.
Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden
(Drucks. Nr. 1003/2016 mit 1 Anlage)
Zur inhaltlichen Diskussion siehe TOP 5.1.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.1
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.Nr. 1003/2016: Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbehehrenden
(Drucks. Nr. 1464/2016)
Ratsfrau Jeschke begründet den als Tischvorlage vorliegenden Änderungsantrag. Sofern die darin formulierten sechs Punkte aufgenommen würden, werde ihre Fraktion der Drucksache, die sie grundsätzlich begrüße, zustimmen. Folgende sechs Punkte bitte sie zu konkretisieren: Zum einen sei die Vorstellung der Unterbringungspläne der LHH in den Stadtbezirksräten nicht immer befriedigend gelaufen, hier müsse umfassender informiert werden. Punkt zwei beträfe die sogenannte „vierte Säule“ der Notunterkünfte, die zu 60 Prozent notwendig geworden sei. 800 Menschen in einer Einrichtung, wie im OSK der Fall, seien zu viele Personen, um sie sozialverträglich für alle Beteiligten unterzubringen. Diese Zahl müsse nach unten korrigiert werden. Um wie viel genau, überlasse sie dem Sachverstand der Verwaltung. Drittens müssten die Bürgerinnen und Bürger früher und besser informiert werden. Informationsveranstaltungen würden vor allem dann fruchten, wenn sie frühzeitig einberufen würden. Der vierte Punkt liege ihr persönlich besonders am Herzen, denn sechs qm individuelle Fläche als Mindeststandard in der Unterbringung für eine Person seien viel zu wenig und im Bundesvergleich betrachtet absolute Untergrenze. Selbst im zerstörten Hannover 1945 habe es eine solche Zahl nicht gegeben. Im Punkt 5 gehe es um die gesonderte Beachtung von Frauen in Unterbringungen. Dafür sollten zusätzlich zur Verfügung stehende Fördermittel genutzt werden. Weiter gehe es im Punkt 6 um die Betreuung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Es sei zu schwierig, momentan noch gut ausgebildetes Personal zu finden. Hier bestehe ein Sachzwang, die Stellschraube ein wenig nach unten zu korrigieren. Sofern diese Punkte berücksichtigt würden, werde die CDU der Drucksache zustimmen.
Ratsherr Kelich gibt zu verstehen, dass er den Schwerpunkt auf die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, die gegeben sei, lege. In der LHH habe es keine Zeltlager gegeben, die Turnhallen würden momentan geräumt. Das Viersäulenmodell stelle eine Anpassung an die Realität dar. Auch die anderen Standards würden weitgehend eingehalten. Beispielsweise sei die sehr wichtige Betreuung durch SozialarbeiterInnen in Hannover vorbildlich. Er kritisiere die unkonkreten Angaben im Änderungsantrag, die unpassend seien. Er fragt, was es denn bedeute, die Zahl der Unterzubringenden „deutlich nach unten“ zu korrigieren oder ebenso die Quadratmeterzahl der Wohnfläche heraufzusetzen. Die Verwaltung versuche, Zeltlager zu vermeiden, dieser Grundsatz könne bei einer nach oben korrigierten Quadratmeterzahl sehr leicht nicht mehr erfüllbar sein. Der Änderungsantrag sei unkonkret und teilweise einschränkend. Infoveranstaltungen mit viel Vorlauf seien wünschenswert, aber nicht immer möglich. Es sei nicht immer notwendig, dass die Verwaltung diese Veranstaltungen organisiere. Im Übrigen sehe er auch bei den Ratspolitikerinnen und Politikern die Pflicht, zu kommunizieren. Er stimme der Drucksache mit Freuden zu und lehne den Änderungsantrag ab.
Ratsherr Engelke merkt an, er werde der Drucksache zustimmen, das allerdings nicht mit Freuden, sondern notgedrungen. Wünschenswert seien nun einmal ganz andere Standards, auf die man sich fraktionsübergreifend geeinigt habe. Die Abweichungen in der Drucksache stünden dort nur, weil es eben in der Realität bei den aktuellen Flüchtlingszahlen einfach nicht anders möglich sei. Für die Handlungssicherheit der Verwaltung sehe er ein, dass das akzeptabel sei, und deshalb werde seine Fraktion der Drucksache auch zustimmen. Das gemeinsame Ziel aller müsse es doch aber sein, daran zu arbeiten, dass die Standards, über die ursprünglich abgestimmt worden sei, auch eingehalten würden. Die Menge der ankommenden Flüchtlinge gehe auf politische Entscheidungen auf Bundes- und Europaebene zurück, da habe die Kommune keinen Einfluss. Die Einbindung der Stadtbezirksräte geschehe in den meisten Fällen vorbildlich. Der zweite Punkt sei natürlich gewollt, momentan aber nicht möglich. Die tatsächlichen Standards in Hannover seien aber recht gut, er habe in Hamburg zwei Unterkünfte besichtigt, in denen die Menschen unter unzumutbaren Verhältnissen lebten. Im Vergleich dazu laufe es in der LHH sehr gut. Punkt drei sei seiner Einschätzung nach recht gut geregelt und Punkt vier sei selbstverständlich wünschenswert. Zu Punkt fünf gehe er davon aus, dass dieser bereits umgesetzt werde. Er bitte die Verwaltung um eine kurze Bestätigung dazu, wie der Stand der Unterbringung für die Gruppe der geflüchteten, alleinreisenden Frauen sei. Punkt sechs sei aus seiner Sicht wünschenswert, aber kaum zu erfüllen, denn momentan sei nicht das Personal zu bekommen, in dieser Frage gebe er den Antragsstellern recht. Als Fazit betrachte er den Änderungsantrag also als schön, aber nicht zustimmungsfähig, mit Ausnahme des letzten Punktes.
Beigeordnete Dr. Markowis erläutert, warum sie den Änderungsantrag als nicht notwendig oder sogar als kontraproduktiv einschätze. Punkt eins sei bereits verbessert worden, zu Punkt zwei sei zu sagen, dass die Arbeit an den regulären Unterkünften unter Hochdruck liefen, nur wenn man hier weiterkomme, fiele die Notwendigkeit der Notunterkünfte weg. Die Angaben in Punkt vier seien ein Mindeststandard und als Ausnahmefall zu betrachten, meistens werde dieser überschritten. In Bezug auf Punkt fünf sei die Sicht auf die queere Personengruppe zu erweitern, die verstärkt von Übergriffen betroffen sei. Dabei handle es sich um einen Punkt, der ihrer Fraktion sehr wichtig sei. Darauf sei bereits in der Sitzung im Gleichstellungsausschuss eingegangen worden. Punkt sechs werde bereits umgesetzt und sei an der Praxis orientiert, es gebe Ausnahmeregelungen. Die Vorschrift beziehe sich insgesamt auf Ausnahmesituationen, für deren Handhabung die Verwaltung flexibel sein müsse, deshalb stimme ihre Fraktion zu.
Ratsfrau Pollok-Jabbi wünscht eine getrennte Abstimmung über die Punkte eins bis drei bzw. vier bis sechs. Aus ihrer Sicht laufe Punkt eins gut, Punkt vier sei auf lange Sicht unmenschlich, Punkt fünf stimme sie zu. Sechs Quadratmeter Wohnfläche pro Person seien unmenschlich, es gehe zwar um eine Ausnahmesituation, faktisch bleibe diese aber relativ lange bestehen, daher halte sie diese Regelung für unmenschlich. Punkt fünf und sechs halte sie für richtig, deshalb bitte sie um getrennte Abstimmung.
Ratsfrau Jeschke hebt hervor, dass 800 Personen, die in einer Einrichtung untergebracht seien, und die Quadratmeterzahl von sechs qm pro Person sehr weit abwichen von den vereinbarten Standards. Ihr Interesse sei es, eine Zahlenangabe zu treffen, die aufgrund von Sachverstand nach unten bzw. oben korrigiert werde. In den Standards anderer Kommunen fände man diese sechs qm nicht. Ein Sozialarbeiter auf 50 Personen und nicht mehr untergebrachte Personen in einer Einrichtung sei vereinbart gewesen. Es sei ein weiter Weg von diesen Forderungen zu der heutigen Realität mit 800 untergebrachten Personen in einer Einrichtung auf sechs Quadratmetern individuell nutzbarer Fläche pro Person. Sie wundere sich, dass Beigeordnete Dr. Markowis, die der Grünen Partei angehöre, so etwas auch nur ansatzweise gut heißen könne. Deren Partei kritisiere völlig zu Recht die Standards der Haltung von Nutztieren, und da sei die CDU mittlerweile viel näher auf der Seite der Grünen, als sie denke. Nun billige dieselbe Partei hier die Unterbringung von Menschen auf sechs qm, das sei völlig unverständlich und eine solche Verwaltungsvorschrift unverschämt. Die sechs qm seien nirgendwo sonst zu finden. Ihre Fraktion sehe diesen Änderungsantrag als unabdingbar an.
Ratsherr Kelich fragt, wo die Menschen denn ihrer Meinung nach untergebracht werden sollten. Es sei unehrlich, an dieser Stelle nicht die Realität zur Kenntnis zu nehmen, genau darum aber gehe es in der vorliegenden Drucksache. Er bitte um Aussagen dazu, an welcher Stelle das OSK nicht funktioniere. Die Formulierung „Mit Freuden“ habe er gewählt, weil die Standards weitestgehend eingehalten würden, z.B. in Bezug auf die Betreuung der Geflüchteten durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Diesen extrem wichtigen Punkt garantiere die Verwaltung und werde an ihrem Standpunkt festhalten. Der Änderungsantrag konkretisiere nicht, sondern verwässere im Gegenteil.
Beigeordnete Dr. Markowis legt ihre Haltung dar. Es gehe in der Drucksache um eine Regelung in Notunterkünften. Es sei gut, dass auch diese sogenannte vierte Säule mit Mindeststandards, auf Papier gefasst und konkret benannt werde. Daher sei sie dankbar, dass es diese Drucksache gebe. Auch sie sehe die zwei Stellen, an denen in der Drucksache vom Hannoverschen Standard abgewichen werde, mit Bauchschmerzen. Da die Realität aber momentan nichts anderes zulasse, sei dies unumgänglich, da ihre Fraktion in der Regierungsverantwortung stehe. Immerhin könne die hier formulierte Vorschrift dann tatsächlich eingehalten werden. Zwar seien in den bayrischen Vorschriften höhere Standards festgeschrieben, es sei aber mehr als fraglich, ob diese eingehalten würden. Dafür stehe die Verwaltung der LHH ihrerseits dann aber ein. Des Weiteren händige sie Frau Jeschke gerne die Parteieintrittspapiere aus, sie sei bei den GRÜNEN jederzeit herzlich willkommen.
Bürgermeisterin Kramarek wirft ein, dass sie im Gespräch mit den Betroffenen festgestellt habe, dass die Zimmergröße nicht entscheidend sei. Viele Geflüchtete seien glücklich, überhaupt eine Unterkunft zu haben. Ihre eigene Küche sei sechs qm groß und sie könne sich gut vorstellen, vorübergehend auf dieser Fläche zu leben, denn sie sei ja, anders als die Tiere, nicht eingesperrt. Ein 24 Quadratmeter großes Zimmer, das sich vier Personen teilten, sehe auch noch einmal anders aus und sei ihrer Meinung nach zumutbar. Die Darstellung der CDU sei unrealistisch. Wer Kontakt mit den Geflüchteten habe, erfahre etwas anderes, Ratsherr Kelich habe es angerissen. Die Infrastruktur rund herum, die SozialarbeiterInnen und die bauliche Situation insgesamt seien entscheidender, zusammen mit der Aussicht auf eine eigene Wohnung. Im Übrigen seien die Menschen, anders als ein Schwein aus dem Beispiel, ja nicht eingesperrt. Es stünden Gemeinschaftsflächen und der öffentliche Raum zur Verfügung und würden ebenfalls genutzt. Selbstverständlich sei bei 800 Personen die Struktur sehr wichtig, was im OSK aber gut umgesetzt sei. Tatsache sei aber auch, dass wir nicht wüssten, was auf uns zukomme. Es sei daher unrealistisch, die Zahlen abzusenken. Entsprechend sei es nicht sinnvoll, sich gegen die Drucksache zu sperren.
Ratsherr Kelich erkundigt sich, wie die Standards in anderen Bundesländern festgelegt seien.
Stadträtin Beckedorf führt aus, dass es die Standardwohnraumgröße von 10 qm als theoretische Grundlage in vielen Bundesländern gebe, allerdings wisse hier jeder, dass faktisch alle Kommunen in Situationen geraten seien, in denen dieser Standard deutlich unterschritten worden sei und werde. Sie wolle an den Sinn der Verwaltungsvorschrift erinnern: Es gehe um Notunterkünfte für eine nicht zu prognostizierende Zahl von Menschen, um eine kurzfristige Bewahrung der Personen vor Obdachlosigkeit. Diese Herausforderung habe die LHH hervorragend bewältigt, es habe in Hannover zu keinem Zeitpunkt Zeltstädte gegeben, die bei schlechten Wetterbedingungen hätten geräumt werden müssen, wie in mehreren anderen Kommunen der Fall. In einigen Bundesländern, in denen 10 qm zwar den Mindeststandard darstellten, sei dieser in der Realität oft weit unterschritten worden. Die Verwaltungsvorschrift regle Notsituationen und verpflichte die LHH diese Standards dann auch tatsächlich nicht zu unterschreiten. So gesehen stehe die LHH im Vergleich zu anderen Kommunen wiederum sehr gut dar. Sie schließe allerdings nicht aus, dass auch die Stadt Hannover in eine Situation kommen könne, in der man möglicherweise darüber reden müsse, dass selbst die hier formulierten Mindeststandards nicht mehr zu halten seien. Wenn die Situation vergleichbar mit der im vergangenen Jahr sei, verpflichte sich die LHH aber, die hier dargelegten Mindeststandards auch einzuhalten und sie betone noch einmal, dass diese gerade im Vergleich mit anderen Bundesländern sehr, sehr gut seien.
Herr Faridi berichtet von seiner Erfahrung als Zivildienstleistender im Iran, wo ihm 4 qm Wohnfläche zur Verfügung gestanden hätten. So etwas sei für einen Zeitraum von sechs Monaten kein Problem, längerfristig aber katastrophal. Da die Prognosen besagten, dass auch zukünftig viele Menschen aus Afrika ihren Weg nach Deutschland suchen würden, müsse man vorbereitet bleiben. Wichtiger als die Quadratmeterzahl sei vielmehr die Perspektive auf eine längerfristige Lösung.

Punkt 1-3 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, keine Enthaltungen, Punkt 4-6 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, keine Enthaltungen.


TOP 6.
Antrag auf Zuwendung für das Haushaltsjahr 2016, Phoenix e.V.
Projektförderung: Deutschkurs für Migrantinnen - Vorbereitung auf Teilnahme an Integrationskursen (Drucks. Nr. 1006/2016)

Es gibt keine Wortmeldungen.

Einstimmig


TOP 7.
Antrag auf Zuwendung für das Haushaltsjahr 2016, Kargah e.V. "Dolmetscher Dienste für gemeinnützige Einrichtungen außerhalb der Stadtverwaltung"
(Drucks. Nr. 1044/2016)
Beigeordnete Dr. Markowis weist darauf hin, dass der Antrag auf einen Haushaltsbegleitantrag zurückgehe und verweist auf entsprechendes Protokoll.
Ratsfrau Dr. Matz stellt eine Frage zum zweiten Abschnitt der Begründung. Hier werde argumentiert, dass es aus arbeitsrechtlichen Gründen sinnvoll sei, mit den Dolmetscherinnen und Dolmetschern sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge einzugehen. Dasselbe Argument träfe doch auch auf die Honorarkräfte beim Bildungsverein und anderswo zu. Eine Umstrukturierung sei grundsätzlich an dieser Stelle notwendig. Sie erkundigt sich, ob in Bezug auf die Honorarkräfte bei Bildungsverein und VHS keine arbeitsrechtlichen Bedenken bestünden. Sie frage sich, ob notwendig sei, hier feste Arbeitsverträge für Teilzeitkräfte zu schaffen.
Herr Dr. Behrendt antwortet, dass kargah in seiner Beratung ein breites Spektrum an Sprachen abdecke, der Schwerpunkt liege aber auf den sechs Sprachen Farsi, Arabisch, Kurmandschi, Tigrinia, Serbisch und Albanisch. Das führe dazu, dass einzelne Honorarkräfte sehr oft angefordert würden. Hätten diese Kräfte keine weiteren Arbeitgeber mehr, stehe der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit im Raum. Die Mitarbeiter sollten durch ein reguläres Arbeitsverhältnis davor geschützt werden.
Ratsherr Klapproth erklärt, dass aus seiner Sicht der Begriff „steuerrechtlich“ richtiger sei. Arbeitsrecht sei erst später anzuwenden, erst ab dem Zeitpunkt, wenn schon ein Angestelltenverhältnis bestehe. Er sei aus diesem Grund über die Begründung gestolpert. Sofern steuerrechtlich argumentiert werde, könne er die Begründung nachvollziehen.
Stadträtin Beckedorf betont, dass sie hier keine juristische Diskussion anstrengen wolle, aber einen Vergleich mit den Honorarkräften in den Ganztagsschulen könne man doch ziehen, diese hätten sich zu Recht in Angestelltenverhältnisse einklagen können, da die Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit in ihrem Arbeitsalltag nicht gegeben waren. Diese Fälle seien faktisch doch nach Arbeitsrecht behandelt worden. Es sei dahingestellt, ob das im vorliegenden Fall auch so betrachtet werden würde. Kargah gehe es zusätzlich darum, die Kräfte dauerhaft an sich zu binden, denn die entsprechenden Dolmetscherdienste seien momentan stark gefragt. Auf diese Weise solle ein verlässlicher Pool an Dolmetschern garantiert werden.
Ratsfrau Matz erwidert, dass es doch ein Leichtes sei, sich selbstständig zu machen, wenn die Dolmetscher so gefragt seien. Sie erkundigt sich, worin denn der Unterschied zur Situation an der VHS bestehe.
Herr Dr. Behrendt wiederholt, dass als Selbstständiger mit nur einem Arbeitgeber das steuerrechtliche Problem bestehe, er nehme gerne den Hinweis auf, juristisch präziser zu formulieren. Was Stadträtin Beckedorf gesagt habe, sei ebenfalls von Bedeutung. Es sollten Präsenzzeiten bei kargah geschaffen werden, während derer Dolmetscher dauerhaft für die Beratung anwesend seien. Mit Honorarkräften sei das kaum leistbar. Schließlich sei es das Wesen von Selbstständigkeit, Auftraggeber von verschiedenen Seiten zu haben, die Verbindlichkeit, die kargah brauche, könnten die Dolmetscher in diesem Fall nicht mehr bieten.
Ratsherr Engelke wirft ein, dass das Argument der Scheinselbstständigkeit immer wieder gerne angeführt werde. Selbstständigkeit grenze man aber auch durch die Art des Auftrages von einem Angestelltenverhältnis ab. Im Angestelltenverhältnis gehe es um „Arbeit auf Anweisung“. Ein Dolmetscher entscheide aber selbst, wann er vereinbare etwas zu übersetzen. Anscheinend seien sie sehr gefragt. Gerichte suchten dringend Dolmetscher für bestimmte Sprachen. Er vermute, dass dieselben Personen mit Sicherheit auch für die Gerichte arbeiteten. Kargah sei Weltmeister im Einsammeln von Geld mit vielen Querfinanzierungen. Er wolle mit diesen Bemerkungen nicht die Qualität der bei kargah geleisteten Arbeit in Frage stellen. Das Motiv für den Antrag sehe er aber darin, dass kargah seinem Klientel einen sicheren Arbeitsplatz verschaffen wolle und nicht im Problem der Scheinselbstständigkeit.
Beigeordnete Dr. Markowis erinnert daran, dass es bereits den städtisch finanzierten Dolmetscherpool gebe, auf den Organisationen außerhalb der Stadtverwaltung zurückgreifen könnten, der aber im vergangenen Jahr bereits im April 2015 ausgeschöpft gewesen sei. Eine andere Organisation, mit der verhandelt worden sei, um diese Lücke zu füllen, sei abgesprungen. Kargah habe sich bereit erklärt, das Angebot weiter auszubauen, habe aber deutlich gemacht, dass das über Honorare aufgrund der geschilderten Problematik nicht möglich sei. Auf diese Weise sei der Antrag zustande gekommen, der hier nur umgesetzt werde.
Ratsfrau Jeschke merkt an, man könne die Sprachen Farsi, Arabisch und Albanisch wohl nicht als selten deklarieren, wie hier geschehen. Das sei ein Grund für sie, den Antrag kritisch zu betrachten. Womöglich gebe es wenige Dolmetscher, aber um seltene Sprachen handele es sich nicht.
Frau Guaqueta-Korzonnek fragt, warum Professionalisierung innerhalb einer MSO falsch sein solle. Wenn bei guter Arbeit – und die sei kargah auch hier attestiert worden - verbindliche Strukturen aufgebaut würden, sei das begrüßenswert. In vielen MSOs arbeiteten sehr kompetente Menschen, deren Arbeit man unterstützen solle. Sie hoffe, dass andere Organisationen nachzögen.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.
Zuwendung zur Förderung der Willkommens- und Teilhabekultur für NeuzwandererInnen mit und ohne Leistungsbezug an das Freiwilligenzentrum Hannover e.V. (Drucks. Nr. 1045/2016)
Es gibt keine Wortmeldungen.

Einstimmig


TOP 9.
Bericht über die Mittelverwendung „Antirassismus und Integration“ sowie „Initiativen zur kulturellen Bildung und Gewaltprävention für das Haushaltsjahr 2015“
(Informationsdrucksache Nr. 1107/2016)
Ratsfrau Barnert macht deutlich, dass sie sich über den bunten Strauß an Projekten freue, ebenso darüber, dass mehrere türkische Verbände beteiligt seien. Sie halte es für wichtig, dass die Mittel weiter zur Verfügung stünden, gerade in Anbetracht der aktuellen Situation, umso mehr, da die Mittel nahezu zu 100 Prozent abgerufen worden seien.
Beigeordnete Dr. Markowis lobt die Drucksache und hebt ein Projekt hervor, das ihr besonders gefallen habe: Die Kooperation des Sportverbandes mit der Mädchengruppe aus Diyabakir. Hier seien positive Wirkungen auf mehreren Ebenen erzielt worden. Auch sie wünsche sich eine Fortsetzung der Arbeit im gleichen Sinne.

Zur Kenntnis genommen


TOP 11.
Beitritt zum Bündnis "Niedersachsen packt an" (Drucks. Nr. 1361/2016)
Beigeordnete Dr. Markowis erkundigt sich danach, was der Beitritt praktisch bedeute.
Ratsherr Engelke schließt sich dieser Frage an und erkundigt sich danach, wie der Beitritt bei Facebook zu verstehen sei.
Stadträtin Beckedorf erläutert, dass das Bündnis „Niedersachsen packt an“ im Herbst von mehreren Organisationen initiiert worden sei, die Landesregierung sei selbstverständlich bereits Teil davon. Bisher hätten zwei große Expertenveranstaltungen stattgefunden, aktuell zum Thema Geflüchtete und Arbeit, gemeinsam mit der Landesregierung. Eine Beteiligung der LHH sei wünschenswert, die Mitgliedschaft sei aber eher ein formaler Akt. Der Beitritt könne auf der Internetseite dokumentiert werden oder über die Facebookseite erfolgen. Beitreten werde im Fall der LHH der Oberbürgermeister. Hierzu werde ein Bild der beitretenden Person hochgeladen, das mit einem Satz kommentiert werden könne, der eine Stellungnahme zum Bündnis darstelle. Die Landeshauptstadt sehe sich in der Pflicht, diesem Bündnis, in dem es um gegenseitigen Austausch gehe, beizutreten.
Ratsherr Engelke drückt seine grundsätzliche Zustimmung aus und erkundigt sich, ob er als Einzelperson denn auch über Facebook beitreten könne. Wie solle er sich das vorstellen, wenn 50.000 Personen dasselbe täten.
Stadträtin Beckedorf antwortet, dass es sich ihrer Kenntnis entziehe, wie die Bedingungen für Einzelpersonen aussähen. Allerdings werde die LHH bereits vor dem offiziellen Beitritt mit Foto und Statement über den E-Mailverteiler mit Informationen versorgt.
Ratsherr Kelich meint, die LHH werde von dem Austausch und der Zusammenarbeit rund um die Flüchtlingsthematik profitieren. Es gehe darin um Netzwerkbildung und den Austausch über die Integration von Geflüchteten. Ein Beitritt stehe der LHH als Kommune gut an, es sei eine sinnvolle Sache und man könne viel voneinander lernen.
Ratsfrau Matz betont, sie finde es in Ordnung, hier über das Netzwerk zu informieren und sich der Zustimmung dieses Gremiums zu vergewissern.


Einstimmig


TOP 12.
Bericht der Dezernentin
Es gibt keine Wortbeiträge.


TOP 13.
Aktuelles
Es gibt keine Wortbeiträge.


Vorsitzender Bürgermeister Hermann schließt die Sitzung um 18:25 Uhr.









(Beckedorf) (Wille)
Stadträtin für das Protokoll