Sitzung Ratsversammlung am 19.05.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 20.05.2016)
Protokoll (erschienen am 07.09.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 01.08.2016

PROTOKOLL

55. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 19. Mai 2016,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.04 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Farnbacher) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Geschwinder (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
(Ratsherr Hellmann) (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
Ratsherr Lorenz (CDU)
Beigeordnete Dr. phil. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller-de Buhr (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
(Ratsfrau Pluskota) (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Scholvin) (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann
Stadträtin Rzyski

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17. März 2016

3. A N F R A G E N

3.1. der SPD-Fraktion zu Equal Pay in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0820/2016)

3.2. der CDU-Fraktion

3.2.1. zu TopSharing in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0902/2016)

3.2.2. zu NO-Messungen im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0903/2016)

3.3. der Fraktion Die Hannoveraner

3.3.1. zu den Kosten, die die Dauerdemonstration auf dem Weißekreuzplatz verursacht hat
(Drucks. Nr. 1068/2016)

3.3.2. zu gekappten Bäumen am "Seefugium"
(Drucks. Nr. 1069/2016)

3.4. von Ratsherrn Alexander Leineweber zu Vollstreckungsbeamten im Angestelltenverhältnis
(Drucks. Nr. 1040/2016)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Besetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1134/2016)

5. Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr

5.1. (Drucks. Nr. 0976/2016)

5.2. (Drucks. Nr. 0977/2016)

5.3. (Drucks. Nr. 0978/2016)

6. Entscheidung über Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0576/2016)

7. Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen; Zentrale Führung und Jugendarbeit im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0676/2016)

8. Flexibilisierung der Abholzeiten an hannoverschen Ganztagsgrundschulen
(Drucks. Nr. 0816/2016)

9. Bebauungsplangelegenheiten

9.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0458/2016 mit 4 Anlagen)

9.1.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 0458/2016 E1 mit 1 Anlage)

9.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819
- Vahrenwalder Anger - , mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0764/2016 mit 3 Anlagen)

9.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1633, Hauptstraße, Aufhebung
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0790/2016 mit 2 Anlagen)

10. Straßenausbaubeitrag

10.1. für die Dessauerstraße von Rolandstraße bis Kriegerstraße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 0627/2016 mit 1 Anlage)

10.2. für die Bernwardstraße von Hildesheimer Straße bis Fiedelerstraße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 0631/2016 mit 1 Anlage)

11. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Einrichtung eines Jugendbeirats
(Drucks. Nr. 0141/2016)

12. Antrag der FDP-Fraktion zur Ausweitung der Solesprühung im Winterdienst auf Fußwege
(Drucks. Nr. 0815/2016)

13. A N T R Ä G E

13.1. der Fraktion DIE LINKE.

13.1.1. zur Errichtung einer offenen Bühne auf einem geeigneten öffentlichen Platz
(Drucks. Nr. 1018/2016)

13.1.2. zu einem Wohnungsbau durch Nachverdichtung statt Flächenversiegelung
(Drucks. Nr. 1019/2016)

13.2. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Zirkusbetrieben/Tierschauen ohne Wildtiere
(Drucks. Nr. 1060/2016)

13.3. der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der gesonderten Frauenbadetage in städtischen Bädern
(Drucks. Nr. 1067/2016)

14. Betreibervertrag für das Aussiedler - und Flüchtlingswohnheim

14.1. Am Seelberg 45
(Drucks. Nr. 0274/2016 mit 4 Anlagen)

14.2. Deisterstraße 33
(Drucks. Nr. 0275/2016 mit 4 Anlagen)

14.3. Zweibrückener Straße 72
(Drucks. Nr. 0584/2016 mit 4 Anlagen)

14.4. Karlsruher Straße
(Drucks. Nr. 0711/2016 mit 4 Anlagen)

14.5. Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 0712/2016 mit 4 Anlagen)

14.6. Laher-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 0710/2016 N1 mit 4 Anlagen)

15. Grundstücksangelegenheiten

15.1. Grundstücksverkauf in Hannover-Misburg (Baufeld 1)
(Drucks. Nr. 0400/2016 N1 mit 5 Anlagen)

15.2. Grundstückverkauf in Groß-Buchholz
(Drucks. Nr. 0635/2016 mit 2 Anlagen)

15.3. Grundstücksverkauf 2 in Groß-Buchholz
(Drucks. Nr. 0704/2016 mit 2 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass die Punkte 15.2. zum Grundstücksverkauf in Groß-Buchholz mit der Drucks. Nr. 0635/2016 mit 2 Anlagen und 15.3. zum Grundstücksverkauf 2 in Groß-Buchholz mit der Drucks. Nr. 0704/2016 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen seien, da diese auf Antrag der CDU in der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 13. Mai 2016 zu weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen worden wären.
Der Rat beschloss, die Punkte 14 und 15 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17. März 2016
Bei 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 17. März 2016 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der SPD-Fraktion zu Equal Pay in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0820/2016)

Stadtrat Härke beantwortete die Fragen von Ratsfrau Gamoori (SPD) aus Drucks. Nr. 0820/2016 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Auf welchen Tag fällt der Equal Pay Day in Bezug auf die Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2016 und wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen und Männern aktuell?

Der Equal Pay Day 2016 fällt bei der Landeshauptstadt Hannover auf den 15.01.2016. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn beträgt für Männer 21,64 € und für Frauen 20,79 €.


Frage 2:
Welche Ursachen sind für die Differenz zwischen dem städtischen und dem gesamtgesellschaftlichen Equal Pay Day ausschlaggebend?

Positiv auf die Differenz zwischen dem städtischen Equal Pay Day (15.01.2016) und dem gesamtgesellschaftlichen Equal Pay Day (19.03.2016) wirken sich die verbindlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Regelungen für die Vergütung aus. Die Vergütung bzw. Besoldung ist grundsätzlich nicht, wie in vielen Bereichen der privaten Wirtschaft, frei verhandelbar, sondern basiert ausschließlich auf tätigkeitsbezogenen Merkmalen und der Berufserfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zudem konnte durch eine gezielte Frauenförderung die Repräsentanz von Frauen in höherwertigen Vergütungsgruppen in den letzten Jahren erheblich verbessert und somit die Differenz im durchschnittlichen Bruttostundenlohn minimiert werden.

Ergänzend hierzu wird u.a. durch den Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sichergestellt, dass durch personelle, organisatorische und fortbildende Maßnahmen die Unterrepräsentanz von Frauen in den hiervon betroffenen Entgelt- und Besoldungsgruppen (Bsp. E15Ü/A16 und E12/A13 sowie E11/A12) vermieden wird.


Frage 3:
Welche Maßnahmen zur Förderung der Lohngerechtigkeit unternimmt die Stadtverwaltung und wie beurteilt sie deren Erfolg?

Die aktuellen Ziele und Maßnahmen für die Jahre 2016 bis 2018 sind in der Drucksache „Gleichstellungsplan nach dem NGG“ festgelegt, die am 07.03.2016 im Gleichstellungsausschuss behandelt wurde (Informationsdrucksache Nr. 0359/2016). Die ausgewogene Besetzung von Frauen und Männern in höherwertigen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen und Führungspositionen ist ein Ziel der Stadtverwaltung.

Maßnahmenübersicht:
 Paritätische Teilnahme an der Qualifizierung zur Wahrnehmung von Führungs- und Schlüsselfunktionen bei der LHH ab Besoldungsgruppe A14/ Entgeltgruppe E13
 Gezielte Weiterbildungsangebote und ggfls. vorrangige Meldung von Frauen zum Führungskräfteentwicklungsprogramm
 Paritätische Teilnahme am Förderkreis
 Bewerbungstrainings für Frauen oder Reflexionsseminar „Kann das denn alles gewesen sein?“ – insbesondere für Frauen, die eine Position mit Führungsverantwortung anstreben oder sich noch in der Entscheidungsphase befinden
 Durchführung von Mitarbeitergesprächen, in denen Entwicklungspotentiale und Entwicklungsperspektiven ermittelt und individuelle Förder- und Entwicklungsmaßnahmen vereinbart werden
 Ermutigung zu einer Bewerbung
 Vereinbarkeit von Karriere/Führung und Familie
 Flexible Arbeitsmodelle

Daneben hat das Kultur- und Personaldezernat einen Frauenanteil von 50% in den Entgeltgruppen ab E13/A13 (ehemaliger höherer Dienst) bis zum 31.12.2016 als Ziel formuliert. Zum Stichtag 31.12.2015 lag der Frauenanteil bei 50,2% und ist somit bereits erreicht worden.
Durch die aktive Gleichstellungspolitik der Stadtverwaltung und der benannten Maßnahmen konnte in den letzten Jahren die Repräsentanz von Frauen in höherwertigen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen und Führungspositionen in der Stadtverwaltung erheblich gesteigert werden. So konnte z.B. der Frauenanteil in den Spitzenpositionen in AT/B2 von 2006 bis 2015 von 0% auf 53,9% erhöht werden.

Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es Möglichkeiten gäbe, Frauen aus dem Niedriglohnbereich für höherwertige Tätigkeiten zu qualifizieren und wie diese abgerufen würden.

Stadtrat Härke erläuterte, dass beispielsweise Förderkreise mit dem Ziel einer Zulassung für die Sachbearbeitung oder das Seminar: „Das kann doch nicht alles gewesen sein“, angeboten würden. Es gäbe aktuell bereits die Situation, dass die Gebäudereinigung als Einstieg für qualifizierte KollegInnen dienen würde. Auch bei ausländischen MitarbeiterInnen sei dies aufgrund der Anerkennung von ausländischen Zeugnissen eine Möglichkeit zum Eintritt in die Stadtverwaltung mit entsprechender Förderung und Laufbahn. Die Stadtverwaltung habe vor ca. 15 Jahren den Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst angeboten in den gehobenen Dienst aufsteigen zu können. Stadtrat Härke machte deutlich, dass alle MitarbeiterInnen, die diesen Weg hätten mitgehen wollen, anhand von Schulungen und Qualifizierungen den Aufstieg in den gehobenen Dienst geschafft hätten.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) fragte zur Besoldungsgruppe B2, wie sich eine Steigerung des Frauenanteils auf 50 % in tatsächlichen Zahlen ausdrücken würde.

Stadtrat Härke erklärte, dass die Verwaltung die Zahlen zu Protokoll nachreichen werde.

Antwort der Verwaltung:
Im Jahr 2006 waren sieben Männer in AT/B2 eingruppiert. Zum Stichtag 31.12.15 waren es sieben Frauen und sechs Männer.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, in wie weit Maßnahmen ergriffen würden, um Frauen mit Migrationshintergrund sowie Frauen mit Behinderungen bei der Landeshauptstadt Hannover einstellen und gezielt fördern zu können und wie sich dies in tatsächlichen Zahlen ausdrücken würde.

Stadtrat Härke erklärte, dass die Landeshauptstadt Hannover den Anteil an MitarbeiterInnen mit Handicap sowie KollegInnen mit Migrationshintergrund weiter gesteigert habe. Stadtrat Härke stellte fest, dass man zum Erreichen der Quote in Bezug auf den Migrations-
hintergrund lediglich 40 RaumpflegerInnen einstellen bräuchte und betonte, dass diese Vorgehensweise nicht im Sinne der Landeshauptstadt sei. Vielmehr gelte es ein Durchwachsen auf den Hirachieebenen zu erreichen. Dazu habe man speziell Frauen mit Migrationshintergrund in die Qualifizierungsmaßnahme E13/A14 mitgenommen. Das wäre der höhere Dienst, die Führungsebene, der Bereich Sachgebietsleitung. Stadtrat Härke unterstrich, dass dies erst der Weg und noch nicht das Ende sei. Stadtrat Härke wies ferner darauf hin, dass die Stadtverwaltung Hannover der Betrieb in Niedersachsen mit der höchsten Quote an Menschen mit Behinderungen sei. Stadtrat Härke erklärte abschließend, dass die Verwaltung die nach Männern und Frauen differenzierten Zahlen zum Migrationshintergrund und den Menschen mit Behinderungen zu Protokoll nachreichen könnte.

Antwort der Verwaltung:
Frauen werden bereits seit vielen Jahren im Rahmen der aktiven Gleichstellungspolitik der Stadtverwaltung Hannover gezielt gefördert. In unterrepräsentierten Bereichen werden Frauen bei Stellenausschreibungen ermuntert, sich zu bewerben und bei gleicher Eignung bevorzugt. Ebenso werden in Stellenausschreibungen Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund ermutigt, sich zu bewerben. Alle Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung, die über die erforderliche Qualifikation verfügen, werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und bei gleicher Eignung im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt.
In der Stadtverwaltung Hannover sollen individuelle Bedarfe jeder Beschäftigten dabei erkannt und ausgestaltet werden. Dies erfolgt sowohl im Rahmen der individuellen Personalentwicklung und des Mitarbeitergesprächs als auch in systematischen Personalentwicklungsmaßnahmen.

Entwicklung der Schwerbehindertenquote der letzten fünf Jahre nach Geschlecht

Jahr
Quote
weiblich
männlich
2011
7,37
52,6%
47,4%
2012
7,86
53,1%
46,9%
2013
8,32
52,9%
47,1%
2014
8,54
53,4%
46,6%
2015
8,42
55,7%
44,3%

Ziel ist die Steigerung der Anzahl der Menschen mit Behinderungen in der Stadtverwaltung. Geplante Maßnahmen sind weiterhin die Berücksichtigung bei Stellenbesetzungsverfahren, die Anpassung und Ausstattung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen und das Controlling und Umsetzung der Integrationsvereinbarung.

Beschäftigte mit Migrationshintergrund zum Stichtag 31.12.2015 nach Geschlecht

Entgeltgruppen
Geschlecht
Gesamt
ohne
Migrations-
hintergrund
mit
Migrations-
hintergrund
Anteil mit
Migrations-
hintergrund
Alle Entgeltgruppen Summe
10463
8996
1467
14,02%






davon
männlich
4578
4153
425
9,28%
weiblich
5885
4843
1042
17,71%






E01-E03,A02-A03,S02,G01-G03
männlich
345
231
114
33,04%
weiblich
998
475
523
52,40%
E01-E03,A02-A03,S02,G01-G03 Summe
1343
706
637
47,43%






E04-E05,A04-A05,S03-S04,G04-G05
männlich
655
531
124
18,93%
weiblich
688
565
123
17,88%
E04-E05,A04-A05,S03-S04,G04-
G05 Summe
1343
1096
247
18,39%






E06-E09,A06-A10,S05-S14,G06-
G07
männlich
2530
2392
138
5,45%
weiblich
3198
2862
336
10,51%
E06-E09,A06-A10,S05-S14,G06-
G07 Summe
5728
5254
474
8,28%






E10-E12,A11-A13G,S15-S18
männlich
809
779
30
3,71%
weiblich
750
707
43
5,73%
E10-E12,A11-A13G,S15-S18 Summe
1559
1486
73
4,68%






E13/A13H und höher
männlich
184
178
6
3,26%
weiblich
203
193
10
4,93%
E13/A13H und höher Summe
387
371
16
4,13%

Erstmals konnten geschlechtsdifferenzierte Daten erhoben werden. 17,71% der Frauen und 9,28% der in der Stadtverwaltung der ein der Stadtverwaltung beschäftigten Männer haben einen Migrationshintergrund. Ersichtlich ist, dass auch in den höheren Entgeltgruppen bei den weiblichen Beschäftigten ein höherer Anteil von Frauen mit Migrationshintergrund vorliegt als bei den männlichen Beschäftigten.

Ziel ist die weitere Erhöhung des Anteils von (weiblichen) Beschäftigten mit Migrationshintergrund auf allen Verwaltungsebenen, auch in Fach- und Führungspositionen. Daher wird bereits bei der Auswahl von Teilnehmenden an Personalentwicklungsmaßnahmen, neben der paritätischen Berücksichtigung von Frauen und Männern, gezielt darauf geachtet, Menschen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen. Beispiele:

Förderkreis
9 Frauen und 4 Männer, davon 2 Frauen und 2 Männer mit Migrationshintergrund

Verwaltungsdolmetscherdienste
21 Frauen und 11 Männer, davon 12 Frauen und 11 Männer mit Migrationshintergrund

Um mittelfristig auch den Anteil in höheren Entgeltgruppen zu steigern, fanden erstmals mit gutem Erfolg Veranstaltungen „Mut zur Qualifikation“ statt (zwei in 2014, eine in 2015), die sich an alle Beschäftigen, aber insbesondere an diejenigen mit Migrationshintergrund gewandt haben. Hier wurden insbesondere die Verwaltungslehrgänge AI und der AII, sowie die „Qualifizierung zur Schreib-, Verwaltungs- und Assistenzkraft“ beworben. Im Folgenden werden die Teilnehmerzahlen der Qualifizierungen dargestellt:

Qualifizierung zur Schreib-, Verwaltungs- und Assistenzkraft
14 Frauen und 1 Mann, davon 7 Frauen und 1 Mann mit Migrationshintergrund

Verwaltungslehrgang AI

2014/2015
10 Frauen und 6 Männer, davon 3 Frauen und 1 Mann mit Migrationshintergrund

2015/2016
8 Frauen und 7 Männer, davon 3 Männer mit Migrationshintergrund

2016/2017
9 Frauen und 11 Männer, davon 5 Frauen und 2 Männer mit Migrationshintergrund

Verwaltungslehrgang AII

2014/2015
7 Frauen und 4 Männer, davon 1 Mann mit Migrationshintergrund

2015/2016
7 Frauen und 5 Männer, davon 0 mit Migrationshintergrund

2016/2017
12 Frauen und 10 Männer, davon 4 Frauen und 3 Männer mit Migrationshintergrund

Ersichtlich ist eine erhebliche Steigerung von (weiblichen) Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Lehrgängen AI und AII, die in 2016 starten.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es zuträfe, dass der Unterschied von 10 % beim Durchschnittsverdienst bei Männern und Frauen im Jahr 2008, aktuell auf etwa 4 % gesunken sei.

Stadtrat Härke antwortete, dass die genannten Zahlen tendenziell richtig seien und dass dies an den Maßnahmen läge, die man zur Verringerung der Differenz ergriffen habe, um Frauen in den höheren Dienst - die Führungsebene mitzunehmen.


TOP 3.2.
der CDU-Fraktion

TOP 3.2.1.
zu TopSharing in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0902/2016)

Stadtrat Härke beantwortete die Fragen von Ratsherrn Küßner (CDU) aus Drucks. Nr. 0902/2016 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie beurteilt die Stadtverwaltung „TopSharing“ grundsätzlich und welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung bislang mit „TopSharing“ gemacht?

In der Gleichstellungsrichtlinie der Stadtverwaltung Hannover ist geregelt: Jeder Arbeitsplatz gilt grundsätzlich als teilzeitgeeignet, und alle praktikablen Arbeitszeitverteilungen werden ermöglicht. Anträgen auf Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit aus familiären Gründen ist stattzugeben. Dies gilt auch für Stellen von Beschäftigten mit Leitungsaufgaben. Da familiäre Gründe in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum gelten, wird den Beschäftigten, die aus diesen Gründen ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, die planbare Rückkehr in die Vollzeittätigkeit dadurch ermöglicht, dass die Reduzierung der Arbeitszeit aus familiären Gründen befristet vorgenommen wird. Alle Anträge werden grundsätzlich genehmigt. Der häufigste Grund für eine (befristete) Reduzierung der Arbeitszeit bzw. Beurlaubung ohne Bezüge ist die Kinderbetreuung.
Auch gemäß § 5 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz ist die Stadtverwaltung gesetzlich verpflichtet, Beschäftigten, die Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige Angehörige im Sinne des § 14 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs betreuen, auf Verlangen, eine über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus gehende individuelle Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen. Die Ablehnung des Verlangens ist schriftlich zu begründen.
Die Stadtverwaltung stellt den gesellschaftlichen Wandel zur Individualisierung und dem Wunsch der partnerschaftlich geteilten Arbeitszeitverteilung auch bei den Beschäftigten der Stadtverwaltung fest. Insbesondere junge Fach- und Führungskräfte wünschen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsort statt starrer Arbeitszeitmodelle mit Einkommenseinbußen im aktiven Berufsleben und danach. Arbeitszeitreduzierungen erfolgen nur als zweite Wahl in dem unbedingt notwendigen Maß.
Die Angebote der Stadtverwaltung sind vielfältig: Neben flexiblen Arbeitszeiten für alle Beschäftigten werden alle praktikablen Teilzeitmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglicht und von den Beschäftigten genutzt. 32,1 % der aktiven Beschäftigten in der Stadtverwaltung Hannover sind teilzeitbeschäftigt. Von den insgesamt 3.257 teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben 32,5% der Beschäftigten Arbeitszeiten bis etwa „klassisch halbtags“ oder weniger. Über 40% der Teilzeitbeschäftigten haben eine individuelle wöchentliche Arbeitszeit ab 30 Stunden und arbeiten somit in vollzeitnaher Teilzeitbeschäftigung.


Frage 2:
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen sich einen Arbeitsplatz im sogenannten „Topsharing“-Modell bei der Stadtverwaltung (bitte detaillierte Auflistung nach den einzelnen Führungsebenen sowie Unterscheidung nach Geschlechtern)?

Zum Stichtag 31.12.15 waren 47 der 476 Führungskräfte teilzeitbeschäftigt, dies entspricht einem Anteil von 9,9%. Die wenigsten Führungsstellen werden geteilt besetzt. Die meisten Führungskräfte sind (befristet) vollzeitnah mit einer wöchentlichen Arbeitszeit ab 30 Stunden teilzeitbeschäftigt (75% bis zu 95% einer Vollzeitbeschäftigung). Die verbleibenden Stundenanteile werden (befristet) arbeitsorganisatorisch umverteilt und in diesem Rahmen meistens wiederbesetzt.

Führungsebene
Anzahl der Führungskräfte
Summe
weiblich
männlich
Fachbereichsebene
2
-
2
Bereichsebene
9
1
10
Sachgebietsebene
28
7
35
Summe
39
8
47

Der Frauenanteil an den teilzeitbeschäftigten Führungskräften liegt dabei bei 83,0% und entspricht in etwa dem Teilzeitanteil von Frauen in der Stadtverwaltung von 83,8%.


Frage 3:
Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadtverwaltung das „Topsharing“ weiter auszubauen, um insbesondere hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungspositionen zu gewinnen?

Um insbesondere hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungspositionen zu gewinnen, plant die Stadtverwaltung eine weitere Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort im Sinne einer Lebensphasenorientierung. Die aktuellen Ziele und Maßnahmen zur weiteren Arbeitszeitflexibilisierung für die Jahre 2016 bis 2018 sind in der Drucksache „Gleichstellungsplan nach dem NGG“ (Informationsdrucksache Nr. 0359/2016) festgelegt, die am 07.03.2016 im Gleichstellungsausschuss und am 16.03.16 im Organisations- und Personalausschuss behandelt wurde. So soll das Konzept „Mobiles Arbeiten“ bis Ende 2016 erstellt und erprobt werden, die Dienstvereinbarung zu Langzeitkonten in Kraft treten sowie das Thema Teilzeit als Schwerpunktthema in der Steuerungsgruppe „Vereinbarkeit Beruf und Privatleben und Gleichstellung“ bearbeitet werden.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob sich die Beschäftigten in Führung und Teilzeit auf besondere Organisationseinheiten konzentrieren würden.

Stadtrat Härke erwog, dass Führung in Teilzeit häufiger dort vorkäme, wo klassisch mehr Frauen, wie z.B. im Sozial- und Erziehungsdienst sowie den Stadtbibliotheken, beschäftigt wären.


TOP 3.2.2.
zu NO-Messungen im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0903/2016)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsfrau Jeschke (CDU) aus Drucks. Nr. 0903/2016 im Sinne der Ausarbeitung.

Die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim, vormals das Landesamt für Ökologie betreibt seit 1978 im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen mit derzeit 29 ortsfesten Messstationen, die über ganz Niedersachsen verteilt sind. Darunter befinden sich neben 20 Hintergrundstationen und zwei Industriestationen auch sieben Verkehrsstationen. Die lufthygienische Überwachung läuft rund um die Uhr, die Daten werden stundenaktuell im Internet veröffentlicht.
Zur Beurteilung der NO2-Immissionen an weiteren verkehrlichen Belastungsschwerpunkten werden seit 2011 unter anderem in Braunschweig, Hameln, Hannover und Hildesheim zusätzliche Messungen mittels NO2-Passivsammlern durchgeführt. Die Passivsammlermessungen dienen als Ergänzung zu den kontinuierlichen Messungen an den Stationen des Luftmessnetzes zur Ermittlung der mittleren jährlichen NO2-Immission.

Dieses vorausgeschickt, beantworten wir die Fragen – nach Abstimmung mit der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe – wie folgt:


Frage 1:
An welchen Standorten im Stadtgebiet finden die NOX- , insbesondere NO2 – Messungen statt und an wie vielen Tagen und an welchen Messstellen wurden in den Jahren 2014 und 2015 die Überschreitungen der zulässigen NOX-, insbesondere NO2- Grenzwerte gemessen?

NOX- und NO²-Messungen finden an zwei in Hannover stationierten Messcontainern statt. Am Standort Lindener Berg wird die städtische Hintergrundbelastung ermittelt, am Standort Göttinger Straße die mögliche Höchstbelastung („Hot Spot“).
Daneben gibt es fünf Standorte, an denen mittels Passivsammlern die NO²-Belastung in Hauptverkehrsstraßen ermittelt wird. Diese NO²-Passivsammlerstandorte befinden sich in der Friedrich-Ebert-Straße, Bornumer Straße, Marienstraße, Kurt-Schumacher Straße und Vahrenwalder Straße.
Die Anzahl der Überschreitungstage kann nicht angegeben werden, da in Anhang XI der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich NOX/NO² kein Grenzwert für Tagesmittelwerte festgesetzt wurde. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden ein NO²-Grenzwert für die Stunde (200 µg/m³ dürfen nicht öfter als18-mal im Kalenderjahr überschritten werden) und ein Grenzwert für das Kalenderjahr (40 µg/m³) festgelegt. Da der Stundengrenzwert in Hannover bisher immer deutlich eingehalten wurde, bezieht sich die nachfolgende Antwort auf den Jahresmittelwert.
Sowohl in 2014 als auch in 2015 wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ am Verkehrscontainer Göttinger Straße (2014: 45 µg/m³; 2015: 49 µg/m³) und an den NO2-Passivsammlerstandorten Friedrich-Ebert-Straße (2014: 54 µg/m³; 2015: 57 µg/m³), Bornumer Straße (2014: 46 µg/m³; 2015: 49 µg/m³), Marienstraße (2014: 54 µg/m³; 2015: 54 µg/m³) und Vahrenwalder Straße (2014: 44 µg/m³; 2015: 46 µg/m³) überschritten. An der Hintergrundstation Lindener Berg und am Passivsammlerstandort Kurt-Schumacher-Straße wurde der Jahresmittelgrenzwert in beiden Jahren eingehalten.


Frage 2:
Nach welchen technischen Richtlinien wurden die Standorte der Messstationen ausgewählt und welche Messgeräte werden für die Messungen verwendet?

Die im Rahmen der Lufthygienischen Überwachung festgelegten Standorte der Messstationen erfüllen die Anforderungen der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. Bundesimmissionsschutzverordnung) in deutsches Recht überführt wurde. Nach dieser erfolgte auch die Standortauswahl.
Für die Messung der Stickoxide (NOX, NO²) kommt in den Messcontainern ein vorgeschriebenes Referenzmessverfahren zum Einsatz.
Dazu wird das Messgerät TE42i des Herstellers Thermo Elektron eingesetzt.


Frage 3:
Wer überprüft und kalibriert diese Messgeräte regelmäßig und werden diese Überprüfungen dokumentiert?

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Messgeräte (Kalibrierung etc.) werden von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim vorgenommen und dokumentiert.
Zur Dokumentation und Sicherstellung der fachlichen Kompetenz und der einwandfreien Vorgehensweise ist der Bereich der Lufthygienischen Überwachung der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und unterliegt im Rahmen der bestehenden Akkreditierung einer fortlaufenden Beobachtung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH.
Im September und im November 2013 erfolgte im Rahmen einer Reakkreditierung die Kompetenzfeststellung der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe durch Gutachter der Deutschen Akkreditierungsstelle. Die Ausstellung der Urkunde im Januar 2014 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle bestätigt der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erneut die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Ermittlung von gasförmigen anorganischen und organischen chemischen Verbindungen bei Immissionen sowie von partikelförmigen und an Partikeln adsorbierten chemischen Verbindungen bei Immissionen (Modul Immissionsschutz) bis Januar 2019. Die jüngste Begutachtung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle erfolgte im März 2015.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob es Erkenntnisse darüber gäbe, ob durch die Überschreitung der Stickoxidwerte in Hannover irgendwelche Krankheiten aufgetreten wären.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verneinte die Frage.


TOP 3.3.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 3.3.1.
zu den Kosten, die die Dauerdemonstration auf dem Weißekreuzplatz verursacht hat
(Drucks. Nr. 1068/2016)

Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1068/2016 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Kosten sind der Stadt insgesamt durch dieses Protestcamp entstanden? (Nicht nur Kosten für die Wiederherrichtung des Platzes, sondern auch alle sonstigen Kosten. Inkl. jene, die kürzlich durch den Vandalismus von sog. „Autonomen“ durch das Niederreißen der Bauzäune auf dem Platz, entstanden sind).

Für die Müllbeseitigung sind ca. 6.700 Euro Kosten entstanden. Die Kosten für Einzäunung und Wiederherstellung des Weißekreuzplatzes liegen bei ca. 2.400 Euro. Die Räumung und Entsorgung des Camps erfolgte noch keine Rechnungsstellung. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 25.000 Euro.


Frage 2:
Wer wird für die Kosten aufkommen? Ist geplant, hier nach dem Verursacherprinzip vorzugehen?

Die Kosten trägt der Eigentümer des Grundstücks, die Stadt Hannover. Es wird geprüft, inwieweit die Kosten auf die Verursacher umzulegen sind.

Frage 3:
Das für viele nicht nachvollziehbare Verhalten der Stadt im Umgang mit den „Demonstranten“ könnte Nachahmer zu ähnlichen Aktionen verleiten. Wie wird man bei der Stadt reagieren, wenn demnächst ein weiteres Protestcamp aus irgendeinem anderen Grund auf dem Weißekreuzplatz oder auf einem anderen öffentlichen Platz errichtet wird? Wie gedenkt die Stadt dann zu argumentieren?

Antwort: Die Genehmigung von Demonstrationen liegt in der Verantwortung der Versammlungsbehörde. Eine Abstimmung zwischen der Polizeidirektion Hannover und der Landeshauptstadt erfolgt im Einzelfall.


TOP 3.3.2.
zu gekappten Bäumen am "Seefugium"
(Drucks. Nr. 1069/2016)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1069/2016 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Bäume im Umfeld des Seefuguims wurden gekappt und warum? In welchem Zusammenhang steht die Kappung der offensichtlich gesunden Bäume mit dem Besuch Obamas am Seefugium? Sollte es wider Erwarten keinen Zusammenhang geben: warum wurden die Bäume dann gekappt?

Frage 2:
Eine Privatperson, die auf ihrem Grundstück einen Baum fällen oder auch nur einen dicken Ast entfernen möchte, muss sich an genaue Vorgaben (Baumschutzsatzung) halten. Wie ist das Vorgehen der Stadt in diesem Fall mit Blick auf die strengen Vorgaben der Baumschutzsatzung zu erklären?

Die Kappung der Bäume steht in keinem Zusammenhang mit dem Besuch des amerikanischen Präsidenten Obama im Seefugium.
Es handelt sich um zwei gekappte Weiden an der Wegegabelung Kreuzkämpe/ Moseldamm. Die Kappung der Weiden wurde von städtischen Mitarbeitern vorgenommen und erfolgte aus Gründen der Verkehrssicherung. Beide Bäume waren auf Grund von Stammfäule nicht mehr standsicher und drohten auseinander zu brechen. Eine dritte, etwa gleich alte Weide war aufgrund ihres schlechten Gesamtzustandes bereits im Herbst 2015 vollständig entfernt worden, nachdem sie abgebrochen und auf den benachbarten öffentlichen Weg gestürzt war.

Der Standort der Weiden befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes „Obere Wietze“ und fällt somit gemäß § 2 Absatz 2 Buchstabe a der Baumschutzsatzung nicht unter deren Geltungsbereich. Genehmigungsbehörde für Fäll- oder umfassende Baumschnittarbeiten ist in Landschaftsschutzgebieten die Untere Naturschutzbehörde (Region). Die Fällung erfolgte im Rahmen einer Sofortmaßnahme zur Verkehrssicherung und ist der Region angezeigt worden. Außerhalb von Landschaftsschutzgebieten wären Maßnahmen zur Verkehrssicherung nach der Baumschutzsatzung zu genehmigen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Kappung der Bäume definitiv nichts mit dem Besuch des amerikanischen Präsidenten zu tun gehabt habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verneinte die Frage und ergänzte, dass die Verwaltung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht alle Bäume in Hannover überprüfen würde, ob Sicherungsmaßnahmen erforderlich würden. Im Rahmen dieser routinemäßigen Untersuchungen habe man festgestellt, dass für die benannten Bäume die bekannten Sicherungsmaßnahmen erforderlich wären.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, wie die Baumfällungen am Kanal mit der Baumschutzsatzung in Einklang zu bringen sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Fällungen am Mittellandkanal, von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion verantwortet, nicht von der Baumschutzsatzung erfasst würden, weil es sich dabei um Arbeiten an einem Bundesverkehrsweg handele.


TOP 3.4.
von Ratsherrn Alexander Leineweber zu Vollstreckungsbeamten im Angestelltenverhältnis
(Drucks. Nr. 1040/2016)

Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Leineweber aus Drucks. Nr. 1040/2016 im Sinne der Ausarbeitung.


Frage 1:
Seit wann befleißigt sich die Landeshauptstadt Hannover dieser Praxis?

Seit 1982 bestellt die Landeshauptstadt Hannover „Vollstreckungsbeamte“. Die Bezeichnung stammt aus dem Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz und ist dort in § 8 Absatz 1 geregelt.
Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahr 1982 galt die preußische Verordnung von 1899 in Niedersachsen, wonach die besonders bestellten Bediensteten die Bezeichnung „Vollziehungsbeamte“ getragen haben.

Frage 2:
Ist dem Oberbürgermeister Stefan Schostok dieser Modus operandi bekannt?

Die Praxis in der Vollstreckungsbehörde ist dem Oberbürgermeister bekannt.

Frage 3:
Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage? Wenn ja, welche und seit wann?

Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz in der ersten Fassung vom 02.06.1982, in der letzten Fassung vom 04.07.2011, zuletzt geändert am 23.07.2014, in Kraft getreten am 01.08.2014. Nach diesem Gesetz sind Kommunen Vollstreckungsbehörden (§ 6) und Vollstreckungsbeamte/innen führen die ihnen zugewiesenen Vollstreckungshandlungen aus (§ 8). Grundsätzlich kann jede öffentlich-rechtliche Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsbeamtinnen und –beamte einsetzen, um ihre Forderungen selbst zu vollstrecken.
Bei der Landeshauptstadt Hannover werden die Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten durch den Leiter der Vollstreckungsbehörde bestellt, indem ihnen der Dienstausweis übergeben wird. Leiter der Vollstreckungsbehörde ist der Bereichsleiter im Fachbereich Finanzen. Der/die Vollstreckungsbeamtin / -beamte hat bei der Ausübung der Tätigkeit jederzeit einen mit Lichtbild und Dienstsiegel versehenen Ausweis seiner/ihrer Vollstreckungsbehörde mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Dieser Ausweis einer Vollstreckungsbehörde und der jeweilige Vollstreckungsauftrag ermächtigen zu Vollstreckungshandlungen.
Eine besondere eidliche Verpflichtung gibt es seit 1982 nicht mehr und wurde durch das Niedersächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz abgeschafft.
Die Vollstreckungsbeamtinnen und –beamten können sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamtinnen oder Beamte im staatsrechtlichen Sinne sein. Als Beamtinnen und Beamte müssen sie nach § 47 des Niedersächsischen Beamtengesetzes einen Diensteid ablegen und als Tarifbeschäftigte werden sie nach dem Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen) bei Eintritt in den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet. Sie gelten damit als Beamte im strafrechtlichen Sinne (§ 11 Abs. 1 Strafgesetzbuch).
Damit ist die Bezeichnung „Vollstreckungsbeamter/-beamtin“ auch bei Tarifbeschäftigten zutreffend und gängige Praxis bei zahlreichen deutschen Behörden.


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Besetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1134/2016)
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1134/2016.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 5.
Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr

TOP 5.1.
(Drucks. Nr. 0976/2016)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0976/2016.


TOP 5.2.
(Drucks. Nr. 0977/2016)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0977/2016.

TOP 5.3.
(Drucks. Nr. 0978/2016)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0978/2016.


TOP 6.
Entscheidung über Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0576/2016)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen für die Umgestaltung des Untergeschosses des Sprengel Museum Hannover vom Verein der Freunde des Sprengel Museum Hannover e.V. (100.000€) und von der Stiftung Niedersachsen (30.000 €) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0576/2016.


TOP 7.
Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen; Zentrale Führung und Jugendarbeit im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0676/2016)
Mit 34 Stimmen gegen 21 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen; Zentrale Führung und Jugendarbeit im Stadtgebiet nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0676/2016.


TOP 8.
Flexibilisierung der Abholzeiten an hannoverschen Ganztagsgrundschulen
(Drucks. Nr. 0816/2016)
Einstimmig beschloss der Rat die Flexibilisierung der Abholzeiten an hannoverschen Ganztagsgrundschulen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0816/2016.
TOP 9.
Bebauungsplangelegenheiten

TOP 9.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0458/2016 mit 4 Anlagen)

TOP 9.1.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 0458/2016 E1 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0458/2016 E1 mit 1 Anlage.

Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit der 1. Ergänzung (Drucks. Nr. 0458/2016 E1 mit 1 Anlage), den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0458/2016 mit 4 Anlagen.


TOP 9.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819
- Vahrenwalder Anger -
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0764/2016 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819 - Vahrenwalder Anger, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0764/2016 mit 3 Anlagen.


TOP 9.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1633, Hauptstraße, Aufhebung
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0790/2016 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Leineweber fragte, wie der räumliche Zusammenhang der Flächen hergeleitet werden könnte.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, das es sich beim vorliegenden Bebauungsplan um eine Aufhebung handeln würde und bot an die örtlichen Gegebenheiten in einem Zwiegespräch zu erörtern.

Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1633 - Hauptstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0790/2016 mit 2 Anlagen.


TOP 10.
Straßenausbaubeitrag

TOP 10.1.
für die Dessauerstraße von Rolandstraße bis Kriegerstraße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 0627/2016 mit 1 Anlage)
Mit 37 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag für die Dessauerstraße, von Rolandstraße bis Kriegerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0627/2016 mit 1 Anlage.


TOP 10.2.
für die Bernwardstraße von Hildesheimer Straße bis Fiedelerstraße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 0631/2016 mit 1 Anlage)
Mit 37 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag für die Bernwardstraße, von Hildesheimer Straße bis Fiedelerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0631/2016 mit 1 Anlage.


TOP 11.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Einrichtung eines Jugendbeirats
(Drucks. Nr. 0141/2016)

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) führte aus, dass man nicht nur von politisch uninteressierten bzw. politikverdrossenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Hannover ausgehen sollte. Denn im Rahmen eines Termins im Jugendzentrum Lister Turm habe er dazu gegenteilige Eindrücke sammeln können. Beigeordneter Förste berichtete, dass sowohl die ErzieherInnen als auch die Jugendlichen der Forderung nach einer eigenen politischen Repräsentation Ausdruck verliehen hätten. Zudem habe die Gemeinde Stadthagen in diesem Jahr einen Jugendbeirat für Jugendliche von 14 bis 24 Jahren eingerichtet. Dort sei den Jugendlichen zumindest die Möglichkeit gegeben diejenigen Anträge zu diskutieren, welche den Sektor Jugendpolitik berührten. Die Fraktion DIE LINKE. sei der Auffassung, dass auch in Hannover die Möglichkeit bestehen sollte, dass sich die Jugendlichen offiziell für ihre Belange einsetzen könnten.

Ratsherr Engelke (FDP) stimmte zu, dass man die Jugendlichen an das Politikgeschehen in Hannover heranführen sollte. Allerdings sei die Landeshauptstadt Hannover überaus vorbildlich und auch in vielen Bereichen der Beteiligungskultur als Vorreiter zu bezeichnen. Ratsherr Engelke führte aus, dass z.B. aus dem Projekt „Stadt macht Schule“ (SmS) Pimp Your Town entstanden sei und man über Jahre hinweg habe miterleben können, wie begeistert sich Jugendliche an der Politik beteiligen würden. Ratsherr Engelke erinnerte daran, dass man im Bereich der Südstadt ein Jugendparlament eingerichtet habe. Dieses habe jedoch nur so lange Bestand gehabt, bis die Initiatoren aufgrund ihres Studienbeginns die Stadt verlassen hätten. Ratsherr Engelke erläuterte, dass im Rahmen des Projektes Pimp Your Town und Politik zum Anfassen, Anträge von Jugendlichen diskutiert, in den Fachausschüssen, unter Beteiligung der Jugendlichen, beraten und dann zum Teil im Rat verabschiedet würden. Zudem würden die Fraktionsvorsitzenden die Jugendlichen in den Schulen auf die Arbeit in den Ausschüssen vorbereiten und Hilfestellung bei den Anträgen leisten. Ratsherr Engelke unterstrich, dass die Fraktion der FDP keinen Bedarf sähe einen Jugendbeirat einrichten zu wollen.

Ratsfrau Barnert (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da man der Ansicht sei, dass man die kleinstädtischen Strukturen der Gemeinde Nenndorf nicht 1:1 auf Hannover übertragen könne. Zudem zeige die Erfahrung auch aus anderen Kommunen, dass derartige formelle Gremien schlecht angenommen und dann relativ zeitnah wieder aufgelöst würden. Ratsfrau Barnert erörterte, dass derzeit das Projekt „Jugend lebt Stadt“, womit versucht werde Jugendliche für Politik zu interessieren, um die dann entstandene Beteiligungskultur weiterzuentwickeln, liefe. Ferner habe man zu Beginn der Ratsperiode, auf Intention der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, einen Beirat für Jugendkulturen gegründet, an dem alle Beteiligten weiterhin gut mitarbeiten würden.

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte, dass sich die Fraktion der CDU seinen beiden Vorrednern anschließen werde, da man die Jugendbeteiligung nicht mit der Beteiligung von Senioren vergleichen könnte. Zudem würden in Hannover bereits verschiedene Projekte zur Beteiligung von Jugendlichen unterhalten und Kinder, z.B. bei der Gestaltung von Spielplätzen, direkt beteiligt.

Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da eine Beteiligung von Jugendlichen an konkreten Projekten sinnvoller sei als ein formelles Gremium. Ferner sollte man den Ergebnissen aus dem bundesweiten Projekt „Jugendgerechte Kommune“ nicht vorgreifen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) entgegnete, dass Projekte wie 'Politik macht Schule' für die Jugendlichen eher einen informellen und unverbindlichen Charakter hätten und dass ein formelles Gremium die Ernsthaftigkeit von Anträgen und seine daraus resultierenden Folgen implizieren würde. Beigeordneter Förste betonte, dass in einer Stadt mit ungefähr 550.000 Einwohnern und damit einer großen Anzahl von Jugendlichen sowie einer professionellen Begleitung die Kontinuität eines derartigen Gremiums gegeben wäre.

Ratsherr Hillbrecht führte aus, dass der Rat der Stadt als gewählte Vertreter für die Gestaltung von Politik zuständig sei. Deshalb sei es fraglich, ob überhaupt mit dem Organ Beirat gearbeitet werden sollte, da dadurch die Gefahr bestünde, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen überrepräsentiert werden könnten. Ratsherr Hillbrecht sagte, dass die Frage nach einem Jugendbeirat durchaus berechtigt sei, da man in Hannover bereits mit Beiräten arbeiten würde. Zudem seien Projekte wie 'Pimp Your Town' und 'Politik macht Schule' keine Begründung zur Ablehnung eines Jugendbeirates, da beispielsweise den Mitgliedern des Seniorenbeirates in verschiedenen Ausschüssen bestimmte Rechte zugestanden würden. Ferner könnte aus dem Projekt 'Pimp Your Town' heraus nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden. Vielmehr müssten die von den SchülerInnen erarbeiteten Anträge von den begleitenden Ratsmitgliedern „nachrepräsentiert“ werden, um die Anträge in die Gremienarbeit des Rates einbringen zu können. Ratsherr Hillbrecht erklärte vor dem Hintergrund bestehender Beiräte, dass sich die Stadt eine direkte Beteiligung von Jugendlichen in Form eines Jugendbeirates, mit entsprechend professioneller Betreuung durchaus leisten sollte und dass er deshalb den Antrag der Fraktion DIE LINKE. unterstützen werde.

Ratsfrau Gahbler (SPD) erörterte, dass Sie aus Ihrer mit überwiegend jungen Menschen betrieblichen Arbeit berichten könne, dass Jugendliche durchaus an Politik interessiert seien. Allerdings würden sich diese nur sehr ungern auf terminliche Verpflichtungen festlegen lassen, sodass die Einrichtung eines formellen Gremiums wohl eher keine Aussicht auf Erfolg habe. Ratsfrau Gahbler empfahl, dass darauf zu achten sei, dass junge Menschen an Überlegungen und Diskussionen zu politischen Hintergründen zu animieren seien, um das Gefühl des „mitgenommen werdens“ vermitteln zu können.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) gab zu bedenken, dass trotz einer vorgegebenen Struktur und Unterstützung durch Schule und LehrerInnen, nicht einmal der StadtschülerInnenrat funktionieren würde. Ratsherr Bindert erinnerte daran, dass man vor etwa zehn Jahren, mit Unterstützung durch MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und Vertretern des Stadtjugendringes, versucht habe ein Jugendparlament in der Südstadt aufzustellen. Während der Aufbauphase in Blickrichtung einer Wahl seien die Jugendlichen mit viel Engagement und Begeisterung über Wochen an dem projektähnlichen Vorhaben dabeigeblieben. Da am Wahltag, wie dies manchmal bei Wahlen üblich sei, kaum Wähler erschienen seien, hätten die Jugendlichen das Vorhaben komplett wieder aufgegeben.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass der vorliegende Antrag berechtigt sei. Denn wenn es einen Seniorenbeirat gäbe, könnte es ebenso einen Jugendbeirat geben. Allerdings seien Jugendliche in Hinblick auf formell gesetzte Termine eher mit volatilen Neigungen behaftet, sodass es den Jugendlichen in seiner Außenwirkung eher schaden als nutzen würde, wenn es denn einen gäbe. Deshalb sollte man auf die Einrichtung eines Jugendbeirates verzichten.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) merkte an, dass es nicht immer hilfreich sei auf zurückliegende Projekte zu verweisen. Denn wenn SchülerInnen schon seit mehreren Jahren erfolglos an einer Schule unterwegs wären, würde sich ihr Interesse zur Modernisierung derselben sicherlich auch in Grenzen halten. Zudem könne Sie von Ihrer Arbeit in den Fachausschüssen berichten, dass die Leistungsfähigkeit im Seniorenbeirat auch noch gesteigert werden könnte. Ratsfrau Nowak regte an, dass über unterschiedliche Beteiligungsformen eine Tendenz in Richtung eines Beirates entwickelt und dass dieser Prozess zyklisch wiederholt werden könnte, um einen stetigen Nachwuchs zu befördern. Zudem sollte im Jugendhilfeausschuss über unterschiedliche Beteiligungsformen diskutiert werden, da anscheinend alle Fraktionen im Rat zu dem Thema eine hohe Meinung hätten.
Mit 50 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Einrichtung eines Jugendbeirats nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0141/2016 ab.


TOP 12.
Antrag der FDP-Fraktion zur Ausweitung der Solesprühung im Winterdienst auf Fußwege
(Drucks. Nr. 0815/2016)

Ratsherr Engelke (FDP) verlas den Antragstext inklusive Begründung.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Ratsherr Drenske erörterte, dass man in Hannover ein Streusalzverbot habe. Denn das Salz auf dem Boden schade Pflanzen und Tieren. Deshalb habe man sich in Hannover dazu entschieden, Salz nur dann anzuwenden, wenn es für die Aufrechterhaltung des Verkehrs notwendig sei. Dem zu Folge dürfe in Ausnahmefällen auf Straßen und Radwegen Salz gestreut werden, mit der neuen Methode - Sehr Salz Arm. Ratsherr Drenske erläuterte, dass sich auf Fußwegen dieses Problem überhaupt nicht stellen würde, weil „aha“ und Private dort mit Rollsplitt arbeiten würden. Rollsplit sei ökologisch und würde über einen längeren Zeitraum halten als Salz. Ratsherr Drenske führte weiter aus, das der Antrag unter seinem Punkt 2. offenbaren würde, was die Fraktion der FDP tatsächlich mit ihrem Antrag erreichen wolle. Man beabsichtige das Salzverbot abzuschaffen. Die Fraktion der FDP in Hannover möchte, dass auch Private Streusalz bzw. Sole einsetzen dürfen. Ratsherr Drenske betonte, dass die Aufhebung des Streusalzverbotes bewirken würde, dass Tiere und Pflanzen durch das Salz im Boden verenden, dass sich Hunde die Pfoten wund träten, dass Tiere über die Nahrungsaufnahme am Salz verenden würden. Hannover sei Hauptstadt der Biodiversität. Ein Winter mit Salzstreuung und das Prädikat wäre für immer verloren.

Ratsherr Mineur (SPD) wies darauf hin, dass die Stadtverwaltung in Hannover vorgegeben habe, dass überhaupt kein Salz beim Winterdienst eingesetzt werden solle. In besonderen Ausnahmefällen, an stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten und Verkehrsübergängen, setze „aha“ in Eigenverantwortung und überaus sparsam Salz auf den Straßen ein. Ratsherr Mineur erörterte, dass man den in besonderen Ausnahmefällen gebilligten Salzeinsatz, aufgrund des stetig wachsenden Fahrradverkehrs auf die Radwege ausgeweitet habe. Ratsherr Mineur machte deutlich, dass die Hauseigentümer für den Winterdienst auf den Fußwegen zuständig wären. Die Fraktion der FDP versuche, mit dem vorliegenden Antrag die Verwendung von Sole auf den Fußwegen zu ermöglichen, um zum einen das Salzverbot in Hannover quasi aufzuheben und zum anderen um der Privatwirtschaft den Zugang zu einem neuen Segment zu ebnen. Ratsherr Mineur erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag ablehnen werde.

Ratsherr Nicholls (SPD) sagte, dass der Soleeinsatz auf den Radwegen aufgrund des höheren Tempos gegenüber den Fußgängern berechtigt sei und ergänzte, dass der vorliegende Antrag als Förderprogramm für bestimmte Interessen zu erkennen sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass der vorliegende Antrag nur dann interessant sein könnte, wenn der Salzgehalt in der Sole deutlich geringer sei als beim reinen Salzeinsatz. Ratsherr Wruck fragte, wie hoch der Salzgehalt in der verwendeten Sole sei. Ratsherr Wruck unterstrich, dass er die Ansicht der übrigen umweltpolitischen Sprecher der Ratsfraktionen teile, wonach man beim Einsatz von Salz zurückhaltend agieren sollte. Der Einsatz von Salz sei dort nicht vertretbar, wo Gesundheit und Leben gefährdet wären.

Ratsherr Engelke (FDP) informierte darüber, dass die Sole am 4. April 2016 in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen vorgestellt worden wäre und dass dort berichtet worden wäre, dass das Solegemisch Pflanzen und Tiere schonen würde. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass die Hundehalter allerdings weiter auf den mit Rollsplitt versehenen Fußweg gehen müssten und dass sich der Rollsplitt schmerzhaft in den Pfoten der Hunde festsetzen würde. Ratsherr Engelke informierte weiter, dass beispielsweise der umweltpolitische Sprecher der Fraktion der SPD zur Verwendung von Sole auf den Radwegen ausgeführt habe, dass er sich dadurch sehr viel sicherer auf dem Radweg fühlen würde und nun im Winter nicht mehr auf den geräumten Straßen fahren müsste. Ratsherr Engelke unterstellte vor diesem Hintergrund, dass den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen die Belange der Fußgänger völlig egal wären, solange die Radfahrer in Hannover auf ihren Wegen freie Fahrt hätten. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass die Industrie überaus schnell und flexibel reagieren könnte. Diese wäre überaus zeitnah in der Lage die erprobte Solemischung von „aha“ ausreichend zu produzieren, sodass diese für Jedermann in den Baumärkten in Hannover zu erwerben wäre. Ratsherr Engelke stellte klar, dass die Fraktion der FDP nicht beabsichtige eine bestimmte Klientel zu bevorzugen. Die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD hingegen hätten inzwischen nur noch ein Ziel vor Augen - ausschließlich die Radfahrer in Hannover glücklich machen zu wollen.

Ratsherr Mineur (SPD) machte deutlich, dass der Antrag der Fraktion der FDP bewirken solle, dass das Salzverbot auf Hannovers Straßen, Radwegen und Fußwegen aufgehoben werde. Ferner sei auch der Fraktion der FDP bekannt, dass die Sole mit einer entsprechenden Maschine aufgetragen werden könnte. Dabei würde die Sole erst dann aufgesprüht, wenn der vorweg laufende Besen den Boden von Schnee und Eis befreit habe. Dieser Hintergrund würde implizieren, dass der Winterdienst auf Gehwegen an den entsprechenden Wirtschaftszweig zu übergeben sei. Zudem würde durch den zusätzlichen Salzeinsatz Pflanzen und Tieren geschadet.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass es völlig absurd sei, dass Rollsplitt für Tiere schädlicher sein solle als Salz. Ratsherr Drenske forderte im Sinne der Fairness, dass Zitate nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden sollten. Denn man habe sich im Rat darauf verständigt, dass es bestimmte Wege und Witterungen gäbe, die einen Salzeinsatz rechtfertigen würden. Ratsherr Drenske stellte klar, dass er ausgeführt habe, dass es eine deutliche Verbesserung für Pflanzen und Tiere wäre, wenn man Sole an Stelle von Streusalz beim Winterdienst einsetzen würde. Im Gegensatz dazu würde Ratsherr Engelke suggerieren, dass der Einsatz von Sole generell gut für die Umwelt wäre.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) merkte an, dass es unverantwortlich sei erreichen zu wollen, dass jeder vor seine Tür treten könne, um großzügig Streusalz oder Sole zu verteilen. Die Hausbesitzer würden seit jeher die Gehwege vor ihren Häusern vom Schnee befreien und deshalb sei der vorliegende Antrag überflüssig.

Ratsherr Engelke (FDP) stellte klar, dass der Antrag nicht der Bequemlichkeit von Hausbesitzern Vorschub leisten solle. Die Fraktion der FDP wünsche sich nur die gleiche Sicherheit auf dem Gehweg wie auf dem Radweg. Ratsherr Engelke führte aus, dass man die Üstra für den Soleeinsatz autorisieren wolle, damit die Üstra die Wege zu den Wartehäuschen an den Haltestellen freiräumen könne. Zudem seien auch Privatunternehmen der Straßenreinigung als seriöse, verantwortungsbewusste Nutzer von Sole einzuschätzen.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) betonte, dass Sie einen Antrag der Fraktion der FDP ausnahmsweise gut fände. Denn im Stadtteil Oststadt seien die Fußwege im Nachgang von Schneefall oder überfrierender Nässe nur als katastrophal zu bezeichnen. Man habe dort Vereinbarungen zur Versorgung von älteren Menschen getroffen, da die Fußwege im Winter oftmals für Menschen mit Gehhilfen oder anderen Handicaps nicht zu bewältigen wären. Man sollte nicht nur für Sicherheit auf den Straßen und Radwegen sorgen, sondern auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Fußgänger ihre Wege sicher bewältigen könnten.

Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass er dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Ratsherr Hillbrecht gab zu bedenken, dass die Erkenntnisse zur Schädigung von Baumwurzeln durch Streusalz aus den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammen würden und dass sich seitdem Anwendungsmengen und Maßstäbe deutlich verändert hätten. Ein Beispiel dafür sei der Einsatz von Sole. Ratsherr Hillbrecht konstatierte, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD den Fokus zu sehr auf die Sicherheit von Pflanzen und Tieren richten würden und die Sicherheit des Menschen, wie im vorliegenden Fall der Fußgänger, zu kurz käme. Der Nachteil von Rollsplitt sei, dass er zum einen nicht besonders angenehm für Hundepfoten sei und zum anderen oft erst monatelang nach dem Einsatz auf Schnee und Eis weggeräumt würde.

Ratsherr Mineur (SPD) erläuterte, dass man in Hannover einen Winterdienst unterhalte, bei dem Streusalz nur in Ausnahmesituationen eingesetzt worden wäre. Man habe Streusalz auf den Straßen und später ergänzend auf den Radwegen eingesetzt. Ratsherr Mineur führte weiter aus, dass „aha“ ein neues Verfahren unter Anwendung eines Salz– Wassergemischs entwickelt habe. Dabei werde in Anwendung eines umgebauten Kehrfahrzeugs, zunächst der Schnee zur Seite geräumt und die Sole auf die geräumte Fläche gesprüht. Dieses sehr salzarme Verfahren würde auf den Straßen und Radwegen angewandt. Ratsherr Mineur machte deutlich, dass die Fraktion der FDP mit ihrem Antrag erreichen wolle, dass zusätzlich auch auf den Fußwegen Sole eingesetzt werden solle.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) informierte darüber, dass die Sole einen Salzgehalt von ungefähr 20 % habe und dass diese aufgrund der besseren Verteilung in geringerer Menge angewandt werden könne. Das bedeute im Ergebnis, dass sich der Salzeinsatz, im Vergleich zum Streusalz, auf 10 % verringere. Ratsherr Drenske empfahl, die Berichte aus dem Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen zu den Auswirkungen von Streusalz an Baumwurzeln zu beachten und erklärte, dass es sich dabei nicht um Erkenntnisse aus den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts handeln würde.
Mit 35 Stimmen gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der FDP-Fraktion zur Ausweitung der Solesprühung im Winterdienst auf Fußwegen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0815/2016 ab.


TOP 13.
A N T R Ä G E

TOP 13.1.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 13.1.1.
zur Errichtung einer offenen Bühne auf einem geeigneten öffentlichen Platz
(Drucks. Nr. 1018/2016)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 13.1.2.
zu einem Wohnungsbau durch Nachverdichtung statt Flächenversiegelung
(Drucks. Nr. 1019/2016)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 13.2.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Zirkusbetrieben/Tierschauen ohne Wildtiere
(Drucks. Nr. 1060/2016)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 13.3.
der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der gesonderten Frauenbadetage in städtischen Bädern
(Drucks. Nr. 1067/2016)
Eingebracht und überwiesen:
In den Sportausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.





Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter