Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 18.05.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.06.2016)
Protokoll (erschienen am 27.09.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.10 - Datum 14.07.2016

PROTOKOLL

40. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 18. Mai 2016,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn 21.10 Uhr
Ende 22.25 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeister Voltmer (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsherr Giese (SPD)
Bezirksratsfrau Lemke (SPD)
Bezirksratsherr Lucas (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Mineur (SPD)
Bezirksratsherr Müller (SPD)
21.35 - 22.25 Uhr
Bezirksratsherr Rava
Bezirksratsherr Schimke
(Bezirksratsfrau Schmalz) (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
Bezirksratsherr Seidel (CDU)
21.10 - 21.55 Uhr
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsfrau Wadepohl (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Wemheuer (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Zielke (Bündnis 90/Die Grünen)
21.10 - 22.00 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Beigeordneter Förste)
(Beigeordnete Kastning)
(Ratsfrau Langensiepen)
(Ratsherr Schlieckau)
(Ratsfrau Steinhoff)



Verwaltung:
Herr Meyer-Hublitz (Fachbereich Gebäudemanagement)
21.10 - 21.45 Uhr
Frau Klinschpahn-Beil (Fachbereich Jugend und Familie)
21.10 - 21.45 Uhr
Frau Schott (Fachbereich Jugend und Familie)
21.10 - 21.45 Uhr
Frau Winters (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Mingers (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Wescher (Fachbereich Personal und Organisation)

Gäste:
Herr Felsmann (Projektentwickler)
Herr Meinhof (Projektentwickler)

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls ggf. über die Sitzung am 25.11.2015

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Treffpunkt Allerweg, Sanierung Familienzentrum
(Drucks. Nr. 1091/2016 mit 3 Anlagen)

3.2. Umstrukturierung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration im Familienzentrum St. Vinzenz in eine Integrationsgruppe
(Drucks. Nr. 1071/2016)

3.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche
Aufstellungsbeschluss, Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1016/2016 mit 3 Anlagen)

3.4. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche -
(Drucks. Nr. 1008/2016 mit 1 Anlage)

3.5. Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes an der Egestorffschule in Trägerschaft des Diakonischen Werkes
(Drucks. Nr. 0803/2016)

3.6. Fortführung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"
(Drucks. Nr. 0802/2016)

3.7. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule
(Drucks. Nr. 15-1058/2016)

4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

4.1. Bericht über die Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer

4.2. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1097/2016)

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden Limmer
(Drucks. Nr. 15-1165/2016 mit 4 Anlagen)

6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Sonderprogramm ökologische Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-0962/2016)

6.2. Gemeinsam von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Schimke

6.2.1. Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden um Verschärfung des
Wohnungsmangels zu vermeiden
(Drucks. Nr. 15-1032/2016)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Anbringung eines Baumschutzes am Straßenbaum Konkordiastr. 14.
(Drucks. Nr. 15-1027/2016)

6.3.2. "Ein Spielplatz für alle Kinder"
(Drucks. Nr. 15-1028/2016)

6.3.3. Ausweitung der Umweltzone auf Limmer und den Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-1029/2016)

6.3.4. Planung Wasserstadt Limmer – Weiterführung der Anwaltsplanung
(Drucks. Nr. 15-1030/2016)

6.3.5. Querungsverbesserung an Fußgängerschutzanlagen (sogenannte „Bettelampeln“)
(Drucks. Nr. 15-1031/2016 mit 1 Anlage)

6.4. der SPD-Fraktion

6.4.1. Maßnahmen zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-1020/2016)

6.4.2. Schwarzer Bär, Rückbau der ehemaligen Haltestelle
(Drucks. Nr. 15-1022/2016)

6.4.3. Freizeitheim Linden, Großer Saal, Bühne
(Drucks. Nr. 15-1024/2016)

7. A N F R A G E N

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Ordnungswidriges Parken in Linden/Hannover, insbesondere Dauer-Falschparker
im Fußgängerzonenbereich Lindener Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-1026/2016)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Grundschule Kastanienhof, Sanierung und Anbau
(Drucks. Nr. 15-1025/2016)

7.3. von Bezirksratsherrn Schimke

7.3.1. Parteienwerbung in der Ratspost
(Drucks. Nr. 15-1033/2016)

8. Informationen über Bauvorhaben

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes




TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 40. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Es werden die folgenden Änderungen der Tagesordnung beantragt:

Bezirksratsherr Geffers beantragt, dass der Tagesordnungspunkt 6.4.1. in der Beratungsfolge nach dem TOP 6.2.1. behandelt wird.

Bezirksratsherr Zielke zieht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Drucksache-Nr. 15-1027/2016 (TOP 6.3.1) zurück. Der Gegenstand des Antrags wurde bereits von der Verwaltung umgesetzt.

Der Stadtbezirksrat stimmt zu, dass die Anfragen (TOP 7) von der Verwaltung schriftlich beantwortet werden.

Bezirksbürgermeister Grube stellt die einvernehmlich geänderte Tagesordnung mit den vorgenommenen Änderungen fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls ggf. über die Sitzung am 25.11.2015
Bezirksratsfrau Schweingel merkt an, dass im Protokoll zur Sitzung am 25.11.2015 unter TOP 3.3. das Bebauungsgebiet fälschlich Sackmannstraße genannt wird. Tatsächlich muss es durchweg Bebauungsgebiet Salzmannstraße heißen.

Herr Mingers sagt zu, dass der Bezeichnungsfehler im veröffentlichten Protokoll korrigiert wird.

Genehmigt mit Änderungen


TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
Treffpunkt Allerweg, Sanierung Familienzentrum
(Drucks. Nr. 1091/2016 mit 3 Anlagen)

Herr Meyer-Hublitz stellt die geplanten Baumaßnahmen zur Sanierung des Familienzentrums im Hinterhaus Allerweg 9 vor.

Bezirksratsherr Geffers fragt, ob das Familienzentrum während der Sanierung in das Vorderhaus umziehen wird.

Herr Meyer-Hublitz antwortet, dass für den Umbau des Vorderhauses Allerweg bisher keine konkreten Planungen vorliegen. Es ist kein Raumprogramm abgestimmt und es werden derzeit nur Vorschläge zur Machbarkeit untersucht. Das Investitionsmemorandum hat für die Maßnahme bis zu 4 Mio Euro veranschlagt.

Frau Klinschpahn-Beil ergänzt, dass das Familienzentrum während der Sanierung nicht vollständig in das Vorderhaus ziehen kann. Man werde Räume in der Kindertagesstätte Hohe Straße und Mieträumlichkeiten in der Deisterstraße nutzen. Der Betrieb sei auch in dieser Zeit sichergestellt.

Frau Schott präzisiert, das Kinderzentrum zieht in das Vorderhaus Allerweg, die beiden Hortgruppen nehmen den Betrieb in der Deisterstraße auf und die Kinderbetreuung wird in die Räume der Hohe Straße verlagert.

Frau Klinschpahn-Beil antwortet auf die Frage von Bezirksratsherrn Mallast, dass eine Eingliederung des Jugendzentrums Posthornstraße in das Gebäude Allerweg nicht geplant ist.

Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 GemHKVO zur Sanierung des Treffpunktes Allerweg in Höhe von insgesamt 3.610.000 €
    sowie
  2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn
    zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 3.2.
Umstrukturierung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration im Familienzentrum St. Vinzenz in eine Integrationsgruppe
(Drucks. Nr. 1071/2016)

Antrag,
zu beschließen:
  • eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (18 Kinder, ganztags) des Familienzentrums St. Vinzenz, Allerweg 9, 30449 Hannover, in eine Kindergarten-Integrationsgruppe mit 18 Kindern (ganztags) befristet bis zum 31.07.2018 umzustrukturieren und
  • dem Caritasverband Hannover e.V. als Träger der Einrichtung ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2016 laufende Zuwendungen auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Einstimmig


TOP 3.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche
Aufstellungsbeschluss, Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1016/2016 mit 3 Anlagen)

Herr Felsmann präsentiert dem Stadtbezirksrat die Planungen für den Umbau der ehemaligen Gerhard-Uhlhorn-Kirche zu Studentenwohnungen.

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 240, 2. Änd. als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu beschließen,


2. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten,
3. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 240, 2. Änd. mit Begründung zuzustimmen,
4. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig


TOP 3.4.
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche -
(Drucks. Nr. 1008/2016 mit 1 Anlage)

Antrag,

dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche - mit der Vorhabenträgerin, der Dr. Meinhof und Felsmann GBS GmbH & Co. KG (nachfolgend „GBS“ genannt), zu den in der Begründung aufgeführten, wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.



Einstimmig
TOP 3.5.
Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojektes an der Egestorffschule in Trägerschaft des Diakonischen Werkes
(Drucks. Nr. 0803/2016)

Antrag,
zu beschließen:

dem Diakonischen Werk, Stadtverband Hannover e.V., - Die Leine-Lotsen - zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes in der Egestorffschule, Petristraße 4, 30449 Hannover
  • für das Schuljahr 2016/2017 vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2017 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 3.6.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"
(Drucks. Nr. 0802/2016)

Antrag,
zu beschließen:

dem Elternverein "Salz und Pfeffer e.V." zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Salz und Pfeffer", Salzmannstraße 5, 30451 Hannover

für das Schuljahr 2016/2017 vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2017 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr.: 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € monatlich pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 3.7.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule
(Drucks. Nr. 15-1058/2016)

Antrag,
zu beschließen:

dem Elternverein der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2016/2017 Mittel in Höhe von bis zu 12.000,00 € zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2017 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Einstimmig
TOP 4.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 4.1.
Bericht über die Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer

Aus Zeitgründen wurde nicht berichtet


TOP 4.2.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1097/2016)

Antrag,

die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer zu beschließen:

1. Hannover Banjul e. V.
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Verwendungszweck: Africa Cup

2. Netzwerk Lebenskunst e. V.
Zuwendungsbetrag: 1.250,00 €
Verwendungszweck: Projekt „Erzähl mir, was dich bewegt!“

3. Hannover Caritas, Familienzentrum St. Vinzenz
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Verwendungszweck: Projekt “Gemeinsame Erlebnisse verbinden“ / Familienausflug Serengeti Park

4. Hannover Caritas, Kindertagesstätte St. Godehard
Zuwendung: 550,00 €
Verwendungszweck: Familienausflug Wisentgehege

5. Herr Joachim Heise
Zuwendungsbetrag: 530,00 €
Verwendungszweck: Projekt "Kochkurs für Geflüchtete"

6. Fährmanns Kinder Fest e. V.
Zuwendungsbetrag: 800,00 €
Verwendungszweck: Projekt "Inklusion von Menschen mit Behinderung"

7. Transition Town Hannover e. V.
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Verwendungszweck: Projekt "Unabhängige Erwerbslosen- und Flüchtlingsberatung in Selbsthilfe – CAFE-S"

8. MISO-Netzwerk Hannover e. V.
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
Verwendungszweck: Projekt „Heimat gestern, Heimat heute“

18 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden Limmer
(Drucks. Nr. 15-1165/2016 mit 4 Anlagen)

Antrag,
die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
· Empfänger: Fels e.V.
· Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
· Verwendungszweck: Veranstaltungsmittel für „Interkulturelle Diskussionen zum Thema Nachhaltigkeit“ (Teilprojekt Lust auf Linden-Süd)
(Anlage 1)
· Empfänger: Ihme Vision 2016
· Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
· Verwendungszweck: Veranstaltungsmittel für Open Light Festival 2016
(Anlage 2)
· Empfänger: Sportgemein-schaft von 1874 Hannover e.V.
· Zuwendungsbetrag: 600,00 €
· Verwendungszweck: Ankauf Sportgeräte Mehrgenerationenspielplatz
(Anlage 3)
· Empfänger: Gesellschaft zur Förderung ausländischer Jugendlicher
· Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
· Verwendungszweck: Sommerferienprogramm
(Anlage 4)

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Interfraktionell

TOP 6.1.1.
Sonderprogramm ökologische Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-0962/2016)

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:

Im Rahmen des Sonderprogramms für ökologische Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen wird der für das Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung stehende Betrag für die Aufwertung des Spielplatzes Noltestraße/ Liepmannstraße in Linden-Nord zur Verfügung gestellt.



Im Haushaltsplan 2016 entfallen aus dem Sonderprogramm Mittel in Höhe von 21.900 Euro auf den Stadtbezirk Linden-Limmer.

Einstimmig


TOP 6.2.
Gemeinsam von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Schimke

TOP 6.2.1.
Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden um Verschärfung des
Wohnungsmangels zu vermeiden

(Drucks. Nr. 15-1032/2016)

Bezirksratsherr Müller trägt den Antrag der SPD-Fraktion vor und begründet ihn.

Bezirksratsfrau Steingrube kritisiert, dass der Antrag stark in die Nutzungs- oder Eigentumsrechte der Wohnungsbesitzer eingreift und einen zu umfangreichen Vorschriftenkatalog entwickelt.

Bezirksratsherr Schimke erwidert, dass derzeit Mietwohnungen wie Hotelräume vermietet werden, sei unzulässig und müsse angesichts von fehlendem Wohnraum unterbunden werden.

Antrag,
Der Bezirksrat beschließt, die Verwaltung wird gebeten:

1. Personelle Ressourcen für die Kontrolle von Zweckentfremdungen im Stadtbezirk Linden-Limmer zu erübrigen, diese Kontrolle durchzuführen und bis Ende 2016 einen Sachstandsbericht über die Anzahl der Zweckentfremdungen vorzulegen.
2. Zu prüfen, ob es sich bei den Beherbergungsangeboten, die in den einschlägigen Internetportalen angeboten werden, um Wohnraum handelt, der in irgendeiner Form einer Bindung unterliegt (geförderter Wohnraum, B-Schein, Belegrecht usw.) und falls ja, ob diese Umnutzung als Beherbergungsgewerbe mit den o. a. Förderungszielen vereinbar ist.
3. Aufbauend auf die Erkenntnisse ein Konzept vorzulegen, wie im Stadtbezirk Linden-Limmer die Zweckentfremdung von Wohnraum unterbunden werden kann.

Die Maßnahmen sollen bewirken, dass nicht dauerhaft kommerziell ganze Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Dabei sollen die temporäre Aufnahme von Gästen und die gesetzlichen Ausnahmen, wie die Nutzung von Arbeitszimmern, selbstverständlich weiterhin möglich sein.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen











TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Anbringung eines Baumschutzes am Straßenbaum Konkordiastr. 14.
(Drucks. Nr. 15-1027/2016)

Antrag,
der Bezirksrat Linden-Limmer möge beschließen:

Anbringung eines Baumschutzes am Straßenbaum Konkordiastr. 14.

Zurückgezogen


TOP 6.3.2.
"Ein Spielplatz für alle Kinder"
(Drucks. Nr. 15-1028/2016)

Antrag,
der Bezirksrat Linden-Limmer möge beschließen:

Der Fachbereich "Umwelt und Stadtgrün" der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, den Spielplatz Wunstorfer Straße / Zur Schwanenburg durch ein Klettergerüst zu ergänzen, das auch für Kinder unter 3 Jahren, sowie körperlich eingeschränkte Kinder nutzbar ist. Außerdem soll das bereits installierte neue Gerüst in Bezug auf sicherheitsrelevante Mängel geprüft und entsprechend geändert werden. Sollten laufende Mittel nicht zur Verfügung stehen, ist zu prüfen, ob Mittel aus dem ökologischen Sonderprogramm zur Verwendung genutzt werden können.

Einstimmig


TOP 6.3.3.
Ausweitung der Umweltzone auf Limmer und den Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-1029/2016)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin trägt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor und begründet ihn.

Bezirksratsherr Mineur weist darauf hin, dass eine Ausweitung der Umweltzone nur dann geringere Stickoxidwerte erbringt, wenn auf Bundesebene andere Gesetze für die Vergabe der grünen Plakette eingeführt werden, denn den derzeit kritisierten Dieselfahrzeugen werden grüne Plaketten gemäß der bestehenden Gesetze gewährt.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin erwidert, dass Fahrzeuge ohne Plakette im Stadtteil Limmer abgestellt werden, mit der Ausweitung der Umweltzone ließe sich dies verhindern.

Bezirksratsherr Mineur ergänzt, dass nur 2.500 Fahrzeuge ohne Plakette in Hannover zugelassen wurden. Grundsätzlich sei die Umweltzone gut gegen Feinstaub, aber ihre Regeln seien unzureichend gegen die Belastungen von Stickstoffdioxid.


Er ergänzt, dass eine erhöhte Belastung mit der Bebauungsform einhergehe. An ausgeprägten Häuserschluchten wie der Göttinger Straße sei dies deutlich. Die durch den Antrag benannten Gebiete seien aufgrund der Gebäudeprofile gering betroffen.

Antrag,
der Bezirksrat beschließt:

1. Die Ausweitung der Umweltzone auf den Stadtteil Limmer in seinen Stadtteilgrenzen
2. Die Ausweitung der Umweltzone auf den Westschnellweg (B6) zwischen Deisterplatz und Leine

8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen - damit abgelehnt


TOP 6.3.4.
Planung Wasserstadt Limmer – Weiterführung der Anwaltsplanung
(Drucks. Nr. 15-1030/2016)

Antrag,
die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert:

die Anwaltsplanung für die Bewohnerinnen und Bewohner Limmers unbefristet fortzuführen. Damit bei den jeweiligen Anwaltsplanerinnen und den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern Limmers nicht wiederholt Rechtsunsicherheit entsteht, soll die begleitende Anwaltsplanung so lange unbefristet fortgesetzt werden, wie das Verwaltungsverfahren zur Bebauung der Wasserstadt Limmer andauert.

Einstimmig


TOP 6.3.5.
Querungsverbesserung an Fußgängerschutzanlagen (sogenannte „Bettelampeln“)
(Drucks. Nr. 15-1031/2016 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin trägt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor und begründet ihn.

Bezirksratsfrau Steingrube entgegnet, dass die beantragte Ampelregulierung des Autoverkehrs zugunsten der Fußgänger den Verkehrsfluss unregelmäßig unterbricht und zu höheren Feinstaubbelastungen führen wird.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin antwortet, dass dies auch für die üblichen - nicht fußgängerbezogenen - Ampelschaltungen gilt. Insofern verschlechtere sich die Feinstaubbelastung wohl nicht.

Antrag
der Bezirksrat beschließt:

1. Alle Fußgängerschutzanlagen im Stadtbezirk Linden-Limmer (Anlage 1) sind so zu schalten, dass das Grünsignal auf Anforderung mit einer maximalen Verzögerung von 5 Sekunden erfolgt. Ausnahmen darf es nur für die Vorrangschaltung des öffentlichen Nahverkehrs geben.


2. Alle Fußgängerschutzanlagen im Stadtbezirk Linden-Limmer sind so einzustellen, dass alle Fahrbahnen auch von langsameren Fußgänger/innen in einer Grünphase überquert werden können, so dass bei normalem Querungsverhalten keine Person auf dem Fahrbahnteiler warten muss.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.4.
der SPD-Fraktion

TOP 6.4.1.
Maßnahmen zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-1020/2016)

Antrag,

der Bezirksrat bittet die LHH, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass ein Landesgesetz zur Verhinderung der Zweckentfremdung (z.B. durch Umwandlung in Ferienwohnungen, Büros oder absichtlichen Leerstand) von Wohnraum erlassen wird. Dieses soll nach Berliner Vorbild in Kommunen gelten, in denen Wohnraum knapp ist. Des Weiteren soll die LHH prüfen, welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen kann, um die Zweckentfremdung von Wohnraum einzudämmen.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.4.2.
Schwarzer Bär, Rückbau der ehemaligen Haltestelle
(Drucks. Nr. 15-1022/2016)

Antrag
der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer bittet die Stadtverwaltung, eine Planung für den Rückbau der ehemaligen Stadtbahnhaltestelle „Schwarzer Bär“ vorzulegen und die Mittel für den Rückbau im Haushalt 2017 einzuplanen.

Einstimmig


TOP 6.4.3.
Freizeitheim Linden, Großer Saal, Bühne
(Drucks. Nr. 15-1024/2016)

Antrag,
der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer bittet die Stadtverwaltung, im Großen Saal des Freizeitheims Linden am Aufgang zur Bühne ein Geländer anzubringen.

Einstimmig


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Ordnungswidriges Parken in Linden/Hannover, insbesondere Dauer-Falschparker
im Fußgängerzonenbereich Lindener Marktplatz

(Drucks. Nr. 15-1026/2016)

Wie bereits in der Anfrage vom 26.2.2015 (!) festgestellt, parkt nunmehr seit fast 2 Jahren ein Mitbürger seinen Lieferwagen im Fußgängerbereich des Lindener Marktplatzes, direkt vor dem Eingang zum Rathaus. Die Versprechen des Fachbereiches Recht und Ordnung, häufiger zu kontrollieren zeigen keine Wirkung.
Bezugnehmend auf die Artikel der HAZ vom 29.4.2016 zum Thema Parken und mangelnde Bereitschaft des Fachbereiches Recht und Ordnung falsch parkende PKW abzuschleppen und bezugnehmend auf Stellungnahmen des Fachbereiches Recht und Ordnung zum Parken auf dem Lindener Marktplatz, in denen ausgesagt wird, dass PKW nur dann abgeschleppt werden können, wenn sie eine „Behinderung“ darstellen und der „Vorgang gerichtssicher sei“ (HAZ, 29.4.16, S.13) ergeben sich folgende Fragen:

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie definiert der Fachbereiches Recht und Ordnung „Behinderung“ im Zusammenhang mit Parkverstößen und wann liegt eine solche vor?
2. Was ist die originäre Aufgabe/Funktion des Fachbereiches Recht und Ordnung in Bezug auf ordnungswidriges Parken?
3. Ist die Auffassung der in der HAZ (29.4.16, S. 13) zitierten SPD Politikerin, die „Konflikte zwischen Sisha-Bar-Besuchern und Abschleppdiensten“ befürchtet und deswegen das Abschleppen ablehnt auch die Auffassung des Fachbereiches Recht und Ordnung, der damit das Recht des Stärkeren im öffentlichen Raum einführen würde?

Antwort erfolgt schriftlich

Zu 1.:
Die Verwaltungs- und Polizeibehörden können die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen. Zu diesen Maßnahmen kann auch das Abschleppen verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge gehören. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. die Abschleppmaßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Es sind zahlreiche Urteile ergangen, mit denen für unterschiedliche Situationen entschieden wurde, ob eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag und die konkrete Abschleppmaßnahme somit verhältnismäßig gewesen ist. Eine entsprechende Behinderung liegt u.a. vor, wenn Behindertenparkplätze unrechtmäßig genutzt oder Fußgängerüberwege bzw. Kreuzungsbereiche blockiert werden. Die Praxis der Landeshauptstadt Hannover orientiert sich an der bisher ergangenen Rechtsprechung.

Zu 2.:
Die Landeshauptstadt Hannover ist zuständig für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs. Sie kann Parkverstöße als Verkehrsordnungswidrigkeit ahnden und Fahrzeuge zur Abwehr einer konkreten Gefahr abschleppen lassen.

Zu 3.:
Nein.

TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Grundschule Kastanienhof, Sanierung und Anbau
(Drucks. Nr. 15-1025/2016)

In der Sitzung des Stadtbezirksrats am 21.01.2015 haben wir die Stadtverwaltung nach möglichen realistischen Planungsabläufen und baulichen Sanierungs- bzw. Baumaßnahmen an der Grundschule Kastanienhof gefragt (DS 15-2847/2014). Die Antwort ergab, dass der Baubeginn einen zeitlichen Vorlauf von bis zu zwei Jahren hat. Inzwischen sind im Haushalt 2016 (Investitionsprogramm – Investitionsmaßnahme 21101355 – GS Kastanienhof, San. u. Anbau) 500 Tsd. Euro für 2016 und 9,5 Mio. Euro bis 2019 veranschlagt. Es könnte also losgehen. Das ist aus unserer Sicht auch dringend erforderlich; denn die Verwirklichung der Wasserstadt mit rd. 500 Wohnungen im I. Bauabschnitt rückt näher: Baumaßnahmen 2017, erste Bewohner 2018 und damit zusätzlicher Platzbedarf für die vielen Kinder.

Wir fragen daher die Stadtverwaltung:
1. Ist für das Vorhaben Grundschule Kastanienhof, Sanierung und Anbau, ein Planungsauftrag erteilt.
2. Wann ist mit die Vorlage einer Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) zu rechnen?

Antwort erfolgt schriftlich

Zu 1.:
Der Planungsauftrag wurde Anfang Mai im Anschluss an das vorgeschaltete, aus vergaberechtlichen Gründen erforderliche VOF-Verfahren für Gebäudeplanung erteilt.

Zu 2.:
Die Haushaltsunterlage soll bis Anfang 2017 fertiggestellt und im Anschluss den politischen Gremien mit einer Drucksache gem. § 12 GemHKVO zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Schimke

TOP 7.3.1.
Parteienwerbung in der Ratspost
(Drucks. Nr. 15-1033/2016)

Der letzten Bezirksratspost lag eine persönlich adressierte Werbung der Partei „ALFA“ bei.

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Da es unwahrscheinlich ist, dass meine persönlichen Daten mühselig aus der Webseite der Stadt Hannover herausgesucht wurden: Werden Adressen von Mandatsträgern Dritten zur Verfügung gestellt und falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und zu welchen Konditionen?
2. Nach welchen Kriterien werden die Unterlagen ausgesucht, die mit der Ratspost verschickt werden bzw. in das Informations(verteilungs)system der LHH aufgenommen werden?


3. Wie bewertet die Verwaltung rechtlich die Verteilung von Parteienwerbung über die Ratspost bzw. andere „amtliche“ bzw. offizielle Wege der LHH? Und falls Parteienwerbung in der Ratspost keine rechtlichen Hürden entgegenstehen: Ist künftig auch mit Belästigungen durch AfD, NPD udgl. zu rechnen?

Antwort erfolgt schriftlich

zu Frage 1: Alle Mandatsträger in den Stadtbezirksräten haben sich i.S. des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes individuell entschieden und der Verwaltung schriftlich bestätigt, welche persönlichen Daten sie für den verwaltungsinternen oder den öffentlichen Gebrauch zur Verfügung stellen. Bezirksratsherr Schimke hat unter anderem festgelegt, dass seine persönliche Anschrift nicht von der Verwaltung veröffentlicht wird. Diese Verpflichtung beachtet die Verwaltung; sie wurde in diesem Fall auch nicht kontaktiert. Der Versender hätte diese andernorts öffentlich zugängliche Anschrift aber recherchieren können.

zu Frage 2: Die Verwaltung sammelt für den Rat und die Stadtbezirksräte die mandatsbezogene Post und leitet sie als Service an die betreffenden Mitglieder weiter.

Bei verschlossenen Postsachen hat die Verwaltung nur dann ein Kriterium, den Versand zu unterbinden, wenn strafrechtlich verfolgbare Handlungen des Versenders äußerlich erkennbar sind. Werden Schriftstücke hingegen offen - also ohne Umschlag – zur Weitergabe durch die Bezirksratspost übergeben, dann wird die Information weitergeleitet, wenn ein kommunalpolitisches Interesse erkennbar ist: dies gilt beispielsweise für Einladungen zu Veranstaltungen, die von Gruppen und Vereinen im Bezirk organisiert werden.

zu Frage 3: Wie unter Antwort 2 ausgeführt, prüft die Verwaltung nicht den Inhalt einer verschlossenen Sendung und ist außerstande, ihn rechtlich zu bewerten. Allein die Adressatin oder der Adressat ist berechtigt, die Postsache zu öffnen.


TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Winters teilt mit, dass die Bauarbeiten an der Baustelle Velberstraße 4 in Linden-Nord demnächst beginnen.

Wurden gegeben


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Wescher erinnert an die öffentliche Informationsveranstaltung zu den Planungen für das Fössebad am 20.05. im Freizeitheim Linden.

Er weist außerdem auf den jährlich stattfindenden Europäischen Nachbarschaftstag zur Förderung der nachbarschaftlichen Solidarität und des besseren Zusammenlebens in den Städten hin, der in diesem Jahr am 27. Mai mit mehreren Aktivitäten auch in den Lindener Stadtteilen stattfindet.

Es wurde berichtet



TOP 10.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde um 22.20 Uhr eröffnet und wieder geschlossen.

Bezirksratsbürgermeister Grube schließt die Sitzung um 22.25 Uhr.






Grube Mingers
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer