Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 18.05.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 10.05.2016)
1. Nachtrag (erschienen am 13.05.2016)
Protokoll (erschienen am 19.08.2016)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.62.07 - Datum 29.07.2016

PROTOKOLL

41. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 18. Mai 2016,
Athanasiushaus, Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.55 Uhr
__________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Diener (SPD)
Bezirksratsherr Jäkel (SPD)
Bezirksratsfrau Keil (SPD)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe (CDU)
(Bezirksratsherr Küßner) (CDU)
Bezirksratsherr Matthies (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Neumann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Niculescu) (CDU)
Bezirksratsfrau Reimer (SPD)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsherr Dr. Siebert (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
Bezirksratsfrau Straßburger (SPD)
Bezirksratsfrau Walendzik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Walther-Opitz) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Dette) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Ratsherr Hillbrecht) (Piratenpartei)
Ratsherr Nagel (SPD) 18.00 - 20.25 Uhr
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz Fachbereich Personal und Organisation
Herr Berger Fachbereich Personal und Organisation
Frau Lahde-Fiedler Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Leidinger Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
18.00 - 19.55 Uhr
Herr Siegert Fachbereich Tiefbau 18.00 - 19.55 Uhr

Gäste:
Herr Mohr ADAC Niedersachsen
Herr Niehoff adfc Hannover-Stadt
Herr Behle adfc Hannover-Stadt
Frau Stadtmüller Seniorenbeirat der Landeshauptstadt Hannover
Herr Stitz Polizeikommissariat Südstadt)
Herr Strobach Bürgerinitiative Umweltschutz e.V.
Herr Dr. Schwartz Bürgerinitiative Umweltschutz e.V.

Presse:
Herr Klein HAZ/Stadtanzeiger
Herr Schmücking-Goldmann Wochenblätter

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.03.2016

4. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Verkehrssicherheit an den Hauptausfallstraßen
Eingeladen sind:
Herr Mohr - ADAC Niedersachsen
Herr Niehoff - adfc Hannover-Stadt
Frau Stadtmüller - Seniorenbeirat der Landeshauptstadt Hannover
Herr Stitz - Polizeikommissariat Südstadt
Herr Dr. Schwartz und Herr Strobach - Bürgerinitative Umweltschutz e.V.

4.1. Information der Verwaltung zur
Verkehrssicherheit an den Hauptausfallstraßen

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule, 2. BA Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 0443/2016 mit 3 Anlagen)

5.1.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1830, Bischofsholer Damm
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0528/2016 mit 5 Anlagen)

5.1.2.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 0528/2016 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1830 – Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 15-1139/2016)

5.1.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1833 - Böhmerstraße 8 -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0974/2016 mit 5 Anlagen)

5.1.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832, Wiesenstraße
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1007/2016 mit 3 Anlagen)

5.1.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1014/2016 mit 3 Anlagen)

5.1.5.1. Änderungsantrag zum „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof Auslegungsbeschluss (Drucks. Nr. 1014/2016 mit 3 Anlagen)
(Drucks. Nr. 15-1140/2016)

5.1.6. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

-1. Änderungssatzung-
(Drucks. Nr. 0633/2016 mit 1 Anlage)

5.1.7. Grundschule Kestnerstraße, Brandschutzmaßnahmen, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 1094/2016 mit 3 Anlagen)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Inklusions Krippenplätze
(Drucks. Nr. 15-0996/2016)

6.1.2. Altkleidercontainer am Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-0997/2016)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Umbau ehemals Pindopp
(Drucks. Nr. 15-1009/2016)

6.2.2. Wertstoffhof Tiestestraße
(Drucks. Nr. 15-1010/2016)

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0963/2016 mit 1 Anlage)


7.2. Gemeinsam von SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksratsherrn Siekermann (FDP), Bezirksratsherr Zingler (DIE LINKE.)

7.2.1. Dietrich-Kittner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0995/2016)

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. Informationen über Bauvorhaben


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
zu TOP 5.1.2. und zu TOP 5.1.5. liegen Änderungsanträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Die so festgestellte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde in der Zeit von 18.05 und 18.15 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:

- Zustand der ehemaligen Stresemannschule, heute Grundschule an der Tiefenriede
- Parksituation zwischen Hildesheimer Straße und Maschsee
- Zustand Baustelle Ecke Schlägerstraße/ Lutherstraße - Gefahr für FußgängerInnen

Der 1. Sprecher monierte den Zustand an der Grundschule Tiefenriede.

Herr Berger wies darauf hin, dass es vor einiger Zeit eine Drucksache zur Grundschule Tiefenriede, welche im Gebäude der ehemaligen Stresemannschule untergebracht sei, wonach das Schulgebäude im Jahr 2017 mit einem Volumen von ca. 4 Mio.Euro saniert bzw. erweitert werden würde.

Des Weiteren sprach der 1. Sprecher die Parksituation zwischen der Hildesheimer Straße und dem Maschsee an und wies darauf hin, dass die Bismarckschule kostenpflichtige Parkplätze anbiete. Es gebe Autofahrerinnen und -fahrer, die durch Falschparken die eine oder andere Ordnungswidrigkeit begehen würden. Es stelle sich die Frage, warum solche Ordnungswidrigkeiten nicht konsequent verfolgt werden würden. Es müsse eine strengere Überwachung der Parksituationen geben.

Bezirksbürgermeister Pollähne erklärte, diese Anregungen aufzunehmen.

Die 2. Sprecherin wies auf den Zustand der Baustelle an der Ecke Schlägerstraße/ Lutherstraße und der einhergehenden Gefahr für die Fußgängerinnnen und Fußgänger. Die Fußwege seien an der besagten Stelle sehr schmal und dennoch würden Fahrradfahrerinnen und -fahrer häufig die Fußwege nutzen. Die Sprecherin bat die Politik sich dafür einzusetzen, dass die Fahrradfahrer die für sie eigens ausgebauten Radwege nutzen und die Fußwege meiden sollen.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.03.2016

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen.
Es lagen keine vor.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Das Protokoll vom 16.03.2016 wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen genehmigt.


TOP 4.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Verkehrssicherheit an den Hauptausfallstraßen
Eingeladen sind:
Herr Mohr - ADAC Niedersachsen
Herr Niehoff - ADFC Hannover-Stadt
Frau Stadtmüller - Seniorenbeirat der Landeshauptstadt Hannover
Herr Stitz - Polizeikommissariat Südstadt
Herr Dr. Schwartz und Herr Strobach - Bürgerinitative Umweltschutz e.V.


Bezirksbürgermeister Pollähne begrüßte die Anzuhörenden und erklärte einleitend, dass der Stadtteil Südstadt-Bult ein verkehrlich stark betroffener Stadtteil sei. Trotz des guten Anschlusses würden besonders die beiden Hauptausfallstraßen Marienstraße und Hildesheimer Straße durch die Verkehrsführung, -dichte und -sicherheit viele Probleme bereiten. Besonders die Hildesheimer Straße locke aufgrund weniger Verkehrsampeln zum Schnellfahren an. Es habe viele schwere Verkehrsunfälle gegeben. Zu Bedenken sei, dass die genannten Hauptausfallstraßen als Schulwege genutzt würden und dass es mehrere Altenpflegeheime gebe. An vielen Fußgängerampeln sei die Schaltregelung suboptimal und nicht auf das Fußgängerverhalten eingestellt. Dies stelle große Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger dar.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat Herrn Stitz vom Polizeikommissariat Südstadt über die aktuellen Zahlen hinsichtlich von Unfällen zu berichten.

Herr Stitz berichtete über nachstehende Zahlen in Bezug auf Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängern zusammenfassend wie folgt:

1. Gesamtanzahl
Die Anzahl aller polizeilich bekanntgewordenen Unfälle im Zuständigkeitsbereich des
PK Südstadt ( mit den Stadtteilen Südstadt, Bult, Kleefeld, Heideviertel, Roderbruch
sowie Teilbereiche der Stadtteile Mitte und Groß Buchholz) liegt für den Zeitraum 2013-
2015 bei jährlich ca. 2650 Verkehrsunfällen. Dabei kam es in 12,8 % der Unfälle zu
Personenschäden mit unterschiedlichem Verletzungsgrad. Eine Selektion auf einzelne
Stadtteile bezogen ist leider nicht möglich.

2. Marienstr.
Im Zeitraum 2013 – 2015 kam es insgesamt zu 22 Verkehrsunfällen unter Beteiligung
von Fußgängern

3. Hildesheimer Str.
Im Zeitraum 2013 – 2015 kam es insgesamt zu 20 Verkehrsunfällen unter Beteiligung
von Fußgängern.

4. Unfallschwerpunkte
Nach den Kriterien über die Einstufung „Unfallschwerpunkt“ weisen beide Straßen keine
Auffälligkeiten auf und sind dementsprechend nicht als Unfallschwerpunkte durch die
Unfallkommission eingestuft.

5. Unfallzahlen Hildesheimer Str. / Kreuzungen für die Jahre 2014 und 2015

Örtlichkeit 20142015
Hildesheimer Str./Altenbekener Damm 79
Hildesheimer Str./Geibelstr. 21 212121
Hildesheimer Str./Krausenstr. 9 696
Hildesheimer Str./Schlägerstr. 6 565

6. Geschwindigkeitsüberwachungen Hildesheimer Str.
Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen werden zu unterschiedlichen Zeiten im
gesamten Zuständigkeitsbereich, so natürlich auch auf der Hildesheimer Str.,
durchgeführt.

Frau Stadtmüller vom Seniorenbeirat Hannover bestätigte, dass die Fußgängerampeln für Senioren nicht suboptimal geschaltet seien. Die Grünphase sei zu kurz für die Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass diese zum Teil noch über Rot den Rest der Straße überqueren müssten. Die Fußgängerampeln müssten so geschaltet werden, dass es besonders für die Senioren möglich sei, die Straße sicher zu überqueren.

Bezirksbürgermeister Pollähne schilderte, dass bspw. auf der Hildesheimer Straße Kfz-Nutzer trotz von weitem erkennbarer Gelb-Schaltung dennoch nicht abbremsen würden und fragte Herrn Mohr, wie der ADAC hier tätig werden könne.

Herr Mohr antwortete, dass Verkehrsverstöße generell zu beachten seien, unabhängig davon, ob diese von Kfz-Nutzern, Fußgängern oder Radfahrern ausgehen. Bei verstärktem Unfallaufkommen aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit wie auf der Hildesheimer Straße biete sich an, in Form von Überwachung tätig zu werden.

Bezirksratsherr Scholz wollte wissen, ob die überhöhte Geschwindigkeit nur tagsüber oder auch nachts beobachtet worden sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne antwortete, dass dies den ganzen Tag bei jeder Rotphase stattfände.

Bezirksratsherr Siekermann ergänzte, dass insbesondere Motorradfahrer mit hoher Geschwindigkeit auf der Hildesheimer Straße zu allen Tageszeiten fahren würden.

Herr Stitz bestätigte, dass Motorradfahrer öfter zu schnell fahren würden.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen fragte Herrn Stitz, ob die Geschwindigkeitsüberschreitungen an den genannten Verkehrsknotenpunkten wie die Hildesheimer Straße und Marienstraße regelmäßig kontrolliert werden würden.

Herr Stitz antwortete, dass zwar Verkehrskontrollen durchgeführt werden würden, dies aber nicht mit einer nochvollziehbaren Regelmäßigkeit erfolge. Dies sei abhängig vom Personaleinsatz und von der Zeit, in denen mobile Messgeräte zur Verfügung stünden.

Herr Niehoff und Herr Behle vom adfc berichteten anhand der Präsentation als Anlage 1 zum Protokoll.

Herr Strobach und Herr Dr. Schwartz von der Bürgerinitiative Umweltschutz e.V. berichteten ebenfalls anhand der Präsentation als Anlage 2 zum Protokoll.

Herr Mohr vom ADAC führte ergänzend an, dass der Fahrradverkehr gefördert und dabei die Fußgänger mitbedacht werden müssten. Alle Maßnahmen müssten im Hinblick auf die Langfristigkeit durchgeführt werden und erläuterte dies mit folgenden Argumenten:

Für Kinder, SeniorInnen und Menschen mit Behinderungen ist die Querung der genannten Straßen mit erheblichen Risiken verbunden. Die Ampelschaltungen für die Querungen der stark befahrenen Straßen sind unzureichend. Die Überwachung des motorisierten Verkehrs ist nicht vorhanden. Unfälle und bedrohliche Situationen sind auf beiden Straßen die Regel.

Stellungnahme des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. zur Schaltung der Lichtsignalanlagen und Radverkehrsführung in der Marienstraße und Hildesheimer Straße

Auffälligkeiten: In der Marienstraße kommt es bei hohem Verkehrsaufkommen häufig zu Behinderungen des Fußgänger- und Radverkehrs, da sich vor den Lichtsignalanlagen ein Rückstau bildet und Fahrzeuge die Fußgängerfurten blockieren.
Um die Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern und aus Sicht der Verkehrssicherheit sollten die Schaltungen der Lichtsignalanlagen in der Marienstraße überprüft werden.
Auch im Sinne des Klimaschutzes sind Rückstaus zu vermeiden und der Verkehrsfluss zu optimieren.
Die Lichtsignalanlage in Höhe Kestnerstraße weist für den Fußgängerverkehr eine Grünzeit von 8 Sekunden auf. An dieser Stelle queren viele Grundschüler die Straße. Es sollte die Möglichkeit einer Verlängerung der Grünzeit geprüft werden, da die Grünzeit relativ kurz erscheint. Die LSA an der Einmündung Stadtstraße beträgt 11 Sekunden und ermöglicht ein sichereres Überqueren der Fahrbahn. Im Vergleich zu den LSA auf der Hildesheimer Straße (Grünzeit für Fußgänger ca. 20 Sekunden) sind auch 11 Sekunden Grünzeit relativ gering.
Der Radverkehr wird an der Marienstraße beidseitig im Seitenraum im Einrichtungsverkehr geführt. Die Radwege sind mit den Zeichen 241 der Straßenverkehrsordnung (Getrennter Rad-und Gehweg) beschildert, es gilt die Benutzungspflicht.
Stadtauswärts darf der Radweg kurzfristig in Gegenrichtung (auf gleicher Breite, < 2,00 m) über ca. 50 m bis zur Einmündung Sonnenweg befahren werden. Zu klären ist, ob durch diese Verkehrsführung eine Konfliktsituation geschaffen oder eine bereits zuvor genutzte Radverkehrsverbindung legalisiert wurde.

Aegidientorplatz/Hildesheimer Straße
Die Radverkehrsführung an der Hildesheimer Straße wird vom Aegidientorplatz bis zu dem Knotenpunkt Schlägerstraße/Lutherstraße beidseitig im Zweirichtungsverkehr geführt. Die Radwege sind mit den Zeichen 241 der Straßenverkehrsordnung (Getrennter Rad- und Gehweg) und dem Zusatz 1000-31 (beide Richtungen) beschildert. Danach wird der Radverkehr stadtauswärts beidseitig im Einrichtungsverkehr geführt.
Die Situation zeigt, dass in diesem Bereich die Radwege weiter in beiden Richtungen befahren werden, was besonders in den Kreuzungsbereichen und Zufahrten zu Gefahrensituationen führt. Daher sollte der Radverkehr dort mehr überwacht werden.
Die Grünzeiten für den Fußgänger- und Radverkehr an der Hildesheimer Straße betragen ca. 20 Sekunden und lassen somit ein sicheres Überqueren zu.

Überwachung des motorisierten Verkehrs
Die Gefahren- und Unfallschwerpunkte aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in der Marienstraße und Hildesheimer Straße sollten ermittelt werden, um dort eine gezielte Überwachung des motorisierten Verkehrs durchzuführen und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Tempo 30 – auf Hauptverkehrsstraßen
Hauptverkehrsstraßen erfüllen eine wichtige Funktion im städtischen Straßennetz. Auf ihnen wird ein Großteil des Kfz-Verkehrs gebündelt. Dazu muss das Netz der Hauptverkehrsstraßen leistungsfähig und attraktiv sein, um Schleichverkehr durch Wohngebiete zu vermieden.
Auf Hauptverkehrsstraßen ist Tempo 30 aus Sicht des ADAC in der Regel nicht sinnvoll und im Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Vor Schulen, Kindertagesstätten und Seniorenresidenzen kann Tempo 30 aber durchaus sinnvoll sein.
Zur Verstetigung des Verkehrsflusses sollten die Lichtsignalanlagen intelligent koordiniert werden. Dadurch wird unnötiges Beschleunigen und Abbremsen vermieden. In der Folge reduzieren sich Lärm- und Luftschadstoffe.

Hinweis-Aufkleber an den Lichtsignalanlagen
Die an den Lichtsignalanlagen angebrachten Hinweis-Aufkleber „Nur bei Grün! – Denk an Kinder!“ sind verwittert und sollten möglichst kurzfristig erneuert werden.

Bezirksratsherr Diener betonte, dass die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer sehr wichtig sei und fragte, ob es denn eine sog. gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit aller Anzuhörenden gebe bzw. verstärkt werden könne. Aufklärungsarbeit hinsichtlich der Verkehrsregeln für alle Verkehrsteilnehmer sei sehr wichtig.



Herr Mohr antwortete, dass es Gesprächskreise gebe. Es gebe auch eine Broschüre zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Es spräche nichts gegen eine gemeinsame Aufklärungsarbeit.

Bezirksratsfrau Keil erwähnte, dass sowohl auf der Hildesheimer Straße als auch auf der Marienstraße die Fußgängerampeln auf den vierspurigen Streifen mit einer Mittelinsel nicht gleich geschaltet seien. Mit einem Computer-Update könne es so geregelt werden, dass diese zeitlich gleich geschaltet werden können.

Frau Stadtmüller machte darauf aufmerksam, dass auf den genannten Hauptausfallstraßen zum größten Teil nur die Fahrradwege abgesenkt seien. Besonders für Fußgänger, die bspw. mit Rollatoren unterwegs seien, wäre dies ein Hindernis. Es müsse darauf hingewirkt werden, dass auch die Fußwege abgesenkt werden.







TOP 4.1.
Information der Verwaltung zur
Verkehrssicherheit an den Hauptausfallstraßen


Herr Siegert und Herr Dr. Leidinger informierten aus Sicht der Verwaltung zum Anhörungsthema anhand der Präsentation als Anlage 3 zum Protokoll.

Unter anderem erläuterte Herr Siegert, dass es sich beim Straßenverkehr um ein sehr breitgefächertes Problem handele, welches in Bezug auf alle Verkehrsteilnehmer geregelt werden müsse. Es gebe rechtliche Vorgaben, die die Verwaltung hierbei beachten müsse. U.a. wurden folgende Punkte aus Sicht der Verwaltung aufgezählt:

Temporeduzierung auf Hauptverkehrsstraßen:
Es gebe klare Richtlinien in der Straßenverkehrsordnung, welches als Bundesgesetz vorgebe, verkehrliche Belange bundeseinheitlich handzuhaben. Die Straßenverkehrsbehörde könne nur im übertragenen Wirkungskreis tätig werden. Die Temporeduzierung unterliege nicht der Beschlussfassung des Rates. Die Straßenverkehrsordnung gebe vor, wann Geschwindigkeitsregelungen vorgenommen werden können. Geregelt seien auch Ausnahmen wie bspw. die flächendeckendeTempo-30-Regelung. Es müsse ein leistungsfähiges Vorfahrtstraßennetz geben, was die Straßenverkehrsbehörde auch weitestgehend umgesetzt habe. Dies führe oft zu einer Verkehrsverlagerung und zur Nutzung der Tempo-30-Straßen als Schleichwege, welches vermieden werden müsse.

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung:
Hierzu gebe es eine klare Erlasslage, wonach die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung nur dort stattfinden dürfe, wo es aufgrund des Unfalllagebildes erforderlich sei. Im Stadtgebiete gebe es rund 20 stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen und zusätzlich ein Pool von 400 Standorten, an denen mobilen Überwachungen stattfinden würden. Stationäre oder mobile Geschwindigkeitsüberwachungen würden nur an den Standorten stattfinden, für die auch das Einvernehmen der Polizeidirektion vorläge.

Lichtsignalanlagen und Grünzeiten:
Die Grünzeit an einer Fußgängerampel müsse so bemessen sein, dass zumindest die Hälfte der gesamten Furt überquert werden könne. Für einen mobilitätseingeschränkten Menschen müsse es zeitlich möglich sein, 1,2 m pro Sekunde für die Querung zu schaffen. Rechnerisch müssten 8 Sekunden für die Querung von 9,6 m möglich sein. Zusätzlich müsse noch eine gesetzlich vorgeschriebene Räumzeit eingehalten werden, um noch weitere 1,2 m queren zu können.

Geschwindigkeits-Displays:
Die Stadt verfüge über 20 sog. Dialogdisplays. Ein Großteil davon sei stationär angebracht. Die Erfahrungen würden zeigen, dass diese Dialogdisplays eine Langzeitwirkung hätten. Es gebe 4 mobile Displays im Einsatz. Das Problem sei allerdings, dass diese Displays technisch nicht dafür geeignet seien, an mehrstreifigen Straßen eingesetzt zu werden, wie bspw. an den genannten Hauptausfallstraßen.

Bezirksratsherr Siekermann merkte an, dass auf der Hildesheimer Straße unterirdische Querungen über den U-Bahnen möglich seien. Entsprechende Lifte seien eingebaut und würden eine Unterquerung alle 500 m ermöglichen. Es müssten nur entsprechende Hinweise für Passanten bzw. Fußgänger geben.

Bezirksratsherr Kluck erläuterte kurz die bestehende Parkproblematik in der Südstadt, besonders an den Hauptausfallstraßen und fragte in Bezug auf die gemachten Vorschläge zur Regelung der Verkehrsteilnahme insbesondere für dir Radfahrer, ob die sog. roten Furten für die Radwege von der Verwaltung umgesetzt werden würden. Zu dem fragte Bezirksratsherr Kluck, wie die Verwaltung mit der Idee des „Rundum-Grün“ umgehe.

Herr Siegert antwortete, dass Radwege an den Orten rot markiert werden würden, wo es in zwei Richtungen einen Radweg gebe und in großen Ausnahmefällen, wo es aufgrund der Unfalllage erforderlich sei. Ziel dieser Markierung sei die Erkennbarkeit für Autofahrerinnen und Autofahrer darzustellen, dass aus beiden Richtungen mit Radfahrerinnen und Radfahrern zu rechnen sei. Wenn die rote Markierung auch an Einrichtungsradwegen erfolgen würde, so würde der gewünschte Effekt für mehr Sorgfalt wegfallen.
Zur Idee des „Rundum-Grün“ erklärte Herr Siegert, dass es in der Regel keine gleich gelagerten Verkehrsströme an Lichtsignalanlagen gebe. In der Regel gebe es immer eine Hauptrichtung mit sehr starkem Verkehrsaufkommen, welche mit langer Grünzeiten ausgestattet sei, und es gebe die Nebenrichtungen, die eher verkürzte Grünzeiten hätten. Wenn alle Furten für Fußgänger und Radfahrer rundum Grün geschaltet werden würden, so würde der Hauptstrom nicht mit ausreichender Grünzeit versorgt werden, so dass die Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit der Verkehrsregelung erheblich sein würden.

Bezirksbürgermeister Pollähne bedankte sich bei den Anzuhörenden und der Verwaltung.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule, 2. BA Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 0443/2016 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Verbesserung der Flucht- und Rettungswege im Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule in Höhe von insgesamt 1.420.000 €

    und
  2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn

    zuzustimmen.

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Einstimmig beschlossen.
(In Abwesenheit von Bezirksratsfrau Walendzik und Bezirksratsherrn Scholz)





TOP 5.1.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1830, Bischofsholer Damm
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0528/2016 mit 5 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
    Nr. 1830 - Neubau eines Wohn- und eines Bürohauses -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
    Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1830 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 12.02.2016 (Anlage 5) zu beschließen,
  4. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1830 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-1139/2016 einstimmig beschlossen.


TOP 5.1.2.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 0528/2016 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1830 – Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 15-1139/2016)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Änderungsantrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Anlage 2 der Drucksache wird dahingehend konkretisiert, dass entweder in einem Gebäudeteil rd. 1.700 qm für die stationäre Betreuung von Menschen mit Mehrfachbehinderung, die durch die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH geleistet wird, geschaffen werden oder 25 % der Fläche beider Gebäude für sozial geförderten Wohnungsbau mit einer Eingangsmiete von 5,60 €/qm vorgesehen werden.

Die Flächen der Frühförderung o. ä. bleiben davon unberührt.

Des Weiteren wird in der Drucksache Lebenshilfe e.V. durch Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH ersetzt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.1.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1833 - Böhmerstraße 8 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0974/2016 mit 5 Anlagen)

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1833
    - Umnutzung der ehemaligen Athanasiuskirche zu Wohnzwecken sowie für Büroräume und kulturelle Einrichtungen -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1833 zu beschließen,
  4. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1833 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen.

Bezirksratsherr Siekermann nahm Bezug auf die in der Drucksache erwähnten kulturellen Einrichtungen und machte darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Haus der Religionen nicht ausschließlich um eine kulturelle Einrichtung handele.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass für das weitere Verfahren die Beschreibungen für solche Einrichtungen bzw. die Begrifflichkeiten konkretisiert oder angepasst werden würden.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.1.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832, Wiesenstraße
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1007/2016 mit 3 Anlagen)

Antrag,
die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 28.04.2016 (Anlage 3) zu beschließen,
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1832 zu beschließen.

Bezirksratsherr Kluck nahm Bezug auf die zugesandten Unterlagen zu dieser Drucksache und monierte die fehlenden Informationen zu den Geschosszahlen für das Vorhaben sowie die Information darüber, welche Bäume abgerissen werden und welche stehen bleiben sollen. Es wären mehr Informationen wünschenswert gewesen.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass die momentan zur Verfügung gestellten Informationen Bestandteil des ersten Teils des Verfahrens seien. Im weiteren Verfahren würden dann die Ziele und der Zwecke mit wesentlich mehr Text und genaueren Zeichnungen gestaltet werden. Auch eine Baumkartierung würde es im nächsten Schritt des Verfahrens als Anlage geben würde. Frau Lahde-Fiedler machte darauf aufmerksam, dass die Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen (WGH) den Bezirksrat in Kürze für eine detailliertere Information über dieses Bauvorhaben einladen würde.

Bezirksbürgermeister Pollähne erwiderte, die WGH in die nächste Sitzung des Bezirksrates einladen zu wollen.

Bezirksratsherr Siekermann wies in der Anlage zur Drucksache hin, dass die WGH das Planungsgebiet in zwei Abschnitte unterteilt habe, wobei in dieser Drucksache nur ein Teil des geplanten Baus zu sehen sei. Es stelle sich die Frage, ob der Bebauungsplan nicht über das gesamte Planungsgebiet vorgelegt werden müsse.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass bei einem evtl. späteren Erwerb des Grundstücks zwei Optionen zur Wahl stünden, was mit dem erworbenen Grundstück geplant werden könne. Entweder würde dann das bisherige Wohngebäude bestehen bleiben oder durch einen neuen Wohnungsbau ersetzt werden.

Bezirksratsherr Siekermann monierte die geplante Geschosszahl und erklärte, dass diese besonders für die südlichen Anlieger zu hoch seien.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass dieser Entwurf versuchen würde, zwischen den unterschiedlichen Höhen zu vermitteln und sehr sensibel mit der Gesamtumgebung umgehe.

Bezirksratsherr Neumann wollte wissen, ob es bei dem Vorhaben um fünf Geschosse handele.

Frau Lahde-Fiedler verneinte dies anhand der Bilder und erklärte, dass es sich zum größten Teil um drei Geschosse handele.

Auf Wunsch der SPD wurde die Drucksache in die Fraktionen gezogen


TOP 5.1.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1014/2016 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1774 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU wurde die Drucksache in die Fraktionen gezogen


TOP 5.1.5.1.
Änderungsantrag zum „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof Auslegungsbeschluss (Drucks. Nr. 1014/2016 mit 3 Anlagen)
(Drucks. Nr. 15-1140/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge den "Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1774 - Am Südbahnhof Auslegungsbeschluss (Drucks. Nr. 1014/2016 mit 3 Anlagen)“ mit folgenden Änderungen in der Anlage 2, Punkt 3.2.2. beschließen:

1. Die Anzahl der geschützten und für Besucher erreichbaren Fahrradabstellflächen wird deutlich erhöht und
2. es werden ein bis zwei weitere Carsharing-Parkplätze geschaffen.

Wurde vertagt.


TOP 5.1.6.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
-1. Änderungssatzung-
(Drucks. Nr. 0633/2016 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
die 1. Änderungssatzung zur 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage 1 zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.1.7.
Grundschule Kestnerstraße, Brandschutzmaßnahmen, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 1094/2016 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zu den Brandschutz-
    maßnahmen und zur Verbesserung der Flucht- und Rettungswege in der Grundschule Kestnerstraße in Höhe von insgesamt 880.000 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)

    sowie
  2. der Mittelfreigabe in Höhe von 880.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegen-
    schaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)

    zuzustimmen.

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Einstimmig beschlossen.




TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Inklusions Krippenplätze
(Drucks. Nr. 15-0996/2016)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen verlas die Anfrage.

Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) wurde seit 2008 auch eine gesetzliche Grundlage für die Förderung von Kindern mit einem erhöhtem Förderbedarf in Kindertagesstätten oder ersatzweise in der Kindertagespflege geschaffen.

Wir fragen deshalb die Verwaltung :
1. Wie viele Kinder unter drei Jahren, mit einem erhöhtem Förderbedarf , leben aktuell im
Stadtbezirk ?

2. Wie hoch ist der gemeldete Bedarf von Kindern mit einem erhöhtem Förderbedarf für
Einrichtungen im Stadtbezirk Südstadt-Bult ?

3. Wie viele Krippenplätze und wie viele Plätze in der Kindertagespflege stehen für diese
Kinder derzeit zur Verfügung?


Herr Berger antwortete sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung schlägt vor, die Fragen zusammenhängend wie folgt zu beantworten:

Eine generelle Erhebung der Anzahl von Kindern im Krippenalter mit heilpädagogischem Förderbedarf erfolgt nicht. Vielmehr wird der Bedarf im jeweiligen Einzelfall der Verwaltung bekannt, wenn Eltern ihn im Fachbereich Jugend und Familie anzeigen. Dies geschieht in der Regel durch Übersendung einer Voranmeldung im Kontext mit der Feststellung des Förderbedarfes durch das Team Sozialmedizin und Behindertenberatung der Region Hannover. Die Koordination und Vermittlung der gewünschten Krippenplätze erfolgt dann durch den Fachbereich Jugend und Familie unter vorrangiger Berücksichtigung der angestrebten Wohnortnähe und ggf. individueller Elternwünsche. Der Bedarf an integrativen Krippenplätzen ist im Stadtbezirk Südstadt-Bult vergleichsweise gering.
Dies liegt darin begründet, dass betroffene Eltern häufig keine Krippenbetreuung wünschen oder der besondere Förderbedarf aufgrund des geringen Lebensalters der Kinder noch nicht festgestellt wurde. Generell kann jede Kindertagesstätte, die eine Krippenbetreuung anbietet, ein Kind mit erhöhtem Förderbedarf aufnehmen, wenn sie die gesetzlich vorgegebenen personellen und räumlichen Voraussetzungen erfüllt, sowie die Bereitschaft des Trägers hierfür besteht.

Eine feststehende Anzahl von integrativen Krippenplätzen kann nicht genannt werden, weil die Betreuungsplätze für Krippenkinder in der Regel anlassbezogen eingerichtet werden.

Im Stadtbezirk Südstadt-Bult wird im derzeit laufenden Kindergartenjahr 1 Krippenkind integrativ in der Kita Freytagstr. 14 betreut. Das betreffende Kind wird zum 01.08.2016 wegen Erreichen der Altersgrenze auf einen intergativen Kindergartenplatz wechseln. Der frei werdende Platz soll nachbelegt und noch ein weiterer integrativer Krippenplatz eingerichtet werden, da in der Kita 2 Krippenkinder mit Förderbedarf angemeldet sind. Beide Kinder wohnen im Stadtbezirk Südstadt-Bult.

Derzeit liegt der Verwaltung kein weiterer Antrag auf Vermittlung eines integrativen Krippenplatzes im Stadtbezirk Südstadt-Bult vor und es ist auch kein Kind mit erhöhtem Förderbedarf bekannt, welches von einer Tagespflegeperson betreut wird. Von Kindern, die in anderen Stadtbezirken integrativ betreut werden, haben zwei ihren Wohnsitz im Stadtbezirk Südstadt-Bult. Die Eltern dieser Kinder haben entschieden, eine Einrichtung in einem anderen Stadtbezirk zu wählen.


TOP 6.1.2.
Altkleidercontainer am Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-0997/2016)

Bezirksratsfrau Straßburger verlas die Anfrage.

Die am Stephansplatz aufgestellten Altkleidercontainer werden in solcher Häufigkeit von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt, dass viele Altkleider bereits kurz nach der Leerung vor den Containern liegen, weil diese überfüllt sind.

Wir fragen deshalb die Verwaltung :

1. Ist es möglich am Stephansplatz dauerhaft einen 3. Altkleidercontainer zu installieren
oder die Container häufiger zu leeren?


Frau Yildiz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Die Verwaltung hat den Betreiber aufgefordert, den Leerungs- und Reinigungsintervall anzupassen und mehrmals wöchentlich den Standort anzufahren. Sollte dies nicht ausreichen, kann die Aufstellung eines dritten Alttextilcontainers umgesetzt werden.

Herr Matthies stellte die Nachfrage, ob der Verwaltung bekannt sei, dass auf den in Rede stehenden Altkleidercontainer Aufkleber angebracht seien, die nicht das Originalwappen der Stadt Hannover aufzeigen würden.

Frau Yildiz antwortete, dies prüfen zu lassen und die Antwort zum Protokoll nachzureichen.

Antwort zum Protokoll:
Ja, der Verwaltung ist bekannt, dass die genannten Aufkleber auf den Altkleidercontainern angebracht sind. Dieser Zustand wird für die Dauer der Ausschreibung zur endgültigen Vergabe geduldet.


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Umbau ehemals Pindopp
(Drucks. Nr. 15-1009/2016)

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe verlas die Anfrage.

Momentan wird das Gebäude am Altenbekener Damm (ehemals Pindopp) umgebaut.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann ist der Umbau abgeschlossen?

2. Gibt es denkmalrechtliche Vorschriften, die beim Umbau zu beachten sind? Falls ja, welche?
Frau Lahde-Fiedler beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Zu 1.)
Der Umbau des ehemaligen Pindopps wird voraussichtlich im September 2016 abgeschlossen sein.

Zu 2.)
Es gibt keine denkmalrechtlichen Vorschriften, da das Gebäude kein Baudenkmal ist. Das Gebäude liegt jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 611 und der Erhaltungssatzung Altenbekener Damm / Mainzer Straße gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das bedeutet, dass der Umbau mit den beiden rechtlichen Satzungen konform sein muss. So müssen beantragte Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauugsplänen u.a. städtebaulich vertretbar sein und die Erhaltungssatzung fordert, dass die städtebauliche Gestalt durch den Umbau nicht beeinträchtigt werden darf. Der geplante und mit der Stadt abgestimmte Umbau entspricht diesen Voraussetzungen.


TOP 6.2.2.
Wertstoffhof Tiestestraße
(Drucks. Nr. 15-1010/2016)

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe verlas die Anfrage.

Der Wertstoffhof in der Tiestestraße wird momentan umgebaut. Die Bürgerinnen und Bürger müssen daher einen anderen Wertstoffhof anfahren, was mit höherem Aufwand verbunden ist.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann ist der Umbau abgeschlossen und der Wertstoffhof für die Bürgerinnen und Bürger wieder nutzbar?
Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.)
Der Wertstoffhof Tiestestraße soll im September 2016 wieder geöffnet werden.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0963/2016 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Diener stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.62.07)


TOP 7.2.
Gemeinsam von SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksratsherrn Siekermann (FDP), Bezirksratsherr Zingler (DIE LINKE.)

TOP 7.2.1.
Dietrich-Kittner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0995/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen :
Der Vorplatz des ehemaligen Bismarck-Bahnhofs mit den Adressen Mainzer Straße 6 a und 6 b wird in Dietrich-Kittner-Platz umbenannt

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor und fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung
(In die Verwaltung, 61.21)


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Berger informierte über folgende Punkte:

- Die Info-Veranstaltung zum Flüchtlingswohnheim Langensalzastraße am 13.04.16 war sehr gut besucht (ca. 120 Personen). Neben kritischen Stimmen, Ängsten und Befürchtungen gab es aber auch zahlreiche Menschen, die sich dort engagieren möchten.

- Nach einem Ortstermin zwischen Bezirksrat und Verwaltung hat sich Fa. Penny bereit erklärt, die Kosten für eine Verlegung der bestehenden Fahrradbügel sowie das Aufstellen weiterer zu übernehmen. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der nächsten Monate. Die von
Penny selbst aufgestellten Fahrradständer werden abgebaut.

- Der Umbau der vollsignalisierten Kreuzung Jordanstr. / An der Weide / Heinrich-Heine-Str. ist abgeschlossen. die neue Ampelanlage ist seit gestern in Betrieb.

- Der grüne Pfeil auf der Hildesheimer Str. / Krausenstr. bzw. Bürgermeister-Fink-Str. wird bis zum 20.05.16 demontiert.


TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Lahde-Fiedler informierte u.a. über:

Info über Bedarfs- Lichtsignalanlage Auf der Bult

Es handelt sich hier um ein von der Region initiiertes und finanziertes Bauvorhaben.

Infolge der Neubautätigkeiten am Bischofsholer Damm haben sich die Zugangswege zur Stadtbahn für die Schülerinnen und Schüler der Förderschule auf der Bult verändert. Die Region Hannover möchte daher den heutigen ungesicherten Überweg über die stadtauswärtige Fahrbahn des Bischofsholer Dammes zur Stadtbahnhaltestelle „Kinderkrankenhaus Auf der Bult“ mit einer bedarfsgesteuerten Lichtsignalanlage ausstatten lassen. Die Kosten für dieser Maßnahme (etwa 100.000 €) werden von der Region Hannover getragen. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid liegt uns vor.

Die Planungen zur Einrichtung der Lichtsignalanlage (siehe Anlage) wurden von 66.22 durchgeführt und hausintern sowie mit Region und Infra abgestimmt.
Die Ausschreibung soll im Sommer, die Realisierung im Herbst 2016 erfolgen.

Info über Bauvorhaben Gruppe Soziale Selbsthilfe – Anna-Zammert –Str. 31

Neubau einer Tageseinrichtung mit Büroräumen + sozialen Aufenthaltsräumen
Der Verein verfolgt das Ziel, psychisch erkrankte Menschen in gesellschaftliche Bezüge zu integrieren. Ort der Begegnung, sozial-integrativer Übungs- und Erfahrungsraum

Info über Bauvorhaben Adapt Hotel Röpke Straße

Das Grundstück an der Röpkestraße soll durch ein Adapt Hotel bebaut werden
Bauherr ist die realique GmbH, Hannover, die Planung stammt von dem Büro Stefan Forster (Frankfurt /M). Geplant ist der Neubau einer Beherbergungsstätte mit 200 Einheiten, einer Schank – und Speisewirtschaft im EG und Parkgarage mit 85 Stellplätzen im rückwärtigen Bereich.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Sitzung um 20.55 Uhr.

für das Protokoll:




Pollähne Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung