Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 11.05.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 29.04.2016)
Protokoll (erschienen am 05.10.2016)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.05 - Datum 22.07.2016

PROTOKOLL

41. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 11. Mai 2016,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.03 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Dickneite) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsherr Behrendt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Gesk (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsfrau Langner (SPD)
Bezirksratsfrau Leiner (CDU)
Bezirksratsherr Lux (SPD)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Pluskota) (SPD)
Bezirksratsherr Rodenberg (SPD)
(Bezirksratsfrau Scholvin) (SPD)
Bezirksratsfrau Seitz (CDU)
Bezirksratsherr Spohr (CDU) 18.40 - 20.03 Uhr
(Bezirksratsherr Weidemann) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Dr. Kiaman)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Evers
Frau Kulczyk
HerrBernhardt
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.03.2016 (öffentlicher Teil)

3. Bericht der Verwaltung zum Thema Papenburg-Gelände

4. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Ablagerungen auf dem Papenburg-Gelände in Misburg
Eingeladen sind: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover und der Fachbereich Umweltschutz der Region Hannover

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung

7. Informationen über Bauvorhaben

8. A N H Ö R U N G E N

8.1. Internationaler Treffpunkt Seckbruchstr. in Misburg / Anderten
(Drucks. Nr. 0922/2016 N1 mit 2 Anlagen)

8.2. Internationale Woche 2016 in Bollnäs/Schweden
(Drucks. Nr. 15-0688/2016 N2)

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Fehlende Bordsteinkanten I
(Drucks. Nr. 15-0943/2016)

9.1.2. Fehlende Bordsteinkanten II
(Drucks. Nr. 15-0944/2016)

9.1.3. Rennstrecke Eisteichweg in Anderten
(Drucks. Nr. 15-0945/2016)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Verkehrssicherheit des Radwegs Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-0942/2016)

10. der CDU-Fraktion

10.1. Aufforstung entlang der Stadtbahntrasse an der Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-0948/2016)

10.2. Fahrradstraße Ohlefeldweg
(Drucks. Nr. 15-0949/2016)

10.3. Patenschaftskomitee Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0950/2016)

11. A N T R Ä G E

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. Schneiden des Baumbewuchses an der Rodelbahn
(Drucks. Nr. 15-0951/2016)

11.1.2. Rücknahme der Fahrradstraße Ohefeldweg
(Drucks. Nr. 15-0952/2016)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Gemeinsame Anträge von SPD und Bündnis90/Die Grünen

12.1.1. Zuwendung Nr. 08/2016; Aktion „Sauberes Anderten“, Verein Freunde Andertens
(Drucks. Nr. 15-0946/2016)

12.1.2. Zuwendung Nr. 10/2016; Organisation und Durchführung verschiedener Sportveranstaltungen, SG Misburg, Abt. Leichtathletik
(Drucks. Nr. 15-0947/2016)





I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
TOP 11.1.2 wurde in die Fraktion Bündnis90/Die Grünen gezogen.
Die DS 15-0688/2016 N2 wurde einstimmig als TOP 8.2. auf die Tagesordnung genommen.
TOP 10.1. konnte in der Sitzung nicht beantworten und wird innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen schriftlich nachgereicht.

Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.03.2016 (öffentlicher Teil)
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 3.
Bericht der Verwaltung zum Thema Papenburg-Gelände
Nach der Klärung der organisatorischen Verfahrensweise wurde festgestellt, dass das Gewerbeaufsichtsamt schriftlich Stellung genommen hat, aber nicht persönlich anwesend ist (Stellungnahme als Anhang 1 beigefügt). Dass Herr Evers als Vertreter der Region anwesend ist und dass Herr Bernhardt vom Bereich Planen und Stadtentwicklung beauftragt wurde den Bericht der Verwaltung zu geben.
Die SPD bemängelte, dass der Stadtbaurat nicht persönlich erschienen ist.

Herr Bernhardt bezog sich auf die Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes und ergänzte, dass die Bauaufsicht bisher nicht eingeschritten ist, da ein Bebauungsplan in Arbeit ist.
Herr Evers bestätigte, dass es Ablagerungen gebe, die durch die Gewerbeaufsicht geduldet werden, aber eigentlich nicht durch die derzeitige Rechtslage gedeckt seien. Seine Behörde interessiere im wesentlichen die Entwässerung der Lagerflächen und diese sei momentan nicht auf dem aktuellen Stand der Technik. Man habe daraufhin das Gespräch mit den Firmen Papenburg und Noris gesucht. Daraus resultierend sei auch ein neues Entwässerungskonzept erarbeitet und durch die Region genehmigt worden. Bis Ende 2016 erfolgt die Umsetzung. Bis dahin gebe es verstärkte Kontrollen.

In der Folge kam es zu Verständnis- und Standortfragen.
Auf Nachfrage aus der SPD-Fraktion erläuterte Herr Evers das Vorgehen bis zur Umsetzung des neuen Abwasserkonzepts. Die Frist sei dabei vorgegeben durch die Gewerbeaufsicht. Die Kontrollen erfolgten unangekündigt.
Aus der Anfrage und den Aufgabenstellungen zur Anhörung sei leider nicht zweifelsfrei ableitbar, welche Flächen gemeint seien führte auch Herr Bernhardt aus, ebenso wie es nicht daraus ableitbar war, dass der Stadtbaurat persönlich erscheinen sollte. Hier liege eher ein Missverständnis vor, als Absicht.
Bezirksratsherr Gesk erläuterte nochmals den Willen der SPD-Fraktion zur Anhörung.
Bezirksratsfrau Seitz bat um Unterrichtung des Bezirksrates bezüglich der errichteten Barriere zur Verkehrslenkung für die LKWs in der nächsten Sitzung.


TOP 4.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Ablagerungen auf dem Papenburg-Gelände in Misburg
Eingeladen sind: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover und der Fachbereich Umweltschutz der Region Hannover

Wurde zusammen mit TOP 3 behandelt.



TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Bürger fragte zur Bauplanung im Stadtbezirk, inwieweit der Stadtbezirksrat an Entscheidung zur Bauplanung und zum Stadtklima beteiligt ist. Er machte darauf aufmerksam, dass der Klimawandel auch vor den Stadtteilen nicht halt mache. Es werde immer mehr Energie vom Winter in den Sommer verschoben zur Kühlung. Dem könne man am ehesten entgegen wirken, wenn die Bebauung aufgelockert werde. Stattdessen würden alle Baulücken geschlossen und 800 Kleingärten als Bauland freigegeben.
Herr Bernhardt antwortete, dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Abwägungsprozesse stattfänden. Dabei werden alle Belange der verschiedenen Interessengruppen angeschaut. Der Bezirksrat werde in 3 Stufen an der Entscheidungsfindung beteiligt. Wie sich das Stadtklima in 10-20 Jahren entwickeln wird, wisse er nicht. Dazu seien Region und Land aktiv und erarbeiteten Prognosen.

Ein Anwohner aus dem Ohefeldweg zeigte sich befremdet darüber, dass die Einrichtung der Fahrradstraße wieder rückgängig gemacht werden solle.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt erläutert das Beratungsverfahren der Anträge zu einem solchen Thema.
Bezirksratsherr Amelung erläutert die Beweggründe der CDU-Fraktion zum entstehen dieses Antrages. Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Fahrradstr. sei nicht vorhanden, da eben nicht mehr Fahrräder als Autos dort unterwegs seien.

Ein weiterer Anwohner wollte gerne zum Radweg Buchholzer Straße wissen, warum die Radverkehrsanlagen von Meyers Garten aus seit der Stadtbahneröffnung etwas wirr geführt werden. Hier bitte er um ein ordentliches Konzept und eine klare Linienführung.
Bezirksratsherr Mansmann führte aus, dass man diese Themen bereits angesprochen habe und die Verwaltung habe zugesichert hier ein Konzept vorzulegen.
Bezirksratsfrau Seitz ergänzte, dass man dies bereits vor dem Bau der Stadtbahnlinie angemahnt habe.

Eine Bewohnerin aus dem Wipperweg nahm Bezug auf die erhöhte Straßenbelastung in Anderten durch viele Umleitungen und Bauarbeiten und machte besonders auf die Raserei im Wipperweg aufmerksam. Außerdem fand dort LKW-Verkehr zu den Osterfeiertagen statt. Sie wolle gerne wissen, ob mit der Baufirma auch die anschließend notwendige Sanierung der Straße abgesprochen wurde.
Ihr wurde zugesichert, dass sie schriftlich Antwort bekäme.
Protokollantwort:
Zu 1.
Schwerlastverkehr an Sonn- und Feiertagen (hier: Ostern):
LKW über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW unterliegen grundsätzlich dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Abs. 3 StVO.
Die Straßenverkehrsbehörden in Deutschland können aber Ausnahmen hiervon erteilen. Im vorliegenden Fall – Lkw-Verkehr an den Osterfeiertagen in Anderten – hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Peine auf Antrag der für die Deutsche Bahn tätige Baufirma Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Zu 2.
Grundsätzlich ist der Gemeingebrauch der Straße jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr gestattet. Aus Sicht der Fachverwaltung liegt eine Nutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus durch die Erhöhung des Schwerverkehrs aus Anlass der Einrichtung von Umleitungsverkehr nicht vor. Zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Straße gehört auch deren Benutzung durch Baufahrzeuge. Die Belastung mit Schwerlastverkehr für die Dauer von Bauvorhaben gehören zum „Lebensschicksal“ einer Straße.
Sollte die Grunderneuerung von Straßen notwendig werden, trägt die Landeshauptstadt Hannover die Kosten unter Heranziehung der Straßenausbaubeitragssatzung. Für die Grunderneuerung von Straßen erhebt die Landeshauptstadt Hannover Straßenausbaubeiträge gem. § 6 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG). Der Rat der Stadt hat auf der Grundlage dieser Bestimmung die Straßenausbaubeitragssatzung vom 19.03.1992 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.03.2002 erlassen. Ausbaubeiträge sind für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Anlagen) zu entrichten. An der Grunderneuerung werden nach Straßenausbaubeitragssatzung alle Anlieger der zu erneuernden Fahrbahn beteiligt.

Zu 3.
Die Verwaltung wird im Wipperweg in Fahrtrichtung Eisteichweg ein Geschwindigkeitsdisplay aufhängen. Im Eisteichweg ist bereits seit 2013 ein stationärer Geschwindigkeitsanzeiger aus Gründen der Verkehrssicherheit für Kinder installiert.



TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung
· Internationaler Treffpunkt Seckbruchstraße, Termin zum ersten inhaltlichen Konzept: 24.05.2016, 18.00 Uhr, Kleines Sitzungszimmer, Rathaus Misburg

· 2. Bürgerbeteiligung Stadtteilpark Steinbruchsfeld: 26.05.2016 um 19.00 Uhr in der Grundschule Mühlenweg- Einladung durch Fachbereich Umwelt und Stadtgrün


TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben
Es gab keine Informationen.


TOP 8.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.
Internationaler Treffpunkt Seckbruchstr. in Misburg / Anderten
(Drucks. Nr. 0922/2016 N1 mit 2 Anlagen)
Frau Kulczyk erläuterte die Entstehung und finanzielle Ausstattung des Konzeptes.
Bezirksratsherr Hoare wollte wissen, welche Räume konkret genutzt werden sollen und wie hoch der Sanierungsbedarf auch in Euro ist.
Frau Kulczyk erwiderte, dass die Räume des Kulturbereiches nicht genutzt werden. Die anderen Räume (ca. 200 m²) werden saniert inkl. Heizung und wenn nötig, Fußböden. Dies führt der Fachbereich Gebäudemanagement aus und die Kosten übernimmt der Fachbereich Jugend und Familie.
Bezirksratsherr Becker fragte nach den Kosten der Sanierung.
Diese Frage konnte Frau Kulczyk nicht beantworten. Eine Ausschreibung müsse es nicht geben, da die Kosten gering gehalten werden.

Bezirksratsfrau Seitz machte deutlich, dass man dem Projekt insgesamt positiv gegenüber stehe, man erwarte aber schon längere Zeit ein Konzept für den gesamten Komplex um das Bürgerhaus. Bis jetzt seien die Fragen aus einer vorangegangenen Sitzung nicht von der Verwaltung beantwortet worden. Sie werde die Drucksache in die Fraktion ziehen.
Frau Kulczyk bedauerte dies und ergänzte, dass man nur die Horträume nutzen werde, die einen separaten Eingang hätten, im äußersten Fall noch die Wohnung. Die Gastronomieräume und dessen Außenbereich wolle man nicht nutzen.
Bezirksratsfrau Langner fragte, ob es das gebe, dass so eine Schimmelbildung auf 2 Räume begrenzt sei und man die anderen ohne Probleme nutzen kann?
Protokollantwort: Die Schimmelproblematik entstand durch einen lokalen und begrenzten Feuchtigkeitseintrag. Die anderen Räume sind davon nicht betroffen.

Bezirksratsherr Becker fragte, warum in dem Konzept nur von Flüchtlingsfamilien die Rede sei und nicht von einer Öffnung in die Gesellschaft? Man wolle doch sicher vermeiden, dass die Flüchtlinge wieder nur unter sich sind.
Frau Kulczyk entgegnete, dass man schon Integration natürlich wolle. Allerdings komme dies in dem Konzept nicht so zum tragen, da man bei der Aquise von Geld aus staatlichen Töpfen der Flüchtlingshilfe auch das Konzept entsprechend verfassen müsse. Sie werde dies aber in ihrer Arbeitsgruppe noch einmal nachbesprechen.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Hoare antwortete Frau Kulczyk, dass die genauen Inhalte, Zeiten und Projekte für das interkulturelle Café und den Treffpunkt erst dann mit den Akteuren vor Ort erarbeitet werden, also bedarfsgerecht.
Bezirksratsherr Rodenberg berichtete von dem bereits existierenden interkulturellen Café und regte an, dass dort ja jede/r mal hingehen kann. Er tue dies regelmäßig.
Bezirksratsfrau Seitz fragte nach, was mit dem jetzigen interkulturellen Café werde, ob es integriert wird, oder parallel weiter laufe.
Daruf führte Frau Kulczyk aus, dass man dem ganzen einfach noch mehr Raum geben wolle um alle Interessen (Schach spielen, Kinderbeschäftigung, Unterhaltungen...) bedarfsgerecht Rechnung zu tragen.

Antrag,

die Einrichtung eines Internationalen Treffpunkts Seckbruchstraße 20 in Misburg - Anderten in Trägerschaft der Evangelischen Familienbildungsstätte zu beschließen und dem Träger eine Zuwendung in Höhe von 18.100 € für das Jahr 2016 und für 2017 in Höhe von 15.500 € zu gewähren.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.2.
Internationale Woche 2016 in Bollnäs/Schweden
(Drucks. Nr. 15-0688/2016 N2)

Antrag,

1. die Entsendung einer Delegation aus dem Stadtbezirk Misburg-Anderten zur Internationalen Woche in Bollnäs/Schweden in der Zeit vom 16.06.2016 bis zum 20.06.2016 mit den nachstehend aufgeführten Bezirksrats- oder Vereinsmitgliedern zu beschließen.

Delegationsteilnehmer/innen.

Bezirksbürgermeister KlausDickneite
Bezirksratsfrau Rita Scholvin Benennung durch den Stadtbezirksrat
Bezirksratsfrau Kerstin Seitz Benennung durch den Stadtbezirksrat
Bezirksratsherr Jürgen Lux Benennung durch den Stadtbezirksrat

Patrick Hoare (Vorsitzender der AMK) Benennung durch AMK
Frau Stephanie Selke-Voigt Benennung durch AMK
N.N. (Name wird nachgereicht)
Navid Rafii-Vardiny Benennung durch AMK

2. gegenüber dem Verwaltungsausschuss die Empfehlung auszusprechen, für die
genannten Delegationsteilnehmer/innen für den o. g. Zeitraum eine Dienstreise nach
Bollnäs/Schweden zu genehmigen.

Einstimmig


TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Fehlende Bordsteinkanten I
(Drucks. Nr. 15-0943/2016)

Ende des Jahres 2015 und Anfang dieses Jahres wurden im Stadtteil diverse Regenablauf-Instandsetzungsarbeiten an den Straßenrändern durchgeführt.
Dabei wurden Bordsteinkantensteine entfernt (z.B. im Bereich der Weberstraße). Nach Beendigung der Arbeiten wurden die Bordsteinkantensteine nicht wieder neu eingesetzt sondern nur mit Asphalt geformt.


Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Werden noch Arbeiten in diesen Bereichen ausgeführt und wann ist mit dem Abschluss zu rechnen?
  2. Wann werden die asphaltierten Bordsteinsteine wieder fachgerecht ersetzt?
  3. Ist es üblich solche Arbeiten im größeren Zeitrahmen unvollständig zu belassen und wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?
Zu Frage 1:
Im Fall Weberstraße liegt dem Fachbereich Tiefbau bisher keine Wiederherstellungsmeldung der Stadtentwässerung Hannover vor. Dies kommt in Einzelfällen vor. Die Wiederherstellungsmeldung wurde angefordert. Die Arbeiten werden nach Vorliegen der Meldung zeitnah ausgeführt.

Zu Frage 2:
Die Betonbordsteine werden wieder fachgerecht eingebaut.

Zu Frage 3:
Die Ausführung als Provisorium durch die Tiefbaufirma der Stadtentwässerung ist üblich.
Die endgültige Wiederherstellung erfolgt immer durch die Vertragsfirma des Fachbereiches Tiefbau.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Becker, wann denn die Bordsteine nun ersetzt werden antwortete Herr Selig, dass er davon ausgehe, dass dies zeitnah geschehe.

TOP 9.1.2.
Fehlende Bordsteinkanten II
(Drucks. Nr. 15-0944/2016)

Ende des Jahres 2015 und Anfang dieses Jahres wurden im Stadtteil diverse Regenablauf-Instandsetzungsarbeiten an den Straßenrändern durchgeführt.
Dabei wurden Bordsteinkantensteine entfernt (z.B. im Bereich der Weberstraße). Nach Beendigung der Arbeiten wurden die Bordsteinkantensteine nicht wieder neu eingesetzt sondern nur mit Asphalt geformt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Wieviel Zeit muss vergehen, damit nach den Baumaßnahmen, sei es auf Fuß- und Radwegen bzw. den Straßen die provisorisch mit Asphalt verschlossenen Bodenöffnungen wieder fachgerecht hergerichtet werden?


Zu 1.)
In den Wintermonaten ist eine Wiederherstellung wegen der Witterung oft nicht möglich. Die fachgerechte Wiederherstellung durch die Vertragsfirma des FB Tiefbau erfolgt in der Regel zeitnah.



TOP 9.1.3.
Rennstrecke Eisteichweg in Anderten
(Drucks. Nr. 15-0945/2016)

Im Rahmen der Information durch den DB-Mitarbeiter zur Baustellensituation während der letzten Bezirksratssitzung wurde von unserer Seite bereits von zu schnell fahrenden Großzugmaschinen in der Gollstraße berichtet.
Dieses geschieht nunmehr auch vermehrt im Eisteichweg und hier ganz besonders im Bereich zwischen der Sporthalle bzw. dem Hallenbad und den Schulen. Täglich fahren diese Gespanne mit sehr hoher Geschwindigkeit durch den Eisteichweg zu der DB-Baustelle und zurück.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung von dieser Nichtbeachtung der zulässigen Geschwindigkeit, gerade im Bereich vom Hallenbad und den Schulen?
  2. Was beabsichtigt die Verwaltung zu unternehmen um diese Vergehen zu unterbinden?
  3. Wann werden diese Maßnahmen durchgeführt?
Der Verwaltung hat bereits seit 2013 ein Geschwindigkeitsdisplay im Nahbereich der Schulen installiert, um die am Verkehr Teilnehmenden auf ihre gefahrenen Geschwindigkeiten hinzuweisen. Dieses Display wird bis zum Abschluss der Bauarbeiten (DB-Brückensanierung) in Betrieb bleiben. Die Verwaltung prüft, inwieweit eine Auswertung des Displays technisch möglich ist.
Erkenntnisse oder Beschwerden über überhöhte Geschwindigkeiten – insbesondere von den dort ansässigen Schulen - liegen der Verwaltung nicht schriftlich vor.

Frau Herzog-Karschunke ergänzte auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Lux, dass die Verwaltung selbst dort nicht blitzen kann, da es kein Unfallschwerpunkt ist. Während der gesamten Zeit gab es nicht eine einzige Unfallmeldung in diesem Bereich.
Bezirksratsfrau Langner regte an, dass die Messanlage in die andere Richtung gedreht wird, denn die LKWs fahren fast ausschließlich in Richtung der Baustelle und nehmen den Rückweg über Kirchrode.
Bezirksratsfrau Seitz hätte sich zum heutigen Tag bereits eine erste Auswertung gewünscht, befürwortete aber auch eine Standort-/Messrichtungsänderung.
Bezirksratsherrn Gesk stört allgemein die unkonkrete Beantwortung der Anfragen.

TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Verkehrssicherheit des Radwegs Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-0942/2016)

Auch nach der Übernahme der Buchholzer Straße in die Baulast der Stadt hat sich an der Sicherheit für den Radverkehr nichts verändert. Kürzlich ereignete sich dort ein Überholunfall zwischen zwei Radfahrern. Solche Unfälle werden durch zu geringe Fahrbahnbreiten begünstigt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wann wurde die Verkehrssicherheit des Radwegs entlang der Buchholzer Straße zwischen Werfelstraße und Schierholzstraße zuletzt geprüft und mit welchem Ergebnis?

2. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung mit welchem Zeitrahmen, um die Mindestanforderungen hinsichtlich der Breite für einen kombinierten Geh- und Radweg auf der gesamten Strecke herzustellen?

3. Die Einmündungen in die Buchholzer Straße zwischen Werfelstraße und Schierholzstraße sind aufgrund des Zweirichtungsverkehrs auf dem Radweg und der eingeschränkten Sichtverhältnisse für den Radverkehr extrem gefährlich. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um diese Gefahrenstellen zu entschärfen?



Zu 1)
Laut Aussage der Polizei ist das Verkehrsunfallaufkommen mit Rad Fahrenden in dem benannten Streckenabschnitt der Buchholzer Straße unauffällig. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden insgesamt 6 Verkehrsunfälle erfasst, wobei keine Unfallhäufung an einzelnen Einmündungen vorlag. In 2015 wurde kein Unfall mit Beteiligung eines Rad Fahrenden erfasst.

Zu 2)
Die Verwaltung hat die Planungen zur Verbesserung der Qualität der Radverkehrsanlagen sowie die Realisierungszeiträume aufgenommen. Sobald die nötigen Voruntersuchungen abgeschlossen sind und die Optimierungspotentiale abgeschätzt werden können, wird die Verwaltung erneut informieren.

Zu 3)
Die Einmündungen stellen wie unter 1) beschrieben keine Gefahrenstellen dar. Aufgrund der eingeschränkten Sichtbeziehungen und dem Zweirichtungsradweg wurde zur Optimierung der Verkehrssicherheit bereits vor vielen Jahren an allen Einmündungen in dem benannten Streckenabschnitt das Verkehrszeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) und Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts und links) installiert. Diese Maßnahme hat sich unter Berücksichtigung des Verkehrsunfallaufkommens bewährt.

Bezirksratsherr Mansmann bat um richtige Beantwortung der Frage 1). Es gehe ihm um die Verkehrssicherheit des Radweges für die Radfahrer, also dessen Beschaffenheit und Pflege.
Protokollantwort: Die Verkehrssicherheit wurde zuletzt im Frühjahr 2016 geprüft. Das Ergebnis zeigt, dass der vorhandene kombinierte Geh- und Radweg verkehrssicher ist.
Der gemeinsame Geh- und Radweg hat eine Breite von 1,80 m. Der Zustand lautet ausreichend.

TOP 10.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.
Aufforstung entlang der Stadtbahntrasse an der Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-0948/2016)

Wegen des Baus der Stadtbahnverlängerung nach Misburg-Mitte wurde zwischen jetziger Trasse und Misburger Wald ein breiter Streifen Bäume gefällt. Der für die Trasse nicht benötigte Teil ist inzwischen eingezäunt und sollte aufgeforstet werden.

Daher fragen wir die Verwaltung:
  1. Wann erfolgt die vorgesehene Aufforstung?

zu 1.
Die Zuständigkeit der beschriebenen Fläche liegt bei den Niedersächsischen Landesforsten. Nach telefonischer Auskunft der zuständigen Revierleitung ist die Bepflanzung bereits im Frühjahr 2015 erfolgt. Zur Vermeidung von möglichen nachfolgenden Problemen der Verkehrssicherung sind Sträucher gepflanzt worden und keine Bäume.

TOP 10.2.
Fahrradstraße Ohlefeldweg
(Drucks. Nr. 15-0949/2016)

Seitens der Verwaltung wurden die Ergebnisse der letzten Verkehrszählung übermittelt. Im Nachgang hierzu haben sich noch einige Nachfragen ergeben.


Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Die Gebäude in der Straße "Rehbuschfeld" machen einen erst seit kurzem bewohnten Eindruck. Wie viele bewohnte Gebäude befanden sich zum Zeitpunkt der Erhebung im Jahre 2014 in der Straße "Rehbuschfeld"? Wie viele bewohnte Gebäude wurden zu diesem Zeitpunkt durch die Straße für den Kfz-Verkehr erschlossen?
2. Mit welchem Konzept möchte die Verwaltung den Anteil des Fahrradverkehrs in den nächsten Jahren im Ohefeldweg um 700% steigern, so dass die Einrichtung einer Fahrradstraße gerechtfertigt erscheint?

3. Während im Erhebungszeitraum 189 Radfahrer in den Ohefeldweg einfahren und 190 diesen wieder verlassen, fahren nur 29 Radfahrer über das Rehbuschfeld in den südlichen Teil der Fahrradstraße ein bzw. verlassen 30 Radfahrer diese in Richtung Anderten. Welches Ziel haben die 85% der Radfahrer, die den Ohefeldweg nicht in Richtung Bemerode nutzen?


Zu 1 bis 3)

Bevor die Fahrradstraße eingerichtet wurde, liefen Abstimmungen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde, um die Voraussetzungen für die Einrichtung der Fahrradstraße festzulegen.
Fahrradstraßen können zur Bündelung des dominierenden oder des künftig vorherrschen-den, alsbald zu erwartenden Radverkehrs eingerichtet werden. Ferner wird der Verlauf als wichtige Hauptverbindung des Radverkehrs vorausgesetzt.

Die Verkehrszählungen für die Nord-Süd-Achse Kronsberg sind erfolgt und ausgewertet. Die Zahlen belegen, dass im Rehbuschfeld das Fahrrad die vorherrschende Verkehrsart ist. In den Straßen Funkenkamp, Försterkamp und Ellernbuschfeld steht alsbald zu erwarten, dass das Fahrrad die vorherrschende Verkehrsart sein wird. Für den Ohefeldweg steht dies ebenfalls zu erwarten, wenn die künftige Fahrradachse zwischen Anderten und Bemerode gut frequentiert werden wird. Eine Erhöhung um 700 % wie in der Anfrage formuliert ist dazu nicht erforderlich. Die Anzahl der bewohnten Gebäude ist in diesen Zusammenhang nicht relevant, da diese sich gleichermaßen auf KFZ- und Radverkehr auswirkt. Radfahrer können die Fahrradstraße in Seitenstraßen verlassen, wenn sie dort ein Anliegen haben. Eine Befragung der gezählten Radfahrer ist nicht erforderlich und oder auch nicht erfolgt. Desweitern stärkt die Verwaltung insbesondere die Nord-Süd-Achse als Hauptroute für die zukünftige Anbindung an den geplanten Radschnellweg Hannover - Lehrte.

Zur Kenntlichmachung der Fahrradstraße werden Fahrradstraßenschilder aufgestellt und mehrfach Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beabsichtigt die Verwaltung die Politik und die Anlieger mit Flyern über die neue Nord-Süd-Achse Kronsberg als Fahrradstraße zu sensibilisieren und auf die Besonderheiten einer Fahrradstraße hinzuweisen.

Bezirksratsherr Amelung zeigte sich unzufrieden mit der Qualität der Antwort und den publizierten Zahlen. Er bezweifelte, dass es je einen großen Radverkehr zwischen Anderten und Bemerode geben werde, da dieser doch eher zwischen den Ortsteilen und der Innenstadt sein werde. Auf Bemeroder Seite sei auch eher eine Sanierung der Radwege notwendig auf Grund des Zustandes. Zu Frage 1 bat er um eine Antwort, denn diese fehle in den Ausführungen der Verwaltung.
Bezirksratsherr Becker ergänzte, dass er die Anfrage als nicht beantwortet ansieht, hier bitte er um Beantwortung. Weiterhin bat er um Auskunft darüber, mit welcher Dienststelle der Polizei die Absprachen für die Fahrradstraße erfolgten.
Bezirksratsfrau Langner zeigte Unverständnis darüber, dass die Kampagne mit den Erläuterungen zur Einrichtung des Fahrradweges nicht vor der Einrichtung gemacht wurde.
Protokollantwort:
Zur Zahl der bewohnten Gebäude können wir leider keine Angaben machen. Hauseigentümer müssen nicht den Nachweis bringen, ob die Gebäude bewohnt sind. Was wir sagen können ist, dass im Zuge der Fahrradstraßenachse rund 5.000 Haushalte angeschlossen werden.
Die PI-Süd wurde zur Stellungnahme aufgefordert und die Polizeistation Bemerode hat stellvertretend die Beantwortung übernommen.

TOP 10.3.
Patenschaftskomitee Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0950/2016)

Seit Eingemeindung der Stadt Misburg oblag die Protokollführung als auch die Verwaltung der finanziellen Mittel für die partnerschaftlichen Beziehungen der Stadtverwaltung Hannover. Dies hat sich offenbar geändert.

Daher fragen wir die Verwaltung:
  1. Was ist der Grund, dass das Protokoll zukünftig durch ein Mitglied des Patenschaftskomitees zu schreiben ist?
  2. Wie sieht die Stadtverwaltung ihre zukünftige Mitarbeit und Zuständigkeit bzgl. des Patenschaftskomitees?


zu 1.) Das schreiben des Protokolls obliegt dem Schriftführer und seinem Stellvertreter. Diese werden durch das Patenschaftskomitee gewählt. Zur Zeit sind die Positionen des Schriftführers und seines Stellvertreters vakant und müssen nachbesetzt werden. Aus uns vorliegenden Dokumenten ergibt sich keine Verpflichtung, dass dies durch den Verwaltungsvertreter wahrgenommen werden muss.

zu 2.) Laut Geschäftsordnung des Patenschaftskomitees entsendet die Verwaltung einen Mitarbeiter als Mitglied in das Patenschaftskomitee. Dieser unterstützt das Komitee in organisatorischen und finanziellen Belangen. Dies wird auch weiterhin gewährleistet.

Bezirksratsfrau Seitz wollte ergänzend wissen, warum das, was die ganzen Jahre gewesen ist, nämlich dass es immer der Verwaltungsmitarbeiter war nun nicht mehr geht.
Herr Selig antwortete, dass es nirgends eine fixierte Regel gebe darüber. Nur in der GO des Patenschaftskomitees steht die genannte Regelung und so war es gelebte Praxis über viele Jahre, dass der Verwaltungsmitarbeiter dieses Wahlamt mit übernahm. Im Moment sei dies eben nicht so.
Bezirksratsherr Lux sagte, dass in den Gebietsänderungsverträgen beiden Stadtteilen zugesichert wurde, dass sie ihre Patenschaften fortführen können. Für ihn gehöre dabei auch die verwaltungsseitige Unterstützung inklusive der Protokollführung dazu.

Bezirksratsfrau Seitz fragte, warum dann die Verwaltung die Finanzen des Patenschaftskomitees verwalte und dies nicht auch das Patenschaftskomitee selbst mache?
Herr Selig führte aus, dass in den Gebietsänderungsverträgen zur Eingemeindung von Misburg und Anderten festgehalten ist, dass der Stadtbezirk die Patenschaftsarbeit fortsetzen kann, dass aber alle finanziellen Dinge (Zuwendungen, Repräsentationsmittel, Integrationsbeiratsmittel und eben die Patenschaftsmittel weiterhin durch die Stadt bearbeitet werden.
Bezirksratsfrau Seitz wollte weiterhin wissen, wie es mit der Gültigkeit der Verträge nach so langer Zeit wäre. Sie habe gehört, dass nach 25 Jahren solche Verträge ungültig würden. Sie wundere auch, dass bestimmte Klauseln in diesen Verträgen jetzt schon nicht mehr gültig seien.
Hierzu erwiderte Herr Selig, dass er sich das nicht vorstellen könne, da ja dann Misburg und Anderten jetzt wieder selbständig wären.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt bat um Versendung der Gebietsänderungsverträge an alle Bezirksratsmitglieder.

TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
Schneiden des Baumbewuchses an der Rodelbahn
(Drucks. Nr. 15-0951/2016)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den zuständigen Fachbereich anzuweisen, mit Beendigung der Brut und Setzzeit, die Sträucher und Büsche, Bäume und im Besonderen die Baumkronen im Bereich des Rodelbergs zu schneiden.

Einstimmig


TOP 11.1.2.
Rücknahme der Fahrradstraße Ohefeldweg
(Drucks. Nr. 15-0952/2016)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert die Einrichtung einer Fahrradstraße im Ohefeldweg umgehend wieder rückgängig zu machen.


Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.
Gemeinsame Anträge von SPD und Bündnis90/Die Grünen

TOP 12.1.1.
Zuwendung Nr. 08/2016; Aktion „Sauberes Anderten“, Verein Freunde Andertens
(Drucks. Nr. 15-0946/2016)

Antrag

Für die Aktion „Sauberes Anderten“, wird dem Verein Freunde Andertens

ein Zuschuss von bis zu 300,00 €
(Zuwendung Nr. 08/2016)

einmalig im Ergebnis-Haushalt zur Verfügung gestellt.


Einstimmig


TOP 12.1.2.
Zuwendung Nr. 10/2016; Organisation und Durchführung verschiedener Sportveranstaltungen, SG Misburg, Abt. Leichtathletik
(Drucks. Nr. 15-0947/2016)

Antrag

Für die Organisation und Durchführung verschiedener Sportveranstaltungen, wird der SG Misburg, Abt. Leichtathletik

ein Zuschuss von bis zu 500,00 €
(Zuwendung Nr. 10/2016)

einmalig im Ergebnis-Haushalt zur Verfügung gestellt.

Einstimmig



Für das Protokoll:






UTA ENGELHARDT GERT SELIG
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Protokollführer