Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 02.05.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 22.04.2016)
Protokoll (erschienen am 09.08.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 04.05.2016

PROTOKOLL

47. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 2. Mai 2016, Rathaus, Hodlersaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 18.00 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU) 16.00 - 17.20 Uhr
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) 16.00 - 17.50 Uhr
(Ratsfrau Gahbler) (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Müller-de Buhr (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
Frau Heitmüller-Schulze
(Herr Holm)
Herr Kruse
Frau Lipp
(Frau Sandkühler)
Frau Thome-Bode
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Clausnitzer (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau van Schwartzenberg (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Wollkopf (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Schwägerl (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Böger (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 44. Sitzung am 08.02.2016 - öffentlicher Teil -

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 45. Sitzung am 07.03.2016 - öffentlicher Teil -

2.3. Genehmigung des Protokolls über die 46. Sitzung am 04.04.2016 - öffentlicher Teil -

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 0881/2016 mit 1 Anlage)

3.2. Sanierungsgebiet Limmer Wasserstadt
Temporäre Anlage einer öffentlich zugänglichen Grünverbindung am Leineabstiegskanal Nord
(Drucks. Nr. 0736/2016)

3.3. Stadtteil Oberricklingen
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 0862/2016 mit 1 Anlage)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der FDP-Fraktion zur Ergänzung der Friedhofssatzung
(Drucks. Nr. 0785/2016)

4.2. Antrag der FDP-Fraktion zur Ausweitung der Solesprühung im Winterdienst auf Fußwege
(Drucks. Nr. 0815/2016)

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819
- Vahrenwalder Anger -
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0764/2016 mit 3 Anlagen)

7.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819 - Vahrenwalder Anger -
(Drucks. Nr. 0758/2016 mit 1 Anlage)

7.2.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0758/2016, städtebaulicher Vertrag Vahrenwalder Anger
(Drucks. Nr. 0967/2016)

7.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0458/2016 mit 4 Anlagen)

7.3.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
(Drucks. Nr. 0458/2016 E1 mit 1 Anlage)

7.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1264, 1. Änderung - Günther-Wagner-Allee
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0757/2016 mit 4 Anlagen)

7.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1633, Hauptstraße, Aufhebung
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0790/2016 mit 2 Anlagen)

7.6. 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 0793/2016 mit 1 Anlage)

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des Protokolls über die 44. Sitzung am 08.02.2016 - Nichtöffentlicher Teil -

11. Genehmigung des Protokolls über die 45. Sitzung am 07.03.2016 - Nichtöffentlicher Teil -

12. Genehmigung des Protokolls über die 46. Sitzung am 04.04.2016 - Nichtöffentlicher Teil -

13. Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH –
Bestellung des Geschäftsführers ab dem 01.08.2016
(Drucks. Nr. 0934/2016)

14. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

15. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil -

Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 16.00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· TOP 3.1. (DS Nr. 0881/2016) wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.

· TOP 3.2. (DS Nr. 0736/2016) wurde abgesetzt.

· Für TOP 3.3. (DS Nr. 0862/2016) wurde formale Behandlung beantragt.

· TOP 7.6. (DS Nr. 0793/2015) wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen.



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Frau Leibold stellte einige Fragen zum Kleingartenkonzept (DS Nr. 0881/2016).
Sie wies darauf hin, dass das Konzept besonders die ökologische Bedeutung der Kleingärten für die ganze Stadt herausstelle und zusätzlich darauf hinweise, dass die Versiegelung von Böden einen unwiederbringlichen Verlust darstelle.
Noch vor wenigen Jahren sei es in Niedersachsen tatsächlich der Fall gewesen, dass täglich um die 11 Fußballfelder an unversiegelten Flächen verloren gegangen seien. Auch wenn in Hannover vielleicht nicht großflächig Boden versiegelt würde, mache Kleinvieh bekanntlich auch Mist.
Wenn die Aussage stimme, das auch ein einzelner Mensch vorbildhaft sein und etwas bewirken könne, gelte dies ebenso für einzelne Kommunen, welche eine Beispielfunktion in Verhalten und Maßstäben erfüllen könnten.

Sie sei der Meinung, dass für BauherrInnen auch das Bauen im städtischen Bestand möglich sein müsse, wie bspw. beim Ihmezentrum, welches lange in der Diskussion gestanden habe.Der Wohnungsbau in der Stadt werde von dieser nun jedoch überwiegend durch den Verkauf von Böden auf Kosten der Kleingärtner und Stadtbewohner finanziert. Dies bedeute einen doppelten Bodenverlust, einmal an unversiegelten Böden und auch an öffentlichem Eigentum.

Sie fragte, was mit der Formulierung der "wachsenden Stadt" gemeint sei. Sie sehe hier bislang nur eine Definition im ökonomischen Maßstab.


Zum Schutz der Gärten besage das Konzept, dass diese grundsätzlich zwar geschützt und die Böden möglichst nicht versiegelt werden sollen, es jedoch begründete Einzelfälle gäbe. Die beschriebenen, geplanten Eingriffe in Kleefeld und Kirchrode würde sie ihrer Auffassung nach nicht als Einzelfälle, sondern als ziemlich massives Eingreifen bezeichnen.

Sie fragte, was außerdem passiere, wenn das Kleingartenkonzept nach 2025 abgelaufen sei und neue, begründete Einzelfälle entstünden. Es müsse eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen werden, ob Böden geschützt werden sollten oder man mit geschlossenen Augen weiter versiegeln könne, bis nichts mehr übrig sei.
Ein weiteres Schlagwort im Konzept sei Innen- vor Außenentwicklung. Die Region Hannover habe im Regionalen Raumordnungsprogramm einige Maßstäbe gesetzt, wogegen einige der RatspolitikerInnen jedoch große Einwände erhoben hätten und diese Maßstäbe nicht gelten lassen wollten. Zudem seien auch die Regionskommunen am Bauen interessiert. Wenn man sich also umschaue, sei ein Bauinteresse anscheinend allgemein der Fall.

Zum im Konzept genannten Ausblick unter Punkt 7.5 trug sie bei, dass dort im 2. Absatz der Satz "Die angestrebte Umstrukturierung im Bestand erfordert in jedem Fall einen kontinuierlichen Umsetzungsprozess, der berücksichtigt, dass nicht ad hoc Flächen vollumfänglich für die Herstellung von Ersatzgärten bereit stehen, sondern im moderierten Verfahren mit den KleingärtnerInnen sukzessive Ersatz geschaffen wird." zu finden sei.
Hiermit werde ihrer Meinung nach vieles nach hinten geschoben, womit man sich eine Hintertür aufhalte.


Sie legte weiterhin zehn Einzelfragen zum Kleingartenkonzept zur Beantwortung vor:


































Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab zu Frage 1. an, hier läge der Unterschied darin, dass einerseits mit 33 Millionen Euro die Bruttoeinnahmen ausgewiesen, andererseits bei dem Wert von 21 Millionen Euro die Buchwerte in Höhe von 12 Millionen Euro dagegen gerechnet worden seien. Dies sei erforderlich, wenn der Ergebnisbeitrag der Veräußerung bewertet werden solle. Das eine stelle damit den Geldfluss, das andere die Ergebnisauswirkung (21 Millionen Euro) dar.
Für mögliche Altlastensanierungen sei noch nicht klar, ob Geldmittel erforderlich würden, jedoch gäbe es für diese Fälle eine Rückstellung in Höhe von 10 Millionen Euro.
Ob es auf den Flächen Altlasten gäbe, sei bisher nicht bekannt, dies könne erst dann durch Untersuchungen ermittelt werden, wenn Arbeiten auf den jeweiligen Flächen durchgeführt würden. Die Stadt sei verpflichtet, die Flächen beim Auffinden von Altlasten zu sanieren.

Zu Frage 2. antwortete sie, Flächen zur Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen, sei im Jahr 2013 mit dem Wohnkonzept 2025 vom Rat beschlossen worden. Sofern sich die Flächen im Eigentum der Stadt befänden, würden sie für die im Konzept überschlägig kalkulierten 33 Millionen Euro an Einnahmen für den Wohnungsbau veräußert werden. Diese Finanzmittel seien für die entsprechenden Entschädigungen an die KleingärtnerInnen und die Bereitstellung von Ersatzgärten vorgesehen. Zur Zinspolitik sehe sie hier keinen Zusammenhang.

Das Kleingartenkonzept bilde einen Kompromiss daraus, den wachsenden EinwohnerInnenzahlen mit der Bereitstellung des erforderlichen Wohnraums zu begegnen und andererseits den Menschen zusätzlich den erforderlichen Erholungsraum zur Verfügung zu stellen. Mit dem Konzept sei ein guter Kompromiss gefunden worden, um beiden Anforderungen gerecht zu werden.
Die einzelnen Schritte seien bisher noch nicht im Kleingartenkonzept dargestellt worden, sondern würden später, nach erfolgtem Ratsbeschluss, gemeinsam mit dem Bezirksverband der Kleingärten sowie den KleingärtnerInnen besprochen und mit dem Teil B des Konzepts dargestellt werden.
Da in den unterschiedlichen Gebieten auch ebenso unterschiedliche Bedingungen vorherrschten, sei es geboten, die Umsetzung gemeinsam auszuhandeln.

Zu Frage 3. wies sie darauf hin, dass das Ihmezentrum nicht der Stadt Hannover gehöre, weshalb kein unmittelbarer Einfluss auf den Investor für eine Sanierung bestünde.

Protokollantwort:
Oberhalb des derzeit nicht genutzten Basements weist das Ihmezentrum ca. 860 Wohnungen und 450 Studierendenapartments auf. Der Einbau weiterer Wohnungen ins Basement wäre private Angelegenheit der Eigentümergemeinschaft. Die Landeshauptstadt hat auf eine solche Entscheidung keinen Einfluss.

Zu Frage 4. gab sie an, dass die Vermarktung privater Flächen jeweils deren Eigentümer vornehme. Die Verwaltung schaffe das entsprechende Baurecht für eine Wohnbebauung, was nach dem Bundeskleingartengesetz die Voraussetzung dafür sei, dass die Kleingärten gekündigt werden könnten.

Zu Frage 5. verwies sie auf den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, der hierzu evtl. Auskunft geben könne.

Protokollantwort:
Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen Waldfrieden seit Jahrzehnten als Sondergebiet für Wissenschaft und Forschung dar. Welche „Kleingartenstreifen“ in der Anfrage gemeint sind, konnte nicht ermittelt werden.


Zu Frage 6. sagte sie, dass der Bezirksverband der Kleingärten die Flächen an der Hahnenburg angeboten habe. Der Verband sei der Meinung, dass hier für die Kleingartennutzung problematische Flächen bestünden. Eine tatsächliche Bebauung sei noch offen; die Stadtplanung müsse zunächst überprüfen, ob diese Flächen als Wohnungsbaugebiet in Frage kämen.

Zu Frage 7. erläuterte sie, dass es zu Büntekamp III Ersatzflächen in Büntekamp II geben werde, während Büntekamp I gar nicht Bestandteil des Kleingartenkonzeptes sei.
Für die Feuerwache würden 2 - 3 Gärten wegfallen, wobei der Wegfall noch nicht abschließend geklärt sei, evtl. würde nur ein Teil dieser Gärten abgeschnitten.

Zu Frage 8., den Umpflügungen am Grundstück Zuschlagstraße bzw. Bischofshole, habe die Stadt bisher keine Kenntnis, dies müsse zunächst geprüft werden.

Zu Frage 9. sagte sie, zum Kleingartenerwartungsland seien tatsächlich auch Flächen ausgewiesen, die möglicherweise erst nach 2025 für die Aufnahme von Kleingärten in Frage kämen. Das Kleingartenkonzept sei zunächst auf zehn Jahre angelegt, sie sei sich jedoch sicher, dass im Anschluss festgestellt werden würde, dass ein Anschlusskonzept benötigt werde. In diesem Fall könnten die Erwartungsflächen genutzt werden, sofern dies dann erforderlich sei.
Zudem fände eine kontinuierliche Entwicklung in den Kleingärten statt: Noch vor zehn Jahren habe es einen hohen Leerstand der Lauben bzw. Gärten gegeben, während inzwischen eine hohe Nachfrage mit Wartelisten bestünde. Wie der Bedarf in weiteren zehn Jahren aussehe, sei noch nicht voraussehbar.

Zu Frage 10. verwies sie auf den Punkt 9., da die Argumentation dort auch auf die Arrondierungen zuträfe.
Behandelt

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 44. Sitzung am 08.02.2016
- öffentlicher Teil -
Herr Dirscherl wies auf einen Schreibfehler auf Seite 16 des Protokolls hin, wo "LHH" statt "MHH" geschrieben wurde und bat darum, dies zu vermerken.

Mit Änderungen genehmigt

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 45. Sitzung am 07.03.2016
- öffentlicher Teil -

Genehmigt





2.3. Genehmigung des Protokolls über die 46. Sitzung am 04.04.2016
- öffentlicher Teil -
Herr Dirscherl kam auf die Protokollantwort auf Seite 20 zu sprechen, wo davon die Rede sei, dass der Verwaltung das Gutachten von J. Kues zur Verfügung stehe. Jedoch sei zu Zeiten seiner Amtstätigkeit in der Verwaltung das Gutachten jahrelang unauffindbar gewesen, so dass im Protokoll dahingehend vermerkt werden müsse, dass das Gutachten aufgefunden worden sei und zukünftig genutzt würde.

Mit Änderungen genehmigt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 0881/2016 mit 1 Anlage)
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte das Kleingartenkonzept anhand eines Vortrags vor (siehe Anhang).

Ratsherr Mineur gab an, die SPD-Fraktion betrachte das Konzept als große Chance für die Entwicklung der Kleingärten einerseits und andererseits auch für das Problem der stark wachsenden Stadt und der zusätzlichen Wohnraumbeschaffung. Rückblickend auf die letzten 3-4 Jahre hätten der Bezirksverband der Kleingärtner und die Verwaltung meist eher nebeneinander her und eher über Statements und Zeitungen miteinander kommuniziert. Inzwischen finde jedoch ein sehr intensiver und konstruktiver Austausch statt. Ein weiterer Erfolg sei das sehr detailliert erfasste Kleingartenkataster. Für 30 Millionen Euro könne eine Menge umgesetzt werden und er hoffe, dass dies auch allen KleingärtnerInnen zugutekommen werde. Vor ca. zwei Jahren sei die Thematik der Stromversorgung in den Kleingärten aufgekommen, was eine große Problematik dargestellt habe, da es auch mit Freilandverkabelung zu tun gehabt habe. Auch dies sei mit dem neuen Konzept sozialverträglich gelöst worden. Kleingärtner, die wechseln müssten, bekämen so eine mehr als angemessene Entschädigung für die alte Laube. Dieser Punkt sei ihm besonders wichtig, insbesondere im Hinblick auf die benötigten ca. 1000 neuen Wohnungen, die im Stadtgebiet geschaffen werden müssten. Bei bestehenden Wohngebäuden sei eine zusätzliche Schaffung von Wohnraum meist zu schwierig, man komme also um einen Neubau kaum herum. Würde dies nicht umgesetzt, könne es zu Mietpreiserhöhungen führen, weshalb er in dem vorliegenden Konzept gute Lösungsansätze sehe.

Ratsherr Drenske berichtete, vor einigen Jahren habe es innerhalb der Grünen Fraktion noch die Situation gegeben, dass zwar einerseits die Grünflächen erhalten werden sollten, andererseits aber auch preiswerter Wohnraum sowie dezentrales Gewerbe gefordert wurden. Klar sei gewesen, dass keine der Forderungen in einer wachsenden Stadt 1:1 haltbar und umsetzbar sei. Daher wurde beschlossen, die verschiedenen Fragestellungen gemeinschaftlich zu behandeln und pragmatische Lösungen zu entwickeln. Als 2012 der erste Entwurf für das Wohnkonzept vorlag, sei dort noch der Wegfall von ca. 1.000 Kleingärten für Wohnraum vorgesehen gewesen. Die dort vorgelegten Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung seien sogar eher unter der dann erfolgten, tatsächlichen Entwicklung gewesen.
Es seien seitdem etwa 4.000 neue Menschen - ohne Hinzuzählung der Flüchtlinge - nach Hannover gezogen. Dies zeige, dass in Hannover einiges dafür getan werden müsse, dass die Preise für Wohnraum nicht durch die Decke gingen.

Er habe sich daher an zwei Initiativen beteiligt. Eine drehe sich um das Thema effizientes Bauen, dass die Schaffung von Wohnraum in Einfamilienhäusern vorsehe. Auch die Schaffung von mehr preiswertem und vom Flächenverbrauch her ökologischem Wohnraum im Geschossbau sei diskutiert worden.
Die zweite Initiative habe sich mit der Umstrukturierung der Kleingärten befasst. Klar sei, dass in einer sich so stark verändernden Stadt wie Hannover nicht jeder Kleingarten so bestehen bleiben könne, weshalb bspw. die Teilung größerer Gärten sinnvoll sei. Das Ergebnis könne sich sehen lassen:
So sei im neuen Konzept nur noch etwa die Hälfte der Kleingärten überplant und die Gesamtzahl der Gärten solle sogar erhalten und qualitativ verbessert werden.
Hervorzuheben sei insbesondere, dass das Konzept in Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband der Kleingärtner verfasst worden sei, was noch vor einigen Jahren niemand vermutet hätte.

Ratsherr Hofmann war ebenfalls der Meinung, dass das vorliegende Konzept eine gute Lösung biete. Klar sei, dass für viele KleingärterInnen eine hohe, emotionale Bindung an ihren Garten bestehe, daher freue er sich, dass das Konzept in der Stadtbezirksratssitzung am 12.05.2016 noch vor der EinwohnerInnen-Fragestunde vorgestellt werden solle.
Er wies auf den Steckbrief Nr. 8 auf Seite 71 des Anhangs zur Drucksache hin, wo erkenntlich sei, dass auch eine Teilfläche des Sportplatzes vom TuS Kleefeld im Rahmen des Konzeptes genutzt werden solle. Er fragte, wie mit der geringer werdenden Sportfläche umgegangen werden solle und wo der TuS Ersatz bekomme.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, es stehe noch nicht fest, wie sich das ganze Areal in Kleefeld gestalten werde. Nach dem Beschluss des Kleingartenkonzepts würde mit der Stadtplanung über den weiteren Planungsprozess geredet. Gerade für die Flächen in Kleefeld sei mit dem Bezirksverband der Kleingärtner vereinbart worden, dass danach geschaut werden müsse, wie die Schaffung von Ersatzflächen umsetzbar sei, insbesondere auch im Hinblick auf die überplanten Sportflächen. Eine konkrete Planung werde sich also erst im Verlauf entwickeln.
Einer der Gründe für die Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband der Kleingärtner sei u. a. gewesen, dass der Verband ebenfalls Interesse daran habe, dass in die Gärten investiert werde, damit diese zukunftsfähig blieben und auch weiter verpachtet werden könnten. Dies beträfe bspw. übergroße Gärten oder Lauben. Die Nachfrage bestünde eher nach kleineren Gartenflächen von ca. 300 - 400 m².
Einige Lauben - die generell nur 24 m² groß sein dürften - würden jedoch die erlaubten Größe überschreiten. Daher sei ein Abriss erforderlich, wovor sich die Pächter aber meist scheuten, so dass die Verwaltung in Vorleistung treten müsse. Im Rahmen des Kleingartenkonzepts sei es gelungen, mit dem Bezirksverband der Kleingärtner zu einem beidseitigen und zufriedenstellenden Kompromiss zu kommen.


Ein früheres Verständnis dahingehend, dass um die 1.000 Gärten ersatzlos wegfallen sollten, sei nicht zutreffend gewesen. Hier sei die rechtliche Grundlage des Bundeskleingartengesetzes zu beachten, welches Kleingärten in dafür ausgewiesenen Gebieten schütze. Die Gärten dürften also nicht ersatzlos wegfallen. Eine Kündigung dürfe erfolgen, wenn eine andere Nutzungsfestlegung des Gebietes durch eine Änderung des Bebauungsplans erfolge, jedoch müsse Ersatz geschaffen werden.
Dies sei in der vergangenen, bisweilen sehr emotional geführten Debatte oft aus dem Fokus geraten, jedoch habe man inzwischen zu einer guten Lösung gefunden.

Im Konzept sei auch aufgegriffen worden, dass die Kolonien alle wieder als Grünflächen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und dahingehend zugänglich gemacht und gepflegt werden müssten. Einige der Kolonien seien tatsächlich recht abgeschottet, zum Teil gäbe es dort sogar unzulässig verschlossene Tore.
Weil der Fokus hauptsächlich auf dieses Problem gesetzt wurde, sei im ersten Schritt der Umsetzung des Konzepts für die (energetische) Sanierung der Kolonieheime kein Geld eingeplant. Hier müsse auch eine gemeinsame und vernünftige Lösung dahingehend gefunden werden, was die Stadt und was die Vereine finanzieren sollten.

Ratsherr Förste gab an, die Linke Fraktion spreche sich in jedem Fall gegen ein Zubauen von Kleingartenflächen aus. Seiner Erfahrung nach steige die Nachfrage nach Gärten weiterhin an. Diese hätten eine Erholungsfunktion für die Stadt, nicht zu vernachlässigen sei auch der Aspekt der Bodenversiegelung bei Zubauten.
Auch wenn hier angeblich von Einzelfällen die Rede sei, sehe er jedoch in den Stadtbezirken Buchholz-Kleefeld und Hainholz einen massiven Eingriff bei den Kleingärten. Dies sei vielleicht mit dem Bezirksverband der Kleingärtner ausgehandelt worden, jedoch habe keine Absprache mit den betroffenen KleingärtnerInnen stattgefunden, über deren Köpfe hinweg aber entschieden werde. So seien viele der Betroffenen gegen die Pläne des Kleingartenkonzepts.
Dass gebaut werden müsse, könne er zwar einsehen, jedoch stelle sich die Überbauung von Kleingärten etwas seltsam dar, solange in der Stadt noch weiterhin Einfamilien- und Reihenhäuser gebaut würden, da dann offensichtlich noch genügend Bauland dafür vorhanden sei.
Daher sehe er hier einen Bedarf, eher im Zentrum der Stadt zu verdichten und Gebäude aufzustocken, statt neue Flächen zu versiegeln.
Zudem sei zu beachten, dass - auch wenn die betroffenen KleingärtnerInnen finanziell für den Verlust ihrer Gärten entschädigt würden - dies nicht die emotionale Bindung aufwiege, die die meisten Betroffenen zu ihren Gärten aufgebaut hätten.

Ratsherr Engelke war der Meinung, eine Großstadt brauche auch Einfamilien- und Reihenhäuser. Auf diese zukünftig ganz zu verzichten und nur noch Verdichtungsmaßnahmen zu fördern, halte er für nicht umsetzbar. Es müsse alles in Maßen passieren.
In seiner Fraktion bestehe noch Klärungsbedarf zur vorliegenden Drucksache, jedoch halte er die Aufstellung eines Kleingartenkonzepts und die stattgefundenen Gespräche mit dem Bezirksverband der Kleingärtner für die richtige Maßnahme.

Im Anhang zur Drucksache werde auf die Bedeutung von Kleingärten in einer Großstadt eingegangen, auch in Bezug auf das Klima und die soziale Bedeutung. Auf "Karte 5: Altersstruktur der Kleingarten-PächterInnen" könne man sehen, dass ein Teil der KleingärtnerInnen eine Altersstruktur von 60 Jahren an aufwärts besäßen. Gerade mit diesen Flächen müsse also sehr umsichtig umgegangen werden, was aus seiner Sicht eine der vorrangigsten Aufgaben der Verwaltung bei dieser Thematik sei. Daher halte er die bisherigen Gespräche mit dem Bezirksverband für einen wichtigen Schritt.

Aus dem Konzept habe er entnehmen können, dass es im Rahmen der Sanierung von Kleingärten u. a. auch um die Beseitigung nicht genehmigter Sickergruben gehe. Er sei der Meinung, dass dies nicht zu den Aufgaben der Stadtverwaltung gehöre. Daher fragte er, ob Regelungen vorhanden seien, die die Stadtverwaltung zumindest teilweise von der Sanierungspflicht entlasten könnten.
Zu den Modernisierungsmaßnahmen bei Kleingärten fragte er, ob es hierbei nur um die Modernisierung der Zuwegungen zu den Gärten gehe oder ob weitere Maßnahmen angestrebt würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, dass die überwiegende Anzahl der KleingartennutzerInnen in Hannover, wie auf der Karte Nr. 5 ersichtlich sei, tatsächlich überwiegend in den Bereich der älteren Bevölkerung gehören.
Jedoch müsse hier differenziert werden, da die PächterInnen der Gärten nicht immer zugleich auch die NutzerInnen seien. Häufig würden die Gärten auch schon von Kindern oder Enkelkindern der PächterInnen genutzt. Trotzdem könne sie bestätigen, dass gerade bei den älteren PächterInnen, die von den Umnutzungen der Gärten betroffen würden, sehr sensibel vorgegangen werden müsse.
Bei aller Vorsicht in der Umsetzung des Konzepts könne leider dennoch aufgrund der emotionalen Bindungen der Menschen an ihre Gärten in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden, dass NutzerInnen gegen ihren Willen von ihrem Garten getrennt werden müssten.
Die ideelle Entschädigung, die für die betroffenen Gärten gezahlt werden solle, könne - wie bereits erwähnt - nicht den emotionalen Verlust ausgleichen, gehe aber nicht an den Bezirksverband der Kleingärtner, sondern direkt an die PächterInnen.

Bei der Modernisierung der Gärten liege vorrangig der Fokus auf der Wieder-nutzbarmachung bspw. zu großer Gärten. Der zweite Fokus liege tatsächlich auf der Zugänglichkeit der Gärten, z. B. für gehbehinderte Menschen. Zur Zugänglichkeit gehörten auch Aspekte wie Einzäunungen der Anlagen durch sehr große Hecken, da diese nicht nach Außen signalisierten, dass die Gärten öffentlich zugänglich seien. Sicherlich gäbe es auch viele weitere Bereiche, die zu beachten wären.
Im Rahmen der Sanierungen käme es vor, dass für die Beseitigung der vorhandenen Missstände, wie z. B. von illegalen Sickergruben, die eigentlichen Verantwortlichen nicht mehr herangezogen werden könnten. In diesen Fällen nehme die Verwaltung diese Probleme in die Hand, um das Brachliegen dieser Gärten zu beseitigen und sie wieder nutzbar zu machen.

Ratsherr Hellmann wies darauf hin, dass mit dem vorliegenden Konzept eine gewisse Planungssicherheit für die betroffenen KleingärtnerInnen erreicht werden könne, die bisher nicht gewusst hätten, ob sich gewisse Arbeiten in bzw. an ihren Gärten noch lohnen würden, ob ihr Garten überhaupt von den Umnutzungen betroffen sei und ähnliches.
Sicherlich könne auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass einige Betroffene, die sich vom Bezirksverband der Kleingärten verraten fühlten, in den Sitzungen der Stadtbezirksräte dazu äußern würden.
Positiv sei jedoch anzusehen, dass nicht mehr ganze Kolonien verschwinden sollten wie noch vor einigen Jahren, sondern jetzt eher eine Randbebauung geplant sei.
Fraglich sei, ob in der Verwaltung weiterhin die bisherige Stellenanzahl für die Bearbeitung der Kleingärten erforderlich sei.

Frau van Schwartzenberg äußerte dazu, dass eine der beantragten 3,5 Stellen durch die Entfristung einer bereits bestehenden Stelle entstünde. Die weiteren Stellen seien erforderlich für die Bearbeitung der Vielzahl an Teilprojekten, der Altlasten-Sanierungen (sowohl innerhalb der Kleingartenanlagen als auch auf den zukünftigen Bauflächen) sowie der weiteren Details und technischen Angelegenheiten.
Diese Stellen seien das erforderliche, absolute Minimum zur Abwicklung der ganzen Thematik. Zu befürchten sei zudem, dass diese Anzahl noch nicht ausreiche.

Herr Kruse war der Meinung, dass die erste Hürde im Kleingartenkonzept hervorragend genommen worden sei. Es sei sowohl ein differenziertes Konzept vorgelegt worden als auch die Gespräche mit dem Bezirksverband in begrüßenswerter Weise geführt worden. Auch er habe auf den gebotenen, sensiblen Umgang mit den älteren GartennutzerInnen hinweisen wollen, die von den Umnutzungen betroffen würden, jedoch habe er im Verlauf der Diskussion festgestellt, dass die Verwaltung diesbezüglich bereits eine ausreichende Umsicht besitze.

Herr Dirscherl wies auf den Ratsbeschluss hin, Flächen zur Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen. Ein ca. 2 Jahre zurückliegender Ratsbeschluss besage zudem, ggf. dafür auch den Wald zu erweitern. Hierbei gäbe es jedoch zahlreiche Konfliktsituationen. Man müsse beachten, dass zahlreiche Menschen weiterhin gerne den Wald nutzten und auch am Waldrand entlang spazieren gingen. Das Thema Abstandsregelungen der Waldränder zur Bebauung sei ein altbekanntes Thema.
Er bat daher darum, bei den weiteren Planungen auf die Interessen des Waldes und der Abstandsregelungen Rücksicht zu nehmen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

3.2. Sanierungsgebiet Limmer Wasserstadt
Temporäre Anlage einer öffentlich zugänglichen Grünverbindung am Leineabstiegskanal Nord
(Drucks. Nr. 0736/2016)

Abgesetzt

3.3. Stadtteil Oberricklingen
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141
BauGB
(Drucks. Nr. 0862/2016 mit 1 Anlage)

Formal behandelt

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der FDP-Fraktion zur Ergänzung der Friedhofssatzung
(Drucks. Nr. 0785/2016)
Ratsherr Engelke stellte den Antrag kurz vor. Die Friedhofssatzung solle dahingehend ergänzt werden, dass das Anbringen von QR-Codes an oder bei den Grabsteinen von Ehrengräbern gestattet würde. Weiterhin sollten die Codes von der Verwaltung mit Informationen auf www.hannover.de zu den Ehrengräbern verlinkt werden. Zwar gäbe es bisher eine Liste in Papierform zu den Ehrengräbern, jedoch sei dies vielen nicht bekannt und die Informationen auf dieser Liste seien nur recht dünn vorhanden. Die Codes stellten eine Möglichkeit dar, die Friedhöfe etwas moderner zu gestalten und den BesucherInnen die Möglichkeit zu geben, direkt vor Ort und ohne vorherigen Bezug der erwähnten Liste Informationen zu den Gräbern zu erhalten.

Ratsherr Kelich wies darauf hin, dass vor ca. drei Jahren bereits ein ähnlicher und umfassenderer Antrag erfolgt sei. Problematisch sei die umfangreiche und fachbereichsübergreifende Mehrarbeit, die diese Forderung für die Verwaltung nach sich ziehe.
Im damaligen Antrag seien die QR-Codes ein Teil der Forderung gewesen. Insgesamt sei es um die gesamten Beschilderungen, Gestaltungen und die Aufklärungsarbeit gegangen. Er stellte die Frage an die Verwaltung, wie weit es inzwischen mit der Umsetzung stünde.

Frau van Schwartzenberg gab dazu an, es sei gemeinsam mit dem Stadtarchiv und der Erinnerungskultur noch eine Menge an Arbeit zu leisten.
Bisher seien noch kaum Informationen im Internet vorhanden. Für die Ehrengräber und deren Ausweisung sei die Kulturverwaltung zuständig.
Die Friedhofssatzung später zu ändern wie gefordert, würde als eher unproblematisch gesehen.

3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.2. Antrag der FDP-Fraktion zur Ausweitung der Solesprühung im Winterdienst auf Fußwege
(Drucks. Nr. 0815/2016)
Ratsherr Engelke erwähnte die Drucksache Nr. 0582/ 2016, mit der die Ergebnisse der Testreihe zu den Solesprühungen auf Radwegen vorgestellt worden sei. Die Ausweitung der Sprühungen auf Fußwege sei sinnvoll, wenn die Gehwege im Winter vereist seien und gerade für ältere Menschen dann erhöhte Sturzgefahr bestünde.
Sicherlich müsse hier überwacht werden, wie sich die Auswirkungen für die Umwelt gestalten würden. Jedoch könne man mit der Durchführung der Sprühungen durch die Winterdienste vermeiden, dass private Hausbesitzer ohne Kontrolle alle möglichen Streusalze auf die Gehwege einbringen würden.

Ratsherr Mineur hatte den Eindruck, dass hier ein Vorteil für private Reinigungsdienste geschaffen werden solle, da diese eher in der Lage seien, sich die teuren Geräte für die Sprühungen anzuschaffen. Für private Hauseigentümer sei das System zu schwierig und zu kostenintensiv umzusetzen.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte darauf aufmerksam, dass für Gehwege ein Salzverbot bestünde. Auch für Solesprühungen müsse also eine Satzungsänderung beschlossen werden, um eine Erlaubnis zu erreichen, denn auch Sole stelle eine Salzform dar.

Ratsherr Drenske erläuterte, der salzarme Winterdienst sei eine Entlastung für die Umwelt. Bei Sprühungen auf Gehwegen habe dies aber den gegenteiligen Effekt. Der üblicherweise verwendete Rollsplit auf Gehwegen sei besser geeignet und auch preiswerter in der Beschaffung.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass Rollsplit, der unter den Schuhen hängenbleibe, jedoch starke Beschädigungen hervorrufen könne, u. a. in Hauseingängen und Wohnungen. Bei Fahrrädern könne der Split schnell die Reifen beschädigen.
Zum Redebeitrag von Ratsherrn Mineur stellte er klar, dass er eben nicht wolle, dass private Hausbesitzer in Eigenregie Salz oder Sole auf die Gehwege aufbrächten, sondern die Sprühungen sollten in die kompetenten Hände der Üstra und der privaten Winterdienste gegeben werden.
Für die Lösung des Problems mit dem Salzverbot auf Gehwegen könnten Juristen beauftragt werden.

Ratsherr Mineur wies auf den im Antrag enthaltenen Satz "Der Winterdienst mit Solesprühung wird analog zu der auf Radwegen ebenfalls auf Fußwegen vorgenommen" hin. Dies sei eine klare Ist-Anweisung. Darunter verstehe er, dass nach einer Stattgebung des Antrags andere Verfahren wie bspw. Rollsplit nicht mehr zulässig seien. Dies sei jedoch kontraproduktiv zu dem bisher beschlossenen Verfahren. Die starken Salzeinträge der vergangenen Jahrzehnte hätten bereits viele Bäume sehr geschädigt.
Der Kompromiss zu einem salzarmen Winterdienst sei auf den Gehwegen vorrangig der Einsatz von Rollsplit.

Ratsherr Bindert erinnerte daran, dass Sole bei extremen Wetterlagen nichts mehr bringe, da Sole im Vorfeld aufgebracht werden müsse, um die gewünschte Wirkung zu erbringen. Auf Salz solle zugunsten der Umwelt und der Tierwelt eher verzichtet werden. Es seien z. B. vom Salz auch die nötigen Mikroorganismen im Boden betroffen.

Ratsherr Engelke machte darauf aufmerksam, dass u. a. Hunde auch von Rollsplit negativ betroffen seien.
Er erinnere sich noch an die Ausschusssitzung, in der von aha die Ergebnisse der Solesprühungstests für Radwege vorgestellt worden seien. Dort hätten alle Fraktionen die Ergebnisse bejubelt, während dann andererseits der Vorschlag, auch Gehwege mit dieser Technik im Winter frei zu halten, gerade von der rot-grünen Fraktion abgelehnt würde.
Er habe den Eindruck, dass von Rot-Grün immer nur den Radfahrern Vorteile verschafft werden sollten. Manche Gehwege seien in diesem Hinblick zugunsten des Ausbaus der Radwege sehr schmal geworden.
Er selbst sei der Auffassung sei, dass alle Verkehrsteilnehmer bei den Winterdiensten gleichberechtigt werden müssten, auch die Fußgänger.

Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass Solesprühungen auf Straßen und Radwegen zulässig seien, weil die Verkehrsteilnehmer dort mit wesentlich höheren Geschwindigkeiten unterwegs seien als auf Gehwegen. In der Stadt würden die Radfahrer sogar als den Autofahrern gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer angesehen.
Da die Fußgänger im Winter mit schätzungsweise nur 6 km/h unterwegs seien, reiche für sie der Auftrag von Rollsplit auf den Gehwegen aus, um diese rutschfest zu machen.
Für höhere Geschwindigkeiten, wie schon bei Radfahrern, reiche jedoch der Split nicht mehr aus, um ein Ausrutschen zu verhindern.
Daher sehe er die Einbringung verschiedener Streuungen bzw. Sprühungen auf den verschiedenen Verkehrswegen als angemessen an.

1 Stimme dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819
- Vahrenwalder Anger -
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0764/2016 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

7.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819 - Vahrenwalder Anger -
(Drucks. Nr. 0758/2016 mit 1 Anlage)

Einstimmig

7.2.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0758/2016, städtebaulicher Vertrag Vahrenwalder Anger
(Drucks. Nr. 0967/2016)
Ratsherr Mineur gab an, seine Fraktion sehe die Entwicklung auf dem ehemaligen Üstra-Gelände als positiv, würde jedoch mit dem Änderungsantrag zusätzlich verdeutlichen wollen, dass die Formulierung konkreter gefasst werden solle.

Ratsherr Engelke war der Meinung, dass der bisherige Ratsbeschluss darüber, für die Anzahl von 20% des sozialen Wohnungsbaus Förderanträge zu stellen, völlig ausreiche. Den Änderungsantrag empfinde er sozusagen als Zwangsbeglückung der Üstra und sei daher abzulehnen.

Ratsherr Blaschzyk wies darauf hin, dass ähnliche Beschlüsse auch schon bei anderen Vorhaben und Bebauungsplänen gefasst worden seien. Wenn dieses Verfahren für private Wohnungsbauer als zumutbar angesehen werde, müsse es erst recht zumutbar für Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sein. Insoweit finde der Antrag die Unterstützung seiner Fraktion, wenn es bei der Höhe von 20% bliebe.

Einstimmig

7.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0458/2016 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

7.3.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
(Drucks. Nr. 0458/2016 E1 mit 1 Anlage)

Einstimmig

7.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1264, 1. Änderung
- Günther-Wagner-Allee
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0757/2016 mit 4 Anlagen)
Ratsherr Blaschzyk erläuterte, dass seine Fraktion die Drucksache ablehne, da hier von der Möglichkeit der Reduzierung des Stellplatzschlüssels für PKW Gebrauch gemacht werden solle. Es werde für fatal gehalten, dass gerade in der betroffenen Gegend der Günther-Wagner-Allee durch Bauverdichtungen und ähnliches ein immenser Parkdruck herrsche. Gerade im Hinblick auf die Parksituation seit dem Bau des VHV-Gebäudes sei dieser Druck enorm angewachsen. Umweltpolitisch gesehen führe die Parkschlüsselreduzierung zu einem intensiven Parkplatzsuchverkehr gerade in den Abendstunden, was den CO2-Ausstoß intensiviere.

Ratsherr Drenske erläuterte, dass ein reduzierter Stellplatzschlüssel eher dazu führen solle, die Menschen nicht zu weiteren Autokäufen zu animieren, was zu noch weniger Verkehr führe. Dies ließe sich statistisch nachweisen. Daher solle nicht unnötig viel Parkraum geschaffen werden.

Ratsherr Engelke gab an, er kenne die betroffene Gegend an der Günther-Wagner-Allee sehr gut. Dort seien Häuser mit einem hohen bis sehr hohen Mietniveau gebaut worden. In der Realität hätten die dort lebenden Menschen jeweils mindestens einen eigenen PKW, meist sogar noch Zweitwagen.
Dazu käme die erwähnte Situation mit der VHV-Versicherung, in deren Gebäude die MitarbeiterInnen teilweise Parkgebühren zu zahlen hätten, so dass als Ausweichmanöver seit Jahren die umliegenden Straßen und Grünflächen zugeparkt würden.
Der Neubau von Wohnraum sei sinnvoll, jedoch nicht die Absenkung des Stellplatzschlüssels, die die Parksituation noch weit mehr verschärfen würde.
7 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

7.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1633, Hauptstraße, Aufhebung
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0790/2016 mit 2 Anlagen)
Einstimmig
7.6. 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 0793/2016 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette berichtete von einem Pressetermin mit aha, bei dem die neue Nassreinigungsmaschine für das Pflaster vorgeführt worden sei. Das Ergebnis sei beeindruckend gewesen, die Leistungen der Maschine würden sich im Rahmen ihres Einsatzes sicherlich sehr positiv auswirken.






Ratsherr Engelke fragte, ob die Maschine auch auf dem Pflaster klebende Kaugummis entfernen könne.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dafür reiche die Reinigungskraft noch nicht ganz aus, es werde jedoch ein zusätzlicher Aufsatz für die Maschine hinzukommen, mit dem das Entfernen von Kaugummis möglich sei.

Berichtet

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

Keine Wortmeldungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 18.00 Uhr.



Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll