Sitzung Ratsversammlung am 21.04.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 19.04.2016)
Protokoll (erschienen am 23.06.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 08.06.2016

PROTOKOLL

54. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 21. April 2016,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.42 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Ratsfrau Barth) (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) 16.20 - 16.42 Uhr
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
Ratsherr Geschwinder (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Beigeordnete Dr. phil. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller-de Buhr (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen) 16.00 - 16.42 Uhr
(Ratsfrau Nowak) (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann
Stadträtin Rzyski

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 25. Februar 2016

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion zu Ein-STEP (Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation)
(Drucks. Nr. 0604/2016)

3.2. der Fraktion DIE LINKE.: "Unverhältnismäßiger Poilzeieinsatz gegen Antifaschisten in Hannover"
(Drucks. Nr. 0702/2016)

3.3. der CDU-Fraktion

3.3.1. zur Auswahl von Architektenbüros
(Drucks. Nr. 0760/2016)

3.3.2. zum Misburger Bad
(Drucks. Nr. 0761/2016)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien mit Vertreterinnen und Vertretern des neugewählten Seniorenbeirates
(Drucks. Nr. 0913/2016)

4.2. Umbesetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 0933/2016)

5. Tarifvertrag Beschäftigungssicherung
(Drucks. Nr. 0291/2016 N1 mit 1 Anlage)

5.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0602/2016)

6. Beschluss über den Jahresabschluss 2014
(Drucks. Nr. 2560/2015 mit 4 Anlagen)

7. Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH –
Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages ab dem 01.07.2016
(Drucks. Nr. 0617/2016 mit 1 Anlage)

8. Neufassung der Abwassersatzung
(Drucks. Nr. 0620/2016 mit 2 Anlagen)

9. Bebauungsplanangelegenheiten

9.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791, REWE Heisterbergallee, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2673/2015 mit 3 Anlagen)

9.1.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 2673/2015 E1 mit 1 Anlage)

9.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0621/2016 mit 3 Anlagen)

9.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798 - Sodenstraße 3, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0623/2016 mit 3 Anlagen)

10. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Aufforderung an die Polizei als Versammlungsbehörde, die Demonstration der sudanesischen Asylbewerber auf dem Weißekreuzplatz zu beenden.
(Drucks. Nr. 0590/2016)

11. A N T R Ä G E

11.1. der CDU-Fraktion zur Information von Anwohnerinnen und Anwohnern bei Flüchtlingsunterbringung im Stadtteil
(Drucks. Nr. 0762/2016)

11.2. von Ratsherrn Leineweber zum Wildtierverbot für Zirkusse in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0792/2016)

15 Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zum "Sonderprogramm für Straßensanierung - Grunderneuerung im Bestand"
(Drucks. Nr. 0906/2016)

14. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Aktuellen Stunde zum Thema "Aufruf von Haus und Grund zu Mieterhöhungen vor der Mietpreisbremse"
(Drucks. Nr. 0846/2016)

12. Verkauf des städtischen Grundstücks Kreuzriede
(Drucks. Nr. 0304/2016 mit 2 Anlagen)

13. Anmietung von Flächen für das Bürgeramt Mitte am Aegidientorplatz 1 für den Fachbereich Öffentliche Ordnung
(Drucks. Nr. 0629/2016)







TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass unter dem Tagesordnungspunkt 17 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Aktuelle Stunde zum Thema
"Aufruf von Haus und Grund zu Mieterhöhungen vor der Mietpreisbremse" mit der Drucks. Nr. 0846/2016 durchgeführt würde.
Oberbürgermeister Schostok habe den Fraktionen und den Einzelvertretern mit Schreiben vom 18. April 2016 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17.00 Uhr unterbrochen werden, spätestens jedoch vor Beginn des vertraulichen Teils.
Der Rat beschloss, die Punkte 12 und 13 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 25. Februar 2016
Bei 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung am 25. Februar 2016 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion zu Ein-STEP (Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation)
(Drucks. Nr. 0604/2016)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hellmann (CDU) aus Drucks. Nr. 0604/2016 im Sinne der Ausarbeitung.

Zur Sicherstellung ordentlicher Pflege, zu Prüfzwecken und aus haftungsrechtlichen Gründen ist eine Dokumentation der durchgeführten Pflege wichtig und dem Grunde nach unbestritten. Im Laufe der Zeit ist der Dokumentationsbedarf jedoch auf ein Maß angewachsen, welches vielfach schon als störend empfunden wird.
Die Einführung eines neuen Strukturmodells in der Langzeitpflege ist laut Bundesregierung eine der bisher größten bundespolitischen Aktionen zur Entbürokratisierung der Pflege.
Vom Bundesministerium für Gesundheit wurde etwa 2012/2013 der Auftrag erteilt, ein vereinfachtes Modell zu erproben. Der Praxistest (Praktische Anwendung des Strukturmodells) wurde in der Zeit von September 2013 – Januar 2014 mit bundesweit insgesamt 25 Einrichtungen des ambulanten und stationären Bereiches erfolgreich durchgeführt.
Der Umstieg auf eine schlanke Pflegedokumentation erfolgt auf Initiative des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Herrn Staatssekretär Laumann, in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der Einrichtungs- und Kostenträger auf Bundes- und Landesebene, den Prüfinstanzen (MDK und Heimaufsichten) und den Ländern.
Für die Planung und Steuerung der bundesweiten Einführung des Strukturmodells wurde eine bundesweite Implementierungsstrategie entwickelt (IMPS). Im Juli 2014 verständigten sich die Vertragspartner nach § 113 SGB XI – das sind die Spitzenverbände aller für die Pflege relevanten Beteiligten - in einer gemeinsamen Erklärung zur bundesweiten Umsetzung dieses Modells.
Im Rahmen der Beantwortung dieser Ratsanfrage ist es unmöglich, das neue Strukturmodell im Detail zu erläutern, Kern des neunen Modells ist eine sogenannte strukturierte Informationssammlung (SIS), worauf sich eine Maßnahmenplanung - also die grundpflegerische Versorgung und Betreuung aufbaut. Dokumentiert werden dann etwaige Abweichungen von den vorgesehenen Pflegemaßnahmen, das tägliche Abarbeiten bisheriger Listen soll dadurch weitgehend ersetzt werden.

Frage 1:
Ist die Stadt im oben genannten Lenkungsgremium vertreten? Wenn nein, warum nicht?

Das angesprochene Lenkungsgremium „Pflegedokumentation“ auf Landesebene heißt offiziell „Landesarbeitskreis Pflegedokumentation“.
Die Landeshauptstadt Hannover ist seit Gründung des „Landesarbeitskreises Pflegedokumentation“ der Landesregierung darin Mitglied, und zwar

 zum einen in Vertretung des Niedersächsischen Städtetages für die Kommunalen Anbieter der ambulanten und stationären Pflege
(durch die Leiterin des Betriebes Städtische Alten- und Pflegezentren)

 und zum anderen für die Seite der Heimaufsicht
(durch den entsprechenden Sachgebietsleiter, Pflegebegutachtung).


Frage 2:
Ist eine Umsetzung des Strukturmodells „Ein-STEP“ in den städtischen Pflegeheimen der Landeshauptstadt Hannover erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

Die städtischen Alten- und Pflegezentren befinden sich derzeit im Umstellungsprozess auf das neue Strukturmodell. Die Umstellung erfolgt in weiteren, aufeinander aufbauenden Schritten:
Das von der Bundesregierung mit der Implementierung beauftragte „Projektbüro Ein-STEP Berlin“ unter Leitung der Pflegewissenschaftlerin, Frau Beikirch, führte in 2015 bundesweit umfängliche Schulungen von Multiplikatoren durch, an denen auch Mitarbeiterinnen des Betriebes Städtische Alten- und Pflegezentren teilnahmen.
In einem Zwischenschritt hat sich der Betrieb auf Anraten des Projektbüros dazu entschieden, zunächst das bisherige EDV-gestützte Dokumentationssystem auf nicht mehr relevante Bestandteile zu prüfen. In einem zweiten Schritt wurde mit dem Softwareanbieter gemeinsam ein angepasstes Modul zur Umsetzung von Ein-STEP entwickelt.
Ab Mai 2016 werden alle Pflegekräfte des Betriebes in der neuen Dokumentation und insbesondere in der neuen Herangehensweise geschult werden. Eine schrittweise Umsetzung im Betrieb nach Wohnbereichen und bei jeder Neuaufnahme und wurde bereits verabredet.
Der Abschluss des Umstellungsprozesses wird noch Monate in Anspruch nehmen und wahrscheinlich erst in 2017 komplett sein.


Frage 3:
Hat die Stadt als Heimaufsicht Erkenntnisse, inwieweit dieses Modell in nicht kommunalen, freien Einrichtungen innerhalb der Stadt eingeführt, bzw. erprobt wird? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, wie sehen diese Erkenntnisse aus?

Wie die städtischen Alten- und Pflegezentren befinden sich auch die meisten stationären Einrichtungen anderer Träger im oder kurz vor dem Umstellungsprozess.
Im Rahmen ihres Beratungsauftrages aus dem Niedersächsischen Heimgesetz hat die Heimaufsicht gemeinsam mit dem Bundesverband Privater Anbieter (BPA) am 03.11.2015 eine Informationsveranstaltung im Fachbereich Senioren für die Leitungskräfte der stationären Einrichtungen der Altenpflege im Stadtgebiet Hannover zur Initiative „Ein-STEP“ durchgeführt und die Strukturierte Informationssammlung (SIS) als wesentliches Merkmal der neuen Pflegedokumentation in den Mittelpunkt der Veranstaltung gerückt.
Diese Veranstaltung ist auf ein großes Teilnehmerinteresse gestoßen.
In der Regel zeigen die Betreiber freiwillig den Beginn des Umstellungsprozesses auf die neue Pflegedokumentation der Heimaufsicht formlos an, derzeit liegen 15 solcher Anzeigen zu Ein-STEP unterschiedlicher Träger vor.
Zudem werden die Mitarbeiter der Heimaufsicht zu Implementierungsgesprächen in Einrichtungen eingeladen, dabei werden auch Musterdokumentationen vorgestellt.
Wir gehen davon aus, dass sich weitere Einrichtungen in konkreten Vorüberlegungen zu Ein-STEP befinden.
Das neue Strukturmodell dürfte sich in näherer Zukunft flächendeckend durchsetzen.


TOP 3.2.
der Fraktion DIE LINKE.: "Unverhältnismäßiger Poilzeieinsatz gegen Antifaschisten in Hannover"
(Drucks. Nr. 0702/2016)

Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 0702/2016 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Hat die Verwaltung Kenntnis über diese Vorgänge und besteht ein Kontakt mit der Polizeiführung vor Ort, um auf solche Einsätze im Gebiet der Landeshauptstadt Einfluss zu nehmen?

Die geschilderten Vorwürfe sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Die Verwaltung arbeitet eng und vertrauensvoll mit der Polizeidirektion zusammen. Gründe für eine Einflussnahme durch die Stadt sind in solchen Fällen nicht ersichtlich und sind in Bezug auf die Einsatztaktik der Polizei auch nicht angezeigt.


Frage 2:
Hält die Verwaltung solche Polizeieinsätze für ein geeignetes Mittel, um junge Menschen, die gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit demonstrieren, für ein demokratisches Miteinander in unserer Gesellschaft zu gewinnen?

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist es notwendig, dass die Polizei Versammlungsteilnehmer mit widerstreitenden Interessen voneinander trennt, um eine Auseinandersetzung zu vermeiden. Aus unserer Sicht zeigt die Polizei eine anerkennenswerte Einsatzbereitschaft.


Frage 3:
Hält die Verwaltung es noch für zeitgemäß, mitten in einer Großstadt Pferdestaffeln einzusetzen, obwohl diese augenscheinlich eine unkalkulierbare Gefahr für Demonstranten, Passanten und Einsatzkräfte darstellen, und die Pferde selber durch diesen widernatürlichen Einsatz leiden?

Die Art und der Umfang der Polizeieinsätze liegen allein in der Zuständigkeit des Landes. Unabhängig davon sind Pferd und Reiter hervorragend geschult und extra für derartige Situationen ausgebildet worden.

Ratsherr Hillbrecht fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover bei Demonstrationen mit einem derart großen, gesellschaftlichen Impact eigene Beobachter vor Ort habe.

Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann verneinte die Frage.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Stadtverwaltung den Einsatz von Pferdestaffeln und Reizgas gegenüber jungen, friedlichen Menschen für angemessen halte.

Stadtkämmerer Prof. Dr. Hansmann antwortete, dass derartige Sachverhalte in den Aufgabenbereich des Landes gehörten und empfahl die Zuständigkeitsbereiche im Föderalismus zu beachten.


TOP 3.3.
der CDU-Fraktion

TOP 3.3.1.
zur Auswahl von Architektenbüros
(Drucks. Nr. 0760/2016)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Jeschke (CDU) aus Drucks. Nr. 0760/2016 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Nach welchen Kriterien (bitte ggf. Nennung nach Reihenfolge und/oder Gewichtung der einzelnen Kriterien) werden die Architektenbüros für städtebauliche Wettbewerbe bzw. zu Konsultationen und/oder für anderweitige Planungen ausgewählt?

Planungsbüros, die zur Bearbeitung gutachterlicher Fragestellungen beauftragt werden, müssen in erster Linie in der Lage sein, die an Sie gestellte Aufgabe inhaltlich, im vorgegebenen zeitlichen Rahmen und wirtschaftlichen Rahmen bewältigen zu können. Hierzu ist es erforderlich, dass die jeweiligen Büros nachweislich vergleichbare Fragestellungen bereits in hoher Qualität an anderer Stelle erbracht haben und dass sie die erforderlichen personellen Kapazitäten mitbringen, um die gestellte Aufgabe entsprechend der Vorgaben der Stadt auch erbringen können. Auf dem Feld städtebaulicher Planungen ist zusätzlich zur fachlichen Expertise ein hohes Maß an kommunikativer Erfahrung und Kompetenz gefordert, um die einzelnen Arbeitsschritte nicht nur inhaltlich, sondern auch methodisch in geeigneter Form in der Stadtöffentlichkeit erläutern und diskutieren zu können. Allein dieses Profil bieten im Bereich der städtebaulichen Planung nur wenige Büros in Deutschland.
Hinsichtlich der Auswahl von Planungsbüros die an Einladungswettbewerben für hochbauliche oder städtebauliche Aufgabenstellungen beteiligt werden sollen, fordert die Bauverwaltung, sofern Sie in die Beratungen über die teilnehmenden Büros einbezogen ist, schon seit Jahren in aller Regel mindestens 50% der Teilnehmerplätze an Hannoveraner Büros zu vergeben. Hinsichtlich der Qualifizierung gelten auch hier Kriterien wie Erfahrung in der Bearbeitung von Wettbewerbsentwürfen, aber auch Erfahrungen und Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung von Bauvorhaben entsprechender Komplexität. Darüber hinaus setzt die Bauverwaltung immer wieder dafür ein auch junge Büros in die Bearbeitung von Wettbewerben einzubeziehen.


Frage 2:
Wie viele städtebauliche Wettbewerbe wurden in den vergangenen 5 Jahren durchgeführt und an wie vielen davon wurden hannoversche Architekten/Architekturbüros beteiligt?

In den Jahren 2011 bis 2015 wurden 41 Wettbewerbe zu städtebaulichen, hochbaulichen oder freiraumplanerischen Fragestellungen durchgeführt, bei denen die Bauverwaltung in die Beratung über zu beteiligende Büros einbezogen war. An all diesen Verfahren waren Hannoversche Büros beteiligt. Von den insgesamt 335 zu diesen Verfahren geladenen Büros kamen 174 aus Hannover. Dies entspricht einem regionalen Anteil von 51%. Bei dieser Aufzählung sind Verfahren nach VOB oder VOF nicht berücksichtigt, da hier besondere Ausschreibungsbedingungen der EU–Dienstleistungsrichtlinie gelten. Bei der Vergabe wäre die Bevorzugung regional ansässiger Firmen oder Büros vergaberechtswidrig.


Frage 3:
Wie genau beabsichtigt die Stadt, zukünftig mehr regionale Architekten in die städtebaulichen Planungen miteinzubeziehen?

Aus der Antwort zu 2. wird deutlich, dass die Verwaltung in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich für die Teilnahme Hannoverscher Büros an Planungswettbewerben werben konnte. Diesen Einfluss wird die Verwaltung auch in Zukunft, sofern sie in entsprechende Beratungen einbezogen ist, geltend machen. Ist die Stadt Ausloberin, muss sie als öffentliche Ausloberin die EU-Ausschreibungsrichtlinie berücksichtigen. Je nach Wettbewerbsart kann z.B. ein Anteil der Wettbewerbsteilnehmer vorab gesetzt werden. Hier werden immer Büros aus der Region Hannover berücksichtigt. Weitere Teilnehmer, die sich ggf. EU-weit beworben haben, werden durch Losverfahren oder ein Auswahlverfahren ermittelt.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, ob die Möglichkeit bestünde eine Liste zu den beteiligten Architektenbüros aus den vergangenen fünf Jahren zu Protokoll zu reichen. Ratsfrau Jeschke fragte zudem, ob die Verwaltung privaten Investoren die Durchführung von Architektenwettbewerben im Rahmen des Baurechts auferlegen könnte.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung eine Liste der teilnehmenden Büros, welche an der Beratung mit der Verwaltung beteiligt gewesen seien, zu Protokoll nachreichen könne. Stadtbaurat Bodemann erklärte zudem, dass es keine Vorschriften gäbe, wonach die Verwaltung Privaten die Durchführung von Architektenwettbewerben auferlegen könnte.

Anmerkung der Verwaltung:
Die Übersicht der Architektenbüros befindet sich im Anhang des Protokolls.


TOP 3.3.2.
zum Misburger Bad
(Drucks. Nr. 0761/2016)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klapproth (CDU) aus Drucks. Nr. 0761/2016 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
War der Stadtverwaltung vor Abschluss des Betreibervertrages für das Misburger Bad mit der Firma s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG bekannt, dass zuvor durch die Firma s.a.b. betriebene kommunale Bäder in anderen Kommunen erhebliche Mängel aufzeigten? Wenn ja, warum wurden die Gremien des Rates der Landeshauptstadt Hannover nicht unterrichtet? Wenn nein, warum wurde im Vorfeld dazu nicht gründlich recherchiert?

Der Pachtvertrag zwischen der Firma s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG wurde am 28.08.2006 geschlossen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war der Verwaltung nicht bekannt, dass andere von der Firma betriebene kommunale Bäder erhebliche Mängel aufwiesen. Alle PPP-Projekte der Fa. s.a.b. liefen nahezu parallel. Mängel traten, wie in Hannover, erst zu einem späteren Zeitpunkt zutage.
Der Verwaltung war aber bekannt, dass es gegen den Geschäftsführer der Firma wegen Unregelmäßigkeiten in einem früheren Vergabeverfahren einen Strafbefehl gab. Über diesen Umstand wurden die Mitglieder des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten und des Sportausschusses sowie die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen mit Schreiben vom 21.03.2005 seitens der Verwaltung informiert.


Frage 2:
Lagen Verstöße gegen Brandschutzvorschriften im Misburger Bad nach der Sanierung durch die Firma s.a.b. vor? Wenn ja, seit wann war dies der Verwaltung bekannt und wann wurden die Mängel abgestellt?

Im Rahmen einer Ende 2012 aufgrund § 27 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz) durchgeführten Brandverhütungsschau wurde die Betreiberin aufgefordert, die dabei entdeckten Mängel abzustellen. Es handelte sich dabei insbesondere um nicht ordnungsgemäß verschlossene Decken- und Wanddurchbrüche. Diese Mängel wurden im Auftrag der Firma s.a.b. durch eine Fachfirma im Jahr 2013 beseitigt.
Nach Rückgabe des Bades wurden von der Verwaltung im Zuge der Arbeiten zur Fortführung des Betriebs weitere Mängel im Brandschutz festgestellt. Diese wurden wegen der Stilllegung des Bades bislang nicht beseitigt.


Frage 3:
Wurde eine formelle Übergabe des Misburger Bades im Jahr 2014 an die Stadt Hannover durchgeführt? Wenn ja, in welcher Form und welche Mängel wurden dokumentiert?

Ja, es wurde am 01.09.2014 eine Übergabe des Misburger Bades durchgeführt. Zu diesem Zweck fand eine Begehung mit Vertretern der Firma s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG sowie verschiedener städtischer Fachbereiche statt. Die Übergabe wurde protokolliert und die visuell festgestellten Mängel (z.B. Schimmel, Einbruchsschaden Tür) dokumentiert. Es wurden jedoch keine Demontagen von Bauteilen bzw. zerstörende Untersuchungen vorgenommen.

Beigeordnete Seitz (CDU) bat darum, dass die Verwaltung das Informationsschreiben an den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vorlegen möge und die Namen der an der Übergabe des Misburger Bades beteiligten MitarbeiterInnen der Verwaltung zu benennen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNNOVERANER) fragte, ob zwischen dem Anzeigen der Mängel im Rahmen des Brandschutzes durch die Verwaltung und der Behebung der Mängel durch eine Fachfirma ein größerer Zeitabschnitt verstrichen sei.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass die Brandschau zum Ende des Jahres 2012 stattgefunden habe und dass die Fachfirma im Jahr 2013 tätig geworden wäre.


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien mit Vertreterinnen und Vertretern des
neugewählten Seniorenbeirates

(Drucks. Nr. 0913/2016)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass die Umbesetzung nur bei einem einstimmigen Beschluss des Rates erfolgen könnte.
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien mit Vertreterinnen und Vertretern des neugewählten Seniorenbeirates nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0913/2016.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 4.2.
Umbesetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 0933/2016)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0933/2016.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 5.
Tarifvertrag Beschäftigungssicherung
(Drucks. Nr. 0291/2016 N1 mit 1 Anlage)

TOP 5.1.
dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0602/2016)

Ratsherr Pohl (CDU) erläuterte, dass der Antrag der Fraktion der CDU darauf abziele, dass eine Härtefallregelung für untere Lohngruppen oder TeilzeitmitarbeiterInnen, in Verbindung mit besonderen finanziellen Belastungen, einzurichten sei. Danach sollte dem Oberbürgermeister die Möglichkeit gegeben werden, in besonderen Einzelfällen von dem tariflich festgelegten Verzicht von 2,0 % bzw. 1,5 % abzusehen. Ratsherr Pohl erklärte, dass die Fraktion der CDU dem Tarifvertrag natürlich mittragen werde, auch wenn dem Zusatzantrag, wie in den Fachausschüssen geschehen, nicht zugestimmt würde.

Ratsherr Gill (SPD) erläuterte, dass man einen Härtefall schaffe, wenn nicht rekommunalisiert und die Reinigung weiterhin in private Unternehmen gegeben würde, bei denen bis zu 30 % weniger Gehalt gezahlt werde. Zudem sei im Tarifvertrag unter anderen vereinbart worden, dass die Auszubildenden für zwei Jahre zu übernehmen, dass die Wochenarbeitsstunden von 38,5 beibehalten, dass 50 unbefristet beschäftigte MitarbeiterInnen übernommen und dass die Erschwerniszulage dynamisiert würde.

Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die fortgesetzte Zusammenarbeit ausdrücklich begrüße und dass man den Beschluss zum Abschluss des Tarifvertrages unterstützen werde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den Tarifvertrag als außerordentlich fair erachte und fragte zum Zusatzantrag der CDU-Fraktion, ob überhaupt die Möglichkeit bestünde, eine von zwei Vertragspartnern beschlossene Vereinbarung, einseitig zu ändern.

Ratsherr Pohl (CDU) gestand ein, dass man den Tarifvertrag nicht einseitig nachverhandeln könne. Deshalb ziele man auf eine Härtefallregelung ab, wonach man in begründeten Einzelfällen vom Vertrag abweichen könnte. Zudem gehe die Fraktion der CDU davon aus, dass die Gewerkschaften sich derartigen Einzelfällen nicht widersetzten.

Beigeordnete Kastning bemerkte, dass es überaus spannend sei, dass die Fraktion der CDU dem Gesamtpersonalrat nicht zutrauten, die Interessen der MitarbeiterInnen im Blick zu haben. Beigeordnete Kastning betonte, dass die Fraktion der SPD dies völlig anders einschätze.
Mit 38 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0602/2016 ab.

Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Tarifvertrag Beschäftigungssicherung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0291/2016 N1 mit 1 Anlage.

TOP 6.
Beschluss über den Jahresabschluss 2014
(Drucks. Nr. 2560/2015 mit 4 Anlagen)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 5 des Antrages zur Entlastung des Oberbürgermeisters in Abwesenheit von Oberbürgermeister Schostok zu behandeln und abzustimmen sei.
Getrennte Abstimmung:
Bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Punkte 1 bis 4 des Antrages zum Jahresabschluss 2014 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2560/2015 mit 4 Anlagen.

Bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat, in Abwesenheit von Oberbürgermeister Schostok, den Punkt 5 des Antrages zum Jahresabschluss 2014 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2560/2015 mit 4 Anlagen.


TOP 7.
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH –
Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages ab dem 01.07.2016

(Drucks. Nr. 0617/2016 mit 1 Anlage)
Mit 41 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages ab dem 1. Juli 2016 bei der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0617/2016 mit 1 Anlage.

TOP 8.
Neufassung der Abwassersatzung
(Drucks. Nr. 0620/2016 mit 2 Anlagen)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Neufassung der Abwassersatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0620/2016 mit 2 Anlagen.


TOP 9.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 9.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791, REWE Heisterbergallee,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2673/2015 mit 3 Anlagen)

TOP 9.1.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 2673/2015 E1 mit 1 Anlage)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2673/2015 E1 mit 1 Anlage.

Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791 - REWE Heisterbergallee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2673/2015 mit 3 Anlagen.

TOP 9.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0621/2016 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806 - Wohnquartier Annastift, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0621/2016 mit 3 Anlagen.

TOP 9.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798 - Sodenstraße 3,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0623/2016 mit 3 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798 - Sodenstraße 3, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0623/2016 mit 3 Anlagen.

TOP 10.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Aufforderung an die Polizei als Versammlungsbehörde, die Demonstration der sudanesischen Asylbewerber auf dem Weißekreuzplatz zu beenden.
(Drucks. Nr. 0590/2016)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, das sich die Fraktion DIE HANNOVERANER im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemühten, die Zustände auf dem Weißekreuzplatz wieder einer Rechtmäßigkeit und der Normalität zuzuführen. Die Fraktion DIE HANNOVERANER fordere die Stadtverwaltung auf, die Polizei als Ordnungsbehörde darum zu bitten, die Demonstration auf dem Weißekreuzplatz zu beenden. Ratsherr Wruck führte aus, dass sudanesische Flüchtlinge vor zwei Jahren ein Camp auf dem Weißekreuzplatz errichtet hätten, da diese gegen die Asylpolitik der Bundesregierung sowie die Regierung in ihrem Heimatland insgesamt demonstrieren wollten. Ratsherr Wruck betonte, dass er nicht davon überzeugt sei, dass diese Demonstration ordnungsgemäß angemeldet gewesen sei. Es bestünde zudem die Möglichkeit, dass die seit zwei Jahren auf einer öffentlichen Grünfläche andauernde Demonstration gegen den § 25 des Versammlungsgesetzes, Durchführung abweichend von der Anmeldung, verstoßen würde. Denn es sei unvorstellbar, dass die Polizei genehmigt hätte, den Weißekreuzplatz auf unbestimmte Zeit zu besetzen. Es sei zudem zu bezweifeln, dass die Demonstration ordnungsgemäß 48 Stunden vor Beginn angemeldet worden sei. Vielmehr seien Erinnerungen vorhanden, dass die Demonstration quasi über Nacht begonnen worden wäre. Das würde die Polizei dazu berechtigen, die Demonstration unverzüglich aufzulösen. Zudem seien auf dem Gelände vermehrt weder sudanesische Flüchtlinge und somit auch kein Versammlungsleiter angetroffen worden, was ebenfalls eine sofortige Auflösung der Demonstration rechtfertigen würde. Ratsherr Wruck unterstrich, dass sich die Fraktion DIE HANNOVERANER darum bemühen würden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, dass auf dem Weißekreuzplatz rechtmäßige und ordnungsgemäße Zustände zurückkehren mögen. Ferner bat Ratsherr Wruck darum, dass die Presse die Intention der Fraktion DIE HANNOVERANER dazu, zur Kenntnis nehmen möge. Es sei dem Verständnis der Fraktion DIE HANNOVERANER nach nicht rechtmäßig, wenn eine Gruppe eine öffentliche Grünanlage über einen derart langen Zeitraum allen anderen Einwohnern der Stadt vorenthalte.
Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu einer Aufforderung an die Polizei als Versammlungsbehörde, die Demonstration der sudanesischen Asylbewerber auf dem Weißekreuzplatz zu beenden, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0590/2016 ab.


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion zur Information von Anwohnerinnen und Anwohnern bei Flüchtlingsunterbringung im Stadtteil
(Drucks. Nr. 0762/2016)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Sozialausschuss!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 11.2.
von Ratsherrn Leineweber zum Wildtierverbot für Zirkusse in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0792/2016)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 15
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zum "Sonderprogramm für Straßensanierung - Grunderneuerung im Bestand"
(Drucks. Nr. 0906/2016)
Akteneinsicht erhalten:
Ratsfrau Jeschke, Ratsherr Blaschzyk (CDU),
Ratsherr Nagel, Ratsherr Dr. Menge (SPD),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen),
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.),
Ratsherr Engelke (FDP),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Hillbrecht,
Ratsherr Leineweber verzichtet.


TOP 14.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Aktuellen Stunde zum Thema "Aufruf von Haus und Grund zu Mieterhöhungen vor der Mietpreisbremse"
(Drucks. Nr. 0846/2016)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass die Gesamtdauer der Aussprache gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten solle. Dabei würde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt werden. Die von den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung benötigte Redezeit bliebe unberücksichtigt. Nach der Geschäftsordnung des Rates betrüge die Redezeit für den einzelnen Wortbeitrag fünf Minuten. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuelle Stunde würde mit dem Wortbeitrag der Antrag stellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beginnen. Danach folgten die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Vorsitzende des Haus & Grund Eigentümerverbandes Osnabrück vor einigen Tagen seine Mitglieder dazu aufgefordert habe, ihre Mieten so hoch zu erhöhen wie sie könnten. Dabei handelte es sich leider nicht um die Einzelmeinung eines fehlgeleiteten Verbandslobbyisten aus dem Osten Niedersachsens, denn auch der niedersächsische Landesverband und der in Hannover ansässige Eigentümerverein Haus & Grund hätten sich beeilt, ähnliche Aufrufe zur Mieterhöhung an ihre Mitglieder zu richten. Ratsherr Dette betonte, dass aus der Sicht der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen Wohnungen keine Ware seien, sondern das Zuhause für Menschen wäre. Diese unsoziale Vorgehensweise einer rücksichtslosen Profitmaximierung sei in der Vergangenheit vereinzelt bei anonymen Kapitalgesellschaften, mit der betreffenden Bezeichnung „Heuschrecke“ zu beobachten gewesen. Nun versuche Haus & Grund dieses Verhalten allen hannoverschen Grundeigentümern nahe zu legen. Das sei dem Empfinden nach von der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen nur als Skandal zu bezeichnen. Ratsherr Dette sagte, dass der Versuch, dies als Reaktion auf die Mietpreisbremse darzustellen, abstrus sei. Denn von der Mietpreisbremse seien Neubauten und umfassend renovierte Gebäude ausgenommen. Zudem würden Eigentümern von Bestandswohnungen im Rahmen der Mietpreisbremse eine Erhöhung von 10 %, gegenüber der örtlichen Durchschnittsmiete ohne Gegenleistung innerhalb von fünf Jahren zugestanden. Dies sei im Gegensatz zum durchschnittlichen Anstieg der Lebenshaltungskosten von 0,4 % bis 0,9 % pro Jahr nicht als Einstieg in einen gerechten Wohnungsmarkt zu bezeichnen. Vielmehr bestünde weiterhin die Möglichkeit, überdurchschnittliche Mieterhöhungen durchzusetzen. Die Mietpreisbremse verlange von niemandem sein „letztes Hemd“ preisgeben zu müssen, sondern seine Profitgier auf 10 % oberhalb des Normalpreises sozial verantwortungsbewusster Vermieter zu beschränken. Ratsherr Dette wies darauf hin, dass in der Verfassung unter Artikel 14 Grundgesetz stünde, das Eigentum verpflichte und dass sein Gebrauch der Allgemeinheit dienen solle. Es sei an der Zeit daran zu erinnern. Im Besonderen dann, wenn Hundertausende Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen würden und dadurch zwangsläufig eine erhöhte Konkurrenz am Wohnungsmarkt bestünde. Dazu aufzurufen, „Erhöhen Sie die Mieten so hoch Sie können!“ zeige auf, welche gesellschaftspolitische Ignoranz in den Köpfen von hoffentlich nur wenigen Verbandsfunktionären herrsche, die Notlage von Menschen zur Profitmaximierung schamlos auszunutzen. Ratsherr Dette unterstrich, dass der Rat der Stadt Hannover dem mit breiter Mehrheit entgegentreten sollte. Genauso wie sich in Hannover zurzeit Tausende in der Flüchtlingshilfe engagierten und damit aufzeigen würden, dass in Hannover eine humanitäre und soziale Grundeinstellung weit verbreitet sei. Ratsherr Dette machte vor dem gesellschaftlichen Hintergrund deutlich, dass ein schamloser Aufruf zur Profitmaximierung versuche eine sozialgesellschaftliche Spaltung der Bevölkerung zu erreichen und würde Wahlwerbung für Rechtspopulisten betreiben. Das sei aus Sicht der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ein Angriff auf die Demokratie. Ratsherr Dette erklärte, dass man gemeinsam dagegen eintreten sollte, wenn die wohnungspolitische Sozialgesetzgebung, von der amtierenden CDU/SPD-Bundesregierung ignoriert würde, indem neowirtschaftsliberales Vorgehen hemmungslos propagiert und offen dazu aufgerufen würde, die eigene Profitmaximierung über alles zu stellen. Im Ergebnis würden noch mehr Menschen rechten Parolen nachlaufen, bzw. könne sich die AfD bei Haus & Grund bedanken. Ratsherr Dette wünschte sich abschließend, dass die große Mehrheit des Rates gemeinsam derartige Aufrufe zur sozialen Spaltung der Stadt verurteile und man weiterhin für eine demokratische und soziale Entwicklung in Hannover streiten und eintreten würde. Angesichts der sozialpolitischen Kampfansage von Haus & Grund sei dafür zu plädieren, dass man die kommunalen Mittel zur Wohnungsbauförderung weiter erhöhe.

Ratsherr Nagel (SPD) erörterte zum Artikel 14 Grundgesetz, dass Eigentum verpflichten würde und dass dies zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen solle. Dem Gemeinwohl dienlich zu sein, dazu gehöre ebenfalls den sozialen Frieden zu wahren. Dazu wiederum gehöre bezahlbarer Wohnraum und eine ausreichende Anzahl an Wohnungen insgesamt. Die Stadt befände sich im Wachstum und Untersuchungen hätten ergeben, dass in einigen Stadtvierteln bereits eine angespannte Wohnungsmarktlage herrsche. Deshalb plane das Land Niedersachsen zu Recht in 12 Städten, darunter Hannover, eine Mietpreisbremse einzuführen. Die Landesregierung würde damit ein Gesetz der großen Koalition aufgreifen, um Mieter vor gierigen Vermietern zu schützen. Ratsherr Nagel führte weiter aus, dass die Forderung von Haus & Grund Chef Rainer Beckmann (CDU) an seine Mitglieder zur Erhöhung der Mieten vor in Kraft treten der Mietpreisbremse zeigen würde, dass es mit der sozialen Verantwortung und dem sozialen Frieden der CDU nicht zum Besten stünde. Ratsherr Nagel konstatierte, dass es Personen wie Herrn Rainer Beckmann nur noch um „Geschäftemacherei“ gehe, auch zu Lasten der Ärmsten in der Gesellschaft. Zudem würde dies unter dem fragwürdigen Hinweis geschehen, dass der Markt letztendlich alles regele. Ratsherr Nagel zitierte aus der Mitgliederzeitung von Haus & Grund aus dem September 2012, wonach das beste Mittel gegen steigende Mieten – steigende Mieten wären. Denn je mehr Profit ein Eigentümer mache, desto größer sei die Bereitschaft neuen Wohnraum schaffen zu wollen. Ratsherr Nagel wies darauf hin, dass die Mieten seit 2012 weiter gestiegen seien, dass im Gegenzug kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen worden wäre, dass sich der Markt nicht selbst reguliert habe und man somit auch keine entspannte Wohnungsmarktlage in Hannover vorfände. Ratsherr Nagel stellte fest, dass derartiges Geschäftsgebaren nichts mehr mit sozialer Marktwirtschaft zu tun habe. Im Rahmen dieser Vorgehensweise würde auf dem Rücken von MieterInnen Gewinn auf Vorrat maximiert. Kommunale Daseinsvorsorge würden für Herrn Beckmann, Haus & Grund und auch für die CDU keine Rolle spielen. Denn es sei die CDU-Landesregierung mit Herrn Beckmann im Parlament gewesen, die den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen fast komplett eingestellt habe. Erst die Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen habe 400 Mio. € für den Wohnraumförderfonds zur Verfügung gestellt. Ratsherr Nagel erläuterte, dass die Mietpreisbremse für die Fraktion der SPD einen moderaten Versuch darstelle, die Mieten für alle Einkommensschichten bezahlbar zu halten. Die beste Strategie gegen steigende Mieten sei der Bau von zusätzlichen Wohnungen. In diesem Zusammenhang unternähme die Landeshauptstadt bereits seit mehreren Jahren unterschiedlichste Anstrengungen. Dazu sei das Wohnkonzept 2020 erarbeitet worden. Millionenschwere Förderprogramme seien in den Haushalt eingestellt worden. Und die Verwaltung würde mit Unterstützung der Ratspolitik fast am laufenden Band Bebauungspläne produzieren. Die Vereinbarungen mit der Wohnungsbauwirtschaft zur Wohnungsbauoffensive würden kurz vor dem Abschluss stehen. Ratsherr Nagel betonte, dass die Fraktion der SPD den Kurs des sozialen Ausgleichs weiter fortsetzen werde. Man sähe in der für fünf Jahre gültigen Mietpreisbremse die Chance, den sozialen Wohnungsbau zu forcieren. Zudem bleibe abzuwarten, ob die neuen, großen Quartiere wie Wasserstadt Limmer, Kronsberg Süd, Oststadtkrankenhaus und Hilligenwöhren dem eingeschlagenen Weg Recht gäben. Die Fraktion der SPD werde sich unter anderen daran messen lassen, ob neue soziale Wohnungen die Märkte entlasten würden.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) führte aus, dass es verschiedene Themen gäbe, zu denen man eine Aktuelle Stunde hätte durchführen können. Dazu gehöre beispielsweise der Streik am kommenden Dienstag, welcher nachhaltig dem Wirtschaftsstandort Hannover schaden würde. Man könnte ebenfalls eine Aktuelle Stunde zu den eklatanten und skandalösen Vorkommnissen beim Misburger Bad durchführen. Ratsherr Blaschzyk stellte fest, dass diese Themen nicht im Interesse der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen lägen. An Stelle dessen würde versucht davon abzulenken, dass es die Politik der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sei, die Kostentreiber auf dem hannoverschen Wohnungsmarkt zu sein. Ratsherr Blaschzyk erklärte, dass zum einen die vor Jahren beschlossene Erhöhung der Grundsteuer und zum zweiten die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung die Mieten über kurz oder lang anheben würden. Ferner würden Investoren exorbitant hohe, energetische Vorgaben im Rahmen von städtebaulichen Verträgen auferlegt. Ratsherr Blaschzyk betonte, dass genau diese Entscheidungen das Wohnen in Hannover teurer mache und dass es deshalb unredlich sei, den Vermietern Preistreiberei vorzuwerfen. Zudem sei es im Besonderen die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, die speziell in ihren Wahlkreisen, wie z.B. List, Oststadt, oder Linden, Wohnungen durch Luxussanierungen unbezahlbar machten und verknappen würden. Ratsherr Blaschzyk erörterte, dass es in Hannover, mit Mietpreisen von deutlich unter zehn Euro pro Quadratmeter, einen immer noch überaus moderaten Wohnungsmarkt gäbe. Ratsherr Blaschzyk wies darauf hin, dass davon der Wohnungsneubau und einige Stadtteile grundsätzlich auszunehmen seien. Ratsherr Blaschzyk machte zudem deutlich, dass ein grenzenloses Anheben der Mieten in Deutschland überhaupt nicht möglich wäre, da eine Erhöhung nur im Rahmen der Vergleichsmiete, bezogen auf die jeweilige Stadt, rechtlich durchführbar wäre. Ratsherr Blaschzyk sagte, dass Haus & Grund, Verband Hannover, lediglich seine Aufgabe als Verein wahrgenommen habe. Falls das unredlich sein sollte, müssten demnächst auch Aktuelle Stunden zu Mietervereinen oder Gewerkschaften, die Empfehlungen an ihre zahlenden Mitglieder vergeben würden, durchgeführt werden. Ratsherr Blaschzyk unterstrich, dass die diskreditierte Handlungsempfehlung eine Reaktion auf die Einführung der Mietpreisbremse sei und dass allein diese den bis dahin bestandenen sozialen Frieden zwischen Vermietern und Mietern gestört habe.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) führte aus, dass einem wieder einmal vor Augen geführt würde, was in diesem Staat, diesem Land oder dieser Stadt völlig normal sei. Eine Lobbyarbeit von denen die sowieso schon besitzend seien, noch mehr haben wollten und das dann bei den armen Leuten holen würden. Allerdings sei der Fall mit Haus & Grund diesmal anders, da derartige Aussagen so schamlos öffentlich getätigt worden wären. Dies mache deutlich, wie rau das gesellschaftliche Klima inzwischen geworden sei. Beigeordneter Förste erörterte, dass dabei nicht nur die immer größer werdenden Konzerne aus dem Segment Wohnen und Bauen kritisch zu betrachten seien, sondern dass in der näheren Vergangenheit auch immer häufiger Probleme zwischen privaten Wohnungsbesitzern und Mietern auftreten würden. Beigeordneter Förste wies darauf hin, dass man Haus & Grund in gewisser Weise sogar dankbar sein sollte. Denn Haus & Grund hätten darauf aufmerksam gemacht, dass die Mietpreisbremse zwar richtig aber ungenügend sei, da die Mietpreisbremse die Erhöhung der Mieten nicht ausschließen bzw. zufriedenstellend eindämmen würde. Beigeordneter Förste stellte fest, dass man in Hannover mehr sozialen Wohnungsbau sowie eine flächendeckende Sozialquote von 25 % für Flüchtlinge und Obdachlose benötigen würde. Beigeordneter Förste betonte, dass Wohnen ein Grundrecht sei und dass es nicht sein könne, dass Menschen aus kommerziellen Gründen aus ihren Wohnungen getrieben würden. Im Übrigen könnte man zudem über ein Verbot von Zwangsräumungen, wie dies in anderen Städten bereits geschehen sei, nachdenken. Beigeordneter Förste erklärte, dass man den Vorschlag zur Erhöhung der kommunalen Wohnbaufördermittel unterstützen und darüber hinaus um zusätzliche Aufstockungen kämpfen werde.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP die Mietpreisbremse als ein falsches Instrument zur Begegnung des Drucks auf dem Wohnungsmarkt erachte. Bei der anhaltenden Niedrigzinsphase und gleichzeitig niedrigem Niveau zukünftiger, staatlicher Renten sollte es relativ einfach sein, durch geeignete Reize Investitionen in privaten Wohnungsbau zu fördern, um den Wohnungsbau entspannen zu können. Denn letztlich würde nur ein höheres Angebot für eine Entspannung des Marktes auf hohem qualitativen Niveau führen. Durch die Mietpreisbremse würden überwiegend kleine Investoren und Vermieter verschreckt und von sinnvollen Investitionen abgehalten. Übrig blieben dann nur noch die großen Konzerne, denen die Mieter völlig egal seien. Ratsherr Engelke hielt fest, dass es zunächst einmal der Job von Haus & Grund Chef Rainer Beckmann sei, eine öffentliche Debatte zu dem Thema im Sinne seiner Mitglieder einzufordern. Zum zweiten habe dieser sicherlich nur das ausgesprochen, was viele Vermieter sowieso gedacht hätten. Ratsherr Engelke konstatierte, dass es eigentlich keine Überraschung sein könne, dass die Mietpreisbremse einen derartigen Reflex als Erstreaktion auslösten. Es sei positiv, dass so automatisch über mögliche Negativauswirkungen der Mietpreisbremse für die Mieter gesprochen würde. Ratsherr Engelke sagte, dass die Heftigkeit mit der diese Debatte geführt würde aufzeige, dass viele Investoren ihre Objekte als Altersversorgung zu nutzen beabsichtigten und somit eine gewisse Zukunftsangst auf beiden Seiten nachvollziehbar wäre. Ratsherr Engelke resümierte, dass die Fraktion der FDP die Mietpreisbremse nicht für ein geeignetes Instrument halte, um den Wohnungsmarkt nachhaltig entspannen zu können. Vernünftiger, hochwertiger und bezahlbarer Wohnraum werde eher durch Investitionen und damit durch Wettbewerb unter den Vermietern realisiert werden, als eine Mietpreisbremse, die tendenziell Qualitätsverluste begünstige und Investitionen hemmen würde. Daher sollten vielmehr Anreize geschaffen werden, um in Immobilien zu investieren, sodass der Wohnungsmarkt angeregt statt eingefroren würde. Dies könne durch attraktive Angebote von Banken, aber auch durch Programme die im Rat der Stadt beschließe geschehen, sodass das Investieren in bezahlbaren Wohnraum wieder rentabel und attraktiv würde. Man müsse prüfen, ob Abstriche beim ökologischen Wohnungsbau, zu Gunsten eines sozialeren Wohnungsbau, hinzunehmen seien.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) bemerkte, dass Haus & Grund seine Mitglieder aufgefordert habe noch schnell die Mieten zu erhöhen, bevor die Mietpreisbremse greife. Dies habe für viel Aufregung gesorgt und es sei zu befürchten, dass diese Aufforderung die Mietpreisbremse unterlaufen könnte. Ratsherr Böning erörterte, dass sich an der Regelung, wonach ein Vermieter die Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 % erhöhen dürfe, nicht geändert habe. Allerdings würde sich die Mietpreisbremse vor allem auf Neuvermietungen beziehen. Danach dürften die Vermieter nur noch Anpassungen bis auf maximal 110 % der durchschnittlichen, ortsüblichen Miete vornehmen. Ratsherr Böning sagte vor dem Hintergrund der heftigen Kritik an Haus & Grund, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Ansicht sei, dass in erster Linie die Politik zu kritisieren wäre, die es Jahre lang versäumt habe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Folge dieser Fehlentwicklung sei eine ständig wachsende Wohnungsverknappung und ein daraus resultierender Anstieg der Mieten. Ratsherr Böning konstatierte, dass mit der Mietpreisbremse versucht würde diese Fehlentwicklungen zu kaschieren. Ratsherr Böning betonte, dass derartige Eingriffe in den Markt in einer Marktwirtschaft mit Angebot und Nachfrage nichts zu suchen hätten. Es bestünde vielmehr die Gefahr, dass die Mietpreisbremse mittelfristig dazu führen würde, dass sich die Vermieter zukünftig mit Investitionen zurückhielten. Die Folge könnte ein Sanierungsstau in vielen Wohnungen sein. Eine solche Entwicklung könne nicht im Sinne der Politik sein. Ratsherr Böning wies darauf hin, dass bei der Kritik an Haus & Grund zu bedenken sei, dass ein Vermieter in erster Linie ein ökonomisch denkender Unternehmer sei und dass die Vermietung einer Wohnung letztendlich eine Kapitalanlage darstelle. Der Vermieter habe Kosten, wie z.B. die Straßenausbaubeitragssatzung und wolle natürlich trotzdem einen Gewinn erzielen. Haus & Grund vertrete die Interessen der Vermieter und deshalb sei ein derartiger Aufruf nachvollziehbar. Andererseits könne man sicher davon ausgehen, dass die Vermieter selbst in der Lage wären zu beurteilen, was zu unternehmen sei. Deshalb sei ein derartiger Aufruf als politische Fehlentscheidung zu betrachten. Eine Beurteilung dieser Vorgehensweise obliege jedoch einzig und allein Haus & Grund.

Ratsherr Hillbrecht informierte darüber, dass am kommenden Samstag (23. April 2016) in Hannover eine Demonstration mit über 50.000 zu erwartenden Teilnehmern stattfinden werde. In größeren Teilen der Stadt seien für die kommenden Tage absurde Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, wodurch für die Öffentlichkeit eine freie, demokratische Bürgergesellschaftlichkeit faktisch abgeschafft worden sei. Dies würde für das Zooviertel, die Messe und Herrenhausen gelten. Ratsherr Hillbrecht führte aus, dass bei der Einführung des Mietspiegels in Hannover befürchtet worden wäre, dass damit die Basis für eine wesentlich konzentriertere Veränderung von Mietpreisen gelegt würde, als dies bis dahin der Fall gewesen sei. Diese befürchtete Entwicklung habe sich bestätigt. Die Spitzen in der Mietpreisentwicklung sein zwar reduziert worden, aber an der allgemeinen Richtung habe sich nichts verändert. Mathematisch betrachtet verwundere dies nicht. Denn eine Dynamik in der Preisentwicklung sei durch den wandernden Bezugspunkt im Mietspiegel weiterhin möglich. Allerdings in längeren Zeiträumen und ohne die Möglichkeit auf kurzfristige Entwicklungen eingehen zu können. Ratsherr Hillbrecht erläuterte, dass nun durch die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geführte Landesregierung mit der Mietpreisbremse eine weitere Maßnahme installiert würde, mit der eine freie Änderung von Mietpreisen erschwert werden solle.


Ratsherr Hillbrecht machte deutlich, dass Haus & Grund Interessenvertreter seien. Als solche hätten diese die Interessen von Immobilienbesitzern vorrangig im Blick. Und vor dem beschriebenen Hintergrund der Regulierungsentwicklung auf dem Immobilienmarkt sei der Hinweis und die Handlungsempfehlung dieser Interessenvertretungen, Mietpreiserhöhungen wenn dann jetzt durchzuführen, durchaus nachvollziehbar und gerechtfertigt. Zumal die Auswirkungen relativ überschaubar wären. Es gehe letztendlich um Neuvermietungen bis Mitte des Jahres. Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen könnten nur in dem Rahmen betroffen sein, welche jetzt bereits erlaubt seien. Ratsherr Hillbrecht wies darauf hin, dass Vermieter finanzielle Aufwendungen hätten und dass der Hinweis der Interessenvertretungen sich vor allem an private Vermieter und Besitzer von wenigen Einzelimmobilien richten würde. Vor dem Hintergrund der Probleme, welche in Hannover und überall anderswo mit großen Immobilienfirmen bekannt seien, läge es im Interesse der Gesellschaft und auch im Interesse der Politikvertreter, dass die kleinen Einzelvermieter wirtschaftlich gesund blieben und langfristig ihre Immobilien gesund hielten und vermieten könnten. Ratsherr Hillbrecht erörterte in Hinblick auf den Schutz vor überhöhten Mieten, dass der Wohnungsmarkt sich durch Angebot und Nachfrage reguliere. Politik und Gesellschaft hätten in diesem Markt allerdings sinnvoller Weise viele Stellschrauben installiert, um die soziale Komponente in diesem Marktgeschehen zu betonen. Stichworte seien Belegrechte und die Quotierung von Bauvorhaben mit Höchstmieten. Deshalb sei auch die Politik gefragt, wenn die Mieten weiter ansteigen würden. Man habe in Hannover eine intensive Bautätigkeit und ein langfristiges Wohnraumkonzept. Dazu würde in Hannover immer häufiger die Frage nach den Umweltstandards, die in Hannover deutlich höher wären als die gesetzlichen Vorgaben, gefragt. Ratsherr Hillbrecht konstatierte, dass eine erhöhte Bautätigkeit und die Überprüfung der Bedingungen, auch im ökologischen Bereich einzuleiten seien, wenn immer mehr Wohnungen in der Landeshauptstadt benötigt würden. Das seien die Gestaltungsfreiräume die Politik habe. Diese seien zu nutzen anstatt sich über Interessenvertretungen aufzuregen, die Interessen vertreten würden. Abschließend gab Ratsherr Hillbrecht der Hoffnung Nahrung, möglichst vielen der Anwesenden am kommenden Samstag auf der Demonstration zu begegnen und hoffte dass niemand in den kommenden Tagen in Hannover von übergriffigem Sicherheitspersonal schikaniert würde. Denn leider sei die Einschränkung von Freiheit- und Bürgerrechten schon beschlossene Sache. Für eine demokratische Gesellschaft seien diese Rechte aber genauso wichtig wie bezahlbarer Wohnraum.


Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) resümierte, dass die voran gegangene Debatte aufgezeigt habe, auf welcher sozial empfundenen Grundlage die einzelnen Fraktionen im Rat arbeiten würden. Es sei ferner bemerkenswert, dass sich unter anderen auch die Fraktion der CDU im Rat von einer Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Mietpreisbremse und in Teilen zur Flüchtlingspolitik distanzieren würde. Ratsherr Dette hob hervor, dass der Wohnungsneubau explizit von der Mietpreisbremse ausgeschlossen wäre und dass deshalb die Behauptungen einiger Fraktionen im Rat in Hinblick auf Investitionen unhaltbar seien. Ratsherr Dette betonte, dass es im Besonderen in Hannover sehr viele verschiedene finanzielle Unterstützungen für die ökologischen Standards gäbe. Zudem müssten die ökologischen Grundlagen einer Stadt in Hinblick auf seine Menschenansammlungen bzw. Einwohnerzahl betrachtet werden, um Menschen in Hannover ökologisch gerecht wohnen zu lassen.


Die Aktuelle Stunde wurde von 16.04 Uhr bis 16.39 Uhr durchgeführt.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.






Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o kS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter