Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 18.04.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.04.2016)
Protokoll (erschienen am 25.05.2016)
Protokoll (2. Fassung) (erschienen am 30.08.2016)
Protokoll (3. Fassung) (erschienen am 26.08.2016)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.01 - Datum 02.05.2016

PROTOKOLL

49. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 18. April 2016,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.40 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Afonso Dias) (SPD)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
Bezirksratsfrau Dimou (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 20.20 - 22.40 Uhr
Bezirksratsherr Engelke (FDP) 18.30 - 21.50 Uhr
Bezirksratsherr Hogh (Die Linke.)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (Piraten)
(Bezirksratsfrau Konopinska) (CDU)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
Bezirksratsfrau Muschter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19.17 - 21.35 Uhr und 22.20 Uhr bis 22.40 Uhr
(Bezirksratsfrau Nebendahl) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 18.30 - 20.25 Uhr
Bezirksratsherr Sill (SPD) 18.30 - 21.00 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (Die Linke.)

Verwaltung:
Herr Göbel- Groß Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Ebeling Fachbereich Tiefbau
Frau Peters Fachbereich Tiefbau
Frau Panitz Fachbereich Tiefbau
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Fenske Bezirksratsbetreuung


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

8.1.3. Anfrage der CDU-Fraktion:
Dringend notwendige Sanierungsarbeiten am Gebäude der Sophienschule bzw. Errichtung eines neuen Gebäudes
(Drucks. Nr. 15-0719/2016)

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. E N T S C H E I D U N G

3.1.1. Kopfsteinpflasterprogramm
Ausbau der Yorckstraße zwischen Bödekerstraße und Hohenzollernstraße
(Drucks. Nr. 15-0723/2016 mit 1 Anlage)

3.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0723/2016: Kopfsteinpflasterprogramm - Ausbau der Yorckstraße
(Drucks. Nr. 15-0876/2016)

3.2. A N H Ö R U N G E N

3.2.4. Umgestaltung des Bereiches Am Marstall
(Drucks. Nr. 0689/2016 mit 1 Anlage)

3.2.4.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0689/2016:
Umgestaltung des Bereiches Am Marstall
(Drucks. Nr. 15-0880/2016)

3.2.5. Neugestaltung des Bereiches Am Hohen Ufer, 2. Bauabschnitt von der Goethestraße bis zur Martin-Neuffer-Brücke entsprechend des Konzeptes "HannoverCity 2020"
(Drucks. Nr. 0691/2016 mit 1 Anlage)

3.2.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0458/2016 mit 4 Anlagen)

3.2.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0458/2016:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße
(Drucks. Nr. 15-0878/2016)

3.2.2. Neues Rathaus, Sanierung der Südfassade
(Drucks. Nr. 0626/2016 mit 3 Anlagen)


3.2.3. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
-1. Änderungssatzung-
(Drucks. Nr. 0633/2016 mit 1 Anlage)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Interfraktionelle Anträge

4.1.1. Zuwendung an den Oststadt e.V.
(Drucks. Nr. 15-0724/2016)

4.1.2. Zuwendung an den Nachbarschaftskreis Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-0725/2016)

4.1.3. Zuwendung an die Anlauf- und Beratungsstelle Frauen-Treffpunkt
(Drucks. Nr. 15-0726/2016)

5. M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Beleuchtungssituation im Bereich des Raschplatzes beim Treppenaufgang zum Andreas-Hermes-Platz und unterhalb der Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-0727/2016)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Zu geringe Zahl an Krippenplätzen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0713/2016)

7.2.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0713/2016: Verbesserung der Kinderbetreuungssituation im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0882/2016)

7.2.2. Parksituation im Umfeld des HCC
(Drucks. Nr. 15-0714/2016)

7.2.3. Drive-in-Schalter am geplanten Rathaus am Schützenplatz
(Drucks. Nr. 15-0715/2016)

7.2.4. Problematische Ampelschaltung Kleefelderstraße/Clausewitzstraße für Radfahrer
(Drucks. Nr. 15-0751/2016)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion

7.3.1. Aufstellflächen für Fahrräder an der Luisenstraße
(Drucks. Nr. 15-0728/2016)

7.3.2. Mögliche Radwegverbreiterung Ohnesorgbrücke
(Drucks. Nr. 15-0729/2016)

7.3.3. Anhörung und Information der Verwaltung zum bezahlbaren Wohnraum in den Stadtteilen Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt und Zoo
(Drucks. Nr. 15-0732/2016)

7.3.3.1. Anhörung und Information der Verwaltung zum bezahlbaren Wohnraum in den Stadtteilen Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt und Zoo
(Drucks. Nr. 15-0732/2016 N1)

7.4. der SPD-Fraktion

7.4.1. Reichtumsuhr auf dem Platz der Weltausstellung
(Drucks. Nr. 15-0731/2016)

7.5. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

7.5.1. Erklärende Tafeln an den Straßenschildern der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0721/2016)

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Elektroladestation am Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0716/2016)

8.1.2. Fehlbelegung im sozialem Wohnungsbau in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0717/2016)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Öffnung der Waldchaussee am 24.04.
(Drucks. Nr. 15-0730/2016)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Qualität der Informationen aus dem Bereich 61
(Drucks. Nr. 15-0734/2016)

8.4. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

8.4.1. Vorfahrtsregelung an der Einmündung des Bohlendamms/Hannah-Arendt-Platzes in die Leinstraße
(Drucks. Nr. 15-0722/2016)

9. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.03.2016
-öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.03.2016
- nichtöffentlicher Teil-

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Sandow eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung bemerkte Bezirksbürgermeister Sandow, dass die Tagesordnungspunkte 3.2.4. und 3.2.5. vorgezogen und vor Tagesordnungspunkt 3.2.1. behandelt werden. Die Drucksache 3.2.5. werde allerdings nach der Vorstellung durch die Verwaltung in die SPD-Fraktion gezogen. Der Tagesordnungspunkt 7.2.2. werde in die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gezogen und der Tagesordnungspunkt 12 wird abgesetzt.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.42 Uhr bis 19.30 Uhr durchgeführt. Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Anwohner führte zur Yorckstraße aus, dass er über die Planungen erst erfreut gewesen sei, jetzt sich aber die Frage stelle, warum der Zustand nicht so belassen und die Straße neu aufgepflastert werde. Er befürchte, dass durch die geplante Radspur in der Mitte die Radfahrer zum schnell fahren animiert werden.
Ein weiterer Anlieger der Yorckstraße und Mitglied einer Eigentümergemeinschaft verlas eine Reihe von Fragen, insbesondere wollte er wissen, welche Gründe für eine Grunderneuerung der Straße vorliegen und welche Ergebnisse die durchgeführten Kernbohrungen erbracht haben. Außerdem kritisierte der Anwohner die mangelnde Information an die Öffentlichkeit.
Herr Ebeling erläuterte, dass es bei der Yorckstraße um die Verbesserung der Befahrbarkeit für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer gehe und nicht um eine Grunderneuerung. Die Yorckstraße sei als Nebenroute des Radverkehrsnetzes eine wichtige Stadtteilverbindung. Es sei geprüft worden, ob sich die Qualität der Befahrbarkeit auch mit dem vorhandenen Pflaster herstellen lasse, dieses sei aber verneint worden. Daher sei der Vorschlag gemacht worden, mit einem gesägten Natursteinpflaster zu arbeiten.
Ein weiterer Anwohner der Yorckstraße fragte, warum keine Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden habe. Außerdem stelle sich die Frage, warum bei einer Maßnahme zur Verbesserung der Befahrbarkeit der Straße die Anwohner zu einer Kostenbeteiligung heran gezogen würden.
Herr Ebeling antwortete, dass durch die Verbesserung der Befahrbarkeit auch ein Vorteil für die Anlieger hergestellt werde und somit die Straßenausbaubeitragssatzung Anwendung finde.
Ein weiterer Anwohner fragte, ob die Maßnahme entbehrlich sei, wenn man die Situation für Radfahrer nicht verbessern wolle. Außerdem könne ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung durch Radfahrer, die auf dem Gehweg fahren würden, nicht mit einer Maßnahme begegnet werden, die die Anwohner finanziell belaste.
Ein anderer Anwohner meinte zum Denkmalschutz, dass der Bereich als Ensemble geschützt sei. Durch den Einsatz von Basaltpflaster werde der Charakter der Straße deutlich verändert.
Herr Ebeling erwiderte, dass die Denkmalpflege hier klare Ausführungen gemacht habe, die besagen, dass mit einer gesägten Natursteinoberfläche gearbeitet werden könne.
Ein Einwohner hob hervor, dass die Straße auch so für Radfahrer befahrbar und die Maßnahme überhaupt nicht plausibel sei.
Ein weitere Anlieger der Yorckstraße bemerkte, dass er auch dafür sei, dass der bisherige Belag beibehalten werde. Es stelle sich die Frage, wie der Aushub der Straße entsorgt werde, da dieser angeblich kontaminiert sei.
Herr Ebeling sagte, dass die unterschiedlichen Böden auch unterschiedliche Inhaltsstoffe hätten. Diese Böden würden beprobt und entsprechend ihrer Inhaltsstoffe bestimmten Verwertungsstufen zugeordnet und fachgerecht entsorgt werden.

Ein weiterer Anwohner der Yorckstraße vertrat die Auffassung, dass es sich um eine Luxussanierung handelt. Die Nachbarstraßen seien in einem wesentlich schlechteren Zustand.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast erinnerte daran, dass sich der Bezirksrat schon sehr lange mit der Yorckstraße beschäftigt habe. Die Beschwerden von Anwohnern über die Nutzung der Fußwege durch Radfahrer hätten sich gehäuft. Deshalb habe der Bezirksrat einen entsprechenden Beschluss gefasst, für die Yorckstraße Lösungen zu finden, dass einerseits Fahrradverkehr stattfinden könne und andererseits dem Denkmalschutz Rechnung getragen werde. Heute werde der Entwurf der Verwaltung dazu beraten. Es überrasche ihn (Sprecher) ein wenig, dass seitens der Anwohner nicht die Lösungsfindung für auf dem Fußweg fahrende Fahrräder Thema sei.
Ein Anwohner entgegnete, dass doch nicht ernsthaft geglaubt werde, dass durch eine bauliche Maßnahme sich das Verhalten der Radfahrer ändere. Es stelle sich die Frage, welche anderen Lösungen im Vorfeld geprüft worden seien, wie z.B. mehr Kontrollen oder Drängelgitter.
Bezirksratsherr Albrecht bestätigte, dass sich der Bezirksrat seit Jahren mit dem Thema Kopfsteinpflasterstraßen und Radverkehr beschäftigt habe. Für die Yorckstraße habe die CDU-Fraktion mehrfach Anträge gestellt, um die Gefahren zu beseitigen. Unter anderem habe man vermehrte Polizeikontrollen und Sperrgitter gefordert.
Es habe sich aber leider nichts getan, nach den durchgeführten Kontrollen sei weiter verkehrswidrig gefahren worden.

Eine Anwohnerin der Weißekreuzstraße beschwerte sich über ein Loch im Fußweg in Höhe der Hausnummer 25 und bat um Benennung eines Ansprechpartners bei der Verwaltung.
Bezirksbürgermeister Sandow sagte zu, dass die anwesende Verwaltung das Problem weiter gebe.

Eine Einwohnerin sprach die Sanierung des Gymnasiums Sophienschule an. Die Elternschaft vermisse konkrete Informationen der Verwaltung. Die Raumnot an der Schule wachse und es werden klare Antworten über die weiteren Planungen der Verwaltung erwartet.
Bezirksbürgermeister Sandow führte aus, dass am 02.05.2016 eine Gesamtkonferenz zu diesem Thema stattfinde. Eine Verwaltungsdrucksache hinsichtlich des Neubaus werde im Juni erwartet. Die Abschlussarbeiten seien für 2020 geplant.
Bei Bedarf sei er (Sprecher) auch gern bereit, eine Informationsveranstaltung auf den Weg zu bringen.
Bezirksratsherr Prokisch schlug vor, die Beantwortung der CDU-Anfrage zu diesem Thema vorzuziehen.

TOP 8.1.3.
Dringend notwendige Sanierungsarbeiten am Gebäude der Sophienschule bzw. Errichtung eines neuen Gebäudes
(Drucks. Nr. 15-0719/2016)

Im Sommer 2014 wurde von der Verwaltung folgender Zeitplan für die Erstellung eines
neuen Gebäudes genannt: So sollten 2016 die Planungen und erste Ausschreibungen
stattfinden und 2017 mit dem Bau begonnen werden. Die Fertigstellung wurde für 2019
angesetzt.
Da dieses Vorhaben bereits 2015 die politischen Gremien passiert haben sollte,
was allerdings bis heute nicht passiert ist, fragen wir die Verwaltung:
1.) Wie gedenkt die Stadt sicher zu stellen, dass der geplante Termin für den Baubeginn
im Jahre 2017 auch eingehalten wird?
2.) Wie sieht die Vorlage für den (Bezirks-) Rat aus und wann wird sie vorgestellt?
3.) Wie sehen die weiteren Abläufe bis zum Baubeginn aus und ist dieser (2017)
überhaupt noch einzuhalten - auch unter Berücksichtigung des Haushalts / der
Haushaltspläne?

Frau Fenske bestätigte die Aussagen von Bezirksbürgermeister Sandow und beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Es ist geplant, den Neubau für das Gymnasium Sophienschule im Rahmen einer
Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) zu errichten. Die Verwaltung geht nunmehr von einem Baubeginn im Frühjahr 2018 aus und rechnet mit einer Fertigstellung im Sommer 2020.

Zu Frage 2:
Die für das ÖPP-Verfahren erforderliche Programm- und Beschaffungsdrucksache soll den politischen Gremien noch vor der Sommerpause vorgelegt werden.

Zu Frage 3:
Aufgrund der vorhandenen und absehbar weiterhin hohen Bedarfe für
Baumaßnahmen bei gleichzeitig begrenzten Investitionsmitteln sollen für geeignete Vorhaben (z. B. umfangreiche Neubaumaßnahmen) alternative Beschaffungsmodelle (z. B. ÖPP) zur Anwendung kommen.
Grundstück und Objekt verbleiben dabei im Eigentum der Landeshauptstadt; Planung, Bau und Finanzierung erfolgen durch den privaten Partner, der Betrieb und die Unterhaltung des Schulgebäudes erfolgt durch die Stadt.

Bei prognostizierter Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells im Rahmen einer Voruntersuchung wird ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Anschließend werden die hierbei ausgewählten Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Die Angebote werden ausgewertet und dienen als Grundlage für die Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern.
Die Verwaltung erstellt nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens eine weitere Beschlussdrucksache und schlägt den politischen Gremien vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich anhand vorab bekannt gegebener qualitativer Kriterien wie Funktionalität, Städtebau, Architektur, Nachhaltigkeit, sowie dem Preis.
Nach Zustimmung durch den Rat und anschließender Prüfung durch die Kommunalaufsicht kann der Auftrag erteilt werden. Für diesen Vorlauf sind erfahrungsgemäß ca. 1,5 Jahre zu veranschlagen; für Ausführungsplanung, Genehmigungsverfahren und Bau weitere 2 Jahre.


Ein Anwohner beschwerte sich über Sperrmüll am Weddingenufer.
Frau Göttler sagte eine Kontaktaufnahme zu.

Ein Anliegerin des Marstalls beschwerte sich über die Verkehrsführung am Marstall. Der Schwerlastverkehr an den Baustellen müsse anders geregelt werden.
Herr Ebeling entgegnete, dass die Baustellen grundsätzlich von einer Seite angefahren werden müssen. Die Straßen stünden grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung.
Die Anliegerin meinte, dass sich am Marstall teilweise denkmalgeschützte Häuser befinden und sie befürchte, dass durch den Schwerlastverkehr die Fundamente instabil werden.
Herr Ebeling sagte zu, sich die Situation noch einmal anzuschauen.
Frau König, eine Anwohnerin des Marstalls führte zu den Planungen der Platzgestaltung aus, dass die jetzige Toreinfahrt als Toilette missbraucht werde.
Außerdem betreibe das Lokal Ecke Burgstraße eine Außengastronomie, von der bei gutem Wetter extreme Belästigungen ausgehen, wie lautstarke Unterhaltungen, Prügeleien oder Parken mit laufendem Motor.
Die Polizei greife leider nicht ein.
Es stelle sich außerdem die Frage, ob mit der Neugestaltung des Platzes auch die Tür des Tores zur Kreuzkirche tagsüber wieder geöffnet werden könne.
Bezirksbürgermeister Sandow meinte, dass das Stadtbezirksmanagement sich um die Anliegen kümmern werde.
Ein weiterer Einwohner regte an, die derzeit für den Verkehr gesperrte Kurt-Schumacher-Straße für den Radverkehr zu öffnen.
Außerdem fragte der Einwohner, wer für das Anbringen von Verkehrsschildern an Baustellenumzäunungen zuständig sei. Er habe beobachtet, dass oftmals falsche Schilder angebracht werden.
Herr Ebeling antwortete, dass Verkehrsschilder im öffentlichen Raum immer von der Verkehrsbehörde angeordnet werden müssen.
Bezirksratsherr Nebendahl ergänzte, dass er die Beobachtung auch schon gemacht hätte und die Verwaltung erläuterte habe, dass nach der verkehrsbehördlichen Anordnung Fehler bei der Ausführung aufgetreten seien.

TOP 3.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 3.1.1.
Kopfsteinpflasterprogramm
Ausbau der Yorckstraße zwischen Bödekerstraße und Hohenzollernstraße

(Drucks. Nr. 15-0723/2016 mit 1 Anlage)

Herr Ebeling stellte die Ausbauplanungen anhand einer Präsentation vor.
Bezirksratsherr Engelke meinte, die in der Drucksache genannten Kosten sowie die Erwähnung von kontaminiertem Material sei sehr interessant. Die Straße sei von der Verwaltung per Sicht ausgewählt worden und jetzt habe man eine Kernbohrung vorgenommen. Generell stehe die Yorckstraße sowie das ganze Viertel unter Denkmalschutz und es stelle sich die Frage, ob es durch den geplanten Ausbau zu einer Veränderung komme. Die historische Anmutung werde jedenfalls durch den geplanten Streifen beeinträchtigt.
Der Bezirksrat habe sich lange mit der Yorckstraße beschäftigt. Das Problem des durch Radfahrer in Anspruch genommenen Fußweges sei durch erhöhte Kontrollen der Polizei oder des Verkehrsaußendienstes entgegen zu wirken, nicht aber durch diese Baumaßnahme. Er (Sprecher) sei fest davon überzeugt, dass sich das verkehrswidrige Verhalten der Radfahrer auch nach der Umbaumaßnahme nicht verändern werde.
Bezirksratsherr Engelke sagte, dass die Auto- und Radfahrer die Straße in dem jetzigen Zustand sehr langsam befahren würden. Durch den Ausbau werde die Straße zu einer Rennstrecke.
Außerdem werde hier eine Luxussanierung der Straße für Radfahrer auf Kosten der Anwohner gemacht, die dann nur vielleicht die Straße auch nutzen werden.
Er werde daher diese Drucksache ablehnen.
Bezirksratsherr Albrecht erläuterte, dass die Kriterien für die Auswahl der Straßen für das Kopfsteinpflasterprogramm einerseits Fahrradrouten und andererseits ein Grunderneuerungsbedarf im Fahrbahnbereich seien.
Die Verwaltung habe aber in der Einwohnerfragestunde erklärt, dass nur in der Fahrbahndecke ein Erneuerungsbedarf bestehe. Dies sei aber erst der Fall, seit dort Bauarbeiten stattfinden. Davor sei diese Kopfsteinpflasterstraße im Vergleich zu anderen relativ gut in Ordnung gewesen.
Weiter verwundere die Aussage, dass die untere Denkmalschutzbehörde den Planungen zustimme, da eine Aussage der Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage eine ganz andere gewesen sei.
Daher bitte er darum, den Mitgliedern des Bezirksrates die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde zukommen zu lassen.
Dass für die Herstellung eines Radschnellweges die Anwohner zur Kasse gebeten werden sollen, sei nicht mit der Straßenausbaubeitragssatzung vereinbar, meinte Bezirksratsherr Albrecht. Auch würden die Befürchtungen von Bezirksratsherrn Engelke geteilt, dass die PKWs und LKWs schneller durch die Straße fahren werden. Dies habe Auswirkungen auf die Häuser aus der Jahrhundertwende.
Die CDU-Fraktion halte diese Planungen daher für überhaupt nicht tauglich.
Andere Maßnahmen, wie das Aufstellen von Sperrgittern seien sinnvoller, um die Radfahrer die Nutzung des Fußweges zu erschweren.
Haarsträubend sei auch, dass die Kernbohrung erst nach Fertigstellung der vorliegenden Drucksache erfolgt sei. Die Auswertung des Bohrkerns sei auch interessant und er (Sprecher) fordere, dass diese den Mitgliedern des Bezirksrates vorgelegt werde.
Ein Baubeginn im 4. Quartal sei auch ungewöhnlich und könne nicht nachvollzogen werden. Hier werde die Baustelle zu Lasten der Anwohner unnötig in die Länge gezogen.
Die CDU werde die Drucksache aufgrund der offenen Fragen in die Fraktion ziehen.

Bezirksratsherr Nebendahl führte aus, dass das Thema illegale Nutzung des Fußweges Yorckstraße durch Radfahrer mindestens seit dem Jahr 2006 Thema im Bezirksrat sei.
Der Vorschlag von Sperrgittern sei völlig absurd.
Entgegen der Aussage von Bezirksratsherrn Engelke sei die Straße nicht zufällig ausgewählt worden, sondern der Bezirksrat fordere seit Jahren von der Verwaltung, dass die Straße fahrradfreundlich nutzbar werde. Die Yorckstraße sei eine Anwohnerstraße und daher werde auch kein rasender Verkehr befürchtet.
Die Verwaltung habe die Straße aber als Innerortsstraße klassifiziert, so dass die Umlage nach der Strabs für die Anwohner auch nicht so hoch werde.
Die Planungen seien ein guter Kompromiss aus den Forderungen der Anwohner und des Bezirksrates. Die Darstellungen von Bezirksratsherrn Engelke und Bezirksratsherrn Albrecht könne daher nicht nachvollzogen werden.
Bezirksratsherr Nebendahl wies auf den Änderungsantrag hin.

Antrag,

1. Dem Umbau der Straße „Yorckstraße“ zwischen Bödekerstraße und Hohenzollernstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 250.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

2. Die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Kenntnis zu nehmen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.1.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-0723/2016: Kopfsteinpflasterprogramm - Ausbau der Yorckstraße
(Drucks. Nr. 15-0876/2016)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Änderungsantrag. Bezirksratsherr Hogh fragte, ob seitens der Verwaltung noch eine Anliegerinformation geplant sei.
Herr Ebeling antwortete, dass dies nicht vorgesehen sei. Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Hogh, ob es wenigstens vor Baubeginn eine Information für die Anlieger gebe, entgegnete Herr Ebeling, dass es eine schriftliche Information der Anlieger vor jeder Ausbaumaßnahme gebe, also auch in der Yorckstraße.
Bezirksratsherr Hogh führte aus, dass er grundsätzlich die Ansicht teile, die Yorckstraße unter Bezugnahme auf die Probleme mit den Radverkehr anzufassen. Allerdings teile er die Auffassung, dass es sich bei der Maßnahme um eine straßenausbaubeitragsrechtliche Luxussanierung handelt. Die Sanierung und die Maßnahmen werden durchaus mitgetragen, hinsichtlich des Denkmalschutzes hätte er (Sprecher) auch gern eine Ergänzung. Eigentlich glaube er der Verwaltung, wenn diese in öffentlicher Sitzung ausführe, dass der Denkmalschutz seine Zustimmung erteilt habe. Die Forderung der CDU-Fraktion sei daher starker Tobak.
Bezirksratsfrau Muschter fragte, ob die Verwaltung auch eine Komplettsanierung der Straße kalkuliert habe. Herr Ebeling erläuterte kurz die Varianten des Komplettausbaus, eine Kalkulation liege aber nicht vor.
Bezirksratsfrau Demir erklärte, dass die Situation des Radverkehrs in der Yorckstraße teilweise chaotisch sei. Es liege definitiv eine Gefährdung für Fußgänger, insbesondere für Kinder vor. Auch die SPD-Fraktion habe Beratungsbedarf und die Verwaltung werde gebeten, die geforderten Stellungnahmen zeitnah dem Bezirksrat zukommen zu lassen.
Bezirksratsfrau Kupsch erinnerte daran, dass der Denkmalschutz eine Veränderung des Pflasters rigoros abgelehnt habe. Die CDU unterstelle keinenfalls, dass die Verwaltung lüge. Es sei nur wichtig zu erfahren, wie der Meinungswechsel der Verwaltung begründet werde.
Bei der Kalkulation vermisse Sie den Anteil der jetzigen Leitungsträger, die zu der Wiederherstellung der Straße heran gezogen werden müssen.
Bezirksratsherr Albrecht ergänzte zu den Kosten, dass aufgrund der derzeitigen Leitungsarbeiten es sinnvoll sei, die gesamte Straßenoberfläche fachgerecht zu erneuern. Dann würde man denkmalschutzgerecht eine Straße erhalten, die nur teilweise durch die Anlieger finanziert werden müsse und teilweise durch die Schadensverursacher. Diese Straße würde dann wieder 70 bis 100 Jahre halten.
Die Verwaltungsvorlage sei jetzt auf die Tagesordnung gekommen, damit die Leitungsträger gerade nicht zur fachgerechten Komplettwiederherstellung einer Pflastersteinstraße heran gezogen werden müssen.
Zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei auszuführen, dass die Punkte 3 und 4 Rechtslagen seien. Dass die Feuerwehr ausgesperrt werden solle, gehe gar nicht. Das widerrechtlich Parken geschehe im Bereich des Rollschulplatzes und nicht im Bereich der Poller.
Bezirksratsherr Dr. Junghänel stellte fest, dass es sich nicht um eine Verbesserung der Straße im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung handelt.
Bezirksbürgermeister Sandow führte aus, dass es sich bei der Yorckstraße um eine der schönsten Straßen im Stadtbezirk handelt. Problematisch sei, dass viele Radfahrer über die Fußwege brettern würden und die FußgängerInnen würden weg geklingelt.
Es gebe allerdings nicht den angesprochenen großartigen LKW-Verkehr und es werde auch keine Rennstrecke für Auto- oder Radfahrer entstehen. Es stelle sich die Frage, was tatsächlich notwendig und sinnvoll sei und welche Kosten auf die Anwohnerinnen und Anwohner umgelegt werden. Nach der Strabs sei die Yorckstraße als Anliegerstraße mit einem Refinanzierungsanteil von 75 % einzustufen. Hier sei zugunsten der Anwohner gesagt worden, dass es sich um eine Innerortsstraße handelt, bei der ein Kostenanteil von 40 % vorgesehen werde. Dies werde sehr begrüßt. Durch den verbesserten Fahrbahnbelag und der nicht mehr stattfindenden Missnutzung der Fußwege gebe es auch tatsächlich eine Wertverbesserung. Es sei aber sinnvoll, wenn sich das Gremium noch Zeit nehme, um alle offenen Punkte sachlich und nüchtern zu klären.
Bezirksratsherr Engelke meinte, dass die Verwaltung bei dem Thema Grunderneuerung im Bestand mitgeteilt habe, dass die Straßeneinstufungen nach der Strabs nicht verhandelbar seien.
Herr Ebeling antwortete, dass die Einstufungen nach bestimmten Kriterien erfolgen und nicht verhandelbar seien. Genauere Angaben zur Yorckstraße werden zu Protokoll gegeben.

Protokollantwort:
"Bei der Zuordnung einer bestimmten Straße zu einem in der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) vorgesehenen Straßentyp handelt es sich um die Anwendung von Ortsrecht. Die Zuordnung ist abhängig von der Verkehrsbedeutung der Straße und von dem Verhältnis von Anliegerverkehr zu dem Nichtanlieger- oder Durchgangsverkehr.
Anliegerstraßen (im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 SABS) dienen hauptsächlich dem Anliegerverkehr (Fußgänger-, Radfahrer- und Autoverkehr von und zu den an der Straße gelegenen Grundstücken). Innerortsstraßen (im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 SABS) sind hingegen dadurch gekennzeichnet, dass sie auch den Verkehr aus angrenzenden Bereichen / Straßen aufnehmen und weiterleiten. Der überwiegende Teil aller Straßen fällt unter die Innerortsstraßen.
Die Yorckstraße, die auch Vorteile für benachbarte Bereiche / Straßen bietet oder diese miteinander verbindet, ist danach keine Anliegerstraße, sondern eine Innerortsstraße."

Bezirksratsherr Prokisch fasste zusammen, dass keine vernünftigen Argumente vorliegen, die für eine Grundsanierung der Straße sprechen würden. Daher werde die Drucksache in die Fraktion gezogen werden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

1. An der Kreuzung "Auf dem Lärchenberge" werden zur barrierefreien Querung mit Rollatoren und Gehhilfen für alle vier Gehbeziehungen schmale Streifen aus dem gleichen gesägten Pflaster verlegt. Die schraffierten Sperrflächen werden mit Pollern gegen illegales Parken gesichert.
2. Am Ende, zur Hohenzollernstraße hin, wird die zweite abgesperrte Parkbucht ebenfalls mit glattem Belag versehen. Zum Gehweg hin wird der abgesenkte Bordstein entsprechend erweitert. Die hier eingesetzten Poller werden nach Möglichkeit durch solche ohne Feuerwehrfunktion ersetzt, da in der Vergangenheit Anwohnende diese zum illegalen Parken entfernt haben.
3. Die Leitungsträger der grade erfolgten Eingriffe werden finanziell an der Umgestaltung beteiligt. Deren Anteil muss vor der Berechnung der Anliegerbeiträge abgerechnet wenn.
4. Die provisorisch verschlossenen Gruben der Leitungsträger werden nach Möglichkeit zeitgleich mit den Bauarbeiten auf der Fahrbahn sauber und fachmännisch verschlossen

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.2.4.
Umgestaltung des Bereiches Am Marstall
(Drucks. Nr. 0689/2016 mit 1 Anlage)

Herr Ebeling stellte die Planungen zur Umgestaltung anhand einer Powerpoint - Präsentation vor.
Bezirksratsherr Engelke bemerkte, dass er hinsichtlich der Verkehrsführung schon vermehrt Bedenken angemeldet habe. Heute liege der Fokus auf der Platzgestaltung.
Die Überplanung des Bereiches Marstall werde begrüßt, da der jetzige Zustand eine schlechte Visitenkarte für die Stadt sei. Die Planungen wiesen eine hohe gestalterische Qualität auf und der Bereich werde enorm aufgewertet.
Hinsichtlich der Brunnenanlage fragte Bezirksratsherr Engelke, ob es Erfahrungen mit Verschmutzungen aller Art gebe.
Herr Ebeling antwortete, dass das Wasser zu gewissen Teilen verdunsten werde und daher mit einer Frischwasserzufuhr gearbeitet werde. Der Betrieb sei nicht über den ganzen Tag geplant, sondern werde temporär laufen. Herr Göbel-Groß ergänzte, dass solche Brunnenanlagen bereits in anderen Städten in Betrieb seien. Das Wasserspiel sei nicht vergleichbar mit dem Ernst-August-Platz, sondern sei eher etwas Geheimnisvolles. Es werde computergesteuert ein Nebelteppich erzeugt und dadurch entstehe eine besondere Atmosphäre.
Bezirksratsherr Albrecht erklärte, dass er sich bei einer Brunnenanlage ein Brunnenbecken vorstelle, in dem Wasser beinhaltet sei. Es stelle sich die Frage, ob die geplante Anlage nur Düsen enthalte oder eben ein klassisches Becken.
Außerdem wollte Bezirksratsherr Albrecht wissen, ob die Verwaltung darüber nachgedacht habe, das Wasserspiel mit Musik zu unterlegen.
Im Übrigen werde die Aufwertung des Platzes begrüßt, der Entwurf insgesamt sei gelungen.
Bezirksratsherr Nebendahl fragte zum Gehweg, ob es so sei, dass man den Baumscheiben ausweichen und dann auf die Fahrbahn ausweichen müsse. Die Querung für Fußgänger gestalte sich aus seiner Sicht schwierig. Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast sah in den Planungen viele Wünsche der Anlieger berücksichtigt. Die öffentliche Toilette sei sehr wichtig, er (Sprecher) sehe diese aber eher am Standort in Sicht von Scholvinstraße/Reiterstraße.
Auf eine weitere Frage von Bezirksratsherrn Albrecht hinsichtlich des Pflasters erläuterte Herr Ebeling, dass der Belag aus gesägtem und gestocktem Natursteinpflaster bestehen werde, ähnlich wie auf dem Trammplatz zwischen den Ornamenten. Das Wasserspiel sei eine flache Ebene, in der die Düsen eingebaut seien.

TOP 3.2.4.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0689/2016: Umgestaltung des Bereiches Am Marstall
(Drucks. Nr. 15-0880/2016)


Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Änderungsantrag.
Bezirksratsherr Albrecht legte dar, dass ausreichend Platz für Radfahrer eingeplant sei und er Punkt 1 nicht nachvollziehen könne. Die eigentliche Problematik werde in der Verkehrsführung Georgstraße über Scholvinstraße zum Marstall gesehen.
Der Standort der Toilettenanlage hänge sicherlich auch von der Gestaltung der Anlage ab.
Bezirksratsherrr Engelke beantragte die getrennte Abstimmung in den einzelnen Punkten.

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen entsprechend der (zukünftigen) Bedeutung des Marstalls für den Radverkehr anzupassen. Die Fahrrad-Hauptroute von der Martin-Neuffer-Brücke kommend in Richtung Innenstadt/Georgstraße muss, genau wie der City-Radring, in den Planungen der Verkehrswege berücksichtigt werden.

1. Der (1,8 m schmale) Gehweg zwischen Brücke und Burgstraße muss den Erfordernissen des Radverkehrs entsprechend deutlich verbreitert werden
2. Die Querung/Einmündung der Fahrrad-Passage über die Burgstraße auf den südlichen Marstall soll entsprechend bevorrechtigt und trassiert werden
3. Die Führung des Radverkehrs von der Schmiedestraße in Richtung Georgstraße/Bratwurstglöckle wird mit geeigneten Mitteln dem Bedarf entsprechend optimiert. Zur Verdeutlichung des Cityradringes soll auch eine mehrere Meter lange Führung am Beginn der künftigen Fußgängerzone eingerichtet werden
4. Die öffentliche Toilette wird näher an den nördlichen Platzrand und weg von Bäumen gerückt.
5. Anstelle der Senkrechtparkplätze ggü Reuterstraße und Scholvinstraße sollen Längsparkplätze eingerichtet werden

Abstimmung in den einzelnen Punkten:
Punkt 1: 8/5/0
Punkt 2: 9/4/0
Punkt 3: 9/3/1
Punkt 4: 10/2/1
Punkt 5: 7/6/0

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

Antrag,

1. dem Umbau des Marstall zwischen Schmiedestraße und Am Hohen Ufer, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe mit Gesamtkosten i.H.v. 4.040.000 € vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

3. Die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Kenntnis zu nehmen.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Bezeichnung Investitionsmaßnahme 54101602 Gemeindestraßen, Am Marstall
Zur Finanzierung der Baumaßnahme sind entsprechende Mittel im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanungen für 2017ff. angemeldet. Darüber hinaus sind im Haushalt 2016 Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2017 und 2018 veranschlagt. Weiterhin wird die Finanzierung der Maßnahme durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Mit Änderungen aus Drucks. Nr. 15-0880/2016 beschlossen in Abstimmung der einzelnen Punkte:
1) 10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
2) einstimmig
3) (Kenntnisnahme): 7 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.2.5.
Neugestaltung des Bereiches Am Hohen Ufer, 2. Bauabschnitt von der Goethestraße bis zur Martin-Neuffer-Brücke entsprechend des Konzeptes "HannoverCity 2020"
(Drucks. Nr. 0691/2016 mit 1 Anlage)

Herr Ebeling stellte die Planungen anhand einer Präsentation vor.
Auf eine Nachfrage von Bezirksratsfrau Kupsch erläuterte Herr Ebeling, dass die Bäume in der Anwuchsphase bewässert werden müssen. Bezirksratsherr Albrecht fragte nach der vorgesehen Treppe zum Wasser. Herr Göbel-Groß antwortete, dass es sich um eine Bestandsanlage handelt, die als Betriebsweg genutzt werde. Der Weg sei nicht öffentlich nutzbar.

Antrag,
1. der Fortsetzung der Umbaumaßnahme Am Hohen Ufer, 2. Bauabschnitt von der Goethestraße bis zur Martin-Neuffer-Brücke, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe mit Gesamtkosten i. H. v. 2.370.000,00 € zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit
§ 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
3. die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Kenntnis zu nehmen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.2.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße - Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0458/2016 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow erinnerte daran, dass die Drucksache bereits in der letzten Sitzung vorgelegen habe.


TOP 3.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0458/2016: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße
(Drucks. Nr. 15-0878/2016)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast erläuterte den Änderungsantrag.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag zur Abstimmung.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
1. Es werden sichere und witterungsgeschützte Abstellmöglichkeiten für zwei Fahrräder je Wohnung im Bereich des Bebauungsplanes hergestellt.
2. Es soll geprüft werden, ob Obstbäume statt Zierbäume gepflanzt werden können
3. Es soll geprüft werden, ob die Schaffung von Nistmöglichkeiten (Fledermäuse, Mauersegler etc.) am Gebäude möglich ist und ob ein Bedarf vorhanden ist

Abstimmung in den einzelnen Punkten:
1) 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
2) einstimmig
3) 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1803 mit Begründung
zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen und
3. dem Wechsel des Vorhabenträgers gem. §12 Abs. 5 BauGB zuzustimmen.

Mit Änderungen aus Drucks. Nr. 15-0878/2016 mit 9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 3.2.2.
Neues Rathaus, Sanierung der Südfassade
(Drucks. Nr. 0626/2016 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung der Südfassade des Neuen Rathauses in Höhe von insgesamt 2.970.000,- € sowie

2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.





TOP 3.2.3.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
-1. Änderungssatzung-

(Drucks. Nr. 0633/2016 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Albrecht bemerkte, dass die Wünsche des Bezirksrates aus den letzten Sitzungen nicht berücksichtigt worden seien. Frau Fenske entgegnete, dass sich die vorliegende Drucksache auf die Haupt- und Realschulen beziehe. Die Grundschulbezirke werden in der 5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken berücksichtigt.

Antrag,

die 1. Änderungssatzung zur 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage 1 zu beschließen.

Einstimmig beschlossen.

TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Interfraktionelle Anträge

TOP 4.1.1.
Zuwendung an den Oststadt e.V.
(Drucks. Nr. 15-0724/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oststadt e.V. erhält für die Durchführung eines Straßenfestes in der Fundstraße eine Zuwendung in der Höhe von bis zu 1.475,- €.
Diese Zuwendung umfasst die Städtischen Genehmigungsgebühren für das Straßenfest in Höhe von 240,- € sowie eine Ausfallbürgschaft für witterungsbedingte Eventualverluste.
Grundlage ist der Antrag vom 15.03.2016.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 4.1.2.
Zuwendung an den Nachbarschaftskreis Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-0725/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Nachbarschaftskreis Hannover Mitte erhält für Sachkosten für eine Büroausstattung inkl. Telekommunikationskosten eine Zuwendung in Höhe von 2.250,- €.
Grundlage ist der Antrag vom 13.03.2016.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen (ohne stellvertretenden Bezirksbürgermeister Gast).


TOP 4.1.3.
Zuwendung an die Anlauf- und Beratungsstelle Frauen-Treffpunkt
(Drucks. Nr. 15-0726/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Anlauf - und Beratungsstelle Frauen-Treffpunkt erhält für die Durchführung einer Veranstaltung im Pavillon anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Arbeitskreises Psychosoziale Versorgung Hannover eine Zuwendung in Höhe von 400,- €.
Grundlage ist der Antrag vom 29.02.2016.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

Bezirksbürgermeister Sandow berichtete über die Veranstaltung zur Eröffnung der Fahrradsaison in der Langen Laube.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Göttler informierte über die geplante Belegung des ehemaligen Hotels Maritim zu Mitte Mai und einen stattfindenden Tag der offenen Tür.
Am Waterloo seien die Arbeiten sechs Wochen in Verzug, da der Boden stark verdichtet sei und kein Wasser aufgenommen habe.
Bis Ende Juli liege die Zuteilungsquote des Landes bei ca. 6000 Personen.

Die SeWo habe zum 31.07.2016 eine Kündigung ihrer Räume erhalten und habe über die Fraktionsgeschäftsstellen angefragt, ob eine Unterkunft im Maritim möglich sei. Dies sei aber nicht der Fall, eventuelle Kontakte zu angebotenen Standorten werden an die SeWo vermittelt.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Beleuchtungssituation im Bereich des Raschplatzes beim Treppenaufgang zum Andreas-Hermes-Platz und unterhalb der Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-0727/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, mit der Grundstücksverwalterin Gespräche zu
führen, um die Beleuchtungssituation im Bereich des Raschplatzes beim Treppenaufgang
zum Andreas-Hermes-Platz und unterhalb der Hamburger Allee zu verbessern.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Zu geringe Zahl an Krippenplätzen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0713/2016)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf den Änderungsantrag hin. Bezirksratsherr Prokisch erklärte, dass die CDU den Antrag übernehme.

Antrag
Es wird deshalb empfohlen zu beschließen: Die Verwaltung schafft mehr Krippenplätze in Mitte.

erledigt durch Antrag aus Drucks. Nr. 15-0882/2016!

TOP 7.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0713/2016: Verbesserung der Kinderbetreuungssituation im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0882/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover strebt zeitnah eine Deckung des tatsächlichen Bedarfs an wohnortnahen und arbeitsplatznahen Krippenplätzen im Stadtbezirk Mitte an und beginnt mit der Planung einer dauerhaften städtischen Krippe auf dem Andreas-Hermes-Platz.

Einstimmig beschlossen.

TOP 7.2.2.
Parksituation im Umfeld des HCC
(Drucks. Nr. 15-0714/2016)

Antrag

Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob den Anwohnern/innen im Bereich Lüerstraße und Mars-la-Tour-Straße eine Anwohnerparkberechtigung erteilt werden kann, mit der sie auch im Parkhaus beim HCC ohne weitere Kosten parken dürfen.

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.3.
Drive-in-Schalter am geplanten Rathaus am Schützenplatz
(Drucks. Nr. 15-0715/2016)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
die Verwaltung richtet im Rahmen ihrer Bauplanung einen Drive-in-Schalter am Rathaus am Schützenplatz ein.

Bezirksratsherr Prokisch zog den Antrag zurück.

TOP 7.2.4.
Problematische Ampelschaltung Kleefelderstraße/Clausewitzstraße für Radfahrer
(Drucks. Nr. 15-0751/2016)

Bezirksratsherr Nebendahl fragte, wie der Antrag gemeint sei.
Bezirksratsherr Albrecht erklärte, dass die Rotphase für PKWs zu lang sei, der Antrag werde noch einmal überarbeitet und zurück gezogen.

Antrag
Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung überprüft dort, wo die Clausewitzstraße die Kleefelderstraße kreuzt, die Taktung der Ampel.

Zurückgezogen.

TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Aufstellflächen für Fahrräder an der Luisenstraße
(Drucks. Nr. 15-0728/2016)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Albrecht gab zu bedenken, dass der Wegfall der zweiten Fahrspur insgesamt problematisch sei, da dort ein erhebliches Verkehrsaufkommen in beide Richtungen vorliege. Es werde ein Rückstau in die Luisenstraße befürchtet.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Ampel Luisenstraße/Joachimstraße die Fahrbahnmarkierungen zu verändern. Es soll künftig nur noch eine Fahrspur geben, die für geradeaus, links und rechts gilt. Auf dem damit gewonnenen Platz soll eine „Aufgeweitete Radaufstellfläche“ (ARAS) samt Zuführung markiert werden. Zusätzlich soll für die in Gegenrichtung fahrenden Fahrräder eine markierte Einfädelung vom Ernst-August-Platz in die Luisenstraße hergestellt werden.

8 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.3.2.
Mögliche Radwegverbreiterung Ohnesorgbrücke
(Drucks. Nr. 15-0729/2016)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird damit beauftragt, rechtzeitig zu den nächsten Haushaltsplanberatungen, Varianten für eine mögliche Verbreiterung der Radverkehrsfläche auf der Nordseite der Benno-Ohnesorg-Brücke vorzulegen. Diese soll auf ganzer Länge, bis zur Engstelle am Capitol, durchgängig 2,5m breit sein. Die Breite des Fußwegs soll nach Möglichkeit ebenfalls erhöht, keinesfalls jedoch reduziert werden.

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.3.3.
Anhörung und Information der Verwaltung zum bezahlbaren Wohnraum in den Stadtteilen Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt und Zoo
(Drucks. Nr. 15-0732/2016)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte den Antrag. Frau Fenske wies darauf hin, dass die Verwaltung nicht zusichern könne, dass die Anhörung bereits in der nächsten Sitzung erfolge.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
In der nächsten Bezirksratssitzung wird eine Information der Verwaltung sowie eine Anhörung zum Thema „bezahlbares Wohnen im Stadtbezirk Mitte“ durchgeführt, zu welcher je ein(e) VertreterIn des Deutschen Mieterbundes, des Sozialverbandes, der GBH, des Seniorenbeirates und der SeWo, der Diakonie (ZBS) und des Caritas eingeladen werden.

Neufassung!

TOP 7.3.3.1.
Anhörung und Information der Verwaltung zum bezahlbaren Wohnraum in den Stadtteilen Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt und Zoo
(Drucks. Nr. 15-0732/2016 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
In einer der nächsten Bezirksratssitzung wird eine Information der Verwaltung sowie eine Anhörung zum Thema „bezahlbares Wohnen im Stadtbezirk Mitte“ durchgeführt, zu welcher je ein(e) VertreterIn des Deutschen Mieterbundes, des Sozialverbandes, der GBH, des Seniorenbeirates und der SeWo, der Diakonie (ZBS) und des Caritas eingeladen werden.

Einstimmig

TOP 7.4.
der SPD-Fraktion

TOP 7.4.1.
Reichtumsuhr auf dem Platz der Weltausstellung
(Drucks. Nr. 15-0731/2016)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte den Antrag. Da noch eine technische Frage zu klären sei, werde der Antrag zurück gestellt. Bezirksratsherr Albrecht fragte den Antragsteller nach dem bezirklichen Zusammenhang. Der Platzbezug allein reiche nicht aus. Bezirksratsfrau Kupsch wollte wissen, was konkret angezeigt werden solle.
Bezirksratsfrau Demir meinte, dass auch die Bevölkerungsuhr auf dem Platz gestanden habe.
Dies sei aber nicht auf Beschluss des Bezirksrates erfolgt, erklärte Frau Fenske.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Auf dem Platz der Weltausstellung in der Innenstadt wird an dem Platz, auf welchem früher die Bevölkerungsuhr gestanden hatte, in derselben Größe eine Reichtumsuhr installiert und dauerhaft betrieben, die auf den Daten basiert, die bisher schon an der Seitenwand des DGB-Hauses in der Otto-Brenner-Straße zu sehen sind.
Die Landeshauptstadt Hannover nimmt zu diesem Zweck Gespräche mit dem DGB auf.

zurück gestellt.

TOP 7.5.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 7.5.1.
Erklärende Tafeln an den Straßenschildern der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0721/2016)

Bezirksratsherr Prokisch zog den Antrag in die Fraktion.

Antrag zu beschließen:
Unter allen Straßenschildern der Hindenburgstraße wird eine erklärende Tafel mit folgendem Text angebracht:

1916 benannt nach Paul von Hindenburg (1847 -1934)
Genaralfeldmarschall,als Kriegsheld verehrt, verbreitete die Dolchstoßlüge,
1925, 1932 zum Reichpräsidenten gewählt, ernannte Hitler zum Reichskanzler

Die Kosten trägt der Bezirksrat Mitte.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Elektroladestation am Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0716/2016)

Vor dem Rathaus steht eine Elektroladestation. Diese kann zwei Kraftfahrzeugen gleichzeitig
das Laden ermöglichen. Trotzdem wird nur ein Parkplatz für Elektrofahrzeuge vorgehalten.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Warum wurde hier nur ein Parkplatz mit Vorrang für Elektrofahrzeuge bereitgestellt?
2.) Erwartet die Verwaltung keine weitere Zunahme von Fahrzeugen, die eine Ladestation
benötigen?
3.) Wie häufig wird diese Ladestation genutzt?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Einrichtung des Parkplatzes für das Laden von Elektrofahrzeugen erfolgte zu einem Zeitpunkt, als noch nicht absehbar war, wie sich die Nachfrage nach Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum entwickeln wird.

Zu Frage 2:
Die Bundesregierung hat das Ziel vorgegeben, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland auf die Straße zu bringen. Daraus ergibt sich zwangsläufig ein zunehmender Bedarf an Lademöglichkeiten. In der Informationsdrucksache Nr. 0618/2016 „Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover“ hat die Verwaltung ihre Vorstellungen zum Ausbau der Elektromobilität dargelegt. Das Konzept wird sich auch mit Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur befassen.

Zu Frage 3:
Auf Anfrage hat enercity dazu folgende Angaben übermittelt:

Monat
Zahl der Ladevorgänge
Belegung in h
Oktober 2015
61
185
November 2015
86
235
Dezember 2015
60
175
Januar 2016
53
165
Februar 2016
38
122
März 2016
59
225

TOP 8.1.2.
Fehlbelegung im sozialem Wohnungsbau in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0717/2016)

Es wird immer wieder behauptet, dass zum Schutz sozial schwacher Gruppen die Mietpreisbremse
eingeführt werden müsse. Theoretisch sollten diese Personen im sozialen
Wohnungsbau eine Bleibe finden.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1.) Wie viele Wohnungen in Mitte unterliegen dem sozialen Wohnungsbau?
2.) Wie viele davon sind von Personen bewohnt, die über der Einkommenshöhe liegen,
die für den Bezug von Sozialwohnungen berechtigt?
3.) Wäre die zum Schutz von sozial Schwachen gedachte Mietpreisbremse dann
überhaupt noch nötig, wenn Mieter mit zu hohem Einkommen sich anderweitig
eine Bleibe suchen müssten?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Vom Gesamtwohnungsbestand im Bezirk Mitte (22.778 Wohnungen – Stand 31.12.2014) sind derzeit 420 Wohnungen mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert. Für 333 davon hat die Stadt ein Belegrecht. Ca. 200 der 420 Wohnungen befinden sich in 4 Seniorenwohnanlagen und dürfen grundsätzlich nur an ältere Menschen vermietet werden.
An weiteren 100 nicht geförderten Wohnungen der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) hat die Stadt Belegrechte.
Zu den bestehenden Gebäuden hinzukommen zukünftig die 99 GBH-Wohnungen am Klagesmarkt, die noch im Bau sind (davon 32 Wohnungen mit Belegrecht).

Zu Frage 2:
Darüber liegen keine Erkenntnisse vor. Die Prüfung der Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung - darunter auch die Höhe des Einkommens – erfolgt nur bei Bezug der Wohnung. Es werden in der Regel unbefristete Mietverträge gemäß dem allgemeinen Mietrecht abgeschlossen. Entsprechend der Gesetzeslage erfolgen im laufenden Mietverhältnis keine weiteren Überprüfungen.

Zu Frage 3:
Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich für alle bis Ende September 2014 bezogenen Wohnungen – unabhängig von eventuellen Förderungen oder der Art der Mietinteressenten. Die Sozialwohnungen stellen dabei nur einen sehr kleinen Teil des Mietwohnungsbestandes dar. Auch Nachfrager mit geringem Einkommen versuchen daher, eine Wohnung auf dem „normalen“ Wohnungsmarkt zu bekommen.

Zwischenzeitlich haben immer mehr Menschen auch mit mittlerem Einkommen Schwierigkeiten für sich und ihre Familien in Hannover angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden, da die Mieten bei Wiedervermietung oft erheblich angehoben werden. Hinzu kommt, dass die Fluktuation auf dem gesamten Wohnungsmarkt zurzeit sehr gering ist, wodurch sich ein weiterer mietsteigernder Angebotsengpass ergibt.

Ein Auszugsgebot bei zu hohem Einkommen ist im Übrigen mit dem derzeitigen Miet- und Förderrecht nicht darstellbar. Bei entsprechenden Änderungen wäre eventuell die Erhöhung der vom Mieter zu tragenden Aufwendungen möglich, wenn sein Einkommen die Fördergrenzen übersteigt, wie z.B. früher die Fehlbelegungsabgabe. Hier wäre aber die Gefahr zu berücksichtigen, dass sich durch den Wegzug von stabilisierenden Haushalten eine – nicht gewollte - einseitige Bevölkerungsstruktur bilden könnte.



TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Öffnung der Waldchaussee am 24.04.
(Drucks. Nr. 15-0730/2016)

Der Presse war zu entnehmen, dass die Waldchaussee am 24.4. zur besseren Erreichbarkeit des Zoos für Kfz geöffnet sein wird. Dies ist für das geschäftliche Interesse des Zoos sicherlich förderlich, wird aber erfahrungsgemäß die NutzerInnen der autofreien Waldchaussee überraschen und ggf. gefährden. Zudem wird durch diese Maßnahme der Erholungsfaktor der Eilenriede eingeschränkt.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wird die Verwaltung die Maßnahme auf Schildern entlang der Waldchaussee ankündigen, so dass SpaziergängerInnen nicht unversehens auf die nicht gesperrte Fahrbahn treten?

2. Kann der Zoo auch über die Fritz-Behrens-Allee angefahren werden und welche Möglichkeiten der Erreichbarkeit über den ÖPNV werden eingerichtet?

3. Wäre es möglich, als Ausgleich für den Sonntag die Waldchaussee am Samstag ganztägig zu sperren und die Aufhebung der Sperrung am Sonntag so kurz wie möglich zu gestalten - also nicht pauschal ganztägig zu öffnen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Am Beginn und am Ende der Waldchaussee sowie bei den wichtigen Querungen mit Waldwegen werden Hinweistafeln aufgestellt. Zudem wird über Informationen in den Regionalen Medien versucht, möglichst viele potentielle Nutzer der Eilenriede zu informieren.



Zu Frage 2:
Der Zoo kann auch über die Fritz-Behrens-Allee angefahren werden. Zu den Erreichbarkeiten mit dem ÖPNV wird es nach Abschluss der Planungen eine gesonderte Pressemitteilung der Üstra geben. Zudem ist geplant, dass ein Vertreter der Üstra am Informationsabend der Polizei am 13. April teilnimmt.

Zu Frage 3:
Eine außerplanmäßige, zusätzliche Sperrung am Samstag würde nur zu weiterer Verunsicherung führen. Es war polizeiliche Vorgabe, dass die Schranken das gesamte Wochenende geöffnet bleiben.

TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Qualität der Informationen aus dem Bereich 61
(Drucks. Nr. 15-0734/2016)

Die in der Drucksache 2772/2015 E1 beschriebenen 11 Zwischengeschosse im Bredero-Hochhaus an der Lister Meile/Hamburger Allee haben seit Jahrzehnten dem jeweiligen Eigentümer nur Aufwand und Kosten verursacht, da die Versuche zur Vermarktung der Flächen im Hinblick auf Gewerbe-/Verwaltungsnutzung bzw. auf eine Nutzung für Justizzwecke mehrfach gescheitert waren.
Im Einklang mit den Prognosen des derzeitigen Investors ist jedoch davon auszugehen, dass der seit Jahren stark steigenden Nachfrage nach zentrumsnahem Wohnraum in Hannover u.a. durch die Schaffung von Wohnungen in den 11 Zwischengeschossen sinnvoll begegnet werden und eine auch für ihn rentable Nutzung zukünftig stattfinden kann.
Voraussetzung für eine solche entsprechende Schaffung von Wohnraum ist nach Informationen der Bauverwaltung eine Änderung des geltenden Bebauungsplanes, nach welchem bisher eine umfassende Wohnnutzung in diesen 11 Etagen unzulässig und damit verboten war.
Eine Schaffung von Wohnraum in den 11 Zwischengeschossen ist bisher -anders als bei der bislang angestrebten Gewerbenutzung- daher nicht an der fehlenden Vermarktbarkeit gescheitert, sondern an der fehlenden rechtlichen Zulässigkeit.
In der vorgenannten Drucksache wurde gegenüber den ehrenamtlichen PolitikerInnen im Rat, dem Verwaltungsrat und im Bezirksrat Mitte sowie dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt erläutert, eine (Boden)Wertsteigerung des Grundstücks sei mit einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes mitsamt der zukünftigen Erlaubnis zur Schaffung und Nutzung von Wohnraum nicht ermittelbar bzw. verbunden.
Auf dieser Darstellung basierend wird ferner ausgeführt, eine Verpflichtung des Investors zur Übernahme von Kosten durch die Schaffung ortsnaher Kinderbetreuungsplätze sei vor dem Hintergrund von § 11 Abs.2 BauGB unangemessen und damit rechtlich nicht möglich.
Aus Sicht des Investors wird jedoch durch die von ihm gewünschte Änderung des Bebauungsplanes mit der Ausweisung von Wohnflächen eine wirtschaftliche Nutzung der 11 Zwischengeschosse erst ermöglicht – diese verbunden mit der Erwartung, eine Rendite zu erzielen, bei welcher die voraussichtlichen Einnahmen die Investitionskosten gewinnbringend übersteigen.
Die Politik hat auch gegenüber dem Baudezernat einen Anspruch auf wahrheitsgemäße, zeitnahe und vollständige Informationen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bauverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Unabhängig von etwaigen Bodenwerten für das Grundstück des Bredero-Hochhauses dürfte die Einräumung von bislang nicht vorhandenen Nutzungsrechten (hier für Wohnzwecke) für eine Immobilie auf einem Markt, dessen Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt, nicht unerheblichen Einfluss auf den Verkehrswert der Immobilie haben. Inwiefern steigert sich der Verkehrswert des Bredero-Hochhauses im Hinblick auf das Recht zur Schaffung und Nutzung von 110 Wohneinheiten in den 11 Zwischengeschossen?

2. Da der Gesetzgeber ausdrücklich in § 11 Abs.1 Satz 1 Nr.3 BauGB die Möglichkeit geschaffen hat, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages Regelungen zu treffen, die die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen durch den Vertragspartner vorsehen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind,
stellt sich die Frage, auf der Basis welcher konkreter Kalkulationen die Bauverwaltung für diese Immobilie eine ausnahmsweise Unangemessenheit nach § 11 Abs.2 Satz 1 BauBG zu Lasten des Investors annimmt, obwohl sich die Regelung des § 11 Abs.2 Satz 3 BauGB ausdrücklich auf die Übernahme von Kosten durch den Vorhabenträger bezieht?
3. Wie genau sieht der Entwurf des Durchführungsvertrages mit dem Investor aus bzw. aufgrund welcher kommunalrechtlicher Vorschriften wird dieser dem Bezirksrat Mitte vorenthalten, und welche Verhandlungen/Zusagen hatte es von Seiten des Baudezernats bereits im Vorfeld gegenüber dem Investor gegeben?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Inwiefern eine Verkehrswertsteigerung des Bredero-Hochhauses eingetreten ist, kann seitens der Verwaltung nicht benannt werden, da eine Verkehrswertermittlung nicht Gegenstand des Prüfumfangs der Verwaltung ist.

Zu Frage 2:
§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB eröffnet die Möglichkeit, städtebauliche Verträge abzuschließen, die „die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind“ zum Gegenstand haben.

Neben der so zu beachtenden zwingenden Kausalität (Voraussetzung oder Folge) ergibt sich die weitere Schranke aus § 11 Abs. 2 BauGB: „Die vereinbarten Leistungen müssen den gesamten Umständen nach angemessen sein.“
Dies gilt entsprechend für Durchführungsverträge.

Was die Verwaltung hier in die Betrachtung zur Angemessenheit einbezogen hat, ergibt sich aus den ausführlichen Darlegungen in den Drucksachen Nr. 2772/2015 - dort insbesondere unter Kostentabelle - und 2772/2015 E 1.
Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.

Zu Frage 3:
Es ist geübte und bewährte Praxis, den Ratsgremien die wesentlichen inhaltlichen und nicht die wortgetreuen Vertragsbedingungen von städtebaulichen Verträgen bzw. Durchführungsverträgen zur Beschlussfassung vorzulegen, um ggf. erforderliche redaktionelle Formulierungsanpassungen in diesem Rahmen verwaltungsseitig eigenständig vornehmen zu können.

Die von den Ratsgremien beschlossenen wesentlichen Inhalte werden von der Verwaltung ordnungsgemäß in den jeweiligen Verträgen festgeschrieben und umgesetzt.

Raum für Verhandlungen/Zusagen mit bzw. gegenüber Investoren, die nicht ihren Niederschlag in den von den Ratsgremien zu beschließenden wesentlichen Vertragsbedingungen und den entsprechenden Drucksachen finden, besteht demgemäß ausdrücklich nicht.

TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 8.4.1.
Vorfahrtsregelung an der Einmündung des Bohlendamms/Hannah-Arendt-Platzes in die Leinstraße
(Drucks. Nr. 15-0722/2016)

Die Vorfahrtsregelung an der Einmündung des Bohlendamms/Hannah-Arendt-Platzes in die Leinstraße wurde kürzlich derart geändert, dass hier „Rechts-vor-Links“ gilt. Hier haben Autofahrer und Fahrradfahrer aus Osten kommend offenbar Schwierigkeiten dieser Regelung zu folgen. Der Grund dürfte sein, dass diese Einmündung von der optischen Gestaltung eher als eine Einfahrt oder Einmündung einer Nebenstraße - jedenfalls nicht gleichberechtigt - erlebt wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Was war der Grund für die Änderung der Vorfahrtsregelung an der Einmündung des Bohlendamms/Hannah-Arendt-Platzes in die Leinstraße?

2. Wie sieht die Verwaltung nach eigener Beobachtung die derzeitige Situation?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Bereich wurde aufgrund politischen Beschlusses als Tempo-30-Zone ausgewiesen. In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich die Rechts-vor-Links-Regelung, so dass die bisherige Beschilderung entfernt wurde. Die Verkehrsteilnehmer wurden mittels Hinweisbeschilderung auf die geänderte Lage hingewiesen.

Die Einmündung Bohlendamm ist nicht baulich durch Bord und Gosse vom Fahrbahnteil Leinstraße getrennt, sondern stellt eine gestalterische Einheit dar. Eine Unterordnung des Bohlendamms lässt sich hieraus nicht ableiten.



Zu Frage 2:
Momentan ist der Bereich durch die Hochbaustelle Landtag beeinträchtigt. Durch abgestellte Lieferfahrzeuge steht auf der Leinstraße deshalb regelmäßig nur eine Fahrspur zur Verfügung. Dies führt dazu, dass die Verkehrsteilnehmer sich häufig untereinander bezüglich der Ein-, Aus- und Durchfahrt verständigen müssen. Nachteilige Auswirkungen für die Verkehrssicherheit entstehen dadurch nicht.

TOP 9.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.03.2016 -öffentlicher Teil-
Das Protokoll wurde mit 1 Enthaltung genehmigt.

Bezirksbürgermeister Sandow schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.37 Uhr.

für das Protokoll



Michael Sandow Britta Fenske
Bezirksbürgermeister Protokollführerin