Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.04.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.04.2016)
Protokoll (erschienen am 23.11.2016)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 14.04.2016
-18.62.06-

PROTOKOLL

40. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 13. April 2016,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 22:15 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
Bezirksratsherr Albrecht 18:30 - 20:30 Uhr
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Böhme) (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
(Bezirksratsherr Franzkewitsch)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Personal und Organisation
Herr Just FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Link Stadtanzeiger
Herr Schmücking-Goldmann Hannoversches Wochenblatt

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. Grabeland Laatzener Straße
(Drucks. Nr. 15-0654/2016)

3.1.2. Modellflugkörper im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0655/2016)

3.1.3. Spielplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0656/2016)

3.1.4. Tiergartenstraße in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0657/2016)

3.2. der SPD-Fraktion

3.2.1. Abfallentsorgung in Stichstraßen
(Drucks. Nr. 15-0667/2016)

3.2.2. Schaffung von Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-0668/2016)

3.2.3. Kinderkrippenplätze
(Drucks. Nr. 15-0669/2016)

3.2.4. Bockmerholzstraße
(Drucks. Nr. 15-0670/2016)

3.2.5. Kriegerdenkmal in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0671/2016)

3.2.6. Straßenbäume in der südlichen Anecampstraße
(Drucks. Nr. 15-0672/2016)

3.2.7. Flüchtlingsunterkunft Heymesstraße
(Drucks. Nr. 15-0673/2016)

3.2.8. Vertretungskräftepool für Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-0674/2016)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
9.12.2015 - wird gesondert versandt

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. V E R W A L T U N G S V OR L A G E N

8.1. Bebauungsplan 1047, 1. Änderung -Angerstraße-
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0690/2016 mit 3 Anlagen)

8.2. Bebauungsplan Nr. 1829 – Vinzenzstraße -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0699/2016 mit 4 Anlagen)

8.3. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
-1. Änderungssatzung-
(Drucks. Nr. 0633/2016 mit 1 Anlage)

9. A N T R Ä G E

9.1. der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

9.1.1. Zustand der abschüssigen Wege am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0681/2016)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Prüfauftrag: Rohfeld – Zustand des Weges am Spielplatz
(Drucks. Nr. 15-0682/2016)

9.2.2. Wülferoder Kapellenplatz
(Drucks. Nr. 15-0683/2016)

9.2.3. Information von Anwohnerinnen und Anwohnern bei Flüchtlingsunterbringung im Stadtteil
(Drucks. Nr. 15-0854/2016)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Regelungen über das Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen
(Drucks. Nr. 15-0684/2016)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Interfraktionell

10.1.1. Verwendung eigener Haushaltsmittel: Zuwendung Bürgerverein Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0855/2016)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Herrn Heesch (FBL-Planen und Stadtentwicklung) informiert in der EinwohnerInnenfragestunde

Antworten zu Anfragen:
liegen noch nicht vor. werden nachgereicht:
3.2.2. Schaffung von Flüchtlingsunterkünfte
3.2.3. Kinderkrippenplätze

Antrag auf Zuwendung wird unter TOP 10.1.1. behandelt

DRINGLICHKEITSANTRAG:
1. –CDU-Fraktion
„(Feuerwehrgerätehaus in Wülferode)“
Dringlichkeit wurde abgelehnt

2. –CDU-Fraktion
„Information von Anwohnerinnen und Anwohner bei Flüchtlingsunterbringung im Stadtteil“

Dieser Dringlichkeitsantrag wird unter TOP 9.2.3 der heutigen Sitzung behandelt.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt

TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel sprach folgende Themen an:

Informationsveranstaltung des Bezirksrates zum Thema - Verkehr am 8.4.2016
Bezirksbürgermeister Rödel informierte über die Informationsveranstaltung des Bezirksrates am vergangenen Freitag (8. April) zum Thema Verkehr. Sein besonderer Dank galt der Jakobi-Gemeinde, in deren neuen Gemeindesaal die Veranstaltung durchgeführt wurde.
Es sei versucht worden auf nahezu alle Fragen einzugehen und es wären keine Fragen mehr offen in diesem Zusammenhang, fügte Bezirksbürgermeiste Rödel hinzu.

Flüchtlingswohnheim Zweibrückenerstraße - Vorstellung neuer Betreiber
Herr Navid Rafii, Frau Jelena Naamni und Frau Karolina Feegel stellten das Konzept und die Absicht des neuen Betreibers vor und stehen für Fragen zur Verfügung.
Ratsherr Hellmann lobt die Arbeit des neuen Betreibers für dessen Arbeit in Mißburg.
Bezirksbürgermeister Rödel bedankt sich für die Informationen und die Teilnahme an der Sitzung.

Bezirksbürgermeister Rödel informierte


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
Grabeland Laatzener Straße
(Drucks. Nr. 15-0654/2016)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

Über die Nutzung des Grabelandes an der Laatzener Straße in Bemerode gibt es immer wieder Beschwerden. Es werden dort feste Lauben oder ein Swimmingpool errichtet oder die Umzäunung ist nicht den Vorgaben entsprechend.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen möchte die Verwaltung hier ergreifen um Abhilfe zu schaffen und wieder ein einheitliches Bild herzustellen ?
2. Wurde schon einmal über eine komplett neue Überplanung dieses Gebietes
als Verlängerung der Emslandstraße nachgedacht und wenn ja, in welche Richtung gehen diese Überlegungen? Wenn nein, was steht dem im Wege?

Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es besteht ein Pachtvertrag über die Nutzung des Grabelandes. Vereinbart wurde unter anderem, dass eine Aufenthaltslaube und ein Geräteschuppen, die jeweils nicht fest mit dem Boden verankert sein dürfen, aufgestellt werden können.
Eine solche Vereinbarung wird häufig bei der Verpachtung von Grabeländern getroffen.
Eine ursprünglich blickdicht errichtete Umzäunung aus Fahrtrichtung Laatzen wurde bereits entfernt und durch einen durchsichtigen Drahtzaun ersetzt. Dieser entspricht gängigen Zäunen.
Die Aufstellung eines Swimming-Pools wurde genehmigt, sofern dieser ebenfalls nicht fest mit dem Boden verbunden wird. Dies ist nach letzter Besichtigung der Fall.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die betreffende, derzeit als Grabeland genutzte Fläche ist im Bebauungsplan 923 27.09.1982 als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Diese Festsetzung beinhaltet auch die Fahrbahn der Laatzener Straße mit westlich anschließender Seitenfläche. Die Gesamtbreite von 33,50m entsprang einem Vorläuferbebauungsplan, sie wurde aber bereits zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bebauungsplanes als reine Verkehrsfläche nicht benötigt. Aus diesem Grund wurde mit ausdrücklich temporärem Charakter eine Grabelandregelung für die in der Enthorststraße gelegenen Grundstücke angeboten.
Grundsätzlich ist vorstellbar, den derzeitigen Grabelandstreifen in der derzeitigen Nutzung beizubehalten oder ihn in die Straßennutzung einzubeziehen und z.B. für die auf der Ostseite der Laatzener Straße nicht vorhandenen Seitenanlagen (Fuß-/ Radweg) sowie Straßenbegleitgrün zu nutzen.
Die Geeignetheit für eine wohnbauliche Nutzung müsste untersucht werden und bedarf bei positvem Ergebnis zu seiner Realisierung einer Änderung des Planungsrechts.

Protokoll-Antwort auf die Nachfrage, welche Laufzeit die für das Grabeland gültigen Pachtverträge haben:

Die Pachtverträge werden ohne feste Laufzeit, also unbefristet vereinbart.
Aber sie können eben jederzeit mit der 6 wöchigen Frist gekündigt werden



TOP 3.1.2.
Modellflugkörper im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0655/2016)

Bezirksratsherr Nauheimer trug folgende Anfrage vor:

Seit geraumer Zeit kommt es im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg, zum Beispiel im Bereich an die Wohnbebauung der Straße Hellenkamp, immer wieder zu Flugaktivi­tä­ten insbesondere von Drohnen. Diese Flugaktivitäten stellen in vielerlei Hinsicht ei­ne Gefahr dar. Gemäß der Verordnung zum Schutz des Gebietes Kronsberg (LSG H-S 03 - Kronsberg vom 19.10.2001) ist das Betreiben von Modellflugkörpern ver­bo­ten.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Ist der Verwaltung die beschriebene Problematik bekannt?
2.) Kann durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eine verstärkte Kontrolle
der Einhaltung der oben genannten Verordnung erfolgen?


Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Bisher liegen der Stadtverwaltung keine Kenntnisse oder Anzeigen über die Betreibung von Flugmodellen im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg vor.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In § 3 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung zum Schutz des Gebietes „Kronsberg“ als Landschaftsschutzgebiet wird das Betreiben von Modellflugkörpern verboten.
Darüber hinaus gelten für „Drohnen“, also unbemannte Flugsysteme, weitere Bestimmungen, die deren Betrieb einschränken. Hier wird vor allem zwischen den Nutzungen unterschieden:
Nach § 1 Absatz 2 Satz 3 LuftVG gilt: „…als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).“ Diese sind gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 erlaubnispflichtig.
Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 LuftVZO darf eine Masse von 5 kg ohne Erlaubnis nicht überschritten werden. Für Modelle unterhalb dieser Masse gelten keine weiteren Beschränkungen. Allerdings besteht nach § 102 LuftVZO eine separate Versicherungspflicht für Flugmodelle.
Diese Verordnungen werden künftig im Rahmen der Kontrollen durch die Parkranger im Gebiet des Kronsberg umgesetzt, soweit die Personalkapazitäten dazu ausreichen.
Grundsätzlich ist aber die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover für die Schutzgebiete zuständig. Diese wird von uns dahingehend informiert.

TOP 3.1.3.
Spielplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0656/2016)

Bezirksratsherr Nauheimer trug folgende Anfrage vor:


Auf den Spielplätzen kann es generell zu vielfältigen Verunreinigungen des Sandes kommen, was Eltern aber natürlich nicht tolerieren wollen und auch nicht sollen.Da Kinder, insbesondere die kleinen, gern alles in den Mund stecken, kann es hier zu gefährlichen Situationen kommen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Wie häufig wird der Sand auf den Spielplätzen im Stadtbezirk komplett ausgetauscht?

2.) In welchem Turnus, und von wem, wird der Sand auf Verunreinigungen geprüft?

Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Sand wird einmal im Jahr von einer Firma maschinell gereinigt; bei sehr starker Verunreinigung wird ein kompletter Sandaustausch vorgenommen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Sandspielbereiche werden mindestens einmal in der Woche von Kolonnen des zuständigen Pflegebetriebs bzw. bei Vergabe durch die beauftragte Firma auf Verunreinigungen geprüft; Scherben, Zigarettenkippen und sonstiger Müll werden hierbei durch Aufsammeln bzw. Ausharken entfernt. Vierteljährlich erfolgt eine Sichtprüfung durch den Meister.

TOP 3.1.4.
Tiergartenstraße in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0657/2016)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Der Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode ist momentan durch die vielen Baustellen stark belastet. Auch die Tiergartenstraße in Kirchrode ist davon betroffen.
Die Zahl der schweren Baufahrzeuge und LKWs ist sprunghaft angestiegen, und diese donnern dröhnend unab­läs­sig von ca. 6:00 Uhr am Morgen bis 18:00 Uhr am Abend die Straße entlang.
Die Anwohner sind also den ganzen Tag dem Lärm und den Vibrationen ausgesetzt. Auf einem Teilstück ist in den Bahnschienen sogar noch Kopfsteinpflaster verlegt, und der Lärm scheint für die Anwohner oft unerträglich.
Die schweren Fahrzeuge verdrecken die Schienen, sodass die Bahnen ebenfalls deutlich an Lautstärke zulegen. Die Straße selbst trägt zusätzlich ebenfalls Schäden durch den erhöhten und schwereren Verkehr davon. In Höhe des Tiergarten-Eingangs an der Haltestelle ist die Fahrbahn schon deutlich abgesenkt.


Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten könnte es geben, um hier den geplagten Anwohnern etwas Erleichterung zu verschaffen?
2. Könnte man die Geschwindigkeit auf der Strecke Anderten-Kirchrode auf der Tiergartenstraße auf 30 km/h beschränken? Wenn ja, wie schnell wäre diese Maßnahme umsetzbar?

3. Ist die Verwaltung über die Fahrbahnabsenkung in Höhe des Tiergarten-Eingangs informiert, und welche Maßnahmen werden hier ergriffen?

Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1. und 2.:
Um die baustellenbedingten Auswirkungen auf die Anwohner/Innen im Zusammenhang mit den Umbauarbeiten zu erleichtern hat die Straßenverkehrsbehörde angeordnet, dass im gesamten Baustellenbereich für die gesamte Bauzeit in der Tiergartenstraße zwischen Mardalstraße und Elly-Beinhorn-Straße die Geschwindigkeit auf 30 km / h beschränkt wird.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3.
Nach örtlicher Prüfung wurde festgestellt, dass es sich um 2 bereits bekannte Absenkungen im Bereich von Straßenabläufen im Stichweg zum Leonardo-Hotel (Eingang zum Tiergarten) handelt. Die Stadtentwässerung wurde bereits aufgefordert, den Kanal und die Anschlüsse zu inspizieren. Je nach Befund wird die Absenkung durch die Stadtentwässerung oder dem Fachbereich Tiefbau reguliert.

TOP 3.2.
der SPD-Fraktion

TOP 3.2.1.
Abfallentsorgung in Stichstraßen
(Drucks. Nr. 15-0667/2016)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:


Häufig wird in Stichstaßen wie beispielsweise in den Ashwin-von-Roden-Weg mit sog. Müllautos rückwärts eingefahren (beobachtet am 29. Februar), um den Abfall aus Tonnen (Restabfall) oder Säcken (Leichtverpackungen oder Papier) auf kurzem Wege in das Transportfahrzeug zu verbringen. Nun ist uns zu Ohren gekommen, dass die die Abfallentsorgung begleitenden Unfallverhütungsvorschriften dieses angeblich schon seit Jahren nicht zulassen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Weshalb reagiert der Abfallentsorgungsbetrieb bislang nicht auf diese Regelung?
2. Wann könnte eine solche Regelung unter welchen Bedingungen (Sicherheit) Platz greifen?
3. Gehört zu diesen Bedingungen letztendlich auch die Freimachung von parkenden Fahrzeugen auf der jeweiligen Wendeplatte?
Beantwortet
Diese Anfrage wurde der zuständigkeitshalber an aha (Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover) weitergeleitet.
Aha nimmt zu der Thematik „Abfallentsorgung in Stichstraßen“ wie folgt Stellung:

Allgemeines
Ein generelles Verbot des Rückwärtsfahrens für Entsorgungsfahrzeuge gibt es (noch) nicht. Zwar hatten die zuständigen Unfallversicherungsträger eine derartige Absicht bekundet,
zunächst aber einen Rückzieher gemacht. Diese Thematik ist folglich noch in der Schwebe. Bis auf weiteres dürfen unsere Entsorgungsfahrzeuge auch weiterhin Stichstraßen rückwärts befahren.

Stellungnahme aha zu Frage 1:
Da es wie oben näher beschrieben keine derartige Regelung gibt, besteht zurzeit für aha auch kein Anlass, hier zu reagieren.

Stellungnahme aha zu Frage 2:
Solange sich die Unfallversicherungsträger nicht konkret mit einschlägigen Regelungen abschließend positioniert haben, kann hierzu nicht seriös geantwortet werden.
Stellungnahme aha zu Frage 3:
Im Ashwin-von-Roden-Weg besteht für den Wendeplatz am Ende mit Ausnahme der markierten Parkbereiche ein Halteverbot. Immer wieder parken Fahrzeuge außerhalb der markierten Bereiche innerhalb des Wendeplatzes. Problematisch wird es für unsere Fahrzeuge insbesondere dann, wenn PKW noch zusätzlich auch den markierten Zick-Zack-Linien parken. Ein Wenden ist dann ausgeschlossen. Hier wäre es sinnvoll, den ruhenden Verkehr stärker zu überwachen.

TOP 3.2.2.
Schaffung von Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-0668/2016)
Die Unterrichtung über die geänderte Wahl des Standorts, die Schritte der Baudurchführung und ggf. Probleme bei der Zuwegung werden längst nicht durchgängig dem Stadtbezirksrat über heute mögliche Kommunikationswege, hier insbesondere E-Mail aktuell vermittelt. Das gilt gleichermaßen gegenüber dem Bezirksbürgermeister, dem örtlichen Ansprechpartner für die betroffenen Bürger. Dieses ist ein unhaltbarer Zustand, zumal auf die Bezirksratssitzungen dann gewöhnlich ein Run einsetzt, den die Bürgerfragestunde inhaltlich zumeist nicht zufriedenstellend beantwortet werden kann. Und darüber hinaus ist die Anzahl der auftretenden Bürgerinnen und Bürger meist so groß, dass nicht ausreichend Sitzplätze zur Verfügung stehen. Deshalb ist es nunmehr angezeigt – bei der zwischenzeitlich schon erworbenen Routine, einen zu erarbeitenden Informationsplan mit zeitrelevanten Daten zur Information des Stadtbezirksrats und des Bezirksbürgermeisters für jede neue oder zu bauende Flüchtlingsunterkunft zu erstellen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Schritte der Planung würde der Informationsstatus enthalten?
2. Welche Schritte der Baudurchführung würde in dem Papier auftauchen?
3. Welche weiteren Schritte würden Sie vernunftgeleitet noch einbeziehen wollen?
Antwort wird schriftlich nachgereicht

TOP 3.2.3.
Kinderkrippenplätze
(Drucks. Nr. 15-0669/2016)
Kürzlich wurden wir von einem Kinderladen daraufhin angesprochen, ob wir ihm bei der Behandlung bau-/planungsrechtlicher Fragen Unterstützung geben könnten. Das hat sich bedauerlicherweise nicht ergeben können, weil die tatsächliche Situation das nicht hergab. Nichtsdestotrotz hat sich hier eine Initiative angeboten, Kinderkrippenplätze zu schaffen, bei dem bekanntlich stadtweit ein Bedarf besteht.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der Jugendverwaltung das Ansinnen der Errichtung einer Kinderkrippe in Bemerode bekannt geworden?
2. Was hat die Jugendverwaltung unternommen, um diese Initiative mit welchem Ergebnis zu unterstützen?
3. Wie funktioniert hier der Konzern „Stadt“ (gemeint ist die übergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts)?

Antwort wird schriftlich nachgereicht

TOP 3.2.4.
Bockmerholzstraße
(Drucks. Nr. 15-0670/2016)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:


Die Bockmerholzstraße ist sichtbar oberflächlich schadhaft.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welcher Art sind die Schäden (Straßenaufbau nicht in ausreichender Dicke vorhanden o.a.)?
2. Wie und wann können die Schäden beseitigt werden?
3. Wer ist dafür verantwortlich?
Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Bockmerholzstraße im Ortsteil Wülferode weist Verformungen und zahlreiche Oberflächenschäden, z.B. Ausbrüche und Flickstellen, auf. Der vorhandene Fahrbahnaufbau kann erst nach einer Baugrunduntersuchung festgestellt werden. Der Abschnitt zwischen der OD Wülferode und der Bundesstraße 443, ebenso wie der Abschnitt zwischen den Ortsteilen Kronsberg und der OD Wülferode ( in Höhe Friedhof) befindet sich nicht in der Zuständigkeit der Stadt Hannover, sondern des Landes Niedersachsen, Geschäftsbereich Hannover.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Ortsdurchfahrt Wülferode wird für das Deckenprogramm 2017/2018 der LHH
eingeplant.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Für die Schäden, die aus dem normalen Alterungs- und Verschleißprozess der Straße resultieren, ist im Bereich der Ortsdurchfahrt der Fachbereich Tiefbau (66) zuständig.

TOP 3.2.5.
Kriegerdenkmal in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0671/2016)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:


Neben dem Kriegerdenkmal (Ehrenmal) sind zwei Platten positioniert, damit die Fackelträger dort Aufstellung nehmen können. Diese Platten liegen jedoch nicht horizontal.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Können die beiden Platten für die Standorte der Fackelträger horizontal verlegt werden?
2. Kann darüber hinaus dort der Rasenplatz um das Denkmal herum mit Blumen bestückt werden (z. B.mit Zwiebeln im Rasen; Blumen, die im frühen Frühjahr blühen)?
Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Frage nimmt Bezug auf eine bisher noch nicht ausgeführte Maßnahme, wie bei einem Ortstermin am 04. April 2016 festgestellt wurde. Das Anliegen des Fragenstellers ist im Rahmen einer denkmalrechtlichen Abstimmung zu klären, da für die beabsichtigte Änderung am ausgewiesenen Denkmal eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Hierzu sind noch aussagekräftige Unterlagen vorzulegen, die detailliert Auskunft über Umfang und Art der Maßnahme geben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Auch die Veränderung der Grünanlage ist wie oben beschrieben im Rahmen einer denkmalrechtlichen Abstimmung zu klären. Vor Ort wurde deutlich, dass bereits Veränderungen im unmittelbaren Umfeld des Denkmals durch Baumanpflanzungen und Aufstellen einer Bank vorgenommen wurden.

TOP 3.2.6.
Straßenbäume in der südlichen Anecampstraße
(Drucks. Nr. 15-0672/2016)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:


Die Straßenbäume in der südlichen Anecampstraße stehen bekanntlich auf Privatgelände in einem 10-m-Raster beiderseits der Straße. Das schien über viele Jahre nicht bekannt zu sein.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Straßenbäume fehlen derzeit?
2. Wann ist mit einer Nachpflanzung zu rechnen?
Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1.
Seit dem Jahr 1999 wurde nur ein Baum gefällt. Dieser wurde im Winter 2015/16 aus Verkehrssicherheitsgründen gefällt. Es handelte sich um einen abgestorbenen Spitzahorn mit einem Stammumfang von 86cm in 1m Stammhöhe.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2.
Derzeit ist eine Nachpflanzung nicht vorgesehen. Da es sich bei den Straßenbaumstandorten um private Grünflächen handelt, könnte eine Nachpflanzung nur nach vorheriger Zustimmung der privaten Eigentümer und einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung (Gestattungsvertrag) eine Nachpflanzung stattfinden. Da zurzeit keine Personalkapazitäten bei der OE 67.3 für die Bearbeitung solcher Vorgänge vorhanden sind, wurde von der Nachpflanzung auf dem Privatgelände abgesehen. Ein Ausgleich für die Fällung wird an anderer Stelle erbracht, durch den jährlichen Überhang an Neupflanzungen im Verhältnis zu den Fällungen.

TOP 3.2.7.
Flüchtlingsunterkunft Heymesstraße
(Drucks. Nr. 15-0673/2016)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:


Die Flüchtlingsunterkunft Heymesstraße für allein reisende Jugendliche sollte zur Besichtigung freigegeben werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann ist mit einem Besichtigungstermin zu rechnen?
2. Welches sind die Bedingungen für die Besichtigung?



Beantwortet

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Wir schlagen den 20.04.2016 um 16 Uhr für einen kurzfristigen Termin zur Besichtigung der Einrichtung Heymesstr. 35 durch den Stadtbezirksrat vor. Die pädagogischen MitarbeiterInnen und Leitung der Einrichtung sind vor Ort und beantworten gerne Fragen zum dortigen Alltag.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Aufgrund von vorliegenden Beschwerdeschreiben und gerichtlichen Verfahren hat sich die Verwaltung entschieden, die Besichtigung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht öffentlich zu machen. Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode ist aber eingeladen, an dem oben genannten Termin die Einrichtung und den Betrieb kennen zu lernen.

TOP 3.2.8.
Vertretungskräftepool für Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-0674/2016)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:


Es scheint, dass der Vertretungskräftepool für Kindertagesstätten über die Kinderladeninitiative Hannover e. V. nicht auskömmlich ausgestattet ist. Eine aktuelle Situation hier im Stadtbezirk ist uns bekannt geworden, bei der es zu einer Unterversorgung mit pädagogischen Personal gekommen ist.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist die derzeitige Situation bezüglich des Vertretungskräftepools über die Kinderladeninitiative Hannover e. V.?
2. Was muss zur Herstellung einer auskömmlichen Vertretung getan werden – in alle Richtungen?
3. Welche Aktivitäten werden mit welcher Bestimmtheit zur Absicherung der abgeforderten und notwendigen Poolleistungen alsbald angegangen (erste Maßnahmen, weitere erwartbare Schritte, längerfristige Ziele)?
Beantwortet
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Für die Vertretungskräfte wurde im Haushalt 2016 im Zuwendungsverzeichnis ein Betrag in Höhe von 710.000 € veranschlagt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2016 hatte der Rat u. a. folgenden Änderungsantrag (DS H0145/2016) beschlossen. Der Ansatz wurde von 655.000 € auf 710.000 € erhöht. Der Änderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Die Vertretungskräfte für die Elterninitiativen und weitere berechtigte Einrichtungen sind zurzeit durch die Veranschlagung im Zuwendungsverzeichnis von Anpassungen ausgeschlossen. Die Vertretungskräfte arbeiten aber in Einrichtungen, in denen die Fachkräfte automatisch tariflich angepasste Gehälter erhalten. Damit sind die Gehälter der Poolkräfte nicht marktüblich und zusammen mit dem in dem Bereich bereits bestehenden Fachkräftemangel, wird es schwierig bis unmöglich Fachkräfte zu finden. Deswegen muss zum Haushalt 2016 der Aufwand angepasst werden.“

Die Kinderladenintiative Hannover e. V. beschäftigt 20 Vertetungskräfte. Folgende planbare Ausfallzeiten sollen damit abgedeckt werden:
- Urlaubsvertretung
- -Studientage
- Fortbildungen

Es kann natürlich vorkommen, dass gleichzeitig in mehreren Kindertagesstätten Vertretungskräfte angefordert werden, weil zeitgleich Studientage bzw. Fortbildungen durchgeführt werden..

Derzeit führt die Verwaltung mit der Kinderladeninitiative Verhandlungen über die Vertretungsregelung auch im Krankheitsfall in Kindertagesstätten. Ziel ist, dass zum Doppelhaushalt 2017/2018 eine Anpassung erfolgt.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Flüchtlingsunterbringung - Bemeroder Anger
Herr Heesch - Fachbereichleiter Planen und Stadtentwicklung- steht für Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung am Bemeroder Anger zur Verfügung.
Neben der Beantwortung der zahlreichen Nachfragen erläutert er die bisherige Historie zum Planungsvorhaben. Dem Bezirksrat sei zunächst der Vorschlag für eine Flüchtlingsunterbringung am Sandberge vorgelegt worden. Diesen Vorschlag der Verwaltung habe der Bezirksrat abgelehnt und seinerseits alternativ zwei Vorschläge eingereicht, darunter den Bemeroder Anger, führte Herr Heesch aus.
Zur Programmatik könne er gerne mehr und ausführlicher im Rahmen einer Informationsveranstaltung erzählen , hob Herr Heesch hervor.

Verkehrssituation - Anecampstraße
Mehrere Einwohner weisen drauf hin, dass in der Anecampstraße eine erschwerte Verkehrssituation mit LKW gebe. Stadtbezirksmanager Just nahm es auf und versprach an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weiterzuleiten.

Durchgeführt von 18:57 - 20:10 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
9.12.2015 - wird gesondert versandt

Einstimmig


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung
Stadtplaner Fabich informierte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just informiert zu folgenden Themen:
Neue Fahrradstraße am Kronsberg
Eine Neue Fahrradstraße wird am Kronsberg über Funkenkamp, Ellernbuschfeld, Rehbuschfeld und Ohefeldstr. voraussichtlich ab ca. dem 18.4.2016 eingeführt. Die Fyler hierzu werden zur Zeit gedruckt. Fahrradstraße bedeutet, Kraftfahrzeuge müssen jederzeit auf Radfahrende Rücksicht nehmen. Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad dürfen auch nebeneinander fahren. Sobald die Flyer fertig sind, ist es vorgesehen diese im Gesamten Kronsberg zu verteilen.

Stadtbezirksmanager Just berichtete


TOP 8.
V E R W A L T U N G S V OR L A G E N

TOP 8.1.
Bebauungsplan 1047, 1. Änderung -Angerstraße-
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0690/2016 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
- Umstellung eines reinen Wohngebietes von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1977 auf die BauNVO von 2013 -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

0 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.

Bebauungsplan Nr. 1829 – Vinzenzstraße -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 0699/2016 mit 4 Anlagen)

Antrag,


1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1829 – Festsetzung eines Sondergebietes mit besonderer Zweckbestimmung „Krankenhaus“, Wohngebiet und öffentliche Verkehrsfläche entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und


3. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1829 zu beschließen.
Einstimmig


TOP 8.3.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

-1. Änderungssatzung-

(Drucks. Nr. 0633/2016 mit 1 Anlage)

Antrag,

die 1. Änderungssatzung zur 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage 1 zu beschließen.

Einstimmig


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

TOP 9.1.1.
Zustand der abschüssigen Wege am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0681/2016)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Zustand der abschüssigen Wege am Kronsberg

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert im ersten Schritt (siehe Aufstellung) eine Ausbesserung
von Wegen am nördlichen Kronsberg zu veranlassen. Ggfs. sollten Wasserablaufrinnen,
wie teilweise schon geschehen, integriert werden.


Einstimmig


TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Prüfauftrag: Rohfeld – Zustand des Weges am Spielplatz
(Drucks. Nr. 15-0682/2016)

Bezirksratsfrau Heesen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen :
Die Verwaltung wird gebeten, den unbefestigten Weg entlang des Spielplatzes am Dieter-Oesterlen-Weg auf Auswaschungen und Beschädigungen zu untersuchen sowie diese ggf. ab­zu­stellen.

Einstimmig


TOP 9.2.2.
Wülferoder Kapellenplatz
(Drucks. Nr. 15-0683/2016)

Bezirksratsfrau Großekathöfer verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer dieses Jahres eine Aussagekräftige
Planung zur Einfahrtssituation in Wülferode, zwischen dem Friedhof und der Kapelle,
vorzulegen.


Einstimmig


TOP 9.2.3.
Information von Anwohnerinnen und Anwohnern bei Flüchtlingsunterbringung im Stadtteil
(Drucks. Nr. 15-0854/2016)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode fordert den Oberbürgermeister oder Dezernenten oder Fachbereichsleiter auf, zu Beginn der Planung einer Unterbringung von Flüchtlingen in unserem Stadtbezirk die Anwohnerinnen und Anwohner in einer Einwohnerversammlung umfassend zu informieren.

Einstimmig


TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Regelungen über das Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen
(Drucks. Nr. 15-0684/2016)

Antrag

Die in der Anlage 1 zur Drucksache Nr. 985/95 offensichtlich weiterhin gültigen
festgelegten Regelungen über die Behandlung insbesondere bezirkliche Bauleitpläne haben hinsichtlich der Verweisung auf Paragraphen in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) schon erheblich Staub angesetzt und bedürfen deshalb der Anpassung an die geltenden, gesetzlichen Bestimmungen, um den Anwendern in den Stadtbezirksräten eine angemessene Hilfe zu sein. Wir fordern bei Weitergeltung deshalb Rat und Verwaltung auf, dieses Papier auf der Basis gültiger Gesetze als anliegenden Bestandteil der Geschäftsordnung des Rates neu zu fassen und spätestens mit der neuen Wahlperiode in Kraft zu setzen. Darüber hinaus wird zur Verdeutlichung der einzelnen Schritte ein Flussdiagramm (Ablaufdiagramm) erwartet.

Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Interfraktionell

TOP 10.1.1.
Verwendung eigener Haushaltsmittel: Zuwendung Bürgerverein Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0855/2016)

Antrag

Verwendung eigener Haushaltsmittel
1. Dem Bürgerverein Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500,00 € zu gewähren.
Diese Mittel sollen zur Durchführung des Weihnachtsmarktes 2015 in Kirchrode
dienen und somit zur Finanzierung dieses, über unsere Stadtbezirksgrenzen hinaus,
bekannten Events beitragen.

Einstimmig


Abschlußtext
Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.



für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin