Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 04.04.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 24.03.2016)
Protokoll (erschienen am 13.05.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 28.04.2016

PROTOKOLL

46. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am Montag, 4. April 2016,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.10 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) 15.00 - 17.00 Uhr
(Ratsfrau Gahbler) (SPD)
Ratsherr Geschwinder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Hellmann (CDU) 15.00 - 16.55 Uhr
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Müller-de Buhr (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Herr Elsner)
(Herr Holm)
Herr Kruse
Frau Lipp 15.00 - 16.30 Uhr
Frau Sandkühler
(Frau Tomberger)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Frau Rohde (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Herr Krüger (Büro Oberbürgermeister)
Herr Albrecht (Büro Oberbürgermeister)
Herr Quast (aha, Abteilungsl. Stadtreinigung u. Winterdienst)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Clausnitzer (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Wildermann (Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro)
Frau van Schwartzenberg (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Schlichtmann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Böger (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 44. Sitzung am 08.02.2016 öffentlicher Teil

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 45. Sitzung am 07.03.2016 öffentlicher Teil

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Integrierter Stadtentwicklungsprozess "Mein Hannover 2030"
(Drucks. Nr. 0508/2016 mit 1 Anlage)

3.2. Konsequenzen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen 2015 für Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 0632/2016)

3.3. Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH –
Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages ab dem 01.07.2016
(Drucks. Nr. 0617/2016 mit 1 Anlage)

3.4. Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 0618/2016)

3.5. Altlastenprogramm 2012-2018 - Sachstand
(Informationsdrucks. Nr. 0564/2016 mit 1 Anlage)

3.6. Winterdienst in der Landeshauptstadt Hannover – Abschluss des Testes „Solesprühung auf Radwegen im Winterdienst“
(Informationsdrucks. Nr. 0582/2016 mit 4 Anlagen)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der CDU-Fraktion zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2767/2015)


4.1.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 2767/2016 (Antrag der CDU-Fraktion zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge)
(Drucks. Nr. 0607/2016)

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791, REWE Heisterbergallee,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2673/2015 mit 3 Anlagen)

7.1.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791, REWE Heisterbergallee,
Auslegungsbeschluss, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vom 4.2.2016 (Antrag Nr. 15-0242/2016)
(Drucks. Nr. 2673/2015 E1 mit 1 Anlage)

7.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 – Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2597/2015 mit 5 Anlagen)

7.2.1. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 2597/2016 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 – Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0606/2016)

7.2.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823
– Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2597/2015 N1 mit 6 Anlagen)

7.3. Bebauungsplan Nr. 153, 1. Änderung, Washingtonweg
Verfahren nach § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0083/2016 mit 4 Anlagen)

7.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsbornstraße/Ecke Vahrenwalder Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0432/2016 mit 5 Anlagen)


7.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0458/2016 mit 4 Anlagen)

7.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1830, Bischofsholer Damm
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0528/2016 mit 5 Anlagen)

7.7. Bebauungsplan Nr. 1553 - Kronsberg-Süd
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0552/2016 mit 2 Anlagen)

7.8. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0621/2016 mit 3 Anlagen)

7.9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798 - Sodenstraße 3,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0623/2016 mit 3 Anlagen)

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des Protokolls über die 44. Sitzung am 08.02.2016 - Nichtöffentlicher Teil -

11. Genehmigung des Protokolls über die 45. Sitzung am 07.03.2016 - Nichtöffentlicher Teil -

12. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil

13. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil


Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 15.00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette kündigte für die TOPs 3.1. (DS Nr. 0508/2016) und 3.2. (DS Nr. 0632/2016) jeweils Vorträge der Verwaltung an.

· Die Protokolle der Sitzungen am 08.02.2016 und am 07.03.2016 wurden vertagt.

· Frau Malkus-Wittenberg beantragte die Absetzung von TOP 7.5. (DS Nr. 2597/2015) und 7.6. (DS Nr. 0528/2016).

· TOP 7.2. (DS Nr. 2597/2015) wird durch TOP 7.2.2. (DS Nr. 2597/2015 N1) ersetzt.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 44. Sitzung am 08.02.2016
- öffentlicher Teil -

Vertagt

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 45. Sitzung am 07.03.2016
- öffentlicher Teil -

Vertagt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Integrierter Stadtentwicklungsprozess "Mein Hannover 2030"
(Drucks. Nr. 0508/2016 mit 1 Anlage)
Frau van Schwartzenberg gab im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses zusammen mit Frau Wildermann einige zusätzliche und ergänzende Informationen zum Schwerpunkt Beteiligung bzw. Beteiligungsformate (siehe Anhang Nr. 1).

Ratsherr Hellmann gab zur Kenntnis, dass der Prozess zu "Mein Hannover 2030" in den Augen seiner Fraktion weitgehend im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl im Sinne der rot-grünen Fraktion gelenkt gewesen sei.
Wichtige Punkte wie beispielsweise die geplante Steintorbebauung seien darin gar nicht angesprochen worden, um vielleicht unangenehme Themen zu vermeiden.
Das Ganze sei zudem eher eine Veranstaltung für "BerufsbürgerInnen" gewesen. Bei der Mehrzahl der Veranstaltungen zum Prozess habe man beobachten können, dass sich dort oft wiederholt immer dieselben Menschen engagiert hatten, so dass nicht wirklich eine große Breite der EinwohnerInnen von Hannover erreicht worden sei.

Ratsherr Drenske wies im Rahmen des erfolgten Vortrags darauf hin, dass man mit den Ergebnissen des Prozesses sehr zufrieden sein könne, sowohl mit den Antworten aus der Bevölkerung als auch mit der Leistung der Verwaltung, die einen so umfassenden Beteiligungsprozess auf die Beine gestellt habe.
Seines Erachtens sei die CDU-Fraktion bei den wenigsten Veranstaltungen des Beteiligungsprozesses vor Ort gewesen, so dass von dieser kaum eine Aussage zu den Abläufen und den Beteiligten getroffen werden könne.
Sicherlich habe es während des Prozesses besser und schlechter besuchte Veranstaltungen gegeben, jedoch zeigten die Ergebnisse gerade im Umweltschutz- und Klimabereich recht eindeutig, dass die Menschen eine grüne Stadt als Lebensgrundlage wollen. Daran werde die rot-grüne Fraktion weiter arbeiten.

Ratsherr Kelich sah im Beteiligungsprozess keine Fehlentwicklung. Allein der Anzahl aller an den Veranstaltungen Beteiligten und dem Umfang der erfolgten Diskussionen nach, sei der Prozess einmalig in dieser Form gewesen. Er könne daher die Verweigerungshaltung der CDU nicht nachvollziehen. Diese zeige mit dem Hinweis auf Einzelprojekte wie die Steintorbebauung für ihn eine Suche nach Ausflüchten.
Es sei um eine Agenda bzw. um einen Beteiligungsprozess gegangen, in dem grundsätzlich Ziele dazu geklärt werden sollten, wie es eigentlich in Hannover für die nächsten eineinhalb Dekaden weitergehen solle. Der Prozess und die Beteiligung seien demnach viel grundsätzlicher als von der CDU dargestellt.
Der Prozess habe unter anderem auch dazu gedient, festzustellen, an welchen Stellen Verbesserungsbedarf vorhanden sei. Dies sei seiner Meinung nach sehr gut gelaufen. Sehr stark zum Ausdruck gekommen sei so beispielsweise, dass viele EinwohnerInnen gerne die öffentlichen Grünflächen benutzen, weil sie keinen eigenen Garten zur Verfügung haben. Diskutiert worden sei daher u. a., wie man Grünflächen mit sozialer Gerechtigkeit verbinden könne.
Es habe sich auch das Ziel herausgestellt, die vorhandenen Grünflächen für die Zukunft zu erhalten, dies sei von sehr vielen EinwohnerInnen Hannovers gewünscht.
Daher sehe er den erfolgten Beteiligungsprozess als vollen Erfolg und als gutes Beispiel für zukünftige Prozesse solcher Art.

Ratsherr Förste bezeichnete den Prozess als Beteiligungslyrik. Es sei zwar über viele Themen mit den EinwohnerInnen gesprochen worden, jedoch entscheide im konkreten Fall dann meist doch die Verwaltung und/ oder die rot-grüne Mehrheit.
Als Beispiel nannte er die mögliche BürgerInnen-Befragung für die geplante Bebauung am Steintor, die abgelehnt worden sei. Hier hätte es eine wirkliche Beteiligungsmöglichkeit gegeben, die jedoch nicht genutzt worden sei. Er sehe daher "Mein Hannover 2030" als Scheinbeteiligung, weshalb seine Fraktion der Drucksache nicht zustimmen werde.

Herr Kruse gab an, dass bei der stattgefundenen Auswertungsveranstaltung sehr positiv hervorgehoben worden sei, wie der Dialog gelaufen sei und dass dieser fortgeführt werden müsse.
Der Prozess sei insgesamt positiv aufgenommen worden, insbesondere seien auch die Vielfalt der angewandten Methoden sowie die Arbeit der Verwaltung gelobt worden, welche unter einem erheblichen Zeitdruck für die Umsetzung des Prozesses gestanden habe.
Wenn man betrachte, unter welchem Zeit- und Personalaufwand das alles gehandhabt werden musste, sei es nur natürlich, dass nicht alles durchweg optimal gelaufen sei, aber nach solchen Prozessen sei man immer klüger im Bezug auf Dinge, die man hätte anders oder besser machen können.
Wenn so ein Dialog gestartet würde, wäre dieser selbstverständlich mit hohen Erwartungen verbunden. Die Frage sei, ob man diese einhalten könne.

Bei der Aussage, dass die Ergebnisse den Dialog nicht widerspiegeln würden, sehe er die dahinter steckende Skepsis. In dieser Hinsicht müsse sicherlich danach gefragt werden, was so ein offener Dialog eigentlich für den Rat im Hinblick auf dessen politische Entscheidungskompetenz bedeute:
So ein Dialog gäbe eine gewisse Macht in die Hände der BürgerInnen, darüber müsse Klarheit herrschen. Trotzdem erachte er es als sinnvoll, den Prozess weiter voranzutreiben und in diesem weiterzugehen.
Der Seniorenbeirat stelle sich die Frage, wie eng eigentlich die Dezernate bei dezernatsübergreifenden Aufgaben zusammenarbeiten würden.

Ratsherr Mineur bedauerte den Vorwurf, dass das Programm zu "Mein Hannover 2030" nur parteipolitisch von Rot-Grün ausgenutzt worden sei.
Jedoch sei dies ein Prozess, auf den auch andere Städte sehr interessiert schauen würden, allein aufgrund hunderter Veranstaltungen und tausender Menschen, die daran teilgenommen hatten. Dabei herausgekommen sei eine große Palette von Zielen und Maßstäben, an denen man sich weiterhin orientieren könne. Er sehe einen großen Teil von Anregungen und auch Zufriedenheit bei den erlangten Ergebnissen.
Er sei der Auffassung, dass im Rahmen dieses Prozesses auch die Dezernate viel von- und miteinander gelernt hätten. Der Aspekt der Nachhaltigkeit sei so beispielsweise dezernatsübergreifend sehr gut herausgekommen.
Zu der Anmerkung von Herrn Kruse trug er bei, dass infolge eines solchen Prozesses sicherlich ein gewisses Risiko für die Politik bestünde, denn wenn etwas geäußert würde, sei es damit noch nicht umgesetzt.
Es sei eine anspruchsvolle Aufgabe, die Prozessergebnisse anzunehmen und in die zukünftige Politik einzuarbeiten. Sollte es auch nach der nächsten Kommunalwahl weiterhin eine rot-grüne Mehrheit geben, würde diese selbstverständlich auch entscheiden, wie es mit der Stadt weiterginge.

Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass sicherlich mehrfach Veranstaltungen mit eher geringerer Teilnahme seitens der EinwohnerInnen erfolgt seien.
Der Erfolg eines Prozesses sei jedoch daran zu messen, ob das Ergebnis die Wünsche der EinwohnerInnen wiedergebe oder nicht.
Hätte es eine breite Opposition zu den Prozessthemen gegeben, so hätte z. B. die Möglichkeit bestanden, die eigene Meinung jeweils auf den durchgeführten Veranstaltungen zum Prozess einzubringen.
Da dies nicht geschehen sei, könne man den legitimen Schluss ziehen, dass die in der Drucksache niedergeschriebenen Ergebnisse den Willen der EinwohnerInnen widerspiegelten.
Er berichtete über einen von den Grünen des Stadtteils Nordstadt im Dezember durchgeführten "Wünsch-Dir-was-Stand" mit einem Weihnachtsbaum, an den die EinwohnerInnen auf Karten Wünsche für die Nordstadt hängen konnten. Hier seien fast ausschließlich drei Wunsch-Themen genannt worden: Preiswerter Wohnraum, mehr Radverkehr und der Erhalt der Grünflächen.

Genau diese drei Themen seien auch bei der Bebauung des Steintors relevant. Es werde immer gerne die weitere Bebauung der Innenstadt kritisiert, aber es würden keine Alternativen genannt.
Da mehr Menschen nach Hannover zögen, müsse neuer Wohnraum geschaffen werden, da sich sonst die Kosten erhöhen würden. Das Bauen von neuen Einfamilienhäusern würde meistens Grünflächen zerstören.

Ratsherr Oppelt fand es auffällig, wie das Projekt von der rot-grünen Fraktion verteidigt werde. Es sei seiner Meinung nach als eines der beiden Prestige-Objekte des Oberbürgermeisters anzusehen.
Da man das Projekt wohl eher baden gehen sehe, erkläre dies die erkennbare Emotionalität in der Diskussion darum.
Das andere Prestige-Objekt neben "Mein Hannover 2030" sei die Straßensanierung, wobei man klar erkennen könne, dass hier die Beteiligung der EinwohnerInnen keine Rolle spiele. So seien die ersten Planungen ohne die Hinzuziehung der Stadtbezirksräte und BürgerInnen erfolgt. Erst als es deswegen Streit gegeben habe, seien einige Informationsveranstaltungen durchgeführt worden. Das Prinzip der BürgerInnenbeteiligung könne man daher eher als Fassade ansehen.
Zum Stadtdialog sei schon viel Richtiges dazu ausgesagt worden, dass es sich eher um einen Alibi-Dialog gehandelt habe, wobei jeweils bei den wichtigen Themen die Menschen nicht hinzugezogen worden seien.
Die Themen, bei denen sich die Menschen gerne einbringen würden, seien u. a. die Steintorbebauung, die Unterbringung von Flüchtlingen und Straßensanierungen. Die EinwohnerInnen würden es sicherlich nicht gerne sehen, bei diesen Themen kaum bis kein Mitspracherecht zu haben.

Weiterhin sei der Prozess bereits in weiten Teilen gefloppt, was auch in der Presse nachzulesen und für alle nachvollziehbar sei. Um die Veranstaltungen überhaupt mit Menschen zu füllen, hätten Emails in die Verwaltung geschickt werden müssen, um noch TeilnehmerInnen zu mobilisieren.
Wenn man bedenke, dass dies alles Kosten von 1,5 Mio. Euro verursacht habe, so u. a. für teure Plakate, Flyer und Ähnliches, hätte man mit diesem Geld sicherlich viel Gutes in anderen Bereichen tun können, z. B. für die Umwelt oder für marode Schulen.

Ratsherr Förste war der Meinung, dass es sich bei der Behauptung, am Steintor solle Wohnraum geschaffen werden, eher um Augenwischerei handele. Jeder wisse, dass dort ein Geschäftshaus hin solle. Mit dem Feigenblatt des Wohnungsbaus, dass diese Absichten verdecken solle, würden sich seiner Meinung nach die Wähler nicht täuschen lassen.

Ratsherr Kelich war der Meinung, dass mit der genannten Bezeichnung "Prestigeobjekt des Oberbürgermeisters" für den 2030-Prozess alle Menschen abgewertet würden, die sich im Prozess beteiligt und eingebracht hätten. Dies sei auch faktisch als falsch zu betrachten, denn der Prozess sei vom Rat beschlossen worden.
Den Erfolg des Prozesses könne man aus den sehr differenzierten Ergebnissen ablesen, die in der Drucksache aufgeführt seien.
Die Kritiker am Prozess würden zeigen, dass sie Stadtentwicklung allgemein und den Prozess im Einzelnen nicht verstanden hätten.
Hier ginge es nicht um die Handlungen der nächsten drei Monate, sondern um eine Vorstellung davon, wohin sich die Stadt in den nächsten Dekaden entwickeln solle. Daher sei die Beteiligung der Menschen so wichtig.
Gerade bei den wichtigen Punkten dieser Vorstellung würden hier jedoch von der Opposition platte Bezeichnungen wie "Feigenblatt" und "Prestigeobjekt" hervorgeholt, was die Beteiligung der Menschen abwerte und nicht für die hannoversche Bevölkerung stehen könne.

Ratsherr Engelke kam auf den Hinweis von Ratsherrn Drenske zu sprechen, dass zur Steintorbebauung keine alternativen Vorschläge der anderen Fraktion eingegangen seien. Er erinnerte daran, dass die FDP einen Antrag dazu eingebracht habe (Dringlichkeitsantrag DS Nr. 2326/2015), der fordere, die geplante Bebauung des Steintorplatzes nicht weiter zu verfolgen und den Platz stattdessen zu erhalten und zu überplanen.
Die Bebauung dieses Platzes habe sehr wohl auch mit "Hannover 2030" etwas zu tun, denn das neue Bauwerk dort würde ja auch Jahrzehnte später dort noch stehen und das Stadtbild nachhaltig beeinflussen.
Die Befragung der Bevölkerung zum Prozess bewerte er als positiv, er sei nur der Meinung, dass dies auch für den halben Preis durchführbar gewesen wäre.

6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.2. Konsequenzen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen 2015 für Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 0632/2016)
Frau Hoffmann-Kallen hielt zur vorliegenden Drucksache einen Vortrag zum Thema "Lokaler Klimaschutz in Hannover -
Umsetzung der Ziele von Paris" (siehe Anhang Nr. 2).

Ratsherr Drenske bedankte sich für den Vortrag. Es sei interessant, inwieweit Hannover im internationalen Vergleich zum Klimaschutz aufgestellt sei. Es sehe danach aus, dass Hannover innerhalb der letzten 25 Jahre bereits eine sehr gute und weitsichtige Vorarbeit geleistet habe.
Hier gehe es um nicht weniger als den Erhalt der Lebensgrundlagen auf dem Planeten, aber auch um die positiven Nebeneffekte, die der Klimaschutz mit sich bringe. Klimaschutz erzeuge Wohlstand und Lebensqualität. Man könne dies beispielsweise am Kohlemeiler in Linden sehen, der fast nur noch Verluste einfahre, während die Photovoltaik so wirtschaftlich arbeite, dass Hausbesitzer mit Contracting-Modellen gleich doppelt Gewinn machen könnten. Gebäudedämmung senke die Nebenkosten. Auch die Verkehrswende sei ein wichtiger Faktor im Klimaschutz, vor allem in Hinblick auf den Ausbau des Radverkehrs.
Durch neue Innovationen im Klimaschutzbereich könnte man neue Arbeitsplätze schaffen. Demnach sei Hannover bereits ein Vorbild für die Welt.

Ratsherr Engelke fragte, was die Formulierung "keine Vergrößerung des spezifischen Wohnraums" bedeute.
Zu der Formulierung "Ziel 2050: Es fällt nahezu kein Abfall mehr an" fragte er, was denn genau unter dem Begriff "Abfall" verstanden werde, da es schwer vorstellbar sei, dass bis zum Jahr 2050 kein Müll mehr anfalle.

Frau Hoffmann-Kallen erklärte dazu, es zeichne sich seit ca. 15 Jahren in der ganzen Bundesrepublik immer mehr ab, dass zwar pro m² mehr Wärme eingespart würde, jedoch der genutzte Wohnraum pro Person in der m²-Anzahl steige. Daher sei eine der geplanten Maßnahmen, zukünftig den Wohnraum in m² pro Person nicht noch weiter zu erhöhen.
Zum Thema Abfall sei im Rahmen des Masterplans 100% für den Klimaschutz auch mit Visionen gearbeitet worden, wovon eine sei, dass zukünftig möglichst viele Produkte als wiederverwendbar hergestellt würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, der Faktor bezüglich des Wohnraums sei nur einer von ca. hundert im Rahmen des Masterplans 100% für den Klimaschutz und als solcher nur exemplarisch als ein Beispiel zu verstehen. Es gäbe viele Faktoren, die den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen bestimmten.
Für die Berechnung, ob die Ziele "95% Reduzierung des CO2-Ausstoßes" und "50% Reduzierung des Energieverbrauchs" tatsächlich bis zum Jahr 2050 erreicht werden könnten, seien bestimmte Annahmen getroffen worden. Eine dieser Annahmen beträfe die Frage, wieviel Wohnraum im Jahr 2050 tatsächlich noch pro Person in Anspruch genommen würde.
Die Berechnung müsse selbstverständlich immer wieder nachjustiert werden, weil es natürlich vorkommen könne, dass der eine oder andere Fall nicht wie angenommen eintrete.
So könne es bspw. sein, dass die Menschen zu keiner Reduzierung ihres spezifischen Wohnraums bereit seien und die m²-Zahl pro Person sogar noch anstiege. In diesem Fall müsse auf andere Maßnahmen ausgewichen werden, um die Klimaschutzziele für 2050 erreichen zu können.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass die Aussage bezüglich einer Reduzierung des spezifischen Wohnraums indiziere, dass es zukünftig in Bezug auf diese Maßnahme vielleicht nur noch Baupläne für Gebäude mit bestimmten Wohnungsgrößen gäbe, oder dass bspw. vorgeschrieben werde, wie viele m² die Wohnungen für eine bestimmte Personenanzahl maximal haben dürften.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, eine solche Einschränkung sei derzeit nicht in Planung. Die Reduzierung des spezifischen Wohnraums sei nur als eine Idee im Rahmen der möglichen Maßnahmen zu verstehen.
Natürlich stelle sich die Frage, wie die Klimaschutzziele im Rahmen des Masterplans 2050 erreicht werden könnten, wenn die bisherigen Annahmen, die die Grundlage der bisherigen Berechnungen gewesen waren, nicht oder anders als angenommen eintreffen würden. Ein Beispiel in diesem Bereich sei die bisherige Zugrundelegung der Bevölkerungsanzahl in Hannover im Jahr 2050. So wurde zuerst angenommen, dass in 2050 deutlich weniger Menschen in Hannover leben würden als noch im Jahr 2013. Die tatsächliche Entwicklung stelle sich jedoch nun deutlich anders dar, als zuerst angenommen.
Bei solchen Änderungen müssten natürlich deutlich größere Anstrengungen geleistet werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Hier weise sie wieder auf eine regelmäßige Nachjustierung der Annahmen und Maßnahmen hin. Es müsse sich immer mit den aktuellen Entwicklungen auseinandergesetzt werden, um zu kompensieren und um neue, mögliche Maßnahmen zu entwickeln.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass es im Bereich der Bevölkerungsanzahlen häufig zu Fehleinschätzungen käme, so bspw. im Bereich der Anzahl von Schulkindern, bei denen auch zuerst angenommen worden sei, dass deren Anzahl eher schrumpfen würde, was nun jedoch nicht der Fall sei.
Er fragte, ob bei Berechnungen im Masterplan tatsächlich vom Schrumpfen der Bevölkerungsanzahl bis zum Jahr 2050 ausgegangen worden sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, bei der damaligen Berechnung sei ein Schrumpfen angenommen worden, die derzeitige, tatsächliche Entwicklung sei jedoch eine andere.
In 35 Jahren könne dies wieder ganz anders aussehen. Es sei nie absehbar, ob sich ein Trend ändere oder halte. Die Berechnungen müssten jeweils flexibel angepasst werden. Dafür sei ein Berechnungsmodell ausgewählt worden, mit dem man in der Lage sei, die verschiedenen Faktoren und Indikatoren im Modell zu verändern, so dass eine neue Berechnung möglich sei, mit der der CO2- und Energieverbrauch bei einer anderen Bevölkerungsanzahl ermittelt werden könne.
Aufgrund der Aufwendigkeit der Berechnung finde diese nicht jährlich, aber in bestimmten Abständen statt. Es könne mit den Ergebnissen dann auch darüber berichtet werden, welche Auswirkungen sich durch die Veränderung der Faktoren tatsächlich auf die CO2-Entwicklung ergebe.

Herr Kruse fragte, warum nicht auch die Zielkonflikte benannt worden seien. Einer dieser Konflikte bestehe im Bereich Passivhaus und Mietpreis.
Er fragte, wie es demnach durchgesetzt werden könne, die Ziele für den Klimaschutz umzusetzen, aber gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Ratsherr Fischer schlug vor, Subventionen in diesem Bereich einzusetzen.

Herr Kruse bejahte dies, war aber der Meinung, dass trotzdem die Rahmenbedingungen für die Finanzierung festgelegt werden müssten. Er fragte, ob er richtig verstanden habe, dass der Ausbau von Fernwärme mehr beworben werden solle, wenn diese nicht rentabel sei.

Frau Hoffmann-Kallen antwortete, es würde kein Ausbau stattfinden, wo es wirtschaftlich nicht sinnvoll sei. Ansonsten würde geprüft, ob Nahwärme Sinn mache.

Herr Kruse gab an, es sei eine spannende Frage, was zu tun sei, wenn Hannover tatsächlich wachse. Er fragte, wie man tatsächlich die Klimaschutzziele einhalten könne, wenn sich die Zahlen, von denen ausgegangen werde, stark änderten, wie bspw. die Bevölkerungsanzahlen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass der Rahmen für den Masterplan 2050 durch die Bundesregierung vorgegeben worden sei. Auch diese habe nicht auf absolute Zahlen abgestellt, sondern eine prozentuale Einsparung vorgesehen. Daran habe sich die Verwaltung ebenfalls bei der Zielsetzung für den Masterplan orientiert. Auch das Pariser Klimaschutzabkommen mache nur relative Aussagen.
Im Hinblick auf die kleinteiligeren Rahmenbedingungen für den Masterplan sei es daher umso schwieriger gewesen, diese einzuschätzen. Über den Umgang mit diesem Punkt werde sicherlich noch geredet werden müssen, wenn das nächste Mal die Ziele betrachtet würden.

Ratsherr Fischer ging auf die CO2-Berechnung ein. Es sei bereits ausgeführt worden, dass die Bevölkerungsanzahl mit ihren Schwankungen Auswirkungen auf die Berechnung der Klimaschutzmaßnahmen habe.
Noch nicht angesprochen worden sei, inwiefern die Änderungen der Faktoren in den Berechnungen berücksichtigt würden bzw. in diese einflössen.
Weiterhin fragte er zur Fernwärme, wo diese bezogen werden könne, wenn auf die bisherige Erzeugung durch fossile Energien verzichtet würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die erste Frage damit, dass sämtliche, mögliche Faktoren in die Berechnungen und Annahmen einflössen. Sollte sich später herausstellen, dass die angenommene Entwicklung anders oder gar nicht abgelaufen sei, müsse an dieser Stelle nachkorrigiert und die Berechnung neu gestartet werden. Entsprechend müsse überlegt werden, mit welchen Maßnahmen stattdessen die gewünschten Effekte bzw. die festgelegten Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene zu erreichen seien.
Mit der vorliegenden Drucksache könne bewiesen werden, dass die bisherigen in Hannover durchgeführten Maßnahmen für den Klimaschutz mit den Vorgaben der Bundesregierung und denen des Pariser Klimaschutzabkommens übereinstimmten.

Frau Hoffmann-Kallen sagte zum Thema Fernwärme aus, dies werde sicherlich die Herausforderung der nächsten Jahre für die Stadtwerke Hannover.
So hätten die Stadtwerke bereits in einem Pilotversuch vor einigen Jahren nach EU-Vorgaben in ihrem Steinkohlekraftwerk auch Holzpellets hinzugegeben, um von den fossilen Energieträgern wegzukommen.
Sicherlich würden sich weiterhin, abhängig von den wirtschaftlichen Entwicklungen, auch neue Technologien entwickeln.

Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass das Verbrennen von Holzpellets im Hinblick auf das Weltklima als CO2-neutral angesehen werden könne, da keine fossilen Rohstoffe verbrannt würden und Holz ein schnell nachwachsender Rohstoff sei.
In Bezug auf mögliche Einsparungen im Bereich des spezifischen Wohnraums müsse bedacht werden, dass bisher kaum kleinere Wohnungen zur Verfügung stünden und die Wohnungsbauunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen meist überwiegend 3-Zimmer-Wohnungen herstellen würden, was viel m²-Wohnraum pro Person bedeute.
Bereits ca. 50% der Wohnungen in Hannover seien Singlehaushalte. Im Hinblick darauf sollte auf die Bauträger zukünftig eingewirkt werden, mehr von der Art Wohnraum zu schaffen, die tatsächlich benötigt würde. Damit könne man vermeiden, dass bspw. Singles gezwungen seien, auf für sie zu große Wohnungen auszuweichen, da keine anderen verfügbar seien.

Ratsherr Hellmann fragte, warum man keine Messgröße pro EinwohnerIn in die Berechnungen aufnehme.

Ratsherr Drenske meinte dazu, es müsse sich an die Ziele der Europäischen Union und der Bundesregierung gehalten werden; dann müsse zuerst dort die Berechnungsmethode geändert werden.

Ratsherr Mineur ging nochmals auf die Einwände gegen die Erzeugung von Fernwärme aus fossilen Energien ein. Hier müsse zuerst festgestellt werden, welche Alternativen es dazu gäbe.
In vielen Wohnungen, gerade im Mehrfamilienhausbau, seien die typischen Gasetagenheizungen üblich. Allein dies sei wegen des Gasverbrauchs nicht nachhaltig. Wenn Fernwärme erzeugt werde, sei es effizienter, wenn gleichzeitig Strom erzeugt werden könne. Sollte zukünftig die Erzeugung auf regenerative Energien umgestellt werden, sei zunächst die Frage, ob ein zentraler oder dezentraler Prozess dafür sinnvoll sei.
Dabei müsse auch entschieden werden, ob die Erzeugung von Nahwärme sinnvoller sei oder die bisherige Erzeugung von Fernwärme noch beibehalten werden könne.
Die Fernwärme sei zwar mit Sicherheit nur ein Übergangsprozess, jedoch zurzeit im Ausbau weiter sinnvoll, weil an Alternativen bisher noch zu viele dezentrale und ineffektive Heizungen vorhanden seien. Damit könnten zunächst die Klimaschutzziele erreicht werden.
Langfristig sei aber das Ziel festgelegt worden, von den fossilen Energien wegzukommen, dann könne in einigen Jahrzehnten vielleicht auch mit regenerativen Energien Fernwärme erzeugt werden. Zu diesem späteren Zeitpunkt müsse eben entschieden werden, was am sinnvollsten sei.
Behandelt

3.3. Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH – Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages ab dem
01.07.2016
(Drucks. Nr. 0617/2016 mit 1 Anlage)
Ratsherr Engelke fragte, ob die jährliche Nebenleistungsverpflichtung der LHH früher nicht in der Höhe bei 100.000 Euro gelegen habe, statt nur bei 50.000 Euro.

Frau van Schwartzenberg bestätigte dies.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.4. Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 0618/2016)
Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass Elektrofahrzeuge klimaschonend seien und die Luftqualität verbesserten. Die Autobranche, die in den vergangenen Monaten ja teilweise in Verruf geraten sei, habe hier die Möglichkeit, sich mit dieser zukunftsweisenden Technologie wieder besser aufzustellen. Damit könnten auch Arbeitsplätze erhalten oder weitere geschaffen werden. Die vorliegende Drucksache stelle sehr gut dar, in welcher Form Hannover die Möglichkeit habe und nutze, um die Elektromobiliät zu fördern. Ein guter Beschluss sei bereits mit der Parkgebührenfreiheit für Elektroautos gefasst worden. Er sei sicher, es könnten auch noch weitere Beschlüsse für diese Thematik gefasst werden, um ein ganzheitliches Konzept für die Elektromobilität zu schaffen.
Es gäbe nicht die eine Maßnahme, die zur Abschaffung der Verbrennungsmotoren führe, sondern eher einen ganzen Strauss an Maßnahmen, der eine Verkehrswende im Automobil-Bereich herbeiführen könne.

Ratsherr Engelke war der Meinung, dass die deutsche Automobil-Branche das Thema Elektromobilität bisher komplett verschlafen habe. Der Presse habe er entnehmen können, dass die Deutsche Post nicht länger auf die Entwicklungen der Industrie warte und nun eigene Fahrzeuge mit Elektroantrieb herausbringen werde. Ebenfalls in der Presse habe gestanden, dass die deutsche Automobilindustrie pro Auto Prämien von bis zu 5.000,- Euro fordere, während die Firma Tesla bereits zur Tat schreite. Daher sei er in Bezug auf die deutsche Autoindustrie inzwischen recht skeptisch geworden.
Zur Drucksache fragte er, was zu Punkt 1. im Text unter der Formulierung "Für das Umsetzungskonzept zu prüfen: Anreizsysteme, z. B. E-Ladepunkte für Belegschaft und Kundschaft " zu verstehen sei.

Zu Punkt 2. im Text fragte er nach der Bedeutung der Formulierung "Das Engagement der Stadt wird sich an einer am Gemeinwohl ausgerichteten Bewirtschaftung des öffentlichen Raumes orientieren".


Zu den ebenfalls unter Punkt 2. genannten "sinnvollen und unproblematisch einfach anzuwendenden Abrechnungssystemen" sei er nicht auf dem neuesten Stand. Er fragte, ob es hierbei unterschiedliche Abrechnungssysteme gäbe, bspw. bereits zwischen den Kommunen, und wie in Hannover daran gearbeitet werde, ein einheitliches Abrechnungssystem zu finden.
Zu dem unter Punkt 4. genannten Satz "Diese Mietverträge werden um zwei Jahre verlängert." fragte er, ob es inzwischen neue und technisch verbesserte Fahrzeuge gäbe oder ob die alten Autos weiterhin für die genannten zwei Jahre eingesetzt würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, es solle erst ein konkretes Umsetzungskonzept erarbeitet werden, weshalb sie noch nicht alle Fragen beantworten könne.
Die Ideen zum Konzept, die in der Drucksache mit vier Bereichen vorgestellt seien, sollten später in die Untersuchungen mit einfließen, zu einigen Punkten werde noch eine Zuarbeit gewünscht.
Als Stadt sei eine Beisteuerung von Mitteln zur Förderung der Elektromobilität nur bedingt möglich, es könne aber ein Umfeld zur Förderung geschaffen werden.
So könnten Anreize für bzw. an Unternehmen gegeben werden, damit diese für ihre Beschäftigten und ihre Kundschaft eine entsprechende Infrastruktur erstellten. Wie dies am Ende aussehen könnte, solle ein Bestandteil der Erarbeitung eines Konzeptes sein.

Auf die Frage zu den Abrechnungssystemen könne sie bislang nur sagen, dass sich diese möglichst einfach gestalten sollten, genaueres dazu müsse jedoch auch hier erst erarbeitet werden. Es solle für das gewünschte Konzept im Grunde mit der vorliegenden Drucksache der Rahmen gesetzt werden. Bislang seien die Aktivitäten in das "Schaufenster Elektromobilität" der Metropol-Region eingebettet gewesen, welches inzwischen jedoch ausgelaufen sei.
Daher gebe es für das Thema auf kommunaler Ebene bislang keinen Rahmen mehr, der die ganzen Aktivitäten strukturiere, weshalb hierfür ein neues Konzept erarbeitet werden solle. Über das Ergebnis der Konzeptentwicklung werde dann später berichtet.

Zu der Frage von Ratsherrn Engelke bezüglich der Verlängerung der Mietverträge um zwei Jahre könne sie sagen, dass es sich um die bisherigen, also alten Fahrzeuge handele, deren Verträge entsprechend verlängert wurden. Danach würden diese Fahrzeuge dann zurückgegeben. Es seien bereits sieben neue Fahrzeuge mit neuerer Technik beschafft worden.

Ratsherr Oppelt war der Meinung, es sei sinnvoll, Überlegungen dazu anzustellen, wie man die Rahmenbedingungen verbessern und Anreize für Private und Gewerbetreibende schaffen könne, damit diese mehr auf die E-Mobilität umsteigen würden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung sei der Anreiz des kostenfreien Parkens für E-Fahrzeuge gewesen.
Einen deutlichen Nachholbedarf sehe die CDU-Fraktion jedoch bei der Ausstattung und ggf. Nachrüstung mit E-Fahrzeugen in der städtischen Verwaltung. Hannover sei ein bedeutender Automobilstandort, der mit gutem Beispiel voran gehen solle.
Laut Bericht habe die Stadt über 1.000 Fahrzeuge, darunter zurzeit nur etwa 20 - 30 E-Fahrzeuge. Grob überschlagen bedeute dies nur ca. 3%, was recht dürftig sei und für die Vorbildfunktion der Stadt noch deutlich gesteigert werden solle.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass von den über 1.000 Kraftfahrzeugen nur etwa 300 PKW seien. Der Rest bestehe aus Kraftfahrzeugen, die deutlich andere Aufgaben hätten und in der Regel nicht in elektrischer Ausführung zu bekommen seien. Hier müsse also etwas relativiert werden: Wenn man die 27 vorhandenen E-Fahrzeuge auf die 300 PKW beziehe, sei man bei einer Quote von fast 10%, was deutlich über dem Durchschnitt liege. Die Stadt sei damit gut aufgestellt, denn es müsse auch immer danach geschaut werden, was der Markt anbiete.

Ratsherr Drenske lobte die erfreuliche Einigkeit der Fraktionen bezüglich der E-Mobilität.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass die Elektro-Technik auch im Bereich der Transporter inzwischen Fortschritte gemacht habe. Es sei weiterhin wünschenswert, wenn die Verwaltung im Bereich der Fahrzeuge von DezernentInnen und Oberbürgermeister einen Umstieg auf E-Fahrzeuge oder zumindest Hybridwagen prüfen könne. Dies könne wirklich als gute Vorbildfunktion angesehen werden, die vielleicht auch den einen oder anderen Menschen innerhalb der Bevölkerung zu einem Umstieg auf E-Fahrzeuge anrege.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, sie teile sich mit dem Baudezernenten Herrn Bodemann ein Hybridfahrzeug. Für den Oberbürgermeister sei ein Hybridfahrzeug bereits in der Produktion, so dass der Vorbildfunktion bald voll entsprochen werden könne.

Behandelt

3.5. Altlastenprogramm 2012-2018 - Sachstand
(Informationsdrucksache Nr. 0564/2016 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen

3.6. Winterdienst in der Landeshauptstadt Hannover – Abschluss des Testes
„Solesprühung auf Radwegen im Winterdienst“
(Informationsdrucksache Nr. 0582/2016 mit 4 Anlagen)
Ratsherr Drenske stellte fest, dass die Versprühung von Flüssigsole viel ökologischer funktioniere als Hartsalz. Da die Methode bereits in Göttingen angewandt wurde, sei dann die Idee aufgekommen, dies auch in Hannover zu testen. Dazu sei von ihm ein entsprechender Antrag eingereicht worden.
Dankenswerterweise habe aha nach dem Göttinger Modell dann eine umfangreiche Erhebung stattfinden lassen, die bspw. auch mit berücksichtige, unter welchen Witterungsbedingungen welche Mengen und Konzentrationen an Sole optimal seien.
Die Ergebnisse seien aus der vorliegenden Drucksache ersichtlich und stellten sich als sehr erfreulich dar.
Die Methode könne zu freien Wegen im Winter bei deutlich weniger Salzeinsatz führen. Dies schone u. a. auch Pflanzen und die Pfoten von Tieren, zusätzlich erspare es der Stadtkasse einiges an Kosten.
Er würde sich freuen, wenn eine Besichtigung der Methode vor Ort bzw. im Einsatz bei aha für die Ratsfraktionen möglich wäre.

Ratsherr Mineur erinnerte daran, dass der Winterdienst auf Radwegen vor Jahren noch relativ brach gelegen habe. Es sei daher ein Antrag darauf erfolgt, ca. 100 Kilometer an Radwegen in der Reinigungsklasse 1 zu reinigen, was aha auch zugesagt habe, da die Reinigung unter Ausnutzung der Ressourcen relativ preisgünstig umzusetzen gewesen sei.
Innerhalb der letzten sieben Jahre sei nun jedoch der Radverkehr ziemlich stark angestiegen, daher sei es eine tolle Sache, dass aha über das Göttinger Modell hinaus noch eine eigene und perfekte Lösung gestaltet habe.
So fühle er persönlich sich als Radfahrer viel sicherer, denn nach der StVO müsste er sonst bei nicht nutzbaren Radwegen auf der Straße fahren.

Ratsherr Engelke fand die 67% Salzeinsparung, die laut Test durch den Einsatz von Solesprühungen erreicht werden könnten, sehr erfreulich. Er würde gerne zusätzlich einen Bericht zu den Kosten der Sprühungen hören.
Weiterhin fragte er, ob Solesprühungen auch für den Einsatz auf Straßen geeignet seien.

Herr Quast gab an, es habe zwischen aha und den KollegInnen in Göttingen einen intensiven Austausch zum möglichen Einsatz der Solesprühungen gegeben. Bis zu einer Temperatur von -7 Grad seien diese in der Tat hervorragend geeignet, gerade wenn wenig Schneefall, sondern eher Raureif und Glätte vorhanden seien.
Das Fahrzeug für die Sole sei etwas teurer als das für die Hartsalzstreuung, allerdings würden durch die Sole Kosten für Salz eingespart. Das Sole-Fahrzeug koste ca. 160.000 Euro und werde auf acht Jahre abgeschrieben, ein Hartsalz-Fahrzeug koste 120.000 - 140.000 Euro. Auf acht Jahre Nutzungsdauer verteilt seien das zunächst 5.000 Euro mehr an Investitionskosten, durch die Einsparungen beim Soleverfahren komme man jedoch am Ende auf ca. plus-minus Null bei den Mehrkosten.
Nicht berechnet worden seien bisher die Auswirkungen der Sole auf die Umwelt, wie z. B. auf die Baumbestände, die Fahrbahnbestände und die Technik.
Der Einsatz auf Fahrbahnen werde zurzeit getestet. Die bisherigen Testergebnisse hätten auch hier eine hervorragende Eignung für Temperaturen von bis zu -7 Grad gezeigt. Der Test werde im nächsten Winter noch ausgeweitet und die Ergebnisse dann zusammengefasst und vorgestellt.
Evtl. erfolge dann auch ein Vorschlag dahingehend, die Flotte zumindest teilweise umzurüsten. Allerdings müssten weiterhin Kapazitäten für Wetterverhältnisse ab -7 Grad gesichert werden.

Ratsherr Engelke fragte, inwieweit Sole auch auf Gehwegen einsetzbar sei.

Herr Quast wies auf das bestehende Verbot hin, das den Einsatz von Salz auf Gehwegen untersage. Dort würde nur geräumt und Rollsplit gestreut. Auch der Einsatz von Sole stelle demnach dort eine Ordnungswidrigkeit dar. Für die Radwege dagegen bestehe die Ausnahme der Straßenverkehrsordnung.

Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass durch den geringeren Salzeinsatz bei Solesprühungen sicherlich auch der Ersatz einiger Straßenbäume eingespart werden könne, was somit wirtschaftlich positiv zu Buche schlage.

Herr Quast erläuterte abschließend, das Soleverfahren habe bereits bundesweit Beachtung gefunden. Über den Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) werde das Verfahren auch an andere (große) Städte herangetragen, die zukünftig wahrscheinlich ebenfalls Solesprühungen für ihre Radwege einführen würden.

Behandelt

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der CDU-Fraktion zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2767/2015)

In geänderter Form einstimmig angenommen

4.1.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zu Drucks. Nr. 2767/2016 (Antrag der CDU-Fraktion zu Ladestationen für
Elektrofahrzeuge)
(Drucks. Nr. 0607/2016)

Einstimmig

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791, REWE Heisterbergallee,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2673/2015 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

7.1.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791,
REWE Heisterbergallee,
Auslegungsbeschluss, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vom 4.2.2016 (Antrag Nr. 15-0242/2016)
(Drucks. Nr. 2673/2015 E1 mit 1 Anlage)

Einstimmig

7.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823
– Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2597/2015 mit 5 Anlagen)

Neufassung




7.2.1. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu
Drucks. Nr. 2597/2016 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan der
Innenentwicklung Nr. 1823 – Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0606/2016)

Einstimmig

7.2.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823
– Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2597/2015 N1 mit 6 Anlagen)

Einstimmig

7.3. Bebauungsplan Nr. 153, 1. Änderung, Washingtonweg
Verfahren nach § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0083/2016 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

7.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsbornstraße/Ecke
Vahrenwalder Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0432/2016 mit 5 Anlagen)

Einstimmig

7.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2597/2015 mit 4 Anlagen)

Abgesetzt

7.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1830,
Bischofsholer Damm
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0528/2016 mit 5 Anlagen)

Abgesetzt

7.7. Bebauungsplan Nr. 1553 - Kronsberg-Süd
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0552/2016 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

7.8. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0621/2016 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

7.9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798
- Sodenstraße 3,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0623/2016 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

Keine Berichte

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Herr Dirscherl wies darauf hin, dass in Bebauungsplänen neuerdings das Wort "Waldrandzone" auftauche. Er betrachte einen Waldrand auch als Wald. Er fragte, warum dieser Begriff verwendet werde und ob er bedeute, dass mit der Bebauung näher an den Wald herangerückt werden dürfe.

Frau Malkus-Wittenberg gab an, der Begriff regele nicht, inwieweit Bebauung an den Wald heranrücken dürfe, dieses richte sich bspw. nach den Vorgaben des regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) oder nach den Vorgaben von Gutachtern.
So sei bspw. auch im Verfahren zum Projekt Hilligenwöhren konkret auf die nötige Abstandregelung zum Wald hingewiesen worden, um bestimmte Biotopstrukturen und Artenschutzbelange nicht zu beeinträchtigen.
Ihrer Kenntnis nach diene die genannte Begrifflichkeit eher dem Hinweis darauf, was an Maßnahmen für diesen Bereich vorgesehen sei.

Herr Dirscherl berichtete, dass er in der Zeitung eine Skizze zur geplanten Bebauung am Kronsberg entdeckt habe, die mit dem Nord-Ost-Teil direkt an den Wald heranrücke.
U. a. im Bundesnaturschutzgesetz stünde, dass innerhalb des Stadtgebietes auf 25 m Abstand heruntergegangen werden kann. Er fragte, ob hier die Region und die Landesforsten wirklich ausreichend und frühzeitig beteiligt worden seien.

Frau Malkus-Wittenberg gab an, in einem Bebauungs- oder Bauleitplanverfahren würden natürlich die unterschiedlichen Träger öffentlicher Belange in einem mehrstufigen Verfahren beteiligt. Nach dem frühzeitigen Verfahren gäbe es vor der Auslage des Plans eine weitere Trägerbeteiligung, bei der immer die Region Hannover mit ihren unterschiedlichen, fachlichen Stellen beteiligt sei. Von dort würden entsprechende, fachliche Hinweise zur Planung erfolgen. Substantielle Anregungen würden immer im Zusammenhang mit den eingegebenen Beschlussvorlagen abgehandelt.
So würde sich in den Drucksachen an der einen oder anderen Stelle mit diesen Stellungnahmen auseinandergesetzt.

Beim Thema Waldabstände habe das noch gültige RROP als Grundsatz der Regionalplanung die Regelung getroffen, dass der Siedlungsbau ca. 100 m Abstand zum Waldrand einhalten solle. Dies sei als Richtwert zu verstehen, mit dem sich die Gemeinde auseinandersetzen müsse. So seien auch geringere Abstände möglich.
Im urbanen Stadtgebiet sei dies natürlich öfter zu finden, da hier andere Anforderungen an die Siedlungsentwicklung zu stellen seien als im z. B. Umland. Mit dieser Frage setze sich die Region im Rahmen der Neugestaltung des RROP gerade wieder neu auseinander.

Zu der von Herrn Dirscherl angesprochenen Berichterstattung der Presse zum Kronsberg könne sie sagen, dass die dort abgebildete Fläche tatsächlich nicht bebaut werden solle, hier seien Informationen offenbar nicht richtig vermittelt worden.

Herr Dirscherl wies auf ein umfangreiches und teures Gutachten des Autoren J. Kues vom Nds. Landesamt für Bodenforschung (NLfB) aus dem Jahr 1987 hin, in dem sich dieser sehr detailliert mit den Böden der Eilenriede (Grundwasserverhältnisse, Zusammensetzung der Mineralien etc.) auseinandergesetzt habe. So sei darin auch der Zustand der Waldböden vor der Düngung erfasst worden.
In neueren Gutachten, die für die Waldflächen erstellt worden seien, die aus der Bewirtschaftung herausgenommen wurden, sei von einer Verbesserung der Böden die Rede. Seines Erachtens sei dies jedoch ausschließlich auf Düngungen zurückzuführen.
Er schlug der Verwaltung daher vor, das Gutachten von J. Kues wieder zu Rate zu ziehen, soweit dieses noch vorhanden sei, anstatt viel Geld für neue Untersuchungen auszugeben. Es enthalte auch Düngeempfehlungen.

Protokollantwort:

Das Gutachten ist im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün vorhanden und wird von der Verwaltung weiterhin genutzt.


(Kues, J.: Bodenuntersuchungsprogramm Stadtwald Hannover.
Nds. Landesamt f. Bodenforschung Hannover (NLfB), 1987)

Ratsherr Engelke kam auf den Zero:E-Park zu sprechen, welcher ein Vorzeigeprojekt darstelle. Zwar sei die Stadt Hannover dort kein Bauträger, jedoch sei ihm zu Ohren gekommen, es gäbe dort massive Probleme mit Schimmelbildung. Er fragte, ob die Verwaltung darüber Kenntnisse habe.

Protokollantwort:

Nach Rückmeldung der Vermarkter (LHH, meravis, NLG) sind im Zero:E-Park keine Schimmelprobleme bekannt.



Es ist nicht zu 100% auszuschließen, dass auch in einem Passivhaus Schimmel auftritt, allerdings ist insbesondere der Passivhausstandard mit Lüftungsanlage und sehr guter Dämmung (und somit Oberflächentemperaturen der Wände weit über der Kondensat-Temperatur) sowie der Minimierung von Wärmebrücken ein Gebäudestandard, der gegenüber anderen Gebäudestandards am allerwenigsten anfällig für Schimmelbildung ist.
Sollte tatsächlich ein Fall mit Schimmelbildung aufgetreten sein, kann es sich dabei maximal um einen Einzelfall handeln, der auf einem Umsetzungsfehler oder speziellem Nutzerverhalten beruht.
Herr Kruse wies darauf hin, dass zurzeit wieder die Problematik mit der Umweltzone in der Diskussion sei, für die die nötigen Werte kaum eingehalten werden könnten. Um der Problematik entgegenzutreten, müssten u. a. die öffentlichen Verkehrsmittel attraktiver werden.
So koste derzeit die Jahreskarte bei der Üstra ca. 1 Euro pro Tag. Es sollte seiner Meinung nach darüber nachgedacht werden, welchen Effekt man erreichen könne, wenn man diese Jahreskarte verbilligter anbiete.
Dies könne effektiv zur Senkung der Schadstoffbelastung beitragen.

Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass die Preise für die Tickets vom Regionsverband entschieden würden.
Es sei zudem ermittelt worden, dass trotz leichter Fahrpreiserhöhungen in den letzten Jahren die Anzahl der Fahrgäste deutlich gestiegen sei.
Es gäbe bereits einen großen, preisgünstigen Anteil an Tickets für einkommensschwache Menschen, z. B. vergünstigte Sozialtickets, um diesen Menschen die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen.
Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L



Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 17.10 Uhr.




Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll