Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 09.03.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 01.03.2016)
Protokoll (erschienen am 15.10.2016)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 10.03.2016
-18.62.06 -
PROTOKOLL

39. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 9. März 2016,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 22:00 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
Bezirksratsherr Albrecht 18.30 - 21.10 Uhr
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
(Bezirksratsfrau Ehrlich) (SPD)
(Bezirksratsherr Franzkewitsch)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Schröder-Hohensee) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Personal und Organisation
Herr Just FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Link Stadtanzeiger
Herr Schmücking-Goldmann Hannoversches Wochenblatt

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der SPD-Fraktion

3.1.1. Öffnungszeiten des Bürgeramtes Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0382/2016)

3.1.2. Nutzung der Haltestelle Bemeroder Rathausplatz vor der Grundschule Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-0383/2016)

3.1.3. Kennzeichnung der Haltpflicht auch für Radfahrer an den Signalanlagen im Bereich der Haltestelle Saarbrückener Straße
(Drucks. Nr. 15-0386/2016)

3.1.4. Wertstoffinseln und Altkleidercontainer
(Drucks. Nr. 15-0387/2016)

3.1.5. Informationstafel am Bemeroder Rathausplatz
(Drucks. Nr. 15-0388/2016)

3.1.6. Jöhrensgarten
(Drucks. Nr. 15-0389/2016)

3.1.7. Frühkindliche Erziehung und Bildung in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-0390/2016)

3.1.8. Ehemaliges Feuerwehrhaus in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0391/2016)

3.1.9. Kellerräume im Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0392/2016)

3.1.10. Gastronomie vor dem Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0393/2016)

3.1.11. Einrichtung einer Ersatzhaltestelle in der Lange-Hop-Straße in Höhe Döhrbruch

(Drucks. Nr. 15-0394/2016)

3.1.12. Fahrradbügel an ÖPNV-Haltestellen
(Drucks. Nr. 15-0407/2016)

3.2. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.2.1. Absicherung während der Jagd
(Drucks. Nr. 15-0408/2016)

3.2.2. Ausbringung von Gülle – Stellungnahme zur Drucksache Nr. 15-0449/2015
(Drucks. Nr. 15-0410/2016)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am.
-14. Oktober 2015
-10. Februar 2016
-wird gesondert verschickt

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. VERWALTUNGSVORLAGEN

8.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 – Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2597/2015 mit 5 Anlagen)

8.1.1. Ergänzungsantrag zu DrucksacheNr.: 2597/2015 - BPlan Nr. 1823- Jöhrenshof
(Drucks. Nr. 15-0570/2016)

8.2. Nachbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0421/2016)

8.3. Fortführung des Innovativen Modellprojekts "Sandkörnchen" Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 0357/2016)

9. A N T R Ä G E

9.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Zustand der abschüssigen Wege am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0416/2016)

9.1.1.1. Ergänzungsantrag zu TOP 9.1.1: DrucksacheNr. 15-0416/2016
(Drucks. Nr. 15-0571/2016)

9.1.2. Beidseitig zu befahrenden Radweg in der Lange-Feld-Straße /
Beseitigung von Gefahrensituationen…
(Drucks. Nr. 15-0418/2016)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Leonardo Hotel in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0419/2016)

9.2.2. Provisorische Ampelanlage an der Kreuzung Brabeckstraße/Sudetenstraße
(Drucks. Nr. 15-0420/2016)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Antworten zu folgenden Anfragen: liegen noch nicht vor. werden nachgereicht:
-3.1.5. Informationstafel am Bemeroder Rathausplatz
-3.1.11. Einrichtung einer Ersatzhaltestelle in der Lange-Hop-Straße in Höhe Döhrbruch
-3.2.2. Ausbringung von Gülle – Stellungnahme zur Drucksache

Ergänzungsantrag zu TOP 8.1. – Jöhrenshof-
Ergänzungsantrag zu TOP 9.1.1. – Zustand abschüssige Wege..

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel informierte zu folgenden Themen:
-
-Informationsveranstaltung des Bezirksrates zum Thema "Verkehr" ist für den 8. April um 18:00 Uhr im neuen Gemeindesaal der Jakobikirche vorgesehen. Weitere Informationen folgen.

-Bezirksbürgermeister Rödel informierte


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der SPD-Fraktion

TOP 3.1.1.
Öffnungszeiten des Bürgeramtes Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0382/2016)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:

Das Bürgeramt Bemerode ist gerade an den Tagen mit Öffnungszeiten bis 18:00 Uhr sehr gut frequentiert und sorgt damit für zahlreiche Laufkundschaft auf dem Bemeroder Rathausplatz. Von Laufkundschaft profitieren neben den örtlichen Ladenlokalen aber auch Wochenmärkte und mobile Verkaufsstände. Diese treffen mittwochs auf dem Bemeroder Rathausplatz allerdings erst nach 14:00 Uhr ein, nachdem das Bürgeramt bereits ab 12:00 Uhr geschlossen hat. Eine Möglichkeit zur Steigerung der Attraktivität des lokalen Wochenmarktes könnte daher eine Anpassung der Bürgeramt-Öffnungszeiten mit den Marktzeiten sein.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Gründe sprechen für oder gegen eine Verlängerung der Öffnungszeiten des Bürgeramtes am Mittwoch auf 18:00 Uhr und Verkürzung an einem anderen Tag?
2. Wann wäre es möglich, die Öffnungszeiten entsprechend anzupassen?
3. Wer müsste wie tätig werden, um dies umzusetzen?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Jahre 2008 wurden die Öffnungszeiten und die KundInnenfrequenzen der 8 Bürgerämter umfänglich bewertet mit dem Ziel, ein modifiziertes Öffnungszeitenmodell zu erstellen, das sowohl die Interessen der Kundinnen und Kunden als auch MitarbeiterInneninteressen berücksichtigen sollte und einen guten Betriebsablauf gewährleistet.

Gewählt wurde das jetzt noch gültige Modell mit 2 langen (8-18 Uhr) 2 kürzeren (8-14 Uhr) Öffnungstagen und einheitlicher Öffnung aller Bürgerämter freitags von 8-14 und mittwochs von 8-12 Uhr. Am Samstag vormittag öffnet das Bürgeramt Mitte.

Der Mittwoch Nachmittag wird seither genutzt für Teambesprechungen, MitarbeiterInnenveranstaltungen und als „Servicefenster“, in dem technische Optimierungen, Updates und kleinere Baumaßnahmen realisiert werden können. Daher ist ein Bürgeramtsbetrieb am Mittwoch nach 13 Uhr nicht mehr vorgesehen. Da der Mittwoch der besucherschwächste Tag der Bürgerämter war, wurde er –auch im Wissen um örtliche Besonderheiten wie z.B. Markttage in der Umgebung- entsprechend gewählt. Beschwerden darüber sind seither im zuständigen Bereich und im Fachbereich nicht bekannt geworden.

Zur weiteren Steigerung der KundInnenzufriedenheit konnte die Einführung von Terminvergaben genutzt werden; seit dem vergangenen Jahr bietet jedes Bürgeramt diesen Service, durch den Wartezeiten vermieden werden können.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Wie unter 1. dargestellt sieht die Verwaltung keine Veranlassung hier Änderungen vorzunehmen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Organisationshoheit für den Betrieb der Bürgerämter liegt bei der Verwaltung, in diesem Fall beim Fachbereich Öffentliche Ordnung im Dezernat II. Wie dargestellt, wurde das bestehende Öffnungszeitenkonzept empirisch entwickelt und erfreut sich einer hohen Beliebtheit bei Kundinnen und Kunden.

TOP 3.1.2.
Nutzung der Haltestelle Bemeroder Rathausplatz vor der Grundschule Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-0383/2016)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:


Mit der Umleitung der Busse der Linien 123 und 124 in Richtung nach Kirchrode wird die Haltestelle Bemeroder Rathausplatz nicht nur von zwei Tangentiallinien im 10 – min-Takt, sondern auch von der Diagonallinie 330 mit ihrem dortigen End- und auch Anfangspunkt gewöhnlich im 30-min-Takt mit Wartezeit genutzt. Damit die Gelenkbusse direkt am Bordstein halten können, um Rollstuhlfahrern einen problemfreien Zu- und Abgang zum Bus zu ermöglichen, ist es angezeigt, eine für das parallele Anfahren zum Bordstein sinnvolle Fahrbahnlänge zur Verfügung zu stellen. Da jedoch ruhender Verkehr diese Möglichkeit leider häufiger verbaut, muss hier Abhilfe geschaffen werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Um eine parallele Busanfahrt zum Bordstein zu ermöglichen, sollte die Anfahrt frei von parkenden Fahrzeugen sein. Kann dieses hier durch Aufstellen von Haltverbotszeichen ergänzend zum Haltestellenschild bewirkt werden?
2. Welche Aktivitäten sieht der Buslinienbetreiber (üstra) hier für geeignet an?
3. Was wird die Verwaltung in diesem Zusammenhang veranlassen?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Weder an die üstra noch an die Verwaltung sind Beschwerden heran getragen worden, dass die Bushaltestelle vor der Grundschule Am Sandberge nicht ausreichend angefahren werden kann. Bei entsprechend auftretendem Bedarf könnte während der Baumaßnahme Brabeckstraße mit der Umleitung des Individualverkehrs und der Busse über die Lange-Hop-Straße der Haltrestellenbereich mit zusätzlichen mobilen Haltverboten frei gehalten werden.

TOP 3.1.3.
Kennzeichnung der Haltpflicht auch für Radfahrer an den Signalanlagen im Bereich der Haltestelle Saarbrückener Straße
(Drucks. Nr. 15-0386/2016)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:


Für die frühere Fußgängerbedarfslichtsignalanlage in der Tiergartenstraße westlich der Lange-Hop-Straße hatten wir angeregt, auf dem Radweg zum Schutz der hochgradig Hör- und Sehbehinderten eine Haltelinie anzubringen. Dem wurde gefolgt. Bei der veränderten Situation mit dem Hochbahnsteig Saarbrückener Straße ist dieses wieder nicht der Fall, die Situation ist prinzipiell zwar unverändert, aber gedacht hat nach dem Bau des Hochbahnsteigs daran offensichtlich keiner mehr. Deshalb liegt das Thema erneut auf dem Tisch.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann für die hier anzutreffenden Menschen mit zwei beeinträchtigten Sinneswahrnehmungen vor den auch für Radfahrer geltenden Lichtsignalen zusätzlich eine Haltlinie auf dem Radweg angebracht werden?
2. Kann für das Einbiegen von Autos aus der westlichen Tiergartenstraße in den Albert-Schweitzer-Hof eine Markierung gefunden werden, die dieses erleichtert?
3. Wann können diese Markierungen erwartet werden?

Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In der Tiergartenstraße liegt beim nördlichen Abgang des Hochbahnsteiges Saarbrückener Straße – in Fahrtrichtung Norden auf der Seite des Taubblindenwerkes – der Radweg außerhalb des Signalgebers. Damit dieses Signal trotzdem für die Radfahrer gilt, ist dort bereits ein zusätzlicher Signalgeber für die Radfahrer und eine Haltlinie für die Radfahrer markiert,
In der Tiergartenstraße ist beim südlichen Abgang des Hochbahnsteiges Saarbrückener Straße – in Fahrtrichtung Norden auf der Seite des Taubblindenwerkes – der Radweg innerhalb des Signalgebers. Damit gilt dieses Signal auch für die Radfahrer. Trotzdem wird die Verwaltung dort zusätzlich eine Haltlinie für die Radfahrer zur Verdeutlichung markieren.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es ist nicht ersichtlich, welcher Zusammenhang zwischen der Haltlinie für Radfahrer und von der Tiergartenstraße in den Albert-Schweitzer-Hof abbiegenden Kraftfahrzeugen besteht. Es wird diesbezüglich bei weiterem Bedarf um detaillierte Ausführungen, ggf. unter Vorlage einer Skizze, im Rahmen eines Bezirksratsantrages gebeten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Markierungen können im Frühjahr erwartet werden.

TOP 3.1.4.
Wertstoffinseln und Altkleidercontainer
(Drucks. Nr. 15-0387/2016)

Bezirksratsfrau Barke trug folgende Anfrage vor:

Mit den Altkleidercontainern ist es derzeit wie mit einer Seuche: Sie treten an verschiedenen Ecken im Stadtbezirk auf und vermehren sich explosionsartig.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Vergabe der Containerplätze?
2. Wo sind die genehmigten Standorte im Stadtbezirk?
3. Woran erkennt man einen von der Stadt genehmigten Container?
-Beantwortet

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zurzeit hat die Verwaltung die festgelegten Standorte zur Aufstellung von Alttextilbehältern auf Wertstoffinseln interimsweise im Rahmen einer Dienstleistungskonzession bis zum 30.4.2016 vergeben. Die europaweite Ausschreibung für die Zeit 1.5.16-30.4.19 ist veröffentlicht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die festgelegten Standorte im Bereich Kirchrode-Bemerode-Wülferode sind

-Albert-Schweitzer-Hof / Ecke Tiergartenstr.
-Lange-Feld-Straße Höhe Ottweilerstraße
-Lange-Feld-Straße / Nähe Homburgweg
-Lange-Hop-Straße / Südschnellwegbrücke
-Alte Bemeroder Straße nähe Emslandstraße
-Anecampstraße / Ecke Gerdingstr.
-Anecampstraße / Ecke Berkelmannstr.
-Hinter dem Dorfe Höhe Mauer Gutshof
-In der Bebie / Hermann-Hesse-Straße
-Kattenbrookstrift / Ortskamp
-Kattenbrookstrift / zw.Johannes- und Jacobskamp
-Wülfeler Straße Einmündung Aschendorfer Straße
-Ohetriedetrift / zw.Sticksfeld u. Wülferoder Straße
-Oheriedetrift / Feldbuschwende
-Hoyerstraße / Ecke Kirchbichler Str.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Grundsätzlich stehen genehmigte Alttextilbehälter nur auf Wertstoffinseln, d.h. im Verbund mit anderen Wertstoffcontainern ( Altglas) und sind höchstens 1,70m hoch und grau. Da diese Container eher untypisch für den Landesdurchschnitt sind, werden in den drei Monaten der Interimslösung und auch in der Vergabe ab 1.5.2016 für eine Übergangszeit andere, höhere und andersfarbige Container zugelassen. So haben die Betreiber die Möglichkeit, die von der Verwaltung geforderten Container zu beziehen. Darüber hinaus werden Mitbewerber, die diesen Containertyp vorrätig haben, im Wettbewerb nicht bevorzugt.

TOP 3.1.5.
Informationstafel am Bemeroder Rathausplatz
(Drucks. Nr. 15-0388/2016)

Am Gebäude der Sparkasse Hannover steht eine Informationstafel mit einer Karte, die durch Zeitablauf schon längerfristig überholt ist.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welchem Rhythmus wird diese Informationstafel inhaltlich von wem kontrolliert?
2. Wann wird die aktuelle Situation der Karte wiederhergestellt?
3. Kann es sein, dass diese Aufgabe von einem privaten Unternehmen, das im Bereich der Werbung für die Stadt ohnehin unterwegs ist, hinsichtlich der Aktuellhaltung, auch Aufstellung und Reinhaltung (Entfernung von Aufklebern, Fensterputzen) übernommen werden kann wie beispielsweise bei den Buswartehäuschen?

-wird schriftlich nachgereicht


TOP 3.1.6.
Jöhrensgarten
(Drucks. Nr. 15-0389/2016)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:


Der Jöhrensgarten ist das Rudiment eines Bauerngartens, der zur Hofstelle Jöhrenshof (Brabeckstraße 6) gehört, eine nach dem geltenden Bebauungsplan prinzipiell überbaubare Fläche, die allerdings wegen der Auslastung der Grundflächenzahl nicht mehr in Anspruch genommen werden darf. Daran ranken sich verschiedene Kolportagen. Um diese aufzuhellen,

fragen wir die Verwaltung:
1. Welche naturschutzfachliche Bedeutung hat dieser Garten?
2. Gibt es dort Pflanzen, die eine besondere Bedeutung in der Stadtlandschaft haben?
3. Welche Pflegemaßnahmen sind dort angezeigt?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll die Fläche in der kommenden Vegetationsperiode faunistisch und floristisch untersucht werden. Erst wenn die Ergebnisse dazu vorliegen, kann die naturschutzfachliche Bedeutung bewertet werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
(siehe Antwort zu Frage 1)

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Da es sich um eine Privatfläche handelt, kann zur Pflege dieser Grünfläche keine Auskunft gegeben werden.

TOP 3.1.7.
Frühkindliche Erziehung und Bildung in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-0390/2016)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:


Das Kindergartenjahr ist im Jahr vor der Einschulung kostenfrei. Für diesen Zeitraum besteht die Vorstellung, das die jeweilige Einrichtung die Schulvorbereitung in den Tagesablauf für die Kindergartenkinder aufnimmt.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Welchen Ablauf hat die frühkindliche Bildung und Erziehung in dieser Zeit in stadteigenen bzw. in von Dritten betriebenen Kindertageseinrichtungen?
2. Welche Situation stellt sich konkret in den entsprechenden Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk dar?
3. Welcher Stellenwert hat die frühkindliche Bildung und Erziehung in den Kitas im beitragsfreien Jahr?

-Beantwortet


Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode werden in 20 Kindertagesstätten, betrieben von 14 verschiedenen Trägern, insgesamt 1046 Kindergartenplätze für die Betreuung von Kindern im Alter von von 3 bis 6 Jahren bereitgestellt. Alle Kindertagesstätten haben einen Bildungsauftrag, der sich an dem Niedersächsischen „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich“ orientiert. Danach soll jedes Kind in seinem/ihrem Bildungsprozess individuell begleitet und gefördert werden. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeit in der Kindertagesstätte liegt in der Verantwortung der Fachkräfte und der Träger. Dabei spielt Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr für die Förderung der „Vorschulkinder“ keine Rolle. Der Bildungsauftrag ergibt sich aus dem natürlichen Interesse der Kinder in diesem Alter. Alle Kindertagesstätten tragen der Wissbegierde der Kinder im Alter von 5 bis 6 Jahren Rechnung, indem sie eigens für diese Altersgruppe Angebote und Konzepte entwickeln. Exemplarisch für die Arbeit mit „Vorschulkindern“ werden die Fragen im Folgenden an der Arbeit der beiden städtischen Kindertagesstätten Heinemanhof und Neunkirchener Platz beantwortet.

Kita Heinemanhof

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Tagesablauf in der Kita Heinemanhof ist so gestaltet, dass es Zeiten für das selbstgewählte Spiel der Jungen und Mädchen gibt, um die Kinder in ihren Selbstbildungsprozessen zu begleiten, zu stärken und zu fördern. Darüber hinaus finden altersspezifische Angebote und Projekte statt. Die lebenspraktischen und versorgenden Anteile wie Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack, Toilettengang, An- und Ausziehen und Rückzugsmöglichkeiten finden den Tag über statt. Arbeitsgrundlage ist dabei grundsätzlich der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder (2005) sowie das Rahmenkonzept „Philosophie der städtischen Kindertagesstätten – Orientierungshilfe für die Arbeit mit den 3 bis 6-Jährigen“ (2005).

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Weiterführende Interessen, die altersbedingte Wissensneugier und herausfordernden Bedürfnisse der älteren Kindergartenkinder werden sowohl im Tagesablauf, sowie in der Wochenplanung durch altersentsprechende Angebote, Projekte und Exkursionen berücksichtigt.

Die Jungen und Mädchen werden in unserer Kindertagesstätte in einem altersübergreifenden Offenen Konzept betreut, begleitet und gefördert.
Die Kompetenzen, die die Kinder in allen Bildungsbereichen (s. Niedersächsischer Orientierungsplan. 2005) im Laufe ihrer bisherigen Entwicklung erworben haben, werden im letzten Kindergartenjahr gestärkt, erweitert und weiterentwickelt.
Das Bildungsinteresse der Kinder wird im Freispiel, in Projekten, durch vorbereitete Umgebungen in den Bildungsräumen, durch herausfordernde Spielmöglichkeiten, vielfältiger Materialauswahl und durch Impulse der pädagogischen Fachkräfte unterstützt und begleitet.

Die Kinder erleben sich durch das Äußern von Wünschen, Interessen und Meinungen im gesamten Tagesablauf sowie in den Gesprächskreisen selbstwirksam und entwickeln ein zunehmendes Selbstbewusstsein.
In der Gemeinschaft der Kindergruppe mit unterschiedlichem Alter (2 – 6 Jahre) erlernen die Kinder zunehmend Verantwortung für sich selber und für andere zu übernehmen. Ebenso erlernen sie Unsicherheiten und Ängste zu überwinden und können sich dadurch auf neue und unbekannte Situationen einlassen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung hat bei den Kindern, bei den Eltern und bei uns pädagogischen Fachkräften einen wichtigen Stellenwert. Die Kinder befinden sich in sicheren Beziehungsgefügen, sie haben sich während der Kindergartenzeit in unterschiedlichen Rollen (jüngstes, mittleres, ältestes Kind) erlebt und sie sind stetig an neuen Herausforderungen und Beziehungen gewachsen. Nun erleben sie sich als „ das große Kindergartenkind“, dass
schon neugierig und ungeduldig auf die Schulzeit wartet.

Diesen Übergang gestalten wir im letzten Kindergartenjahr, in Kooperation mit den Grundschulen, wie folgt:

Wir bieten verschiedene Lernwerkstätten an, in denen die Kinder allein oder in Begleitung eigenständige Erfahrungen und selbständiges Lernen erleben können:
Ø Forscherecke : erste biologische, chemische, physikalische Grunderfahrungen
Ø Schreibwerkstatt: Kennenlernen von Zahlen und Buchstaben und unterschiedlichen Schreibuntensilien ( Schreibmaschine, Stempel, Füller, Federn, Tinte u.v.m.)
Ø Holzwerkstatt : Umgang mit Werkzeugen , Arbeiten im Team, logische Abläufe erkennen, Arbeiten über mehrere Tage an einem Projekt,
Ø Atelier: künstlerische, kreative Erfahrungen sammeln mit unterschiedlichen Materialen , Farben , Ausdauer, Konzentration , Feinmotorik, Selbständigkeit
Ø Rollenspielbereich: Theaterprojekte über mehrere Wochen – eigene Texte entwickeln, Spielabläufe herausfinden und erarbeiten, Teamarbeit – Verantwortung übernehmen = Selbstbewusstsein entwickeln, sich trauen, auch vor anderen zu sprechen.
Ø Baubereich: Mathematische Grunderfahrungen, Statik , Teamarbeit - Rücksichtnahme, Planung, Absprachen
Ø Bewegung/Sport: Körpererfahrungen , Regelverständnis, Fußballturnier, Trommelprojekt
Ø Kochen/ Backen – Iss dich fit = Erfahrungen mit Lebensmitteln, gesundes Essen erkennen und zubereiten, Sinneserfahrungen.
Im letzten Kindergartenjahr findet grundsätzlich ein Projekt in Anlehnung an das „ Faustlosprojekt „ für alle zukünftigen Schulanfänger statt. In diesem Projekt geht es überwiegend darum, die Kinder im emotionalen Bereich und im Bereich der Alltagskompetenzen zu stärken. Themen wie z.B. Gefühle erkennen/wahrnehmen, damit umgehen, Konflikte bearbeiten, Umgang mit Gefahren und Ängsten, Aufgaben und Verantwortung übernehmen werden in diesem Projekt konkret mit den Kindern erarbeitet.

Ebenso erweitern wir durch wöchentliche Exkursionen den Erfahrungsraum der zukünftigen Schulkinder, indem wir mit ihnen den Stadtteil erkunden, einkaufen gehen, öffentliche Verkehrsmittel benutzen, Tage im Wald verbringen u.v.m.

Ganz wichtig ist uns auch im letzten Kindergartenjahr die Begleitung und Zusammenarbeit der Eltern. Wir führen sowohl anlassbezogene als auch Entwicklungsgespräche durch.


Die Lehrkindertagesstätte Neunkirchener Platz

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Lehrkindertagesstätte Neunkirchner Patz (110 Kinder 3-6 Jahre, 20 Schulkinder 6 -10 Jahre) ist ein Ort des gemeinsamen Lebens und Lernens, in dem die Kinder sich wohl und aufgenommen fühlen und sich in vielfältigsten Situationen erleben.
Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist die Wahrnehmung der Lebenssituation eines Kindes, seine Bedürfnisse und der individuelle Entwicklungsstand.
Wir unterstützen die Fröhlichkeit, Unbeschwertheit und Neugier der Kinder und wollen eine Basis schaffen, die die Kinder in augenblicklichen und zukünftigen Lebenssituationen nachhaltig handlungsfähig macht.
Wir geben den Kindern Zeit für die Bindungs- und Beziehungsgestaltung, für die Aneignung von Bildung seiner Fähigkeiten und seines Wissens. Entdecken, forschen, erproben, ob in der Natur, mit vorgegebenen Materialien, ob themenbezogen, in Projekten oder frei erfunden, sind Säulen zur lebensbejahenden und lebenslangen Lernfreude. Die Entwicklung von Selbstvertrauen, Zuversicht und Mut sind motivierende Voraussetzungen und unterstützen maßgeblich Handlungen, die sich auch im sozialen Miteinander nachhaltig zeigen.
Für jedes einzelne Kind soll ein Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit entstehen, um Beziehungen und Vertrauen zu anderen Menschen aufzubauen. Dem Kind mit Zuneigung, Geduld, innerer Gelassenheit und Wertschätzung zu begegnen sind unabdingbare Vorbildfunktionen der pädagogischen Fachkräfte.

Der detaillierte Ablauf ergibt sich inhaltlich aus der kitaeigenen Konzeption, dem Bildungs- und Orientierungsplan (Niedersächsisches Kultusministerium) und dem Wegweiser für Kindertagesstätten der Stadt Hannover.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Entsprechend der unter 1. angeführten Grundlagen werden Inhalte im Tagesablauf, in der Wochenplanung, in Projekten, Arbeitsgemeinschaften und Exkursionen berücksichtigt. Vielfältige Methoden finden hier Beachtung und Anwendung.
Unter dem Aspekt „ Bildung ist ein aktiver, sozialer und sinnlicher Prozess der Aneignung von Welt“, legen wir folgende Förderschwerpunkte zu Grunde:
- Soziales Lernen
- Werte und Normen
- Bewegung und Gesundheit
- Sprache und Sprechen
- Ernährung und Essen
- Natur und Umwelt
- Mathematische und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen
- Ästhetische, bildnerische Bildung und Erziehung
- Vorbereitung und Begleitung des Übergangs in die Schule

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Wir sehen die erlebten drei Kindergartenjahre als Gesamtes. Es ist uns besonders wichtig, im letzten Jahr vor der Einschulung einen sehr gezielten und genauen Blick auf die Fähig- und Fertigkeiten der Kinder zu werfen.
Sie sollten mit einem „gut gefüllten Rucksack“ (emotionale, soziale, kognitive und physische Kompetenz) aus dem Kindergarten entlassen werden.
Sogenannte Vorläuferfähig- und -fertigkeiten, gutes Sprachverständnis und sozial-emotionale Stabilität sind unter anderem wichtige und hilfreiche Voraussetzungen für einen gelungenen Übergang.
In einem kitaeigenen Schulkindprogramm ( z.B. Schulkindrallye, Schulkindstuhlkreise, Arbeitsgemeinschaften ) werden die unter 2. genannten Förderschwerpunkte unter dem Aspekt Schulfähigkeit überprüft und gegebenenfalls individuelle Förderprogramme erstellt und durchgeführt.
Das Bielefelder Screening Verfahren findet in unserer Kita Anwendung, sowie das daraus resultierende Würzburger-Programm.

Ein regelmäßiger Austausch mit den Eltern ist in der pädagogischen Arbeit fest verankert. Im letzten Jahr vor der Einschulung finden zusätzliche Informationsveranstaltungen zum Thema
Schulfähigkeit statt (Elternabend, Elternsprechtage und Einzelgespräche etc.).
Mit der Grundschule Wasserkampstraße besteht eine enge Zusammenarbeit. Im Rahmen des „Brückenjahres“ setzen wir uns kontinuierlich mit pädagogischen Themen auseinander.
Der gemeinsam erstellte Kooperationskalender beinhaltet beispielsweise:
- Hospitationstage/ Teilnahme am Schulunterricht
- Vorleseprojekt
- Teilnahme an Singkreisen
- Sprachfördermaßnahmen durch die GS
TOP 3.1.8.
Ehemaliges Feuerwehrhaus in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0391/2016)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:


Das ehemalige Feuerwehrhaus steht unseres Wissens unter Denkmalschutz. Gleichwohl gibt es offensichtlich keine Verwendung für das Gebäude, und es wird der Beobachtung nach verfallen gelassen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Was hat die Verwaltung mit dem Gebäude vor?
2. Welche Aktivitäten unternimmt die Verwaltung zur Erhaltung des Hauses?
3. Kann das Haus nicht nach Renovierung eine Dependance des Stadtteilzentrums Kronsberg, wie es mehrere innerhalb des Kronsberges gibt, werden, um junge Musiker dort üben zu lassen?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Da das Gebäude für städt. Nutzung ungeeignet ist, soll das Gebäude veräußert werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es werden -sofern erforderlich- notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Aufgrund des Bauzustandes reicht eine Renovierung des Gebäudes nicht aus. Für eine weitere Nutzung muss saniert werden. Aufgrund der Vielzahl von Pflichtaufgaben, wie Schaffung Kitaplätze, Ganztagsschulen und Gymnasien (G9) sowie Schaffung von Flüchtlingswohnheimen, stehen weder finanzielle Mittel noch Kapazitäten für die Bauausführung zur Verfügung.

TOP 3.1.9.
Kellerräume im Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0392/2016)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:


Unseres Wissens nach stehen die meisten Kellerräume im Bemeroder Rathaus leer. Das ist eine Verschwendung von Ressourcen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Nutzung könnte man sich hier vorstellen?
2. Was müsste dafür getan werden, um beispielsweise Musiker dort üben zu lassen – in Kenntnis der Hellhörigkeit des Stadtteilzentrums Kronsberg?
3. Welchen Aufwand würde eine Umgestaltung bedeuten?

-Beantwortet
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Eine pauschale Aussage ist hierzu nicht möglich. Grundsätzlich sind Kellerräume aufgrund der Beschaffenheit in der Regel nur eingeschränkt nutzbar.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für eine angedachte Nutzung müsste gezielt geprüft werden, ob diese im Objekt umsetzbar wäre. Da es sich um Kellerräume handelt, wären insbesondere die Themen fehlendes Tageslicht, Flucht- und Rettungswege, Zugangskontrolle und Raumgrößen und Raumhöhen nutzungsbezogen zu prüfen. Für eine Nutzung als Übungsraum wäre auch das Thema Schallschutz zu prüfen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es müsste zunächst ein nutzungsbezogener Planungsauftrag erteilt werden, um zu klären, welche Voraussetzungen für die geplante Nutzung zu schaffen wären und welche Kosten für die erforderlichen Umbauten entstehen. Es stehen hierfür keine Haushaltsmittel und keine personellen Kapazitäten zur Verfügung.

TOP 3.1.10.
Gastronomie vor dem Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0393/2016)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:


Der Gastronomie-Container vor dem Bemeroder Rathaus ist leider ein Dauerbrenner. Die Belebung des Rathausplatzes steht für uns im Vordergrund. Leider ist dabei kein Fortschritt zu erkennen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche unklaren Verhältnisse lassen es immer wieder zu Spannungen kommen - zwischen den Vertragspartnern?
2. Welche Regelung schwebt der Verwaltung vor?
3. Wann ist mit einem gütlichen Einvernehmen zu rechnen, um der Belebung des Rathausplatzes endgültig Genüge zu tun?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Nutzung einer Außenfläche für gastronomische Zwecke vor dem Bemeroder Rathaus entlang der Brabeckstraße ist im Rahmen eines rechtswirksamen Vertrages zwischen der Stadt und dem Nutzer abschließend geregelt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In dem zwischen der Stadt Hannover und dem Mieter 2002 abgeschlossenen Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach Einschätzung der Verwaltung umfassend vereinbart, so dass derzeit kein vertraglicher Handlungsbedarf besteht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Bemeroder Rathausplatz, auf dem regelmäßig ein nicht durch die Verwaltung organisierter Wochenmarkt durchgeführt wird, befindet sich in Privatbesitz.

TOP 3.1.11.
Einrichtung einer Ersatzhaltestelle in der Lange-Hop-Straße in Höhe Döhrbruch

(Drucks. Nr. 15-0394/2016)

Wegen der Umleitung der GvH-Buslinien 123 und 124 wird die Haltestelle Angerstraße aus Richtung Süden derzeit nicht angefahren.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann zur Anbindung u. a. des Heinemanhofs in der Umleitungszeit eine Ersatzhaltestelle in der Lange-Hop-Straße Höhe Döhrbruch geschaffen werden, um auf kurzem Wege eine Anbindung an den Heinemanhof zu haben?
2. Wie sieht es hier mit dem Auftrag der Erreichung des max. 500-m-Einzugsradius für Busfahrgäste aus?
3. Wer erteilt zu Frage 2 die Zulässigkeit von einer Abweichung?
-wurde schriftlich nachgereicht
Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die üstra weitergeleitet.
Aufgrund der Rückmeldung der üstra werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich sollte der Einzugsradius von 300-500m im Busbereich eingehalten werden. Baumaßnahmen sind jedoch Ausnahmesituationen mit einer Reihe von Anforderungen u.a. an Fahrweg, Fahrzeit und vorhandene Nebenanlagen. Obwohl die üstra stets darauf bedacht ist die Erschließungsqualität auch bei Baumaßnahmen aufrecht zu erhalten, kann es durch diese Randbedingungen leider vorkommen, dass Kompromisse eingegangen werden müssen.
Die üstra hat die Situation vor Ort in Augenschein genommen. Die Möglichkeit eine Haltestelle einzurichten besteht nur vor dem Hintergrund, dass einige Parkstände für den Zeitraum aufgegeben werden. Da es sich in diesem Bereich um Parkbuchten handelt, (in die der Bus aufgrund einer zu geringen Länge nicht einfahren kann) sind bauliche Anpassungen erforderlich, um bei Bedarf die Rampe ausfahren zu können bzw. den Fahrgästen die Möglichkeit zu geben, sicher auf den Gehweg zu gelangen.

Die Verwaltung und die üstra prüfen zurzeit die Möglichkeiten zur Einrichtung einer Haltestelle an dieser Stelle. Wenn es möglich und vertretbar ist dort eine provisorische Haltestellenfläche einzurichten, könnte die üstra dort auch halten.

TOP 3.1.12.
Fahrradbügel an ÖPNV-Haltestellen
(Drucks. Nr. 15-0407/2016)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:


Im Zusammenhang mit unkoordiniertem Abstellen von Fahrrädern insbesondere an den Bushaltestellen der Linie 370 (Mehrum – An der Engesohde) haben wir diese Problematik bereits angesprochen und keine vernünftige Antwort bekommen. Das Radfahren in der Stadt Hannover soll gesteigert werden. Die angesprochene Buslinie wird im Sommer zum Maschsee hin verlängert. Der bimodale Verkehr nimmt zu – besonders wegen der in der Südstadt ansässigen, beliebten weiterführenden Schulen. Alles das verlangt nach einem Konzept für die Aufstellung von Fahrradbügeln an den Haltestellen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie sieht das Konzept für die Haltestellen der Buslinie 370 im Stadtbezirk aus?
2. Welches Konzept gilt für den übrigen ÖPNV an den jeweiligen Haltestellen im Stadtbezirk?
3. Wann werden von wem welche Maßnahmen wo ergriffen?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Die Verwaltung verfolgt beim Fahrradparken stadtweit ein einheitliches Vorgehen: Dort wo Bedarfe erkannt werden, weil Angebote nicht vorhanden oder überlastet sind, wird geprüft, ob die Schaffung oder Ergänzung von Angeboten möglich ist. Grundsätzlich ist dies unabhängig davon, ob ein Zusammenhang mit Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs besteht oder nicht.
Dort wo Potenziale vorhanden sind, werden durch die Verwaltung Fahrradbügel ergänzt.

Für die in der Anfrage beschriebenen Haltestellen der Buslinie 370 wird die Verwaltung im Frühjahr 2016 überprüfen, inwieweit hier Angebotsverbesserungen möglich sind.

TOP 3.2.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.2.1.
Absicherung während der Jagd
(Drucks. Nr. 15-0408/2016)

Bezirksratsherr Krüger trug folgende Anfrage vor:


Der Kronsberg ist Jagdgebiet. In unregelmäßigen Abständen finden Jagden, teilweise auch in den frühen Abendstunden, statt. Dabei sind die Jäger und deren Hunde i.d.R. durch farbige
Schutzwesten kenntlich gemacht. Eine weiträumige Wegeabsperrung findet hingegen nicht statt.Naherholungssuchende, die uninformiert unterwegs sind, könnten ungewollt in den
Gefahrenbereich gelangen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind diese Veranstaltungen mit der Verwaltung abzustimmen ?
2. Welche Sicherungsmaßnahmen gegenüber Naherholungssuchenden sind seitens der Jäger zu treffen ?
3. Welche Möglichkeiten gibt es um die Bevölkerung wirksam zu informieren ?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Bei solchen Jagden handelt es sich zu meist um Gesellschaftsjagden (mehr als 4 Jäger). Solche Jagden sind nicht anzeige- oder meldepflichtig, reglementiert werden diese durch das niedersächsische Jagdgesetz und die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, wobei letztere die Warnkleidung für die Beteiligten bei einer Gesellschaftsjagd fordert.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine Absperrung des bejagten Bereiches, um Unbeteiligte zu warnen oder fernzuhalten, ist allenfalls eine Empfehlung und liegt im Ermessen der Jagdleitung. Um Unbeteiligte zu schützen wird ein hohes Maß an Eigenverantwortung an die Jägerinnen und Jäger vorausgesetzt, konkrete gesetzliche Bestimmungen gibt es hierbei nicht; jeder ist für seinen Schuss selbst verantwortlich und darf durch die Jagdausübung niemanden gefährden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Wie schon zu Punkt 2 erwähnt, gibt es die Möglichkeit mit Absperrungen und Warntafeln auf eine stattfindende Jagd hinzuweisen. Eine Pflicht dazu besteht nicht; wird in Fachkreisen aber sehr empfohlen.

TOP 3.2.2.
Ausbringung von Gülle – Stellungnahme zur Drucksache Nr. 15-0449/2015
(Drucks. Nr. 15-0410/2016)

Die Verwaltung verweist in ihrer Ablehnung des von B90/Die Grünen gestellten Antrags darauf, dass keinerlei Anhaltspunkte und Indikatoren für eine Gefährdung gegeben sind. Dies widerspricht der Einschätzung des Bundesministeriums für Risikobewertung (BfR) und des Robert Koch Instituts.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Auf welcher fachlichen Prüfung beruht diese Aussage ?
2. Welche Messungen, wo, wann und wie viele wurden hierzu durchgeführt ?
3. Fand eine Abstimmung mit dem BfR bzw. dem Robert Koch Institut statt ?

-wurde schriftlich nachgereicht

Antwort der Verwaltung zu Frage 1. und 3.:
Eine Auswertung der Veröffentlichungen der BfR und des RKI haben zu der Einschätzung geführt, dass eine Gefährdung durch multiresistente MRSA in viehdichten Gebieten um Mastanlagen für Personen in direkter Exposition zu Tierhaltungen besteht. Hinweise auf MRSA bei Personen nach Gülleausbringung, aber ohne direkte Exposition zu Tierhaltungen in viehdichten Gebieten werden beschrieben. Es handelt sich um Vermutungen, die Zusammenhänge sind jedoch noch nicht belastbar belegt. Es fehlen u.a. auch belastbare Untersuchungen zu Biobetrieben und kleineren, konventionellen Haltungen. Es wurde ein Forschungsverbund MedVet-Staph gegründet, der u.a. diese offenen Fragen interdisziplinär klären soll.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Messungen in oder um Hannover - z.B. am Kronsberg – sind der Verwaltung nicht bekannt. Es gibt auch keine Hinweise der zuständigen Fachbehörden zu Anhaltspunkten und Indikatoren für eine Gefährdungssituation in Hannover, wie in der Begründung vom 27.08.2015 zu o.g. Antrag von B90/Die Grünen dargestellt.

Unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass die Ausbringung von Gülle unter den Maßgaben der Düngeverordnung zur ordnungsgemäßen Landwirtschaft gehört. Gülle ist frei handelbar. Eine Entscheidung hin zu vermutet weniger belasteter Gülle aus Biobetrieben könnte nur für die von der Stadt verpachteten Flächen getroffen werden, wäre aber ein wirtschaftlicher Eingriff, dessen Nachteile die Stadt ausgleichen müsste.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde wurden folgende Themen angesprochen:

Bauliche Entwicklung zur Unterbringung von Flüchtlingen
- Bemeroder Anger
Ein Großteil der vorliegenden Nachfragen der Einwohnerinnen und Einwohner bezog sich auf die geplante Flüchtlingsunterkunft am Bemeroder Anger.
Stadtbezirksmanager Just erläuterte hierzu folgendes:
-die erfolgten Rodungsarbeiten seien Vorarbeiten für die eigentlichen Bauarbeiten, die im Sommer folgen werden. Der Bau der Baucontainerunterkunft soll zu Anfang 2017 abgeschlossen sein. Die Ausschreibung für diese Unterkunft ist als Modulbauweise geschehen.
-Alternative Flächen sind nur solche denkbar gewesen, die sich auch im Eigentum der Landeshauptstadt befinden

Sodann übergibt eine Einwohnerin ein Schriftstück mit näheren Erläuterungen zu einem aus Ihrer Sicht möglichen Alternativ-Standort an Bezirksbürgermeister Rödel und Stadtbezirksmanager Just.
Stadtbezirksmanager Just verspricht diese Unterlagen und auch die gestellten Fragen unverzüglich an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten.

-IBM-Gebäude
Ein Einwohner erkundigte sich nach den Gründen, welche Gründe vorrangig gegen die die Unterbringung im IBM-Gebäude ausschlaggebend waren. Hierzu erläuterte Ratsherr Klie, dass die offizielle Antwort derzeit laute, das die Vertragspartner nicht zueinander kommen konnte. Stellte jedoch in diesem Zusammenhang auch fest, dass die Landeshauptstadt Hannover nie die Idee einer Unterbringung in diesem Gebäude von sich aus hatte, sondern diese als Angebot an die Stadt unterbreitet wurde. Für die Zukunft wird es wohl nach dieser Entwicklung keine Unterkunft im IBM-Gebäude geben.

-Jöhrenshof
Zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner erkundigten sich nach dem jetzigen Planungsstand zum Jöhrenshof. Stadtplaner Fabich informierte, dass die Vorlage der Verwaltung hierzu aus der Dezembersitzung auf der Tagesordnung stehe und damit die 1. Stufe der Bürgerbeteiligung eingeleitet werden soll.

-wurde durchgeführt von 18:39 - 19:59 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am.
-14. Oktober 2015
-10. Februar 2016
-wurde gesondert verschickt
-Einstimmig


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung
Stadtplaner Fabich informierte zu folgenden Themen:

Zum Städtebaulichen Entwurf Baugebiet südlicher Kronsberg wird es zu folgenden Terminen jeweils um 18:00 Uhr im Großen Saal des Krokus (am Thie 6) eine öffentliche Veranstaltung geben:
-12.4.2016
-10.5.2016
-14.6.2016


-Stadtplaner Fabich informierte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just informierte zu folgenden Themen:
Inklusion / Taktile Leittafel für Blinde
Im Eingangsbereich des Bürgeramtes / Rathauses ist die dort befindliche Leittafel für Sehbehinderte aktualisiert worden. Anhand dieser Tafel können sich sehbehinderte auch selbstständig zurechtfinden. Der BVN hat an der Erstellung dieser Tafel mitgewirkt.

Internationale Woche gegen Rassismus 7.3. - 16.3.2016


-Stadtbezirksmanager Just informierte


TOP 8.
VERWALTUNGSVORLAGEN

TOP 8.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 – Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2597/2015 mit 5 Anlagen)

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1823 – Festsetzung eines Wohn- und Geschäftshauses Brabeckstraße 6 - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und

3. die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1823 gemäß § 12 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.


Nach Einschätzung des Gremiums erledigt durch Ergänzungsantrag (Drucksachen_Nr: 15-0570/2016)

TOP 8.1.1.

Ergänzungsantrag zu DrucksacheNr.: 2597/2015 - BPlan Nr. 1823- Jöhrenshof

(Drucks. Nr. 15-0570/2016)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen,
1. dass die in der Beschlussdrucksache indirekt in den Anlagen 2 und 3 genannten Ziele und Zwecke erweitert werden um die dort nicht genannten Punkte „Denkmalschutz und Ensembleschutz“ im engeren und weiteren Umfeld des potentiellen Bauvorhabens (Kirchröder Jakobi-Kirche, als Drogeriemarkt wiederhergestelltes früheres Restaurant Zum Kronprinzen mit rekonstruiertem zugehörigen Tanzsaal, ältestes Haus in Kirchrode mit dem heutigen Restaurant TROPEANO Di-Vino u. a. m.) und die Bebauung aus der Zeit um 1900 an der Ernst- und der Herthastraße und damit die Beschlussvorlage überarbeitet erneut vorgelegt wird zur Beschlussfassung,
2. dass die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung bis zur erneuten Vorlage des Papiers ausgesetzt wird und
3. dass die Einleitung des Verfahrens und die Aufstellung erneut behandelt wird, nachdem die Überarbeitung des Punktes 1 erfolgt ist.
Gleichwohl wird heute schon gefordert, dass das potentielle Gebäude auf höchstens 3 Geschosse zu beschränken sowie das Dachgeschoss mit einem Satteldach (oder Walmdach) auszustatten ist. Die Firsthöhe darf sich zur Ernststraße hin auf die maximale Firsthöhe der dreigeschossigen Gebäude in der Ernststraße beziehen. Das denkmalgeschützte Gebäude Jöhrenshof (Brabeckstraße 6) ist so frei zu stellen, dass das gesamte Haus (nicht nur die Giebelfront) von der Straße aus mit einem Blick wahrgenommen werden kann.

-Einstimmig


TOP 8.2.
Nachbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0421/2016)

Antrag,

folgende Umbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode festzustellen:

Bisher
Neu
Auf Vorschlag von:
Frau Kramarek
Herr Rücker
Bündnis 90 / Die Grünen


-Einstimmig


TOP 8.3.
Fortführung des Innovativen Modellprojekts "Sandkörnchen" Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 0357/2016)

Antrag,
zu beschließen,

dem Förderverein der Grundschule am Sandberge zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen", Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover für das Schuljahr 2016/2017 vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2017 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

-Einstimmig


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Zustand der abschüssigen Wege am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0416/2016)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert eine Ausbesserung der hangabwärts verlaufenden Wege
zu veranlassen. Ggfs. sollten Wasserablaufrinnen, wie teilweise schon geschehen,
integriert werden.


-Zurückgezogen


TOP 9.1.1.1.
Ergänzungsantrag zu TOP 9.1.1: DrucksacheNr. 15-0416/2016
(Drucks. Nr. 15-0571/2016)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Ergänzend werden auf Grund Ihres Zustands auch die folgenden Wege in die Reparatur einbezogen:
1. der Mira-Lobe-Weg,
2. der Verbindungsweg vom Artur-Gerlt-Weg zur Oheriedentrift mit insbesondere einer Senke am Regenrückhaltebecken im Oheriedenpark,
3. der Verbindungsweg vom Hugo-Knappworst-Weg zur Debberoder Straße an der östlichen Hangseite des Kronsbergs (Die Debberoder Straße muss von dem ausgeschwemmten Sand befreit werden.),
4. der Verbindungsweg in der Kleinen Seelhorst, abzweigend vom Dreibirkenweg zum Hauptweg.

Darüber hinaus ist bei der Beseitigung der Auswaschungen (Regenwasserrinnen) auf eine Verzahnung mit dem vorhandenen Material zu berücksichtigen, ansonsten sind die Auswaschungen nach dem nächsten Regenfall wieder vorhanden.

-Erledigt


TOP 9.1.2.
Beidseitig zu befahrenden Radweg in der Lange-Feld-Straße /
Beseitigung von Gefahrensituationen…

(Drucks. Nr. 15-0418/2016)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert in den Nebenstraßen (siehe Kartenausschnitt)
Fahrbahnmarkierungen zu erstellen, welche die von dort kommenden Verkehrsteilnehmer
darüber unterrichten, dass das Befahren des Fahrradweges an der Lange-Feld-Straße in
beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist.


-Zurückgezogen


TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Leonardo Hotel in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0419/2016)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Treppenstufen, die vom Parkplatz zum Hotel führen, auszubessern und ein Geländer anzubringen.


-Einstimmig


TOP 9.2.2.
Provisorische Ampelanlage an der Kreuzung Brabeckstraße/Sudetenstraße
(Drucks. Nr. 15-0420/2016)

Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaltphasen an der o. a. Ampelanlage zu überprüfen und zu optimieren.

-Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
-Entfällt

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:25 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.



für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin