Sitzung Gleichstellungsausschuss am 07.03.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 26.02.2016)
Protokoll (erschienen am 11.05.2016)
Protokoll (erschienen am 01.06.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - GB - Datum 15.03.2016

PROTOKOLL

38. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am Montag, 7. März 2016,
Fachbereich Finzanzen, Johannssenstraße 10, Raum 950

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.54 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) für Rh Farnbacher
(Ratsherr Farnbacher) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 16.35 Uhr
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Römer) (SPD)
Ratsfrau Scholvin (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Frau Dr. Gubaydullina)
(Frau Krüger-Pöppelwiehe)
(Herr Moormann)
Frau Mücke-Bertram
Frau Prokisch

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)

Verwaltung:
Oberbürgermeister Schostok
Frau Amelt Büro Oberbürgermeister
Frau Barluschke Referat für Frauen und Gleichstellung
Frau Clark FB Tiefbau
Frau Diers FB Personal und Organisation
Frau Greve Gesamtpersonalrat
Frau Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Frau Kannenberg Referat für Frauen und Gleichstellung
Herr Kunze FB Jugend und Familie
Frau Mentner Gesamtpersonalrat
Frau Nolte-Porteous FB Soziales
Frau Rawe Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro
Herr Schalow FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Schneider FB Soziales
Frau Schwiertzy FB Personal und Organisation
Frau Serbent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Gäste:
Frau Klaus Unternehmerinnenzentrum Hannover


Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07. Dezember 2015

3. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

4. 2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
(Drucks. Nr. 0058/2016 mit 3 Anlagen)

5. Bericht zum Unternehmerinnenzentrum Hannover

6. Situation für Frauen in Flüchtlingsunterkünften

7. Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
(Informationsdrucks. Nr. 0359/2016 mit 1 Anlage)

8. Jahresplanung des Referats für Frauen und Gleichstellung 2016
(Informationsdrucks. Nr. 0170/2016)

9. Anfragen und Anträge

9.1. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Überarbeitung von Einladungstexten zu öffentlichen Veranstaltungen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2823/2015)

10. Bericht der Verwaltung

11. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

12. Verschiedenes






TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Markowis eröffnete die 38. Sitzung des Gleichstellungsausschusses, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Einberufung, die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung fest.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07. Dezember 2015
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.

TOP 3.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen vorgetragen.

TOP 4.
2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
(Drucks. Nr. 0058/2016 mit 3 Anlagen)
Frau Markowis begrüßte zu diesem TOP Frau Rawe, die für Rückfragen zur Verfügung stand. Es ergaben sich keine weiteren Fragen, die Drucksache wurde einstimmig genehmigt.

TOP 5.
Bericht zum Unternehmerinnenzentrum Hannover
Frau Klaus dankte für die Einladung und berichtete mit einer Powerpoint-Präsentation über das Unternehmerinnenzentrum Sie ging dabei auf die wesentlichen Schwerpunkte der Konzeptneuausrichtung ein und informierte unter anderem über geplante Projekte, die verstärkte Förderung der Existenzgründerinnen und die aktuelle Situation im Unternehmerinnenzentrum.

Frau Nolte-Vogt erkundigte sich nach der Zusammenarbeit zwischen hannoverimpuls GmbH und dem Unternehmerinnenzentrum.

Frau Klaus antwortete, dass es eine enge Zusammenarbeit geben würde. Hannoverimpuls GmbH begleitet und unterstützt beim Gründungsprozess und das Unternehmerinnenzentrum bietet dann bei Bedarf Büroräume für diejenigen Gründerinnen, die bereits einen Businessplan erstellt haben.

Frau Greve fragte, welche inhaltlichen Schwerpunkte bei der Unterstützung der Gründerinnen zugrunde gelegt werden.

Frau Klaus erläuterte, dass ein Schwerpunkt in der Branche der Gesundheitswirtschaft liege. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Kreativwirtschaft. In Einzelfällen wurden auch schon Frauen aus der IT-Branche unterstützt. Frauen aus handwerklichen Branchen könnten hingegen nicht aufgenommen werden, dies ließen die räumlichen Gegebenheiten nicht zu.

Frau Mücke-Bertram erkundigte sich, wie lange die Frauen durchschnittlich im Unternehmerinnenzentrum bleiben und wieviele Frauen bereits bei der Unternehmensgründung unterstützt worden sind.

Frau Klaus teilte mit, dass die Frauen circa 4 Jahre im Unternehmerinnenzentrum blieben. Es würden dazu Mietverträge mit einer normalen Kündigungsfrist geschlossen. Insgesamt wurden bislang 98 Frauen bei ihrer Existenzgründung begleitet.

Frau Gamoori interessierte sich für die Anzahl der anzumietenden Räumlichkeiten.

Frau Klaus antwortete, dass maximal 29 Büros zur Verfügung stünden, davon seien momentan 27 vermietet.
Frau Markowis bedankte sich bei Frau Klaus für den Bericht.

Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.

TOP 6.
Situation für Frauen in Flüchtlingsunterkünften
Frau Markowis begrüßte zu diesem TOP Herrn Schalow und Herrn Schneider.

Herr Schalow berichtete zunächst mit einer Powerpoint-Präsentation über die momentane Situation in den Flüchtlingsunterkünften in Hannover Er nannte aktuelle Fallzahlen zu den durch die Stadt Hannover untergebrachten Flüchtlingen und deren Verteilung auf die unterschiedlichen Einrichtungen. Bei 85 % der Flüchtlinge handele es sich um Erwachsene. Insgesamt seien ca. 81 % aller Flüchtlinge männlich und ca. 19 % weiblich. Somit seien vorwiegend Männer in den Unterkünften untergebracht, wobei die Notunterkünfte ausschließlich mit männlichen Flüchtlingen belegt würden. Weibliche Flüchtlinge und Familien würden nicht mit alleinstehenden männlichen Flüchtlingen zusammen untergebracht, beziehungsweise gäbe es in den entsprechenden Einrichtungen separate, abschließbare Bereiche. Ziel der Stadt Hannover sei es, bis zum Sommer 2016 keine Unterbringung mehr in Sporthallen durchzuführen Weiterhin führte er aus, dass eine Problematik im angespannten Wohnungsmarkt liege. Es gäbe zu wenig preisgünstigen Wohnraum, dadurch verzögere sich der Auszug der Flüchtlinge aus den Unterkünften. Herr Schalow führte aus, dass bei Kenntnisnahme des Schutzbedürfnisses einer Person kurzfristig reagiert würde und die zu schützende Person schnellstmöglich in einer anderen Einrichtung untergebracht wird.

Herr Schneider berichtete im Anschluss über die Aufgaben des Integrationsmanagements, welches zum 01.02.2015 den Dienst aufgenommen hat und zur Zeit mit 44 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern tätig ist. Er erläuterte, dass laut Betreibervertrag in jeder Einrichtung Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter tätig sind, die vom jeweiligen Betreiber beschäftigt werden. Darüber hinaus hat die Stadt Hannover in allen Einrichtungen eigene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit dem Ziel, die Übergänge der Flüchtlinge aus den Unterkünften in die Stadtgesellschaft zu erleichtern und zu beschleunigen. Es bestehe ein enger Kontakt mit dem Bereich Unterbringung (OE 61.44) und dem Kommunalen Sozialdienst (OE 51.2), so dass bei Konfliktsituationen umgehend reagiert werden könne Herr Schneider betonte, dass der Umgang der Stadt Hannover bei der Unterbringung von Frauen und Familien als positiv bewertet werden könne.

Frau Barth fragte, ob Zahlen zu Übergriffen auf Frauen in den Einrichtungen vorlägen. Zusätzlich interessierte sie sich, welche Größe gemischte Einrichtungen hätten und wie hoch der Anteil von ledigen Frauen in den gemischten Einrichtungen sei.

Herr Schalow führte dazu aus, dass es zwei bekannt gewordene Vorfälle in 2015 gegeben hätte. In diesem Jahr sei bislang nur ein Fall bekannt, hier handele sich um häusliche Gewalt eines Mannes gegen seine Ehefrau. Zur Frage der Größe gemischter Einrichtungen führte er am Beispiel von Wohneinheiten der GBH aus, dass es sich vorwiegend um Unterbringungen in einer Größenordnung bis maximal 150 Personen handeln würde. Diese würden vorwiegend aus Wohneinheiten mit drei bis fünf Zimmern bestehen und entweder familien- oder gleichgeschlechtlich belegt. Eine gemeinsame Belegung von alleinstehenden Männern mit Familien oder alleinstehen Frauen sei somit ausgeschlossen.

Auf die Frage nach dem Anteil von ledigen Frauen in gemischten Einrichtungen sagte Herr Schalow eine weitergehende Prüfung und Auswertung zu.

Nachgereichte Stellungnahme von Hern Schalow:
Leider ist die gewünschte Auflistung der Anzahl der ledigen Frauen, der Frauen mit Kindern bzw. der alleine reisenden Frauen aus technischen / Kapazitätsgründen nicht lieferbar. Geplant ist, derartige Auswertungen zukünftig zu ermöglichen. Dazu muss die eingesetzte Software entsprechend programmiert werden. Sobald diese (und andere) Auswertung möglich ist (sind), wird die Verwaltung berichten.

Frau Nolte-Vogt erkundigte sich nach der Möglichkeit der Abschließbarkeit von Sanitäranlagen in den Einrichtungen. Weiterhin erkundigte sie sich, ob es in den Einrichtungen durch die jeweiligen Betreiber entsprechend geschultes Personal gäbe, welches in Gewaltsituationen situationsgerecht reagieren könne, gegebenenfalls durch einen Notfallplan.

Herr Schalow erwiderte, dass selbstverständlich alle Sanitäranlagen abschließbar seien. Zur Frage der Schulung des Personals erläuterte er, dass bei der Auswahl von Personal durch den Betreiber der Einrichtung ein Schwerpunkt auf das Fachwissen bei allgemeinen Flüchtlingsfragen gelegt würde. Zusätzlich sei das Personal entsprechend geschult, um situationsgerecht handeln zu können. Es bestünde auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialdienst und der Polizei. Herr Schalow führte weiterhin aus, dass es eine 24-Std.-Rufbereitschaft gäbe, so dass in Konfliktsituationen sofort Kontakt mit der Einrichtung aufgenommen werden könne, um unverzüglich alle weiteren notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

Herr Gill interessierte sich, ob es neben Mutter-Kind-Einrichtungen noch weitere Einrichtungen für besondere Personengruppen gäbe und wie diese strukturiert seien.

Herr Schalow antwortete, dass es mehrere reine Frauenunterkünfte gäbe.

Frau Prokisch fragte, wie sich die Situation von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in den Einrichtungen darstellt, nach welchen Kriterien sie in den jeweiligen Einrichtungen eingesetzt werden und ob Konfliktsituationen bekannt sind, bei denen Sozialarbeiterinnen in vorwiegend von Männern bewohnten Einrichtungen tätig waren.

Herr Schneider führte dazu aus, dass auch Sozialarbeiterinnen in Männerunterkünften tätig seien, diese dort in der Regel aber nicht allein arbeiten. Es seien bislang keine Probleme aufgetreten.

Frau Nolte-Porteous berichtete aus ihrer eigenen Tätigkeit in den Einrichtungen und erläuterte, dass es aus ihrer Sicht eine Frage des Auftretens der Sozialarbeiterinnen sei. Wichtig sei auch das Setzen von Grenzen, sie hätte bislang keine negativen Erfahrungen gemacht. Wünschenswert sei eine gemischte personelle Besetzung in den Einrichtungen.

Frau Markowis fragte nach, ob in den Einrichtungen speziell geschultes Personal eingesetzt wird, um Frauen in Notsituationen zu helfen.

Herr Schalow bestätigte dies und Herr Schneider ergänzte, dass durch die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen und dem dort besonders geschulten Personal die Möglichkeit gegeben sei, die betroffenen Frauen vertrauensvoll zu beraten und ihnen zu helfen. Frau Nolte-Porteous führte weitergehend aus, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Hannover spezielle Schulungen zum Thema Kinderschutz und zum Thema LSBTTIQ angeboten würden.

Frau Markowis dankte den Beteiligten für die Ausführungen und Beantwortung der Fragen, der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.

TOP 7.
Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
(Informationsdrucksache Nr. 0359/2016 mit 1 Anlage)
Frau Markowis begrüßte Frau Schwiertzky, Frau Clark und Herrn Kunze zu diesem TOP.

Frau Schwiertzky stellte den 2. Gleichstellungsplan für die Jahre 2016 bis 2018 vor und benannte die wichtigsten Eckdaten. Gesamtstädtisch gesehen gäbe es keine Unterrepräsentanz von Frauen, im Vergleich zum 1. Gleichstellungsplan sei der Frauenanteil sogar gestiegen. Der Frauenanteil bei Frauen in Führungspositionen liege bei 43 %. Der Gleichstellungsplan verfolge drei Zielsetzungen. Dies sei die ausgewogenere Besetzung von Frauen und Männern in höherwertigen Entgelt-und Besoldungsgruppen, die ausgewogenere Besetzung von Frauen und Männern in geschlechtstypischen Berufsfeldern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Frau Clark erläuterte den Gleichstellungsplan für den Fachbereich Tiefbau. Hier läge der Anteil von Frauen im Verwaltungsbereich bei 66 %, während im Bereich Straßenbau keine Frau tätig sei und im technischen Bereich der Frauenanteil bei 20 % läge. Sie ging dabei auf die Schwierigkeit der Personalgewinnung ein und schilderte, welche Angebote insbesondere zur Frauenförderung bereits erfolgt seien und welche Maßnahmen noch geplant würden.

Herr Kunze stellte den Gleichstellungsplan für den Fachbereich Jugend und Familie vor. Hier läge der Frauenanteil im pädagogischen Bereich bei 69 %. Es bestünde ein hoher Personalbedarf, dies sei größtenteils auf den Mehrbedarf durch die Flüchtlingssituation aber auch durch die hohe Personalfluktuation speziell im Kommunalen Sozialdienst zurückzuführen. Herr Kunze benannte Maßnahmen des Fachbereichs, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken und um neues Personal, insbesondere auch männliche Mitarbeiter, zu gewinnen.

Frau Nolte-Vogt bedankte sich für die umfangreiche Drucksache und die konkreten Berichte aus den Fachbereichen und fragte, welche generellen Strategien die Stadt Hannover verfolgt, um technisches Personal zu gewinnen.

Frau Diers erläuterte, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und noch umgesetzt werden müssen, um die Stadt Hannover, insbesondere in den Bereichen Information und Kommunikation, Tiefbau und Hochbau als Arbeitgeberin attraktiver zu machen. Wichtig sei hier auch der Kontakt zum Arbeitgeberverband zur Anpassung der Eingruppierungsmerkmale.

Frau Prokisch wies darauf hin, dass der 1. Gleichstellungsplan im Jahr 2012 vorgelegt wurde und für die Jahre 2012 bis 2014 gültig war. Demnach läge für das Jahr 2015 kein Plan vor. Sie merkte weiterhin an, dass der Text zum Anteil von Frauen und Männern bei den Auszubildenden in beiden Gleichstellungsplänen exakt gleich sei.

Frau Schwiertzky erklärte, dass im Jahr 2015 dem Ausschuss der Rechenschaftsbericht vorgelegt worden sei, der auch die Angaben zur Gleichstellung beinhaltete. Zur Anmerkung des gleichen Textteils in den Gleichstellungsplänen sagte sie eine kurzfristige Prüfung zu.




Nachtrag von Frau Schwiertzky:
Anzahl der Auszubildenden zum Stichtag 31.12.14
Zum Stichtag 31.12.2014 befanden sich 240 Frauen und 248 Männer in einem Ausbildungsverhältnis bei der Stadtverwaltung. Die Gesamtzahl ist ausgewogen (49%/51%), es liegt somit keine Unterrepräsentanz eines Geschlechtes im Sinne des NGG vor.

Herr Gill merkte an, dass bereits vor drei Jahren vom Ausschuss darauf hingewiesen worden sei, dass der Fachbereich Feuerwehr und die Städtischen Häfen bei Ausschreibungsverfahren darauf achten sollen, verstärkt Frauen anzusprechen, um in diesen Bereichen die Unterrepräsentanz von Frauen zu reduzieren. Er interessierte sich dafür, wie hoch der Frauenanteil mittlerweile bei der Feuerwehr sei.

Frau Schwiertzky sagte zu, diese Zahlen zum Protokoll nachzureichen.

Nachtrag von Frau Schwiertzky:
Frauenanteil im feuerwehrtechnischen Dienst
Im Jahr 2015 lag der Anteil der Kolleginnen im feuerwehrtechnischen Dienst bei insgesamt 2,7% (19 von 691). Diese Verteilung ergibt sich allerdings insbesondere durch die vorhandene Altersstruktur der Einsatzkräfte. Bei der Altersgruppe bis 40 Jahre ist ein Anteil von 4,5% Frauen (15 von 335) und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis 27 Jahre ein Anteil von 5,7% (3 von 53) vorhanden. Hieran kann man sehen, dass bei den Nachwuchskräften der Frauenanteil kontinuierlich gesteigert werden konnte.

Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr (FF) Hannover sowie der Jugend- und Kinderfeuerwehren (JF und KF), aus deren Reihen häufig die Nachwuchskräfte der Berufsfeuerwehr stammen, liegt der Anteil der weiblichen Mitglieder bei 12,3% (15,5% bis 40 Jahre) in der FF sowie 26,2% in der JF und 31,2% in den Kinderabteilungen.

Frau Nolte-Vogt fragte nach den unterschiedlichen Benennungen der Stichtage und bat um Erklärung.

Frau Schwiertzky gab dazu an, dass die Personalstrukturdaten, bis auf die Angaben zu den Auszubildenden, halbjährlich zum 30.06. und 31.12. erfasst würden. Diese würden aufgrund der Ausgestaltung der Ausbildungsverträge nur zum Stichtag 31.12. erfasst.

Frau Markowis dankte für die Informationen, der Gleichstellungsplan wurde zur Kenntnis genommen.

TOP 8.
Jahresplanung des Referats für Frauen und Gleichstellung 2016
(Informationsdrucksache Nr. 0170/2016)
Frau Kämpfe berichtete über die Schwerpunkte der Jahresplanung des Referates für Frauen und Gleichstellung. Diese lägen im Berichtswesen, in Kooperation mit dem Fachbereich Personal und Organisation in der Erstellung des Gleichstellungsplans, des Gleichstellungsberichts, der EU-Charta und im Abschlussbericht des Pilotprojekts Gender-Budgeting. Ein weiterer Schwerpunkt seien die ÖFB-Wahlen. Außerdem wird ein Schwerpunkt auf dem Hannoverschen Interventionsprogramm (HAIP) liegen. HAIP begeht im Jahr 2017 das 20-jährige Jubiläum.

Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.

TOP 9.
Anfragen und Anträge

TOP 9.1.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Überarbeitung von Einladungstexten zu öffentlichen Veranstaltungen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2823/2015)
Frau Gamoori erklärte, dass mit diesem Antrag beschlossen werden soll, Texte für öffentliche Einladungen durch entsprechende Hinweise so zu gestalten, dass Menschen mit Einschränkungen an den Veranstaltungen problemlos teilnehmen können (Barrierefreiheit, zur Verfügung stellen von Hilfsmitteln wie Hörschleifen u.ä, Angebot von Gebärden- oder Dolmetscherdiensten).

Frau Prokisch fragte, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll.

Herr Gill erläuterte, dass die betroffenen Personen bereits bei der Anmeldung vermerken sollen, welche Hilfsmittel sie benötigen. Dazu soll im Einladungstext ein entsprechender Hinweis gegeben werden.

Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

TOP 10.
Bericht der Verwaltung
Es gab keinen Bericht der Verwaltung.

TOP 11.
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
Frau Kämpfe wies auf die Aktion zum Equal Pay Day hin.

TOP 12.
Verschiedenes
Frau Barth fragte nach dem Sachstand zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 12.01.2016 an die Verwaltung zum Thema Einsatz der Frauenfördermittel 2014 in den einzelnen Fachbereichen.

Frau Kämpfe gab an, dass eine Antwort vorliege, es sei leider übersehen worden, dies in die Einladung als TOP aufzunehmen.

Frau Diers fragte, ob in dieser Sitzung darüber berichtet werden soll.

Frau Barth erklärte sich damit einverstanden, dass die Anwort dem Protokoll beigefügt oder per Mail versandt wird.

Frau Markowis schloss die Sitzung um 16.54 Uhr.






Stefan Schostok Renate Barluschke (GB)
Oberbürgermeister für das Protokoll