Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 02.03.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 24.02.2016)
Protokoll (erschienen am 08.04.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. VI-DC - Datum 07.03.2016

PROTOKOLL

77. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 2. März 2016,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 15.42 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk (CDU))
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
(Ratsfrau Pluskota (SPD))

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
Herr Fahr
Frau Hochhut
(Herr Dipl.-Ing. Kleine)
Frau Prof. Dr. Ing. Masuch
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
Herr Weske

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hillbrecht
(Ratsherr Leineweber)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtkämmerer Dr. Hansmann Dezernat II
Herr Müller PR Dezernat II
Frau Sprenz PR Dezernat VI
Frau Gruber Dezernat VI
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Over Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Konerding Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Rawe Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Teschner Fachbereich Soziales
Herr Demos Büro des Oberbürgermeisters

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.02.2016

3. 2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
(Drucks. Nr. 0058/2016 mit 3 Anlagen)

4. AktionsraumNORD – das hannoversche Projekt im Rahmen des ESF-Bundesprogramms BIWAQ
(Informationsdrucks. Nr. 0081/2016 mit 1 Anlage)

5. Bebauungspläne

5.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791, REWE Heisterbergallee,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2673/2015 mit 3 Anlagen)

5.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1813 - Jordanstraße 30
(Drucks. Nr. 0218/2016 mit 1 Anlage)

5.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 - Wohnbebauung Ohestraße - mit örtlicher Bauvorschrift
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0366/2016 mit 3 Anlagen)

5.3.1. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0366/2016 (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 - Wohnbebauung Ohestraße - mit örtlicher Bauvorschrift - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0509/2016)

6. Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
(Drucks. Nr. 1431/2015 N1 mit 1 Anlage)

7. Erneuerung Spiel- und Bolzplatz Schollweg
(Drucks. Nr. 0021/2016 mit 2 Anlagen)

8. Ausbau der Nebenanlagen Schwarzer Bär zwischen Benno-Ohnesorg-Brücke und Einmündung Blumenauer Straße
(Drucks. Nr. 0089/2016 mit 1 Anlage)

8.1. Änderungsantrag zur Drucksache
Ausbau der Nebenanlagen Schwarzer Bär zwischen Benno-Ohnesorg-Brücke und Einmündung Blumenauer Straße
(Drucks. Nr. 0089/2016 E1 mit 1 Anlage)

9. Bericht der Verwaltung

10. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Bericht der Verwaltung

12. Anfragen und Mitteilungen




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde daraufhin mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 8.: auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen
TOP 8.1.: auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen
TOP 5.1.: abgesetzt
TOP 5.3.1.: Tischvorlage der Drucks. Nr. 0114/2016 N1


1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Es gab keine Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern.


2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.02.2016

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.



3. 2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
(Drucks. Nr. 0058/2016 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0058/2016 einstimmig zu.


4. AktionsraumNORD – das hannoversche Projekt im Rahmen des ESF-Bundesprogramms BIWAQ
(Informationsdrucks. Nr. 0081/2016 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hat die Drucksache Nr. 0081/2016 zur Kenntnis genommen.


5. Bebauungspläne

5.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791, REWE Heisterbergallee,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2673/2015 mit 3 Anlagen)

-abgesetzt-

5.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1813 - Jordanstraße 30
(Drucks. Nr. 0218/2016 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0218/2016 einstimmig zu.

5.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 - Wohnbebauung Ohestraße - mit örtlicher Bauvorschrift
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0366/2016 mit 3 Anlagen)

5.3.1. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0366/2016 (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 - Wohnbebauung Ohestraße - mit örtlicher Bauvorschrift - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0509/2016)

Ratsherr Förste begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Nagel meinte, dass der Antrag eine Möglichkeit sei, sich in die Öffentlichkeit zu bringen. Die Mehrheitsfraktionen haben jedes Mal betont, dass man auf das einzelne Projekt gucke und über die Realisierbarkeit entscheide. Es sei Rot-Grüner Wille sozialen Wohnungsbau voranzutreiben. Man habe sich aber dagegen ausgesprochen, paradigmatische Verfügungen zu beschließen und überall einen festen prozentualen Anteil umzusetzen. Er war der Überzeugung, dass es Objekte gäbe, die besonders betrachtet werden müssen. Im vorliegenden Objekt habe die Verwaltung bereits eine Quote eingeplant. In dem Ankerbau sei außerdem vorgesehen, eine Flüchtlingsunterbringung zu etablieren. Mit dem Änderungsantrag werde etwas gefordert, was längst festgeschrieben sei. Es sei allenfalls eine Möglichkeit in die Presse zu kommen.

Herr Heesch erläuterte, dass die beiden Ankergrundstücke, auf die sich hier bezogen wurde, bereits ausgeschrieben seien. In der öffentlichen Ausschreibung gäbe es unter der Ziffer 12 die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Bewerbung. Es handele sich um die Kriterien, nach denen die Bewerber überhaupt nur in ein Auswahlverfahren aufgenommen werden können. Zugelassen werden nur Bewerbungen, in der sich der oder die Bieter verpflichten, 50 % der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Nettokaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu errichten.

Frau Hochhut interessierte sich insbesondere bei der Realisierung der Tiefgaragen für die Auswirkungen der Planungen auf den Naturhaushalt. Es sei mit dem Verlust der vorhandenen ortsbildbestimmenden Gehölze zu rechnen. Sie fragte, wie es mit den Ersatzanpflanzungen gehandhabt werden solle. Laut Baumschutzsatzung dürfe jetzt kein Ast mit mehr als zehn Zentimetern Durchmesser ohne Erlaubnis abgesägt werden. Sie fragte, ob es hier Ausnahmen zur Fällung gäbe. Sie wollte außerdem wissen, ob die Mietpreisbremse Auswirkungen auf das Projekt habe.

Herr Zunft antwortete, dass in der Drucksache stehen würde, dass die Bestimmungen der Baumschutzsatzung zu beachten seien. Die Baumschutzsatzung werde selbstverständlich auch bei diesem Grundstück abgearbeitet. Das Thema Mietpreisbremse habe mit einem Bebauungsplan also mit Bodenrecht nichts zu tun. Die Mietpreisbremse sei außerdem bei Neubauten nicht relevant.

Ratsherr Hillbrecht meinte, dass auch die Auswirkungen der Mietpreisbremse vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem hannoverschen Wohnungsmarkt berücksichtigt werden müssen. Es seien eben die Zulassungsvoraussetzungen für den Ankerbau zitiert worden. Dazu gehören die 50 % Wohnraum mit Nettokaltmieten auf dem Niveau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Er fragte, wie viel Prozent der Gesamtmasse der Wohnungen sich in dem Ankerbau befinden würden, um abschätzen zu können, wie die
50 % der Verwaltung und die 25 % der Linken für das Gesamtprojekt in Zusammenhang stehen.

Herr Heesch antwortete, dass die genaue Anzahl der Wohnungen, die dort realisiert werden könnten, davon abhänge, wie groß die einzelnen Wohnungen auf den Parzellen werden. Das Baugebiet solle zwei Bedarfe erfüllen. Zum einen solle es Parzellen bieten, auf denen Baugemeinschaften Wohnungen für den Eigenbedarf errichten können. Zum anderen, damit das Thema des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen geregelt werden könne, solle es an zwei Stellen die sogenannten Ankerbauten geben, die Geschosswohnungsbau anbieten und gleichzeitig die Tiefgarage mitbauen. In diesen Bauten sei der Mietwohnungsbau angesiedelt. Ob sich Bauherrengemeinschaften dem Mietwohnungsbau widmen oder zusammen mit Baugemeinschaften weiterer Mietwohnungsbau errichtet werden könne, werde sich bei der Vergabe der Parzellen für die Baugemeinschaften zeigen. Es gäbe eine Vorstellung von einer Gesamtzahl der Wohnungen, die im Hinblick auf die Realisierungswünsche der Bieter im Zusammenhang mit ihrem Baugemeinschaftsprojekt changieren könne.

Ratsherr Förste wies darauf hin, dass die Mietpreisbremse nicht für Neubauten gelte. Darauf habe man leider keinen Einfluss. Er bestätigte, dass der Ankerbau nur ein Teil des Projekts sei. Er würde sich freuen, wenn bei dem Projekt insgesamt ein Anteil von 25 % rauskommen würde. Demnach könne Rot-Grün dem Antrag auch zustimmen.

Ratsherr Dette sagte, dass laut Antrag in den Ankergebäuden mindestens zu 25 % Wohnungen zu Nettokaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmieten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten und genutzt werden sollen. Die Verwaltung habe von sich aus bereits 50 % in der Drucksache für die Ankergebäude festgeschrieben. Er meinte, dass er rechnerisch nicht folgen könne. Der Wunsch der Verwaltung gehe über den Wunsch der Linken hinaus. Insofern handele es sich bei dem Antrag um eine Reduzierung des Angebotes. Er bat aus sozialpolitischen Gründen darum, den Antrag zurückzuziehen.

Ratsherr Emmelmann merkte an, dass laut Drucksache die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze bei weitem nicht erreicht werde. In der Drucksache stehe außerdem, dass der Rat in einem anderen Fall mal einer Reduktion der Stellplätze um 50 % zugestimmt habe. Er fragte, wie sich das in der konkreten Umsetzung verhalte. Üblicherweise sei es so, dass der Bauherr, wenn er den Stellplatznachweis nicht erbringen könne, bei der Landeshauptstadt die Möglichkeit habe, die Stellplätze finanziell abzulösen. Man rechne ungefähr mit einer Größenordnung von 7.500 Euro pro Stellplatz.

Herr Zunft antwortete, dass man in dem Bebauungsplan zum Thema Stellplätze eine gesonderte Regelung getroffen habe. Es müssen nur 50 % der Stellplätze nachgewiesen werden. Die Entscheidung sei verkehrlich und städtebaulich begründet worden. Es handele sich um einen sehr gut erschlossenen Standort. Der Hochbahnsteig befinde sich direkt vor der Tür. Es sei ein innenstadtnaher Standort. Es gäbe Bauherrengruppen und sozial geförderten Wohnungsbau. Es wäre ungünstig, wenn man einen Investor dazu zwingen würde, über den Bedarf hinaus Stellplätze in einer Tiefgarage zu bauen, die möglicherweise gar nicht genutzt werden. Die Verwaltung sei der Meinung, dass es sich um eine abgewogene Lösung handele und gehe davon aus, dass die Stellplätze ausreichend seien. Die Vorgehensweise entspreche den Erfahrungen, die Vorhabenträger und Investoren an anderen Standorten gemacht hätten. Vor dem Hintergrund stelle sich das Thema der Ablöse nicht.

Ratsherr Emmelmann fragte nach, was passiere, wenn weniger als die 50 % Stellplätze erbracht werden. Der Beschluss habe eine gewisse Größenordnung. 50 % des rechnerischen Nachweises sei einfach zu ermitteln. Er wollte wissen, wie die Verwaltung reagiere, wenn von beispielsweise 70 Stellplätzen nur 50 gebaut werden.

Herr Zunft sagte, dass man davon ausgehe, dass eine Anzahl von ca. 140 Wohnungen realisiert werden könne. Für die Umsetzung werden sich Baugruppen bewerben. Man werde die Tiefgaragen projektieren und der Wohnungsmix werde dann feststehen. Für die weiteren Planungen sei das Ergebnis der Ausschreibung abzuwarten. Dann sei bekannt, wie viele Baugruppen sich für wie viele Wohnungen beworben haben.

Ratsherr Förste verwies darauf, dass man seinem Antrag zustimmen könne, weil in dem Antrag mindestens 25 % gefordert werden. Als man den Antrag geschrieben habe, habe man nicht gewusst, dass die Verwaltung von sich aus eine Quote festlege.

Ratsherr Dette teilte mit, dass er dem Antrag nicht zustimmen könne. Richte sich die Verwaltung danach und ändere die Ausschreibung auf 25 % habe man sozialpolitisch einen Fehler gemacht. Er schließe sich dem Willen der Verwaltung an und wolle eine Umsetzung der 50 %.

Ratsherr Engelke kam auf die Stellplätze zurück. Im Stadtbezirksrat Mitte habe man von der Verwaltung keine richtige Auskunft bekommen. Setze man im Bebauungsplan den Schlüssel für die Stellplätze herab, verzichte die Verwaltung im Voraus auf die Einnahmen in Form der der Ablösesumme. Er fragte, ob das so richtig sei.

Herr Zunft bestätigte die Aussage.

Ratsherr Hillbrecht meinte, das Rot-Grün dem Antrag natürlich zustimmen könne, der mindestens 25 % vorschreibe. Es wäre ein Signal der Politik, das sie die Durchmischung und die öffentliche Förderung ernst nehme. Das Argument, dass die Verwaltung dann um 25 % runtergehe, sei nicht nachzuvollziehen. Er glaubte, dass man lediglich einem Antrag der Opposition nicht zustimmen wolle, obwohl er gut und sinnvoll wäre und dem Konzept, das eigentlich gewünscht sei, folgen würde. Es sei ausführlich über die Fahrzeugstellplätze gesprochen worden. Die Verwaltung ziele darauf ab, dass die Autofahrerquote in dem neuen Baugebiet unter dem Durchschnitt bleibe und setze darauf, dass viel mit dem Fahrrad gefahren werde. Es stelle sich ihm die Frage, ob es Untersuchungen gegeben habe, inwieweit es Auswirkungen auf die Dichte des Radverkehrs in der Umgebung gäbe und Engpässe zu befürchten seien.

Herr Zunft antwortete, dass die Anzahl der Wohnungen, die dort gebaut werden, bei 120 bis 150 liegen werde. Es werde eine bestimmte Anzahl von Rad- und Autofahrern geben. Er ging davon aus, dass bei der Anzahl der Wohnungen die Anzahl der Rad- und Autofahrer nicht ins Gewicht fallen werde.

Ratsherr Förste sagte, dass die Verwaltung auch 50 % bei der Vermarktung verlangen könne. In dem Antrag stehe, dass es mindestens 25 % sein sollen. Er wollte eine politische Festlegung und sich nicht einfach auf die Verwaltung verlassen. Er wies darauf hin, dass die Politik auch dazu da sei. Er habe in der Drucksache keine Festlegung gefunden.

Ratsherr Dette merkte an, dass die Festlegung von 50 % Bestandteil des Ausschreibungstextes sei, so wie die Verwaltung es gesagt habe und somit sei die Schaffung Grundvoraussetzung. Schaffe man Wohnungsbau und habe einen Stellplatzschlüssel, belaste der Bau der Parkanlagen natürlich auch das Wohnen. Er glaubte, dass man die Investition für die Schaffung von Stellplätzen nicht über die reine Miete für das Abstellen eines Kraftfahrzeuges erwirtschaften könne. Ein Teil der Kosten werde über das Wohnen quersubventioniert bzw. -finanziert. Wolle man preiswert Wohnungen errichten, sollte man auch nur die Stellplätze schaffen, die notwendig seien. Es sei richtig, dass die Stadt Hannover Einnahmen erzielen würde, wenn eine Ablöse für nicht erbrachte Stellplätze zu zahlen sei. Diese Einnahmen würden aber womöglich von Mietern finanziert werden, die mehr für die Wohnungen zahlen, als sie für das reine Wohnen brauchen würden. Er hielt es für vernünftig, wenn man genau gucke und möglichst wenig Stellplätze schaffe, insbesondere dann, wenn man sie gar nicht schaffen könne und sie auch nicht notwendig seien.

Ratsherr Nagel verwies darauf, dass gesagt wurde, es sei finanzpolitisch fragwürdig auf die Ablösesummen für nicht nachgewiesene Stellplätze zu verzichten. Er ging soweit, dass das ganze Projekt für die Stadt Hannover nicht wirtschaftlich ausgerichtet sei. Denke man an die Anfänge zurück, sei das Grundstück nicht nach Höchstpreis vergeben worden, sondern nach dem Konzept. Es handele sich um ein Modellprojekt, das umgesetzt werden solle. Es sei nicht auf Gewinnmaximierung und Erhöhung des städtischen Haushalts ausgerichtet. Es sei ein bewusst gesetzter politischer Akzent. E handele sich nicht um ein finanzpolitisches Optimum, sondern um ein Optimum in der Stadtentwicklung.

Ratsherr Engelke meinte, dass der Verzicht auf die Ablösesumme ein politisches Steuerungsinstrument sei. Er betonte, das er das ganze Projekt für spannend halte. Er wies darauf hin, dass die Stellplatzablöse im Verhältnis zu dem, was eine Wohnung koste, nicht so hoch sei. Bei angenommenen Herstellungskosten einer Wohnung von 80.000 Euro, bekomme man für die Ablösesumme vielleicht zwei Ökofenster. Es sei daher nicht so relevant. Auf der einen Seite müsse man ein solches politisches Steuerungsinstrument abwägen. Auf der anderen Seite müsse aber auch die finanzielle Lage der Stadt Hannover bedacht werden. Die Stadt sei auf jeden Euro angewiesen. In dem Abwägungsprozess habe die Ablösesumme wohl keine ganz so große Rolle gespielt. Seine Fraktion werde nur aus diesem Grund in der Ratsversammlung die Drucksache ablehnen.

Ratsherr Förste betonte, dass er eine Mindestquote politisch festgelegt haben wolle. Er habe nichts dagegen, wenn die Verwaltung eine höhere Quote umsetze.

Ratsherr Dette berichtete, dass bei den Gesprächen seiner Fraktion mit der Wohnungswirtschaft darauf hingewiesen wurde, dass für das Schaffen von Stellplätzen in Tiefgaragen pro Stellplatz ungefähr 35.000 Euro zu veranschlagen seien. Das könne über die Vermietung eines Tiefgaragenstellplatzes nie erwirtschaftet werden. Die Kosten werden auf die anderen Baukosten umgelegt und über die Miete refinanziert. In Zeiten, in denen man den geförderten Wohnungsbau unterstütze, sei das kontraproduktiv. Aus diesem Grund dürfe man nur den notwendigen Bedarf ansetzen. Bei dem Baugebiet seien die Stadtbahn vor der Tür und die Innenstadt fußläufig erreichbar. Mehr Parkplätze vorzuhalten, sei nicht notwendig.

Ratsherr Hillbrecht stellte klar, dass es im jetzigen Bebauungsplan keine Aussagen zu Nettokaltmieten und irgendwelchen Anteilen gäbe. Der Antrag sei insofern politisch durchaus wichtig, weil man es hier im Bebauungsplan festhalten könnte. Sollte zum Beispiel das Ausschreibungsverfahren, das die Verwaltung jetzt gestartet habe, scheitern, sei die Verwaltung nicht daran gebunden in einem zweiten Verfahren Quoten vorzuschreiben. Bei einem politischen Beschluss wäre die Verwaltung daran gebunden. Das sei der Unterschied bei dem Szenario Zustimmung ja oder nein.

Herr Zunft erklärte, dass der Bebauungsplan Bodenrecht regele. Man plane ein allgemeines Wohngebiet und die Geschossigkeit. Der Bebauungsplan sei das falsche Instrument. Die gewünschten Regelungen werden im Rahmen des Grundstückskaufvertrages getroffen.

Ratsherr Dette meinte, dass das Verfahren wiederholt werden müsse, wenn aufgrund der Ausschreibungen keine Bewerbungen zustande kommen. Man könne die Regelungen dann im Kaufvertrag erneut festschreiben. Er verstand das Problem nicht. Den sozialen Wohnungsbau sollte man dort nicht reduzieren. Darüber sollte auch nicht gestritten werden.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0509/2016 mit 1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0366/2016 mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.


6. Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
(Drucks. Nr. 1431/2015 N1 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1431/2015 N1 mit 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.






7. Erneuerung Spiel- und Bolzplatz Schollweg
(Drucks. Nr. 0021/2016 mit 2 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0021/2016 einstimmig zu.


8. Ausbau der Nebenanlagen Schwarzer Bär zwischen Benno-Ohnesorg-Brücke und Einmündung Blumenauer Straße
(Drucks. Nr. 0089/2016 mit 1 Anlage)

-auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen-

8.1. Änderungsantrag zur Drucksache
Ausbau der Nebenanlagen Schwarzer Bär zwischen Benno-Ohnesorg-Brücke und Einmündung Blumenauer Straße

(Drucks. Nr. 0089/2016 E1 mit 1 Anlage)

-auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen-


Ratsherr Küßner nahm die Gelegenheit wahr und gratulierte Herrn Dr. Hansmann zur Honorarprofessur bei der Leibniz-Universität. Es handele sich um eine besondere Auszeichnung. Er wünschte viel Erfolg.


9. Bericht der Verwaltung

Es gab keine Berichtspunkte.

10. Anfragen und Mitteilungen

Es gab keine Anfragen oder Mitteilungen.


Ratsherr Küßner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 15:42 Uhr.



Bodemann Stricks
Stadtbaurat Schriftführerin