Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 08.02.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 02.02.2016)
Protokoll (erschienen am 28.05.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 08.02.2016

PROTOKOLL

44. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 8. Februar 2016, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.05 Uhr
Ende 16.20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) 14.05 - 16.00 Uhr
(Ratsfrau Gahbler) (SPD)
Ratsherr Geschwinder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 14.05 - 16.00 Uhr
Ratsherr Hellmann (CDU)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Müller-de Buhr (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Beigeordnete Seitz (CDU)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Herr Elsner)
Herr Holm
Herr Kruse
(Frau Lipp)
Frau Sandkühler 14.10 - 15.40 Uhr
(Frau Tomberger)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP) 14.05 - 15.45 Uhr

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Herr Reuter (Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover)
Frau Stricks (Dez VI-DC)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Clausnitzer (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Catalan (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Kämmerer (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Visse (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Strieker (Rechnungsprüfungsamt)
Frau Wildermann (Dez V / LA21-N)
Frau Bergerstock (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Konerding (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Michaelis (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Kirscht (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Böger (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 42. Sitzung am 23.11.2015 - öffentlicher Teil

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 43. Sitzung am 11.01.2016 - öffentlicher Teil

2.3. Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung von ABau und AAUG am 16.12.2015

3. Bericht der Verwaltung: Integrierte Energiekonzepte in den Quartieren

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. 2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
(Drucks. Nr. 0058/2016 mit 3 Anlagen)

4.2. Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
(Drucks. Nr. 1431/2015 N1 mit 1 Anlage)

4.3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - 1. Änderung der Verbandsordnung
(Drucks. Nr. 0171/2016 mit 2 Anlagen)

4.4. Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Wietze, des Rixförder Grabens, der Hengstbeeke, des Mühlengrabens und des Flußgrabens
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover
(Drucks. Nr. 0060/2016 mit 6 Anlagen)

4.5. Straßenbäume der Landeshauptstadt Hannover
Jahresbericht 2014
(Informationsdrucks. Nr. 0260/2016 mit 1 Anlage)

5. A N T R Ä G E

5.1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Anhörung: "Mit fairem Handel Armut reduzieren - Perspektiven eröffnen - Fluchtursachen bekämpfen"
(Drucks. Nr. 0180/2016)

6. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Bebauungsplan Nr. 1784 – Hilligenwöhren -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2627/2015 mit 3 Anlagen)

8.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1784 - Hilligenwöhren
(Drucks. Nr. 2636/2015 mit 1 Anlage)

8.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1294, 1. Änderung, Carlo-Schmid-Allee / südlich Fösse
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1479/2015 mit 4 Anlagen)

8.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791, REWE Heisterbergallee,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2673/2015 mit 3 Anlagen)

8.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1629 - Bugstraße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0082/2016 mit 3 Anlagen)

9. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

10. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Personalangelegenheiten
(Drucks. Nr. 0159/2016 mit 1 Anlage)

12. Genehmigung des Protokolls über die 42. Sitzung am 23.11.2015 - Nichtöffentlicher Teil -

13. Genehmigung des Protokolls über die 43. Sitzung am 11.01.2016 - Nichtöffentlicher Teil -

14. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil

15. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil

Ratsfrau Langensiepen eröffnete nach der Schließung der Gemeinschaftssitzung die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen um 14.05 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass die Verwaltung um einen Bericht zum Thema "Bäume an Versorgungsleitungen" gebeten worden war. Dieser Bericht werde unter TOP 4.5. erfolgen.



· Die TOPs 8.3., 8.4. und 8.5. wurden abgesetzt.



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 42. Sitzung am 23.11.2015 - öffentlicher Teil

Genehmigt

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 43. Sitzung am 11.01.2016 - öffentlicher Teil

Vertagt

2.3. Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung von ABau und AAUG am 16.12.2015

Genehmigt

3. Bericht der Verwaltung: „Integrierte Energiekonzepte und deren Umsetzung in vier Quartieren“

Übersicht über die Ergebnisse in den Quartieren Stöcken, Limmer, Oberricklingen und Hainholz
Stand des Sanierungsmanagements in Stöcken, Limmer, Oberricklingen und Ausblick auf weitere Quartierskonzepte Mittelfeld und Mühlenberg
Frau Hoffmann-Kallen informierte über den derzeitigen Sachstand (siehe Anlage 1).

Ratsherr Fischer fragte, ob es richtig sei, dass die Fernwärme durch Kraftwerke geliefert würde und ob diese durch regenerative Energien ersetzt werden sollten. Weiterhin fragte er, ab wann die Kraftwerke nicht mehr benötigt würden und wer ab dann die Fernwärme liefere.

Frau Hoffmann-Kallen antwortete, tatsächlich würde die Fernwärme derzeit von Kraftwerken geliefert. Änderungen diesbezüglich lägen in der Entscheidung der Stadtwerke und der weiteren Entwicklung des Wärmebedarfes.

Ratsherr Fischer wies darauf hin, dass Kraftwerke, die den Strom auf Basis fossiler Rohstoffe wie Kohle oder Gas produzierten, politisch nicht mehr gewollt seien. Daher arbeite auch das GuD-Kraftwerk in Linden nicht mehr wirtschaftlich.
Die Stadt Hannover habe sich doch immerhin zum Ziel gesetzt, zukünftig mehr regenerative Energien einzusetzen. Deshalb habe er erwartet, dass im Rahmen des Vortrags genannt werde, ab wann die alten Kraftwerke nicht mehr benötigt würden und woher dann die Fernwärme bezogen werden solle.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass im Rahmen des Masterplans 2050 eine Reduzierung der CO2-Emissionen Hannovers um 95% und des Energieverbrauchs um 50% bis zum Jahr 2050 stattfinden solle. Dazu seien Beiträge aus allen Bereichen notwendig, so müsse u.a. der Bedarf von Häusern und Wohnungen an Wärme deutlich gesenkt werden. So werde sich bis 2050 ein deutlich geringerer Energiebedarf auch an Fernwärme ergeben.
Derzeit gäbe es keinen festgelegten Zeitplan für die einzelnen Schritte und Maßnahmen, auf lange Sicht stelle sich aber die Frage, ob Fernwärme später überhaupt noch benötigt werde und ob Kraft-Wärmekopplung weiterhin eine zielführende Technik sei.
Die gesetzten Ziele müssten jedoch auch im Hinblick auf den Energieverbrauch erreicht werden. Das Ziel sei also die Senkung von Energiebedarf und Emmissionen bis 2050, was mit dem Masterplan 2050 nun Schritt für Schritt nachverfolgt werde.

Ratsherr Drenske wies auf eine Veranstaltung der Grünen Ratsfraktion am 22.04.2016 zum Thema Energiewende hin. Dort werde auch darauf eingegangen, wie ein möglichst früher und konfliktfreier Umstieg auf die erneuerbaren Energien zu ermöglichen sei. Solange müssten die Übergangstechnologien wie Fernwärme durch Effizienzsteigerung ökologischer gestaltet werden.
Zum Vortrag stellte er die Frage, ob es eine Übersicht oder "Zielzahl" über die Höhe der möglichen und erwarteten CO2-Einsparungen gäbe, bzw. ob es eine Erhebung für den Projektzeitraum dazu gäbe.

Frau Kirscht antwortete, in den vorliegenden Berichten seien für jedes Quartier die entsprechenden Möglichkeiten zur Einsparung von CO2 dargestellt.

Ratsherr Fischer erläuterte, er entnehme aus den bisherigen Angaben dieser Diskussion, es gäbe demnach noch keinen Plan für den Ausstieg aus der Fernwärme, obwohl die Verwaltung bereits große Drucksachen wie den Masterplan beschließen ließe. Auch nach Durchführung der von Ratsherrn Drenske angekündigten Veranstaltung würde es demnach wahrscheinlich weiterhin keinen Plan geben.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, der Rat der Landeshauptstadt Hannover habe die von ihr erwähnten Ziele für das Jahr 2050 bereits festgelegt. Daher könne sie das Fehlen eines Plans nicht bestätigen.
Die Drucksachen, die Frau Hoffmann-Kallen gerade erläutert habe, würden im Rahmen dieser Zielerreichung einen kleinen Baustein von vielen bilden.
Es könne gerne in einer der nächsten Sitzungen ein Überblick aller Bausteine dargestellt werden, an denen derzeit gearbeitet werde.

Ratsherr Drenske stellte klar, bei der von ihm erwähnten Veranstaltung werde mit Fachleuten diskutiert, wie mögliche Wege in die Energiewende aussehen könnten, es würden jedoch noch keine Ergebnisse oder genaue Ziele festgelegt.

Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass Fernwärme eine Übergangstechnologie darstelle, die noch benötigt werde. Sollte irgendwann das Ziel von annähernd 100% Passivhäusern erreicht sein, müssten sich keine Gedanken mehr um eine zentrale Energieversorgung gemacht werden.

Ratsherr Fischer war der Meinung, dass Passivhausbauweise überwiegend nicht üblich sei, daher passe die Aussage von Ratsherrn Mineur dazu nicht. Im Rathaus habe eine Veranstaltung stattgefunden, in der bedeutende Bauherren mitgeteilt hätten, dass die Erweiterung zur Passivhausbauweise sich nicht lohne und zu teuer sei, weshalb weiterhin überwiegend nicht in dieser Bauweise gebaut würde.
Er stelle daher nur die ganz schlichte Frage, ab wann man die Kraftwerke nicht mehr benötige und wo dann die Fernwärme herkomme.

Ratsherr Hellmann erweiterte die Frage von Ratsherrn Fischer dahingehend, was passiere, wenn die Fernwärme irgendwann noch weiterhin benötigt würde, aber nicht mehr zur Verfügung stünde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette argumentierte, die Kraftwerke könnten nicht abgeschaltet werden, wenn Fernwärme noch benötigt werde.
Die Ziele des Masterplans seien zeitgleich auch Ziele der rot-schwarzen Bundesregierung sowie weltweit erklärte Klimaschutzziele. So werde in Hannover bereits kommunal umgesetzt, was weltweit für notwendig erachtet werde. Die Beschlüsse von Paris seien daher ernst zu nehmen.
Im Rahmen der Klimaschutzziele gäbe es weltweite Anforderungen an den Energiestandard, auch in der Bauweise von Häusern, so dass irgendwann der Energiebedarf der Häuser und Wohnungen massiv absinken werde. Dann sei der Zeitpunkt erreicht, an dem sich der Bedarf an Fernwärme erledigt habe. Fernwärme würde aber sicherlich weiterhin geliefert, solange sie benötigt werde.

Ratsherr Drenske fragte, ob es eine Bestandserhebung oder eine Verlaufserklärung darüber geben würde, wieviel CO2 bisher bereits tatsächlich eingespart wurde. So könne analysiert werden, welche Maßnahmen gut gelaufen und sinnvoll seien, und welche nicht.
Somit wäre erkennbar, an welcher Stelle Änderungen oder Anpassungen notwendig seien.

Herr Visse gab an, für alle Gebiete, für die ein Konzept erstellt wurde, seien auch entsprechende CO2-Bilanzen aufgestellt worden. Diese würden auch weiterhin fortgeschrieben. Alle bisherigen Maßnahmen seien unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Übertragbarkeit erfolgt.

Ratsherr Engelke war der Meinung, der Passivhausstandard lohne sich immer. Die Fernwärme in der jetzt üblichen Form der Technologie sei sicherlich nicht zukunftsfähig. Er habe die Hoffnung, dass es in mittelfristiger Zukunft neue Wege der Technologie und Möglichkeiten geben werde, um das bestehende Fernwärmenetz weiterhin betreiben zu können. Eine Umstellung der vielen historischen Gebäude in der Stadt auf Passivhausstandard sei nicht kurzfristig möglich, dies könne Jahrzehnte oder länger dauern, daher werde man sich zwangsläufig neue Technologien anschauen müssen.
Daher sei es auch nicht sinnvoll, den EinwohnerInnen nahezulegen, zukünftig nicht mehr in Fernwärme zu investieren.

Beigeordnete Seitz fragte, nach welchen Kriterien die Berichte aufgestellt worden seien.

Herr Visse antwortete, die Orientierung habe anhand der Reihenfolge der Stadtteile und Themen stattgefunden. Kriterium sei auch die Übertragbarkeit von Themen gewesen, wie z. B. das Thema Generationswechsel. Weiterhin wurde nach Vernetzungsstrukturen Ausschau gehalten.
Berater, bspw. von enercity, seien ebenfalls hinzugezogen worden.
Berichtet

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. 2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
(Drucks. Nr. 0058/2016 mit 3 Anlagen)

Einstimmig
4.2. Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
(Drucks. Nr. 1431/2015 N1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Engelke wies auf den im Jahr 2003 erfolgten Antrag DS Nr. 2200/2003 von CDU und FDP hin, in dem gefordert wurde, auf städtischen Flächen, die auch das Gebiet am Kronsberg beträfen, keine Windkraftanlagen zu genehmigen, da diese schon zur damaligen Zeit strittig gewesen seien.
Nach dem Ratsbeschluss vom 19.12.2013 zur Klima-Allianz Hannover 2030 sei den Stadtwerken jedoch allmählich nahegebracht worden, sich mehr mit Windenergie auseinander zu setzen, zunächst nur auf Flächen in der Region Hannover, nun jedoch auch auf Flächen städtischen Gebiets.
Obwohl enercity zunächst diesen Plänen gegenüber kritisch gewesen sei, solle nun vom Ratsbeschluss aus 2004 für das Gebiet am Kronsberg abgewichen werden und eine Ausnahme für die Genehmigung der geplanten Anlage erfolgen.
Obwohl einige Naturschutzverbände den Standort per Stellungnahmen als äußerst kritisch eingestuft hätten, weil dort Fledermauspopulationen von den Anlagen betroffen wären, gehe er davon aus, dass die Region den Standort genehmigen werde.
Seine Fraktion sei grundsätzlich für den Ausbau von Windenergie, jedoch nicht auf städtischem Gebiet sowie auf Flächen, die sich für eine spätere Wohnbebauung eignen könnten. Auch den geringen Abstand der geplanten Anlagen zur bereits bestehenden Wohnbebauung sehe er als sehr kritisch.
Die Landschaft solle nicht mit Windrädern verschandelt werden, der Schutz der Fauna müsse weiterhin gewährt bleiben und die Menschen müssten vor der Lärmbelästigung und Verschattung durch die Anlagen geschützt werden.
Widerstand gegen Windkraftanlagen auf dem Land könne man zunehmend über das ganze Bundesgebiet beobachten; seiner Meinung nach gehöre Windenergie nur in Offshore-Anlagen, nicht aufs Land.
Den Bau der Anlagen am Kronsberg werde seine Fraktion daher ablehnen.

Beigeordnete Seitz machte darauf aufmerksam, dass die vorliegende Drucksache im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten mit der Sitzung vom 03.02.2016 mit 16 Nein- zu 3 Ja-Stimmen abgelehnt worden sei. Dafür habe es mehrere Gründe gegeben.
So habe unter anderem das alte Raumordnungsprogramm von 2005 mehrere Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen, unter denen die Flächen am Kronsberg jedoch nicht gewesen seien. Auch im neuen Raumordnungsprogramm ab 2016, dass jedoch noch nicht in Kraft getreten sei, fände man einen Ausschluss der betroffenen Flächen von den Vorranggebieten. Momentan seien also die Regelungen für diese Flächen nicht gesetzlich untermauert.
Man könne hier demnach den Eindruck gewinnen, es werde eine noch nicht geklärte Gesetzeslage ausgenutzt, um vor dem Inkrafttreten des neuen Raumordnungsprogramms mit dem Bau der Windkraftanlagen Tatsachen zu schaffen, die anschließend unverrückbar seien.
Nebenbei müsse man die Bedenken der AnwohnerInnen und der Naturschutzverbände beachten. Allein die geplante Größe der Anlagen und der geringe Abstand zur Wohnbebauung wirke sich nachhaltig auf das Leben der AnwohnerInnen aus.
Sie hoffe, die Denkweise des Stadtbezirksrates werde auch in die nachfolgende Diskussion einfließen.

Ratsherr Drenske fand es bedenklich, einen bestimmten Stadtteil von dem Bau einer Windkraftanlage auszuschließen. Man dürfe bei der Suche nach geeigneten Standorten nicht nach örtlichen Begebenheiten gehen wie etwa der bekannten "Not in my backyard" - Philosophie, sondern danach, welche Orte für die Windkraft geeignet seien und welche nicht.
Hier müsse u.a. die Windgeschwindigkeit beachtet werden sowie die Frage, ob das Ganze ökologisch vertretbar sei. Die Grünen hätten sich seit jeher dafür eingesetzt, mit Naturschutzbehörden Fachinstanzen zu schaffen, die in der Lage seien, diese Themen zu bewerten und aus einer Perspektive zu entscheiden, die aus politischer Lage heraus nicht stattfinden könne.
Die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover werde intensiv darauf achten, Aspekte von Klimaschutz und Naturschutz miteinander abzuwägen. So würde dementsprechend eine Entscheidung für oder gegen den Standort erfolgen, evtl. auch mit weiteren Auflagen.

Er stellte klar, dass im Rahmen der vorliegenden Drucksache nur darüber entschieden werden solle, ob im betroffenen Stadtteil Windkraft gewollt sei oder nicht.
Bei einer Bürger-Informationsveranstaltung vor einigen Monaten im Schützenhaus Anderten zur geplanten Windkraftanlage am Kronsberg sei deutlich geworden, dass CDU und FDP eine 10H-Regelung bevorzugten.
Diese Regelung würde jedoch dazu führen, dass nur noch ein kleiner Teil der verfügbaren Flächen für Windenergie nutzbar sei. Noch weitergehender sei die Forderung der FDP nach Offshore-Anlagen. Damit würden sich beide Parteien seiner Meinung nach klar gegen erneuerbare Energien und die Energiewende aussprechen.
Statt die vorliegenden Vorschläge abzulehnen, würde er sich das Einbringen alternativer Vorschläge wünschen.
Er stelle sich gegen den Ausschluss erneuerbarer Energien in einzelnen Stadtteilen.

Ratsherr Mineur gab an, seine Fraktion werde der vorliegenden Drucksache zustimmen. Er erklärte, zu dem geplanten Standort sei es u.a. gekommen, weil es auf Seiten der Region eine Untersuchung zu potentiellen Standorten für Windkraftenergieanlagen gegeben habe.
Es seien in diesem Rahmen auch einige Flächen im Stadtgebiet vorgeschlagen und anhand der aktuellen Rechtslage geprüft worden. Nach der Prüfung seien die beiden Standorte am Kronsberg übriggeblieben.

Der Ratsbeschluss aus 2004 beziehe sich seiner Meinung nach eher auf den Standort der bereits am Kronsberg befindlichen alten Windkraftanlagen, der sich ein deutliches Stück entfernt vom Standort der neu geplanten Anlagen befinde. Damals sei im Bereich des alten Standorts kein Windpark erwünscht gewesen, weshalb der Ratsbeschluss dementsprechend erfolgt sei. Daher sei eine formale Aufhebung dieses alten Beschlusses erforderlich.
Windenergie mache nicht nur Offshore Sinn, sondern gerade auch hier vor Ort, wo die Energie gebraucht werde.

Zur 10H-Regelung erläuterte er, diese bedeute, dass der Mindestabstand von Windkraftanlagen im Radius mindestens 2 km zur Wohnbebauung betragen müsse. In Bayern könne dies vielleicht funktionieren, insgesamt reduziere diese Regelung jedoch die vorhandene Anzahl an geeigneten Standorten auf eine sehr geringe Anzahl.
Seiner Auffassung nach werde die Argumentation mit der 10H-Regelung, sowie weiterer Naturschutzbelange, von einigen Menschen gezielt genutzt, um die geplanten Anlagen zu verhindern. Hier könne man das "Nicht-vor-meiner-Haustür-Prinzip" bestätigt sehen.
Trotzdem sei enercity bereit, auf die Bedenken der EinwohnerInnen einzugehen, indem bspw. Angebote zur Reduzierung der Betriebsgeschwindigkeit oder zu bestimmten Abschaltzeiten der Anlagen gemacht würden.
Weiterhin bestünde für die betroffenen EinwohnerInnen seit Jahren eine viel stärkere Lärmbelästigung durch die stark befahrene Bundesstraße (B65), die in geringerem Abstand als die geplanten Windkraftanlagen an der Wohnbebauung vorbei führe.

Beigeordnete Seitz nahm Bezug auf die von Ratsherrn Mineur erwähnte, sogenannte Ausnutzung bestimmter Argumentationen gegen die geplanten Anlagen, wie z. B. den Argumenten aus Natur- oder Artenschutz, die angeblich nur dann zur Sprache kämen, wenn sie gerade passend zur Diskussion seien.
Diese Methode würde jedoch bei anderen Themen, wie z. B. der Baumschutzsatzung, von der rot-grünen Fraktion genauso genutzt, weshalb man im Glashaus nicht mit Steinen werfen solle.
Tatsächlich sei die 10H-Regelung wünschenswert, dies bedeute jedoch nicht, dass man generell gegen die Energiewende oder erneuerbare Energien sei.
In Niedersachsen gäbe es genügend Flächen für den Ausbau der Windkraft, weshalb sich die Frage stelle, warum man Anlagen ausgerechnet im Stadtgebiet aufstellen müsse.

Es sei ein zweiter, möglicher Standort auf einer Mülldeponie vorgeschlagen worden, der dann jedoch wegen der nötigen Herstellung der Standfestigkeit als zu teuer verworfen worden sei.
Wenn man jedoch beim Standort am Kronsberg nun gegenrechne, wieviel Kosten bzw. Einbußen entstünden, wenn alle am Ende geforderten Abschaltzeiten und Regelungen durchgeführt werden müssten, könne man sich fragen, ob sich dieser Standort für die Anlagen überhaupt rechne.

Eine weitere Anmerkung habe sie zu dem Vorwurf, es solle ein bestimmter Stadtteil vom Ausbau erneuerbarer Energien ausgeschlossen werden. Es werde hier nicht auf das Gebiet oder den Stadtteil als solches abgestellt, sondern darauf, dass vor Ort der Abstand der geplanten Anlagen viel zu gering zur vorhandenen Wohnbebauung sei. Es gehe dabei also um den Schutz der AnwohnerInnen.
Es gäbe Untersuchungen zu den schädlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Gesundheit von Menschen, und es sei nicht zu verantworten, noch unabsehbare Spätfolgen durch den Bau der Anlagen in Kauf zu nehmen.

Ratsherr Förste erinnerte daran, dass von den AnwohnerInnen in der Nähe der Kraftwerke in Linden und Stöcken auch keine Beschwerden zu den dortigen Umständen bezüglich der Kraftwerke kämen. Der Lärm einer Straße übertöne tatsächlich jedes Geräusch eines Windrades. Zu den gesundheitlichen Gefahren habe er andere Informationen, bspw. würde das Bayerische Umweltministerium die angeblichen Gefahren von Windkraftanlagen dementieren.

Ratsherr Fischer fand es erschütternd, dass die rot-grüne Fraktion dem Antrag ohne weiteres zustimmen wolle und den Bau der Anlagen sinnvoll finde. In Dänemark sei man auf die gesundheitsschädigende Wirkung von Windkraftanlagen besonders aufmerksam geworden, so dass von der dänischen Regierung Untersuchungen zu den gesundheitlichen Folgen der Anlagen gegeben worden seien, u.a. an Krebsforschungsinstitute. Diese Information habe er von einem dänischen Facharzt erhalten.
Das Max-Planck-Institut koordiniere Untersuchungen zu den Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen.

Die 10H-Regelung in Bayern besage, dass von der Höhe eines Windrades der zehnfache Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden müsse. Das bedeute, dass die jeweils 200 Meter hohen, für den Kronsberg geplanten Anlagen im Abstand von 2 Kilometern zur Wohnbebauung bleiben müssten. In Anbetracht der tatsächlich geplanten und viel geringeren Abstände, vermisse er das nötige Augenmerk auf die Gesundheit der Menschen. Er könne nicht verstehen, wie diesem Antrag zugestimmt werden solle, dies betrachte er als gewissenlos.

Herr Dirscherl gab an, die bewaldeten Gebiete am Kronsberg seien teilweise noch für eine zukünftige Bebauung vorgesehen.
Für die vor Jahren als Demonstrationsobjekte für die Expo gebauten alten Windräder am Kronsberg sei in die damals vorhandene Bewaldung eine Bresche geschlagen worden, um die Anlagen vor dem Bewuchs zu schützen.
Er sei der Meinung, dass der dort noch bestehende Wald von immerhin 4 Kilometern Länge und einigen hundert Metern Breite nicht weiter durch den Bau der geplanten Anlagen beschädigt und entwertet werden solle.

Ratsherr Böning war der Meinung, dass man etwas auf die Feststellung von Fachleuten geben müsse, die sich sicher seien, dass der Bau solcher Anlagen umsetzbar und sinnvoll sei. Ihn interessiere es jedoch, ob das Gebiet am Kronsberg tatsächlich Baugebiet sei, welches mit dem Bau der Windkraftanlagen dann nicht mehr zur Verfügung stünde.
In diesem Falle müsse die Bevölkerung am Kronsberg mehr in die Entscheidung eingebunden werden. Er habe das Gefühl, hier werde von politischer Seite über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entschieden. Sollten sich also die AnwohnerInnen gegen den Bau solcher Anlagen wehren, sollte auf den Bau selbst dann verzichtet werden, wenn die Fachleute dieses als unbedenklich einstuften.
In ländlichen Gebieten gäbe es keine Probleme mit Windkraft, jedoch läge im Kronsberggebiet kein solcher Bereich vor.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass unter den gegebenen Umständen im Planungsgebiet die Stadtwerke auf die Belange der EinwohnerInnen vor Ort eingehen und entsprechend langsam laufende Anlagen in Betrieb nehmen würden, bzw. dass umfangreiche Abschaltzeiten in Kauf genommen werden müssten. Dies könne sogar bis zu einer Dauerabschaltung der Anlagen reichen, daher halte er das Ganze für ein Vorzeigeprojekt.
Mit seinem Argument zu Offshore-Anlagen habe er sich definitiv nicht gegen erneuerbare Energien oder die Energiewende ausgesprochen.
Er halte die Öko-Politik der Grünen im Rat nicht mehr für zielführend, da die ehemaligen Gründungsziele der Grünen Partei, wie Schutz der Umwelt, der Natur und der Menschen, kaum noch umgesetzt würden.
So werde zwar eine detaillierte Baumschutzsatzung erstellt, andererseits würden aber beispielsweise die Bäume am Steintor für Baupläne gefällt.
Zusätzlich würde zwar der Fledermausschutz an einigen Stellen bemüht, andererseits aber eine Windkraftanlage in einem nachgewiesenen Fledermausgebiet geplant. Dies betrachte er nicht als glaubhafte Politik.

Ratsherr Mineur ging auf das Argument mit den geplanten Fällungen am Steintor ein. Er betonte, dass die Existenz einer Baumschutzsatzung sehr wichtig sei, da sonst bei jedem Bauvorhaben der jeweilige Träger die Bäume vor Ort genehmigungsfrei fällen dürfe. Über die Baumschutzsatzung könnten eben Fällungen durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden, wodurch die Gesamtanzahl an Bäumen erhalten und sogar noch erhöht würde. Dies trage auch zur Luftreinhaltung bei.
Er erwähnte, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu den geplanten Windkraftanlagen alle bisher genannten Pro- und Contra-Argumente berücksichtigt und ausgewertet würden. So würde nicht ohne Rechtsgrundlage und ohne Beachtung der Gegenargumente genehmigt werden.
Bei den Anlagen am Kronsberg würde der gesetzlich vorgegebene Abstand zur Wohnbebauung eingehalten.
Er wies auf das Kinder-Ferienlager in Otterndorf hin, neben dem in ca. 250 Metern Abstand die Stadt als Eigentümer ein erfolgreiches Windkraftwerk errichtet habe. Trotzdem kämen die Kinder von ihren Ferien dort immer sehr erholt und munter zurück. Daher könnten viele Argumente wie Infraschallbelastung etc. auch so betrachtet werden, dass sie eher für die Verhinderung von Anlagen bemüht würden.



Ratsherr Drenske war der Meinung, die CDU- und FDP-Fraktion richteten sich mit ihren Äußerungen klar gegen die Energiewende.
Aus fachlicher Sicht sei es keine Frage, dass die Energiewende mit der 10H - Regelung scheitern würde. Bei geforderten Abständen der Anlagen von 2 Kilometern zur Wohnbebauung könne man davon ausgehen, dass dann nur noch 0,05 % der in Niedersachsen existierenden, verfügbaren Flächen für Windkraft übrig blieben.
Kein Experte würde sich für die 10H- Regelung aussprechen, da diese ein Verhinderungsinstrument der Energiewende sei.

Ratsherr Fischer stellte klar, dass weder die CDU- noch die FDP-Fraktion etwas gegen die Energiewende habe. Die Argumentation stelle lediglich darauf ab, dass die geplanten Anlagen zu dicht bei der Wohnbebauung lägen. Allein schon aus dem Grund, dass verschiedene Forschungen zu negativen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Gesundheit von Menschen stattfänden, halte er es für grob fahrlässig, die Anlagen am Kronsberg in einem so geringen Abstand zur Wohnbebauung zu planen, da die Folgen nicht absehbar seien.

Beigeordnete Seitz stellte klar, es sei richtig, dass die CDU-Fraktion dafür sei, 10mal die Höhe einer Windkraftanlage an Abstand zur Bebauung zu fordern, diese bedeute jedoch keine insgesamte Ablehnung der Energiewende. Unter den möglichen, erneuerbaren Energien verstehe die CDU auch andere Maßnahmen als nur Windkraft. Daher verstehe sie nicht, warum es am Kronsberg unbedingt zwei Prestige-Windräder sein müssten. Hier gäbe es auch andere Möglichkeiten, regenerative Energien vorzuhalten.

Ratsherr Drenske erläuterte, Rot-Grün bringe konkrete Vorschläge zur Energiewende und stehe dazu. Die 10H- Regelung sei auf Bayern begrenzt geblieben, kein anderes Bundesland habe sie übernommen, da diese überein damit stimmten, dass 10H nicht zielführend sei.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - 1. Änderung der Verbandsordnung
(Drucks. Nr. 0171/2016 mit 2 Anlagen)
Ratsherr Hellmann beschrieb, dass die Stadt zusammen mit den Gebühren für die Müllentsorgung auch die Bescheide für die Grundsteuer verschicke. Er fragte, ob die Vollstreckung dieser Gelder in zwei Teilen erfolge, also für die säumigen Müllgebühren und die Grundsteuerbeträge. Sei dies der Fall, bedeute dies das Gegenteil von Synergie.

Herr Reuter gab dazu an, die Abfallgebühren würden sowohl für das Stadtgebiet von Hannover als auch für die ca. 20 Umlandkommunen erhoben. In Hannover würde die Erhebung der Abfallgebühren plus deren Vollstreckung von der Stadtverwaltung durchgeführt.
Für das Umland solle aha durch Aufgabenübertragung mit einer eigenen Vollstreckungsstelle diese Aufgaben übernehmen.

Einstimmig



4.4. Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Wietze, des Rixförder Grabens, der Hengstbeeke, des Mühlengrabens und des Flußgrabens
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover
(Drucks. Nr. 0060/2016 mit 6 Anlagen)

Ratsherr Mineur fragte, ob von der Regelung Wohngebiete betroffen seien. Seinem Wissen nach könnte es einige Splittersiedlungen betreffen.

Frau Malkus-Wittenberg gab dazu an, dies sei aus dem der Drucksache beigefügten Kartenmaterial erkennbar. Das festzusetzende Überschwemmungsgebiet habe eine recht große Ausdehnung und es läge tatsächlich ein kleiner Teil einer Splittersiedlung darin. Diese genieße jedoch Bestandsschutz, wie es in der Verordnung auch aufgeführt sei.

Einstimmig

4.5. Straßenbäume der Landeshauptstadt Hannover
Jahresbericht 2014
(Informationsdrucksache Nr. 0260/2016 mit 1 Anlage)
Ratsherr Hellmann fragte, ob innerhalb des Leitungssicherungsprogramms bereits Bäume gefällt worden seien. Dies habe er im Bericht zur Drucksache nicht finden können.

Herr Michaelis gab dazu an, dass bei ca. 99 % der Standorte das Risiko von Baumfällungen minimiert werden konnte. Es habe nur Einzelfälle gegeben, in denen eine Entfernung nötig gewesen sei.

Ratsherr Mineur gab an, in der Drucksache sei der Begriff "Baumpatenschaften" aufgeführt. Er fragte nach dem Unterschied zu "Baumpaten", da ihm die unterschiedliche Zahlenangabe zwischen den beiden Begriffen in der Drucksache aufgefallen sei.
Zudem bat er die Verwaltung um eine kurze Stellungnahme zu der geplanten Einstellung des Baumpaten-Programms, wie es in der Drucksache erwähnt sei.

Frau Bergerstock gab zur ersten Frage an, es gäbe einige Baumpaten, die mehrere Bäume als Paten betreuen, daher unterscheide sich die angegebene Anzahl bei Paten und Patenschaften.
Die Paten würden von der Verwaltung sehr geschätzt und das Programm sei über viele Jahre hin aufrecht gehalten und dafür geworben worden. Trotzdem erforderten die Paten von Seiten der Verwaltung ein gewisses Maß an Betreuung. So gäbe es hin und wieder Rückfragen zu Sachverhalten sowie auch Beschwerden, z. B. zu Müll oder Hundekot.
Dem nachzugehen, bedeute einen gewissen Personalaufwand.

Herr Kruse fragte, inwieweit die geplante Einstellung des Baumpatenprogramms kompatibel sei mit dem Stadtdialog zu Mein Hannover 2030, denn die Baumpaten könne man ja als erfolgreiche Bürgerbeteiligung betrachten. Dieses Erfolgsmodell solle man nicht leichtfertig aufgeben. Aus der Sicht des Seniorenbeirats sei es ebenfalls bedauerlich, da sich viele ältere Menschen gerne an dem Programm beteiligen würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette betonte, das Programm werde sehr geschätzt und ganz sicher nicht ohne Not aufgegeben.

Ratsherr Engelke gab wieder, er verstehe die bisherige Argumentation der Verwaltung so, dass diese die Baumpatenschaften zwar sehr nett fände, der Arbeitsaufwand für die Paten aber als zu groß empfunden würde und daher die Abschaffung des Programms ins Auge gefasst werde.
Dies könne er im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung und deren Aspekte wie Transparenz der Verwaltung und Kommunikation mit den EinwohnerInnen nicht nachvollziehen, vor allem, da an anderen Stellen wie dem Ausbau der Radwege eher aufgestockt werde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ein gewisser Stellenabbau und eine zum Teil hohe Arbeitsverdichtung in der Verwaltung entstanden sei. Es gehe damit jedoch keine Aufgabenreduzierung einher, so dass überlegt werden müsse, an welchen Stellen Arbeiten eingestellt werden könnten, die keine Pflichtaufgaben darstellen. Dies gehöre zur Aufgabenkritik im Rahmen der Konsolidierung.
Das Engagement der Bevölkerung werde hoch geschätzt, es gehe jedoch mit den Patenschaften oft der Anspruch der Paten einher, eine besonders umfangreiche und zeitintensive Beratung durch die Verwaltung zu bekommen. Dies binde in größerem Umfang personelle Kapazitäten, so dass hier die Überlegung angebracht sei, ob dieser Umfang mit dem vorhandenen Personal tatsächlich noch zu leisten sei.
Es solle jedoch in keinster Weise eine Missachtung des Engagements der EinwohnerInnen ausgedrückt werden, weshalb sie zugesagt habe, dass sehr gründlich geprüft werde, ob das Baumpatenschaftsprogramm zu den Aufgaben gehöre, die aufgegeben werden müssten.

Ratsherr Mineur berichtete, die Eigentümergemeinschaft seines Wohnhauses habe gemeinsam (mit einem dafür benannten Vertreter der Gemeinschaft) eine Baumpatenschaft übernommen. So sei auch gemeinsam in die Kosten von mehreren hundert Euro investiert worden, um die Baumscheibe vor dem Haus in einen entsprechend guten Zustand zu bringen. Weiterhin werde die Scheibe regelmäßig gepflegt, gereinigt und in gutem Zustand gehalten.
Der Verwaltung bliebe durch den Einsatz der Baumpaten sicherlich ein Teil der Arbeit mit bzw. an den Bäumen erspart. Es sei ein Vorzeigeprojekt, in dessen Rahmen viele EinwohnerInnen der Stadt zeigen könnten, dass sie sich mit ihrer Stadt und ihrem Stadtteil identifizieren und Engagement dafür zeigen könnten.

Herr Michaelis berichtete im Anschluss an diese Diskussion aus der Verwaltung zum Sonderprogramm "Bäume an Versorgungsleitungen" (siehe Anlage 2).

Ratsherr Hellmann fragte, wie viele der im Vortrag erwähnten und betroffenen ca. 2.200 Bäume am Ende tatsächlich entfernt werden müssten und für wie viele es alternative Lösungen geben könne.



Herr Michaelis gab dazu an, er könne lediglich eine Angabe dazu machen, wie viele Bäume bis zum jetzigen Zeitpunkt gefällt worden seien. Dies beträfe zwischen 15 - 20 Bäume bisher.
Das ganze Verfahren sei noch im Prozess, bei dem zukünftig evtl. anfallende, nötige Fällungen noch nicht absehbar seien. Dennoch seien Fällungen nur Einzelfälle bzw. die Ausnahme.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette fragte, wie viele von den 2.200 begangenen Bäumen bereits näher untersucht worden seien.

Herr Michaelis antwortete, bei 705 von den 2.200 Bäumen sei festgestellt worden, dass dort mit dem Saugbagger noch näher herangegangen werden müsse. Insgesamt seien bereits ca. 80% des Programms abgearbeitet worden.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt hatten sich enercity und die LHH für 30 Standorte (incl. 16 Bäume in der Stenhusenstraße) auf eine Baumfällung verständigt.

Ratsherr Hellmann fragte, ob die Ersatzpflanzungen für die im Rahmen der Maßnahmen entfernten Bäume nach Beendigung der Arbeiten auch an Ort und Stelle vorgenommen werden könnten, statt diesen Ausgleich an anderen Orten im Stadtgebiet durchzuführen.
So hätten die EinwohnerInnen, in deren Straßen Bäume entfernt werden müssten, nach Beendigung der Arbeiten neue Bäume als Ersatz direkt vor Ort.

Herr Michaelis gab an, leider sei dies in der Regel aufgrund der fehlenden Abstände zwischen Wurzeln und Leitungen nicht möglich. Es könne unter Umständen auch gegen bestehende Regelungen verstoßen. Aus diesem Grund würden jeweils geeignete Ort für die Ersatzpflanzungen ermittelt.

Ratsherr Kelich fragte, ob es in allen Stadtbezirken jeweils schwerpunktmäßig betroffene Orte oder Straßen gäbe, ähnlich wie die Stenhusenstraße im Bezirk Buchholz-Kleefeld.
Er fragte weiterhin, innerhalb welcher Zeitschiene mit der Abarbeitung des Programms gerechnet werde.

Herr Michaelis antwortete, die Problematik ziehe sich über das ganze Stadtgebiet.
Die Stadtwerke Hannovers würden je nach vorhandenen Kapazitäten nach und nach die Flächen im Stadtgebiet untersuchen und die ermittelten Daten dann zur Abarbeitung an die Stadtverwaltung übermitteln.
Zur Zeitschiene könne er sagen, dass die Beendigung des Programms schätzungsweise im Jahr 2018 erfolgen werde.

Herr Dirscherl fragte, ob ein Abgleich bezüglich der Versorgungsleitungen auch bereits für die Misburger Straße stattgefunden habe, weil für dort vor einigen Jahren Ersatzpflanzungen für entfernte Bäume vorgeschlagen worden waren. Er fragte weiterhin, ob die Gefahr einer Entfernung der ganzen Allee bestünde.

Protokollantwort:
Laut den der Verwaltung vorliegenden Unterlagen der enercity-Netzgesellschaft mussten und müssen in der Misburger Straße keine Straßenbäume aufgrund des Sonderprogramms „Bäume an Versorgungsleitungen“ gefällt werden.
Herr Dirscherl fragte, ob ein Verfahren möglich sei, bei dem die Wurzeln auf eine bestimmte Weise von innen heraus entfernt würden.

Herr Michaelis gab an, dieses Verfahren sei zum Teil schon dort eingesetzt worden, wo es möglich war. Damit könne ein schadhafter Teil eines Kanals direkt abgedichtet werden, dies trage dazu bei, dass eine Kanalhaube nicht weiter durch Wurzeln angehoben werde.
Dies sei aufgrund der großen Schädigungen an den Wurzeln jedoch nicht bei allen Bäumen durchführbar, da sonst der Bestand und die Verkehrssicherheit nicht mehr gesichert seien. In diesen Fällen würde eine Entfernung des Baumes vorgenommen.

Herr Dirscherl gab zu bedenken, dass es extrem schade sei, diese Bäume aus den genannten Gründen komplett zu entfernen. Er könne nicht bestätigen, dass eine Kappung der Wurzeln wie von ihm beschrieben zu baumgefährdenden Schädigungen führe.
In den ihm bekannten Fällen seien die betroffenen Bäume bis auf einen, bei dem die Krone aus unbekannten Gründen abgebrochen sei, in einem hervorragenden Gesundheitszustand.
Seiner Meinung nach stellten Gasleitungen eine höhere Gefahr dar als die Fernwärmeleitungen, daher solle eher dort mit Untersuchungen begonnen werden, als vorzeitig vorhandene Baumalleen zu beschneiden oder zu entfernen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, es gehe beim beschriebenen Programm auch um die Wärmeversorgung der LHH. Sicherlich könne von Gasleitungen aufgrund der Explosionsgefahr eine höhere Gefahr ausgehen, dennoch sei auch die Wärmeversorgung als vorrangig zu betrachten. Die Gefährdung dieser Versorgung werde daher nicht leichtfertig in Kauf genommen.
Wie dargestellt werde bei jedem Baum ausführlich geprüft, um einen Erhalt zu ermöglichen.
Würde das Programm nun jedoch bis zum Herbst unterbrochen bzw. erst später fortgesetzt, bestehe die Gefahr von Schädigungen an den Fernwärmeleitungen. Daher würden die nötigen Fällungen bis Ende Februar 2016 vorgenommen, wofür auch ein entsprechender Bezirksratsbeschluss vorhanden sei.
Zur Kenntnis genommen

5. A N T R Ä G E

5.1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Anhörung: "Mit fairem Handel Armut reduzieren - Perspektiven eröffnen - Fluchtursachen bekämpfen"
(Drucks. Nr. 0180/2016)

Ratsherr Drenske gab an, ein Beitrag von kommunaler Seite zur gerechten Verteilung der Ressourcen und Mittel auf der Welt sei wichtig, daher sei er sehr erfreut darüber, dass sich die Stadt bereits intensiv für diese Ziele einsetze.
Es werde aus diesem Grund zu einer Anhörung eingeladen, die das Thema Nachhaltigkeitsengagement und fairen Handel habe.
In Ländern, in denen die Versorgung nicht gewährleistet sei, entstünden häufig Fluchtgründe, weshalb auch der Allerweltsladen e.V. eingeladen werde, der fair gehandelte Produkte anbiete.
Weiterhin eingeladen würden der Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen e.V. (VEN), der Handelsverband Hannover e.V. sowie der Kirchliche Entwicklungsdienst (KED) der ev.-luth. Landeskirchen in Braunschweig und Hannover.

Einstimmig

6. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Bebauungsplan Nr. 1784 – Hilligenwöhren -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2627/2015 mit 3 Anlagen)

Einstimmig
8.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1784 - Hilligenwöhren
(Drucks. Nr. 2636/2015 mit 1 Anlage)

Herr Kruse fragte zu dem Absatz „Die Vertragspartnerin ist verpflichtet für 20% der Mietwohneinheiten im Geschosswohnungsbau, mindestens jedoch für 33 Wohneinheiten (WE), einen den Vorgaben des städtischen Wohnraumförderprogramms (Beschlussdrucksache Nr. 1724/2013) entsprechenden Antrag auf Förderung zu stellen und im Falle einer Förderung, die geförderten Wohnungen dem Förderbescheid bzw. der Fördervereinbarung entsprechend zu errichten bzw. zu vermieten.“, warum die Zahl 33 Wohneinheiten mit 20% gleichgesetzt werde, denn 20% wären seiner Meinung nach 50 Wohneinheiten.

Protokollantwort:
Im neuen Wohngebiet entsteht eine Mischung aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern. 33 Wohneinheiten sind nach derzeitigem Kenntnisstand 20% der Mietwohneinheiten im Geschosswohnungsbau.
Im städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, für 20% der Mietwohneinheiten, mindestens jedoch für 33 Wohnungen einen den Vorgaben des städtischen Wohnraumförderprogramms entsprechenden Antrag auf Förderung zu stellen.

Herr Kruse fragte weiterhin, warum diese Ausnahme erfolgt wäre, da auch darauf geachtet werden müsse, dass immer mehr einkommensschwache Menschen (wie Senioren) ausreichend bezahlbaren Wohnraum benötigten.

Protokollantwort:
Mit dieser Formulierung ist sichergestellt, dass bei einer Erhöhung des Anteils an Geschosswohnungen mehr als 33 geförderte Wohnungen, bei einer eventuellen Verringerung aber mindestens 33 vorzusehen sind. Die Regelung ist daher als Ausnahme nicht zulasten, sondern zugunsten von preisgünstigen Wohnungen zu sehen.

Einstimmig

8.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1294, 1. Änderung, Carlo-Schmid-Allee / südlich Fösse
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1479/2015 mit 4 Anlagen)

Abgesetzt
8.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791, REWE Heisterbergallee,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2673/2015 mit 3 Anlagen)

Abgesetzt

8.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1629 - Bugstraße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0082/2016 mit 3 Anlagen)

Abgesetzt

9. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte auf eine Veranstaltung des Klimaschutzkuratoriums am 24.02.2016 aufmerksam.

Berichtet

10. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Ratsherr Mineur verwies auf den Artikel " Weiter dicke Luft in Hannover" der Neuen Presse vom 26.01.2016, in dem von Strafen durch die EU in Höhe von 10.000 Euro täglich die Rede sei, wenn es Hannover nicht gelänge, die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten bzw. zu erreichen.
Er bat die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Situation und zu möglichen Lösungsmöglichkeiten, um den Strafzahlungen zu entgehen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, dass sich die Berichterstattung auf die ständig gemessenen und im Internet offen angegebenen Durchschnittswerte beziehe.
Die möglichen Strafmaßnahmen der EU bezögen sich in erster Linie gegen die Bundesrepublik Deutschland. Hier würde zunächst festgestellt, an wie vielen Tagen der zulässige Grenzwert überschritten wurde. Diese Daten befänden sich derzeit beim Gewerbeaufsichtsamt in der Auswertung und würden von diesem voraussichtlich der LHH im März oder April mitgeteilt. Auf Grundlage dieser Daten würde dann gemeinsam mit dem Landesumweltministerium besprochen, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssten. Im Anschluss hieran werde der Ausschuss über Lösungsmöglichkeiten informiert.

Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 16.20 Uhr.




Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll



Anlage 1)

Anlage 2)