Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 04.02.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.03.2016)
Protokoll (erschienen am 11.03.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.09 - 25.02.2016

PROTOKOLL

36. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 4. Februar 2016,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Sitzungsunterbrechung 21.42 Uhr - 21.45 Uhr
Ende 21.55 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Fitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Koch parteilos
(Bezirksratsherr Kumm) (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
(Bezirksratsherr Steuer) (Die Linke)
Bezirksratsherr Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Wegener) (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Wüstrich (SPD)
Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Ratsherr Leineweber) parteilos
Bürgermeister Scholz (CDU)
(Ratsherr Wruck) (Hannoveraner)
Verwaltung:
Frau Spremberg
Herr Sievers
Herr Visse
Frau Martinsen
Frau Haller
Frau Bergerstock
Gäste:
Herr Dr. Habermann-Nieße Agentur plan zwei
Frau Jütting Agentur plan zwei




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.11.2015

4. Berichte

4.1. Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Oberricklingen
(Informationsdrucks. Nr. 2633/2015 mit 1 Anlage)

4.2. Informationen zur Umwandlung der Hauptschule Peter-Ustinov-Schule in eine Integrierte Stadtteilschule

4.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.4. Informationen über Bauvorhaben

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Erneuerung Spiel- und Bolzplatz Schollweg
(Drucks. Nr. 0021/2016 mit 2 Anlagen)

5.1.2. Umbenennung der Freizeitheime Ricklingen und Weiße Rose Mühlenberg
(Drucks. Nr. 2798/2015)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Rückbau der Stadtbahnüberfahrten an der Wallensteinstraße und Durchfahrt zwischen Bierweg und Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2609/2015 mit 1 Anlage)

5.2.1.1. Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 15-2609/2015
Beschilderung der Zufahrt zum Butjerbrunnenplatz von Norden kommend
(Drucks. Nr. 15-0147/2016)

5.2.2. Zuwendung an die „NEUE ARBEIT GmbH“ für das Projekt „Stadtteilgarten Weiße Rose“ aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-0156/2016)

5.2.3 Zuwendung an den Verein „Migranten für Agenda 21 e.V.“ für das Projekt „Mühlenberg in Bewegung“ aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-0167/2016)

6. A N F R A G E N

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Beseitigung der Straßenverschmutzung durch die Silvesterfeierlichkeiten
(Drucks. Nr. 15-0097/2016)

6.1.2. Unterbrechung des Freigabesignals für Rechtsabbieger
(Drucks. Nr. 15-0098/2016)

6.1.3. Nachnutzung Grundstück alter Rewe-Markt Danziger Straße
(Drucks. Nr. 15-0099/2016)

6.1.4. Nachnutzung der früheren Spielplätze im Umfeld der Berliner Straße
(Drucks. Nr. 15-0100/2016)

6.1.5. Herstellung von Wegeverbindungen in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0101/2016)

6.1.6. Neues Verkehrshindernis im Pastor-Bartels-Weg
(Drucks. Nr. 15-0160/2016)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Überwucherung Gehweg Ossietzkyring zwischen Vereinsheim MSV und Rückhaltebecken
(Drucks. Nr. 15-0111/2016)

6.2.2. Einheitliche Nutzungssatzung für den Platz der Generationen in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0163/2016)

6.3. von Bezirksratsherrn
Koch (parteilos)

6.3.1. Begehbarkeit des Hübnerweges, des Delpweges sowie der Wege um das Wasserrückhaltebecken im Stadtteil Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0110/2016)

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0109/2016)

7.2. Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

7.2.1. Verbesserung der Ausschilderung zur Sporthalle Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0112/2016)

7.2.2. Belagsanpassung der Wege um das Mühlenberger Rückhaltebecken
(Drucks. Nr. 15-0113/2016)

7.2.3. Querung des Pastor-Bartels-Weg in Höhe der Hausnummer 18
(Drucks. Nr. 15-0148/2016)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
TOP 2 wird nach TOP 4.3 behandelt
TOPs 4.4. und 10 abgesetzt
TOPs 5.2.2. und 5.2.3. von der SPD in die Fraktion gezogen

Bezirksratsfrau Bergmann begründet diese Entscheidung damit, dass einer Entscheidung der neuen Sanierungskommission nicht vorgegriffen werden soll, ohne diese zu beteiligen.
So geänderte TO einstimmig beschlossen

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.11.2015
Mit einer Enthaltung beschlossen.

TOP 4.
Berichte

TOP 4.1.
Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Oberricklingen
(Informationsdrucksache Nr. 2633/2015 mit 1 Anlage)

Herr Dr. Habermann- Nieße, Agentur Plan Zwei, gibt einen Rückblick auf den bisherigen Verlauf des Projektes berichtet über den Fortgang des Konzeptes zur energetischen Sanierung.
Frau Jütting informiert über Maßnahmen, wie die Anwohnerinnen und Anwohner akquiriert und informiert werden. Neben den bereits vorgestellten Maßnahmen werden nunmehr Besuche von Energieberatern in Gebäuden im Rahmen der Aktion Heizungsvisite vorbereitet, ein Modernisierungsstammtisch durchgeführt und eine online-Stadtteilkarte, die über die Aktion Hausgeschichten – Berichte über die energetische Entwicklung von Gebäuden – informieren soll.
Bezirksratsherr Farnbacher lobt die kreativen Ideen und die Nachhaltigkeit des Projektes und freut sich außerdem auf Ergebnisse einer Verkehrsbetrachtung, die auch Inhalt des Konzeptes sind. Er bittet darum, das gesamte Konzept zur Verfügung zu stellen.
Herr Visse erklärt, dass das Konzept in Gänze demnächst auf www.Hannover.de eingestellt werde.

TOP 4.2.
Informationen zur Umwandlung der Hauptschule Peter-Ustinov-Schule in eine Integrierte Stadtteilschule

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt die Schulleiterin Frau Haller und die Leiterin des Fachbereichs Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro Frau Martinsen.
Frau Martinsen weist auf Drucks. Nr. 2714/2015, die der Bezirksrat zur Kenntnis erhalten hat und dankt für die Einladung und die Gelegenheit hier im Bezirksrat weitere Informationen geben zu dürfen.
Sie erklärt, dass der Entscheidung zur Umwandlung der Schule ein intensiver, 1 ¾ jähriger Austausch zwischen Verwaltung, Schule und Schulelternrat voraus gegangen sei.
Der eklatante Rückgang von Anmeldungen an Haupt- und Realschulen sei Anlass gewesen, eine Erfolg versprechende Schulform zu suchen , die ein integriertes, differenziertes und ganztägiges Schulangebot ermögliche. Dabei sei auch die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule, die in Niedersachsen grundsätzlich vierzügig vorgesehen sei, beantragt worden. Die Einrichtung einer dreizügigen IGS sei allerdings von der Landesschulbehörde abgelehnt worden. Möglich sei die Einrichtung einer Oberschule gewesen, die aber zum Wohl der Schülerinnen und Schüler in Integrierte Stadtteilschule genannt werde. Das Zusammenwachsen von Realschule und Hauptschule bedeute, dass jedem Kind einer besondere Chance gegeben werden könne. Der vom Rat beschlossene Antrag liege aktuell bei der Landesschulbehörde und eine Entscheidung werde in den nächsten Wochen erwartet.
Frau Haller berichtet, dass die Hauptschule trotz intensiver Bemühungen des gesamten Kollegiums keine attraktive Schulform mehr sei und von Schülern nicht mehr angewählt werde. Sie befürwortet das System der kleinen familiären Schule, die Schülerinnen und Schüler auffangen könne, insbesondere bei Kindern, die Nachteile aufgrund ihrer familiären Verhältnisse haben. Ein langer Verbleib im Klassenverband begünstige die Entwicklung der Kinder. 2 verpflichtende ganze Tage und ein freiwilliger Tag in der Ganztagesform seien beantragt worden.
Kooperationspartner in Vereinen und Verbänden werden benötigt, um das Ganztagesangebot erfolgreich durchzuführen. Sie hofft, mit diesem Angebot viele
Bezirksratsherr Dr. Menge lobt das Engagement der Schulleiterin und das Einbringen der Schule in den Stadtteil. Er sagt, Schule muss sich dem gesellschaftlichen Wandel unterwerfen und wünscht viel Erfolg.
Bezirksratsfrau Farnbacher fragt, warum nicht ein fünftägiges Ganztagesangebot offeriert werden könne und ob auch eine Ferienbetreuung angeboten werden könne.
Frau Martinsen erklärt, dass es ein zu großer Schritt wäre, von der Halbtagesschule zu einer fünftägigen Ganztagsbetreuung zu wechseln.
Bezirksratsherr Weske äußert Begeisterung über die Umwandlung in eine Oberschule, verweist auf einen gleichlautenden Antrag seiner Fraktion und fragt, warum der Begriff Oberschule nicht verwendet werde und wie Integration und Differenzierung umgesetzt werden sollen.
Frau Martinsen sagt, dass der Name Oberschule wird im Schriftzug enthalten sei. Es werde eine Binnendifferenzierung in der Klasse angestrebt. Das bedeute, dass in einigen Fächern zwei Klassen zusammen genommen werden und eine besondere Förderung ermöglicht werde. Möglich sei auch, zwei Klassen z.B. in den Hauptfächern gruppenweise zu unterrichten.

Es erfolgt eine ungeplante Unterbrechung durch die Närrischen Weiber der Lindener Narren, die auf der Suche nach abschneidbaren Krawatten den Sitzungssaal erstürmen.
Bezirksbürgermeister Markurth erläutert den Anwesenden die Unterbrechung aufgrund der gleichzeitig stattfindenden Weiberfastnacht im Freizeitheim Ricklingen. Er begrüßt die Abordnung mit einem zweifachen Linden Alaaf und einem einfachen Ricklingen Alaaf, wünscht einen erfolgreichen Abend und verabschiedet die närrischen Damen wieder.

TOP 4.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Sievers teilt mit, dass seit Januar vor den Fenstern des Flüchtlingswohnheims Tresckowstrasse Gardinen hängen; im Heim Munzeler Straße soll dies im März erfolgen. Der Bücherschrank in Bornum werde demnächst wieder aufgestellt. Die Haltestelle Konradstraße – Buslinie 120 sei leider immer noch nicht beleuchtet, er werde sich weiterhin darum kümmern.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Durchgeführt von 19.55 bis 20.35 Uhr)

Es werden folgende Themen angesprochen:
Ein Einwohner bezieht sich auf die geforderte Begrüßungskultur in der Flüchtlingssituation, die es in der Nachkriegszeit nicht gegeben habe und trägt seine persönlichen Erinnerungen aus seiner Kindheit vor. Er fordert den Bezirksrat auf den Zuzug zu bremsen, damit nicht demnächst die AfD im Bezirksrat sitze.
Ein weiterer Einwohner bezieht sich auf die Informationsveranstaltung zur Wohnheimerrichtung auf dem Parkplatz Kneippweg und trägt einen Fragenkatalog vor, der die Notwendigkeit des Erhalts der Parkplätze und das Verhindern von Baumfällungen belegen soll.
Bezirksbürgermeister Markurth sagt Antworten der Verwaltung zu und erklärt, dass nur die Hälfte des Parkplatzes für eine Containerwohnanlage für 150 Personen genutzt werde. Verwaltung und Bezirksrat ist die Problematik der fehlenden Parkplätze bekannt, eine Lösung soll gesucht werden. Bäume sollen soweit möglich geschont werden, Ersatzpflanzungen würden ggfs. vorgenommen. Er führt weiterhin aus, dass Modulbauten das einzige Mittel seien, um Notunterkünfte in Zelten und die Belegung von Schulturnhallen zu vermeiden.
Eine Einwohnerin fragt, warum nicht das große Gebäude bei Telefunken als Unterkunft gewählt worden sei.
Bezirksbürgermeister Markurth informiert über die gewählten Standorte in Ricklingen zur Flüchtlingsunterbringung und erklärt, dass die Verwaltung alle Möglichkeiten geprüft habe.
Hinsichtlich geäußerter Befürchtungen von zunehmender Kriminalität aus dem Publikum verweist er auf die erfolgreiche Willkommenskultur im Stadtbezirk, die dafür sorge, dass keine derartigen Vorkommnisse zu beklagen sind.
Ein weiterer Einwohner fordert die Stellungnahmen aller Parteien und Einzelvertreter zur geplanten Bebauung des Parkplatzes Kneippweg ein.
Bezirksbürgermeister Markurth klärt über die Regularien der Einwohnerfragestunde auf und verweist auf Informationsveranstaltungen, bei denen diskutiert werden könne. Zurzeit können nur Fragen durch ihn selbst oder die Verwaltung beantwortet werden.
TOP 4.4.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Erneuerung Spiel- und Bolzplatz Schollweg
(Drucks. Nr. 0021/2016 mit 2 Anlagen)

Frau Bergerstock stellt die Neuplanung des Spielplatzes Schollweg anhand von Karten und Bildern ausführlich vor. Der alte Spielplatz sei in den 70er Jahren angelegt worden und sei abgenutzt. Im Vorfeld der Neuplanung habe es zwei Beteiligungsveranstaltungen gegeben, die mit 92 Kindern und 36 Erwachsenen stark besucht und erfolgreich gewesen sei. Aufgrund der verschiedenen vorgeschriebenen Ausschreibungen für die Arbeiten werde mit einem frühesten Baubeginn Ende 2016 gerechnet.
Herr Weske begrüßt die Planung und möchte wissen, warum Planungskosten und Kosten für Schallschutz so hoch seien und welche Altlasten beseitigt werden müssen.
Frau Bergerstock weist auf die große Fläche des Spielplatzes hin. Die bisherige wassergebundene Decke wird durch gefestigte Flächen ersetzt, da die bisherige Decke in den Schlechtwetterperioden aufweichte und matschig wurde, so dass Rollstuhlfahrer ihn nicht mehr queren konnten. Zu den Altlasten sagt sie eine Protokollantwort zu.
Ergänzende Protokollantwort: Im Rahmen der Grundlagenermittlung wird bei Umgestaltungsmaßnahmen auf Kinderspielplätzen vorab untersucht, ob
1. eine Gefährdung spielender Kinder aufgrund von Verunreinigungen des Oberbodens vorliegt und
2. ob Boden aus tieferen Bodenschichten, der während der Baumaßnahme bewegt und abgefahren wird, belastet ist und gesondert als Abfall entsorgt werden muss.
Der beauftragte Gutachter stellt dazu für den Spiel- und Bolzplatz Schollweg folgendes fest:
„Die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung für Kinderspielplätze werden in keiner der Oberbodenproben überschritten. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit über den Wirkungspfad Boden – Mensch ist bei einer Nutzung als Kinderspielfläche nicht gegeben. Ein Handlungsbedarf ergibt sich aus den Befunden nicht.“
Die abfallrechtlichen Untersuchungen belegen zum Teil erhöhte Schadstoffgehalte in tieferen Bodenschichten, in die während der Baumaßnahme zum Beispiel für den Einbau von Fundamenten eingegriffen wird. Im Wesentlichen kann dieses Material als leicht belastetes Material entsorgt werden. In zwei Bereichen liegen kleinräumig Verunreinigungen vor, deren Aushub fachgutachterlich begleitet wird und die als stärker belastetes Material entsprechend kostenintensiver entsorgt werden müssen
.
Antrag,
1. der Erneuerung des öffentlichen Spiel- und Bolzplatzes Schollweg in Hannover-Mühlenberg mit Gesamtkosten in Höhe von 650.000,- € zuzustimmen,
2. die Ausstattung entsprechend der Anlage 2 zu beschließen
Einstimmig beschlossen

TOP 5.1.2.
Umbenennung der Freizeitheime Ricklingen und Weiße Rose Mühlenberg
(Drucks. Nr. 2798/2015)

Antrag,
der Umbenennung der Freizeitheime Ricklingen und Weiße Rose Mühlenberg in Stadtteilzentrum Ricklingen und Stadtteilzentrum Weiße Rose Mühlenberg zuzustimmen.
Einstimmig beschlossen

TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.
Rückbau der Stadtbahnüberfahrten an der Wallensteinstraße und Durchfahrt zwischen Bierweg und Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2609/2015 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Farnbacher trägt zunächst einen Ergänzungsantrag zu dieser Drucksache vor:

TOP 5.2.1.1.
Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 15-2609/2015
Beschilderung der Zufahrt zum Butjerbrunnenplatz von Norden kommend

(Drucks. Nr. 15-0147/2016)

Antrag, zu beschließen:
Aufgrund der geplanten baulichen Veränderungen -wie in der Drucksache Nr. 15-2609/2015 dargelegt -wird die Verwaltung ergänzend gebeten, die Zufahrt zum Butjerbrunnenplatz aus Norden wie folgt deutlich sichtbar (weißes großes Schild mit schwarzer Schrift) zu kennzeichnen: „Zufahrt nur für Kirchenbesucher und Marktbeschicker - hier gilt die STVO - bitte Schrittgeschwindigkeit fahren!“

Bezirksratsherr Schrader kritisiert die Verwendung des Wortes bitte, da es eine Selbstverständlichkeit sei, dass die bestehende Rechtslage eingehalten werde.
Bezirksbürgermeister Markurth erwidert, dass die Verwaltung eine übliche Form der Beschilderung verwenden werde.
Bezirksratsherr Weske fragt, ob die Verwaltung mit den Anwohnern gesprochen habe und ob diese der Schließung zugestimmt hätten.
Herr Sievers sagt, dass ihm dies nicht bekannt sei.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette führt aus, dass mit der Schließung der Überfahrt die Sicherheit erhöht werden soll, insbesondere da es schon zu Unfällen gekommen sei. Es sei nicht zu erwarten, dass die Anlieger bessere Vorschläge zur Steigerung der Sicherheit machen können.
Bezirksratsherr Weske sagt, da es keinen neuen Sachstand gäbe und Sicherheit zwar ein hohes Anliegen sei, die Angelegenheit jedoch noch nicht abschließend mit den Anliegern besprochen worden sei, man dem Antrag nicht zustimmen könne.
Bezirksratsfrau Farnbacher erinnert sich, dass die Einwände der Kirche gewesen seien, dass Kirchenbesucher die Kirche nicht per Auto erreichen können. Dies sei gewährleistet worden. Die Marktbeschicker befürchteten, dass die Zufahrt zugestellt werden könnte. Dem wolle die Verwaltung durch die Aufstellung von Poller begegnen. Der Kindergarten fürchtete um die Sicherheit der Kinder, da die Tür an der Einfahrt liegt. Daher habe die Fraktion der Grünen dieses Schild beantragt. Aus Sicht der Grünen sei allen Einwänden begegnet worden, daher könne man der Drucksache zustimmen.
Bezirksbürgermeister Markurth erklärt, dass die Fachverwaltung in ihrer Stellungnahme die Maßnahme als Erhöhung der Sicherheit beurteilt. Er lässt über den Ergänzungsantrag abstimmen.
Mit 14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.
Anschließend folgt die Abstimmung über den Antrag zu TOP 5.2.1.

Rückbau der Stadtbahnüberfahrten an der Wallensteinstraße und Durchfahrt zwischen Bierweg und Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2609/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Rückbau der Überfahrt über die Stadtbahn an der Wallensteinstraße in Höhe der St. Thomas Kirche sowie der dauerhaften Schließung der Überfahrt über die Stadtbahn zum Butjerbrunnenplatz und der Ertüchtigung der Durchfahrt zwischen Bierweg und Butjerbrunnenplatz, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 80.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.
Mit 14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 5.2.2.
Zuwendung an die „NEUE ARBEIT GmbH“ für das Projekt „Stadtteilgarten Weiße Rose“ aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-0156/2016)


Antrag,
der „NEUE ARBEIT GmbH“ für das Projekt „Stadtteilgarten Weiße Rose“ aus dem Ergebnishaushalt 2016, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2016 – eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 12.800,-- Euro zu bewilligen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 5.2.3
Zuwendung an den Verein „Migranten für Agenda 21 e.V.“ für das Projekt „Mühlenberg in Bewegung“ aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-0167/2016)

Antrag,
dem Verein "Migranten für Agenda 21 e.V." für das Projekt „Mühlenberg in Bewegung“ aus dem Ergebnishaushalt 2016, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2016 – eine einmalige Zuwendung in Höhe von 8.460 Euro zu bewilligen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.
Beseitigung der Straßenverschmutzung durch die Silvesterfeierlichkeiten
(Drucks. Nr. 15-0097/2016)

Wie alle Jahre wieder liegen die Verunreinigungen durch die Silvesterfeierlichkeiten noch tagelang in den Straßenräumen des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Hannover herum. Durch den angekündigten Schneefall wurden die Vermüllungen auch in diesem Jahr wieder tagelang konserviert und auch nach Tauwetter von den zuständigen Stellen nicht vollständig beseitigt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Werden in den Stadtteilen nach Silvester Sonderschichten eingelegt, um die Verunreinigungen zu beseitigen?
2. Werden die Straßenzüge auch an Wochenenden und Feiertagen gereinigt, wenn in Kürze Schneefall vorhergesagt wird?
3. Wann werden die noch verunreinigten Straßen in den Stadtteilen Wettbergen, Mühlenberg, Bornum, Ricklingen und Oberricklingen von den Hinterlassenschaften der Silvesterfeierlichkeiten gereinigt?

Frau Spremberg beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Gemäß § 6 der Straßenreinigungsverordnung muss derjenige, der eine Straße oder Platz über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung unverzüglich beseitigen. Darunter fallen auch Verunreinigungen durch Silvesterknaller und Raketen , die vornehmlich von den Verursachern beseitigt werden müssen.
Zu Frage 1: aha entfernt die Silvesterreste im Zuge der Straßenreinigung. Sonderschichten werden nicht eingelegt.
Zu Frage 2: Jede Straße ist einer Reinigungsklasse zugeordnet. Eine Reinigung aller Straßen an einem Wochenende ist nicht möglich.
Straßen, die täglich oder fünfmal in der Woche gereinigt werden, sind eher vom Silvestermüll befreit als Straßen, die vierzehntägig oder nur einmal in der Woche gereinigt werden.
Zu Frage 3: Die Straßenreinigung benötigt ca. 3 Wochen, um den Silvestermüll zu entfernen. Durch Wintereinsätze bei Schnee und Frost ergeben sich Verzögerungen. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt können die Kehrmaschinen nicht eingesetzt werden, da diese Wasser auf die Besen sprühen, damit der Straßenstaub gebunden wird. Niedrige Temperaturen verzögern somit die Reinigung. In der 1. und 3. Kalenderwoche war deshalb keine Reinigung möglich. Daher wird der Silvesterabfall der genannten Stadtteile voraussichtlich erst bis zum Ende der 5. Kalenderwoche beseitigt worden sein.

TOP 6.1.2.
Unterbrechung des Freigabesignals für Rechtsabbieger
(Drucks. Nr. 15-0098/2016)
An der Göttinger Chaussee/ Bückeburger Allee Richtung Ricklinger Kreisel erlischt die Grünphase des Rechtsabbiegepfeiles für 1 bis 2 Sekunden bevor das Hauptsignal (Vollscheibe) grün zeigt. Dies führt zu einer unnötigen Unterbrechung des Verkehrsflusses mit erhöhter Gefahr eines Auffahrunfalles, wie wir bereits im Nov. 2015 beklagt hatten. Die Antwort auf unsere Anfrage zeigte unseres Erachtens eine Lösungsmöglichkeit auf.
Wir fragen die Verwaltung:
Besteht grundsätzlich hier die Möglichkeit, die Vollscheibe durch einen Geradeaus-/ Linksabbiegerpfeil zu ersetzen und mit dem vorhandenen separaten Rechtsabbiegepfeil so zu schalten, dass eine durchgehende Grünzeit für rechtsabbiegende Fahrzeuge entsteht?

Frau Spremberg antwortet:
Die Lichtsignalanlage befindet sich in der Baulast der Landes Niedersachsen. Die Verwaltung hat die Anfrage deshalb an die Niedersächsische Landesstraßenbauverwaltung weitergeleitet mit der Bitte, die konkrete Steuerung zu überprüfen und der Stadt eine Stellungnahme zu übersenden.
Anmerkung zum Protokoll: Die Stellungnahme erfolgte noch nicht und wird nachrichtlich übermittelt, sobald sie eingeht.

TOP 6.1.3.
Nachnutzung Grundstück alter Rewe-Markt Danziger Straße
(Drucks. Nr. 15-0099/2016)

Seit Eröffnung des neuen Rewe-Marktes Am Sohlorte ist das Grundstück des alten Rewe-Marktes in der Danziger Straße 3 ungenutzt. Eine Nachnutzung z.B. für Gewerbe oder Wohnbebauung wäre hierfür schnellstmöglich anzustreben.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es für das Grundstück Danziger Straße 3 bereits konkrete Nachnutzungsprojekte?
2. Welche Nutzung ist aus Sicht der Verwaltung hierfür geeignet bzw. anzustreben?
3. Wann ist aus Sicht der Verwaltung eine Nachnutzung für dieses Grundstück realistisch?

Frau Spremberg trägt die Antwort der Verwaltung vor:
Zu Frage 1: Es hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Planungen für die Nachnutzung sind der Verwaltung noch nicht bekannt.
Zu Frage 2: Der Bebauungsplan Nr. 837 setzt hier ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. In diesen Gebieten sind Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören, z.B. Geschäfts-, Büro-, Verwaltungsgebäude, Tankstellen.
Zu Frage 3: Dazu kann keine Aussage getroffen werden, da der Eigentümer über den Zeitpunkt der Nachnutzung entscheidet.

Bezirksratsherr Koch stellt folgende Nachfrage: Mit Drucksache 15-0397/2011 habe der Baudezernt eine Bebauungsplanänderung abgelehnt, mit dem Hinweis dass aktuell kein Baurecht geändert werden könne. Aufgrund der Änderung des Gewerbe sei diese Änderung notwendig, darum möchte er wissen, ob die B-Planänderung nun nachgeholt werde.
Protokollantwort: Die Verwaltung wird mit den Eigentümern des ehemaligen Geländes der Firma Brot-Henze Gespräche über die Zukunft des Geländes führen.

TOP 6.1.4.
Nachnutzung der früheren Spielplätze im Umfeld der Berliner Straße
(Drucks. Nr. 15-0100/2016)

Seit einiger Zeit sind die Spielgeräte des früheren Spielplatzes an der Berliner Straße nördlich der Grundstücke Am Hirtenbach 1 bis 11A sowie die Tore des bisherigen Bolzplatzes südlich des Grundstückes Berliner Straße 18G entfernt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen wurden diese beiden Spielplätze aufgegeben?
2. Beabsichtigt die Verwaltung, auf diesen Flächen neue und modernere Spielgeräte zu installieren?
3. Wenn nicht, warum nicht und welche Nachnutzung sieht die Verwaltung in diesem Fall für die beiden Grundstücke nördlich Am Hirtenbach 1 bis 11A und südlich Berliner Straße 18G vor?
Herr Sievers beantwortet die Frage folgendermaßen:
Bei den genannten Grundstücken handelt es sich nicht um öffentliche, sondern um private Flächen. Dort wurden private Spielplätze betrieben. Die Verwaltung wird hier keine Spielgeräte installieren, die Nachnutzung der Flächen ist nicht bekannt.

TOP 6.1.5.
Herstellung von Wegeverbindungen in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0101/2016)

Für Erholungssuchende, zu Fuß Gehende und Rad Fahrende gibt es in Wettbergen einen Optimierungsbedarf an Wegeverbindungen in Grünzonen. So wird von den Wettbergerinnen und Wettbergern beispielsweise eine Wegeverbindung entlang des Hirtenbaches vom Gehweg zwischen Berliner Straße / Deveser Straße und Auf dem Kampe vermisst und von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Zero-E-Parks eine Wegeverbindung von ihrem Grünzug über den Hirtenbach zum Gehweg zwischen Hemmingen und der Deveser Straße.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist eine Verlängerung des Gehweges am Hirtenbach südlich der Grundstücke Berliner Straße 14–14G nach Westen bis zur Leipziger Straße bzw. Auf dem Kampe mittelfristig beabsichtigt?
2. Ist die bereits im städtebaulichen Rahmenkonzept für den Zero-E-Park avisierte Wegeverbindung vom Grünzug des Neubaugebietes nach Süden über den Hirtenbach bis zum Feldweg zwischen Hemmingen-Westerfeld und dem Sportpart Wettbergen projektiert und soll mittelfristig umgesetzt werden?
3. Wann ist mit der Realisierung dieser beiden sinnvollen und wünschenswerten Abkürzungen zu rechnen?

Herr Sievers verliest die Antwort:
Zu Frage 1: Nein. Auf dieser Seite des Hirtenbachs befinden sich Privatgrundstücke, über die eine Wegeführung bis zur Leipziger Straße bzw. Auf dem Kampe nicht möglich ist.
Zu Fragen 2 und 3: Es besteht weiterhin die Absicht, die Wegeverbindung zu realisieren, allerdings ist dafür zunächst Grunderwerb erforderlich. Eine Aussage zur Realisierung der Abkürzungen kann daher zurzeit noch nicht getroffen werden.
Bezirksratsherr Weske fragt nach, ob nicht auf der Südseite des Hirtenbaches z.B. ab der Brücke ein Weg angelegt werden könnte.
Herr Sievers entgegnet, dass für diese Möglichkeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

TOP 6.1.6.
Neues Verkehrshindernis im Pastor-Bartels-Weg
(Drucks. Nr. 15-0160/2016)

In der Straße Pastor-Bartels-Weg in Wettbergen hatte die Verwaltung vor dem Haus Nr. 18 in Fahrtrichtung Deveser Straße zwei Baken aufgestellt. Diese Baken wurden inzwischen wieder entfernt, da sie offenbar zu einer Gefährdung des Verkehrs geführt hatten. Inzwischen wird beobachtet, dass dort an fast selber Stelle ein Anhänger aufgestellt wurde, der seit Tagen nicht mehr bewegt wird.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung über diesen nicht zulässigen Sachverhalt informiert?
2. Beabsichtigt die Verwaltung Gegenmaßnahmen zu ergreifen und wenn ja, welche?
3. Hält die Verwaltung die Anordnung eines generellen Parkverbotes in diesem Abschnitt (nur Fahrtrichtung Deveser Straße) für sinnvoll, um eine erneute Verkehrsgefährdung an dieser engen Stelle zu verhindern?

Frau Spremberg antwortet:
Vorbemerkung: Grundsätzlich dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gemäß 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (STVO) nur dort angeordnet werden, wo die Verkehrssituation es erfordert. Auf Weisung der obersten Verkehrsbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 06.10.2015 mussten die eingerichteten Verkehrsmaßnahmen - Sperrfläche und Leitbaken- vor dem Grundstück Pastor-Bartels-Weg 18 entfernt werden, weil in dieser Straße nach der dortigen Auffassung keine Gefährdungssituation vorliegt, die die Anordnung der Verkehrsmaßnahme rechtfertigen würde. Sperrfläche und Baken wurden deshalb am 08.12.2015 entfernt.
Zu den Fragen 1 - 3: Nach § 12 Absatz 4 StVO müssen Fahrzeuge zum Parken an den rechten Fahrbahnrand gefahren werden. § 12 Absatz 3b regelt, dass Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als 2 Wochen parken dürfen (§ 12 Absatz 3 StVO). Insofern stellt das Parken des Anhängers im Bereich der Hausnummer 18 keine Ordnungswidrigkeit dar, wenn die vorgenannten Einschränkungen des § 12 Absatz 3 StVO beachtet werden. Durch das Abstellen des Anhängers entsteht keine über das normale Maß hinausgehende Sichteinschränkung auf den Begegnungsverkehr.
Die verbleibende Restfahrbahnbreite ist ebenfalls ausreichend, um den Anhänger zu passieren.
Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr führt in der eingangs genannten Weisung weiterhin aus, dass die gültige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bereits eine umsichtige und langsame Fahrweise der Verkehrsteilnehmer im Pastor-Bartels-Weg gebietet. Darüber hinaus sei es nicht erforderlich, den jeweiligen Verkehrsteilnehmer vor Begegnungsverkehr zu schützen. Es ist in Tempo 30-Bereichen durchaus üblich und beabsichtigt, dass in beiden Fahrtrichtungen am rechten Fahrbahnrand – ggf. versetzt - geparkt wird. Eine Verschmalerung, oder Verschwenkung der Fahrgasse führt regelmäßig dazu, dass die festgesetzte zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich eingehalten wird.
Insofern sieht die Verwaltung weder ein Handlungserfordernis noch eine rechtlich vertretbare Möglichkeit zur Anordnung von Verkehrsmaßnahmen.

TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Überwucherung Gehweg Ossietzkyring zwischen Vereinsheim MSV und Rückhaltebecken
(Drucks. Nr. 15-0111/2016)

Der stark von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzte Gehweg im Ossietzkyring auf der Seite zwischen den Zuwegungen zum Vereinsheim des Mühlenberger SV und zum Rückhaltebecken Mühlenberg befindet sich schon seit geraumer Zeit in einem sehr schlechten Zustand. Nahezu auf ganzer Höhe ist er stark mit Gras überwuchert; teilweise ist er dadurch nur noch zu einem Drittel begehbar, was vor allem mobilitätseingeschränkte Menschen vor große Probleme stellt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist in diesem Bereich für die Pflege des Weges zuständig?
2. Falls die Pflege dieses Bereiches in die Zuständigkeit der LHH fallen sollte:
Welche Pflegeintervalle sind vorgesehen, und wann erfolgte die letztmalige Pflege?
3. Falls die Pflege dieses Bereiches durch Dritte zu erfolgen hat:
Wird die Verwaltung bei diesen auf eine regelmäßige Pflege des Gehweges und zeitnahe Beseitigung der Verkrautung hinwirken?

Frau Spremberg trägt die Antwort vor.
Zu Frage 1: Für die Pflege der Wege in diesem Bereich ist der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Stadtverwaltung zuständig.
Zu Frage 2: Die Wege werden ca. alle 12 Jahre grundsaniert, eine regelmäßige Pflege findet aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht statt.
Zu Frage 3: Sollte eine Verkehrsunsicherheit festzustellen sein, werden die Wege analog der Reparatur 2013/2014 (Manele-Süß-Weg, Karl-Nasemann-Weg) saniert werden. Dazu wird der Grünüberwuchs am Rand abgeschoben und die komplette Wegebreite wieder hergestellt. Die Ausführung könnte im Frühjahr/Sommer 2016 erfolgen.

TOP 6.2.2.
Einheitliche Nutzungssatzung für den Platz der Generationen in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0163/2016)

Im Jahre 2008 hat der Stadtbezirk Ricklingen auf Anregung des Stadtbezirksrates den ersten „Seniorenspielplatz“ in Hannover erhalten. Im Zuge dessen Einrichtung wurde auch der benachbarte Spielplatz neu gestaltet.

Nun erhielt der von Jung und Alt genutzte Platz den Namen Platz der Generationen. Die tatsächliche Nutzung gestaltet sich aber manchmal schwieriger als gewünscht, da für den Bereich des Kinderspielplatzes die Spielplatzsatzung gilt, es hingegen für den Bereich mit den Fitnessgeräten für die Senioren keine Nutzungssatzung gibt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung dieser ungeregelte Bereich sowie die damit entstehenden möglichen Konflikte bekannt?
2. Ist die Erstellung einer einheitlichen Nutzungssatzung für den Platz der Generationen möglich?
3. Wie lange würde die Schaffung dieser Regelung dauern?

Herr Sievers beantwortet die Frage:
Zu Frage 1: Der Verwaltung sind bisher dazu keine Beschwerden oder Konflikte bekannt gegeben worden.
Zu Fragen 2 und 3: Der Bereich des „Platzes der Generationen“ ist durch den dazwischen liegenden Weg auch optisch in die Bereiche Spielplatz und Fitnessfläche unterteilt und dahingehend aus Sicht der Verwaltung ausreichend geregelt, da für den Spielbereich die Spielplatzsatzung greift. Bei Kenntnis möglicher Missverständnisse hinsichtlich der Flächennutzung würden Park-Ranger und Mitarbeiter eingesetzt, um Aufklärung vor Ort zu betreiben. Die Aufstellung individueller Nutzungssatzungen für Einzelplätze hält die Verwaltung für zu aufwändig und vor Ort wenig vermittelbar. Im Fall des „Platz der Generationen“ ist geplant, die Spielplatzfläche künftig besser auszuschildern. Momentan ist am Eingangstor am Freizeitheim sowie an der hinteren Zuwegung nur ein Hundeverbotsschild mit Hinweis auf die Spielplatzsatzung aufgestellt. Künftig sollen zwei Spielplatzschilder entsprechend des neuen Beschilderungskonzeptes sichtbar vor dem Spielplatzbereich eingebaut werden.

TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Koch (parteilos)

TOP 6.3.1.
Begehbarkeit des Hübnerweges, des Delpweges sowie der Wege um das Wasserrückhaltebecken im Stadtteil Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0110/2016)

Die Feinkorndecke der o.g. Wege ist an mehreren Stellen durch starke Benutzung abgetragen. Dadurch kommen große Kieselsteine aus dem Unterbau auf die Wegoberfläche. Zusätzlich bilden sich in der ausgetretenen Decke nach Regenschauern große Pfützen. Das Begehen der Wege ist daher für Bürgerinnen und Bürger mit Rollatoren oder Kinderwagen sehr hinderlich, zumal immer wieder Rad Fahrenden ausgewichen werden muss.
Ich frage die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der LHH der Zustand der Wege bekannt?
2. Wann können die Wege mit einer neuen wassergebundenen Feinkorndecke versehen werden?

Herr Sievers antwortet:
Zu Fragen 1 u. 2: Der Zustand des Weges ist bekannt. Die Wegesanierung ist in das diesjährige Sanierungsprogramm aufgenommen. Die Reparatur wird je nach Witterungsverlauf im Frühjahr/ Sommer 2016 durch eine Fachfirma ausgeführt werden.

Bezirksbürgermeister Markurth unterbricht die Sitzung auf Bitte von Bezirksratsherrn Farnbacher von 21.42 bis 21.44 Uhr.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0109/2016)

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungsanträge.
2016-01 Die Arbeitsgemeinschaft Ricklinger Vereine erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,-- Euro als laufende Unterstützung für das Jahr 2016

2016-02 Die Arbeitsgemeinschaft Mühlenberg/ Bornum erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,-- Euro als laufende Unterstützung für das Jahr 2016
2016-03 Der Verband Wettberger Vereine erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,-- Euro als laufende Unterstützung für das Jahr 2016
Einstimmig bewilligt

TOP 7.2.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

TOP 7.2.1.
Verbesserung der Ausschilderung zur Sporthalle Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0112/2016)

Antrag, zu beschließen
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausschilderung der Sporthalle der IGS Mühlenberg aus Richtung Mühlenberger Markt deutlich zu verbessern.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.2.2.
Belagsanpassung der Wege um das Mühlenberger Rückhaltebecken
(Drucks. Nr. 15-0113/2016)
Zurückgezogen

TOP 7.2.3.
Querung des Pastor-Bartels-Weg in Höhe der Hausnummer 18
(Drucks. Nr. 15-0148/2016
Zurückgezogen

Bezirksbürgermeister Markurth schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.50 Uhr.

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 21.55 Uhr.



Markurth Spremberg
Bezirksbürgermeister Protokollantin