Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 03.02.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 26.01.2016)
Protokoll (erschienen am 22.04.2016)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.05 - Datum 04.04.2016

PROTOKOLL

38. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 3. Februar 2016,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.10 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsherr Behrendt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Gesk (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsfrau Langner (SPD)
Bezirksratsfrau Leiner (CDU)
Bezirksratsherr Lux (SPD)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsherr Rodenberg (SPD)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Seitz (CDU)
Bezirksratsherr Spohr (CDU)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Dr. Kiaman)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Bernhardt
Herr Pilarski

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Informationen des Nieders. Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zu Sanierungen an den Brücken über den Mittellandkanal

3. Verleihung des Preises für vorbildliche ehrenamtliche Jugendarbeit im
Stadtbezirk Misburg-Anderten - kurze Vorstellung der Preisträger

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung

6. Informationen über Bauvorhaben

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Umbesetzung im Integrationsbeirat Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2568/2015 N1)

8. A N H Ö R U N G E N

8.1. Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
(Drucks. Nr. 1431/2015 N1 mit 1 Anlage)

8.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1629 - Bugstraße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0082/2016 mit 3 Anlagen)

8.3. Verordnung zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes "Mergelgrube bei Hannover (HPC I)" NSG-HA 205;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover
(Drucks. Nr. 0092/2016 mit 2 Anlagen)

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Ablagerungen auf dem Papenburg-Gelände
(Drucks. Nr. 15-0116/2016)

9.1.2. Behinderten-Toilette im Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-0117/2016)

9.1.3. Sanierung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-0118/2016)

9.1.4. Änderung der Parkzeiten hinter dem Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-0120/2016)

9.1.5. Duschräume für das PK Misburg im Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-0121/2016)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Dreiecksfläche Nordwaldstraße, Zur Hindenburgschleuse und Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0139/2016)

9.2.2. Anmietung von Räumlichkeiten im Misburger Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0140/2016)

10. A N T R Ä G E

10.0. Umleitungsmaßnahme für den Bereich Lehrter Str. über den Kanal
(Drucks. Nr. 15-0284/2016)

10.1. Interfraktionell

10.1.1. Einsatz von Personal auf öffentlichen Plätzen
(Drucks. Nr. 15-0125/2016)

10.2. der SPD-Fraktion

10.2.1. Winterräumdienst in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0122/2016)

Winterräumdienst in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0122/2016 N1)

10.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.3.1. Baustellen auf Geh- und Radwegen
(Drucks. Nr. 15-0142/2016)

10.4. der CDU-Fraktion

10.4.1. Aufhebung Parkzeitbegrenzung Anderter Straße
(Drucks. Nr. 15-0135/2016)

10.4.2. Sicherung Fußgängerquerung Bahnhof Anderten
(Drucks. Nr. 15-0136/2016)

10.4.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0136/2016 (Sicherung Fußgängerquerung Bahnhof Anderten)
(Drucks. Nr. 15-0283/2016)

10.4.3. Zulässige Höchstgeschwindigkeit Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-0137/2016)

10.4.4. Beleuchtung Zuwegung Misburger Tribünenhalle
(Drucks. Nr. 15-0138/2016)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Gemeinsame Anträge

11.1.1. Zuwendung Nr. 01/2016, Bund f. Familiensport und freie Lebensgestaltung e.V.
(Drucks. Nr. 15-0063/2016)

11.1.2. Zuwendung Nr. 02/2016, Evangelische Kirchengemeinde Hannover-Misburg
(Drucks. Nr. 15-0064/2016)

11.1.3. Zuwendung Nr. 03/2016, AWO Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0065/2016)

11.2. der CDU-Fraktion

11.2.1. Zuwendung an den Bund f. Familiensport und freie Lebensgestaltung e.V.
(Drucks. Nr. 15-0143/2016)

10.2.1.1. Änderungsantrag: Zuwendung an BffL
(Drucks. Nr. 15-0286/2016)

11.2.2. Zuwendung an die AWO Anderten
(Drucks. Nr. 15-0144/2016)

11.2.3. Zuwendung an die Ev. Kirchengemeinde St. Johannis
(Drucks. Nr. 15-0145/2016)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Dringlichkeitsantrag der SPD wurde begründet und einstimmig für die Dringlichkeit gesprochen. TOP 12 und TOP 13 wurden abgesetzt. Tagesordnung wurde so einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Informationen des Nieders. Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zu Sanierungen an den Brücken über den Mittellandkanal
Hinsichtlich des kleinräumigen Umleitungsverkehrs wird von Herrn Schulze auf die untere Straßenverkehrsbehörde, also die Landeshauptstadt Hannover, verwiesen.
Der Ersatzneubau kann/wird mehrere Jahre dauern, Die Brücke bleibt durch Verstärkungsmaßnahmen für einige Jahre nutzbar.
Die vorgetragene Präsentation ist als ANLAGE 1 beigefügt.

Es werden Verständnisfragen gestellt.
Antworten hierzu:
Restnutzungsdauer beträgt etwa 12 Jahre. Aufgrund der langen Planungszeit, ist dies nicht viel Zeit. Problem ist ein reales und nicht nur ein rechnerisches Problem. Wenn es zum Schaden kommt, dann plötzlich und nicht schleichend. Es gibt im Zuständigkeitsbezirk derzeit mehrere Brücken mit einem ähnlichen Problembild. Ein Maßnahmekonzept zur Abarbeitung der Brücken ist in Arbeit. Ein einspuriger Umbau führt zu keinen Verkehrsverbesserungen und ist nicht geplant. Sanktionen gegen Schwerlast-LKWs die die Brücke weiter nutzen, sind derzeit nicht geplant, jedoch wird das Problem im Blick behalten. Ein Ersatzneubau würde in ähnlicher Ausführung erfolgen.
Die Polizei wird in der Angelegenheit als Sachverständiger gehört: Hier wird angeregt, das Navi-System (TCM) kurzfristig zu nutzen, um den Schwerlastverkehr nicht durch die Wohnbebauung führen zu müssen.


TOP 3.
Verleihung des Preises für vorbildliche ehrenamtliche Jugendarbeit im
Stadtbezirk Misburg-Anderten - kurze Vorstellung der Preisträger

Die Preisträger stellen sich und ihre Projekte vor.


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Eine Einwohnerin fragt zur BMX-Bahn: Wieso erfolgte die Einzäunung? Würde eine fertige Bahn durch den TÜV abgenommen und wie teuer wäre dies? Verwaltung sagt Klärung zu.
Ein Einwohner fragt zur Rodelbahn: diese ist wieder „unbenutzbar“. Der Zaun wurde für kurze Zeit eingerissen, um die Bahn zu nutzen, jedoch sei dies nicht mehr möglich. Wieso geschieht hier nichts?
Bezirksratsherr Hoare beklagt, dass es noch keine Entscheidung der Verwaltung auf einen Antrag von September zu dieser Angelegenheit gibt. Diese Info (dass noch keine Antwort vorliegt), wurde ihm telefonisch von der Verwaltung so mitgeteilt.
Bezirksratsfrau Scholvin kann das lange Aussitzen auch nicht nachvollziehen, da bald wieder die Brut- und Setzzeit beginnt. Eine Entscheidung binnen vier Monaten sollte in der Angelegenheit möglich sein.
Ein Einwohner fragt zur Erschließung der Schmetterlingswende nach der Umsetzung.
Herr Bernhardt teilt mit, dass diese noch im laufenden Jahr erfolgen wird.


TOP 5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Frau Herzog-Karschunke berichtet über die Flüchtlingssituation und die Unterbringungsform Leichtbauhalle. Es folgt ein kurzer Austausch. Insbesondere wird kritisiert, dass die Presse vor der Politik informiert wurde. Der Stadtbezirksrat fühlt sich sehr schlecht informiert. Es folgt ein Austausch über die grundsätzliche Unterbringungsproblematik.

Frau Herzog-Karschunke bestätigt den Umzug von Frau Martinez-Miguell. Die Notwendigkeit (Schimmel) wird gesehen, jedoch wird noch um genauen Bericht seitens des Managements zu Detailfragen gebeten.


TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben
Es wurden keine Themen angesprochen.


TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
Umbesetzung im Integrationsbeirat Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2568/2015 N1)

Frau Seitz erkundigt sich, wie eine Verteilung der Sitze aufgrund der neuen Gewichtung der CDU aussehen würde.
Herr Pilarski verweist auf das Hare/Niemeyer Verfahren, demnach folgende Verteilung erfolgen würde: SPD (5), CDU (5), Grüne (2) und ein Sitz im Losverfahren zwischen CDU und SPD.
Es wird um die Erarbeitung einer Neufassung gebeten, in der die Personen zu Ziffer I. (Personen mit Migrationshintergrund) mit einer Gewichtung 3:3:1 (SPD/CDU/Grüne) eingearbeitet wird. Der 6. Platz unter Ziffer II. wird zwischen SPD und CDU verlost.

Antrag,

festzustellen, dass der Integrationsbeirat Misburg-Anderten wie folgt besetzt wird:
I. Personen mit Migrationshintergrund:

auf Vorschlag von:
Frau Linda WilharmSPD
Frau Karolina SieringSPD
N.N. (Neu)SPD
Herr Sinan YayiciCDU
Herr Rafael Bartosch-SchwarzCDU
Herr Navid Rafii-Vardiny (NEU)Bündnis 90 / Die Grünen
N.N.Einzelvertreterin WfH

II. Mitglieder des Stadtbezirksrates und Multiplikatoren:

auf Vorschlag von:
Bezirksbürgermeister Klaus DickneiteSPD - Vorsitz -
Frau Rita ScholvinSPD
Herr Maximilian SpohrCDU
Herr André BeckerCDU
Herr Mathias BehrendBündnis 90 / Die Grünen
N.N. (NEU)Einzelvertreterin WfH
Den Vorsitz des Integrationsbeirates führt laut Informationsdrucksache Nr. 2545/2008 die Bezirksbürgermeisterin / der Bezirksbürgermeister.
Entsprechend des in der Sitzung des Bezirksrates Misburg-Anderten am 06.06.2012 einstimmig beschlossenen Antrages aus Drucks. Nr. 15-0910/2012 wird der Integrationsbeirat Misburg-Anderten aus 13 Personen bestehen. Die Berufung erfolgt zur Person, somit sind Vertretungen nicht möglich.

Vertagt


TOP 8.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.
Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
(Drucks. Nr. 1431/2015 N1 mit 1 Anlage)

Es findet eine kurze Aussprache/Diskussion mit zwei Mitarbeitern von enercity und der Klimaschutzagentur statt. es geht u. a. um das (aus Sicht der Fachleute lösbare) Transportproblem aufgrund der Brückensperrung (siehe TOP 2). Die CDU weist darauf hin, dass der Standort vom BUND für ungeeignet gehalten wird.

Antrag,

von den Vorgaben des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2004 abzuweichen und der ausnahmsweisen Errichtung von zwei Windenergieanlagen der Stadtwerke Hannover AG (enercity) vorbehaltlich der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass die Region die naturschutzrechtliche Verträglichkeit feststellt.

0 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 8.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1629 - Bugstraße -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0082/2016 mit 3 Anlagen)

Herr Bernhardt stellt die DS vor. Es folgen Detailfragen zur Planung. Es wird kritisiert, dass die Pläne im E-Goverment fehlen.
Herr Bernhardt weist darauf hin, dass lediglich beschlossene Pläne dort eingestellt werden, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

Antrag,

1. die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1629 - Bugstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1629 mit Begründung zuzustimmen und
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen



TOP 8.3.
Verordnung zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes "Mergelgrube bei Hannover (HPC I)" NSG-HA 205;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover

(Drucks. Nr. 0092/2016 mit 2 Anlagen)

Herr Clausnitzer stellt DS kurz vor. Es folgt eine kurze Aussprache.

Antrag,

der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Ablagerungen auf dem Papenburg-Gelände
(Drucks. Nr. 15-0116/2016)

Im Rahmen einer Anhörung mit Herrn Papenburg (zur geplanten Entlastungsstraße auf seinem Gelände) im letzten Jahr, erfuhren wir von unerlaubten Ablagerungen auf nicht genehmigten Grundstücksflächen innerhalb des Papenburg-Geländes.
Gleichzeitig erfuhren wir, dass das Gewerbeaufsichtsamt diesbezügliche Feststellungen getroffen hat.
Zur Jahresanfang 2016 wollte Herr Papenburg seinen Schwerlastverkehr nicht mehr auf die Anderter Straße sondern über den Lohweg auf die Höversche Straße fahren lassen -als Testphase-.


Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Welche Feststellungen hat das Gewerbeaufsichtsamt getroffen und was unternimmt die Verwaltung im Hinblick auf diese Einlassungen?
  2. Was hat bzw. unternimmt die Verwaltung gegen diese illegalen Ablagerungen?
  3. Wann können wir endgültig mit dem Beginn dieser „Testphase“ durch die Fa. Papenburg rechnen?

Frage 3 beantwortet. Die fehlenden Fragen werden im Laufe einer Woche an den Stadtbezirksrat gegeben,

Antwort der Verwaltung:
Zu 1. und 2.) Für die beschriebenen Flächen wurde im Jahr 2011 ein Bauantrag (AZ 1876/11)zur Erweiterung des Betriebes eingereicht. Gegenstand des Bauantrags war die Vorbereitung des Geländes für eine Betriebsfläche durch Abtragung vorhandener Bodenerhöhungen. Eine Genehmigung konnte nicht erteilt werden, weil das vorhandene Planungsrecht eine gewerbliche Nutzung der Erweiterungsflächen nicht ermöglicht. Die Gewerbeaufsicht hatte im Rahmen der damaligen Beteiligung im Antragsverfahren geäußert, dass es sich bei dem beantragten Abbau von Mergel zwecks Nivellierung um bisher betrieblich ungenutzte Flächen handelt. Die in einigen Zeichnungen dargestellte Änderung der Lager-/Behandlungsflächen der Firmen bedarf der Genehmigung nach BImSchG. Nach aktueller Mitteilung des Gewerbeaufsichtsamtes Hannover werden die Flächen nicht von den BImSchG-Anlagen genutzt.

Zu 3.) Mit dem Eigentümer war der Beginn der Testphase für Anfang 2016 vereinbart. Dazu wollte der Eigentümer seine Privatstraße in Höhe des Gebäudes Anderter Straße 101 sperren. Inzwischen hat er durch eine bauliche Einengung und entsprechende Verbotsschilder die Durchfahrt für LKW unterbunden. Die Verwaltung wird eine erneute Zählung des Verkehrs im Frühjahr veranlassen, um die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Anderter Straße zu ermitteln.

Es wird kritisiert, dass es sich um keine echte Sperrung handelt, wie ein Foto von Herrn Bernhardt auch zeigt. Die Öffnung sei insb. für Einsatzfahrzeuge notwendig.

TOP 9.1.2.
Behinderten-Toilette im Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-0117/2016)

Mobilitätseingeschränkte Mitbürger/Innen haben z. Zt. Probleme mit der Wasserspülung in der Behinderten-Toilette im Rathaus Misburg. Die Lichtschranke, die die Wasserspülung auslösen sollte ist defekt, d.h. sie funktioniert nicht.
Die Selbst-/Eigenständigkeit mobilitätseingeschränkter Personen sollte unbedingt erhalten bleiben.


Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Ist der Verwaltung dieser Fehler mit der Wasserspülung bekannt und was unternimmt Sie dagegen?
  2. Kann die Verwaltung die lichtschrankenauslösende Wasserspülung nicht durch eine behindertenspezifische mechanische Spülung ersetzen und wenn ja, warum wurde diese Änderung noch nicht vorgenommen?
  3. Wann erfolgt die notwendige Instandsetzung?

Zu 1) Der Verwaltung sind die Probleme mit der Wasserspülung seit kurzem bekannt; die Reparatur wurde bereits veranlasst. Eine manuelle Betätigung der Spülung ist z.Zt. gegeben.
Zu 2) Der Ersatz der Lichtschranken-Spülung durch eine behindertenspezifische mechanische Spülung ist nur durch einen größeren baulichen Aufwand zu realisieren und ist zurzeit nicht vorgesehen.
Zu 3) siehe Antwort zu 1)

Es wird nochmals kritisiert, dass die Spülung zu hoch angebracht ist und damit nicht barrierefrei.

TOP 9.1.3.
Sanierung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-0118/2016)

Seit inzwischen mehreren Jahren ist die Sanierung der Gollstraße geplant und die dafür notwendigen Haushaltsmittel auch im Haushalt hinterlegt. Trotzdem ist nicht erkennbar, wann die Sanierung nun erfolgen soll. Statt dessen werden in unter-schiedlich langen Zeitabständen immer wieder Teile der Straße oder betroffener Bürgersteige zu Baustellen mit meist dann auch noch sehr schlecht verarbeiteten Wiederherstellungen der Straße oder des Bürgersteigs.


Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen sind noch erforderlich und von wem durchzuführen, bis die Gollstraße saniert werden kann?

2. Wie sieht der zeitliche Ablaufplan für die noch erforderlichen Vorarbeiten aus?

3. Wann ist mit Beginn und Fertigstellung der Gollstraßensanierung zu rechnen?

Zu 1. und 2.) Die Stadtentwässerung wird voraussichtlich im Jahr 2017 in der Gollstraße arbeiten. Auf gesamter Länge sollen die Hausanschlüsse erneuert werden. Diese Maßnahme muss abgewartet werden, bevor mit einer Sanierung der Gollstraße begonnen werden könnte. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob weitere Leitungsarbeiten erforderlich werden.
Zu 3.) Mit Beginn der Sanierung der Gollstraße ist deshalb frühestens ab 2018 zu rechnen. Die Bauzeit wird derzeit mit ca. 2 Jahren abgeschätzt.

Es wird gebeten nachzufragen, ob die Brückensanierung (siehe TOP 2) nicht problematisch werden könnte, wenn die Straße weiter über mind. 10 Jahre als Umleitungsstraße für Schwerlastverkehre genutzt wird. Die Anwohner können für erneute Schäden nicht zur Kasse gebeten werden. Es wird um Klärung dieser neuen Situation gebeten und um Klärung, wie sich der Schwerlast-Umleitungsverkehr auf den Untergrund der Straße auswirkt.

Protokollantwort:
Die Fachverwaltung hat zugesagt, dass für die Gollstraße eine Zustandsfeststellung des jetzigen Straßenzustandes erstellt wird.
Auf dieser Basis gibt es eine Vergleichsmöglichkeit nach Ende der Bauarbeiten und des einhergehenden Umleitungsverkehrs.


Bei der Terminierung des Straßenausbaues der Gollstraße werden die Gegebenheiten des Umleitungsverkehrs berücksichtigt.

TOP 9.1.4.
Änderung der Parkzeiten hinter dem Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-0120/2016)

Auf den Parkplätzen hinter dem Rathaus in Misburg gilt z.Zt. noch eine Parkdauer von max. 1 Stunde. Dieses ist aus unserer Sicht und in Anbetracht dessen, dass unsere Bevölkerung immer älter wird, sehr kurz bemessen. Ferner wollen wir die Kaufkraft in unserem Stadtteilzentrum erhalten, daher wäre eine Parkzeit-Verlängerung auf 2 Stunden erstrebenswert.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Was steht einer Parkzeitverlängerung von 1 Std. auf 2 Std. in diesem Bereich im Wege?

Zu 1: Nichts. Die Verwaltung wird in Kürze die Parkscheibenregelung entsprechend dieser Anfrage hinter dem Rathaus Misburg (Waldstraße) ändern.

TOP 9.1.5.
Duschräume für das PK Misburg im Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-0121/2016)

Das Polizeikommissariat wurde in den zurückliegenden Jahren immer mehr ausgeweitet, jedoch die Sanitärbereiche und hier insbesondere der Duschbereich sind noch in ihrem Ursprungszustand. 1 Dusche für 65 Mitarbeiter/innen ist nicht das, was man sich von einem ordentlichen Arbeitsplatz wünscht.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Wie gewährleistet die Landeshauptstadt die erforderlichen hygienischen Bedingungen?
  2. Was unternimmt die Verwaltung um eine Trennung von Frauen und Männern gerade im sanitären Bereich zu gewährleisten?
  3. Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen um diesen dringenden Erfordernissen Rechnung zu tragen?
Zu 1) Der Zustand eines fehlenden Duschraumes ist der LHH bekannt. Deshalb wurde in
Abstimmung mit der Polizeidirektion Misburg ein Nebenraum im 1. Obergeschoss
festgelegt, der zurzeit als Duschraum für die Damen umgebaut und eingerichtet wird.
Zu 2) Durch den neuen Duschraum im Obergeschoss und den vorhandenen Duschraum
im Untergeschoss ist der vorherige Mangel behoben. (Für den Duschraum im
Untergeschoss sind die erforderlichen Mittel für eine Sanierung angemeldet).
Zu 3) Siehe Antwort 1 und 2

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Dreiecksfläche Nordwaldstraße, Zur Hindenburgschleuse und Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0139/2016)

Die Fläche des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) im Dreieck zwischen Nordwaldstraße, Zur Hindenburgschleuse und Mittellandkanal, zuletzt von Kleingärten und mit altem und hochgewachsenem Baumbestand belegt, wurde im Jahr 2014 vollständig abgeholzt und liegt seitdem praktisch brach. Eine sinnvolle Nachnutzung ist nicht erkennbar; im Gegenteil: eine parkähnliche Landschaft, ein Refugium für Tiere und eine Ruheoase für die Nachbargrundstücke wurden augenscheinlich grundlos und vollständig zerstört. Im Dezember 2015 wurden auf der Fläche mehrere Personen in Schutzanzügen und mit Atemschutzmasken beobachtet.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Zielsetzung hatte die vollständige Rodung der vorgenannten Fläche?

2. Welche konkreten Gefahren gehen seit welchem Zeitpunkt von diese Fläche für die Nachbarschaft aus, wenn Menschen diese offensichtlich nur mit Schutzanzügen und Atemschutzmasken betreten können?

3. Ist es zutreffend, dass diese Fläche seitens der WSA für einen Verkauf sowie für eine anschließende Bebauung vorbereitet wird?



Zu 1.) Bei der o.a. Fläche handelt es sich um sog. „Grabeland“, d.h. die WSA verpachtet solche Kleinflächen mit der Auflage lediglich Streuobstwiesen bzw. Gemüse oder sonst.
landwirtschaftliche Kleinstnutzungen auszuüben. Bei der Übergabe dieser Fläche
wurde dem neuen Nutzer zugestanden kleine Solitärgewächse (Tanne) nach vorheriger
Abstimmung mit der Naturschutzbehörde zu entfernen. Eine vollständige Rodung fand nicht statt.
Zu 2.) Auf der verpachteten Fläche befanden sich kleine Gartenhäuschen, die mit sog. Faserzementplatten vorschriftsmäßig eingedeckt waren. Durch den erforderlichen Rückbau der Gartenhäuser mussten die Vorschriften der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) eingehalten werden. Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten und bei der Abfallbeseitigung. Zu keinem Zeitpunkt ging während des angemeldeten Rückbaus eine Gefahr für die Nachbarschaft
aus.
Zu 3.) Nein. Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Verkaufsabsicht oder Umwidmung der bundeseigenen Fläche.

TOP 9.2.2.
Anmietung von Räumlichkeiten im Misburger Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0140/2016)

Wir fragen die Verwaltung:
1) Ist es möglich im Misburger Rathaus Räumlichkeiten langfristig – also nicht nur für einen Tag - anzumieten?
2) Wenn ja, an können sich Interessierte wenden um weitere Informationen zu erfahren?
3) Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um analog der Gerichtsvollzieherin ein Schild am Eingang zum Rathaus aufhängen zu dürfen?
     
Zu 1) Aktuell steht kein Raum zur Verfügung.

Zu 2) Die Vermietung von Objekten und Räumen obliegt der Stadtverwaltung – hier dem Fachbereich Gebäudemanagement

Zu 3) Vorrangig wird seitens der Verwaltung die interne Nutzung von freien Flächen in Verwaltungsgebäuden geprüft. Wenn keine interne Nutzung vorgesehen ist, kann auch eine Vermietung an Dritte erfolgen, wobei in der Regel nur eine Büronutzung in Frage kommt sowie eine Nutzung durch gemeinnützige Vereine, Parteien und den öffentlichen Dienst (Polizei) bzw. entsprechend zuzurechnende Personen (Gerichtsvollzieherin).

Es wird um Prüfung gebeten, ob Frau Martinez-Miguell einen Raum erhalten könnte. Zudem soll eine Mieterliste mit Kostenaufstellung (Mietzahlungen) vorgelegt werden.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.0.
Umleitungsmaßnahme für den Bereich Lehrter Str. über den Kanal
(Drucks. Nr. 15-0284/2016)

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Begründung nicht nur die Tempe 30, sondern auch die Tempo 50 Zone enthalten sein sollte. es findet eine kurze Aussprache hierzu statt.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den entsprechenden Fachbereich anzuweisen oder gegebenenfalls gegenüber anderen zuständigen Stellen alles zu unternehmen, dass die Umleitungsmaßnahme für den Bereich Lehrter Straße über den Kanal in die Gollstraße Anderten unverzüglich ersatzlos rückgängig gemacht wird. Dieses soll auch für den derzeit verstärkten Schwerlastverkehr über die Ostergrube in Anderten gelten.

Einstimmig


TOP 10.1.
Interfraktionell

TOP 10.1.1.
Einsatz von Personal auf öffentlichen Plätzen
(Drucks. Nr. 15-0125/2016)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten mittels Einsatz von Personal durch einen geeigneten Träger dafür zu sorgen, dass analog des Abschlussberichtes der „AG Alkohol auf öffentlichen Plätzen“ Maßnahme Nr. 16 – Ansprechpartner für persönliche Problemsituation der Nutzer – eine Ansprache von Nutzergruppen erfolgt, um Problemlagen im Stadtbezirk an öffentlichen Plätzen wie Meiers Garten, Stadtpark oder an der Endhaltestelle „Misburg Mitte“ zu beseitigen.

Einstimmig


TOP 10.2.
der SPD-Fraktion

TOP 10.2.1.
Winterräumdienst in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0122/2016)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten den auch für den Winterdienst zuständigen Dezernenten anzuweisen, den Mitgliedern des Bezirksrates Misburg-Anderten sowie den Besucher/innen der Sitzung für Fragen zum Winterräumdienst in der nächsten Bezirksratssitzung am 02.03.2016 zur Verfügung zu stehen.

Einstimmig in Form der Neufassung


TOP
Winterräumdienst in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0122/2016 N1)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten für Fragen zum den auch für den Winterdienst zur Verfügung zu stehen oder eine aussagefähige Person zu schicken um zuständigen Dezernenten anzuweisen, den Mitgliedern des Bezirksrates Misburg-Anderten sowie den Besucher/innen der Sitzung für Fragen zum Winterräumdienst in der nächsten Bezirksratssitzung am 02.03.2016 zur Verfügung zu stehen.

Einstimmig


TOP 10.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.3.1.
Baustellen auf Geh- und Radwegen
(Drucks. Nr. 15-0142/2016)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen auf Geh- und Radwegen an den Bedürfnissen von RadfahrerInnen und FußgängerInnen ausgerichtet werden, sowohl hinsichtlich der Barrierefreiheit als auch der Verkehrssicherheit.

Einstimmig


TOP 10.4.
der CDU-Fraktion

TOP 10.4.1.
Aufhebung Parkzeitbegrenzung Anderter Straße
(Drucks. Nr. 15-0135/2016)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den zuständigen Fachbereich anzuweisen, das auf eine Stunde begrenzte Parken auf dem Parkstreifen vor den Gebäuden Nr. 120-124 der Anderter Straße in Misburg-Süd aufzuheben.

Einstimmig


TOP 10.4.2.
Sicherung Fußgängerquerung Bahnhof Anderten
(Drucks. Nr. 15-0136/2016)

Es findet eine kurze Aussprache hierzu statt

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den zuständigen Fachbereich anzuweisen, den ampelgeregelten Fußgängerüberweg am Bahnhof Anderten durch ein zusätzliches Blinklicht (Achtung Fußgänger) für Linksabbieger, die aus der Gollstraße auf die Anderter Straße abbiegen, sicherer zu machen.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 10.4.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0136/2016 (Sicherung Fußgängerquerung Bahnhof Anderten)
(Drucks. Nr. 15-0283/2016)

Antrag

Der Antragstext wird um folgenden Text im letzten Satz ergänzt:
und darüber hinaus zu prüfen, ob die Sicherheit für querende Fußgänger durch eine Änderung der Ampelschaltung, beispielsweise durch vorgezogene Schaltzeiten oder exklusive Grünphasen verbessert werden kann.

5 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 10.4.3.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-0137/2016)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten auf der Gollstr. in Fahrtrichtung Höversche Str. in etwa auf Höhe der Bushaltestelle "Im Wiesenhof" ein Verkehrszeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit) mit der Geschwindigkeit von 50 km/h zu installieren.

8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 10.4.4.
Beleuchtung Zuwegung Misburger Tribünenhalle
(Drucks. Nr. 15-0138/2016)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den zuständigen Fachbereich anzuweisen, die Zuwegung zum Seiteneingang der Tribünenhalle so auszuleuchten, dass die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet ist.

Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Gemeinsame Anträge

TOP 11.1.1.
Zuwendung Nr. 01/2016, Bund f. Familiensport und freie Lebensgestaltung e.V.
(Drucks. Nr. 15-0063/2016)

Antrag

Für die Anschaffung einen neuen Hüpfkissens, wird dem Bund für Familiensport und freie Lebensgestaltung Hannover e.V.

ein Zuschuss von bis zu 1.000,00 €
(Zuwendung Nr. 01/2016)

einmalig im Ergebnis-Haushalt zur Verfügung gestellt.

8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.1.2.
Zuwendung Nr. 02/2016, Evangelische Kirchengemeinde Hannover-Misburg
(Drucks. Nr. 15-0064/2016)

Antrag

Für das Konzertprojekt „Liedoratorium Dietrich Bonhoeffer“ , wird der Evangelischen Kirchengmeinde Hannover-Misburg

ein Zuschuss von bis zu 365,00 €
(Zuwendung Nr. 02/2016)

einmalig im Ergebnis-Haushalt zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.1.3.
Zuwendung Nr. 03/2016, AWO Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0065/2016)

Antrag

Zur Unterstützung der aufgrund der Anschriftenänderung angefallenen Ausgaben, wird der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Anderten

ein Zuschuss von bis zu 350,00 €
(Zuwendung Nr. 03/2016)

einmalig im Ergebnis-Haushalt zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.2.
der CDU-Fraktion

TOP 11.2.1.
Zuwendung an den Bund f. Familiensport und freie Lebensgestaltung e.V.
(Drucks. Nr. 15-0143/2016)

Antrag

Aus den Verfügungsmitteln des Bezirksrates werden dem Bund für Familiensport und freie Lebensgestaltung e.V. bis zu

2000,00 Euro

zur Anschaffung einer Hüpfburg zur Verfügung gestellt.

0 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.2.1.1.
Änderungsantrag: Zuwendung an BffL
(Drucks. Nr. 15-0286/2016)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Aus den Verfügungsmitteln des Bezirksrates werden dem BffL bis zu 1000 Euro zur Anschaffung einer Hüpfburg zur Verfügung gestellt.


9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen. Da eine Abstimmung über den Hauptantrag der CDU ohne Beteiligung verlief, gilt auch dieser Änderungsantrag als nicht beschlossen.


TOP 11.2.2.
Zuwendung an die AWO Anderten
(Drucks. Nr. 15-0144/2016)

Antrag


Aus den Verfügungsmitteln des Bezirksrates werden der AWO Anderten bis zu

350,00 Euro

zur Anschaffungen im Zusammenhang der Adressänderung zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.2.3.
Zuwendung an die Ev. Kirchengemeinde St. Johannis
(Drucks. Nr. 15-0145/2016)

Antrag


Aus den Verfügungsmitteln des Bezirksrates werden der Ev. Kirchengemeinde St. Johannis bis zu

365,00 Euro

zur Anschaffung von Noten und für Werbung und zur Erstellung von Eintrittskarten zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

Für das Protokoll





K. DICKNEITE D. PILARSKI
Bezirksbürgermeister Protokollführer